Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 25.08.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU) bis 17:55 Uhr
RM Annette Becker i. V. für RM Ute Mais ab 17:55 Uhr
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Julian Jansen i. V. für RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Petra Sima i. V. für Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)

3. Verwaltung

Frau Hülsmann FB 11





4. Gäste
./.



5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Christoph Gehrmann (Caritas)
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 25.08.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.06.2021


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.0.1 Abenteuerspielplatz Scharnhorst
Mündlicher Bericht

2.1 Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21578-21)

2.2 Qualitätshandbuch des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen – SIEH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21583-21)

2.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

2.4 Zweite Ausgabe des Netzwerkmagazins NIF des Netzwerks INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21698-21)

2.5 Auswirkungen der Sozialgesetzbuch (SGB) VIII-Reform auf das Jugendamt im Überblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21612-21)

2.6 Rampe II - Aufsuchende Jugendarbeit mit Anlaufstelle im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21571-21)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Ring Politischer Jugend Dortmund Rechenschaftsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21620-21)

3.2 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

3.3 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

3.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

3.5 Young carers
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21335-21)

3.6 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)

3.7 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

3.8 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

3.9 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

3.10 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)

3.11 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Ferienangebote im Sommer 2021 für Dortmunder Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21352-21-E1)

4.2 Maßnahmen nach Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21248-21-E1)

4.3 Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach §48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2021
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21817-21)

4.4 Starkregenfolgen bei der Kinderbetreuung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21734-21)

4.5 Starkregenfolgen in Einrichtungen des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21802-21)

4.6 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21500-21-E2)

4.7 Kinder- und Jugendpartizipation in Dortmund:

4.7.1 Ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation – Vom Stadtteil bis ins Zentrum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)/ Bereits z. Sitzung 23.06.21 versandt.
(Drucksache Nr.: 21480-21)

4.7.2 Ausbau der Kinder- und Jugendpartizipation
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)/ Bereits z. Sitzung 23.06.21 versandt.
(Drucksache Nr.: 21513-21-E1)

4.8 Vandalismus in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21789-21)

4.9 Kita-Portal Dortmund
Kenntnisnahme z. Beschluss v. 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 20056-21-E4)

4.10 Förderprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme z. Beschluss v. 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 19184-20-E2)

4.11 Pumptrack Anlage(n) in Dortmund
Kenntnisnahme z. Beschluss 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 17944-20-E2)

4.12 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung/ z. Prüfauftrag v. 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 20306-21-E3)

4.13 Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21516-21-E4)

4.14 Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21516-21-E3)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden








Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Leonid Chraga als beratendes und Petra Sima als stv. Beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


1. Regularien


zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gövert benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Düwel wird weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.6 „Rampe II – Aufsuchende Jugendarbeit mit Anlaufstelle im Stadtbezirk Hörde“; Drucksache Nr.:21571-21 teilnehmen.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende schlug vor, den TOP 3.3 wegen der anwesenden Berichterstatterin der Verwaltung, Frau Hülsmann (Personalamt) vor dem TOP 2.1 zu behandeln.
Des Weiteren schlug sie vor, den TOP 2.1 zusammen mit dem TOP 3.1 zu behandeln und da noch keine Gespräche der Fraktionen zu TOP 4.7.1 und 4.7.2 stattgefunden haben, diese in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.06.2021

Frau Gövert wies darauf hin, dass in der Niederschrift bestätigt sei, dass sich die Kinderkommission dem Ausschuss vorstellen solle und erinnerte noch einmal daran.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die Fragen zu Seite 12, TOP 2.8 noch nicht beantwortet seien (Anlage 1 zur Niederschrift).

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 23.06.2021 wurde einstimmig mit den Anmerkungen genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.0
6. Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.


zu TOP 2.0.1
7. Abenteuerspielplatz Scharnhorst

Frau Dr. Frenzke-Kulbach berichtete ausführlich über die Brand- und Vandalismusschäden auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst und die aktuelle Arbeit dort.


Wie unter TOP 1.3 beschlossen, wurde der TOP 3.3 vor TOP 2.1 behandelt

zu TOP 3.3
8. Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
9. (Drucksache Nr.: 19420-20)
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E1)
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb - auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.

Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.

Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.


Die Tagesordnungspunkte 2.1 und 3.1 wurden zusammen behandelt.

zu TOP 2.1
10. Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21578-21)

Frau Gövert führte aus, dass 2020 ca. 17.000,-- Euro verausgabt wurden und für das Jahr 2021 wären 23.600,-- Euro beschlossen, sie fragte, ob die Differenz zwischen den beiden Jahren wirklich so hoch sei, oder ob 2020 wesentlich weniger abgerufen wurde, da weniger Veranstaltungen stattfinden konnten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass sie das im Detail nicht wisse und sagte zu, die Antwort nachzuliefern.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Mit Beschluss des AKJF vom 17.09.20214 (Drucksache Nr. 13182-14) wurden die jährlichen städtischen Beihilfen in Höhe von 23.600,- Euro sowie deren Verteilung in Form eines Verteilerschlüssels für den Ring Politischer Jugend und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für den Zeitraum von 2015 bis 2020 festgelegt,
Für 2020 wurden dem RPJ und den Mitgliedsverbänden Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.324,86 Euro erstattet. Diese Summe entspricht den eingereichten Belegen, somit wurde die Höchstfördersumme von 23.600 Euro nicht vollständig abgerufen. Ein Grund könnte sein, dass pandemiebedingt weniger Veranstaltungen stattgefunden haben und somit auch die Ausgaben des RPJ und der Mitgliedsverbände geringer waren.

Da die Erstattung der Ausgaben des RPJ und der Mitgliedsverbände sich immer auf das abgelaufene Jahr bezieht, wird die für 2021 beschlossene Höchstsumme von 23.600,40 Euro (Beschluss AKJF vom 27.01.2021 Drucksache Nr. 19370 - 20) erst im nächsten Jahr berücksichtigt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2020 zu Kenntnis.

zu TOP 3.1
11. Ring Politischer Jugend Dortmund Rechenschaftsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21620-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Rechenschaftsbericht 2020 des Ring Politischer Jugend Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
12. Qualitätshandbuch des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen – SIEH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21583-21)

Frau Schütte-Haermeyer fragte, wie viele Plätze das SIEH aktuell habe und falls es auf 70 Plätze ausgebaut werde, merkte sie an, dass die aktuellen Träger der Jugendhilfe eine massive Unterauslastung hätten. Sie fragte wie die Bedarfsfeststellung stattgefunden habe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass das SIEH dem Jugendamt seit Jahrzehnten zugeordnet sei und in familienanalogen Wohnformen Kinder betreue. Es habe sich vor ca. drei Jahren herausgestellt, dass der Landschaftsverband Kritikpunkte geäußert habe, auch in Hinblick auf die SBG VIII Reform, dass diese Form der Betreuung nicht mehr zukunftsweisend sei. Die bisherige Form der Betreuung nach §34 SGB VIII (Heimerziehung) hätte so hohe Standards, dass der Kostensatz in dieser Wohnform sich erheblich erhöht hätte. Der Organisationsprozess habe kein neues Angebot geschaffen, sondern das Bewährte zukunftsweisend ausgerichtet. Es handelt sich jetzt um Profipflegefamilien nach §33 SGB VIII. Momentan würden 33 Kinder im SIEH betreut. Es gab einen Memorandums Beschluss diese Plätze auf bis zu 70 auszubauen.

Frau Gövert merkte an, dass das Qualitätshandbuch nicht im GIS hinterlegt sei (dies wurde im Nachgang zur Sitzung behoben).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien nimmt das Qualitätshandbuch des SIEH zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
13. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2).


zu TOP 2.4
14. Zweite Ausgabe des Netzwerkmagazins NIF des Netzwerks INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21698-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die zweite Ausgabe des „Netzwerkmagazins NIF von und für Netzwerker*innen“ zur Kenntnis


zu TOP 2.5
15. Auswirkungen der Sozialgesetzbuch (SGB) VIII-Reform auf das Jugendamt im Überblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21612-21)

Frau Dr. Tautorat findet die Übersicht, um die Ihre Fraktion bat, sehr aufschlussreich und bedankt sich dafür.

Herr Barrenbrügge bedankte sich für die Vorlage und bat noch einmal, wie bereits in der letzten Sitzung, dass das Jugendamt, da es eine neue Aufgabe sei, diese am Anfang, vor allem für Kinder im Bestand, pragmatisch anzugehen.

Herr Jansen erklärte, dass in der Vorlage unter den finanziellen Auswirkungen stehe, dass die Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen, dazu fragte er, wann man damit rechne und ob man schon finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022 benennen könnte.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach merkte an, dass die Synopse so erstellt sei, dass man den momentanen Stand in Dortmund sehe und wo die Themen seien die noch zu entwickeln sind. Man nehme Planungen vor und binde dann die Träger, wahrscheinlich über die AG §´78, in die Strukturen mit ein. Zu dem Hinweis von Herrn Barrenbrügge erklärte sie, dass diese Vorlage nichts mit Schulbegleitung zu tun habe. Hier ginge es um die SGB VIII Reform, einmal um die Überschriften wie verbesserter Kinderschutz etc. aufzurufen und zu prüfen. Damit man feststellen könne, wo etwas verbessert werden müsse. Ab Ende des Jahres sei ein größerer Projektplan mit Lösungen vorgesehen, um die Überleitung der Behindertenhilfe in die Jugendhilfe vorzubereiten. Hierzu muss es noch eine gesetzliche Grundlage geben, die noch nicht abschließend vorliege. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen sagte sie, dass noch nicht alle Ausführungsbestimmungen vorliegen, es habe aber im Arbeitskreis mittleres Ruhrgebiet gemeinsame Gespräche mit den Controllern gegeben, um erste Berechnungen vorzunehmen. Dies sei nicht einfach, da manche Felder noch nicht definiert seien und die Jugendämter unterschiedlich aufgestellt sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Überblick zur SGB VIII-Reform und die daraus resultierenden Handlungsanforderungen an die Praxis zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
16. Rampe II - Aufsuchende Jugendarbeit mit Anlaufstelle im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21571-21)

Frau Düwel nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr Kaminski findet aus Sicht der SPD-Fraktion, dass das Projekt Rampe II ein Erfolg sei. Auch unter Corona-Bedingungen hätten die Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen angehalten und es seien Angebote gemacht worden. Er sprach sich für eine Fortführung der Angebote der Rampe II aus. Die Befristung auf ein Jahr bedauerte er und stellte den Antrag, den Evaluationszeitraum auf ein halbes Jahr zu verkürzen um dem Träger und den Mitarbeiter*innen Planungssicherheit zu geben.

Frau Schneckenburger stellte klar, dass das Angebot nicht entfallen soll, sondern befristet wird und es eine Evaluation geben solle. Es war ursprünglicher Teil der Konzeption, dass dieses Angebot in das Gesamtkonzept Streetwork eingebunden werden solle. Dies vor dem Hintergrund, dass ein Teil der jungen Menschen am Hörder Bahnhof ortsfremd seien und Streetworker dahin gehen müssen wo Problemlagen seien. Hier arbeite das Jugendamt an einem Gesamtkonzept.

Herr Barrenbrügge begrüßte die Vorlage und signalisierte Zustimmung, seine Frage ob das Projekt komplett aus städtischen Mitteln finanziert würde, bejahte Frau Schneckenburger. Das Projekt in ein Gesamtkonzept einzubinden mache Sinn.

Frau Gövert dankte für die Ausführungen, ihre Fraktion stimme der Vorlage.

Frau Schütte-Haermeyer gab zu Bedenken, dass einjährige Befristungen personalwirtschaftlich schwierig seien, es gebe kaum Bewerbungen und hohe Fluktuation sei schlecht für die Beziehungsarbeit vor Ort. Dies solle man mit berücksichtigen.

Die Vorsitzende erklärte zu dem Antrag der SPD-Fraktion, dass die Evaluation, wenn sie ein halbes Jahr vorgezogen werde, den Ausschuss in der Juni-Sitzung 2022 erreichen sollte.

Frau Gövert bat um Aufklärung, ob der Sinn der verkürzten Evaluation die Fortführung des Projektes oder die vorzeitige Beendigung sei.

Herr Kaminski erklärte, dass der Antrag der SPD-Fraktion gestellt wurde, um den Mitarbeiter*innen frühzeitig Sicherheit zu geben mit dem Ziel eines fest installierten Projektes.

Frau Schneckenburger erläuterte, dass die Stadt sich nicht aus dem Streetwork zurückzieht, sondern sich konzeptionell offen halte, in welcher Weise dieses Angebot Teil eines Gesamtkonzeptes werde.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass es aufgrund der Pandemie schwierig war, seriöse Zahlen und Entwicklungen für die Evaluation zu ermitteln. Sie erklärte, dass es sich in Hörde um aufsuchende Arbeit handelt, da Streetwork eine andere Zielgruppe habe. Man müsse klären, ob für die Zielgruppe in Hörde genau dieses Angebot aus pädagogischer Sicht sinnvoll sei. Dann müsse die Jugendhilfeplanung schauen, ob das Angebot in der Struktur und in der Fläche so in Hörde benötigt werde. Es gebe Besonderheiten in Hörde gegenüber anderen Stadtteilen, das müsse man aber darstellen. Ein halbes Jahr sei kurz für die Evaluation, aber möglich. Sie erinnerte daran, dass der Ausschuss im Mai dieses Jahres der Jugendförderung den Auftrag gegeben habe, ein Konzept für die Jugendfreizeiteinrichtung zu erstellen, wo das Element der aufsuchenden Arbeit auch eine Rolle spiele. Das müsse alles in einen sinnvollen Zusammenhang gestellt werden und ergebnisoffen angegangen werden, indem man die Richtung gemeinsam definiert und das Angebot fachlich und aus Sicht der Jugendhilfeplanung bewertet.

Die Vorsitzende stellte klar, dass die Befristung mit dem SPD-Antrag unverändert bleiben soll, nur die Evaluationszeit würde verkürzt.

Herr Barrenbrügge gab zu Bedenken, dass mit einer Evaluation zur Juni Sitzung das Hauptgeschäft des Sommers für die Auswertung wegfalle und er fragt sich ob das zielführend sei.

Herr Oppermann erklärte, dass das Projekt ja schon einen Vorlauf hatte und die Evaluation aufgrund der Pandemie nicht möglich war. Er findet es richtig, den Mitarbeitern ein halbes Jahr früher eine Perspektive zu geben, wie es an der Stelle weitergehe.

Frau Schütte-Haermeyer führte zu der Aussage von Herrn Barrenbrügge, dass man den Sommer für die Auswertung benötige aus, dass man den Mitarbeiter*innen spätestens drei Monate vor Auslaufen des Projektes eine Perspektive bieten müsse, da sie sich dann arbeitslos melden müssten. Wenn man die Evaluation nach dem Sommer wollte, dann sollte man eine Projektverlängerung auf zwei Jahre beschließen.

Frau Schneckenburger erläuterte, dass es kein Problem sei, die Evaluation ein halbes Jahr vorzuziehen, man habe nur weniger Daten zur Verfügung. Auf Nachfrage der Vorsitzenden sagte sie, dass es möglich sei, das Gesamtkonzept Streetwork, welches das Angebot in Hörde beinhaltet, für die Sitzung des Ausschusses am 21.09.2022 vorzustellen.

Die Vorsitzende fasste für den Antrag zusammen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des AKJF am 21.09.2022 die Evaluation abgeschlossen zu haben und eine Vorlage über das Gesamtkonzept vorlegen zu können.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Antrag einstimmig als Ergänzung zur Vorlage

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie nimmt die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Fortführung des Projektes Rampe II mit den Trägern DJK Sportverband, Diözesanverband Paderborn e.V. und der Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Dortmund (AWO) für den Zeitraum 16.10.2021 bis 15.10.2022.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 3.1
17. Ring Politischer Jugend Dortmund Rechenschaftsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21620-21)

Wurde zusammen mit TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.2
18. Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.


zu TOP 3.3
19. Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)
20. Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E1)
21. Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19420-20-E2)

Der TOP wurde bereits vor TOP 2.1 behandelt


zu TOP 3.4
22. Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Frau Gövert wies darauf hin, dass auch in diesem Bericht wieder auf einen Mangel an Kinderärzten verwiesen würde, dazu würde ihre Fraktion eine Anfrage an den Fachausschuss stellen. Sie fragte, was mit den muttersprachlichen Familienbegleitungen wäre, deren Vertrag am 31.08.22 enden würde und ob es da Überlegungen zur Fortführung dieses Angebotes gäbe. Das wäre auch relevant für die Haushaltsberatungen. Des Weiteren fragte sie nach dem Landesprojekt „Klarkommen“ welches mit finanzieller Unterstützung bis 2021 gesichert sei.
Sie wies auf die Wichtigkeit der Kontinuität bei wichtigen Projekten hin und fragte ob es diesbezüglich Gespräche mit dem Land NRW gebe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass das Projekt „Klarkommen“ vom Land zukünftig nicht mehr finanziert würde, sondern nur noch das Projekt „Kurve kriegen“, dieses hätte eine andere Zielgruppe und man überlege noch, welchen Programmen die Zielgruppe des Projektes „Klarkommen“ zugeführt werden könnten. Das Konzept der muttersprachlichen Familienbegleiter*innen sei ein bewährtes Konzept und sie gehe davon aus, dass es weitergeführt würde.

Frau Schütte-Haermeyer führte aus, dass die Trägergemeinschaft in den letzten 10 Jahren 30Mio. Euro Fördermittel nach Dortmund geholt hätte, die mit nicht unerheblichen Eigenmitteln der Träger und des Jugendamtes kofinanziert würden. Das einzige Projekt, das außerhalb einer Projektförderung laufe, sei die „muttersprachliche Familienbegleitung“, dies sei ein großer Erfolg. Ein Skandal sei es, dass das Land und der Bund sich immer mehr aus der Verantwortungsgemeinschaft EU2 Zuwanderer zurückziehe und die Probleme in der Kommune bleiben. Die Beendigung des Projektes „Willkommen in der Nordstadt“ zum Ende letzten Jahres führte zu Entkoppelung der Zielgruppe und dadurch Verelendung auch von Familien mit Kindern und es gebe keine Anschlussperspektive.

Auf die Frage von Herrn Jansen, was der Unterschied zwischen den Projekten „Klarkommen“ und „Kurve kriegen“ sei, antwortetet Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass „Klarkommen“ die straffälligen rumänischen Kinder, die s. g. „Klaukids“ als Zielgruppe hat. Dieses Projekt nahm das gesamte Umfeld in den Blick und hatte große Erfolge. Es würde noch eine Bericht dazu erstellt, der auch dem Ausschuss vorgestellt werden könnte. Das Projekt „Kurve kriegen“ befasse sich mit jungen Menschen die mindestens zweimal straffällig wurden, mit Blick auf die Straftaten. Die Kinder des Projektes „Klarkommen“ sollen bei „Kurve kriegen“ aufgenommen werden und man schaue sich an, ob das so umgesetzt würde und achte darauf, dass kein Kind durch das Raster falle. Wenn Versorgungslücken entständen, müssten sie identifiziert und neu bewertet werden.

Die Vorsitzende bat um Berichterstattung nach der Bewertung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
23. Young carers
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21335-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

…..Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor zur Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die als young carers bezeichnet werden können?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, wie sich die Zahl und die Lebenssituation der young carers in Dortmund durch die Corona-Pandemie entwickelt haben?
3. Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote sind der Verwaltung bekannt, an die sich betroffene Kinder und Jugendliche wenden können?
Begründung:
Young carers sind Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern oder Elternteile pflegen, Pflege- und Sorgeaufgaben übernehmen und den Haushalt (mit-)organisieren. Die Situation wird meist durch eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Elternteils ausgelöst. Diese Kinder und Jugendlichen sind häufig immensem Druck ausgesetzt, wodurch psychische, soziale und schulische Belastungen entstehen können. Hilfsangebote sind kaum vorhanden bzw. nicht bekannt genug. Beratungsstellen sind mit dem Projekt "Pausentaste" des Bundesfamilienministeriums kaum vertraut. Unter Betroffenen ist das Projekt fast gar nicht bekannt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. …..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.6
24. Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)
25. Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung (5/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E2)
26. Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung (8/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E3)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

…..Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20 Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt werden.

Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen Fachausschüssen weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert zunächst über die Zuständigkeit dieses Antrages.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beteiligen sind.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt folgende Änderung vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau Altundal-Köse einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme.

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit wie möglich schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.

3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.

4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL behandelt werden…..

Zusätzliche liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgenden Stellungnahme der Verwaltung (5Dez.) vor (Anlage Jugendberufshaus zum Protokoll):

….Beantwortung der Fragen 1a – 1i der SPD-Fraktion zum TOP 7.2 „Ausbildung,
Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund“, DS.Nr.: 21359-21-E1,
der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 15.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorbemerkungen:
1.) In der Sitzung vom 15.06.2021 wurde zwischen den Teilnehmenden vereinbart, dass
die Stellungnahme soweit wie möglich zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet
wird. Seitens der SPD-Fraktion wurde ergänzt, dass es sich bei den Punkten 2 - 4 um
Prüfaufträge handelt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung, erfolgt die nachfolgende
schriftliche Stellungnahme, die gegebenenfalls im Anschluss an die Sitzung vom
31.08.2021 noch ergänzt werden kann.
2.) Bei der Beantwortung der Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass der
Schwerpunkt, unter Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes, auf die
Jugendlichen Dortmund abzielt. Somit erfolgt der Bezug, sofern nicht anders
ausgewiesen, auf diese Personengruppe.
3.) Der Beschluss, und somit auch die Punkte 2 – 4, wurde an alle Ratsausschüsse
weitergeleitet. Für die Punkte 2 und 3 sind unterschiedliche Dezernate und
Fachbereiche der Stadt Dortmund zuständig. Diese Punkte werden in den
entsprechenden Ausschüssen beraten und nachfolgend von den zuständigen
Dezernaten und Fachbereichen entsprechend bearbeitet.
Die im Rubrum genannten Fragen beantworte ich, auf der Grundlage einer Stellungnahme des Jobcenters, wie folgt:
Zu 1a. In Dortmund beziehen ca. 12.000 Menschen zuzüglich zu ihrem Lohn soziale
Transferleistungen. Davon arbeiten ca. 5.000 Menschen im Minijob, weitere ca. 1.300
in Vollzeit nach Mindestlohnkriterien.
Zu 1b. In Dortmund gibt es ca. 84.000 Menschen in ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften die
nach SGB II Regelleistungsberechtigt sind. Ca. 11.000 der 84.000 Menschen sind im
Alter von 16 bis unter 25 Jahren. Im SGB III läuft sich die Zahl der
Leistungsberechtigten auf ca. 700.
Zu 1c. Zielsetzung der täglichen Arbeit mit den jungen Menschen ist es immer, diese an einen
Bildungsabschluss heranzuführen. Dabei steht die Heranführung an die
Ausbildungsreife und die spätere Ausbildung im Fokus. Da die Startvoraussetzungen
individuell und unterschiedlich sind, werden Förderketten gebildet, die das Vorhaben
beschleunigen sollen. Dazu stehen neben den im Integrationsprogramm U25
genannten Angeboten (vgl. Anhang, Integrationsprogramm für Jugendliche
2021, S. 11) folgende Angebote zur Verfügung:
· Qualifizierungschancengesetz
· Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Das wichtigste Element allen voran ist jedoch die Beratungsarbeit von allen
Akteur*innen im Jugendberufshaus Dortmund mit der Zielgruppe, um sie von der
Teilnahme an den zielführenden Maßnahmen zu überzeugen und dafür zu motivieren.
Im Jugendberufshaus Dortmund bündeln die Agentur für Arbeit, das Jobcenter
Dortmund und die Jugendberufshilfe ihre Leistungen für die jungen Menschen.
Über die Jugendberufshilfe profitieren schulmüde und schulverweigernde junge
Menschen von einem Kontakt- und Beratungsverbund und Angeboten, die die
Reintegration in die Regelbeschulung bzw. den Aufbau einer beruflichen
Anschlussperspektive als Ziel haben.
Dazu zählen:
Beratungsangebot:
· Kontakt- und Beratungsverbund für schulmüde und schulverweigernde
Jugendliche
· Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStLearn
Schulersetzende Maßnahmen:
· („3 x 5“), Schülerwerkstatt, Train to Return
· Lernwerkstatt Multimedia
Werden von Seiten des SGB II und SGB III die jungen Menschen im
Jugendberufshaus bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres betreut, so ist die
Jugendberufshilfe auf der Grundlage des SGB VIII bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres Ansprechpartnerin für die jungen Menschen. Die Jugendberufshilfe
bietet jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, im
Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an. Diese Hilfen fördern die
schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die
soziale Integration. Die Angebote der Jugendberufshilfe sind unter anderem mit den
Maßnahmen der Schulverwaltung, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter
abgestimmt.
Dabei stehen unterschiedliche Beratungsangebote, Maßnahmen und
Drittmittelfinanzierte Projekte zur Verfügung:
· Start up (Jugendamt der Stadt Dortmund im Jugendberufshaus)
Zielgruppe: Careleaver aus dem Bereich der Vollzeitpflege, Beratungsangebot,
Übergangsbegleitung und Nachbetreuungsangebot
· Beratungsnetzwerk Dortmund
Zielgruppe: junge Menschen, Eltern, Lehrkräfte, Beratung in Fragen des
Übergangs Schule / Beruf
· KAUSA Servicestelle Dortmund
Zielgruppen u.a.: Förderung der Ausbildungsbereitschaft und Beratung von
Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund und Beratung und
Unterstützung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg
in die Ausbildung
· Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStDO
Zielgruppe: junge Menschen, denen eine Entkopplung vom Regelsystem
SGBII droht bzw. die multiple Problemlagen aufweisen, intensive Beratung /
Casemanagement
· Ausbildungscoaching für Zugewanderte
Zielgruppe: zugewanderte und geflüchtete junge Menschen
· Jobwinner
Zielgruppe: niederschwelliges Angebot für abgehängte junge Menschen, Ziel:
Andocken an die bestehenden Regelsysteme in Dortmund, Eröffnung von
Lebensperspektiven und Teilhabemöglichkeiten
· IDA / A.M.A Projekt
Zielgruppe: Junge Menschen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung und Interesse an Arbeitserfahrungen in anderen
Ländern haben
· Jugend(kultur)werkstatt, Jugendwerkstätten
Zielgruppe: junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, Ziel:
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Perspektiventwicklung.
Die Zielsetzung dieser Angebote besteht darin, berufliche und / oder schulische
Perspektiven gemeinsam mit den jungen Menschen zu entwickeln.
Durch die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme (BVB), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit
produktionsorientiertem Ansatz (BVB Pro), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
für Rehabilitanden (BVB Reha), Aktivierungshilfe für Migranten (AhfM) und die
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) können Schulabschlüsse
(bzw. bei BaE auch der Ausbildungsabschluss) erworben/zuerkannt werden.
Zu 1d. Vor der Unterbreitung eines Angebotes steht die Erhebung des Bedarfes. Ein Teil der
jungen Menschen hat nach seinem Schulabschluss sehr konkrete Vorstellungen von
seiner Zukunft und kann diese selbständig verwirklichen. Hier ist lediglich eine leichte
(bestätigende) Unterstützung durch beratende Aktivitäten, oder auch keine
Unterstützung, erforderlich.
Für junge Menschen allerdings, die noch über keine klare Zukunftsvorstellung nach
ihrer Schulzeit verfügen, stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Hier kann auf
individuelle und bedarfsorientierte Einzelangebote (Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine (AVGSMAT)) abgestellt werden. Alternativ stehen
Gruppenangebote zur Verfügung, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern sollen.
Hierfür greift das Jugendberufshaus insbesondere auf folgende Maßnahmen (Auszug
aus Integrationsprogramm für Jugendliche 2021, S. 11) zurück:
· Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
· Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB, BVB pro)
· Einstiegsqualifizierung (EQ)
Um die Bedarfe zielgerichtet mit den jungen Menschen erarbeiten zu können, verfügt
das Jugendberufshaus über entsprechend spezialisierte Teams in den Rechtskreisen
SGBII (Teams Ausbildung) und SGB III (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben,
Berufliche Rehabilitation, Teilhabe und Marktausgleich junge Menschen).
Zu 1e. Sämtliche durch das Jugendberufshaus initiierten Angebote sind auf die Zielgruppe der jungen Menschen (bis 25 Jahre) speziell zugeschnitten.
Die Angebote werden durch die Mitarbeitenden (Beratung, Vermittlung und
Orientierung) in Kooperation mit den zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Die
Auftragnehmer werden im Rahmen von Ausschreibungen gemäß VOL/A gewonnen.
Hierzu zählen u.a. AA HWK, BIMS, Caritas, CJD, DAA, Dobeq, Grone, GrünBau,
Invia, Tertia, TÜV, TWBI, WBI, Werkhof.
Zu 1f. Im Rahmen der Kooperation des Jugendberufshauses ist der Erwerb höherwertiger
Schulabschlüsse möglich. So kann im Rahmen der BVB der Hauptschulabschluss
nach Klasse 9 erworben werden. Ebenfalls in der BVB werden
Qualifizierungsbausteine aus dem 1. Lehrjahr angeboten. Dies gilt ebenso für die
Einstiegsqualifizierung, in der unter anderem die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres
vermittelt werden.
Um die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, können darüber
hinaus bedarfsgerechte Teilqualifikationen/Weiterbildungen (z.B. Flurförderschein,
Auslieferungsfahrer*in, berufsfachliche Anpassungsqualifizierung auf
Helfer*inniveau) erfolgen.
Dabei stehen die Belange des jungen Menschen ebenso im Fokus wie die
arbeitsmarktlichen Erfordernisse. Bestehen sprachliche Barrieren, gibt es darüber
hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Sprachförderung.
Darüber hinaus werden soziale Schlüsselqualifikationen (Tagesstruktur,
Zuverlässigkeit, Soft Skills usw.) ebenso vermittelt wie PC-Kenntnisse oder kulturelle
Kompetenzen.
Zu 1g. Während eines Kalenderjahres nehmen regelmäßig ca. 5.000 vom Jugendberufshaus
betreute junge Menschen ein trägergestütztes Angebot wahr. Die Zahl schwankt leicht
von Jahr zu Jahr, da Angebotsplätze teilweise mehrfach besetzt werden können.
Zu 1h. Zur durchschnittlichen Beschäftigungsdauer liegen keine statistischen Auswertungen
vor. Die durchschnittliche Verweildauer in arbeitsmarktpolitischen Angeboten variiert
stark, da diese Angebote unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Somit gibt es Verweildauern von wenigen Tagen (Bewerberservice), über sechs
Monaten (Förderzentrum, Arbeitsgelegenheiten (AGH)) bis hin zu 3,5 Jahren
(geförderte Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen).
Zu 1i. In der Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen werden grundsätzlich vier Phasen
durchlaufen. Steht am Anfang das Auffangen und Herstellen einer Beziehung, folgt die
Stabilisierung, Qualifizierung und letztendlich die Integration in den Ausbildung- bzw.
Arbeitsmarkt. Abhängig von der individuellen Ausgangssituation ergeben sich die
entsprechenden Perspektiven.
Als Beispiel kann genannt werden, dass sich oft die geförderte
Beschäftigungsaufnahme einer geförderten Ausbildung anschließt, wodurch sich
junger Mensch und Arbeitgeber bereits kennen. So entsteht für den jungen Menschen
langfristig eine bessere Integrationschance durch den sogenannten „Klebeeffekt“.
Auch nach Auslaufen einer Förderung wird versucht, die Gründe für einen Misserfolg
zu eruieren und bei der nächsten Integrationschance mit zu betrachten. Das Wichtigste
für einen langfristigen Erfolg ist jedoch die Motivation des jungen Menschen.
Zu 1j. Gemäß der amtlichen Schulstatistik des Landes NRW gingen im Schuljahr 2019/20,
dem ersten von der Corona-Pandemie betroffenen Abgangsjahrgang, 426
Schüler*innen von den allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ab. Im
Schuljahr 2018/19 waren es insgesamt 466 Abgänger*innen.
Die Gruppe der Abgänger*innen ohne Hauptschulabschluss setzt sich zusammen aus
Abgänger*innen mit einem Abschlusszeugnis in einem Förderschwerpunkt (Lernen
bzw. Geistige Entwicklung) und Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss. Im
Schuljahr 2019/20 blieben 166 Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss (Vorjahr:
203), 260 Abgänger*innen erhielten ein Abschlusszeugnis in einem
Förderschwerpunkt (Vorjahr: 263). Ein Anstieg an Abgängen ohne
Hauptschulabschluss bzw. ohne (jeglichen) Abschluss war demnach im Vergleich der
Schuljahre 2018/19 und 2019/20 nicht zu verzeichnen.
Für das jetzt abgeschlossene Schuljahr 2020/21 liegen derzeit noch keine Daten vor. In
den vergangenen Jahren wurde der entsprechende Datensatz seitens des Landes NRW
den Kommunen im 1. Quartal des Folgejahres zur Verfügung gestellt.
Zu 1k. Da die Zielgruppe schon seit jeher besteht, existieren auch entsprechende Maßnahmen
(siehe Integrationsprogramm Jugendliche 2021, S. 11) bei allen drei Partnern des
Jugendberufshauses, die darauf ausgelegt sind, die Arbeitslosigkeit zu verhindern. In
der aktuellen Situation können diese entsprechend aufgestockt werden, um allen
jungen Menschen gerecht werden zu können. Über das Aktionsprogramm ergeben sich
zudem auch noch neue Möglichkeiten, so dass neben der Aufstockung auch andere
Angebote geschaffen werden können. Die Maßnahmen befinden sich in Erarbeitung.
Zu 1l. In Dortmund gibt es geschätzt ca. 300-400 junge wohnungslose Menschen, die von den
bestehenden Regelsystemen entkoppelt sind.
Über das Jobcenter Dortmund beziehen ca. 140 wohnungslose junge Menschen SGBII
Leistungen.
Für diesen Personenkreis werden folgende niederschwellige Maßnahmen angeboten:
Streetwork bzw. Straßensozialarbeit des Fachdienstes Streetwork (Jugendamt der
Stadt Dortmund) sowie weitere aufsuchende Angebote freier Träger, mit denen die
problembelasteten Zielgruppen, die nicht mehr in den herkömmlichen Hilfesystemen
angebunden sind, erreicht werden können.
Angebote zur Bewältigung des Alltags, der psychosozialen Beratung und der
Einzelfallhilfe können junge Entkoppelte in der Überlebenshilfeeinrichtung des
Fachdienstes Streetwork (Leopoldstraße) erhalten.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW, VSE e.V., hält die
Notschlafstelle „Sleep In Stellwerk“ mit insgesamt 10 Plätzen für Jugendliche von 14
bis 18 Jahren vor.
Die städtische Notschlafstelle für junge Erwachsene „gap jump“ bietet 20
Wohnungslosen im Alter von 18 bis 27 Jahren Unterkunft, Beratung und
Unterstützung an.
Die Off Road Kids Stiftung, ein überregionaler Zusammenschluss für die Arbeit mit
entkoppelten jungen Menschen, ermöglicht dieser Zielgruppe im Projekt „PREJOB“,
einen Schulabschluss nachzuholen.
Das Jugendberufshaus Dortmund (Jobcenter U 25) bietet auf der Grundlage des § 16 h
SGBII ein niederschwelliges und aufsuchendes Angebot für schwer erreichbare junge
Menschen mit einem möglichen SGB II Anspruch in Form von Dock 16 (Träger:
GrünBau) an. Ziel der niederschwelligen Angebote ist die Anbindung der
entkoppelten jungen Menschen an die bestehenden Regelsysteme. Durch die
eingeleiteten Unterstützungsangebote wird neben der Stabilisierung auch die soziale,
schulische und berufliche Integration der jungen Menschen angestrebt. Die
Verwaltung kooperiert im Sinne der jungen entkoppelten / wohnungslosen Menschen
intensiv rechtskreisübergreifend miteinander.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgenden Stellungnahme der Verwaltung (8Dez.) vor:

..Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt „Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 21359-21)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Zu der unten aufgeführten Anfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.06.2021 nehme ich wie folgt Stellung:
Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Das Personal- und Organisationsamt hat zum Einstellungsjahr 2018 die Federführung des Ausbildungsprojektes, das bis zu diesem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt (50/7) durchgeführt wurde, übernommen. Seitdem wird das Projekt im Rahmen der assistierten Ausbildung in enger Kooperation mit dem Jobcenter weitergeführt
Zielgruppe der assistierten Ausbildung sind junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und Vermittlungshemmnissen, denen die Aufnahme und Durchführung einer beruflichen Erstausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne weitere Unterstützungs- und Förderangebote nicht mögliche ist. Dabei wird die Stadt Dortmund von externen Bildungsträgern unterstützt, die über das Jobcenter akquiriert und über Kooperationsverträge gebunden werden.

Diese Ausbildungsstellen werden zusätzlich zu den Bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen angeboten. Ziel ist es, Jugendlichen mit Entwicklungspotential durch gezielte Förderung und intensive Betreuung während der Ausbildung eine berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den Ausbildungsverordnungen der angebotenen Ausbildungsberufe. Dabei werden alle Bewerbungen zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen zum geringstmöglichen Maß erfüllen.

Seit Beginn des Ausbildungsprojektes im Jahr 2015 konnten bereits 59 junge Menschen über das Projekt eine Ausbildung beginnen. Von diesen haben 32 ihre Ausbildung erfolgreich beendet und wurden größtenteils übernommen.
Der sozialen Verantwortung, jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive für berufliche Bildung und Teilnahme am Arbeitsleben zu schaffen, ist sich die Stadt Dortmund bewusst. Diese übernimmt sie nicht nur als Verwaltung, sondern auch als Arbeitgeberin gerne. Eine Ausweitung des Projektes ist daher seitens des Personal- und Organisationsamtes wünschenswert.
Für das Jahr 2021 ist das Einstellungsverfahren bereits abgeschlossen. Auf Grund der Kürze der Zeit ist eine Durchführung weiterer Einstellungsverfahren nicht mehr möglich.
Da die Durchführung des Ausbildungsprojektes ein wertvoller und wichtiger Beitrag für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf ist und insbesondere aufgrund der noch anhaltenden Pandemie, ist das Personal- und Organisationsamt bereit, im Jahr 2022 einmalig 20 Plätze anzubieten.
Eine entsprechende Ratsvorlage wird derzeit vom Personal- und Organisationsamt erstellt..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
27. Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Herr Schmidtke-Mönkediek erklärte, dass sich seine Fraktion noch nicht abschließend mit der Vorlage befasst habe und er sich bei der Abstimmung enthalten würde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 2 Enthaltungen Frau Schütte-Haermeyer und Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die KAUSA-Servicestelle befristet auf vier Jahre (2022-2025) zu verstetigen.


zu TOP 3.8
28. Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Die Vorsitzende las die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der gestrigen Sitzung vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.

Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht beraten habe. Die personalwirtschaftliche Situation in der Vorlage sei nicht optimal und dementsprechend gäbe es noch Klärungsbedarf. Da dies nicht der Fachausschuss sei, würde seine Fraktion sich bei einer Abstimmung enthalten, könnte aber auch folgen, falls die Vorlage geschoben würde.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) begrüßte grundsätzlich die Inhalte der Vorlage. Da der Antrag ihrer Fraktion zum Doppelhaushalt in der Vorlage aufgenommen wurde, könnten sie auch eine Empfehlung abgeben. Sie könnte ebenfalls zustimmen, die Vorlage zu schieben oder durchlaufen zu lassen. Es wäre aber bedenklich, wenn die Vorlage durch schieben in den Oktober nicht mehr bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden könnte.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP) gab für seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf an und würde sich bei einer Abstimmung enthalten.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob die Fraktionen mit Beratungsbedarf, diesen bis zur Sitzung des Schulausschusses, der der Fachausschuss wäre, klären könnten. Sie würde vorschlagen, da der AKJF nicht der Fachausschuss sei, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.


zu TOP 3.9
29. Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere

a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
29.1 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
29.2 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
29.3 Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.


zu TOP 3.10
30. Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd. 190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie

3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).
3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.

4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.


zu TOP 3.11
31. "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Frau Gövert bedankte sich für die übersichtliche Darstellung und fragte bezüglich der Online-Datenbank (die laut Pressebericht eingerichtet werden soll), wie die aussehe und wer sie nutzen kann?

Frau Dr. Frenzke-Kulbach sagte zu, die Beantwortung nachzureichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Datenbank zum Corona-Folgen-Programm orientiert sich im Aufbau an zehn Handlungsfeldern:
1. Frühe Hilfen / Familien stärken
2. Frühkindliche Bildung gestalten
3. Ganzheitliche Bildung in und um Schule stärken
4. Übergänge Schule-Arbeitswelt sicher gestalten
5. Kreativität und Kulturelle Bildung stärken
6. Sport, Bewegung und Freizeit fördern
7. Gesundheit und Psychosoziale Versorgung fördern und sicherstellen
8. Unterstützung wirtschaftlicher Absicherung / sozial prekäre Lage
9. Sozialer Zusammenhalt: Integration, Vielfalt und Gleichstellung
10. Beratung, Unterstützung und Freizeit für Kinder und Jugendliche im Freizeitbereich

Über die inhaltliche sowie optische Gestaltung und die Zugangsmöglichkeit kann noch keine Aussage getroffen werden, die Federführung für die Entwicklung der Datenbank liegt beim Fachbereich 40, die Umsetzung erfolgt über dosys. Die Datenbank wird jedoch transparent alle Bemühungen zur Überwindung der Pandemie und ihre Folgen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien allen Bürger*innen der Stadt Dortmund darstellen.



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung und Umsetzung eines „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ mit dem Ziel, die bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-Pandemie für die beschriebene Zielgruppe in Dortmund abzumildern.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes für den Aktionsplan zu erschließen.
3. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, den Aktionsplan im Dialog mit Akteur*innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft auszuschärfen und umzusetzen. Dabei sind ggfls. Angebotslücken zu ermitteln, durch die Konzeption und Umsetzung weiterer bedarfsgerechter Angebote zu schließen und als Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen und Projekte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien erkennbar und verfügbar zu machen.

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
32. Ferienangebote im Sommer 2021 für Dortmunder Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21352-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…..die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Welche Aktionen bereitet das Jugendamt mit den Akteuren der freien Kinder- und
Jugendarbeit vor, um Kindern in den Sommerferien 2021 attraktive Ferienangebote
anzubieten? Wie wird auf die Angebote aufmerksam gemacht?
Sommerferien heißt Zeit für Spiel, Spaß und die Möglichkeit, Neues zu entdecken. Damit
das auch in diesem Jahr unter den besonderen Voraussetzungen so sein kann, bieten das
Jugendamt gemeinsam in enger Abstimmung mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, freien Trägern, Vereinen, Jugendverbänden, Schulen und vielen weiteren Akteur*innen ein umfangreiches Sommerferienprogramm an.
In ganz unterschiedlichen Bereichen und Formaten können sich Kinder und Jugendliche in
insgesamt 495 Angeboten (40 davon am Wochenende; 13 davon reine Online-Angebote)
wie folgt ausprobieren und Neues kennen lernen.
 Waldführungen
 Sport- und Bewegungsangebote
 Mitmachtheater
 Kreatives in verschiedenen Formen
 Mountainbike Touren
 Ausflüge
 Erstellung von Kurzfilmen
 und vieles mehr
Auch im Jahr 2021 werden die stadtweiten Ferienangebote wieder digital auf der ferido-Seite
(sortiert nach Stadtbezirk oder Tag), lokal in den Ruhrnachrichten an sechs Samstagen mit
einem Wochenüberblick, jeweils eine Seite und live vor Ort durch die Werbung in beteiligten
Einrichtungen veröffentlicht.
Zusätzlich wird am 03.07.2021 eine Aktion auf dem Westenhellweg stattfinden, wo der Ferienkalender durch die Maskottchen der Kinder- und Jugendförderung verteilt wird.
Als besondere Aktion werden zudem 5.000 nachhaltige Samenpapier-Visitenkarten verteilt,
die auf die digitalen Informationskanäle der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit den Ferienangeboten hinweisen.
2. Sind in den Stadtbezirken Kinderferienspiele geplant, wenn ja welche? Sind die Bezirksverwaltungsstellen
und dortigen Jugendpfleger eingebunden?
In allen Stadtbezirken sind durch die Akteure*innen des Jugendamts und den freien Trägern
der Kinder- und Jugendarbeit Angebote geplant. Diese werden nach der aktuellen Corona-
Schutzverordnung des Landes NRW durchgeführt.
Die Bezirksverwaltungsstellen sind durch die Fachreferent*innen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken eingebunden. Grundsätzlich ist der Austausch der Fachreferenten*innen mit den Akteur*innen im Stadtbezirk auch in Zeiten der Pandemie sichergestellt.
Die Ferienspiele im Detail sind unter www.dortmund.de/ferido dargestellt.
3. Welche Überlegungen und Planungen gibt es zur Durchführung der Kinderferienparty
an den Westfalenhallen? Gibt es in diesem Jahr ein zusätzliches Budget oder Corona-
Sonderbudget für die Kinderferienparty?
Die 50. Kinder-Ferien-Party 2021 wird in den letzten zwei Wochen der Sommerferien in der
Helmut-Körnig-Halle stattfinden. Bedingt durch die pandemische Situation wird der Verein
„Kinder-Ferien-Party Westfalen e.V.“ mehr Personal und Budget benötigen. Trotz der Förderung durch das Jugendamt ergibt sich ein Defizit in der Finanzierungsplanung, das der Verein durch Spenden auffangen möchte.
Als zusätzliche Unterstützung für die diesjährige Kinder-Ferien-Party wird das Jugendamt in
Abstimmung mit den Organisator*innen bei der Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung eine
"Familiendisko" (musikalische Gestaltung; Mitmachprogramm für Groß und Klein mit Tanz und Bewegungspädagog*innen) durchführen. Die Kosten dieses Formats übernimmt das Jugendamt zusätzlich in voller Höhe.
4. Gibt es wie im vergangenen Jahr einen Bildungssommer oder zusätzliche Lernförderangebote
und wenn ja, welche Angebote sind das?
Auch in diesem Jahr schaffen die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbände, die freien Träger, Schulen und viele weitere Akteur*innen gemeinsam mit der Stadt Dortmund einen bunten Strauß attraktiver Ferienangebote. Über zwanzig Dortmunder Schulen beteiligen sich am Bildungssommer und schaffen ein ganzheitliches Bildungsangebot an Schule über die gesamten Ferien. Die Angebote werden coronakonform und in festen Kleingruppen durchgeführt.
Zusätzlich finden die regulären Angebote der OGS sowie die Lernförderangebote "Fit in
Deutsch" und „climb Lernferien“ wieder in Dortmund statt.
Alle Informationen und Details zu den einzelnen Angeboten sind auf der städtischen Ferido-
Seite: www.dortmund.de/ferido zu finden......

Frau Kaiser ergänzte, dass in der Stellungnahme Angebote der freien Träger und Verbände fehlen würden, da bei der Abfrage im Vorfeld nur die benannt werden sollten, die noch freie Kapazitäten hätten.

Frau Gövert fragte, wie das Verfahren sei, um in den Sommerferienkalender aufgenommen werden zu können. Es gebe nicht nur Verbände, sondern auch z.B. Sportvereine, die Ferienaktivitäten anbiete.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es in den Ferienkalendern darum gehe, alle Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtbezirken aufzulisten. Die Abfrage sei Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Absprache mit den Akteuren. Diese habe auch stattgefunden. Sie würde die Hinweise des Ausschusses mit der Abteilung noch einmal kommunizieren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
33. Maßnahmen nach Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21248-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…die Anfrage der SPD-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
1. Welche Planungen und Maßnahmen entwickelt das Jugendamt um nach der Pandemie
wieder Kinder und Jugendliche zu erreichen?
2. Welche Ansätze gibt es um Familien darin zu unterstützen, soziale Kontakte wieder
aufzunehmen?
3. Gibt es Angebote und Maßnahmen, die möglicherweise nicht weitergeführt werden
können? Wenn ja, welche?
4. Werden Unterstützungsangebote mit anderen Ämtern erarbeitet und wenn ja, welche?
5. Plant die Verwaltung Mittel über das Bundesprogramm "Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche" zu akquirieren und wenn ja, in welcher Weise?
Antwort zu Frage 1:
Das Jugendamt hatte während der gesamten Pandemiezeit in vielen Settings Kontakt zu
Kindern, Jugendlichen und Familien, die auch während der unterschiedlich ausgeprägten
Corona-Lockdown-Zeiträumen zu keiner Zeit abgebrochen waren. Das Jugendamt hat in
allen Bereichen geeignete Maßnahmen ergriffen, um „coronakonform“ Zugänge zu den
Zielgruppen aufrecht zu erhalten und beispielweise über gemeinsame Spaziergänge im
Stadtbezirk, „Fenstergespräche“, „Kreativtüten“ mit Bastel- und Anregungsmaterial,
telefonische „Hotlinekontakte“ und digitale Formate Kontakt zu halten.
Die Zugänge zu Familien, Kindern und Jugendlichen können nach der Pandemie in der
gewohnten Form wiederaufgenommen und weitergeführt werden.
Die Antworten zu Frage 2 und 4 werden zusammengefasst:
Das bundesweite Programm „Aufholen nach Corona“ (siehe auch Antwort zu Frage 5)
bietet zahlreiche Chancen, sowohl im formalen Bildungsbereich als auch in der
außerschulischen Bildung Defizite aufzuholen und damit gleichzeitig soziale Kontakte zu
erneuern und zu festigen. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen eine deutliche
Ausdehnung der Angebote bis Ende 2022.
Die Jugendhilfe wird wie gewohnt in Ferienaktionen Angebote für Kinder und
Jugendliche bereitstellen. Über die normale Angebotsstruktur hinaus werden durch
gemeinsam geplante Angebote mit der Schulverwaltung sowohl Bildungs- als auch
Sozialdefizite aufgearbeitet. Diese Maßnahmen wurden bereits im letzten Jahr erfolgreich
durchgeführt und werden nun konsequent weitergeführt.
Antwort zu Frage 3:
Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, dass Angebote und Maßnahmen, die vor der
Pandemie vorgehalten wurden, nicht weitergeführt werden können.
Antwort zu Frage 5:
Im Rahmen des Bundesprogramms werden in Dortmund sowohl fachbereichsspezifisch
als auch in gemeinsamer Verantwortung im Dezernat 4 die „Aufholmaßnahmen“
organisiert.
Für den Verantwortungsbereich des Jugendamtes sind nach einer ersten
verwaltungsinternen und externen Trägerabfrage über 80 Einzelprojekte gelistet, die
sowohl bestehende Strukturen stärken als auch ergänzende spezielle Angebote für
Kinder, Jugendliche und Familien skizzieren. Diese Angebote sind aus allen
pädagogischen Bereichen des Jugendamtes und der freien Träger zusammengetragen
worden. Sie reichen von Angeboten der „Frühen Hilfen“ bis hin zu Bildungs- und
Beratungsangeboten für Eltern.
Die zu erwarteten Bundesmittel werden über die Länder verteilt. Um Mittel abrufen und
verwenden zu können, sind die Kommunen in NRW darauf angewiesen, dass
entsprechende Durchführungsverordnungen des Landes vorgestellt werden. Die
Zusatzvereinbarung nach dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche" zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Nordrhein-
Westfalen ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Auch die Abstimmungen zu den
Fördergrundsätzen NRW und zum Verteilschlüssel stehen kurz vor dem Abschluss,
liegen aber noch nicht vor.
Unabhängig davon werden die vorliegenden Ideen und Maßnahmen aktuell auf ihre
Relevanz und Umsetzungsmöglichkeit hin geprüft, um nach einer Mittelfreigabe zügig in
die Umsetzungsphase zu gelangen.
Um größtmögliche Synergien zu erzielen, werden die Angebotsstrukturen der Jugendhilfe
und des Fachbereichs Schule eng miteinander abgestimmt und verzahnt…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
34. Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach §48 Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2021
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21817-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
….bezugnehmend auf die Drucksachennummer 21199-21 aus der Sitzung des AKJF am 23.06.2021 bitten wir um einen aktuellen Bericht zum Stand der Entwicklung.

Des Weiteren bitten wir für den städtischen Träger FABIDO darzulegen, mit welchem Personalkonzept die Erweiterung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden soll.

Für den Bereich der Kindertagespflege bitten wir um den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit den Tagesmüttern und -vätern…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie überweist die Bitte um Stellungnahme an den zuständigen Betriebsausschuss FABIDO.


zu TOP 4.4
35. Starkregenfolgen bei der Kinderbetreuung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21734-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

..bei den Starkregenereignissen Mitte Juli sind in Dortmund nicht nur viele Schäden an Privateigentum entstanden. Der vorläufigen Bilanz der Stadt Dortmund zufolge (15.7.2021) hat das schwere Unwetter auch an Infrastruktureinrichtungen unserer Stadt seine Spuren hinterlassen. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am
25. August 2021 um eine schriftliche Stellungnahme bzw. einen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:


1. Wie viele Kindertagesstätten, Großpflegestellen, Kinderstuben oder Tageseltern waren von den Starkregenereignissen betroffen, sodass ihre Betreuungsangebote beeinträchtigt wurden und noch sind?

2. Gibt es Einrichtungen, die ihre Betreuungsumfänge weiterhin nicht in gewohntem Maße anbieten können, wenn ja, welche und wie viele Kinder sind betroffen?

3. Muss für das neue Kindergartenjahr die Platzzahl in Kitas oder bei den Tageseltern durch die Wasserschäden reduziert werden?

4. Gibt es für betroffene Einrichtungen oder Tagespflegepersonen städtische materielle oder finanzielle Soforthilfen?

5. Gibt es innerhalb der Verwaltung eine Koordinierungsstelle, die bei der Akquise von Hilfsgeldern des Landes NRW oder des Bundes hilft?...


Frau Schneckenburger berichtete kurz über den aktuellen Sachstand und erklärte, dass die Antwort der Fragen schriftlich erfolge.


zu TOP 4.5
36. Starkregenfolgen in Einrichtungen des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21802-21)
37. Starkregenfolgen in Einrichtungen des Jugendamtes
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21802-21-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschuss am 25.08.2021 um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
6. Waren Einrichtungen des Jugendamtes von den Starkregenereignissen betroffen? Wenn ja welche? (z.B. Jugendfreizeitstätten, offene Treffpunkte, Kindergärten, Spielplätze, Pflegeeinrichtungen, Wohnheime etc.)

7. Gibt es Einrichtungen, die ihre Betreuungsumfänge und Angebote weiterhin nicht in gewohntem Maße anbieten können? Wenn ja, welche und wie viele Kinder und Jugendliche sind betroffen?

8. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die geschädigten Einrichtungen schnellstmöglich wieder instand zu setzen?

9. Wie stellt sich die Situation an Schulen dar? Ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien an allen Dortmunder Schulen sichergestellt?

10. Wie hoch ist der Schaden zu beziffern und sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, für die erforderlichen Sanierungen öffentliche Gelder abzurufen?



Begründung:
Die Stadt Dortmund ist nicht von den Starkregenereignissen im Juli 2021 verschont geblieben. Auch wenn die Schäden nicht so gravierend sind wie in den schwer betroffenen Regionen wurde auch hier städtische Infrastruktur beschädigt. Pandemiebedingt sind die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach wie vor nicht im vollen Umfang möglich. Um zusätzliche Einschränkungen der Kinder- und Jugendarbeit zu verhindern, sollten die Schäden möglichst schnell beseitigt werden.

Es wird darum gebeten, die Antworten der Verwaltung allen beteiligten Fachausschüssen zur Verfügung zu stellen. ….

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.6
38. Geschäftsbericht des Jugendamtes 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21500-21-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…..die Fragen der CDU-Fraktion zu o.a. Tagesordnungspunkt werden wie folgt beantwortet:
Auf Seite 26 im Geschäftsbericht des Jugendamtes ist aufgeführt, dass es in 2020 im Bereich Jugendhilfedienste 143 Stellen gab. Laut Geschäftsbericht des Jahres 2019 waren zu dem Zeitpunkt dort noch 158 Mitarbeiter.
Hinweis: Im Geschäftsbericht werden ausschließlich zum jeweiligen Stichtag (31.12.) beschäftigte Mitarbeitende erwähnt, nicht aber Stellen. Die Anzahl der Stellen hat sich nicht verändert. Dies ist für den Vergleich der Berichtsjahre von Bedeutung.
1) Womit begründet sich die Fluktuation bei den Stellen im Bereich JHD?

Antwort:
Die Fluktuation in den Jugendhilfediensten ist Ausdruck unterschiedlicher Ursachen, die sich bspw. aus natürlicher Fluktuation, herausfordernden Arbeitsanforderungen, Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, anderen Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt, Hochrisikobereich, mediale Präsenz, u.v.m. ergeben, um einige zu benennen.
Die Fluktuation in diesem Arbeitsbereich betrifft alle größeren Jugendämter, nicht nur des Ruhrgebiets sondern bundesweit. Fachkräftemangel und Fachkräftegewinnung sind mittlerweile ein bedeutsames Thema in der Verwaltung. Diese und weitere Anforderungen sind Bestandteil eines sich in der Erarbeitung befindlichen Personalentwicklungskonzepts.

2) In der Sitzung des KJF am 02.12.2020 hatten wir gefragt, ob eine steigende Anzahl von Fällen bei Gefährdungsmeldungen und/oder Inobhutnahmen in den Monaten März bis November 2020 vorliegt. Die Verwaltung antwortete u.a. darauf: „Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Gefährdungsmeldungen in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen werden. Hochgerechnet ergibt sich ein Jahreswert von ca. 2.371 Fällen; dies entspräche einer Fallsteigerung von ca. 40% im Vergleich zum Jahr 2019. Da die Gefährdungseinschätzungen im Dezember üblicherweise etwas zurückgehen, ist davon auszugehen, dass die endgültigen Zahlen etwas unter der Prognose liegen werden. Tatsächlich gab es in 2020 lt. Geschäftsbericht 2.479 Überprüfungen der Kindeswohlgefährdung. In 2019 waren es noch 1.447 (Geschäftsbericht 2019). Kam es aufgrund von vermehrten Einsätzen des JHD zu Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern?

Antwort:
Insgesamt liegen Überlastungsanzeigen vor, welche nicht ausschließlich auf die Pandemielage und den Anstieg von Kinderschutzfällen zurückzuführen sind. Jedoch wurde bzw. wird der Kinderschutz immer sichergestellt und andere Prozesse werden nach Priorität durch die Mitarbeitenden im Rahmen von befristeten Standardreduzierungen wahrgenommen.
Warum hat der Bereich JHD trotz vermehrter Kindeswohlgefährdung weniger Mitarbeiter, als noch im Jahr zuvor?
Antwort:
Der Jugendhilfedienst hat „weniger“ Mitarbeitende als im Jahr zuvor, da Stellen vakant waren/sind. Im Geschäftsbericht werden nur die zum Stichtag vorhandenen Mitarbeiter*innen aufgezeigt.
Wie viele Mitarbeiter sind momentan im Bereich Jugendhilfedienst beschäftigt?
Antwort:
Derzeit sind im Bereich der Jugendhilfedienste 148 Mitarbeitende beschäftigt (138,05 vollzeitverrechnet).
Wie viele Stellen waren Ende 2020 in dem Bereich Jugendhilfedienste nicht besetzt?
Antwort:
Ende 2020 waren in den Jugendhilfediensten 11,93 Planstellen (vzv.) nicht besetzt.

3) Ebenfalls in der Beantwortung unserer Anfrage vom 02.12.2020 antwortete die Verwaltung: “ Die Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) sind in diesem Jahr rückläufig und entsprechen damit nicht dem Anstieg, den es bei den Gefährdungsmeldungen gibt“ Tatsächlich ist die Zahl der Inobhutnahmen in 2019 von 682 auf 784 in 2020 um 102 Fälle angestiegen. Wieso sind die Zahlen anders als im Dezember 2020 skizziert?

Antwort:
Im Geschäftsbericht werden alle IONA gezählt, welche im gesamten Jahr laufend waren. In der AKJF Stellungnahme haben wir die neuen IONA monatlich aufgeführt, um dieEntwicklungen der jeweiligen Monate aufzuzeigen und dadurch eine Prognose zu erstellen.
Die überzähligen IONA aus 2020 sind IONA aus 2019, die im Jahr 2020 noch laufend waren, da eine IONA sich auch über mehrere Monate statistisch hinziehen kann (bspw. durch laufende Gerichtsverfahren).

4) Insgesamt wird um Darstellung des kompletten Personalkörpers des Jugendamtes gebeten. Es ist auch nicht erkenntlich, welche Stellen zum 31.12.2020 nicht besetzt waren. Hier wird um Darstellung des Soll-Ist-Vergleichs gebeten.

Antwort:
Das Jugendamt verfügte zum 31.12.2021 über 769 Planstellen (659,62 vzv). Davon waren im Dezember 2020 73 Stellen (59,07 vzv) nicht besetzt.

5) Altersstruktur: Es wird um eine Darstellung der Altersstruktur der MitarbeiterInnen des Jugendamtes gebeten. Eine Darstellung in 5-Geburtsjahrgangs-Kohorten ist ausreichend.

Antwort:
Die Altersstruktur stellt sich einschl. der überplanmäßig geführten Beschäftigten wie folgt dar:

Alter
Anzahl MA (absolut)
%-Anteil
Werte kumuliert
bis 19 Jahre
1
0,10%
0,10%
20-24 Jahre
51
6,70%
6,80%
25-29 Jahre
89
11,70%
18,50%
30-34 Jahre
114
14,90%
33,40%
35-39 Jahre
89
11,70%
45,10%
40-44 Jahre
62
8,10%
53,20%
45-49 Jahre
67
8,80%
62,00%
50-54 Jahre
86
11,30%
73,30%
55-59 Jahre
101
13,20%
86,50%
60-64 Jahre
96
12,60%
99,10%
ab 65 Jahre
7
0,90%
100,00%
Gesamtergebnis
763
100,00%
-

Herr Barrenbrügge dankte für die ausführliche Stellungnahme und bat um Auskunft, wann mit dem angekündigten Personalentwicklungskonzept zu rechnen sei. Des Weiteren wies er darauf hin, dass bei der Beantwortung zu Frage 4 ein Tippfehler sei, da es sich doch um die Planstellen zum 31.12.2020 handeln würde.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass für das gesamte Jugendamt ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden soll, zunächst aber für die Jugendhilfedienste, welches laut Plan Ende 2021 erstellt sein soll.

Herr Barrenbrügge bat zu Frage 4 um Nachlieferung, da er, wie in der Niederschrift protokolliert, um eine abteilungsscharfe Aufstellung gebeten habe, die sagte Frau Dr. Frenzke-Kulbach zu (Anlage 3 zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
39. Kinder- und Jugendpartizipation in Dortmund

Wie unter TOP 1.3 festgestellt, wurden alle Anträge und Stellungnahmen in die nächste Sitzung geschoben.


Sitzungsunterbrechung von 18:12 – 18:18 Uhr


zu TOP 4.8
40. Vandalismus in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21789-21)
41. Vandalismus in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21789-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschuss am 25.08.2021 um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie häufig werden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Dortmund Ziel von Vandalismus?
2. Wie hoch sind die jährlichen Schäden zu beziffern?
3. Ist eine Zunahme der Vorfälle zu beobachten? Wenn ja im welchen Zeitraum und Umfang?
4. Welche bautechnischen Maßnahmen werden getroffen, um Schäden vorzubeugen?
5. Welche Aktionen und Maßnahmen zur Prävention gegen Vandalismus in Einrichtungen des Jugendamtes gibt es? Welche Erfahrungen wurden mit solchen Projekten gemacht?

Begründung:
Beschädigungen von privatem und öffentlichem Eigentum nehmen leider immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielseitig, beispielsweise Ärger, Frust oder Unachtsamkeit und mangelnder Respekt gegenüber der Umwelt. So kam es beispielsweise im Juli 2021 zu einem großen Schaden auf dem Abenteuerspielplatz in Dortmund-Scharnhorst, über den in den örtlichen Medien umfassend berichtet wurde. Hier kam es nicht nur zur Sachbeschädigung durch Brandstiftung sondern auch zu Tierquälerei….

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.9
42. Kita-Portal Dortmund
Kenntnisnahme z. Beschluss v. 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 20056-21-E4)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Ausschusses aus der Sitzung vom 23.06.2021 vor:

….die Fragen der CDU-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert eine Möglichkeit zu erarbeiten, dass auch Elternhäuser ohne digitalen Zugang (fehlende Emailadresse, etc.) eine verbindliche Anmeldemöglichkeit zu einem Kinderbetreuungsplatz bekommen können und stellt diese dem Ausschuss bis spätestens zum III. Quartal 2021 vor.
Für Eltern ohne digitalen Zugang ist es aktuell bereits möglich, ihren Betreuungsbedarf
durch verschiedene Akteure im Kita-Portal anzumelden. Die Koordinierungsstelle des Jugendamtes verschickt auf Anfrage entsprechende Vordrucke an die Eltern, die diese ausfüllen und einreichen können. Die Vorgaben im Kita-Portal erfolgen durch die Koordinierungsstelle, die hierüber einen Auszug erhalten.
Auch die Familienbüros unterstützen Eltern bei der Anmeldung im Kita-Portal, indem Sie
deren Betreuungswünsche erfassen. Des Weiteren besteht für die Eltern, die Möglichkeit
die Wunscheinrichtungen und/oder Träger aufzusuchen und entsprechende Anmeldungen
vorgeben zu lassen.
2. Das Kita-Portal wird so auf der Startseite erweitert, dass Sprachzugänge der 5 am häufigsten in Dortmund gesprochenen Sprachen (Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch,
Polnisch) direkt gegeben sind. Zielführend wäre hier der Zugang per Flaggen-Login.
Das Kita-Portal bietet bereits unterschiedliche Sprachzugänge in Form von Anleitungen
in verschiedenen Sprachen (Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch und
Türkisch) an. Dies erfolgt durch eine Verlinkung auf die Stadt Dortmund-Internetseite zu
einer kombinierten Lese- und Bildanleitung. Zusätzlich wird die Übersetzung der Anleitung
in weitere Sprachen (Russisch, Dari, Farsi und Kurdisch) kurzfristig in Auftrag gegeben.
Eine grundsätzliche Mehrsprachigkeit des Kita-Portals ist nicht umsetzbar, da sowohl die
technische Umsetzung des Portals als auch die Informationen und Inhalte des Portals
ständigen Änderungen unterliegen. Diese Änderungen werden von der Herstellerfirma,
der Koordinierungsstelle, den Familienbüros und den Kindertageseinrichtungen eigenverantwortlich vorgenommen und können durch diese nicht selbstständig übersetzt werden. Zusätzlich müsste jede Änderung auf etwaige rechtliche Auswirkungen durch die Stadt Dortmund geprüft werden, da Sie für das Kita-Portal (mit-)verantwortlich ist.
3. Das Jugendamt schreibt alle Familien zum 2. Geburtstag eines jeden Kindes in Dortmund an und informiert über die Kinderbetreuungslandschaft und die Wege zur Anmeldung in den Dortmunder Kitas bzw. bei den Tagespflegeeltern des Kita-Portals.
Das Jugendamt macht jeder Familie nach der Geburt eines Kindes ein Willkommensangebot
in Form eines Besuches oder – seit Beginn der Pandemie – auch per virtueller Videokonferenz bzw. per Telefon. Gesetzliche Grundlage für die Kontaktaufnahme ist § 2
KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). In diesem Rahmen
wird auch über das Kita-Portal informiert. Eine Informationsbroschüre hierzu (mit einem
mehrsprachigen Hinweis für weitere Informationen) wird ausgehändigt bzw. zugesandt.
Darüber hinaus gibt es für eine Kontaktaufnahme durch das Jugendamt, die der Information
von Eltern dient, keine weitere gesetzliche Grundlage, es sei denn, die Eltern unterschreiben
die Datenschutzerklärung und geben die Einwilligung für weitere Informationsgespräche…..

Herr Barrenbrügge kritisierte die Antwort, da er mehrere Anmerkungen hätte. Zu Frage 1 hätte er, von den Akteuren vor Ort, andere Rückmeldungen. Es gäbe Familien ohne E-Mail-Adressen, die Beratung in der Verwaltung erhielten, dann aber die Ergebnisse wegen fehlender Mail-Adresse nicht erhielten. Es wäre nicht bekannt, dass es ohne Mail-Adresse ginge. Ein großes Problem habe seine Fraktion mit der Beantwortung zu Punkt 3, da die dort genannten Probleme nicht nachvollziehbar seien.
Der Ausschuss sei laut SGB VIII Teil des Jugendamtes und habe somit eine Sonderstellung. Der Ausschuss habe einen Beschluss gefasst und es sei nicht nachvollziehbar, wenn die Verwaltung mit Hinweis auf die nicht notwendige gesetzliche Grundlage, diesen Beschluss nicht umsetze.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es nicht um Verweigerung des Jugendamtes, sondern um Fragen des Datenschutzes gehe. Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass es mit der Rechtsstelle des Jugendamtes und der Datenschutzbeauftragten abgestimmt sei, dass das Jugendamt die Eltern von 2jährigen Kindern nicht unaufgefordert anschreiben dürfte um sie auf die Anmeldung zur Tagesbetreuung hinzuweisen.
Des Weiteren führte sie zu Frage 1 aus, dass das Kita-Portal ein zusätzliches Angebot sei und nicht die bestehenden Angebote zur Anmeldung verdrängt habe. Es sei richtig, dass nicht alle Familien vom Kita-Portal Gebrauch machen könnten, aber für diese Familien gebe es die schon vorher bestehenden Angebote, wie Anmeldung in der Einrichtung oder in der Koordinierungsstelle. Des Weiteren seien die Mitarbeiter*innen, die die Willkommensbesuche durchführen, mit Laptops ausgestattet worden, um beim Besuch, wenn gewünscht, Anmeldungen vornehmen zu können.

Frau Gövert ist der Meinung, dass man dann andere Möglichkeiten finden sollte, um Eltern zu erreichen, da es wichtig sei, dass wegen der Vermittlung von Sprachkompetenz, mehr Kinder in Tageseinrichtungen gingen.

Frau Schneckenburger stellte klar, dass das Jugendamt die Umsetzung des Beschlusses zu Punkt 3 nicht verweigere, sondern ihn aufgrund des Datenschutzes, da es keine „Kitapflicht“ und somit keine gesetzliche Grundlage für eine Datenerhebung gebe, nicht umsetzen könne. Sie sagte zu, das Rechtsamt um Prüfung zu bitten und dann den Ausschuss darüber zu informieren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
43. Förderprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme z. Beschluss v. 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 19184-20-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Ausschusses aus der Sitzung vom 02.12.2020 vor:

…..die in der o. g. Drucksache gestellten Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ich wie folgt beantworten:
Der Ausschuss begrüßt die Ausweitung des Konzeptes der Familienzentren auf und an Grundschulen. Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit der Familienzentren an Grundschulen konzeptionell zu begleiten und über ein geeignetes Instrument zu identifizieren, wie hoch der Bedarf an präventiver Arbeit in Familiengrundschulzentren an Dortmunder Grundschulen auf Basis der aktuellen Sozialdaten ist.
Über das NRW-Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden in 2020 Fördermittel für drei 0,5 vollzeitverrechnete Stellen für die Standort-Koordinierung von drei
Familiengrundschulzentren (Stift-Grundschule, Holte-Grundschule, Dietrich-Bonhoeffer-
Grundschule) sowie Fördermittel für eine 0,5 vollzeitverrechnete Stelle für die gesamtstädtische Koordinierung aller Familiengrundschulzentren und Fördermittel für die erforderlichen Sachausgaben beantragt. Die Konzeptentwicklung der Familiengrundschulzentren an den drei Standorten wird durch die gesamtstädtische Koordinierungsstelle begleitet. Weitere Aufgaben der gesamtstädtischen Koordinierungsstelle sind
 Bündelung der Erkenntnisse aus der praktischen Erprobung der Standorte und Wissenstransfer
untereinander,
 Bündelung der Entwicklungen auf Landesebene, aus anderen Kommunen und in der
Wissenschaft,
 Aufbau der erforderlichen Kommunikationsstrukturen innerhalb der Stadt Dortmund und
Einbindung in die gesamtstädtische Struktur.
Die Stelle wurde mit Antragsbewilligung zum 06.08.20 bei einem Träger im Bildungsnetz besetzt. Da das Thema Familiengrundschulzentren als absolutes Zukunftsthema diskutiert und die Planung in Dortmund entsprechend ausgelegt wird, ist angedacht, die Koordinierungsstelle perspektivisch als städtische Planstelle zu besetzen. Je nach Schulstandort und örtlichen Gegebenheiten werden die Koordinierungsstellen für die Familiengrundschulzentren an den Schulen wahrscheinlich unter Berücksichtigung der Vielfalt der örtlichen Träger besetzt. Mit einer städtischen (trägerneutralen)
Koordinierungsstelle wurden bereits in den Handlungsfeldern Schulsozialarbeit und Ganztag gute Erfahrungen gesammelt, so dass es folgerichtig ist, für das Entwicklungsthema
Familiengrundschulzentren diesem strukturellen Modell zu folgen. Es wird davon ausgegangen, dass die drei Schulstandorte in Dortmund Pionierarbeit für den weiteren
Entwicklungsprozess leisten und der Ansatz der Familiengrundschulzentren nach und nach
bedarfsgerecht auf weitere Standorte ausgeweitet wird, sobald entsprechende Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die strukturelle Verankerung von präventiven Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Regelsystem Schule und die Weiterentwicklung ganzheitlicher Bildungsprozesse ist das Modell der Zukunft.
Um weitere Standorte datenbasiert auszuwählen, wird ein geeignetes Instrument im Rahmen der integrierten Bildungs- und Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Landesebene (u.a. Schulsozialindex) entwickelt.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss ein Konzept vorzulegen, in dem
sozialindikatorengestützt der tatsächliche Bedarf an Kita-Sozialarbeit für Dortmund erhoben wird und daraus abgeleitete Finanzierungsbedarfe beschrieben werden.
Das Jugendamt der Stadt Dortmund hat im Rahmen des Förderaufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2021 Fördermittel für den Ausbau aufsuchender Angebote beantragt. Als aufsuchendes Angebot wird die Maßnahme „Kita-Sozialarbeit“ im Jugendamt neu implementiert. Hierfür stehen eine 0,5 vollzeitverrechnete Projektstelle für die Teamleitung sowie 6 vollzeitverrechnete Projektstellen für Fachkräfte zur Verfügung. Das Team wird dem Bereich 51/2, Hilfen zur Erziehung, zugeordnet.
Bei über 300 Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund ist zu Beginn des Projektes eine
Standortauswahl erforderlich, um die im Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit beschriebenen Aufgaben umzusetzen. Das Rahmenkonzept sieht deshalb vor, die Maßnahme in folgenden sechs Stadtbezirken umzusetzen: Brackel, Eving, Hörde, Innenstadt-Ost, Lütgendortmund und Scharnhorst. In der Einarbeitungsphase werden Tandems gebildet, die modellhaft zunächst in den Stadtbezirken Brackel, Hörde und Lütgendortmund in Zweierteams die Kita-Sozialarbeit aufbauen. Nach der Einarbeitungsphase wird jeweils eine Fachkraft für einen Stadtbezirk zuständig sein. In fünf der genannten Stadtbezirke sind im Rahmen der Sozialberichterstattung und dortiger Analysen Aktionsräume identifiziert worden. In diese indikatorengestützte Analyse sind auch die Jugendhilfeplandaten eingeflossen. Bei den Aktionsräumen handelt es sich im Stadtbezirk Brackel um ein Quartier im Stadtteil Wickede, im Stadtbezirk Hörde um den Clarenberg, in Scharnhorst um Scharnhorst-Ost. Jeweils zwei Aktionsräume weisen die Stadtbezirke Lütgendortmund und Eving aus, in Lütgendortmund sind es Germania in Marten sowie Bövinghausen und in Eving Kemminghausen und Lindenhorst. Die Aktionsräume sind als solche ausgewiesen, da sich dort soziale Problemlagen kumulieren und viele Kinder in ärmeren Verhältnissen, mit Migrationshintergrund, SGB II-Bezug, in engen Wohnverhältnisse leben oder eine hohe Betreuungsquote im JHD wahrzunehmen ist.
Der Stadtbezirk Innenstadt-Ost wurde als Vergleichsstandort ausgewählt. Hier sind keine
Aktionsräume identifiziert worden. Es besteht jedoch die Annahme, dass auch hier Familien leben, die einen größeren Unterstützungs- und Begleitungsbedarf haben und vom Angebot der Kita-Sozialarbeit profitieren.
Die drei Modellstandorte wurden für die Einarbeitungsphase auch vor dem Hintergrund ausgewählt, dass durch die individuelle soziale Infrastruktur an den Standorten die Voraussetzungen zur Implementierung der Kita-Sozialarbeit unterschiedlich sind.
Im Stadtbezirke Hörde gibt es ein professionelles Netzwerk INFamilie der Präventionsfachstelle des Jugendamtes; in Lütgendortmund beginnt die Implementierungsphase des Netzwerks INFamilie im 2. Quartal 2021. In Wickede sind diese Strukturen nicht vorhanden.
Der Stadtbezirk Brackel verfügt über 29 Tageseinrichtungen für Kinder, in Hörde sind 26 und in Lütgendortmund 25 Tageseinrichtungen für Kinder vorhanden. Nach der Einarbeitungsphase kommen in Scharnhorst 28, in Innenstadt-Ost 22 und in Eving 20 Tageseinrichtungen für Kinder hinzu. Scharnhorst und Eving verfügen ebenfalls über ein aktives Netzwerk INFamilie, Innenstadt-Ost dagegen nicht.
Diese unterschiedlichen Voraussetzungen sind für die Evaluation der Kita-Sozialarbeit bedeutsam, da ein Baustein der Kita-Sozialarbeit der Aufbau von Vernetzungsstrukturen verbunden mit Lotsenfunktionen ist.
Die Einarbeitungsphase dient ebenfalls dazu, Erfahrungen in den folgenden Handlungsfeldern der Kita-Sozialarbeit
 „Einzelfallhilfe (niedrigschwellige Beratung nach §16 SGB VIII)“,
 soziale „Lotsenfunktion“ und
 „Beratung der Kita-Fachkräfte“
zu sammeln und die Schnittstellen zum JHD, zur Schulsozialarbeit und den Familienbüros zu
bearbeiten und zu beschreiben.
Weiterhin waren strukturelle Aspekte, wie Auslastung und Besetzung der Jugendhilfedienste sowie die Größe des jeweiligen Aktionsraums bei der Auswahl der Stadtbezirke von Bedeutung. Bereits in der Einarbeitungsphase soll ebenfalls geklärt werden, ob bereits vorhandene gute Vernetzung- und Kooperationsstrukturen, wie im Netzwerk INFamilie, einen besseren Start ermöglichen. Da die Kita-Sozialarbeit erstmalig implementiert wird und derzeit ohne Äquivalenz ist, kann zurzeit keine Aussage bezogen auf einen stadtweiten tatsächlichen Bedarf gemacht werden. Daher werden die relevanten Kennzahlen und zu betrachtenden Indikatoren für die angedachte Ausweitung von Kita- Sozialarbeit im laufenden Modellprojekt festgelegt und angewandt. Die notwendige Datenbasis für die Ausweitung von Kita-Sozialarbeit kann erst nach der Implementierungsphase festgelegt werden, so dass eine entsprechende Modellrechnung frühestens drei Monate nach dieser Phase zu erwarten ist.
Langfristiges Ziel ist es, Kita-Sozialarbeit in allen Stadtbezirken umzusetzen……

Frau Gövert erklärte, dass sich diese Beantwortung auf einen Beschluss beziehe und geht davon aus, dass es noch ein ausgearbeitetes Modell geben würde. In der Stellungnahme stehe, dass nach der Implementierungsphase mit der Auswertung und einem Modell zur Ausweitung von Kita-Sozialarbeit zu rechnen sei. Sie fragte, wann die Implementierungsphase beendet ist.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Stellenbesetzungsverfahren beendet sind. Die Fachkräfte würden ab diesem Monat sukzessive ihre Arbeit aufnehmen. Nach der Einarbeitungsphase werde man, mit Begleitung der Fachhochschule Dortmund, den Prozess evaluieren und dann nach einem angemessenen Zeitpunkt dem Ausschuss Bericht erstatten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
44. Pumptrack Anlage(n) in Dortmund
Kenntnisnahme z. Beschluss 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 17944-20-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Ausschusses aus der Sitzung vom 02.12.2020 vor:

….der AKJF hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen:
1. Inwieweit eine Pumptrack Anlage in Dortmund sinnvoll umzusetzen ist;
2. Welche potentiellen Zielgruppen angesprochen werden können;
3. Welche aktuellen Erfahrungen andere Kommunen vorweisen können;
4. Welche Kosten für den Bau und die Pflege zu veranschlagen sind.
Zu 1. und 2.: Inwieweit ist eine Pumptrack Anlage in Dortmund sinnvoll umzusetzen
und welche Zielgruppen werden angesprochen?
Das Jugendamt, Büro für Kinder- und Jugendinteressen, hält den Bau weiterer Pumptrack
Anlagen für eine sinnvolle und attraktive Maßnahme, um bestehende Standorte von Spielplätzen aufzuwerten und asphaltierte Bolzplätze oder ungenutzte Flächen neu zu aktivieren. Dabei sollen zusätzliche Flächenversiegelungen möglichst vermieden werden. Weitere Anforderungskriterien für eine Auswahl an Standorten wären die örtliche Lage und Erreichbarkeit sowie eine verkehrssichere und inklusionsgerechte Zuwegung.
Potentialflächen:
Diese nachfolgend genannten Standorte sind exemplarisch aufgeführt. Grundsätzlich gibt es
in allen Stadtbezirken Flächen, die zu Pumptrack Anlagen umgebaut werden könnten.
Innenstadt-Nord
- Für die Anlage einer Pumptrack bietet sich u.a. der Kinderspielplatz Flurstraße an.
Der Bolzplatz weist mittlerweile Schäden am Asphalt auf. Der Kinderspielplatz
scheint gut frequentiert zu sein und soll perspektivisch neu gestaltet werden. Die bisherige
Nutzung als Bolzplatz sollte dabei entfallen, da im nahegelegenen Hoeschpark
Ausweichmöglichkeiten zum Fußball spielen bestehen.
Der Kinderspielplatz Flurstraße hätte, mit dem in die Jahre gekommenen Bolzplatz
und der davorliegenden Fläche, genügend Platz für einen Pumptrack; und auch Platz
für einen Ableger, den kleine Kinder mit ihren Laufrädern, Fahrrädern usw. nutzen
könnten.
- Ein weiteres potentielles Gelände befindet sich auf dem Spielplatz in der Blücherstraße.
Dieser Teil des Spielplatzes hätte schon von seinen topographischen Gegebenheiten,
Potential als Pumptrack umgebaut zu werden. Auch die benachbarten Einrichtungen
könnten eine solche Anlage als Bewegungsangebot nutzen.
Huckarde
- Auch der Spielplatz Halmweg in Dortmund-Deusen bietet die Möglichkeit, den ehemaligen
Skaterplatz zur Pumptrack Anlage umzubauen. Die alten Rampen sind aus
Verkehrssicherheitsgründen abgebaut und entsorgt worden. Die Fläche ist asphaltiert
und müsste ohnehin saniert werden. An diesem Standort könnte eine kleinere

Pumptrack Anlage gebaut und erprobt werden.
Bei einer Pumptrack Anlage werden alle Altersgruppen angesprochen: vom Kleinkind, das in
der Lage ist, ein Rad oder Roller zu fahren, bis hin zu jungen Erwachsenen, die riskantere
Möglichkeiten auf dem Rad wählen können.
Ebenso kann ein Pumptrack auch mit Skateboard, Longboard, Inlineskates oder Scooter befahren
werden.
Zu Punkt 3: Erfahrungen anderer Kommunen
Für die Recherche wurde Kontakt zu den Nachbarstädten Hagen und Lünen aufgenommen:
Stadt Hagen
Die Anlage Pumptrack ‚Bohne‘ wurde von einem professionellen Fachbetrieb, der sich auf
Pumptrack Anlagen spezialisiert hat, geplant und gebaut. Die Kosten für die Planung und
Durchführung beliefen sich seinerzeit auf 130.000 €, wobei das Gelände (Unterbau) schon im
Rahmen der Gesamtmaßnahme durch eine andere Firma vorbereitet worden war und diese
Kosten in der oben genannten Summe nicht erfasst sind. Der Fachbetrieb erhielt den Auftrag
im Februar 2017 und zur Bauausführung kam er in der Zeit vom 07.08. - 15.08.2017.
Neben der regelmäßigen Reinigung von Unrat und sonstigen Ablagerungen hat sich bisher
noch kein nennenswerter Unterhaltungsaufwand ergeben.
Stadt Lünen
Die Halde Viktoria in Lünen-Gahmen wurde im Rahmen eines mehrjährigen Aufwertungsvorhabens zu einem wohnortnahen Naherholungsbereich entwickelt.
Neben vielen anderen Attraktionen wurde auch eine Pumptrack Anlage errichtet. Das nahegelegene Gymnasium ist bei der Planung beteiligt worden. Nach Auskunft der Stadt Lünen ist die Anlage sehr gut angenommen worden.
Es existiert dort eine Kooperation von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und der Stadtverwaltung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen übernehmen die Wartung und die Pflege der Anlage. Die Kosten für die Pumptrack-Anlage belaufen sich auf 200.000 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine flächenmäßig sehr große Anlage handelt.
Zu 4.: Kosten einer Anlage
Die Kosten liegen bei ca. 120 € pro m² und damit weit unter den Preisen z.B. für ein Fußballfeld. In seiner Asphaltvariante ist ein Pumptrack sehr langlebig, extrem wartungsarm und somit entstehen kaum Unterhaltungskosten.
Beim Bau des Kinder- und Jugendsportparks in Dortmund Hombruch werden auch ein
Pumptrack und eine Kinderlaufradstrecke eingerichtet. Die veranschlagten Kosten belaufen
sich hierfür auf 121.900 €. . Das Jugendamt und das Grünflächenamt prüfen bereits weitere vorhandene Spielanlagen, die für eine Pumptrack Nutzung geeignet wären, ohne weitere Flächen zu versiegeln. Zu den Unterhaltungskosten konnten die Stadt Hagen und die Stadt Lünen keine konkreten Angaben machen.
Auch für die in Bau befindliche Pumptrack Anlage im Sportpark Hombruch können noch
keine Kosten für die Unterhaltung genannt werden.
Nach vorsichtigen Schätzungen durch das Grünflächenamt können für Unterhaltung und Reinigung der Pumptrack Anlage ca. € 7.000 im Jahr anfallen……


Herr Schmidtke-Mönkediek bedankte sich für die ausführliche Beantwortung und erklärte, dass seine Fraktion zu gegebener Zeit auf das Thema zurückkommen würde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
45. TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung/ z. Prüfauftrag v. 23.06.2021
(Drucksache Nr.: 20306-21-E3)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag des Ausschusses aus der Sitzung vom 23.06.20210 vor:


….mit der oben genannten Eingabe wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die im
Standardraumprogramm unter den Nr. 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung auf Unisex-Toiletten geändert werden kann, sodass eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt. Begründet wird dieser Prüfauftrag damit, dass die Geschlechter der Mitarbeiter nicht auf Dauer gleichbleiben. Da mittelfristig die Mitarbeiteranzahl von Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten zunehmen wird, wäre es ratsam "offen" bzw. vorgabenfrei zu bauen, um spätere kostenpflichtige Umbauten vermeiden zu können.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Das Raumprogramm stellt den detaillierten Raum- und Flächenbedarf einer TEK in
tabellarischer Form dar. Grundlagen zur Ermittlung des Raum- und Flächenbedarfs für
künftige TEK-Gebäude waren dabei u.a. die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Die ASR A4.1 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und ist
demnach bei allen öffentlichen Gebäuden, die als Arbeitsstätte dienen, zu beachten.
Laut ASR A4.1 Punkt 4 Absatz 6 sind für weibliche und männliche Beschäftigte getrennte
Sanitärräume einzurichten. Genderneutrale Toiletten sind darin bisher nicht berücksichtigt.
Daher wurde im vorliegenden Raumprogramm, das durch eine fachbereichsübergreifende
Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, eine Aufteilung der WC-Einzelräume
nach "Damen" und "Herren" abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter vorgenommen. Zudem
wird ein Behinderten-WC im Gebäude vorgesehen, welches gleichzeitig als Besucher-/
Unisex-WC genutzt werden kann.
Grundsätzlich werden bei Bauprojekten der Stadt Dortmund die gesetzlichen Regelungen
eingehalten. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen verändern, wird die TEK-Bauleitlinie
entsprechend angepasst……

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.13
46. Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21516-21-E4)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…..Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 22.06.2021 wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch sind die Einnahmen, die die Stadt Dortmund durch die Elternbeiträge für
Kita, Kindertagespflege und OGS pro Jahr generiert?
Die nachfolgende Darstellung stellt eine Hochrechnung der im April vereinnahmten
Elternbeiträge auf das gesamte Kindergarten- bzw. Schuljahr dar. Die Erstattungen
aufgrund der Corona Pandemie sind hier nicht berücksichtigt.







Tabelle 1
Einkommens-stufe
U3-
25 Std.
U3-
35 Std.
U3-
45 Std.
Ü3-
25 Std.
Ü3-
35 Std.
Ü3-
45 Std.
Kinder-
tages-
pflege
OGS
gesamt
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
4
12
0
7
17
10
18
68
3
0
10
25
0
15
25
21
57
154
4
0
26
55
0
48
87
49
130
394
5
0
32
72
1
83
122
73
202
584
6
0
44
101
0
118
166
114
235
777
7
0
58
103
0
175
205
156
254
951
8
0
70
142
1
217
287
155
261
1134
9
0
94
205
1
191
336
232
291
1350
10
0
183
292
0
320
591
459
493
2338
11
0
137
362
0
268
543
427
504
2242
12
0
101
340
0
271
593
397
449
2152
13
0
121
258
0
208
497
341
443
1868
14
0
128
544
0
365
1088
605
773
3501
15
0
38
255
0
151
413
240
325
1421
16
0
74
290
0
308
465
429
587
2152
gesamt
0
1.119
3.056
4
2.744
5.435
3.789
5.022
21.168
Angaben in Tausend €
Hinweis: Durch Rundungsdifferenzen können sich geringfügige Abweichungen ergeben.
Im aktuellen Kindergarten- bzw. Schuljahr werden voraussichtlich Elternbeiträge in Höhe
von insgesamt 6,5 Mio. € durch das Land NRW und die Stadt Dortmund aufgrund der
Betreuungsausfälle in der Corona Pandemie übernommen.
2. Wie hoch wären die Mindereinnahmen, wenn die Beitragsfreiheit der Elternbeiträge
auf die Stufe 2 ausgedehnt würde – jeweils unterteilt in U3 und Ü3 und der
Betreuungszeiten sowie in OGS und Kindertagespflege?
Bitte geben Sie analog hierzu dies auch für die Stufe 3 und 4 wieder.
Durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die Einkommensstufe 2 hätten sich (ohne
Berücksichtigung der o.g. Erstattungen) Mindererträge i. H. v. ca. 68.000 € ergeben.
Durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die Einkommensstufen 2 und 3 hätten
sich (ohne Berücksichtigung der o.g. Erstattungen) Mindererträge i. H. v. ca. 222.000 €
ergeben.
Durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die Einkommensstufen 2, 3 und 4 hätten
sich (ohne Berücksichtigung der o.g. Erstattungen) Mindererträge i. H. v. ca. 616.000 €
ergeben.
Eine detaillierte Übersicht kann der Tabelle 1 entnommen werden……

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.14
47. Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21516-21-E3)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 22.06.2021 wird wie folgt beantwortet:
1. Es wird um detaillierte Darstellung gebeten, wie viele Beitrag zahlende Kinder bzw.
Familien pro Beitragsstufe veranlagt werden. Es wird um Abbildung aller
Betreuungsformen gebeten.
Zahlungspflichtige Familien zum Stichtag 30.04.2021
Im gesamten Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021 gab es in Dortmund über 12.000
zahlungspflichtige Familien in den unterschiedlichen Betreuungsformen.
Zum Stichtag 30.04.2021 gab es in Dortmund ca. 10.000 zahlungspflichtige Familien, für
die kein Befreiungstatbestand zutrifft. Die Differenz ergibt sich aus unterjährigen An und
Abmeldungen sowie aus veränderten Einkommensverhältnissen. Die
zahlungspflichtigen Familien zum Stand 30.04.2021 verteilen sich wie folgt auf die
einzelnen Betreuungsformen und Einkommensstufen:

Einkommens-stufe
U3-
25 Std.
U3-
35 Std.
U3-
45 Std.
Ü3-
25 Std.
Ü3-
35 Std.
Ü3-
45 Std.
Kinder-
tages-
pflege
OGS
gesamt
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
4
9
1
20
33
31
120
218
3
0
10
18
0
36
42
43
186
335
4
0
23
35
0
87
96
93
282
616
5
0
25
41
1
120
121
114
324
746
6
0
29
48
0
129
123
140
304
773
7
0
33
43
0
150
124
134
272
756
8
0
35
50
1
150
140
125
239
740
9
0
39
63
1
114
136
145
233
731
10
0
66
79
0
157
203
245
351
1101
11
0
43
88
0
109
163
180
320
903
12
0
28
75
0
94
158
142
259
756
13
0
30
52
0
63
119
115
234
613
14
0
27
96
0
91
223
161
374
972
15
0
7
40
0
32
74
50
146
349
16
0
12
41
0
57
74
90
256
530
gesamt
0
411
778
4
1.409
1.829
1.808
3.900
10.139

2. Geht die Verwaltung aktuell davon aus, dass eine nennenswerte Anzahl von Kinder
nicht betreut werden, da Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 18.000€ aus
finanziellen Gründen auf eine Betreuung verzichten?
Aktuell hat die Verwaltung keine Hinweise darauf, dass eine nennenswerte Anzahl von
Kindern nicht betreut werden, da Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 18.000 €
aus finanziellen Gründen auf eine Betreuung verzichten. Grundsätzlich besteht für die
Einkommensstufen über 18.000 € die Möglichkeit einen Antrag auf Beitragsermäßigung
zu stellen, in dem eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend der
Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) durchgeführt wird….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
48. Mitteilungen der Vorsitzenden


Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Anmeldung zum Fachtag „100 Jahre Jugendamt- Die Geschichte der Jugendhilfe in Politik und Verwaltung“ am 17.09.2021 noch bis zum 26.08.2021 möglich sei.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:35 Uhr.




Spaenhoff Gövert Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 zu Fragestellung TOP 2.8 -Sitzung 23.06.21.pdf) (See attached file: Anlage 2 zu TOP 3.6.pdf) (See attached file: Anlage 3 zu TOP 4.6 Freie Planstellen Stand 12.20.pdf)