Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 22.09.2022
Westfalenhallen, Halle 2



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Erstfeld für Rm Rudolf
Rm Rüther für Rm Schlienkamp


CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Bohnhof für Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser

b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StR Uhr
Frau Marzen
Frau Bohm
Frau Korbmacher
Herr Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 22.09.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.06.2022

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Beendigung der Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im IT-Club Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25385-22)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

3.2 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 3.6), 12.05.22 (TOP 3.4) und 23.06.22 (TOP 3.28) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt.

3.4 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)

3.5 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

3.6 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 25087-22)

3.7 Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)

3.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

3.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

3.10 Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)

3.11 Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang (Drucksache Nr.: 25172-22-E1)

3.12 Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)

3.13 Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)

3.14 Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25141-22)

3.15 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)

3.16 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)

3.17 Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)

3.18 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)

3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)

3.20 Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)

3.21 Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)

3.22 Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)

3.23 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 3.21) vor.

3.24 Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)

3.25 Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25603-22)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 4.2) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2022
(Drucksache Nr.: 24377-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neufassung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23494-22)

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)

7.2 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

7.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)

9.2 Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 24549-22)

9.3 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25324-22)

9.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)

9.5 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25086-22)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)

9.7 Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25239-22)

9.8 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)

10.2 Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)

10.3 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25150-22)

10.4 Benennung von Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 07.12.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25629-22)

10.5 Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)

10.6 Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25391-22)

10.7 Interessensbekundung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25765-22)

11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Schlösser (Die Fraktion Die Partei) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern:

Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25814-22) als TOP 4.3,

Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25845-22) als TOP 6.2,

Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25691-22) als TOP 8.1

Zudem macht OB Westphal den Vorschlag, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)

3.4 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)

3.5 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

Zu TOP

3.23 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)

gibt OB Westphal den Hinweis, dass die Bezirksvertretung Hörde nur einen Teil der Vorlage beraten und empfohlen hat. Er schlägt vor, heute im Rat nur die Benennung des Fred-Ape-Weges zu beschließen und die Umbenennung der anderen Teilbereiche in die nächste Sitzung zu vertagen.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmt einstimmig den Erweiterungen und Absetzungen der Tagesordnung zu. Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.06.2022

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.06.2022 wird einstimmig genehmigt.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Beendigung der Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im IT-Club Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25385-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung im IT-Club Dortmund beendet wurde.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21- E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)

...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)
Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)
Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)
Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)
Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.


Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)
Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.

Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-E5):
„...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).

Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten

geändert.


AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

Stellungnahme der Verwaltung:


1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.


Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4) und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar" sein müssen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen diese abgelöst werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrrad-
abstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten
geändert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung. Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.

Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.“

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.06.2022 vor:

„Dem AMIG liegt zur Sitzung am 13.09.2022 folgendes vor

Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E1)

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E4)

Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23268-21-E5):
- Siehe Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung am 27.04.2022 -

Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (DS-Nr.: 23268-21-E6):
- Siehe Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung am 27.04.2022 -

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23268-21-E7:

„Wir bitten um Abstimmung über folgenden Änderungsantrag. Die Stellplatzsatzung wird in
den angegebenen §§ wie folgt geändert:
Aufnahme von §5 (4)
Bei Gebäuden, die wichtig sind für die soziale Infrastruktur, wie z.B. Schulen oder Kitas, kann von den vorgesehenen Stellplätzen ganz abgesehen werden, insbesondere wenn diese in dicht besiedelten Quartieren liegen, die nur wenige Freiräume zu Bebauung besitzen.
Änderung zu §6 (5)
Die Summe aller Boni nach § 4 und 6 kann max. 90 % der nach Anlage 1 notwendigen Stellplätze für Kfz betragen. Ausnahmen sind im Rahmen der Errichtung von autofreien Modellquartieren möglich.
Begründung
Erfolgt mündlich“

Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2022:

AKUSW, 07.09.2022:
Herr Rm Schreyer teilt mit, dass seine Fraktion folgende zwei Punkte des Antrags seiner
Fraktion (Drucksache Nr.: 23268-21-E5) trotz der hierzu erfolgten Stellungnahme der
Verwaltung vom 04.05.2022 wie folgt aufrecht erhalte:

1.Zu § 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.

Im Gegensatz zur Verwaltung halte man hier die vorgegebene 1,5 qm Abstellfläche für
Lastenräder nicht für ausreichend. Hierzu bitte man um Definition einer entsprechend größeren
Fläche.

2.Zu 1.2 Mehrfamilienhäuser werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUFgeändert

Hierzu bitte man darum, folgende Abänderung zur Abstimmung zu stellen:

Mehrfamilienhäuser in den besonders verdichteten Innenstadtbereichen (Zone1 und 2): werden
auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF geändert


Herr Rm Weber verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage in der durch die Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung befürworten und sich zu den o.a. Punkten des Antrags der Fraktion
B‘90/Die Grünen enthalten werde.

Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage der Verwaltung vor dem Hintergrund
der Stellungnahme der Verwaltung zustimmen werde. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die
Grünen werde man dem Punkt, „die Stellplätze für Lastenräder zu vergrößern“ zustimmen, den
Punkt bezüglich der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern werde man ablehnen.

Herr Meißner weist darauf hin, dass die Stellplatzsatzung möglichst so beschlossen werden
sollte, dass diese nach Ratsbeschluss umgehend veröffentlicht werden könne. Daher bitte er
darum, die Formulierung zum Thema „Größe der Abstellfläche für Lastenräder“ so zur
Beschlussfassung zu bringen, dass diese direkt übernommen werden könne.

Auf Anregung durch die Vorsitzende kündigt Herr Thabe hierzu an, dass Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreiten werde.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.“


Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23268-21-E8):
„Im Rahmen der Beratungen der Stellplatzsatzung in der Sitzung des AKUSW am 07.09.2022 ergab sich der Wunsch für die Berücksichtigung von Lastenrädern im Satzungstext eine Formulierung zu finden.
In Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Bochum wird von der Verwaltung folgende Ergänzung in § 8 als neuer Abs. 9 vorgeschlagen:

(9): Bei Wohngebäuden mit mehr als 12 Fahrradabstellplätzen muss jeder 13. Fahrrad­abstellplatz für ein Lastenfahrrad ausgelegt sein. Die Grundfläche hierfür beträgt 3 m2 zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche.

Es erfolgt hier eine Beschränkung auf Wohngebäude, da dort das Lastenrad dauerhaft abgestellt werden muss. Bei Verkaufsflächen ab 800 m2 Verkaufsfläche ist der Stellplatzbedarf für Lastenräder bereits in der Anlage 1 unter Ziffer 3.2 und 3.3 in der Form berücksichtigt, dass (mindestens) zwei Stellplätze für Lastenräder hergestellt werden müssen.“

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23268-21-E9):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags zu §4 der Stellplatzsatzung, „Minderungsmöglichkeiten nach Lage und Typ“:

Absatz (2), „Zentralitäts-Bonus“
wird wie folgt geändert:

Das Stadtgebiet ist gemäß Anlage 4 in drei Zonen gegliedert, wobei jede Zone einen unterschiedlich hohen Zentralitäts-Bonus hat. Die notwendigen Stellplätze für KFZ reduzieren sich in der:

- Zone I – Erweiterter City-Bereich (höchste Zentralität) um 35%

- Zone II – Zentren (mittlere Zentralität) um 30%

- Zone III – Erweiterte Innenstadt (niedrige Zentralität) um 25%

Begründung:
Erfolgt mündlich“

AMIG 13.09.2022:
Herr Wilde führt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) an, dass er nicht dafür werbe, die sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Schulen etc. aus der Stellplatzverpflichtung zu nehmen, zumal man bei Kitas häufig private Betreiber und Vorhabenträger habe.

Zu § 6 Abs. 5 gibt er den Hinweis, dass es sich für den Fall, wenn man autofreie Modelquartiere habe, es sich nicht nur um wenige Wohneinheiten, sondern um ganze Quartiere handeln werde, für die die Verwaltung Bebauungspläne aufstelle. In diesen setze man dann fest, dass dort keine Stellplätze erforderlich sind. Diese Festsetzung gelte vorrangig und nicht die Stellplatzsatzung.



Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23268-21-E9) erläutert er, dass man die Stellplatzsatzung auch nach in Krafttreten noch aufgrund aktueller Bedarfe anpassen könne. Daher schlage er vor, diesen Antrag heute zurückzuziehen.

Weiter schlägt Herr Wilde vor, die Empfehlung zur Vorlage heute im Sinne der beiden Stellungnahmen der Verwaltung vom 04.05 2022 und 08.09.2022 zu treffen.

Frau Rm Sassen zieht sodann den o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr. 23268-21-E9) zurück und behält sich vor, diesen zur Ratssitzung erneut zu stellen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION /Die PARTEI), ab.

Vor dem Hintergrund der Beschlussvorschläge der Verwaltung laut der vorliegenden Stellungnahmen vom 04.05.2022 und 08.09.2022 empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung-.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des AKUSW und AMIG sowie der Stellungahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.4
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.6
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25087-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.7
Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Wohnungsmarktbericht 2022 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.10
Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25223-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.11
Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25172-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 18.08.2022 (Drucksache Nr.: 25172-22-E1) vor:
„… in der oben genannten Ratsvorlage ist leider ein redaktioneller Übertragungsfehler enthalten.
Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung
Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt
werden.

Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis.“
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.09.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Hierzu liegt vor Ergänzung zum Vorgang (DS-Nr.: 25172-22-E1):
- Siehe oben -“

AMIG 13.09.2022:
Die Verwaltung strebt an, die Induktionen im Bürgersaal zu prüfen und eine Lösung hierzu zu finden. Außerdem werde man anstreben, auch die anderen Sitzungssäle mit Ringschleifen auszustatten.

Mit dieser Anmerkung der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung –.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Ergänzung zur Vorlage vom 18.08.2022 (Drucksache Nr.: 25172-22-E1) und der Empfehlung des AMIG aus seiner Sitzung am 13.09.2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.12
Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25214-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21332-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.14
Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25141-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.15
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24523-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.16
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestentrat vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 16.12.2021, Drucksache Nr.: 22409-21, zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten, auf.



Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion entsetzt sei, dass die Verwaltung es nicht schaffe, diese Brücke fertig zu stellen. Jede Verschiebung bedeute auch eine Kostenerhöhung. Die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes sei ohne Einbeziehung der Politik getroffen worden. Deshalb könne ihre Fraktion dem o.g. Antrag folgen. Weiterhin bittet sie um folgende Ergänzung des Antrages:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grundlage der bestehenden Planung, zeitnah der Politik einen neuen Beschluss vorzulegen.“

Sie betont, dass die Brücke so schnell wie möglich gewollt sei.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass man sich damals aus guten Gründen für eine neue Brücke entschieden habe, die Verwaltung habe zuletzt kommuniziert, dass die Brücke trotz eines Kostenerhöhungsbeschlusses nicht fertig gestellt werden könne. Er betont, dass nur der Rat den Baubeschluss zurückholen könne, da es sich um einen Ratsbeschluss handele. Gegen die o. g. gewünschte Ergänzung habe seine Fraktion keine Einwände.
Seine Fraktion habe sich übergangen gefühlt, da sie die Information erst aus der Presse erfahren habe. Es gehe um das Verständnis der Fraktion und den Umgang mit der Verwaltung.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion enttäuscht über die Information aus Presse und Verwaltungsvorstand gewesen sei. Seine Fraktion könne sich den Gründen, warum eine Fertigstellung nicht möglich sei, anschließen. Dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion könne seine Fraktion nicht folgen, da der Wunsch, die Brücke zu bauen, immer noch bestehe. Bei einer möglichen Kostenerhöhung gehe er davon aus, dass der Politik eine entsprechende Vorlage vorgelegt werde. Den Beschluss zurück zunehmen, halte er nicht für notwendig.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage ohne den Antrag zur Kenntnis genommen hätten. Die Argumentationen, warum so eine Brücke zurzeit nicht fertig gestellt werden könne, sei vor allem für Menschen aus der Baubranche, nachvollziehbar. Der Antrag könne nur abgelehnt werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) warnt davor, dem Antrag zuzustimmen. Das hätte zur Folge, dass alle Beträge, die in der mittelfristigen Planung budgetiert worden seien, zwangsläufig rausgenommen werden müssten und dann wieder neu beantragt werden müssten. Wie in 1-2 Jahren die Haushaltssituation sei, wisse man heute noch nicht. Die Stimmungslage könne er nachvollziehen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass ca. 8 Mio € von 9,9 Mio € Landesfördermittel seien. Er fragt nach, wie lange die Fördermittel sicher seien und ab wann diese neu beantragt werden müssten.

Frau Siegeroth (66/1-3, stellv. Bereichsleiterin) erklärt, dass Arnsberg bereits informiert sei und ein positives Signal gegeben habe.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob der Förderbescheid weg sei, wenn der Beschluss aufgehoben werde. Inhaltlich schließe er sich mit Blick auf den Haushalt Herrn Stüdemann an. Dem Antrag der CDU-Fraktion könne er nicht folgen.

Frau Siegeroth schließt sich ebenfalls den Äußerungen von Herrn Stüdemann an. Die Verwaltung müsse im Rahmen der Fördermittelbeantragung mit einer Kämmerer Erklärung nachweisen, dass der Eigenanteil im Haushalt abgebildet worden sei. Wenn der Beschluss aufgehoben würde und die Mittel nicht mehr veranschlagt seien, wäre ein Nachweis nicht mehr möglich und damit die Förderung in Gefahr.

Herr Mader zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.
Die Dimension sei in der Vorbereitung des Antrages nicht gesehen worden.
Er betont, dass Beschlüsse des Rates nicht vom Verwaltungsvorstand gecancelt werden könnten.
Die Hauptkritik richte sich an die Umgangsweise. Auch seine Fraktion wolle die Brücke haben.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass es zumindest zeitnah eine Fortschreibung der ursprünglichen Vorlage mit aktualisierten Daten geben müsse. Es könne kein Freibrief erteilt werden, indem man den Baubeschluss belasse, egal was er koste.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit der Ergänzung der aktualisierten Fortschreibung der Vorlage zu empfehlen.

Herr Stüdemann führt aus, dass wenn der Rat der Stadt Dortmund aufgrund der aufgeführten Ursachen oder Gründe die Realisierung verschiebt und die Verwaltung beauftragt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine fortgeschriebene und aktualisierte Planung mit Fertigstellungzeitraum noch einmal zur Kenntnis vorzulegen, habe die Politik kenntlich gemacht, dass der Rat die Entscheidung treffe.

Frau Reuter fragt nach, wie lange verschoben werden könne.

Frau Siegeroth erläutert, dass Arnsberg informiert sei, dass direkt nach der EM 2024 mit dem Bauvorhaben gestartet werde. Von dort sei eine Zustimmung erfolgt, dass das möglich sei.

Herr Kauch warnt davor, Formulierungen zu machen. Er schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu bitten, eine entsprechende Fortschreibung der Vorlage vorzulegen.

Herr Waßmann schlägt vor, einen Formulierungsvorschlag bis zum Rat vorzulegen.
Er fragt nach, da das Vergabeverfahren bereits rechtssicher aufgehoben worden sei, wie lange sich ein Zeitraum mit Blick auf das Vergabeverfahren erstrecken dürfe.

Frau Siegeroth gibt an, dass sich das Leistungsverzeichnis des Bauwerks nicht grundsätzlich ändere. Die Anforderungen an das Bauwerk blieben bestehen. Es werde ganz normal in ein neues Vergabeverfahren gestartet, was zwischen 3 und 6 Monate dauern würde.

Herr Waßmann merkt an, dass es noch eine Verständigung darüber geben müsse, was der späteste Zeitpunkt einer neuen Vorlage sein müsste, wenn das Ziel mit dem Bau nach der EM 2024 zu starten, gehalten werden solle.

Herr Mader schlägt vor, dass eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten für die Ratssitzung von der Verwaltung erarbeitet werde.

Herr Stüdemann sagt zu, Herrn StR Rybicki zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten und einen Formulierungsvorschlag als Grundlage für einen Beschluss des Rates, die Baumaßnahme zu verschieben, bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage heute nicht zur Kenntnis und lässt die weitere Beratung der Vorlage zum Rat durchlaufen, um abschließend einen Beschluss zu fassen.“

Außerdem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25331-22-E2) vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten und einen Formulierungsvorschlag als Grundlage für einen Beschluss des Rates, die Baumaßnahme zu verschieben, zur Ratssitzung am 22.09.2022 vorzulegen.

Wie in der Vorlage bereits ausgeführt, starten die Vergabeverfahren für die Abbrucharbeiten und den Brückenneubau im vierten Quartal 2023. Aufgrund der Volumina sind europaweite Ausschreibungen nötig, so dass mindestens sechs Monate für die Verfahren einzuplanen sind. In der nachfolgenden Übersicht sind die konkretisierenden Daten zu Ihrer Information mit aufgenommen worden.







Start der Vergabe
konkretisierende
Daten
Ausführungsbeginn vor Ort
Ausführungsende
Verkehrssicherung
1. Quartal 2024
Januar 2024
Juli 2024
März 2026
Abbrucharbeiten
4. Quartal 2023
Mitte Oktober 2023
August 2024
Oktober 2024
Brückenneubau
4. Quartal 2023
Mitte Oktober 2023
Oktober 2024
März 2026
Freianlagen
3. Quartal 2025
Juli 2025
Januar 2026
Juli 2026

Für die Beschlussfassung zur Verschiebung der Baumaßnahme möchte ich Ihnen folgende Formulierung vorschlagen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Vorlage „Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024. Ein ergänzender und aktualisierter Baubeschluss ist den politischen Gremien rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage, die Empfehlung des AFBL sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25331-22-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.17
Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25066-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.18
Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.19
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25138-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.20
Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.21
Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24530-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.09.2022 zum „Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30, Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 (Drucksache Nr.: 24119-22) vor:
„Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:

„Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.

Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.

Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.

Anlage:

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir,
dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen
haben würde:
 Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
 Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen,
deutlich angenehmer und gesünder.
 Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer
werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
 Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
 Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer
(kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.

Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:

 Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
 Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
 Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz
anzuordnen.
 Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im
Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
 Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
 Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei
Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
 Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten
< 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).

ERKLÄRUNG

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister

Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“

Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).
Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.

Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.

Rm Schlösser (Die Partei) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven deklariert für ihre Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“

AMIG 13.09.2022:
Aufgrund der heutigen Beschlussfassung zur Vorlage „Unterstützung der Städteinitiative
"Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für
stadtverträglicheren Verkehr (Drucksache Nr.: 24530-22)“ erfolgt keine weitere
Beschlussfassung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI, DS-Nr.:
214119-22-E1).“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Überweisung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.22
Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25350-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15,09,2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die erhöhte Reinigung zu erhöhten Kosten führe, die gebührenrelevant seien. Weiter fragt er nach, wieviel Einwohner*innen das betreffe und ob eine Abschätzung möglich sei, wie hoch die Gebührenerhöhung ausfallen werde.

Frau Siegeroth (66/1-3 stellv. Bereichsleiterin) gibt an, dass die Auswirkungen im Rahmen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung abgebildet würden. Die Höhe sei bisher nicht bekannt und würde zum Ende des Jahres erwartet.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt ebenfalls nach der Auswirkung für den Bürger.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er die Ausweitung für notwendig halte, er es aber auch für merkwürdig halte, dass die Auswirkungen nicht bezifferbar seien. Er schlägt vor, die Vorlage zu schieben und die Verwaltung in Übereinstimmung mit der EDG zu bitten, die Kosten zu benennen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Frage bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und bittet um Beantwortung der Frage bis zur Ratssitzung.“
Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25350-22-E1) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„… der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 um Information/Abschätzung bis zur Sitzung des Rates am 22.09.2022 gebeten, wie viele Einwohner*innen von dieser Maßnahme betroffen sind und wie hoch die Gebührenerhöhung ausfallen wird. Genaue Angaben sowohl zur Kostenhöhe als auch zu den betroffenen Grundstücken werden derzeit im Zuge der Vorbereitung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2023 ermittelt. Insofern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine sehr grobe Einschätzung möglich. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte Erhöhung des Reinigungsintervalls von sechs- auf siebenmal wöchentlich für die Anwohner*innen des Stadtkerns (Wallring) zu einer Steigerung der Reinigungsgebühren um 1/6 bzw. 16,67 % führt. Beispielhaft ergäben sich danach unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Frontmeterlänge von rd. 30 m Mehrkosten von ca. 200 € pro Jahr.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL und der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25350-22-E1) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.23
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage unter Hinweis auf TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.24
Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25221-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.25
Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund als Host City am ICLEI Action Fund zur Kenntnis. Ein Bericht über ein ggf. bewilligtes Förderprojekt wird entsprechend eingebracht.

zu TOP 3.26
Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25603-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag zur Sitzung am 23.06.2022 folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2022 vor:

Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag


1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

Begründung


Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.

Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion


„… die SPD-Fraktion im AWBEWF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unterstützen. Hierbei sollen – orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen – Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden. Ziel dieser Beschlussfassung ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes hinzuwirken, wie vom Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungs­förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig beschlossen.
Die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemein­schaftseinrichtungen durch den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschlossen werden. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie engmaschig zu informieren und zu beteiligen.

Begründung


Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Ein Weg ist bereits das von der HWK und der FH Dortmund ins Leben gerufene Projekt „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“, mit dem Lernorte der beruflichen Bildung mit der Hochschule verzahnt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies ist kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebens­umstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.
Um darüber hinaus mehr Auszubildende auch aus den umliegenden Städten für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, fasste der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22) am 26.01.2022 einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims vorantreibt. Ziel dieser Einrichtung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszu­bildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Um diese Einrichtung dauerhaft auf solide Beine zu stellen und zu verstetigen, soll begleitend zu den oben beschlossenen ersten Maßnahmen (Einrichtung von Gemein­schaftseinrichtungen für Dortmunder junge Erwachsene, Darstellen der Erfahrungen, Evaluation) eine Trägerschaft/Struktur/Organisation dieser Einrichtung erarbeitet und festgelegt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden.“

Die Wirtschaftsprüferin Frau Börner stellt die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderung sowie des Lageberichts vor. Es lasse sich feststellen, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews aus, dass Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € nicht abgerufen wurden. Dies lasse sich damit erklären, dass pandemiebedingt viele Veranstaltungen rund um die Themen Messen, Smart City, Stadtattraktivität und Erlebnis Dortmund nicht durchgeführt werden konnten. Auch die Verleihung des Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises sei ausgefallen.

Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion erklärt Rm Reppin, dass man sich ja bereits zu Beginn des Jahres mit diesem Thema befasst habe und nun die Mittel, welche der Wirtschaftsförderung bereits bewilligt waren, für die Schaffung von Azubiwohnheimen verwenden möchte.

Rm Ixkes-Henkemeier begründet den vorliegenden SPD-Antrag, der als Mittel der Beschäftigungsförderung begriffen werden soll. Man soll zunächst jugendliche Dortmunder*innen ansprechen, auch solche, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, wenn sie nicht aus den Bedarfsgemeinschaften herauskommen. In einem weiteren Schritt kann das Projekt dann auch für andere Jugendliche geöffnet werden.

Rm Brenker entgegnet, dass sich der gemeinsame Antrag auf die bestehende Beschlusslage bezieht, der SPD-Antrag hingegen in seiner Stoßrichtung ein neues Projekt beschreibt, über welches noch zu diskutieren sei.

sB Dr. Klug verweist auf die Diskussion im Januar, bei der bereit die IHK und Handwerkskammer positive Rückmeldungen gegeben habe.

sB Tenbensel schlägt vor, einen Kompromiss aus beiden Anträge zu finden. Es sei wichtig, sich um das Wohnen für Auszubildende zu kümmern. Bei der sozialen Komponente müssten auch die Dortmunder Auszubildenden Berücksichtigung finden. Das Thema des Übergangs von Schule in Ausbildung stelle auch weiterhin eine wichtige Aufgabe dar.

Frau Marzen beschreibt, dass man sich bereits im Austausch mit IHK und HWK befindet. Für die Gründung einer Stiftung seien die genannten rd. 641.000 € jedoch bei weitem nicht ausreichend. Man schlage vor, mit bereits bestehenden Strukturen eines Trägers in der Jugendhilfe zu starten und sich auf Dortmunder Jugendliche zu fokussieren. Es gelte, eigene Projekte wie z. B. der Arbeit der Betriebsakquisiteure nicht zu schwächen. Die Stiftung wolle man nicht ausschließen, jedoch nicht in die anfänglichen Ideen einbeziehen.

Rm Stackelbeck möchte das Projekt nicht auf Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften reduzieren. Man wolle eher den arbeitsmarktpolitischen Gedanken aufgreifen, Auszubildende für Dortmunder Unternehmen zu finden. Sobald das Konzept der Wirtschaftsförderung vorliege, könne man dies ausführlich diskutieren.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, mit Hilfe der Mittel den bestehenden Beschluss dahingehend zu erweitern, bei der Umsetzung mit der Dortmunder Komponente zu beginnen.

Rm Dr. Neumann sieht die Gewinnung von Fachkräften als einen wichtigen Baustein an. Auch gehe es nicht nur um Jugendliche, sondern auch um junge Erwachsene.

Herr Ehrich bezeichnet es als gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Ausbildung zu stärken. Man müsse nun schnelle Lösungen finden, in dem man bestehende Beispiele nutzt.

Rm Stackelbeck betont, dass man mit dem Antrag den bestehenden Beschluss verstärken wolle.

Rm Reppin, Rm Brenker und Rm Nienhoff merken an, dass die Bezeichnung der Stiftung nicht im Beschlusstext aufgeführt ist, sondern aus dem alten Begründungstext übernommen wurde. Bereits bei der Diskussion im Januar habe man deutlich gemacht, dass die Gründung einer Stiftung nur eine Möglichkeit der Trägerschaft sein könnte, man sich anderen Modellen aber auch nicht verschließen werde. Sollte die Wirtschaftsförderung bei der Erstellung des Konzeptes zu einem anderen Ergebnis als einer Stiftung kommen, werde man auch diese Form der Trägerschaft prüfen. Von besonderer Bedeutung sei es, die Wirtschaft und die städtischen Töchter von einer Beteiligung an diesem Azubiwerk zu überzeugen, um dies möglichst breit aufstellen zu können.



Der AWBEWF empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

HINWEIS der Geschäftsführung:
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ist versehentlich nicht erfolgt. Die Entlastung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AWBEWF folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“

Zusätzlich liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der Sitzung am 14.09.2022 vor:

AWBEWF 15.06.2022

- Siehe Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 17.06.2022 -

AWBEWF 14.09.2022

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Sitzung vom 15.06.2022 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung wird entlastet.
Ergänzung aus der Sitzung vom 15.06.2022:

4. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von
641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit den Empfehlungen des AFBL vom 17.06.2022 und des AWBEWF 14.09.2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.3
Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25814-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neufassung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23494-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25845-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

7. Schule
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) au seiner Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 31.08.22 vor:

Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:
..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen…

Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:

Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen
(1 Nein AfD, 19 Ja)
Punkt 2: Abgelehnt:
(7 Ja, AfD, B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)
Punkt 3: Einstimmig beschlossen
(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)

Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:
(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:
(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)
Punkt 6: Einstimmig beschlossen:
(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)
Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)
Punkt 9: Einstimmig beschlossen:
(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)
Punkt 10: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 11: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)
Punkt 12: Abgelehnt:
(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)
Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage angegeben, zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der heute nicht vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.22:

AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt in der o. g. Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung –.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24922-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 15.09.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.22 vor:
Ratsmitglied Vogeler (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage gerne empfehlen werde, zunächst jedoch um Beantwortung der folgenden zwei Fragen zum kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) bittet:
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet
2. Was passiert, wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?

Herr StR Uhr sagt die Beantwortung der Fragen zu.

Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, allerdings habe sich der Fachausschuss noch nicht abschließend geäußert. Sie schlägt vor, die Vorlage in den AFBL durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für eine Empfehlung, allerdings solle sich zunächst der Fachausschuss inhaltlich äußern.

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen. Die Beantwortung der Fragen soll in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wurde um die Beantwortung der
folgenden zwei Fragen gebeten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet?

Es wird nach heutigem Kenntnisstand nicht damit gerechnet, dass die Schaffung weiterer
Stellen erforderlich wird. Bei den derzeit vorgesehenen Stellen (ein Geschäftsführer und zwei
technische Ingenieure) handelt es sich, soweit dies heute abgeschätzt werden kann, um die
vollständige, für die Projektgesellschaft vorgesehene personelle Ausstattung über alle
Projektstufen hinweg.

2. Was passiert, wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?

Die zu gründende Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH ist
ausweislich des Gesellschaftsvertrages auf die Projektstufe 1 (Exploration) bis zum
31.12.2024 ausgerichtet. Mit Erfüllung dieses Gesellschaftszwecks haben die Gesellschafter
auf Verlangen eines Gesellschafters einen Beschluss zu fassen, wonach die Gesellschaft
aufzulösen und zu liquidieren ist.

Entsprechend § 4 Nr. (6) des Konsortialvertrages wird der Rat der Stadt Dortmund mit Abschluss
der Stufe 1 und auf Grundlage deren Ergebnisse einen Beschluss zur Projektfortset2
zung fassen. Dieser Beschluss wird auch die Auflösung, Fortsetzung oder ggf. Neugründung
einer Gesellschaft zur Fortsetzung oder Beendigung des Projektes umfassen.

Sollte die Explorationsphase im Ergebnis eine Fortsetzung des Projektes ergeben und die
DSW21 als Partnerin nicht weiter zur Verfügung stehen, so wäre eine veränderte
Organisationsform zu finden, die die weitere Realisierung des Projektes möglich macht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung für und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung-.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage und die Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.2
Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24549-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25324-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) vor.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schlägt sich selbst vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion für Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, gegen Rm Heinrich Theodor Garbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) als weiteren Vertreter der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer Neuentscheidung des Rates.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO-Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 0,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.616.086,93 €.


zu TOP 9.5
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25086-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25598-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.7
Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25239-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022 zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022 zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.2
Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25150-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgender Besetzungsvorschlag (Drucksache Nr.: 25150-22-E1) vor:
„Vorschläge der Fraktionen, des Integrationsrates und der Agentur für Arbeit Dortmund für die Zusammensetzung des Beirats der Justizvollzugsanstalt Dortmund:
Vorschlag „Mitglied des Landtages“:
- SPD-Fraktion:

MdL Anja Butschkau

Vorschläge aus den Ratsfraktionen:
- SPD-Fraktion:

1. Rm Daniela Worth (Vorschlag SPD-Fraktion)
2. Rm Andrea Keßler (Vorschlag SPD-Fraktion)

- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

sB Hubertus Feltmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

- CDU-Fraktion

Rm Dirk Hartleif (CDU-Fraktion)

- Fraktion Die Linke+

Ingo Meyer (Vorschlag Fraktion Die Linke+)

Vorschlag des Integrationsrates (s. Überweisung des Integrationsrates; Drucksache Nr.: 25555-22):
Frau Berna Celebi; als Stellvertretung Frau Dr. Makham Safaei Shahverdi (Vorschlag Integrationsrat)

Vorschlag der Agentur für Arbeit Dortmund (s. Anlage zur Vorlage Drucksache Nr.: 25150-22):
Herr Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit Dortmund).“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit dem Besetzungsvorschlag ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 07.12.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25629-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.5
Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25391-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.7
Interessensbekundung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25765-22)

Folgender interfraktionelle Besetzungsvorschlag (Drucksache Nr.: 25765-22-E1) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Interfraktioneller Vorschlag:

Deutsch-Französischer Ausschuss:
Oliver Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Petra Dresler-Döhmann (Die Linke+)

Deutsch-Polnischer Ausschuss:
Fabian Erstfeld (SPD)
Michael Kauch (FDP/Bürgerliste)

Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit:
Norbert Schilff (SPD)
Katrin Lögering (Bündnis 90/Die Grünen).“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage und den interfraktionellen Vorschlag ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



11. Anfragen
- unbesetzt –

Die öffentliche Sitzung wird um 13.05 Uhr von OB Westphal beendet.




Westphal Schlösser Kaul
Oberbürgermeister Ratsmitglied stellv. Schriftführer