Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 13.03.2018
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:30 - 16:42 Uhr


Anwesend: 14 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Margret Göbel


Monika Hahn Karin Heiermann
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Michaela Krafft – nicht anwesend -
Michelle Müller – nicht anwesend -
Herbert Niehage
Heinz Pasterny, Bezirksbürgermeister – nicht anwesend -
Schlienkamp, Norbert

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath


Jürgen Focke
Werner Gollnick, stellv. Bezirksbürgermeister
Alexej Odesski
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion
Raphael Frebel
Mamadou Bobo Barry – nicht anwesend -

Die Linke

Matthias Storkebaum

Die Rechte

Andrè Penczek – nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter


c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Jürgen Göken Bürgerdienste

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 13.03.2018, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund


1. Regularien

1.1 Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Scharnhorst

1.2 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 06.02.2018

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

5.1 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219

Empfehlung (Drucksache Nr.: 09821-18)

5.2 Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)

5.3 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

5.4 Prüfauftrag - Zustand der Fenster im Gebäude der Roncalli Grundschule in Dortmund-Husen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10358-18)

5.5 Prüfauftrag - Zustand der Fenster im Gebäude der Westholz Grundschule in Dortmund-Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10359-18)

6. Bauen und Infrastruktur

6.1 Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09804-17)

6.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe- in Dortmund Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10195-18)

6.3 Verlegung des Containerstandortes "Westholz gegenüber Haus Nr. 72"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09986-18)

6.4 Prüfauftrag - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Lanstroper Straße zwischen Einmündung Kurler Straße und Ortsgrenze Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10371-18)

6.5 Einbahnstraßenregelung am Friedhof Lanstroper Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10380-18)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)

8.2 Instandsetzung des städtischen Spielplatzes Meuselwitzstraße, Dortmund-Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10357-18)

8.3 Prüfauftrag - Neubau Skaterbahn Dortmund-Lanstrop, Färberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10360-18)

9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

12. Anfragen

12.1 Bahnübergang Husener Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06392-12-E4)

12.2.1 Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E1)

12.2.2 Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E2)

13. Mitteilungen

13.1 Konzept für Kreisverkehre
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11517-08-E5)

13.2 Prüfauftrag: Einrichtung von Kreisverkehren
(33) (Drucksache Nr.: 09181-17-E1)



Der stellv. Bezirksbürgermeister Herr Gollnick eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Scharnhorst

Herr Gollnick stellt der Bezirksvertretung Scharnhorst Herrn Schlienkamp vor.
Herr Schlienkamp ist Nachfolger von Herrn Piwodda.

Herr Gollnick verpflichtet Herrn Schlienkamp gemäß § 32 II in Verbindung mit § 30 II
bzw. 67 III in Verbindung mit § 43 II der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.


zu TOP 1.2
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Niehage benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Gollnick weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 06.02.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 06.02.2018 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

zu TOP 5.1
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09821-18)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst darf als Berichterstatter Herrn Thomas Rohr von Fachbereich 61 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) begrüßen.

Herr Rohr erklärt anhand der Pläne anschaulich die anstehende Strukturwandlung des circa 250 h großen Bereiches der ehemaligen Westfalenhütte.

Die aktuelle Vorlage dient nur zur Flächensicherung, für die weitere Detailplanung werden noch Ausbaupläne folgen.

Vorrangiges Ziel ist daher die Haupterschließung der Westfalenhütte.
Die sogenannte Nordspange soll das Wohngebiet Brackeler Straße und den Borsigplatz merklich entlasten. Gerechnet wird mit einer spürbaren Reduzierung des Verkehrs dort von
40 %.

Die umgeleiteten Verkehre werden kein vergleichbares Wohngebiet belasten; ebenfalls werden die Pkw-Verkehre bei Schichtwechsel der dort Beschäftigten aufgeteilt. Die Nordspange ist in beiden Richtungen befahrbar; und wird teilweise signalgesteuert. Die Verkehrsrechner können dann exakt auf die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Die Stadtbahnlinie wird ebenfalls in das Gebiet verlängert. Die kreuzende Stadtbahnlinie war dann letztendlich auch der Grund, warum von der Einrichtung von planerisch möglichen Kreisverkehren an den Knotenpunkten abgesehen wurde.

Das RXX-Werk wird an die neue Bahnstrecke eingespeist und zwar während des laufenden Betriebes. Unter anderem ist hier ein großes Brückenbauwerk im Bereich Hildastraße notwendig.

Zur Zeitschiene kann Herr Rohr momentan sagen, dass bis 2020 planerisch alles soweit fortgeschritten ist, dass Fördermittel beantragt werden können und ab 2025 die bauliche Umsetzung beginne könnte.

Beschlossen und zurzeit schon in Ausführung ist die Verlagerung der Rüschebrinkstraße.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht des Herrn Rohr dankend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke), dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt

I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666).
III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise
zu ändern (reduzieren);
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
X. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 5.2
Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10033-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke), dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte.

zu TOP 5.3
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10204-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt dem Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion regt an, zukünftig eine Übersicht zu den auf der letzten Seite befindlichen Punkten in schriftlicher Form beizufügen.

zu TOP 5.4
Prüfauftrag - Zustand der Fenster im Gebäude der Roncalli Grundschule in Dortmund-Husen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10358-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beauftragt einstimmig die Verwaltung, sämtliche Fenster der Roncallischule in Dortmund-Husen auf ihre Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit und Sicherheit zu überprüfen.

Im Ergebnis der Prüfung sind diejenigen Fenster, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen, zeitnah instand zu setzen bzw. zu erneuern.

Bei einer gemeinsamen Begehung des Schulgebäudes mit der Schulleitung und Vertretern der Stadt Dortmund ist von der Schulleitung auf den teilweise desolaten Zustand der Fenster hingewiesen worden.
Insbesondere bei dem vor einigen Wochen aufgetretenen Sturm drohten einzelne Oberlichter aus ihren Verankerungen zu brechen und in die Klassenräume zu stürzen. Aus diesem Grunde hält die BV Scharnhorst es für geboten, unverzüglich eine umfassende Prüfung vorzunehmen und die für eine Reparatur bzw. einen evtl. erforderlichen Austausch notwendigen Kosten zu ermitteln, um gegebenenfalls auch entsprechende Fördermittel aus den derzeit laufenden Förderprogrammen einzusetzen.

zu TOP 5.5
Prüfauftrag - Zustand der Fenster im Gebäude der Westholz Grundschule in Dortmund-Scharnhorst
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10359-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beauftragt einstimmig die Verwaltung, sämtliche Fenster der Westholz-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst auf ihre Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit und Sicherheit zu überprüfen.

Im Ergebnis der Prüfung sind diejenigen Fenster, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen, zeitnah instand zu setzen bzw. zu erneuern.

Ähnlich wie bei der Roncallischule zeigte sich auch bei der Westholz-Grundschule bei dem heftigen Sturm zu Jahresbeginn, dass sich die Fenster des Gebäudes zum Teil in einem desolaten Zustand befinden.
Aus diesem Grunde hält die BV Scharnhorst es für geboten, unverzüglich eine umfassende Prüfung vorzunehmen und die für eine Reparatur bzw. einen evtl. erforderlichen Austausch notwendigen Kosten zu ermitteln, um gegebenenfalls auch entsprechende Fördermittel aus den derzeit laufenden Förderprogrammen einzusetzen.

6. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 6.1
Ausbau Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09804-17)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 655.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014470 -Altenderner Straße, von Haus-Nr. 17 bis Im Schellenkai- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017 5.289,19 Euro
Haushaltsjahr 2018 249.778,79 Euro
Haushaltsjahr 2019 399.932,02 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.935,00 Euro.




zu TOP 6.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe- in Dortmund Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10195-18)


Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. hat die Stellungnahmen aus der Bürgerinformation und der Beteiligung der
sachberührten Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

II. beschließt die Herstellung der Erschließungsstraße –In der Liethe– in Dortmund
Grevel nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes vom 08.02.2018.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023).




zu TOP 6.3
Verlegung des Containerstandortes "Westholz gegenüber Haus Nr. 72"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09986-18)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst beschließt einstimmig die Auflösung des Containerstandortes „Westholz gegenüber Haus Nr. 72“ (lfd. Nr. 362-01) bei gleichzeitiger Neueinrichtung des Standplatzes „Friedrich-Hölscher-Straße 393“ (lfd. Nr. 362-05).









zu TOP 6.4
Prüfauftrag - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Lanstroper Straße zwischen Einmündung Kurler Straße und Ortsgrenze Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10371-18)

Die Fraktionen von SPD und CDU erteilen der Verwaltung einstimmig den folgenden Prüfauftrag:

Es ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen zeitnah eine Verkehrsberuhigung auf der
Lanstroper Straße im Bereich zwischen Einmündung Kurler Straße und Ortsgrenze
Dortmund dauerhaft zu erreichen ist.

Die Lanstroper Straße wird in zunehmendem Maße auch vom überregionalen
Individual- und Schwerlastverkehr als Ausweichstrecke für die Autobahn A2 genutzt, obwohl sie offiziell nicht als Bedarfsumleitung für die A2 ausgewiesen ist.

Ein Ende dieser für die Anwohner extremen Belastung ist vorerst nicht absehbar, da weiterhin in großem Umfang Bauarbeiten auf der A2 stattfinden.

Wirkungsvolle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind daher dringend zu prüfen und in der Folge dann auch zeitnah umzusetzen.


zu TOP 6.5
Einbahnstraßenregelung am Friedhof Lanstroper Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10380-18)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst beschließt einstimmig, eine Einbahnstraßen-
Regelung für die Zufahrt zum Friedhof der Katholischen St.-Michael-Kirchengemeinde Dortmund-Lanstrop, südlich der Lanstroper Straße einzurichten und bittet die Verwaltung darum, die neue Beschilderung alsbald aufzustellen.

Der Friedhof der katholischen Sankt Michael Gemeinde in Dortmund-Lanstrop liegt
südlich der Lanstroper Straße. Die Zufahrt zum Friedhofsgelände erfolgt derzeit durch
eine Anliegerstraße, die von der Lanstroper Straße auf zwei Wegen auf den Friedhof zuführt.

Diese Anliegerstraße ist aber derart schmal ausgebaut, dass ein derzeit möglicher und erlaubter Begegnungsverkehr für alle Verkehrsteilnehmer schwierig ist und fast unmöglich wird, wenn auch noch Fahrzeuge auf der Straße abgestellt sind. Besucher des Friedhofs, insbesondere bei Beerdigungen, weichen teilweise in die unbefestigte Wiese aus. Eine Einbahnstraßen-Regelung für die Umfahrung würde für die Besucher des Friedhofs eine Erleichterung darstellen.

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 8.2
Instandsetzung des städtischen Spielplatzes Meuselwitzstraße, Dortmund-Scharnhorst
GEÄNDERTER Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10357-18)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beauftragt einstimmig die Verwaltung, kurzfristig eine Bestandsaufnahme des städt. Spielplatzes an der Meuselwitzstraße, 44328 Dortmund, vorzunehmen und den Spielplatz zeitnah wieder mit Spielgeräten zu bestücken.
deren Anzahl der ursprünglichen Anzahl an Spielgeräten entspricht.

Die Anzahl der Spielgeräte auf diesem Spielplatz ist in den letzten Monaten stark reduziert worden, ohne dass für die demontierten, wahrscheinlich defekten, Spielgeräte entsprechender Ersatz installiert wurde. Da im Einzugsgebiet des Spielplatzes viele Kinder wohnen und in erreichbarer Nähe kein weiterer Spielplatz vorhanden ist, ist dieser Spielplatz kurzfristig wieder so herzurichten, dass er für die Kinder auch sinnvoll nutzbar ist.


zu TOP 8.3
Prüfauftrag - Neubau Skaterbahn Dortmund-Lanstrop, Färberstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10360-18)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Prüfung, ob in der Färberstraße in Dortmund-Lanstrop die Errichtung einer neuen Skaterbahn neben dem bereits vorhandenen Spielplatz möglich ist.

Diese Prüfung beinhaltet u.a. eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie, die Ermittlung
der für eine Realisierung entstehenden Kosten sowie auch die Bestimmung eines
möglichen Standortes.

Alternativ ist zu prüfen, ob eine Instandsetzung und Wiedernutzbarmachung der vorhandenen
Skaterbahn möglich ist und wie hoch die Kosten für diese Maßnahme sind.

Seit langem bereits befindet sich in der Büttnerstraße in Lanstrop (neben dem dortigen
AWO-Treff) eine Skaterbahn. Diese weist jedoch erhebliche Schäden auf und ist nicht mehr sicher, das hiervon ausgehende Gefahrenpotenzial ist erheblich.

Da die Anlage nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck gemäß genutzt werden kann, dient sie inzwischen nur noch als Treffpunkt für Jugendliche; der Zustand der Anlage wird zunehmend desolater, Eltern von kleineren Kindern mahnen diese nachdrücklich,
die Anlage zu meiden.

Seitens vieler Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zahlreicher Kinder, besteht der
Wunsch nach einer nutzbaren Skateranlage in Lanstrop, daher ist es wünschenswert,
die hier genannte Prüfung zeitnah durchzuführen.

Nach Vorliegen des Prüfergebnisses kann und sollte zudem zwecks möglicher Umsetzung und Finanzierungsbeteiligung Kontakt zum hiesigen Spielplatzverein aufgenommen werden.


9. Soziales, Familie, Gesundheit

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

12. Anfragen

zu TOP 12.1
Bahnübergang Husener Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06392-12-E4)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden
Anfrage in obiger Sache:

1. Wie ist der Stand der Entwicklung der weiteren Planungen und Abstimmungen mit
der Deutschen Bahn AG seit der letzten diesbezüglichen Anfrage von vor nunmehr
fast 3 Jahren?

2. Wie weit sind die im Jahre 2015 angekündigten Maßnahmen wie Vorplanung der
möglichen Straßenführung, stadtseitige Vermessung und detaillierte Höhenplanung
in Form eines Gradientenentwurfes vorangeschritten?

3. Wann ist endlich mit einem Baubeginn zu rechnen?

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf die Drucksache 6392-12-E 1 vom
08.02.2012 in obiger Angelegenheit sowie ferner auf ihre Anfrage hierzu vom
16.10.2014 und die Mitteilung von Herrn Stadtrat Lürwer vom 26.05.2015.
Lt. Aussage von Herrn Lürwer vom 26.05.2015 konnte bereits im Mai 2014 zwischen der Stadt Dortmund und der Deutschen Bahn AG die Planungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dies liegt nunmehr fast 4 Jahre zurück.

Die Verkehrssituation im Bereich der Husener Straße ist durch die ständigen, teilweise bis zu 20 Minuten dauernden Bahnübergangsschließungen mittlerweile unerträglich geworden!

zu TOP 12.2.1
Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bezieht sich auf ihren Antrag in obiger Angelegenheit vom 01.04.2016 - TOP 11.3 der 15. Sitzung der BV Scharnhorst vom 19.04.2016 - und bittet die Verwaltung um Auskunft zum derzeitigen Stand der Angelegenheit sowie um Information, wann mit dem Erwerb und der Instandsetzung der Park & Ride-Fläche zu rechnen ist.

Die am Bahnhof Dortmund-Kurl liegende Park & Ride-Fläche befindet sich in einem teilweise verkehrsunsicheren Zustand und ist zudem kaum beleuchtet. Es ist daher im
Interesse der Fahrgäste, die diesen Park & Ride-Platz nutzen und damit durch die
Nutzung der Züge der Deutschen Bahn AG einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz leisten, dass der Platz an der Mühlackerstraße kurzfristig instandgesetzt und mit einer ausreichenden Beleuchtung versehen wird.

Da sich die Deutsche Bahn AG als Eigentümer beharrlich weigert, ist hier die Initiative der Stadt Dortmund gefordert.


zu TOP 12.2.2
Erwerb und Instandsetzung der Park & Ride-Fläche 'Mühlackerplatz' am Bahnhof Dortmund-Kurl
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04304-16-E2)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst hat in ihrer Sitzung am 19. April 2016 nach kontroverser Diskussion auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, ein Grundstück des Bahnhofs Dortmund-Kurl, der im Eigentum der DB steht, für 140.000,- € anzukaufen und herzurichten.
Einen ähnlich gelagerten Beschluss hat am 28. Juni 2016 auch die Bezirksvertretung
Dortmund-Huckarde für den Bahnhofsvorplatz Dortmund-Rahm gefasst. Hier sollte geprüft werden, ob eine Kostenübernahme für die Renovierung des Bahnhofsplatzes durch die BV aus ihren Mitteln möglich sei.

Daraufhin hat die Verwaltung mit Datum vom 20. Februar 2018 in der Presseerklärung
Nr. 276 mitgeteilt, dass ein solcher Beschluss grundsätzlich möglich sei, der Rat aber darüber zu befinden habe, da er über die Kompetenzen der Bezirksvertretung hinausgehe. Die Verwaltung selbst empfiehlt, keine Gelder für die Herrichtung von Bahngeländen zu verausgaben.

In diesem Zusammenhang fragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-
Scharnhorst:

Was ist der aktuelle Verfahrensstand zum Beschluss der BV Scharnhorst vom 19. April 2016 bezüglich des Ankaufs und der Herrichtung des Bahnhofs Kurl?

Ist der Ankauf getätigt worden?

Wenn ja:

Wann ist der Vertrag geschlossen worden?
Welcher Kaufpreis wurde gezahlt?
Wann ist mit der Herrichtung des Vorplatzes zu rechnen?
Ist eine Abrechnung der Maßnahme im Projekt „Nordwärts“ möglich?

Warum ist die Bezirksvertretung fast zwei Jahre nach ihrem Beschluss immer noch nicht über den Stand informiert worden?

Wenn nein:

Warum wurden der Kauf des Grundstücks und die Herrichtung noch nicht durchgeführt?
Ist mit einer Umsetzung des Beschlusses überhaupt noch zu rechnen?
Welche Gründe sprechen gegen die Umsetzung des Beschlusses?
Warum ist die Bezirksvertretung fast zwei Jahre nach ihrem Beschluss immer noch nicht über den Stand informiert worden?

13. Mitteilungen

zu TOP 13.1
Konzept für Kreisverkehre
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 11517-08-E5)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 02.02.2018 zur Kenntnis.

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An der Kreuzung Flughafen-/Hostedder-/Tettenbachstraße wurde im Juli 2016 eine
Optimierung der Signalsteuerung durchgeführt.

Im Rahmen des Konzeptes für Kreisverkehre aus dem Jahr 2008 (siehe Drucksache-Nr.:
11517-08) sind eine Vielzahl von Knoten und Einmündungen anhand von unterschiedlichen
Kriterien der Bau- und Verkehrstechnik untersucht und den folgenden drei Prioritätsstufen zugeordnet worden.

Priorität 1:
Kreise in der Planungsphase, Entwürfe oder Ausbaupläne liegen vor, Finanzierung im Haushalt
sichergestellt bzw. aus laufenden Mitteln denkbar, Bau kurz bis mittelfristig realistisch

Priorität 2:
Sinnvolle und mögliche Kreise, zurzeit weder planerisch noch finanziell abgesichert, mittel bis langfristige Ausführung nach Priorität 1 oder im Zusammenhang mit notwendiger bautechnischer Erneuerung

Priorität 3:
Mögliche Kreise, bau- und verkehrstechnisch ohne besonderes Erfordernis, Realisierung nach
Priorität 2 abhängig von weiteren notwendigen und vertiefenden Untersuchungen und der
Finanzsituation.

Der geplante Kreisverkehr aus der Priorität 2 an der Flughafen-/Hostedder-/Tettenbachstraße befindet sich in der Bauvorbereitung für 2019.


Bezüglich eines aktuellen Sachstandes zum Konzept für Kreisverkehre verweise ich auf mein
Schreiben an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und an den Ausschuss
für Bauen, Verkehr und Grün vom November letzten Jahres (siehe DS.-Nr.: 05736-16-E1).

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zu TOP 13.2
Prüfauftrag: Einrichtung von Kreisverkehren
(33)
(Drucksache Nr.: 09181-17-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 14.02.2018 zur Kenntnis.

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1. Kreuzungsbereich Rüschebrinkstraße/ Wambeler Heide

Eine Verbindung von der alten zur neuen Rüschebrinkstraße im Bereich der Wambeler Heide ist nur für den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie der Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Es verbleibt für den übrigen Verkehr nur die Weiterfahrt von der alten Rüschebrinkstraße in die Wambeler Heide und umgekehrt. Hierdurch soll die angrenzende Wohnbebauung vor Verkehrslärm geschützt werden.

Somit ergibt sich für den öffentlichen Verkehr keine Einmündungssituation, sondern nur ein
Abknicken des Straßenverlaufs.

Die Einrichtung eines Kreisverkehrs ist wegen fehlender Verkehrsbeziehungen nicht notwendig.

2. Kreuzungsbereich Rüschebrinkstraße / Friedrich Hölscher Straße

Für die Einrichtung eines Kreisverkehrs sind ein Entwurf sowie eine verkehrliche Überprüfung notwendig. Beides kann aufgrund von personellen Engpässen in naher Zukunft nicht geleistet werden.

Weiterhin muss für die Einrichtung eines Kreisverkehrs der BPlan InN 222 (seit 23.11.2012 rechtskräftig) geändert werden, weil private Flächen und festgesetzte Grünflächen beansprucht werden.

Eine zeitnahe Umsetzung kann daher nicht sichergestellt werden.

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Stellv. Bezirksbürgermeister Mitglied der BV







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Schriftführerin