Niederschrift

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien
am 23.06.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU) bis 19:40 Uhr
Herr RM Böhm (CDU) i. V. f. RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU) bis 18:25 Uhr
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) bis 19:40 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD) bis 17:50 Uhr
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen) i.V.f. RM Tönnes (B’90/Die Grünen) bis 19:15 Uhr
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste) bis 19:40 Uhr
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)



2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr Pardo – Integrationsbeirat - entschuldigt -
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lente – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Steitz – 3/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/BL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Schneider - 23/stv. AL
Herr Bornkessel – 60/1
Herr Stankewitz – 5/Dez-Büro
Frau Dr. Düsterhaus – 53/AL
Herr Keßling – 53/1
Herr Sagolla – 61/3
Herr Kluth – 66/1
Frau Bertram – 68/1
Herr Flenner – 65/3
Herr Onnebrink – 65/1
Herr Löchle – Agenda-Büro
Herr Ellerkamp – 8/WF
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez.-Büro


4. Gäste:

Herr von der Kluse, WIBERA Prüfungsgesellschaft
Frau Künemund, Polizeipräsidium Dortmund
Herr Scheidler, Bezirksregierung Arnsberg
Herr Jungmann, Bezirksregierung Arnsberg
Herr Müller, Bezirksregierung Arnsberg






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 23.06.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern
(sachkundige Bürger/innen)

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 12.05.2010

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.06.2010
- wird nachgereicht -


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01429-10)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)
hierzu -> Haushaltsplanentwurf 2010
(Drucksache Nr.: 00677-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.05.2010 vor. -

3.2 Energieeffizienz im Neubau
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00703-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2010

3.3 Konsultationskreis Energieeffizienz und Klimaschutz: 2. Sachstandsbericht zum 21-Punkte-Programm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00818-10)

3.4 Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01168-10)

3.5 Entwicklung von gewerblichen Flächen im Flughafenumfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-10)

3.6 Radverkehrsförderung für Quartiere in Stadt und Peripherie am Beispiel Dortmunds (2008 - 2009)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01055-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.05.2010 vor. -

3.7 Start des regionalen Fahrradverleihsystems metroradruhr
mündlicher Bericht
Berichterstatter: Herr Sagolla

3.8 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01318-10)

3.9 Nachhaltigkeitskriterien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01456-10)

3.10 Lärmsanierung Schienenstrecken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01457-10)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00968-10)

4.2 Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

4.3 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 12.05.2010 vor. -
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2010

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01326-10)

4.5 Deutsches Fußballmuseum: Verlagerung des ZOB zur Baufeldfreimachung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16472-09)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01025-10)

4.7 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landeschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmgigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01140-10)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147, IV. Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge - Teil A und Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2010
(Drucksache Nr.: 00160-10-E1)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01350-10)

4.10 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)

4.11 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01207-10)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)

7.2 Kanal- und Straßenerneuerung Derner Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00367-10)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Ausführungsbeschluss Baulos 75 - niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01375-10)



9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Bövinghausen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01095-10)


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-10)


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Luftqualität in Dortmund: Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01105-10)

12.2 Lärmaktionsplan Dortmund; Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00746-10)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen
- unbesetzt -




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.







1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Dr. Hetmeier benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Einführung von Ausschussmitgliedern
(sachkundige Bürger/innen)

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet Herrn Prof. Wolfgang Richter als sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.



zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die folgende Vorlage zu erweitern:

§ Fahrbahnerneuerung OWIIIa - Mallinckrodtstraße (stadteinwärts),
Drucksache Nr. 01447-10


Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit an. Der Tagesordnungspunkt wird unter TOP 7.3 aufgerufen.

Darüber hinaus liegt ein Vorschlag des RM Münch vor, folgende Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

§ Einstweilige Sicherstellung nach § 42e LG NRW für den Pleckenbrinksee,
Drucksache Nr. 01570-10


Der Vorschlag des RM Münch wird einstimmig abgelehnt. Die Tagesordnung wird somit nicht erweitert.

Aufgrund eines Anschlusstermins von Herrn Sagolla vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird die unter TOP 3.7 vorgesehene mündliche Berichterstattung vorgezogen und im Abschluss an TOP 2.1 - vor der Haushaltsberatung - aufgerufen.

RM Pohlmann-Rohr schlägt vor, TOP 4.8 aus formalen Gründen in die nächste Ausschusssitzung zu schieben. Die Beratung der Vorlage in der Bezirksvertretung Huckarde findet erst am 30.06.2010 statt. Das Vorhaben ist zwar durch den Vorhabenträger in der Bezirksvertretung bereits vorgestellt worden, die vollständigen Planunterlagen lagen jedoch nicht vor. Hierzu liegt keine Gegenrede vor.

Die Tagesordnungspunkte 4.10 und 4.11 sollen auf Wunsch von RM Pohlmann-Rohr aufgrund von Beratungsbedarf ebenfalls geschoben werden. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 12.05.2010

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 12.05.2010 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.06.2010

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.06.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01429-10)

Es liegt vor:
- Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr. 01561-10)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01429-10)
- Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01429-10-E6)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 01429-10-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01429-10-E4)

VertreterInnen der Stadt Dortmund sowie der Bezirksregierung Arnsberg erstatten mündlich Bericht.

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01429-10) wird durch die schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg weitgehend beantwortet (Drucksache Nr. 01429-10-E6). Es wird seitens der CDU-Fraktion beanstandet, dass eine schriftliche Beantwortung der Fragen durch die Stadt Dortmund nicht vorgelegt worden ist. Die Fragen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund sollen schriftlich nachgeliefert werden.

Die Beantwortungen der Bitten und Stellungnahmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01429-10-E4) sowie der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 01429-10-E2) sollen ebenfalls schriftlich durch die Verwaltung nachgereicht werden.

Herr Bernd Mülller – Leiter der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Arnsberg – berichtet über die bisherigen Aktivitäten der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch mit den beteiligten Behörden funktioniere aus seiner Sicht hervorragend. Er kritisiert, dass seiner Behörde in der Öffentlichkeit Untätigkeit oder fahrlässiges Handeln unterstellt wird. Dies lehnt er ausdrücklich ab.
Der Betrieb Envio ist sofort stillgelegt worden, als ein Mindestmaß an Nachweisen für ein Betriebsverstoß vorlag. Ein frühzeitigeres Einschreiten gegen die Firma Envio war nicht möglich, da bis zur Bestätigung der Vorwürfe aus einem anonymen Hinweis im April 2010 belegbare Erkenntnisse für einen Verstoß gegen die Betriebsgenehmigung fehlten. Er persönlich ist der Ansicht, dass es sich hier nicht um Fahrlässigkeit, sondern um vorsätzliche Regelverstöße der Firma Envio handelt. Er bezeichnet die aller Voraussicht nach vorsätzlichen und kriminalistischen Aktivitäten als menschenunwürdig.

Nach Einschätzung der Vorsitzenden RM Reuter wird der Bezirksregierung nicht wissentliches, fahrlässiges Handeln vorgeworfen, sondern dass die Überwachungsmechanismen der Bezirksregierung Arnsberg zur Einhaltung der Betriebs- und Arbeitsschutzvorschriften im vorliegenden Fall versagt haben.

Frau Dr. Düsterhaus erläutert, dass die ersten Ergebnisse der Blutwerte der Mitarbeiter/Innen der Firma Envio mittlerweile vorliegen. Es wurden in einigen Proben erhöhte Werte festgestellt. Sie bittet um Verständnis, dass sie nähere Angaben derzeit nicht herausgeben wird. Ihr ist wichtig, dass die betroffenen Mitarbeiter/Innen selbst als erstes über ihre Blutwerte unterrichtet werden. Am Samstag werden die Betroffenen benachrichtigt. Anschließend wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zusätzlich zu den Blutentnahmen von Mitarbeitern/Innen der Firma Envio wurden seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund ca. 500 Blutproben von Beschäftigen aus Nachbarbetrieben, Anliegern und Kleingärtnern entnommen. Die Stichmenge bezeichnet sie als ausreichend groß, um Rückschlüsse auf die Allgemeinheit vornehmen zu können. Ob anschließend weitere gezielte Blutentnahmen stattfinden, wird anschließend durch ein Expertengremium bewertet. Das eingeschaltete Untersuchungslabor in Erlangen kann wöchentlich maximal 50 Blutuntersuchungen durchführen. Nach chargenweiser Übermittlung der Ergebnisse werden die untersuchten Personen jeweils unverzüglich informiert. Frau Dr. Düsterhaus erwartet, dass die Befunde aller Blutproben nicht vor Ende August vorliegen werden. Eine zusammenfassende, belastbare Risikobewertung kann erst dann stattfinden. Eine umfassende wissenschaftliche Analyse wird voraussichtlich weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt ein weiteres Institut bei der Universität Aachen, welches dieselben Parameter bei den Blutuntersuchungen ansetzt wie die Universität Erlangen. Erlangen erstellt zusätzlich Vorbefunde und vergleicht Referenzwerte. Eine absolute Vergleichbarkeit der Blutanalysen kann nur sichergestellt werden, wenn diese aus einer Hand erfolgen.
Es ist geplant, im Gesundheitsamt eine umweltmedizinische Beratungsstelle als Anlaufstelle für Betroffene einzurichten.

Stadtrat Steitz ergänzt, dass die mittlerweile vorliegenden Kanalwasserproben und Bodenproben auf umliegenden Spielplätzen und Kleingärten unauffällige Bewertungen ergaben.

Nach umfassender Diskussion im Plenum wird folgendes festgehalten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht „PCB-Belastungen im Hafengebiet“ zur Kenntnis (Drucksache Nr. 01561-10).

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in modifizierter Form einstimmig durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschlossen (Drucksache Nr. 01429-10-E4):

„1. Allen MitarbeiterInnen, Ex-MitarbeiterInnen, sowie AnwohnerInnen, bei denen nachweislich erhöhte PCB-Werte festgestellt worden sind, werden zusätzlich Untersuchungen auf Dioxine und Furane angeboten.

2. Für Menschen mit nachweislich erhöhten PCB-Werten (ggf. auch erhöhten Dioxin- und Furanwerten) im Blut wird ein Beratungsangebot geschaffen, um über gesundheitsfördernde Maßnahmen und mögliche Folgerkranken zu informieren.

3. Allen nachweislich Betroffenen (Personenkreis aus Ziffer 2) wird - begrenzt auf 5 Jahre - ein jährlicher kostenloser Gesundheitscheck angeboten.

4. Es ist zu prüfen, inwieweit die Kostenübernahme über die Berufsgenossenschaften und/oder betriebliche Versicherungen erfolgen kann.
5. Die Stadt wird gebeten, die Regresspflicht gegenüber Envio zu prüfen. „



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)

Es liegt vor:
- Vorlage: Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010, Auszüge aus dem Haushaltsplanentwurf für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (Drucksache Nr. 00821-10)
- Vorlage: Einbringung des Haushaltsplanentwurfes, Anlage 1 Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss“(Drucksache 00677-10)
- Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2010 (Drucksache
Nr. 00677-10-E14)

- Bitte um Stellungnahme der FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00677-10-E12)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 22.06.2010 zu der Bitte um Stellungnahme der FDP/Bürgerliste bezüglich Punkt 2 „Stadtplanungs- und Bauordnungsamt“ (Drucksache Nr. 00677-10-E15)

Folgende Fragen an die Verwaltung aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste sind noch offen gebelieben (Drucksache Nr. 00677-10-E12):

„1. Haushaltsplan 2010 Immobilienwirtschaft

a) An privatrechtlichen Leistungsentgelten weist der Haushalt 2010 der
städtischen Immobilienwirtschaft insgesamt 21,7 Mio. € an Mieten und
Pachten aus.

Frage:
Welche vertraglich und rechtlich realisierbaren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die mit Privaten abgeschlossenen Mieten/Pachten ab wann und in welchem Umfang (z.B. 2% p.a.) zu erhöhen? Um eine möglichst differenzierte Darstellung inkl. Begründung – sofern zutreffend auch hinsichtlich der Leistungsbeziehungen innerhalb des Konzerns-Stadt Dortmund - wird gebeten.

b) An Honoraren und Serviceleistungen weist der Haushalt der Immobilienwirtschaft
insgesamt einen Ertrag von 1 Mio. € aus.

Frage:
Um welche (privatrechtlichen?) Leistungsentgelte handelt es sich dabei im Einzelnen? Um eine möglichst differenzierte Darstellung – auch der Höhe nach – wird gebeten.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Leistungsentgelte künftig
zu erhöhen?

c) Im Rahmen von investiven Maßnahmen (z.B. Bauen) sieht der Haushalt 2010 der Immobilienwirtschaft aktivierbare Eigenleistungen des eigenen Personals von 3,5 Mio. € vor.

Frage:
Die Verwaltung wird um schriftliche Verifizierung dieser Eigenleistungen (z.B. Aufgabe, Volumen) insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit zusätzlicher
Steigerungen gebeten.

d) Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der städtischen Immobilienwirtschaft (insgesamt 56,3 Mio. €) sehen für 2010 allein für Strom, Gas und Wasser (Bezug über DEW21) insgesamt 24,4 Mio. € vor. Die zwischen der Stadt und der DEW21 geschlossenen Konzessionsverträge sehen einen Preisnachlass des nach KAV zulässigen Höchstprozentsatzes (Gas, Strom) bzw. von 10% (für Wasser, soweit nach allgemeinem Tarif abgerechnet) auf den Rechnungsbetrag vor.



Fragen:

i) Werden die mit DEW21 vereinbarten Preisnachlässe in voller Höhe
ausgeschöpft oder bieten sich hier zusätzliche Potentiale? Wenn ja,
welche?
ii) Andernfalls: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, den Bezug
von Strom, Gas und Wasser zu günstigeren Konditionen (Ausschreibung)
über alternative Anbieter zu realisieren?

e) Die Aufwendungen für Instandhaltung betragen mit 9,2 Mio. € rund die
Hälfte des zur Vermeidung eines jährlich dramatisch steigenden Sanierungsstaus
erforderlichen Instandhaltungsansatzes (c. 18 Mio. €).

Fragen:
i) Mit welcher Begründung erachtet es die Verwaltung für ausreichend, anstatt des notwendigen, lediglich einen reduzierten Instandhaltungsansatz in den städtischen Haushalt einzustellen?
ii) Welche Instandhaltungsrisiken ergeben sich damit kurz- und mittelfristig für welche Gebäude/Bauten? Um eine möglichst differenzierte Darstellung wird gebeten.
iii) Die Verwaltung wird unter Angabe konkreter Maßnahmen um eine Beurteilung gebeten, inwieweit die Veräußerung städtischer Flächen einen spürbaren Beitrag zur Verringerung der erforderlichen Instandhaltungskosten leisten kann. Dabei sind die bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises Flächenreduzierung heranzuziehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzulegen, welche Flächen/Einrichtungen (z.B. Schulpavillons) wofür in welchem Umfang unentgeltlich Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

f) Die Aufwendungen für die Gebäudereinigung sind für 2010 seitens der
Immobilienwirtschaft mit insgesamt 8,7 Mio. € veranschlagt worden. Dabei wurde eine je hälftige Eigen- bzw. Fremdreinigung der insgesamt rund 1,4 Mio. m2 Reinigungsflächen zu Grunde gelegt.
Wie dem Maßnahmenkatalog Finanzplanung 2011/2012 zu entnehmen ist (Maßnahme: 36503), ist die Fremdreinigung etwa 1 € pro m2 günstiger als die Eigenreinigung (vgl. auch DS-Nr. 12405-08: Eigenreinigung 2007 inkl. Verwaltungskosten = 11,66 € pro m2 reale Reinigungsfläche; Fremdreinigung 10,38 € pro m2 reale Reinigungsfläche). Der von der Verwaltung auf dieser Grundlage seinerzeit unterbreitete Vorschlag, die 32 bis 2013 altersbedingten personellen Abgänge nicht nachzubesetzen, sondern im Rahmen der Fremdvergabe zu ersetzen, sollte zu Einsparungen zwischen 3.000 € (2010) und 32.000 € (2013) führen.
Im Rahmen der derzeitigen Neuausschreibung 2010 sind jedoch Preisanpassungen
aufgrund von Tarifabschlüssen im Reinigungsgewerbe zu erwarten.
Derzeit werden die auf die Ausschreibung im Bezirk Aplerbeck abgegebenen Angebote zur Fremdreinigung ausgewertet.

Fragen:
i) Welche Kostenunterschiede zwischen Eigen- und Fremdreinigung ergeben sich auf Grundlage der aktuellen Ausschreibungsergebnisse?
ii) Welche Einsparpotentiale könnten im Bereich der Gebäudereinigung insgesamt erzielt werden, wenn das – dem Verwaltungsvorschlag aus 11/2009 folgend - bis 2013 altersbedingt ausscheidende Personal sukzessiv durch Fremdreinigung ersetzt würde?
iii) Welche personellen und finanziellen Konsequenzen hätte ein vollständiger
Verzicht auf die Eigenreinigung für den städtischen Haushalt?“

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00677-10-E12) wurde nicht abschließend beantwortet. Bezüglich Punkt 1 „Haushaltsplan 2010 Immobilienwirtschaft“ (Buchstaben a-f) soll eine schriftliche Beantwortung zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.06.2010 nachgeliefert werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Haushaltsberatung auf Vorschlag von RM Pisula durchlaufen an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.



zu TOP 3.2
Energieeffizienz im Neubau
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00703-10)

Es liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 26.05.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.06.2010

RM Lührs spricht sich für die Variante a) des Beschlussvorschlags aus. Sie schlägt vor, zusätzlich ein qualifiziertes Beratungsangebot vorzuhalten. Die Beratung soll, wie in der Vorlage dargestellt, im Rahmen der Begleitung des Bauleitplanverfahrens und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken erfolgen. Die Investoren sollen Gutscheine für Beratung und Qualitätssicherung erhalten sowie zusätzlich auf kostenlose Beratungsangebote und auf qualifizierte Gutachter hingewiesen werden. Der Stadt Dortmund entstehen hierdurch keine zusätzlichen Aufwendungen.

RM Pisula teilt grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage mit, bevorzugt jedoch die Beschluss-
variante b).

RM Kaeder präferiert Variante a), bezweifelt jedoch, dass ein qualifiziertes Beratungsangebot vollkommen kostenneutral angeboten werden kann. Das Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung lehnt er ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss mit der Festlegung auf Variante a) zu fassen mit der Ergänzung, ein qualifiziertes Beratungsangebot vorzuhalten.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt die Ergänzung der Beschlussvariante a) ab.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende, im Text näher ausgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Neubau umzusetzen:
§ Festlegung des KfW-Effizienzhaus 70 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009 als Standard im Wohnungsneubau im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung städtischer Flächen
§ Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
§ Prüfung bei städtischen Neubauten, ob ein noch zu benennendes geeignetes Pilotprojekt analog des Passivhaus-Standards (Heizwärmebedarf <15kWh/m2a) ausgeführt werden kann
§ Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung
§ Modellprojekte: Klimaschutzsiedlungen, 100 Energie-Plus-Häuser für Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet für Nichtwohngebäude, dass die Alternative
a.) verbindliche Vorschriften (Primärenergiebedarf 10% unter EnEV2009)

b.) Beratung zur freiwilligen Einhaltung des o.g. Standards zur Energieeffizienz

Im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde gelegt wird.



zu TOP 3.3
Konsultationskreis Energieeffizienz und Klimaschutz: 2. Sachstandsbericht zum 21-Punkte-Programm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00818-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den 2. Sachstandsbericht des Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01168-10)

Hierzu liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen sowie Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr. 01168-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01168-10-E2)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010


Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen einschließlich einer Bitte um Stellungnahme liegt vor (Drucksache Nr. 01168-10-E1):

„1. Die Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Verwaltungsvorlage basiert im Unterschied zu wissenschaftlich fundierten Prognoseinstrumenten wie z. B. GIFPRO (Gewerbe- und Industrie-Flächen-Prognose) auf Nachfragen von Interessenten. Dies bedeutet, dass alleine eine theoretisch denkbare telefonische Anfrage eines Automobilherstellers nach diesem Verfahren ausreichen würde, um einen exorbitant hohen Nachfragebedarf zu begründen. Die tatsächliche Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen wird hierbei vollständig ausgeblendet. Dies führt zu dem Ergebnis, dass in der Verwaltungsvorlage die Nachfrage für GE-Flächen bei 30 ha pro Jahr und die Nachfrage für GI-Flächen auf 64 ha pro Jahr prognostiziert wird. Dieser prognostizierten Nachfrage von insgesamt 94 ha GE-/GI-Flächen pro Jahr steht eine tatsächliche Vermarktung an GE-/GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gegenüber- Welche wissenschaftlich fundierte Methode zur Ermittlung des tatsächlichen Gewerbeflächenbedarfs liegt dem Masterplan Wirtschaftsflächen zu Grunde?
- Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich des Bedarfs an Gewerbeflächen kommen andere wissenschaftlich fundierte Methoden?

2. In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde ist derzeit für die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr eine Gewerbeflächenbilanz in Arbeit. Die Ergebnisse für die einzelnen beteiligten Städte und Kreise werden für Ende dieses Jahres erwartet. Die Stadt Dortmund ist an diesem Prozess beteiligt.
- Mit welcher Begründung wird parallel zur gemeinsam mit der Regionalplanungs-behörde erarbeiteten Flächenbilanz an einem Masterplan Gewerbeflächen gearbeitet?

- Welche Begründung hat die Verwaltung, jetzt einen Masterplan Wirtschaftsflächen aufzustellen und zu verabschieden, ohne die dezidierten Ergebnisse der Gewerbe-flächenbilanz für die Stadt Dortmund abzuwarten?

- Können zu diesem Prozess bereits Zwischenstände der Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund dargestellt werden?

3. Mit welcher Begründung bleibt die Beteiligung der Stadt Dortmund in Höhe von 15 % an der newPark-Entwicklungsgesellschaft bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt?
Verfolgt die Verwaltung die Absicht, überhaupt keine Ansiedlungen auf der newPark-Fläche vorzunehmen bzw. zu vermitteln?

- Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich zu beurteilen, u. a. bei erforderlichen Genehmigungsverfahren?

4. Mit welcher Begründung bleiben "leer stehende Gewerbeimmobilien" oder auch Reserveflächen bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt? Entspricht diese Vorgehensweise den rechtlichen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes und der neu eingeführten Verpflichtung für ein Siedlungsflächenmonitoring?





5. Es gibt fachliche Einschätzungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass rund ein Drittel der Gewerbeflächen durch den Einzelhandel genutzt werden, der auch in den sog. Mischgebieten und den Zentren zulässig ist.
- Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um die Gewerbeflächen vor Ansiedlungen des Handels zu schützen und für den eigentlichen Zweck der Sicherung und Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu nutzen?

6. Im Bereich der geplanten Wirtschaftsflächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg sind Teilbereiche als ökologische Ausgleichsfläche für den B-Plan Brackel 202-Steinbrinkstraße planerisch ausgewiesen worden. Diese Ausweisung müsste bei Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zurückgenommen werden und rechtlich betrachtet doppelt ausgeglichen werden (einerseits um den Ausgleich für den B-Plan wieder herzustellen und andererseits um den gesetzlichen Ausgleich für die neue Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zu erfüllen).
- Wie will die Verwaltung zukünftig noch glaubwürdig gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern argumentieren und Planungsrecht durchsetzen, wenn der Vertrauensschutz auf die Schaffung und den dauerhaften Erhalt von ökologischen Ausgleichsflächen durchbrochen wird?

- An welcher Stelle im Stadtgebiet soll nach Auffassung der Verwaltung der doppelt vorzunehmende ökologische Ausgleich für die Inanspruchnahme der Flächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg durchgeführt werden?

- Welche Auswirkungen wird dies auf die Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen Nutzungen haben?

- Bestehen seitens der Verwaltung konkrete Planungsabsichten sämtliche Flächen, die als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen sind und im städtischen Eigentum stehen, einer "wirtschaftlichen Nutzung" zuzuführen?


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde in Arbeit befindlichen dezidierten Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund dem Rat der Stadt vorzulegen. Auf dieser Basis ist anschließend eine fundierte und sachgerechte Erstellung eines neuen Masterplans Wirtschaftsflächen abzuleiten.

Unabhängig davon verfolgt der Rat der Stadt Dortmund das Ziel, die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen mit oberster Priorität auf gewerbliche Altstandorte und Brachflächen zu lenken. Für die Beseitigung von bestehenden Restriktionen und/oder die Aufbereitung derartiger Standorte sind die entsprechenden Förderangebote des Landes zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt für sämtliche Brachflächen im Stadtgebiet den planungsrechtlichen Sachstand, die erkennbaren Restriktionen sowie ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm für diese Flächen vorzulegen.

Die Inanspruchnahme von Freiraum für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen ist auf das unverzichtbar notwendige Maß zu reduzieren. Insbesondere die Flächen Groppenbruch und die im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen in Asseln-Süd stehen für eine Nutzung als Wirtschaftsflächen nicht zur Verfügung. Bei der Fläche Buddenacker bekräftigt der Rat der Stadt seine bisherige Beschlusslage.

Das Verfahren für die Aufstellung des Masterplans Wirtschaftsflächen wird bis zum Vorliegen der vorstehend genannten Punkte ausgesetzt.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt vor (Drucksache Nr. 01168-10-E2):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Verwaltungsvorlage
basiert im Unterschied zu wissenschaftlich fundierten Prognoseinstrumenten wie z.
B. GIFPRO (Gewerbe- und Industrie-Flächen-Prognose) auf Nachfragen von
Interessenten. Dies bedeutet, dass alleine eine theoretisch denkbare telefonische
Anfrage eines Automobilherstellers nach diesem Verfahren ausreichen würde, um
einen exorbitant hohen Nachfragebedarf zu begründen. Die tatsächliche Nachfrage
nach gewerblich nutzbaren Flächen wird hierbei vollständig ausgeblendet. Dies führt
zu dem Ergebnis, dass in der Verwaltungsvorlage die Nachfrage für GE-Flächen bei
30 ha pro Jahr und die Nachfrage für GI-Flächen auf 64 ha pro Jahr prognostiziert
wird. Dieser prognostizierten Nachfrage von insgesamt 94 ha GE-/GI-Flächen pro
Jahr steht eine tatsächliche Vermarktung an GE-/GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha im
Durchschnitt der letzten zehn Jahre gegenüber.

- Welche wissenschaftlich fundierte Methode zur Ermittlung des tatsächlichen
Gewerbeflächenbedarfs liegt dem Masterplan Wirtschaftsflächen zu Grunde?

- Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich des Bedarfs an Gewerbeflächen kommen
andere wissenschaftlich fundierte Methoden?

Die Aufgabe des Masterplans Wirtschaftsflächen war nicht die Erstellung einer neuen
Wirtschaftsflächenprognose. Auch wurde aus der Nachfrage kein direkter Bedarf an
Gewerbe- und Industrieflächen abgeleitet. Dargestellt wurde vielmehr, dass die Nachfragen
ein wichtiges Indiz für Flächenbedarfe und für die Attraktivität des Standortes Dortmund
sind.

Der Masterplan orientiert sich weiterhin an dem Flächenvolumen, welches im
Flächennutzungsplan 2004 als notwendig für eine hinreichende Flächenvorsorge festgestellt
wurde. Er beschreibt keine neue Wirtschaftsflächenprognose. Er erläutert, wo und wodurch
Flächenpotenziale in den vergangenen Jahren verloren gegangen sind, warum sie kompensiert werden müssen und wo entsprechende Handlungsmöglichkeiten bestehen. Dieser detaillierten Flächenbetrachtung werden die tatsächlichen Verkäufe und die Anfragen gegenüber gestellt.

Auch eine Erhebung der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr hat sich 2009 mit der
Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen („Wirtschaftsflächen Ruhr 2009“) in der
Region auseinandergesetzt und ein regionales Defizit festgestellt. Die Dortmunder Flächen
stellen somit auch einen Beitrag zum regionalen Flächenangebot dar.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Antrag lediglich die durchschnittliche jährliche
Vermarktungsrate von GE- und GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha aufnimmt und die
Logistikflächen unberücksichtigt lässt. Dieses berücksichtigend ergibt sich ein
durchschnittlicher Verkauf von 17,4 ha.

2. In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde ist derzeit für die Städte und
Kreise in der Metropole Ruhr eine Gewerbeflächenbilanz in Arbeit. Die Ergebnisse
für die einzelnen beteiligten Städte und Kreise werden für Ende dieses Jahres
erwartet. Die Stadt Dortmund ist an diesem Prozess beteiligt.

- Mit welcher Begründung wird parallel zur gemeinsam mit der
Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Flächenbilanz an einem Masterplan
Gewerbeflächen gearbeitet?

- Welche Begründung hat die Verwaltung, jetzt einen Masterplan Wirtschaftsflächen
aufzustellen und zu verabschieden, ohne die dezidierten Ergebnisse der
Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund abzuwarten?

- Können zu diesem Prozess bereits Zwischenstände der Gewerbeflächenbilanz für
die Stadt Dortmund dargestellt werden?

Der Masterplan Wirtschaftsflächen wurde 2004 erstmals vorgestellt. Im Zwischenbericht
2006 wurde eine Neuauflage für 2009 angekündigt. Der vorliegende Bericht wurde in
Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt erstellt.

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird auf Grundlage einer Datenbank des
Geographischen Informationssystem MapInfo vermutlich im Herbst 2010 Daten für die
regionale Gewerbeflächenbilanz an den RVR liefern. Diese werden vor Abgabe mit der
Wirtschaftsförderung rückgekoppelt. Der vorliegende Masterplan Wirtschaftsflächen dient
somit als Grundlage und Vorbereitung der Datenerhebung auf regionaler Ebene. Der
Masterplan Wirtschaftsflächen fußt auf der gleichen Basis der unter Ziffer 1 erwähnten
Erhebung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009“.

3. Mit welcher Begründung bleibt die Beteiligung der Stadt Dortmund in Höhe von
15% an der newPark- Entwicklungsgesellschaft bei der Gewerbeflächenprognose
unberücksichtigt?

Verfolgt die Verwaltung die Absicht, überhaupt keine Ansiedlungen auf der newPark-Fläche vorzunehmen bzw. zu vermitteln?

Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich zu beurteilen, u. a. bei erforderlichen
Genehmigungsverfahren?

Die newPark-Fläche stellt ein Flächenangebot für großflächige, landesbedeutsame
Industrieansiedlungen dar, die in Dortmund sowie in der Region sonst nicht realisierbar sind.
Insofern ist dieses Areal unabhängig von dem Dortmunder Wirtschaftsflächenangebot zu
betrachten. Im April 2009 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage
zum newPark Projekt bestätigt, dass eine Anrechnung auf kommunale Siedlungsflächen nicht erfolgt.
Die Stadt Dortmund wird selbstverständlich entsprechende großflächige, industrielle
Nachfragen an die newPark Entwicklungsgesellschaft vermitteln.

4. Mit welcher Begründung bleiben "leer stehende Gewerbeimmobilien" oder auch
Reserveflächen bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt?

Entspricht diese Vorgehensweise den rechtlichen Anforderungen des Landes-planungsgesetzes und der neu eingeführten Verpflichtung für ein Siedlungs-flächenmonitoring?

Die bei der Wirtschaftsförderung eingehenden Anfragen betreffen im Regelfall freie
Grundstücke. Unbebaute Grundstücke stellen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche
Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen in Dortmund dar. Aus diesem Grund bezieht
sich die Wirtschaftsförderung in ihrem Monitoring auf die tatsächlich verfügbaren Angebots- und Potenzialflächen und nicht auf vermarktete Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden.
Leerstehende Immobilien werden, soweit die Wirtschaftsförderung darüber Kenntnis erhält,
in eine Datenbank aufgenommen und aktiv an interessierte Kunden vermittelt.

Betriebserweiterungsflächen im Sinne von Reserveflächen sind keine Angebotspotenziale und stellen aus Sicht der Wirtschaftsförderung keine vermarktbaren Flächen dar, da sie in der Regel eine wichtige Unternehmensvorsorge für Zukunftsinvestitionen abbilden. Reservierte Flächen, d.h. durch den Rat der Stadt beschlossene Verkäufe, werden im Rahmen des Monitoring aus der Übersicht der Angebotsflächen entfernt, da sie nicht weiter vermittelt werden können.

5. Es gibt fachliche Einschätzungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass rund ein
Drittel der Gewerbeflächen durch den Einzelhandel genutzt werden, der auch in den
sog. Mischgebieten und den Zentren zulässig ist.

- Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um die Gewerbeflächen vor
Ansiedlungen des Handels zu schützen und für den eigentlichen Zweck der
Sicherung und Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu nutzen?

Durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 wurde die Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel in Gewerbegebieten ausgeschlossen. Seit Ende der 1980er Jahre wurden in Dortmund die Bebauungspläne auf die BauNVO von 1977 umgestellt. Seit einigen Jahren wird in Bebauungsplänen Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise zugelassen werden kann produktionsabhängiger Einzelhandel, der in seiner Größenordnung dem produzierenden Betrieb deutlich untergeordnet ist (maximal auf 10 % der Bruttogeschoss-fläche des Betriebs).
Mit der Ratsvorlage Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2008 (DS-Nr. 11205-
08) wurde für die Stadt Dortmund der Beschluss gefasst, dass "bei Umwandlungen oder
Veränderungen von Industrie- und Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten anderer nicht gewerblicher Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein entsprechender
Ersatz im Dortmunder Stadtgebiet zu schaffen ist." Auf diese Weise bleibt das vermarktbare Gewerbeflächenpotenzial zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben vollständig bestehen.

6. Im Bereich der geplanten Wirtschaftsflächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg sind
Teilbereiche als ökologische Ausgleichsfläche für den B-Plan Brackel 202-
Steinbrinkstraße planerisch ausgewiesen worden. Diese Ausweisung müsste bei
Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zurückgenommen werden und
rechtlich betrachtet doppelt ausgeglichen werden (einerseits um den Ausgleich für
den B-Plan wieder herzustellen und andererseits um den gesetzlichen Ausgleich für
die neue Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zu erfüllen).

- Wie will die Verwaltung zukünftig noch glaubwürdig gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern argumentieren und Planungsrecht durchsetzen, wenn der
Vertrauensschutz auf die Schaffung und den dauerhaften Erhalt von ökologischen
Ausgleichsflächen durchbrochen wird?

- An welcher Stelle im Stadtgebiet soll nach Auffassung der Verwaltung der doppelt
vorzunehmende ökologische Ausgleich für die Inanspruchnahme der Flächen in
Asseln-Süd/Osterschleppweg durchgeführt werden?

- Welche Auswirkungen wird dies auf die Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen
Nutzungen haben?

- Bestehen seitens der Verwaltung konkrete Planungsabsichten sämtliche Flächen,
die als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen sind und im städtischen Eigentum
stehen, einer "wirtschaftlichen Nutzung" zuzuführen?

Die Inanspruchnahme der Flächen Asseln-Süd/Osterschleppweg und die damit verbundene
Rückführung sowie Neuausweisung von Ausgleichsflächen sind eigenständigen
Planverfahren der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung und der Bauleitplanung
unterworfen. Im Zusammenhang mit diesen Planverfahren werden alle Nutzungsansprüche
geprüft und einer sachlichen und transparenten Abwägung unterzogen. Die hohe Qualität
dieser Verfahren gewährleistet, dass alle Belange im Zusammenhang mit der Umnutzung von Flächen Berücksichtigung finden. Der Masterplan Wirtschaftsflächen nimmt diese Verfahren nicht vorweg, vielmehr werden diese auf den Seiten 40 ff. ausführlich beschrieben.

Die Entwicklung des Bereiches Asseln-Süd / Osterschleppweg stellt keine Ausweitung des
quantitativen Wirtschaftsflächenpotenzials im Flächennutzungsplan 2004 dar, sondern wird in etwa die wegfallenden bzw. nicht zur Verfügung stehenden Potenzialflächen ausgleichen
können.

Zudem ist es absurd, der Verwaltung über die letzte Teilfrage zu unterstellen, sämtliche
Ausgleichsflächen einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen zu wollen. Eine Antwort erübrigt
sich damit.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau“


Die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 werden zusammen behandelt.

RM Weyer teilt mit, dass sie sich dem Votum ihrer Fraktion im vorliegenden Fall nicht anschließen wird. Sie lehnt die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3.4 und 3.5 ab, da Ihrer Auffassung nach mit deren Umsetzung eine überproportionale Belastung des Stadtbezirks Brackel mit Gewerbegebieten einhergeht.

RM Kowalewski teilt für die Tagesordnungspunkte 3.4 und 3.5 eine ablehnende Haltung der Fraktion Die Linke mit. Die Fläche Buddenacker liegt in einer Frischluftschneise. Die Freiraumplanung sollte hier überdacht werden. Eine Ausweitung der Gewerbeflächen in Wickede und Asseln bis an die Wohnbebauung der Holsteinkolonie heran (im Volksmund Flughafenkolonie genannt), hält er aus wohnungswirtschaftlicher Sicht für risikoreich. Ein weitere Problemsiedlung könnte hier auf Dauer entstehen. Die Entwicklung der Fläche Groppenbruch lehnt er aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet ab.

Der Ausweisung neuer Gewerbegebiete steht die FDP in Dortmund laut RM Kaeder grundsätzlich positiv gegenüber. Aufgrund der abweichenden Haltung der Bürgerliste, mit eine Fraktionsgemeinschaft besteht, wird er sich heute enthalten. Er bittet die Verwaltung, die Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen zu erläutern.

Neben der Ausgleichsflächenproblematik interessiert RM Barrenbrügge, wie und in welchem Zeitraum ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet rückabgewickelt werden kann.

Neben dem gesetzlichen vorgeschriebenen quantitativen Flächenausgleich spricht sich RM Münch für einen qualitativen Ausgleich durch die zusätzliche Umsetzung eines gesamtstädtischen Artenschutzkonzeptes aus.

Herr Wilde bezieht sich zuerst auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010, eine Reduzierung der Fläche Buddenacker aus verkehrlichen Gründen von 18 ha auf 9 ha vorzunehmen. Herr Wilde sieht kein Erfordernis für eine Verkleinerung der Gewerbefläche. Die Straßen in der Lage sein, das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu fassen.
In dem neu auszuweisenden Bereich Osterschleppweg ist im Übrigen keine Logistikansiedlung geplant. Logistiknutzung in Dortmund wird auf dem Gelände der Westfalenhütte angeboten. Das Grundstück Osterschleppweg soll für klassisches kleinteiliges Gewerbe vorgehalten werden.
Zwischen dem Flughafengelände und Brackel stehen in der Tat nicht ausreichend Ausgleichsflächen zur Verfügung, um den kompletten ökologischen Ausgleich sicherzustellen, zumal bei der Aufgabe eines Landschaftsschutzgebietes die doppelte Größe an Ausgleichsflächen im Gegenzug gesichert werden muss. Hier kann durchaus ein Engpass unterstellt werden. Die Möglichkeit, Ausgleichsflächen in anderen Stadtbezirken zur Verfügung zu stellen, besteht. Hiervon soll dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Ausgleichsflächen im Stadtbezirk bereits besetzt sind.
Eine Reihe von Planverfahren sind durchzuführen, bevor die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes erreicht werden kann. Im ersten Schritt ist eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch des Regionalplans zu initiieren. Anschließend muss der Landschaftsplan entsprechend geändert werden. Parallel zur Änderung des Landschaftsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01168-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimme des Ratsmitgliedes Renate Weyer bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Christian Barrenbrügge nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ zur Kenntnis und beschließt:

1. die Fläche Buddenacker entsprechend der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Größe von 18 ha als Gewerbefläche zu entwickeln,
2. für den Bereich Osterschleppweg einschließlich der Fläche Asseln-Süd die Planung für die Umwidmung als gewerbliche Baufläche vorzubereiten.
3. für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Gewerbegebiet vorzubereiten.



zu TOP 3.5
Entwicklung von gewerblichen Flächen im Flughafenumfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimme des Ratsmitgliedes Renate Weyer bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Christian Barrenbrügge nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Planungsverwaltung wird beauftragt, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten, um die Flächen zwischen dem bestehenden GE-Gebiet Wickede-Süd und dem B-Plan-Bereich Br 174 –Asseln Süd- einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Ebenfalls soll die Realisierung des B-Planes Br.174 vorangetrieben werden.



zu TOP 3.6
Radverkehrsförderung für Quartiere in Stadt und Peripherie am Beispiel Dortmunds (2008 - 2009)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01055-10-E1)

Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.
01055-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01055-10-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Start des regionalen Fahrradverleihsystems metroradruhr

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den mündlichen Bericht des Herrn Sagolla vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Kenntnis.



zu TOP 3.8
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01318-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. des Jahres 2009 zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Nachhaltigkeitskriterien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01456-10)

Es liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01456-10-E1) vor:

„Der AUSWI hält es für unverzichtbar, dass die mit den am Agenda-Prozess Beteiligten begonnene Erarbeitung von Nachhaltigkeitsindikatoren, mit dem Ziel eines praktikablen Indikatorensets weitergeführt wird.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, das zwischenzeitlich durch die Verwaltung bearbeitete Material zur Erstellung einer Liste von aussagefähigen Indikatoren zu aktualisieren und den politischen Gremien nach der Sommerpause vorzulegen. Das Indikatorenset sollte geeignet sein, die politischen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu bewerten und gegebenenfalls zu korrigieren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.



zu TOP 3.10
Lärmsanierung Schienenstrecken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01457-10)

Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01457-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01457-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00968-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm
und beauftragt dass Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Jahresförderprogramm (JFP) 2011 anzumelden.
2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum Jahresförderprogramm 2009 zur Kenntnis.

3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum Jahresförderprogramm 2010 zur
Kenntnis.



zu TOP 4.2
Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Änderungen des in Anlage 1 dargestellten
integrierten Handlungskonzepts für die Dortmunder Nordstadt zu und beauftragt das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dieses zum Jahresförderprogramm (JFP) 2011
anzumelden.

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn der Förderbescheid der Bezirksregierung
Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.



zu TOP 4.3
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)

Es liegt vor:
- Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 27.05.2010
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E7)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E8)


Der Rat der Stadt Dortmund hat die Beratung über die vorgelegten Anträge und Anregungen sowie über die Vorlage am 27.05.2010 erneut an die Fachausschüsse überwiesen.

Folgende Anregungen und Anträge liegen zur Beratung vor:

„a) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 28.04.2010:

Es werden von den Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu der
Verwaltungsvorlage u. a. folgende Anregungen und Kommentare vorgetragen:

SPD-Fraktion: Die Verwaltungsvorlage stellt eine Zusammenfassung von
Maßnahmen ohne eine entsprechende Zeitschiene dar.

Der Alkoholkonsumraum wird von der SPD-Fraktion abgelehnt.

Die Vorraussetzungen für eine Freizügigkeitsbescheinigung
(Krankenkasse) sind generell nachzuweisen.
CDU-Fraktion: Die Vorlage wird als Stückwerk betrachtet. Es fehlen konkrete
Zielvorgaben, Controlling und es sollen regelmäßige
Berichterstattungen erfolgen.

Herr Bahr regt an, Ergänzungen zu der Verwaltungsvorlage
fraktionsübergreifend zu erarbeiten.

Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: Die Verwaltungsvorlage stellt eine Bestandsaufnahme dar. Es fehlen
Perspektiven.
Der Fraktion ist unangenehm aufgefallen, dass die Verwaltungshaltung
gegenüber den Akteuren in der Nordstadt teilweise herablassend
formuliert ist.
Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept anhand eines
Vorschlagkataloges zu überarbeiten.

Die Linke: Herr Manz legt Wert darauf, dass die Mitarbeiter des
Alkoholkonsumraumes angemessen bezahlt und die für das Projekt
bereitgestellten Mittel nicht zu Lasten anderer Sozialer Projekte
des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord finanziert werden.
Darüber hinaus unterstreicht er den Bedarf von 5 Kindertageseinrichtungen.
Die Zustandsbeschreibung hierzu ist nicht akzeptabel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bezüglich der Zweisprachigkeit in den Kindertageseinrichtungen.

FDP/
Bürgerliste: Die Verwaltungsvorlage stellt eine lückenhafte Bestandsaufnahme dar.
Es besteht Handlungsbedarf der in Form eines Steuerungsgremiums
umgesetzt werden soll.

Die Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwarten, dass die von der
Bezirksvertretung formulierten unterschiedlichen Anregungen und Kommentare, die sich
auf das Integrierte Stufenkonzept beziehen, eingearbeitet werden. Dies wird von der
Verwaltung zugesagt.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird folgender Beschluss bei 10 Ja-Stimmen und 7
Gegenstimmen mehrheitlich gefasst:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmt dem Integrierten Stufenkonzept für eine
Lebenswerte Nordstadt mit der Maßgabe zu, dass der Alkoholkonsumraum gemäß
Ziffer 2.4.2 auf Seite 10 der Vorlage gestrichen wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 10
Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:
Der Rat stimmt dem integrierten Konzept für eine Lebenswerte Nordstadt zu und
beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Umsetzung vorzubereiten, sodass die
einzelnen aufgeführten Teilmaßnahmen zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit, Soziales,
Image, Wohnen, Integration, Kinder und Jugend, Bildung, Arbeit/Lokale Ökonomie und
Stadterneuerung entsprechend des Stufenkonzepts durchgeführt werden können.


RM Märkel ändert den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E3) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010 mündlich ab und nimmt eine Ergänzung unter Punkt 3 und Punkt 6 vor. Der veränderte Antrag soll zur Abstimmung gestellt werden.

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.05.2010
(Drucksache Nr. 00852-10-E3) mit Ergänzung
1) Das Konzept wird zunächst als Bestandsaufnahme der Aktivitäten für eine
lebenswerte Nordstadt gewertet.
2) Die Verwaltung überarbeitet und ergänzt die Bestandaufnahme um
· eine Auflistung bisher nicht aufgeführter, bereits bestehender Maßnahmen
wie zum Beispiel komm.kids.com im Keuninghaus oder Jugendförderkreis
Mallinckrodt-straße
· eine Analyse der bestehenden Maßnahmen im Hinblick auf inhaltliche Lücken.
Hier ist vor dem Hintergrund des Leitbildes aus dem Jahr 2005 darzustellen,
in welchen Bereichen es Bedarfe für weitere Maßnahmen gibt bzw.
welche sich neu ergeben.
· eine Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung des Leitbildes aus 2005.
· eine Analyse der Erkenntnisse der Urban-II-Projekte und anderer vorhandener
Evaluationen. Hierbei ist insbesondere darzustellen, welche messbaren
Erfolge es in den bisherigen Projekten gab und welche Konsequenzen dadurch
für weitere Planungen entstehen.
· eine Darstellung möglicher alternativer Fördermöglichkeiten für die Projekte
der Stufen 2 und 3
· einen Zeitplan zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen der Stufen 2
und 3
· eine konkrete Darstellung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung der
verwaltungsinternen ressortübergreifenden Projektgruppe Lebenswerte Nordstadt
· eine Beschreibung der Besetzung, Aufgaben und Handlungskompetenzen
des Steuerungsgremiums , das als Beratungs- und Entscheidungsinstanz in
den zukünftigen Prozess eingebunden werden soll. VertreterInnen der Fraktionen
des Rates und der BV-Innenstadt-Nord sind in das Steuerungsgremium
einzubeziehen.

3) Bei der Auflistung der Handlungsschwerpunkte sind die Bereiche Soziales, Kinder
und Jugendliche, Bildung, Integration und Sicherheit nach vorne zu stellen und vorrangig zu bearbeiten.
4) Hinsichtlich der erwähnten Abhängigkeit der Umsetzung des Konzepts von der
aktuellen Haushaltssituation bestätigt der Rat seinen Beschluss vom März 2010, im
Haushalt noch zur Verfügung stehende Mittel dezernatsübergreifend vorrangig in
die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken.
5) Bisher ist nur eine der fünf geplanten neuen Kindertageseinrichtungen gebaut und
kann in Betrieb gehen. Die anderen vier Einrichtungen sind laut Konzept
„vorgesehen“. Sie sind sowohl in den o.g. Zeitplan als auch konkret in den
Finanzierungs- und Umsetzungsplan aufzunehmen.
6) Hinsichtlich weiterer einzelner inhaltlicher Korrekturen werden unter anderem die Anmerkungen und Fragestellungen in dem von der GRÜNEN Fraktion in der BV Innenstadt-Nord eingebrachten Papier zugrunde gelegt.



c) Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E4)

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die ordnungsbehördliche
Verordnung der Stadt Dortmund (OBV) dergestalt anzupassen und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen, dass eine Regelung zur Reinhaltung der Umgebung von Imbissbetrieben und Trinkhallen aufgenommen wird.

Analog der Regelung der Stadt Bochum könnte ein Paragraph folgenden Wortlaut
haben:
„Wer Waren zum sofortigen Verzehr verkauft (z. B. Imbissbuden, -stände, Kioske,
Trinkhallen, Schnellrestaurants, Bäckereien und Supermärkte), muss ausreichende
Abfallbeseitigungskapazitäten aufstellen. Die Behälter sind je nach Bedarf, mindestens jedoch täglich - spätestens 30 Minuten nach Geschäftsschluss zu entleeren. Darüber hinaus ist der oder die Gewerbetreibende verpflichtet, täglich spätestens 30 Minuten nach Geschäftsschluss - auf den Gehwegen in einem Umkreis von 20 Metern um die Verkaufsstelle Abfälle der von ihm oder ihr verkauften Waren zu beseitigen.

2. Nach satzungskonformer Anpassung der OBV um o.g. Passus stellt die Verwaltung
dem Rat ausführlich dar, wie der Vollzug der Maßnahme kontrolliert und umgesetzt
werden soll.

RM Kowalewski zieht die Antragspunkte 5 und 6 des Antrags der Fraktion Die Linke vom 26.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E6) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010 zurück. Die Punkte 5 und 6 werden somit nicht zur Abstimmung gestellt.

d) Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E6)

Der Rat beschließt,

1. Kitas
Die in 2008 vom Rat beschlossenen neuen Kitas werden umgehend realisiert.
Das Projekt Kinderstuben , das sehr gut angenommen wurde und erfolgreich arbeitet,
wird weiter geführt. Von den 5 neu zu zertifizierenden Familienzentren werden mindestens
2 in der Nordstadt entstehen.

2. Schulen
Die Schulen in der Nordstadt sollen personell und baulich gut ausgestattet werden.
Schulsozialarbeit soll ein Regelangebot sein. Die Stadt hat als Schulträgerin dafür zu
sorgen, dass alle Schulen in der Nordstadt den Standard wie z. B. bei der Grundschule
Kleine Kielstrasse erreichen können.

3. AGH-Umwandlung
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit der ARGE, ein Konzept für
Öffentliche Beschäftigung in der Nordstadt zu entwickeln, um die AGH-Plätze in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

4. Ordnungspartnerschaften
Auf die Aufstockung der sogenannten Ordnungspartnerschaften wird verzichtet. Statt
dessen werden zusätzliche Stellen für Sozialarbeiter (Streetworker), zusätzliche Angebote
zur gesundheitlichen Beratung und Betreuung und gezielte zusätzliche Angebote für
Jugendliche geschaffen

5. Ravensberger Str.
Die Verwaltung wird beauftragt ein weitergehendes Konzept zur Betreuung der
Prostituierten zu entwickeln. Eckpunkte dieses Konzepts sollen sein:

-längere Öffnungszeiten der Beratungseinrichtung vor Ort, mittelfristiges Ziel: 7 Tage x
24 Stunden.

-Ausstiegsprogramm für Prostituierte, mit dem Ziel diesen eine Beschäftigung, im Rahmen
der Zulässigkeit der EU-Verordnungen, anzubieten. Es ist u. a. zu prüfen, ob Prostituierte
selbst zu Beraterinnen im Rahmen des Ausstiegsprogramms geschult und entsprechend
der geltenden Gesetzgebung (z. B. im Rahmen eines Gewerbes) beschäftigt/beauftragt
werden können.

6. Trinkraum
Der Trinkraum wird ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Das Angebot wird nach dem
Kieler Modell durchgeführt. Es werden keine weiteren Alkoholverbote ausgesprochen.“


Die Verwaltung schlägt mit Schreiben vom 15.06.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E8) vor, die Vorlage durch den Rat am 08.07.2010 beschließen zu lassen, um mit der Umsetzung des Stufenkonzeptes beginnen zu können. Die vorgelegten Anträge und Anregungen könnten als eingebracht betrachtet werden und im weiteren Verfahren nach Prüfung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

RM Märkel spricht sich für eine Einzelabstimmung über die Anregungen und Anträge in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010 aus.

Das beratende Ausschussmitglied Stefan Müller bittet, folgende Anregung des behindertenpolitischen Netzwerks in die weitere Ausgestaltung des Konzeptes mit aufzunehmen: „Da eine barrierefreie Zugänglichkeit von Geschäften in der Nordstadt oftmals noch nicht gewährleistet ist, sollte eine Initiative vor Ort gebildet werden, die Beratungsleistungen für die Geschäftsinhaber übernimmt und über Fördermöglichkeiten zur barrierefreien Ausgestaltung Auskunft geben kann.“

Es ergeht nachfolgende Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 28.04.2010 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab. (13 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)

Der heute mündlich veränderte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.05.2010 (Drucksache Nr. 00852-10-E3) wird in den Punkten 1-2 sowie 4-6 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen. (15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)
Punkt 3 des Antrages wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
(13 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 00852-10-E4) wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.
(26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Punkte 1-3 des Antrage der Fraktion Die Linke vom 26.05.2010 (Drucksache Nr.: 00852-10-E6). (13 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
Punkt 4 des Antrags wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
(2 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss über die Vorlage zu fassen (28 Ja-Stimmen):

Beschluss:

Der Rat stimmt dem integrierten Konzept für eine Lebenswerte Nordstadt zu und beauftragt
die Verwaltung auf dieser Grundlage die Umsetzung vorzubereiten, sodass die einzelnen
aufgeführten Teilmaßnahmen zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit, Soziales, Image,
Wohnen, Integration, Kinder und Jugend, Bildung, Arbeit/Lokale Ökonomie und
Stadterneuerung entsprechend des Stufenkonzepts durchgeführt werden können.



zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01326-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 16.06.2010
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01326-10-E1)

RM Münch möchte sichergestellt wissen, dass die geplanten vegetationsarmen, fußwegbegleitenden Verbindungsflächen im süd-westlichen Uferbereich durch Verwendung von Schotter von Bepflanzungen freigehalten werden.

Die Vorstellung eines Parkraumkonzeptes für den Seebereich wünscht sich RM Pohlmann-Rohr.

RM Kaeder schließt sich seiner Vorrednerin an. Außerdem spricht er die in der Öffentlichkeitsbeteiligung angesprochenen Bedenken der Baustofffirma Cemex an. Die Wohnbebauung soll nahe an das Unternehmen heranrücken. Es wird befürchtet, dass es zu Unstimmigkeiten mit den Anwohnern aufgrund des bei Cemex im laufenden Betrieb anfallenden Betriebslärms kommen könnte.

Wo sich die Waldersatzfläche in Scharnhorst genau befindet, möchte RM Kowalewski, wissen. Des Weiteren erwähnt er die geplante natürliche Einspeisung des Sees durch Regenwasser von den Dächern der ufernahen Wohnhäuser. Er fragt nach, ob die biologische Stabilität des Sees bei Zuführung von Stickstoff als Bestandteil des Regenwassers gefährdet sein könnte (eventuell Gefahr von zunehmendem Algenwachstum).

Herr Wilde berichtet, dass im Umfeld des Sees zwar öffentliche Stellplatzanlagen angelegt werden sollen, dennoch könnte das Parkraumangebot für AnwohnerInnen und BesucherInnen nicht ausreichen. Er hofft dauerhaft auf eine zusätzliche Entschärfung der Parkraumsituation entlang der Weingartenstraße, sofern im Rahmen von baulichen Veränderungen Stellplätze auf privatem Grundstück nachgewiesen werden müssen. Die Parkraumproblematik wird bereits beleuchtet und dem Ausschuss nach abschließender Prüfung mit Lösungsvorschlägen präsentiert.
Eine Eutrophierung des Sees ist laut umfassender gutachterlicher Prüfung auch im Falle von Einspeisung durch Niederschlagswasser nicht zu befürchten.
Eine genaue Darstellung der Waldersatzflächen in Scharnhorst soll der Niederschrift beigefügt werden.
Herr Wilde weist darauf hin, dass die Firma Cemex über eine gültige Betriebsgenehmigung verfügt. Nachtfahrten sind nur begrenzt zulässig. Ein Konflikt mit den AnwohnerInnen aufgrund von Betriebslärm in den Abend- und Nachtstunden dürfte daher nicht entstehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - unter Ziffer 16.1 bis 16.4 sowie 17.1 bis 17.3 dieser Vorlage geprüft und beschließt,
a) den Stellungnahmen unter Ziffer 16.1, 16.3 und 17.2-17.3 nicht zu folgen.
b) den Stellungnahmen unter Ziffer 16.2 und 17.1 zu folgen sowie die unter Ziffer 17 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 03.04.2008 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 18 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.05.2010 dem Bebauungsplan beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252-PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 17 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen und Modifizierungen sowie der planexternen Ausgleichsfläche als Satzung (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 118).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 4.5
Deutsches Fußballmuseum: Verlagerung des ZOB zur Baufeldfreimachung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16472-09)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1)

Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 liegt vor:

„Vor dem Hintergrund, dass eine Realisierung des ZOB-Standortes an der „Expressgutabfertigung“ in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist, soll die vorgeschlagene
Ausbauplanung mit Blick auf eine endgültige Standortlösung modifiziert und umgesetzt werden. Insbesondere kommt es der Bezirksvertretung darauf an, das der Zentrale Omnibus-Bahnhof an dem vorgesehenen Standort an der Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße so gestaltet wird, das er im Ergebnis als eine Bereicherung für den Stadtbezirk wahrgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist eine optimale und hochwertige Planung des Standortes.

Hierbei ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung wichtig, dass die Ausbauplanung auf jeden Fall - Toilettenanlagen
- Aufenthaltsmöglichkeiten/Wartebereiche und Versorgungsangebote
- ausreichende Parkmöglichkeiten

beinhalten muss. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet, dass die modifizierte Ausbauplanung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord frühzeitig vorgestellt wird.“

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen liegt vor: (Drucksache Nr. 16472-09-E1):
1. „Die Verlagerung des ZOB erfolgt erst im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Baubeginn für das Fußballmuseum.
2. Der Standort „Nördlicher Bahnhofsvorplatz“ wird zugunsten des Standorts „Expressgutabfertigung“ aufgegeben. Der in der Vorlage vorgesehene Standort erschwert in erheblichem Maß eine zukünftige Aufwertung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes wie sie im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauptbahnhofs beschlossen wurde. Außerdem würde durch den ZOB die derzeitige Grünfläche zu mehr als der Hälfte versiegelt.“

Das beratende Ausschussmitglied Stefan Müller möchte frühzeitig die Zusicherung erhalten, dass der zentrale Omnibus-Bahnhof unabhängig von der Standortfrage barrierefrei ausgestaltet wird. Herr Wilde sagt dies zu.

RM Dr. Hetmeier schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich der vorgenannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke an.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1) wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Verlegung des Zentralen Omnibus-Bahnhofes (ZOB) für Fernreisebusse an die Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen von drei Nahverkehrsbuslinien vom bisherigen ZOB auf die Südseite des Hauptbahnhofes in Höhe des Taxistandes verlegt werden.



zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01025-10)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 08.06.2010
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 16.06.2010

Nachfolgender mündlicher Antrag des RM Münch wird einstimmig abgelehnt:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt die Aufnahme des folgenden Hinweises in die Satzung des Bebauungsplanes: Für eine gesundheitliche Gefährdung durch die nahegelegenen Hochspannungsleitungen übernimmt die Stadt Dortmund keine Haftung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 242 – Bergfeld - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Ziffern 15.4.2.2, 15.4.3.3, 15.4.5.2 und 15.6.4 der
Vorlage zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Ziffern 15.5.7 und 15.5.9 der Vorlage teilweise zu
berücksichtigen,
c) die Anregungen unter den übrigen Ziffern 15.1 bis 15.7 (einschließlich der
Unterziffern) der Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 16 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern bzw. zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 17 dieser Vorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich im Bereich des Anschlusses Heiduferweg an die Straße Heideblick geringfügig um eine Straßenfläche von ca. 10,0 m Länge zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hom 242-Bergfeld- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom 4. Mai 2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs.3 BauGB.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landeschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmgigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01140-10)

Hier liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 16.06.2010
- Empfehlung aus der Bezirksvertretung Eving vom 09.06.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ev 149 - Einzelhandelsstandort Widumer
Straße -,


II. beschließt, den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


III. beschließt, den Beschluss vom 17.06.2009 zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und den Planbereich nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage festzusetzen.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1, 1. Abs. 8 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149
– Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.4 genannten Planbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


V. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149 die unter Punkt 4.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).


VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§§ 12 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147, IV. Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge - Teil A und Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-10)

Es liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 26.05.2010 (Drucksache Nr. 00160-10-E1)

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schiebt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Beratung der Vorlage.





zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01350-10)

Es liegt vor:
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01350-10-E1)

Die Vorsitzende RM Reuter gibt zur Kenntnis, dass ihr ein Schreiben der Anwohnergemeinschaft der Vorhölterstraße zugegangen ist, in dem Einwendungen gegen das Vorhaben mitgeteilt werden, welche von 120 AnwohnernInnen und BürgernInnen per Unterschrift mitgetragen werden. Dieses Schreiben liegt den Fraktionssprechern und der Verwaltung zur Kenntnis vor. Die Verwaltung hat hierzu mit Datum vom 22.06.2010 schriftlich Stellung genommen. Die Stellungnahme liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Herr Müller stellt im Interesse des behindertenpolitischen Netzwerks die Frage, ob der Standard „Barrierefrei Plus“ bei dem vorliegenden Planverfahren Berücksichtigung finden könnte.

Herr Wilde wird die Anregung des Herrn Müller an den Vorhabenträger weiterleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Holzen Nr.15 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 6).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr.15 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 27.05.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr.15 nach Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.10
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)

Es liegt vor:
- Stellungnahme der Verwaltung (00974-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.11
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)

Es liegt vor:
- Stellungnahme der Verwaltung (00973-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung in die nächste Sitzung.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 2. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01207-10)

Es liegt vor:
- ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01207-10-E1), Erläuterung des Beratungsvorschlags (Empfehlung statt Kenntnisnahme)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig - bei ausdrücklicher Ablehnung der Ausstattung der Sportplatzanlage ‚Blumenkamp’ im Stadtbezirk Huckarde mit Kunstrasen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie durch die Fraktion Die Linke - nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt für den Investitionsbereich „Infrastruktur“ als Nachrückermaßnahmen die Ausstattung der Sportplatzanlage ‚Blumenkamp’ im Stadtbezirk Huckarde mit Kunstrasen und die energetische Sanierung des Kabinengebäudes am Sportplatz Waldhausweg, Stadtbezirk Hombruch.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)

Hierzu liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.
01213-10-E1)

Die Bitte um Stellungnahme liegt auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor. Herr Keune sagt zu, die schriftliche Stellungnahme zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.06.2010 nachzuliefern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der im Zuge des Emscherumbaus für die Stadt Dortmund durch die Emschergenossenschaft errichteten Kanäle und die gleichzeitige Erstattung der hierbei der Emschergenossenschaft entstandenen Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01104014203 - Anpassungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Emscherumbau - mit folgenden Auszahlungen:

Auszahlungen 2010: 8.175.000,00 Euro
Auszahlungen 2011: 7.825.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 207.250 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



zu TOP 7.2
Kanal- und Straßenerneuerung Derner Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00367-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt das im Beschluss mit der DS-Nr.: 08768-07 am 23.08.2007 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für die Kanalerneuerung Derner Straße in Höhe von 800.000 Euro um 500.000 Euro auf 1.300.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Straßenerneuerung Derner Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 600.000 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014895 – Kanalerneuerung Derne – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 800.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 490.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 19.188 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der Straßenerneuerung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014329 – Straßenerneuerung Derner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 300.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 270.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 23.063 Euro.








zu TOP 7.3
Fahrbahnerneuerung OWIIIa - Mallinckrodtstraße (stadteinwärts)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01447-10)

RM Pohlmann-Rohr bittet um Erläuterung der in der Vorlage aufgeführten Investitions-finanzstelle. Grundsätzlich hält sie eine genauere Erklärung der Finanzmittelherkunft in Vorlagen für wünschenswert.

Herr Keune führt aus, dass die Fahrbahnerneuerung der OWIIIa aus einem Sammelansatz für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Hauptverkehrstraßen finanziert wird, der sich hinter der Investitionsfinanzstelle verbirgt. Eine konkrete Zuweisung von Finanzmitteln für die OWIIIa wird hier nicht vorgenommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Fahrbahnerneuerung OWIIIa – Mallinckrodtstraße (stadteinwärts) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 390.000 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 – Abrechnungsfähige Maßnahmen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66U01202014353 – Fahrbahnerneuerung OWIIIa – Mallinckrodtstraße (stadteinwärts) – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2010: 390.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.835 Euro.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Ausführungsbeschluss Baulos 75 - niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01375-10)

Es liegt vor:
- Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1)

Folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010 liegt vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bekräftigt nochmals einstimmig ihren Beschluss, eine planungsrechtlich gesicherte Fläche als öffentlichen Parkplatz im Bereich der Marsbruchstraße vor der B 1 für 50 – 70 Parkplätze festzusetzen, um die Parkplätze als Park-&Ride-Parkplätze nutzen zu können. Der Bedarf für diesen Park-& Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße ist gegeben, da in unmittelbarer Nähe keine ausreichenden Parkplätze vorhanden sind. Sowohl der Parkplatz an der Westendorfstraße als auch der Park-&Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße sind jetzt schon voll ausgenutzt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit o. g. Ergänzung, den Bau der niveaufreien Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den Zuwendungsgeber, zu beschließen.“

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) liegt vor:

Die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, die Maßnahme
„niveaufreie Ausfädelung der Marsbruchstraße“ nicht weiter zu verfolgen und entsprechende
Bauausführungsbeschlüsse bis auf weiteres zurückzustellen. Im Zusammenhang
mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen
und der Zahlungsverpflichtungen aus bereits vertraglich gebundenen Maßnahmen sind die
verbliebenen minimalen finanziellen Investitionsspielräume stattdessen auf die Bereiche
Jugend, Schule und Bildung zu konzentrieren.“

Herr Schließler informiert darüber, dass auf Seite 5 der Anlage 1 (zu Punkt 4., 3. Absatz) die Bezeichnung der Baukosten der Maßnahme in Höhe von 33,9 Mio. € brutto zu ersetzen ist durch netto. Die erforderliche Korrektur erschließt sich auch aus den im weiteren dargestellten Auswirkungen auf den Finanz- und Ergebnisplan des Stadtbahnbauamtes.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gibt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der niveaufreien Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße
als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als
ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den
Zuwendungsgeber.




9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -



10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Bövinghausen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01095-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Bövinghausen“ zur Kenntnis.



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 75.355.185,46 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 55.602,23 EUR, sowie der Lagebericht 2009 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 55.602,23 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 789.647,58 EUR gedeckt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Luftqualität in Dortmund: Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01105-10)

Hierzu liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01105-10-E1)

Die Bitte um Stellungnahme zu den Fragen 1 und 2 (Drucksache Nr. 01105-10-E1) wird mündlich durch Stadtrat Steitz wie folgt beantwortet: Evaluierungsergebnisse über die Wirksamkeit der Umweltzonen sollen in der 2. Hälfte des Jahres 2010 vorgelegt werden. Hieraus werden sich die weiteren Maßnahmen ergeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01105-10-E1) mit der Einschränkung, dass Antragspunkt 2. als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen ist.
1. Das Messprogramm für Stickstoffoxide wird weitergeführt.
2. Um zu einer fundierten Analyse der Schadstoffimmissionen und ihrer Herkunft und Verteilung im Stadtgebiet zu kommen, wird die Verwaltung beauftragt, eine detaillierte Kartierung zu erarbeiten.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine schnelle Prüfung der Wirksamkeit des gültigen Luftreinhalteplans und seine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und Grenzwerte auch bei Stickstoffdioxiden hinzuwirken.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis (Drucksache Nr. 01105-10).



zu TOP 12.2
Lärmaktionsplan Dortmund; Sachstand und weiteres Vorgehen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00746-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen
- unbesetzt -




Die öffentliche Sitzung wird von der Vorsitzenden um 19.40 Uhr beendet.





Reuter Dr. Hetmeier Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage:
(See attached file: Hö252_Waldersatz_Übersichtsplan.pdf)