Niederschrift (öffentlich)

über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 13.09.2017
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228


Sitzungsdauer: 16:00 - 19:45 Uhr

Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister


Bilge Baran bis TOP 17.6
Gerda Bogdahn
David Grade
Brigitte Hoffmann
Gerda Horitzky Brigitte Jülich
Rico Koske
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg
Andreas Urbanek
Dorian Vornweg 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Cornelia Wimmer

Entschuldigt sind:
Marcus Bäckerling
Siegfried Borchardt
Mustapha Essati
Cüneyt Karadas
Anja Lohmann
Jürgen Smolinski

b) Mitglieder des Rates
---

c) Seniorenbeirat

Frau Kalamajka entschuldigt

d) Integrationsrat

Herr Schaefer entschuldigt

e) Verwaltung

Ubbo de Boer Obmann der Stadt Dortmund für die Nordstadt


Herr Finger 66/6 – zu TOP 3.1
Herr Solf 32/1-4 – zu TOP 3.2
Herr Schreurs Beirat untere Naturschutzbehörde – zu TOP 3.3
Herr Höing 60/2 – zu TOP 3.3
Herr Demirović 51/4 – zu TOP 3.4 und 10.1
Frau Wittig-Flick 64/2 – zu TOP 3.5
Herr Kruse 52/GF – zu TOP 3.5
Herr Finger 61/4 – zu TOP 12.5
Herr Krieg 66/3 – zu TOP 12.5
Herr Hannen 66/3 – zu TOP 12.5
Christina Fichtenau 33/GF BV In-Nord
Lena Jung 33/GF BV In-Nord

e) Gäste
---

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 13.09.2017, Beginn: 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.06.2017

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Zusätzliche Fahrradständer am Nordausgang des Hbf.
Mündliche Berichterstattung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05045-16-E1)
- Lag zur Sitzung am 17.05.2017 und 28.06.2017 vor -

3.2 Berichterstattung zur Veranstaltung "Festi Ramazan"
Mündliche Berichterstattung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08223-17)
- Antrag der CDU-Fraktion lag zur Sitzung am 28.06.2017 vor -
Zur Frage des Mietzinses liegt in nichtöffentlicher Sitzung eine Stellungnahme vor -


3.3 Renaturierte Deponie Westfalenhütte
Mündliche Berichterstattung / Kenntnisnahme und
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss

(Drucksache Nr.: 08158-17)
- Antrag der SPD-Fraktion lag zur Sitzung am 28.06.2017 vor -

3.4 Kita Heroldstraße / Spielplatz Düppelstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08379-17-E1)

3.5 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

4. Eingaben

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

5.1 Projekt "Nordwärts": Sachstandsbericht zum Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08084-17)

6. Finanzen und Liegenschaften

6.1 Förderantrag Big Tipi "Big-Tipi-Matinee"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08682-17)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)

8. Schulen

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

10.1 Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08175-17)

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Umwelt, Planen und Wohnen

12.1 Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

hierzu -> Beantwortung einer Anfrage (Bitte um Stellungnahme CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen / Sitzung vom 05.07.2017) zum Thema "Musterberechnungen"
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)

12.2 1. Abbruch eines Wohnhauses, eines Gemeindehauses, einer Turnhalle und einer Kindertagesstätte (Az.: 61/5-1-044973)
2. Neubau eines Gemeindehauses, einer medizinischen Reha-Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, einer Tagespflegeeinrichtung und einer Kindertageseinrichtung
(derzeit als Vorbescheid vorliegend Az.: 61/5-1-044715)
3. Umbau und Nutzungsänderung des Wohnhauses Kirchenstraße 25a zu einer Kindertagesstätte befristet auf zwei Jahre (Az.: 61/5-1-045151)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08593-17)

12.3 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)
12.4 Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)
12.5 Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

12.6 Vorbescheid für die Errichtung von vier technischen Betriebsgebäuden mit acht Trafostationen und einer MS-Station
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08645-17)

12.7 Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08564-17)

13. Bauen und Infrastruktur

13.1 Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07902-17)

13.2 Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

13.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

13.4 Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)
- wird nachgereicht -

13.5 Grünanlage "Fredenbaumpark", Bau einer Wegeverbindung und Erschließung der Teichinseln - Beschlusserhöhung -
Drucksache Nr.: 07953-17
- wird nachgereicht -

14. Wirtschaftsförderung

15. Anträge

15.1 Geruchsbelästigung durch das Pumpwerk der Emschergenossenschaft Borsigstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08733-17)

15.2 Waschcafés
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 08731-17)

16. Anfragen


16.1 Gestaltungskonzept Grün- und Spielflächen des Dietrich-Keuning-Hauses
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04754-16-E3)

16.2 Einhaltung von Luftstandards i. S. Beibehaltung ZOB
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17-E1)

17. Mitteilungen

17.1 Kurze Darstellung des Diskussionsstandes zum Thema "Aufwertung der Münsterstraße"
Mündliche Sachstandsmitteilung / Vorschlag zur TO Fraktion Die Linke & Piraten

17.2 Baumfällanträge
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08743-17)

17.3 Abbau von nicht mehr benutzten Oberleitungsmasten an der Schützenstraße
Mitteilung DSW21 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08683-17)

17.4 Einrichtung einer Hundewiese
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05074-16-E1)

17.5 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07961-17-E1)

17.6 Deckenverkleidung U-Bahn-Haltestelle Schützenstraße und Münsterstraße
Mitteilung DSW21 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07792-17-E1)


Herr Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Bogdahn benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

TOP 12.8 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 – Uniongelände / Kalte Seite – hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

TOP 12.9 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

TOP 13.4 Busverkehr zum Logistikpark Westfalenhütte – neue Buslinie 416
Mitteilung der DSW21/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08529-17-E1)

Zu TOP 17.1 Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten
Aufwertung der Münsterstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05705-16-E2)

Zu TOP 17.2 Weitere Baumfällanträge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08604-17)

TOP 17.7 Beantwortung zur Nachfrage Vincke-Grundschule
Mitteilung Fachbereich Schule / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05471-16-E3)

Die Tagesordnungspunkte 10.1 „Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2016“ (Drucksache Nr.: 08175-17) und 12.5 „Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte“ (Drucksache Nr.: 08000-17) werden aufgrund von Berichterstattungen vorgezogen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.06.2017

Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 28.06.2017 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Drogenkonsumraum

Ein Bewohner der Nordstadt äußert seine Bedenken dahingehend, dass er eine Einrichtung eines Drogenkonsumraumes im Stadtbezirk Innenstadt-Nord für sehr problematisch hält und dringend davon abrät.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist darauf, dass sich die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Arbeitskreis Nordstadt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord intensiv mit diesem Thema auseinander setzen wird, um ausführliche Sachinformationen einzuholen.

3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Zusätzliche Fahrradständer am Nordausgang des Hbf.
Mündliche Berichterstattung Tiefbauamt
(Drucksache Nr.: 05045-16-E1)

Nach kurzer Diskussion teilt Herr Finger mit, dass im Bereich Nordausgang des Hauptbahnhofes 20 weitere Fahrradständer aufgestellt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Berichterstattung zur Veranstaltung "Festi Ramazan"
Mündliche Berichterstattung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08223-17)

Es liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um mündliche Berichterstattung zur
diesjährigen Veranstaltung „Festi Ramazan“ auf dem Festplatz Eberstraße, in
der Sitzung am 13.09.2017.“

Begründung:

Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner aus dem weiteren Umfeld des
Festplatzes, aber auch aus anderen Teilen der Nordstadt haben u. a. von einem
teilweise erheblichen Verkehrsaufkommen und Parkdruck, ebenso von Lärm
und Verschmutzung berichtet. Ein Bericht aus Verwaltungssicht ist deshalb
wünschenswert.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet darüber hinaus bei der mündlichen Berichterstattung die Frage zu klären, wie hoch der Mietzins einer Veranstaltung für den Festplatz ist.“

Herr Solf berichtet, dass der Stadt vom Veranstalter ein Veranstaltungskonzept vorgelegt wurde, welches auch ein Verkehrskonzept (u. a. Sperrung im Bereich Eberstraße, Shuttle-Service) beinhaltete. Außerdem fand ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit dem Tiefbauamt, dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Veranstalter statt.

Als Fazit nannte Herr Solf, dass sich der Mehrzweckplatz an der Eberstraße trotz des Veranstaltungskonzepts als nicht geeignet erwiesen hat, um dort eine Veranstaltung in dieser Größenordnung erneut stattfinden zu lassen.


Herr Solf informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass diese Informationen als Abschlussbericht am 26.09.2017 dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und anschließend der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in der Sitzung am 08.11.2017 zur Kenntnis vorgelegt wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Renaturierte Deponie Westfalenhütte
Mündliche Berichterstattung / Kenntnisnahme und
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 08158-17)

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert alle verantwortlichen Instanzen auf, die Freigabe der renaturierten Deponie Westfalenhütte im Süden des Naturschutzgebietes „Kirchderner Wäldchen“ für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu verhindern.

Voraussetzung dabei ist, dass das Gelände in der Verantwortung der Thyssen-Krupp AG verbleibt.

Begründung:

Die ehemalige Deponie der Westfalenhütte schließt sich nahtlos an das bestehende Naturschutzgebiet an und soll im weiteren Verfahren ebenfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

Die Fläche ist ausschließlich als Grünfläche angelegt, d. h., dass kein höherer Bewuchs aus Bäumen und Sträuchern möglich ist. Somit ist dies ein ideales Gelände für Feldvögel, wie z. B. Feldlerche, Kiebitze, Fasanen und Rebhühner, deren Populationen im gesamten Stadtgebiet erheblich zurückgegangen sind. Ebenso bietet es Reptilien, wie z. B. Kreuz- und anderen Krötenarten, Ringelnattern und Molchen einen idealen neuen Lebensraum.

Wenn dieses Gebiet frei zugänglich gemacht wird, besteht die Gefahr, dass z. B. Hundebesitzer ihre Tiere frei laufen lassen und weitere Freizeitaktivitäten auf dem Gelände stattfinden, wie es in ähnlichen Gebieten, u. a. im Naturschutzgebiet „Im Siesack“, der Fall war. Hier hat erst die Ansiedlung der Heckrinder die Nutzung durch Crossfahrer beendet.

Um der Natur eine Chance zu geben und stadtweit stark zurückgegangene Populationen wieder anzusiedeln, muss die freie Zugänglichkeit des Geländes für die Öffentlichkeit verhindert werden.“

Herr Schruers informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über den Bereich der als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll und gibt als Begründung u. a. den Rückgang der Vogelansiedlungen an.

Herr Höing teilt mit, dass eine Auslobung als Naturschutzgebiet das Problem nicht komplett löst, da sich die Besucher nicht alle an die Vorschriften halten.Grundsätzlich hält er es aber für sinnvoll, das Gelände nicht begehbar zu machen. Es handelt sich bei diesem Bereich um ein technisches Bauwerk und die Verwaltung möchte dieses Gebiet nicht als Naturschutzgebiet ausweisen. Mit der Ausweisung würde der Besitz und somit auch die Verantwortung von Altlasten von Thyssen-Krupp auf die Stadt Dortmund übergehen.

Herr Urbanek steht diesem Ansinnen sehr kritisch gegenüber und stimmt eher der Ansicht des Umweltamtes zu, dass Thyssen-Krupp nicht aus der Verantwortung entlassen werden sollte.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu erweitern, dass die Verantwortung bei Thyssen-Krupp verbleiben muss.

Dieser Vorschlag findet den Konsens der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt wie folgt den o. g. und mündlich geänderten Antragstext (fett gedruckt) der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek/ AfD) den Antrag der SPD-Fraktion.

zu TOP 3.4
Kita Heroldstraße / Spielplatz Düppelstraße
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08379-17-E1)

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt folgender Vorschlag (SPD-Fraktion) zur Tagesordnung vor:

„Die SPD-Fraktion bittet in der Sitzung am 13.09.2017 um mündliche Berichterstattung des Jugendamtes zum Thema „Spielplatz Düppelstraße“ an der Kita Heroldstraße.

Begründung:

Die Verantwortlichen der Kita Heroldstraße haben darum gebeten, auch die Situation an der
Düppelstraße noch einmal in den Blick zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur
Verbesserung beitragen.
Es wird daher um mündliche Berichterstattung des Jugendamtes gebeten, um kurzfristige Maßnahmen
abzustimmen, u. a. kurzfristige Entfernung der Pflanzkübel und Aufstellen von Papierkörben /
niederschwellige Angebote.“

Herr Demirović berichtet über den aktuellen Sachstand und teilt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit, welche Situation sich zurzeit darstellt; u. a., dass die Stadt nicht für den Zaun zuständig ist, sondern der Träger des Kindergartens. Bezüglich des Durchganges zur Heroldstraße muss nur noch vom Träger des Kindergartens der Vertrag unterzeichnet werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet weiterhin zukünftig um aktuelle Sachstandsmitteilungen.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet Herrn Demirović eine Antwort an die Kindergartenleitung zu übersenden. Darüber hinaus bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gesamte Fläche als Spielplatz auszuweisen, damit ordnungsbehördlich geahndet werden kann. Hierüber besteht Konsens.

Herr de Boer teilt mit, dass am 18.09.2017 ein Gespräch mit der Kindergartenleitung stattfindet.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

Frau Wittig-Flick und Herr Kruse geben den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Beschluss:

Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:
1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.
2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den Gartenstadtradweg realisiert werden kann.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis zu nehmen, die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark zu beschließen und die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren zu beauftragen.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.


Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).


4. Eingaben

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

zu TOP 5.1
Projekt "Nordwärts": Sachstandsbericht zum Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08084-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Nordwärts“-Sachstandsbericht zum Stadtbezirk Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

6. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 6.1
Förderantrag Big Tipi "Big-Tipi-Matinee"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08682-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Big Tipi zur Kenntnis und beschließt einstimmig Mittel in Höhe von 3.000,00 Euro aus konsumtiven Mitteln zur Verfügung zu stellen.

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08152-17)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Sachstand des Projektes sowie das im Projekt erarbeitete Grobkonzept zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.

8. Schulen
9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

zu TOP 10.1
Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08175-17)

Herr Demirović erläutert die Strukturen des Jugendforums Innenstadt-Nord.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Umwelt, Planen und Wohnen

zu TOP 12.1
Dachbegrünung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07950-17)

Beantwortung einer Anfrage (Bitte um Stellungnahme CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen / Sitzung vom 05.07.2017) zum Thema "Musterberechnungen"
(Drucksache Nr.: 07950-17-E1)

Herr Urbanek steht einer Dachbegrünung grundsätzlich positiv gegenüber, sieht aber eine Verpflichtung dessen kritisch. Daher wird er der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/ AfD) wie folgt zu beschließen:

Das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung beauftragen,
I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;
III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Beantwortung der Anfrage zum Thema „Musterberechnungen“ zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
1. Abbruch eines Wohnhauses, eines Gemeindehauses, einer Turnhalle und einer Kindertagesstätte (Az.: 61/5-1-044973)
2. Neubau eines Gemeindehauses, einer medizinischen Reha-Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, einer Tagespflegeeinrichtung und einer Kindertageseinrichtung
(derzeit als Vorbescheid vorliegend Az.: 61/5-1-044715)
3. Umbau und Nutzungsänderung des Wohnhauses Kirchenstraße 25a zu einer Kindertagesstätte befristet auf zwei Jahre (Az.: 61/5-1-045151)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08593-17)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung für die unter Nr. 1 bis 3 beantragten Vorgänge mit einer Ausnahme von der seit 18.07.2017 rechtsverbindliche Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhaben.

zu TOP 12.3
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Frau Wimmer merkt zu Seite 19 der Verwaltungsvorlage zum zweiten Absatz an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten es kritisch sieht, dass der Freiraum bis zu einem gewissen Grad zur Disposition zurückgestellt wird.

Die SPD-Fraktion betont in diesem Zusammenhang nochmals die Wichtigkeit der Nordspange.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Auskunft, warum in der Verwaltungsvorlage zu dem Punkt 2.1.4 (Seite 19/ 20) „Standorte für Technologie“ der Standort Speicherstraße nicht genannt wird. In der mündlichen Berichterstattung zur Vorlage „Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße“ (Drucksache Nr.: 06938-17) wurde mitgeteilt, dass an dem Standort auch Institute, private Hochschulen, also Forschung im weitesten Sinne und Beratungs- oder Marktforschungsbüros angedacht sind.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Herr Grade/ Fraktion Die Linke & Piraten) Herr Urbanek/ AfD) und 1 Gegenstimme (Frau Wimmer/Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:

Die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis zu nehmen und folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind nach einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen.
3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtteilbezogene Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbegebiete in die Untersuchungen ein.
4. Die Flächen Groppenbruch und Werner Hellweg sollen weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
5. Die Verwaltung prüft, ob die Gewerbeflächen Buddenacker und Asseln-Süd im Stadtbezirk Brackel zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Osterschleppweg aufgegeben werden können.

zu TOP 12.4
Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2018 zu beschließen und das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel zu beauftragen. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.

zu TOP 12.5
Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

Herr Finger, Herr Krieg und Herr Hannen geben den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Grade/Fraktion Die Linke & Piraten) wie folgt zu beschließen:

Die Leistungen zur Planung von zwei Ingenieurbauwerken im Rahmen der späteren Realisierung der ,,Hoeschallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - in Höhe von 1.600.000,- € zu vergeben und die Verwaltung beauftragen, dementsprechend zu verfahren.

zu TOP 12.6
Vorbescheid für die Errichtung von vier technischen Betriebsgebäuden mit acht Trafostationen und einer MS-Station
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08645-17)





Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung mit einer Ausnahme von der seit 18.07.2017 rechtsverbindlichen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhaben.


zu TOP 12.7
Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08564-17)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 12.8
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

I. nimmt das unter Punkt 7. dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / FNA 213/1).


II. beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 Uniongelände/Kalte Seite für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 22.08.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 12.9
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 608.500 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, bestehend aus den nachfolgenden vier Teilmaßnahmen, die aus dem „Rahmenplan südliche Speicherstraße am Stadthafen“ abgeleitet wurden bzw. werden zu beschließen:
1. Die Vergabe von Planungsleistungen zur Konkretisierung der Rahmenplanung für den öffentlichen Raum und die Grünflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 238.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.
2. Den Umbau der südwestlichen Speicherstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 250.000 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020.
3. Die Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000 € für das Haushaltsjahr 2018 (diese Kosten sind nicht förderfähig).
4. Die Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung der nordöstlichen Speicherstraße bis zum Kreuzungsbereich Arnoldstraße/Bülowstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 55.500 € für das Haushaltsjahr 2018.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 37.800 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Auszahlungen der drei Teilmaßnahmen (Punkte 1., 2. und 4.) in Höhe von insgesamt 543.500 € werden durch Einzahlungen aus Bundes-/Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE-) in Höhe von insgesamt 489.150 € gefördert (max. 90 % der förderfähigen Kosten).

Der städtische Eigenanteil dieser drei Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 54.350 € (10 %).

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor.

Die Auszahlungen für die „Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen“ (Punkt 3.) in Höhe von


65.000 € werden nicht gefördert und stellen somit in voller Höhe den städtischen Eigenanteil dar (100 %).

Der städtische Eigenanteil aller vier Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 119.350 €.

Die oben genannten Planungsleistungen stellen Herstellungskosten für nachfolgende Bauinvestitionen dar und werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (über 40 Nutzungsjahre) mit den baulichen Anlagen gemeinsam abgeschrieben.

Die Investitionen aller vier Teilmaßnahmen bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe


von 3.803,75 €.





13. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 13.1
Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07902-17)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2018 in seiner Sitzung am 16.11.2017 – die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk.

Gleichzeitig empfehlen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig den politischen Gremien zur Sitzung des ABVG am 17.10.2017 bzw. zur Sitzung des Rates am 16.11.2017 die Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu beschließen.

zu TOP 13.2
Energiebericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
1. nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel I – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.06.2017 und
2. den aktuellen Stand der Planungen sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kosten bei den notwendigen baubegleitenden Maßnahmen an insgesamt vier Sporthallen (nicht förderfähige Kosten im Rahmen des KIF), hier insbesondere bei der Sporthalle Brügmannblock, zur Kenntnis.
zu TOP 13.4
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08529-17)

DSW21; Busverkehr zum Logistikpark Westfalenhütte - neue Buslinie 416/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08529-17-E1)








Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Leistungen zur Planung der Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend dem Linienkonzept der ,,Westfalenhüttenallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - im Einklang mit dem Stadtbahnentwicklungskonzept vom 14.02.2008 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 3.400.000,00 Euro zu vergeben und die Verwaltung beauftragen, dementsprechend zu verfahren.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014153 – Erschließung Westfalenhütte – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 38.400.000,00 Euro.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Mitteilung der DSW21 zum Busverkehr Logistikpark Westfalenhütte – neue Buslinie 416 zur Kenntnis.

zu TOP 13.5
Grünanlage "Fredenbaumpark", Bau einer Wegeverbindung und Erschließung der Teichinseln - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07953-17)

Die SPD-Fraktion meldet zu der Verwaltungsvorlage noch Beratungsbedarf an und bittet die Verwaltungsvorlage in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 08.11.2017 zu vertagen.

Hierrüber besteht Konsens.

14. Wirtschaftsförderung

15. Anträge

zu TOP 15.1
Geruchsbelästigung durch das Pumpwerk der Emschergenossenschaft Borsigstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08733-17)



Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Emschergenossenschaft wird gebeten, Maßnahmen zur Minimierung der Geruchsbelästigung im Umkreis der Kläranlage Borsigstraße zu treffen.

Begründung:
Anwohner des Pumpwerkes haben sich darüber beschwert, dass ständig Geruchsbelästigungen durch das Pumpwerk entstehen.“

zu TOP 15.2
Waschcafés
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 08731-17)

Nach längerer Diskussion stellt Herr Koske nach §17 Abs. 1 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf „Schluss der Redeliste“. Hierzu ergeben sich keine Gegenreden.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt als Verfahrensvorschlag vor, die Themen Waschcafés und Drogenpolitik allgemein im Rahmen des „Runden Tisches Nordstadt“ zu behandeln, da dort die zuständigen Ansprechpartner vorhanden sind.

Hierüber besteht Konsens. Daraufhin zieht die Fraktion Die Linke & Piraten und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag zurück.

16. Anfragen

zu TOP 16.1
Gestaltungskonzept Grün- und Spielflächen des Dietrich-Keuning-Hauses
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04754-16-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Anfrage:

1. Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

2. Welche Maßnahmen werden noch umgesetzt?
(Mit der Bitte auch die zeitliche Umsetzung zu benennen)“

zu TOP 16.2
Einhaltung von Luftstandards i. S. Beibehaltung ZOB
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06867-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.Juli 2017 sind Landesbehörden
verpflichtet, umgehend für Einhalten der Luft-Standards insbesondere in Innenstädten zu sorgen, ggf. auch mit Fahrverboten.


Die Stadt Dortmund führt z.Zt. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Nordseite des
Hauptbahnhofs durch. Eine Vorgabe der Planung ist das Beibehalten des Zentralen Omnibus
Bahnhofs (ZOB) an dieser Stelle bzw. sein Verlagern auf die Gleisebene des Hauptbahnhofs.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Die Linke & Piraten in der Bezirksvertretung Dortmund-Nord um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Rolle spielen in der Planung die aktuellen Erkenntnisse über die Belastungen aus dem Straßenverkehr und insbesondere der Dieselfahrzeuge in der Innenstadt und in der Nordstadt? Wie wird die aktuelle Rechtsprechung bewertet?

2. Welche Werte geben die Messstellen – insbesondere an der Steinstraße - in Dortmund in den letzten Jahren an? Wie hoch stellt sich die Schadstoffbelastung im Verlauf des Jahres dar? Wie viele Überschreitungstage bei den Grenzwerten, insbesondere für Stickoxide und Feinstaub, sind derzeit erreicht? Wie stellt sich im Vergleich hierzu die Belastung im Bereich des ZOB dar?

3. Welche Entwicklungen im Auto- und insbesondere im Busverkehr legt die Verwaltung für Dortmund und insbesondere den Bereich Hauptbahnhof derzeit zugrunde? Wie soll auf die höheren Schadstoffbelastungen aus prognostizierten Verkehrszuwächsen reagiert werden?

4. Wie hoch sind die Zahlen der aktuellen und die der prognostizierten Ein- und Ausfahrten im ZOB täglich, wöchentlich, monatlich? Wie beurteilt die Verwaltung das durchgängige Laufen der Motoren der Busse während der Standzeiten (Kühlung im Sommer und Heizung im Winter) im ZOB?

5. Welche Maßnahmen, differenziert nach Fahrzeugklassen (PKWs/LKWs/Busse) und Antriebsarten (Diesel/Benzin), werden ergriffen, um die Grenzwerte zur maximalen Luftbelastung mit Schadstoffen einzuhalten?

6. Gibt es Monitoring zur gesundheitlichen Belastung der Anwohner/innen hoch belasteter Straßen durch Feinstaub und Luftschadstoffe sowie der Gesamtbevölkerung in Dortmund?

7. Welche Eingaben zu diesem Sachverhalt liegen der Stadtverwaltung und der kommunalen Politik vor und wie werden sie ggf. bearbeitet?

8. Können die Ergebnisse des städtebaulichen Planungswettbewerbs für die Nordseite des Hauptbahnhofs unter den Vorgaben der Rechtsprechung zur Zielgewichtung noch realisiert werden? Wird der Planungswettbewerb ggf. neu ausgeschrieben? Wie wird sich das Kriterium „Umweltgerechtigkeit“ in der neuen Planung niederschlagen?“


Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu Protokoll, dass er in diesem Zusammenhang nochmals auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 28.10.2015 – TOP 14.5

1.) Die Verwaltung wird aufgefordert weitere Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffwerte im Stadtbezirk zu treffen.

2.) Die Verwaltung soll in Zukunft dafür Sorge tragen, dass weitere Messungen an weiteren Orten im Stadtbezirk durchgeführt werden.

Begründung:

1.) Dem Bericht zur Luftbelastung in Dortmund vom 28.08.2015 ist zu entnehmen, dass die Luftschadstoffwerte an den Messstellen im Stadtbezirk die zulässigen Grenzwerte teilweise deutlich überschreiten. Leider werden keine Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems genannt.

2.) Die wenigen Messstellen lassen keine Umfassende Analyse der Situation in der Nordstadt zu. Um Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu bekämpfen ist die Durchführung weiterer Messungen unabdinglich

hinweist. Er merkt an, dass dieser Beschluss noch nicht umgesetzt ist und auch noch keine Beantwortung erfolgt ist.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet nochmals um Beantwortung.

17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Kurze Darstellung des Diskussionsstandes zum Thema "Aufwertung der Münsterstraße"

Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08886-17)

Herr de Boer stellt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den aktuellen Sachstand dar.

Frau Wimmer legt dar, dass sie den Ablauf des geschilderten Treffens anders erinnere. Es habe sich in nur geringem Maße mit baulicher Umgestaltung und in der Hauptsache mit Fragen der Überwachung beschäftigt.

Nach längerer Diskussion stellt Herr Urbanek nach §17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf „Schluss der Beratung“. Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt dagegen vor, die Nachfrage von Herrn Grade noch zuzulassen und dann die Beratung zu schließen. Hierüber besteht Konsens.

Der nachfolgende Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion die Linke & Piraten), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/ AfD) und 1 Enthaltung (Herr Koske/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt:

„In Abänderung des Beschlusses zu Punkt 14.1 der BV Innenstadt-Nord vom 17.6.2017 wird das Thema „Aufwertung der Münsterstraße“ in einem ersten Schritt an die Gesamt-BV zurückgegeben. Diese möge das weitere Vorgehen gemeinsam planen und geeignete, zielführende Schritte veranlassen.

Begründung:

Der ursprüngliche Beschluss besagte, dass die Aufwertung der Münsterstraße als
Nordwärts-Projekt umgesetzt werden solle. Die Fraktionssprecher/innen würden vom
Projekt Nordwärts eingeladen.

Das erste Treffen fand am 28.8. statt. Der Einladung beigefügt war eine auf die zu
führende Diskussion bezogene Skizze, die in der BV nicht mit beschlossen worden
war. Darüber hinaus waren, ebenfalls ohne Votum der BV, ausgewählte
Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft und des Einzelhandels anwesend.“

zu TOP 17.2
Baumfällanträge
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08604-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:
- Eberstraße 7a
- Brunnenstraße gg. 140
- Beethovenstraße
- Gneisenaustraße 40 ggü.
- Westfaliastraße
- Blücherstraße
- Kinderspielplatz Herderstraße
- Kinderspielplatz Kesselstraße
- Grünanlage DKH
- Fredenbaumpark Eingangsbereich Schützenstraße
- Fredenbaumpark
- Kinderspielplatz Pav. Fredenbaumpark.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweisen in diesem Zusammenhang auf die mündliche Berichterstattung von Herrn Hümmecke in der Sitzung vom 22.03.2017 - TOP 3.3, dass Testbäume am Klinikum-Nord gepflanzt werden sollten. Hierzu wird um Stellungnahme der Ergebnisse bzw. des aktuellen Sachstandes gebeten.

zu TOP 17.3
Abbau von nicht mehr benutzten Oberleitungsmasten an der Schützenstraße
Mitteilung DSW21 / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08683-17)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die folgende Mitteilung der DSW21 zur Kenntnis:

Die DSW21 lässt ab dem 4. September 2017 insgesamt 67 nicht mehr benutzte Oberleitungsmaste abbauen.

Sie befinden sich im Großbereich der City, 27 davon an der Schützenstraße, größtenteils mit Efeu berankt, 11 an der Beurhausstraße, weitere an der Kampstraße, Märkische Straße und diversen anderen Standorten.

DSW21, die für die Verkehrssicherungspflicht dieser Masten zuständig ist, hat diese regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüft.
Die Entfernung erfolgt rein vorsorglich und wird voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein.

zu TOP 17.4
Einrichtung einer Hundewiese
Mitteilung Tiefbauamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05074-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung des Tiefbauamts zur Kenntnis.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort für eine Hundewiese im Quartier Hafen zu finden.

Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

zu TOP 17.5
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes
In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße -;
II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07961-17-E1)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die folgende Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis:

Anlass, Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 – Schützenstraße –
ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten nach § 9 Abs. 2b BauGB. Nach dieser Vorschrift
kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) in einem Bebauungsplan
festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten
zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

Hieraus folgt, dass ein solcher Bebauungsplan nur für einen nach § 34 BauGB zu
beurteilenden Bereich, das heißt für ein Gebiet, das nicht im Geltungsbereich eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt, aufgestellt werden kann.

Dementsprechend wurde der Geltungsbereich für den nicht überplanten Bereich
(§ 34 BauGB) zwischen den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplänen festgelegt.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes In N 241 – Schützenstraße – ist zu entnehmen, welche
Bebauungspläne an den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 241
grenzen.

Der Bereich zwischen Schützenstraße und Leibnizstraße gehört nicht zum Geltungsbereich
des Bebauungsplanes In N 241, da hier der Bebauungsplan In N 102 gilt.

zu TOP 17.6
Deckenverkleidung U-Bahn-Haltestelle Schützenstraße und Münsterstraße
Mitteilung DSW21/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07792-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der DSW21 zur Kenntnis:

Auf Grund geänderte Brandschutzkriterien mussten die abschließenden Bauarbeiten zur Herrichtung der Deckenverkleidung unterbrochen und neu ausgeschrieben werden. Leider gab es hierbei Verzögerungen die nicht vorhersehbar waren, dies bitte ich zu entschuldigen. Nach Rücksprache mit unserem Haltestellendienst sollen noch in diesem Jahr die Arbeiten fortgeführt werden.

zu TOP 17.7
2. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Beantwortung der Anfrage/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05471-16-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

1. Gibt es eine Planung für die künftige Verwendung der Vincke-GS nach erfolgter Sanierung
der Anne-Frank- GS? Gibt es insbesondere Planungen bezüglich einer möglichen
Veräußerung oder eines Abrisses?

Der Rat hat am 24.05.2012 die Sanierung und barrierefreie Erschließung der Anne-Frank-
Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des
Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre
Nutzung beschlossen (Drucksache Nr. 04779-11). Mit der Fertigstellung der Schulgebäude
für die Anne-Frank-Gesamtschule (Bauteile A und B) entfällt die Notwendigkeit für die
begrenzte temporäre Nutzung des Schulgebäudes der ehemaligen Vincke-Grundschule
(Bauteil C).

Die angesprochene Frage zur künftigen Verwendung des Bauteils C ist vor dem
Hintergrund einer seit 2012 wesentlich veränderten Ausgangslage zu beurteilen.



Über die aktuelle Ausgangslage im Stadtbezirk Innenstadt-Nord wurden die politischen Gremien im
Frühjahr 2017 mit dem „Anlassbezogenen Bericht zur Schulentwicklungsplanung in
Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im
Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ (Drucksache-Nr. 06548-16) informiert. In diesem
Zusammenhang hat der Rat am 06.04.2017 unter anderem beschlossen, verschiedene
Maßnahmenvarianten zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Möglichkeiten
einer zukünftigen schulischen Nutzung des Bauteils C geprüft und in Machbarkeitsstudien
qualifiziert werden. Bestandteil dieser Prüfung wird auch die Frage sein, ob eine
bedarfsgerechte Sanierung des Bauteils C, die zeitgemäßen pädagogischen und
organisatorischen schulischen Anforderungen gerecht wird, bautechnisch und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Als weitere Maßnahmenoption ist ein Teilabriss/Abriss in
Verbindung mit einer Neubaumaßnahme denkbar.

2. Wie sind die eigentumsrechtlichen Verhältnisse bezüglich des Grundstückes?

Der Rat hat mit Beschluss vom 24.05.2012 den Oberbürgermeister und die Betriebsleitung
ermächtigt, die Immobilien der Anne-Frank-Gesamtschule Burgholzstraße 120 -bestehend
aus den baulichen Anlagen der Bauteile A, B und C sowie einer Grundstücksfläche von
22.387 qm- in das Sondervermögen ‚Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund’ (SV GVVF) zu übertragen.

3. Kann die Stadt uns folgen in dem – auch aus der Anfrage der Fraktion der Grünen in der
BV Nord entnehmbaren - Wunsch, die Vincke-GS, die in einem akzeptablen baulichen
Zustand ist, als Schulgebäude zu erhalten?

- siehe Stellungnahme zu Frage 1.

4. Eine solche Erhaltung scheint insbesondere geboten, da gerade aktuell für einen im
Zusammenhang mit Zuzügen und Geflüchteten erhöhten Raumbedarf kostenträchtige und
wenig befriedigende Containerlösungen gefunden werden müssen. Auch die Diskussion um
die Neugestaltung der Schullandschaft im Dortmunder Norden des Jahres 2015 zeigt, dass
verfügbare räumliche Ressourcen einen erheblichen Einfluss auf konzeptionell denkbare
oder auch undenkbare Lösungen haben. – Die im Sommer 2015 abrupt beendete
Diskussion um eine Erneuerung der Schullandschaft kann jederzeit wieder nötig werden.
Räumliche Ressourcen sind für eine wünschenswerte konzeptionelle Beweglichkeit wichtig.
Schlussendlich zeigt die Erfahrung, dass in Schulen im Dortmunder Norden unabhängig
von aktuellen Bestrebungen zur inklusiven Beschulung ohnehin und ständig eine Arbeit
geleistet wird, die die Kennzeichnung inklusiv verdient. Die unter Punkt 16.12 dieser
Sitzung der BV auf Initiative der CDU-Fraktion dargelegten Informationen zur
Schuleingangsuntersuchung von Kindern im Stadtbezirk Innenstadt-Nord belegen dies
anschaulich. Jegliche Inklusion mit den zugehörigen Anforderungen an differenzierten
Unterricht löst aber zusätzliche Raumbedarfe aus. Diese könnten bei einem Erhalt der
Vincke-Grundschule vorgehalten werden. Inwiefern teilt die Stadt Dortmund diese
Ansichten?

Die Schulraumbedarfsplanung orientiert sich an den aktuellen schulorganisatorischen und
pädagogischen Rahmenbedingungen. Sie berücksichtigt selbstverständlich auch Bedarfe,
die sich aus der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und der
Entwicklung auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ergeben.





Dr. Ludwig Jörder Gerda Bogdahn Christina Fichtenau
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin