Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 01.10.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 03.09.2015

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02011-15)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01863-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02019-15)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01903-15)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)
3.6 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.7 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

3.8 Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01944-15)

3.9 Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

3.10 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01970-15)

3.11 Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01471-15)

3.12 Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)

3.13 Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

3.14 Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-15)

3.15 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01929-15)

3.16 Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)
3.17 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)

3.18 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)

3.19 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

3.20 Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

3.21 Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00935-15)

3.22 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01436-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

5.2 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02112-15)

5.3 Situation von Flüchtlingen in Dortmund
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02202-15-E1)
- Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 03.09.2015 versandt. -
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02209-15-E1)
- Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 03.09.2015 versandt. -
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02206-15-E1)
- Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 03.09.2015 versandt. -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)
6.2 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02129-15)

6.3 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02031-15)

7. Schule

7.1 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Druchsache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

9.2 GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02159-15)

9.3 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-15)

9.4 GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02210-15)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)

9.6 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)


9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 03.09.2015 versandt. -

9.8 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02051-15)

9.9 Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02061-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00909-15)

10.2 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

10.3 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)

10.4 Jahresbericht der Feuerwehr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02015-15)

10.5 Bericht über das Berufungsurteil zur Sperrgebietsverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02389-15)

10.6 Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney;
hier: Erweiterungsbau "An der Buschmühle"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02464-15)

10.7 Benennung von Delegierten für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02471-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -




Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Rettstadt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnungspunkte

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

3.6 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

und

3.7 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien beraten wurden.

Darüber hinaus stimmte der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig zu, den Punkt

10.3 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)
von der Tagesordnung zu nehmen, da der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage in seine Haushaltsberatungen geschoben hat.


Zudem wies Herr OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)


zurückgezogen hat.


Weiterhin machte Herr OB Sierau darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage

9.6 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)


in nichtöffentlicher Sitzung beraten hat. Im Hauptausschuss und Ältestenrat bestand Einvernehmen, die Angelegenheit, wie vorgesehen, im öffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 03.09.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 03.09.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02011-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahme des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01863-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der Begründung vom 13.03.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02019-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 274 - nördlich Seekante - sowie teilweise Änderungen der Bebauungspläne Hö 103 - südlich Hermannstraße - und Hö 236 - Phoenix-Gymnasium -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01903-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Planfeststellung für den 4-streifigen Ausbau der B54 von der Einmündung der B236 (Stadtgrenze Dortmund bei Bau-km 0+080,000) bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße (Bau-km 2+809,829) sowie den hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz und Anlagen Dritter, den Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01944-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben "Erneuerung der Verkehrsstation Dortmund Hbf"
hier: Benehmensherstellung mit der Stadt Dortmund zu einer geänderten Planung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01835-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen ab 23:00 Uhr sowie die verspäteten Starts ab 22:30 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01970-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Schallschutzfensterprogramm: Änderung der Förderrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01471-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.







zu TOP 3.12
Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 vor:
„Herr Rm Waßmann (CDU) weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe (FDP/Bürgerliste) betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.

Mit den o. a. Hinweisen der CDU- Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 01865-15) zu folgen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 26.08.2015:

„Unter Hinweis auf die Diskussion in der letzten Sitzung der BV gab Frau Furkert vom Amt
für Wohnen und Stadterneuerung noch einige Hinweise. Insbesondere gab sie zu verstehen,
dass die als Anlage zum Projektbogen beschriebenen Maßnahmen eher aus formalen Gründen
dargestellt werden. Insoweit würden auch die Maßnahmen „Umbau KESS/ (Aus)bau
Bürgerzentrum“ unter einer Förderziffer – „Ertüchtigung öffentlicher Einrichtungen“
aufgeführt.
Hinsichtlich des gewünschten Bürgerzentrums werde sich die Standortfrage aus einer
Bestandsaufnahme i. V. m. der Bedarfsnachfrage ergeben. Sie machte auf Nachfrage
allerdings auch deutlich, dass sie den jetzigen Standort des Bürgergartens für die Errichtung
eines Bürgerzentrums aufgrund der vorhandenen Restriktionen für wenig realistisch halte.

Abschließend gaben die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig eine positive
Empfehlung im Sinne des Beschlussvorschlages.“

AUSW, 23.09.2015:

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski erläutert Frau Linnebach, dass es in Bezug auf die heutigen Vorlagen unter TOP 6.1 „Stadterneuerungsprogramm 2016“ sowie TOP 6.4 „ Integriertes Handlungskonzept City 2.0“ und hierbei zu den von Herrn Rm Kowalewski angeführten beiden Projekten: „Ehemaliges Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ und „Königswall“ nicht zu einer von ihm vermuteten Doppelförderung kommen werde. Es handele sich hier lediglich um ein doppelte Aufführung in beiden Vorlagen, wobei es bei der Vorlage unter TOP 6.1 um die Darstellung der Förderanträge gehe, welche konkret in diesem Jahr gestellt würden und es sich in der Vorlage unter TOP 6.4 vorrangig um die Beschreibung der Fördervoraussetzungen, wie z.B. zum Stadteilkonzept „ Intensive Weiterentwicklung der City“ handele.

Herr Rm Waßmann weist in Erinnerung an den hierzu bereits ergangenen Ratsbeschluss noch mal darauf hin, dass das Meinungsbild seiner Fraktion zum Thema „Museum am Ostwall/Baukunstarchiv“ differenziert sei.

Herr SB Happe betont, dass dies für seine Fraktion genauso gelte.

Mit den o. a. Hinweisen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/BL empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 01760-15) zu folgen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:
„ (…) mit Verfügung vom 17.09.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg den zukünftigen Fördersatz für die Stadt Dortmund von 80 % auf 70 % herabgesetzt. Dies entspricht einer Verringerung der Städtebauförderungszuschüsse um 10 %. Betroffen sind von dieser Regelung alle Städtebauförderungsmaßnahmen, die ab dem Stadterneuerungsprogramm 2016 neu in die Projektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Für bereits anfinanzierte Projekte verbleibt es bei dem bisherigen Fördersatz von 80 %.

Die Veränderung des Fördersatzes hat Auswirkungen auf den von der Stadt Dortmund zu erbringenden Eigenanteil. Da derzeit mehrere Gremienvorlagen zum Thema Stadterneuerung dem Rat zur Entscheidung vorliegen, möchte ich Sie über eine mögliche Verringerung der zukünftigen Förderquote unterrichten.

Von der Neuregelung betroffen wären die folgenden Projekte:

· Bürgerzentrum Dorstfeld


· Bürgerzentrum Wichlinghofen
· Bahnhof Mooskamp (Huckarde)
Darüber hinaus ist derzeit zur weiteren Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen in der Nordstadt unklar, ob hier der alte Fördersatz von 80 % von der Bezirksregierung Arnsberg weitergeführt wird.

Obwohl die Einstufung der Bezirksregierung Arnsberg (überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote/Gemeinde mit genehmigtem Haushalt ohne Haushaltssicherungskonzept) dem aktuellen Fördersatzerlass der Landesregierung entspricht, werde ich mich gegenüber der Landesregierung dafür verwenden, dass die bisherige Förderquote von 80 % beibehalten wird.


Ziel muss es hierbei sein, die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes durch die Erhöhung des Eigenanteiles in der Stadterneuerung um 10 % zu verhindern. Die Beibehaltung der Förderquote von 80 % ist geboten, damit die beschlossenen und geplanten Konzepte der Stadterneuerung wie geplant umgesetzt werden können. Selbstverständlich werde ich die politischen Gremien über die Entwicklung in der Städtebauförderung weiter unterrichten und Veränderungen in der Finanzierung der Projekte mit den Durchführungsbeschlüssen dokumentieren.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 sowie des Schreibens der Verwaltung vom 30.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Sanierungsgebiet "Ortskern Lütgendortmund"
hier: Beschluss zur Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lütgendortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01884-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa"
Sachstandsbericht zum Industriedenkmal "Kokerei Hansa" und zur Erweiterung des Betriebswerks Mooskamp (BwM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01929-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:
„ (…) mit Verfügung vom 17.09.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg den zukünftigen Fördersatz für die Stadt Dortmund von 80 % auf 70 % herabgesetzt. Dies entspricht einer Verringerung der Städtebauförderungszuschüsse um 10 %. Betroffen sind von dieser Regelung alle Städtebauförderungsmaßnahmen, die ab dem Stadterneuerungsprogramm 2016 neu in die Projektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Für bereits anfinanzierte Projekte verbleibt es bei dem bisherigen Fördersatz von 80 %.

Die Veränderung des Fördersatzes hat Auswirkungen auf den von der Stadt Dortmund zu erbringenden Eigenanteil. Da derzeit mehrere Gremienvorlagen zum Thema Stadterneuerung dem Rat zur Entscheidung vorliegen, möchte ich Sie über eine mögliche Verringerung der zukünftigen Förderquote unterrichten.

Von der Neuregelung betroffen wären die folgenden Projekte:


· Bürgerzentrum Dorstfeld
· Bürgerzentrum Wichlinghofen
· Bahnhof Mooskamp (Huckarde)
Darüber hinaus ist derzeit zur weiteren Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen in der Nordstadt unklar, ob hier der alte Fördersatz von 80 % von der Bezirksregierung Arnsberg weitergeführt wird.

Obwohl die Einstufung der Bezirksregierung Arnsberg (überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote/Gemeinde mit genehmigtem Haushalt ohne Haushaltssicherungskonzept) dem aktuellen Fördersatzerlass der Landesregierung entspricht, werde ich mich gegenüber der Landesregierung dafür verwenden, dass die bisherige Förderquote von 80 % beibehalten wird.


Ziel muss es hierbei sein, die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes durch die Erhöhung des Eigenanteiles in der Stadterneuerung um 10 % zu verhindern.
Die Beibehaltung der Förderquote von 80 % ist geboten, damit die beschlossenen und geplanten Konzepte der Stadterneuerung wie geplant umgesetzt werden können.
Selbstverständlich werde ich die politischen Gremien über die Entwicklung in der Städtebauförderung weiter unterrichten und Veränderungen in der Finanzierung der Projekte mit den Durchführungsbeschlüssen dokumentieren.


Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt des Schreibens der Verwaltung vom 30.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:
„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01820-15-E1):
„Die Verwaltung schlägt zur Entlastung des Fachbereichs 65 folgende Änderung des Beschlussvorschlages vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund …
2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“
Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“

ABVG 08.09.2015:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Änderung des Beschlussvorschlages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die weitere Planung für den Erweiterungsanbau und die Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11) am Standort Ruhrallee 90 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.333.000 € (Planungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 1.308.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 25.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Erweiterungsbau und die Umbaumaßnahmen erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015:
40.000 €
Haushaltsjahr 2016:
40.000 €
Haushaltsjahr 2017:
744.000 €
Haushaltsjahr 2018:
242.000 €
Gesamt
1.066.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Für das Haushaltsjahr 2016 werden Mittel in Höhe von 40.000 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 52.925 €.
Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017:
25.000 €

Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.923,08 € belastet.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 242.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) wurden bereits im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt. Im Teilergebnisplan des FB 37 (Kostenstelle 371401) sind diese im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. zu berücksichtigen.

2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses am 30.09.2015 vor:
„Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B’90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule“.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 1. Oktober, die Erweiterung beschließen soll.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstand über die Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule zu geben sowie die Reaktionen der Schulleitung, der Schulpflegschaft und des Fördervereins dazustellen.

Begründung:
Vor dem Hintergrund der Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplans
soll die Rettungswache 11 an der Ruhrallee erweitert werden. Die Erweiterung hat Auswirkungen auf das Schulgelände der Winfried-Grundschule. Der Förderverein hat deshalb in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Fraktionen auf diese Auswirkungen aufmerksam gemacht und um Antworten auf verschiedene Fragen gebeten.

Die entsprechende Drucksache der Verwaltung (Nr.: 01820-15) ist inzwischen in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sowie in mehreren Ausschüssen beraten worden. Das Schreiben des Fördervereins lag allerdings den Beratungsunterlagen nicht bei. Im Ausschuss für Bürgerdienste hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ihr das Schreiben gänzlich unbekannt ist. Die im Schreiben aufgeworfenen Fragen sind darüber hinaus nach unserer Kenntnis bis heute nicht beantwortet.
Da der Schulausschuss in der Beratungsfolge der Vorlage nicht aufgeführt ist, obwohl schulische Angelegenheiten betroffen sind, ist eine kurzfristige Darstellung und Diskussion der Situation notwendig.“

Der Schulausschuss stimmte der Dringlichkeit des o .g. Vorschlags zur Tagesordnung zu.

Der Schulausschuss zeigte sich erstaunt darüber, dass dieser in der Beratungsfolge nicht vorgesehen war und bat die Verwaltung darum, dieses bei zukünftigen Vorlagen zu beachten.

Da die Vorlage am 01.10.2015 in der Ratssitzung beschlossen werden soll, bittet der Schulausschuss um Berücksichtigung folgender Empfehlungen, die sich aus der heutigen Diskussion ergaben und die auch die Fragestellungen des Fördervereins und der Eltern der betroffenen Winfried-Grundschule berücksichtigen.

- Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Ortstermin mit dem Schulverwaltungsamt, dem Liegenschaftsamt, dem Hochbauamt, der Schulleitung und der Schulpflegschaft zur Klärung, ob die östlich an das Schulgebäude angrenzende Fläche als Schulhof nutzbar ist, soll unbedingt stattfinden und die Ergebnisse in die weitere Planung einbezogen werden.

- Nach Auskunft der Städtischen Immobilienwirtschaft im Schulausschuss werde durch das Liegenschaftsamt geprüft, ob der Grünstreifen im östlichen Bereich des Grundstückes für die Schule genutzt werden könne. Dieses solle weiter verfolgt werden.

- Der Schulhof soll eine gute und für die Schüler und Schülerinnen attraktive Ausgestaltung erhalten.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt des Auszuges aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 sowie der Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung am 30.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 24.09.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E1):

„Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich in Abänderung des in der Vorlage dargestellten Terminplanes der Einstieg in die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich sechs Monate verschiebt. Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2):
„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich 6 Monate verschiebe.


Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einem Bauvorhaben immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den o.g. Schulen?


2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.

3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten welcher Posten die Ausführung verzögert wird.“



ABVG 08.09.2015:

Die Beantwortung zum Antrag der Fraktion AFD erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Vorlage zu folgen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 24.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.






zu TOP 3.19
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00935-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01436-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 01.09.2015:
„Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.


Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:
Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.

Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:

Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen Netzwerks:


Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die Individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine vorzubereiten.
Standardisierung von Beteiligungsverfahren:

Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der Behindertenselbsthilfe bei.
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.
Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:

1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang

2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.

3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV

Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität
und somit Teilhabe beitragen.
4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen

In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.

Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und „:Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.“

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.09.2015:

Herr Rm Dudde bezieht sich auf Punkt 7 der Vorlage „Beteiligungsverfahren“ und bringt hierzu nachfolgende Anregungen an:

1. Die Bauverwaltung möge auf das Behindertenpolitische Netzwerk zugehen, um zu klären, inwieweit dieses zukünftig in die Beratungsfolge der regelmäßig einzubringenden Quartalsberichte aufzunehmen ist. Ergänzend hierzu führt er an, dass es für alle Beteiligten vom Vorteil wäre, wenn man sich in diesen Berichten zukünftig um eine barrierefreie Lesefreiheit bemühen könnte.

2. In Bezug auf Änderungen, die im Laufe eines Bauvorhabens aufgrund von politischen Entscheidungen einer Bezirksvertretung oder eines anderen Gremiums erfolgen, bittet er ebenso um zukünftige Einbeziehung in das Berichtswesen, um hierdurch eine zeitnahe Kommunikation dieser Änderungen zu gewährleisten.

Mit der o. a. Anregung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

AUSW, 23.09.2015:

Herr Rm Waßmann betont, dass seine Fraktion der Vorlage mit den Ergänzungen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis nehmen werde.

Herr SB Auffahrt äußert, dass ihm in der Vorlage zwei Punkte aufgefallen seien:

Zum Punkt „Bodenindikatoren für Blinde“ sei als Handlungsvorschlag angeführt worden, dass man sich um die Bewilligung entsprechender Fördergelder bemühen wolle. Hierzu vertrete seine Fraktion eher die Meinung, dass man diese Indikatoren auf jeden Fall, also auch, dann, wenn keine Fördergelder bewilligt würden, installieren solle, um hier den heutigen Ansprüchen nach einer behindertengerechten Gestaltung unbedingt gerecht zu werden.

Bei dem zweiten Punkt, der ihm aufgefallen sei, handele es sich um den „Begleitservice für behinderte Personen“. Hierzu habe er u. a. heute auch der Presse entnommen, dass die hieran gestellten Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllt werden konnten. Daher halte er es für dringend erforderlich, sicherzustellen, dass dieser Begleitservice durch eine ausreichende Personalausstattung nicht nur erhalten bleibe sondern bei entsprechenden Bedarfen sogar ausgebaut werde.


Frau Rm Weyer führt an, dass auch ihre Fraktion sich den Ausführungen des ABVG anschließen werde, gleichzeitig wolle sie allerdings auch das Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass die Bauverwaltung immer noch dazu aufgefordert werden müsse, das Behindertenpolitische Netzwerk entsprechend mit einzubeziehen.
Zu der durch Herrn sB Auffahrt angeführten Äußerung zum „Begleitservice für behinderte Menschen“, teilt sie mit, dass DSW 21 inzwischen hierzu mitgeteilt habe, dass es zu entsprechenden Einstellungen gekommen sei und daher dieser Service wieder funktioniere.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich den Anregungen des ABVG anschließen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ mit den o.a. Anregungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02112-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.3
Situation von Flüchtlingen in Dortmund

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Anträge der Fraktionen vor:

Antrag CDU-Fraktion vom 24.08.2015 (Drucksache Nr.: 02202-15-E1):

1. Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung – hier insbesondere beim Ordnungs- sowie Sozialdezernat – für die immensen Anstrengungen im Zusammenhang mit der ständig wachsenden Zahl an Flüchtlingen in Dortmund. Er unterstützt ausdrücklich die Überlegungen, die EAE künftig montags und dienstags planmäßig zu schließen, um somit eine strukturelle Entlastung zu erreichen, Tageszugangsspitzen abzuflachen und ein Signal gegenüber den Schleuserkreisen zu setzen.

2. Der Rat erneuert seine Forderung an das Land, auch in Regierungsbezirken Münster, Köln und Düsseldorf weitere Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zu schaffen, um für die Flüchtlinge eine menschenwürdige und den besonderen Umständen angemessene Behandlung gewährleisten zu können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, keine weiteren Turn- und Sporthallen für die Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge umzufunktionieren, da diese dringend für den Schul-, Leistungs- sowie Breitensport benötigt werden. Stattdessen sollen bisher ausgeschlossene Lösungen wie fliegende Bauten (Traglufthallen, Zeltdörfer) intensiv geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

4. Der Rat fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, Asylbewerber aus Herkunftsländern mit niedrigen Schutzquoten gebündelt an zentralen Stellen wie z.B. ehemaligen Kasernen aufzunehmen. Durch eine Bündelung kann ein möglichst effektiver Gesamtablauf gewährleistet werden. Eine Verteilung auf die Kommunen soll in diesen Fällen möglichst nicht mehr stattfinden. Abgelehnte Asylbewerber aus diesen Staaten sollen dann auch schnellstmöglich und direkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt werden.

5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Montenegro und Albanien sowie Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a des Asylverfahrensgesetzes einzustufen, um eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge zu ermöglichen – bei weiterhin gewährleistetem rechtsstaatlichen Verfahren.

6. Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien sollen aus dem normalen Asylverfahren herausgenommen werden und als Kontingentflüchtlinge eine unmittelbare Statusklärung erhalten.

7. Die Landesregierung muss umgehend, entweder durch ein entsprechendes gesetzliches Verfahren oder auf dem Weg eines Erlasses Rahmenbedingungen schaffen, damit die notwendigen, zusätzlichen Kosten der Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung, gesundheitliche Versorgung und Integration von Flüchtlingen bei den gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung des kommunalen Haushaltes berücksichtigt werden können.




Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.08.2015 (Drucksache Nr.: 02209-15-E1):

In diesem Jahr werden so viele Flüchtlinge nach Dortmund kommen wie noch nie. Sie fliehen vor Terror, Verfolgung, Krieg und Armut. Wir alle werden später daran gemessen werden, wie wir die schwierige Situation der hohen und weiter steigenden Flüchtlingszahlen als Stadt gelöst haben. Der Rat ist davon überzeugt: Dortmund als Stadt von 600.000 Einwohner*innen muss und wird es gelingen, mindestens 8000 zusätzliche Menschen aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:

1. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich, unterstützen Flüchtlinge und Einrichtungen mit Spenden oder persönlichem Einsatz vor Ort. Dazu kommt der große Einsatz vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und in den Unterkünften. Der Rat dankt allen Haupt- und Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Flüchtlingen.

2. Ziel muss es sein, insbesondere das ehrenamtliche Engagement in der Stadt zu erhalten, auszuweiten und die nötigen Unterstützungsstrukturen dafür zu schaffen. Der Rat hält dafür deshalb ebenso wie viele Bezirksvertretungen eine zentrale Ansprechstelle für Bürger*innen in der Verwaltung für notwendig.

3. Alle Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen müssen weiterhin und verstärkt transparent, nachvollziehbar und eingebunden sein in eine Gesamtstrategie, in die erkennbar und gerecht alle Stadtbezirke und alle gesellschaftlichen Bereiche einbezogen werden. Es ist wichtig, dass dabei die Bürgerinnen und Bürger bei den notwendigen Entscheidungen rechtzeitig und von Beginn an einbezogen und mitgenommen werden. Nur das schafft auch zukünftig das notwendige Verständnis für die weitere Aufnahme von Flüchtlingen.

4. Vor dem Hintergrund der bundesweit prognostizierten 800.000 Flüchtlinge in 2015 wird die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen nicht gerecht. Der Rat fordert die Bundesregierung deshalb auf, dauerhaft die vollständigen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu übernehmen. Zusätzlich muss die von der Bundesregierung zugesagte eine Milliarde Euro Soforthilfe vor dem Hintergrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen unverzüglich auf mindestens 3 Milliarden Euro angehoben werden und darf nicht im Länderfinanzausgleich verrechnet werden.

5. Der Dreh- und Angelpunkt zur Bewältigung der jetzigen Situation ist die schnelle Durchführung rechtsstaatlicher Anerkennungsverfahren. Dies ist auch im Sinne der Asylsuchenden, die Klarheit über ihre Situation bekommen wollen. Das hat nicht zuletzt das Protestcamp der syrischen Flüchtlinge an der Katharinentreppe gezeigt. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die zugesagten zusätzlichen 2000 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor dem Hintergrund der neuen Prognosen der Flüchtlingszahlen weiter aufzustocken.

6. Der Rat begrüßt die Anstrengungen der Verwaltung zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Er nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der prognostizierten etwa 1400 UMF, die bis zum Jahresende in Dortmund durch das Jugendamt versorgt und betreut werden müssen, nicht alle Jugendliche unter Zugrundelegung der bisherigen Standards in Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen werden können. Der Rat fordert die Landesregierung auf, bei der Zuweisung von Flüchtlingen die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mindestens in einem Verhältnis von 1: 4 auf die Zahl der kommunal unterzubringenden Flüchtlinge anzurechnen.

7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land innerhalb eines Jahres die Zahl der Unterbringungsplätze von 7700 auf 26.846 erhöht hat. Das ist gut, aber das reicht nicht. Nach wie vor fehlen zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen. Das führt dazu, dass seit vielen Monaten ca. 80 Prozent aller Flüchtlinge, die nach NRW kommen, zuerst in Dortmund landen - alleine im Juli waren es ca. 17.000. Die EAE in Hacheney ist für diese große Anzahl von Flüchtlingen nicht ausgelegt. Ziel kann es aber nicht sein, Tore für Flüchtlinge zu schließen. Ziel muss es sein, dringend weitere Erstaufnahmeeinrichtungen an den Start zu bringen. Der Rat fordert die Landesregierung sowie die zuständigen Stadträte deshalb auf, die geplanten Einrichtungen in Essen und Mönchengladbach schnellstmöglich zu eröffnen sowie zusätzlich landesweite weitere Einrichtungen einzurichten.

8. Der Rat hält fest, dass die Schließung der EAE an zwei Wochentagen nicht das geeignete Mittel ist, um die Problematik der hohen Flüchtlingszahlen zu lösen. Der von der Verwaltung angekündigte Aufnahmestopp bis auf weiteres bedeutet darüber hinaus die faktische Schließung der Einrichtung. Der Rat fordert die Verwaltung deshalb auf, in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses die Abläufe in der EAE detailliert darzustellen. Dabei ist insbesondere zu erläutern, wie vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen die städtischen Möglichkeiten genutzt und gebündelt worden sind, um die Abläufe zu optimieren. Zusätzlich ist darzustellen, wie, wann und mit wem die Schließung der Einrichtung abgesprochen, kommuniziert und organisiert worden ist. Das betrifft sowohl Absprachen mit dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung sowie den anderen Erstaufnahmeeinrichtungen im Land. Der Rat fordert die Verwaltung auf, während der Schließung der EAE ein geordnetes Verfahren für die ankommenden Flüchtlinge umzusetzen. Das betrifft insbesondere eine ausreichende Verpflegung, eine gezielte Information über die Situation sowie Transportmöglichkeiten in die nächste Einrichtung.

9. Der Rat hält trotz aller Schwierigkeiten nach wie vor am grundsätzlichen Ziel fest, dass Flüchtlinge vorrangig und dezentral in eigenen Wohnungen unterzubringen sind. Die Nutzung von infrastrukturellen Einrichtungen für die Unterbringung muss temporär begrenzt werden. Insbesondere die bisherige Nutzung von Sporthallen ist unverzüglich und vorrangig zu beenden, sobald andere Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Rat dankt den betroffenen Schulen und Sportvereine für ihr Verständnis. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der betroffene Schul und Vereinssport durch Kooperation und Koordination mit anderen Schulen, Hallen und Vereinen gewährleistet werden kann.

10. Laut Verwaltung stehen in Dortmund 80-90 große Wohnimmobilien leer, die zur Aufnahme von Flüchtlingen geeignet sind, deren Eigentümer bisher aber nicht oder ablehnend auf die Nutzungsanfragen der Verwaltung reagiert haben. Der Rat fordert die Verwaltung auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die entsprechenden Eigentümer angesichts der zugespitzten Situation nachhaltig an ihre Eigentumsverpflichtung zu erinnern. Dabei ist auch das Instrument der Beschlagnahmung der Immobilien zu prüfen und wenn notwendig einzusetzen.

11. Der Rat begrüßt die Pläne der Verwaltung, neue und öffentlich geförderte Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen. Ein festes Dach über dem Kopf ist besser als ein Zelt. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Wohnungen auch von denjenigen Bürger*innen genutzt werden können, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

12. Der Rat stellt fest, dass viele der Flüchtlinge mit ihren Kompetenzen und ihrer Ausbildung eine Chance für unsere Stadtgesellschaft sind. Um diese Chancen zu nutzen, müssen Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt beseitigt werden. Der Rat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Vorrangprüfung für Asylsuchende von derzeit 15 Monaten auf drei Monate zu reduzieren, um die Arbeitssuche zu erleichtern und bürokratische Verfahren zu vereinfachen. Zusätzlich sollten Integrations- und Sprachkurse schneller als bisher angeboten sowie vereinfachte und zügige Verfahren zur Anerkennung von Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen, angepasste Weiterqualifizierungsmaßnahmen und berufsbezogene Deutschkurse eingerichtet und aufgestockt werden.




Antrag SPD-Fraktion vom 26.08.2015 (Drucksache Nr.: 02206-15-E1):

1. Der Rat der Stadt Dortmund dankt allen, die sich insbesondere ehrenamtlich um Flüchtlinge in Dortmund kümmern und den schutzsuchenden Menschen helfen. Er dankt zudem den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aus unterschiedlichen Fachbereichen, die sich aktuell sehr engagiert um die Unterbringung der Flüchtlinge kümmern. Der Rat ist erfreut über die Willkommenskultur in Dortmund und über die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich die Zahl der Flüchtlinge, die zur Erstaufnahme nach Dortmund kommen oder der Stadt Dortmund zugewiesen werden, dramatisch erhöht und alle Planungsprognosen bis Jahresende und darüber hinaus übersteigt. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung umso mehr flexibler und kurzfristiger agieren muss, um die gestiegenen Herausforderungen bewältigen zu können. Gleichwohl ist weiterhin sicher zustellen, dass die Bevölkerung in Bereichen, in denen neue Flüchtlingsunterkünfte entstehen, zeitnah und umfassend informiert wird.

3. Der Rat der Stadt fordert den Bund auf, die Kommunen vollständig und dauerhaft von den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und –integration zu entlasten. Die Bearbeitungsdauer beim BAMF ist zu verkürzen und der Bearbeitungsstau bei den Asylanträgen ist schnellstens zu beheben. Der Bund ist gefordert, das Asylverfahren zu straffen und allen Flüchtlingen umgehend Sicherheit über ihren Status zu geben. Der Rat der Stadt erwartet, dass auf dem nächsten Flüchtlingsgipfel Ende September richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden, um Länder und besonders die Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme deutlich zu entlasten.

4. Der Rat bedauert sehr, dass nunmehr aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und wegen logistischer Probleme eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten, Traglufthallen und anderen „fliegenden Bauten“ notwendig wird. Der Rat erwartet dennoch, dass Flüchtlinge weiterhin vorrangig in Wohnungen untergebracht werden. Der Rat appelliert nochmals an private Vermieter in Dortmund, Wohnungen entweder an die Stadt oder direkt an Flüchtlinge zu vermieten. Der Rat fordert die Verwaltung auf, weiterhin verstärkt Wohnbauflächen zu identifizieren und mittelfristig geförderten Wohnraum nicht nur für Flüchtlinge in Dortmund zu schaffen. Hierbei sind Fördergelder des Landes in Anspruch zu nehmen.

5. Der Rat der Stadt unterstreicht, dass die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft ist. Die Herausforderungen müssen möglichst von allen Kräften in der Stadt getragen werden. Infrastrukturen in der Stadt dürfen nicht einseitig wie z.B. aktuell drei Sporthallen dauerhaft in Anspruch genommen werden. Der Rat betont, dass die Inanspruchnahme von Sporthallen für die Unterbringung von Flüchtlingen nur vorübergehend sein kann. Einschränkungen für den Schul- und Vereinssport sind so gering wie möglich zu halten.

6. Der Rat der Stadt erkennt die besondere Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an. Der Rat der Stadt erwartet, dass die neue Verteilungsregelung ab dem kommenden Jahr eine Entlastung für Dortmund bringen muss. Hierbei sind mögliche Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Regelungen zu vermeiden. Bis dahin muss diese besondere Aufnahmesituation der Stadt Dortmund besonders von Bund und Land gewürdigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Verhandlungen mit dem Land zu führen, wie Unterbringungsstandards für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angepasst werden können und wie ein zusätzlicher Anrechnungsfaktor die Stadt Dortmund bei der übrigen Aufnahme von Flüchtlingen entlasten kann.

7. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die EAE in Hacheney zunehmend überfüllt ist. Das Land wird aufgefordert, dringend weitere zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte im gesamten Land zu schaffen mit dem Ziel die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen wirksam zu entlasten. Der Rat der Stadt schließt sich insofern den aktuellen Forderungen des Deutschen Städtetages an. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des ABÖAB einen umfassenden Sachstandsbericht zur Situation der EAE abzugeben. Dabei ist der rechtliche Status der EAE darzustellen und die tageweise Schließungsabsicht der Verwaltung zu begründen. Die Verwaltung stellt zudem dar, welche Maßnahmen sie ihrerseits unternommen hat, die Arbeitsabläufe in der EAE zu beschleunigen. Der Fachausschuss ist darüber zu informieren, welche finanziellen Rahmenbedingungen für die Stadt Dortmund mit dem Betrieb oder der Aufgabe der EAE verbunden sind.

8. Der Rat der Stadt unterstützt ein ganzheitliches Vorgehen der Verwaltung bei der Integration von Flüchtlingen in Dortmund. Darin haben sich alle betroffenen Fachbereiche und Dezernate der Verwaltung verantwortungsvoll einzubringen. Der Rat der Stadt betont, dass die dauerhafte Aufnahme und Integration von Flüchtlingen einen Einwohnerzuwachs für Dortmund bedeutet, der die Zukunft der Stadt sichert und die Vielfalt in der Stadtgesellschaft stärkt. Der Rat erwartet von der Verwaltung die Erarbeitung eines intelligenten Integrationssystems für Flüchtlinge in der Stadt. Die Integration von Flüchtlingen ist langfristig unter demografischen Gesichtspunkten anzugehen. Die wachsende Bevölkerungszahl erfordert ein Umdenken in der Entwicklung der städtischen Infrastruktur und der Dienstleistungsangebote der Stadt und der Wirtschaft. Die Aufstellung der städtischen Infrastruktur und Dienstleistungsangebote der Stadt sind vor dem Hintergrund wieder steigender Einwohnerzahlen neu auszurichten.




Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o. g. Anträge ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.09.2015 vor:
„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:
Behindertenpolitisches Netzwerk 01.09.15 öffentlich:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt bei fünf Enthaltungen die wie folgt veränderte


Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.
Zu den Planungen nach HOAI gehören:

- die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
- die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
- die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Bezirksvertretung Innenstadt-West 09.09.2015 öffentlich:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig, den Beschluss NICHT zufassen, und begründet dies wie folgt:
Die BV nimmt zur Kenntnis, dass die betreffende Verwaltungsvorlage vom 18.08.2015 allein aufgrund einer Kostenbetrachtung zu ihrem Beschlussvorschlag (eine sog. Vorplanung für die Variante Neubau Wischlingen zu bezuschussen) kommt. Abgesehen davon, dass dies der Bedeutung der Standortentscheidung nicht gerecht wird, stellt die BV fest, dass diese rein finanzielle Betrachtung bereits in sich unvollständig ist.

Der Kostenermittlung für die Variante Wischlingen (Nb W) liegt ein Konzept zugrunde, dem wichtige Bestandteile fehlen: Sammelumkleiden, Durchgangsduschen, kurze Wege in gehöriger Breite und überhaupt eine Grundrissdisposition, die im Betrieb mit Schülern und Vereinen dauernden Mehraufwand für Aufsicht und Organisation unnötig macht. Diese Bestandteile würden den Bau in Wischlingen jedoch erst zu einer Einrichtung machen, die dem vorhandenen Westbad in der Praxis gleichwertig ist.

Dieser Mangel ist dadurch bedingt, dass das geplante Bad in den vorhandenen, daraufhin nicht konzipierten Gebäudekomplex nachträglich eingefügt werden soll. Mit der Hinzufügung der für ein tadellos funktionierendes Raumprogramm noch erforderlichen Teile erhöhen sich die Kosten der Variante Wischlingen beträchtlich. Dies bringt dann allerdings den Unterschied zur Variante Kortental womöglich gänzlich zum Verschwinden.


Die BV lehnt es daher ab, sich mit dem in der Vorlage behandelten Vergleich zu befassen, geschweige denn für die unvollständig aufbereitete Variante Wischlingen einen weiteren Planungsschritt und dessen Bezuschussung zu befürworten. Dies würde eine ungesicherte
Vorentscheidung darstellen und die Wahl des Standorts Wischlingen voreilig verfestigen. Zu einem seriösen Vergleich kann es schließlich nur kommen, wenn Kortental und Wischlingen in gleicher funktionaler Qualität einander gegenübergestellt werden

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 15.09.15 öffentlich:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015 vor (siehe oben).

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015 vor (siehe oben):

Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

zur Verwaltungsvorlage zum Westbad haben wir noch weitere ergänzende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten.
1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von 120.000 Euro geleistet werden. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Vorplanungen und der vom Revierpark geleistete Eigenanteil?
2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?
3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.
4.) Unter Punkt 12 "Fazit" wird erwähnt, dass sich die Nutzergruppen mehrheitlich gegen den Standort Wischlingen ausgesprochen haben.
Warum wurde die Öffentlichkeit beteiligt, wenn das Votum der BürgerInnen zur Standortfrage grundsätzlich nicht berücksichtigt werden soll?

5.) Mögliche Bedenken und Kritikpunkte sollen in der Vorplanung noch mal aufgegriffen werden. Was heißt das konkret?
6.) Wir bitten um eine detaillierte Kostenaufstellung aller geplanter Einzelmaßnahmen mit jeweiliger Gegenüberstellung der Kosten sowohl für den Neubau im Kortental als auch für die Variante Wischlingen. Ziel der Darstellung soll eine Vergleichbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen, der Verwaltungsempfehlungen und eine Nachvollziehbarkeit des Kostenrahmens sein, die durch die Vorlage derzeit nicht geleistet wird.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.

Des Weiteren bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden mit 2% der Investitionssumme beziffert. Das führt zu einem höheren theoretischen Aufwand bei der derzeit teurer veranschlagten Neubauvariante am Standort Kortental. Gleichzeitig bleiben möglicherweise höhere Instandhaltungskosten aufgrund des Alters der Anlagen in Wischlingen unberücksichtigt. In welcher Höhe müssen die Instandhaltungskosten für die zum Teil 30 Jahre alte Technik in Wischlingen angesetzt werden?

2. Ist es richtig, dass die vorhandene Technik in Wischlingen nur zum Teil mitgenutzt werden kann und eine möglicherweise notwendige Anpassung z.B. der Regel- und Belüftungstechnik oder der Erweiterung der Schwallwasseranlage in der Kostenaufstellung der Variante Wischlingen nicht aufgeführt wurde? Wenn ja, wie hoch wären die möglichen Mehrkosten für die technische Anpassung?

3. Sind in der Summe von 175.000 Euro für den Bau der Wanne in Wischlingen Kosten für eine Unterkellerung eingerechnet? Wenn nein, in welcher Höhe müssen diese unter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserproblematik veranschlagt werden?

4. Welche zusätzlichen Kosten (inkl. der Folgekosten) sind durch die erschwerte Zugänglichkeit des Baugeländes in Wischlingen zu erwarten?

5. Was geschieht mit dem freiwerdenden Personal des heutigen Westbades?

6. Während der Neubau im Kortental komplett in städtischer Hand ist, gehört das Revierbad Wischlingen der Stadt nur zu 50 Prozent. Was bedeutet das für die Verrechnung der Einnahmen?

7. Mit welchen Kosten wäre bei der Variante Wischlingen zu rechnen, wenn Sammelumkleiden und Durchgangsduschen in gleicher Anzahl und Ausführung wie beim Neubau im Kortental vorgesehen errichtet werden?

8. Welche Kosten wären in Wischlingen zu berücksichtigen, wenn die Wege von den Umkleiden zum Becken erheblich verkürzt werden?

9. Im gemeinsamen Schreiben der Stadteltern u.a. vom 7. September an die Verwaltung findet sich der Hinweis auf eventuelle alternative Betreibermöglichkeiten des Westbades - zum Beispiel durch Vereine -, um die Betriebskosten zu senken. Wie bewertet die Verwaltung eine solche Möglichkeit vor dem Hintergrund anderer Erfahrungen der Übernahme von Sporteinrichtungen durch Vereine? Welche Auswirkungen hätte ein solches alternatives Betreibermodell auf die bisher prognostizierten Betriebskosten?

Nach ausführlicher Diskussion zieht die Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Bitte um Stellungnahme zurück.



Den Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab. Die in dem Antrag von B´90/Die Grünen enthaltenen Fragen werden bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 beantwortet.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN dem Rat der Stadt, folgenden geänderten (Änderungen in Fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.
Zu den Planungen nach HOAI gehören:

· die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.
Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt die in der Vorlage dargestellten Bedenken sämtlicher bisheriger Nutzergruppen des Westbades gegenüber dem Verwaltungsvorschlag sehr ernst. Unsere Fraktion ist daher entsetzt über die Einseitigkeit und fehlende argumentative Tiefe der von der Verwaltung erstellten Vorlage. Wir vermissen insbesondere eine vergleichende Darstellung der berücksichtigten Einzelmaßnahmen, aus denen sich die Gesamtbeträge zusammensetzen.

Der Verwaltungsvorschlag die Leistungsphasen 1-3 der Vorplanung für eine Verlagerung von Teilen der Funktion des Westbades ins Freizeitbad Wischlingen zu beauftragen, geht im Wesentlichen von Annahmen aus, die man sicherlich so treffen kann, die man aber auch anders bewerten kann. Fachleute jenseits der Stadtverwaltung kommen hier durchaus zu abweichenden Einschätzungen hinsichtlich der jeweiligen Kosten. Um dem Rat eine objektive und ungefärbte Beurteilung über den zukünftigen Standort und alle anfallenden und künftigen Kosten zu ermöglichen, die derzeit weder auf der Basis der Verwaltungsvorlage noch aufgrund der Fraktionsberatungen mit der Verwaltung derzeit seriös möglich ist, beantragen wir daher die Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage wie folgt abzuändern:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren und für die Variante Neubau Kortental den gleichen Gutachter mit einer vergleichenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1-3) zu beauftragen. Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Ergänzend bitten wir um die schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen bis zur Ratssitzung, zur Überprüfung einiger der Kostenschätzung zugrunde liegenden Annahmen:

1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von 120.000 Euro
geleistet werden. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Vorplanungen und der vom Revierpark geleistete Eigenanteil?

2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?

3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.

4) Reicht das Planrecht am Standort Wischlingen zur Erstellung der gedachten Bäderstrukturen aus? Falls nein, mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen dort das entsprechende Planrecht herzustellen? Welche Zusatzkosten ergeben sich daraus? Ist mit dem Bestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des nahegelegenen NSGs zu rechnen?

5) Beinhaltet Leistungsphase 3 nach HOAI bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Vergabe des eigentlichen Auftrages zur Bädererrichtung (z.B. Urheberrecht der Architektenplanung oder ggf. Regressansprüche)?
6) Welche Kosten entstehen in Wischlingen durch eine zusätzliches benötigtes Schwallwasserbecken und zusätzliche Wanne? Wieso soll das Bad einen Lebenszyklus von 30 Jahren haben, wenn Teile der vorhandenen Technik mitgenutzt werden sollen? Wie hoch sind die Kosten für die Belüftungsanlage, die nicht genutzt werden kann? Wie hoch sind die Kosten für Durchgangsduschen und den fehlenden Sammelduschen?


Außerdem liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahmen der Verwaltung (01413-15-E6 und 01953-15-E5) für den Rat am 01.10.15 zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01413-15-E5) und der Fraktion Die LINKE & Piraten (Drucksache Nr.: 01953-15-E3) vorab zur Kenntnisnahme vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„der Beschlussvorschlag, für die Variante „Neubau Wischlingen“ als Ersatz für das Westbad am Kortental eine Vorplanung nach HOAI durchzuführen, stößt bei vielen Dorstfeldern und der gegründeten Bürgerinitiative zum Erhalt des Westbades auf große Kritik. Man ist der Auffassung, dass damit bereits eine Vorfestlegung getroffen wird und die Variante am bisherigen Standort zu verbleiben, nicht ausreichend gewürdigt wird.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessengruppen und der Politik nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen darzulegen, sollte auch für die Alternative eines Neubaus an jetziger Stelle eine vergleichbare Vorplanung angestellt werden.

Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

„Parallel zur Variante „Neubau Wischlingen“ soll auch für einen Neubau am Standort Kortental eine vertiefende Vorplanung (gem. HOAI) durch erfahrene externe Ingenieurbüros erfolgen. Beide vergleichende Berechnungen und die Ergebnisse sind sodann dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt den abgelehnten Antrag ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF vom 15.09.15 erneut zum Antrag und bittet um Abstimmung:
Weiterhin gibt sie zu Protokoll, dass im Protokoll der Verwaltungsratssitzung des RVR zu erkennen gewesen sei, dass die Planung zur Kenntnis genommen wurde und eine Bewertung durch den Verwaltungsrat nicht gegeben gewesen sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und lässt die Vorlage mit allen Anträgen und Empfehlungen zum Rat durchlaufen.



Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01953-15-E5) vom 22.09.2015 vor.
nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.09.2015:

Zu 1.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 120.000 Euro beinhaltet die prognostizierten Kosten für eine Vorplanung nach HOAI sowie Kosten für ein VOF- Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Architekturbüros. Ein Eigenanteil der Revierpark Wischlingen GmbH ist nicht vorgesehen.

Zu 2.
Die Neubauvariante in Wischlingen wurde im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH behandelt und von den dortigen Mitgliedern (jeweils 4 Mitglieder der Stadt und vom RVR) positiv bewertet.

Zu 3.
Wie unter Punkt 2 dargelegt, sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Planung, Finanzierung,
Bewirtschaftung sowie deren Chancen und Risiken mit den Vertretern des RVR vorbesprochen worden und von dort ein positives Signal zur weiteren Qualifizierung der Planung erteilt worden.

In Bezug auf die vom RVR geplante Verschmelzung der Freizeitgesellschaften erfolgt derzeit eine politische Befassung zum Modell und zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages in den Räten der Belegenheitskommunen. Die Stadt Dortmund hat, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2014 erklärt, dem Verschmelzungsmodell nicht beitreten zu wollen und eine Übernahme der RVR- Gesellschaftsanteile zu erwägen. Hierzu ist ein erstes Sondierungsgespräch zwischen Vertretern des RVR und der Stadt geführt worden. Weitere Gespräche sind für Ende des Jahres geplant.
Zu 4.
Die Öffentlichkeit bzw. die Interessengruppen wurden beteiligt, um ein Höchstmaß an Transparenz zu den alternativen Lösungsansätzen herzustellen und die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen in die Planung einfließen zu lassen. Unter Abwägung der dargestellten Vor- und Nachteile der untersuchten Varianten hat sich die Verwaltung für eine Realisierung am Standort Wischlingen ausgesprochen.
Zu 5.
Die von den Interessengruppen dargelegten Bedenken zum letzten Planungsentwurf erscheinen aus Sicht der Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung des Planungskonzeptes lösbar. Dabei sollen insbesondere die Bedenken hinsichtlich der weiten Wege zu den Umkleiden, des erhöhten Betreuungsaufwandes sowie die Einsehbarkeit durch Gäste des öffentlichen Badebetriebes im neuen Entwurf vollständig ausgeräumt werden.

Zu 6.
Für die untersuchten Varianten wurden durch unabhängige Ingenieurbüros Kostenprognosen auf der Basis von Erfahrungswerten und Baukostenkennwerten ermittelt. Um detailliertere Kostenangaben zu erhalten, bedarf es der Beauftragung einer Vorplanung nach HOAI. Die Kostenprognosen sind den Anlagen der Ratsvorlage zu entnehmen und dieser Stellungnahme nochmals beigefügt. Eine detailliertere Kostenaufstellung liegt der Verwaltung nicht vor.

Kostenschätzung
Machbarkeitsstudie Neubau Westbad Dortmund
KG
DIN 276
Beschreibung

Basisvariante A
Gesamtbetrag




100
Grundstück (vorhanden)
Summe 100
- €
200
Herrichten und Erschließen
Summe 200
700.000,00 €
300
Bauwerk- Baukonstruktion
Summe 300
4.250.000,00 €
400
Bauwerk- Technische Anlagen
Summe 400
2.150.000,00 €
500
Außenanlagen
Summe 500
200.000,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
Summe 600
100.000,00 €
Summe
Kostengruppe 200-600
Gesamt netto
7.400.000,00 €
700
Baunebenkosten mit 28 %
Summe 700
2.072.000,00 €
Summe
Kostengruppe 200-700
Gesamt netto gerundet
9.500.000,00 €

Anteilige Ust (20 % v. 19 % Ust)

360.000,00 €

Geländemodellierung u. provisorischer Parkplatz

140.000,00 €
Summe

Gesamt
10.000.000,00 €


Neubau/Erweiterung Schwimmbecken Revierpark Wischlingen
Grobkostenschätzung nach DIN 276
Kostengruppen

100 Grundstück

Zwischensumme Kostengruppe 100
0,00 €
200 Erschließung

Zwischensumme Kostengruppe 200
820.000,00 €
300 Bauwerk

Zwischensumme Kostengruppe 300
2.770.000,00 €
400 Technische Anlagen

Zwischensumme Kostengruppe 400
1.230.000,00 €
500 Außenanlagen

Zwischensumme Kostengruppe 500
220.000,00 €
600 Ausstattung

Zwischensumme Kostengruppe 600
15.000,00 €
700 Nebenkosten

Zwischensumme Kostengruppe 700
1.270.500,00 €
Summe KG 200-700
6.325.500,00 €
Zuzgl. Baugrundmaßnahmen (Wasserhaltung, Weiße Wanne)
175.000,00 €
GESAMT
6.500.000,00 €


Ebenfalls hierzu lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Korrektur seitens der Verwaltung vom 30.09.2015 vor:
„ … in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 15.09.2015 ist auf der Seite 3, in der 2. Grobkostenschätzung nach DIN 276 zum Neubau/Erweiterung Schwimmbecken Revierpark Wischlingen ein Additionsfehler aufgetreten. Die Gesamtsumme beläuft sich nicht auf 6.500.000,00 Euro, sondern auf 6.500.500,00 Euro.

Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01413-15-E6) vom 22.09.2015 vor.

„ … nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 15.09.2015:

Zu 1.
Für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich des Allwetterbades in Wischlingen werden jährlich
rd. 150 bis 200 T € verausgabt.

Zu 2.
Bei Realisierung eines Neubaus in Wischlingen kann auf Teile der vorhandenen Schwimmbadtechnik
zurückgegriffen werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Wasseraufbereitungsanlage,
Umwälzpumpen, Regeltechnik und die Stromversorgung.
Darüber hinaus ist es notwendig, einige Elemente der Schwimmbadtechnik neu zu installieren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Lüftungsanlage und Teile der Filtertechnik. Die dafür zu kalkulierenden Kosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen.

Zu 3.
In der Gesamtkostenbetrachtung sind Mehrkosten für gründungstechnische Maßnahmen wie zum Beispiel eine offene oder geschlossene Wasserhaltung oder der Bau einer „Weißen Wanne“
berücksichtigt.

Zu 4.
Im Zuge der Baumaßnahme ist eine eigene Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge zu schaffen. Die dafür zu berücksichtigenden Kosten sowie für den anschließenden Rückbau und Neubau der Außenanlage sind in die Gesamtkosten eingeflossen. Weitere Folgekosten sind in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten.

Zu 5.
Wie in der Vorlage ausgeführt, ist bei Realisierung eines Neubaus in Wischlingen ein mit dem Personalrat und der Personalverwaltung abgestimmtes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten.
Dabei werden verschiedene Personaleinsatzkonzepte unter Berücksichtigung der Fluktuationsanalyse und der Sozialauswahl entwickelt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.

Zu 6.
Für den Neubau in Wischlingen ist eine Spartenrechnung geplant, in der sämtliche Aufwendungen und Erträge separat erfasst und gegenübergestellt werden. Dies beinhaltet auch die Zuschuss mindernde Berücksichtung von Einnahmen aus dem neuen Bad.

Zu 7. und 8.
Die Planung für einen Neubau in Wischlingen berücksichtigt eine ausreichende Anzahl an Sammel- und Einzelumkleiden sowie Maßnahmen zur Anbindung des neuen Schwimmbereichs an den Bestand (u. a. gläserner Durchgang). Die dafür notwendigen Kosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen. Eine Aussage über Kosten für weitere Umkleiden sowie Maßnahmen zur Verkürzung der Wegeverbindungen sind nicht berechnet worden und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Zu 9.
Im Zuge der Abstimmungsgespräche über die Neubauplanung in Wischlingen hat der ortsansässige
Schwimmverein erklärt, dass die weiten Wege von den Umkleiden zum Bad einen zusätzlichen Betreuungsaufwand für Ehrenamtliche erzeugen, der vom Verein nicht getragen werden kann und der in der Folge den Verein in seinem Bestand gefährde. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Betriebsübernahme durch den Schwimmverein unrealistisch.


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu weiterhin folgender verwaltungsseitiger Verfahrensvorschlag vom 30.09.2015 vor:
… zu dem o. g. TOP liegen Anträge der Fraktionen „SPD“, „Bündnis90/Die Grünen“ und „Die Linke/Piraten“ vor, die darauf abzielen, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass zwei vergleichbare Planungen (bis Leistungsphase III HOAI) am Standort Kortental und am Standort Revierpark Wischlingen durchgeführt werden.

Sollte eine Mehrheit des Rates der Stadt Dortmund der erweiterten Vorplanung zustimmen, regt die Verwaltung folgende Änderung des Beschlussvorschlages an:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Varianten „Neubau Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ eine Vorplanung bis zur Leistungsphase III HOAI zu vergeben. Beide Planungen sind über ein Architekturbüro zu beauftragen. Die Vorbereitung und Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros erfolgt nach VOF.

Neben den baulichen, technischen und finanziellen Aspekten sollen auch Standortqualitäten und soziale Gegebenheiten bewertet werden.

Bei der weiteren Planung ist § 55 der Landesbauordnung zu beachten. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Das Ergebnis dieser Planungen und beide vergleichende Berechnungen sind sodann dem Rat zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.“

Für den Fall, dass sich der Rat der Stadt Dortmund dem geänderten Beschlussvorschlag anschließen sollte, werden sich die finanziellen Auswirkungen aus der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr.: 01953-15 wie folgt verändern:

„Die Vorplanungen werden insgesamt Kosten in Höhe von ca. 240.000 € verursachen, die nicht vollumfänglich aus dem Budget der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund finanziert werden können. Insoweit geht der Aufwand für die zweite Planung im Umfang von 120.000 € zu Lasten des Ergebnisses.“



Den entsprechenden Schriftverkehr der „Initiative Westbad“ übersende ich in der Anlage zur Kenntnis.



Anlagen:

Schreiben vom 07.09.2015:


Absender:
Stadteltern Dortmund, DLRG-OG Dorstfeld, Kreisverband Schwimmen, ATV- Dorstfeld, Vertretung FH Dortmund- Fachbereich angewandte Sozialwissenschaften, Vertretung der Schulen Dortmund Innenstadt – West

Oberbürgermeister Sierau
Stadträtin Zoerner
Stadtdirektor Stüdemann


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Stadträtin Zoerner,
sehr geehrter Stadtdirektor Stüdemann!

… wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist die Interessensgemeinschaft „Westbad“ (o.g. Gruppierungen und Vertreter politischer Parteien aus Dorstfeld und Innenstadt West) über das Vorgehen der Verwaltung sehr irritiert und enttäuscht. Der Ratsvorlage Nr. 01953 ist zu entnehmen, dass ausschließlich eine Vorplanung nach HAOI für Wischlingen geplant ist. Ihre Zusage für ergebnisoffene Gespräche wurde nicht eingehalten. Die getroffene mehrheitliche Empfehlung vom 29.6.15 der Interessengemeinschaft wurde nicht einmal im Protokoll erwähnt oder berücksichtigt. Die Verwaltung hat sich für einen Anbau in Wischlingen ausgesprochen- ohne diesen durch ordentliche Gutachten zu prüfen und ohne ihn fundiert mit einem Neubau am Kortental zu vergleichen. Wichtige finanzielle und dringende soziale Aspekte sowie die Machbarkeit bleiben unberücksichtigt.

Deshalb fordern wir vergleichbare Gutachten und die faire Betrachtung des Neubaus am Kortental unter allen Aspekten!
Die Interessensgemeinschaft hat sich einheitlich für den Neubau am Kortental, wegen der klar überwiegenden Vorteile ausgesprochen und sieht sich gezwungen, s diese klare Willensbekundung durch ein formgerechtes initiiertes Bürgerbegehren noch einmal deutlich zu machen, da die gesammelten 15.000 Unterschriften von den Ratsmitgliedern der Stadt Dortmund nicht ernst genommen wurden.

Da die zugesicherten Vergleiche bislang nicht geliefert wurden, drängen sich folgende Probleme auf:

Der Neubau Wischlingen wird teurer als die derzeit geschätzten bzw. ausgewiesenen
6,3 M€ netto (7,5 M€ brutto), weil nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind:

1. Der Bau der Wanne mit 175 T€ - der angezweifelt wird – da dabei auch keine Unterkellerung berücksichtigt wurde.
2. Die benötigten 5 Sammelumkleiden fehlen.
3. Die erforderlichen Durchgangsduschen und viele weitere für Schul- und Vereinssport wichtige Elemente sind nicht berücksichtigt worden.
4. Der direkte Zugang / die Wegstrecke ist unüberschaubar und verursacht „Schaulaufen“.
5. Die vorhandene Technik kann nur zum Teil genutzt werden. Anpassungen der Regel- und Belüftungstechnik etc., die notwendig werden, sind nicht mitaufgeführt,.
6. Die Schwallwasseranlage ist nicht auf 2 Becken ausgelegt.
7. Nicht berücksichtigt wurde der Bebauungsplan für Wischlingen, der nur eine „Kleinschwimmhalle“ vorsieht.
8. Nicht berücksichtigt ist die Zugängigkeit zum Bau und deren Folgekosten, wenn man über das vorhandene Gelände agieren muss, da angrenzend direkt das Naturschutzgebiet liegt
9. Nicht berücksichtigt wird die Grundwasserproblematik, die eine Unterkellerung und evtl. eine Erweiterung der notwendigen Schwallwasseranlage etc. unmöglich macht.

Auch fehlerhaft sind in der Ratsvorlage 01953-15 die Betriebskosten:

1. Betriebs- und Personalkosten werden für den Neubau Kortental viel zu hoch benannt, als städtischer Betrieb müssten die Einnahmen verrechnet werden! Der Neubau ist mit anderen Neubauten zu vergleichen und nicht mit dem alten Westbad. Selbst andere alte städtische Bäder werden nicht so hoch bemessen.
2. Instandhaltungskosten werden ohne Grund am Standort Kortental erhöht angegeben mit 200.000 Euro p.a. Warum sollten diese 70.000 Euro mehr kosten als in Wischlingen, das an einer vorhandenen Technik angeschlossen werden soll und Kortental eine ganz „Neue“ bekommen würde, dabei wird der derzeitige Zustand des Gesamtbads Wischlingen völlig außer Acht gelassen. Hierzu gibt es nur mündliche Berichte des Aufsichtsrats ohne Berücksichtigung des Alters der Gesamtanlage.
3. Es fehlen die Kosten für die Nutzungsentschädigung Schulsport und TU Dortmund, sowie für Sozialticketnutzer- geschätzt bei derzeitigen Schließungszeiten in Dorstfeld bei 60- 80T€/p.a.
4. Es fehlen die Schließungszeiten für die Vereine komplett und die daraus entstehenden Entschädigungen, da für die Vereine keine Veränderungen stattfinden sollten.
5. Rückgang der Besucherzahl im Vormittag, da die Beschallung der 90- 120 Schüler die täglich bis mindestens 16 Uhr/ im Stundentakt und zweimal wöchentlich im Abendbereich durch die Vereine den öffentlichen Bereich belasten und die Wellnessbesucher fern halten werden.
Dies alles führt zu einer falschen Kostenaufstellung und bevorteilt in der Vorlage Wischlingen eindeutig, zusätzlich wirkt es sehr befremdlich, dass der GmbH Wischlingen die 120 T€ für ein Gutachten selbst zur Verfügung gestellt werden sollen!

Es gibt viele Fragen und Gründe für Irritationen:

- Warum wurden am 29.06.15 die sportpolitischen Sprecher der Parteien 2 Stunden VOR der Interessensgemeinschaft geladen und dort deren Stellungnahme eingefordert, so dass diese keine Kenntnis von den Empfehlungen der Interessengemeinschaft bekommen konnten?
- Wieso werden nicht am Standort Krotental andere Betreibermöglichkeiten berücksichtigt?
- Will die Stadt Dortmund nicht mehr mit dem Regionalverband Ruhr in Wischlingen zusammenarbeiten und Wischlingen zu 100% übernehmen?
- Warum wird der Regionalverband Ruhr bei der Kostenplanung nicht berücksichtigt bzw. warum soll der komplette Anbau aus städtischen Mitteln bezahlt werden, obwohl das Bad nur zur Hälfte der Stadt Dortmund gehört?
- Was soll am Kortental tatsächlich gebaut werden bzw. ist ein Verkauf des Geländes geplant?
- Wieso werden die drängenden sozialen Aspekte des belasteten Stadtteils Dorstfeld gar nicht berücksichtigt?

Ebenso finden alle weiteren wichtigen Kriterien für Schule, Verein und Stadtbezirk keinerlei Berücksichtigung:

1. Die Aufsichtspflicht ist nach derzeitiger Grundlage für Vereine und Schulen in Wischlingen nicht leistbar, da alle Schüler den unübersichtlichen „öffentlichen Bereich“ queren müssen wobei es zusätzlich zum „Schaulaufen“ kommt.
2. Verlust der effektiven, ohnehin kurzen Schwimmzeit beim Schulschwimmen durch zu viel Wegezeit im Bad selbst.
3. Die fußläufige Erreichbarkeit des Bads in Dorstfeld .
4. Der soziale Aspekt des Brennpunkts Dorstfeld, der weit über die Grenzen Dortmunds bekannt ist, wird völlig außer Acht gelassen und nimmt den Vereinen die Grundlage für eine gute Integrationsarbeit. Zusammen mit dem ATV, DSC und Mütterzentrum bildet das Schwimmbad eine sozial stabiliserende und integrative Grünzone.
Grundsätzliche Anmerkungen:

1. Sport ist ein wichtiges Element der Integration und Inklusion. Deshalb ist die Stadt schlecht beraten, ihre Wasser- und Sportflächen stillzulegen. Diese wichtigen Hilfen der Migrationsarbeit durch die Schulen und Vereine müssen gestärkt und ausgebaut werden, wenn wir unsere zukünftigen Aufgaben sozialgerecht in belasteten Ballungsräumen gemeinsam bewältigen wollen.


2. Der Stellenwert für die Gesundheitsförderung und das Lernverhalten der Schüler kann und muss dadurch gefördert werden. Hierfür benötigen Schulen und Vereine ausreichend Kapazitäten.
3. Der Standort Dorstfeld spielt hierbei eine zentrale Schlüsselrolle. Dort arbeiten alle Beteiligten verstärkt seit Jahren gegen den ohnehin schon stark angegriffenen Ruf des Stadtteils, über die Landesgrenzen hinaus, gegen Rechts und für eine gute Integration. Zahlreiche Studien belegen, dass die Folgekosten für schrittweise abgehängte Stadteile wesentlich höher sind als die Kosten für den Neubau eines Schwimmbades.
Deshalb bitten wir Sie dringlich:

Führen Sie bitte das ergebnisoffene Gespräch mit den nötigen gleichwertigen Grundlagen mit der Intressensgemeinschaft zu Ende.

Berücksichtigen Sie, dass es am Kortental alternative Betreibermöglichkeiten gäben würde. So könnten z.B. Vereine die Verwaltung übernehmen, so dass die entstehenden Betriebskosten mindestens vergleichbar, höchstwahrscheinlich günstiger sind als Wischlingen und der Neubau nicht teuer würde als Wischlingen.

Nehmen Sie die Interessensbekundungen der mehr als 15.000 Unterzeichner ernst.
Stärken Sie den ohnehin schon schwer belastete Stadtteil und deren Ehrenämter und Schulen, für ihrer gute Integrationsarbeit und zukünftige Aufgaben.
Nach der derzeitigen Lage sehen wir uns bedauerlicherweise gezwungen ein initiiertes Bürgerbegehren bei der Stadt Dortmund zu beantragen, um so die Forderung zum Erhalt des Westbads zu unterstreichen.

Wir hoffen, dass es einen Weg des gemeinsamen Dialogs gibt und bitten um Ihre baldige Antworten.

Schreiben vom 27.09.2015:

Absender:
Initiative "Westbad“
Oberbürgermeister Sierau
Stadträtin Zoerner
Bürgerbegehren mit der Fragestellung: Soll das Westbad am Standort Kortental in Dortmund-Dorstfeld neu gebaut werden und das vorhandene Bad übergangslos ersetzen?“

Sehr geehrter Herr Oberbürgemeister Sierau und sehr geehrte Frau Stadträtin Zoerner,

wir bedanken uns noch einmal sehr herzlich für die Möglichkeit eines direkten Meinungsaustausches in dem Gespräch, welches am 24.09.2015 zwischen Ihnen, Herr Oberbürgermeister Sierau und Frau Stadträtin Zoerner sowie Frau Staar und Frau Kuhlenkamp als Vertreterinnen unserer Initiative statt-gefunden hat.

Am 27.09.2015 hat sich die Initiative Westbad mit 30 TeilnehmerInnen getroffen. Besprochen wurde unser weiteres Vorgehen nach dem von Ihnen unterbreiteten Angebot des Ergänzungsantrages zur Ratsvorlage Nr. 01953, die in den Rat eingebracht werden soll. Die Initiative begrüßt, dass die von ihr geforderten vergleichbaren Planungen eines Neubaus Westbad am Standort Kortental sowie eines Neubaus am Standort Wischlingen beauftragt werden soll.
Unsere Initiative unterstützt diese Zielsetzung und möchte einer Entwicklung, welche in die richtige Richtung weist, nicht entgegenstehen. Die Initiative stellt daher nach eingehender Beratung und einmütiger Beschlussfassung fest, dass sie von der Durchführung des aktuellen Bürgerbegehrens absehen wird, wenn bei der Ergänzung der Ratsvorlage Nr. 01953 folgende grundlegende Kriterien beachtet werden:
o Beide Varianten Neubau in Wischlingen und Neubau am Kortental werden nach gleichen Kriterien geplant.

o Um Vergleichbarkeit herzustellen, sollten beide Planungen nach HOAI (Leistungsphasen 1-3) vom gleichen Ingenieurbüro erstellt werden.

o Das mit der Vorplanung zu beauftragende Ingenieurbüro ist unbelastet, unabhängig und kann ergebnisoffen planen.

o Für beide Lösungsvarianten wird eine vollständige, alle Lösungsbestandteile enthaltende Kostenplanung durchgeführt.

o Als Referenz für die Ausstattung des Bades gilt der Anforderungskatalog, den die Initiative formuliert hat (siehe Anhang).

o Für beide Lösungsvarianten wird die jeweils kostengünstigste Lösungsmöglichkeit ermittelt, sowohl im Hinblick auf die Investitionskosten als auch auf die Betriebskosten.

o Es wird jeweils von vergleichbaren Betreibermodellen ausgegangen, entweder a) städtischer Betrieb, oder b) privater Betrieb. Die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten muss zwingend die tatsächlich geplante Fläche bilden.

o Es findet eine Planungsrechtsprüfung statt. Nach Informationsstand der Initiative besteht für das Kortental Planrecht für einen Neubau in Wischlingen jedoch nur Planrecht für eine Kleinschwimmhalle.


o Die Ergebnisse der Vorplanung sollten schnellstmöglich, spätestens bis Ende September 2016, vorliegen.

Grundsätzlich können auch bei einer Ergänzung der Ratsvorlage nur technische Aspekte eine Rolle spielen. Um im weiteren Verfahren zu einer von den BürgerInnen und allen Nutzergruppen des Bades akzeptierten und nachvollziehbaren Entscheidung zu kommen, halten wir die mit dem aktuellen Westbadstandort verbundenen langjährig gewachsenen und stadteilstabilisierenden sozial-integrativ-inklusiven Errungenschaften von hoher Bedeutung.
Die Initiative weist daher ausdrücklich darauf hin, dass im Entscheidungsprozess auch soziale, stand-ortspezifische Aspekte ausreichend berücksichtigt werden müssen.
Diese Aspekte können nur schwer beziffert werden, spielen aber am Standort Kortental für die dortigen BürgerInnen eine elementar wichtige Rolle. Diese Aspekte wurden sowohl im Bürgerbegehren als auch im offenen Brief der Initiative Westbad vom 08.09.2015 formuliert.

Die Initiative ist weiterhin bereit, an einem offenen, transparenten und fairen Verfahren der Entscheidungsfindung mitzuwirken.
Schreiben vom 27.09.2015:

Absender:
Initiative "Westbad bleibt am Kortental“

Stadträtin Jägers

Bürgerbegehren mit der Fragestellung: Soll das Westbad am Standort Kortental in Dortmund-Dorstfeld neu gebaut werden und das vorhandene Bad übergangslos ersetzen?“
Hier: Widerspruch gegen die Kosteneinschätzung
Sehr geehrter Frau Stadträtin Jägers,

wir danken Ihnen für die heute (27.09.2015) Herrn Dr. Weber persönlich zugestellte Kosteneinschätzung für o.g. Bürgerbegehren vom 23.09.2015, in welchem uns gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 GO NRW die mit der Durchführung der von uns verlangten Maßnahme verbundenen Kosten mitgeteilt werden.

Die genannten Kostenansätze betrachten wir allerdings als nicht zutreffend. Hierfür benennen wir folgende Gründe:

1. Die Neubaukosten am Standort Kortental wurden bei einer Erschließung des Grundstückes in Hanglage geschätzt. Die kostengünstigere Variante an ebener Stelle wurde nicht berücksichtigt.
2. Neubauten vergleichbarer Größe werden landesweit deutlich günstiger ausgeschrieben.
3. Die Betriebskosten basieren auf den aktuellen Kosten des Westbads und nicht auf einem flächenmäßig und energetisch optimierten Neubau.
4. Selbst die Betriebskosten älterer städtischer Dortmunder Bäder, die vergleichbar mit der geplanten Fläche in Dortmund betrieben werden, werden kostengünstiger beziffert.
5. Durch Wegfall von Betriebsfläche minimiert sich das benötigte Stammpersonal.
6. Die Betriebskosten basieren ausschließlich auf einem städtischen Betreibermodell. Ein privates Betreibermodell (vergleichbar Wischlingen) wird nicht beziffert.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte können wir der von Ihnen mitgeteilten Kostenschätzung nur widersprechen.

Vorerst benötigen wir aber keine neue Kostenschätzung, da uns Herr Oberbürgermeister Sierau in einem Gespräch am 23.09.2015 angeboten hat, auf eine Änderung der Ratsvorlage Nr. 01953 hinzuwirken. Mit dieser Änderung würde die Ratsvorlage einen Zusatz erhalten, dass auch für den Neubau am Standort Kortental eine vertiefende Vorplanung durchgeführt wird. Hierdurch würden tatsächlich, rechtlich verwertbare Kosten ermittelt. Außerdem müsste dann unser Begehren ohnehin angepasst werden.

Sollte die angekündigte Ergänzung durch den Rat angenommen werden, will die Initiative das Bürgerbegehren aussetzen. Sobald die Entscheidung im Rat getroffen wurde, werden wir Ihnen eine kurze Mitteilung über unser weiteres Vorgehen machen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre bisherige Unterstützung

Kriterienkatalog Dorstfelder Hallenbad
Stand 27.09.2015
1. Schwimmbecken

· mind. 25 m-Bahnen
· mind. 5 Bahnen, mit Trennleine abzutrennen
· Sprungmöglichkeit: 3 m-Brett
· Tauchtiefe
· Startblöcke
· Ebenerdiger Wasserüberlauf
· Breite Treppe ins Schwimmbecken
· Lift/Barrierfreier Zugang zum Becken
2. Lehrschwimmbecken

· Tiefe ab 60 cm (bzw. für Schulen Wassertiefe 80 bis 120 cm)
· Größe ausreichend für 3 Lerngruppen mit Trennleine
· Ebenerdiger Wasserüberlauf
· Wassertemparatur, die einen Ausbildungsbetrieb für Kinder zulässt (wie z.Zt. im Westbad)
3. Babyschwimmbecken

· Tiefe ab 0 cm
· stufenloser Eingang
4. Umkleideräume, kapazitätsausreichend

· Mindestens 4 abschliessbare (2 x w + 2 x m) Sammelumkleideräume für kommende und gehende Klassen
· mind. 2 barrierefrei nutzbare Sammelumkleiden
· Lehrerumkleidekabinen in der Nähe der Schülerumkleidekabinen
· Kapazität zeitgleich für ca. 130 Personen
5. Duschräume, kapazitätsausreichend

· mind. 2 Durchgangsduschen (m/w getrennt, barrierefrei nutzbar) mit mind. 8 Duschplätzen
6. Toiletten

· In der Nähe der Wasserflächen
7. Gebäudeausstattung

· Rutschhemmender Boden
· Sitzgelegenheiten im Bad für Klassenstärken
· Geräte / Schrankräume für Material in Beckennähe
· Rettungsstangen um das Becken verteilt
· Gute Einsehbarkeit beider Becken
· Räumliche Nähe von Schwimmbecken und Lehrschwimmbecken
· Kurze Rettungswege vom Schwimmbecken
· Abschließbarer Material- oder Lagerraum in der Nähe der Schwimmhalle
· Gebäudebereich für Theorieausbildung
· Vorhalle zum Sammeln der Schülergruppen und Wartebereich Eltern beim Vereinsbetrieb
8. Barrierefreiheit

· Zugänge
· Umkleiden
· WC, Duschen
· Schwimmbecken
9. Standort

· von so vielen Besuchern wie möglich zu Fuß erreichbar, auch von den Grundschülern
· Anbindung an ÖPNV in kurzen Zeittakten mit behindertengerechtem Ein- und Ausstieg
· sichere Zuwege, auch in den Abendstunden
· Parkmöglichkeiten
· Standortwahl nach Kriterium der günstigsten Bebaubarkeit im Kortental (z.B. nicht Hanglage, sondern seitig der Grundstrasse)

10. Abschottung des Schul- oder Vereinsbetriebes, oder zeitweilige Nicht-Öffnung für Fremdgäste

11. Schlüsselgewalt für die Vereine während ihrer Schwimmzeiten

12. Minimierung von Zeiten, in denen das Bad zwecks Renovierung oder Neubau geschlossen
werden muss
13. Möglichkeit alternativer Betreiberkonzepte z.B. Betrieb durch Sportwelt / Vereine/privat auch am Kortental.

14. Nutzung des Bades auf Basis der aktuellen Eintrittspreise und -zeiten, gleichbleibende
Nutzungsbedingungen für Vereine und Dortmund-Pass-InhaberInnen.“


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01953-15-E8) vom 01.10.2015 vor:
… nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 22.09.2015:

Zu 1.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 120.000 Euro beinhaltet die prognostizierten Kosten für eine Vorplanung nach HOAI sowie Kosten für ein VOF-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Architekturbüros. Ein Eigenanteil der Revierpark Wischlingen GmbH ist nicht vorgesehen.

Zu 2.
Die Neubauvariante in Wischlingen wurde im Verwaltungsrat und in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH behandelt und von den dortigen Mitgliedern (jeweils 4 Mitglieder der Stadt und vom RVR) positiv bewertet.

Zu 3.
Wie unter Punkt 2. dargelegt, sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Planung, Finanzierung, Bewirtschaftung sowie deren Chancen und Risiken mit den Vertretern des RVR vorbesprochen worden und von dort ein positives Signal zur weiteren Qualifizierung der Planung erteilt worden.

In Bezug auf die vom RVR geplante Verschmelzung der Freizeitgesellschaften erfolgt derzeit eine politische Befassung zum Modell und zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages in den Räten der Belegenheitskommunen. Die Stadt Dortmund hat, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2014, erklärt, dem Verschmelzungsmodell nicht beitreten zu wollen und eine Übernahme der RVR-Gesellschaftsanteile zu erwägen. Hierzu ist ein erstes Sondierungsgespräch zwischen Vertretern des RVR und der Stadt geführt worden. Weitere Gespräche sind für Ende des Jahres geplant.

Zu 4.
Nach Aussage der städtischen Planungsverwaltung sind die Flächen des Revierparks als Öffentliche Grünfläche/Freizeitpark gekennzeichnet. Ob dies als Genehmigungsgrundlage für die Erweiterung des Schwimmbadbetriebes ausreicht, muss von der Bauaufsicht noch geprüft werden; gegebenenfalls muss eine Anpassung des Planrechts erfolgen.

Zu 5.
Eine Beauftragung des Ingenieurbüros bis zur Leistungsphase 3 des entsprechenden HOAI Leistungsbildes umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und die Entwurfsplanung inklusive der dazugehörigen Teilleistungen wie beispielsweise die erforderlichen Behördenabstimmungen und die Erstellung einer Kostenschätzung und -berechnung. Rechtsansprüche des Ingenieurbüros auf Fortführung des Planungsauftrages sind aufgrund der vertraglichen Gestaltung ausgeschlossen. Hierzu wird ein Vertrag bis einschließlich Leistungsphase 3 geschlossen, welcher zwar um darauffolgende Leistungsphasen erweitert werden kann, aber eben nicht zwingend muss. Das Urheberrecht bleibt unberührt.

Zu 6.
Die Kosten der Badtechnik sowie gründungsbedingte Mehrkosten sind in die Gesamtkostenbetrachtung eingeflossen. Einzelne Kostenpositionen liegen der Verwaltung hierzu nicht vor. Der Lebenszyklus eines neu errichteten Schwimmbades wird in etwa mit 25-30 Jahre angenommen. Die in Wischlingen vorhandene Badbetriebstechnik ist in großen Teilen erst im Jahre 2012 umfangreich saniert worden. Insofern steht der Lebenszyklus des neuen Schwimmbades im Einklang mit der zu erwartenden Lebensdauer der vorhandenen Badtechnik.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 sowie den o. g. Schreiben und Stellungnahmen der Verwaltung und dem verwaltungsseitigen Verfahrensvorschlag vom 30.09.2015 inkl. der o. g. Anlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02129-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02031-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 24.09.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

lt. beschlossenem Kunstrasenprogramm sollen die Sportplatzanlagen Goystadion in Hörde und Holzwickeder Straße in Neuasseln durch die Sport- und Freizeitbetriebe im Jahr 2016 saniert werden.

Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen:

„Der AKSF fordert die Sport- und Freizeitbetriebe auf, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.“

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B`90/Die Grünen) bittet darum, über die Punkte der Beschlussvorlage einzeln abstimmen zu lassen, da ihre Fraktion den Punkten 3 und 4 der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt darauf hin dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion, einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage zu beschließen.





Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion, analog zur Empfehlung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, gegen die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages abstimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und dem darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion (fett), einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage und mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage wie folgt zu beschließen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.


5. Die Sport- und Freizeitbetriebe werden aufgefordert, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrates ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 24.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



7. Schule

zu TOP 7.1
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Druchsache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02159-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02210-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 vor:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bezüglich des erwähnten Abfallzwischenlagers für organische Abfälle, welche aufgrund unplanmäßiger Ausfälle, Störungen sowie aufgrund von Revisionszeiten bei Müllverbrennungsanlagen anfallen, möchte sie wissen: „Wie oft kommt das vor? Welche Mengen fallen an? Besteht das Lager überhaupt schon?“

2. „In der Risikoanalyse wurde benannt, dass die Rücklage des Deponiesondervermögens im Jahr 2025-2030 verbraucht sein wird und dann natürlich die Mehr- oder Minderausgaben durch die Stadt Dortmund im Rahmen des Gebührenhaushaltes ausgeglichen werden müssen.“ Hierzu führt sie an, dass man hoffe, dass bis 2025-2030 alle Deponiearbeiten abgeschlossen seien. Da es aber darüber hinaus sicherlich noch andere Anforderungen geben werde, bittet Sie um Mitteilung, welche Auswirkungen das dann tatsächlich für den Gebührenhaushalt habe!

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), dem Beschlussvorschlag der heutigen Vorlage (Drucksache Nr.: 02052-15) zu folgen.

Die o. a. Fragen sollen im Nachgang schriftlich (spätestens zur Ratssitzung am 01.10.2015) durch die Verwaltung beantwortet werden.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 23.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter TOP 1.3 entschieden, den Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Punkt 4.10 der gemeinsamen Eckpunkte wird wie folgt geändert:

[…] Beim Auslaufen einer Bestellung und auslaufendem Dienstvertrag wird der neue Dienstvertrag auf die von der Stadt Dortmund vorgesehenen Eckpunkte umgestellt.

Begründung:
Für künftige abzuschließende Dienstverträge der Geschäftsführer und Vorstände städtischer Beteiligungsgesellschaften soll bezüglich der Vergütung und Versorgung ein verbindlicher Orientierungsrahmen vereinbart werden. Zudem sollen die jetzt definierten Eckpunkte zu den Dienstverträgen für einheitliche Regelungen und mehr Transparenz sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, muss ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umstellung festgelegt werden. Dies ist nachvollziehbar der Abschluss eines neuen Dienstvertrags. Dies muss jedoch sowohl Neubestellungen als auch bei Wiederbestellungen gelten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor:

die Fraktionen von SPD und CDU stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage wird wie folgt geändert:
Neuer Beschlusspunkt 3 :
Die Eckpunkte der Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben.

Neuer Beschlusspunkt 4 :
Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 dienen bei allen künftigen Vertragsabschlüssen als Orientierungsrahmen.

2. Die gemeinsamen Eckpunkte der Dienstverträge gemäß Anlage 2 werden wie folgt angepasst:
3. Regelungen für die Stadt Dortmund

Hier erhält der erste Satz folgende neue Fassung:

Für künftig abzuschließende Dienstverträge der Geschäftsführer/Vorstände der städtischen Beteiligungsgesellschaften soll ein Orientierungsrahmen vereinbart werden, der Eckpunkte für die Vergütung und die Versorgung vorgibt.
4.4 Zusätzliche Altersversorgung

Hier wird der erste Satz wie folgt angepasst und ergänzt:

Die Vergütung der Geschäftsführer/Vorstände ist so zu bemessen, dass eine zusätzliche Altersversorgung aus der laufenden Vergütung in der Regel privat aufgebaut werden kann. Bei der Ausgestaltung der Altersversorgung ist die individuelle Berufs- und Versorgungsbiografie der Bewerber/innen zu beachten. Sofern eine betriebliche Altersversorgung gewährt wird, ist diese an marktüblichen Konditionen auszurichten. Zusätzliche Versorgungsansprüche sind dabei anzurechnen.


4.5 Krankenversicherung, Entgeltfortzahlung

Dieser Punkt wird gestrichen.

4.6 Versicherung gegen Unfall

Dieser Punkt wird gestrichen.

4.7 Dienstwagen

Dieser Punkt wird gestrichen.

4.10 Aktuell laufende Verträge

Dieser Abschnitt erhält folgende neue Fassung:
Derzeit laufende Dienstverträge sind fortzuführen.
Begründung :

Die Fraktionen von SPD und CDU begrüßen ausdrücklich die Stärkung des Rates bei Entscheidungen über Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführungen und Vorständen von städtischen Unternehmen.

Die beiden Fraktionen erkennen an, dass die Besetzung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen durch Ratsmitglieder nicht praktikabel ist und in der Mehrheit der Großstädte wie in Dortmund durch den Hauptverwaltungsbeamten bzw. durch die Verwaltung gewährleistet wird.

Die Fraktionen von SPD und CDU sprechen sich deshalb für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.

Eine weitere Stärkung des Rates erfolgt zukünftig durch eine konsequente Information des AFBL in nichtöffentlicher Sitzung über die ausverhandelten Eckpunkte der Dienstverträge. Der vorliegende Orientierungsrahmen für zukünftige Dienstverträge ist anzupassen.An einigen Stellen gehen die Ausführungen der Verwaltung zu sehr ins Detail und schränken die Vertragsfreiheit zu weit ein. Die Regelungen zur Altersversorgung sind dringend zu präzisieren.


Abschließend wird festgehalten, dass aktuell laufende Verträge auch bei ihrer Verlängerung unbedingt fort zu führen sind. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Dortmund erfüllen einen öffentlichen Zweck auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge. Diese Unternehmen sind auf Märkten immer mehr dem Wettbewerb ausgesetzt und die Herausforderungen an die Geschäftsführungen/Vorstände werden immer komplexer und schwieriger. Ein standardisierter Orientierungsrahmen muss es daher weiterhin zulassen, im Rahmen der Bestenauslese besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Führungspositionen der städtischen Unternehmen in Dortmund zu gewinnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den gemeinsamen Antrag SPD-Fraktion und CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.09.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 9.8
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02051-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Beteiligungsbericht 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02061-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Beteiligungsbericht 2014/2015 zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00909-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.4
Jahresbericht der Feuerwehr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02015-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.5
Bericht über das Berufungsurteil zur Sperrgebietsverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02389-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 10.6
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney;
hier: Erweiterungsbau "An der Buschmühle"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02464-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
Benennung von Delegierten für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02471-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Namensvorschläge vor:

1. Rm Norbert Schilff (SPD)
2. Rm Erwin Bartsch (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den Namensvorschlägen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Lars Rettstadt
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer