Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 27.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:23 Uhr

Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, stellv. Vorsitzender (SPD)


Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Herrn Schmidt

Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Frau RM Kopkow (CDU) i. V. f. Herrn RM Bartsch
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) i. V. f. Herrn Pisula
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen) i: V. f. Herrn RM Logermann
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 27.06.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.05.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
Hinweis: Der Versand dieser Vorlage erfolgte im Wege eines sog. reduzierten Versandes.

3.2 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

3.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06753-17)
Hinweis: Diese Vorlage lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor und wurde zur Kenntnis genommen.
Zu dieser Sitzung liegt nun der Erfahrungsbericht zum Thema "Standardisierung von Sporthallen" vor.


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06753-17-E1)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

5.2 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-17)

5.3 ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)

5.4 Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

5.5 Erneuerungen von Lichtsignalanlagen

5.5.1 Erneuerung der LSA 2035 Wittener Straße / Am Hartweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07462-17)

5.5.2 Erneuerung der LSA 0244 Huckarder Straße-Dorstfelder Allee / Mallinckrodtstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07465-17)

5.5.3 Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen in Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07504-17)

5.5.4 Erneuerung der LSA 2307 Bornstraße (Brügmannplatz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07503-17)

5.5.5 Erneuerung der LSA 0190 Hannöversche Straße / Juchostraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07466-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07466-17-E2)

5.5.6 Erneuerung der LSA 0141 Willem-van-Vloten-Straße / Semerteichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07502-17)

5.5.7 Erneuerung der LSA 2070 Benninghofer Straße / Mönninghofstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07446-17)

5.5.8 Erneuerung der LSA 2078 Rahmer Straße / Westhusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07528-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017

5.5.9 Erneuerung der LSA 0236 Leopoldstraße / Heckenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07531-17)

5.5.10 Erneuerung der LSA 2032 Oesterholzstraße / Dürenerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07533-17)

5.5.11 Erneuerung der LSA 0081 Brackeler Hellweg / Oesterstraße / Holzwickeder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08049-17)

5.6 Querungshilfe Preinstraße/Durchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06813-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017

5.7 Querungshilfe Olpketalstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07544-17)

5.8 Ausbau der Fahrradabstellanlagen an der Strobelallee u.a.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07484-17)

5.9 Straßenbäume
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08130-17)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07717-17)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06551-16)

7.2 Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08110-17)

7.3 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

7.4 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05930-16)

7.5 Außerbetriebnahme des Rieselfeldkanals und provisorische Überleitung der Gewässer "Kemminghauser Siepen" und "Holthauser Grenzgraben"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07644-17)

7.6 Ökologische Verbesserung eines städtischen Teilbereichs des Bärenbruchgrabens durch die Emschergenossenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08050-17)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Dudde benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 1.3 wird mit folgendem Thema: „Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundiger Bürger)“ ergänzt.
Herr Schmidtke-Mönkediek wird als sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu verpflichtet.

Ergänzungen:

Folgende Vorlage wird im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung
gesetzt:

4. SB zum Ausbau eines gesamtstädtischen
Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und BE zum
Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den
Immobilienbestand der Stadt Dortmund …
(Kenntnisnahme, DS-Nr.: 08031-17, Dinglichkeitsschreiben liegt vor)
Die Tagesordnung wird somit erweitert. Dieser Punkt wird dann unter
TOP 3.4 behandelt.


Des Weiteren liegt folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit vor, dir wir
ebenfalls im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung setzen müssten:

Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
(Empfehlung, DS-Nr.: 07949-17)

Beschluss über die Dringlichkeit herbeiführen.
Die Tagesordnung wird somit erweitert. Dieser Punkt wird dann unter
TOP 5.10 behandelt.


Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen, veröffentlicht.



zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.05.2017

Herr Rm Urbanek führt zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2017 (Seite 10) an, dass dort anstelle der Begrifflichkeit für eine Wendemöglichkeit „U-Turn“ das Wort „new turn“ geschrieben wurde und bittet um entsprechende Korrektur.


Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 09.05.2017 wird, mit dem o. a. Hinweis, genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
6. Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
7. Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
8. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitische Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017:

„Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der
Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig
das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon
besonders hervorheben:
2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-
Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in
Beteiligungsverfahren
Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich,
sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von
Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals
für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier
wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst
vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand
der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.
5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UNBehindertenkonvention
„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem
- politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema
persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans
haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.
Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die
Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf
„persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“
70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines
Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von
Bedeutung.
Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder
ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und
komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre
Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.
Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur
Kenntnis zu nehmen.“

ABVG 27.06.2017:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht und die o. a. Empfehlung des Behindertenpolitische Netzwerk zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
9. 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

ABVG 27.06.2017:
Herr Schiebold berichtet mündlich zur Vorlage.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und die Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
10. Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06753-17)

Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung „Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016“ (lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06753-17-E1).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
11. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
12. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
13. hier:
14. - Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
15. - Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07470-17-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Vorlage folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“




ABVG 27.06.2017:

Frau Uehlendahl informiert mündlich zur Vorlage mittels Powerpoint-Vortrag. (siehe Anlage)

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen regt an, den Personenkreis, der an dem Dialogverfahren teilnehmen soll vorher festzulegen.

Auf Vorschlag von Frau Uehlendahl einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dieser Anregung nachkomme, indem sie die Festlegung des Personenkreises in bilateralen Gesprächen mit den Fraktionssprechern abstimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund, ebenfalls einstimmig, den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

Vorheriger Beschlusstext laut Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.



zu TOP 5.2
16. Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Zusatzeinrichtungen zukünftig entsprechend der „Muster-Signalanlage“ Zillestraße/Am Hombruchsfeld zu gestalten.


zu TOP 5.3
17. ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen – Nachmeldung einer Infrastrukturmaßnahme durch die Stadt Dortmund (Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07849-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Nachmeldung der Infrastrukturmaßnahme „Erschließung des Logistikstandortes Westfalenhütte durch Verlängerung der Stadtbahn-Linie U44“ durch die Stadt Dortmund zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017.
zu TOP 5.4
18. Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung nach Rosskastaniensterben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07290-17)

ABVG 27.06.2017:

Änderung:
Herr Rm Dudde erläutert, dass die Anlage zu TOP 5.9 „Straßenbäume“ im Zusammenhang mit dieser Vorlage stehe und daher keine eine Konkretisierung seiner Fraktion zu TOP 5.9 erfolgt sei.
Herr Rm Dudde erläutert, dass der Vorschlag zur Tagesordnung unter TOP 5.9 „Straßenbäume“ im Zusammenhang mit dieser Vorlage stehe und daher keine eine Konkretisierung seiner Fraktion zu TOP 5.9 erfolgt sei.
Ebenso bitte seine Fraktion darum, die Vorlage dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Herr Rm Mader weist darauf hin, dass seine Fraktion zwar akzeptiere, dass 16 Stellplätze wegfallen sollen, regt jedoch an, hier nach dem sogenannten „Minimax Prinzip“ vorzugehen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Konzeption zur Neuanlage der Wallringbepflanzung.


5.5 Erneuerungen von Lichtsignalanlagen

zu TOP 5.5.1
19. Erneuerung der LSA 2035 Wittener Straße / Am Hartweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07462-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage LSA 2035 Wittener Straße / Am Hartweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 18.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 18.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 719,00 Euro.










zu TOP 5.5.2
20. Erneuerung der LSA 0244 Huckarder Straße-Dorstfelder Allee / Mallinckrodtstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07465-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0244 Huckarder Straße - Dorstfelder Allee / Mallinckrodtstraße (südlicher Anschluss) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 77.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 77.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.499,33 Euro.


zu TOP 5.5.3
21. Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen in Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07504-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen (LSA 0176, LSA 0177 und LSA 0180) in Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 154.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgender Auszahlung:

LSA 0176 Bayrische Straße / Alter Heideweg

Haushaltsjahr 2018 50.500,00 Euro

LSA 0177 Deutsche Straße / Lüdinghauser Straße

Haushaltsjahr 2018 60.500,00 Euro

LSA 0180 Bayrische Straße / Holtkottenweg

Haushaltsjahr 2018 43.000,00 Euro


Die Investition in die drei Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.748,67 Euro.



zu TOP 5.5.4
22. Erneuerung der LSA 2307 Bornstraße (Brügmannplatz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07503-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage LSA 2307 Bornstraße (Brügmannplatz) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 25.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.241,67 Euro.


zu TOP 5.5.5
23. Erneuerung der LSA 0190 Hannöversche Straße / Juchostraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07466-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017:

„Dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion zur o. g. Vorlage stimmt die Bezirksvertretung
Brackel einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung beschließt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, für die Kreuzung Hannöversche Straße/Juchostraße
zu prüfen, ob anstatt einer neuen Lichtsignalanlage auch ein Kreisverkehr
geschaffen werden kann und welche Kosten die Schaffung eines Kreisverkehres
verursachen würde. Dabei sollte insbesondere die verkehrliche Situation
berücksichtigt werden, die durch eine Einziehung der Juchostraße entsteht.
2. Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün wird empfohlen, bis zur
abschließenden Prüfung und Berichterstattung über die Erneuerung der
Lichtsignalanlage nicht zu entscheiden.
Begründung:
Bei der Kreuzung Hannöversche Straße/Juchostraße besteht vorliegend die Besonderheit, dass
sich diese Kreuzung in naher Zukunft hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wesentlich
verändern wird, da durch die Einziehung der Juchostraße mit einem geringeren
Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird. Dieses verringerte Verkehrsaufkommen sollte bei
der Planung der Kreuzung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus hat die Schaffung des Kreisverkehrs an der Kreuzung Hannöversche
Straße/Berliner Straße gezeigt, dass ein Kreisverkehr zu einem deutlich besseren
Verkehrsfluss als eine Lichtsignalanlage führt. Auch könnten durch die Schaffung eines
Kreisverkehrs anstatt einer Lichtsignalanlage Folgekosten geringer gehalten werden.“

Sollte die Prüfung der Verwaltung ergeben, dass ein Kreisverkehr nicht geschaffen
werden kann, empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 07466-17-E2):

„Die Bezirksvertretung Brackel hat im Rahmen ihres Anhörungsrechtes zu der im Betreff genannte
Vorlage darum gebeten, zu überprüfen, ob anstatt einer neuen Lichtsignalanlage auch
ein Kreisverkehr geschaffen werden kann und welche Kosten die Schaffung eines Kreisverkehres
verursachen würde. Dabei sollte insbesondere die verkehrliche Situation berücksichtigt
werden, die durch die Einziehung der Juchostraße entsteht.
Ich möchte Ihnen zur Entscheidungsfindung eine Ersteinschätzung des Tiefbauamtes zu einem
möglichen Kreisverkehr geben:
Zunächst ist festzustellen, dass ein Umbau der Kreuzung zu einem sog. Kleinen Kreisverkehr
vom Grundsatz her als "machbar" einzustufen ist. Es wären die gleichen Dimensionen wie an
der Kreuzung Hannöversche Straße/ Berliner Straße zu Grunde zu legen mit einem Fahrbahndurchmesser
von 30m zzgl. umlaufender Gehwege. Geringere Dimensionen wären bei dem
vorherrschenden Schwerlastverkehr auf der Hannöverschen Straße nicht praktikabel.
Auf Grund der Ausnutzung der Grundstücke nördlich der Hannöverschen Straße müsste ein
Kreisverkehr nach Süden entwickelt werden mit erforderlichem Ankauf von Privatflächen im
südöstlichen Quadranten. Ob ein Ankauf auf freiwilliger Basis erfolgen könnte oder vorlaufend
noch Planungsrecht zu schaffen wäre, ist kurzfristig nicht einschätzbar.
Belastbare Kosten können ohne Ausbauplanung nicht benannt werden, es wäre aber sicherlich
ein hoher sechsstelliger Betrag anzusetzen. Eine Veranschlagung im Haushaltsplan gibt es
nicht. Sollte ein Kreisverkehr beschlossen werden, wäre mit Ausbauplanung, Mittelbereitstellung,
Grunderwerb usw. ein zeitlicher Vorlauf von drei Jahren anzusetzen, so dass ein Bau -
realistisch betrachtet - frühestens im Jahr 2020 möglich wäre.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Ausbau eines Kreisverkehres an dieser Stelle nicht die zielführende
Variante. Bei der Entscheidungsfindung sollte auch berücksichtigt werden, dass, wie
im Beschlussvorschlag dargelegt, bei der Signalanlage in nächster Zeit mit einem Totalausfall
zu rechnen ist und die Zeit bis zur Fertigstellung eines Kreisverkehrs mit einem kostenintensiven
Signalanlagenprovisorium zu überbrücken wäre.
Die Bezirksvertretung Brackel erhält eine Kopie dieses Schreibens.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07466-17-E3)

Dieser Antrag wird von der Fraktion Die Linke & Piraten zurückgezogen.


ABVG 27.06.2017:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage
LSA 0190 Hannöversche Straße / Juchostraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von 46.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2018 46.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.184,67 Euro.




zu TOP 5.5.6
24. Erneuerung der LSA 0141 Willem-van-Vloten-Straße / Semerteichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07502-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0141 Willem-van-Vloten-Straße / Semerteichstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 65.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.603,33 Euro.


zu TOP 5.5.7
25. Erneuerung der LSA 2070 Benninghofer Straße / Mönninghofstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07446-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage LSA 2070 Benninghofer Straße / Mönninghofstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 16.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 569,67 Euro.


zu TOP 5.5.8
26. Erneuerung der LSA 2078 Rahmer Straße / Westhusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07528-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017:

Auf Anregung von Frau Knipping (SPD-Fraktion) wird der Beschlussvorschlag um folgenden
Passus erweitert: Rechtsabbieger aus der Westhusener Straße auf die Rahmer Straße sollen
durch entsprechende Beschilderung auf die LSA hingewiesen werden. Die Bezirksvertretung
Huckarde empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig, den
Beschlussvorschlag laut Vorlage und der o.g. Erweiterung zuzustimmen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage LSA 2078 Rahmer Straße / Westhusener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 16.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 607,00 Euro.


zu TOP 5.5.9
27. Erneuerung der LSA 0236 Leopoldstraße / Heckenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07531-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0236 Leopoldstraße / Heckenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 54.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 54.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.782,00 Euro.


zu TOP 5.5.10
28. Erneuerung der LSA 2032 Oesterholzstraße / Dürenerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07533-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage LSA 2032 Oesterholzstraße / Dürener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 32.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 32.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.801,67 Euro.
zu TOP 5.5.11
29. Erneuerung der LSA 0081 Brackeler Hellweg / Oesterstraße / Holzwickeder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08049-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0081 Brackeler Hellweg / Oesterstraße / Holzwickeder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 73.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 73.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.200,67 Euro.


zu TOP 5.6
30. Querungshilfe Preinstraße/Durchstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06813-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017:

„Herr Joch – Tiefbauamt – erläuterte als Berichterstatter die Planung.
- Gehwegverbreiterung auf der östl. Seite auf 5.45 m
- Anlass ist, dass ein Senkkasten erneuert werden muss und von daher sowieso
schon Arbeiten dort anstehen
- Für den querenden Fußgänger verringert sich die Fahrbahnbreite entsprechend
- Weiterer Vorteil für Fußgänger, man kann am Parkverkehr vorbeisehen
- Auch Menschen mit Sehbehinderungen werden mitberücksichtigt

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und
beschließt, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu empfehlen, die
Querungshilfe Preinstraße/Durchstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von 25.000 Euro umzusetzen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschluss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Bau der Querungshilfe Preinstraße/Durchstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 25.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 700,00 Euro.


zu TOP 5.7
31. Querungshilfe Olpketalstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07544-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Bau einer Querungshilfe Olpketalstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 25.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 25.500,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 830,80 Euro.


zu TOP 5.8
32. Ausbau der Fahrradabstellanlagen an der Strobelallee u.a.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07484-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Ausbau der vorhandenen Fahrradabstellanlagen entlang der Strobelallee sowie am Bolmker Weg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 163.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01304014112 – Fahrradabstellanlagen Strobelallee u. a. – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2017: 30.750,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 132.250,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.770,67 Euro.


zu TOP 5.9
33. Straßenbäume
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08130-17)

Eine Konkretisierung war hierzu nicht mehr erforderlich (siehe TOP 5.4).


zu TOP 5.10
34. Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07949-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermächtigt die Stadt Dortmund zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich über die Planung und Durchführung der Instandsetzung der Betriebswege an der Ost- und Westseite des Dortmund-Ems-Kanals im Dortmunder Stadtgebiet.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
35. Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

ABVG 27.06.2017:

Herr Rm Mader verweist auf Anlage 1/13 und bezieht sich auf den Punkt „Bedienen der Musikanlage“. Da hier, im Vergleich zum Vorjahr, eine Differenz von -225,00 € vorläge, regt er an, die entsprechende Gebühr von 45,00 € auf 50,00 € zu erhöhen. Des Weiteren bezieht er sich auf den Punkt „Orgelgestellung“. Da hier, im Vergleich zum Vorjahr eine Differenz von -2.394,00€ vorläge, regt er hierzu an, die entsprechende Gebühr von 18,00 € auf 20,00 € zu erhöhen. Herr Rm Mader begründet sein Vorschlag damit, dass man mit diesen Erhöhungen eine Ausgeglichenheit und Kostendeckung erzielen könne.

Frau Müller erläutert, dass hierbei zu berücksichtigen sei, dass die angesprochenen Gebühren von den sogenannten „Fallzahlen“ abhängig seien. Weiter teilt sie mit, dass die Verwaltung die o. a. Anregungen im nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigen werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.451.648,26 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
200.127,59 €, sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 200.127,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.2
36. Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07717-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
37. Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06551-16)

ABVG 27.06.2017:

Herr Rm Tenbensel teilt mit, dass seine Fraktion zu dieser Angelegenheit große Bedenken habe, da man der Meinung sei, dass es sich hierbei um eine Teilprivatisierung von originären Aufgaben der Stadtentwässerung handele. Auch wenn in der Vorlage eine Dauer der Investitionen von 4 Jahren vermerkt ist, sei es doch eine Komplettvergabe. Des Weiteren habe man auch die Sorge, dass es hierdurch zu einer Erhöhung der Abwassergebühren kommen könne. Aus diesen Gründen könne man heute der Vorlage nicht zustimmen. Man halte es eher für sinnvoll, hier mehr Personal einzustellen, da es sich um eine Daueraufgabe der Stadtentwässerung handele.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass auch seine Fraktion zu dieser Vorlage Bedenken habe. Dementsprechend werde man sich heute zur Vorlage enthalten und die Angelegenheit endgültig im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bewerten.

Herr Dr. Falk weist daraufhin, dass es sich hierbei um keine Privatisierung handele. Der Projektträger plane und überwache zwar diese Maßnahmen und setze diese auch, unter Wahrung öffentlicher Vergabegrundsätze, um. Unmittelbar nach der Fertigstellung würden diese Maßnahmen durch die Stadtentwässerung betrieben und dementsprechend in das Städtische Kanalnetz integriert. Daher sei die Stadtentwässerung der Betreiber dieses Kanalnetzes.
Des Weiteren teilt er mit, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, die Stadtentwässerung in der Verantwortung und in der Finanzierung dieser Maßnahmen stehe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltung (B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

38. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund beabsichtigt, ein Konzept für die Vergabe einer Projektträgerschaft zur Durchführung von Kanalbaumaßnahmen zu entwickeln. Für die Dauer von vier Jahren soll die Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2018 bis 2022 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Mio. € durch einen Projektträger erfolgen.

39. Dazu beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt wird, eine Fachkanzlei mit zusätzlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Erstellung komplexer Leistungsverzeichnisse und Vertragswerke für Baumaßnahmen mit der Entwicklung der Konzeption, der Erarbeitung von Mindestanforderungen und Wertungskriterien und der Erstellung der Vergabeunterlagen zu beauftragen.

40. Das entwickelte Konzept für die Projektträgerschaft, die erarbeiteten Mindestanforderungen und die Wertungskriterien für das anschließende Vergabeverfahren werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Freigabe vorgestellt.




zu TOP 7.2
41. Neuwahl eines Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08110-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund wählt - als Nachfolger für den ausgeschiedenen Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtentwässerung Dortmund, Herrn Frank Schnelle, -
Herrn Mario Niggemann für die Wahlperiode 2015-2020, beginnend mit dem Jahr 2017,
zum Delegierten aus der Verwaltung in die Versammlungen der Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband.


zu TOP 7.3
42. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.


zu TOP 7.4
43. Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05930-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.







zu TOP 7.5
44. Außerbetriebnahme des Rieselfeldkanals und provisorische Überleitung der Gewässer "Kemminghauser Siepen" und "Holthauser Grenzgraben"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07644-17)

ABVG 27.06.2017:

Herr Dr. Falk weist auf folgende Korrekturen der Vorlage hin:

Die in der Vorlage genannten Gewässerbezeichnungen sind zu ersetzen durch "Ellinghausersiepen" und "Neuholthauser Graben".
Auf Seite 2, viertletzte Zeile ist die Formulierung "...dass die Kosten der Gesamtmaßnahme ein Investitionsvolumen von ca. 1,5 Mio. Euro bedeuten" zu ersetzen durch " ...dass die Kosten der Gesamtmaßnahme ca. 1,5 Mio. Euro betragen".

Ferner weist er darauf hin, dass der Stadtentwässerung mitgeteilt wurde, dass die Denkmalbehörde den Denkmalwert des außer Betrieb zu nehmenden Abschnitts des Rieselfeldkanals prüft. Hieraus können sich Kostenfolgen und Folgen für den Zeitablauf der Maßnahme ergeben, die heute ungewiss sind und auch nicht quantifiziert werden können.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Umsetzung der Maßnahmen zur Außerbetriebnahme des Rieselfeldkanals und zur provisorischen Überleitung der Gewässer „Kemminghauser Siepen“ und „Holthauser Grenzgraben“ in den Holthauser Bach


zu TOP 7.6
45. Ökologische Verbesserung eines städtischen Teilbereichs des Bärenbruchgrabens durch die Emschergenossenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08050-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die ökologische Verbesserung eines städtischen Teilbereichs des Bärenbruchgrabens durch die Emschergenossenschaft.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Emschergenossenschaft eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen, den in der Vorlage dargelegten Bauabschnitt des Bärenbruchgrabens durch die Emschergenossenschaft umzugestalten.


8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 16:23 Uhr.





Dudde Berndsen Reinecke
Ratsmitglied stellv. Vorsitzender Schriftführerin


(See attached file: zu TOP 5.1.pdf)