01 Dortmund, 14.06.2000
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 08. Juni 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Frank CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
LStVD Buchbender
LStVD Staschik
LStVD Mager
StVD Oesterling
StOVR Weber
StVR Feuler

T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh

2.1.2 Solidaritätsfonds


- Mittelvergabe 2000 -

2.1.3 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.

2.1.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße

2.1.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.

2.1.6 Kanalerneuerung Lilienthalstraße

2.1.7 Kanalbau Bodieckstraße

2.1.8 Kanalerneuerung Mengede

2.1.9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109
in Renninghausen"

2.1.10 Umbau des Asselner Hellweges

2.1.11 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt

2.1.12 1. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte
Eigenheimentwicklung
2. Verkauf eines ca. 8 055 qm großen Grundstücks über den Deutschen
Siedlerbund



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht -

2.2.2 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- neunter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -

2.2.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Haushaltspolitische Eckdaten 2001"

2.2.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
des Haushaltes 2000"






2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 1999

2.3.2 Einstellung von Ausbildungskräften im Jahre 2001

2.3.3 Stellenbesetzungsverfahren bei der Stadt Dortmund



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Sachstand bei der Umsetzung der Ratsbeschlusslage 'Dokom-Verkauf'"

2.4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule


Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt

3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund
durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999



3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Land- grafenstraße bis Saar-
landstraße (Wohnumfeldverbesserung)

3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten
Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße
und der B 236 n -

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000

3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)

3.13 Kanalbau Hombruch-Süd

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck,
Schweizer Allee 25
(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1

3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b
des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107




3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

3.27 Konzerthaus Dortmund

3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

3.29 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung

3.30 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrums balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 - unbesetzt -

4.2 Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

4.3 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phönix West

4.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

4.5 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH

4.6 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie und Gesundheit

6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für
Beschäftigungsmaßnahmen mbH

6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an
Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.200 bis zum 31.07.2001

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000








8. Schule

8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der
allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich
der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt
Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -

8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften

10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften

10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushalts sowie zweiter Sachstandsbericht

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat

10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen Gesellschaften

11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Ein-
ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



Zu Ziffer 1
-------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jung (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.



1.3 Feststellung der Tagesordnung


Der Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), den Punkt

3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

abzusetzen und erst nach Beteiligung der Bezirksvertretungen nach den Sommerferien
zu behandeln, wurde bei einem Abstimmungsergebnis von 10 : 10 abgelehnt.


Außerdem bestand Einvernehmen, die Vorlage

Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

nicht im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Die Tagesordnung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.






1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000

Zum Punkt 10.5 Fusion VEW/RWE der Niederschrift wies Rm Wetter (Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) daraufhin, dass der Beschluss nicht einstim-
mig, wie im Protokoll angegeben, sondern gegen die Stimmen seiner Fraktion ge-
fasst worden sei.


Unter Einbeziehung des Hinweises von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift
über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000.






Zu Ziffer 2
-------------


Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Evinger Straße/Am Gulloh
mit Kosten von 2 500 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0810 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.

2.1.2 Solidaritätsfonds
- Mittelvergabe 2000 -


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Empfehlung des Ältestenrates beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, aus dem Solidaritätsfonds im Jahre 2000 den Vereinen
a) “Shanti Leprahilfe Dortmund e. V.” zur Unterstützung seines Projekts in Nepal

b) “Vive Zene e. V.”, Dortmund, zur Unterstützung des Projekts in Bosnien

jeweils 15 000,00 DM zur Verfügung zu stellen.


2.1.3 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in den Straßen
Lehnemannsweg u. a. mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0755 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 250 000,00 DM
Ausgaben 2002 300 000,00 DM
Ausgaben 2003 350 000,00 DM
Ausgaben 2004 200 000,00 DM




2.1.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Flaspoete/Somborner Straße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 300 000,00 DM.


Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0741 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 17 500,00 DM
Ausgaben 2000 700 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 82 500,00 DM


2.1.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten
an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von
2 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 90513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 000 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2000
z. L. 2001 1 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 100 000,00 DM



2.1.6 Kanalerneuerung Lilienthalstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Lilienthalstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0835 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 600 000,00 DM


2.1.7 Kanalbau Bodieckstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau in der Bodieckstraße mit
einem Kostenaufwand in Höhe von 1 650 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0656 wie folgt vorgesehen.

Finanziert bis Ende 1999 5 490,00 DM
Ausgaben 2000 750 000,00 DM
Ausgaben 2001 894 510,00 DM

Die Abweichung gegenüber der Finanzplanung im Jahr 2001 wird im Rahmen eines
finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.8 Kanalerneuerung Mengede


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalerneuerungen im Stadtbezirk Mengede beschließt der Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von
6 500 000,00 DM die Durchführung der ersten Bauabschnitte mit einem
Kostenaufwand von 1 706 241,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0742 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 6 241,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM


2.1.9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109
in Renninghausen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 vor:

Für die Fläche westlich des Schultenhofes werden die notwendigen landwirtschaftlichen
Pachtverträge abgeschlossen, um den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt die Möglichkeit
zu geben, ökologische Landwirtschaft mit einer möglichst langfristigen Perspektive zu be-
treiben.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, Hintergrund des An-
trages sei, dass die Verpachtung der Fläche westlich des Schultenhofes an die Werkstätten
der Arbeiterwohlfahrt zu den gleichen vertraglichen Regelungen erfolgen solle, wie in an-
deren vergleichbaren Fällen auch; nämlich mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Das
sei seinerzeit im Finanzausschuss nicht beschlossen worden.


StD Fehlemann erläuterte, dass die Stadt bei der Verpachtung stadtentwicklerischer Flächen regelmäßig Verträge mit jährlicher Kündigung abschließe. Im vorliegenden Fall werde auch so verfahren. Durch entsprechende Vereinbarungen, wie z. B. Ernteentschädigungen, könne eine Verkürzung der Laufzeit in Betracht kommen.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte daraufhin, dass mit
dieser Auskunft der Antrag seiner Fraktion erledigt sei.


2.1.10 Umbau des Asselner Hellweges


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Brackel zur
Aufhebung des Baubeschlusses ab und beauftragt die Verwaltung, bei den Dortmunder
Stadtwerken darauf hinzuwirken, das zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Plan-
feststellungsverfahren einzuleiten.


2.1.11 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in den Straßen
Schwanenstraße, Klosterstraße und Gänsemarkt mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 695 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0780 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 5 000,00 DM
Ausgaben 2000 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 90 000,00 DM


2.1.12 1. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte
Eigenheimentwicklung
2. Verkauf eines ca. 8 055 qm großen Grundstücks über den Deutschen
Siedlerbund


Zust. StÄ 23, 61


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichenVoraussetzungen für die beabsichtigte Eigenheimentwickung zu schaffen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Verkauf der zusätzlich zu schaffenden Eigenheimgrundstücke im Bereich des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - über den Deutschen Siedlerbund vorzunehmen.





2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht -


Zust. StA 20


Ergänzend zur Vorlage unterrichte StR’in Greive die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses, dass die Verwaltung beabsichtige, den Beratungsauftrag an
die Firma WIBERA zu vergeben.

Rm Hovermann (CDU) bat darum, den Fraktionen den Text des Untersuchungs-
auftrages vorab zur Kenntnis zu geben.

StR’in Greive hatte dagegen keine Bedenken, vorausgesetzt es entstünden keine
Schwierigkeiten mit den Zuschlagsfristen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.


2.2.2 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- neunter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand
der Vorbereitung auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.


2.2.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Haushaltspolitische Eckdaten 2001"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 26.05.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, die Fraktionen noch vor
der Sommerpause über die haushaltspolitischen Eckdaten für das Haushaltsjahr 2001
zu informieren. Die voraussichtlichen Eckdaten sollen so aufbereitet werden, dass zum
frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über die zu erwartenden Einnahmen und eventuelle
Haushaltsdefizite besteht.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte den Antrag seiner
Fraktion und wies auf eine inhaltliche Änderung hin. Da es offensichtlich nicht möglich
sein werde, aussagekräftige Daten vor der Sommerpause zu erhalten, sollten die entspre-
chenden Informationen nach den Sommerferien, spätestens in der Haupt- und Finanzaus-
schussitzung am 14.09.2000, gegeben werden.


StR’in Greive machte deutlich, dass es durch die Situation in der Gesetzgebung des
Bundes und des Landes schwierig sei, die gewünschten Eckdaten für den Haushalt
2001 vorzulegen. Beispielsweise werde der Referentenentwurf zum Gemeindefinan-
zierungsgesetz erst Ende September 2000 erstellt sein. Trotzdem wolle sich die Ver-
waltung bemühen, in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 14.09.2000 Zahlen
vorzulegen.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 26.05.2000 wurde
vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.



2.2.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
des Haushaltes 2000"


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
CDU-Fraktion vom 05.06.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Dortmund erbittet einen um-
fassenden Bericht des Oberbürgermeisters über die aktuelle Finanzlage der Stadt Dortmund Dortmund.

Dabei erwartet der Ausschuss Darstellungen darüber, inwieweit Einnahmen und Ausgaben
in den Bereichen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von den Beschlüssen zum Haushalt 2000 abweichen.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass die beantragten Informationen der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses am 14.09.2000 vorgelegt werden sollen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den beigefügten Finanzsituationsbericht für
das I. Quartal 2000 (01.01.2000 bis 31.03.2000) zur Kenntnis.

Der Bericht für das 1. Halbjahr 2000 soll ebenfalls in der Ausschusssitzung am 14.09.2000
zur Verfügung stehen.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 1999

Zust. StA 11

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Punkte 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3
zusammen zu diskutieren.

Rm Monegel (CDU) begrüßte den Personalbericht als umfassende Darstellung, die durch
die Einführung von SAP im nächsten Jahr qualitativ noch verbessert werden könne.

Im Rahmen seiner Ausführungen regte er an, auch qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen,
die nicht über eine verwaltungsspezifische Ausbildung verfügten.

Beim Ausbildungsplatzangebot müssten seines Erachtens die Anstrengungen noch vergrößert werden.

Hinsichtlich der Fortbildungsmaßnahmen hielt er es für sinnvoll, in künftigen Berichten
den dadurch entstehenden Aufwand prozentual, insbesondere für Führungskräfte, auszuweisen. Außerdem sollte überlegt werden, eine Verknüpfung der Aktivitäten mit den zum Konzern Stadt gehörenden Beteiligungsunternehmen herzustellen.

Im Bereich Frauenförderung seien Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen deutlich zu erkennen.

Eine Fehlzeiten- und Krankenquote von 6,5 % sei wesentlich zu hoch.

Rm Jörder (SPD) machte deutlich, dass die Verwaltung mehr Frauen als Männer beschäf-
tige und zudem das Durchschnittsalter der weiblichen Beschäftigten niedriger sei. Man
befinde sich bei der Frauenförderung auf dem richtigen Weg. Probleme gebe es lediglich
im Bereich des höheren Dienstes

StR’in Greive führte aus, dass es schwierig sei, qualifizierte verwaltungsfremde Mitar-
beiter auf ihre Eignung für die Verwaltung hin zu beurteilen. Es fänden allerdings Über-
legungen statt, hier eine praktikable Regelung zu finden. Zur Forderung nach mehr Aus-
bildungsplätzen erläuterte sie, ein Ausbildungsplatz koste ca. 22 000,00 DM zuzüglich
des Aufwandes auf Seiten der Ausbilder. Es müssten somit ca. 50 000,00 DM an Auf-
wendungen im Jahr für einen Ausbildungsplatz angesetzt werden. Entscheidungen auf
diesem Sektor treffe letztlich der Rat im Rahmen des Haushaltes bzw. Stellenplanes.

Die Frauenförderung werde bei der Stadtverwaltung Dortmund sehr intensiv betrieben.
Besonderes Augenmerk gelte der Motivation von Frauen für die Übernahme von Füh-
rungspositionen.

Gesundheitszirkel, unter anderem beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und der
Telefonzentrale, hätten zu einer deutlichen Senkung der Ausfallquoten geführt. Der Verwaltungsvorstand habe die Mittel für die Personalentwicklung und Gesundheits-förderung erneut erhöht.

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, die auf Fortbil-
dungsmaßnahmen zurückzuführende Ausfallquote liege lediglich bei 0,6 %. Dieser
Prozentsatz sei wesentlich zu niedrig. Die Verwaltung sollte deshalb eine Fortbil-
dungsinitiative starten.

Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) sollte die Verwaltung künftig darstellen,
wie hoch der Eigenbedarfsanteil bei den Ausbildungsplätzen liege und wie hoch die
Quote der Ausbildungsplätze sei, die tatsächlich über den Bedarf angeboten würden.

Bm’in Wendzinski begrüßte die positive Haltung der Fraktionen zur Frauenförderung.
Sie wies auf die Bedeutung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft hin und appellierte,
deren Arbeit zu unterstützen.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 1999 zur Kenntnis.


2.3.2 Einstellung von Ausbildungskräften im Jahre 2001


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einstellung von insgesamt 100 Ausbildungs-
kräften im Jahre 2001 zur Kenntnis.


2.3.3 Stellenbesetzungsverfahren bei der Stadt Dortmund


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das bei der Stadtverwaltung Dortmund prakti-
zierte Stellenbesetzungsverfahren zur Kenntnis.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t


2.4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Sachstand bei der Umsetzung der Ratsbeschlusslage 'Dokom-Verkauf'"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 vor:

Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2000 vorsehen zu lassen mit der
Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zum obigen Thema.


StR’in Greive berichtete, dass von der Verwaltung bereits Vorarbeiten geleistet worden
seien. Es habe Gespräche mit den anderen Gesellschaftern gegeben, um festzustellen,
ob dort Interesse am Erwerb der DOKOM-Anteile bestehe. Darüber hinaus habe man
festgestellt, dass der Bewertungsauftrag extern vergeben werden müsse und es beim
Verkauf der städtischen DOKOM-Anteile verschiedene Erschwernisse zu beachten
gelte. Das sei zum einen das Rückkehrrecht der bei der DOKOM Beschäftigten zur
Stadt und zum anderen das Problem, das Leitungsnetz der DOKOM zu isolieren,
um es marktfähig zu machen.

Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Stadtwerken
wegen der Übernahme der Stadtbahnanlagen führe und dabei auch die Frage eines
möglichen Erwerbs der städtischen DOKOM-Anteile durch die Stadtwerke ein Thema
sei, lasse die Verwaltung weitere Aktivitäten zunächst ruhen.

In einer ausführlichen Diskussion wurde seitens der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus deutlich gemacht, dass man zur weiteren Mei-
nungsbildung eine kurzfristige Bewertung der städtischen DOKOM-Anteile für not-
wendig halte.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) stellte deshalb folgenden
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den Verkehrswert der städt.
DOKOM-Anteile ermitteln zu lassen und den Rat im September 2000 über
das Ergebnis zu unterrichten.

Der Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wurde
mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.


2.4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über den jährlichen Beteiligungsbericht
hinaus, die Informationen der politischen Mandatsträger über die wirtschaftliche Lage
und den inhaltlichen Zielerreichungsgrad auszuweiten.


Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, unter Einbeziehung des vom Rat gewählten
Kämmerers, Vorschläge zur Neuorganisation des Informationswesens des Rates und
seiner Ausschüsse über die städtischen Beteiligungsunternehmen zu entwickeln. Dabei
sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

- Berichtspflicht der Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stadt Dortmund direkt oder indirekt beteiligt oder von denen sie Gewährträger ist

- Überprüfung der Erreichung von politischen Zielvorgaben
- Stärkere Einbeziehung der Kompetenz der Beteiligungsverwaltung bei der Information von Aufsichtsratsmitgliedern

- Hinzuziehung externer Beratungskompetenz für Aufsichtsratsmitglieder


Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird der Antrag in der heutigen Sitzung eingebracht und
soll in der September-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut auf die Tages-
ordnung genommen werden.



Zu Ziffer 3
-------------


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen


Zust. StÄ 40, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Real-schule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 520 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Sondermitteln finanziert.



3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept “Spielen in der City” (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.



2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Flächen
Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem
Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City.
Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.


3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1 200 000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City – Spielen in der City -.

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -


Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen
vorzeitigen Beginn vom Zuschussgeber einzuholen.



3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund
durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neubesetzung der Kommission nach § 32 b LuftVG zu und benennt die unter Punkt 5 dieser Vorlage vorgeschlagenen bzw. noch vorzuschlagenden Vertreter/in und Stellvertreter/in der Stadt Dortmund für die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er sie, die Interessen der Stadt Dort-mund zu vertreten.
Als Vertreter des Rates der Stadt wird

Herr Rm Jung

und als sein Stellvertreter wird

Herr Rm Tech

benannt.


3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StÄ 20, 67

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-)Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW
ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht
zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

2. Der Rat beschließt:

a) Die “Ewige Anleihe” aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab dem 01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommunaldarlehen der Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatzabzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwischen den Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Verwaltungskostenanteil deckt.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und
vom 21.12.1981 – noch – bzw. nochmalige Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße.




3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Land- grafenstraße bis Saar-
landstraße (Wohnumfeldverbesserung)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Plauener Straße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Die Planung zur Erweiterung des Zoogeländes erfolgt unter folgenden Maßgaben:

a) Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo bleibt erhalten.
b) Die entlang der B 54 vorgesehene Ausgleichsfläche, die aufgeforstet werden
soll, ist vor der Erweiterung anzulegen.

c) Es wird an der Zillestraße im südöstlichen Bereich ein dauerhafter Eingang zum
Zoo geschaffen; im Nordosten wird kein Eingang vorgesehen.

d) Die Parkplatzflächen für den Zoo entlang der Zillestraße werden erweitert.
e) Die Parkplatzflächen an der Zillestraße und an der Mergelteichstraße werden
bewirtschaftet.

f) Die ÖPNV-Anbindung wird optimiert; die Behelfsausfahrt Hacheney an der
B 54 soll geschlossen werden.
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:



A. Urwaldhaus für Menschenaffen (Primaten)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz, das Angebot des VereinsZoofreunde Dortmund e. V.” anzunehmen, im Dortmunder Zoo als Bauherr unter Finanzierung der Planungs- und Bauleitungskosten ein Urwaldhaus für Menschenaffen (Primatenhaus) zu errichten und es nach Fertigstellung in das städtische Vermögen zu entlassen.

2. Der Rat stimmt dem Angebot des Vereins zu, für den Neubau eine Machbarkeitstudie in Auftrag zu geben. Für die Stadt Dortmund entstehen hierfür keine Kosten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu Verhandlungen mit dem Ziel, die Finanzierung der Baukosten unter Beteiligung Dritter sicherzustellen.



Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer flächenmäßigen Erweiterung des
Dortmunder Zoos im Grundsatz zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Dortmunder Zoo und seine Umgebung
ein Bereichskonzept zu erarbeiten, das mit der Gesamtentwicklung des Raumes
beiderseits der B 54 und südlich der B 1 abgestimmt ist.

Für den Dortmunder Zoo ist eine langfristige Perspektive der Entwicklung zu
erarbeiten. Die dafür notwendigen Flächen sind über eine Darstellung im Flä-
chennutzungsplan zu sichern. Für die mittelfristige Erweiterung ist ein Bebau-
ungsplan aufzustellen.











3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten
Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße
und der B 236 n -


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Für die Durchführung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der B 1 (A 40)
in der Ortsdurchfahrt Dortmund beschließt der Rat im Rahmen der Veranschlagung
Gesamtkosten in Höhe von 6 700 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0152 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 599 443,00 DM
Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 557,00 DM


Die Stadt erhält für Planungsleistungen und Verwaltungstätigkeiten ein Entgelt in Höhe
von 5 % der auf den Bund entfallenden Nettobaukosten des 1. Teilabschnitts der A 40.
Das entspricht einer Re-Finanzierung in Höhe von 15 500 000,00 DM. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Prioritäts-
stufe “Vordringlicher Bedarf” eingestellt wird.


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf
offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen
in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Be-
gründung vom 17.04.2000 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 bei-
zufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in
drei Tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im
Sachverhalt dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition
6300 9509 0001 – Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete –
vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen, zu-
schussunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße – L 672 – in DO-Holzen
im Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurch-
fahrt).


3.13 Kanalbau Hombruch-Süd


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19 270 000,00 DM beschließt
der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich
Hombruch – Süd mit einem Kostenaufwand von 7 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte
von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe
von 19 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vor-
gesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12 271 593,00 DM
Ausgaben 2000 970 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 028 407,00 DM




3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich des aufzustellenden B-Planes Ap 202
entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Vorlage zu verändern und
das Bebauunsplan-Verfahren für den veränderten Planbereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 202
- Verkehrsknoten Am Gottesacker - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 zu und
beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)











3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.09.1996 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße – um eine 3 m breite und ca. 30 m lange Fläche östlich des Grundstücks Sebrathweg 2 (frühere Bezeichnung Wittener Straße 384) zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Lü 158
- Verlängerung Brennarborstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be-
schriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 sowie der
teilweisen Änderung des B-Planes Lü 159 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anre-
gungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB.


3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die niveaufreie Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B 1) in die Marsbruch-
straße.


3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

Zust. StA 02


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


1. Der Ausschuss/Rat spricht sich dafür aus, dass eine “Gründungskonferenz mit
Werkstattcharakter” unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit fol-
genden Zielen:

- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren
Arbeit;

- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B. Arbeitsgruppen zu den
Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl
die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem mög-
lichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leit-
bildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus
Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein
in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell mo-
deriert.


2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der
Ausschuss/Rat dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nach-
haltigkeitskriterien entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen.

Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst
breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des
bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt.
Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.


3. Der Ausschuss/Rat vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeits-
arbeit bedarf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess
breiter bekanntzumachen. Der Ausschuss/Rat erwartet vom Presseamt eine aktive
Mitwirkung am Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu ent-
wickelnden Aktivitäten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokale Agenda
und Nachhaltigkeit übergreifend thematisiert.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen und den Zwi-
schenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis zu nehmen.


3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage ent-
haltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.




3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck,
Schweizer Allee 25
(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40, 65

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss schließt sich der Initiative der Bezirksvertretung Aplerbeck an,
die Verwaltung zu bitten, die Realisierung der beiden folgenden Vorschläge zu prü-
fen:

1. Ausbau des Pausenhofes als multifunktionalen Raum
2. Ankauf und Aufstellung des “BIG TIPI” von der EXPO 2000 auf dem Schulhof

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der
Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort
DO-Aplerbeck, Schweizer Allee 25, mit Gesamtkosten von 14 560 000,00 DM
(Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.
3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker/B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM.



Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 5 000 000,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Auswei-
tung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Geneh-
migung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b
des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische
Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b – Hauptfläche Zeche Gneisenau – des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläute-
rungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschluss-
vorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-
bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des
Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130 – Gneisenau-Ost – in zwei
Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räum-
lichen Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/-
Südteil – zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 die-
ser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-
schließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage ge-
nannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – für den unter
Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch
Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter
1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – die modifizierte/
aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.

VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes – Märkische Straße/
Saarlandstraße – mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter
Punkt 1.1dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan In O 197 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000
offengelegenen Inhalt als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan In O 107 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizu-
fügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Gewerbegebiet Born-
straße” vom 02.03.1990.


3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” in der am 09.03.2000 beschlossenen
Fassung beizubehalten.


3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen Projekt
“Fluss-Stadt-Land” zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:

- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation.
Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur
Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen
wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-
Lippe angesiedelt.

- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich 30 000,00 DM und
erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.

- Die Dortmunder Projekte “Hafen Dortmund”, “Brückenschlag Fredenbaum”, “Freizeithafen Achenbach” und “Landmarke Deponie und Brücke Huckarde”
sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fach-
ausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.

Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien
vorzustellen, sobald sie ausreichend konretisiert sind.


3.27 Konzerthaus Dortmund


Zust. StA 4/Dez.


StR’in Greive unterrichte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die
Verwaltung vorschlage, die Ziffer 3 b) der Beschlussempfehlung zu streichen und statt-
dessen den Satz einzufügen:

“Die Verwaltung wird hierzu einen Nachtragshaushalt einbringen.”


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

Zust. StA 6/Dez.

Im Rahmen seiner Ausführungen bat OB Dr. Langemeyer darum, das Thema Wohnungs-
politik in seiner ganzen Breite zu diskutieren und nicht nur einzelne Aspekte, wie Finan-
zierungsüberlegungen, zur Grundlage der Meinungsbildung zu machen. Festzustellen sei, dass die Ziele, die ursprünglich mit dem Einsatz von Mitteln für die kommunale Wohnungs-bauförderung verbunden waren, heute nicht mehr zu realisieren seien.
Angesichts massiver Leerstände im sozialen Wohnungsbau würden die im städtischen
Haushalt und auch beim Land bereitgestellten Beträge nicht von den Dortmunder Woh-
nungsunternehmen abgerufen. Vor diesem Hintergrund müsse darüber nachgedacht wer-
den, ob die seinerzeit formulierten Ziele noch richtig seien.

Die Debatte über die Dortmunder Wohnungspolitik müsse mit sehr viel Realismus und
Pragmatismus geführt werden. Hilfreich werde dabei der im Zusammenhang mit der Auf-
stellung des neuen Flächennutzungsplanes zu sehende Masterplan “Wohnen” sein, den
der Planungsdezernent nach den Sommerferien gemeinsam mit den Akteuren auf dem
Wohnungsmarkt erarbeite.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.29 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.30 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrums balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.31 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages

Zust. StA 63

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und
Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehö-
rigen Planungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.



Zu Ziffer 4
-------------


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 - unbesetzt -


4.2 Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

Zust. StA WBF-DO

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vor:

1. Der Rat der Stadt verplichtet sich, das Dortmund-Projekt unter besonderer
Berücksichtigung von Gesichtspunkten der nachhaltigen Entwicklung zu be-
treiben und das wirtschaftliche Handeln an den Kriterien der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit auszurichten. Dabei wird jeweils geprüft, ob und in-
wieweit die lokalen Aktivitäten einen Beitrag zur globalen nachhaltigen
Entwicklung leisten.

2. Unter dem Gesichtspunkt der massiven Zunahme virtueller Warenbestellungen
per E-Commerce anerkennt der Rat die Notwendigkeit, die entsprechende Zu-
nahme der realen Auslieferungsprozesse durch konsequenten Ausbau ressour-
censchonender Verkehrssysteme zu kompensieren und entsprechende Aktivi-
täten zu verstärken.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen des Dortmund-Projekts auch die konventionellen
Branchen im Hinblick auf zukunftsfähige Ausrichtungen zu unterstützen. Dazu
gehören z. B. diejenigen Anstrengungen von Handwerks- und Dienstleistungs-
unternehmen, die einen Beitrag zur CO2-sparenden Energieversorgung von Ge-
bäuden leisten.



4. Im Rahmen des Dortmund-Projekts sollen Instrumente, die einen Beitrag zur
Ressourcenschonung und zur Steigerung der Effizienz leisten, angeregt wer-
den. Der Einsatz von Umweltmanagementverfahren, freiwilligen Selbstver-
pflichtungen und Produktökobilanzen soll angestrebt sowie von vornherein
in die Maßnahmenplanungen integriert werden.

5. Der Rat beschließt als eine Zielsetzung des Projektes eine deutliche Erhöhung
der Zahl der Frauenarbeitsplätze in Dortmund. Maßnahmen, die der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für Männer und Frauen) dienen, werden
gefördert. Dies gilt zum Beispiel für die Integration von neuen Teilzeit- und
Telearbeitsmodellen und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Form
neuer Kindertagesstätten. Betriebe, die gewillt sind, einen Beitrag zur Gleich-
stellung von Frauen zu leisten, sind entsprechend zu fördern.

6. Im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften ist die ge-
zielte Qualifizierung und Schulung von Frauen gesondert vorzusehen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Finanzierung des städtischen Finanzan-
teils am Dortmund-Projekt eine seriöse und nachvollziehbare Finanzplanung
vorzulegen. Für den Deckungsvorschlag, der sich auf die zeitlich befristete
Aussetzung der Wohnungsbauförderung bezieht, wird ein alternativer Vor-
schlag vorgelegt.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag
der CDU-Fraktion vom 07.06.2000 vor:

I. Projektstruktur:
Die Bereiche IT und EC sind gut gestartet. Sie werden gestützt durch TZDO und
ECC. Ihre weitere Entwicklung ist im wesentlichen abhängig von einem grün-
dungs- und innovationsfreundlichen Klima in Dortmund sowie von einer guten
Infrastruktur (Verkehr, Gewerbegrundstücke etc.).

Sie sollen von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, den
Kammern und weiteren Einrichtungen auf ihrem Wachstumspfad aktiv beglei-
tet und vom Dortmund-Projekt beschleunigt werden.

Der Schwerpunkt des Dortmund-Projektes muss sich danben maßgeblich auf
folgende Arbeitsfelder konzentrieren:



a) Ausbau der Mikrosystemtechnik MST
b) Biomedizin
c) Agenda 21
Im Rahmen der lokalen Agenda 21 sollen wichtige Projekte in Dortmund
modellhaft umgesetzt und gezielt in konkrete Wirtschaftsprozesse über-
führt werden. Ein wichtiger Bereich hierbei ist das Thema “Umwelt und
Bauen”, in dem neue Chancen für Umwelt und Handwerk entstehen.
d) Qualifizierung und Weiterbildung
Wichtig ist der Aspekt der neuen Wege der Qualifikation und der Arbeits-
organisation mittels E-Technologien. Hierbei kann Dortmunds Kompetenz
in den Bereichen Arbeitswelt, Mitbestimmung und Weiterbildung genutzt
werden.

e) Verstärkung der Bestandsentwicklung
Hiebei soll besonderes Augenmerk auf den Aufbau von Wachstumsfeldern
in Ergänzung zu bestehenden Kernkompetenzen in Dortmund ansässiger
Branchen, wie z. B. der Elektro- und Metallindustrie, gelegt werden. Die
“Old Economy” muss systematisch in das Dortmund-Projekt eingebunden
werden.

f) Gründung einer zentralen Marketing- und Vertriebsgesellschaft mit der Aufgabe:
- Standortmarketing
- nationale und internationale Akquisition

Als Gesellschafter sollen neben der Stadt Dortmund vor allem Unternehmen und Unternehmer der freien Wirtschaft, vorrangig aus dem Mittelstand, gewonnen werden. Die Gesellschaft hat auch die Aufgabe, alle schon existierenden Marketing-Aktivitäten zu bündeln. Es bietet sich eine Zusammenarbeit mit der geplanten Stiftung an.



II. Organisationsstruktur
Die beabsichtigte Stabsstelle kann im Prinzip mit der oben genannten Aufgaben-
stellung gebildet werden. Sollte der politische Diskussionsprozess zu Schwer-
punktveränderungen im Dortmund-Projekt führen, muss der Ansatz für Sach-
und Personal neu überdacht werden.


III. Finanzierung
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen.

StR’in Greive unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die
Ziffer 2 des Beschlussvorschlages in der Verwaltungsvorlage ersatzlos zu streichen sei.
OB Dr. Langemeyer gab einige Erläuterungen zur Vorlage. Das Dortmund-Projekt habe
eine Bedeutung, die vieles andere in den Schatten stelle. Anregungen und Ideen könnten
noch zusätzlich aufgenommen werden. Die bestehenden Initiativen würden durch das
Dortmund-Projekt nicht gegenstandslos. Vielmehr müsse es als zusätzlicher Maßnahmen-
katalog gesehen werden.

Wichtig sei die Konzentration auf die von McKinsey vorgeschlagenen Schwerpunkte. Die
Wirtschaft sei aufgefordert, das Projekt aus eigener Kraft zu betreiben. Die Verwaltung
müsse sich in der Rolle des Moderators und Anstoßgebers sehen. Man brauche jetzt die
Phase des öffentlichen Dialogs mit den Unternehmen und den gesellschaftlichen Kräften,
um für das Projekt zu werben.


Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden ohne Empfehlung an den Rat
der Stadt weitergeleitet.


4.3 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phönix West

Zust. StA WBF-DO

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


4.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

Zust. StA SVTZ

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass der Fach-
ausschuss die Vorlage zunächst zurückgewiesen habe, weil es ihm an den notwendigen
Informationen mangelte. Die nachgelieferten Papiere, wie Anlageverzeichnis, Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung u. a., seien hilfreich gewesen. Man bitte deshalb, dass
die Verwaltung künftig über alle Sondervermögen auf dieser Stufe informiere.


OB Dr. Langemeyer sagte zu, dass die Verwaltung künftig entsprechen verfahren werde.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen
wird auf 10 Mio. DM festgesetzt.


4.5 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH

Zust. StA WBF-DO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vorgeschlagenen Initiativen und ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der TZDO GmbH, der Erweiterung der Aktivitäten der TZDO GmbH auf zusätzliche Kompetenzfelder zuzustimmen und an deren Entwicklung an weiteren Standorten in Dortmund mitzuwirken.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Rhenus AG und
Co. KG Ankaufverhandlungen zügig aufzunehmen, um das Grundstück in das
Sondervermögen einzubringen. Der Rat ist in einer gesonderten Vorlage über das
vorläufige Verhandlungsergebnis und insbesondere über die zu erwartenden Ge-
samtkosten (Kaufpreis, Umbau, Kapitalkosten etc.) und die Auswirkungen auf
das Sondervermögen zu informieren.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu, dass die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH und der Rhenus AG und Co. KG eine Konzeption zur Vermarktung
der Rhenus-Immobilie am Hafen als Zentrum für E-Business/E-Logistik erarbeitet
und weiterverfolgt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der
TZDO GmbH im Max-Planck-Institut am Rheinlanddamm die Nutzung für
I + K-Technologien zu prüfen. Dadurch wird der Ratsbeschluss vom 10.06.99
in seiner beabsichtigten Nutzung verändert.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH zu prüfen, inwieweit ein Engagement an anderen Standorten
im Stadtgebiet Dortmund, zum Beispiel Phoenix-West und Stadtkrone-Ost,
zum Aufbau weiterer Technologie-Schwerpunkte möglich ist.


4.6 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Zust. StA WBF-DO


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Auflösung des Geschäftsbereiches 1 “Entwicklungsagentur” der
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und beauftragt die Verwaltung,
die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen der Regelwerke (Ziffer 5 der
Beschlussvorlage) unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem
LPVG vorzunehmen.






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 6
--------------


Soziales, Familie und Gesundheit



6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für
Beschäftigungsmaßnahmen mbH


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 53


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes
und Medizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.











Zu Ziffer 7
-------------


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an
Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt, den unter Ziffer 3. vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.


7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.200 bis zum 31.07.2001


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000/2001 für das Theater Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2000 bis 31.07.2001, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2000/2001
mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 49 942 000,00 DM (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2000/2001
in Höhe von 3 500 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)


Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 500 000,00 DM zur
Finanzierung der benötigten Investitionen des Theaters (Anlage 2) aufzunehmen.
Dabei ist es der Verwaltung überlassen, entsprechend der Marktlage die günstigste
Finanzierungsform – gemessen an der Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit –
auszuwählen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liqui-
ditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustel-
len. Damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2000/2001 bis 2003/2004 zur Kenntnis (Anlage 5). Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils mit der Verabschiedung der entsprechenden Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan) durch den Rat der Stadt beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den von der Theaterleitung vorgeschlagenen Entritts-
preisen ab der Spielzeit 2000/2001 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die
Theaterleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verabredungen und Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zustimmend zu Kenntnis.


7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt die Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000 für
das Theater Dortmund mit einem Eigenanteil der Stadt am Erfolgsplan 1999/2000 in
Höhe von 48 783 470,00 DM.

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Fehlbetragsausgleich in Höhe
von 1 100 000,00 DM im laufenden Wirtschaftsjahr 1999/2000 nicht erwirtschaftet wer-
den kann.



Zu Ziffer 8
-------------


Schule


8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Die Verwaltung wird eine rechtzeitige und umfassende Aufklärung der Eltern sicher-
stellen und sie bei Abstimmungsprozessen beteiligen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Empfehlung des
Schulausschusses zu beschließen.

Die Verwaltungsvorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

Zust. StA 40


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der
allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich
der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt
Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -


Zust. StA 40


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgender Bildungsgänge
am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der
Stadt Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik – fachliche Schwerpunkte
Elektrotechnik und Metalltechnik – mit erweiterten beruflichen Kenntnissen
und Fachhochschulreife










Zu Ziffer 9
---------------


Kinder und Jugend


9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Kinder- und Jugendausschusses vor:

Auf Antrag von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern sind zu einzelnen
Punkten der Tagesordnung Sachverständige hinzuzuziehen.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses empfahl
der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das
Jugendamt der Stadt Dortmund.
















Zu Ziffer 10
---------------


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entgeltordnung für Dienstleistungen im
Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirt-
schaftung.


10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. der Westfalenhallen
Dortmund GmbH in der Gesellschafterversammlung die in der Vorlage beschriebenen
Maßnahmen umzusetzen.





10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushalts sowie zweiter Sachstandsbericht


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Phase 2 im
Modellprojekt zur Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushaltes des Landes
Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Stadtkämmerei, eine entsprechende Aus-
nahmeregelung nach § 126 GO NRW zur sukzessiven Einführung des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements auf der Basis des in der Phase I entwickelten Kon-
zeptes und zur gleichzeitigen Ablösung der Kameralistik zu beantragen.



10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von
den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von
4 948 309,74 DM.


10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und
die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassen-
gesetz


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat
Kreditausschuss
u n d
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung.

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 01. Februar 1990 beschließt der Rat der Stadt,
den Gewinn gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse
Dortmund zuzuführen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und
des Kreditausschusses der Stadtparkasse Dortmund nicht teil.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.




Zu Ziffer 11
---------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen Gesellschaften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, folgende Beschlüsse aufzuheben:
1. Beteiligung an der GVZ östliches Ruhrgebiet GmbH
2. Beteiligung an der interACTIV Multimedia-Akademie NRW GmbH

3. Beteiligung an der Mailbox Dortmund GmbH



11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen


Zust. StA dosys


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.









Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.05 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.







D r . L a n g e m e y e r J u n g
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s ch W e b e r
Bürgermeister Schriftführer

01 Dortmund, 14.06.2000
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 6. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 08. Juni 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Frank CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
LStVD Buchbender
LStVD Staschik
LStVD Mager
StVD Oesterling
StOVR Weber
StVR Feuler

T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh

2.1.2 Solidaritätsfonds


- Mittelvergabe 2000 -

2.1.3 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.

2.1.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße

2.1.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.

2.1.6 Kanalerneuerung Lilienthalstraße

2.1.7 Kanalbau Bodieckstraße

2.1.8 Kanalerneuerung Mengede

2.1.9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109
in Renninghausen"

2.1.10 Umbau des Asselner Hellweges

2.1.11 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt

2.1.12 1. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte
Eigenheimentwicklung
2. Verkauf eines ca. 8 055 qm großen Grundstücks über den Deutschen
Siedlerbund



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht -

2.2.2 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- neunter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -

2.2.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Haushaltspolitische Eckdaten 2001"

2.2.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
des Haushaltes 2000"






2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 1999

2.3.2 Einstellung von Ausbildungskräften im Jahre 2001

2.3.3 Stellenbesetzungsverfahren bei der Stadt Dortmund



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Sachstand bei der Umsetzung der Ratsbeschlusslage 'Dokom-Verkauf'"

2.4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule


Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt

3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund
durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999



3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße

3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Land- grafenstraße bis Saar-
landstraße (Wohnumfeldverbesserung)

3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten
Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße
und der B 236 n -

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000

3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)

3.13 Kanalbau Hombruch-Süd

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck,
Schweizer Allee 25
(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1

3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b
des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107




3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

3.27 Konzerthaus Dortmund

3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

3.29 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung

3.30 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrums balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 - unbesetzt -

4.2 Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

4.3 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phönix West

4.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

4.5 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH

4.6 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie und Gesundheit

6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für
Beschäftigungsmaßnahmen mbH

6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an
Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.200 bis zum 31.07.2001

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000








8. Schule

8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der
allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich
der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt
Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -

8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften

10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften

10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushalts sowie zweiter Sachstandsbericht

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat

10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen Gesellschaften

11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Ein-
ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



Zu Ziffer 1
-------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jung (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.



1.3 Feststellung der Tagesordnung


Der Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), den Punkt

3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

abzusetzen und erst nach Beteiligung der Bezirksvertretungen nach den Sommerferien
zu behandeln, wurde bei einem Abstimmungsergebnis von 10 : 10 abgelehnt.


Außerdem bestand Einvernehmen, die Vorlage

Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

nicht im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Die Tagesordnung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.






1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000

Zum Punkt 10.5 Fusion VEW/RWE der Niederschrift wies Rm Wetter (Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) daraufhin, dass der Beschluss nicht einstim-
mig, wie im Protokoll angegeben, sondern gegen die Stimmen seiner Fraktion ge-
fasst worden sei.


Unter Einbeziehung des Hinweises von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift
über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2000.






Zu Ziffer 2
-------------


Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalbau Sammler Evinger Straße/Am Gulloh
Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Evinger Straße/Am Gulloh
mit Kosten von 2 500 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0810 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 000,00 DM


Die Abweichung gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 wird bei den Beratungen des
Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.

2.1.2 Solidaritätsfonds
- Mittelvergabe 2000 -


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Empfehlung des Ältestenrates beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, aus dem Solidaritätsfonds im Jahre 2000 den Vereinen
a) “Shanti Leprahilfe Dortmund e. V.” zur Unterstützung seines Projekts in Nepal

b) “Vive Zene e. V.”, Dortmund, zur Unterstützung des Projekts in Bosnien

jeweils 15 000,00 DM zur Verfügung zu stellen.


2.1.3 Kanalerneuerung Lehnemannsweg u. a.


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in den Straßen
Lehnemannsweg u. a. mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0755 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 250 000,00 DM
Ausgaben 2002 300 000,00 DM
Ausgaben 2003 350 000,00 DM
Ausgaben 2004 200 000,00 DM




2.1.4 Kanalbaumaßnahme Flaspoete und Somborner Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Flaspoete/Somborner Straße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 300 000,00 DM.


Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0741 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 17 500,00 DM
Ausgaben 2000 700 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 82 500,00 DM


2.1.5 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten
an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von
2 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 90513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1 000 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2000
z. L. 2001 1 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 1 100 000,00 DM



2.1.6 Kanalerneuerung Lilienthalstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Lilienthalstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0835 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 600 000,00 DM


2.1.7 Kanalbau Bodieckstraße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau in der Bodieckstraße mit
einem Kostenaufwand in Höhe von 1 650 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0656 wie folgt vorgesehen.

Finanziert bis Ende 1999 5 490,00 DM
Ausgaben 2000 750 000,00 DM
Ausgaben 2001 894 510,00 DM

Die Abweichung gegenüber der Finanzplanung im Jahr 2001 wird im Rahmen eines
finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.8 Kanalerneuerung Mengede


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalerneuerungen im Stadtbezirk Mengede beschließt der Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von
6 500 000,00 DM die Durchführung der ersten Bauabschnitte mit einem
Kostenaufwand von 1 706 241,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0742 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 6 241,00 DM
Ausgaben 2000 300 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM


2.1.9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 mit der Bezeichnung "Künftige Nutzung der städtischen Besitzung Stockumer Straße 109
in Renninghausen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.04.2000 vor:

Für die Fläche westlich des Schultenhofes werden die notwendigen landwirtschaftlichen
Pachtverträge abgeschlossen, um den Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt die Möglichkeit
zu geben, ökologische Landwirtschaft mit einer möglichst langfristigen Perspektive zu be-
treiben.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, Hintergrund des An-
trages sei, dass die Verpachtung der Fläche westlich des Schultenhofes an die Werkstätten
der Arbeiterwohlfahrt zu den gleichen vertraglichen Regelungen erfolgen solle, wie in an-
deren vergleichbaren Fällen auch; nämlich mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Das
sei seinerzeit im Finanzausschuss nicht beschlossen worden.


StD Fehlemann erläuterte, dass die Stadt bei der Verpachtung stadtentwicklerischer Flächen regelmäßig Verträge mit jährlicher Kündigung abschließe. Im vorliegenden Fall werde auch so verfahren. Durch entsprechende Vereinbarungen, wie z. B. Ernteentschädigungen, könne eine Verkürzung der Laufzeit in Betracht kommen.

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte daraufhin, dass mit
dieser Auskunft der Antrag seiner Fraktion erledigt sei.


2.1.10 Umbau des Asselner Hellweges


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Brackel zur
Aufhebung des Baubeschlusses ab und beauftragt die Verwaltung, bei den Dortmunder
Stadtwerken darauf hinzuwirken, das zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Plan-
feststellungsverfahren einzuleiten.


2.1.11 Kanalerneuerung Schwanenstraße/Klosterstraße/Gänsemarkt


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in den Straßen
Schwanenstraße, Klosterstraße und Gänsemarkt mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 695 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0780 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 5 000,00 DM
Ausgaben 2000 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 90 000,00 DM


2.1.12 1. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte
Eigenheimentwicklung
2. Verkauf eines ca. 8 055 qm großen Grundstücks über den Deutschen
Siedlerbund


Zust. StÄ 23, 61


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichenVoraussetzungen für die beabsichtigte Eigenheimentwickung zu schaffen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Verkauf der zusätzlich zu schaffenden Eigenheimgrundstücke im Bereich des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - über den Deutschen Siedlerbund vorzunehmen.





2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht -


Zust. StA 20


Ergänzend zur Vorlage unterrichte StR’in Greive die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses, dass die Verwaltung beabsichtige, den Beratungsauftrag an
die Firma WIBERA zu vergeben.

Rm Hovermann (CDU) bat darum, den Fraktionen den Text des Untersuchungs-
auftrages vorab zur Kenntnis zu geben.

StR’in Greive hatte dagegen keine Bedenken, vorausgesetzt es entstünden keine
Schwierigkeiten mit den Zuschlagsfristen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.


2.2.2 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- neunter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -


Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand
der Vorbereitung auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.


2.2.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Haushaltspolitische Eckdaten 2001"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 26.05.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, die Fraktionen noch vor
der Sommerpause über die haushaltspolitischen Eckdaten für das Haushaltsjahr 2001
zu informieren. Die voraussichtlichen Eckdaten sollen so aufbereitet werden, dass zum
frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über die zu erwartenden Einnahmen und eventuelle
Haushaltsdefizite besteht.


Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte den Antrag seiner
Fraktion und wies auf eine inhaltliche Änderung hin. Da es offensichtlich nicht möglich
sein werde, aussagekräftige Daten vor der Sommerpause zu erhalten, sollten die entspre-
chenden Informationen nach den Sommerferien, spätestens in der Haupt- und Finanzaus-
schussitzung am 14.09.2000, gegeben werden.


StR’in Greive machte deutlich, dass es durch die Situation in der Gesetzgebung des
Bundes und des Landes schwierig sei, die gewünschten Eckdaten für den Haushalt
2001 vorzulegen. Beispielsweise werde der Referentenentwurf zum Gemeindefinan-
zierungsgesetz erst Ende September 2000 erstellt sein. Trotzdem wolle sich die Ver-
waltung bemühen, in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 14.09.2000 Zahlen
vorzulegen.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 26.05.2000 wurde
vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.



2.2.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.05.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung
des Haushaltes 2000"


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
CDU-Fraktion vom 05.06.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Dortmund erbittet einen um-
fassenden Bericht des Oberbürgermeisters über die aktuelle Finanzlage der Stadt Dortmund Dortmund.

Dabei erwartet der Ausschuss Darstellungen darüber, inwieweit Einnahmen und Ausgaben
in den Bereichen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von den Beschlüssen zum Haushalt 2000 abweichen.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dass die beantragten Informationen der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses am 14.09.2000 vorgelegt werden sollen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den beigefügten Finanzsituationsbericht für
das I. Quartal 2000 (01.01.2000 bis 31.03.2000) zur Kenntnis.

Der Bericht für das 1. Halbjahr 2000 soll ebenfalls in der Ausschusssitzung am 14.09.2000
zur Verfügung stehen.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 1999

Zust. StA 11

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Punkte 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3
zusammen zu diskutieren.

Rm Monegel (CDU) begrüßte den Personalbericht als umfassende Darstellung, die durch
die Einführung von SAP im nächsten Jahr qualitativ noch verbessert werden könne.

Im Rahmen seiner Ausführungen regte er an, auch qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen,
die nicht über eine verwaltungsspezifische Ausbildung verfügten.

Beim Ausbildungsplatzangebot müssten seines Erachtens die Anstrengungen noch vergrößert werden.

Hinsichtlich der Fortbildungsmaßnahmen hielt er es für sinnvoll, in künftigen Berichten
den dadurch entstehenden Aufwand prozentual, insbesondere für Führungskräfte, auszuweisen. Außerdem sollte überlegt werden, eine Verknüpfung der Aktivitäten mit den zum Konzern Stadt gehörenden Beteiligungsunternehmen herzustellen.

Im Bereich Frauenförderung seien Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen deutlich zu erkennen.

Eine Fehlzeiten- und Krankenquote von 6,5 % sei wesentlich zu hoch.

Rm Jörder (SPD) machte deutlich, dass die Verwaltung mehr Frauen als Männer beschäf-
tige und zudem das Durchschnittsalter der weiblichen Beschäftigten niedriger sei. Man
befinde sich bei der Frauenförderung auf dem richtigen Weg. Probleme gebe es lediglich
im Bereich des höheren Dienstes

StR’in Greive führte aus, dass es schwierig sei, qualifizierte verwaltungsfremde Mitar-
beiter auf ihre Eignung für die Verwaltung hin zu beurteilen. Es fänden allerdings Über-
legungen statt, hier eine praktikable Regelung zu finden. Zur Forderung nach mehr Aus-
bildungsplätzen erläuterte sie, ein Ausbildungsplatz koste ca. 22 000,00 DM zuzüglich
des Aufwandes auf Seiten der Ausbilder. Es müssten somit ca. 50 000,00 DM an Auf-
wendungen im Jahr für einen Ausbildungsplatz angesetzt werden. Entscheidungen auf
diesem Sektor treffe letztlich der Rat im Rahmen des Haushaltes bzw. Stellenplanes.

Die Frauenförderung werde bei der Stadtverwaltung Dortmund sehr intensiv betrieben.
Besonderes Augenmerk gelte der Motivation von Frauen für die Übernahme von Füh-
rungspositionen.

Gesundheitszirkel, unter anderem beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und der
Telefonzentrale, hätten zu einer deutlichen Senkung der Ausfallquoten geführt. Der Verwaltungsvorstand habe die Mittel für die Personalentwicklung und Gesundheits-förderung erneut erhöht.

Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, die auf Fortbil-
dungsmaßnahmen zurückzuführende Ausfallquote liege lediglich bei 0,6 %. Dieser
Prozentsatz sei wesentlich zu niedrig. Die Verwaltung sollte deshalb eine Fortbil-
dungsinitiative starten.

Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) sollte die Verwaltung künftig darstellen,
wie hoch der Eigenbedarfsanteil bei den Ausbildungsplätzen liege und wie hoch die
Quote der Ausbildungsplätze sei, die tatsächlich über den Bedarf angeboten würden.

Bm’in Wendzinski begrüßte die positive Haltung der Fraktionen zur Frauenförderung.
Sie wies auf die Bedeutung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft hin und appellierte,
deren Arbeit zu unterstützen.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 1999 zur Kenntnis.


2.3.2 Einstellung von Ausbildungskräften im Jahre 2001


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einstellung von insgesamt 100 Ausbildungs-
kräften im Jahre 2001 zur Kenntnis.


2.3.3 Stellenbesetzungsverfahren bei der Stadt Dortmund


Zust. StA 11


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das bei der Stadtverwaltung Dortmund prakti-
zierte Stellenbesetzungsverfahren zur Kenntnis.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t


2.4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Sachstand bei der Umsetzung der Ratsbeschlusslage 'Dokom-Verkauf'"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 vor:

Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2000 vorsehen zu lassen mit der
Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zum obigen Thema.


StR’in Greive berichtete, dass von der Verwaltung bereits Vorarbeiten geleistet worden
seien. Es habe Gespräche mit den anderen Gesellschaftern gegeben, um festzustellen,
ob dort Interesse am Erwerb der DOKOM-Anteile bestehe. Darüber hinaus habe man
festgestellt, dass der Bewertungsauftrag extern vergeben werden müsse und es beim
Verkauf der städtischen DOKOM-Anteile verschiedene Erschwernisse zu beachten
gelte. Das sei zum einen das Rückkehrrecht der bei der DOKOM Beschäftigten zur
Stadt und zum anderen das Problem, das Leitungsnetz der DOKOM zu isolieren,
um es marktfähig zu machen.

Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Stadtwerken
wegen der Übernahme der Stadtbahnanlagen führe und dabei auch die Frage eines
möglichen Erwerbs der städtischen DOKOM-Anteile durch die Stadtwerke ein Thema
sei, lasse die Verwaltung weitere Aktivitäten zunächst ruhen.

In einer ausführlichen Diskussion wurde seitens der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus deutlich gemacht, dass man zur weiteren Mei-
nungsbildung eine kurzfristige Bewertung der städtischen DOKOM-Anteile für not-
wendig halte.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) stellte deshalb folgenden
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den Verkehrswert der städt.
DOKOM-Anteile ermitteln zu lassen und den Rat im September 2000 über
das Ergebnis zu unterrichten.

Der Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wurde
mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen.


2.4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über den jährlichen Beteiligungsbericht
hinaus, die Informationen der politischen Mandatsträger über die wirtschaftliche Lage
und den inhaltlichen Zielerreichungsgrad auszuweiten.


Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, unter Einbeziehung des vom Rat gewählten
Kämmerers, Vorschläge zur Neuorganisation des Informationswesens des Rates und
seiner Ausschüsse über die städtischen Beteiligungsunternehmen zu entwickeln. Dabei
sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

- Berichtspflicht der Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stadt Dortmund direkt oder indirekt beteiligt oder von denen sie Gewährträger ist

- Überprüfung der Erreichung von politischen Zielvorgaben
- Stärkere Einbeziehung der Kompetenz der Beteiligungsverwaltung bei der Information von Aufsichtsratsmitgliedern

- Hinzuziehung externer Beratungskompetenz für Aufsichtsratsmitglieder


Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird der Antrag in der heutigen Sitzung eingebracht und
soll in der September-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut auf die Tages-
ordnung genommen werden.



Zu Ziffer 3
-------------


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen


Zust. StÄ 40, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Real-schule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 520 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Sondermitteln finanziert.



3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept “Spielen in der City” (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.



2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Flächen
Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem
Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City.
Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.


3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1 200 000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City – Spielen in der City -.

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -


Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen
vorzeitigen Beginn vom Zuschussgeber einzuholen.



3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund
durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neubesetzung der Kommission nach § 32 b LuftVG zu und benennt die unter Punkt 5 dieser Vorlage vorgeschlagenen bzw. noch vorzuschlagenden Vertreter/in und Stellvertreter/in der Stadt Dortmund für die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er sie, die Interessen der Stadt Dort-mund zu vertreten.
Als Vertreter des Rates der Stadt wird

Herr Rm Jung

und als sein Stellvertreter wird

Herr Rm Tech

benannt.


3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StÄ 20, 67

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-)Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW
ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht
zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

2. Der Rat beschließt:

a) Die “Ewige Anleihe” aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab dem 01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommunaldarlehen der Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatzabzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwischen den Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Verwaltungskostenanteil deckt.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und
vom 21.12.1981 – noch – bzw. nochmalige Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße.




3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Land- grafenstraße bis Saar-
landstraße (Wohnumfeldverbesserung)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Plauener Straße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Die Planung zur Erweiterung des Zoogeländes erfolgt unter folgenden Maßgaben:

a) Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo bleibt erhalten.
b) Die entlang der B 54 vorgesehene Ausgleichsfläche, die aufgeforstet werden
soll, ist vor der Erweiterung anzulegen.

c) Es wird an der Zillestraße im südöstlichen Bereich ein dauerhafter Eingang zum
Zoo geschaffen; im Nordosten wird kein Eingang vorgesehen.

d) Die Parkplatzflächen für den Zoo entlang der Zillestraße werden erweitert.
e) Die Parkplatzflächen an der Zillestraße und an der Mergelteichstraße werden
bewirtschaftet.

f) Die ÖPNV-Anbindung wird optimiert; die Behelfsausfahrt Hacheney an der
B 54 soll geschlossen werden.
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:



A. Urwaldhaus für Menschenaffen (Primaten)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz, das Angebot des VereinsZoofreunde Dortmund e. V.” anzunehmen, im Dortmunder Zoo als Bauherr unter Finanzierung der Planungs- und Bauleitungskosten ein Urwaldhaus für Menschenaffen (Primatenhaus) zu errichten und es nach Fertigstellung in das städtische Vermögen zu entlassen.

2. Der Rat stimmt dem Angebot des Vereins zu, für den Neubau eine Machbarkeitstudie in Auftrag zu geben. Für die Stadt Dortmund entstehen hierfür keine Kosten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu Verhandlungen mit dem Ziel, die Finanzierung der Baukosten unter Beteiligung Dritter sicherzustellen.



Darüber hinaus empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer flächenmäßigen Erweiterung des
Dortmunder Zoos im Grundsatz zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Dortmunder Zoo und seine Umgebung
ein Bereichskonzept zu erarbeiten, das mit der Gesamtentwicklung des Raumes
beiderseits der B 54 und südlich der B 1 abgestimmt ist.

Für den Dortmunder Zoo ist eine langfristige Perspektive der Entwicklung zu
erarbeiten. Die dafür notwendigen Flächen sind über eine Darstellung im Flä-
chennutzungsplan zu sichern. Für die mittelfristige Erweiterung ist ein Bebau-
ungsplan aufzustellen.











3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten
Teilabschnittes in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße
und der B 236 n -


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Für die Durchführung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der B 1 (A 40)
in der Ortsdurchfahrt Dortmund beschließt der Rat im Rahmen der Veranschlagung
Gesamtkosten in Höhe von 6 700 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0152 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 599 443,00 DM
Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 557,00 DM


Die Stadt erhält für Planungsleistungen und Verwaltungstätigkeiten ein Entgelt in Höhe
von 5 % der auf den Bund entfallenden Nettobaukosten des 1. Teilabschnitts der A 40.
Das entspricht einer Re-Finanzierung in Höhe von 15 500 000,00 DM. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Prioritäts-
stufe “Vordringlicher Bedarf” eingestellt wird.


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf
offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen
in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Be-
gründung vom 17.04.2000 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 bei-
zufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in
drei Tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im
Sachverhalt dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition
6300 9509 0001 – Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete –
vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen, zu-
schussunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße – L 672 – in DO-Holzen
im Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurch-
fahrt).


3.13 Kanalbau Hombruch-Süd


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19 270 000,00 DM beschließt
der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich
Hombruch – Süd mit einem Kostenaufwand von 7 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte
von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe
von 19 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vor-
gesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12 271 593,00 DM
Ausgaben 2000 970 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 028 407,00 DM




3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich des aufzustellenden B-Planes Ap 202
entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Vorlage zu verändern und
das Bebauunsplan-Verfahren für den veränderten Planbereich fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 202
- Verkehrsknoten Am Gottesacker - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 zu und
beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)











3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.09.1996 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße – um eine 3 m breite und ca. 30 m lange Fläche östlich des Grundstücks Sebrathweg 2 (frühere Bezeichnung Wittener Straße 384) zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Lü 158
- Verlängerung Brennarborstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be-
schriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 sowie der
teilweisen Änderung des B-Planes Lü 159 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anre-
gungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB.


3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die niveaufreie Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B 1) in die Marsbruch-
straße.


3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

Zust. StA 02


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:


1. Der Ausschuss/Rat spricht sich dafür aus, dass eine “Gründungskonferenz mit
Werkstattcharakter” unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit fol-
genden Zielen:

- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren
Arbeit;

- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B. Arbeitsgruppen zu den
Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl
die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem mög-
lichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leit-
bildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus
Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein
in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell mo-
deriert.


2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der
Ausschuss/Rat dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nach-
haltigkeitskriterien entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen.

Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst
breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des
bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt.
Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.


3. Der Ausschuss/Rat vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeits-
arbeit bedarf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess
breiter bekanntzumachen. Der Ausschuss/Rat erwartet vom Presseamt eine aktive
Mitwirkung am Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu ent-
wickelnden Aktivitäten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokale Agenda
und Nachhaltigkeit übergreifend thematisiert.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen und den Zwi-
schenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis zu nehmen.


3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage ent-
haltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.




3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck,
Schweizer Allee 25
(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40, 65

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss schließt sich der Initiative der Bezirksvertretung Aplerbeck an,
die Verwaltung zu bitten, die Realisierung der beiden folgenden Vorschläge zu prü-
fen:

1. Ausbau des Pausenhofes als multifunktionalen Raum
2. Ankauf und Aufstellung des “BIG TIPI” von der EXPO 2000 auf dem Schulhof

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der
Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort
DO-Aplerbeck, Schweizer Allee 25, mit Gesamtkosten von 14 560 000,00 DM
(Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.
3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker/B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM.



Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 5 000 000,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Auswei-
tung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Geneh-
migung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau - und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b
des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische
Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b – Hauptfläche Zeche Gneisenau – des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläute-
rungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschluss-
vorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-
bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des
Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130 – Gneisenau-Ost – in zwei
Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räum-
lichen Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/-
Südteil – zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 die-
ser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-
schließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage ge-
nannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – für den unter
Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch
Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter
1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – die modifizierte/
aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.

VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes – Märkische Straße/
Saarlandstraße – mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter
Punkt 1.1dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan In O 197 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000
offengelegenen Inhalt als Satzung

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan In O 107 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizu-
fügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Gewerbegebiet Born-
straße” vom 02.03.1990.


3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” in der am 09.03.2000 beschlossenen
Fassung beizubehalten.


3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen Projekt
“Fluss-Stadt-Land” zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:

- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation.
Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur
Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen
wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-
Lippe angesiedelt.

- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich 30 000,00 DM und
erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.

- Die Dortmunder Projekte “Hafen Dortmund”, “Brückenschlag Fredenbaum”, “Freizeithafen Achenbach” und “Landmarke Deponie und Brücke Huckarde”
sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fach-
ausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.

Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien
vorzustellen, sobald sie ausreichend konretisiert sind.


3.27 Konzerthaus Dortmund


Zust. StA 4/Dez.


StR’in Greive unterrichte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die
Verwaltung vorschlage, die Ziffer 3 b) der Beschlussempfehlung zu streichen und statt-
dessen den Satz einzufügen:

“Die Verwaltung wird hierzu einen Nachtragshaushalt einbringen.”


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.28 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

Zust. StA 6/Dez.

Im Rahmen seiner Ausführungen bat OB Dr. Langemeyer darum, das Thema Wohnungs-
politik in seiner ganzen Breite zu diskutieren und nicht nur einzelne Aspekte, wie Finan-
zierungsüberlegungen, zur Grundlage der Meinungsbildung zu machen. Festzustellen sei, dass die Ziele, die ursprünglich mit dem Einsatz von Mitteln für die kommunale Wohnungs-bauförderung verbunden waren, heute nicht mehr zu realisieren seien.
Angesichts massiver Leerstände im sozialen Wohnungsbau würden die im städtischen
Haushalt und auch beim Land bereitgestellten Beträge nicht von den Dortmunder Woh-
nungsunternehmen abgerufen. Vor diesem Hintergrund müsse darüber nachgedacht wer-
den, ob die seinerzeit formulierten Ziele noch richtig seien.

Die Debatte über die Dortmunder Wohnungspolitik müsse mit sehr viel Realismus und
Pragmatismus geführt werden. Hilfreich werde dabei der im Zusammenhang mit der Auf-
stellung des neuen Flächennutzungsplanes zu sehende Masterplan “Wohnen” sein, den
der Planungsdezernent nach den Sommerferien gemeinsam mit den Akteuren auf dem
Wohnungsmarkt erarbeite.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.29 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.30 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrums balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.31 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages

Zust. StA 63

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und
Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehö-
rigen Planungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.



Zu Ziffer 4
-------------


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 - unbesetzt -


4.2 Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

Zust. StA WBF-DO

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vor:

1. Der Rat der Stadt verplichtet sich, das Dortmund-Projekt unter besonderer
Berücksichtigung von Gesichtspunkten der nachhaltigen Entwicklung zu be-
treiben und das wirtschaftliche Handeln an den Kriterien der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit auszurichten. Dabei wird jeweils geprüft, ob und in-
wieweit die lokalen Aktivitäten einen Beitrag zur globalen nachhaltigen
Entwicklung leisten.

2. Unter dem Gesichtspunkt der massiven Zunahme virtueller Warenbestellungen
per E-Commerce anerkennt der Rat die Notwendigkeit, die entsprechende Zu-
nahme der realen Auslieferungsprozesse durch konsequenten Ausbau ressour-
censchonender Verkehrssysteme zu kompensieren und entsprechende Aktivi-
täten zu verstärken.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen des Dortmund-Projekts auch die konventionellen
Branchen im Hinblick auf zukunftsfähige Ausrichtungen zu unterstützen. Dazu
gehören z. B. diejenigen Anstrengungen von Handwerks- und Dienstleistungs-
unternehmen, die einen Beitrag zur CO2-sparenden Energieversorgung von Ge-
bäuden leisten.



4. Im Rahmen des Dortmund-Projekts sollen Instrumente, die einen Beitrag zur
Ressourcenschonung und zur Steigerung der Effizienz leisten, angeregt wer-
den. Der Einsatz von Umweltmanagementverfahren, freiwilligen Selbstver-
pflichtungen und Produktökobilanzen soll angestrebt sowie von vornherein
in die Maßnahmenplanungen integriert werden.

5. Der Rat beschließt als eine Zielsetzung des Projektes eine deutliche Erhöhung
der Zahl der Frauenarbeitsplätze in Dortmund. Maßnahmen, die der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für Männer und Frauen) dienen, werden
gefördert. Dies gilt zum Beispiel für die Integration von neuen Teilzeit- und
Telearbeitsmodellen und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Form
neuer Kindertagesstätten. Betriebe, die gewillt sind, einen Beitrag zur Gleich-
stellung von Frauen zu leisten, sind entsprechend zu fördern.

6. Im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften ist die ge-
zielte Qualifizierung und Schulung von Frauen gesondert vorzusehen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Finanzierung des städtischen Finanzan-
teils am Dortmund-Projekt eine seriöse und nachvollziehbare Finanzplanung
vorzulegen. Für den Deckungsvorschlag, der sich auf die zeitlich befristete
Aussetzung der Wohnungsbauförderung bezieht, wird ein alternativer Vor-
schlag vorgelegt.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag
der CDU-Fraktion vom 07.06.2000 vor:

I. Projektstruktur:
Die Bereiche IT und EC sind gut gestartet. Sie werden gestützt durch TZDO und
ECC. Ihre weitere Entwicklung ist im wesentlichen abhängig von einem grün-
dungs- und innovationsfreundlichen Klima in Dortmund sowie von einer guten
Infrastruktur (Verkehr, Gewerbegrundstücke etc.).

Sie sollen von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, den
Kammern und weiteren Einrichtungen auf ihrem Wachstumspfad aktiv beglei-
tet und vom Dortmund-Projekt beschleunigt werden.

Der Schwerpunkt des Dortmund-Projektes muss sich danben maßgeblich auf
folgende Arbeitsfelder konzentrieren:



a) Ausbau der Mikrosystemtechnik MST
b) Biomedizin
c) Agenda 21
Im Rahmen der lokalen Agenda 21 sollen wichtige Projekte in Dortmund
modellhaft umgesetzt und gezielt in konkrete Wirtschaftsprozesse über-
führt werden. Ein wichtiger Bereich hierbei ist das Thema “Umwelt und
Bauen”, in dem neue Chancen für Umwelt und Handwerk entstehen.
d) Qualifizierung und Weiterbildung
Wichtig ist der Aspekt der neuen Wege der Qualifikation und der Arbeits-
organisation mittels E-Technologien. Hierbei kann Dortmunds Kompetenz
in den Bereichen Arbeitswelt, Mitbestimmung und Weiterbildung genutzt
werden.

e) Verstärkung der Bestandsentwicklung
Hiebei soll besonderes Augenmerk auf den Aufbau von Wachstumsfeldern
in Ergänzung zu bestehenden Kernkompetenzen in Dortmund ansässiger
Branchen, wie z. B. der Elektro- und Metallindustrie, gelegt werden. Die
“Old Economy” muss systematisch in das Dortmund-Projekt eingebunden
werden.

f) Gründung einer zentralen Marketing- und Vertriebsgesellschaft mit der Aufgabe:
- Standortmarketing
- nationale und internationale Akquisition

Als Gesellschafter sollen neben der Stadt Dortmund vor allem Unternehmen und Unternehmer der freien Wirtschaft, vorrangig aus dem Mittelstand, gewonnen werden. Die Gesellschaft hat auch die Aufgabe, alle schon existierenden Marketing-Aktivitäten zu bündeln. Es bietet sich eine Zusammenarbeit mit der geplanten Stiftung an.



II. Organisationsstruktur
Die beabsichtigte Stabsstelle kann im Prinzip mit der oben genannten Aufgaben-
stellung gebildet werden. Sollte der politische Diskussionsprozess zu Schwer-
punktveränderungen im Dortmund-Projekt führen, muss der Ansatz für Sach-
und Personal neu überdacht werden.


III. Finanzierung
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen.

StR’in Greive unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die
Ziffer 2 des Beschlussvorschlages in der Verwaltungsvorlage ersatzlos zu streichen sei.
OB Dr. Langemeyer gab einige Erläuterungen zur Vorlage. Das Dortmund-Projekt habe
eine Bedeutung, die vieles andere in den Schatten stelle. Anregungen und Ideen könnten
noch zusätzlich aufgenommen werden. Die bestehenden Initiativen würden durch das
Dortmund-Projekt nicht gegenstandslos. Vielmehr müsse es als zusätzlicher Maßnahmen-
katalog gesehen werden.

Wichtig sei die Konzentration auf die von McKinsey vorgeschlagenen Schwerpunkte. Die
Wirtschaft sei aufgefordert, das Projekt aus eigener Kraft zu betreiben. Die Verwaltung
müsse sich in der Rolle des Moderators und Anstoßgebers sehen. Man brauche jetzt die
Phase des öffentlichen Dialogs mit den Unternehmen und den gesellschaftlichen Kräften,
um für das Projekt zu werben.


Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden ohne Empfehlung an den Rat
der Stadt weitergeleitet.


4.3 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phönix West

Zust. StA WBF-DO

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


4.4 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

Zust. StA SVTZ

Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass der Fach-
ausschuss die Vorlage zunächst zurückgewiesen habe, weil es ihm an den notwendigen
Informationen mangelte. Die nachgelieferten Papiere, wie Anlageverzeichnis, Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung u. a., seien hilfreich gewesen. Man bitte deshalb, dass
die Verwaltung künftig über alle Sondervermögen auf dieser Stufe informiere.


OB Dr. Langemeyer sagte zu, dass die Verwaltung künftig entsprechen verfahren werde.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen
wird auf 10 Mio. DM festgesetzt.


4.5 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH

Zust. StA WBF-DO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vorgeschlagenen Initiativen und ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der TZDO GmbH, der Erweiterung der Aktivitäten der TZDO GmbH auf zusätzliche Kompetenzfelder zuzustimmen und an deren Entwicklung an weiteren Standorten in Dortmund mitzuwirken.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Rhenus AG und
Co. KG Ankaufverhandlungen zügig aufzunehmen, um das Grundstück in das
Sondervermögen einzubringen. Der Rat ist in einer gesonderten Vorlage über das
vorläufige Verhandlungsergebnis und insbesondere über die zu erwartenden Ge-
samtkosten (Kaufpreis, Umbau, Kapitalkosten etc.) und die Auswirkungen auf
das Sondervermögen zu informieren.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu, dass die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH und der Rhenus AG und Co. KG eine Konzeption zur Vermarktung
der Rhenus-Immobilie am Hafen als Zentrum für E-Business/E-Logistik erarbeitet
und weiterverfolgt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der
TZDO GmbH im Max-Planck-Institut am Rheinlanddamm die Nutzung für
I + K-Technologien zu prüfen. Dadurch wird der Ratsbeschluss vom 10.06.99
in seiner beabsichtigten Nutzung verändert.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH zu prüfen, inwieweit ein Engagement an anderen Standorten
im Stadtgebiet Dortmund, zum Beispiel Phoenix-West und Stadtkrone-Ost,
zum Aufbau weiterer Technologie-Schwerpunkte möglich ist.


4.6 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Zust. StA WBF-DO


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Auflösung des Geschäftsbereiches 1 “Entwicklungsagentur” der
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und beauftragt die Verwaltung,
die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen der Regelwerke (Ziffer 5 der
Beschlussvorlage) unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem
LPVG vorzunehmen.






Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 6
--------------


Soziales, Familie und Gesundheit



6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für
Beschäftigungsmaßnahmen mbH


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 53


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes
und Medizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.











Zu Ziffer 7
-------------


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an
Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -


Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt, den unter Ziffer 3. vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.


7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.200 bis zum 31.07.2001


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000/2001 für das Theater Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2000 bis 31.07.2001, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2000/2001
mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 49 942 000,00 DM (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2000/2001
in Höhe von 3 500 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)


Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 500 000,00 DM zur
Finanzierung der benötigten Investitionen des Theaters (Anlage 2) aufzunehmen.
Dabei ist es der Verwaltung überlassen, entsprechend der Marktlage die günstigste
Finanzierungsform – gemessen an der Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit –
auszuwählen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liqui-
ditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustel-
len. Damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2000/2001 bis 2003/2004 zur Kenntnis (Anlage 5). Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils mit der Verabschiedung der entsprechenden Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan) durch den Rat der Stadt beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den von der Theaterleitung vorgeschlagenen Entritts-
preisen ab der Spielzeit 2000/2001 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die
Theaterleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verabredungen und Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zustimmend zu Kenntnis.


7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt die Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000 für
das Theater Dortmund mit einem Eigenanteil der Stadt am Erfolgsplan 1999/2000 in
Höhe von 48 783 470,00 DM.

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Fehlbetragsausgleich in Höhe
von 1 100 000,00 DM im laufenden Wirtschaftsjahr 1999/2000 nicht erwirtschaftet wer-
den kann.



Zu Ziffer 8
-------------


Schule


8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Die Verwaltung wird eine rechtzeitige und umfassende Aufklärung der Eltern sicher-
stellen und sie bei Abstimmungsprozessen beteiligen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Empfehlung des
Schulausschusses zu beschließen.

Die Verwaltungsvorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

Zust. StA 40


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der
allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich
der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt
Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -


Zust. StA 40


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgender Bildungsgänge
am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der
Stadt Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.2000):

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik – fachliche Schwerpunkte
Elektrotechnik und Metalltechnik – mit erweiterten beruflichen Kenntnissen
und Fachhochschulreife










Zu Ziffer 9
---------------


Kinder und Jugend


9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Kinder- und Jugendausschusses vor:

Auf Antrag von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern sind zu einzelnen
Punkten der Tagesordnung Sachverständige hinzuzuziehen.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses empfahl
der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das
Jugendamt der Stadt Dortmund.
















Zu Ziffer 10
---------------


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entgeltordnung für Dienstleistungen im
Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirt-
schaftung.


10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. der Westfalenhallen
Dortmund GmbH in der Gesellschafterversammlung die in der Vorlage beschriebenen
Maßnahmen umzusetzen.





10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushalts sowie zweiter Sachstandsbericht


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Phase 2 im
Modellprojekt zur Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushaltes des Landes
Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Stadtkämmerei, eine entsprechende Aus-
nahmeregelung nach § 126 GO NRW zur sukzessiven Einführung des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements auf der Basis des in der Phase I entwickelten Kon-
zeptes und zur gleichzeitigen Ablösung der Kameralistik zu beantragen.



10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von
den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von
4 948 309,74 DM.


10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und
die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassen-
gesetz


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat
Kreditausschuss
u n d
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung.

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 01. Februar 1990 beschließt der Rat der Stadt,
den Gewinn gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse
Dortmund zuzuführen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und
des Kreditausschusses der Stadtparkasse Dortmund nicht teil.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.




Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen Gesellschaften


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, folgende Beschlüsse aufzuheben:
1. Beteiligung an der GVZ östliches Ruhrgebiet GmbH
2. Beteiligung an der interACTIV Multimedia-Akademie NRW GmbH

3. Beteiligung an der Mailbox Dortmund GmbH



11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen


Zust. StA dosys


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.









Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.05 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.







D r . L a n g e m e y e r J u n g
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s ch W e b e r
Bürgermeister Schriftführer