Niederschrift (öffentlich)

über die 47. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 03.06.2020
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr

Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

SPD-Fraktion:


Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister
Güler Asan
Gerda Bogdahn
Brigitte Hoffmann entschuldigt Brigitte Jülich
Cüneyt Karadas
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg entschuldigt

CDU-Fraktion:
Marcus Bäckerling Frank Schlüter entschuldigt
Dorian Vornweg 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke & Piraten:
David Grade
Cornelia Wimmer

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Katja Bender entschuldigt
Mustapha Essati

AfD:
Andreas Urbanek

Die Rechte:
Siegfried Borchardt entschuldigt

Parteilos:
Anja Lohmann entschuldigt

b) Mitglieder des Rates
- - -

c) Seniorenbeirat

Frau Kalamajka entschuldigt

d) Integrationsrat

Herr Schaefer entschuldigt

Die beratenden Mitglieder wurden aufgrund der aktuellen Situation gebeten, nicht an der Sitzung teilzunehmen.

e) Verwaltung

Christina Fichtenau 33/GF BV In-Nord


Heike Jürß 33/GF BV In-Nord

e) Gäste
- - -

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 47. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 03.06.2020, Beginn:16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.05.2020

2. Einwohnerfragestunde
Entfällt aufgrund der aktuellen Situation. Alternativ können Anliegen schriftlich an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung gerichtet werden!

3. Berichterstattung

4. Eingaben

4.1 Temporärer Erhalt des betriebsbereiten Werkbahngleises 6540 von Westfaliastraße bis HSP /
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17172-20-E2)

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

5.1 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

5.2 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

5.3 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)

6. Finanzen und Liegenschaften

6.1 Förderantrag Bunte Schule "Bunter Garten Nord"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17609-20)

6.2 Förderantrag: Sozialkompetenztraining Helmholtz-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17620-20)

6.3 Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"; hier: Poller an Kreuzungen
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16497-20-E3)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)

7.2 Statistikatlas
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17091-20)

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Schulen

9.1 Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)

10. Kinder und Jugend

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Umwelt, Planen und Wohnen

12.1 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16425-20)

12.2 Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)

12.3 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)

12.4 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17314-20)

12.5 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)
- wird gesondert zugesandt -

12.6 Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)

12.7 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

12.8 Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)

12.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)







VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 16843-20)
- wird gesondert zugesandt -

12.10 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)

12.11 Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17435-20)

13. Bauen und Infrastruktur

13.1 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)

13.2 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)

13.3 Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17438-20)

13.4 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

14. Wirtschaftsförderung

14.1 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)




15. Anträge

15.1 Schrittgeschwindigkeit Autoverkehr im Fredenbaumpark
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 14668-19-E3)

hierzu -> Mitteilung Herr Stadtrat Rybicki / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14668-19-E2)

16. Anfragen

16.1 Planungsstand Münsterstraße
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05705-16-E4)

17. Mitteilungen

17.1 Parken in 2. Reihe
Mitteilung Herr Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16612-20-E1)

17.2 Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
Mitteilung von Herrn Stadtrat Rybicki / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14192-19-E7)

17.3 Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 44 Vincenzheim / Borsigplatz
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16322-19-E1)

17.4 Entfernung der Werbetafeln an der Kreuzung Schützen- und Mallinckrodtstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16946-20-E1)

17.5 Einrichtung Zebrastreifen über die Immermannstraße (in Höhe Depot)
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13759-19-E3)

Der Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, die Redezeit von 3 Minuten (Beschluss vom 11.06.2014) und ein Wortbeitrag pro Teilnehmer pro Tagesordnungspunkt anzuwenden, um eine kurze Sitzung zu gewährleisten (Beschluss vom 06.05.2020).

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, diesen Beschluss dahingehend zu modifizieren, dass pro Tagesordnungspunkt aus jeder Fraktion so viele Wortbeiträge wie Teilnehmer erfolgen können.

Dieser Verfahrensweise stimmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig zu.

Weiterhin bittet Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unbedingt die Hygiene- und Verhaltenshinweise zu beachten.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist nochmals auf den Wegfall der Einwohnerfragestunde. Hierauf ist öffentlich hingewiesen worden und auch auf die Alternative, Anliegen schriftlich an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord richten zu können.

Aufgrund der Abstandswahrungen sind die Sitzplätze für die Öffentlichkeit begrenzt.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Jülich benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) teilt ihre Befangenheit zu TOP 6.6 mit.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte ergänzt bzw. erweitert:

Nachversand:

Neu TOP 9.2 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“
(Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)

Zu TOP 16.1 Planungsstand Münsterstraße
Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05705-16-E4)

Zur Kenntnisnahme:
hierzu: Mitteilung der Koordinierungsstelle „nordwärts“ (Drucksache Nr.: 05705-16-E6)
hierzu: Mitteilung der Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05705-16-E5)

Tischvorlagen:

Neu TOP 4.2 Eingabe vom BUND zum Landschaftsplan;
Hier: Hundeführung in Naturschutzgebieten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 17243-20-E3)

Wird gemeinsam mit TOP 12.5 behandelt.


Neu TOP 4.3 Eingabe von Herrn Ingenmey zu TOP 17.3 „Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 44 Vincenzheim/Borsigplatz“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 16322-19-E2)

Wird gemeinsam mit TOP 17.3 behandelt.

Neu TOP 6.4 Förderantrag „Kleinod – Arbeitstitel – Kulturveranstaltungen auf dem Depot-Außengelände in den Sommerferien
Beschluss
(Drucksache Nr. 17825-20)

Neu TOP 6.5 Förderantrag auf finanzielle Unterstützung des Projekts „Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik“
Beschluss
(Drucksache Nr. 17826-20)

Neu TOP 6.6 Förderantrag „Projektraum Fotografie“
Beschluss
(Drucksache Nr. 17905-20)

Neu TOP 6.7 Förderantrag DIDF Bezent e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr. 17922-20)

Neu TOP 6.8 Förderantrag Libellen-Grundschule;
Medienkonzept digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr. 17927-20)

Hierzu: zusätzliche Förderanträge der Oesterholz-
und Lessings-Grundschule

Neu TOP 6.9 Förderantrag Diesterweg-Grundschule;
Medienkonzept digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr. 17928-20)

Neu TOP 6.10 Förderantrag Albrecht-Brinkmann-Grundschule,
Medienkonzept digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr. 17931-20)

Die Tagesordnungspunkte 6.8 bis 6.10 werden gemeinsam behandelt.

Neu TOP 7.3 Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr. 17735-20)

Zu TOP 12.3 Soziale Stadt Dortmund – Nordstadt – Grüner Ring Westfalenhütte –

Hierzu: Antrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 17175-20-E1)


Zu TOP 12.5 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)

Hierzu: Mitteilung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr. 17234-20)

Zu TOP 12.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte

Hierzu:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 16843-20-E2)
und
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 16843-20-E3)

Zu TOP 12.10 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“; hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraße

Hierzu: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 17248-20-E1)

Zu TOP 13.4 Verlängerung der Stadtbahnlinie U 44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße – Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung

Hierzu: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 16881-20-E1)

Neu TOP 14.2 Quartiersentwicklung Speicherstraße – Aktueller Sachstand –
Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 17570-20)

Neu TOP 15.2 „Bänke Borsigplatz“;
Antrag der SPD-Fraktion
Beschluss
(Drucksache Nr. 17902-20)

Zu TOP 17.2 Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen

Hierzu: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 14192-19-E12)

Zu TOP 17.4 Entfernung von Werbetafeln an der Kreuzung Schützen- und Mallinckrodtstraße

Hierzu: Radfahrende an Kreuzung Mallinckrodt-/Schützenstraße
Mitteilung Tiefbauamt
(Drucksache Nr. 16946-20-E2)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.05.2020

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder teilt mit, dass Herr Schaefer darum bittet, in der Anwesenheitsliste mit dem Vermerk „Aufgrund der Corona-Situation gebeten worden, nicht teilzunehmen“ eingetragen wird.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, einen Satz einzufügen, dass alle beratenden Mitglieder gebeten worden sind, nicht an der Sitzung teilzunehmen.

Herr Grade verweist auf die später hinzugefügte Anmerkung der Geschäftsführung auf Seite 11 der Niederschrift.

Die Niederschrift über die 46. Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.05.2020 wird einstimmig mit oben genannten Ergänzungen genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
- entfällt -

3. Berichterstattung
- unbesetzt –

4. Eingaben

zu TOP 4.1
Temporärer Erhalt des betriebsbereiten Werkbahngleises 6540 von Westfaliastraße bis HSP /
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17172-20-E2)

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist auf die Verwaltungsvorlage Tagesordnungspunkt 5.2 „SMART RHINO“.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Eingabe zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Bisher haben wir uns noch nicht kennengelernt, daher stelle ich mich/uns kurz vor: Die Bahnhof Mooskamp gGmbH ist öffentliches Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) und betreibt seit 2008 die Gleisinfrastruktur Ap-71 „Hansabahn“, die bereits von der Huckarder Straße Nord (ehem. Stellwerk Union) über Kokerei Hansa und Betriebswerk Mooskamp bis zur Ellinghauser Straße im musealen, öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) genutzt wird. Das EIU und ich als Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) wurden dann 2018 seitens der Thelen-Gruppe auch mit der Verwaltung der HSP-Werkbahn-Infrastruktur Ap 2-28 beauftragt und haben diese 2018 auch zum Teil wieder in Betrieb genommen. Dies betrifft auch das Gleis 6540 vom DE-Anschluß an der Westfaliastraße/OW IIIa bis in das HSP-Werksgelände. Als Vorsitzender der Verkehrshistorischen Arbeitsgemeinschaft der DSW e.V. vertrete ich zudem den Verein als Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU), das den musealen Schienen-Personennahverkehr auf der Hansabahn seit 2006 betreibt. Das bei Jung und Alt beliebte und erfolgreiche Projekt ist auch im Internet unter www.bahnhof-mooskamp.de zu finden und eng mit der Stadt Dortmund und DSW21 vernetzt.

Hiermit nehme ich Bezug auf die „Smart Rhino“-Machbarkeitsstudie zur HSP-Fläche, die ja am 06.05.2020 auch der BV Innenstadt-Nord zur Beratung und Beschlussfassung vorlag. Die Bahnhof Mooskamp gGmbH als beauftragtes Werkbahn-EIU war leider nicht an der Entstehung dieser Machbarkeitsstudie beteiligt. Die Werkbahnanlagen spielen weder ganz noch teilweise in der Machbarkeitsstudie eine Rolle. Folglich ist es mir gerade jetzt wichtig, mich in Richtung Innenstadt-Nord weiter zu vernetzen, da auch hier über mögliche Optionen hinsichtlich einer langfristigen Folgenutzung der Trasse des betriebsbereiten Werksbahn-Bestandsgleises 6540 zur Westfaliastraße gesprochen wird.
Die Machbarkeitsstudie „Smart Rhino“ sieht für die nördliche HSP-Teilfläche die Option einer zentralen Erschließungsachse mit neuer Stadtbahnstrecke bis zur Huckarder Straße Nord vor. Zudem skizziert die Studie eine H-Bahntrasse zwischen HSP-Gelände und Hafen über die jetzige Werkbahntrasse zur Westfaliastraße. Hierzu haben Sie am 06.05.2020 alternativ die Verlängerung einer Stadtbahnlinie vom Hafen über „Smart-Rhino“ zur Wittener Straße diskutiert. H-Bahn- und Stadtbahn-Planungen bedürfen jedoch als Infrastrukturprojekte mit hohen Kosten eines langen, zeitlichen Vorlaufs und werden sicherlich nicht bis zur IGA 2027 realisiert (siehe geplante Stadtbahnverlängerung Westfalenhütte). Die Machbarkeitsstudie „Smart Rhino“ sieht für den 2., nördlichen Bauabschnitt ebenfalls einen Realisierungszeitraum von 10 bis 20 Jahren vor, also auch deutlich über 2027 hinaus. Zumindest bis zur IGA 2027 sind wir daher als EIU und EVU bestrebt, das betriebsbereite Werkbahn-Bestandsgleis 6540 Richtung Westfaliastraße im musealen ÖPNV zu betreiben, hierfür sprechen mehrere Gründe:
1. Nur an der Westfaliastraße gibt es einen ebenerdigen Zugang zum Gleis vom öffentlichen Straßenraum aus, folglich können wir dort einen erreichbaren Haltepunkt einrichten.
2. Durch unsere beabsichtigte museale ÖPNV-Nutzung des Gleises 6540 entstehen weder der Stadt Dortmund, noch der Thelen-Gruppe Kosten.
3. Das erforderliche Brückenbauwerk 6.5.10 (über den Rangierbahnhof DB) wird ebenso wie die anderen Brückenbauten eisenbahntechnisch ingenieursmäßig laufend geprüft und ist für unsere Verkehre noch über Jahre ohne weitere Kosten stand-, verkehrs- und betriebssicher. Die Brückenbücher liegen bei mir als zuständigem EBL.

Schließlich sind wir als EIU seit einigen Jahren bereits Mitglied der „Allianz Smart City Dortmund – Expertengruppe Transport und Logistik“. In diesem Zusammenhang arbeiten wir schon länger erfolgreich mit dem Fachbereich Elektrotechnik der Fachhochschule Dortmund (FH-DO) und KMU aus der Nordwärts-Gebietskulisse hinsichtlich eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts zu regenerativen Antriebssystemen für Schienen-Leichtfahrzeuge (LRV) zusammen (siehe unsere Projektvorstellung in der aktuellen IGA-Machbarkeitsstudie der Stadt Dortmund).

Im Zuge der zu den Machbarkeitsstudien noch stattfindenden Beratungen der BV Innenstadt-Nord bitte ich im Auftrag von EIU und EVU freundlichst um Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
1. Der Erhalt und die zukünftige, ggf. nur bis zur IGA 2027 dauernde museale ÖPNV-Nutzung des betriebsbereiten Werkbahngleises 6540 stellt auch für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord einen eigenständigen, touristischen und damit wirtschaftlichen Wert dar. Diesen hatten im Bezug auf die Hansabahn zuvor auch die Bezirksvertretungen Huckarde und Mengede für sich erkannt und uns in der Vergangenheit sogar finanziell beim Gleiserhalt auf der Kokerei Hansa unterstützt. Das verbindende Element des vorhandenen und betriebsbereiten Werkbahngleises 6540 befördert sowohl Besuchergruppen benachbarter Stadtbezirke wie Huckarde und Mengede, als auch von außerhalb der Stadt Dortmund über die Smart-Rhino-Fläche in Richtung Westfaliastraße/Hafen.
2. Derzeit befindet sich ein „Letter of Intent (LOI) der FH-DO in Vorbereitung, der sich für den Erhalt einer fachbereichsnahen Erprobungs-Schieneninfrastruktur ausspricht, die ohne Beeinträchtigung weitergehender Güter- oder Personenverkehre für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von FH-Fachbereichen, sowie angeschlossenen Instituten nutzbar ist.
3. Das betriebsbereite Werkbahngleis 6540 Richtung Westfaliastraße sollte folglich wegen der möglichen Schaffung eines ebenerdigen Haltepunkts dort und der Kostenneutralität einer solchen musealen ÖPNV-Verbindung zumindest bis zur tatsächlichen Notwendigkeit eines Rückbaus erhalten und im musealen ÖPNV genutzt werden. Die Thelen-Gruppe sollte daher auch die eisenbahnrechtliche Zustimmung zur erforderlichen Widmung zeitnah erklären.





zu TOP 4.2
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Mitteilung BUND Dortmund / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17243-20-E3)

Siehe TOP 12.5.

zu TOP 4.3
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 44 Vincenzheim / Borsigplatz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16322-19-E2)

Siehe TOP 17.3.

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

zu TOP 5.1
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

Die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern sich dahingehend, dass sie den Zwischenbericht als sehr enttäuschend zur Kenntnis nehmen, da keine aktuellen Sachstände bzw. Informationen (z. B. statistische Vergleichszahlen und das Projekt Münsterstraße) enthalten sind.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, zu einem späteren Zeitpunkt um eine Berichterstattung zu bitten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.“

zu TOP 5.3
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)

Herr Urbanek (AfD) teilt mit, dass er der 1. Änderung noch entsprechen könnte, aber mit der 3. Änderung absolut nicht einverstanden ist, da er hier kleinere Kräfte als benachteiligt sieht und kann der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.



Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt, die in der Begründung dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat)“.

6. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 6.1
Förderantrag Bunte Schule "Bunter Garten Nord"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17609-20)

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) regt an, dass der Hinweis gegeben wird, dass sich bei der Firma GrünBau Gartenwerkzeuge etc. ausgeliehen werden können. Hier gilt es sich noch zu vernetzen, um Synergieeffekte zu erzielen. Er bittet, diesen Hinweis an den Antragsteller weiterzuleiten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Fördervereins „Bunte Schule Dortmund, Interkulturelle Waldorfpädagogik im Ruhrgebiet e. V.“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Fördersumme von 2.000,00 Euro aus dem Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.2
Förderantrag: Sozialkompetenztraining Helmholtz-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17620-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „Sozialkompetenztraining Helmholtz-Gymnasium“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Fördersumme von 5.000,00 Euro aus dem Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.3
Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"; hier: Poller an Kreuzungen
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16497-20-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung sowie den aktuellen Sachstand des Tiefbauamtes zur Kenntnis und hebt den Haushaltsbeschluss für die Jahre 2020 (21.500,00 Euro) und 2021 (3.500,00 Euro) einstimmig auf.

„Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung, die verkehrsbehördlich angeordnet werden muss. Standortvorschläge der Bezirksvertretung sind gerne willkommen (es wird um Konkretisierung gebeten). Hierfür werden keine finanziellen Mittel der Bezirksvertretung benötigt, da bei einer positiven Überprüfung die Ausführung durch das Bezirksteam-Nord des Tiefbauamtes erfolgt und dann auch über Mittel des Tiefbauamtes abgerechnet werden.“

zu TOP 6.4
Förderantrag; "Kleinod" Arbeitstitel; Kulturveranstaltungen auf dem Depot-Außengelände in den Sommerferien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17825-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag „Kleinod“ Arbeitstitel; Kulturveranstaltungen auf dem Depot-Außengelände in den Sommerferien und beschließt einstimmig der Parzelle im Depot aus der Kultur- und Vereinsförderung einen Betrag von 3.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.5
Förderantrag auf finanzielle Unterstützung des Projekts "Umrüstung unserer Flutlichtanlage auf LED-Technik"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17826-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des FC Merkur 1907 e. V. zur Kenntnis und beschließt einstimmig für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik eine Fördersumme von 8.844,15 Euro aus konsumtiven Mitteln zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6.6
Förderantrag Projektraum Fotografie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17905-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet um Klärung nachfolgender Fragen mit dem Antragsteller:
- Finanzierung durch anderen Stadtbezirke?
Welche Stadtbezirke wurden um Förderung gebeten?
Erfolgt eine Förderung durch andere Stadtbezirke?
- In welchen Stadtbezirken wird das Projekt umgesetzt?
- Gibt es einen Bezug zum Stadtbezirk Innenstadt-Nord?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vertagt einstimmig den Förderantrag in die nächste Sitzung. Sollte eine Vertagung ein Scheitern des Projektes nach sich ziehen, so wird im Wege der Dringlichkeit entschieden.

zu TOP 6.7
Förderantrag "DIDF" Bezent e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17922-20)

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellt den mündlichen Antrag, dem Verein eine Förderung in Höhe von 300,00 Euro im Rahmen der allgemeinen Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 8 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Herr Karadas/SPD-Fraktion und Herr Essati/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) eine Förderung mehrheitlich ab.

zu TOP 6.8
Förderantrag Libellen-Grundschule; Medienkonzept digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17927-20)

zu TOP 6.8.1
Weitere Anträge der Oesterholz-Grundschule und Lessing-Grundschule / Beschluss
(Drucksache Nr.: 17927-20-E1)



zu TOP 6.9
Förderantrag Diesterweg-Grundschule, Medienkonzept digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17928-20)

zu TOP 6.10
Förderantrag Albrecht-Brinkmann-Grundschule; Medienkonzepte digitale Leihgeräte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17931-20)

Herr Grade (Fraktion Die Linke & Piraten) gibt den Hinweis, dass neben Microsoft Teams es auch andere Anbieter gibt. Besonders quelloffene Programme sind aus Sicherheits- und Wartungsgründen zu empfehlen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Förderanträge der Fördervereine nachfolgender Grundschulen zur Kenntnis und beschließt einstimmig den jeweiligen Grundschulen je einen Förderbetrag in Höhe von 6.500,00 Euro aus Mitteln des Schul- und Bildungsfonds zur Verfügung zu stellen:

1. Libellen-Grundschule
2. Diesterweg-Grundschule
3. Albrecht-Brinkmann-Grundschule
4. Lessing-Grundschule
5. Oesterholz-Grundschule


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Aufnahme der Funktionsträger der Kinderfeuerwehr in die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018

· sowie die Änderung des Auszahlungsrhythmus der Aufwandsentschädigungen von halbjährlich auf monatlich.“



zu TOP 7.2
Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)

Herr Grade (Fraktion Die Linke & Piraten) stellt nachfolgende mündliche Anfrage:

Ist es möglich, den Tabellen der Stadtbezirksprofile, z. B. S. 139 neben der prozentualen Veränderung, eine Spalte mit den aktuellen Prozentzahlen zuzufügen, damit Nutzer diese nicht aus den Texten bzw. anderen Seiten zusammensuchen müssen?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Dortmunder Statistikatlas zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung der Anfrage zur Beantwortung an die Verwaltung.

zu TOP 7.3
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Änderung der Erhebung von Sondernut­zungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Gebührensatzung und erlässt Betreibende von Betrieben mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen Gebühren in folgendem Umfang:
Außengastronomie:
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inan­spruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 werden die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen.
Kleinwarenauslagen
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 gemäß
§ 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Stadtamtes 32 in Höhe von 342.000 €.
8. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

9. Schulen

zu TOP 9.1
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„a) Der Schulausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu b) die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 40 aus der Investitionsfinanzstelle 40N00301001000 – Sanierung Jugendverkehrsschule - (780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020 630.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.389,33 Euro.

b) Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Erneuerung der Jugendverkehrsschule“ benötigten Mittel in Höhe von 630.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen -außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.“

zu TOP 9.2
5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.04.2020 zur Kenntnis.

10. Kinder und Jugend
- unbesetzt –

11. Soziales, Familie und Gesundheit
- unbesetzt –

12. Umwelt, Planen und Wohnen

zu TOP 12.1
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16425-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021 zu beschließen.

zu TOP 12.2
Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)




Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.“

zu TOP 12.3
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)

zu TOP 12.3.1
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17175-20-E1)

Die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretug Innenstadt-Nord halten eine Begehbarkeit der Baustelle für kontra produktiv (Verzögerung der Maßnahme, Verkehrssicherungspflicht etc.).

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 1 Ja-Stimme (Herr Essati/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) ab:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:

Die Bezirksvertretung setzt sich für eine frühzeitige, offene und transparente Bewohner*innenbeteiligung ein. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob Teile des Geländes den Bewohner*innen bereits während der Planungs- und Bauphase geöffnet werden können, damit sie bei Spaziergängen die Möglichkeit haben, den Grünen Ring zu erkunden.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, mögliche Zwischennutzungen (z.B. kulturelle Veranstaltungen) auf dem Gelände zu prüfen und ggf. in den Planungen zu berücksichtigen.

Begründung:
Ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Durchführung von Beteiligungsformaten ist unter anderem eine frühzeitige Inaugenscheinnahme des zu planenden Geländes durch die Bewohner*innen. So können sie als spätere Nutzer*innen eine bessere Vorstellung des Geländes und der zukünftigen Gestaltung entwickeln. Dies sollte nicht nur durch Führungen mit den Projektentwickler*innen geschehen, auch individuelle Erkundungsmöglichkeiten sollten geschaffen werden, damit möglichst viele Bewohner*innen den Raum erfahren können.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.“


zu TOP 12.4
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement ab 11.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17314-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 26 Monate bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum
des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 759.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2022. Die zuwendungsfähigen Aufwen- dungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 100.000 €.

Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 859.000 €.

Die Stadterneuerung hat zum Jahresförderprogramm 2020 der Städtebauförderung entsprechende Fördermittel beantragt. Eine Bewilligung mit einer Förderquote von 80 % ist mit der Veröffentlichung des Programms im März 2020 in Aussicht gestellt.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 687.200 Euro.“




zu TOP 12.5
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

zu TOP 12.5.1
Mitteilung Beirat untere Landschaftsbehörde / Kenntnisnahme ggf. Beschluss
(Drucksache Nr.: 17243-20-E5)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des BUND (TOP 4.2) zur Kenntnis:




Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis:






Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig bei 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.

VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.


zu TOP 12.6
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund
1) beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die Beseitigung der „Problemimmobilie Kielstraße 26“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.515.000,00 € zzgl. 70.000,00 € aktivierbarer Eigenleistungen.
2) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung (Leistungsphase 3-8 HOAI) der Gebäudebeseitigung.
3) beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen für die Neubebauung voranzutreiben.
4) beschließt gem. § 85 und § 83 GO NRW die entsprechenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.“

zu TOP 12.7
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek/AfD) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.



zu TOP 12.8
Bauleitplanung: 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße
I. Verfahrensstand und städtebauliche Rahmenplanung
II. Einleitung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hafenquartier Speicherstraße -
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
IV. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 246 - Hafenquartier Speicherstraße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17115-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt den aktuellen Verfahrensstand des städtebaulichen Konzeptes „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
die städtebauliche Rahmenplanung auf dieser Grundlage weiter zu konkretisieren.


II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (85. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. S 3634/FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan InN 246 – Hafenquartier Speicherstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 und 41 GO NRW“














zu TOP 12.9
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)

zu TOP 12.9.1
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16843-20-E3)

zu TOP 12.9.2
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16843-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Konzeption zahlreicher Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr, insbesondere im Bereich des grünen Rings, aber auch entlang der Hauptstraßen. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine konkretere Darstellung einzelner Planungen:
1.) Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg “Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark” westlich parallel zur Hoeschallee.

In der Anlage s. S. 297 der gesamten Anlage, S. 40 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219 heißt es zur Werkstraße TKS: „Hierfür sind eine Unterführung der Hoeschallee und die Querung der öffentlichen Grünflächen westlich der Hoeschallee erforderlich. Um eine Weiterführung der Fuß- und Radwege in der öffentlichen Grünfläche sicherzustellen, ist westlich der Hoeschallee im Bereich der Rampen dieser Unterführung eine Landschaftsbrücke zur Vernetzung festgesetzt.“





1a. Erfolgt die Querung der Westfalenhüttenallee durch den FR-Weg (Hoeschpark - Grünverbindung - Quartierpark) ebenerdig? Ist eine Lichtsignalanlage zur sicheren Querung vorgesehen? Auch die Straßenbahnlinie muss gequert werden. (violetter Kreis)
1b. Wie soll die Landschaftsbrücke über die Werkstraße ausgestaltet werden? (blauer Kreis). Verläuft der FR-Weg in diesem Bereich ebenerdig?

2.) Geplanter Durchbruch des Lärmschutzwalls zum Hoeschpark

In der Anlage (s. S. 278 der gesamten Anlage, S. 21 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219) heißt es zum Hoeschpark: „Die östliche Begrenzung dieser Grünfläche bildet ein ca. 630 m langer und 4 m hoher Lärmschutzwall, der für die lärmtechnische Abschirmung des Hoeschparks gegenüber der Hoeschallee sorgt. Dieser Wall wird gegenüber der Zufahrt zum Gewerbegebiet einmal unterbrochen, um eine Fuß- und Radwegeanbindung an den Hoeschpark zu schaffen. Westlich der Lärmschutzanlage ist eine neue Rad- und Wanderwegeverbindung auf der lärmgeschützten Parkseite vorgesehen.“




Soll es an der Hoeschallee an dieser Stelle eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geben zur rechten Straßenseite mit Lichtsignalanlage geben? (violette Linie)

3.) Führung des Fuß-/Radverkehrs über die Hauptkreuzung Hoeschallee/ Westfalenhüttenallee

Die „Hoeschallee“ und die „Westfalenhüttenallee“ sollen mittels einer Vollkreuzung mit Lichtsignalanlage verknüpft werden. Wie soll eine maximale Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs an der Kreuzung sichergestellt werden?





Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Verlauf der weiteren Planungen von einer durchgehenden Anbindung der Oesterholzstraße an die Springorumstraße für den öffentlichen PKW und LKW-Verkehr abzusehen und somit der Einwendung des Freundeskreis Hoeschpark zu folgen (S. 503 der gesamten Anlage, S. 4 des Anlage 10a). Die Zufahrt zu den bestehenden und geplanten Thyssen-Krupp-Nutzungen westlich der Hoeschallee kann wie bisher über das Tor 1 erfolgen.

Begründung:

Durch die Öffnung der Straße ist mit einer Verdoppelung des Verkehres auf der Oesterholzstraße mit den entsprechenden Lärm- und Luftbelastungen sowie erhöhten Unfallgefahren zu rechnen (Steigerung der Verkehrsmenge von 2.900 Kfz/24 h im Vergleichsfall P0 auf 5.900 Kfz/24 h im Planfall P2, s. S. 295 der gesamten Anlage, S. 38 der Begründung Teil A zum Bebauungsplan InN 219). Die zusätzlichen Belastungen treffen nicht nur die angrenzenden Wohngebiete, sondern auch eine Reihe von Einrichtungen für Kinder (Oesterholz-Grundschule, Kindergarten Schiffskoje/ Inselgruppe, St. Vincenz-Jugendhilfezentrum mit verschiedenen Einrichtungen, Stadtteilschule Kita Nordlicht, Villa Löwenherz, Stern im Norden). Zur Abminderung der negativen Effekte ist zwar ein Lkw-Fahrverbot geplant, welches aber nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden kann.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 4 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 5 a und b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrenstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt die Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.03.2020 und
stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




IX. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XI. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)

Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XII. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.03.2020, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

XIV. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 15 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW






zu TOP 12.10
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)

zu TOP 12.10.1
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17248-20-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Im Rahmen des Projekts „Emmissionsfreie Innenstadt“ sollte auch eine Fahrradachse von der City durch die Nordstadt nach Eving realisiert werden. Durch den jetzt anstehenden Abriss des Hochhauses an der Kielstraße verschiebt sich die Realisierung der Radachse Nord. In der Vorlage 17248-20 steht:

„In der detaillierteren Ausarbeitung der Planungen wurde deutlich, dass die DEW21 und die DONETZ im Zuge des Fernwärmenetzumbaus und der Leitungsverlegungen im Vorfeld des Abrisses des Hochhauses in der Kielstraße in den kommenden Jahren in der Nordstraße umfangreiche Baustellen einrichten werden. Eine vorherige Umgestaltung zu einer Fahrradstraße ist aufgrund dessen weder wirtschaftlich, noch ist es vermittelbar, dass eine neueingerichtete Fahrradstraße unmittelbar nach Fertigstellung durch Baustellen (teilweise) blockiert wird. Die Planungen für die Nordachse wurden abgeschlossen und liegen für eine Umsetzung im Anschluss an die Baumaßnahmen der Versorgungsträger bereit. Mit der Umsetzung werden die politischen Gremien dann gesondert befasst.“

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Finanzierung der Radachse Nord trotz der Verschiebung durch das Programm "Emissionsfreie Innenstadt" oder ein anderes Programm gesichert?

2. Wie sehen (grob) die neuen Zeitpläne für die Ausführungsphase aus? Ab wann kann mit der Realisierung der Radachse gerechnet werden?

3. Ist die gesamte Nordachse von Baumaßnahmen betroffen oder nur Teilabschnitte? Ist eine Realisierung der Nordachse in Teilabschnitten möglich? Welche provisorischen Zwischenlösungen sind aus der Sicht der Verwaltung vorstellbar?

4. Können die Pläne für den Umbau der betreffenden Straßen im Bereich der Nordachse der Bezirksvertretung vorab zur Kenntnis gegeben werden?“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen
a) Arndtstraße (zwischen Goebenstraße und Heiliger Weg)
b) Lange Reihe (vom östlichen Ende bis Von-der-Tann-Str.), an Stelle der Nordachse über Leuthardstr-Krimstraße-Nordstraße (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber)
mit einer Gesamtsumme von insgesamt 86.000 € und Erträgen in Höhe von insgesamt 68.800 € (jeweils im Haushaltsjahre 2021) und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Fahrradstraße mit verstärkter Überwachung der vorhandenen bzw. neuangeordneten Parkregelung durch das Ordnungsamt StA32 und mit Informationsmaterial im Rahmen der Kampagne „UmsteiGERN – Du steigst um. Dortmund kommt weiter“ begleitet wird.“

zu TOP 12.11
Städtebauförderprogramm 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17435-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2021 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.

Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.“

13. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 13.1
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe von Planungsleistungen

- für die Hoeschallee / Hildastraße und die Straße Am Waldfried sowie die Straßen
Springorumstraße / Westfalenhüttenallee
- für die Werksstraßen als Folgemaßnahme der Hoeschallee und die Umplanung der
Springorumstraße als öffentliche Straße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von
1.470.000,00 Euro.







Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 240.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.“

zu TOP 13.2
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17438-20)

Herr Grade (Fraktion Die Linke & Piraten) stellt die mündliche Anfrage, was der diagonale Schriftzug „Vertraulich – Planentwurf im Rahmen der Beteiligung“ in der Anlage „Lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ der Bezirksregierung Arnsberg bedeutet.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet um Weiterleitung der Anfrage zur Beantwortung an die Verwaltung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Entwurf zur „Lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ zur Kenntnis:

1. Der Rat nimmt den Entwurf zur „Lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu den aufgeführten Maßnahmen zu erteilen.













zu TOP 13.4
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16881-20)

zu TOP 13.4.1
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16881-20-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

1. Warum wird nicht gleich bis zur Haltestelle Rüschebrinkstraße gebaut?
(also eine Haltestelle weiter, die HS Rüschebrinkstraße ist noch auf dem neuen Westfalenhüttengelände). Ist evtl. noch keine Trassenfestlegung erfolgt?


2. Bis wann soll die weitere Verlängerung bis zur Haltestelle Rüschebrinkstraße und weiter nach
Kirchderne in Angriff genommen werden?
Gibt es Prognosen, in welchem Maß das Fahrgastvolumen steigen soll?
3. Ist es möglich, an der neuen Haltestelle Rüschebrinkstraße einen Park+Ride-Platz zu bauen? (Zufahrt zur B236)

4. Ist eine Stausituation bei Variante V4 tatsächlich nur in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten (S. 11 der Vorlage)? Was ist mit "spürbaren Wartezeiten" gemeint? Sind bei dieser Variante Rückstaus auch für die Stadtbahn zu erwarten? Welchen "Anteil" hat die Stadtbahn an den Rückstaus bei einer oberirdischen Trasse? Können die Ampeln so geschaltet werden, dass der MIV die Gleistrasse räumen kann, wenn die Bahn kommt?

5. Der Nutzen-Kosten-Indikators (NKI) liegt höher als 1, wenn der (errechnete) Nutzen höher als die (geschätzten) Kosten liegt. Für die Variante V3 (Unterführung) wird ein Indikator von 1,03 angegeben, für die Variante V4 (niveaugleich) ein deutlich besserer Indikator von 1,7
(S. 9 der Vorlage). Warum votiert die Verwaltung trotzdem für die Variante 3?

6. Förderfähigkeit besteht offenbar nur dann, wenn der NKI >= 1 ist. Ein NKI von 1,03 für die Variante V3 birgt auch Risiken, falls der Fördergeber nachrechnet und einen niedrigeren Wert erzielt. Besteht dieses Risiko? Was unternimmt die Stadt Dortmund in diesem Fall?

7. S. 13 der Vorlage: "Die maximale Zuwendung liegt nach bisherigem Förderprogramm nach dem ÖPNVG NRW bei 90%, bei Aufnahme in das neue GVFG-Bundesprogramm bei 95 %. ...In Variante 4 ... ist keine Förderung nach dem neuen GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) mit 95 % zu erwarten, da die Voraussetzungen des Neubauvolumens in Höhe von 30 Mio. Euro nicht erreicht werden." Da diese Feststellung bei Variante V3 nicht aufgeführt wurde, obwohl sie mit 25,5 Mio € ebenfalls unter der 30 Millionen-Grenze liegt: Rechnet die Verwaltung mit einer Förderquote von 95%, wenn sich die Baukosten erhöhen sollten?

8. Ist bei Variante 3 eine längere oder kürzere Bauzeit als bei Variante V4 zu erwarten? Müssen ggf. unterirdische Leitungen verlegt werden?

9. Warum verläuft die U44 im westlichen Bereich / Springorumstraße nicht auch auf der Südseite auf einem besonderen Bahnkörper?


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 1 Ja-Stimme (Herr Essati/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 9 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) mehrheitlich ab:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um eine Beschlussfassung des folgenden ergänzenden Antrags:

Die Bezirksvertretung lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante V3 (diagonale Unterfahrung der Kreuzung) ab und setzt sich für die Variante V4 mit niveaugleicher Kreuzung ein. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, zu untersuchen, welche Möglichkeiten es zur Verbesserung der Knotenpunktleistungsfähigkeit bei Variante V4 gibt.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wann die U44 über die Haltestelle „Warmbreitbandstraße“ weitergebaut werden kann.

Begründung:

Die Mehrkosten von 9,8 Millionen Euro für die Variante mit Unterfahrung erscheint uns zu hoch im Verhältnis zu der Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Straße, zumal im Verlauf der weiteren Planungen und Realisierung des Vorhabens mit einer Steigerung der Baukosten zu rechnen ist. Die jährlichen prognostizierten Folgekosten der Instandhaltung (differenziert nach Varianten) sind in der Vorlage nicht dargelegt. Aus der Vorlage erschließt sich zudem nicht, warum die U-Bahn im westlichen Bereich (Springorumstraße) nördlich der Fahrbahn und im östlichen Bereich (Westfalenhüttenallee) südlich der Fahrbahn geführt werden soll.

In Bezug auf die Knotenleistungsfähigkeit heißt es auf S. 11 der Vorlage: „Ein Rückstau zwischen den Knotenpunkten und damit eine gegenseitige Beeinträchtigung des Verkehrsablaufes kann jedoch in der Untersuchungsvariante … V4, (diagonale Querung) bei einer entsprechenden Signalisierung vermieden werden.“ Rückstaus sind laut Vorlage nur in den Hauptverkehrszeiten zu erwarten. Es fehlt eine Information, wie hoch der Anteil der Stadtbahn an den Rückstaus bei einer oberirdischen Trasse ist.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend der Variante 3 der Vorplanung auf besonderem Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung der Stadtbahn und der Hoeschallee weiter zu verfolgen.

Die Gesamtinvestitionen und Planungskosten halten den mit Planungsbeschluss vom 28.09.2017 (Drucksache Nr. 08529-17) definierten Rahmen unverändert ein.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019 26.028,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 2.173.972,00 Euro


Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt ca. 38,4 Mio. Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.“

14. Wirtschaftsförderung

zu TOP 14.1
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Quartiersentwicklung Speicherstraße – Aktueller Sachstand
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2020 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17570-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit dem aktuellen Sachstand zur Quartiersentwicklung Speicherstraße zur Kenntnis.


15. Anträge

zu TOP 15.1
Schrittgeschwindigkeit Autoverkehr im Fredenbaumpark
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 14668-19-E3)

zu TOP 15.1.1
Mitteilung Herr Stadtrat Rybicki / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14668-19-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden SPD-Antrag:

"Die Bezirksvertretung Innenstad-Nord bittet die Verwaltung, die zulässige Geschwindigkeit des Autoverkehrs auf der Straße Westerholz in dem Bereich der zur Gaststätte Schmiedingslust führt (bisher 20 km/h) auf Schrittgeschwindigkeit anzuordnen.“

Begründung:

Um mehr Sicherheit für die Besucher des Fredenbaumparks zu gewährleisten, ist die
Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) erforderlich.“

zu TOP 15.2
Bänke Borsigpaltz (Westseite)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 17902-20)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herr Urbanek/AfD sehen in der Entfernung der Bänke keinen Lösungsansatz und lehnen den Antrag ab.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) und 4 Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herr Urbanek/AfD) nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

"Die Bezirksvertretung Innenstad-Nord bittet die Verwaltung, die Bänke auf der Westseite des Borsigplatzes zu entfernen.“







Begründung:

Die Bänke können ihren Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern einen Platz zum Verweilen zu ermöglichen, derzeit nicht erfüllen.

Vielmehr haben sie sich zu einem Störfaktor entwickelt, weil sie ausschließlich von verschiedenen Gruppen für Gelage genutzt werden und dabei die Umgebung auch noch sehr stark durch Kippen und Kerne vermüllt wird.“

16. Anfragen

zu TOP 16.1
Planungsstand Münsterstraße
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05705-16-E4)

zu TOP 16.1.1
Mitteilung Koordinierungsstelle "nordwärts" / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05705-16-E6)

zu TOP 16.1.2
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05705-16-E5)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten (schwarze Schrift) und die Mitteilung/Anmerkungen der Geschäftsführung (blaue Schrift) zur Kenntnis:

„Im Folgenden sind so vollständig wie möglich all jene Vorgänge, Anträge und Beschlüsse aufgelistet, die in der zu Ende gehenden Legislaturperiode der BV Nord erörtert wurden, soweit sie sich auf die Münsterstaße zwischen Burgtor und Mallinckrodtstraße beziehen. Sie belegen die anhaltende fraktionsübergreifende Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Zustand der Münsterstraße im genannten Abschnitt. - Die Aussagen in der vorletzten Spalte sind Zitate.
Unseres Wissens ist kein Beschluss umgesetzt worden, mit den Ausnahmen einer Einsaat von Wildblumen in 4 Waschbetonbehälter in der Nähe des Burgtors unmittelbar im Vorfeld des Kirchentages 2019 und der Vorbereitung der Installation einer Videoüberwachung.

Wir bitten um Berichterstattung mit ausführlichem Protokoll oder um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es – wie nordwärts-Projektstände behaupten – Vorbereitungen zu einer Überplanung der Münsterstraße (vgl. Pos.7). Ist insbesondere mit dem hier genannten städtebaulichen Wettbewerb zu rechnen? Gibt es sonstige Planungen, ggf. welcher Art?

2. Wieso sieht sich die Stadt nicht in der Lage, selbst kosmetische Verbesserungen wie die Einsaat von einjährigen Blumen im beschlossenen Umfang auszuführen?“












Termin
BV
Vorgang
Fund-
stelle
Titel
Dokument
Auf die Planung
bezogene Aussage
Ergebnis
1
28.10.2015
Antrag SPD
02783-15
Nieder- schrift, S.12
Ruhender Verkehr Münster- straße
Die SPD-Fraktion bittet um Abstellmaß-nahmen des widerrechtlichen Parkens an der linken Fahrbahnseite der Münsterstraße (Mallinckrodtstraße bis Steinstraße) stadteinwärts

Abschlussbericht der Verwaltung:
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungs- amtes kontrolliert den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten
Beschl.





Erledigt

2
21.09.2016
Antrag CDU
05705-16
Nieder- schrift, S. 17
Zustand der Münster-straße zwischen Heilige-gartenstr. und Mallinckrodt- straße
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung; Möglichkeiten zur Aufwertung der Münsterstraße im Bereich zwischen Heiligegartenstraße und Mallinckrodtstraße zu erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung bis zum Jahresende vorzustellen. Ein solches Konzept soll Vorschläge enthalten, wie der bauliche Zustand des gesamten Straßenraumes einschließlich der Gehwege und Gestaltungselemente kurzfristig aufgewertet werden kann.
Beschl.





Liegt dem Projekt nordwärts vor



3
17.05.2017
Pkt. 14.1, Antrag SPD


Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, analog der Bergstraße in Eving, eine konzeptionelle Aufarbeitung der Münster- straße zu beauftragen. Daraus resultierende Maßnahmen sollen zur Auf-wertung der Münsterstraße umgesetzt werden.

Aktueller Sachstand:
Herr de Boer schlägt vor, die Aufwertung der Münsterstraße als Nordwärtsprojekt umzusetzen. Die Fraktionssprecher/innen werden vom Projekt Nordwärts diesbezüg- lich eingeladen.

Diesem Vorschlag stimmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu. Die SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten stellen ihre Anträge zurück.






Zurück-
Gez.

Zu-gunsten
(5)




Liegt dem Projekt nordwärts vor

(siehe Punkt 2)

4
17.05.2017
Pkt. 14.1 Antrag Linke+
Piraten


Die Stadt Dortmund wird gebeten, die Münsterstraße zu überplanen. Ziel soll es sein, einen in umfassender Weise attraktiven Ort zu realisieren, der in logischer Fortsetzung der Brückstraße als Tor zur Nordstadt wahrgenommen wird, seine angestammten Qualitäten als „Flaniermeile“ eines weniger begüterten Stadtteils zurückerlangt, Aufenthalts- qualität für Bewohner und Besucher entfaltet.

Aktueller Sachstand:

Siehe Punkt 3
Zurück.-
Gez.

Zu-gunsten
(5)






Liegt dem Projekt nordwärts vor
(siehe Punkt 3)
5
17.05.2017
Gehört zu Pkt. 14.1 vom 17.05.2017
Nieder- schrift S. 17

Herr de Boer schlägt vor, die Aufwertung der Münsterstraße als Nordwärtsprojekt umzusetzen. Die Fraktionssprecher*innen werden vom Projekt Nordwärts diesbezüglich eingeladen.

Aktueller Sachstand:

Siehe Punkt 3
Liegt dem Projekt nordwärts vor

(siehe Punkt 3)

Neu
13.09.2017
Pkt. 17.1
Antrage Linke + Piraten

Aufwertung der Münster- straße
Herr de Boer stellt den Mitglieder der Be- zirksvertretung Innenstadt-Nord den aktuellen Sachstand dar.

Frau Wimmer legt dar, dass sie den Ablauf des geschilderten Treffens anders erinnere. Es habe sich in nur geringem Maße mit baulicher Umge-staltung und in der Hauptsache mit Fragen der Überwachung beschäftigt.

Nach längerer Diskussion stellt Herr Urbanek nach §17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen „Schluss der Beratung“. Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt dagegen vor, die Nachfrage von Herrn Grade noch zuzulassen und dann die Beratung zu schließen. Hierüber besteht Konsens.

Der nachfolgende Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 10 Gegen-stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD) und 1 Enthaltung (Herr Koske/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt.

In Abänderung des Beschlusses zu Pkt. 14.1 der BV Innenstadt-Nord vom 17.06.2017 wird das Thema „Aufwertung der Münsterstraße“ in einem ersten Schritt an die Gesamt-BV zurückgegeben. Diese möge das weitere Vorgehen gemeinsam planen und geeignete, ziel führende Schritte veranlassen.

Begründung:
Der ursprüngliche Beschluss besagte, dass die Aufwertung der Münsterstraße als Nordwärts-Projekt umgesetzt werden solle. Die FraktionssprecherInnen würden vom Projekt Nordwärts eingeladen.

Das erste Treffen fand am 28.08. statt. Der Einladung beigefügt war eine auf die zu führende Diskussion bezogene Skizze, die in der BV nicht mit beschlossen worden war. Darüber hinaus waren, ebenfalls ohne Votum der BV, ausgewählte Interessenver- treter der Immobilienwirtschaft und des Einzelhandels anwesend.
Antrag wurde abgelehnt
6
06.10.2017
08567-17

3. Sach- standsbe- richt zu den Teilpro-jekten

Antrag Fraktion Die Linke & Piraten
S. 3
Aufwertung der oberen/ südlichen Münster-straße
(…) Maßnahmen der Verbesserung (…) Gestaltung von Schaufenstern und Fassaden (…) Klärung der Kamera- beobachtung im privaten und öffentlichen Raum sowie um moderne Beleuchtungs- konzepte. Eine besondere Aufmerksamkeit erhält der Platz vor der katholischen Kirche St. Joseph als Ort für Feste, Begegnung und öffentlichen Lebens.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) teilt als grundsätzliche Anmerkung zum Projekt Nordwärts mit, wo sich an dieser Vorlage die Probleme festmachen lassen die Nordwärts hat und die vielleicht auch in der Umsetzung entstehen und verweist auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage zur Tabelle des Punktes 2 „Neue Projekte im Jahr 2017“ auf die Punkte 1 „Grüner Ring West- falenhütte“ und Punkt 3 „Aufwertung der oberen/südlichen Münsterstraße“ auf die Punkte aus der Kommentierung hin. Er hält den Punkt 1 für eine gute Sache, jedoch werden harte Fakten (Münsterstraße Licht etc., Aufwertung, Attraktivität im öffentlichen Raum) wie bei Punkt 3 mit weniger Punkten bewertet. Daran sieht man, woran die guten Ansätze des Projektes als solches gelegentlich hapern. Der Empfehlung wird aber zugestimmt.

Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) plädiert dafür, dass das Thema Münster- straße von der gessamten Bezirksvertre-tung Innenstadt-Nord breiter angelegt wird. Ansinnen war, dass eine attraktivere und schönere Münsterstraße entsteht. Davon ist in dem Projektsteckbrief auf Seite 4 der Anlage 2 zur „Aufwertung der oberen/süd- lichen Münsterstraße“ nicht viel übrig ge- blieben. Es ist eine Aufhübschung des Einzelhandelsbereichs und ein nicht näher ausformuliertes Pilotprojekt Sicherheit ge- worden. Sie hält es für besser das Projekt neu zu starten. Sollte dies nicht möglich sein, ist über den vorliegenden Änderungs- antrag abzustimmen.

Herr de Boer skizziert den Ablauf der Pro- jektsteckbriefe im Hinblick auf den Abgabe- termin am 30.06.2017. Darüber hinaus merkt er an, dass das Verfahren zur Weiter- qualifizierung der Projektsteckbriefe offen ist.


Nach kontroverser Diskussion bezüglich des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten stellt Herr Urbanek/AfD den Antrag nach § 17 Abs. 1 Punkt b) der Geschäfts- ordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf Schluss der Beratung.

Es ergeben sich keine Gegenreden.

Beschluss:

Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beantragt, dass der Tagesord- nungspunkt vertagt wird, um eine gemein- same Ergänzung zur Verwaltungsvorlage zu formulieren.

Dieser Antrag wird bei 5 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) und 13 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich abgelehnt.

Herr Vornweg beantragt, dass der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in Gänze abgestimmt wird.

Diesem Antrag wird bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte), 3 Gegen-stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Herr Karadas und Herr Dr. Jörder/SPD-Fraktion) zugestimmt.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innen-stadt-Nord lehnen den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) mehrheitlich ab.

1) 1. Spalte, 2. Absatz (Projektbeschrei-bung), 3 Änderungen, folgendermaßen ändern/ergänzen:

Ziel der Überplanung ist es die Aufent-haltsqualität für Bewohner und Besucher auf der Münsterstraße zu steigern. Durch eine Wirtschaftsanalyse und Anwohnerbefragungen sollen die Mög- lichkeiten und Bedarfe geklärt werden. Es geht hier um die Stärkung des noch vor- handenen Einzelhandels und die Notwen- digkeit der Neuansiedlung attraktiver Ge- werbe und/oder Gastronomiebetriebe. Durch Bürgergespräche sollen die objektiven und subjektiven Lagen in Hin- sicht auf Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit geklärt werden.
In Absprachen zwischen Bürger/Innen, Politik, Verwaltung, der IG der Gewerbe- treibenden, der Immobilienbesitzer und der Ordnungskräfte sowie maßgeblicher, vor Ort gesellschaftlich mitgestaltender Kräfte wie der Josephs-Gemeinde, dem Kinderschutzbund und der Vertretung des nahe gelegenen Senioren-wohnheims Westhoffstraße sowie auch der ansässigen Gastronomie sollen Maßnahmen …

Begründung:
1. Die Projektbeschreibung verkürzt die Zielsetzung. Abgebildet werden lediglich Belange des Bürgers als Kunde sowie Sicherheitsfragen.

2. In Bürgergesprächen können grundsätz- lich keine objektiven Befunde erhoben werden.

3. Die in der Vorlage genannten am Dialog zu beteiligenden Kräfte bilden die an einer aufzuwertenden Münsterstraße interessierten und legitimer Weise zu beteiligenden Kräfte unangemessen selektiv ab.

2.) 2. Spalte, Projektziele:

Der Satz: „Hierzu wird ein Pilotprojekt in Sachen Sicherheit angestrebt“ streichen.

Begründung:

Der an und für sich neutrale Ausdruck Pilotprojekt Sicherheit deutet im Kontext der bisherigen Diskussion auf die angestrebte Installation einer Kamera-überwachung hin. – Diese kann nach den bisherigen Erfahrungen nur zu einer Verdrängung unerwünschter Kräfte in weitere Teile der Nordstadt und einer damit einhergehenden forcierten Erschließung auch dieser Gebiete für illegale Geschäfte einhergehen.

3.) 2. Spalte,

Projektträger und –partner; einfügen:

Vertreter der Kirchengemeinde, Vertreter von Kinderinteressen und von Senioren-interessen sowie, soweit möglich, Vertreter der ortsansässigen Gastronomie werden nachträglich in den Kreis der Dialogpartner aufgenommen. Ihre Beiträge werden in geeigneter Form in die Diskussion aufgenommen und in einer erneuten Vorlage des Projektes abgebildet.

Begründung:

Siehe Punkt 1
Antrag wurde abgelehnt
7
12.09.2018
10710-18, KN,
Sachstandsbericht zu den nord-wärts-Teil- projekten

Anfrage der Fraktion Linke & Piraten
S. 1 von 5, Pro-jekt-Nr. 926
Aufwertung der oberen/ südlichen Münster-straße
April 2018 – Die Polizei wurde als Projekt- partner gewonnen. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt und der DEW21 wird ein Aus- tausch der Straßenbeleuchtung vorbereitet. Ein städtebaulicher Wettbewerb ist in Planung.

Aktueller Sachstand:

Die Anfrage wurde in der Sitzung am 31.10.2018 beantwortet und von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.
Anfrage ist beant-wortet
8
05.12.2018
11857-18, KN, Projekt nordwärts 4. Sach- stands- bericht
S. 4
Aufwertung der oberen/ südlichen Münster- straße
Moderierend und koordinierend hat die KS einen Workshop zur Konkretisierung des Projekts begleitet und die Kontakte zur Fachverwaltung und in der zukünftigen Umsetzung der zu beteiligenden Unter- nehmen hergestellt.



Aktueller Sachstand:

Vorlage wurde zur Kenntnis genommen, ohne Zusätze.
Zur Kenntnis genom-men
9
20.03.2019
13802-19

Antrag Linke + Piraten
Nieder- schrift
S. 4
Wildblumen
Waschbeton- beh.
Münster-straße
Im Rahmen des Formats StadtGrün naturnah möge nach Maßgabe der verfüg- baren personellen Mittel folgende Maß- nahmen durchgeführt werden:

In die in der Münsterstraße befindlichen, nicht bepflanzten Waschbetonbehälter wird, solange nicht anderweitig über deren Ver- wendung/Entsorgung verfügt wird, Wild- blumensamen eingebracht.

Die Kosten für Bodenverbesserung und auszubringenden Samen werden ggf. aus Mitteln der Bezirksvertretung Innenstadt übernommen.

Aktueller Sachstand vom 17.04.2020:

Der Unterhaltungsbezirk hat sich mit der Stadtteilwerkstatt in Verbindung gesetzt, um abzuklären, ob von dort personelle Kapazitäten für eine Reinigung und Auffüllung der betroffenen leeren Kübel vorhanden wäre.



Sachstand ist, dass auch bei der Stadtteil- werkstatt die Einsatzmöglichkeit der Mit- arbeiter aufgrund der aktuell andauernden Coronakrise noch nicht zeitlich geplant werden kann. Grundsätzlich könnten die leeren Kübel von der Stadtteilwerkstatt oberflächlich von Unkraut gesäubert, Erde angedeckt und mit vom Unterhaltungs- betrieb bereit gestelltem Saatgut (Wild- blumenmischung) eingesät werden. Aller- dings müssen seitens der Stadtteilwerkstatt nach Ende der Coronasituation auch erst die angefangenen Baustellen fertiggestellt werden.

Von einer Bepflanzung mit Stauden und Gräsern raten wir ab, da diese in großen Maße entwendet werden.
Beschl.
10
26.11.2019
Mitteilung der Geschäfts-führung

Per Mail


Herrn P. vom Tiefbauamt wurde folgendes mitgeteilt:
In Absprache mit den Fraktionssprecher*innen und dem Bezirks- bürgermeister Herrn Dr. Jörder wurde zu dieser Maßnahme folgendes festgelegt und um Umsetzung gebeten:
1) Alle kaputten Waschbetonbehälter sind zu entfernen.
2) Die heilen Waschbetonbehälter sind mit Wildblumenbepflanzungen zu versehen (keine Vorgartenbepflanzungen wie Eisbegonien)
3) Ein Ortstermin wird nicht benötigt.

Aktueller Sachstand:

Siehe Punkt 9
Befindet sich in Aus-führung

(siehe Punkt 9)


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Koordinierungsstelle „nordwärts“ zur Kenntnis:

„Dazu gibt es - wie telefonisch besprochen - bezüglich des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 926 "Aufwertung der oberen/südlichen Münsterstraße" einen neuen Sachstand. Aktuell beabsichtigt die Koordinierungsstelle "nordwärts" ein Werkstattverfahren zur Aufwertung der Münsterstraße durchzuführen.
Dieses wird auch in Kooperation mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und dem Grünflächenamt durchgeführt. Momentan befindet sich das Verfahren in der Vorbereitung. Nach den ersten Anläufen in 2018/2019 sind wir nun froh, mit dem Verfahren starten zu können.

Anbei einige Hintergrundinformationen zu diesem geplanten Verfahren.




Werkstattverfahren Münsterstraße

Die Münsterstaße in der Dortmunder Nordstadt soll umgestaltet werden mit dem Ziel, einen multifunktionalen, resilienten Stadtraum aus der gut frequentierten Einkaufsmeile zu entwickeln. Diese Maßnahme für den zentralen Einzelhandelsbereich stellt einen Baustein des "nordwärts"-Projektes „Aufwertung der oberen Münsterstraße“ dar. Darüber hinaus schließt das Projekt an das Projekt Bahnhofsumfeld Nord an. Durch die Verlagerung verschiedener Einzelhandelsunternehmen und aufgrund des baulichen Zustands hat die Münsterstraße in der Vergangenheit an Attraktivität verloren. Der Planungsraum „Münsterstraße“ und die anschließenden Flächen umfassen ca. 2 ha. Ziel ist es, den öffentlichen Raum neu zu gestalten. Auch kleinteilige bauliche Ergänzungen können in Betracht gezogen werden. Da das Gebiet wichtige Anknüpfungspunkte und Wegebeziehungen der Umgebung aufgreift, ist eine umfassende Betrachtung im Hinblick auf übergeordnete Verbindungsachsen in der Bearbeitung der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.

Mit der beabsichtigten stetigen Beteiligung der betroffenen Eigentümer*innen und der Öffentlichkeit sollen Handlungsspielräume ausgelotet, die vielfältigen Interessen eingebracht und somit ein hochwertiges Gesamtergebnis erzielt werden. Ziel ist es, ein freiraumplanerisch, städtebauliches Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erarbeiten, das die Belange aller Beteiligten berücksichtigt. Mit einer Bürger*innen-Beteiligung im Rahmen einer Zukunftswerkstatt in 2017 wurden mit interessierten Akteuren Ideen zur Gestaltung der Münsterstraße und des Platzes an der Kirche diskutiert. Darüber hinaus konnten Zielsetzungen zur Umfeldverbesserung und Gestaltung der Eingänge in die Münsterstraße erzielt werden.

Zielsetzung des Werkstattverfahrens ist es, funktional und gestalterisch schlüssige Lösungsvorschläge für die Gestaltung des öffentlichen Raums zu erhalten, mit denen die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Platzes vor der Kirche erreicht werden kann. Hierzu gehören auch Vorschläge für die Platzmöblierung, die Gestaltung der Straßenbeläge und Ideen zum Umgang mit ökologischen Themen (Wasser, Hitze, Klima) im öffentlichen Raum. Angedacht werden können zudem bauliche Ergänzungen, die den Platz städtebaulich fassen und zur Belebung des Platzes beitragen. Die zentrale Lage des Plangebiets hebt die Bedeutung des freiraumplanerischen Wettbewerbs hervor: die Münsterstraße hat eine zentrale Verbindungsfunktion für die Nordstadt und das Zentrum der Dortmunder Innenstadt, sie enthält zentrale Versorgungsfunktionen. Der Platzbereich vor der Kirche stellt einen Ankerpunkt für die soziale Interaktion des Gemeindegefüges dar.

Um ein solches freiraumplanerisch, städtebauliches Konzept zu finden, beabsichtigt die Koordinierungsstelle "nordwärts" in Kooperation mit den Stadtämtern 61 und 63 ein Werkstattverfahren durchzuführen. Hierzu sollen 4 Planungsteams (Freiraumplanung) eingeladen werden, um Lösungsvorschläge für die Münsterstraße zu erarbeiten. Die Arbeit wird im Rahmen eines kooperativen Planungsverfahrens (Werkstattverfahren) unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet.

Ablaufplan: Werkstatt-Prozess Münsterstraße
Zeitrahmen: bis Dezember 2020

1. Vorbereitung des Werkstattverfahrens
Beratung zum Verfahren und zum Verfahrensablauf
Termin- und Kostenplanung
Organisatorische Vorbereitung
Kontaktaufnahme Teams und Empfehlungskommission (Jury)

2. Erarbeitung der Aufgabenstellung
Erarbeitung und Abstimmung der Aufgabenstellung
Versand der Aufgabenstellung

3. Öffentlicher Werkstattauftakt
Ortsbegehung mit den beteiligten Teams
Rückfragenkolloquium
Bürger*innen-Information (Option): Information über den Werkstatt-Prozess und die Rahmenbedingungen der Planung / Einschätzungen zur heutigen Situation und Wünsche von Seiten der Bürger*innen
Beginn der Arbeitsphase der planenden Büros

4. Zwischenpräsentation und Werkstatt
Präsentation der Strukturkonzepte durch die planenden Büros
Erstellung und Versand des Protokolls der Zwischenpräsentation
Optional: Ämterrückkopplung /-runde

5. Abschlusspräsentation / Einreichung der Arbeitsergebnisse
Präsentation der Arbeitsergebnisse vor der Empfehlungskommission (und der Öffentlichkeit?)
Einreichung der Arbeiten der planenden Büros

6. Vorprüfung und Aufarbeitung der Arbeitsergebnisse
Vorprüfung der eingereichten Entwürfe
Aufarbeitung der Arbeitsergebnisse zur Vorbereitung der Sitzung der Empfehlungskommission

7. Empfehlungskommission
Sitzung der Empfehlungskommission
Beurteilung der Entwürfe und Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung
Feedback an die planenden Büros“

Die Fraktion Die Linke & Piraten äußert ihren Unmut zum Beschluss der Bepflanzungen der Waschbetonbehälter mit Wildblumen. Die Begründung, warum die Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, ist nicht verständlich und hoffen auf baldige Umsetzung.

Aufgrund der Beantwortungen zieht die Fraktion Die Linke & Piraten ihre nachfolgende Antrage zurück.

17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Parken in 2. Reihe
Mitteilung Herr Stadtrat Dahmen / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16612-20-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Dahmen zur Kenntnis:

„Zu Frage 1:

Die Verkehrssituation am Nordmarkt und den angrenzenden Straßen ist dem Ordnungsamt bekannt. Durch eine hohe Bevölkerungsdichte und eine große Anzahl von Gewerbetreibenden ist dieser Bereich, insbesondere an Markttagen, stark frequentiert. Dies führt zu Beeinträchtigungen sowohl im ruhenden, als auch im fließenden Verkehr. In Absprache mit allen beteiligten Akteuren wird die Beschilderung rund um den Nordmarkt zeitnah angepasst. Die Verkehrs-überwachung des Ordnungsamtes wird den Bereich um den Nordmarkt im Rahmen
ihrer personellen Möglichkeiten kontrollieren.

Zu Frage 2:

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes nimmt die Eingabe zur Kenntnis und wird in der Burgholzstraße zwischen Lortzingstraße und Steigerstraße auch künftig im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße werden bereits heute gemäß der aktuell geltenden Rechtsvorschriften sanktioniert. Bereits im Februar 2020 wurden an mehreren aufeinander folgenden Werktagen Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.


Des Weiteren wird die Verkehrsüberwachung auch das Verfahren für die anstehende – jedoch noch nicht vollzogene - Novellierung der Straßenverkehrsordnung verfolgen. Diese sieht für das Parken in 2. Reihe eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes, sowie einen Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrzeug-bundesamt vor. Sobald die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, wird gemäß der neuen Tatbestände sanktioniert.“

zu TOP 17.2
Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
Mitteilung Herr Stadtrat Rybicki / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14192-19-E7)

zu TOP 17.2.1
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14192-19-E12)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Bezirksvertretung im Zusammenhang mit den Beratungen zum Tagesordnungspunkt um die folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Baby-/Kleinkindschaukel in das Katalogangebot aufzunehmen.

Begründung:

Auf den Spielplätzen gerade in der Nordstadt toben auch Babys und Kleinkinder. Für diese Altersgruppe sollte es auch ein adäquates Angebot geben, damit sie ihre ersten Schaukelversuche in einer gut gesicherten Schaukel (wenn möglich aus Holz) genießen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Rybicki zur Kenntnis:

„Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hat am 07.05.2019 die Thematik „Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen“ auf Grundlage einer Stellungnahme zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.05.2019 den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der dortigen Beratungen wurde die Verwaltung gebeten, den Bezirksvertretungen einen „Katalog“ mit den möglichen Spielgeräten zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte komme ich gern nach und übersende anbei eine entsprechende Zusammenstellung.

Ich bitte Sie, hierbei folgende Punkte zu beachten:
· Vor Abruf eines Spielgerätes muss ggf. der Sicherheitsbereich bzw. die Fallschutzfläche für das zu bestellende Gerät von der Fachverwaltung geprüft werden, da bei einer evtl. notwendigen Erweiterung oder Neuanlage des Fallschutzes weitere Kosten entstehen.
· Das Budget für ein gewünschtes Spielgerät inkl. evtl. weiterer notwendiger Arbeiten muss zur Verfügung gestellt werden.

Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass sich die Verwaltung (inzwischen das Grünflächenamt) bereits seit 2015 im Zuge der Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze mit diesem Thema befasst (vgl. Drucksache Nr.: 03137-15) und das Abschließen von Rahmenverträgen als ein Mittel zur beschleunigten Beschaffung von Spielgeräten umgesetzt hat, um zügigere Lieferungen und Montagen im Rahmen der Ersatzbeschaffung zu ermöglichen.

Nachdem so bereits gute Erfahrungen für die Beschaffung von Bolzplatztoren, Schaukeln, Wippen und Federwipptieren durch Rahmenverträge gemacht wurden, sind in Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, FABIDO und Grünflächenamt häufig benötigte Spielgeräte ausgewählt worden und neue Rahmenverträge geschlossen worden. Dazu zählen aktuell: Schaukeln, Spielhäuser, Spielschiffe, Spielzäune sowie Trampoline in verschiedenen Größen und mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten wie z. B. unterschiedliche Farbgebung oder Ergänzungsmodule. Die Elemente sind in der beigefügten Zusammenstellung enthalten.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Just vom Grünflächenamt unter der Telefonnummer 50-22672 zur Verfügung.“

zu TOP 17.3
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen U 44 Vincenzheim / Borsigplatz
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16322-19-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Anmerkungen
(TOP 4.3) zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.

„Mit Freude habe ich die Antwort von Stadtrat Wilde zu den Anfragen der Bezirksvertretung v. 05.12.2018 und 04.12.2019 zu Kenntnis genommen, in der ein seit langem von AnwohnerInnen und Stadtbahn-NutzerInnen gefordertes Anliegen aufgegriffen wird.

Zu den Ausführungen der Vorlage habe ich folgende Anregungen und Fragen:

- Es bleibt unklar, in welchem Stadium sich die Planung und der Zeitablauf zum Bau der zukünftigen Haltestelle Borsigplatz (Mittelbahnsteig an der nördlichen Oesterholzstraße) befindet („in Vorabstimmung“, „derzeitig in Entwicklung befindlicher Entwurf“, Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens „ab Ende 2020“). Ich bitte um eine Konkretisierung, bis wann der abgestimmte Entwurf fertig ist, für wann die Gremien-Beschlüsse vorgesehen ist, wie die Finanzierung sichergestellt ist und wann mit dem Bau zu rechnen ist.
- Ähnliche offene Formulierungen gibt es zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Vincenzheim („mittelfristig“ umgestalten, Planung „derzeit in der Grundlagenermittlung“, „abstimmungsreife Entwurfsversion ab Herbst 2020“). Auch hier bitte ich um eine Konkretisierung wie oben angeführt.
- In der Vorlage wird ausgeführt, dass der Entwurf der Stadtbahnhaltestelle Borsigplatz durch DSW 21 in „einer der nächsten Sitzungen“ der BV vorgestellt werden kann. Auch hier bitte ich um zeitliche Konkretisierung und zeitgleiche Vorstellung des Entwurfs für die Haltestelle Vincenzheim.
- In der Vorlage wird ausgeführt, dass im Wege des Planverfahrens die Behindertenverbände beteiligt werden. Hierzu rege ich an, ebenfalls den Seniorenbeirat sowie ansässige Einrichtungen (z.B. St. Vincenz-Jugendhilfezentrum) einzubeziehen.

Es würde mich freuen, wenn die Bezirksvertretung diese Anregungen aufgreift.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

„In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben DSW21 einen Entwurf für den Umbau der Haltestelle Borsigplatz erstellt, der vor der Vorstellung in den Gremien zunächst verwaltungsintern abgestimmt wird. Bisher wurden Ausbauten der derzeitigen Haltestellen am Fahrbahnrand geprüft, dies wird inzwischen aber nicht zuletzt aufgrund feuerwehrtechnischer Anforderungen nicht weiter verfolgt.

Die Fragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 05.12.2018 (DS-Nr. 12900-18) werden nachfolgend u.a. auf Basis einer Stellungnahme von DSW21 beantwortet.

1. In der Vorabstimmung ist ein Entwurf mit einem Mittelbahnsteig in der Oesterholzstraße, der den Einsatz von Doppeltraktionen auf der Linie U44 ermöglicht.

2. Für den Einsatz von 2,40 m breiten Fahrzeugen wäre es z.B. möglich, die Bahnsteigkante mit 0,125 m breiten Erweiterungen auszustatten, die für den Einsatz von Fahrzeugen mit 2,65 m Breite dauerhaft entfernt werden müssten. Am Beispiel der Haltestelle Lippestraße (s. Anlage 1) der U43 ist eine solche Konstruktion zu erkennen. Die Bahnsteigbreite muss danach noch die vorschriftsmäßigen Mindestmaße einhalten. Der derzeit in der Entwicklung befindliche Entwurf lässt dies zu.

3. Für den Einsatz breiterer Fahrzeuge müssten die Gleise auf der gesamten Streckenlänge einen größeren Abstand haben, der im Zuge der Linie U44 noch nicht überall gegeben ist. Doppeltraktionen erfordern unabhängig von der Einstiegshöhe eine Bahnsteiglänge von rd. 60 m.
Die Zuwegung und Gestaltung der Bahnsteigoberfläche an allen umzubauenden Haltestellen soll sich an die bewährte und vom Behindertenpolitischen Netzwerk für gut befundene Lösung an der Haltestelle In den Börten (s. Anlage 2) der Linie U43 anlehnen.
4. Vergleichbar der o.g. Haltestelle werden in der Planung für die Station
Borsigplatz Personen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt. Die Maßnahme sieht u.a. einen barrierefreien Zustieg zum Fahrzeug, wie auch optische und akustische Signalgeber zur Querung der Oesterholzstraße vor. Im Wege der Planverfahren werden zudem die Behindertenverbände in üblicher Weise beteiligt.
5. Ein Ausbau von Haltestellen nach dem vorgenannten Standard ist auch für eine Verlängerung der Linie U44 vorgesehen. Aufgrund der Einplanung in umfangreich abzustimmende Entwürfe der Straßenplanung ist hierzu jedoch momentan keine abschließende Aussage möglich.

6. Aufgrund der Erreichbarkeit attraktiver Ziele im Verlauf der U44, und nicht zuletzt eines eventuellen Hochschulstandortes „SmartRhino“ im Bereich der Rheinischen Straße, kann von der Sinnhaftigkeit einer P+R-Anlage ausgegangen werden. Wegen der Eigentumsverhältnisse auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte, sowie der Entwicklung der privat vermarkteten Flächen, kann derzeit die Verfügbarkeit einer Fläche für einen P+R-Platz
noch nicht abgeschätzt werden.

7. Die Frage kann derzeit für eine Verlängerung der U44 nicht seriös beantwortet werden. Für den Umbau der Haltestelle Borsigplatz soll das erforderliche Planfeststellungsverfahren ab Ende 2020 eröffnet werden. Für die anderen Haltestellen werden unterschiedliche Zeitpläne im Weiteren dargestellt.

Zu den verbliebenen Fragestellungen aus der Sitzung der BV am 04.12.2019 (DS-Nr. 16322-19)
informiere ich Sie wie folgt:

Die Stadtbahnhaltestellen Vincenzheim und Borsigplatz gehören zu den letzten nicht barrierefreien Stadtbahnhaltestellen im nördlichen Innenstadtbereich. DSW21 sind bestrebt, diese Haltestellen mittelfristig behindertengerecht zu gestalten.

Die Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle Vincenzheim befindet sich derzeit in der Grundlagenermittlung. Mit einer abstimmungsreifen Entwurfsversion ist ab Herbst 2020 zu rechnen.

Bei der Planung aller Haltestellen wird grundsätzlich der Einsatz von Doppeltraktionen berücksichtigt.





Die noch nicht barrierefreien Haltestellen im Zuge der Hellwegachse U43 werden seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes (StA 61) im Rahmen der Planung für ein ganzheitliches Hellwegkonzept behandelt. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen des kommunalen ÖPNV richtet sich nach §8 des Personenbeförderungsgesetzes. Für noch nicht barrierefreie Stadtbahnhaltestellen wird daher durch die Verwaltung ein Konzept aufgestellt, was als Fachbeitrag in eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eingeht.

zu TOP 17.4
Entfernung der Werbetafeln an der Kreuzung Schützen- und Mallinckrodtstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16946-20-E1)

zu TOP 17.4.1
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16946-20-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung sowie den Abschlussbericht der Dortmund Agentur zur Kenntnis:

„In der Sitzung am 11.03.2020, TOP 15.2 wurde nachfolgender Antrag beschlossen:

„Die Bezirksvertretung beauftragt die zuständige Verwaltung, die Werbetafeln im direkten Umfeld der Kreuzung Schützen- und Mallinckrodtstraße entfernen zu lassen.

Begründung:
Die vorhandene bauliche Ausführung von Fahrbahn, Rad- und Fußgängerwegen an dieser Kreuzung birgt bereits ein gewisses Gefahrenpotenzial, das allerdings durch die Werbetafeln noch erheblich gesteigert wird. Radfahrer sind für Autofahrer in Abbiegesituationen häufig durch die Werbetafeln verdeckt und können erst spät erkannt werden. Die Werbetafeln entfernen zu lassen wäre ein kurzfristig umsetzbares Mittel, um das Unfallrisiko zu verringern.

Die in einem Artikel der Ruhr Nachrichten vom 18.02.2020 vermittelte Aussage der Verwaltung, eine Überprüfung des Standortes fände „im Rahmen des neuen Vertrages zur Stadtwerbung“ statt, erscheint nicht zufriedenstellend – zumal eine grundsätzliche Überprüfung der Kreuzung bereits nach einem tödlichen Unfall im Jahr 2018 auch gegenüber der Bezirksvertretung angekündigt worden war.“

Abschlussbericht der Dortmund Agentur:

„Die BV Innenstadt-Nord hat in ihrer Sitzung am 11.03.2020 einstimmig die Verwaltung beauftragt, die Werbeanlage an der Schützenstraße / Ecke Mallinckrodtstraße entfernen zu lassen.

Der Vertrag mit dem Betreiber der Werbeanlage endet am 30.06.2020. Die Aufforderung zum unmittelbaren Abbau nach Vertragsende erfolgte bereits mit der Kündigung des Vertrages. Mit dem Abbau ist im Juli 2020 zu rechnen.

Eine neue Anlage ist an diesem Standort nicht vorgesehen.

Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wurde umgesetzt.“

Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme

„Leider ist es nicht möglich für die Sitzung am 03.06.2020 die Eingabe abschließend zu beantworten, da die Überprüfung einer gesamten Kreuzung mit Lichtsignalanlage umfangreicher ist als die Betrachtung einer einzelnen Werbeanlage.


Dennoch möchte ich auf diesem Weg einen kurzen Sachstand geben:

In einer Rücksprache mit Herrn Schmerbeck wurde der Umbau des Knotenpunktes grundsätzlich als sinnvoll und notwendig eingeschätzt. Leider trifft diese Notwendigkeit auch auf sehr viele anderen Knotenpunkte und Straßen im Stadtgebiet zu, sodass stets Prioritäten gesetzt werden müssen. Dabei spielen stets anzustrebende Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Kanal), abgängige Straßen und Ampelanlagen sowie Sonderprojekte wie z.B. die anstehende Fußball-Europameisterschaft 2024 oder die IGA 2027 eine Rolle.

Da die Kreuzung Schützenstraße/Mallinckrodtstraße im Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund liegt, wäre für die Planung zunächst der FB 61 federführend zuständig, bevor die Planung zur Ausführung zurück an das TBA geht. Bauliche Anpassungen, der stets eine Entwurfs- und Ausführungsplanung vorausgeht, dauern daher entsprechend lange. Im Sinne des Antragstellers ist es daher unser Ansinnen, möglichst zeitnah (mit den Mitteln des TBA) die beschriebene Problematik zu verbessern. Aktuell wird dazu das Signalprogramm der Ampel hinsichtlich der Möglichkeiten einer Anpassung überprüft, da diese Änderung u.U. auch ohne sonstige bauliche Anpassungen und relativ zeitnah umgesetzt werden könnte. Sobald die Ergebnisse mit den Möglichkeiten und Auswirkungen auf den Verkehr vorliegen, wissen wir wie es mit dem Antrag weitergeht und werden dies der BV mitteilen.“

zu TOP 17.5
Einrichtung Zebrastreifen über die Immermannstraße (in Höhe Depot)
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13759-19-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung sowie den Abschlussbericht des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

„In der Sitzung am 11.09.2019, TOP 4.2 wurde nachfolgender Auftrag beschlossen:

Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes teilt mit, dass nach Beauftragung eine Zählung der Fußgänger erfolgen wird, um Belastungszahlen zu erhalten.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Eingabe zur Kenntnis und bitten um Weiterleitung an die Verwaltung.“

Hiermit möchte ich Ihnen den nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes zur Kenntnis weiterleiten:

„Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen wurde der Fußgängerüberweg (sog. Zebrastreifen) wie beantragt angeordnet.“







Dr. Ludwig Jörder Brigitte Jülich Christina Fichtenau
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin