Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 29.01.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm Manfred Sauer (CDU)


Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Helmut Beer (SPD)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Hannes Fischer („Die Linken“)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen) ab 17:10 Uhr
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Rosemarie Liedschulte (CDU)
Rm Ulrike Märkel (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Svenja Noltemeyer (B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Birgit Pohlmann (B 90/Die Grünen)
Rm Ursula Pulpanek-Seidel (SPD)
sB Richard Utech (SPD)
sB Lothar Volmerich (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Dirk May (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Thomas Friedhoff (StadtSportBund)




4. Beschäftigtenvertreter:
Lothar Angel, 42
Carsten Krause, 52/2


5. Verwaltung:
StD Jörg Stüdemann
Raphael Lacher – BL 2/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Lothar Welsch - 41/BGL
Dr. Kurt Wettengl - 41/MO
Claudia Kokoschka – 41/KB
Rolf Riedel – 41/U
Jasmin Vogel – 41/U
Regina Selter – 41/MO
Bettina Pesch – 42/TL
Martin Lizan – 42
Dieter Krause - 52/1
Dr. Frank Brandstätter – 52/2
Annette Kulozik – 52/3




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 29.01.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.11.2012

2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08712-12)

2.2 Erneuerung des Kunstrasenbelages auf der Sportplatzanlage Deutsch-Luxemburger-Straße, DO-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08797-13)

2.3 Sportplatz Sölderholz
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08869-13)

2.4 Haltestellen Zoo
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08870-13)

2.5 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08868-13)

3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 1. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08719-12)

3.2 Westfälischer Besucherring
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08874-13)

4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 33 Hardware MedienKunstVerein
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

4.2 Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08647-12)

4.3 Kooperation RuhrKunstMuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08845-13)

4.4 Museumsnacht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08463-12-E1)

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

5.2 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
hierzu -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

Der Vorsitzende - Herr BM Manfred Sauer - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dingerdissen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu behandeln.
Besucher(innen)erfassung im Dortmunder U
Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache-Nr.: 09005-13)

Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 4.5 zu behandeln.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.11.2012

Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bemängelt, dass sein Beitrag zur Zählweise beim Dortmunder U nicht in das Protokoll aufgenommen worden sei und dass das Protokoll sehr spät verschickt worden sei. Er habe nachgefragt, wie die prozentualen Zahlen ermittelt würden, wenn man beim Einlass in das U nicht gefragt werde, aus welchem Einzugsgebiet man komme. Außerdem vermisse er hierzu die Antwort von Herrn Eichler (Geschäftsführer Kulturbetriebe).

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn Dingerdissen teilweise an. Er bemängelt auch, dass Protokolle öfter erst spät im Nachversand verschickt worden seien.
Er bittet, auch seine Anmerkungen zur Zählweise beim Dortmunder U und die Antwort von Herrn Eichler zu dokumentieren. Im Übrigen liege die zugesagte schriftliche Antwort zu TOP 3.6 nicht vor.

Herr Sauer (Vorsitzender, CDU) bittet, die Niederschrift entsprechend zu ergänzen.

Ansonsten wird die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.11.2012 genehmigt.


Hinweis:
Zu TOP 1.4 „Genehmigung der 2. Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.11.2012“ gab es in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.01.2013 zu diesem TOP 3.1 Anmerkungen. Zu diesen Anmerkungen erfolgte ein Schreiben der Geschäftsführung, das den Mitgliedern im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.03.2013 zur Verfügung gestellt wurde. Dies beinhaltet nachfolgende Änderung zu TOP 3.1 der 2. Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 27.11.2012, die in der Sitzung des Ausschusses am 05.03.2013 genehmigt wurde.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, wie die prozentualen Zahlen ermittelt würden, wenn man beim Einlass nicht gefragt werde, wo man herkomme.

Herr Eichler (Leiter der Kulturbetriebe) antwortet, dass jeder Besucher, der an der Kasse eine Karte kaufe, einen Fragebogen ausgehändigt bekomme, mit der Bitte, diesen Fragebogen auszufüllen. Es stehe ein Tisch zur Verfügung, wo man die Fragebögen nehmen und ausfüllen könne. Es handele sich um Trends, die dort seit 1 ½ Jahren dauerhaft abgelesen werden. Auch wer einen Fragebogen ausfülle, müsse Eintritt bezahlen.


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 2.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08712-12)

Herr Hobrecht (Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert auf Nachfrage von Herrn Dr. Brunsing, dass dieser bereits im Jahr 2012 erfolgte Beschluss aus formalen Gründen wiederholt werden müsse.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende Beschlüsse zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:
Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2011 abschließend mit einer Bilanzsumme von 263.678.339,57 € sowie einem Jahresverlust von 765.702,29 € und der Lagebericht 2011 werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 765.702,29 € wird durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 26.000,00 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i.H.v. 739.702,29 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 2.2
Erneuerung des Kunstrasenbelages auf der Sportplatzanlage Deutsch-Luxemburger-Straße, DO-Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08797-13)

Herr Balzer (SPD) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.
Er hinterfragt einige Kostenpositionen wie die Baunebenkosten und die Gesamtkosten der Maßnahme, die er entgegen der Aussage, ein Kunstrasenplatz koste im Durchschnitt rund 200.000 €, für sehr hoch halte.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) schließt sich den Fragen von Herrn Balzer an und stellt zusätzlich die Frage nach der Lebensdauer des Platzes. Er fragt im Weiteren nach, warum ein derartig hoher Betrag aus der Sportpauschale finanziert werde.

Frau Plaga (Tiefbauamt) erläutert, dass sich die Baunebenkosten hauptsächlich aus dem Architektenhonorar zusammensetzen. Die höheren Kosten seien durch eine qualitativ hochwertigere Ausführung zu begründen, die aber auch zu einer längeren Lebensdauer des Kunstrasenbelages führe. Außerdem würden bei dieser Anlage neben dem Kunstrasen noch andere Anlagenteile wie z.B. die Laufbahn in erheblichem Umfang erneuert.

Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) äußert seine Befürchtung, dass man sich bei den zu erwartenden Kostensteigerungen für die Sanierung der vorhandenen Plätze vermutlich einem so großen Finanzbedarf gegenübersehe, bei dem man sich fragen müsse, ob man sich dies noch leisten könne. Zu Beginn der Maßnahmen für Kunstrasenplätze habe man dagegen versichert, dass diese auf Dauer die preisgünstigere und wirtschaftlichere Alternative seien. Es sei für ihn daher fraglich, ob man der nun geplanten Maßnahme zustimmen könne. Herr Dingerdissen stellt die Frage, welche Angebote vorgelegen hätten und ob die Maßnahme in diesem Umfang notwendig sei. Außerdem bittet er die Verwaltung darum, einmal aufzulisten, mit welchen finanziellen Belastungen durch die Sanierung von Kunstrasenplätzen in den nächsten Jahren zu rechnen sei.

Herr Dr. Brunsing betont, dass es wichtig sei, dass für die Sanierung der Kunstrasenplätze ausreichende Rückstellungen gebildet werden, damit die Mittel dann im Sanierungsfall verfügbar sind.

Herr Balzer verweist auf die hohe Bedeutung des Platzes für den lokalen Sport und unterstreicht die Notwendigkeit der Sanierung. Hinsichtlich der Bildung der Rückstellungen pflichtet er Herrn Dr. Brunsing bei.

Herr Krause (Sport- und Freizeitbetriebe) erklärt, dass die Sportpauschale zunächst auf Vereinsmaßnahmen und städtische Maßnahmen aufgeteilt werde. Bei den Vereinsmaßnahmen gebe es eine Begrenzung der Mittel auf maximal 20% der Mittel pro Vereinsmaßnahme. Diese Begrenzung verhindere es, dass durch eine einzelne, größere Vereinsmaßnahme Maßnahmen anderer Vereine komplett verhindert würden. Bei städtischen Maßnahmen gebe es diese Begrenzung nicht. Hinsichtlich der Angebote erklärt Herr Krause, es sei recherchiert worden, dass der Preis für die Sanierung eines reinen Kunstrasenplatzes durchschnittlich bei 200.000 € liege. Bei dem Platz in Hombruch werde man in großem Umfang weitere Anlagenteile erneuern, was den höheren Preis begründe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig bei Enthaltung des Herrn Grondziewski (CDU) folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt den Austausch des Kunstrasenbelages auf der Sportplatzanlage Deutsch-Luxemburger-Straße, DO-Hombruch, mit einem Gesamtvolumen von 486.000,00 € brutto.


zu TOP 2.3
Sportplatz Sölderholz
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08869-13-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
nachdem zunächst die Bezirksvertretung Aplerbeck und dann der AUSWI mit Stimmen von CDU und Grünen den alternativen Standort für einen Sportplatzneubau an der Ostberger Straße abgelehnt haben, befürchten die betroffenen Sportfreunde Sölderholz, dass ein neuer Kunstrasenplatz in weite Ferne gerückt sein könnte.

Die SPD-Fraktion bittet die Sport- und Liegenschaftsverwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zur derzeitigen Situation und um Aufklärung darüber, wie und warum es zu den unterschiedlichen, umstrittenen Standortalternativen gekommen ist.

Darüber hinaus wird gebeten darzustellen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, in absehbarer Zeit zu einer zufriedenstellenden Lösung für die Sportlerinnen und Sportler zu kommen.

Die schriftliche Antwort der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sittzung.


zu TOP 2.4
Haltestellen Zoo
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08870-13)

-Zurückgezogen-


zu TOP 2.5
Revierpark Wischlingen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08868-13-E1)

Dem Ausschuss liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion hat ein großes Interesse, über die derzeitige Entwicklung, die Programmangebote, Auslastungszahlen sowie die Planungen für die Zukunft des Revierparks Wischlingen ausführlich informiert zu werden.

Falls eine Behandlung des Themas in der Sitzung am 29.01.2013 zu kurzfristig sein sollte, wird gebeten, den Punkt „Revierpark Wischlingen“ in der Sitzung am 06.03.2013 aufzugreifen und dort mit der Geschäftsleitung fachlich zu erörtern.

Herr Kruse (Revierpark Wischlingen GmbH) berichtet über die aktuellen Entwicklungen im Revierpark Wischlingen. Die die Existenz bedrohende Situation, die vor ca. fünf Jahren zu verzeichnen gewesen sei, habe man inzwischen durch ein intensives Konsolidierungsprogramm überwunden. Im Geschäftsjahr 2011 habe man erstmalig ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen können. Diese positive Entwicklung habe sich auch im Geschäftsjahr 2012 fortgesetzt. Entsprechend sei eine steigende Besucherzahl zu verzeichnen. Der Revierpark entwickle sich damit gegen den Trend anderer vergleichbarer Freizeiteinrichtungen. Im Weiteren erläutert Herr Kruse die Entwicklung der einzelnen Bereiche und Aktivitäten des Revierparks wie Saunabereich, Schwimmhalle, Eishalle etc. Insgesamt gebe es überall positive Entwicklungen. Dies gelte auch für die wieder in Eigenregie übernommenen Bereiche. Auf der Aufwandsseite stellten aber die Personalkosten und die enormen Steigerungen der Energiekosten immer noch eine große Herausforderung dar. Hier habe man durch gezielte Investitionen in die Anlagentechnik erfolgreich gegensteuern können. Durch weitere Investitionen habe man außerdem die Attraktivität der Anlagen steigern können. Herr Kruse zeigt perspektivisch auf, wie auch in Zukunft die Attraktivität des Revierparks weiter gesteigert werden solle. Erfreulich sei auch die Entwicklung des Revierparks zu einem beliebten Austragungsort für Großveranstaltungen. Der Revierpark werde als Veranstaltungsort mittlerweile auch außerhalb von NRW wahrgenommen und man könne die Anfragen nicht mehr bedienen. Herr Kruse bittet, die Möglichkeit einer Ausweitung der bisher genehmigten zehn Veranstaltungstage pro Jahr zu prüfen. Eine Ausweitung würde dem Revierpark helfen, die nicht kostendeckenden Bereiche besser quer zu subventionieren.

Herr Dr. Eigenbrod (CDU) fragt nach, ob die wieder in Eigenregie übernommenen Bereich auch wirtschaftlich erfolgreich seien.

Herr Kruse erläutert, dass dies bei den kleineren Bereichen, wie beispielsweise der Campingplatzvermietung oder der Vermietung der Kapelle der Fall sei. Lediglich die Gastronomie erbringe noch nicht die erwartete Nettorendite. Hier lasse man sich derzeit durch die WIHOGA beraten und erwarte eine Verbesserung für das Jahr 2013.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) hinterfragt den Sinn der Anfrage der SPD-Fraktion. Nach seiner Meinung seien die Informationen, die durch die Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten erlangt werden, ausreichend. Man werde hierdurch für alle Dinge, die für die Fraktionen wichtig sind, informiert. Außerdem sehe er für die Bitte um Ausweitung der Veranstaltungstage die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und ansonsten für den Revierpark Wischlingen als städtische Beteiligung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als zuständig an.

Herr Sauer (Vorsitzender, CDU) widerspricht Herrn Dr. Brunsing, denn er begrüße es durchaus, wenn hier mehr informiert werde, als formal vielleicht vorgesehen. Außerdem handle es sich um die Bitte einer Fraktion, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und einer solchen Bitte werde er nachkommen.

Herr Balzer (SPD) begründet eingehend die Anfrage seiner Fraktion. Nach seiner Meinung ist diese zur Beantwortung in diesem Ausschuss durchaus richtig aufgehoben. Er merkt an, dass es bemerkenswert sei, dass eine Fraktion mit Informationen aus Aufsichts- oder Verwaltungsräten bedient werde. Seiner Meinung nach sei es nicht zulässig, das Mandat in Aufsichts- oder Verwaltungsräten für die Information von Fraktionen zu benutzen. Ein solches Mandat diene vielmehr dazu, die Vorstände der Gesellschaften zu beraten und zu kontrollieren.

Herr Dr. Brunsing relativiert seine Aussage dahingehend, dass es sich bei den besagten Informationen keineswegs um schützenswerte und der Geheimhaltung unterliegende Informationen handle sondern um Informationen eher allgemeiner Art, wie man sie häufig auch der Tagespresse entnehmen könne.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
1. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2012/13
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08719-12)

Nach Beantwortung einiger Rückfragen aus dem Gremium nimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den 1. Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Westfälischer Besucherring
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08874-13-E1)

Auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion lag dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Antwort der Verwaltung vor:


An die Mitglieder
des Ausschusses für Kultur,
Sport und Freizeit
Dortmund, 28.01.2013


Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion
DS-Nr. 08874-13 „Westfälischer Besucherring“

Sehr geehrter Herr Sauer,
das Theater Dortmund möchte die Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt beantworten:

1. Welche Finanziellen Auswirkungen hat die Insolvenz des Westfälischen Besucherrings (WBR) für das Theater Dortmund.

Forderungen:
Die Forderungen des Theaters gegenüber dem WBR betragen insgesamt 56.303,37 € zum 31.07.2012.
Es handelt sich hierbei um die Rücklastschrift des Einzuges für die Abrechnung des Monats April 2012 mit einem Betrag in Höhe von 21.842,89 € sowie um die durch den WBR vor dem 08.05.2012 schon getätigten Kartenverkäufe für die Monate Mai/Juni/Juli 2012. Das Theater Dortmund hat dem WBR den Zugang zu der Kartenverkaufssoftware bereits am 08.05.2012 entzogen, um weitere Schäden abzuwenden. Den Kunden des WBRs, die im Besitz einer Eintrittskarte waren, wurden dennoch den Zutritt in den Vorstellungen des Theaters gewährt, da die Kunden den Kaufpreis schon entrichtet hatten.

Die o.g. Forderungen sind bei dem Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht- am 16.08.2012 angemeldet worden. Der Bericht des Insolvenzverwalters von 08.08.2012 anlässlich des Berichtstermins am 16.08.2012 weist eine voraussichtliche Quote in Höhe von 18 % und eine Verfahrensdauervon 1-2 Jahre aus.

Die Einzelwertberichtigung der Forderungen wurde in dem Jahresabschluss des Theaters zum 31.07.2012 (Spielzeit 2011/12) berücksichtigt.

Mietausfall:
Eine weitere finanzielle Auswirkung für das Theater Dortmund resultiert aus dem Mietausfall ab 01.08.2012 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 3.000,00 € für eine Spielzeit. Die „Miete“ wurde als Ausgleich für die Nebenkosten (Heizung/Strom/Wasser etc.) durch den WBR entrichtet.
Personalkosten:
Um die Betreuung der WBR-Kunden (Abonnenten, Gruppen und Einzelkartenkäufer) zu gewährleisten, sind 1,5 Stellen befristet eingerichtet worden:

Eine TVÖD Halbtagstelle im Bereich Kasse/Abo und eine NV-Bühne Stelle im Bereich Marketing mit ca. 70 % WBR-Beschäftigung.
Die unter Punkt 2 und 3 aufgeführten Erlöszahlen decken bereits den zusätzlichen Personalaufwand und die Erlöse des WBRs.

2.Wie groß ist der darauf zurückzuführende Rückgang an Besuchern?
3. Besteht nach Meinung des Theater Dortmund die Möglichkeit, die Besucher, die bisher den Weg über den Westfälischen Besucherring ins Theater Dortmund gefunden haben, weiter als Besucher zu gewinnen? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht das Theater Dortmund?

Um einen gesamtheitlichen Überblick zu geben und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Theater Dortmund direkt Maßnahmen ergriffen hat und diese bereits über der Weiterbetreuung ehemaliger WBR-Kunden fortsetzt, wollen wir die Beantwortung der Fragen 2. und 3. zusammenführend betrachten.

WBR-Besuchergruppen
Bereits mit Beginn der Spielzeit 2011/12 wurde in der Marketingabteilung des Theater Dortmund durch interne Umstrukturierungen eine Fokussierung auf Kundenneuakquise und Betreuung von Gruppenkunden geschaffen, um diesen Geschäftsbereich, der vornehmlich Kunden außerhalb Dortmunds bedienen soll, zu stärken. Das Theater Dortmund war also zum Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit des Westfälischen Besucherrings (WBR) insofern in der Lage rasch zu reagieren, als dass für diese Kunden mit dem zum Teil sehr speziellen Anforderungen eine angemessene Betreuung unmittelbar sichergestellt werden konnte. Es gelang dabei fast alle der bisherigen WBRGruppen aus dem Umland an das Theater Dortmund zu binden. Mit Beginn der laufenden Spielzeit 2012/13 und der durch die Insolvenz bedingte neue Aufgabenstellung weitaus mehr Kunden zu betreuen, konnte eine zusätzliche Stelle geschaffen werden, um das hohe Niveau der persönlichen Betreuung dieser wichtigen Kunden dauerhaft zu sichern und zugleich weitere Ressourcen für Neuakquise und Direkt-Marketing vorhalten zu können.
Erfreulicherweise gelang es bei vielen dieser Gruppen den schon in den vergangenen Jahren unter der Ägide des WBR eingetretenen Besucherschwund zu stoppen und im Falle der besonders wichti3 gen besucherstarken Gruppen aus dem Dortmunder Umland auch umzukehren. Ebenfalls erfreulich ist, dass durch kundenspezifisch geführte Verhandlungsgespräche und einer intelligenten Rabattstaffelung viele Gruppen tendenziell zu den Tickets höherer Preisgruppen gegriffen haben und so ein durchschnittlicher Preis pro Karte von über 31,00 €, mithin also deutlich über dem Durchschnitt des Theater Dortmund, erzielt werden konnte.
Für die gesamte Spielzeit 2012/13 erwarten wir mit den ehemaligen WBR-Gruppen einen Umsatz von rund 170.000 € (Stand 23.01.2013: 170.479,35 €). Es kann aufgrund eingeräumter Reservierungsfristen noch zu minimalen Schwankungen kommen, die im Endergebnis aber zu unerheblichen Abweichungen führen werden.

WBR-Abonnenten
Die Abonnenten des WBR konnten weitgehend nahtlos in die Abo-Struktur des Theater Dortmund übernommen werden. Die Betreuung dieser Abonnenten erfolgt durch den Aboservice des Theaters.
Für die laufende Spielzeit sind hier 457 Platz-Abonnements verkauft worden, umgesetzt wurde damit ein Betrag von 69.419,00 €. Hier sind bis zum Saisonende keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

WBR-Einzelkartenkäufe
Die Einzelkunden des WBR konnten zum überwiegenden Teil aufgefangen werden und werden nun durch die üblichen Vertriebswege (Kasse, Hotline und Internet) des Theaters bedient. Die Kunden profitieren dabei vom umfangreichen Angebot mit den im Vergleich zum früheren WBR-Büro großzügigeren Servicezeiten des Theater Dortmund an der Ticket-Hotline, der Tageskasse im Foyer des Opernhauses und auch von der Möglichkeit des Kaufs über unsere Website. Zum Stand 23. Januar 2013 konnte hier ein Umsatz von 94.926,68 € erzielt werden. Bei den Einzelkarten sind noch zusätzliche Kartenkäufe bis zum Ende der Saison zu erwarten, sodass hier noch mit Steigerungen zu rechnen ist.

Ausweitung des Gruppengeschäfts (Neuakquise)
Im Gegensatz zum WBR ist es dem Theater in der eigenständigen Abwicklung des Gruppengeschäfts möglich einfacher neue Angebote in diesem Bereich zu formen und somit auch potentiell neue Kunden hinzuzugewinnen. Dies war für den WBR, der in engeren Gewinnmargen kalkulierte, oft nicht wirtschaftlich von Interesse. Von klassischen zielgruppengesteuerten Direktmarketingmaßnahmen bis hin zu moderneren Formen wie dem Audience Development konnte hier zum aktuellen Stand eine Geschäftsausweitung alleinig im Gruppengeschäft (exkl. von Einzelkartenkäufen und Schulgruppen) mit einem Umsatzplus von 69.076,80 € erwirtschaftet werden.

Wirtschaftliches Ergebnis für das Theater Dortmund
Mit der Umlage der ehemaligen WBR-Kunden in die verschiedenen Vertriebswege des Theaters und einer individuellen Betreuung konnten somit aktuell zum Stand 23. Januar 2013 ein Gesamtumsatz für das Theater Dortmund in Höhe von 403.901,83 € erwirtschaftet werden. Im Vergleich hierzu hat der WBR in der kompletten Spielzeit 2011/12 (August 2011 bis Juli 2012) für das Theater einen vergleichbaren Gesamtumsatz von 303.533,48 € erzielt (hierin inkludiert auch die Kartenverkäufe, deren Zahlung durch das im Mai 2012 eröffnete Insolvenzverfahren noch ausstehen).

4. Hat das Theater Dortmund, wie in den Medien berichtet, bereits Adressen aus der Insolvenzmasse des Westfälischen Besucherrings angekauft.

Das Theater Dortmund hat bereits am 08.07.2012 die Stammdatensätze der Kundenkonten, die in den letzten 3 Jahren Bewegungsdaten beinhalteten, gekauft. Die Daten wurden dringend benötigt, um so schnell wie möglich die Kunden des WBRs an das Theater Dortmund mit Informationsschreiben und Angeboten zu binden. Der berechnete Preis betrug 2,00 € netto pro Kundensatz. Insgesamt sind 7.028,14 € für 2.953 Datensätze bezahlt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stüdemann


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 33 Hardware MedienKunstVerein
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Abstimmung
nachfolgender Anträge:


Präambel
Der Rat stellt fest, dass es das Ziel sein muss, einen Haushalt zu verabschieden, der den Erhalt der vollen und eigenständigen Handlungsfähigkeit der Stadt 2013 ermöglicht. Diese Handlungsfähigkeit liegt insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, um die Stadt im kommenden Jahr ohne Auflagen sozial und ökologisch gestalten zu können.
Nur die volle Handlungsfähigkeit garantiert die Umsetzung der vielen notwendigen Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, im Schul- und Sozialbereich, in der Kultur sowie Investitionen in Energiespar- und Klimaschutzprojekte, Baumaßnahmen und der Wirtschaftsförderung im Sinne der gesamten Stadt.

33. Der Rat beschließt, dem Hardware MedienKunstVerein, der für die Attraktivität des U-Turms unverzichtbar ist, für zunächst drei Jahre eine 30%ige Kofinanzierung in Höhe von je 200.000 Euro aus dem Kulturhaushalt zur Verfügung zuzusichern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der o. a. Antrag Nr. 33 zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweisen wird.

Frau Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass es die Intention des Antrages ihrer Fraktion sei, dem Hartware MedienKunstVerein eine frühzeitige und mehrjährige Planungssicherheit zu geben. Mit der derzeitigen Art der Finanzierung könne der Verein schlecht arbeiten, da erst zum Ende des Vorjahres die Finanzmittel für das Folgejahr bekannt seien. Im Folgenden stellt Frau Märkel die Erfolge des Hartware MedienKunstVerein dar, verweist auf die positive Wirkung für den U-Turm und kritisiert, dass einerseits für das Gebäude Millionenbeträge bereitgestellt werden, andererseits für die Inhalte kein Geld da sei. Auch verzichte man auf Landesmittel, da man die städt. Kofinanzierung nicht sicherstelle. Insgesamt sehe sie, dass die erfolgreiche und über Dortmund hinausragende Arbeit des Hartware MedienKunstVereins nicht entsprechend gewürdigt werde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) erwidert, dass für den Hartware MedienKunstVerein z.B. bei der Unterbringung in der Phoenix-Halle große Beträge, annähernd 2 Mio. €, aus städtischen und Landesmitteln investiert worden seien. Es seien außerdem neben Mitteln aus der Wirtschafts- und der Kulturförderung erhebliche Landesmittel eingeworben worden. Herr Stüdemann weist den Vorwurf, die Arbeit des Hartware MedienKunstVereins werde nicht ausreichend gewürdigt, entschlossen zurück. Auch sei die städt. Kofinanzierung der Landesmittel bisher jedes Jahr durch Einwerbung von Mitteln aus den städtischen Beteiligungsunternehmen bewältigt worden und werde auch in diesem Jahr bewältigt. Für die Planungssicherheit werde man zukünftig Mittel aus dem Budget des U-Turms vorstrecken und diese durch die eingeworbenen Mittel im Nachgang kompensieren.

Herr Dr. Eigenbrod (CDU) befürwortet die Unterstützung des Hardware MedienKunstVereins. Er signalisiert, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aber ablehnen werde, weil den Kulturbetrieben eine weitere Belastung nicht zuzumuten sei.

Frau Märkel erklärt, dass das von Herrn Stüdemann dargestellte Finanzierungsverfahren für ihre Fraktion nicht zufriedenstellend sei. Das Ziel ihrer Fraktion, eine mehrjährige Planungssicherheit zu geben, werde so nicht erreicht.

Herr Stüdemann erwidert, dass es praktisch für niemanden eine dreijährige Planungssicherheit gebe. Hier würde offenbar die finanzielle Situation der Stadt Dortmund völlig verkannt.

Frau Thiel (SPD) signalisiert, dass ihre Fraktion den Antrag ebenfalls ablehnen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den o.a. Antrag Nr. 33 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08647-12)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt vom 20.12.2012 nachträglich zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund sowie als Ergänzung die Absenkung des städtischen Zuschusses um 150.000 Euro.


zu TOP 4.3
Kooperation RuhrKunstMuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08845-13)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und bitten die Verwaltung um eine Darstellung der Zusammenarbeit des Museum am Ostwall (MO) im Dortmunder U mit den anderen 19 RuhrKunstMuseen in den Jahren 2011 / 2012. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen und um eine perspektivische Darstellung ab 2013:

1. Welche gemeinsamen Projekte waren in den vergangenen zwei Jahren geplant?

2. Welche wurden tatsächlich umgesetzt und öffentlich als Kooperationsprojekte (über)regional beworben?

3. Welche Resonanz hatten diese Projekte regional und welche überregional?

4. Inwieweit hat ein Austausch von Bildern, Wissen oder Arbeitskräften unter den
teilnehmenden Museen stattgefunden?

5. Welche Rolle nimmt das MO im Dortmunder U in dem ruhrgebietsweiten Netzwerk ein?

Begründung:
Als eine Wirkung der Kulturhauptstadt Ruhr.2010 kooperieren 20 Kunstmuseen mit „gemeinsamen Ausstellungsprojekten, Sammlungskatalogen, Vermittlungsangeboten und im Kulturtourismus“ (aus: Broschüre Ruhr.2010 – Programm und Wirkung). Die Kooperation ist auch Teil der regionalen Kulturplanung von Seiten des RVR und der Kultur Ruhr GmbH. Diese Zusammenarbeit - wenn sie denn stattfindet - scheint in der Öffentlichkeit nicht ausreichend dargestellt bzw. wahrgenommen zu werden. Insbesondere, Wirkungen und Synergieeffekte (auch finanzieller Art) die das MO im Dortmunder U auf andere Museen im Ruhrgebiet hat, bzw. welche Wirkungen und Synergieeffekte für das MO im U entstehen, ist nicht bekannt.

Herr Prof. Dr. Wettengl (Direktor MO im U) beantwortet die Fragen anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1 der Niederschrift).

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dankt Herrn Prof. Dr. Wettengl für den Vortrag und wünscht der Kooperation RuhrKunstMuseum weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 4.4
Museumsnacht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08463-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung, zur Frage, welche Zukunft die Theaternacht hat, wenn eine Zusammenlegung mit der erfolgreichen Museumsnacht von der Verwaltung ausgeschlossen wird. Insbesondere sollte erläutert werden, warum eine Kombination der Kulturereignisse als nicht machbar angesehen wird und wie konkret die Aussichten auf die Realisierung einer Theaternacht oder eines Theaterfestivals im Hinblick auf ihre städtische Finanzierbarkeit bzw. auf eventuelle Fördermöglichkeiten sind.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) führt aus, gegen eine Zusammenlegung mit der Museumsnacht spreche hauptsächlich, dass beim Hauptsponsor, der diese fast ausschließlich finanziere, ein solcher Vorschlag nicht auf Gegenliebe stoße. Er erklärt im Weiteren, warum die Aussichten für ein weiteres Sponsoring und damit für die Durchführung der Theaternacht schlecht seien. Die Sponsoren würden verständlicherweise besucherstärkere Veranstaltungen wie z.B. Ruhrhochdeutsch unterstützen. Eine Finanzierung allein aus städtischen Mitteln übersteige aber die Möglichkeiten der Kulturverwaltung.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) reklamiert, dass eigentlich eine schriftliche Antwort angekündigt worden sei, die nun nicht vorliege. Er bittet, die Antwort von Herrn Stüdemann zu Protokoll zu nehmen.


zu TOP 4.5
Besucher(innen)erffassung im Dortmunder U
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09005-13)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Vorschlag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung vor:
die SPD-Fraktion bittet auf dem Wege der Dringlichkeit den Punkt „Besucher(innen)erfassung im Dortmunder U“ für die nächste AKSF-Sitzung vorzusehen.

Die Kulturverwaltung wird gebeten, in der Sitzung das Besucherzählsystem für die unterschiedlichen Angebotsbereiche im Dortmunder U zu erläutern und zu begründen. Als Vergleich wären Zählsysteme musealer Einrichtungen anderer Städte hilfreich.

Begründung:

Die Dringlichkeit ergibt sich durch die aktuelle tendenziöse Medienberichterstattung. Die Mitglieder des Kulturausschusses sollten sich aus erster Hand eine eigene Meinung zum Zählsystem bilden können.

Des Weiteren legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag während der Sitzung als Tischvorlage vor, der noch durch Frau Märkel (Bündnis90/Die Grünen) modifiziert wurde (Streichung erster Satz im zweiten Absatz).
Ergänzungsantrag zum TOP 4.5

„BesucherInnenerfassung im Dortmunder U“ - Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion

29.01.2013

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, ab sofort (und soweit möglich rückwirkend für 2012) die Besucher- und Teilnehmerzahlen der Einrichtungen des Eigenbetriebs Kulturbetriebe spartenspezifisch getrennt in

- zahlende Erwachsene (Einzeleintritt)
- zahlende Ermäßigte (Einzeleintritt)
- Gruppen
- kommunale und regionale Kombitickets inkl. Museumsnacht
- Sonstige (freier Eintritt, etwa bei Ausstellungseröffnungen)

darzustellen.


Im U-Turm sollen zudem alle Besucher im Eingangsbereich gezählt werden. Außerdem muss die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass die Quartalsangaben des Dortmunder Amtes für Wahlen und Statistik und des Eigenbetriebs Kulturbetriebe exakt übereinstimmen.

Begründung:
Seit längerem weist die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund auf Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten bei der Darstellung der spartenspezifischen Zahlen des Eigenbetriebs Kulturbetriebe, deren Einnahmen und denen des Amtes für Wahlen und Statistik hin. Um Missverständnisse bei der Angabe von Besucher- und Nutzerzahlen zukünftig auszuschließen und der Politik ein verlässliches Kontrollinstrument an die Hand zu geben ist neben einer eindeutigen Zählweise von Besuchern, Teilnehmern und Medien eine Ausdifferenzierung der erhobenen Personenkreise erforderlich.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)erläutert ausführlich den Antrag seiner Fraktion. Bezogen auf das Dortmunder U möchte man insbesondere auch die Gesamtzahl der Besucher genannt bekommen sowie klare Angaben der Besuche der einzelnen Einrichtungen im U.

Herr Sauer (Vorsitzender, CDU) weist darauf hin, dass es sich hier um ein vielfältig genutztes Objekt handelt und dass es auch durch das Nutzerverhalten (Mehrfachbetreten des Objektes) schwierig sei, in jedem Fall verwertbare Zählergebnisse zu erhalten. Hier müsse man sich einig sein, was genau gezählt werden soll.

Herr Eichler (Geschäftsführer Kulturbetriebe) erläutert ausführlich die Zählmethode für das Dortmunder U.
Eine hierzu erfolgte schriftliche Erläuterung wurde in der Sitzung verteilt und ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Herr Sauer dankt Herrn Eichler und äußert seine Ansicht, dass es wohl durch Missverständnisse zu der negativen Presseberichterstattung gekommen sei. Er halte die von Herrn Eichler vorgetragene Zählmethode für geeignet und in Ordnung.

Frau Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) wünscht, dass die Kombi-Tickets als solche in der Statistik mit ausgewiesen werden. Außerdem fragt sie sich, warum man die Terrassen- und die Foyerbesucher nicht zähle. Auch könne sie nicht nachvollziehen, warum die Gastronomiebesucher mitgezählt werden.

Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er keine differenzierte Betrachtung der Besucher oder Besuche erwartet habe, sondern schlicht eine Aussage über die Gesamtzahl der Besucher des Dortmunder U.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) erläutert anhand verschiedener Beispiele die Problematiken, die bei dem Versuch eine Kompletterfassung aller Besucher zu verzeichnen sind. Dies sei zu kostenintensiv und ein größerer Erkenntnisgewinn könne nicht festgestellt werden, zumal gewisse Unschärfen nicht auszuschließen seien. Er appelliert an den Ausschuss, die von Herrn Eichler vorgestellte, anerkannte Zählmethode zu akzeptieren.

Herr Dr. Brunsing verweist erneut auf den Antrag seiner Fraktion und fordert die Umsetzung der dort vorgeschlagenen Zählweise.

Herr Stüdemann belegt anhand von Beispielen, dass eine exakte Vollerfassung aller Besucher nicht möglich sei.

Frau Thiel (SPD) dankt Herrn Eichler für die Informationen und gibt an, dass die Anfrage ihrer Fraktion damit hinreichend beantwortet sei. Sie signalisiert, dass ihre Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ablehnen werde.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt vom 15.11.2012 vor:
zu TOP 5.1
Inklusion in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.
Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 14.02.2012 sowie die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit vom 22.01.2013 vor:

zu TOP 2.1
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Empfehlung überwiesen:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.

Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks, Herr Herkelmann hat in einem Schreiben an die Fachausschüsse darum gebeten, nachstehende Empfehlung des BPN (Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des BPN am 14.02.12) in die Diskussion einzubeziehen:
zu TOP 3.11
Inklusionsplan für Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06456-12)

Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
· die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
· die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
· entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund

- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund -

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist sich einig, dass Antragstext und Ausführungen des BPN im Zusammenhang zu betrachten und auch gemeinsam zu verabschieden sind. Daher empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte





Sauer
Dingerdissen
Bredensteffen
Vorsitzender
Ratsmitglied
Stellv. Schriftführer

Anlage zu TOP 4.3

(See attached file: RKM PPP Wetteng_final.pdf)


Anlage zu TOP 4.5

(See attached file: Stellungnahme Besucherzahlen Do U AKSF 29012013.pdf)