N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 04.09.2013
Besprechungsraum 247 b, Umweltamt, Brückstraße 45, 44122 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:00 - 15:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Meike Hötzel (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Hans-Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)

3. Verwaltung

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)

Herr Traxel (60/2)


4.
Gäste

Herr Münch (Ratsmitglied)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 04.09.2013, Beginn 14:00 Uhr,
Umweltamt Dortmund, Raum 247 b, Brückstraße 45, 44122 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

Es lagen keine Vorlagen der Verwaltung vor.

3. Berichte

3.1 Lichtschächte als Amphibienfallen bei Wohnkomplexen

3.2 Sitzungstermine für das Jahr 2014
Kenntnisnahme

3.3 Leitfaden vom MKULNV NRW für die Umsetzung des Artenschutzes gemäß §§ 44 ABs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme

3.4 Zwischenstand zur Radwegetrassierung Grotenbach/Rüpingsbach
Bericht

3.5 Vorbereitung der Exkursion

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen







Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Otterbein benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

Es lagen keine Vorlagen der Verwaltung vor.

3. Berichte

zu TOP 3.1
Lichtschächte als Amphibienfallen bei Wohnkomplexen

Herr Dr. Otterbein berichtete über die Hilfsaktion zur Rettung von ca. 1000 in Lichtschächten der Wohnanlage Hachenyer Straße 55 gefangener Amphibien.

Zusammen mit der AGARD retteten Mieter des Wohnkomplexes die durch die groben Lichtgitter und Mauerspalten in die Lichtschächte gefallenen Amphibien sowie auch vereinzelt Molche, Spitzmäuse und Maulwürfe. Betroffen waren hauptsächlich Jungtiere des Grasfrosches und der Erdkröte, die auf Grund Ihrer noch sehr geringen Größe durch die Gitter fielen.

Der Wohnkomplex verfügt über 90 Lichtschächte, wobei min. 70 Lichtschächte betroffen waren. Die Wohnanlage liegt in einem ökologisch günstigen Umfeld in der Nähe des Pferdebachtals und Laichgewässern, so dass durch den sogenannten Froschregen, während dessen sich ca. 100.000 Individuen auf Wanderschaft begeben, die Tiere auf die Wohnanlage trafen und so zu den Lichtschächten geleitet wurden, durch dessen Lichtgitter sie in die Falle Lichtschacht gerieten.

Sofern hier keine Rettung der Tiere erfolgt, verhungern, vertrocknen oder erfrieren die Tiere in den Lichtschächten.

Möglichkeiten der Abhilfe sind kostengünstig zu schaffen. Die Lichtschachtgitter müssen mit einem engmaschigen Aluminiumgitter (Gase) umspannt werden, so dass die Tiere nicht mehr durch die groben Gitter fallen können. Eine weitere Möglichkeit wäre sogenannte Amphibienleitern aus Lochblechen zu fertigen und in den Lichtschacht zu stellen. Hier können die Tiere selbstständig aus dem Lichtschacht wieder hinausklettern.

Der Spar- und Bauverein hat sich als Eigentümer des Wohnkomplexes sofort bereit erklärt die Kosten für die Abdeckung der Lichtschächte zu übernehmen. Dieses wurde vom Beirat sowie von der unteren Landschaftsbehörde unter Beifall begrüßt.

In diesem Zusammenhang erklärte Herr Dr. Otterbein, dass es hierzu noch einen Artikel in verschiedenen Medien geben wird um letztlich auf das Problem aufmerksam zu machen, aber auch zu zeigen, dass es preisgünstige Möglichkeiten der Abhilfe gebe.

Aus dem Beirat wurde die Anregung gemacht bei Stellungnahmen zu Bauvorhaben, die in einem ähnlichen ökologischen Umfeld entstehen bereits im Vorfeld Auflagen zur Vermeidung solcher Amphibienfallen zu formulieren.

Des Weiteren erklärte Herr Prof. Dr. Finke, dass durch Presse Werbung für solche Maßnahmen an den Lichtgitter gemacht werden sollte, nicht nur zum Schutze der Amphibien sondern auch zur Vermeidung von Laubeinfall in die Lichtschächte. Für den Bürger würden so die Vorteile einer solchen Maßnahme den Kosten deutlich überwiegen.

Herr Quittek schlug den Vertretern der AGARD vor einen Flyer zu dem Thema Abdeckung von Lichtschächten als Artenschutzmaßnahme mit Kosten, Bezugsmöglichkeiten und einer Bauanleitung zu erstellen.


zu TOP 3.2
Sitzungstermine für das Jahr 2014

Die Sitzungstermine für das Jahr 2014 wurden zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.3
Leitfaden vom MKULNV NRW für die Umsetzung des Artenschutzes gemäß §§ 44 ABs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Da der Leitfaden erst im Juli 2013 erschienen ist, liegen derzeit noch keine Ergebnisse von Artenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft vor. Für Dortmund stellte Herrn Quittek fest, dass es die Erkenntnis einer drastischen Abnahme von Feldvögeln gebe. Das Braunkehlchen (Tabelle 1) sowie der Kiebitz und das Rebhuhn (Tabelle 2) sind hiervon betroffenen. Herr Quittek machte den Vorschlag, dass die Biologische Station, Vertreter der Landwirte, Vertreter der Jägerschaft und der Verwaltung prüfen, in wie fern der Leitfaden auf Dortmund anzuwenden ist und wenn wie, welche Maßnahmen zum Tierartenschutz vorgenommen werden können.

Herr Höing erklärte, dass es bis dato nur gebietsbezogene Maßnahmen gebe, wenn jetzt jedoch festgestellt würde, dass speziell hier gelistete Tierarten betroffen wären es zukünftig ebenfalls artspezifische Maßnahmen geben werde.

Der Beirat bat an dieser Stelle in einem Jahr mit einem Erfahrungsbericht zu dem Thema Umsetzung des Leitfadens unterrichtet zu werden.

zu TOP 3.4
Zwischenstand zur Radwegetrassierung Grotenbach/Rüpingsbach

Herr Höing berichtete über die aktuellen Überlegungen zur Öffnung der Wirtschaftswege der Emschergenossenschaft an Grotenbach/Rüpingsbach zur Nutzung als Rad- und Fußwegeverbindung.
Angelehnt an die 1996 für den Bereich formulierten „Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung“ habe er den Vorschlag zur Radwegetrassierung geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass neue Radwege diesen Zielen widersprechen, zumal es keinen Bedarf für eine neue Radwegetrassierung südlich der Grotenbachstraße gebe, weil hier genügend Wege existieren. Lediglich eine Ertüchtigung der vorhandenen Wege sollte in Betracht gezogen werden. Die untere Landschaftsbehörde werde keinen neuen Radwegetrassen in diesem Bereich zustimmen. Anhand eines Planes machte er einen Vorschlag zur Trassierung einer Wegeführung im Bereich von Grotenbach und Rüpingsbach.

Nördlich der Grotenbachstraße ergäbe sich entlang des Rüpingsbachs folgende Situation. Zwischen der Straße „Am Spörkel“ und der Menglinghauser Straße sei eine neue Wegeführung westlich des Rüpingsbaches sinnvoll. Nördlich der Menglinghauser Straße im Bereich des NSG „An der Panne“ sei die Wegeführung östlich des Rüpingsbaches mit einer Umgehung des Regenrückhaltebeckens wie geplant sinnvoll. Der Wirtschaftsweg im südlichen Bereich zwischen der Straße „Am Spörkel“ und der Grotenbachstraße sollte für die Öffentlichkeit nicht geöffnet werden, da sich hier ein ökologisch wertvoller Bereich mit kleinen Tümpeln befindet. Hier könne die Straße „Am Spörkel“ genutzt werden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Ausführungen von Herrn Höing zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem Vorschlag der Wegetrassierung zu: 1. Keine Öffnung der Betriebswege entlang Kirchhörder und Grotenbach sowie entlang Rüpingsbach zwischen Grotenbach und der Straße „Am Spörkel“. 2. Neuanlage eines Weges westlich des Rüpingsbachs zwischen „Am Spörkel“ und Menglinghauser Straße“. 3. Öffnung des Weges östlich Rüpingsbach nördlich Menglinghauser Straße. 4. Sperrung der Ostenbergstraße im Bereich Rüpingsbach.

zu TOP 3.5
Vorbereitung der Exkursion

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Für die nächste Sitzung wurden folgende Tagesordnungspunkte vorgeschlagen:

- Betreten der Flächen Phoenix-West
(Anleinpflicht für Hunde, Maßnahmen zum Schutz von FHH-Arten (z. B. Kreuzkröten) und Vögeln (z.B. Flussregenpfeifer), Maßnahmen gegen das Betreten insbesondere durch Modellflieger)

- Wassertiersterben "Auf dem Brink" - Anfrage an die Verwaltung
- Anfrage Verfahrensstand an der Persebecker Straße




Dr. Otterbein Prof. Dr. Finke Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung