Niederschrift

über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 20.03.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:16 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Daniel Binder
Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Gabriele Sparka

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO
Rente Breidenbach StA 53



4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)

Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 20.03.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.11.2012

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.01.2013


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2013
(Drucksache Nr.: 08129-12)
(Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 23.01.2013 übersandt)

2.2 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09363-13)

2.3 Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09337-13)

2.4 Haus des Jugendrechts
- mdl. Bericht -

2.5 Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08029-12-E3)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

4.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

4.3 Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Flexible Lösungen zur Umsetzung Rechtsanspruch U 3
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09368-13)

5.2 Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09369-13)

5.3 Sachstand Situation Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09222-13)

5.4 Zukünftige Kinderbetreuung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09376-13)

5.5 Ausbau Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09377-13)

5.6 Obdachlose Jugendliche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09378-13)

5.7 Minderjährige Mütter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09379-13)

5.8 Sprachstandserhebungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09380-13)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde das nachstehend aufgeführte beratende Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Marleen Wildner


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Anne Rabenschlag benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.6 Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Empfehlung
Drucksache Nr.: 09227-13


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, folgende Stellungnahmen der Verwaltung ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen:

TOP 2.7 Evaluationsbericht der mobilen Jugendarbeit bzw. Streetworker
Drucksache Nr.: 08773-13-E1

TOP 2.8 Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Drucksache Nr.: 08774-13-E1


Abschließend teilte Herr Sohn mit, dass der TOP 5.3 „Sachstand Situation Jugendamt“, Drucksache Nr.: 09222-13, von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen wurde.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.11.2012

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.11.2012 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.01.2013

Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.01.2013 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2013
(Drucksache Nr.: 08129-12)
Voten der beteiligten Gremien
(Drucksache Nr.: 08129-12-E6)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 08129-12-E7)

A. Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung am 19.02.2013 vor:

„Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage abzulehnen und sie zur Überarbeitung an die Fachverwaltung zu überweisen.

Es fehlen insbesondere eine detaillierte Analyse des Ist-Zustandes und Hinweise darauf, an welcher Stelle, was weiterentwickelt werden soll (zukünftige Perspektiven).

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“


Der Vorsitzende verwies auf die Voten der beteiligten Gremien.


B . Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:

„…mit großem Interesse haben die Vertreter der Jugendverbände die vorliegende Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes zur Kenntnis genommen.

Zu dem am 23. Januar 2013 eingebrachten Beschlussvorschlag (Drucksache Nr. 08129
-12) legen wir die folgenden Änderungsanträge vor:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes
Begründung: Auftrag der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist es, den lokalen Aktionsplan umzusetzen sowie die entsprechenden Aktivitäten zu koordinieren und zu vernetzen. Für Projekte und Maßnahmen mit entsprechender Zielsetzung steht der Koordinierungsstelle das gesamte Netzwerk an Kooperationspartnern zur Verfügung. Durch die Streichung des Absatzes vermeiden wir den Eindruck, es gäbe hier ein Alleinstellungsmerkmal des Respekt-Büros gegenüber anderen Kooperationspartnern.

Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Begründung: Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung und somit Jugendfreizeitstätten und Treffs sollten nicht zu Familienzentren werden. Wie an anderen Stellen des Konzeptes erwähnt, fungieren diese Einrichtungen als Rückzugs-, Erfahrungs-, Entfaltungs-, Aneignungs- und Bildungsräume. Diese besondere Bedeutung kommt ihnen vor allem deshalb zu, da Kinder und Jugendliche diese Räume als exklusive, für sie gedachte Räume erleben. Es muss weiterhin gewährleistet werden, dass Jugendliche als eigene Zielgruppe wahrgenommen und eigene Räume für sie bereitgestellt werden.

S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.

Begründung: Die Ausstattung und Einrichtung der Jugendfreizeitstätten ist nach wie vor Aufgabe des Jugendamtes der Stadt Dortmund. Die Umsetzung von Beteiligungselementen kann und darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass junge Menschen erfolgreich Anträge an Stiftungen stellen bzw. erfolgreich Mittelakquise betreiben. Im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, diese auch bei der Frage der Finanzierung ihrer Ideen und Vorschläge einzubeziehen und gehört zum Beteiligungsprozess dazu. Dies bezieht sich jedoch auf die gesamte Bandbreite möglicher Umsetzungen und kann nicht darin münden, Jugendamt und Politik aus der Verantwortung für die Ausstattung jugendgerechter Einrichtungen zu entlassen.

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“


Frau Hoppe führte in die Konzeption ein.
Abschließend wies sie darauf hin, dass es sich hierbei um die Grundsatzentscheidung handele. Für die Umsetzung solle für jeden Stadtbezirk ein eigenes konkretes Handlungskonzept entwickelt werden, das dann jeweils auch dem Ausschuss zur Beschlussfassung und den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben wird.

Herr Sohn dankte Frau Hoppe für ihre Ausführungen.

Frau Schütte-Haermeyer dankte ebenfalls für die Vorstellung und signalisiert Zustimmung zu der Vorlage. Sie erinnerte daran, dass sie seit ungefähr einem Jahr Daten zu den Bedarfen in den Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen sozialräumlichen Jugendhilfeplanung anmahne.

Frau Pieper dankte Frau Hoppe für die Einführung und die gute Darstellung der Konzeption. Wichtig sei, dass die Jugendlichen beteiligt waren. Auch viele Aspekte, die bereits im Ausschuss diskutiert wurden, seien berücksichtigt worden. Es bleibe allerdings eine große Herausforderung, dies alles bei den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umzusetzen. Sie sah es als Aufgabe des Ausschusses an, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Herr Rettstadt fand es wichtig, dass dargestellt wurde, welche Möglichkeiten und Perspektiven es gebe. Es wurden sehr gute Ideen entwickelt. Insofern wäre die Konzeption eine gute Grundlage, daran weiterzuarbeiten. Er stimme Frau Pieper zu, dass jetzt überlegt werden müsse, inwieweit eine Umsetzung tatsächlich erfolgen könne.
Er würde es als sinnvoll ansehen, wenn sich das Kapitel „Rechtsextremismusprävention“ nicht nur auf Rechtsextremismus, sondern auf extremistische Strömungen generell beziehen würde.

Herr Oppermann zeigte sich sehr erfreut über das vorliegende umfassende Konzept. Anschließend begründete er den gemeinsamen Antrag der Vertreter der Jugendverbände.

Herr Barrenbrügge teilte mit, zunächst habe er sich über die wirklich fundierte, exzellente Analyse des Status quo gefreut. Allerdings habe das Konzept eine kleine Schwäche, es fehle der Ausblick, wie das Erkannte in Zukunft umgesetzt werden soll. Er hoffe sehr, dass noch eine Präzisierung erfolgt. Die Analyse sei vortrefflich, aber die Konsequenzen daraus und der perspektivische Ausblick würden vermisst. Daher sehe sich seine Fraktion derzeit nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen.

Frau Schütte-Haermeyer brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Jugendverbände zum Ausdruck, mit Ausnahme der Punkte, die das Respekt-Büro betreffen (Seite 15 und Seite 39).

Frau Hoppe ging auf Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:
Zur Zeit würden die Kennzahlen für den Bereich entwickelt. Sobald die Erarbeitung abgeschlossen wäre, würde eine Vorstellung im Ausschuss erfolgen.
Sie verwies auf ihre Ausführungen bei der Einführung in die Konzeption. Sobald der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, solle die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes stadtbezirksbezogen und sozialräumlich erfolgen. Auch das werde selbstverständlich im Ausschuss präsentiert.

Frau Pieper teilte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zum Antrag der Jugendverbände mit:
Seite 15 – Respekt-Büro – sollte so stehen bleiben. Evtl. könnte eine Umformulierung erfolgen, dass es kein Alleinstellungsmerkmal hat. Damit wäre dann auch Seite 39 erledigt.
Seite 29 und Seite 34 – sollten ebenfalls bleiben.
Ansonsten könne man zustimmen.

Herr Oppermann stimmte einer Umformulierung zu Seite 15 zu.
Zu Seite 34 machte er einen Formulierungsvorschlag: Im Rahmen von Beteiligungsprozessen werden Kinder und Jugendliche unterstützt bei der Akquirierung von Drittmitteln, um ihre Ideen umzusetzen.
Die Vorschläge zu Seite 29 und 41 würden aufrechterhalten.

Herr Rettstadt signalisierte ebenfalls Zustimmung zu dem Antrag, bis auf Seite 32. Dem Vorschlag von Herrn Oppermann zu Seite 34 könne er ebenfalls in dieser Form zustimmen.

Herr Burkholz wies darauf hin, dass das Büro für Kinderinteressen eine eigene Organisationseinheit bilden wird – nicht in Anbindung an 51/4 -. Die Forderung der Jugendverbände wäre nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine organisatorische Veränderung, die mit dem Konzept nicht beschlossen werden könne.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss den geänderten Antrag der Vertreter der Jugendverbände in Einzelabstimmung wie folgt:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes entfällt.
Zusatz: Mit diesem Zuschnitt ist das Repekt-Büro im Netzwerk der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund ein Kooperationspartner.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)


Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen ( 9 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen)


S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen)

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.
Unter „Veränderungsaspekt“ wird der Abs. 2 gestrichen und ersetzt durch:
Im Rahmen von Beteiligungsprozessen werden Kinder und Jugendliche unterstützt bei der Akquirierung von Drittmitteln, um ihre Ideen umzusetzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.
Erledigt durch Zusatz S. 15, 2.5.5 Respekt-Büro

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“
zurückgezogen


Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 2 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat, die Vorlage zu beschließen.

Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.


zu TOP 2.2
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinder-bildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09363-13)

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein.

Herr Sohn dankte für die Einführung.

Frau Pieper begrüßte es, dass der Ausbau weiter vorangeschritten ist. Sie habe nicht geglaubt, dass es in diesem Umfang gelingen könnte. Es sei aber auch Fakt, dass der Rechtsanspruch noch nicht erfüllt sei. An der Erfüllung müsse weiter gearbeitet werden. Sicherlich werde auch die Koordinierungsstelle dazu beitragen, den Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz zu helfen.

Frau Schütte-Haermeyer sprach ihren besonderen Dank an die Verwaltung aus für diesen Kraftakt.

Auch Herr Barrenbrügge bestätigte, dass schon einiges erreicht wurde. Allerdings fand er einige Angaben irritierend: In der Anlage 2 werde ein Wert angegeben – Differenz zu 35 % der Plätze. Im November habe der Ausschuss ein Schreiben bekommen mit dem Hinweis, es werde eine Versorgungsquote von 41 % gebraucht. Gerade wurde dargelegt, dass für Kinder U 3 eine Versorgungsquote von 60 % erreicht werde, der Maßstab sei aber 70 %. Aus seiner Sicht werde alles als besonders gut dargestellt, auch im Vergleich mit anderen Städten. Aber er sehe alle Beteiligten weiterhin gefordert und daher sollte nicht nach außen alles nur positiv dargestellt werden, sondern der Realität entsprechend.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Barrenbrügge und Frau Rischer ein:
- Grundsätzlich müssten alle Tageseinrichtungen barrierefrei gebaut werden. Das sei sowohl baurechtliche Vorschrift als auch Vorschrift des Landesjugendamtes. Es gebe keine neue Einrichtung, die nicht barrierefrei gebaut ist. Sonst würde keine Betriebserlaubnis erteilt. Auch bei Umbauten müsse Barrierefreiheit hergestellt werden, da eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden muss.
- Bei den für 2013 geplanten Einrichtungen könne nicht verbindlich gesagt werden, ob sie am 01.08. oder 01.09. oder 01.10. an den Start gehen können. Das hänge auch vom Baufortschritt ab. Insofern wurde in der Vorlage festgehalten, dass die Plätze im Laufe des Kindergartenjahres sukzessive zur Verfügung stehen.
- In Dortmund werde korrekt nach den Vorgaben des KiBiz bei der Versorgungsquote mit 38 Monaten gerechnet, dass Land rechne nur mit 36 Monaten, wohl wissend, dass das KiBiz etwas anderes vorgibt.
- In der Vorlage werde ein ausführlicher Sachstandbericht für April angekündigt. In dieser Vorlage würde dann auch die 2. Tranche der Bundesmittel eingearbeitet. Er gehe davon aus, dass auch die 2. Tranche von 1,9 Mio. € Bundesmitteln mit bewilligungsreifen Anträgen hinterlegt werden könne.
- Die Verwaltung bemühe sich intensiv, städt. Grundstücke zur Veräußerung zum Bau von Tageseinrichtungen zu finden. In der Nordstadt ist das tatsächlich das größte Problem wegen der hohen Bebauungsdichte. In Eving sei die Quote deshalb etwas schlechter geraten, weil ein großes Projekt – Bergstraße – nicht umgesetzt werden konnte. Alternative Planungen liefen zur Zeit. Er glaube, dass in Eving bei der Versorgungsquote in den nächsten 1, 2 Jahren aufgeholt werden könne.
- Planungsgrundlage sei der Ratsbeschluss aus Mai 2011, eine Versorgung bis 2015 bis 35 % zu planen und umzusetzen. Dafür seien auch die Finanzmittel eingestellt. Darüber hinaus gehende Finanzmittel stünden momentan nicht zur Verfügung.
Nach der Elternbefragung im Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut und der TU Dortmund ergab sich ein aktueller Betreuungsbedarf von 41 %. Natürlich solle die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung aus fachlicher Sicht vorangetrieben werden, aber das sei ein längerer Prozess und erfordere die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel.
- Es sei im Moment die übliche Praxis, die Anträge zu 15.03. einzureichen – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses.

Herr Rettstadt signalisierte grundsätzlich Zustimmung zu der Vorlage. Es sei in der Diskussion viel von der Versorgungsquote die Rede gewesen, die aber nichts darüber aussage, wo die Bedarfe sind. Daher sollte man seiner Meinung nach nicht nach Quoten, sondern nach den Bedarfen schauen und dann auch so handeln.


Dem Vorschlag von Frau Pieper, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben, wurde nicht widersprochen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 1 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2013 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbau der Kindertagespflege.


zu TOP 2.3
Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09337-13)

Herr Rettstadt hätte es als wünschenswert angesehen, wenn sich das Land nicht nur zu 36 % beteiligt hätte.

Herr Lohmann ging auf die Anmerkungen / Fragen von Herrn Rettstadt, Herrn Barrenbrügge und Herrn Gora ein:
Es sei in keiner Weise so, dass FABIDO in irgendeiner Weise bevorzugt würde. In der Vorlage seien eindeutig die entsprechenden Kriterien aufgeführt. Die aufgeführten Einrichtungen seien nach einem eindeutigen und fairen Schlüssel ermittelt worden. Beispielsweise gebe es zwei FABIDO-Einrichtungen nebeneinander in der Speckestraße, von der eine aufgrund der Anzahl der SGB II-Empfänger einen Zuschuss erhalte und die andere nicht, weil die Voraussetzungen nicht zutreffen. Die Aufstellung bestätige letztlich, dass FABIDO in seinen Einrichtungen die meisten Menschen mit SGB II-Bezug habe.
Es sei geplant, die 15.000 € für Sachkosten zu verwenden (beispielsweise Bekleidung für die Kinder, Frühstück). Das werde ganz individuell mit den Leitungen vor Ort besprochen, so dass wirklich jeder Euro bei den Kindern ankommt.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ergänzte:
Es wurden die 52 Einrichtungen ausgewählt, die über 50 % SGB II-Empfänger haben. Alle anderen Einrichtungen hätten niedrigere Quoten. Es wurde neben dem sozialräumlichen Kriterium nach einem gesucht, das eindeutig ist. Und das gewählte sei das eindeutige Kriterium nach der aktuellen Auswertung der Elternbeiträge.
Für die Haushaltsberatungen wurden zunächst – unter Berücksichtigung der Aktionsräume Soziale Stadt – 104 Einrichtungen vorgeschlagen. In einem ersten Schritt wurde das Budget für 52 Einrichtungen im Rahmen des Haushaltsplanes vom Rat beschlossen. Insofern stehen diese begrenzten Mittel tatsächlich extra für diesen Zweck im Budget des Jugendamtes zur Verfügung.
Selbstverständlich werde mit den ausgewählten Trägern die Verwendung der Mittel besprochen, die ganz individuell von den Bedarfen der jeweiligen Einrichtung abhänge. Natürlich werde auch nachgehalten, was letztlich mit dem Geld passiert, und dem Ausschuss darüber berichtet.

Herr Rettstadt teilte mit, er hätte gern vor Beschluss über die Vorlage gewusst, wofür die Gelder im Einzelnen verwandt werden. Ihm erscheine die Vorlage etwas unkonkret und er werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Herr Gora warf die Frage auf, wie es komme, dass es Einrichtungen in belasteten Stadtteilen gebe, die Kinder von SGB II-Empfängern in geringer Anzahl aufnehmen. Wenn man böswillig wäre, könnte man fast unterstellen, dass eine aktive Auswahl stattfände. Insofern sollten alle Beteiligten zukünftig noch sensibler als bisher mit der Situation umgehen.

Herr Schade-Homann teilte mit, das Gesetz schreibe ausdrücklich vor, dass dieses Geld für soziale Brennpunkte verwandt wird. Es gebe keine Auflistung, wofür die Mittel konkret zu benutzen sind. Gerade im Bereich Kleidung gebe es an ganz vielen Stellen Nachholbedarf. Es bestehe kein Anlass zur Sorge, dass das Geld nicht im Sinne der Benachteiligten eingesetzt werde.
Für den Bereich der ev. Einrichtungen gebe es den ganz klaren Grundsatz, dass sich die Sozialstruktur des Stadtbezirkes auch in der Struktur der Belegung der Einrichtung wiederfinden muss. Wobei man nicht außer Acht lassen dürfe, dass es auch den Elternwillen bei der Anmeldung gebe.

Herr Rettstadt regte an, im Ausschuss nach 1 Jahr berichten zu lassen, für welche Zwecke diese Förderung in den unterschiedlichen Einrichtungen schwerpunktmäßig verwandt wurde.

Da die Träger die Verwendung des Mittel gegenüber der Verwaltung ohnehin nachweisen müssen, wäre es aus Sicht von Herrn Sohn sicherlich machbar, dem Ausschuss nach einem Jahr zu berichten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig (14 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die auf der Vorschlagsliste aufgeführten 52 Kindertages-einrichtungen als Tageseinrichtungen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf (Einrichtungen in sozialen Brennpunkten) anzuerkennen und nach § 20 Absatz 3 Kinderbildungsgesetz mit einem weiteren Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € zu bezuschussen.


zu TOP 2.4
Haus des Jugendrechts
- mdl. Bericht -

Herr Weirauch stellte das „Haus des Jugendrechts“ vor (s. dazu Anlage).

Herr Prause brachte seine kritische Einstellung zum Ausdruck.
Er könne beim besten Willen nicht erkennen, warum es in der heutigen datenaustauschenden Gesellschaft so wichtig sei, die beteiligten Institutionen in einem Haus zu konzentrieren. Wenn die räumliche Nähe so entscheidend sei und nur 4 von insgesamt 10 Staatsanwälten aus der Jugendabteilung dort einziehen sollen, könne er keinen Fortschritt erkennen. Er sei gespannt, ob die erhofften Vorteile eintreffen. Es sei sicherlich wünschenswert, da es letztlich auf eine schnelle Reaktion ankomme. Ob dafür aber unbedingt eine räumliche Zusammenführung der Institutionen erforderlich sei, wolle sich ihm nicht erschließen.
Man dürfe nicht vergessen, dass Jugendstrafrecht in der Regel Erziehungsstrafrecht sei. Das bedeute, mit den verhängten Sanktionen solle etwas erreicht werden. Dazu gehöre nicht nur ein schnelles Erkenntnisverfahren, sondern auch ein schnelles und nachhaltig durchgeführtes Vollstreckungsverfahren.

Abschließend erinnerte er an seinen Hinweis vor einigen Jahren, dass ein Großteil der Verfahren, die die Jugendrichter zu verhandeln hätten, Betrugsverfahren = Leistungserschleichungen seien. In einer Vielzahl der Fälle bekämen die Eltern keine Schokotickets mehr, weil sie noch Schulden bei den Stadtwerken haben. Er bat noch einmal darum, dass sich der Ausschuss dafür einsetzen sollte, dass in solchen Fällen mit den DSW 21 eine vernünftige Regelung gefunden wird.

Herr Sohn dankte für den Hinweis. Er schlug vor, sich vielleicht fraktionsübergreifend Gedanken zum weiteren Vorgehen zu machen.

Herr Weirauch ging auf die Anmerkungen von Herrn Prause ein:
Das wesentliche zentrale Instrument in diesem Haus des Jugendrechts sei die sog. Fallkonferenz. Da kämen alle zusammen. Im zweiten Teil würden auch die Jugendlichen eingeladen und Eltern und durchaus auch einmal Lehrer.

Die Jugendgerichtshilfe würde mit ihrem gesamten Aufgabenspektrum in das Haus ziehen. Die Personallage der Jugendgerichtshilfe sei in den letzten Jahren äußerst angespannt gewesen. Es bereite große Probleme, die Mitarbeiter zu vertreten, die vereinzelt untergebracht sind. Mit der Konzentration in einem Haus werden auch die Vertretungen leichter fallen.


zu TOP 2.5
Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08029-12-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…wie in meinem Schreiben vom 14.11.12 mitgeteilt, erfolgt die Personalbedarfsplanung in den Jugendhilfediensten nach einem Anfang 2007 entwickelten System zur Personalbedarfs-bemessung. Dieses System wurde gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt entwickelt.

Das System basiert auf mittleren Bearbeitungszeiten, die für die unterschiedlichen Fall-
konstellationen in den Jugendhilfediensten ermittelt wurden.

Auf dieser Grundlage ergibt sich folgendes aktuelles Bild:


Stadtbezirk
Stellenbestand
davon unbesetzt
aktueller Bedarf
Bemerkungen





Aplerbeck
7,5
0
7,4

Brackel
7,3
1
7,3

Eving
7,3
0
7,5

Hörde
8,7
1
9,2

Hombruch
5,5
0
6,2

Huckarde
7,7
0
7,8

Innenstadt Nord
19
1
18,8
2 Jugendhilfdienste
Innenstadt Ost
5,9
0
6,2

Innenstadt West
7,5
0
7,9

Lütgendortmund
9,5
3,5
10,3
wird durch Springer aufgefangen
Mengede
7,6
0
7,9

Scharnhorst
9,2
0
9,5

Springkräfte
5
1
5

Gesamtstadt
107,7
7,5
111


Für die derzeit offenen Stellen wurde die Wiederbesetzung durch externe Kräfte beantragt, da eine interne Ausschreibung erfolglos blieb. Die externe Besetzung wurde inzwischen genehmigt, so dass diese Stellen nun nachbesetzt werden können.

Aus der überwiegenden Zahl der Jugendhilfedienste hat es in den vergangenen Jahren Überlastungsanzeigen bzw. Rückstandsmeldungen gegeben. Diese Überlastungsanzeigen wurden erstellt, wenn in den Jugendhilfediensten Stellen über mehrere Monate unbesetzt waren oder es über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingte Ausfälle gab, die nicht durch den Einsatz von Springern ausgeglichen werden konnten.

Durch das Jugendamt wurde die Nachbesetzung von unbesetzten Stellen jeweils kurzfristig beantragt. Die Verfahren zogen sich jedoch meist über mehrere Monate hin.

Da sich in den vergangenen 5 ½ Jahren verschiedene Rahmenbedingungen für die Arbeit der Jugendhilfedienste geändert haben, wurde die Personalbemessung nun daraufhin überprüft, ob sie den aktuellen Gegebenheiten entspricht.

Hierbei wurden zwei Schwachpunkte identifiziert.

Zum einen entspricht die mittlere Bearbeitungszeit für einen Kinderschutzfall nach § 8a SGB VIII nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Zum anderen ist die 2007 unterstellte Zeitersparnis von umgerechnet 9 Stellen durch die Einführung einer neuen Software nicht eingetreten.

Das Jugendamt hat sich entschlossen, die bisher identifizierten Schwachstellen der Personalbedarfsberechnung nicht isoliert zu beheben, sondern alle Arbeitszeiten neu zu erheben. Im Rahmen dieser Maßnahme wird geklärt, ob der derzeit ermittelte zusätzliche Bedarf von 3 Stellen verändert werden muss.

In den Jugendhilfediensten Innenstadt Nordost, Eving, Huckarde und Innenstadt Ost arbeitet jeweils eine Fachkraft mit besonderer interkultureller Kompetenz. Im Jugendhilfedienst Scharnhorst sind dies zwei Fachkräfte.“


Herr Weirauch ging auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer ein:

- Die Personalauswahlgespräche würden unmittelbar nach Ostern geführt. Eine Besetzung könne erfolgen, sobald die ausgewählten Personen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. wegen bestehender Arbeitsverhältnisse).
- Die Einführung der Software habe zwar den Informationsfluss und die Auswertung verbessert, aber eine spürbare Entlastung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes habe es nicht gegeben.
- Er gehe davon aus, dass ungefähr innerhalb des nächsten halben Jahres Ergebnisse zu evtl. noch erforderlichen Personalbedarfen vorgelegt werden können.


zu TOP 2.6
Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09227-13)

Herr Rettstadt, Herr Sohn und Herr Barrenbrügge brachten zum Ausdruck, dass sie es als nicht sehr zufriedenstellend ansehen, wenn bereits vor Beschlussfassung des Ausschusses aufgrund von Äußerungen des OB aus der Presse zu entnehmen ist, wie der Ausschuss beschließen wird.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Anmerkung von Herrn Rettstadt ein: Die Mieten seien zu den Konditionen des GTK zustande gekommen und waren durchaus ortsüblich angemessen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative Freie Kindergruppe Dortmund-Süd e.V. die Miete der Einrichtung ab Juli 2012 mit einem monatlichen Betrag von 521,76 € und zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative Rasselbande e.V. die Miete der Einrichtung ab Oktober 2012 mit monatlich 646,31 € zusätzlich zu bezuschussen.


zu TOP 2.7
Evaluationsbericht der mobilen Jugendarbeit bzw. Streetworker
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08773-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…. zur obigen Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Art und Weise, wie sich junge Menschen im öffentlichen Raum bewegen, wird immer mehr zum Gegenstand einer medialen und politischen Diskussion.

Das Freizeitverhalten junger Menschen ist nicht neu. Schon immer haben sie sich gerne unter freiem Himmel bzw. „draußen“ getroffen. Neu ist allerdings, dass sich die jungen Menschen vor allem mit Hilfe von Handys schnell, in größeren Gruppen und an spontan ausgehandelten Orten treffen. Neu ist auch, dass bei vielen Erwachsenen das „subjektive Sicherheitsgefühl“ aus dem Gleichgewicht geraten ist und sie sich von solchen Jugendgruppen bedroht fühlen. Objektiv bleibt allerdings festzustellen, dass nicht prinzipiell von risikobehafteten Gruppierungen gesprochen werden kann. Viele junge Menschen wollen vielmehr „chillen“ und von den Erwachsenen in Ruhe gelassen werden.

Das Jugendamt als Interessenvertreter junger Menschen und ganz speziell der Bereich Kinder- und Jugendförderung müssen diese Entwicklung mit einem Höchstmaß an Sensibilität gegenüber beiden Seiten begleiten und ggf. schnell und flexibel auf vermeintliche „Konfrontationen“ reagieren.

Die aufsuchende Arbeit

Aufsuchende Jugendarbeit ist ein Arbeitsansatz, der stadtteilorientiert Jugendgruppen an ihren Treffpunkten aufsucht, erste Kontakte mit Jugendlichen herstellt, auf vorhandene Angebotsstrukturen im Sozialraum hinweist und bei Bedarf Beratungsangebote vermittelt. Meist kommt es zum Einsatz von pädagogischen Fachkräften für die aufsuchende Arbeit, wenn sich Bürger und/oder Politiker über Jugendliche im öffentlichen Raum beschweren.
Zudem sollen Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen aufgegriffen und gemeinsam Umsetzungs- und Lösungsstrategien entwickelt werden. Dabei werden sie durch Fachkräfte der Jugendarbeit unterstützt und beraten. Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehungsarbeit ist hierbei die notwendige Basis.

Die Aufgabe der Fachkraft „vor Ort“ besteht vor allem darin, gemeinsam mit den betroffenen Akteuren im Stadtbezirk die Situation realistisch einzuschätzen und bei Konflikten mit Anwohnern vermittelnd tätig zu werden. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist es, gemeinsam mit den Jugendlichen im Sozialraum passgenaue und attraktive Angebote zu schaffen. Die Mitarbeiter knüpfen zuerst unverbindlichen Kontakt zu den Jugendlichen, in dem Gespräche, Spiel oder Sport angeboten werden.

Es werden persönliche Gespräche zur Freizeitgestaltung, Berufs- und Arbeitswahl, sowie zum sucht- oder gesellschaftskonformen Verhalten geführt und - soweit mit sozialpädagogischen Methoden möglich - gesteuert.

Es wird bei Problemlagen der Jugendlichen eine Begleitung zu Beratungsstellen, der ARGE oder der Agentur für Arbeit erfolgen. Durch die in Dortmund vorhandene Landschaft der Jugendberufhilfe bestehen gute Kontakte zu Jugendberufshilfeträgern.

Die Einsatzzeiten Aufsuchender Jugendarbeit orientieren sich nach den Lebenswelten und dem Freizeitverhalten der Jugendlichen. Das erfordert Arbeitszeiten an Wochenenden und in den späten Abendstunden.

Kontinuität in der Arbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Jugendlichen. Aufgrund der besonderen Verantwortung und Belastung der Mitarbeiter, die im Arbeitsfeld der aufsuchenden Jugendarbeit tätig sind, sind regelmäßige Reflexionsgespräche, Mitarbeiterbesprechungen und ähnliche Unterstützungsangebote durch hauptamtliche Mitarbeiter des Jugendamtes notwendig.

Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit sind Kooperationen zwischen den zuständigen Institutionen unverzichtbar. Von daher besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt.

Angebote der aufsuchenden Arbeit werden in den Stadtbezirken Scharnhorst, Huckarde, Lütgendortmund, Hombruch, Innenstadt-Ost, Hörde und Brackel durchgeführt.

Stadtbezirk Scharnhorst

Die aufsuchende Jugendarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendförderung und trägt maßgeblich zum sozialen Frieden in Scharnhorst bei. Es werden durch die aufsuchende Jugendarbeit Jugendliche erreicht, die durch vorhandene Einrichtungen und deren Angebote nicht angesprochen bzw. aufgefangen werden.

Die aufsuchende Jugendarbeit in Dortmund Scharnhorst wird von Honorarkräften geleistet. Hierbei werden sie von einem hauptamtlichen Mitarbeiter der JFS Scharnhorst „Das Zentrum“ unterstützt. Die Honorarkräfte sind freitags von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr und samstags von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr, sowie je nach Bedarf in Scharnhorst unterwegs.

Eine Aufgabe der aufsuchenden Jugendarbeit ist es, Beobachtungen und Entwicklungen im Stadtbezirk aufzuzeigen und zu dokumentieren. Die Mitarbeiter besuchen die informellen Treffs der Jugendlichen im Stadtteil und können sich so einen Überblick über die Gesamtsituation und den Bedarf der Jugendlichen verschaffen.

Die Arbeitsschwerpunkte der aufsuchenden Jugendarbeit werden gemeinsam vom Jugendamt, Bereich Kinder- und Jugendförderung (verantwortlich) mit Bezirksvertretung, Polizei und Ordnungsamt abgestimmt. Auftretende Probleme an informellen Treffpunkten wie starke Verschmutzungen, Zerstörungen, Lärmbelästigungen, Drogenhandel im Quartier werden gemeinsam bearbeitet. Lösungsstrategien werden gemeinsam entwickelt und arbeitsteilig umgesetzt. Die Jugendlichen werden bei der Angebotserstellung aktiv mit eingebunden.

Erfahrungen

Die Jugendlichen aus diesen informellen Bereichen nutzen Veranstaltungen wie Sporterlebnisnächte, Nordstadtliga und HipHopJams. Die vorhandenen Jugendbuden und die jeweiligen Nutzer werden regelmäßig mit einbezogen. Im vorigen Jahr wurden auf Initiative der Jugendlichen und Eingabe an das Jugendforum zwei Jugendbuden verschönert. Es ist sinnvoll, ganzjährig unterwegs zu sein und mit Beginn der Sommerferien auch über die Wochenenden hinaus.

Die Zusammenarbeit an der Schnittstelle Jugendliche – Polizei – Ordnungsamt – Politik - Anwohner fördert den sozialen Frieden und ist ein wichtiger Bestandteil der aufsuchenden Jugendarbeit. Die aufsuchende Jugendarbeit wird von der Bezirksvertretung Scharnhorst gefordert, gefördert und finanziert. Durch Projekte wie „Pimp my Bude“ wurden die Wertschätzung und die positive öffentliche Wahrnehmung der Jugendbuden erhöht. Die Mitarbeiter der aufsuchenden Jugendarbeit haben eine hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen.

Für Kinder erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Abenteuerspielplatz in Scharnhorst.

Aktionsbauwagen vor Ort „Flitzmobil“ im Stadtbezirk Scharnhorst

Der Bauwagen wurde von April bis Oktober in Scharnhorst eingesetzt und hat seine Schwerpunkte im Siedlungsbereich, in verschiedenen Innenhöfen und auf Spielplätzen. Die Aktionen und Angebote laufen drei Stunden täglich, zwei Honorarmitarbeiter und eine hauptamtliche Mitarbeiterin sind dort eingesetzt.

In den unterschiedlichen Quartieren wird der offene Charakter der Angebote von den Kindern und auch einigen Teens stark angenommen und auch von den Eltern überwiegend geschätzt. In einigen Siedlungsbereichen treffen die Mitarbeiter täglich auf ca. 70 bis 80 Kinder. Dies sind Bereiche, in denen schon immer viele Kinder gewohnt haben, die sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht aus ihrem Quartier bewegen.

Die Anwohner unterstützen mittlerweile die pädagogische Arbeit des Bauwagenteams, da sie einen Beitrag zum friedlichen Miteinander in diesen Bereich beiträgt. Die Resonanz des Bauwagens auf die Eltern ist unterschiedlich. Menschen mit Migrationshintergrund, vorwiegend Muslime, stehen der Arbeit offener gegenüber, als beispielsweise die Menschen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion.

Die Attraktivität der Bauwagenarbeit ist stets abhängig von Außenbedingungen, wie z.B. dem Wetter. Bei Regen werden die Angebote längst nicht so wahrgenommen, wie bei Sonnenschein, da die Mitarbeiter dann in der Lage sind ihre Angebote weiträumiger im Quartier aufzubauen, und so mehr präsent sind.

Der Einsatz des Aktionsbauwagens in den Wohnquartieren in Scharnhorst-Ost wird mit dem den Wohnungsgesellschaften abgestimmt. Konflikte in den Quartieren können zeitnah aufgegriffen werden und bei Bedarf mit örtlichen Angeboten verknüpft.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 11.170 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden acht Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich 20 Stunden in der Woche tätig waren.

Stadtbezirk Huckarde

2008 wurde die aufsuchende Arbeit mit dem Ziel begonnen, dass die pädagogischen Fachkräfte Kontakt zu den Jugendlichen aufbauen, die sich an informellen Treffpunkten in verschiedenen Ortsteilen des Stadtbezirkes aufhalten. Die Altersgruppe liegt zwischen 13 und 20 Jahren. Vorrangige Aufgabe der Fachkräfte ist es, den Jugendlichen als vertrauensvolle Gesprächspartner zur Seite zu stehen.

Das Angebot wird in der Regel freitags und samstags jeweils von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr umgesetzt. Abweichungen sind jahreszeitlich oder situationsbedingt möglich.

Einsatzschwerpunkte

Ø Schulhof und Außengelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule,
Ø Jugendbude (jeden letzten Freitag stehen die Mitarbeiter den Jugendlichen für Gespräche zur Verfügung)
Ø Außengelände und der untere Schulhofbereich am Schulzentrum in Kirchlinde
Ø Bushof Huckarde und die angrenzenden Freiflächen
Ø Skaterpoint an der Sportanlage in Kirchlinde

Inhalte

Ø Vermittlung sozialer Kompetenz
Ø Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten
Ø Abbau von Hemmschwellen gegenüber institutionellen Freizeitangeboten
Ø Vermittlung bei Konflikten in und zwischen Gruppen/Cliquen
Ø Vermittlung bei Konflikten mit Anwohnern
Ø Aktive und nachhaltige Beteiligung an Gestaltungsprozessen im öffentlichen Raum (siehe Huckarder Jugendforum)
Ø Unterstützung bei schulischen und beruflichen Schwierigkeiten, Probleme im Elternhaus und Hilfestellung bei Beziehungsproblemen
Ø Aufklärungsarbeit zu den Themen Alkohol- und Drogenkonsum, Sexualität, Verhütung und Aids
Ø Bestehende Konflikte mit den Jugendlichen besprechen, mit dem Ziel, entsprechende Orte als Treffpunkte zu erhalten
Ø Sport- und Erlebnisaktionen (Streetkick, Kickerturniere, Skaterveranstaltungen)

Der Kontakt zu den Jugendlichen ist positiv zu bewerten. Die Jugendlichen nehmen das Angebot an und sind froh, Ansprechpartner für ihre Probleme zu haben. Die monatliche Beratungsstunde wird von den Jugendlichen akzeptiert und angenommen.

Nach wie vor besteht das Ziel, die Jugendlichen auch für das Huckarder Jugendforum zu gewinnen. Die Weiterführung der „Aufsuchenden Arbeit“ ist aus pädagogischer Sicht notwendig, zumal in der wärmeren Jahreszeit die Treffpunkte wieder häufiger von den Jugendlichen aufgesucht werden.

Die örtliche Politik begrüßt das Projekt des Jugendamtes und lädt zur regelmäßigen Berichterstattung in die Bezirksvertretung ein.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 2.018 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden vier Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich sechs Stunden in der Woche tätig waren.

Stadtbezirk Lütgendortmund

In Lütgendortmund wird die mobile Arbeit nur mit dem Jugendinfobus durchgeführt. Dabei sind die Erfahrungen in fünf Jahren an unterschiedlichen Standorten (Bövinghausen, Marten-Germania, Westrich, Kley und Park der Generationen) im Stadtbezirk Lütgendortmund gemacht worden.

Generell bot die ansprechende Ausstattung im neueren Infobus eine angenehme Atmosphäre, um mit Kindern, Teens und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Das Angebot nehmen in der Regel ca. dreißig Jugendliche wahr. Dabei waren die regelmäßigen Termine eine wichtige Voraussetzung. Es muss gewärhrleistet sein, dass der Info-Bus regelmäßig zur Verfügung steht.

Positiv sind beim Buseinsatz die flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Bei Konflikten kann schnell "vor Ort" gehandelt werden. Außerdem ist die relative Unabhängigkeit von Witterungsbedingungen ein bedeutender Faktor für die Besucher/innen.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 357 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden zwei Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich fünf Stunden in der Woche tätig waren.

Stadtbezirk Hombruch

Die mobilen Angebote im Stadtbezirk Hombruch waren zunächst auf das Neubaugebiet Menglinghausen begrenzt. Hier wurden pädagogische Angebote erforderlich, da es in hohem Maße Nachbarschaftsstreitigkeiten gab. Zunächst wurde dort montags und donnerstags ein Angebot durchgeführt. Da aber noch zwei weitere Neubaugebiete hinzukamen, wurde das Angebot ausgebaut.

Das Neubaugebiet Boverfeld ist sehr eng bebaut und dort gibt es bis heute keinen Spielplatz. In einer Sackgasse besteht eine Stellmöglichkeit für den Spielbus. Das weitere Neubaugebiet ist „Am Gardenkamp“. Während das Angebot im Neubaugebiet Boverfeld sofort angenommen wurde, blieben die Kinder und Jugendlichen im Neubaugebiet „Am Gardenkamp“ aus, da einerseits Stellmöglichkeiten für den Spielbus nur begrenzt vorhanden sind und andererseits die Eltern den Wunsch haben, einen eigenen Spielplatz zu bekommen.

Aufgrund dieser unterschiedlichen sozialräumlichen Gegebenheiten wird der Bus montags im Boverfeld und donnerstags in Menglinghausen eingesetzt. Zwischen 10 und 25 Kindern und Jugendlichen nehmen an dem Angebot teil. Jugendliche sind aber deutlich in der Minderzahl.

Festzustellen ist, dass im Stadtbezirk Hombruch immer dann mobile Angebote erforderlich sind, wenn Nachbarschaften noch nicht gewachsen sind. Die Enge in den Neubaugebieten und die unterschiedlichen Sichtweisen zu kindgerechten Angeboten fördern Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Die Angebote haben bisher geholfen, die Situation zu beruhigen.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 1.864 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden zwei Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich 12 Stunden in der Woche tätig waren.

Stadtbezirk Innenstadt-Ost

Im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit wurden wenige Jugendgruppen im Alter zwischen 12 und 16 Jahren an öffentlichen Plätzen im Stadtbezirk angetroffen. Bevorzugte Treffpunkte sind Bolz- und Spielplätze. Die angetroffenen Jugendlichen zeigten sich einerseits offen und interessiert für Angebote des Jugendtreffs, andererseits ließen sie sich schwer durch eine aktive Teilnahme in diese einbinden.

Tenor vieler Gespräche war, dass die Jugendlichen "von Erwachsenen in Ruhe gelassen werden wollen". In Ausnahmefällen waren Jugendliche respektlos und spöttisch. Auf Nachfrage bei den Jugendlichen, wo sie ihre Freizeit verbringen, wurde die Innenstadt als bevorzugter Treffpunktort genannt. Grund hierfür ist die direkte Anbindung der Innenstadt-Ost an das Zentrum von Dortmund.

Aus den Erfahrungen und Rückmeldungen der Honorarmitarbeiter in der Aufsuchenden Arbeit wird das Angebot im Stadtbezirk verändert. Die eingesetzten Mitarbeiter werden in den Vormittagsstunden verstärkt und nach Absprache mit den jeweiligen Schulleitern an den Schulen im Stadtbezirk präsent sein und dort Kontakt zu den Jugendlichen suchen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter/innen in den Sommermonaten (ca. Mai bis September) an den Wochenenden im Stadtbezirk präsent sein und Jugendliche an ihren Treffpunkten aufsuchen.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 435 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden sechs Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich 30 Stunden in der Woche tätig waren.

Stadtbezirk Hörde

Phoenixsee

Das Angebot der aufsuchenden Arbeit am Phoenixsee wird von den Jugendlichen teils skeptisch teils positiv aufgenommen. Die Jugendlichen sind primär zusammen gekommen, um ohne soziale Kontrolle "abhängen" zu können. Dies wird von den MitarbeiterInnen auch berücksichtigt. Wo der Wunsch nach gemeinsamen Gesprächen bzw. Austausch besteht, wird dies auch getan. Vorrangiges Ziel ist es jedoch, dass die Jugendlichen angehalten werden, dass keine Vermüllung oder Vandalismus am Phoenixsee entsteht. Dies wird in großen Teilen von den Jugendlichen auch akzeptiert.

Auf Grund der gemachten Erfahrungen ist aufsuchende Jugendarbeit am Phoenixsee absolut angebracht und auch zukünftig sinnvoll.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 2.398 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden drei Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich zwölf Stunden in der oche tätig waren.

DJK-Projekt „Rampe

Im Hörder Zentrum hat die DJK das „Projekt Rampe“ etabliert. Im Rahmen dieses Projektes sollen Jugendliche erreicht werden, die durch mangelnde Vorbilder im Elternhaus nicht in der Lage sind, ihre Freizeit selbstständig zu strukturieren und zu organisieren. Sie fallen oft durch Lärmbelästigung und Vandalismus im öffentlichen Raum auf. Im Stadtumbaugebiet gibt es weder eine Einrichtung, noch Plätze im öffentlichen Raum, wo sich die Jugendlichen aufhalten können, ohne Anwohner und Händler zu stören.

Eine große Anzahl der Jugendlichen haben eine auffallend geringe Frustrationstoleranz und sind nicht in der Lage, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Darüber hinaus können oder wollen die Besucher des Projekts Rampe keine anderen Angebote der Jugendhilfe annehmen.

Die Kontaktaufnahme mit den Jugendlichen findet im Sommer und Herbst durch Spiel- und Sportgeräte im Stadtumbaugebiet statt. Die Sozialarbeiter fahren mit Fahrrädern die ermittelten Brennpunkte im Bezirk ab, bauen dort die Geräte auf und laden die Jugendlichen ein, mitzumachen. Wollen die Jugendlichen dies nicht, ziehen sich die Sozialarbeiter wieder zurück. Diese niedrigschwellige Form des Erstkontakts und ggf. der Rückzug ist wichtig, damit die Jugendlichen sich nicht in ihrer Lebenswelt bedroht fühlen. Im Winter werden die Brennpunkte abgelaufen und Flyer verteilt.

Die Arbeit mit den Jugendlichen richtet sich nach ihren den Bedürfnissen. Um das Vertrauen der Jugendlichen zu gewinnen, wurde eine Fahrt in einen Freizeitpark organisiert. Die Jugendlichen waren an der Planung und Durchführung der Aktion beteiligt. Durch die Umsetzung dieses Wunsches der Jugendlichen ist die Teilnahme an den Aktionen des Projekts erheblich gestiegen. Die Jugendlichen haben erkannt, dass die Sozialarbeiter sich für ihre Wünsche und Bedürfnisse einsetzen. Auffällig ist, dass Aktionen, welche die Sozialarbeiter erstellt haben, kaum oder nicht genutzt werden. Kommt die Idee von den Jugendlichen, findet eine umfassende Teilnahme statt.

Einer der wichtigsten Bereiche der Arbeit mit den Jugendlichen ist der Aggressionsabbau. Die Jugendlichen verbalisieren immer wieder, dass sie dringend Aggressionen abbauen müssen und sich verausgaben wollen. Es wurden diverse Geräte angeschafft, mit denen die Jugendlichen kämpfen können, ohne sich zu verletzen. Nach diesem niederschwelligen Einstieg ist es möglich, das Thema „gewaltfreie Kommunikation“ mit aufzunehmen. Langsam wird das „Stopp“ sagen beim Ringen und Raufen geübt. Die Jugendlichen lernen so, ihre Grenzen wahrzunehmen, zu artikulieren und die des Gegenübers zu respektieren.

Montags findet ein Bewegungsangebot in der Turnhalle der Stiftgrundschule statt. Das Angebot ist offen und seitens der Sozialarbeiter gibt es keine Vorgaben über den Ablauf der 1,5 Stunden. Die Jugendlichen organisieren sich selbst untereinander, beziehen die Sozialarbeiter jedoch in die Aktivitäten mit ein. Beliebte Sportarten sind Ringen, Fußball, Boxen und Parkour. Die Jugendlichen brauchen dieses offene Angebot, um sich auf andere einzulassen. An vorgegebenen Angeboten verlieren sie schnell die Lust.

Mit den Kooperationspartnern finden Aktionen statt, um die Jugendlichen in deren Jugendarbeit zu integrieren. Beispiele sind ein gemeinsamer Ausflug in ein Spaßbad, ein Filmabend oder internationale Kochaktionen. Einige der Jugendlichen besuchen nun auch Angebote der Kooperationspartner. Eine Band ist aus Besuchern des Projekts und denen eines Kooperationspartners entstanden.

Regelmäßig finden Schwimmaktionen und Angebote zum „Geo-Cashing“ statt. Vor allem die Jugendlichen, welche nicht besonders sportlich sind, nehmen an diesen Aktionen teil. Im Schwimmbad können sie sich im Wasser mit Leichtigkeit bewegen, beim Geo-Cashing können sie ihren Orientierungssinn schulen und sind in ständiger Bewegung.

Die Anlaufstelle wird zu den Öffnungszeiten und im Winter darüber hinaus von den Jugendlichen besucht. Hier befinden sich ein Airhockeytisch und ein Boxsack. Diese werden täglich von den Jugendlichen genutzt. Die Jugendlichen wünschen sich immer wieder Bastel- und Kreativaktionen. Die sonst eher hektische Stimmung wird bei diesen Aktionen auffallend ruhig und die Jugendlichen arbeiten konzentriert. Aktionen werden in der Anlaufstelle gemeinschaftlich geplant. Gesprächsrunden zu schwierigen Themen wie Rassismus und Gewalt finden hier statt. Die Jugendlichen kommen nach einigen Monaten intensiver Beziehungsarbeit auf die Sozialarbeiter zu und bitten diese um Hilfe. Diesem immensen Bedarf an Unterstützung und Begleitung ist mit dem Stundenkontingent der Sozialarbeiter kaum nachzukommen. Mit einigen Jugendlichen wurden Bewerbungen geschrieben. Einer der Jugendlichen hat eine Ausbildungsstelle bekommen. Ein Mädchen wurde in ein Nachhilfeangebot vermittelt.

Jugendliche werden zu Erstgesprächen bei Dritten begleitet. Sie haben nicht den Mut, dort alleine hinzugehen und die Befürchtung, ihr Anliegen nicht adäquat ausdrücken zu können, oder nicht ernst genommen zu werden. Jugendliche wurden zum Kinder- und Jugendpsychologen, zum Arzt, zur Dogenberatungsstelle und zur ARGE begleitet.

Wenn Händler im Stadtumbaugebiet Sonderveranstaltungen haben, die von Jugendlichen gestört werden könnten, rufen die Händler die Sozialarbeiter an, bevor sie die Polizei kontaktieren. So können die Sozialarbeiter auf die Jugendlichen zugehen und damit ein Auffallen und daraus resultierende Konsequenzen vermeiden. Langfristig benötigen die Jugendlichen eine Einbindung in eine Einrichtung die ihren Bedarfen, Bedürfnissen und Wünschen gerecht werden kann. Ebenso benötigen sie Orte im öffentlichen Raum, an denen sie sich aufhalten können, ohne die Öffentlichkeit zu stören und ohne dabei ausgegrenzt zu werden.

Mit diesem Angebot wurden in 2012 577 Jugendliche erreicht.

Stadtbezirk Brackel

Im Stadtbezirk Brackel findet die Aufsuchende Jugendarbeit im Rahmen der Kampagne „Blau sein ist blöd“ statt.

Zur Kampagne:

Die besorgniserregende Entwicklung beim Alkoholkonsum Jugendlicher war Anlass, für das Jugendamt eine breit angelegte Kampagne zur Alkoholprävention zu entwickeln.

Obwohl das Thema „Jugendliche und Alkohol“ schon immer zu den Aufgabenbereichen der Suchprävention gehörte, erfordern die veränderten Konsummuster der Jugendlichen (sog. Binge-drinking, „Komasaufen“) entsprechend angepasste und weit gefächerte Maßnahmen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist ein abgestimmter Maßnahmenkatalog notwendig. Das Konzept der Kampagne „Blau sein ist blöd“ setzt daher auf mehreren Ebenen an.

Ziel der Kampagne ist es nicht, den Konsum von Alkohol generell zu verbieten oder vornehmlich die „harten Fälle“ ins Visier zu nehmen und zu therapieren. Stattdessen setzt sie auf kontinuierliche und langfristige Arbeit, um einen nachhaltigen Bewusstseinswandel hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol nicht nur bei den Jugendlichen selbst, sondern bei allen, die mit Jugendlichen zu tun haben, zu erreichen. Dabei gelten die Ansätze

Ø Ansprache auf Augenhöhe statt erhobener Zeigefinger
Ø Aktionen vor Ort statt statischer „Komm-Strukturen
Ø Aufklärungsarbeit für alle und mit allen, die Einfluss nehmen können

als methodische Grundlage dieser Kampagne.


Aufsuchende Arbeit:

Seit April 2012 gibt das Projekt Aufsuchende Jugendarbeit im Rahmen der Kampagne „Blau sein ist blöd“ im Stadtbezirk Brackel. Der Präventionsgedanke steht hierbei im Vordergrund. Das Projekt wird von der Bezirksvertretung Brackel finanziert.

Zwei Teams mit jeweils zwei freiberuflichen Mitarbeitern (Mann/Frau) suchen jeweils 14-tägig an einem Freitag oder Samstag relevante Jugendtreffpunkte in den Sozialräumen Wambel/Brackel und Asslen/Wickede auf. Zielgruppen sind vor allem Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren.

Ausgestattet mit jugendadäquatem Informationsmaterial zum Thema „Alkohol“ sprechen sie jugendliche Cliquen an ihren Treffpunkten an. Die anfänglichen Vorbehalte der Jugendlichen konnten recht schnell überbrückt werden. Die aufsuchenden Jugendarbeiter/innen sind mittlerweile in unterschiedlichen Jugendgruppen im Stadtbezirk akzeptiert und gern gesehen.

Über die kontinuierliche personelle und zeitliche Angebotsstruktur haben sich im Laufe der Zeit Beziehungsstrukturen aufgebaut, die weit über die Weitergabe von Informationen in Form von Programmangeboten der Jugendeinrichtungen im Stadtbezirk, Flyern, Postkarten zum Thema Alkohol und Kondomen hinausgehen. Die Aufsuchenden werden oft von Jugendlichen um Rat und Unterstützung bei persönlichen Problemen und Krisen angesprochen.

In diesem Zusammenhang stoßen sie allerdings oft an ihre Grenzen, da sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialarbeiter verfügen. In den regelmäßig stattfinden Teamsitzungen werden solche Situationen aufgearbeitet. Grundsätzlich sind sie angehalten, in kritischen Situationen an weitergehende Einrichtungen zu verweisen bzw. zu vermitteln.

Seit Anfang 2013 wird ein sogenanntes „Katerfrühstück“ jeweils im 14-tägigen Rhythmus samstags in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr in der Jugendfreizeitstätte Brackel angeboten. Ziel dieses Angebotes ist es, den Jugendlichen einen geschützten Raum anzubieten in dem sie sich treffen und austauschen können. Hier haben sie auch die Möglichkeit, sich mit ihren Problemen und Fragen an die hauptamtliche Mitarbeiterin der Einrichtung zu wenden.

Die aufsuchende Jugendarbeit im Stadtbezirk Brackel ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Angebotsstruktur der Jugendarbeit im Stadtbezirk geworden. Sie stellt ein Bindeglied zwischen den einrichtungsbezogenen Angeboten der Jugendarbeit und den informellen Treffpunkten der Jugendlichen dar.

In 2012 wurden mit diesem Angebot 6.350 Jugendliche erreicht. Zur Durchführung des Angebotes wurden sechs Mitarbeiter eingesetzt, die durchschnittlich vier Stunden in der Woche tätig waren.“


Herr Barrenbrügge zeigte sich sehr zufrieden mit der Berichterstattung, allerdings vermisste er den Zukunftsausblick. Wie er dem Bericht entnehmen könne, würden bestimmte Projekte von den Bezirksvertretungen finanziert. Das könne nicht Sinn und Zweck der Bezirksvertretungen sein. Er erwarte, dass das Jugendamt zukünftig, wenn erkennbar ist, welche Bedarfe in den Bezirken entstehen, dieses aufgreift und das Finanzbudget des Jugendamtes entsprechend modifiziert. Er gehe davon aus, dass die Evaluationsberichte regelmäßig erstellt werden und diese Dinge aufgegriffen werden, so dass dann dem Ausschuss ein tiefergehender Bericht vorgelegt wird.

Herr Grohmann fand den Evaluationsbericht gerade bei der Beschreibung der einzelnen Stadtbezirke erfrischend lebensnah geschrieben. Allerdings teile er ein wenig die Kritik von Herrn Barrenbrügge, dass am Ende ein Fazit fehle und ein Ausblick in die Zukunft.
Lobenswert fand er, dass auf die lange Tradition der Streetworker, der offenen Jugendarbeit eingegangen wurde, die sich auch dadurch manifestiert, dass z. B. in den Vororten mit den Behörden, der Polizei, den Ordnungsämtern und den Bezirksvertretungen zusammengearbeitet wird. Evtl. hätte noch eine Ergänzung erfolgen können hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem JobCenter.
Positiv bewertete er, dass der Bericht komplett über die gesamte Stadt zeige, an welchen Stellen Jugendarbeit erforderlich ist. Wobei er den Eindruck hatte, dass einige Vorschläge nicht mehr ganz aktuell sind (beispielsweise Spielplatz Gardenkamp). Interessant fand er die Feststellung, dass z. B. bei dem Neubauprojekt Menglinghausen noch kein Spielplatz entstanden ist. Es sei eine alte Forderung, dass bei Ausweisung eines Neubaugebietes beim Investor/Bauherrn darauf gedrungen werden müsse, einen funktionsfähigen und attraktiven Spielplatz nahe dem Wohngebiet zu erstellen.
Insgesamt werde der Bericht positiv aufgenommen. Er hoffe, dass in regelmäßigen Abständen, vielleicht einmal im Jahr, ein aktualisierter Bericht vorgelegt wird.

Auch Herr Sohn sah es als Ärgernis an, dass in Neubaugebieten die Spielplätze oft nicht zeitgerecht erstellt werden. Er hoffe, dass das in Zukunft besser werde.

Herr Oppermann bewertete den Bericht positiv. Allerdings vermisste er zwei Projekte der freien Träger, die in dem Bereich der aufsuchenden Arbeit stattfinden: Projekt „Time out“ und Projekt „Chill in“. Von daher sei der Bericht aus seiner Sicht nicht ganz vollständig.

Frau Hoppe erklärte, die Anfrage wurde so verstanden, dass die aufsuchende Arbeit in den Stadtbezirken aus städt. Sicht dargestellt wird. Von daher habe man Angebote der freien Träger nicht aufgenommen.

Herr Barrenbrügge zeigte sich etwas irritiert durch die Aussage von Frau Hoppe. Er sei nach den Äußerungen der Verwaltung davon ausgegangen, dass die mobile Jugendarbeit insgesamt evaluiert wird. Er hoffe, dass der Ausschuss regelmäßig und unaufgefordert den Evaluationsbericht bekommt mit den entsprechenden Handlungsperspektiven für die Zukunft, die zwingend nötig sind, da die Bedarfe steigen werden.

Frau Hoppe sagte zu, jährlich dem Ausschuss zu berichten. Die Evaluation erfolge im Rahmen der statistischen Erhebungen, aber nur für die städt. Einrichtungen. Die freien Träger müssten dann aufgefordert werden, einen Bericht über ihre Angebote zu liefern.

Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08774-13-E1)

Herr Barrenbrügge zeigte sich mit der Beantwortung nicht zufrieden, die aus seiner Sicht nicht auf den gestellten Fragenkomplex eingeht.

Herr Burkholz teilte mit, mit der gemeinsamen Stellungnahme der Fachbereiche Schule und Jugend sollte aufgezeigt werden, dass es in den unterschiedlichen Themen- und Aufgabenfeldern abgestimmte Planungen in den jeweiligen Fach- und Sachgebieten gibt (z. B. Übergang Tageseinrichtung – Schule, Schulsozialarbeit, Übergang Schule – Beruf). Die Abstimmung zwischen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung orientiert sich an den jeweils zusammenhängenden fachlichen Planungsausrichtungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

Frau Breidenbach führte kurz in die Vorlage ein.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013
(Drucksache Nr.: 08799-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08799-13-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08799-13-E5)

A. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013:


„Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet hierzu um schriftliche Stellungnahme.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt folgende Beschlussfassung an den Rat durchlaufen und empfiehlt dem Rat die oben genannte Fragestellung vor Beschlussfassung durch die Fachverwaltung klären zu lassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zumSchuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.“

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013:

„Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEKungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ– Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.“


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD mit Ausnahme von Punkt 4 c "TEK An der Witwe in Hombruch" (Seite 6 der Vorlage) wie folgt zu beschließen:

Beschluss

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.


B. Es lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dem unter Punkt 4 des Beschlussvorschlages formulierten Vorbehalt der Stadt auf eigenständige Übernahme der Trägerschaft durch den Eigenbetrieb FABIDO unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dies ausschließlich der Erfolgsgarantie im Sinne des Gewährvertrages dient.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass sich das Subsidiaritätsprinzip i.S.d. SGB VIII nur auf das Verhältnis zwischen freien und öffentlichen Trägern bezieht und bittet die Verwaltung um Darstellung, inwieweit eine Trägerschaft Dritter für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung ins Kalkül einbezogen wurde und möglicherweise realisierbar ist.

3. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Errichtung der neuen Tageseinrichtungen für Kinder zum Anlass zu nehmen, an diesen Standorten die Möglichkeit einer verlängerten und flexibleren Betreuungszeit zu ermöglichen und die Verwaltung zu beauftragen, dies bei der Trägerwahl und Vergabe entsprechend zu berücksichtigen.


Begründung

Wie der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist (S.5), trifft das Jugendamt die Entscheidung über die Trägerschaft der Tageseinrichtungen für Kinder nach den Regularien des SGB VIII, wonach dem regionalen Freien Träger der Vorzug einzuräumen sei. Diese allein auf die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gem. § 4 II SGB VIII bezugnehmende Formulierung, schließt das mögliche Engagement Dritter jedoch nicht aus und kann insoweit missverstanden werden. Soweit daher in diesem Zusammenhang Interessen Dritter verwaltungsseits bekannt oder eruiert worden sind, sind diese Ergebnisse den beratenden Gremien als mögliche Alternative zu einer Freien Trägerschaft vollständigkeitshalber mitzuteilen.



Dem auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage formulierten Vorbehalt der Stadt, die Trägerschaft selbst durch den Eigenbetrieb FABIDO zu übernehmen, ist zudem lediglich vor dem Hintergrund des Gewährvertrages zu folgen und sollte sich auf die Zusicherung der Erfüllung der kommunalen Aufgabe über eine bestimmte Laufzeit - die notfalls auch eine eigenständige Übernahme des Betriebs mit sich bringt - beschränken. Eine davon losgelöste und bspw. auf mangelndem Betreiber-Interesse freier Träger oder Dritter beruhende Trägerschaft durch FABIDO, ist damit im Vorfeld auszuschließen.

Schließlich erscheint es vor dem Hintergrund der offenbar für Einrichtungen des Eigenbetriebs FABIDO nicht zu realisierenden Flexibilität der Öffnungszeiten angebracht, dem Bedürfnis zahlreicher Eltern und Alleinerziehender nach längeren Betreuungszeiten zumindest in den neu zu errichtenden Kindertagesstätten - als Minimalanspruch einer familienfreundlichen Stadt - Rechnung zu tragen. Dieses Ziel ist daher bereits im Zuge der Trägerentscheidung und –auswahl konsequent zu verfolgen. Über die jeweiligen Ergebnisse sind die zuständigen Gremien zeitnah zu informieren.“


C. Dazu lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem Antrag der Fraktion FDP / Bürgerliste wird wie folgt Stellung genommen:

Der Ausschuss stellt fest, dass sich das Subsidiaritätsprinzip i.S.d. SGB VIII nur auf das Verhältnis zwischen freien und öffentlichen Trägern bezieht und bittet die Verwaltung um Darstellung, inwieweit eine Trägerschaft Dritter für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung ins Kalkül einbezogen wurde und möglicherweise realisierbar ist.



Als Dritte kommen bei der Auswahl der Trägerschaft neben dem öffentlichen Träger und den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe noch sogenannte privat-gewerbliche Träger oder Betriebe als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Betracht. Beide Trägerarten sind nach dem Kinderbildungsgesetz möglich. Sie erfahren jedoch keine gesetzliche Betriebskostenförderung.

Das Jugendamt hat hierzu mit interessierten Trägern und Betrieben in den letzten Jahren zahlreiche Gespräche geführt. Aufgrund der Finanzierungsproblematik ist es bislang zu keinem konkreten Planungsvorhaben unter den gegebenen Umständen gekommen.

Betriebe setzen in der Regel eher auf die Möglichkeit, Belegplätze in bestehenden Einrichtungen mit den Trägern zu vereinbaren, so wie sie in der Handreichung des Landes zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung eröffnet wird.

Gebäude oder Räumlichkeiten werden in der Regel nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt, sondern durch Betriebe, die dann als Investoren auftreten, er- oder hergerichtet und zu den gesetzlichen Konditionen an die Träger vermietet.



Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Errichtung der neuen Tageseinrichtungen für Kinder zum Anlass zu nehmen, an diesen Standorten die Möglichkeit einer verlängerten und flexibleren Betreuungszeit zu ermöglichen und die Verwaltung zu beauftragen, dies bei der Trägerwahl und Vergabe entsprechend zu berücksichtigen.

Das Kinderbildungsgesetz sieht bei seiner Betriebskostenförderung und der personellen Besetzung drei Öffnungszeiten von 25 Wochenstunden, 35 Wochenstunden und 45 Wochenstunden in Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder vor.
Darüber hinausgehende Öffnungszeiten werden nicht zusätzlich finanziell gefördert.

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gibt das Jugendamt bei den neuen Tageseinrichtungen für Kinder die Gruppenstrukturen und Öffnungszeiten im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes vor und sichert hierfür die volle Betriebskostenförderung zu.

Darüber hinausgehende verlängerte und flexiblere Öffnungszeiten bedürfen einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt kann dann auch zusätzliche Anforderungen an die personelle Ausstattung stellen.

Dem Jugendamt stehen für eine zusätzliche Betriebskostenförderung über das Kinderbildungsgesetz hinaus keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Im Rahmen verschiedener Ausbauprojekte ist das Jugendamt mit Trägern und Betrieben über die Inanspruchnahme von Belegplätzen in Verbindung mit einer Finanzierung von verlängerten Öffnungszeiten und/oder einer ganzjährig durchgehenden Betreuung ohne Schließungszeiten durch die Betriebe im Gespräch.“

Herr Rettstadt signalisierte Zustimmung zu der Vorlage und begründete den Antrag seiner Fraktion.

Herr Barrenbrügge erklärte, auch in seiner Fraktion habe Flexibilität einen hohen Stellenwert, daher werde man dem Antrag insgesamt zustimmen sowie auch der Vorlage mit Ausnahme des Grundstücks 4 c).
Er sah es als bedauerlich und nicht nachvollziehbar an, dass das Ergebnis der vor einem Jahr erbetenen Prüfung hinsichtlich der Steinbrink-Grundschule in Wickede - Drucksache Nr.
06273-12 - noch immer aussteht. Er bat darum, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 17.04.2013 eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vorzulegen.

Auch Frau Blotenberg brachte ihre Zustimmung zu der Vorlage zum Ausdruck. Dem Antrag werde man nicht zustimmen.

Herr Gora begrüßte, dass mit der Vorlage einige Punkte aus der Vergangenheit zumindest ein Stück präzisiert wurden.
Nicht nachvollziehen könne er zwei Punkte:
Zum einen werde erstmalig von einem Gewährvertrag gesprochen, der sich aber ausschließlich auf die Sicherung der Miete des Investors bezieht. Mit keinem Wort werde auf den weiteren Partner (Betreiber der Einrichtung) in dem Geschäft eingegangen, der letztlich das Betriebsrisiko trage.
Ein weiterer Punkt, den er ausgesprochen schwierig finde und nochmals zur Diskussion stellen möchte, sei die Verpflichtung zum Abschluss eines Mietvorvertrages mit dem Investor. Dabei stehe nicht zur Disposition, inwieweit der Betreiber aufgrund seiner Erfahrungen den Investor
- in welcher Hinsicht auch immer – für integer hält. Vielmehr werde von der Liegenschaftsverwaltung davon ausgegangen, dass die Vorverträge abgeschlossen werden. Eine solche Festlegung sei aus seiner Sicht in keiner Weise erforderlich, da die Stadt einen Träger garantiert.
Im Hinblick auf die extrem lange Bindung, die der Träger/Betreiber eingehen muss, gebe es bei der AWO die Entscheidung, weitestgehend mit öffentlichen Bauträgern zusammenzuarbeiten.

Herr Schade-Homann zeigte sich verwundert über die Aufforderung des Jugendamtes, für alle Investoren für Rückfragen in bestimmten Zeiträumen zur Verfügung zu stehen, da das Exposé relativ klar und eindeutig ist. Er kenne die Kernfragen der Investoren: wird mehr als die 9,91 € Miete gezahlt oder wird mehr Miete gezahlt, wenn der Investor die gesetzlich vorgegebenen qm-Flächen nicht einhält. Er erinnerte an die Verabredung, dass das Jugendamt einheitliche Vormietverträge zur Verfügung stellen wollte. Momentan stünden nur die Investorenmiet-verträge zur Verfügung, die sehr individuell gefertigt worden sind.
Auch die Träger würden gern eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten vornehmen. Aber dann müssten auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach der jetzigen Gesetzeslage sei das nicht möglich. Er bat darum, noch einmal sehr genau zu betrachten, was bei dem Stichwort Flexibilisierung der Öffnungszeiten eigentlich gemeint ist, welcher Personenkreis bedient werden soll.
Sicherlich gebe es auch Kindergärten, die bis 16.30 Uhr geöffnet hätten. Aber das sei nur in einem sehr engen Rahmen möglich, alles andere lasse sich unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht finanzieren.

Herr Rettstadt erwiderte, unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen könne sehr wohl eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten erfolgen, mit Genehmigung des Landesjugendamtes, einschließlich Inklusion. Er habe vor einem Jahr einen Kindergarten besucht, der ein 24-Stunden-Angebot vorhält. Die Eltern könnten über eine 10er-Karte zusätzliche Stunden buchen.
Leider habe er den Eindruck, dass viele kein Interesse hätten, einen neuen Weg einzuschlagen. Gerade bei neuen Tageseinrichtungen wäre die Einforderung flexibler Öffnungszeiten eine hervorragende Möglichkeit.

Herr Gora berichtete kurz von der Zusammenarbeit mit zwei Betrieben in Dortmund (Übernahme eines erheblichen Teils der Einrichtungskosten durch die Betriebe, dafür differenzierte Öffnungszeiten vorhalten durch den Träger sowie das zusätzliche Angebot für alle Kinder) und über eine Einrichtung mit einem 24-Stunden-Angebot in einer anderen Stadt (wird nicht so nachgefragt, dass eine „Ausweitung“ in Betracht gezogen wird).
Aufgrund seiner Erfahrungen in der Praxis sollte man sich erst an der Frage orientieren, welche Belegung gibt es und was wollen die Eltern. Er glaube nicht, dass das vorhandene Angebot mit den jetzigen Öffnungszeiten nicht bedarfsgerecht ist. Viel mehr Sorge bereite ihm die „Gleichförmigkeit“ der Angebote (z. B. sollte an bestimmten Standorten eine frühere Öffnungszeit erfolgen). Er persönliche lege Wert darauf, ein angepasstes Angebot an die Elternbedürfnisse zu haben. Eine Ausweitung der Öffnungszeigen halte er unter den gegebenen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen nicht für gerechtfertigt. Es sei denn, es gebe Firmen, die die Mittel für solche Angebote zur Verfügung stellen. Dann werden sich sicherlich auch viele Träger finden, die das entsprechend umsetzen.
Insofern würden sich die meisten Mitglieder an der Stelle nicht ablehnend, sondern vielmehr realistisch verhalten.

Herr Burkholz teilte mit, längere und flexible Öffnungszeiten würden sicherlich auch aus Sicht des Jugendamtes standortbezogen im Interesse der Eltern für sinnvoll und notwendig erachtet, wobei sie unabhängig vom Bau von Kindertageseinrichtungen zu betrachten sind und nicht daran gekoppelt werden sollten. Aber es gebe den Auftrag, den Rechtsanspruch für den Ausbau U 3 auf der Grundlage des KiBiz zu erfüllen und dafür seien entsprechende Standorte erforderlich.
Die von Herrn Schade-Homann angesprochenen Rahmenmietverträge lägen bereits vor.

Herr Schade-Homann teilte mit, er habe als Träger mit einigen Firmen über die Frage von Betriebskindergärten verhandelt. Sobald sie einen finanziellen Eigenanteil übernehmen sollten, war die Angelegenheit zum Scheitern verurteilt.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz berichtete, in den letzten ca. 10 Jahren habe er mit einigen privat-gewerblichen Investoren gesprochen, die sich über die Bedarfs- und Marktlage in Dortmund informieren wollten. Ein solches Konzept wurde von keiner Firma betrieben. Dabei sei es nicht so, dass das Jugendamt dem ablehnend gegenüberstehe. Aber auch die privat-gewerblichen Investoren würden eine öffentliche Förderung erwarten, die in der Form nicht gewährt werden könne.
Weiterhin gebe es Gespräche mit Betrieben, die dann als Investoren evtl. ein Grundstück zur Verfügung stellen. Aber auch hier bestehe die Erwartung auf eine volle öffentliche Förderung. Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen.
Es gebe einen Modellversuch des Landes mit längeren Öffnungszeiten - FABIDO in Verbindung mit dem Klinikum Dortmund -, wobei keine dauerhafte Betriebsgenehmigung erteilt wurde und nach Abschluss des Modellversuches das Landesjugendamt Westfalen-Lippe dann entscheiden müsse.

Herr Gora betonte, unabhängig davon, ob der Rahmenmietvertrag des Jugendamtes nun vorliege oder nicht, sei das Ärgerliche an dem Verfahren, dass er den Trägern zur Kenntnis gegeben werde und sie sich danach zu richten hätten. Er würde sich wirklich wünschen, dass die Liegenschaftsverwaltung zur Kenntnis nimmt, dass es einen dritten Partner mit Rechten und Pflichten gibt. Bisher wurden in der Regel immer im Nachhinein die Klärung verschiedener Fragen betrieben – häufig mit nicht so günstigen Ergebnissen. Klüger wäre es aus seiner Sicht, bereits im Vorfeld den „dritten Partner“ einzubeziehen. Schließlich ginge es um erhebliche finanzielle Verpflichtungen mit erheblichen finanziellen Belastungen. Kein Privatinvestor würde unter solchen Bedingungen einen Vertrag unterschreiben.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (3 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung) den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl - mit Ausnahme von Punkt 4 c) der Vorlage (s. S. 6, TEK An der Witwe in Hombruch) – einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.


Der Auffassung des Vorsitzenden, dass die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe…“, Drucksache Nr. 08929-13, ebenfalls im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie behandelt werden soll (in der nächsten Sitzung am 17.04.2013), wurde nicht widersprochen.
zu TOP 4.3
Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Durchführung der Wald-Jugendspiele in Dortmund zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Flexible Lösungen zur Umsetzung Rechtsanspruch U 3
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09368-13)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09368-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…um den Rechtsanspruch auf einen U 3-Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 zu erreichen, hat die Landesregierung NW angekündigt, übergansweise flexible Regelungen zuzulassen. So sollen u. a. folgende Lösungen möglich sein:
- Erhöhung der Gruppenstärken
- Schaffung von Großtagespflegestellen (bis zu neun Kinder mit 2 – 3 Tagespflegepersonen)
- Räumliche Provisorien in Containern, wenn sie über einen guten Standard verfügen und für Kita-Zwecke geeignet sind
- Unterbringung von Gruppen in (teilweise) leer stehenden Schulen oder Geschäftslokalen

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen geplant ist, vorgenannte Varianten umzusetzen. Wenn ja, in welchem Umfang.“

Frau Pieper bat um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.


zu TOP 5.2
Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09369-13)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09369-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…gute und ausreichende Kinderbetreuung- und Bildungsangebote werden immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor für Unternehmen, weil sich damit die Zufriedenheit der Beschäftigten verbessern lässt und das Arbeitsklima positiv beeinflusst wird.

Verschiedene städtische Unternehmen engagieren sich in unterschiedlicher Weise beim Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder in unserer Stadt. Darüber hinaus hat sich kürzlich eine Initiative privater Unternehmen gebildet, die gemeinsam mit dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln will.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt alle inner- und außerbetrieblichen Aktivitäten für mehr Familienfreundlichkeit und verfolgt das Ziel, Anreize zur Nachahmung für weitere Betriebe und Unternehmen zu schaffen.

Um sich einen Überblick zu verschaffen und mögliche Schlussfolgerungen für kommunalpolitisches Handeln ziehen zu können, wird die Verwaltung zum einen gebeten, über betrieblich organisierte oder (mit)finanzierte Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote der städtischen aber auch von nichtstädtischen Unternehmen zu informieren. Dies könnten sein:
- Neubau-, Erweiterungsmaßnahmen von Kitas
- Bereitstellung von Raumressourcen für Kinderbetreuung
- Betriebskindergartenangebote
- Belegungs-/Reservierungsquoten in allgemeinen Kindertageseinrichtungen

Zum anderen wird um Beispiele aus Dortmunder Betrieben gebeten, die Familienfreundlichkeit in anderer Art und Weise fördern. Z.B. durch
- Übernahme der Kita-Beiträge
- Kinderfreundliche Arbeitszeitgestaltung
- Heimarbeitsplätze“


Frau Pieper bat um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.


zu TOP 5.3
Sachstand Situation Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09222-13)

Der TOP 5.3 wurde zurückgezogen (s. TOP 1.3).


zu TOP 5.4
Zukünftige Kinderbetreuung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09376-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2013 bittet die CDU-Fraktion um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Betreuungsquote kann nach heutigem Stand in der Stadt Dortmund zum Stichtag 1.08.2013 bei der Kinderbetreuung - differenziert nach KiTa-Plätzen und Kindertagespflege - erreicht werden?

2. Die im Mai 2012 erfolgte Erhebung zur Feststellung des Betreuungsbedarfs beleuchtet die gegenwärtigen Verhältnisse. Nach Beginn der Phase des Rechtsanspruchs verändern sich aber erfahrungsgemäß Gewohnheiten, Bedürfnisse und Ansprüche, so dass von einem zunehmenden weiter wachsenden Betreuungsbedarf in der Elternschaft ausgegangen werden kann.
Vor diesem Hintergrund möchte die CDU wissen, wann die nächste Elternbefragung zwecks situationsgerechter zukünftiger Betreuung in Dortmund erfolgen wird, da dann eventuell eine höhere Quote nötig sein könnte?


3. Ist eine Zusammenarbeit bei der Datenerhebung mit dem Forschungsverbund TU Dortmund/DJI München bei der Dortmunder Erhebung angedacht bzw. wurde so abgewickelt? Wenn Nein, warum und wer hat dann die Kosten übernommen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.5
Ausbau Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09377-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für den Ausbau und den Betrieb im Bereich Kinderbetreuung erhebliche Finanzmittel (insgesamt 5,4 Mrd. €) bereitgestellt, obwohl dieses eine Länderaufgabe ist. In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Summen sind davon in 2012 und 2013 bzw. werden in 2014 seitens des Dortmunder Jugendamts bzw. innerhalb des Gebiets der Stadt Dortmund in Anspruch genommen oder beantragt?
2. Seit Ende November 2012 können über das Bundesministerium erhebliche finanzielle Betriebskostenzuschüsse für die betriebliche Ganztagsbetreuung akquiriert werden.
In welchem Maße hat das Jugendamt, FABIDO oder die Dortmunder Wirtschaftförderung diese Möglichkeiten in der Stadtgesellschaft publik gemacht bzw. angeworben?
3. Wie viele dieser "betrieblichen" Mittel wurden für Dortmund bisher, oder sind in konkreter Planung, beantragt?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.6
Obdachlose Jugendliche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09378-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Von welcher Zahl von obdachlosen Jugendlichen und auch Heranwachsenden muss in Dortmund ausgegangen werden; wie werden diese Daten ermittelt?
2. Wie hat sich die Anzahl dieser Personengruppe in den Jahren seit 2008 verändert (in absoluten Zahlen)?
3. Welche Maßnahmen werden in der Stadt Dortmund für diese Personengruppe bisher und zukünftig ergriffen, damit diese Menschen wieder in die Sesshaftigkeit geführt werden und eine persönliche, als auch gesellschaftliche Perspektive erhalten?
4. Wie viele personelle und sachliche Ressourcen stehen dort gegenwärtig verwaltungsseitig für diesen Personenkreis zur Verfügung?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.7
Minderjährige Mütter
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09379-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion bittet um die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Babys wurden pro anno in den letzten fünf Jahren von noch nicht Volljährigen in Dortmund auf die Welt gebracht?
2. Welche präventiven/aufklärenden Programme und Maßnahmen außerhalb von "Geile Zeit" wurden/werden seitens des Dortmunder Jugendamtes bisher/zukünftig unternommen, damit die Anzahl der (ungewollten) Schwangerschaften von Minderjährigen sinkt?
3. Unterbreitet das Dortmunder Jugendamt für noch nicht volljährige Mütter und ihre Babys situationsspezifische Hilfsangebote?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 5.8
Sprachstandserhebungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09380-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die im Jahre 2007 neu aufgestellte Sprachstandsfeststellung ist nun seit Jahren erprobt, nachgesteuert und im Gebrauch. Daher möchte sich die CDU-Fraktion über diesen wichtigen Entwicklungsbereich von Kindern einen Sachstandsüberblick verschaffen und stellt auch im Zusammenhang mit den neuesten Ergebnissen des Gesundheitsamtes folgende Fragen:
1. Wie viele Kinder (pro Kalenderjahr von 2007 bis 2012) sind in Dortmund für den verpflichtenden Sprachstandstest ("Defin4") kontaktiert und erreicht worden? Differenzierung nach Kindern mit KiTa-Besuch und ohne wird erbeten.
2. Wie viele Kinder haben ihre jeweils erste Sprachstandsfeststellung nicht erfolgreich absolviert? Differenzierung nach Kindern mit KiTa-Besuch und ohne wird erbeten.
3. Wie viele Kinder konnten nicht getestet werden, da die Eltern den/die Termin/e nicht wahrnahmen?
4. Wie viele Erziehungsberechtigte mussten in diesem Zusammenhang (siehe Frage 3) mit einem Ordnungsgeld belangt werden?
5. Wie viele Kinder, die am ersten Test scheiterten, konnten anschließend keinen KiTa-Platz erhalten?
6. Wie viele Kinder, die am ersten Sprachtest scheiterten, konnten auch den anschleißenden Folgetest ("Delfin5" oder ä.) nicht erfolgreich schaffen?
7. Welche Förderung erhielten diese betroffenen Kinder anschließend und für welchen Zeitraum?
8. Wie fallen diese Ergebnisse in den 13 besonders definierten Dortmunder sozialen Aktionsräumen aus? Es wird um eine detaillierte 13-fache Darstellung sowie einen Dortmunder Durchschnittswert gebeten.
9. Welche Maßnahmen sind seitens des Dortmunder Jugendamts ergriffen worden, um die sprachlichen Defizite insgesamt und speziell in den 13 besonderen sozialen Aktionsräumen zu verbessern?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

Herr Burkholz machte deutlich, dass die Verwaltung immer bemüht sei, die schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung vorzulegen. Aber aufgrund der Kürze der Zeit (nächste Sitzung in 4 Wochen, Osterfeiertage) und der Tatsache, dass bei einigen Punkten (z. B. TOP 5.6, TOP 5.8) auch von anderen Fachbereichen Stellungnahmen eingeholt werden müssen, könne er die schriftlichen Beantwortung zur nächsten Sitzung am 17.04.2013 nicht garantieren.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Stadtelternrat
Herr Burkholz teilte mit, dass einmalig für ein Kindergartenjahr 2.000 € für Porto, Telefon u. ä. Aufwendungen zur Verfügung gestellt werden, die in einem Verwendungsnachweis vereinfacht abgerechnet werden können.


Herr Rettstadt begrüßte das Vorgehen und bat darum, den Ausschuss über die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu informieren.

- Wirkungsorientierter Haushalt
Herr Sohn berichtete kurz von der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 13.02.2013 (das Protokoll ist als Anlage beigefügt).


- Informationsfahrt des Ausschusses
Herr Sohn bat die Mitglieder um kurzfristige Mitteilung über die Geschäftsführung, ob die bereits vor der Wiederholungswahl angedachte Informationsfahrt nach Bremen durchgeführt werden soll.

- Forschungsprojekt „Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – am Beispiel von vier Kommunen in NRW“
Wer von den Mitgliedern Interesse hat, an dieser Befragung teilzunehmen, soll sich mit der Forschungsstelle in Verbindung setzen.
(Projektbeschreibung wurde vor der Sitzung an die Mitglieder verteilt)


- übersandt wurden:
-> Jugendhilfe aktuell, nr. 1.2013, LWL
-> AWO Ansicht, 1/13

- Herr Sohn verwies auf folgende Termine:
-> zentrale Jugendforen
-> 3. Kinderschutzkonferenz am 10.04.2013
(beides wurde mit den Sitzungsunterlagen zugesandt)









Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 19.16 Uhr.












Sohn Rabenschlag Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin