Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 08.03.2001
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 27. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 28.02.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender 15.00 - 17.00 Uhr
Herr RM Schneider 17.00 - 18.00 Uhr i. V. für Herrn RM Jung
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig ab 15.55 Uhr
Herr RM Follert ab 15.20 Uhr
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Lütkehaus i. V. für Herrn RM Harnisch
Frau RM Horitzky ab 15.55 Uhr
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling ab 15.10 Uhr
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer ab 15.20 Uhr
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter ab 15.20 Uhr i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch 15.00 - 17.05 Uhr

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"‘
Frau Vorspohl - Beschäftigtenvertreterin der "Städtischen Immobilienwirtschaft"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Marx, 67/stv. AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste

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Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung begrüßt Frau Vorspohl und Herrn Richter als Beschäftigtenvertreter des Werksausschusses für die eigentriebsähnliche Einrichtung "Städtische Immobilienwirtschaft". Die Beschäftigtenvertreter sind beratend tätig und haben kein Stimmrecht. Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Beschäftigtenvertreter ihre Pflichten entsprechend der Gemeindeordnung wahrzunehmen haben und werden zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Herr RM Jung leitet die Sitzung als Ausschussvorsitzender von 15.00 - 17.00 Uhr, von 17.00 - 18.00 Uhr übernimmt Herr RM Tech als stellvertretender Ausschussvorsitzender die Sitzungsleitung.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Brauer benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des AUSW am 31.01.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.
3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"
3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00438-01)
4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den
Bebauungsplan In W 103
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00457-01)
4.3 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
(wurde bereits in der Sitzung am 31.01.2001 im AUSW als Empfehlung an den Rat einstimmig beschlossen)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 17.01.2001
4.4 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
4.5 Entwicklung der Fläche Gneisenau-Ost/Nordteil;
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00459-01)
4.6 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00464-01)
4.7 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächenutzungsplanes (126. Änderung)
II. Änderungsbeschluss (3. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 109
- Oberfeldstraße -;
III. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00444-01)
4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
4.9 Straßengestaltung in der südöstlichen City
hier: Grundsatzbeschluss für die Brauhausstraße
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00533-01)
4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel"

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für den Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Schalkenberg-
siepen 53 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00476-01)
5.2 Vorbescheid für die Errichtung einer Tiefgarage mit 300 Stellplätzen und Neugestaltung des Parkplatzes mit 73 Stellplätzen auf dem Grundstück Südwall 2
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00527-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00430-01)

8. Hochbauangelegenheiten
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 Tierschutzzentrum Dortmund
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.02.2001 sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.01 mit der Bezeichnung "Tierschutzzentrum Dortmund" sind beigefügt.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00467-01)
12.2 Grundsteuer- und Gebührenbescheid/Abwässergebühren
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 23.01.2001 sowie die Stellungnahme zu der Eingabe der Eheleute Erdmann von Herrn StK Pehlke vom 07.12.2000 sind beigefügt.
12.3 Gedanken über die Neuordnung und Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus
- Mündlicher Bericht

Herr RM Tech beantragt, die Angelegenheiten des Umweltamtes unter TOP 3 am Ende der Sitzung zu behandeln.



Die Tagesordnung wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion in der beantragten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des AUSW am 31.01.2001

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 - unbesetzt -

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Zu 3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

TOP 3 - Angelegenheiten des Umweltamtes - wird am Ende der Sitzung behandelt.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00438-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd offengelegte Begründung vom 06.06.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.





Zu 4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den
Bebauungsplan In W 103
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00457-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den durch die Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die zweckgebundene Bereitstellung und Aufwertung der städtischen Fläche Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 290 (tlw.) als Ausgleichsfläche zu kompensieren.

Zu 4.3 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
(wurde bereits in der Sitzung am 31.01.2001 im AUSW als Empfehlung an den Rat einstimmig beschlossen)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 17.01.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.02.2001
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.02.2001

Herr StR Sierau verweist auf die vorgelegte Stellungnahme des Planungsamtes.

Herr RM Berndsen bittet darum, städtische Flächen, die als Ausgleichs- und Ersatzflächen in Eving zur Verfügung stehen, bekannt zu geben.

Herr RM Jostes fordert dazu auf, vorrangig Ausgleichsflächen im Stadtbezirk ortsnah zu suchen. Er sieht insgesamt aber die Wichtigkeit in der stadtbezirksübergreifenden Ausgleichsregelung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schließt sich der Meinung an, dass möglichst ortsnah ein Ausgleich geschaffen werden muss. Sie bittet auch um Darstellung des Ausgleichsflächenpools, auch im Hinblick auf die Flächen im Sondervermögen im Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds Dortmund.

Herr RM Münch hält es für besonders wichtig, wie die Ausgleichs- und Ersatzflächen gestaltet werden.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass die Ausgleichsreserven inzwischen nicht immer das Verfügen über eine ortsnahe Ausgleichsfläche zulassen. Wenn es möglich ist, wird eine Ausgleichsfläche im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich ein, wird an anderer Stelle des Stadtgebietes nach einer Fläche gesucht.

Herr StR Sierau stellt sich vor, dass keine parzellenscharfe Darstellung der Ausgleichsflächen erfolgt. Es sollte eine veränderte Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erreicht werden, eine weichere Linie, die aber den Stadtteilen in der Stadt gerecht wird.

Herr Wilde verweist auf die Stellungnahme des Planungsamtes vom 21.02.2001. Hier hat ein privater Investor eine nichtstädtische Fläche als Ausgleichsfläche angeboten.

Herr RM Tech fordert dazu auf, die Stadt nicht in Sachen Ausgleichsflächen zu unterteilen, sondern weiterhin als Ganzes zu sehen.

Herr Ostholt weist auf das Ausgleichsflächenkataster für kleinere und mittlere Flächen hin, das beim Umweltamt geführt wird. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass man sich im Rahmen der Diskussion zum Flächennutzungsplan bei Festlegen der Wohnbauflächen auch Gedanken darüber machen muss, wo noch zusammenhängende Ausgleichsflächen sein können. Diese werden nicht unbedingt in einem Stadtbezirk liegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oetringhauser Straße - mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Mengede und Eving wird nicht gefolgt.

Zu 4.4 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 28.02.2001
Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht noch internen Diskussionsbedarf. Sie stellt sich mehr als eine Information, eher eine Beteiligung des Verkehrsbeirates in Form einer Werkstatt vor.

Herr RM Tech bittet darum, den Punkt zu vertagen und am 14.03.2001 zu behandeln.

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass alle Verkehrsmittel beim Masterplan Mobilität beachtet werden müssen, die DB AG fehlt noch im Verkehrsbeirat. Die Bevölkerungsprognose sollte als eine Grundlage berücksichtigt werden.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass eine möglichst breite und intensive, aber auch transparente Beteiligung aller Akteure im Verkehrsgeschehen im Prozess erfolgen soll. Die Anlage 2 zeigt keine abschließende Aufzählung für den Arbeitskreis Verkehr. Die erste Veranstaltung ist nun bereits auf den 26.04.2001 geschoben worden. Er bittet darum, kurzfristig einen Beschluss herbeizuführen, da der Masterplan im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan zu sehen ist.

Frau RM Kröger-Brenner und Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellen sich ein zügiges Vorankommen vor, nur halten sie es für sehr wichtig, die Funktion des Arbeitskreises vorher festzulegen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Vorlage "Masterplan Mobilität" in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 erneut zu behandeln.

Zu 4.5 Entwicklung der Fläche Gneisenau-Ost/Nordteil;
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00459-01)

Herr RM Frebel spricht sich dafür aus, dass die Anregungen aus Derne sollten von der Verwaltung aufgenommen werden, Derne sollte aufgewertet werden. Derne steht in Sachen Einzelhandel an letzter Stelle. Das breite Spektrum, das als Anregungen in der Werkstatt dargestellt wurde, sollte von der Verwaltung genutzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die nachstehenden Informationen der Verwaltung zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil - zur Kenntnis.

Zu 4.6 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00464-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 20.02.2001

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bittet darum, in die Vermarktung einzusteigen. Sie empfiehlt, den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung zu gehen und das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS) nach einem Verfahrensvorschlag zu fragen, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle wann weitere Schritte erforderlich und sinnvoll sind. Frau s. B. Pohlmann-Rohr lehnt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ab.

Herr RM Grote hält die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze für zu gering und sieht in dem Parkraumdruck im Gerichtsviertel ein Indiz dafür, dass das Grundstück die falsche Fläche für autofreies/-armes Wohnen ist.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass ein Versuch gestartet werden sollte. Eine zentrumsnahe Möglichkeit ist zu nutzen. Die Auswertung des ILS bleibt abzuwarten.

Herr Ostholt stellt dar, dass zur Zeit bereits von der DB Immobilien Investoren gesucht werden.
Herr RM Münch meint, dass der Standort ideal sei und ein politisches Signal gesetzt werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zusammenstellung und Auswertung von bereits durchgeführten Untersuchungen anfertigen zu lassen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 SGV NW 2023), die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO in Verbindung mit § 15 Abs. 4 Buschstabe c der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 25.07.1991 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Zu 4.7 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächenutzungsplanes (126. Änderung)
II. Änderungsbeschluss (3. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 109
- Oberfeldstraße -;
III. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00444-01)

Herr RM Jung weist darauf hin, dass der in der Vorlage genannte Beschlussvorschlag insoweit korrigiert werden muss, dass es heißt, "Der AUSW beschließt ...."

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (126. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Bebauungsplan Hu 109 - Oberfeldstraße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 3).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu 4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)

Herr RM Jostes möchte die Vorlage zunächst nur einbringen. Er bittet für die Beratung in der Fraktion um Informationen über Gestaltungsbeiräte in anderen Städten, deren Geschäftsordnung und Arbeit. Für die Arbeit im Gestaltungsbeirat sollte seines Erachtens nur die Zahlung der Fahrtkosten und keine Honorarzahlung erfolgen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt sich vor, dass für den Gestaltungsbeirat ein Pool von acht Personen benannt wird, aus dem vier oder fünf Personen als arbeitsfähiges Gremium zusammenkommen. Zu diesem Pool sollten auch Architekten von außen gehören, denen ein Honorar gezahlt wird.


Herr Wilde erläutert, dass die in der Vorlage genannten Kosten von 60.000,-- DM sich wie folgt errechnen: Tagung alle zwei Monate, d. h. sechsmal im Jahr, pro Sitzung ist von ca. 10.000,-- DM für Fahrtkosten und Sitzungsgeld auszugehen.

Herr RM Jung stellt dar, dass in Köln eine Erstattung der Fahrtkosten erfolgt, aber kein Sitzungsgeld gezahlt wird. Der Beirat ist dort kein Pflichtausschuss. Von zu häufigen Wechseln hält er nicht viel, aber nach einem gewissen Zeitraum sollte ein Personenwechsel stattfinden, um neue Gedanken einbringen zu können. Die Kompetenzen des Beirates sollten festgelegt werden.

Herr StR Sierau sagt zu, dass Beispiele für Gestaltungsbeiräte aus anderen Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Architektenkammer NRW hat versichert, dass ein Gestaltungsbeirat aus deren Sicht sinnvoll ist und mitgetragen wird. Mit der Vorlage sollte eine Stellungnahme der Politik eingeholt werden. Der Beirat soll die Entscheidungen der politischen Gremien nicht aushebeln, sondern beratend tätig werden. Dem Beirat sollten Personen angehören, die in Dortmund keine wirtschaftlichen Interessen haben. Ohne Honorar/Sitzungsgeld werden seines Erachtens auch qualifizierte Personen kein Interesse an einer Teilnahme am Beirat haben.

Herr RM Drabig ist der Meinung, dass ein Gestaltungsbeirat zur Qualitätsverbesserung der Immobilien beitragen kann. Die politische Verantwortung muss aber weiter beim AUSW liegen. Der Gestaltungsbeirat wird dazu herausgefordert, sich mit verschiedenen Themen zu beschäftigen und diese an die politischen Gremien zur Klärung und Entscheidung weiterzugeben. Ein Honorar oder Verdienstausfall sollte gezahlt werden. Im Gestaltungsbeirat sollte eine objektive Meinung gebildet werden.

Herr RM Sauer regt an, in den Gestaltungsbeirat sachkundige Architekten aus Partnerstädten aufzunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den Tagesordnungspunkt und behandelt die Vorlage am 14.03.2001.

Zu 4.9 Straßengestaltung in der südöstlichen City
hier: Grundsatzbeschluss für die Brauhausstraße
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00533-01)

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die Straßengestaltung der Brauhausstrasse im Zusammenhang mit dem Hansa-Carré und den dortigen Planungen gesehen werden muss.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das vorgestellte Planungskonzept zur Umgestaltung der Brauhausstraße zur Kenntnis.

Zu 4.10Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel"

Herr RM Sauer erläutert den Antrag. Die Sanierungsziele des Viertels werden seines Erachtens durch die Unbeweglichkeit mancher Hauseigentümer gefährdet.

Herr RM Tech stimmt dem Antrag im Namen der SPD-Fraktion zu. Er fordert dazu auf, Gespräche mit den Hauseigentümern zu führen. Dass ein Fassadenwettbewerb den gewünschten Erfolg bringt, hält er für fraglich.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bezweifelt, dass ein Fassadenwettbewerb das Instrument ist, um Investoren für Fassadenverbesserungen zu finden.


Herr StR Sierau stellt fest, dass bereits Gespräche mit Hauseigentümern geführt wurden. Es besteht eine grundsätzliche Bereitschaft für Verbesserungen. Er verweist auf die geplante Konzerthaus-Eröffnung am 14.09.2002. Im April ist geplant, eine Eigentümerversammlung im Brückstraßenviertel durchzuführen, um die Hauseigentümer zu Investitionen aufzufordern.

Herr Ostholt verweist auf den Beschluss des AUSW von Februar 2000, eine Gestaltfibel zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im April 2001 den politischen Gremien und den Betroffenen vorgestellt. In Zusammenarbeit mit dem Quartiermanagement Brückstraße wird derzeitig ein Verfahrensvorschlag für die weitere Vorgehensweise erarbeitet. Herr Ostholt fordert dazu auf, das Quartiermanagement und nicht die Verwaltung mit den weiteren Arbeiten zu betrauen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" in der Sitzung des AUSW am 04.04.2001 erneut zu behandeln.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für den Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Schalkenberg-
siepen 53 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00476-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung einer Tiefgarage mit 300 Stellplätzen und Neugestaltung des Parkplatzes mit 73 Stellplätzen auf dem Grundstück Südwall 2
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00527-01)

Frau s. B. Kröger-Brenner hält weitere Stellplätze nicht für erforderlich.

Herr RM Tech sieht den Bedarf für die Tiefgarage.

Auch für Herrn RM Jostes ist die Tiefgarage sehr wichtig, insbesondere wegen des Hansa-Carrés.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Innenstadt attraktiver für Fuß- und Radverkehr gemacht und nicht der Pkw-Verkehr noch unterstützt werden sollte.

Herr RM Frebel weist darauf hin, dass ein Rückstaubereich für die geplante Tiefgarage fehlt.

Auf die Frage des Herrn RM Frebel nach Bodendenkmälern erläutert Herr StR Sierau, dass das Vorgehen nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt, ggf. werden die Bodendenkmäler ausgegraben und an einen anderen Ort transportiert.

Die Tiefgarage steht im Zusammenhang mit dem Hansa-Carré. Nach Angaben des Herrn StR Sierau gab es in der letzen Woche ein Gespräch zwischen der Fa. Karstadt und den Geschwistern Dreier, in Kürze werden neue Entwürfe zum Hansa-Carré vorgestellt werden können.

Herr StD Fehlemann erklärt auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Überdeckung der Tiefgarage bei einem Meter liegen wird. Es sind dort Pflanzenbeete vorgesehen. Herr StD Fehlemann gibt zudem an, dass die Parkreihe in Richtung Stadthaus auf 7,50 m ausgedehnt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 7.1 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00430-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990.

Zu 8. Hochbauangelegenheiten
Zu 8.1 - unbesetzt -

Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 Tierschutzzentrum Dortmund
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.02.2001 sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.01 mit der Bezeichnung "Tierschutzzentrum Dortmund" sind beigefügt.

Herr StD Fehlemann sieht vor, am 29.03.2001 im Haupt- und Finanzausschuss bzw. 05.04.2001 im Rat der Stadt eine Lösungsmöglichkeit für das Tierschutzzentrum vorzustellen. Dabei ist geplant, dem Tierschutzverein einen Festbetragszuschuss zu geben und durch den Tierschutzverein die Erweiterung durchführen und anschließend an die Stadt Dortmund zurückgeben zu lassen. Das Budget des Dezernates 7 gibt die notwendigen Haushaltsmittel für die Erweiterung nicht her, nach Meinung des Herrn StD Fehlemann müssten diese Mittel aus dem Bereich der Hundesteuer fließen.

Herr RM Jung hält fest, dass dadurch, dass die Verwaltung bereits prüft, inwieweit ein Erweiterungsbau realisiert werden kann, der Antrag in der Hauptsache erledigt sei.

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1- unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1"Städtische Immobilienwirtschaft"


Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2"Friedhöfe Dortmund"


Zu 11.2.1 - unbesetzt -


Herr RM Tech übernimmt ab TOP 12 (um 17.00 Uhr) als stellvertretender Ausschussvorsitzender die Sitzungsleitung.


Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00467-01)

Frau s. B Pohlmann-Rohr kritisiert den letzten Absatz der Anlage zur Vorlage unter "4. Leitbild für die räumliche Entwicklung in der Innenstadt-Nord", der von "Modernisierungsverlierern" spricht. Auch für die anderen Stadtbezirke sind entsprechende Konzepte kurzfristig zu erstellen. Außerdem bittet sie um aktuelle Informationen darüber, wie weit die Maßnahmen, wie das Quartiersmanagement, sind.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es jeweils einen Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Masterplanes Mobilität sowie den Gesichtspunkt, integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte in diesem Zusammenhang aufzustellen, gibt. Was auf den Flächen passiert, soll über die Stadtbezirksentwicklungs- konzepte diskutiert werden. Er bezeichnet das Konzept als Einladung an die Politik, die politisch Verantwortlichen und die Akteure auf Stadtbezirksebene Beispiele, Vorschläge und Impulse für das weitere Entstehen der jeweiligen Lebenszusammenhänge zu entwickeln.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Nordstadt über die Jahrzehnte einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit geleistet hat. Das Leitbild beinhaltet das Bemühen, zu einer ausgeglichenen Stadtentwicklung zu kommen. Er bittet um Diskussion aufgrund des Konzeptes.

Herr RM Jostes bittet um Informationen darüber, wann die anderen Stadtbezirksentwicklungskonzepte vorgelegt werden.

Herr RM Drabig sieht die Möglichkeit der Vernetzung zwischen dem Stadtbezirk Nord und dem Bereich der Westfalenhütte. In dem Projekt "Lokale Ökonomie" erkennt er den ersten richtigen Schritt in die Richtung der Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Nordstadt zeigt hier eine Vielvölkerschaft und eine multikulturelle Angebotsvielfalt. Die vielen öffentlich geförderten Wohnungen in der Nordstadt müssten privatisiert werden. Herr RM Drabig fordert zur Diskussion auf.

Frau RM Kröger-Brenner verdeutlicht, dass die Nordstadt attraktiver für verschiedene Bevölkerungsgruppen werden muss.

Frau RM Horitzky bittet beim Stadtbezirksentwicklungskonzept das Wohl aller zu sehen. Sie meint, dass mit der Diskussion begonnen werden solle.

Für Frau RM Kräft ist die Nordstadt ein Viertel, in dem gesteuert werden muss. Sie ist erfreut darüber, dass die Verwaltung das Thema der Nordstadt aufgreift, um gemeinsam etwas zu verändern.

Auch Herr Ostholt sieht in der Nordstadt Steuerungsbedarf. Die Formulierung, die von Frau s. B. Pohlmann-Rohr kritisiert wurde, ist veränderbar. Herr Ostholt erläutert auf die Frage nach dem Zeitplan, dass das Planungsamt bemüht ist, die Stadtbezirksentwicklungskonzepte von innen nach außen zu entwickeln. Voraussichtlich ab Ende April 2001 wird als nächstes das Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost in die politischen Gremien gelangen. Weiterhin bemüht sich das Planungsamt, im Jahr 2001 noch die Stadtbezirksentwicklungs- konzepte für die Bezirke Innenstadt-West, Eving und Scharnhorst und im ersten Quartal des Jahres 2002 das Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde vorzulegen. Ein genauer Termin für die Fertigstellung der Stadtbezirksentwicklungskonzepte kann nicht angegeben werden, da die Erarbeitung in Übereinstimmung mit den Arbeitskapazitäten des Amtes erfolgen wird.

Herr s. E. Ucar gratuliert der Verwaltung zu dem Schritt, die Vorlage zu erstellen und zum Beginn der Diskussion. Er stellt die Problematik in der Nordstadt aus seiner Sicht dar und erbittet hier die Zusammenarbeit mit der Politik.

Herr RM Sauer beantragt gemäß der Geschäftsordnung Schluss der Beratung.

Zum Schluss der Beratung sagt Herr StR Sierau abschließend zu, dass diese Vorlage auch an die Bezirksvertretungen Eving und Scharnhorst zur Kenntnisnahme geschickt wird. Auf die Frage der Frau RM Horitzky antwortet er, dass in Sachen Quartiersmanagement zur Zeit an einem Anforderungsprofil gearbeitet wird.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.

Zu 12.2Grundsteuer- und Gebührenbescheid/Abwässergebühren
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 23.01.2001 sowie die Stellungnahme zu der Eingabe der Eheleute Erdmann von Herrn StK Pehlke vom 07.12.2000 sind beigefügt.

Eine Satzungsänderung bzw. Verfahrensverbesserung wird durch die Verwaltung geprüft und ggf. bei Erstellen der nächsten Abwässergebührensatzung berücksichtigt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 12.3Gedanken über die Neuordnung und Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus
- Mündlicher Bericht

Herr StD Fehlemann verweist auf die während der Sitzung verteilte "Information des Infrastrukturdezernates der Stadt Dortmund, Nummer 4 - Gedanken über eine Neuordnung der Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus". Diese Information basiert auf den Erfahrungen, die mit der Vermarktung von Grundstücken und dem Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund gemacht wurden. Sie zeigen eine Darstellung der Förderungspraxis, die verändert werden könnte.

Herr StD Fehlemann bietet an, das Thema in den Fraktionen zu diskutieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Er möchte eine Förderungsgerechtigkeit und in der jetzigen Haushaltssituation soviel fördern, wie es geht. Die Mitnahmeeffekte, die nichts mit dem sozialen Wohnungsbau zu tun haben, beabsichtigt er zu diskutieren und dadurch in eine andere Richtung zu führen.

Vor diesem Hintergrund stellt Herr StR Sierau dar, was an Spitzenfinanzierung aus kommunaler Sicht, insbesondere im Jahr 2000, gezahlt wurde. Die Spitzenfinanzierungsmittel aus der Eigentumsförderung betrugen für das Jahr 2000 insgesamt 2,5 Mio. DM, in Anspruch wurden 2,36 Mio. DM genommen; für den Mietwohnungsbau waren 4,1 Mio. DM vorhanden, von denen im Jahr 2000 ein Betrag von 340.000,-- DM in Anspruch genommen wurde. Von 6,6 Mio. DM, die verfügbar waren, wurde über 2,7 Mio. DM verfügt. Haushaltsmittel in Höhe von 3,9 Mio. DM wurden demnach nicht in Anspruch genommen.

Darüber hinaus gibt es die Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke. Im Jahr 2000 wurden für Grundstücke aus dem Allgemeinen Grundvermögen für den Erwerb von 12 Erbbaurechts-, 86 Familienheim- und 5 Mietwohnungsgrundstücken Zuschüsse gewährt und auch Kaufpreiszuschüsse für den Erwerb von 76 Grundstücken aus dem Sondervermögen gezahlt. Das Zuschussvolumen beläuft sich auf 6,3 Mio. DM. Im Jahr 2000 wurden ca. 9 Mio. DM für die aufgeführten Fördertatbestände verausgabt, über ca. 3,9 Mio. DM wurde nicht verfügt.

Im Haushalt für 2001 wurden aufgrund der Erfahrungen aus 2000 für den Mietwohnungsbau 1,0 Mio. DM und für Eigentumsmaßnahmen 3,5 Mio. DM als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen. Die Wertausgleichszahlung, d. h. die Zuschüsse, wurden auch im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt, so dass zur Zeit etwas über 10 Mio. DM für diese Förderzusammenhänge im Haushalt bereit stehen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.

Zu 3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.




Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr schließt.





J u n g B r a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 08.03.2001
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 27. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 28.02.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender 15.00 - 17.00 Uhr
Herr RM Schneider 17.00 - 18.00 Uhr i. V. für Herrn RM Jung
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig ab 15.55 Uhr
Herr RM Follert ab 15.20 Uhr
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Lütkehaus i. V. für Herrn RM Harnisch
Frau RM Horitzky ab 15.55 Uhr
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling ab 15.10 Uhr
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer ab 15.20 Uhr
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter ab 15.20 Uhr i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch 15.00 - 17.05 Uhr

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"‘
Frau Vorspohl - Beschäftigtenvertreterin der "Städtischen Immobilienwirtschaft"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Marx, 67/stv. AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste

------

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt er fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung begrüßt Frau Vorspohl und Herrn Richter als Beschäftigtenvertreter des Werksausschusses für die eigentriebsähnliche Einrichtung "Städtische Immobilienwirtschaft". Die Beschäftigtenvertreter sind beratend tätig und haben kein Stimmrecht. Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Beschäftigtenvertreter ihre Pflichten entsprechend der Gemeindeordnung wahrzunehmen haben und werden zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Herr RM Jung leitet die Sitzung als Ausschussvorsitzender von 15.00 - 17.00 Uhr, von 17.00 - 18.00 Uhr übernimmt Herr RM Tech als stellvertretender Ausschussvorsitzender die Sitzungsleitung.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Brauer benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des AUSW am 31.01.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.
3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"
3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00438-01)
4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den
Bebauungsplan In W 103
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00457-01)
4.3 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
(wurde bereits in der Sitzung am 31.01.2001 im AUSW als Empfehlung an den Rat einstimmig beschlossen)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 17.01.2001
4.4 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
4.5 Entwicklung der Fläche Gneisenau-Ost/Nordteil;
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00459-01)
4.6 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00464-01)
4.7 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächenutzungsplanes (126. Änderung)
II. Änderungsbeschluss (3. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 109
- Oberfeldstraße -;
III. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00444-01)
4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
4.9 Straßengestaltung in der südöstlichen City
hier: Grundsatzbeschluss für die Brauhausstraße
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00533-01)
4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel"

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für den Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Schalkenberg-
siepen 53 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00476-01)
5.2 Vorbescheid für die Errichtung einer Tiefgarage mit 300 Stellplätzen und Neugestaltung des Parkplatzes mit 73 Stellplätzen auf dem Grundstück Südwall 2
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00527-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00430-01)

8. Hochbauangelegenheiten
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 Tierschutzzentrum Dortmund
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.02.2001 sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.01 mit der Bezeichnung "Tierschutzzentrum Dortmund" sind beigefügt.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00467-01)
12.2 Grundsteuer- und Gebührenbescheid/Abwässergebühren
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 23.01.2001 sowie die Stellungnahme zu der Eingabe der Eheleute Erdmann von Herrn StK Pehlke vom 07.12.2000 sind beigefügt.
12.3 Gedanken über die Neuordnung und Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus
- Mündlicher Bericht

Herr RM Tech beantragt, die Angelegenheiten des Umweltamtes unter TOP 3 am Ende der Sitzung zu behandeln.



Die Tagesordnung wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion in der beantragten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des AUSW am 31.01.2001

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 - unbesetzt -

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Zu 3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

TOP 3 - Angelegenheiten des Umweltamtes - wird am Ende der Sitzung behandelt.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00438-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd offengelegte Begründung vom 06.06.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.





Zu 4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den
Bebauungsplan In W 103
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00457-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den durch die Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die zweckgebundene Bereitstellung und Aufwertung der städtischen Fläche Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 290 (tlw.) als Ausgleichsfläche zu kompensieren.

Zu 4.3 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
(wurde bereits in der Sitzung am 31.01.2001 im AUSW als Empfehlung an den Rat einstimmig beschlossen)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 17.01.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.02.2001
- Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.02.2001

Herr StR Sierau verweist auf die vorgelegte Stellungnahme des Planungsamtes.

Herr RM Berndsen bittet darum, städtische Flächen, die als Ausgleichs- und Ersatzflächen in Eving zur Verfügung stehen, bekannt zu geben.

Herr RM Jostes fordert dazu auf, vorrangig Ausgleichsflächen im Stadtbezirk ortsnah zu suchen. Er sieht insgesamt aber die Wichtigkeit in der stadtbezirksübergreifenden Ausgleichsregelung.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schließt sich der Meinung an, dass möglichst ortsnah ein Ausgleich geschaffen werden muss. Sie bittet auch um Darstellung des Ausgleichsflächenpools, auch im Hinblick auf die Flächen im Sondervermögen im Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds Dortmund.

Herr RM Münch hält es für besonders wichtig, wie die Ausgleichs- und Ersatzflächen gestaltet werden.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass die Ausgleichsreserven inzwischen nicht immer das Verfügen über eine ortsnahe Ausgleichsfläche zulassen. Wenn es möglich ist, wird eine Ausgleichsfläche im Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich ein, wird an anderer Stelle des Stadtgebietes nach einer Fläche gesucht.

Herr StR Sierau stellt sich vor, dass keine parzellenscharfe Darstellung der Ausgleichsflächen erfolgt. Es sollte eine veränderte Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erreicht werden, eine weichere Linie, die aber den Stadtteilen in der Stadt gerecht wird.

Herr Wilde verweist auf die Stellungnahme des Planungsamtes vom 21.02.2001. Hier hat ein privater Investor eine nichtstädtische Fläche als Ausgleichsfläche angeboten.

Herr RM Tech fordert dazu auf, die Stadt nicht in Sachen Ausgleichsflächen zu unterteilen, sondern weiterhin als Ganzes zu sehen.

Herr Ostholt weist auf das Ausgleichsflächenkataster für kleinere und mittlere Flächen hin, das beim Umweltamt geführt wird. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass man sich im Rahmen der Diskussion zum Flächennutzungsplan bei Festlegen der Wohnbauflächen auch Gedanken darüber machen muss, wo noch zusammenhängende Ausgleichsflächen sein können. Diese werden nicht unbedingt in einem Stadtbezirk liegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oetringhauser Straße - mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Den Beschlüssen der Bezirksvertretungen Mengede und Eving wird nicht gefolgt.

Zu 4.4 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 28.02.2001
Frau s. B. Pohlmann-Rohr sieht noch internen Diskussionsbedarf. Sie stellt sich mehr als eine Information, eher eine Beteiligung des Verkehrsbeirates in Form einer Werkstatt vor.

Herr RM Tech bittet darum, den Punkt zu vertagen und am 14.03.2001 zu behandeln.

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass alle Verkehrsmittel beim Masterplan Mobilität beachtet werden müssen, die DB AG fehlt noch im Verkehrsbeirat. Die Bevölkerungsprognose sollte als eine Grundlage berücksichtigt werden.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass eine möglichst breite und intensive, aber auch transparente Beteiligung aller Akteure im Verkehrsgeschehen im Prozess erfolgen soll. Die Anlage 2 zeigt keine abschließende Aufzählung für den Arbeitskreis Verkehr. Die erste Veranstaltung ist nun bereits auf den 26.04.2001 geschoben worden. Er bittet darum, kurzfristig einen Beschluss herbeizuführen, da der Masterplan im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan zu sehen ist.

Frau RM Kröger-Brenner und Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellen sich ein zügiges Vorankommen vor, nur halten sie es für sehr wichtig, die Funktion des Arbeitskreises vorher festzulegen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt, die Vorlage "Masterplan Mobilität" in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 erneut zu behandeln.

Zu 4.5 Entwicklung der Fläche Gneisenau-Ost/Nordteil;
hier: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00459-01)

Herr RM Frebel spricht sich dafür aus, dass die Anregungen aus Derne sollten von der Verwaltung aufgenommen werden, Derne sollte aufgewertet werden. Derne steht in Sachen Einzelhandel an letzter Stelle. Das breite Spektrum, das als Anregungen in der Werkstatt dargestellt wurde, sollte von der Verwaltung genutzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die nachstehenden Informationen der Verwaltung zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Scha 130/1 - Gneisenau-Ost/Nordteil - zur Kenntnis.

Zu 4.6 Autofreies/autoarmes Wohnen im Stadtquartier Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00464-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 20.02.2001

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bittet darum, in die Vermarktung einzusteigen. Sie empfiehlt, den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung zu gehen und das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS) nach einem Verfahrensvorschlag zu fragen, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle wann weitere Schritte erforderlich und sinnvoll sind. Frau s. B. Pohlmann-Rohr lehnt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ab.

Herr RM Grote hält die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze für zu gering und sieht in dem Parkraumdruck im Gerichtsviertel ein Indiz dafür, dass das Grundstück die falsche Fläche für autofreies/-armes Wohnen ist.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass ein Versuch gestartet werden sollte. Eine zentrumsnahe Möglichkeit ist zu nutzen. Die Auswertung des ILS bleibt abzuwarten.

Herr Ostholt stellt dar, dass zur Zeit bereits von der DB Immobilien Investoren gesucht werden.
Herr RM Münch meint, dass der Standort ideal sei und ein politisches Signal gesetzt werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zusammenstellung und Auswertung von bereits durchgeführten Untersuchungen anfertigen zu lassen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 SGV NW 2023), die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO in Verbindung mit § 15 Abs. 4 Buschstabe c der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 25.07.1991 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Zu 4.7 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächenutzungsplanes (126. Änderung)
II. Änderungsbeschluss (3. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 109
- Oberfeldstraße -;
III. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00444-01)

Herr RM Jung weist darauf hin, dass der in der Vorlage genannte Beschlussvorschlag insoweit korrigiert werden muss, dass es heißt, "Der AUSW beschließt ...."

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (126. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Bebauungsplan Hu 109 - Oberfeldstraße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 3).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu 4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)

Herr RM Jostes möchte die Vorlage zunächst nur einbringen. Er bittet für die Beratung in der Fraktion um Informationen über Gestaltungsbeiräte in anderen Städten, deren Geschäftsordnung und Arbeit. Für die Arbeit im Gestaltungsbeirat sollte seines Erachtens nur die Zahlung der Fahrtkosten und keine Honorarzahlung erfolgen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt sich vor, dass für den Gestaltungsbeirat ein Pool von acht Personen benannt wird, aus dem vier oder fünf Personen als arbeitsfähiges Gremium zusammenkommen. Zu diesem Pool sollten auch Architekten von außen gehören, denen ein Honorar gezahlt wird.


Herr Wilde erläutert, dass die in der Vorlage genannten Kosten von 60.000,-- DM sich wie folgt errechnen: Tagung alle zwei Monate, d. h. sechsmal im Jahr, pro Sitzung ist von ca. 10.000,-- DM für Fahrtkosten und Sitzungsgeld auszugehen.

Herr RM Jung stellt dar, dass in Köln eine Erstattung der Fahrtkosten erfolgt, aber kein Sitzungsgeld gezahlt wird. Der Beirat ist dort kein Pflichtausschuss. Von zu häufigen Wechseln hält er nicht viel, aber nach einem gewissen Zeitraum sollte ein Personenwechsel stattfinden, um neue Gedanken einbringen zu können. Die Kompetenzen des Beirates sollten festgelegt werden.

Herr StR Sierau sagt zu, dass Beispiele für Gestaltungsbeiräte aus anderen Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Architektenkammer NRW hat versichert, dass ein Gestaltungsbeirat aus deren Sicht sinnvoll ist und mitgetragen wird. Mit der Vorlage sollte eine Stellungnahme der Politik eingeholt werden. Der Beirat soll die Entscheidungen der politischen Gremien nicht aushebeln, sondern beratend tätig werden. Dem Beirat sollten Personen angehören, die in Dortmund keine wirtschaftlichen Interessen haben. Ohne Honorar/Sitzungsgeld werden seines Erachtens auch qualifizierte Personen kein Interesse an einer Teilnahme am Beirat haben.

Herr RM Drabig ist der Meinung, dass ein Gestaltungsbeirat zur Qualitätsverbesserung der Immobilien beitragen kann. Die politische Verantwortung muss aber weiter beim AUSW liegen. Der Gestaltungsbeirat wird dazu herausgefordert, sich mit verschiedenen Themen zu beschäftigen und diese an die politischen Gremien zur Klärung und Entscheidung weiterzugeben. Ein Honorar oder Verdienstausfall sollte gezahlt werden. Im Gestaltungsbeirat sollte eine objektive Meinung gebildet werden.

Herr RM Sauer regt an, in den Gestaltungsbeirat sachkundige Architekten aus Partnerstädten aufzunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den Tagesordnungspunkt und behandelt die Vorlage am 14.03.2001.

Zu 4.9 Straßengestaltung in der südöstlichen City
hier: Grundsatzbeschluss für die Brauhausstraße
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00533-01)

Herr RM Jostes macht darauf aufmerksam, dass die Straßengestaltung der Brauhausstrasse im Zusammenhang mit dem Hansa-Carré und den dortigen Planungen gesehen werden muss.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das vorgestellte Planungskonzept zur Umgestaltung der Brauhausstraße zur Kenntnis.

Zu 4.10Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel"

Herr RM Sauer erläutert den Antrag. Die Sanierungsziele des Viertels werden seines Erachtens durch die Unbeweglichkeit mancher Hauseigentümer gefährdet.

Herr RM Tech stimmt dem Antrag im Namen der SPD-Fraktion zu. Er fordert dazu auf, Gespräche mit den Hauseigentümern zu führen. Dass ein Fassadenwettbewerb den gewünschten Erfolg bringt, hält er für fraglich.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr bezweifelt, dass ein Fassadenwettbewerb das Instrument ist, um Investoren für Fassadenverbesserungen zu finden.


Herr StR Sierau stellt fest, dass bereits Gespräche mit Hauseigentümern geführt wurden. Es besteht eine grundsätzliche Bereitschaft für Verbesserungen. Er verweist auf die geplante Konzerthaus-Eröffnung am 14.09.2002. Im April ist geplant, eine Eigentümerversammlung im Brückstraßenviertel durchzuführen, um die Hauseigentümer zu Investitionen aufzufordern.

Herr Ostholt verweist auf den Beschluss des AUSW von Februar 2000, eine Gestaltfibel zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im April 2001 den politischen Gremien und den Betroffenen vorgestellt. In Zusammenarbeit mit dem Quartiermanagement Brückstraße wird derzeitig ein Verfahrensvorschlag für die weitere Vorgehensweise erarbeitet. Herr Ostholt fordert dazu auf, das Quartiermanagement und nicht die Verwaltung mit den weiteren Arbeiten zu betrauen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" in der Sitzung des AUSW am 04.04.2001 erneut zu behandeln.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für den Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Schalkenberg-
siepen 53 in Dortmund-Schnee
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00476-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung einer Tiefgarage mit 300 Stellplätzen und Neugestaltung des Parkplatzes mit 73 Stellplätzen auf dem Grundstück Südwall 2
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00527-01)

Frau s. B. Kröger-Brenner hält weitere Stellplätze nicht für erforderlich.

Herr RM Tech sieht den Bedarf für die Tiefgarage.

Auch für Herrn RM Jostes ist die Tiefgarage sehr wichtig, insbesondere wegen des Hansa-Carrés.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Innenstadt attraktiver für Fuß- und Radverkehr gemacht und nicht der Pkw-Verkehr noch unterstützt werden sollte.

Herr RM Frebel weist darauf hin, dass ein Rückstaubereich für die geplante Tiefgarage fehlt.

Auf die Frage des Herrn RM Frebel nach Bodendenkmälern erläutert Herr StR Sierau, dass das Vorgehen nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt, ggf. werden die Bodendenkmäler ausgegraben und an einen anderen Ort transportiert.

Die Tiefgarage steht im Zusammenhang mit dem Hansa-Carré. Nach Angaben des Herrn StR Sierau gab es in der letzen Woche ein Gespräch zwischen der Fa. Karstadt und den Geschwistern Dreier, in Kürze werden neue Entwürfe zum Hansa-Carré vorgestellt werden können.

Herr StD Fehlemann erklärt auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Überdeckung der Tiefgarage bei einem Meter liegen wird. Es sind dort Pflanzenbeete vorgesehen. Herr StD Fehlemann gibt zudem an, dass die Parkreihe in Richtung Stadthaus auf 7,50 m ausgedehnt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 7.1 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00430-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990.

Zu 8. Hochbauangelegenheiten
Zu 8.1 - unbesetzt -

Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 Tierschutzzentrum Dortmund
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 14.02.2001 sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.01 mit der Bezeichnung "Tierschutzzentrum Dortmund" sind beigefügt.

Herr StD Fehlemann sieht vor, am 29.03.2001 im Haupt- und Finanzausschuss bzw. 05.04.2001 im Rat der Stadt eine Lösungsmöglichkeit für das Tierschutzzentrum vorzustellen. Dabei ist geplant, dem Tierschutzverein einen Festbetragszuschuss zu geben und durch den Tierschutzverein die Erweiterung durchführen und anschließend an die Stadt Dortmund zurückgeben zu lassen. Das Budget des Dezernates 7 gibt die notwendigen Haushaltsmittel für die Erweiterung nicht her, nach Meinung des Herrn StD Fehlemann müssten diese Mittel aus dem Bereich der Hundesteuer fließen.

Herr RM Jung hält fest, dass dadurch, dass die Verwaltung bereits prüft, inwieweit ein Erweiterungsbau realisiert werden kann, der Antrag in der Hauptsache erledigt sei.

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1- unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1"Städtische Immobilienwirtschaft"


Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2"Friedhöfe Dortmund"


Zu 11.2.1 - unbesetzt -


Herr RM Tech übernimmt ab TOP 12 (um 17.00 Uhr) als stellvertretender Ausschussvorsitzender die Sitzungsleitung.


Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00467-01)

Frau s. B Pohlmann-Rohr kritisiert den letzten Absatz der Anlage zur Vorlage unter "4. Leitbild für die räumliche Entwicklung in der Innenstadt-Nord", der von "Modernisierungsverlierern" spricht. Auch für die anderen Stadtbezirke sind entsprechende Konzepte kurzfristig zu erstellen. Außerdem bittet sie um aktuelle Informationen darüber, wie weit die Maßnahmen, wie das Quartiersmanagement, sind.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es jeweils einen Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Masterplanes Mobilität sowie den Gesichtspunkt, integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzepte in diesem Zusammenhang aufzustellen, gibt. Was auf den Flächen passiert, soll über die Stadtbezirksentwicklungs- konzepte diskutiert werden. Er bezeichnet das Konzept als Einladung an die Politik, die politisch Verantwortlichen und die Akteure auf Stadtbezirksebene Beispiele, Vorschläge und Impulse für das weitere Entstehen der jeweiligen Lebenszusammenhänge zu entwickeln.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Nordstadt über die Jahrzehnte einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit geleistet hat. Das Leitbild beinhaltet das Bemühen, zu einer ausgeglichenen Stadtentwicklung zu kommen. Er bittet um Diskussion aufgrund des Konzeptes.

Herr RM Jostes bittet um Informationen darüber, wann die anderen Stadtbezirksentwicklungskonzepte vorgelegt werden.

Herr RM Drabig sieht die Möglichkeit der Vernetzung zwischen dem Stadtbezirk Nord und dem Bereich der Westfalenhütte. In dem Projekt "Lokale Ökonomie" erkennt er den ersten richtigen Schritt in die Richtung der Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Nordstadt zeigt hier eine Vielvölkerschaft und eine multikulturelle Angebotsvielfalt. Die vielen öffentlich geförderten Wohnungen in der Nordstadt müssten privatisiert werden. Herr RM Drabig fordert zur Diskussion auf.

Frau RM Kröger-Brenner verdeutlicht, dass die Nordstadt attraktiver für verschiedene Bevölkerungsgruppen werden muss.

Frau RM Horitzky bittet beim Stadtbezirksentwicklungskonzept das Wohl aller zu sehen. Sie meint, dass mit der Diskussion begonnen werden solle.

Für Frau RM Kräft ist die Nordstadt ein Viertel, in dem gesteuert werden muss. Sie ist erfreut darüber, dass die Verwaltung das Thema der Nordstadt aufgreift, um gemeinsam etwas zu verändern.

Auch Herr Ostholt sieht in der Nordstadt Steuerungsbedarf. Die Formulierung, die von Frau s. B. Pohlmann-Rohr kritisiert wurde, ist veränderbar. Herr Ostholt erläutert auf die Frage nach dem Zeitplan, dass das Planungsamt bemüht ist, die Stadtbezirksentwicklungskonzepte von innen nach außen zu entwickeln. Voraussichtlich ab Ende April 2001 wird als nächstes das Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost in die politischen Gremien gelangen. Weiterhin bemüht sich das Planungsamt, im Jahr 2001 noch die Stadtbezirksentwicklungs- konzepte für die Bezirke Innenstadt-West, Eving und Scharnhorst und im ersten Quartal des Jahres 2002 das Stadtbezirksentwicklungskonzept Huckarde vorzulegen. Ein genauer Termin für die Fertigstellung der Stadtbezirksentwicklungskonzepte kann nicht angegeben werden, da die Erarbeitung in Übereinstimmung mit den Arbeitskapazitäten des Amtes erfolgen wird.

Herr s. E. Ucar gratuliert der Verwaltung zu dem Schritt, die Vorlage zu erstellen und zum Beginn der Diskussion. Er stellt die Problematik in der Nordstadt aus seiner Sicht dar und erbittet hier die Zusammenarbeit mit der Politik.

Herr RM Sauer beantragt gemäß der Geschäftsordnung Schluss der Beratung.

Zum Schluss der Beratung sagt Herr StR Sierau abschließend zu, dass diese Vorlage auch an die Bezirksvertretungen Eving und Scharnhorst zur Kenntnisnahme geschickt wird. Auf die Frage der Frau RM Horitzky antwortet er, dass in Sachen Quartiersmanagement zur Zeit an einem Anforderungsprofil gearbeitet wird.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.

Zu 12.2Grundsteuer- und Gebührenbescheid/Abwässergebühren
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 23.01.2001 sowie die Stellungnahme zu der Eingabe der Eheleute Erdmann von Herrn StK Pehlke vom 07.12.2000 sind beigefügt.

Eine Satzungsänderung bzw. Verfahrensverbesserung wird durch die Verwaltung geprüft und ggf. bei Erstellen der nächsten Abwässergebührensatzung berücksichtigt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 12.3Gedanken über die Neuordnung und Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus
- Mündlicher Bericht

Herr StD Fehlemann verweist auf die während der Sitzung verteilte "Information des Infrastrukturdezernates der Stadt Dortmund, Nummer 4 - Gedanken über eine Neuordnung der Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus". Diese Information basiert auf den Erfahrungen, die mit der Vermarktung von Grundstücken und dem Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund gemacht wurden. Sie zeigen eine Darstellung der Förderungspraxis, die verändert werden könnte.

Herr StD Fehlemann bietet an, das Thema in den Fraktionen zu diskutieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Er möchte eine Förderungsgerechtigkeit und in der jetzigen Haushaltssituation soviel fördern, wie es geht. Die Mitnahmeeffekte, die nichts mit dem sozialen Wohnungsbau zu tun haben, beabsichtigt er zu diskutieren und dadurch in eine andere Richtung zu führen.

Vor diesem Hintergrund stellt Herr StR Sierau dar, was an Spitzenfinanzierung aus kommunaler Sicht, insbesondere im Jahr 2000, gezahlt wurde. Die Spitzenfinanzierungsmittel aus der Eigentumsförderung betrugen für das Jahr 2000 insgesamt 2,5 Mio. DM, in Anspruch wurden 2,36 Mio. DM genommen; für den Mietwohnungsbau waren 4,1 Mio. DM vorhanden, von denen im Jahr 2000 ein Betrag von 340.000,-- DM in Anspruch genommen wurde. Von 6,6 Mio. DM, die verfügbar waren, wurde über 2,7 Mio. DM verfügt. Haushaltsmittel in Höhe von 3,9 Mio. DM wurden demnach nicht in Anspruch genommen.

Darüber hinaus gibt es die Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke. Im Jahr 2000 wurden für Grundstücke aus dem Allgemeinen Grundvermögen für den Erwerb von 12 Erbbaurechts-, 86 Familienheim- und 5 Mietwohnungsgrundstücken Zuschüsse gewährt und auch Kaufpreiszuschüsse für den Erwerb von 76 Grundstücken aus dem Sondervermögen gezahlt. Das Zuschussvolumen beläuft sich auf 6,3 Mio. DM. Im Jahr 2000 wurden ca. 9 Mio. DM für die aufgeführten Fördertatbestände verausgabt, über ca. 3,9 Mio. DM wurde nicht verfügt.

Im Haushalt für 2001 wurden aufgrund der Erfahrungen aus 2000 für den Mietwohnungsbau 1,0 Mio. DM und für Eigentumsmaßnahmen 3,5 Mio. DM als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen. Die Wertausgleichszahlung, d. h. die Zuschüsse, wurden auch im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt, so dass zur Zeit etwas über 10 Mio. DM für diese Förderzusammenhänge im Haushalt bereit stehen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.

Zu 3.2 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht.




Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr schließt.





J u n g B r a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin