Niederschrift (öffentlich)

über die 27. Sitzung des Rates der Stadt


am 28.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:19 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Bartsch (CDU)
Rm Grollmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Klink (Die Linke & Piraten)
Rm Lührs (SPD)
Rm Münch (FBI)
Rm Thieme (NPD/Die Rechte) ab 17:20 Uhr

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt am 13.07.2017

1.5 Bestellung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann

Einbringung

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08655-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08524-17)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08427-17)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2017
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08345-17)

3.7 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08428-17)
3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von

§ 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08638-17)

3.9 Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07508-17)

3.10 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

3.11 Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08705-17)

3.12 Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05492-16)

3.13 Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06821-17)

3.14 Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08629-17)

3.15 Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)

3.16 Stadterneuerungsprogramm 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08495-17)

3.17 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08470-17)

3.18 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08365-17)

3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

3.20 Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

3.21 Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08000-17)

3.22 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08529-17)

3.23 Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07600-17)

3.24 Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08578-17)

3.25 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08077-17)

3.26 Für ein sauberes Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 08883-17)

3.27 Moratorium zur Bauordnung NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08969-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08596-17)

4.2 Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08751-17)

4.3 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07617-17)

5.2 Dortmunder Inklusionsplan 2020; Zusammensetzung des Inklusionsbeirates, Geschäftsordnung und Entschädigungszahlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08904-17)

5.3.a Integrationsrat mit Perspektive
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08937-17)

5.3.b Integrationsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08945-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07698-17)

6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07645-17)

6.3 Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08507-17)

6.4 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07891-17)

6.5 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07903-17)

6.6 Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07190-17)

7. Schule

7.1 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06580-16)


7.2 Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08760-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08525-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08314-17)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08383-17)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

9.4 Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08585-17)

9.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07254-17)

9.6 Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08405-17)

9.7 Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08514-17)

9.8 Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08594-17)

9.9 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08546-17)

9.10 Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 08621-17)

9.11 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08526-17)

9.12 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08590-17)

9.13 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

9.14 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08434-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08117-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2017
(Drucksache Nr.: 08117-17)


10.2 Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08327-17)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08398-17)

10.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)

10.5 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08628-17)

10.6 Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)

10.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08562-17)

10.8 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08728-17)

10.9 Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08782-17)

10.10 Bestellung eines Ratsmitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08654-17)

10.11 "BürgerApp"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08962-17)

10.12.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08560-17)

10.12.b Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08908-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters vom Sommerfest des Rates am 13. Juli
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08337-17)

11.1.2 Gefährdung vom Mensch und Tier am Rüpingsbach und an der Emscher durch rücksichtslose Hundebesitzer und ihre rechtswidrig frei laufenden Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08338-17)

11.1.3 Rückzahlung von Fördergeldern für den Phoenix Park West aufgrund der Vertreibung geschützter FFH-Arten durch freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08371-17)

11.1.4 Massive Defizite beim städtischen Rechtsamt bei der ordnungsrechtlichen Verfolgung der illegalen Fällung von durch die städtische Baumsatzung geschützten Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08453-17)


11.1.5 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 2. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08454-17)

11.1.6 Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von ratsrelevanten Veranstaltungen ohne Rechtsgrundlage
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08455-17)

11.1.7 Ausschluss des politisch Andersdenkenden 1933 und heute durch Dortmunder Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08456-17)

11.1.8 „Sie müsste man erschießen“-Drohung gegen den FBI-Ratsvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08457-17)

11.1.9 Bunte Wildkräuterpracht und Artenvielfalt am grauen Straßenrand durch die ökologisch rücksichtsvolle Pflege der Tiefbauverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08613-17)

11.1.10 Grünpflege am Straßenrand: Ordnungs- und Hygieneverständnis wie in der Nazi-Zeit?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08647-17)

11.1.11 Organstreitverfahren – oder wenn der Oberbürgermeister seine Rechnungen nicht bezahlt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08718-17)

11.1.12 Verkehrsrechtsfreier Raum Dortmund bei BVB-Heimspielen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08724-17)

11.1.13 Baumsterben in Dortmund – Konsequenzen für die städtische Baumschutzsatzung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08727-17)

11.1.14 Schwere Körperverletzungen durch freilaufende Hunde in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08954-17)

11.1.15 Schutz deutschen Brauchtums und deutscher Traditionsveranstaltungen wie der Bartholomäuskirmes von 1360 vor antideutschen Pöbeleien von DIE RECHTE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08955-17)

11.1.16 Nichtumsetzung des Themas „Biererlebnis“ aus dem Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND durch den städtischen Kulturdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08971-17)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte


11.2.1 Verschwundene“ (bzw. gestohlene?) Kunstwerke aus Beständen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08226-17)

11.2.2 Willkürliche und entwürdigende Durchsuchung des Ratsmitgliedes Michael Brück bei der Stadtratssitzung am 1. Juni 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08227-17)

11.2.3 Akkreditierung von Journalisten und Möchtegern-Journalisten im Rahmen der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08228-17)

11.2.4 Unverschämtes Verhalten von Oberbürgermeister Sierau nach kritischem Redebeitrag von Michael Brück zur Verantwortung etablierter Parteien für Kriegsverbrechen in Afghanistan
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08229-17)

11.2.5 Konsequenzen aus Wahlbetrug und Wahlpannen bei der Landtagswahl 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08230-17)

11.2.6 Fassadendämmung an Hochhäusern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08370-17)

11.2.7 Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08473-17)

11.2.8 Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Wettbürosteuer-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08474-17)

11.2.9 Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Hausverbots-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08475-17)

11.2.10 Grundgesetzwidrige Bespitzelung von Leistungsempfängern durch das Jobcenter
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08476-17)

11.2.11 Kosten für sog. „Willkommens-Agentur“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08477-17)

11.2.12 Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)

11.2.13 Zuschauerbereich bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08479-17)



11.2.14 Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)

11.2.15 Verzögerte Veröffentlichung beantworteter Anfragen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08481-17)

11.2.16 Zahlen und Fakten zur Asyleinwanderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08482-17)

11.2.17 Asyleinwanderung nach Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08483-17)

11.2.18 Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)

11.2.19 Ordnungspartnerschaft Dorstfeld / Task-Force gegen Rechts
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08535-17)

11.2.20 Entfernung von Gebüschen und Straßenmobiliar in Münster- und Stahlwerkstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08533-17)

11.2.21 Illegale Graffiti und Plakatierungen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08534-17)

11.2.22 Städtischer Kontakt zur linksextremen „Avanti“-Kampagne
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08538-17)

11.2.23 Dortmunder Feuerwehrbeamte beim G20-Gipfel in Hamburg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08532-17)

11.2.24 Schilder „Dortmund hat keinen Platz für Rechtsextremismus“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08536-17)

11.2.25 Städtischen Kosten für Imagekampagne „Darum Dortmund“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08537-17)

11.2.26 Chinareise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08531-17)

11.2.27 LKW-Sperren bei Lütgendortmunder Bartholomäuskirmes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08777-17)

11.2.28 Gesamtzahl angemieteter Wohnungen für/durch Asylbewerber
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08793-17)

11.2.29 Stümperhafte Aufkleberentfernung in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08795-17)

11.2.30 Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)

11.2.31 Ausschlußklausel für Rechtsextremisten bei Kinderferienspielen in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08799-17)

11.2.32 Geplanter Einsatz von Langzeitarbeitslosen als Müllsammler
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08801-17)

11.2.33 Beseitigung von Rudolf-Heß-Graffiti an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08805-17)

11.2.34 Kooperation zwischen Jobcenter und Verfassungsschutz?
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08806-17)

11.2.35 Städtische Maßnahmen gegen linksextreme Zentren
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08807-17)

11.2.36 Überprüfung von Wahlhelfern durch Polizei bzw. Staatsschutz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08809-17)

11.2.37 „Diesel-Gipfel“ im Bundeskanzleramt • Mehr Geld für betroffene Kommunen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08879-17)

11.2.38 Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Konak (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
9.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08897-17) und

9.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08896-17)

zu erweitern.

Weiter wies OB Sierau darauf hin, dass dem Rat der Stadt als Tischvorlage eine Überweisung aus der
Sitzung des Integrationsrates vom 26.09.2017 mit der Bezeichnung

Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe
(Drucksache Nr.: 08963-17)

vorliegt und schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 5.3.c um die vorgenannte Angelegenheit, zu erweitern. Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt 5.3.c

In diesem Zusammenhang wies OB Sierau zudem darauf hin, dass die Vorsitzende des Integrationsrates gem. § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt das Recht hat, zu dieser Angelegenheit in der Sitzung des Rates gehört zu werden und angekündigt hat, hiervon Gebrauch zu machen.
Darüber hinaus lagen dem Rat der Stadt folgende Dringlichkeitsvorschläge zur Erweiterung der Tagesordnung vor:
- Hannibal
Dringlichkeitsvorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2017
(Drucksache Nr.: 09076-17)

„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit unter dem oben genannten TOP in der Sitzung des Rates am 28. September um einen aktuellen Sachstand zur Situation am Dorstfelder Hannibal. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Rund 800 Mieter*innen wurden in der vergangenen Woche aus dem Hannibal in Dorstfeld evakuiert und sind derzeit provisorisch untergebracht. Wie stellt sich die momentane Unterbringungssituation dar?
2. Welche Möglichkeiten haben die Mieter*innen die ihnen entstehenden finanziellen Belastungen durch die Evakuierung geltend zu machen? In welchen Bereichen tritt hier die Stadt in Vorleistung?
3. Wie und durch wen werden die bisherigen Mieter*innen über die weiteren Abläufe im Hannibal informiert?
4. Gibt es Gespräche der Stadt mit den Eigentümern des evakuierten Gebäudes? Wenn ja, wie stellt sich für die Verwaltung der momentane Sachstand hinsichtlich einer kurzfristigen Behebung der Brandschutzmängel durch den Eigentümer dar?
5. Wann werden die Wohnungen voraussichtlich wieder bezugsfähig sein?
6. Bietet die für den Hannibal zuständige Berliner Intown Property GmbH den Mieter*innen Ersatzwohnungen an?
7. Wann wurden die Mängel im Hannibal erstmals festgestellt? Wann wurde die letzte Brandschau für das Gebäude vorgenommen?
8. Welche Kosten sind der Stadt bisher durch die Evakuierungsmaßnahme entstanden? Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen?
9. Wird die Situation am Hannibal zum Anlass genommen, weitere Hochhäuser auf Brandschutzmängel zu überprüfen?

- Räumung des Hannibal-Komplexes durch die Stadt Dortmund
Dringlichkeitsanfrage zur TO der Gruppe NPD/Die Rechte vom 27.09.2017
(Drucksache Nr.: 09099-17)
„ … hiermit wird die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 28. September 2017 gesetzt und um Beantwortung gebeten. Es wird beantragt, die Anfrage im Rahmen der Dringlichkeit auf der Tagesordnung zu ergänzen, da eine
unverzügliche Beantwortung angesichts der dramatischen Situation, in der sich derzeit rund 850
Bewohner des „Hannibals“ befinden, die nicht in ihre Wohnung zurückkönnen, erforderlich ist. Am 21. September 2017 wurde der Hannibal-Komplex (Vogelpothsweg 12 – 26) in Dortmund-Dorstfeld durch die Stadt Dortmund geräumt, da eine nicht einzukalkulierende Brandgefahr bestehe. Die etwa 850 Bewohner haben teilweise bei Freunden Unterschlupf gefunden, teilweise sind sie in städtischen Unterkünften untergebracht. Nach verschiedenen Presseberichten soll bereits am 19. September 2017 (Dienstag), zwei Tage vor der eilig erfolgten Räumung, eine Begehung des Hannibalkomplexes durch die Stadt Dortmund erfolgt sein.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1.) Ist es zutreffend, dass bereits am 19. September 2017 eine Begehung durch die Stadt Dortmund erfolgte? Wenn ja, mit welchem Ziel und durch welches Amt wurde diese
Begehung durchgeführt? Welche Auffälligkeiten wurden festgestellt?
2.) Warum erfolgte eine Räumung erst zwei Tage später, obwohl es sich laut Angaben der
städtischen Pressestelle um einen nicht hinnehmbaren Zustand gehandelt haben soll, der die Mieter in eine akute Gefahr versetzt habe?
3.) Warum wurde, wie die Stadt selbst angibt, zwischen Dienstag und Donnerstag kein
Kontakt mit dem Eigentümer gesucht, um eine eventuelle Räumung oder gar mildere Mittel zu besprechen?
4.) Wann wurde der Bescheid, welcher die Räumung des Hannibalkomplexes anordnete, angefertigt und wann wurde er dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung zugestellt?“


- Solidarität mit den Beschäftigten von Thyssen-Krupp
Dringlichkeitsvorschlag zur TO der SPD-Fraktion vom 26.09.2017
(Drucksache Nr.: 09022-17)


„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt schlägt im Wege der Dringlichkeit og. TOP für die Ratssitzung am 28.09.17 vor und bittet Sie, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Thyssen-Krupp hat mit dem indischen Konzern Tata eine Absichtserklärung über den Zusammenschluss ihrer europäischen Stahlaktivitäten in einem 50/50-Joint Venture unterzeichnet. Erstmals trifft ein Vorstand in einem Unternehmen der Montanindustrie eine so einschneidende Vereinbarung, ohne die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter auch nur zu informieren oder am Prozess zu beteiligen. Dieses Vorgehen bedeutet einen Bruch in der Industriegeschichte unseres Landes nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Belegschaft, die Betriebsräte und die IG Metall wehren sich gegen die Fusion. Nach allem, was bisher bekannt wurde, enthält die Vereinbarung große Risiken. Konkret bedroht sind mindestens 2000 Arbeitsplätze bei Thyssen-Krupp. Aber die Befürchtungen, dass dies nur der Einstieg in einen massiven Stellenabbau bedeuten würde, sind groß.
Die Konzernzentrale soll künftig in den Niederlanden angesiedelt werden. Dort gibt es aber keine Montanmitbestimmung. Das schürt die Befürchtungen der Stahlkocher an der Ruhr, in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Duisburg, aber auch in Finnentrop, Hagen-Hohenlimburg, im Siegerland und nicht zuletzt in Andernach in Rheinland-Pfalz, künftig nur noch fremdbestimmt zu werden.
Vor diesem Hintergrund fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse, die der Firmenleitung von Thyssen Krupp und der Landesregierung NRW sowie den im Landtag NRW vertretenen Fraktion zugeleitet werden:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Montanmitbestimmung als Erfolgsmodell im Strukturwandel bei diesem Zusammenschluss von Thyssen-Krupp und dem Tata Konzern nicht ausgehöhlt werden darf.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Forderung nach Standortgarantien angesichts der Risiken einer Fusion, die Unternehmensteile in Großbritannien und NRW zusammenschweißen will.
3. Der Rat der Stadt unterstützt die Forderung der Belegschaft von Thyssen-Krupp, der Betriebsräte und der IG Metall nach Sicherheit für die Arbeitsplätze und damit Zukunftsperspektiven für die Beschäftigten und ihre Familien.
4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sich im weiteren Fussionsprozess stärker einzubringen und die Interessen der Beschäftigten von Thyssen-Krupp zu unterstützen.
- Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen
Dringlichkeitsvorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2017
(Drucksache Nr.: 09077-17)
„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme
des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des unten folgenden Antrags. Die Dringlichkeit ergibt sich aus bereits geltend gemachten finanziellen Ansprüchen gegenüber Flüchtlingshelfer*innen und der aktuellen öffentlichen Diskussion. Ein gleichlautender Antrag lag bereits zur Sitzung des ASAG in der vergangenen Woche vor, dort wurde die Dringlichkeit bestätigt und der Antrag auf die Tagesordnung aufgenommen. Leider kam es nicht mehr zur Beratung, da die Sitzung vor Behandlung des Tagesordnungspunktes abgebrochen werden musste.

1. Der Rat fordert die Landesregierung auf, in Kontinuität der bisherigen Erlasse des Landes dafür Sorge zu tragen, dass Verpflichtungserklärungen zur Übernahme des Lebensunterhaltes von Flüchtlingen mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge enden.

2. Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die betroffenen Flüchtlingshelfer*innen unbürokratische Regelungen zur Übernahme der bisher bereits über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hinaus geltend gemachten Kosten zu schaffen.

Begründung:
Alle demokratischen Parteien und Fraktionen haben immer wieder das große ehrenamtliche
Engagement vieler Menschen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den letzten Jahren begrüßt und gelobt. Auch der Rat der Stadt hat sich dazu entsprechend mehrere Male geäußert und den Helferinnen und Helfern gedankt. Ohne dieses Engagement hätte die Aufnahme vieler Flüchtlinge nicht so gut organisiert und gestaltet werden können, wie es geschehen ist.

Einige Bürger*innen haben dabei im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für syrische
Flüchtlinge eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Lebensunterhaltes der aufgenommen Personen abgegeben. Dabei konnten sie zum damaligen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund eines Beschlusses der bundesweiten Innenministerkonferenz davon ausgehen, dass diese persönliche Verpflichtung mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge endet. Der damalige NRWInnenminister Jäger hatte diese Rechtsauffassung mit Erlass aus April 2015 den Ausländerbehörden mitgeteilt.
Im Nachhinein ist aufgrund der Regelungen im Integrationsgesetz die Dauer der Verpflichtungen auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgedehnt werden. Entsprechende Bescheide zur Erstattung von Kosten sind inzwischen vom JobCenter erlassen worden, dagegen liegen Klagen vor. Damit werden Bürger*innen im Nachhinein bestraft, die für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten in der berechtigten Annahme gebürgt haben, dass die Bürgschaft bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gilt. Darüber hinaus entlastet sich der Bund durch die Regelungen im Integrationsgesetz auf ihre Kosten, weil er die Gelder für SGB-Leistungen einspart. Das ist nicht nur ein Unding, es schwächt auch nachhaltig die Bereitschaft, sich für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen.
In Kontinuität der damaligen Rechtsauffassung der Innenministerkonferenz insbesondere aber des daraus resultierenden Erlasses des NRW- Innenministeriums sollte das Land unbürokratisch die durch die JobCenter geltend gemachten Kosten übernehmen und sich für eine Beendigung der Verpflichtungserklärungen mit dem Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge einsetzen. Das sieht auch der neue Integrationsminister des Landes, Joachim Stampa, so. In einem Interview mit dem WDR hat er erklärt, dass es nicht sein kann, dass diejenigen, die persönliche Verantwortung übernommen haben, in einer solch schweren Situation im Stich gelassen werden und auf fünfstelligen Beträgen sitzenbleiben.
- Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge
Dringlichkeitsvorschlag zur TO der SPD-Fraktion vom 26.09.17
(Drucksache Nr.: 09078-17)

„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt schlägt im Wege der Dringlichkeit oben genannten Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 28.09.17 vor und bittet Sie, über folgenden Antrag
beraten und abstimmen zu lassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, das Engagement der Menschen, die, vertrauend auf Zusagen des Landes und die allgemeine Erlasslage, Bürgschaften für Flüchtlinge abgegeben haben, zu unterstützen und sie von den Kosten, die über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte für den Eingeladenen hinausgehen, freizustellen.

2. Für den Fall, dass das Land dieser Aufforderung nicht nachkommt, regt der Rat eine
Spendenaktion in Kooperation mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, der Sozialverwaltung
und der Politik an. Mit den Spendengeldern sollen die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, die in guter Absicht gehandelt haben, unterstützt werden.

Begründung:
Im Rahmen des Flüchtlingszuzugs haben sich viele Dortmunder bereit erklärt, vor allem Syrer nach Deutschland einzuladen, um ihnen hier ein neues und sichereres Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke gaben diese Helfer Verpflichtungserklärungen ab, die eine Einreise nach Deutschland ermöglichten.
Mit diesen Bürgschaften verpflichteten sich diese Menschen dazu, für die Eingeladenen alle Kosten ihres Aufenthaltes, bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise einer Anerkennung als Flüchtling, in Deutschland zu übernehmen. Dazu gehören der Lebensunterhalt, eine Wohnung, aber auch die Versorgung im Krankheitsfall. Dieses Engagement hat es vielen Flüchtlingen überhaupt erst möglich gemacht, nach Deutschland bzw. Dortmund einreisen zu können und dem Krieg in Syrien zu entkommen. Nun drohen den Helfern, die im Vertrauen auf Zusagen des Landes gehandelt haben, teils hohe Rückforderungen durch die Sozialbehörden.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der verkürzten Sitzung des Sozialausschusses vom 19. September 2017. Dort wurde bereits eine Dringlichkeit in dieser Sache anerkannt, eine Beratung zu dem Tagesordnungspunkt konnte jedoch nicht mehr erfolgen, da die Sitzung
vorzeitig abgebrochen werden musste.
In diesem Zusammenhang wies OB Sierau darauf hin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung dafür ausgesprochen hat, die zuvor genannten Vorgänge in die Tagesordnung der Ratssitzung aufzunehmen. Entsprechend schlug OB Sierau vor, die Vorgänge zur Thematik „Hannibal“ unter dem Tagesordnungspunkt 3.28, die Angelegenheit „Solidarität mit den Beschäftigten von Thyssen-Krupp“ unter dem Tagesordnungspunkt 4.4 sowie die Angelegenheit „Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen bzw. für Flüchtlinge“ als Tagesordnungspunkte 5.4.a und 5.4.b zu behandeln. Anschließend sprach sich der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte für den von OB Sierau beschriebenen Umgang mit den zuvor genannten Tagesordnungspunkten aus.
Weiter wies OB Sierau darauf hin, dass dem Rat der Stadt ein weiterer Dringlichkeitsvorschlag der AfD-Fraktion zur Tagesordnung vorliegt

- Ereignisse am Wahlabend (24.09.2017) im Dortmunder Rathaus (Hetze durch Ratsfraktion Bündnis 90/Grüne)
(Drucksache Nr.: 09100-17)

„ … die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung
des Rates am 28.09.2017 im Wege der Dringlichkeit:

Begründung:

Am Wahlabend des 24.09.2017 haben die Fraktionen im Dortmunder Rat Wahlpartys durchgeführt. Die Veranstaltung der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ fand, wie die Partys anderer Fraktionen auch, im 1. Obergeschoss des Rathauses statt. Nachdem in den ersten Hochrechnungen ein Wahlerfolg der AfD in Höhe von 13,5% vorhergesagt wurde, wurden die Banner der Partei Bündnis 90/Grüne mit weiteren Plakaten mit hetzerischem und beleidigendem Inhalt überdeckt (Beweisfoto ist als Anlage beigefügt). Dort war nunmehr zu lesen: „13,5 % NAZIS im Bundestag sind 13,5 % zu viel!“ und „FCK AFD“.

Angesichts des Umstandes der Zahlenidentität und der Beleidigung „FKC AFD“ (= Fuck AfD) lassen sich zweifelsfrei die Adressaten zuordnen. Zielpersonen der Diffamierung waren Wähler, Mitglieder und Mandatsträger der Alternative für Deutschland. Alleine in Dortmund werden 30.707 Menschen als Nazis beleidigt und beschimpft. Dies von einer Partei, die in den Dortmunder Rat gewählt wurde! Bemerkenswerterweise haben bundesweit rund 40.000 ehemalige Unterstützer der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ jetzt AfD gewählt. Man kann also daraus schließen, daß die Grünen meinen, 40.000 Nazis haben ihre Partei nicht mehr gewählt und sind zur AfD gewechselt. Es ist unerträglich, wenn im politischen Diskurs Menschen von gewählten Volksvertretern beleidigt und verunglimpft werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Resolution:

1. Der Rat der Stadt Dortmund steht für Demokratie und Meinungsfreiheit.
2. Jede Form von Hass und Hetze - gegen wen auch immer - verurteilt der Rat ausdrücklich und aufs Schärfste.
3. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt ausdrücklich die Vorgänge vom 24.09.2017, bei denen durch Plakate der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vertreter und Wähler der Partei Alternative für Deutschland (AfD) beleidigt wurden und auf denen zum Hass gegen diese aufgerufen wurde.

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat in diesem Zusammenhang noch einige Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung gebeten wird.

Das Hausrecht im Rathaus wurde an dem fraglichen Abend von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau ausgeübt, der darüber hinaus 3 weitere Personen mit der Ausübung betraut hatte. In dieser Funktion hätte Herr Oberbürgermeister Sierau veranlassen müssen, daß die Beleidigungen und Hassparolen entfernt werden. Dies hat er unterlassen. Wir verweisen schon jetzt, insbesondere auch für die Zukunft auf das richtungsweisen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2017 (BVerwG 10 C 6.16). Danach folgt aus dem Demokratieprinzip, daß ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf. Ebenso sind ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen. Das umfasst nach diesseitiger Auffassung auch das Unterlassen rechtlich notwendiger Maßnahmen im eigenen Herrschaftsbereich.

1. Warum haben es Herr Oberbürgermeister Sierau bzw. dessen Erfüllungsgehilfen
unterlassen, die rechtswidrigen und hetzerischen Parolen zu entfernen bzw. entfernen zu lassen?
2. Würde Herr Oberbürgermeister Sierau im Wiederholungsfall erneut so handeln?

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, daß sich der Vorfall erst vor drei Tagen und daher
nach Redaktionsschluss ereignet hat und der Dortmunder Rat dieses unsägliche Zeichen
der Intoleranz und Menschenfeindlichkeit schnell und effektiv verurteilen muss. Die Bürger auch nur einen Tag länger (bzw. bis zur nächsten Ratssitzung am 16.11.2017) in der Befürchtung leben lassen zu müssen, daß gewählte Vertreter sie verachten, muss unbedingt verhindert werden.

Nachdem Rm Bohnhof (AfD) den Dringlichkeitsvorschlag seiner Fraktion begründete und Rm Schilff (SPD) eine entsprechende Gegenrede hielt, lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich die Erweiterung der Tagesordnung um die zuvor angeführte Angelegenheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Weiter beschloss der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte die
Angelegenheit

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
(Drucksache Nr.: 07968-17)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden
Gremien behandelt wurde.
Zudem wies OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

10.8 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08728-17)

zurückgezogen hat.

Weiterhin stellte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Nachdem Rm Garbe (AfD) eine entsprechende Gegenrede hielt, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit den zuvor dargestellten Veränderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt am 13.07.2017

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Änderungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 09098-17) vom 27.09.2017 vor:

„ … der Rat der Stadt möge zur Niederschrift zu TOP 11.1.4

Ausschluss des FBI-Bezirksvertreters von der Einladung an sämtliche Mitglieder der Bezirksvertretung Eving durch den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07582-17)

beschließen:

Der Text:

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage des Rm Münch (FBI) warum der Vertreter der FBI in der Bezirksvertretung Eving nicht zum Neujahrsempfang eingeladen wurde, beantworte OB Sierau u.a. mit Verweis auf die bereits erfolgte Beantwortung.

wird ersetzt durch:

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Die Nachfrage des Rm Münch (FBI) warum der Vertreter der FBI in der Bezirksvertretung Eving als einziger Bezirksvertreter nicht zum Neujahrsempfang eingeladen wurde, beantworte OB Sierau, dass er, da der FBI-Rats- und Bezirksvertreter personenidentisch seien, den Ratsmitgliedern beim Neujahrsempfang den Anblick von Rm Münch ersparen wollte.

Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Änderungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 09098-17) vom
27.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass auf Seite 61 der Niederschrift Rm Münch (FBI) und auf Seite 68 Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) fälschlicherweise der Fraktion FDP/Bürgerliste
zugeordnet wurden und bat um Korrektur.

Die Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 13.07.2017 wurde unter Berücksichtigung der zuvor angeführten Anmerkungen von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08993-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.09.2017 vor:
„ … gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Nach Behandlung dieser Angelegenheit in der Sondersitzung des Ältestenrates am 14.09.2017 schlage ich Ihnen für den Rat der Stadt vor, ab dem 16.11.2017 Frau Beate Skodzik als Schriftführerin zu bestellen.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, ab dem 16. November 2017 Frau Beate Skodzik als Schriftführerin für den Rat der Stadt zu bestellen.

Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann
hierzu: Vorlage der Verwaltung vom 26.09.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wurde von OB Sierau und StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Haushaltsplanentwurf 2018 sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen wurden an die zu beteiligenden Bezirksvertretungen und Ausschüsse überwiesen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 14.12.2017 geplant.

Anschließend übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08655-17)

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) begründete die Stimmenthaltung seiner Fraktion mit Verweis darauf, dass zwar auf der einen Seite die Notwendigkeit für die Erneuerung bzw. für einen Neubau des Schulgebäudes gesehen wird, auf der anderen Seite aber auch mit einer sehr hohen Lärmbelastung und einer damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung zu rechnen sei. Das aus einer städtebaulichen Unverträglichkeit heraus bzw. weil das Straßenbild gestört würde, auf eine Lärmschutzwand verzichtet werden soll, wird die Fraktion Die Linke & Piraten nicht mittragen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7. dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / FNA 213/1).
II. beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 Uniongelände/Kalte Seite für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 22.08.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08524-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / FNA 213/1).



II. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 01.06.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



III. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 die Begründung vom 16.03.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08427-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 13.09.2017:

Der Beirat bittet, neben der vorgesehenen Dachbegrünung und den Vorgaben für die Verwendung heimischer Gehölze und Pflanzen den Hinweis auf den Artenschutz an Gebäuden in den B-Plan aufzunehmen. Ohne großen finanziellen Zusatzaufwand kann dieser Aspekt bei der Gebäudeplanung von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden. Dies kommt Brutvögeln und Fledermäusen zugute.
Informationen hierzu u.a. unter: http://www.artenschutz-am-haus.de oder www.artenschutz-am-bau.de

AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Lührs erhebt die Anregungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (siehe o.a. Empfehlung) sowie der Bezirksvertretung Hörde zum Antrag. (Die Bezirksvertertung Hörde empfahl die Vorlage einstimmig und forderte den Vorhabenträger auf, bei der Realisierung des Bauvorhabens auch darauf zu achten, dass Ladestationen für Elektroautos und E Bikes Berücksichtigung finden.)

Nachdem Herr Wilde darüber informiert hat, dass die Verwaltung diese Anregungen im weiteren Verfahren im städtebaulichen Vertrag mit aufnehmen könne, wird eine Abstimmung zum o. a Antrag nicht mehr für erforderlich gehalten und zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:


§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hö 275 und dem Entwurf der Begründung vom 10.08.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 20 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 in der Fassung vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791)
V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 275 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05846-16-E1) vom 02.06.2017 vor:
„ … die Befassung der Vorlage (Drucksache Nr. 05846-16) in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 30.11.2016 wurde zur Klärung von Fragen, die im
Rahmen der Sanierung der Godekinsiedlung von der Presse thematisiert wurden, vertagt.

In diesem Zusammenhang hat das Amt für Wohnen und Stadterneuerung im Einvernehmen
mit den Beteiligten

- Wohnbau Berke,
- DMB Mieterbund Dortmund e. V. und
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V.

einen Moderationsprozess zur sozialverträglichen Sanierung des Wohnungsbestandes durchgeführt.

Im Verlauf dieses Prozesses hat die Vorhabenträgerin den Vorschlag der Mietervereine aufgegriffen und die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW beauftragt,
einen Sozialplan für die drei Bauphasen der Sanierungsmaßnahme zu erstellen. Der vorliegende Sozialplan stellt eine ausführliche Prozessbeschreibung dar, dokumentiert die Absichten von Wohnbau Berke im Sinne eines sozialverträglichen Umganges mit der Mieterschaft und stellt die bislang vermisste Transparenz her. Anliegend wird im Einvernehmen mit Wohnbau Berke der Sozialplan zur Kenntnis gereicht.

Kurzinformationen zum aktuellen Sachstand

- Vor dem Hintergrund der deutlich unterschiedlichen Positionen der Beteiligten begrüßt die Verwaltung die Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft sowie die Aufstellung eines Sozialplans zum Sanierungsvorhaben.

- Inhaltliche Änderungs- und Ergänzungswünsche der Mietervereine und der Verwaltung wurden im Sozialplan berücksichtigt.

- Nach den Regelungen des Mietrechts muss jede Einzelfallsituation individuell betrachtet und geklärt werden. Generelle Vereinbarungen für alle betroffenen Haushaltesind nicht erziel- bzw. regelbar.

- Mit 35 Mietparteien der 1. Bauphase (48 Wohnungen) hat die Eigentümerin einvernehmliche Vereinbarungen über den Freizug der Wohnungen erzielt. Für die noch nicht abschließend geklärten 13 Fälle (juristische Vertretung durch die Mietervereine) wurde im Moderationsprozess Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zugesagt.

- Wohnbau Berke hat sich verpflichtet, in der Wohnsiedlung 30 geförderte Wohnungen zu errichten. Diese Wohnungen haben im Rahmen der Betrachtung sozialer Härtefallsituationen eine Schlüsselfunktion.

- Der individuelle mietrechtliche Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist hoch.

- Die Klärung der vielfältigen zivilrechtlichen Fragestellungen (z. B. Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen, Differenzierung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Mietpreis- und Vertragsgestaltung) obliegt ausschließlich den Mietvertragsparteien. Die öffentliche Hand ist hier außen vor.

Vor dem Hintergrund dieses Sachstandes bitte ich nunmehr über die im Betreff genannte Vorlage
zu befinden.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor: Ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05846-16-E1) inkl. Anlage „Sozialplan zum Sanierungsvorhaben Godefriedstraße“ (s.o.).

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08235-17-E1 (lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor):

….wir bitten darum, den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:
Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, mit dem Inhaber der Gebäude in der Godekinstraße ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das auf eine Gentrifizierung verzichtet und es den Mieterinnen und Mietern erlaubt, ihre Wohnungen zu halten. Die Verwaltungsvorlage wird bis zur Vorlage eines solchen Konzeptes weiterhin zurückgestellt

Begründung:
Das derzeitige Sanierungskonzept sieht eine Erhöhung der Mieten von 5,10 Euro (laut Niederschrift des AUSW vom 30.11.2016 – Aussage von Herrn Wilde) auf über 13 Euro pro qm vor. Damit kann nur eine absolute Minderheit der bisherigen Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung auch weiterhin bezahlen.
Als Alternative ist nun geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Die Errichtung von geförderten Wohnungen ist zwar begrüßenswert, es ist aber nicht die Aufgabe der Wohnbauförderung es privaten Miethaien zu ermöglichen ihre Gewinne im bisherigen Bestand zu maximieren. Der Einsatz öffentlicher Gelder der Wohnungsbauförderung darf daher ein für Mieterinnen und Mieter verträgliches Sanierungskonzept für die Bestandswohnungen nicht ersetzen. Das derzeit vorliegende Konzept erfüllt diese Voraussetzungen auch nach Aussage des Mietervereins Dortmund nicht. Daher ist durch Vorlage eines auch mit dem Mieterverein positiv abgestimmten Sanierungskonzeptes sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nicht in dieser Weise missbräuchlich zweckentfremdet werden.

AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven und Herr Rm Waßmann führen für ihre jeweilige Fraktion an, dass sie heute zur gesamten Angelegenheit beschlussfähig seien.

Nachdem Herr Böhm noch einmal über den aktuellen Sachstand berichtet hat, deklariert Herr Rm Kowalewski weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Angelegenheit zum Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Herr Waßmann betont, dass seine Fraktion nicht damit einverstanden sei, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlag ohne Empfehlung weiter.“

Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05846-16-E2) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 28.09.2017 vor:
„ … die Verwaltungsvorlage zur Godekinstrasse wurde im AUSW bereits zweimal vertagt, um die Firma Berke im Rahmen von Gesprächsversuchen zu einer mieterfreundlicheren Haltung zu bewegen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage zur Abstimmung:

Beschluss:
Der Ratsbeschluss erfolgt vorbehaltlich einer rechtsverbindlichen und schriftlichen Zusage der Firma Berke an die Mieter der betreffenden zu modernisierenden Wohnungen, dass die Mieten für die Bestandsmieter*innen an deren wirtschaftliche Situation angepasst gestaltet werden. Die Firma Berke soll die verbindliche Zusage geben, dass keiner der Mieter aufgrund von Mietpreiserhöhungen infolge der Modernisierung seine Wohnung aufgeben muss.

Begründung:
Eine vom Wohnungsamt im Auftrag des AUSW durchgeführte Moderation blieb bislang ohne zufriedenstellendes Ergebnis. In Gesprächen mit der Politik sagte die Firma Berke zu, dass die individuelle Situation der Mieter berücksichtigt werden soll, um einen Verbleib der Menschen in ihren Wohnungen zu ermöglichen. Diese Aussage ist bislang nicht rechtsverbindlich und Aussagen der Mieter und der Mietervertreter zu den bisherigen Erfahrungen im Modernisierungsprozess stehen dieser Aussage entgegen. Daher ist die Politik gut beraten Rechtsverbindlichkeit zugunsten der Mieter einzufordern.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung der Verwaltungsvorlage durch seine Fraktion mit Verweis darauf, dass von den 128 betroffenen Wohnungen im Niedrigpreissegment, nur 30 Wohnungen eine Sozialbindung erhalten. Für die anderen Wohnungen steigen die Mieten auf 9 Euro und mehr. Des weiteren wies Rm Kowalewski für den Antragsteller darauf hin, dass der zur Sitzung vorgelegte Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05846-16-E2) vom 28.09.2017 zu Gunsten eines interfraktionellen Antrages zurückgezogen wird. Vor diesem Hintergrund stellte Rm Kowalewski mündlich folgenden Antrag:
Der Rat fordert die Firma Berke auf, die Mieten für die Bestandsmieter*innen möglichst mit Rücksicht auf deren wirtschaftliche Situation angepasst zu gestalten. Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages soweit möglich soziale Belange der Mieter*innen zu berücksichtigen. Des weiteren werden die Mietervereine gebeten, in konstruktiven Dialog mit der Firma Berke zu treten.

Darüber hinaus verdeutlichte Rm Kowalewski seine Unzufriedenheit dahingehend, dass ein wahrscheinlich wirksamer Antrag durch einen Appell ersetzt wird. In diesem Zusammenhang verwies Rm Kowalewski auf eine Mieterversammlung vom Vortag. Von den dort anwesenden 50 Mieter*innen könnten nach dem jetzigen Modell alle nicht mehr in ihren Wohnungen bleiben.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wies darauf hin, dass die ursprünglich in Rede stehende Mieterhöhung auf über 13 Euro dazu geführt hat, dass die Verwaltung beauftragt wurde, ein Moderationsverfahren mit der Firma Berke und den Mietervereinen zu vermitteln. Im Ergebnis wurden 30 geförderte Wohnungen schriftlich zugesichert und darüber hinaus die Miete bei den freien Wohnungen auf 9 Euro gedeckelt sowie eine Gästewohnung und ein Mietertreff zugesagt. Da es aber immer noch Menschen gebe, für die diese Preise einfach zu hoch seien, wurde um ein weiteres Gespräch mit der Firma Berke gebeten. Der Spagat zwischen renovierten, sanierten und preiswerten Wohnungen sowie der Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme führt aber letztlich dazu, dass die SPD-Fraktion der Vorlage sowie dem gemeinsamen Antrag zustimmen wird.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält den eingebrachten interfraktionellen Antrag nicht für notwendig, aber in der Absicht für tendenziell nachvollziehbar. Weiter setzt Rm Dingerdissen sein Vertrauen in die Wohnungsverwaltung welche die Zusicherung hat, dass die Firma die individuelle Situation der Mieter berücksichtigen will. Mehr sei in einem gesunden Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu erreichen.

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf den umfangreichen Beratungsgang und intensive Auseinandersetzungen. Das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion erläuterte Rm Hawighorst-Rüßler dahingehend, dass man einerseits gegen die Verdrängung von bestehenden Mieterstrukturen durch eine Modernisierung ist, die den Interessen und Möglichkeiten der Mieter nicht entspricht und für den Wegfall von mehr als 80 Wohnungen aus dem Niedrigmietsegment sorgt. Auf der anderen Seite sieht Rm Hawighorst-Rüßler großen Bedarf an insbesondere sozial gebundenem Wohnraum, der auch in dem vorliegenden Bebauungsplangebiet in Aussicht gestellt wird.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) wies darauf hin, dass die Gruppe die Vorlage ablehnen und dem interfraktionellem Antrag zustimmen wird, da er es als große Gefahr für Dortmund ansieht, dass zunehmend Bevölkerungsteile verdrängt werden und ihr gewohntes, soziales Umfeld aufgeben müssen.

Rm Waßmann (CDU) betonte die außerordentliche Leistung der Verwaltung in dem Moderationsprozess. Weiter müsse in dem Spagat der Abwägung der unterschiedlichen Interessen dafür Sorge getragen werden, dass gerade vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs im Wohnungsbau kein Klima geschaffen wird, das Investoren abschreckt. Weiter wies Rm Waßmann darauf hin, dass seine Fraktion dem nunmehr vorliegenden, interfraktionellen Appell zustimmen wird. Die ursprüngliche Absicht der Fraktion Die Linke & Piraten, eine rechtsverbindliche Koppelung zu machen, hätte die CDU-Fraktion aufgrund rechtlicher Bedenken nicht mitgetragen.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion den nachfolgend angeführten, von Rm Kowalewski mündlich gestellten, interfraktionellen Antrag:
Der Rat fordert die Firma Berke auf, die Mieten für die Bestandsmieter*innen möglichst mit Rücksicht auf deren wirtschaftliche Situation angepasst zu gestalten. Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages soweit möglich soziale Belange der Mieter*innen zu berücksichtigen. Des weiteren werden die Mietervereine gebeten, in konstruktiven Dialog mit der Firma Berke zu treten.
- Weiter fasst der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die gemäß Ziffer 8 dieser Vorlage redaktionell angepasste Begründung vom 30.09.2016 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt beschließt die gemäß Ziffer 8 dieser Vorlage redaktionell angepasste Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08345-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - die Begründung vom 29.06.2016 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),



II. die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.09.2016 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08428-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 und 7.2 aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - die Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08638-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt der Stadt

I. nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1).

II. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 17.08.2017 zu und beschließt für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 165 die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:


§ 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 165 – westlich Erlenkamp - eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 Abs. 1 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:


§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.9
Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07508-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 29.06.2017 vor:
Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) bei 6 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt der Verwaltung dringend, die Kreuzung Steinbrinkstraße/ Webershohl/Stemmering zügig zu überplanen und bereits in der Anfangsphase umzubauen!

Begründung:
Die versetzte Kreuzung vor dem einspurig zu befahrenden Tunnel mit Ampellösung ist bereits heute für Radfahrer auf der Trasse gefährlich und gefährdet auch Fußgänger!

Von Westen kommend fahren die Radler in eine Warteschlange hinein. Oftmals steht auch der Bus wartend vor der Ampel. Sollen sie auf der linken Seite bleiben? Sollen sie sich zwischen den Autos eine Lücke suchen, sich ggf. mit einem breiten Rad mit Satteltaschen durchzwängen und seitlich am Bordstein aufstellen oder bis vorne durchfahren? Nach der StVO müssten die Radler warten, bis der Stau vor der Ampel abgeflossen ist (dauert oft mehrere Ampelphasen) oder sie jemand in die Warteschlange hinein winkt – eine Lösung fern jeder Realität.

Von Osten kommend geraten sie in eine noch unübersichtlichere Situation, da die eigentliche Einfahrt auf die Steinbrinkstraße durch die Kombination aus rotem Signallicht und Stoppschild geregelt ist und der Verkehr unvermittelt aus dem Tunnel auftaucht. Dazu kommt die Extra- Ampelphase für Fußgänger (Schulweg!). Von Osten kommend ist die jetzige Regelung eigentlich nur akzeptabel, weil sie bislang allein die wenigen Kraftfahrzeuge der Anlieger sowie den normalen innerörtlichen Radverkehr betraf, alles Menschen mit Ortskenntnis. Fußgänger (viele Schulinder, KITA-Kinder in Kinderwagen usw.) haben hier das Problem, dass sie nicht nur wegen der Passage durch den Tunnel, sondern auch noch wegen der Überquerung des Stemmerings aufpassen müssen. Sie müssen an dieser gefährlichen Stelle sehr oft ausweichen.

Der Durchgangs-Radverkehr hat bereits in den letzten Jahren deutlich zugenommen, es kommt immer wieder zu kritischen Situationen eben wegen dieser Gemengelage. Aus diesem Grunde halten wir eine Entschärfung dieses neuralgischen Punktes für unbedingt notwendig, da der Radverkehr auf einem RS1 auch viele ortsunkundige Fahrer an diese Kreuzung bringen wird.“

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert, Die Linke), dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.“

Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.09.2017 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

Den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise wird von Frau Stork (StA 61) vorgestellt und von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung in die Sitzung am 19.09.2017 und fordert die Verwaltung auf, aussagekräftige Pläne vorzulegen aus denen Details des Radschnellwegs Ruhr hervorgehen. Vor der nächsten Sitzung am 19.09.2017 wird es einen „Runden Tisch“ mit der Fachverwaltung zur Feinabstimmung der Vorlage geben.

Anfrage der SPD-Fraktion zu TOP 11.2

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu folgender Frage bis zum „Runden Tisch“ Stellung
zu nehmen:

Besteht die Möglichkeit, die auf Seite 7 im vorletzten Absatz angekündigte Prüfung einer Trassierung, östlich der S-Bahn Haltestelle Körne aufzugeben und stattdessen die Führung der Trasse über die Peter-Paul-Rubens-Straße für die Planung und spätere Ausführung verbindlich festzulegen?

Begründung:
Eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie erfordert unverhältnismäßig hohe Investitionen und ignoriert den bereits seit längerer Zeit in diesem Straßenabschnitt gefahrlosen Radverkehr.

Folgende Argumente sprechen gegen eine Trassierung entlang der S-Bahn-Linie:

1. Direkt am östlichen Rad- und Fußgängertunnel des Haltpunktes Körne befindet sich die bebaute Immobilie Albrecht-Dürer-Str. 2a, die der beabsichtigten Trassierung durch Abriss weichen müsste.

2. Die Trasse würde im weiteren Verlauf an der Grundstücksgrenze der Immobilie Matthias-Grünewald-Str. 17 -19 verlaufen und zu nicht akzeptablen zusätzlichen Immissionen durch Planierung des bewaldeten Hügels ( Verlust Lärmschutz zur S4 ) und bisher nicht vorhandenem Radverkehrs führen. Außerdem müsste die Immobilie einen gesonderten Lärmschutz zur S 4 erhalten und eingezäunt/-gefriedet werden.

3. Im östlichen Abschnitt müsste der komplette Grünzug zwischen S-Bahn-Brücke Nußbaumweg und in Höhe der kleinen Platzes an der Arnold-Böcklin-Straße bestehend aus dichten Gehölzen, Sträuchern und Bäumen ( Nistplätze für viele Vogelarten ) weichen.

4. Der bisherige und aktuelle Radverkehr auf der Peter-Paul-Rubens-Straße als Teil der Nord-Ost-Radfahrroute funktioniert reibungslos und störungsfrei und wird durch das partnerschaftliches Verkehrsverhalten der Anwohner unterstützt.

5. Die Ampelquerung über den Nussbaumweg erfolgt aufgrund einer optimalen Grüntaktung der Ampel problemlos und ermöglicht Fußgängern und Radfahrern ein zügiges Überqueren der Straße.

6. Gleichzeitig sorgt die Ampelschaltung auf dem Nußbaumweg für Anhaltephasen des Kfz-Verkehrs, die zu einer Regulierung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf dem Nußbaumweg führen.

7. Auf der östlichen Seite des Nussbaumwegs befindet sich bereits ein komfortabel ausgebauter Radweg, der keine im Vergleich zum Wieckesweg oder innerstädtischen Straßenabschnitten kostspielige und unwirtschaftliche, zusätzliche Baumaßnahmen entlang der S-Bahn-Linie incl. Brückenbauwerks über den Nußbaumweg benötigt.



Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung außerdem auf, bis zum Termin des „Runden Tisches“, detaillierte Informationen zur angedachten Trasse zwischen Hohe Straße und Ruhrallee/Güterbahnhof zur Verfügung zu stellen. Leider finden sich in dem vorliegenden
Papier für diesen Abschnitt z. B. keine Angaben zur Parkraumsituation oder zur geplanten Vorgehensweise bei den angedachten Brückeninstallationen“

ABVG 19.09.2017:

Man einigt sich darauf, dass Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesem Thema als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden sollen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
- die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen (Anlage 1)
- eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu schließen
- die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen

Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.


zu TOP 3.10
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08705-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 vor:
Durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel wurden folgende Fragen hierzu aufgeworfen:
1. In welcher Form erfolgt die Berichterstattung zur Evaluation? (Wunsch: jährlich!)
2. Wie wird die Politik in den Qualifizierungs-und Evaluationsprozess eingebunden? Gibt es hierzu einen Arbeitskreis?
3. Wie kann das subjektive Sicherheitsempfinden quantifiziert bzw. objektiviert werden?
Nachdem Herr Wilde zugesichert hat, dass die Verwaltung diese Fragen schriftlich zur Ratssitzung beantworten werde, erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

OB Sierau wies einleitend darauf hin, dass die Beantwortung der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 gestellten Nachfragen in geeigneter und nachvollziehbarer Form nachgereicht wird.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt grundsätzlich den Aufbau eines Qualitätsmanagements, die inhaltliche Zusammenstellung der Vorlage sowie das Schrittweise Vorgehen zur Festlegung von Erreichungsgraden. Um eine tiefe Verankerung dieses Qualitätsmanagements in der Stadtgesellschaft zu gewährleisten, fehlt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch die politische Begleitung des Prozesses. Vor diesem Hintergrund stellte Rm Dudde mündlich die folgenden Anträge:
1. Der angesprochene, jährliche Qualitätsbericht wird dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnisnahme zugeleitet.
2. Im Entwicklungsprozess der Zielwerte und der Erreichungsgrade wird der zuständige Ausschuss beteiligt.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zu den mündlich gestellten Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Weiter wies Rm Gebel darauf hin, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage mit Ausnahme des Punktes 7 der Qualitätskriterien zustimmen wird. Zwar ist der Punkt 7. mit der Bezeichnung „Sicherheit“ überschrieben, es geht dort aber ausschließlich um das Sicherheitsempfinden. Aus Sicht seiner Fraktion wären hier Ausführungen zum Thema Sicherheit wünschenswert.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig Punkt 1. des mündlich von Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrags mit folgendem Inhalt:
Der angesprochene, jährliche Qualitätsbericht wird dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnisnahme zugeleitet.

- Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig Punkt 2. des mündlich von Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrags mit folgendem Inhalt:
Im Entwicklungsprozess der Zielwerte und der Erreichungsgrade wird der zuständige Ausschuss beteiligt.
- Weiter fasst der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung des vorliegenden Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV zum 01.01.2018 (Fachbeitrag zum Nahverkehrsplan Dortmund 2014).

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Oberbürgermeister, die beigefügte Qualitätsvereinbarung mit den auf dem Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.


zu TOP 3.12
Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05492-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) die Aufhebung der „Richtlinien zur Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund“ vom 01.06.1987 (Anlage 1 der Drucksache Nr.: 05492-16)

b) die Anwendung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinie Denkmalpflege) des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 05.06.2003 (Anlage 2 der Drucksache Nr.: 05492-16)


zu TOP 3.13
Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06821-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.09.2017 vor:
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Lärmaktionsplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), Bündnis 90/Die Grünen (4), bei Enthaltung von Fraktion Die Linke&Piraten (2) und Herrn Klein-Endebrock (SPD) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) wie folgt zu beschließen, in Verbindung mit dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Lärmaktionsplan
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:

1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,

Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist.

Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
28.06.2017:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.

Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße /
Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017:

Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn Ortsteilverbindende Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydecke zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU-Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD-Fraktion, 1x AfD, 5x CDU-Fraktion, 4 Jastimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke), aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Frau Möller (SPD-Fraktion) nahm an der Abstimmung nicht teil.
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06821-17-E1:

die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für 16 Straßenabschnitte auf 30 km/h ist Bestandteil des rechtskräftigen Lärmaktionsplans. Diese Straßenabschnitte wurden

a. wegen der hohen Lärmbelastung und
b. wegen der hohen Anzahl lärmbetroffener Menschen

benannt.

In mehreren Gesprächen mit den Stadtämtern 61 und 66 wurden 9 Straßenabschnitte als nicht geeignet für die Einführung von Tempo-30 erachtet. Hier die Begründung dazu aus der Vorlage:

Es bestand Einigkeit, dass Tempo 30 in Straßen mit mehr als einer Spur je Richtung aufgrund der (optischen) Breite von den Autofahrern nicht akzeptiert wird, und der Lärmminderungseffekt dadurch nicht zum Tragen käme. Für diese Straßen ist der Einbau von lärmminderndem Asphalt die bessere Lösung.

Daher wird vorgeschlagen, die Straßen mit der laufenden Nummer 2,4, 8 und 12 nicht weiter zu verfolgen. Bei der Brackeler Straße wird der Luftgrenzwert für das Stickstoffdioxid überschritten. Zum Einfluss von Tempo-30 auf die Luftschadstoffbelastung gibt es unterschiedliche Einschätzungen. So sieht das Umweltbundesamt bei Tempo-30 keinen negativen Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat bei einer modellbasierten Betrachtung eine Erhöhung der Luftbelastung errechnet. Wegen dieser Unklarheit wird vorgeschlagen, für die Brackeler Straße die Einführung von Tempo-30 nicht vorzuschlagen.

Bei den laufenden Nummern 14 und 15 handelt es sich um Landesstraßen, die eine wichtige Verbindungsfunktion wahrnehmen. Würden diese über die längere Strecken (rd. 500 m) als Tempo-30 Strecken ausgewiesen, besteht zudem das Risiko einer Verkehrsverdrängung ins untergeordnete Netz. Dies gilt es zu vermeiden.

Die Bergstraße und die Hostedder Straße werden nach Vorliegen der diesjährigen Lärmkartierung erneut geprüft.

Zu den Vorschlägen / Beschlüssen der 4 Bezirksvertretungen nehme ich anhand der folgenden Übersicht Stellung:
Gremium
Beschluss
Stellungnahme
BV Innenstadt Ost
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.
BV Innenstadt
Nord
Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei
BV Innenstadt West
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.
Kreuzstraße: Von der Kreuzstraße zählt nur der Abschnitt zwischen Hoher Straße und Vinckeplatz zu den Belastungsschwerpunkten, jedoch werden auch im westlichen Teil der Kreuzstraße punktuell die Auslösewerte für einen Lärmaktionsplan überschritten.

In der Sitzung am 02.11.2016 hat die BV Innenstadt-West für die Kreuzstraße zwischen Vinckestraße und Lindemannstraße die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gefordert. In Ihrer Empfehlung zu der Vorlage „Lärmaktionsplanung…..“ wird nun geäußert, dass die Kreuzstraße keine Tempo-30-Zone werden soll.

Im Detail möchte die BV zwar Tempo-30 auf der Kreuzstraße jedoch nicht als Tempo-30-Zone sondern nur als Tempo-30-Strecke. Dies ist auch die Intention der Vorlage.
BV Lütgendortmund
Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn, ortsteilverbindende
Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das
Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydeckel zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU- Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD, 1x AfD, 5x CDU, 4 Ja-Stimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke) aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Im Stadtbezirk Lütgendortmund wurden Abschnitte des Lütgendortmunder Hellwegs und der Lütgendortmunder Straße für die Einführung von Tempo-30 vorgeschlagen. Bei beiden Straßen handelt es sich um Belastungsschwerpunkte.
Über die Sitzung der Bezirksvertretung Lütendortmund wurde in der Lokalpresse berichtet.

Gleichwohl erschließt sich letztendlich nicht, was die BV zu der Ablehnung von Tempo-30 auf den beiden betroffenen Straßen bewegt hat.

Nach Mitteilung des Tiefbauamtes besteht aus dortiger Sicht keine Verpflichtung, gegen den Wunsch der Bezirksvertretung 30 km/h anzuordnen.
hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr: 06821-17-E2):

„…..die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10. Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen. Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.

Begründung
Die laufende Nummer 5 (Kreuzstraße 1-29) ist lediglich knapp 200 Meter lang und eine der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder City, wenn man von Westen kommend über Wittekindstraße / Vinckeplatz / Kreuzstraße und Hohe Straße in die Innenstadt möchte. Sie sollte daher in diesem kurzen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt nicht auf Tempo 30 km/h reduziert werden.

Bei den laufenden Nummern 7 (Lütgendortmunder Hellweg 257-267) sowie 13 (Lütgendortmunder
Straße 1-133) hat die Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig beschlossen,
dass auf diesen Straßen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
gelten soll. Diesem Wunsch der Bezirksvertretung sollte sich der Rat anschließen.“

AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Kowalewski stellt folgenden mündlichen Antrag:

Wir führen auf der Brackeler Straße, zwischen Spähenfelde und Borsigplatz, „Tempo 30“ ein, sobald die Nordspange befahrbar ist und als Alternativstrecke infrage kommt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und Enthaltung (Fraktion B’90 Die Grünen) ab.

Nachdem man sich grundsätzlich darüber einig ist, die Vorlage der Verwaltung zu befürworten, findet zu den Empfehlungen der Bezirksvetretungen, der hierzu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung sowie zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zunächst noch eine kontroverse Diskussion statt.

Anschließend einigt man sich auf folgende getrennte Abstimmung:

1. Zur Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Empfehlungen aus den
Bezirksvertretungen Innenstadt Ost und Nord (Über die Stellungnahme der Verwaltung zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt West und Lütgendortmund mit den Themen „Kreuzstraße“ und „Lütgendortmund“ wird nicht abgestimmt!):

Der AUSW schließt sich folgender Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), an:
Beschluss der BV Innenstadt-Ost:

Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.

- Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.

Beschluss der BV Innenstadt-Nord:

Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.

- Stellungnahme der Verwaltung:

Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei
2. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:
2.1 Der AUSW lehnt den Antrag bezüglich der Kreuzstraße mehrheitlich, bei Gegenstimmen, (CDU-Fraktion und Fraktion FDP) ab.
2.2 Der AUSW stimmt dem Antrag bezüglich des Ortsteils Lütgendortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) zu.
2.3 Der AUSW stimmt dem Vorschlag bezüglich eines zukünftigen Evaluationsberichtes mehrheitlich, bei Gegenstimmen, (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.
Mit den o. a. Anmerkungen aus der Stellungnahme der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Abstimmung zum CDU-Antrag empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten,
aus Gründen des Lärmschutzes, lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10.

Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und
inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen
und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu der Vorlage mit dem Hinweis, dass es sich bei der Provinzialstraße in Lütgendortmund und der Emscherallee in Huckarde um für den Verkehr bedeutsame Straßen handele, so dass eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h so nicht nachvollziehbar sei.

Abweichend von der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betonte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), dass seine Fraktion gerne der Verwaltung zum Punkt Lütgendortmund gefolgt wäre.

Ebenso erklärte Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen), dass seine Fraktion in Abweichung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund ablehne.

Mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Rettstadt begründete Rm Brück (NPD/Die Rechte) die Ablehnung der Vorlage.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Anmerkungen zum jeweiligen Abstimmungsverhalten der Fraktionen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten, aus Gründen des Lärmschutzes, lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10.

Auf den laufenden Nummern 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.


zu TOP 3.14
Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08629-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 der Drucksache Nr.: 08629-17 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses in der Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893.


zu TOP 3.15
Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Wohnungsmarktbericht 2017 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Stadterneuerungsprogramm 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08495-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2018 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.


zu TOP 3.17
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08470-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 27.09.2017 vor:
„Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 2.09.2017 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:

Beschluss
Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:
1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der
Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.
2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis zu nehmen, die Durchführung des
Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark zu beschließen und die Verwaltung mit der
Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren zu beauftragen.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des
Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und
Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr
2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen
i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:

Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 13.09.2017:

siehe oben!

AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Logermann bittet darum, sicherzustellen, dass auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Jury vertreten sein werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.


Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und damit den u. a. Zusätzen (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.


Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der


Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen. Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den Gartenstadtradweg realisiert werden kann.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Berndsen (SPD) nicht teil.


zu TOP 3.18
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 608.500 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, bestehend aus den nachfolgenden vier Teilmaßnahmen, die aus dem „Rahmenplan südliche Speicherstraße am Stadthafen“ abgeleitet wurden bzw. werden:
1. Die Vergabe von Planungsleistungen zur Konkretisierung der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum und die Grünflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 238.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.

2. Den Umbau der südwestlichen Speicherstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.

3. Die Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000 € für das Haushaltsjahr 2018 (diese Kosten sind nicht förderfähig).

4. Die Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung der nordöstlichen Speicherstraße bis zum Kreuzungsbereich Arnoldstraße/Bülowstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 55.500 € für das Haushaltsjahr 2018.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 37.800 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Auszahlungen der drei Teilmaßnahmen (Punkte 1., 2. und 4.) in Höhe von insgesamt 543.500 € werden durch Einzahlungen aus Bundes-/Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE-) in Höhe von insgesamt 489.150 € gefördert (max. 90 % der förderfähigen Kosten).

Der städtische Eigenanteil dieser drei Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 54.350 € (10 %).

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor.

Die Auszahlungen für die „Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen“ (Punkt 3.) in Höhe von


65.000 € werden nicht gefördert und stellen somit in voller Höhe den städtischen Eigenanteil dar (100 %).

Der städtische Eigenanteil aller vier Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 119.350 €.

Die oben genannten Planungsleistungen stellen Herstellungskosten für nachfolgende Bauinvestitionen dar und werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (über 40 Nutzungsjahre) mit den baulichen Anlagen gemeinsam abgeschrieben.

Die Investitionen aller vier Teilmaßnahmen bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 3.803,75 €.




zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nahm den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsge-setzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.06.2017 und
2. den aktuellen Stand der Planungen sowie die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen (nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle Brügmannblock, zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Energiebericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08000-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Leistungen zur Planung von zwei Ingenieurbauwerken im Rahmen der späteren Realisierung der ,,Hoeschallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - in Höhe von 1.600.000,- € zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren.


zu TOP 3.22
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08529-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend dem Linienkonzept der ,,Westfalenhüttenallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - im Einklang mit dem Stadtbahnentwicklungskonzept vom 14.02.2008 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 3.400.000,00 Euro zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren..

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 38.400.000,00 Euro.
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.23
Planungsbeschluss "Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07600-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Abrisses und Neubaus der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 – BW Neubau Brücke Lindemannstraße– mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.24
Überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW; hier: Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08578-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Deckung der bei der Baumaßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße, Investitionsfinanzstelle 66_01209014145 (780 820) in 2017 entstandenen und noch zu erwartenden Mehrauszahlungen in Höhe von 1.700.000,00 €:

1) die Verwendung der nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen Mehreinzahlungen gem. §83 II GO NRW in Höhe von 353.200,00 € bei der Maßnahme Baulos 75, Unterfahrung B1 Marsbruchstraße, Investitionsfinanzstelle 66_01209014145 (680 200), sowie

2) die überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 II GO NRW in Höhe von 1.346.800,00 € von der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 (780820), Umbau SB Hauptbahnhof.




zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08077-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 873.987.520,89 Euro und einem Bilanzergebnis von 0,00 Euro festgestellt.

2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2016 (DS-Nr. 01832-15) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 11.660.678,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.526.896,68 Euro geleistet wurde.

3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.240.595,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2018 zu veranschlagen.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.26
Für ein sauberes Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 08883-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender, gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 08883-17) vom 05.09.2017 vor:
„ … die Fraktionen von SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund schlagen o.g. TOP für die Ratssitzung am 28.09.17 vor und beantragen, nachstehenden Antrag in der Ratssitzung zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die EDG zur weiteren Verbesserung des Stadtbildes und Ergänzung der Zielsetzungen des Masterplanes Sicherheit mit der Erarbeitung eines umfassenden eigenständigen Aktionsplans „Saubere Stadt – Stadtbildpflege“. Die relevanten Akteure der Stadtgesellschaft sind dabei einzubeziehen und die inhaltlichen Schnittstellen zum Masterplan „Kommunale Sicherheit“ zu berücksichtigen.
2. Der Rat fordert die Verwaltung und die EDG im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplanes auf, konkrete – auch ordnungsrechtliche – Maßnahmen aufzuzeigen, wie das Erscheinungsbild der Stadt Dortmund weiter verbessert werden kann. Wichtige Zielsetzungen dabei sind die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Stadt, die Definierung gemeinsamer/einheitlicher Qualitätsstandards, die Schärfung der Zuständigkeiten bzw. der Abbau von Schnittstellen zu anderen Akteuren im dem Aufgabengebiet, der Einsatz neuer Informationstechnologie für die Bürgerinnen und Bürger als Serviceangebot und die Nutzung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für einmalige flexible Einsatzreinigungen vor Ort.
3. Die Verwaltung wird unter Federführung des Personal- und Organisationsamtes beauftragt, eine Untersuchung der vorhandenen Strukturen und Schnittstellen der Grünpflege und der Straßenreinigung vorzunehmen unter Einbeziehung der vorhandenen Erkenntnisse des Gutachters des „Fraunhofer Institutes“, der das damalige gemeinschaftliche Betriebsstättenkonzept begleitet hat. Die EDG, das Tiefbauamt und der Personalrat sind in diesen Prozess mit einzubeziehen. Der Rat erwartet als Ergebnis der Untersuchung kurzfristig, bis spätestens zur 1. Ratssitzung 2018, eine konkrete Empfehlung über die Form einer zukunftsorientierten Struktur der Stadtbildpflege in Dortmund. Die Interessen der städtischen Beschäftigten des Tiefbauamtes sind dabei zu wahren.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu diesem Antrag mit der Befürchtung, dass es sich bei den unter Punkt 2 des Antrages genannten `einmaligen flexiblen Einsatzreinigungen` um kurzfristige Einsätze von langzeitarbeitslosen Personen z.B. zur Beseitigung von Abfällen handele. Er hätte sich gewünscht, dass seitens der Verwaltung oder der EDG in diesem Zusammenhang tarifliche Beschäftigungsalternativen geprüft worden wären.

Zur Begründung des gemeinsamen Antrages verwies Rm Pisula (CDU) auf die mit dem Antrag verfolgten Verbesserungen insbesondere der städtischen Außendarstellung, der Kompetenzregelungen, des subjektiven Sicherheitsgefühls sowie auf die positiven Effekte für die Wirtschaft, die Arbeitsplätze, den Standort Dortmund und die Mitarbeiter der Stadt und der EDG. Darüber hinaus sähe er in den Neuangeboten für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt verbesserte Chancen für sozial schwächere Menschen.

Mit der dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen zu tarifgerechten Bedingungen betonte auch Rm Schilff (SPD) die Bedeutung für den kommunalen Arbeitsmarkt und sprach sich für eine Vermeidung bestehender Parallelstrukturen zwischen der Stadt und der EDG bei der Grünpflege aus. Mit dem Antrag wird der Auftrag an alle Akteure erteilt, bis zur ersten Sitzung im Jahr 2018 ein Konzept vorzulegen.

Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) signalisierte, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde, wobei die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes - insbesondere in Hinblick auf eine Effizienzverbesserung der Reinigungsarbeiten - begrüßt werde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass seine Fraktion den Antrag aufgrund der finanzpolitischen Effekte mittragen werde. Die Brisanz läge jedoch in der Zusammenlegung von Stadtgrün und Tiefbauamt und der Aufgabenerledigung durch die EDG, wo er dieses Vorgehen für zielgerichtet und zielsicher halte. Skepsis habe er jedoch, dass es aus dem kommunalen Arbeitsmarkprogramm heraus, zu nennenswerten Eingliederungen in den ersten Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen kommen werde. Auf die von Rm Rettstadt gestellte Nachfrage erklärte StR Lürwer, dass das Grünflächenkataster aufgrund von Abstimmungsbedarfen in der Bearbeitung sei.

Im Anschluss an die Diskussion resümierte OB Sierau unter Hinweis auf den am 20.12.2012 erfolgten Sachstandsbericht zur Grünpflege und Reinigung, dass die Stadt an diversen Stellen einer intensiveren Reinigung bedürfe. Zudem seien die Grünanlagen pflegeintensiv und kostspielig. Vor diesem Hintergrund kündigte er eine entsprechende Verwaltungsvorlage an, die in der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.11.2017 vorgestellt und im weiteren Verlauf bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden soll. Ziel solle es sein, die Pflege - auch qualitativ (z.B. i.R.d. Pflegevertrages) - zu optimieren, zu intensivieren und günstiger zu gestalten. Dabei werde es neben den Fragen zu Personalkapazitäten, -bemessung und -einsätzen auch darum gehen, wie durch veränderte Bepflanzungen Pflegeintensitäten und damit Kosten reduziert werden können. Ergebnisoffen sei danach, wie die bestmögliche Effizienz erreicht werden könne.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte den o.a. gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache Nr.: 08883-17) vom 05.09.2017.

zu TOP 3.27
Moratorium zur Bauordnung NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08969-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08969-17-E1) vom 27.09.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat anlässlich des aktuellen Vorschlags des Bauministeriums NRW, das Inkrafttreten der verabschiedeten Landesbauordnung (BauO NRW) um ein Jahr – bis Ende Dezember 2018 – zu verschieben, um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat begrüßt ausdrücklich die kritische Stellungnahme des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum Vorhaben des Bauministeriums NRW und fordert die Landesregierung auf, von einem einjährigen Moratorium für das Inkrafttreten der Landesbauordnung abzusehen.

Begründung:
Die neue Landesbauordnung beinhaltet Regularien, die für die Weiterentwicklung des
Wohnungsbaus – insbesondere in wachsenden Städten wie Dortmund – relevante Vorteile haben. Dies betrifft u.a. verbesserte und erleichterte Bestimmungen zur Stellplatzregelung, für den Brandschutz, die Barrierefreiheit, für mehr Verbraucherschutz für private Bauherren und das Bauen mit Holz. Eine Verzögerung des Inkrafttretens der neuen BauO NRW droht zu einem Investitionshemmnis für den Wohnungsbau zu werden.
Der Städtetag NRW betrachtet ein Moratorium zur aktuell in Umsetzung befindlichen geänderten Landesbauordnung ebenfalls ausgesprochen kritisch und führt dazu in seiner Erklärung aus: „Ein Moratorium zur aktuell in Umsetzung befindlichen geänderten Landesbauordnung und eine neuerliche Änderung der Bauordnung NRW zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird vom Städtetag Nordrhein-Westfalen ausgesprochen kritisch betrachtet, da dies zu größeren Verwerfungen im Verwaltungsablauf führen wird.“ (Städtetag NRW, „Bewertung der kommunalrelevanten Programmpunkte der Koalitionsvereinbarung“) Ein Aussetzen der Landesbauordnung führt damit sowohl zu erheblicher Verunsicherung der kommunalen Bauaufsichtsbehörden als auch der Bauinvestoren.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion mit Verweis auf Probleme im Wohnungsbau, die es erforderlich machen, eine Landesbauordnung zu haben, die Maßgabe des Handelns ist. Zudem schlug Rm Reuter vor, den vorliegenden Antrag, vor einer abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, an den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hielt in Bezug auf die vorliegende Antragslage fest, dass es aktuell weder ein Erlass noch eine Gesetzesvorlage gibt.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für wichtig, im Vorfeld eines möglichen Erlasses deutlich zu machen, dass man es für eine falsche Politik hält, die dafür sorgt, dass nichts passiert.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08969-17-E1) vom 27.09.2017 zunächst zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


zu TOP 3.28
Hannibal
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09076-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09076-17) vom 26.09.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit unter dem oben genannten TOP in der Sitzung des Rates am 28. September um einen aktuellen Sachstand zur Situation am Dorstfelder Hannibal.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Rund 800 Mieter*innen wurden in der vergangenen Woche aus dem Hannibal in Dorstfeld evakuiert und sind derzeit provisorisch untergebracht. Wie stellt sich die momentane Unterbringungssituation dar?

2. Welche Möglichkeiten haben die Mieter*innen die ihnen entstehenden finanziellen Belastungen durch die Evakuierung geltend zu machen? In welchen Bereichen tritt hier die Stadt in Vorleistung?

3. Wie und durch wen werden die bisherigen Mieter*innen über die weiteren Abläufe im Hannibal informiert?

4. Gibt es Gespräche der Stadt mit den Eigentümern des evakuierten Gebäudes? Wenn ja, wie stellt sich für die Verwaltung der momentane Sachstand hinsichtlich einer kurzfristigen Behebung der Brandschutzmängel durch den Eigentümer dar?
5. Wann werden die Wohnungen voraussichtlich wieder bezugsfähig sein?

6. Bietet die für den Hannibal zuständige Berliner Intown Property GmbH den Mieter*innen Ersatzwohnungen an?

7. Wann wurden die Mängel im Hannibal erstmals festgestellt? Wann wurde die letzte Brandschau für das Gebäude vorgenommen?

8. Welche Kosten sind der Stadt bisher durch die Evakuierungsmaßnahme entstanden? Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen?

9. Wird die Situation am Hannibal zum Anlass genommen, weitere Hochhäuser auf Brandschutzmängel zu überprüfen?

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Anfrage mit der Bezeichnung „Räumung des Hannibal-
Komplexes durch die Stadt Dortmund“ der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 09099-17) vom 26.09.2017 vor:
„ … hiermit wird die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt
Dortmund am 28. September 2017 gesetzt und um Beantwortung gebeten. Es wird beantragt,
die Anfrage im Rahmen der Dringlichkeit auf der Tagesordnung zu ergänzen, da eine
unverzügliche Beantwortung angesichts der dramatischen Situation, in der sich derzeit rund 850
Bewohner des „Hannibals“ befinden, die nicht in ihre Wohnung zurückkönnen, erforderlich ist.

Am 21. September 2017 wurde der Hannibal-Komplex (Vogelpothsweg 12 – 26) in Dortmund-
Dorstfeld durch die Stadt Dortmund geräumt, da eine nicht einzukalkulierende Brandgefahr
bestehe. Die etwa 850 Bewohner haben teilweise bei Freunden Unterschlupf gefunden,
teilweise sind sie in städtischen Unterkünften untergebracht. Nach verschiedenen
Presseberichten soll bereits am 19. September 2017 (Dienstag), zwei Tage vor der eilig
erfolgten Räumung, eine Begehung des Hannibalkomplexes durch die Stadt Dortmund erfolgt
sein.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:

1.) Ist es zutreffend, dass bereits am 19. September 2017 eine Begehung durch die Stadt
Dortmund erfolgte? Wenn ja, mit welchem Ziel und durch welches Amt wurde diese Begehung
durchgeführt? Welche Auffälligkeiten wurden festgestellt?

2.) Warum erfolgte eine Räumung erst zwei Tage später, obwohl es sich laut Angaben der
städtischen Pressestelle um einen nicht hinnehmbaren Zustand gehandelt haben soll, der die
Mieter in eine akute Gefahr versetzt habe?

3.) Warum wurde, wie die Stadt selbst angibt, zwischen Dienstag und Donnerstag kein Kontakt
mit dem Eigentümer gesucht, um eine eventuelle Räumung oder gar mildere Mittel zu
besprechen?

4.) Wann wurde der Bescheid, welcher die Räumung des Hannibalkomplexes anordnete,
angefertigt und wann wurde er dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung zugestellt?

Zu der Thematik lag dem Rat der Stadt ein Sachstandsbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.:09076-17-E2) vom 28.09.2017 vor:
„ … über den Sachstand zur Räumung des Gebäudekomplexes Hannibal 2 informiere ich Sie wie folgt:
1. Anlass der Räumung

Für den Wohnkomplex Vogelpothsweg 12-26 in Dortmund-Dorstfeld, „Hannibal 2“, musste am 21.09.2017 aus unabweisbaren schwerwiegenden und akuten Brandschutzgründen die Nutzung untersagt werden.
Gemeldet sind dort rund 800 Bewohnerinnen und Bewohner in 412 Haushalten.

Vor dem Hintergrund des Hochhausbrandes am 14.06.2017 in London und den daraus resultierenden Erkenntnissen und der Forderung aus der Dortmunder Politik sind die für Brandschutz zuständigen Stellen der Stadt in besonderem Maße sensibilisiert. Darüber hinaus erreichten die Stadt Dortmund Beschwerden von Mieter/innen des Wohnkomplexes Vogelpothsweg 12-26, denen die Stadt Dortmund unverzüglich nachgegangen ist.

Am Dienstag, 19.09.2017 kontrollierten die städtische Bauaufsicht sowie die Feuerwehr das Hochhaus Hannibal 2 in Dorstfeld. Die Ortsbesichtigung und eine anschließende Analyse der Aktenlage ergaben, dass nach ungenehmigten Umbauarbeiten kein Brandschutz mehr existiert. Am 20.09.2017 erfolgte die Auswertung und Bewertung der Erkenntnisse. Nachdem alle Aspekte (Genehmigungslage, neue Erlasslage, Örtlichkeit, baurechtliche Situation und die Gefährdungssituation) miteinander abgewogen wurden ist eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben aller Bewohner des Gebäudes festgestellt worden.
Die schwerwiegendsten Mängel betreffen die Schächte und defekten Schleusen, über die eine Rauchverteilung von der Tiefgarage in die oberen Etagen erfolgen und damit nicht nur die Wohnungen verrauchen, sondern auch den Rettungsweg abschneiden würde.

Am 21.09.2017 um 08.00 Uhr wurde der Sachverhalt in den Krisenstab der Stadt eingebracht.
Nach eingehender Erörterung mit allen beteiligten Fachämtern wurde übereinstimmend festgestellt, dass es keine erfolgversprechenden Maßnahmen gibt, welche die Sicherheit der Bewohner kurzfristig wieder herstellen und eine komplette Räumung des Gebäudes verhindern würden (z.B.: Schließung der Tiefgarage, Errichten eines Gerüstes, Verschließen der Entrauchungsschächte, Austausch Brandschutztüren, Brandsicherheitswachen, Einbringen einer Brandmeldeanlage, nur teilweise Räumung).

Aufgrund der gegenwärtigen Gefahren für Leib und Leben beschloss der eingesetzte Krisenstab der Stadt, sofort die Nutzung für das Gebäude zu untersagen. Der Eigentümer der Immobilie, Intown, wurde als Verursacher am 21.09.2017 darüber informiert und um Umsetzung und weitere Mitwirkung gebeten.
Die Umsetzung der Nutzungsuntersagung durch Intown bzw. ein Mitwirken bei der damit verbundenen externen Unterbringung der eigenen Mieter/innen, erfolgte nicht.

Hierbei handelte es sich nicht um die erste Räumung eines Hochhauses aus Brandschutzgründen, bereits im Jahr 2002 ist das Gebäude Kielstr. 26 ebenfalls wegen fehlenden Brandschutzes geräumt worden.
2. Räumung
Die Evakuierungsteams des Ordnungsamts wurden am 21.09.2017 von sprachkundigen Mitgliedern von Train of Hope begleitet. Ein siebensprachiger Infozettel wurde den Mietern ausgehändigt.
Die Räumung verlief geordnet.

Als erste Anlaufstelle zur Übernachtung wurde durch die Stadt Dortmund die Helmut-Körnig-Sporthalle bereitgestellt. Das dortige Übernachtungs- und Verpflegungsangebot haben 120 Personen angenommen.
Sie wurden mit bereitgestellten Bussen vom Hannibal dorthin transportiert. Von dort wurden die Mieter/innen in Belegwohnungen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Die Bezirksbürgermeister sind entsprechend informiert worden.
Inzwischen haben 321 Personen von diesem Angebot der Stadt Gebrauch gemacht (Stand 27.9.2017). Die weiteren Mieter/innen sind vermutlich privat aufgenommen worden.

Am Samstag, den 23.09.2017 wurde mittags die Notunterkunft in der Helmut-Körnig-Halle aufgelöst. Alle dort untergebrachten Mieter/innen konnten in längerfristige Wohnformate aufgenommen werden.

Aktuell wird das geräumte Gebäude Hannibal durch einen Sicherheitsdienst bewacht. Am leergeräumten Gebäude ist eine Brandwache eingerichtet worden. Auch der Raumschutz durch die Polizei wird weiter aufrechterhalten.
Für die betroffenen Mieter/innen existiert ein fachbereichsübergreifendes Beratungsangebot.
Allein vom Angebot des Sozialamtes wurde bisher über 800-mal Gebrauch gemacht (Stand 27.09.2017).

Aktuell bestehen folgende Angebote der Stadt Dortmund:
· Info-Point am Hannibal
Erstberatung und Information vor Ort für alle Mieter/innen oder deren Angehörige.
(Mo-Do 9.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 9.00 bis 13.00 Uhr, Sa. 9.00 -16.00 Uhr)
· Info-Point Sozialamt Luisenstraße 11-13, 2. Etage,
Unterbringung, Fachberatung und leistungsrechtliche Entscheidungen für alle Leistungsempfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz und für Menschen, die bisher keinerlei Sozialleistungen von Stadt oder Jobcenter erhalten haben. Hier können auch spezielle Bedarfs-und Lebenslagen, etwa bei Alter, Krankheit und Behinderung durch entsprechende Fachkräfte geklärt werden. (Öffnungszeiten wie vorstehend.)
· Info-Point Sozialamt Sozialbüro Innenstadt-West, Hospitalstraße 2-4
Fachberatung und leistungsrechtliche Entscheidungen für alle Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe, Öffnungszeiten wie vorstehend.)
· Angebote des Jobcenter Dortmund
Beratung und alle standardmäßigen Dienstleistungen nach SGB II für
Leistungsempfänger nach SGB II bei den bisherigen Ansprechpartnern (zu den üblichen Öffnungszeiten)

· Angebote der sozialen Betreuung/Begleitung
Betreuung durch Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Wohnungen der Stadt (Wohnraumvorhalteprogramm) oder in Übergangseinrichtungen.
· Angebot außerhalb aller Öffnungszeiten
Bei akutem Unterbringungsbedarf stehen Einsatzkräfte der Feuerwehr oder der Einsatzleitung der Security am Hannibal zur Verfügung, um unverzüglich Kontakt mit der Rufbereitschaft des Sozialamtes herzustellen.
· Zugang zur Wohnung
Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit in Begleitung der Sicherheitskräfte ihre Wohnungen zu betreten (8-20 Uhr).
· Schulbesuch betroffener Kinder
Der Fachbereich Schule hat Schokotickets für die bisher nicht damit ausgestatten Kinder zur Verfügung gestellt und soweit erforderlich für einige Kinder Individualverkehr organisiert. Die Aussetzung der Schulpflicht für den Tag nach der Räumung wurde bei der Bezirksregierung beantragt und genehmigt.
· Post der Mieter/innen
Ein Konzept zur Postabholung wird derzeit erarbeitet.
· Wohnungsakquise
Das Wohnungsamt akquiriert Privatwohnungen, die in Abstimmung mit dem Sozialamt vermittelt werden.

Festzustellen ist, dass privates unternehmerisches Nichthandeln hier öffentlich, durch die Stadt Dortmund, kompensiert werden muss, um die evakuierten Menschen des Hannibal II nicht ohne Hilfe zu lassen.

3. Weitere aktuelle Informationen

Die bisher entstandenen Kosten der Stadt Dortmund (z.B. Personalkosten, Sicherheitsdienst, Unterbringung, Transportkosten) werden erhoben und sind Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung.
Am Mittag des 26.09.2017 ist eine Klage des Vermieters eingegangen. Eine konkreter Antrag bzw. eine konkrete Begründung der Klage liegen noch nicht vor.

In einem Gespräch am 26.09.2017 hat der Eigentümer seine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung für seine Mieter/innen und für das Gebäude in Aussicht gestellt. Eine schriftliche Konkretisierung wird erwartet. Bis dahin werden die Maßnahmen der Stadt aufrechterhalten. Eine Aussage zum Zeitpunkt der Wiederbezugsfähigkeit des Gebäudes kann zurzeit nicht getroffen werden.

Weitere in der Stadt befindliche Hochhäuser werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Die als Problemhäuser identifizierten Immobilien werden engmaschiger kontrolliert.

Die Rechtsberatung der Mieter/innen auch im Hinblick auf entstehende finanzielle Belastungen erfolgt durch den Mieterverein.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, sich mit der Thematik im Fachausschuss vertiefend zu beschäftigen. Weiter hält es Rm Reuter für wichtig, ein Signal in die Öffentlichkeit zu senden, dass der Rat der Stadt an der Seite der Menschen steht, die sich aufgrund mangelnder Fürsorgepflicht des Eigentümers in einer äußerst misslichen Situation befinden.

OB Sierau wies darauf hin, dass der Sachstandsbericht der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen soweit Stellung nimmt, wie es zu diesem Zeitpunkt möglich ist. So kann im Augenblick nicht eingeschätzt werden, wann die Wohnungen wieder bezugsfertig sein werden.

Im Rat der Stadt Einvernehmen, die vorliegenden Vorgänge zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse zu überweisen.


Anschließend wurde die Sitzung des Rates der Stadt in der Zeit von 17:20 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


zu TOP 4.1
CSR Kompetenzzentrum Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08596-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der verbleibende Eigenanteil von 20 % (100.000 €) sich auf insgesamt 4 Projektpartner verteilt. In den finanziellen Auswirkungen waren versehentlich 5 Projektpartner genannt.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster – die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster – die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster – die Durchführung des Projekts „CSR Kompetenzzentrum Ruhr“ für den Zeitraum von 2017 – 2020 (36 Monate).


zu TOP 4.2
Geförderter Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08751-17)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung zur Vorlage und sprach sich darüber hinaus dafür aus, dass perspektivisch bzw. zukunftsorientiert zusätzliche Mittel für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt vorbehaltlich der Förderzusage des Bundes dem Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Dortmund zu und beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund die entsprechenden Fördermittel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Namen der Stadt Dortmund zu beantragen.


zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 13.09.2017 vor:

Der Punkt wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt

2.9 Arbeitsmarktpolitisches Projekt zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die duale Berufsausbildung: „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08477-17)

behandelt.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.
Begründung:

Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung verbessert werden.

Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen. Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen, da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.

Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 laufen.

Rm Matzanke erinnerte daran, dass die Vorlage zum Jahresabschluss in der letzten Sitzung des Rates bereits beschlossen wurde, der Ausschuss aber vor einer Beschlussfassung zum Antrag die Verwaltung gebeten habe, ein mögliches Projekt vorzustellen, welches mit den Mitteln des Jahresüberschusses verwirklicht werden könnte.

Herr Beyer stellte das Projekt „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ ausführlich vor. Ein wichtiger Baustein sei es, den sicheren Übergang von Jugendlichen in den Beruf zu begleiten. Es werde ein anderer Zugangsweg sowohl zu den Jugendlichen als auch zu den Unternehmen, die sich in einer erreichbaren Nähe befinden, hergestellt. Diese Aufgabe soll durch eine Person übernommen werden, die nicht aus dem pädagogischen, sondern aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich kommt und in der Schule tätig ist. Die Wirtschaftsförderung nutze ihre guten Kontakte in die Wirtschaft und fungiere somit als Unterstützungs-/Wissenscoach.

Rm Reigl regte an, das Projekt, sofern es umgesetzt wird, auch dem Schulausschuss vorzustellen.

Rm Rühter begrüßte das vorgestellte Projekt, welches genau der Intention des Antrages seiner Fraktion entspreche. Hervorzuheben sei, dass es auf die bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Hauptschule Husen aufbaue.

Auf Rückfrage von sB Dr. Dettke, wie sich die Kosten zusammensetzen, stellte Herr Beyer dar, dass es sich in erster Linie um kalkulatorische Personalkosten handele, die für die nach E11 bewertete Stelle einzusetzen sind. Das Neue zu dem bereits abgelaufenen Projekt ist die direkte Kontaktaufnahme zu den örtlichen Betrieben. Gerade für kleinere Handwerksbetriebe sei es nicht leistbar, in die Schulen hineinzugehen und dort geeignete Auszubildende zu finden.

Rm Stackelbeck bewertete das Projekt positiv. Es findet auch die volle Unterstützung ihrer Fraktion. Die Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt heraus sei für sie jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vielmehr sollte eine Befassung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen erfolgen. Für den Fall einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung werde man den Antrag der SPD-.Fraktion daher ablehnen müssen.

Rm Penning bestätigte die Bewertung des Projektes. Bei dem SPD-Antrag sei die Verwendung der Begrifflichkeit der „Erhöhung des Betriebskostenzuschusses“ missverständlich. Man plädiere dafür, einmalig einen außerordentlichen Ertrag in Höhe des eingesparten Jahresüberschusses aus dem städtischen Haushalt an die Wirtschaftsförderung zurückzuführen. Darüber hinaus müsse eine Evaluation des Projektes erfolgen aus der erkennbar wird, welcher Benefit mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden konnte.
Wie auch Rm Stackelbeck befürworte man eine Einbindung in die Haushaltberatungen, werde das Projekt dort wohlwollend begleiten.

Herr Westphal verwies auf die festen Begrifflichkeiten, so dass man von einer Erhöhung des Betriebskostenzuschusses sprechen müsse. Man könne aber den Beschlussvorschlag wie folgt ändern:

„Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.“

Herr Westphal erinnerte daran, dass es sich um eingesparte Mittel der Wirtschaftsförderung handele und es durchaus Aufgabe des Betriebsausschusses sei, über deren Verwendung mit zu entscheiden.

Rm Rüther gab zu bedenken, dass das Projekt kurzfristig umgesetzt werden soll und die Beschlussfassung im Rahmen der HH-Beratungen eine unnötige Verzögerung bedeute. Wenn man sich dennoch dafür entscheide, sollte der Fachausschuss zumindest ein entsprechendes Voting in die Beratungen einbringen.

Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:33 – 15:39 Uhr zur Beratung unterbrochen.

Rm Penning signalisierte als Ergebnis der Beratungen in der CDU-Fraktion, dass man dem Antrag nun zustimmen werde unter der Maßgabe des geänderten Beschlussvorschlages und der Festlegung, dass eine Evaluation zu erfolgen habe.

Rm Rüther bestätigte, dass die SPD-Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.

Rm Stackelbeck wies noch einmal darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwendung der Mittel nicht erteilt werden könne, man aber inhaltlich voll hinter dem Projekt stehe.

Rm Waßmann wies darauf hin, dass für den Fall der Einbindung in die Haushaltsberatungen mit einem zeitlichen Verzug von mindestens 6 Monaten zu rechnen sei, da zunächst die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten sei. Zu bedenken sei ebenfalls, dass die Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren immer einen Jahresüberschuss erwirtschaftet habe, der in den städtischen Haushalt eingeflossen sie, so dass man bereit sei, in diesem Fall davon abzuweichen.

Rm Matzanke führte aus, dass der Antrag nach der Abstimmung im Ausschuss nun an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat zu weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann entsprechend zu erhöhen.
Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus nimmt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung das vorliegende Projektkonzept „Mit lokalen Partnern in Richtung Berufsausbildung“ zur Kenntnis. Nach Abschluss des Projektes erfolgt eine Evaluation, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wird.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die ablehnende Haltung Ihrer Fraktion zu der Überweisung, da sie diese in Konkurrenz zu anderen Maßnahmen sieht und sich daher eine Behandlung der Thematik im Rahmen der Haushaltsberatungen gewünscht hätte.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes vorzulegen.

Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem städtischen Haushalt einmalig zur Verfügung gestellt.



zu TOP 4.4
Solidarität mit den Beschäftigten von Thyssen-Krupp
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09022-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09022-17) vom 26.09.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt schlägt im Wege der Dringlichkeit og. TOP für die Ratssitzung am 28.09.17 vor und bittet Sie, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Thyssen-Krupp hat mit dem indischen Konzern Tata eine Absichtserklärung über den Zusammenschluss ihrer europäischen Stahlaktivitäten in einem 50/50-Joint Venture unterzeichnet. Erstmals trifft ein Vorstand in einem Unternehmen der Montanindustrie eine so einschneidende Vereinbarung, ohne die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter auch nur zu informieren oder am Prozess zu beteiligen. Dieses Vorgehen bedeutet einen Bruch in der Industriegeschichte unseres Landes nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die Belegschaft, die Betriebsräte und die IG Metall wehren sich gegen die Fusion. Nach allem, was bisher bekannt wurde, enthält die Vereinbarung große Risiken. Konkret bedroht sind mindestens 2000 Arbeitsplätze bei Thyssen-Krupp. Aber die Befürchtungen, dass dies nur der Einstieg in einen massiven Stellenabbau bedeuten würde, sind groß.

Die Konzernzentrale soll künftig in den Niederlanden angesiedelt werden. Dort gibt es aber keine Montanmitbestimmung. Das schürt die Befürchtungen der Stahlkocher an der Ruhr, in Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Duisburg, aber auch in Finnentrop, Hagen-Hohenlimburg, im Siegerland und nicht zuletzt in Andernach in Rheinland-Pfalz, künftig nur noch fremdbestimmt zu werden.

Vor diesem Hintergrund fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse, die der Firmenleitung von Thyssen Krupp und der Landesregierung NRW sowie den im Landtag NRW vertretenen Fraktionen zugeleitet werden:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Montanmitbestimmung als Erfolgsmodell im Strukturwandel bei diesem Zusammenschluss von Thyssen-Krupp und dem Tata Konzern nicht ausgehöhlt werden darf.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Forderung nach Standortgarantien angesichts der Risiken einer Fusion, die Unternehmensteile in Großbritannien und NRW zusammenschweißen will.

3. Der Rat der Stadt unterstützt die Forderung der Belegschaft von Thyssen-Krupp, der Betriebsräte und der IG Metall nach Sicherheit für die Arbeitsplätze und damit Zukunftsperspektiven für die Beschäftigten und ihre Familien.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sich im weiteren Fusionsprozess stärker einzubringen und die Interessen der Beschäftigten von Thyssen-Krupp zu unterstützen.

Zur Antragsbegründung betonten Rm Matzanke und Rm Hoffmann (beide SPD) die mit der Resolution zum Ausdruck gebrachte Solidarität mit den Beschäftigten von Thyssen-Krupp im Zuge der beabsichtigten Fusion mit dem indischen Konzern Tata, die nicht nur das Montanmitbestimmungsgesetz - als Garant für Arbeitsplätze in der Region - unterlaufe, sondern durch die Verlegung der Konzernzentrale in die Niederlande auch Arbeitsplätze und schlimmstenfalls auch die Zukunft des Werkes bedrohe.

Rm Penning (CDU) stellte in seinem Redebeitrag darauf ab, unternehmerische Entscheidungen nicht vorschnell zu bewerten. Auch wenn nicht der Eindruck der Möglichkeit einer unmittelbaren Einflussnahme erweckt werden solle, stünde Politik in der Verantwortung hinter den Beschäftigten von Thyssen-Krupp zu stehen. Daher werde seine Fraktion der Resolution zustimmen und den ihr möglichen Einfluss geltend machen, um den geplanten Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Mit Blick auf die bedrohten Arbeitsplätze und der zum Ausdruck zu bringenden Solidarität mit den Mitarbeitern, kündigte Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) an, das ihre Fraktion der Resolution zustimmen werde.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sei es neben den Erfahrungen z.B. mit OPEL und Nokia, der Umfang der drohenden Arbeitsplatzverluste, die dem Rat der Stadt Anlass zu großer Sorge geben müsste. Um diese zu formulieren, werde seine Fraktion der Resolution zustimmen.

Mit Hinweis auf die Globalisierungsprozesse signalisierte Rm Brück (NPD/Die Rechte) Zustimmung zu der Resolution.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) brachte sein Mitgefühl für die Mitarbeiter und deren Angehörige zum Ausdruck. Er gab unter Hinweis auf die Wettbewerbssituation jedoch zu bedenken, dass man sicher nicht alle Hintergründe kenne, die zu dieser unternehmerischen Entscheidung geführt hätten. So könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass vielleicht sogar schlimmere Szenarien bereits vermieden wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt bliebe daher nichts anderes übrig, als die weitere Entwicklung abzuwarten. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Die ablehnende Haltung der AfD-Fraktion begründeten Rm Urbanek und Rm Garbe (beide AfD) mit dem Ausdruck des Bedauerns für die betroffenen Beschäftigten damit, dass Resolutionen keine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen änderten. Vielmehr sei die Zukunft des Stahls skeptisch zu beurteilen, da sich der Strukturwandel fortsetze. Durch Subventionen seien Überproduktionen an Stahl entstanden, die zu Wettbewerbsverzerrungen und einem anhaltenden Preisdruck geführt hätten.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den vorstehend genannten Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09022-17) vom 26.09.2017


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07617-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat verabschiedet das vorliegende Gesundheitsziel (auf Seite 2 ausformuliert) und beauftragt das Gesundheitsamt, eine Planungsgruppe Prävention zu installieren. Dabei sind alle relevanten Akteure im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention zu beteiligen. Zielsetzung ist die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Präventionsgesetzes bei den gesetzlichen Krankenkassen.


zu TOP 5.2
Dortmunder Inklusionsplan 2020; Zusammensetzung des Inklusionsbeirates, Geschäftsordnung und Entschädigungszahlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08904-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08904-17-E1) vom 28.09.2017 vor:
„(…) die Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
In die Aufzählung unter Punkt 2: Auswahl der Mitglieder für den Inklusionsbeirat werden
ergänzt:
- Ein Vertreter/eine Vertreterin der Sonderpädagogen in Dortmund
- Ein Vertreter/eine Vertreterin des StadtSportBund Dortmund e.V.“

Zur Antragsbegründung führten Rm Dingerdissen und Rm Rettstadt (beide FDP/Bürgerliste) aus, dass das Besetzungsschema des Beirates dem fortgeschrittenen Inklusionsprozess in der beantragten Form angepasst werden sollte, so dass auch Personen hinzugezogen würden, die - wie z.B. Vertreter des Sports - in der praktischen Umsetzung der Inklusion erfahren und daran beteiligt seien.

In der sich anschließenden Diskussion wiesen Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Stephan (CDU) darauf hin, dass die Hinzuziehung weiterer Personen in den Inklusionsbeirat satzungsgemäß und der Inklusionsbeirat offen für die Teilnahme interessierter Personen sei.

Nach Einschätzung von Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) sei die beantragte Teilnahme eines/r Sonderpädagogen/Sonderpädagogin zwar möglich aber nicht erforderlich, da es in dem Inklusionsbeirat zunächst nicht um schulische Inklusion sondern um die Arbeitsschwerpunkte Nahmobilität, Teilnahme am kulturellen und öffentlichen Leben und Inklusion im Gesundheitsbereich ginge.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, bei der Beiratsbesetzung auf die Kompetenz des Beirates zu vertrauen und keine Vorgaben seitens des Rates machen.

Auf Vorschlag von OB Sierau beschloss der Rat im Einvernehmen mit dem Antragsteller einstimmig, dem Inklusionsbeirat aus der Mitte des Rates zu empfehlen, ggf. abhängig von den jeweiligen Beratungsgegenständen, regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter von Sonderpädagogen sowie des StadtSportBundes Dortmund e.V. einzuladen.

Mit dieser Empfehlung fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktuelle Zusammensetzung des Inklusionsbeirates und die Geschäftsordnung zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Inklusionsbeirates, die nicht städtische Mitarbeiter/innen, Ratsmitglieder oder Mitglieder des Integrationsrates oder des Seniorenbeirates sind, Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattung zu zahlen analog der Regelung für das Behindertenpolitischen Netzwerk (z. Zt. § 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund).


zu TOP 5.3.a
Integrationsrat mit Perspektive
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08937-17)

Die Tagesordnungspunkte 5.3.a, 5.3.b und 5.3.c wurden im Zusammenhang beraten.

Zu TOP 5.3.a:

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08937-17-E1) vom 18.09.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion stellt zu og TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung und
bittet Sie, den Ratsbeschluss der Landesregierung und den im Landtag NRW vertretenen Fraktionen
zuzuleiten:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Integrationsräte als verpflichtende Gremien bestehen zu lassen.

Für den Fall, dass das Land tatsächlich eine Option zur Einrichtung von Integrationsräten einführt, spricht sich der Rat der Stadt Dortmund bereits jetzt schon für die Beibehaltung des Integrationsrates in Dortmund aus.

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund leistet wichtige Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenleben in Dortmund und ist für die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten in Dortmund unverzichtbar.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Arbeit der Integrationsräte strukturell zu stärken.
Ein Kommunalwahlrecht für Migrantinnen und Migranten ist mehr als überfällig.

Begründung:
Die Integrationsräte werden parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre gewählt. In Dortmund gehören dem Integrationsrat 27 Mitglieder an. Zwei Drittel der Mitglieder werden von den Migrantinnen und Migranten gewählt, ein Drittel der Mitglieder sind entsandte Ratsmitglieder.
Die neue Landesregierung will die Städte nun von der Verpflichtung entbinden, Integrationsräte einzurichten.

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP für NRW heißt es, dass nur ein solches Optionsmodell der individuellen Situation vor Ort gerecht wird. Der Landesintegrationsrat kritisiert in diesen Tagen das Vorgehen der neuen Landesregierung scharf.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgt dieser Kritik und sieht keinen Anlass dafür, den Integrationsrat in Dortmund auszusetzen. Die SPD-Fraktion bedauert es sehr, dass es in der letzten Wahlperiode des Landtages wieder nicht gelungen ist, endlich ein Kommunalwahlrecht für Migrantinnen und Migranten einzuführen.

CDU und FDP in Düsseldorf haben in der letzten Wahlperiode leider ihre Zustimmung zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten verweigert. Die Integrationsräte in Frage zu stellen bedeutet, den Migrantinnen und Migranten jegliche Möglichkeit politischer Partizipation zu nehmen. Integration gelingt nur, wenn die Bemühungen hierzu auf Augenhöhe stattfinden. In diesem Prozess ist die Mitwirkung des Integrationsrates unentbehrlich.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund fordert deshalb die neue Landesregierung auf, für Integrationsräte vielmehr verbindlichere Standards bei ihren Aufgaben und Ausstattungen zu schaffen.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NDP/Die Rechte (Drucksache Nr.: 08937-17-E2) vom 27.09.2017 vor:
Beschlussvorschlag: Abschaffung der Integrationsräte

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Abschaffung einer Verpflichtung der Kommunen,
Integrationsräte einrichten zu müssen, als einen ersten Schritt und fordert die Landesregierung
auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Integrationsräte in Gänze abzuschaffen. Gleichzeitig
wird die Landesregierung aufgefordert, Rückführungsräte einzurichten, die sich insbesondere
der Abschiebung illegaler Asylbewerber und ausländischer Straftäter, widmen.

Begründung:
Statt Menschen aus ihrem angestammten, kulturellen Umfeld herauszunehmen und die Bevölkerung zu einer durchmischten, gleichgeschalteten und leicht zu kontrollierenden Masse verschmelzen zu lassen, muss die Einzigartigkeit jedes Volkes erhalten bleiben. Der Versuch, auch mit Integrationsräten eine Vereinheitlichung der Bevölkerung voranzutreiben, ist deshalb abzulehnen, da auch er ein Schritt in Richtung Volksauslöschung ist. Angesichts der heutigen Situation stellt sich zudem die Frage, ob die freigewordenen Energien bei einer Abschaffung der Integrationsräte nicht sinnvollerweise in die Rückführung bestimmter Ausländergruppen investiert werden können, in erster Linie Asylbewerber, deren Aufenthalt nach richterlicher Entscheidung rechtswidrig ist (illegale Asylanten), sowie Ausländer, die in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Zu TOP 5.3.b:

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08945-17-E1) vom 21.09.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert die Pläne der Landesregierung, die Verpflichtung zur Einrichtung von kommunalen Integrationsräten aufzuheben und schließt sich der Kritik des Landesintegrationsrates an.

2. Der Rat hält fest, dass der Dortmunder Integrationsrat seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der politischen Partizipation und damit auch der Integration von Migrant*innen ist.

3. Der Rat befürwortet die Einrichtung eines städtischen Integrationsrates auch in der kommenden Wahlperiode.

4. Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich für eine Stärkung der kommunalen Integrationsräte durch größere Entscheidungsbefugnisse einzusetzen und dazu Vorschläge vorzulegen.

5. Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich für ein grundsätzliches kommunales Wahlrecht für Migrant*innen einzusetzen und entsprechende Initiativen zu ergreifen.

Begründung:

Die CDU/FDP-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Verpflichtung zur Einrichtung von kommunalen Integrationsräten künftig entfallen soll. Damit hängt es zukünftig von politischen Mehrheiten in den Kommunen ab, ob und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten Migrant*innen vor Ort haben. Das ist ein gravierender Rückschritt hinsichtlich der politischen Partizipation und Integration. Das sieht auch der Landesintegrationsrat so, der die Pläne der Landesregierung scharf kritisiert und davor gewarnt hat, dass Mitbestimmung für Migrant*innen in Zukunft dadurch deutlich erschwert wird. Der Integrationsrat ist auch in Dortmund eine zentrale Möglichkeit der politischen Beteiligung für Migrant*innen auf kommunaler Ebene. Statt sich der Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsrates zu entledigen und damit die politische Teilhabe zu schwächen, muss es darum gehen, Partizipation und Demokratiebewusstsein zu stärken. Das beinhaltet auch eine Stärkung der Integrationsräte durch größere Entscheidungsbefugnisse. Ziel muss allerdings eine echte politische Mitsprache durch ein kommunales Wahlrecht für Migrant*innen sein. Das ist bisher im Landtag an CDU und FDP gescheitert.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08945-17-E2) vom 26.09.2017 vor:
„ … wir bitten, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung NRW dazu auf, die Integrationsräte auch weiterhin als verpflichtendes Organ der Kommunen zu erhalten.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung darüber hinaus dazu auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, das Kommunalwahlrecht dahingehend zu reformieren, dass alle Menschen, die in der jeweiligen Gebietskörperschaft ihren Lebensmittelpunkt haben, über das kommunale Wahlrecht verfügen. Eine Differenzierung zwischen EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen hält der Rat für nicht sachgerecht und für diskriminierend. Das kommunale Wahlrecht für MigrantInnen betrachtet der Rat als einen Baustein für eine gelingende Integration.

Zu TOP 5.3.c:

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017 vor:
Dem Integrationsrat liegt folgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

die Internationale SPD-Liste bittet darum folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017 zu berücksichtigen und bittet um Beratung und Beschlussfassung

Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt nachfolgende Resolution und bittet den Rat der Stadt Dortmund sich dieser Resolution anzuschließen.

Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe

Politische und gesellschaftliche Teilhabe ist für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess. Wer im Prozess der politischen Meinungsbildung seine Interessen nicht zum Ausdruck bringen und sich nicht aktiv beteiligen kann, ist benachteiligt. Demokratische Teilhabe und Partizipationsrechte sollten nicht, so wie es die Pläne der Landesregierung NRW vorsehen durch eine Änderung der Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW von der Offenheit und der Bereitschaft jeweiliger Kommunalparlamente abhängig gemacht werden, Integrationsräte einzurichten. Vielmehr sollte die Arbeit der Integrationsräte strukturell gestärkt werden.

Die Einrichtung kommunaler Integrationsräte als Pflichtaufgabe der Gemeinden stellt eine wesentliche Möglichkeit der Partizipation insbesondere für Menschen dar, die bisher vom kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen sind und erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer eigenen Migrationsgeschichte die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in NRW stärken möchten.

Durch den Integrationsrat erhalten politische Akteure Einzug in die Kommunalpolitik, welche über die übliche Beteiligung in Parteien und Fraktionen nicht den Weg in die Parlamente gefunden hätten. Etablierte Politikerinnen und Politiker in einer Kommune profitieren von den Potentialen dieser migrantischen Akteure und der konstruktiven Arbeit der Integrationsräte.

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Integrationsrat wichtige Beiträge für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Stadt leistet. Der Integrationsrat ermöglicht politische Teilhabe für Menschen mit Migrationshintergrund und ist ein wichtiges kommunalpolitisches Bindeglied. Der Integrationsrat ist unverzichtbar und muss auch in Zukunft Bestand haben. Der Integrationsrat lehnt die Pläne der Landesregierung NRW, Integrationsräte in den Städten zukünftig nur noch optional einrichten zu lassen, entschieden ab. Die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund werden daher schon jetzt dringend gebeten, von dieser (künftigen) Option keinen Gebrauch zu machen und sich weiterhin für ein tolerantes, weltoffenes und buntes Dortmund einzusetzen.

Herr Diaz (Int. SPD) begründet den Antrag wie folgt:
Die geplante Änderung der Gemeindeordnung bzw. das Vorhaben der neuen Landesregierung würde die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit der Integrationsräte um 20 Jahre zurückwerfen. Herr Diaz merkt an, dass gerade Dortmund in der Integrationsarbeit oftmals Vorreiter in vielen Dingen ist. Ein Integrationsrat gibt Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit sich zu beteiligen und sich einzubringen.

Herr Taranczewski (SPD) stimmt den Ausführungen von Herrn Diaz zu und teilt mit, dass die SPD-Ratsfraktion im Rahmen der Ratssitzung ebenfalls eine Resolution zum Thema einbringen wird und sich für die Aufrechterhaltung des Integrationsrates einsetzen wird.

Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der CDU den Antrag und demnach die folgende Resolution und bittet den Rat der Stadt sich der zuvor angeführten Resolution anzuschließen.


Einleitend begründete Frau Tekin – Vorsitzende des Integrationsrates – die aus dem Integrationsrat formulierte und an den Rat der Stadt weitergeleitete Resolution wie folgt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, heute in meiner Funktion als Vorsitzende des Integrationsrates zu Ihnen sprechen zu dürfen. Vor zwei Tagen hat der Integrationsrat eine Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe verabschiedet. Diese Resolution liegt ihnen vor.

Meine Damen und Herren,

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP heißt es im Abschnitt Kommunen wie folgt:
Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist, oder nicht.

Diese künftigen Veränderungen in der Integrationspolitik in unserem Land haben maßgebliche Auswirkungen auf die Integrationsräte in den Kommunen.

Die Aussage im Koalitionsvertrag macht deutlich, dass die Landesregierung NRW die Gemeindeordnung ändern will. Die Gemeindeordnung stellt die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Arbeit der Integrationsräte dar, die mit gravierenden Konsequenzen zu rechnen hätten, wenn eine Gesetzesänderung erfolgen sollte.

Zur Verdeutlichung, was die Pläne der Landesregierung bedeuten würden:

Die Freiwilligkeit der Einrichtung von Integrationsräten würde nichts anderes als Beliebigkeit bedeuten. Jede Kommune könnte selbst entscheiden, ob sie überhaupt ein Gremium einrichtet. Dabei wäre der Wille der Migrantinnen und Migranten irrelevant. Die Anzahl an Integrationsräten könnte damit drastisch reduziert werden und dazu führen, dass es selbst in Städten mit sehr hohem Migrantenanteil kein Gremium mehr gibt, das die Interessen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund vertritt. Den Kommunen soll Tür und Tor zur Abschaffung bzw. Schwächung der existierenden Gremien geöffnet werden.

Meine Damen und Herren,

wir, und da spreche ich natürlich für den Integrationsrat der Stadt Dortmund als auch im Namen aller Migrantinnen und Migranten verstehen die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in diesem Kontext als Angriff auf die Integrationsräte und damit auf die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten in den Kommunen.

Die Aufrechterhaltung von Integrationsräten nach Gutdünken der Kommunen kehrt die positive Entwicklung dieser Gremien um und wirft sie um 20 Jahre zurück.

Meine Damen und Herren,

Für uns ist klar, dass eine gewachsene Struktur, die aus der Initiative der Migrantinnen und Migranten selbst hervorgegangen ist und jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit erforderte, nicht abgeschafft werden darf. Der Integrationsrat lehnt die Pläne der Landesregierung NRW, Integrationsräte in den Städten zukünftig nur noch optional einrichten zu lassen, entschieden ab.

Der Integrationsrat bittet daher den Rat, von dieser wahrscheinlich künftigen Option keinen Gebrauch zu machen, sich weiterhin für ein tolerantes, weltoffenes und buntes Dortmund einzusetzen und sich der Resolution des Integrationsrates anzuschließen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den vorliegenden Änderungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte. Darüber hinaus hält Rm Brück den Integrationsrat für ein Instrument der Verwaltung, das sich ausschließlich auf einen Personenkreis beschränkt, der ohnehin politisch tätig ist und sprach sich, auch im Sinne einer Verschlankung der Verwaltung, für die Abschaffung aus.

Rm Krause (CDU) hob ausdrücklich hervor, dass die CDU-Fraktion im Rat der Stadt nicht die Absicht hat, den Dortmunder Integrationsrat abzuschaffen und zeigte sich zudem davon überzeugt, dass der Integrationsrat für Dortmund eine gute und sinnvolle Institution ist. Da es aktuell allerdings keinen Gesetzentwurf bzw. Festlegungen des Landtages gebe, sieht Rm Krause z.Z. keinen Handlungsbedarf. Mit Verweis darauf, dass man sich nicht in die Belange anderer Kommunen einmischen möchte erläuterte Rm Krause das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und wies darauf hin, dass ihre Fraktion sich weiterhin für ein tolerantes, weltoffenes und buntes Dortmund einsetzen werde.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nahm Bezug auf die Ausführungen von Rm Krause (CDU) und wies darauf hin, dass von Seiten der Landesregierung keine Gremien in Frage gestellt werden sollen, sondern Anfragen kleinerer Städte und Gemeinden vorliegen, die entsprechende Probleme gar nicht haben. Insofern sprach sich Rm Dingerdissen dafür aus, es den Kommunen freizustellen, ob ein Integrationsrat gebildet wird.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht das Festschreiben der Freiwilligkeit im Hinblick auf die Integrationsräte, in Zeiten rechter Hetze, als fatales Signal an, zumal ein wesentliches Instrument der Beteiligung von Migrantinnen und Migranten der Beliebigkeit preisgegeben werde. Weiter gelte es für Rm Langhorst, gerade vor dem Hintergrund eines fehlenden Kommunalwahlrechtes für Migrantinnen und Migranten, an der bisherigen gesetzlichen Regelung festzuhalten.

Rm Taranczewski (SPD) führte aus, dass es mit viel Mühe gelungen sei, aus dem eher zahnlosen Tiger des Ausländerbeirates, den Integrationsrat zu machen, der aus freien Wahlen hervorgeht. Zudem führte Rm Taranczewski mit Verweis auf das nicht umgesetzte Ausländerwahlrecht an, dass sich die Bildung der Integrationsräte bewährt habe.

Rm Bohnhof (AfD) sieht ein generelles Misstrauensklima und sprach sich dafür aus, dem Gesetzgeber die Chance zu geben die bisherige Regelung zu ändern, so dass jede Kommune entscheiden kann, wie
sie es für richtig hält.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte die Zustimmung zur Resolution des Integrationsrates, da er es als wichtig erachtet, Integrationsräte in den Kommunen zu haben und zwar nicht als freiwillige Veranstaltung, sondern als Recht der Migrantinnen und Migranten. Insofern sieht Rm Kowalewski eine Schieflage, wenn Menschen keine Möglichkeit der Beteiligung in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld haben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich ungeachtet einer etwaigen Freiwilligkeit für die Beibehaltung des bisherigen Wegs der politischen Teilhabe in Dortmund aus. Rm Rettstadt sieht es jedoch als falsch an, den Integrationsrat mit Teilhabe und Integration gleichzusetzen, da diese vielmehr in der Gesellschaft, den Sportvereinen und Schulen stattfinde. Im Hinblick auf ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger verwies Rm Rettstadt auf das Staatsbürgerrecht als entsprechende Voraussetzung.

Rm Sohn (SPD) verwies darauf, dass die sogenannte Freiwilligkeit nicht mit den Migrantinnen und Migranten abgestimmt werde, sondern einzig in das Benehmen der Kommunalräte gestellt werde. Zudem gab Rm Sohn zu Bedenken, dass freiwillige Aufgaben in Kommunen mit Nothaushalten von der Streichung bedroht sind.

Für Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) führt eine Diskussion über die Höhe von Wahlbeteiligungen, egal bei welcher Wahl, nicht zu einem Ergebnis, wie soziale Teilhabe oder eine Interessenvertretung gestützt werden könne. Vielmehr gehe es darum, eine Mitbestimmung auf geringster Ebene herzustellen, um die Möglichkeit zu schaffen, politisch aktiv zu werden. Zudem gab Rm Altundal-Köse zu Bedenken, dass andere Interessenvertretungen wie bspw. der Seniorenbeirat auch nicht in Frage gestellt werden.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die Resolution des Integrationsrates (Drucksache Nr.: 08963-17) vom 26.09.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) mit folgendem Inhalt:
Politische und gesellschaftliche Teilhabe ist für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess. Wer im Prozess der politischen Meinungsbildung seine Interessen nicht zum Ausdruck bringen und sich nicht aktiv beteiligen kann, ist benachteiligt. Demokratische Teilhabe und Partizipationsrechte sollten nicht, so wie es die Pläne der Landesregierung NRW vorsehen durch eine Änderung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW von der Offenheit und der Bereitschaft jeweiliger Kommunalparlamente abhängig gemacht werden, Integrationsräte einzurichten. Vielmehr sollte die Arbeit der Integrationsräte strukturell gestärkt werden.

Die Einrichtung kommunaler Integrationsräte als Pflichtaufgabe der Gemeinden stellt eine wesentliche Möglichkeit der Partizipation insbesondere für Menschen dar, die bisher vom kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen sind und erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer eigenen Migrationsgeschichte die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in NRW stärken möchten.

Durch den Integrationsrat erhalten politische Akteure Einzug in die Kommunalpolitik, welche über die übliche Beteiligung in Parteien und Fraktionen nicht den Weg in die Parlamente gefunden hätten. Etablierte Politikerinnen und Politiker in einer Kommune profitieren von den Potentialen dieser migrantischen Akteure und der konstruktiven Arbeit der Integrationsräte.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Integrationsrat wichtige Beiträge für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Stadt leistet. Der Integrationsrat ermöglicht politische Teilhabe für Menschen mit Migrationshintergrund und ist ein wichtiges kommunalpolitisches Bindeglied. Der Integrationsrat ist unverzichtbar und muss auch in Zukunft Bestand haben. Der Rat der Stadt lehnt die Pläne der Landesregierung NRW, Integrationsräte in den Städten zukünftig nur noch optional einrichten zu lassen, entschieden ab.

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08937-17-E1) vom 18.09.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte).

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08945-17-E1) vom 21.09.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte).

- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08945-17-E2) vom 26.09.2017 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte).

- Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NDP/Die Rechte (Drucksache Nr.: 08937-17-E2) vom 27.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (NPD/Die Rechte) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ab.


zu TOP 5.3.b
Integrationsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08945-17)

Die Tagesordnungspunkte 5.3.a, 5.3.b und 5.3.c wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 5.3.a).


zu TOP 5.3.c
Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2017
(Drucksache Nr.: 08963-17)

Die Tagesordnungspunkte 5.3.a, 5.3.b und 5.3.c wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 5.3.a).


zu TOP 5.4.a
Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09077-17)

Die Tagesordnungspunkte 5.4.a und 5.4.b wurden im Zusammenhang beraten.

Zu TOP 5.4.a:

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09077-17) vom 26.09.2017 vor:
„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des unten folgenden Antrags. Die Dringlichkeit ergibt sich aus bereits geltend gemachten finanziellen Ansprüchen gegenüber Flüchtlingshelfer*innen und der aktuellen öffentlichen Diskussion. Ein gleichlautender Antrag lag bereits zur Sitzung des ASAG in der vergangenen Woche vor, dort wurde die Dringlichkeit bestätigt und der Antrag auf die Tagesordnung aufgenommen. Leider kam es nicht mehr zur Beratung, da die Sitzung vor Behandlung des Tagesordnungspunktes abgebrochen werden musste.

1. Der Rat fordert die Landesregierung auf, in Kontinuität der bisherigen Erlasse des Landes dafür Sorge zu tragen, dass Verpflichtungserklärungen zur Übernahme des Lebensunterhaltes von Flüchtlingen mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge enden.

2. Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die betroffenen Flüchtlingshelfer*innen unbürokratische Regelungen zur Übernahme der bisher bereits über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hinaus geltend gemachten Kosten zu schaffen.

Begründung:
Alle demokratischen Parteien und Fraktionen haben immer wieder das große ehrenamtliche Engagement vieler Menschen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den letzten Jahren begrüßt und gelobt. Auch der Rat der Stadt hat sich dazu entsprechend mehrere Male geäußert und den Helferinnen und Helfern gedankt. Ohne dieses Engagement hätte die Aufnahme vieler Flüchtlinge nicht so gut organisiert und gestaltet werden können, wie es geschehen ist.

Einige Bürger*innen haben dabei im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Lebensunterhaltes der aufgenommen Personen abgegeben. Dabei konnten sie zum damaligen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund eines Beschlusses der bundesweiten Innenministerkonferenz davon ausgehen, dass diese persönliche Verpflichtung mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge endet. Der damalige NRW-Innenminister Jäger hatte diese Rechtsauffassung mit Erlass aus April 2015 den Ausländerbehörden mitgeteilt.

Im Nachhinein ist aufgrund der Regelungen im Integrationsgesetz die Dauer der Verpflichtungen auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgedehnt werden. Entsprechende Bescheide zur Erstattung von Kosten sind inzwischen vom JobCenter erlassen worden, dagegen liegen Klagen vor. Damit werden Bürger*innen im Nachhinein bestraft, die für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten in der berechtigten Annahme gebürgt haben, dass die Bürgschaft bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gilt. Darüber hinaus entlastet sich der Bund durch die Regelungen im Integrationsgesetz auf ihre Kosten, weil er die Gelder für SGB-Leistungen einspart. Das ist nicht nur ein Unding, es schwächt auch nachhaltig die Bereitschaft, sich für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen.

In Kontinuität der damaligen Rechtsauffassung der Innenministerkonferenz insbesondere aber des daraus resultierenden Erlasses des NRW- Innenministeriums sollte das Land unbürokratisch die durch die JobCenter geltend gemachten Kosten übernehmen und sich für eine Beendigung der Verpflichtungserklärungen mit dem Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge einsetzen. Das sieht auch der neue Integrationsminister des Landes, Joachim Stampa, so. In einem Interview mit dem WDR hat er erklärt, dass es nicht sein kann, dass diejenigen, die persönliche Verantwortung übernommen haben, in einer solch schweren Situation im Stich gelassen werden und auf fünfstelligen Beträgen sitzenbleiben.

Zu TOP 5.4.b:

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09078-17) vom 26.09.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt schlägt im Wege der Dringlichkeit oben genannten Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 28.09.17 vor und bittet Sie, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, das Engagement der Menschen, die, vertrauend auf Zusagen des Landes und die allgemeine Erlasslage, Bürgschaften für Flüchtlinge abgegeben haben, zu unterstützen und sie von den Kosten, die über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte für den Eingeladenen hinausgehen, freizustellen.

2. Für den Fall, dass das Land dieser Aufforderung nicht nachkommt, regt der Rat eine Spendenaktion in Kooperation mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, der Sozialverwaltung und der Politik an. Mit den Spendengeldern sollen die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, die in guter Absicht gehandelt haben, unterstützt werden.

Begründung:
Im Rahmen des Flüchtlingszuzugs haben sich viele Dortmunder bereit erklärt, vor allem Syrer nach Deutschland einzuladen, um ihnen hier ein neues und sichereres Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke gaben diese Helfer Verpflichtungserklärungen ab, die eine Einreise nach Deutschland ermöglichten.
Mit diesen Bürgschaften verpflichteten sich diese Menschen dazu, für die Eingeladenen alle Kosten ihres Aufenthaltes, bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise einer Anerkennung als Flüchtling, in Deutschland zu übernehmen. Dazu gehören der Lebensunterhalt, eine Wohnung, aber auch die Versorgung im Krankheitsfall.
Dieses Engagement hat es vielen Flüchtlingen überhaupt erst möglich gemacht, nach Deutschland bzw. Dortmund einreisen zu können und dem Krieg in Syrien zu entkommen. Nun drohen den Helfern, die im Vertrauen auf Zusagen des Landes gehandelt haben, teils hohe Rückforderungen durch die Sozialbehörden.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der verkürzten Sitzung des Sozialausschusses vom 19. September 2017. Dort wurde bereits eine Dringlichkeit in dieser Sache anerkannt, eine Beratung zu dem Tagesordnungspunkt konnte jedoch nicht mehr erfolgen, da die Sitzung vorzeitig abgebrochen werden musste.

Rm Weyer (SPD) verwies auf die Einbringung der Anträge im Fachausschuss und begründete den Antrag ihrer Fraktion dahingehend, dass viele Dortmunderinnen und Dortmunder, vor dem Hintergrund, dass sie durch eine Gesetzgebung des Landes abgesichert waren, eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Langhorst den Antrag seiner Fraktion mit Verweis darauf, dass die Leute, die sich entsprechend in der Flüchtlingshilfe engagiert haben, zu den damaligen Zeitpunkten auf die Beschlusslage der Innenministerkonferenz beziehen mussten. Vor dem Hintergrund, dass der NRW-Innenminister diese Rechtsauffassung den Ausländerbehörden mitgeteilt habe könne es nun nicht sein, dass einige Leute auf den Kosten sitzenbleiben.

Rm Penning (CDU) führte an, dass es bzgl. der Handhabe mit den Verpflichtungserklärungen sicherlich mehrere Bewertungsmöglichkeiten gebe. Nachdem die juristische Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht vorgenommen wurde, könne nunmehr versucht werden, die moralische bzw. politische Bewertung zu beeinflussen. Obgleich Rm Penning die Antragslage, vor dem Hintergrund der Ankündigung des NRW-Integrationsministers als überholt ansieht, signalisierte er die Zustimmung seiner Fraktion zu den vorliegenden Anträgen.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten erläuterte Rm Reigl die Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen mit Bezug auf die Ausführungen der Vorredner.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) lehnt die vorliegenden Anträge ab, da er es ausdrücklich begrüßt, dass die Bürgen in Regress genommen werden, zumal eine Bürgschaft kein Kavaliersdelikt ist.

Rm Rettstadt (FDP(Bürgerliste) bat um eine rechtliche Einschätzung der Verwaltung bzgl. der Rechtsgrundlage und der Verpflichtungserklärungen. Da nach Auffassung von Rm Rettstadt Helferinnen und Helfer nach Abschluss des Asylverfahrens nicht weiter mit Kosten belastet werden sollen, signalisierte er die Zustimmung seiner Fraktion zu den Punkten 1. der vorliegenden Anträge. Weiter wies Rm Rettstadt darauf hin, dass sich seine Fraktion zu den Punkten 2. der vorliegenden Anträge enthalten werde.

Rm Bohnhof (AfD) lehnt vor dem Hintergrund, dass sowohl die unterzeichneten Erklärungen als auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eindeutig seien, den Beschluss der vorliegenden Anträge ab.

Mit Bezug auf die Nachfrage von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies StR’in Jägers darauf hin, dass die Rechtslage ziemlich komplex ist, zumal die Frage, welche Rechtslage gegolten hat, nicht abschließend geklärt ist. Normalerweise ist es im Ausländerrecht so geregelt, dass in bestimmten Situationen eine Einreise nur dann möglich ist, wenn der Unterhalt gesichert ist. Unter Verweis auf die durch das Land per Erlass modifizierte Rechtslage führte StR’in Jägers aus, dass die Verwaltung im Ausländerrecht ausschließlich Verwaltungsakte nach Weisung erlässt und insofern der Erlass anzuwenden ist. Da es nach Auffassung von StR’in Jägers allerdings keinem juristischen Laien zuzumuten sei, dass Geflecht von gesetzlicher Wirkung, Wirkung eines Erlasses und Bindungswirkung auf die Verwaltung kritisch zu hinterfragen, wird die Ankündigung des zuständigen Landesministers, den alten Vertrauensschutz wieder herzustellen, ausdrücklich begrüßt. Weiter rechnet StR’in Jägers damit, dass eine rechtliche Auslegung durch die oberste Dienstbehörde - dem Landesministerium - helfen wird, die Dinge abschließend zu klären.

StR‘in Zoerner erläuterte, dass eine Verpflichtungserklärung eigentlich bindend ist, es aber wie von StR‘in Jägers bereits ausgeführt wurde unklar ist, auf welcher Basis sie im Einzelfall abgegeben wurde. Im Sozialrecht gibt es das, was man eine atypische Fallkonstellation nennt, die dazu führen kann, dass im Nachhinein etwas, was eigentlich schon angewiesen worden war, zurückgenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund führt das Jobcenter in jedem Einzelfall Anhörungen durch und wird anschließend im Fachausschuss berichten, zu welchen Schlüssen diese Anhörungen geführt haben. Insgesamt bedarf es zudem einer Rekonstruktion der ganzen Situation, wann ist im Zeitverlauf vom wem eigentlich was mit welcher Wirkung gesagt worden und was hat das bei den einzelnen Menschen ausgelöst.

Rm Taranczewski (SPD) hält die vorgetragene Ankündigung des Fachministers für im Sinne des vorliegenden Appells seiner Fraktion.

Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) den vorstehend angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09077-17) vom 26.09.2017.
- Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) den vorstehend angeführten Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09078-17) vom 26.09.2017.


zu TOP 5.4.b
Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09078-17)

Die Tagesordnungspunkte 5.4.a und 5.4.b wurden im Zusammenhang beraten (s. hierzu Ausführungen zu TOP 5.4.a).


6. Kultur, Sport und Freizeit


zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Der Rat der Stadt fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 68.203.122,95 € einem Jahresverlust von 3.161.064,84 € und einem Bilanzverlust von 700.000,00 € sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.

2. Jahresverlust in Höhe von 3.161.064,84 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.461.064,84 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust 700.000,00 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2017/2018 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07645-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2017/18 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2018, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2017/18 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 38.803.429 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2017/18 mit einem Volumen von 13.110.000 € mit dem darin enthaltenen städtischen Zuschuss in Höhe von 3.885.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2017/18 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.3
Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08507-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Integrierten Handlungskonzept „Zukunft und Heimat: Revierpark 2020“ in der vorgelegten Fassung sowie einer Beteiligung der Revierpark Wischlingen GmbH im Grundsatz zu und befürwortet die Bewerbung des Regionalverbands Ruhr am Landeswettbewerb „Grüne Infrastruktur NRW“.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Berndsen (SPD) nicht teil.


zu TOP 6.4
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07891-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2017 eine Ausfallbürgschaft i. H. v. 80 % zugunsten der zwei betroffenen Vereine zu erteilen.


zu TOP 6.5
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07903-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:

Hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) ( Druckache Nr.: 07903-17-E1):

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor. Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.

- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“

AUSW, 20.09.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der folgenden, geänderten Fassung:
Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.

- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenanalyse.“

Unter Berücksichtigung dieses beschlossenen Antrages, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass er nur unter der Bedingung, dass das Sonnensegel weiterhin ein Veranstaltungsort bleibe, zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und damit der darin vorgeschlagenen Ergänzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate wie z.B.
- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Bezugnehmend auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) bestand zwischen den Fraktionen im Rat Einvernehmen, die Ausschussempfehlung mit der Maßgabe zu ergänzen, dass auf die Konditionierung zwischen Sanierungsbeschluss und Nutzungskonzept verzichtet werde, die Verwaltung mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes beauftragt werde und die Stiftungsgelder erhalten bleiben. Ein entsprechender Hinweis sei im Ausschuss aufgrund technischer Probleme nicht protokolliert worden.

Unter Berücksichtigung dessen fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.09.2017 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.

- Kirche im Park
- Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
- Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
- Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
- Diskussionsforen

unter dem Sonnensegel stattfinden können.


zu TOP 6.6
Mahnmal für ehemalige Zwangsarbeiter am PHOENIX See -Ausführungsbeschluss-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07190-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) trägt den Beschluss nicht mit, da Dortmund nach seiner Auffassung andere Probleme hat und andere Stellen an denen Steuergelder sinnvoll verwendet werden können.

Rm Garbe (AfD) lehnt die Vorlage mit Verweis darauf, dass die Stadt voller Denkmale und Stätten der Erinnerungskultur ist, die allesamt auf die Zeit des zweiten Weltkriegs fokussieren, ab. Weiter ist Rm Garbe der Auffassung, dass ungeachtet der Verantwortung vor der Geschichte, eine Inflationierung von Denkmalen in der Stadt niemanden nutzt.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält Erinnerungskultur, angesichts dessen, wohin Nationalismus, Intoleranz, Hass und Stimmung gegen Andersdenkende führen, nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft für wichtig.

Rm Schilff (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke &Piraten) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßten den vorliegenden Ausführungsbeschluss ausdrücklich.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter wird am Südufer des PHOENIX-Sees errichtet.

2. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.




7. Schule

zu TOP 7.1
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06580-16)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begrüßt zwar den Medienentwicklungsplan, hält ihn jedoch für zu wenig ambitioniert.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund ab 2017 (MEP 3) und beauftragt den Fachbereich Schule und das StA 10 - Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung.

Die vorgelegte Planung mit einem Planungshorizont von 5 Jahren ist Basis für die Verstetigung der Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen und beschreibt die - auch über diesen Planungshorizont hinaus - dauerhaft zu finanzierenden Bausteine.

Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und der Finanzplanung 2018 ff. zu berücksichtigen.

In der Laufzeit des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ ist eine weitgehende Fördermittelnutzung für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen.

Der Schulausschuss wird jährlich über den aktuellen Stand zur Medienentwicklung an den Dortmunder Schulen unterrichtet.


zu TOP 7.2
Interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung;
hier: Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08760-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat lehnt den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte, die mit einem Kostenausgleich verbunden ist, ab.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08525-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtungen für Kinder „Kita Huckarde, Rahmerstr. 132“ und „Kita Muku, Oskarweg 50“ in Huckarde in neuer Trägerschaft der Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH ab dem 01.08.2017 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9 % der Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08314-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Veräußerung von 10% der Anteile an der Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH.


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08383-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zum 31.12.2016 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 8.075,80 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08443-17)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2017 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 84.800,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 400.746,92 €.




zu TOP 9.4
Betriebsleistungen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08585-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe des Ennepe-Ruhr-Kreises an die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) für die aus dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linien 371, 564, 581) für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2029 zu. Das aktuell von der VER im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.

2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der VER für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.

3. Die Bestandsbetrauung des Ennepe-Ruhr-Kreises zugunsten der VER für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 30.06.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der VER auf den Linien 371, 564 und 581 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 zu.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die VER erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.




zu TOP 9.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07254-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) und andere für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich auszuschreiben sowie

2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).

3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.

4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen.

5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.




zu TOP 9.6
Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08405-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Jörg Busatta zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.


zu TOP 9.7
Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08514-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt den geänderten Gesellschaftsverträgen der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH in der jeweils beigefügten Fassung zu.

2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss der Gesellschaftsverträge auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe zu beauftragen.

3. Gemäß den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen entfallen jeweils zwei Aufsichtsratsmandate bei der HEB GmbH und der HUI GmbH auf die Gesellschafterin EDG Holding GmbH. Als Aufsichtsratsmitglieder werden jeweils die Geschäftsführer der EDG Holding GmbH Klaus Niesmann und Frank Hengstenberg vom Rat der Stadt Dortmund entsandt.


zu TOP 9.8
Jahresabschlussentwurf 2016 des Haushaltes der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08594-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm Kenntnis von der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten in Höhe von 186.394,48 Euro.

Dieser Betrag erhöht gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechende Position im Haushaltsplan für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten des Jahres 2017 der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.9
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08546-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2016 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 436.611.868,24 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 5.909.609,28 sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 9.10
Beteiligungsbericht 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08621-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2016/2017 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 9.11
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08526-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG auf dem Gebiet des Kreises Unna zu.


zu TOP 9.12
Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08590-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

a) das Nutzungskonzept und den Nutzungskostenrahmen weiter zu qualifizieren
b) einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen; dabei soll die Übernahme der Planungs- und Bauleistungen für den Umbau / Sanierung der Immobilie zum Haus der grünen Begegnungsstätte bestmöglich durch einen Jugendberufshilfeträger als Generalübernehmer erfolgen. (Planungs- und Ausführungsbeschluss)

Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung 2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.


zu TOP 9.13
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

Der Rat nahm den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.14
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08434-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Mehrerträge bei Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO.


zu TOP 9.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 für den Kapitalzuschuss Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08897-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die im Sachverhalt dargestellte Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes 24 in Höhe von 593.489,22 €.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in der gleichen Höhe unter Investitionsfinanzstelle 24_01507086000, Finanzposition 780200. Per Saldo wird die Finanzrechnung 2017 durch den Mehrbedarf nicht belastet.


zu TOP 9.16
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08896-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von insgesamt rd. 3,712 Mio. €.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Amt 59, Konto 534200, Auftrag 590512043000. Eine Budgetausweitung erfolgt nicht.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2018.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08117-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.09.2017 vor:
„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU- Fraktion vor:
die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderungen zur Beschlussvorlage zu beschließen:
1. Das neue Dezernat 8 umfasst lediglich die Fachbereiche 10 und 11 sowie die Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum einschl. Mobilitätszentrum verbleibt im Dezernat 7.
2. In der Stellenausschreibung wird deshalb im zweiten Absatz das Vergabe- und Beschaffungszentrum gestrichen. Zudem erhält der vierte Absatz der Stellenausschreibung folgende neue Fassung:

Gesucht wird eine engagierte, einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die ausgeprägte Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten besitzt und die fachlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbereich erfüllt. Ferner ist die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) erforderlich. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind wünschenswert.
Begründung :

Zu TOP 1 :
Das Vergabe und Beschaffungszentrum (StA 19) nimmt mittlerweile fast alle Vergaben und Beschaffungen der anderen Fachbereiche und Eigenbetriebe wahr.
Die Hälfte aller Vergaben sind Bauvergaben.
Deshalb ist es sinnvoll, dass StA 19 im Dezernat für Bauen und Infrastruktur verbleibt, um keine neue Schnittstellenproblematik zu schaffen.
So können auch Kommunikationsprobleme, die in letzter Zeit sehr häufig mit dem Tiefbauamt aufgetreten sind (z.B. bei der Beschaffung von Kinderspielgeräten) direkt aufgelöst und politische Beschlüsse schneller in die Tat umgesetzt werden.
Zudem ist das neue Dezernat 8 in der og. Zusammensetzung zum Ausschuss für Personal und Organisation kongruent und es ergeben sich keine Überschneidungen mit dem AFBL, dem StA 19 zugeordnet ist.

Zu TOP 2 :
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.06.17 beschlossen, dass die Funktion eines CIO in der Verwaltungsspitze beim Oberbürgermeister angesiedelt wird.
Dort ressortiert ebenfalls schon das Projekt Smart City.
Eine Verlagerung dieses Bereiches auf die Dezernatsebene ist vom Rat nicht beabsichtigt.
Im Zuge der Besetzung der CIO-Funktion ist die organisatorische Ansiedlung der Geschäftsführung für den Masterplan Digitale Stadt zu klären.
Diese Geschäftsführung könnte auch bei 8/Dez. angesiedelt werden.
Die anderen Dezernate und die Wirtschaftsförderung bleiben in der Verantwortung, den Masterplan zur Digitalisierung mit umzusetzen.
Deshalb sind diese besonderen Fachkenntnisse der/des neuen Dezernenten/in nicht erforderlich.
Zudem würde dieses spezialisierte Anforderungsprofil die Bewerberlage unnötig einschränken.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme des Personalrates vor:


der Personalrat hat die oben genannte Drucksache, insbesondere den Ausschreibungstext, beraten und möchte die nachfolgenden Anmerkungen machen.
Es ist uns aufgefallen, dass das Bewerberprofil sehr kurzgefasst formuliert ist. Weiterhin mussten wir verwundert feststellen, dass zum umfangreichen Aufgabengebiet Personal keine Anforderungen gestellt werden.
Nachdem sich der Personalrat in der Vergangenheit stark für die Einrichtung eines Personaldezernates engagiert hat, möchten wir Sie bitten unsere nachfolgenden Anregungen und Aspekte in dem Ausschreibungstext zu berücksichtigen.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte bereit sein, das Thema Wissenstransfer ernsthaft anzugehen und bezüglich des demografischen Wandels über Visionen verfügen und diese auch sozialverträglich und human unter Einbeziehung der Menschen umsetzen.
Weiterhin sollte die Person über Kooperationsbereitschaft mit den Gremien sowie über Konfliktbereitschaft und Durchsetzungsvermögen verfügen, um die von ihr vertretenen Interessen auch gegen andere Dezernate zu behaupten.
Erfahrungen im Bereich Personalentwicklung wären wünschenswert. Wenn dazu noch Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht vorhanden wären, würde dies den Einstieg sicher erleichtern.

Für uns stellt sich abschließend die Frage, ob der Verzicht auf den Hinweis
„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“ bewusst erfolgte.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion.
Er halte es für sinnvoll, das Vergabe und Beschaffungszentrum nah bei den Bereichen angesiedelt zu belassen, die viel mit komplizierten Beschaffungsvorgängen zu tun hätten.
Weiterhin sei in der letzten Ratssitzung die Einrichtung einer Stelle des CIO für das Thema Digitale Stadt beschlossen worden, mit Ansiedlung an das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates. Der Bereich Smart City sei ebenfalls dort und nicht in dem neuen Dezernat angesiedelt.
Bezüglich des Anschreibens des Personalrates erklärt er, dass der Gleichstellungspassus nur in Ausschreibungen aufgenommen werden müsse, in denen Frauen unterrepräsentiert seien. In diesem Fall könne er das derzeit nicht erkennen. Würde man in dieser Ausschreibung den Gleichstellungspassus aufnehmen, würde man hingegen die Männer diskriminieren. Seiner Meinung nach sei die rechtliche Grundlage des Landesgleichstellunggesetzes hier nicht gegeben.
Er bittet die Verwaltung für diesen Einzelfall zu überprüfen, ob die Anmerkungen des Personalrates zu berücksichtigen seien. Sollte dies der Fall sein, spräche aus seiner Sicht nichts dagegen, den Passus aufzunehmen.
Er stelle sich weiterhin die Frage, ob die gesuchte Person über spezielles/weiterreichendes Fachwissen im Arbeits- und Tarifrecht verfügen müsse. Grundlegende Kenntnisse auf diesem Gebiet wären sicherlich von Vorteil, aber als zwingend erforderlich empfinde er sie an dieser Stelle nicht. Das Personal- und Organisationsamt sei auf diesem Gebiet sehr weitreichend ausgebildet und habe gegenüber dem Beigeordneten eine beratende Funktion. Die Beratung, ob Entscheidungen rechtskonform seien, werde durch die entsprechenden Fachbereichsleitung erfolgen.
Er halte es für sinnvoll, die Anmerkungen des Personalrates durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Hier könne er lediglich seine Sicht auf den Sachverhalt äußern.

Herr Plätz (Fachbereichsleiter des Personal- und Organisationsamtes) weist darauf hin, dass in der Anlage zur Vorlage, sowie dem Ausschreibungstext ein redaktioneller Fehler aufgetreten sei. Die benannte Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“ müsse richtigerweise „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ heißen. (Er bittet diesen Hinweis für den weiteren Beratungsgang zu berücksichtigen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion grundlegend der Vorlage zustimme. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen werde in der Vorlage allerdings nur auf die entstehenden Ausschreibungskosten hingewiesen. Er fragt nach, in welcher Höhe die laufenden Personalkosten für das neue Dezernat lägen und bittet um Zurverfügungstellung dieser Information bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 28.09.2017.
Dem gemeinsamen Zusatzantrag von den Fraktionen SPD und CDU stimme seine Fraktion zu.
Die Anmerkungen des Personalrates halte er für berechtig und genau dies sei auch die Aufgabe des Personalrates. Eine ausführliche Prüfung durch die Verwaltung sollte eine unanfechtbare Ausschreibung ermöglichen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt vor, das Schreiben des Personalrates heute zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Ergebnisse der Prüfung bittet er bis zur Ratssitzung am 28.09.2017 vorzulegen und gegebenenfalls in den Ausschreibungstext einzuarbeiten.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion das Schreiben des Personalrates unterstütze.
Zu dem Verbleib des Vergabe- und Beschaffungszentrums teilt er mit, dass gute Gründe dafür sprächen es im derzeitigen Dezernat zu belassen, ebenso aber auch gute Gründe, um es in dem neu zu bildenden Dezernat anzusiedeln. Seiner Fraktion sei daran gelegen, aufgrund der Schnittstellenproblematik den Fachbereich an der sinnvollsten Stelle anzusiedeln. Diese Entscheidung werde seine Fraktion mittragen und sich heute zu dem Punkt enthalten.
Er unterstreicht, dass das Thema Digitalisierung thematisch und sinngemäß in das neue Dezernat gehöre. Nur, wenn alle drei Bereiche in dem Dezernat angesiedelt würden, könne das Thema Mitarbeitermitnahme, Personalentwicklung und das Thema der Digitalisierung aus einer Hand bearbeitet werden.
Seiner Meinung nach, sollten die jeweiligen Fachbereiche die fachliche Qualifikation für ihren Bereich verantworten. Der Gestalter der Digitalisierung sei immer der/die Dezernent/-in des neuen Dezernates. Deshalb halte seine Fraktion es für sinnvoll, dass der/die zukünftige Dezernent/-in über Erfahrung in den Bereichen Personalentwicklung und IT verfüge.
Damit sei eine größere Informationsbreite und ein feinfühligeres Gespür für Entscheidungen gewährleistet.
Seine Fraktion stimme der Verwaltungsvorlage mit dem redaktionellen Hinweis auf den „Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement“ zu.
Zum Antrag von SPD und CDU werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Meinung an, die Anmerkungen des Personalrates an die Verwaltung weiterzuleiten.
Hinsichtlich des Vergabe- und Beschaffungszentrums sei es unproblematisch, dies im Dezernat 7 zu belassen.
Das Thema Digitalisierung und dem Zusammenhang zur Smart City sehe er hingegen etwas problematischer.
Smart City sei nicht primär die Verwaltungsdigitalisierung, sondern gehe weit darüber hinaus. Die Arbeit nach außen nehme hier einen großen Teil ein, die Digitalisierung der Verwaltung beinhalte dagegen viel mehr die Arbeit nach innen. Wenn man die Stelle des CIO gemeinsam mit Smart City beim Oberbürgermeister ansiedele, müsse man die Zuständigkeiten sehr genau definieren. Auch die Kompetenzen müssten genau festgehalten werden, sodass nicht der CIO dem zukünftigen Personaldezernenten sagen könne, was dieser zu tun habe, oder umgekehrt. Es sollte eher so sein, dass der CIO lediglich beratend dem Personaldezernenten zur Seite stehe. Eine Regelung sei durch den vorliegenden Antrag nicht abgedeckt, sodass die genauen Strukturen in einer der nächsten Sitzungen dargestellt werden müssten. Seiner Meinung nach erfordere das eine Absprache mit dem Oberbürgermeister, um eine Vernünftige Aufgaben- und Zuständigkeitsaufteilung herzustellen.
Der Verwaltungsvorlage stimme seine Fraktion zu.
Bei dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU werde sich seine Fraktion bezüglich dem CIO enthalten, dem Rest stimme seine Fraktion zu.

Frau Feldmann (Gleichstellungsbeauftragte) merkt bezüglich des Gleichstellungspassus an, dass aus ihrer Sicht keine Parität unter den Beigeordneten gegeben sei.
Es sei zwar so, dass im Landesgleichstellungsgesetz die kommunalen Beigeordneten nicht erfasst seien, dennoch würden viele Verwaltungen sich auch bei den Beigeordneten nach dem Landesgleichstellungsgesetz richten. Am Ende würde die Bestenauslese greifen und eine Frau nur bei gleichen Qualifikationen bevorzugt werden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimme.
Zum Antrag von SPD und CDU stimme seine Fraktion dem Punkt 1 zu, dem Punkt 2 könne er ebenfalls zustimmen, wenn die Anmerkungen des Herrn Kowalewski berücksichtigt würden.
Bezüglich des Gleichstellungspassus folge er den Ausführungen von Herrn Tölch.

Herr Suck (CDU-Fraktion) geht auf den Bereich der Digitalisierung des gemeinsamen Antrages seiner Fraktion mit der SPD-Fraktion ein und führt weiter folgendes aus:
Die Stelle des CIO decke den Bereich der Digitalisierung quer für die ganze Verwaltung ab. Die logische Folgerung daraus sei, dass diese Stelle beim Oberbürgermeister angesiedelt werde, um den Blick über die gesamte Verwaltung und alle Dezernate zu haben. Die Digitalisierung betreffe die Verwaltung insgesamt. Heruntergebrochen auf die Ausgestaltung des neuen Dezernates, würden hier die Themen Personal, Organisation und Umsetzung der Digitalisierung, geleistet durch das Dortmunder Systemhaus, angesiedelt. Nach seinem Verständnis werde durch den hier vorliegenden Zusatzantrag eine widerspruchsfreie Beschlussfassung gewährleistet, passend zum Ratsbeschluss vor der Sommerpause. Eine solche konsistente Beschlussfassung wäre so, wie die Verwaltungsvorlage sich darstelle nicht gegeben, da bewusst ein Widerspruch zwischen dem CIO und dem Personal- und Organisationsdezernat entstehen würde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt bezüglich des Gleichstellungspassus den mündlichen Antrag, dass folgender Satz des Schreibens des Personalrates zum festen Bestandteil des Ausschreibungstextes wird:
„Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“
Herr Tölch erklärt, dass seine Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen werde. In dem Fall, dass das Landesgleichstellungsgesetz Wahlämter vom Passus ausnehme, ergäbe sich eine Diskriminierung von Männern. Die Benachteiligung eines Geschlechtes sei nur dann zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. Dies sei hier nicht der Fall und somit könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Das LGG sagt, wenn in einem Bereich Frauen unterrepräsentiert seien, müssten sie gefördert werden. In dem hier vorliegenden Eingruppierungsbereich seien folgende Personen berücksichtigt:

weiblich: Frau Jägers, Frau Zoerner und Frau Schneckenburger
männlich: Herr Stüdemann, Herr Lürwer und Herr Wilde
Herr Sierau ist gewählter Oberbürgermeister
Herr Westphal ist Geschäftsführer des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund“

Demnach gäbe es bei der Stadt Dortmund drei weibliche Beigeordnete und drei männliche. Eine Benachteiligung eines Geschlechtes liege somit nicht vor.

Frau Jägers (Stadträtin) teilt mit, dass die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister, durch Urwahl gewählt, eine besondere Stellung gäbe. Der Oberbürgermeister habe eine repräsentative Funktion und eine Funktion als Chef der Verwaltung. Ihm angesiedelt sei in der Regel ein Dezernat, aber er gelte nicht als Beigeordneter im Sinne der Gemeindeordnung.
Somit könne man den Oberbürgermeister nicht zu den Beigeordneten zählen.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung sei ebenfalls nicht mitzuzählen, da er als Geschäftsführer eines Eigenbetriebes zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zähle.

Frau Brunsing merkt an, dass es der Stadtverwaltung gut täte, wenn man den Fokus auf den Verwaltungsvorstand lege und eine Frau in den Kreis aufgenommen werden könnte. Sie sei der Meinung, dass man zumindest einer Frau die Chance geben solle und das sei ohne den Antrag ihrer Fraktion nicht möglich.

Herr Suck gibt an, dass er den vorliegenden Ausschreibungstext so verstehe, dass es Frauen nicht untersagt sei sich zu bewerben.
Seine Fraktion lehne den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Herr Bohnhof erklärt, dass er sich der rechtlichen Bewertung von Frau Jägers und Herrn Tölch anschließe. Er sehe es aus rechtlichen Gründen als problematisch an, den Passus aufzunehmen und plädiere dafür keine, anfechtbare Ausschreibung zu veröffentlichen.

Herr Schilff weist darauf hin, dass die Stellenausschreibung geschlechterneutral sei, sodass Frauen sich durchaus bewerben könnten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis und leitet sie zur Prüfung an die Verwaltung weiter. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rat bis zum 28.09.2017 vorgelegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den o.g. mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion mehrheitlich mit Hinweis auf das oben genannte Abstimmungsverhalten (fett/kursiv) der einzelnen Fraktionen zu.
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2018 zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle für das Dezernat Personal und Organisation zur Kenntnis.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08117-17-E3) vom 28.09.2017 vor:

„ … zu den Anmerkungen des Personalrates nehme ich wie folgt Stellung:

Der aktuell vorgelegte Ausschreibungstext zur externen Einstellung eines Beigeordneten für das neu zu gründende Dezernat 8 orientiert sich im Wesentlichen an Ausschreibungstexten aus der Vergangenheit für Stellen gleicher Art und hat sich in dieser Form bewährt.

Die im Text geforderten persönlichen und sozialen Kompetenzen Engagement, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein sowie Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten sind auf Ebene des Verwaltungsvorstandes unabdingbare Eigenschaften und implizieren die vom Personalrat geforderten Kompetenzen der/des neuen Beigeordneten. Hingegen können die ernsthafte Aufgabenwahrnehmung samt regelmäßigem Wissenstransfers und ein kooperativer Führungsstil von jeder/jedem Bewerberin/ Bewerber erwartet werden. Im Ausschreibungstext solche Erwartungshaltungen zu verschriftlichen, wird einerseits als unangemessen bewertet und impliziert andererseits, dass an anderen Stellen der Verwaltung eine entsprechende Ernsthaftigkeit in der Aufgabenerledigung nicht von Nöten ist. Visionen bzgl. des demografischen Wandels dienen dabei nicht der Akquise einer/eines geeigneten Personaldezernenten/-dezernentin.

Die Nennung von Kriterien wie der Erfahrung im Bereich Personalentwicklung und Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht kann möglicherweise sehr gute Kandidatinnen/Kandidaten, die zwar über solche speziellen Kenntnisse nicht verfügen, dafür aber hervorragende persönliche Kompetenzen und sehr gute Managementqualitäten mitbrächten, an einer Bewerbung hindern. Insofern sind Kenntnisse im Bereich Personalentwicklung und Beamten- und Tarifrecht keine zwingende Voraussetzung. Zumal es Aufgabe der zugeordneten Fachbereichsleitungen und deren Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern ist, entsprechende fachliche Unterstützung und Beratung zu leisten.

Die Fähigkeit potenzielle Konflikte zu erkennen und bestehende Konflikte kompetent und kooperativ zu lösen sowie Kooperationsbereitschaft sind wichtige Eigenschaft der/des zukünftigen Personaldezernenten/-dezernentin und werden im Ausschreibungstext über die geforderten Managementkompetenzen abgedeckt. Die Einschränkung der Kooperationsbereitschaft der/des zukünftigen Beigeordneten allein auf die Gremien ist daher nicht opportun.

Weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse können in persönlichen Gesprächen festgestellt werden, zumal es die Bewerber/innenauswahl nicht schon bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen unnötig einschränkt.

- bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle grundsätzlich eine geschlechterparitätische Betrachtung erfolgen muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 1).
- der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufgenommen werden muss (vgl. dazu nachfolgend Ziffer 2)
hat das Rechtsamt geprüft und dazu folgendes ausgeführt:

„1) Bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle muss keine geschlechterparitätische Betrachtung erfolgen.

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind bei der der Begründung eines Beamten- oder Richterverhältnisses Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der § 14 Absatz 2 und § 120 Absatz 21 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bevorzugt zu berücksichtigen.

Der hierdurch in Bezug genommene § 14 Absatz 2 LBG bestimmt folgendes2:

„(2) Soweit im Zuständigkeitsbereich der Ernennungsbehörde in der angestrebten Laufbahn innerhalb der Ämtergruppe mit gleichem Einstiegsamt weniger Frauen als Männer sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen; ist die Landesregierung die für die Ernennung zuständige Behörde, so ist maßgebend der Zuständigkeitsbereich der obersten Landesbehörde, die den Einstellungsvorschlag macht; Beamtinnen und Beamte in einem Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, werden bei der Ermittlung der Beschäftigungsanteile nicht berücksichtigt. Für die Verleihung laufbahnfreier Ämter gilt Satz 1 Halbsatz 1 und 2 entsprechend; in diesen Fällen treten an die Stelle der Laufbahn die jeweiligen Ämter mit gleichem Endgrundgehalt und gleicher Amtsbezeichnung. Weitere Abweichungen von dem gemäß Satz 1 maßgeblichen Bezugsbereich oder in Bezug auf die Vergleichsgruppenbildung regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.
Für Beförderungen gilt § 19 Absatz 6.“

Demnach gilt die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Betrachtung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 LBG zwar grundsätzlich auch für die Verleihung laufbahnfreier Ämter. Die Besetzung von Beigeordnetenstellen wird von dieser Vorschrift gleichwohl nicht erfasst. Die Beigeordneten bekleiden zwar ein laufbahnfreies Amt, werden jedoch gemäß § 119 Absatz 2 Satz 1 LBG für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit gilt der § 14 Absatz 2 LBG aber ausdrücklich nicht. Dies ergibt sich aus § 9 Absatz 2 LBG.

Wenn demnach § 14 Absatz 2 LBG für die Besetzung von Beigeordnetenstellen nicht anwendbar ist, hat auch keine entsprechende geschlechterparitätische Betrachtung im Rahmen des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG zu erfolgen.
2) Der Passus „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“, ist nicht zwingend in den Ausschreibungstext der Beigeordnetenstelle aufzunehmen.

Die gesetzliche Regelung zu diesem Passus befindet sich in § 8 Absatz 4 Satz 2 LGG. Diese Vorschrift bezieht sich auf die zuvor geregelten Ausschreibungen im Sinne des § 8 Absätze 1 – 3 LGG. § 8 Abs. 7 Nr. 4 LGG regelt aber ausdrücklich, dass bei Stellen der kommunalen Wahlbeamtinnen und -wahlbeamten von einer Ausschreibung im Sinne der Absätze 1 und 2 abgesehen werden kann3. Demnach besteht auch keine Verpflichtung, die weiteren Vorgaben des § 8 – und damit auch des § 8 Abs. 4 Satz 2 LGG – bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.

Die Ausschreibungspflicht für die Neubesetzung von Beigeordnetenstellen ergibt sich demnach lediglich aus § 71 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die GO NRW enthält jedoch zu den Einzelheiten der Ausschreibung keine Vorgaben. Daher bestimmt der Rat den Inhalt der Ausschreibung letztlich nach seinem Organisationermessen durch Beschluss4. Im Rahmen dieses Ermessens kann er sich deshalb auch freiwillig dafür entscheiden, der Stellenbesetzung eine geschlechterparitätische Betrachtung nach dem Rechtsgedanken des § 7 Absatz 1 Satz 1 LGG und des § 14 Absatz 2 LBG zugrunde zu legen und die Ausschreibung entsprechend zu formulieren. Allerdings wären dabei – gemäß dem Rechtsgedanken des § 14 Absatz 2, 2. Halbsatz LBG – nur die Beigeordneten mit der gleichen Amtsbezeichnung („Stadträtin“/„Stadtrat“) und dem gleichen Endgrundgehalt in die Betrachtung einzubeziehen. Der Oberbürgermeister sowie der Stadtdirektor fielen aus dieser Betrachtung heraus. Gleiches gilt für den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, der – obwohl er an den regelmäßigen Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnimmt – nicht Beigeordneter im Sinne des § 71 GO NRW, sondern Betriebsleiter einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (§§ 107 Abs. 2 Satz 2, 114 GO NRW in Verbindung mit § 2 Eigenbetriebsverordnung) ist.
1 § 120 Absatz2 LBG betrifft Personal an Hochschulen
2 Hervorhebungen durch Unterstreichung seitens des Verfassers
3 § 8 Absatz 3 LGG regelt die Ausschreibung von Ausbildungsplätzen und ist deshalb für die
Ausschreibung von Beigeordnetenstellen ohnehin nicht einschlägig.
4 Vgl. Plückhahn in: Held/Becker u.a., Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Kommentar), Stand: 37. Nachlieferung (Dezember 2016), § 71, Anmerkung 6.2“

Soweit Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) angesichts einer zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung die Bildung des Personal- und Organisationsdezernates begrüßte, jedoch eine Aufnahme der Personalentwicklungskompetenz in die Ausschreibung gewünscht hätte, zeigte sich Rm Suck (CDU) optimistisch, dass eine entsprechende Persönlichkeit mit den angesprochenen Kompetenzen gefunden werden wird.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) teilte zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU mit, dass man sich bzgl. der Thematik zum CIO enthalten und im Übrigen zustimmen werde. Auf seine Nachfrage zur Kompetenz von CIO und Personaldezernent(-in) hinsichtlich der Digitalisierung der Verwaltung kündigte OB Sierau unter Hinweis auf den dynamischen Prozess, eine Verwaltungsvorlage mit entsprechenden Darstellungen an. Zudem wäre es sicherlich wünschenswert, wenn der/die zukünftige Personaldezernent(-in) eine Affinität zur Digitalisierungsthematik hat, um entsprechende Impulse geben und Motor des Prozesses sein zu können.

Der Rat der Stadt beschloss unter Berücksichtigung des zuvor von der Fraktion die Linke & Piraten erklärten Abstimmungsverhaltens einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte), den o.a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU mit folgendem Inhalt:

1. Das neue Dezernat 8 umfasst lediglich die Fachbereiche 10 und 11 sowie die Stabsstelle „Betriebliches Arbeits- und Gesundheitsmanagement“. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum einschl. Mobilitätszentrum verbleibt im Dezernat 7.

2. In der Stellenausschreibung wird deshalb im zweiten Absatz das Vergabe- und Beschaffungszentrum gestrichen. Zudem erhält der vierte Absatz der Stellenausschreibung folgende neue Fassung:
Gesucht wird eine engagierte, einsatzfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die ausgeprägte Fähigkeiten im Management großer Organisationseinheiten besitzt und die fachlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbereich erfüllt. Ferner ist die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) erforderlich. Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie sind wünschenswert.

Unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen Antrags fasste der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der zuvor geänderten Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2018 zu.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Ausschreibungstext einer Beigeordnetenstelle in der zuvor geänderten Fassung für das Dezernat Personal und Organisation zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Ausweitung des Stellenplans 2018 ff. durch die Einrichtung von 2,2 Planstellen aufgrund neu wahrzunehmender Aufgaben gemäß des Prostituiertenschutzgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08327-17)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion mit einem Missverhältnis zwischen der Anzahl an Prostituierten und den avisierten Planstellen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Ordnungsamtes zur Kenntnis und beschließt die angemeldeten Personalmehrbedarfe.



zu TOP 10.3
Verkaufsoffene Sonntage 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08398-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2018 zu.


zu TOP 10.4
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08627-17)

Der Rat nahm den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden im Bereich der Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08628-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates vom 26.09.2017 vor:
Dem Integrationsrat liegt im Wege der Erweiterung der Tagesordnung gem. § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Die SPD im Integrationsrat bittet darum die Tagesordnung für die Sitzung des Integrationsrates am 26.09.2017 gem. § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern und bittet um Beratung und Beschlussfassung. Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub, da bereits im Rahmen der Ratssitzung am 28.09.2017 über die Besetzung des Beirats der JVA Dortmund beraten wird.

Tagesordnungspunkt
Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, dass auch weiterhin ein Mitglied des Integrationsrates im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.

Frau Pieper (SPD) erklärt, dass in der Ratssitzung am 28.09.2017 Mitglieder für den Beirat der JVA Dortmund benannt werden sollen. Der Integrationsrat soll zukünftig leider nicht mehr berücksichtigt werden. Fr. Pieper erklärt, dass sie es für wichtig erachtet, dass der Integrationsrat, wie bisher auch im Beirat der JVA Dortmund vertreten ist. Herr Taranczewski hält es ebenfalls für sinnvoll.

Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt einstimmig, dass das Integrationsratsmitglied, Frau Ute Cüceoglu, als Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vorgeschlagen wird.
Der Integrationsrat fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, dass auch weiterhin ein Mitglied des Integrationsrates im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.

Zudem lagen dem Rat der Stadt folgende Namensvorschläge vor:
1. MdL Anja Butschkau
2. Rm Renate Weyer (SPD-Fraktion)
3. Rm Regine Stephan (CDU-Fraktion)
4. Rm Kathrin Klausmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
5. Rm Nadja Reigl (Fraktion Die Linke & Piraten)
6. … (AfD-Fraktion)
7. sB Marc Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste)
8. Frau Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit Dortmund)

Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08628-17-E1) vom 27.09.2017 vor:
„ … zunächst schlägt die SPD-Fraktion folgende Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt
Dortmund vor:

Frau Anja Butschkau (MdL)
Frau RM Renate Weyer (SPD-Fraktion)

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 26.09.17 den nachvollziehbaren Wunsch geäußert, weiterhin im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund vertreten zu sein. Wir verweisen auf die vorliegende Empfehlung des Integrationsrates.

Die SPD-Fraktion schlägt deshalb vor, die Besetzungsstruktur dieses Beirates zu ändern. Dabei sollten wie bisher drei Mitglieder gesetzt sein (MdL, Integrationsrat und Agentur für Arbeit) und die übrigen Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen benannt werden. Die SPD-Fraktion regt deshalb an, dass die Verwaltung dem Rat für seine nächste Sitzung eine überarbeitete Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, die diese geänderte Besetzungsstruktur aufweist und einen Vorschlag für das Besetzungsverfahren macht.

Rm Weyer (SPD) begründete den vorliegenden Antrag u.a. mit der Auffassung, dass es dem Beirat in der Vergangenheit sehr gut getan hat, dass Vertreter aus dem Integrationsrat mit am Tisch gesessen haben, da in der Justizvollzugsvollzugsanstalt derzeit Leute aus 120 verschieden Nationen einsitzen.

Rm Urbanek (AfD) schlug für seine Fraktion Rm Bohnhof als Mitglied für den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund vor.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierten Zustimmung zum vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08628-17-E1) vom 27.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und von Rm Brück (NPD/Die Rechte)


zu TOP 10.6
Jahresbericht der Feuerwehr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08513-17)
Der Rat der Stadt nahm den Jahresbericht 2016 der Feuerwehr zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08562-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Drucksache Nr.: 08562-17 anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.


zu TOP 10.8
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08728-17)

Die Vorlage wurde zurückgezogen.


zu TOP 10.9
Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08782-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Namensvorschlag der Fraktionen SPD; CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor:
1. Rm Friedhelm Sohn (SPD)
2. Rm Thomas Bahr (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgender Wahlvorschlag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 08782-17-E1) vom 26.09.2017 vor:
Die Ratsgruppe NPD/DieRechte schlägt folgende Delegierte für die 12. Konferenz der
Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln vor.

1. Axel Thieme (NPD)
2. Michael Brück (Die Rechte)
3. Detlef Münch (FBI)

Einleitend wies OB Sierau darauf hin, dass in der Angelegenheit „Benennung von Delegierten für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28.11.2017 in Köln“ kein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt. Weiter erläuterte OB Sierau das Abstimmungsverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Nachdem Rm Brück (NPD/Die Rechte) den vorliegenden Wahlvorschlag seiner Gruppe begründete, fasste der Rat der Stadt in offener Abstimmung folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 83-Jastimmen, gegen die Stimme von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sowie bei drei Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 12. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 28. November 2017:

1. Friedhelm Sohn (SPD)

2. Thomas Bahr (CDU)

3. Svenja Noltemeyer (Bündnis 90 / Die Grünen)




zu TOP 10.10
Bestellung eines Ratsmitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08654-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08654-17-E1) vom 26.09.2017 vor:
„ … zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird das Ratsmitglied



Thorsten Hoffmann

als ordentliches Mitglied für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund bestellt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird das Ratsmitglied
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)

als ordentliches Mitglied für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund bestellt.


zu TOP 10.11
"BürgerApp"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08962-17)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08962-17-E1) vom 24.09.2017 vor:
„ … Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Umsetzung einer „Dortmunder-Bürger-App“ vorzubereiten und im Dialog mit kommunalen Akteuren und den politischen Gremien umzusetzen.

Begründung:

Die weit verbreitete Nutzung von mobilen Endgeräten (Mobiltelefone, Tablets) bietet auch für die Stadt Dortmund eine Vielzahl von Möglichkeiten mit den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt in Austausch zu treten.

Die Stadtverwaltung kann dies jedoch durch das Angebot einer Bürger-App vereinfachen und ausbauen. So können Interessierte in der App zielgerichtet und schnell zu verschiedenen Themengebieten Informationen an die Stadtverwaltung richten und dieser somit die Arbeit erheblich erleichtern. Die Rückmeldung der Bürger und Bürgerinnen dürfte vermehrt steigen, wenn Informationen zielgerichteter und mit weniger Aufwand übermittelt werden können.
Praktikable Anwendungsbereiche hierfür können sein:

- Meldung von Schlaglöchern, Straßenschäden und sonstigen verkehrsrelevanten Bezügen
- Meldung von defekten Straßen- und Parkbeleuchtungen zur Beseitigung von Angsträumen für

Bürger und Bürgerinnen
- Feedback zu kommunenspezifischen Fragestellungen

Die Stadtverwaltung wird neben der Konzeptionalisierung der Anwendung zusätzlich zur Erstellung eines Implementierungsplans aufgerufen, welcher die schrittweise Einbindung der neuen technischen Möglichkeiten in die Abläufe der Stadtverwaltung darlegt und zudem die angedachten Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellt.

Zur Sicherstellung der Effektivität der Einbindung einer solchen „Bürger-App“ mit Hinblick auf die Kosten- und Nutzenrechnung soll zusätzlich ein „Zielsetzungsplan für digitale Bürgerkommunikation“ mit operationalisierten Kriterien erstellt und evaluiert werden.

Die Stadtverwaltung wird aufgerufen ein möglichst breites Spektrum an mobilen Betriebssystemen zu unterstützen und die „Bürger-App“ barrierefrei und simpel in der Handhabung zu gestalten. Eine Möglichkeit zur anonymen Übermittlung der Daten und eine Berücksichtigung des Datenschutzes sollten gewährleistet sein.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den Antrag seiner Fraktion begründete, verwies Rm Pisula (CDU) auf bestehende Angebote auf der Internetseite der Stadt Dortmund. Darüber hinaus erachtet Rm Pisula die Anwendung von Apps im Bereich der Kommune zwar für sinnvoll, jedoch nicht in der nunmehr beantragten Form.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) verwies auf die Befassung der Angelegenheit im zuständigen Fachausschuss sowie auf die im Juni beschlossen Vorlage „Masterplan digitales Dortmund“ und nahm weiter Bezug auf die Umstellung des Stadtportals auf ein responsives Design, welche nahezu abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund hält Rm Gebel es nicht für sinnvoll, eine weitere Aufforderung an die Verwaltung nachzuschieben.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Goosmann (SPD) erläuterten das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen mit Verweis auf die Beratungen im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

StR’in Jägers erläuterte am Beispiels einer Lärmbeschwerde die Komplexität im Hinblick auf die Entwicklung einer BürgerApp. Derzeit wird eine Ist-Aufnahme innerhalb der Verwaltung sowie ein Austausch mit anderen Kommunen durchgeführt. Anhand von eingeführten BürgerApps in anderen Kommunen soll dann das Anforderungsprofil abgeglichen werden, um zu ermitteln, ob bereits auf dem Markt befindliche Formate eingesetzt werden können. Dies verknüpft mit der Debatte, wie sich dahinter die Abarbeitungsstrukturen verändern müssen. Darüber hinaus soll bis Ende des Jahres ein Konzept erarbeitet werden, wie Open Data stufenweise in die Verwaltung hineingetragen wird.

Rm Urbanek (AfD) hält die Aufforderung, eine BürgerApp vorzubereiten und im Dialog mit kommunalen Akteuren und den politischen Gremien umzusetzen für sinnvoll, da damit eine entsprechende Verpflichtung auf Seiten der Verwaltung geschaffen wird.

Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 08962-17-E1) vom 24.09.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) ab.


zu TOP 10.12.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08560-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08560-17-E2) vom 18.09.2017 vor:
„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt folgende Umbesetzungen in Gremien und bittet Sie, den Rat der Stadt darüber abstimmen zu lassen :

1. Ratsausschüsse

Anstelle von Herrn Baran wird Herr RM Heymann Mitglied im AWBEWF

Frau RM Inge Albrecht-Winterhoff verläßt den AUSW und wird anstelle von Herrn Baran Mitglied im SchulA

Anstelle von Frau RM Inge Albrecht-Winterhoff wird Herr RM Schilff ordentliches Mitglied im AUSW
Frau RM Albrecht-Winterhoff wird stv. Mitglied im AUSW für Herrn Schilff

Im Hauptausschuss und Ältestenrat wird Herr RM Berndsen Mitglied anstelle von Herrn Baran

Herr RM Rüther verläßt den RPA und den Wahlprüfungsausschuss.
In beiden Gremien nimmt Frau RM Nordhoff seinen Platz ein

Frau RM Nordhoff wird anstelle von Herrn Baran stv. Mitglied im APO (Vertretung für RM Schilff) und stv. Mitglied im AUSW (Vertretung für RM Hoffmann)

Anstelle von Herrn Baran wird Herr RM Giebel stv. Ausschussmitglied im AKJF und im Betriebsausschuss Fabido (beide Vertretungen für Herrn RM Sohn)

Frau RM Schnittker verläßt den Schulausschuss
An ihrer Stelle wird RM Klösel dort ordentliches Mitglied
Frau RM Löffler wird anstelle von RM Schnittker stv. Vorsitzende des Schulausschusses

2. Aufsichtsräte und andere externe Gremien

Herr RM Grohmann verläßt den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH und wird anstelle für Herrn Baran Mitglied im Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH

Anstelle von Herrn RM Grohmann wird Herr RM Schmidt Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen GmbH

Herr RM Heymann verläßt den Aufsichtsrat der Konzerthaus GmbH und wird für Herrn Baran Mitglied im Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH

Herr RM Naumann wird anstelle von Herrn Heymann Mitglied im Aufsichtsrat der Konzerthaus GmbH

Anstelle von Herrn Baran wird RM Spieß Mitglied der Verbandsversammlung des VRR

Anstelle von Herrn Baran wird RM Schmidt Mitglied im Polizeibeirat

Im Beirat der Gesellschaft City-Marketing mbH wird Frau RM Gottwald Mitglied für Herrn Baran

Frau RM Rita Brandt wird Mitglied im Integrationsrat anstelle von Herrn Baran

Herr RM Rüther wird in der Verbandsversammlung des RVR stv. Mitglied anstelle von Herrn Baran (Vertretung für RM Matzanke)

Herr RM Goosmann wird anstelle von Herrn RM Klösel stv. Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund (Vertretung für RM Taranczewski)

Anstelle von Frau RM Lührs wird RM Klösel Mitglied in der Kommission nach § 32 LuftVG für den Flughafen Dortmund.

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08560-17-E1) vom 26.09.2017 vor:

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Ordentliche Ausschussmitglieder:

RM Wallrabe wird anstatt als sachkundiger Bürger nunmehr als RM Mitglied im ABöOAB.

RM Stephan verlässt den Schulausschuss.
RM Grollmann wird Mitglied des Schulausschusses.

RM Grollmann verlässt den AWBEWF.
RM Stephan wird Mitglied im AWBEWF.

RM Suck verlässt den RPA.
RM Wallrabe wird Mitglied im RPA.

RM Reppin verlässt den Hauptausschuss/Ältestenrat.
RM Suck wird Mitglied im Hauptausschuss/Ältestenrat.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Kopkow Mitglied im AWBEWF.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Wallrabe Mitglied im AUSW.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Hoffmann Mitglied im Schulausschuss.

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Wallrabe stellvertretendes Mitglied im ASAG.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Wallrabe stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Wallrabe stellvertretendes Mitglied im ABVG.

Sonstige Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Gremien:

RM Reppin verlässt den Aufsichtsrat der DSW21 AG.
RM Suck wird Mitglied im Aufsichtsrat der DSW21 AG.

RM Reppin verlässt den Aufsichtsrat der DSW21 Holding GmbH.
RM Suck wird Mitglied im Aufsichtsrat der DSW21 Holding GmbH.

Für das verstorbene RM Rüding wird RM Wallrabe Mitglied in der Projektgesellschaft Gneisenau mbH.

RM Mader verlässt den Beirat der Gelsenwasser AG.
RM Hoffmann wird Mitglied im Beirat der Gelsenwasser AG.

Anstelle von RM Pisula wird RM Waßmann Stellvertreter des Vertreters
der Stadt Dortmund in der Kommission nach § 32 b LuftVG für den Flughafen Dortmund.
Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) die mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08560-17-E2) vom 18.09.2017 beantragte Umbesetzung in Gremien

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (NPD/Die Rechte) die mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08560-17-E1) vom 26.09.2017 beantragte Umbesetzung in Gremien


zu TOP 10.12.b
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08908-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 08908-17) vom 07.09.2017 vor:
„ …die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

Anstelle von Herrn Christian Gebel (RM) übernimmt Frau Nadja Reigl (RM) die Vertretung von Herrn Utz Kowalewski (RM) im Hauptausschuss sowie im Ältestenrat und in den Sondersitzungen des Ältestenrats.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (NPD/Die Rechte) die zuvor angeführte Umbesetzung in Gremien.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters vom Sommerfest des Rates am 13. Juli
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08337-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Gefährdung vom Mensch und Tier am Rüpingsbach und an der Emscher durch rücksichtslose Hundebesitzer und ihre rechtswidrig frei laufenden Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08338-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Rückzahlung von Fördergeldern für den Phoenix Park West aufgrund der Vertreibung geschützter FFH-Arten durch freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08371-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
Massive Defizite beim städtischen Rechtsamt bei der ordnungsrechtlichen Verfolgung der illegalen Fällung von durch die städtische Baumsatzung geschützten Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08453-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von den Veranstaltungseinladungen des Oberbürgermeisters an 97 % der Ratsmitglieder im 2. Quartal 2017
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08454-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Ausschluss des FBI-Ratsvertreters von ratsrelevanten Veranstaltungen ohne Rechtsgrundlage
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08455-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Ausschluss des politisch Andersdenkenden 1933 und heute durch Dortmunder Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08456-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
„Sie müsste man erschießen“-Drohung gegen den FBI-Ratsvertreter
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08457-17)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Bunte Wildkräuterpracht und Artenvielfalt am grauen Straßenrand durch die ökologisch rücksichtsvolle Pflege der Tiefbauverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08613-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Grünpflege am Straßenrand: Ordnungs- und Hygieneverständnis wie in der Nazi-Zeit?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08647-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.11
Organstreitverfahren – oder wenn der Oberbürgermeister seine Rechnungen nicht bezahlt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08718-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
Verkehrsrechtsfreier Raum Dortmund bei BVB-Heimspielen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08724-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.13
Baumsterben in Dortmund – Konsequenzen für die städtische Baumschutzsatzung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08727-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.14
Schwere Körperverletzungen durch freilaufende Hunde in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08954-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.15
Schutz deutschen Brauchtums und deutscher Traditionsveranstaltungen wie der Bartholomäuskirmes von 1360 vor antideutschen Pöbeleien von DIE RECHTE
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08955-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.16
Nichtumsetzung des Themas „Biererlebnis“ aus dem Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND durch den städtischen Kulturdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08971-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Verschwundene“ (bzw. gestohlene?) Kunstwerke aus Beständen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08226-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Willkürliche und entwürdigende Durchsuchung des Ratsmitgliedes Michael Brück bei der Stadtratssitzung am 1. Juni 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08227-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Akkreditierung von Journalisten und Möchtegern-Journalisten im Rahmen der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08228-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor. Rm Brück (NPD/Die Rechte) hält die Beantwortung für unpräzise und bat um Konkretisierung, wann ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird. Die Nachfrage wurde von OB Sierau dahingehend beantwortet, dass wenn kein entsprechender Anlass vorliegt, im Regelfall kein
Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.



zu TOP 11.2.4
Unverschämtes Verhalten von Oberbürgermeister Sierau nach kritischem Redebeitrag von Michael Brück zur Verantwortung etablierter Parteien für Kriegsverbrechen in Afghanistan
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08229-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
Konsequenzen aus Wahlbetrug und Wahlpannen bei der Landtagswahl 2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08230-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.6
Fassadendämmung an Hochhäusern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08370-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.7
Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08473-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Wettbürosteuer-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08474-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Konsequenzen aus städtischer Niederlage bei „Hausverbots-Prozess“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08475-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Grundgesetzwidrige Bespitzelung von Leistungsempfängern durch das Jobcenter
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08476-17)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Kosten für sog. „Willkommens-Agentur“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08477-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.12
Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.13
Zuschauerbereich bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08479-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.14
Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.15
Verzögerte Veröffentlichung beantworteter Anfragen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08481-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.16
Zahlen und Fakten zur Asyleinwanderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08482-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.17
Asyleinwanderung nach Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08483-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.18
Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.19
Ordnungspartnerschaft Dorstfeld / Task-Force gegen Rechts
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08535-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.20
Entfernung von Gebüschen und Straßenmobiliar in Münster- und Stahlwerkstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08533-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.21
Illegale Graffiti und Plakatierungen im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08534-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.22
Städtischer Kontakt zur linksextremen „Avanti“-Kampagne
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08538-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.23
Dortmunder Feuerwehrbeamte beim G20-Gipfel in Hamburg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08532-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.24
Schilder „Dortmund hat keinen Platz für Rechtsextremismus“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08536-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.25
Städtischen Kosten für Imagekampagne „Darum Dortmund“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08537-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.26
Chinareise von Oberbürgermeister Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08531-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.27
LKW-Sperren bei Lütgendortmunder Bartholomäuskirmes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08777-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.28
Gesamtzahl angemieteter Wohnungen für/durch Asylbewerber
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08793-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.29
Stümperhafte Aufkleberentfernung in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08795-17)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.30
Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.31
Ausschlußklausel für Rechtsextremisten bei Kinderferienspielen in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08799-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.32
Geplanter Einsatz von Langzeitarbeitslosen als Müllsammler
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08801-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.33
Beseitigung von Rudolf-Heß-Graffiti an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08805-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.34
Kooperation zwischen Jobcenter und Verfassungsschutz?
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08806-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.35
Städtische Maßnahmen gegen linksextreme Zentren
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08807-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.36
Überprüfung von Wahlhelfern durch Polizei bzw. Staatsschutz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08809-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.37
„Diesel-Gipfel“ im Bundeskanzleramt • Mehr Geld für betroffene Kommunen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08879-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.38
Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 20:19 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Nursen Konak
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer



zu TOP 2.1 -> Anlage 1 (See attached file: OB Sierau_Einbringung des Haushalts 2018.pdf)
zu TOP 2.1 -> Anlage 2 (See attached file: Haushaltsrede von Jörg Stüdemann 2018.pdf)