Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 21.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/1
Ralf Rüddenclau – 20/2
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Sabine Steckelbach – 23/FB
Pascal Ledune – 8/GF Inv
Dr. Stefan Mühlhofer – 41GfD
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Tobias Ehinger – 42/GfD
Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/CIO
Tim Frommeyer – 3/Dez-BL
Birgit Niedergethmann – 61/4
Carola Jaschewski – 1/GBIII
Manfred Kruse – 33/FBL
Horst-Günter Nehm – 80/GF SV
Jürgen Krause – 1/GB 1

3. Gäste:

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 21.03.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.02.2019


2. Finanzen

2.1 Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Kommunalbeamten*innen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13803-19)

2.2 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts"
- Abschlussbericht zum Projekt -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)

2.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)

2.4 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13179-19)

2.5 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12691-18)
2.6 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13112-19)

2.7 Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12599-18)

2.8 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13257-19)


3. Beteiligungen

3.1 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2019
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 14.02.19 erhalten.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019

3.2 Vertreter des Oberbürgermeisters im kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-19)

3.3 Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13467-19)

3.4 KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13548-19)


4. Liegenschaften

4.1 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13673-19)


5. Sondervermögen

5.1 Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-18)
5.2 Gründung und Standort der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12826-18)


6. Sonstiges

6.1 Welthumanistentag
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13790-19)

6.2 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

6.3 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2019
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 14.02.19 erhalten.

6.4 Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13424-19)

6.5 Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)

6.6 Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13444-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2019

6.7 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2018 und Vorjahre
Drucksache Nr.: 13557-19

Kenntnisnahme
Die Unterlagen werden nachversandt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Suck benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:

Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13705-19)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.5 behandelt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt, die folgende Vorlage nicht wie vorgesehen nichtöffentlich, sondern im öffentlichen Teil zu behandeln:
Ausschreibung im Verfahren "Geld oder Stelle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13817-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.9 behandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.02.2019

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.02.2019 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Kommunalbeamten*innen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13803-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die finanziellen Auswirkungen einer möglichen inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Kommunalbeamten*innen zur Kenntnis.






zu TOP 2.2
"Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts"
- Abschlussbericht zum Projekt -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich nicht um einen „Abschluss zum Projekt“ handeln könne, da noch Veränderungen bis 2022 statt fänden, weitere Berichte müssten folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Abschlussbericht des Projektes „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)

Auszug aus der noch nicht genehmigten 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.05.19
Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 21.03.19

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Tabelle der Anlage, Zeile 1, Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 70 T Euro eingestellt seien. Der textlichen Erläuterung sei nicht klar zu entnehmen, ob diese 70 T Euro auf das Fußballmuseum zu beziehen seien. Falls ja, bittet er um Erläuterung, in welchem Kontext man das im 4. Quartal 2018 hätte machen müssen.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) gibt an, dass es sich tatsächlich um das Deutsche Fußballmuseum handele. Man habe kaufmännisch vorsichtig gefußt und den Wert auf die Quartalsergebnisse bzw. Hochrechnung für das Jahr 2018 in den Jahresabschluss übernommen. Es liege aktuell kein endgültiges Ergebnis für das Fußballmuseum vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 2.560.854,82 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.742.258,81 €.


zu TOP 2.4
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13179-19)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die anderen Fördergeber die Kostensteigerungen mittragen würden, oder ob ein Limit vorgesehen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass er davon ausgehe, dass keine weiteren Kostensteigerungen eintreten werden. Falls doch, müsse man bei Herrn Wilde (StR) nachfragen, ob sich daraus weitere Verhandlungen mit der Fördergeberseite ableiten lassen würden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt sich die Frage, ob man bei dieser enormen Kostensteigerung vielleicht den Fehler gemacht habe, sich für dieses Gebäude zu entscheiden.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass aktuell in vielen Themen der Baubranche Sprünge zu verzeichnen seien, die man nie für möglich gehalten hätte. Nachlässigkeit sei auf keinen Fall der Grund für die Kostensteigerung.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass die Steigerung überall bei Hochbauprojekten zu sehen sei. Für den Laien sei das kaum durchschaubar. Im letzten Jahr seien für Flüchtlingskosten aus öffentlichen Geldern 42 Mio. Euro verausgabt worden. Diese Investition sei auch für Flüchtlingskosten, aber freiwillig. Seiner Meinung nach sollten diese Gelder nicht dafür ausgegeben werden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass bereits gestern im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über das Thema diskutiert worden sei und Frau Linnebach (67/ kommissarische Amtsleitung) dort Fragen beantwortet habe. Das größte aufgetauchte Problem liege im Bereich der Statik.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) stimmt Herrn Kowalewski zu, die Debatte sei bereits gestern geführt worden, seine Fraktion werde zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kostenerhöhung für die Durchführung des
Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“
(DS-Nr.: 05925-16) in Höhe von 2.297.000 €, bei gleichzeitiger Maßnahmenverlängerung
bis in Haushaltsjahr 2022. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 3.673.000 € auf insgesamt 5.970.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 5.373.000 €
(90%) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10%) steigt von bisher 367.300 €
um 229.700 € auf insgesamt 597.000 €.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 5.970.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der
städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 29.850 €.

zu TOP 2.5
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12691-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von 2,0 vzv. Projektstellen für einen Zeitraum von drei Jahren.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.
zu TOP 2.6
Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13112-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.19 vor:

ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel fordert, den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) in die Beratungsfolge mit aufzunehmen, so dass auch dessen Votum in die abschließende Beschlussfassung einfließen könne. Unter dieser Voraussetzung werde man der Vorlage heute zustimmen.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass sich seine Fraktion dieser Haltung anschließen werde.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass es sich bei der Vorlage lediglich um eine Information handeln würde. Die Entscheidungen hierzu seien in der Vergangenheit getroffen worden, so dass bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiere. Man könne diese Vorlage aber gerne an den BuNB zur Kenntnisnahme weiterleiten, damit auch dieser einen aktuellen Sachstand zur Angelegenheit erhalte. Hiernach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Darüber hinaus überweist der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Angelegenheit an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zur dortigen Kenntnisnahme.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.19 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen folgende mündliche Zusatzanträge:

1) Zu Seite 4 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten
Rüschebrinkstraße“ – soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Der Rad- und Wanderweg wird als getrennter Rad- und Fußweg angelegt.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen mehrheitlich bei 16 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die
Linke & Piraten, Herr Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) dem
mündlichen Zusatzantrag zu.

2) Zu Seite 5 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten
Rüschebrinkstraße“ soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Darüber hinaus wird der geplante Rad- und Wanderweg möglichst kreuzungsfrei an
den Gartenstadtradweg angebunden.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen mehrheitlich bei 15 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die
Linke & Piraten), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 1 Enthaltung (Herr Borchardt/Die
Rechte) dem mündlichen Zusatzantrag zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt mit oben
genannten Zusatzanträgen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Empfehlung des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.03.2019 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.03.19 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und damit den darin enthaltenen mündlichen Zusatzanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzungen, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.

Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:


· Waldflächen

· Grünanlagen

· Rad- und Wanderweg

· Arten- und Biotopschutzflächen


Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro

Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.



Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.

zu TOP 2.7
Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12599-18)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.19 vor:
Hierzu liegt vor  Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr.: 12599-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des nachfolgenden Antrags:

Bei der Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ werden die beidseitig geplanten
Schutzstreifen als Radfahrstreifen dargestellt.
Begründung:
Schutzstreifen bieten keinen wirklichen Schutzraum für die Radfahrer*innen, da sie grundsätzlich vom Kraftfahrzeugverkehr überfahren werden dürfen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Straße - wie in der Vorlage beschrieben - mehrere besondere Ziele
ausweist, die eine hohe Frequentierung durch Kinder und Jugendliche mit sich bringen,
sollte ein besonderes Augenmerk auf eine sichere Radverbindung gelegt werden. Ein
Schutzstreifen ist dafür nicht ausreichend.“

ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass der Beirat Nahmobilität die Verwaltung darum gebeten habe, zu prüfen, ob die Straße „Am Hombruchsfeld“ aus dem klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz herausgenommen und z. B. zu einer „Fahrradstraße“ werden könne. Diese Herabstufung wurde von der Planungsverwaltung verneint, denn für den Verkehr sei diese Straße sehr wichtig, so dass sie im klassifizierten Netz verbleiben müsse. Diesen Vorschlag habe man auch schon vorab der Bezirksvertretung Hombruch vorgestellt, welche diese Auffassung teile.
Weiter informiert sie zu der Thematik der Radverkehrs-/Angebots- oder Radfahrstreifen darüber, dass man dieses sehr ausführlich im Beirat Nahmobilität diskutiert habe. Als Fachverwaltung habe man sehr bewusst die Angebotsstreifen statt die Radfahrstreifen gewählt. Hätte man sich für die Radfahrstreifen entschieden, wäre es durch den Busverkehr zwingend zu einer Fahrbahnbreite von 6,00 bis 6,50 Meter gekommen, weil der Bus die Radfahrstreifen nicht überfahren dürfe. Wenn man dann also von einer Breite von 6,00 bis 6,50 Meter für den Bus im Begegnungsverkehr und einem zusätzlichen, beidseitigen Radfahrstreifen ausgehe, verbleibe nur ein sehr geringer Teil für den Gehwegbereich. Aus diesem Grund habe man sich für die Angebotsstreifen und somit zu Gunsten des Gehweges und des schmaler wirkenden, asphaltierten Fahrbahnbereiches, entschieden. Dieses wurde auch so vom Beirat Nahmobilität mitgetragen. Hierzu zitiert sie folgende Empfehlung vom Beirat Nahmobilität:
„Wenn eine Herabstufung dieser Straße nicht möglich ist, spricht sich der Beirat Nahmobilität ausdrücklich für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes aus und empfiehlt zugunsten der breiteren Gehwegflächen die Weiterverfolgung der beigefügte Querschnittsaufteilung mit Schutzstreifen in einer Breite von 1,75 m zuzügliche Sicherheitstrenntreifen von 0,5 m bei parkenden Fahrzeugen.“

Aufgrund der o. a. Ausführungen der Verwaltung, zieht Herr Rm Frebel den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion zurück.

Außerdem einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung des Beirates für Nahmobilität für die weitere Beratung auch der Bezirksvertretung Hombruch zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.19 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Planungsvolumen in Höhe von 200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 2.8
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13257-19)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da der Fachausschuss erst am 26.03.19 tage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.9
Ausschreibung im Verfahren "Geld oder Stelle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13817-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter TOP 1.3 der öffentlichen Tagesordnung auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig entschieden, die nichtöffentliche Vorlage auch im öffentlichen Teil zu diskutieren und dann im nichtöffentlichen Teil zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil, wie vorgesehen unter TOP 2.2, entfällt damit.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2019
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 14.02.19 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.19 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13242-19-E1) vom 05.02.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am
Phoenix-See jetzt realisiert werden soll.
2. Die Gedenkstätte wird – wie ursprünglich geplant - am Südufer des PHOENIX
Sees, am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße
zum See, eingerichtet.
3. Den Alternativstandort auf der Kulturinsel des Phoenix-Sees lehnt der Ausschuss
ab.

Begründung:
Schon 2013 erarbeiteten Studierende der FH Dortmund in Kooperation mit der Mahn- und
Gedenkstätte Steinwache Konzepte für eine Gedenk- und Informationsstätte zur Zwangsarbeit
während des Nationalsozialismus. Der favorisierte Entwurf wurde mit dem Standortvorschlag
am Südufer des Phoenix-Sees am 03.04.2014 dem Gestaltungsbeirat präsentiert.
Nach Darstellung des Leiters der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Herrn Dr.
Mühlhofer, begann der Leidensweg für die Zwangsarbeiter an der Herrmannstraße, am
Emschertor als Zugang zum ehemaligen Werksgelände. Die Treppenanlage symbolisiert
dabei sehr anschaulich "den Abstieg in die Hölle", wie es Herr Dr. Mühlhofer formulierte.
Im Bereich am Ende der Treppe befand sich zudem das Lager der Gestapo.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt hatte die Errichtung einer Gedenkstätte für die ehemaligen
Zwangsarbeiter*innen deshalb genau an dieser Stelle empfohlen. Der Rat hat dazu
2014 den entsprechenden Beschluss gefasst.
Herr Klösel (SPD-Fraktion) bittet darum, das Votum der Bezirksvertretung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Verwaltungsvorlage einschließlich des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte als erstes folgenden Beschlussantrag:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass das Zwangsarbeitermahnmal am ursprünglichen Standort im Bereich des ehemaligen Emschertors (unterhalb des Korbinianbaumes) gebaut werden soll.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne/Linke/1 SPD), 9 Gegenstimmen (CDU/SPD) abgelehnt

Danach ließ Bezirksbürgermeister Sascha Hillgeris über die Vorlage abstimmen, dass Zwangsarbeitermahnmal auf der Kulturinsel zu errichten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt ausdrücklich den letzten Absatz auf Seite 2 ab, indem von einer intensiven Debatte innerhalb der Hörder Bürgerschaft und seiner Bezirksvertretung die Rede ist.

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (CDU/SPD/Linke) und 4 Gegenstimmen (Grüne/1 SPD) so beschlossen
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates vom 21.02.19 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) vor:

„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt folgende Änderung der Vorlage:
Statt einer einseitigen Gedenkstätte, sollte gerade der Standort am Phoenixsee mit einem
Mahnmal gefüllt werden, das allen Toten gerecht wird, die in der Endphase des zweiten Weltkriege sin Dortmund ihr Leben verloren haben. Insbesondere zu berücksichtigen sind dabei die zahllosen Toten des angloamerikanischen Bombenterrors, von dem insbesondere Hörde und die Phoenix-Werke betroffen waren. Am Standort der Kulturinsel auf dem Phoenix-See sollte deshalb ein Mahnmal errichtet werden, das diesem Anspruch des umfassenden Gedenkens gerecht wird.“

Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt und den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) an den Ausschluss für Kultur, Sport und Freizeit und Den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur weiteren Beratung überwiesen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.19 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Vorlage am 05.02.2019 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13242-19-E1) vom 05.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 9/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 20.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig ab.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus ihrer Sitzung am 12.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde einschließlich des Hinweises einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zu folgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion sich enthalten werde, da der Standort nicht der richtige sei. Der ursprüngliche Standort sei der bessere. Grundsätzlich sei ihre Fraktion für das Mahnmal.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass er nicht grundsätzlich gegen Mahnmale oder Gedenkveranstaltungen sei, aber die existierende Zahl sei in dieser Stadt zu hoch und werde auch von den Bürgern und Bürgerinnen dieser Stadt kritisch gesehen. Deshalb lehne seine Fraktion die Vorlage ab.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) signalisiert, dass wenn ein Mahnmal für die Zwangsarbeiter errichtet werden soll, dann an der Stelle, wo nichts mehr von den Geschehnissen zu sehen sei. Das habe was mit Bekenntnis zur Geschichte zu tun. Zum Standort sei zu sagen, dass der ursprüngliche Standort von der Mehrheit der Anwohner nicht gewünscht sei. Wichtig sei, dass es nah an der Stelle zu finden sei, wo die Zwangsarbeiter gearbeitet hätten und wo sie gestorben seien.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) zeigt auf, dass es wichtig sei, diese Mahnmale aufzustellen und auch zu erhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 19.03.19 und empfiehlt dem Rat der Stadt einschließlich des Hinweises der Bezirksvertretung Hörde zum letzten Absatz, Seite 2 der Vorlage, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter.
2. Die Kulturinsel des Phoenix-Sees als Standort für die Gedenkstätte.
3. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.

zu TOP 3.2
Vertreter des Oberbürgermeisters im kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund schlägt der GELSENWASSER AG vor, Herrn Stadtrat Norbert Dahmen als Vertreter des Oberbürgermeisters in den kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG zu berufen.

zu TOP 3.3
Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13467-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgesehene Neubesetzung des Mandats im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau mbH zum 01.04.2019 mit Herrn Arnulf Rybicki zur Kenntnis und beschließt diese vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Vertretung.

zu TOP 3.4
KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13548-19)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es sich um eine sehr wichtige Vorlage handele. Damit könne die KSGBG neu strukturiert werden. Ordnungspolitisch sei seine Fraktion grundsätzlich gegen diesen Deal gewesen. Für seine Fraktion werde es keinen Verkauf dieser Anteile unter Wert geben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass hier nur die Gesellschaftsverträge geändert würden. Das sei diskriminierungsfrei und ohne vorgegebene zwingende Richtung.

Herr Rettstadt gibt zu bedenken, dass es in Zukunft schwierig sein werde, einen kommunalen Partner zu finden, da die Rahmenbedingungen sich so ändern würden, dass es sich nicht lohne oder insgesamt im rechtlichen Kontext schwierig werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass hier nur nachgeholt werde, was mit dem Kauf der zweiten Tranche in Aussicht gestellt worden sei.
Er bittet darum, den heute nicht vorliegenden Vertrag zur Verfügung zu stellen.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) erklärt, dass eine Mail mit dem Vertrag an alle Fraktionen versendet worden sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass er die Veränderung der Gesellschaftsverträge für geboten halte.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bestätigt den Eingang der Mail von der Stadtkämmerei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH zu.

zu TOP 3.5
Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13705-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu.







4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13673-19)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13673-19-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13673-19-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
im Haushalt 2019 wird erstmals eine Verlustübernahme für das Fußballmuseum in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt.
In dem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In der Presse war von Überschüssen zu lesen, die das Fußballmuseum 2016 und 2017 erzielt hat. Auch für 2018 werden erneut Überschüsse erwartet. Wofür werden diese Überschüsse verwendet?

2. Warum wurden vor dem Hintergrund anhaltend positiver Geschäftsergebnisse des Museums Gelder für eine mögliche Verlustübernahme beim Fußballmuseum im städtischen Haushalt 2019 eingestellt?

3. Inwieweit konnten die für 2019 notwendigen Fördergelder in Höhe von 350.000 Eu-ro, die laut Konsortialvertrag mit dem DFB seitens der Stadt jährlich bereitgestellt werden müssen, für das laufende Jahr eingeworben werden?

4. Für welchen Zeitraum haben sich die Fördergeber verpflichtet, die Fördersumme zu zahlen?



Begründung: Mitte letzten Jahres war nach Information der Verwaltung zu einer GRÜNEN Anfrage (DS-Nr: 10946-18-E1) noch nicht klar, ob und in welcher Höhe, die von der Stadt akquirierten und zum Ende 2018 auslaufenden Sponsorenverträge für das Fußballmuseum weitergeführt werden können. In der gleichen Stellungnahme heißt es auf die Frage nach dem Risiko für einen städtischen Verlustausgleich zudem: „Auch für das laufende Geschäftsjahr 2018 rechnet das Fußballmuseum wie im vergangenen Jahr mit mehr als 200.000 Besuchern und Eintrittserlösen von mehr als 2 Mio. €, wodurch aller Voraussicht nach auch in 2018 ein positives Jahresergebnis erzielt werden kann. Rückstellungen für einen vermeintlichen Verlustausgleich in 2018 wurden im Haushalt demnach nicht gebildet.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur oben genannten Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußere ich mich in Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt:

Zu Frage 1 – Überschüsse 2016 bis 2018:

Die Jahresüberschüsse in den Geschäftsjahren 2016-2018 wurden bzw. werden mit den Verlustvorträgen aus der Pre-Opening-Zeit (2009-2015) verrechnet.

Zu Frage 2 – Mögliche Verlustübernahme im städtischen Haushalt 2019:



Zu diesem frühen Zeitpunkt des laufenden Jahres kann das Ergebnis des Deutschen Fußballmuseums noch nicht beziffert werden. Das Ergebnis des Fußballmuseum fußt auf vielschichtigen Einnahmesäulen (wie z.B. Eintrittserlöse, Besucherprogramme, Flächen- und Eventvermarktung, Sponsoring etc.). Vorsorglich wurde ein vermeintlicher Verlustausgleich in den Haushalt der Stadt Dortmund eingestellt.

Zu Frage 3 – Durch die Stadt Dortmund eingeworbene Sponsorenbeträge 2019:



In Bezug auf die im Konsortialvertrag geregelte Verpflichtung der Stadt Dortmund liegen zum aktuellen Zeitpunkt für das laufende Geschäftsjahr Vertragsabschlüsse mit Sponsoren in Höhe von 380 T€ vor.

Zu Frage 4 – Laufzeiten der Sponsorenverträge:

Die Vertragslaufzeiten mit den Sponsoren wurden individuell vereinbart und laufen mindestens bis Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Antwort. Es hätten sich noch folgende Nachfragen ergeben:

- Die von der Bezirksregierung in der Genehmigung der Haushaltssatzung aufgeführten 150.000 Euro für das Fußballmuseum wurden in der Sitzung des Ausschusses einmal als Rückstellung für eine mögliche Verlustübernahme und einmal als Erstattung des Gehalts des zweiten Geschäftsführers der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum durch die Stadt definiert.
Welche der beiden Aussagen ist richtig?

- Unter welchem Haushaltsposten und in welcher tatsächlichen Höhe wird die vom Rat im Mai 2018 beschlossene Finanzierung des zweiten Geschäftsführers der DFB-Stiftung Fußballmuseum durch die Stadt verbucht?


- Ergänzend zu der schriftlichen Beantwortung unserer Frage 3 - „Durch die Stadt Dortmund eingeworbene Sponsorenbeträge 2019“ - bitten wir die Verwaltung darzulegen, mit welchen Unternehmen Sponsorenverträge mit jeweils welcher Laufzeit abgeschlossen wurden.

- Wann wird, entsprechend des Beschlusses im Finanzausschuss vom 30.04.2015, dem Ausschuss ein Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des DFB-Museums vorgelegt?

Weiterhin weist er auf den einstimmigen Beschluss des AFBL vom 30.04.15 hin, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zeitnah und regelmäßig, mindestens einmal jährlich im Jahresabschluss, über die wirtschaftliche Entwicklung des DFB-Museums zu informieren. Das sei so nicht passiert. Er halte das für wichtig, um eine Übersichtlichkeit des Museums und die Rolle, die die Stadt dabei spiele, zu erhalten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fragen noch einmal schriftlich zu stellen, damit präzise darauf geantwortet werden könne.

Weiterhin zeigt er auf, dass bekannt sei, wie der Konsortialvertrag und die Haushaltsaufstellung dazu aussehen würden. Das sei alles nachlesbar und jederzeit einsehbar. Wie die Details zu den Sponsoring Verträgen aussehen, könnte nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung geklärt werden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zeigt auf, dass es tatsächlich keine jährliche Berichterstattung gegeben habe. Bezüglich der 150 T€ fragt auch er nach, ob dieses Geld dafür gedacht sei, einen Geschäftsführer davon zu bezahlen. Seines Wissens würden beide Geschäftsführer derzeit vom DFB gestellt. Bei der Beschlussfassung sei den Wenigsten klar gewesen, dass die Stadt einen DFB-Geschäftsführer bezahlen würde.

Herr Stüdemann signalisiert, dass in Zukunft der AFBL, wie beschlossen, informiert werde. Ursprünglich sei nach Konsortialvertrag beschlossen, dass ein Geschäftsführer von der Stadt und der andere vom DFB gestellt werde. Derjenige, der von der Stadt gestellt worden sei, sei zur Stadt zurückgegangen. Da aber beide jetzt dort arbeitenden Geschäftsführer, der eine sei der Prokurist gewesen, sehr gut harmonieren und man nicht auf den Kaufmann verzichten wollte, habe man jetzt stattdessen die Stelle für Digitale Kanäle und Formate mit einer städtischen Finanzierung eingesetzt. Das sei im Rat und auch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erörtert worden.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) erklärt, dass die 150 T€ nichts mit einem evtl. anstehenden Verlust zu tun hätten, sondern im Wesentlichen auf dem Geschäftsführerendgeld beruhe.

Herr Langhorst stellt fest, dass mit der Erklärung von Herrn Heynen die Antwort des Oberbürgermeisters zu Frage 2 nicht richtig sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, eine präzisierte Antwort mit Organigramm dem Ausschuss nach den Sommerferien vorzulegen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion ausschließlich wissen wolle, wofür die 150 T € benutzt würden und welche Antwort der beiden vorliegenden die richtige sei.

Herr Stüdemann zeigt aufl, dass die entsprechenden Positionen zum DFB-Museum im HH-Plan 2019 ff im virtuellen Amt 2D (Beteiligung Dezernat 2) in der Produktgruppe 2D_0040201 zu finden seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-18)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2019
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13047-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 07.03.19 vor:
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf zu dieser Vorlage habe.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) teilt die Bitte von Frau Stackelbeck, da ihre
Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Antrag stellen werde.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften eine Synopse der alten und neuen Betriebssatzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die og. Vorlage wurde bereits im Ausschuss für Personal und Organisation am 07.03.2019 beraten. Dabei wurde die Bitte vorgetragen, die wesentlichen Änderungen in der vorgelegten, modifizierten Betriebssatzung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.03.2019 darzustellen.

Beigefügt sende ich daher eine Fassung der vorgeschlagenen neuen Betriebssatzung, in der die wesentlichen Änderungen blau markiert wurden.

Anlage: Seite 1 bis 6: (Seite 3 bis 6 ohne Anmerkungen, deshalb hier nicht aufgeführt)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Neuausrichtung des SV GVVF

2. den anliegenden Entwurf der Betriebssatzung für das SV GVVF

zu TOP 5.2
Gründung und Standort der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12826-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Gründung der „Akademie für Theater und Digitalität“ als 6. Sparte des Theater Dortmund und beauftragt die Verwaltung die Satzung des Eigenbetriebes Theater Dortmund anzupassen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Standort Speicherstr. 19 als zukünftigen Standort der Akademie für Theater und Digitalität und beauftragt das SV GVVF mit der Planung des Vorhabens (Grundsatz- und Planungsbeschluss). Die Planung soll eine multifunktionale Nutzung als Labor sowie Weiterbildungsstätte vornehmlich ohne Veranstaltungscharakter mit max. 200 Besuchern sowie der Möglichkeit des modularen Ausbaus als nachhaltige Weiternutzung vorsehen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die jährlichen Mietkosten zuzüglich Betriebskosten für die Akademie dem Theater ab dem Bezugszeitraum ab dem Wirtschaftsjahr 2022/23 zuschusserhöhend zur Verfügung zu stellen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Akademie für Theater und Digitalität zum 01.02.2019 ihren Betrieb (Fortbildung und Forschung) aufgenommen hat und bis zur Fertigstellung der Immobilie Speicherstr. 19 interimsweise in der bisherigen Schreinerei im Theater untergebracht wird. Das Theater wird beauftragt eine entsprechende Nutzungsgenehmigung für eine digitale Laborwerkstatt ohne Spielbetrieb einzuholen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Welthumanistentag
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13790-19)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 13790-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN vor:
die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke & Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung über folgenden Antrag:

Die Gemeinschaft-Ruhr-Lippe des Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband NRW (HVD) erhält von der Stadt Dortmund einen einmaligen Zuschuss zur Feier des Welthumanistentages 2019 in Höhe von bis zu 8.000 €.

Sollten sich an dem beigefügten Konzept (s. Anlagen) des HVD Änderungen ergeben (müssen), z. B. durch eine Verlegung des Veranstaltungsortes aufgrund des Kirchentages, so ist dies von der Verwaltung zu unterstützen.

Begründung

Bereits seit 2015 hat der HVD im Zuge der Beratungen um den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag gegenüber den Fraktionen hohes Interesse bekundet, mit der evangelischen Kirche beim Kirchentag 2019 in den Dialog zu treten. Dies wurde positiv gesehen und von diversen Gesprächen der Fraktionen mit dem HVD begleitet. Die diesjährige Ausrichtung des Welthumanistentages ist eine sinnvolle Ergänzung zum 37. Deutschen Kirchentag. Es besteht erhebliches öffentliches Interesse an der Veranstaltung, die ohne finanzielle Unterstützung nicht stattfinden könnte.



Anlagen 1 bis 3:
Alle mit folgendem Absender:

1.
Antrag auf finanzielle Unterstützung des Humanistischen Verbandes NRW KdöR – Gemeinschaft Dortmund-Ruhr-Lippe zur Feier des Welthumanistentag, 21.Juni 2019.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 21. Juni eines jeden Jahres wird als Welthumanistentag weltweit gefeiert. Eine wach-sende Zahl konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen nimmt das astronomische Ereig-nis der Sommersonnenwende zum Anlass, am "längsten Tag des Jahres" den Dialog über ihre Überzeugungen und Erfahrungen zu erneuern und sich bei gemeinsamen Feiern zu begeg-nen und wiederzusehen.
Ausgehend von Vereinigungen von konfessionsfreien Menschen in den Vereinigten Staaten haben sich Feierlichkeiten nichtreligiöser Humanist_innen rund um die Sonnenwende mit der Zeit auch in anderen Ländern verbreitet. Im Rahmen einer Konferenz der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union in Oslo wurde am 21. Juni 1986 dieser Tag schließlich als Welthumanistentag zum offiziellen Feiertag für Menschen ausgerufen, die ihr Leben ohne Orientierung an religiösen Vorstellungen und auf Grundlage einer humanistischen Lebens-auffassung führen.
Der Feiertag soll auch dazu dienen, an die zentralen Werte, Ideen und Prinzipien einer huma-nistischen Lebensauffassung zu erinnern: vernunftorientiertes und rationales Denken, Selbstbestimmtheit, Individualität, Solidarität und Mitgefühl sowie die Gewissheit, dass alle Menschen nur ein einziges Leben besitzen.
Hier in Deutschland feiern wir den 21. Juni schon länger, bereits die Vorläuferorganisationen des humanistischen Verbandes in NRW, die freireligiöse bzw. freigeistige Landesgemein-schaft die 1956 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde, hat den 21. Juni als Feiertag begangen. Dieses Jahr findet zeitgleich zum Welthumanistentag auch der Evangelischen Kirchentag in Dortmund statt. Dies nehmen wir als Anlass unseren Feiertag stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Dabei verstehen wir unseren Humanistentag nicht als Konkurrenz zum Kirchentag, denn der Humanistentag richtet sich, wie auch an der beiliegenden Detailplanung ersichtlich, an konfessionsfreie Menschen, er mag aber gerade für diese Personen ein ansprechendes Angebot sein.
Gleichwohl ist die Gemeinschaft Dortmund-Ruhr-Lippe des Humanistischen Verbandes nicht in der Lage alle Kosten dieser Feierlichkeit alleine zu bestreiten. Durch die Gestaltung der Feier als Straßenfest in der Küpferstraße und an der Ecke Löwenstraße entstehen zwar keine Kosten für Raummieten, allerdings muss eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut wer-den. Natürlich entstehen auch Kosten für die Referent_innen, sowie die üblichen Verwal-tungs- und Organisationskosten.
Zum jetzigen Zeitpunkt Kalkulieren wir mit Ausgaben in Höhe von ca. 21.000 €. Wir haben unsere Angebote auf eine Besucherzahl von 200 – 400 Personen im gesamten Zeitraum aus-gerichtet. Wobei wir davon ausgehen, dass unsere Besucher_innen überwiegend aus Dort-mund und der Umgebung kommen werden.
Von der Stadt Dortmund erbitten wir eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 8.000 €, dies entspräche einer Bezuschussung von 20 €/Person. Darüber hinaus haben wir auch beim Land Nordrhein-Westfalen, der Staatskanzlei einen Antrag auf Bezuschussung gestellt.
Für Nachfragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hebebrand Thomas Oppermann
- Vorsitzender – Finanzreferent

2.
Humanistentag in Dortmund

21. Juni bis 23. Juni
Der HVD NRW und die örtliche Gemeinschaft Dortmund-Ruhr-Lippe, wollen in etwas größerem Rahmen den Welthumanistentag feiern. Der 21. Juni ist weltweit der Feiertag der Humanisten, bzw. der Humanistischen Idee.
Traditionell feiert die Gem. Dortmund-Ruhr-Lippe diesen Feiertag entsprechend. Durch den zeitgleich stattfindenden evangelischen Kirchentag, ergibt sich die Gelegenheit unseren Feiertag etwas größer und öffentlicher zu feiern. Dazu sollen im Umfeld der Geschäftsstelle in der Löwenstr. – bzw. Küpferstr. Zelte aufgebaut werden um dort zu feiern. Als öffentliche Veranstaltung, laden wir jede und jeden ein, mitzufeiern.
21.Juni
Ab ca. 19:00 Uhr werden wir mit unserer Feier beginnen. Dazu gehört eine kurze Ansprach vom Präsidenten und Vorsitzenden der Gemeinschaft. Die neuen Lebensfeier-Sprecher_innen werden in ihr Amt eingeführt, mit Titel Verleihung.
Einleitend gibt es einen Vortrag zur Geschichte des 21. Juni und seine Bedeutung als Feiertag “ Von der Sonnenwendfeier zum Internationalen Humanistentag“.
„Beachparty“ mit Sand und Liegestühlen.
Feuerschale wird entzündet.
Es gibt eine Feuershow – „Evil Flames“ aus Dortmund. Zusätzlich wird eine Klezmer Gruppe aus Bielefeld auftreten.
Mit Gitarren und Liederbücher wird der Abend entsprechen gestaltet und beendet.
22.Juni
Am drauffolgenden Samstag soll in Zelten um und in der Geschäftsstelle mit verschiedenen Veranstaltungen Raum sein zu diskutieren, gesellschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlicher weltanschaulicher und religiöser Perspektive zu kennenzulernen.
Dazu wird es mehrere Themen-Zelte geben.

1. Ein Zelt zu Lebensfeiern und weltlicher Lebensführung.

Von Humanistischer Seelsorge, zu Trauerbegleitung und Humanistischer Lebensberatung und Patientenverfügung stellen sich verschiedene Angebote vor.
Ein Schwerpunkt bilden dabei die weltlichen Lebensfeiern. Trauerfeiern, Hochzeiten und Namensfeiern und die Jugendfeier. Hier sollen Perspektiven und Ausdrucksformen eines weltlichen Lebens dargestellt werden.
Dazu gibt es mehrere Beiträge von Fachleuten und Philosophen, wie Dr. Joachim Kahl aus Marburg oder den Leiter der Humanistischen Akademie Ralf Schöppner.
Es soll ein Forum entstehen für eine offene Diskussion um weltliche Lebensführung.
Ein Humanistisches Speed-dating – „Meet a Humanist“ soll das Angebot in diesem Zelt abrunden.

2. Zelt für Entdeckungen und Wissen.
Dieses Ausstellungszelt umfasst zu einen eine Ausstellung aus dem Turm der Sinne in Nürnberg. Ausstellungsexponate, welche verdeutlichen wie unser Gehirn und unsere Sinne funktioniere aber auch täuschen lassen.
Eine zweite geführte Ausstellung stellt die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte dar. Sie liefert einen Einblick, wie aus ersten philosophischen Überlegungen in der Antike eines der wichtigsten Dokumente der Menschheit entstand.

3. Diskussions- und Forumszelt sowie die Geschäftsstelle
Ab 14:00 Uhr finden verschiedene Diskussionen und Vorträge statt. Dazu haben wir VertreterInnen aus weltlichen und kirchlichen Organisationen eingeladen. Folgende Diskussionsveranstaltungen sind geplant:
Selbstbestimmung am Lebensende.
Sexuelle Selbstbestimmung (§218 und §219a)
Spiritualität im weltlichen Alltag?
Religionsunterricht an Grundschulen wo bleiben Alternativen? Ethik, Philosophie und Humanistische Lebenskunde?
Haben konfessionsfreie Menschen Werte?
Religion ist ein Integrationshemmnis!
100 Jahre Weimarer Reichverfassung – Weltanschauung und Religion

Am Samstagabend soll ab ca. 20:00 Uhr mit dem Kulturproramm begonnen werden, dazu wurde eine Improvisationstheatergruppe eingeladen.
Dazu wird es von den Jungen Humanistinnen verantwortet, eigenen Jugendbereich geben, der zum Welthumanistentag insbesondere zum Thema Klimawandel, Menschenrechte und Demokratie verschiedene Workshops anbieten wird.
23. Juni
Zum Abschluss des Humanistentages wird am Sonntagmorgen von 10:00 – 12:00 eine offene Begegnungsveranstaltung durchgeführt. Dazu dient das bewährte Format 99 Minuten Humanismus, bei dem sich Menschen treffen um gemeinsam zu singen aber auch um zu Diskutieren, Texte vorzutragen und sich in einem respektvollen Miteinander auszutauschen. Wird erweitert auf 99- 21 Minuten, also 2 Stunden.

3.

Kostenaufstellung
Welthumanistentag in Dortmund 21. Juni – 23. Juni

Infrastrukturkosten

Zeltmiete
4 Zelte SG 500 3 Tage a 120 € 1.440 €
3 Zelte SG 20 3 Tage a 60 € 480 €
Tische und Bänke 100 Garnituren 1,50/Tag 450 €
Toiletten , Wasser, Strom etc. 600 €
Absperrungen und Sicherheit 1.500 €
Sicherheitsdienst Nachts 750 €
Müllentsorgung etc. 500 €
Programmkosten

Referenten Honorare 3.400 €
Referenten Fahrtkosten / Übernachtung 1.500 €
Ausstellung Turm der Sinne 4.000 €
Theater/Feuer/Musik 3.100 €
Jugendbereich 1.500 €

Werbung
Material und Druck 1.500 €
Summe 20.720 €
Zuschuss Stadt Dortmund 8.000 €

Herr Kowalewski 8Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass der Welthumanistentag zeitgleich zum Kirchentag stattfinde. Im Moment gäbe es ca. 45 % Nichtchristen in der Stadt, die sich an diesem Tag auch vertreten fühlen wollen. Dem stimme seine Fraktion gerne zu.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass auch seine Fraktion den Brief kenne. Zur Argumentation von Herrn Kowalewski sei zu sagen, dass nicht jeder, der nicht in der Kirche sei, automatisch im Humanistenverband sei. Der Zusammenhang mit dem Kirchentag erschließe sich seiner Fraktion nicht und werde deshalb ablehnen.

Herr Rettstatt (Fraktion FDP/Bürgerliste) zeigt auf, dass seine Fraktion dem Kirchentag unabhängig von Religion wegen der Großveranstaltung für Dortmund mit sehr gutem Werbeeffekte für die Stadt zugestimmt habe. Die Humanistenanfrage sei legitim, aber deutlich kleiner und mit nicht so großem Werbeeffekt. Ein Aufwiegen der beiden Veranstaltungen halte er für nicht richtig. Deshalb werde seine Fraktion den Antrag nicht unterstützen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) werde ebenfalls dem Antrag nicht folgen. Ein Aufwiegen der beiden Veranstaltungen sei falsch.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass es sich eine kurze Vorlaufzeit für die Veranstaltung handele und deshalb nicht mehr im zuständigen Fachausschuss beraten und beschlossen werden könne. Deshalb sei dieser Antrag ein Ausnahmefall mit einer einmaligen Zustimmung.

Herr Reppin äußert die Sorge, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werde, der vielen anderen Organisatoren Tür und Tor öffne. Außerdem handele es sich um eine hochpolitische Veranstaltung einer kleinen Gruppierung.

Herr Kowalewski erklärt, dass seine Fraktion es völlig legitim finde, diese einmalige finanzielle Hilfe politisch zu unterstützen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt zu Protokoll, dass eine Deckung gefunden werde und man dieses Thema in der Kenntnisnahme unter überplanmäßigen/außerplanmäigen Ausgaben wieder finden werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.

zu TOP 6.2
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2019

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage aufgrund der fehlenden Empfehlung des Fachausschusses in der Sitzung am 14.02.19 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.19 vor:

Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge
Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in
öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste
werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich
nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch
gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird
kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten
Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von
Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.
Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen
Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung
der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird
abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von
Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras
daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne,
lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht
berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren
können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie
Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die
abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt
ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die
Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein
Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für
den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt
sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan
aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan
als Ganzes ist gut
Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten
Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen,
CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt
die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben
Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und
Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.
Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen
Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet,
jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.19 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion
Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale
Sicherheit“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden
Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der
Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung
vorzunehmen.

Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos,
RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese
Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt
wird.

Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für
das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine
Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem
Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme
des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den folgenden, vom Rat am 21.02.19 gefassten Beschluss, nachträglich zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretungen nehmen den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, den vorgelegten Masterplan zu beschließen.

Die Fachausschüsse nehmen den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, den vorgelegten Masterplan zu beschließen.

Der Integrationsrat nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, den vorgelegten Masterplan zu beschließen.

Der Seniorenbeirat nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.

Dem Rat ist zum Ende eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand zu berichten.

Der Rat stellt fest, dass es sich bei dem Masterplan Kommunale Sicherheit um einen Orientierungsrahmen handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet,
jedoch Einzelfallentscheidungen weder vorgreift, noch diese ersetzt.

zu TOP 6.4
Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13424-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt PuLS – „Parken und Laden in der Stadt“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität sofort umzusetzen.

2. Die haushaltsneutrale Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen (Mehraufwendungen sowie Mehrerträge) des Projektes in der Haushaltsplanung 2020-2022.

3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.05.2019 - 31.12.2022.

zu TOP 6.5
Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.19 vor:
ABVG 12.03.2019:

Herr Rm Gebel kritisiert die Vorlage insgesamt, indem er die einzelnen Kritikpunkte, wie z. B. kein barrierefreies Layout der Anlage zur Vorlage sowie inhaltliche Widersprüchlichkeiten bei den einzelnen Vorhaben für die Plätze ausführlich verdeutlicht.

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde. Weiter gibt er zu Protokoll, dass man für den Bereich des Hansaplatzes und der dort beschriebenen Bebauung nicht zustimmen werde.

Herr Rm Frebel schließt sich den Worten seines Vorredners für seine Fraktion an.

Herr Wilde informiert darüber, dass es sich bei der heutigen Vorlage zunächst um einen ersten „Aufschlag“ handeln würde. Im Anschluss hieran werde insgesamt eine weitere Aufbereitung der Inhalte erfolgen, im Rahmen derer auch die Beteiligung der Bürgerschaft (u. a. in Form einer „Planungswerkstatt“) stattfinden werde. Aufgrund aller hierdurch erlangten Erkenntnisse, werde dann eine weitere Vorlage erarbeitet, mit welcher ebenso die heute evtl. noch vorhandenen Unstimmigkeiten ausgeräumt würden. Außerdem werde die Verwaltung für jede einzelne Maßnahme vor einer Umsetzung jeweils gesonderte Vorlagen erstellen. Vor diesem Hintergrund bittet er darum, die Thematik heute offen anzunehmen und die Vorlage zu befürworten.

Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, lässt unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen wie folgt zur Vorlage abstimmen:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze in der Innenstadt“ zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines öffentlichen Dialogverfahrens in Form einer Planungswerkstatt zur Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen des „Masterplans Plätze in der Innenstadt“ und ermächtigt die Verwaltung, hierfür ein externes Büro zu beauftragen.

3. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff nicht berücksichtigte Mehraufwendungen in Höhe von 560.000,00 €, welche zusätzlich durch die Fachbereiche 3, 61 und 66 vorfinanziert werden.
zu TOP 6.6
Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13444-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2019
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Soziales aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.19 und folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 07.03.19 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 05.03.2019 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des
Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.19 vor
(Drucksache Nr.: 13444-19-E1):

Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung vom 28.02.19 zu TOP 7.1
Der Seniorenbeirat hat am 05.02.2018 einen Antrag zur Einführung der Landesehrenamtskarte
an den Rat der Stadt Dortmund gestellt. Diese Ehrenamtskarte wird seit mehreren Jahren von
den jeweiligen Landesregierungen unterstützt und ist in weit mehr als 200 Kommunen des
Landes NRW verfügbar. Der Seniorenbeirat hält die ehrenamtliche Tätigkeit in Dortmund für
unverzichtbar und ist daher der Meinung, dass die Ehrenamtlichen geworben, begleitet und
beschult werden müssen. Auch ist eine Wertschätzung dieser Ehrenamtlichen unverzichtbar.
Mit Einführung der Ehrenamtskarte, deren Voraussetzungen durch die Landesregierung
erarbeitet und von den teilnehmenden Kommunen übernommen wurden, war der
Seniorenbeirat der Ansicht, dass hier eine unkomplizierte Übernahme einer
Wertschätzungsmöglichkeit gegeben ist. Von daher begrüßt der Seniorenbeirat die Einführung
der Landesehrenamtskarte.

Leider fehlt im vorgelegten Konzept der beabsichtigte Termin der Einführung der Karte. Auch
sollte überlegt werden, ob die Gültigkeitsdauer der Karte nicht auf drei oder mehr Jahre
angehoben wird. Zur Gültigkeitsdauer gibt es keine Landesvorgabe, eine verlängerte Gültigkeit
würde den Verwaltungsaufwand nicht unerheblich reduzieren. Letztendlich hätte man auf
langjährige Erfahrungen anderer Kommunen zurückgreifen können, um beispielsweise den
personellen Aufwand besser einschätzen zu können.

Die im Konzept vom 19.02.2019 beschriebenen weiteren Vorschläge zur Wertschätzungskultur
und zum Förderfonds hält der Seniorenbeirat nicht für zielführend. Für die Vergabe von
zunächst 25.000€ werden Personalstunden und die Einrichtung eines Beirates geplant. Hier
sollte geprüft werden, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn es z.B. um die Vergabe von
Ehrenamtsnadeln, Engagementsausweisen oder Mitteln aus dem Förderfonds geht. Im Rahmen
der Erarbeitung der Vergabevoraussetzungen der Landesehrenamtskarte wurden sicherlich
auch Grenzfälle in die Überprüfung einbezogen. Es ist daher wichtig, dass alle Vergaben
transparent und beschrieben sind, um Ungerechtigkeitsvermutungen zu verhindern. In der
örtlichen Presse ist z.B. zu lesen, dass u.a. Aufwandsentschädigungen und Helferfeste
unterstützt werden sollen. Mit Einführung der Landesehrenamtskarte ist die Bearbeitung der
Anerkennungskultur im Ehrenamt sicherlich nicht abgeschlossen. Vielleicht wäre es sinnvoller,
die beabsichtigten besonderen Mittel in ein Dortmunder Modell zur Förderung der
Anerkennungskultur im Ehrenamt einfließen zu lassen und die Einführung der
Landesehrenamtskarte gesondert zu bearbeiten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die o. g. Empfehlung des
Seniorenbeirates zur Kenntnis und ist sich darüber einig, den Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden federführend über diese Empfehlung
beraten und entscheiden zu lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich
gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich der Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
· die Umsetzung des Konzepts zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell - durch die FreiwilligenAgentur Dortmund
· die Bereitstellung von jährlich 25.000 Euro zur Umsetzung des Förderfonds. Für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt soweit erforderlich eine Bereitstellung der Mehraufwendungen im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung nach§ 83 GO NRW, da die Mehraufwendungen in der Haushaltsplanung 2019 noch nicht enthalten sind
· Die Einrichtung einer halben Personalstelle zur Unterstützung der FreiwilligenAgentur beim Fachbereich I und Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan.

zu TOP 6.7
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2018 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13557-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.





Monegel Dr. Suck Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin