Niederschrift

über die Sondersitzung zum Thema


Wahlwiederholung der Bezirksvertretung Scharnhorst
am 12.01.2010
Pädagogisches Zentrum der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15,
44328 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:30 - 16:25 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Klaus Ahrenhöfer


Jörg Glogner
Heike Gottwald
Monika Hahn
Michael Lüning
Marita Szymkowiak
Michaela Wolff

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath


Werner Gollnick
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion

Markus Scheffler, stellv. Bezirksbürgermeister
Raphael Frebel

FDP-Fraktion

Thomas Gerber


Udo Wortmeier

Die Linke

Matthias Storkebaum

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

Wolfram Frebel, B 90/Die Grünen


Bruno Schreurs, SPD
Andreas Wittkamp, SPD

Seniorenbeirat

Dietrich Labenz



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Michael Siegmund Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Dirk Otto Arndts Rechtsamt


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die Sondersitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst zur Wahlwiederholung ,
am 12.01.2010, Beginn 15:30 Uhr,
Pädagogisches Zentrum der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Sonderthema

2.1 Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09)




Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Scheffler eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Frebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Scheffler weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt, eine Anfrage der FDP-Fraktion wurde zum bestehenden TOP 2.1 vorgelegt.


2. Sonderthema

zu TOP 2.1
Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09)
- siehe hierzu TOP 2.2 -


zu TOP 2.2
Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09-E1)
Herr Gerber begründet sein Ansinnen nach Durchführung einer Sondersitzung damit, dass bis dato die Mandatsträger keine weiteren, erläuternden Informationen erhalten haben. Aus diesem Grunde hätte er auch die vorliegende Anfrage erstellt.

Herr Scheffler merkte hierzu an, dass diese Fragen auch direkt mit dem Rechts- oder Oberbürgermeisteramt hätten geklärt werden können.


Zu den gestellten Fragen nimmt Herr Arndts vom Rechtsamt wie folgt Stellung:

1. Eine Klage für die Bezirksvertretung Scharnhorst wurde eingereicht. Solange diese anhängig ist, bleibt die Bezirksvertretung im Amt.
Anderenfalls würde die Kommunalaufsicht einen Beauftragten des Innenministeriums benennen, der die volle Organstellung einer Bezirksvertretung mit allen Kompetenzen inne hat.

2. Dieser Beauftragte wird dann seine Aufgaben im Rahmen der Notwendigkeit erledigen. Ein beratendes Gremium durch die 'ehemaligen Mandatsträger' wäre rechtlich zulässig; liegt jedoch im Ermessen des Innenministeriums.

3. In diesem Fall werden die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes angewandt; sprich dieses Spezialgesetz verdrängt die allgemeine Regelung - hier die Hauptsatzung und die Gemeindeordnung, in denen das Anhörungsrecht geregelt wird.

4. Das in Rede stehende Schreiben war eine Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage des Sprechers der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West.

5. Die Kosten für eine Klage werden von der Stadt Dortmund nicht übernommen, da es sich um einen klassischen Außenrechtsstreit handelt. Die Rechtsschutzversicherung greift nur bei einem Organstreit untereinander und innerhalb der Gemeinde.
Sollte jedoch ein Mitglied durch alle Instanzen den Rechtsstreit gewinnen, müsste der Rat als Verlierer die Kosten übernehmen (somit die Stadt Dortmund).

6. Eine Streitgenossenschaft wäre nach Auffassung von Herrn Arndts möglich.
Da es um dasselbe Anliegen, derselbe Beklagte und dasselbe Gericht geht, wäre es denkbar dass mehrerer Mitglieder mit einer Klageschrift klagen - über die Zulässigkeit befindet jedoch das Verwaltungsgericht.

7. Die Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass die Fraktionen diese Kosten aus Fraktionsmittel bestreiten können, da es keine sachfremden Zwecke sind.

Weiterhin erklärt Herr Arndts auf Nachfragen, dass sicherlich eine Information an die
Mandatsträger erfolgen müsste, falls sich deren Stellung verändert z. B. durch
Klagerücknahme.

Falls ein klagendes Mitglied gegen den Rat gewinnt, kann sicherlich nur der Rat bzw. deren
Bevollmächtigter weitere Rechtsmittel einlegen.

Es müssen alle Klagen separat bearbeitet werden; das Gericht verfügt jedoch über einen
Ermessensspielraum, diese zu verbinden.

Herr Gerber stellt den mündlichen Antrag eine Empfehlung an das Innenministerium
abzugeben hinsichtlich einer möglichen Bestellung eines Beauftragten für die
Bezirksvertretung Scharnhorst.

Herr Offermann erklärt hierzu, dass seine Fraktion der Entscheidung hinsichtlich der
Bestellung eines Beauftragten nicht vorgreifen möchte, aber für die Beratungsarbeiten gerne
zur Verfügung steht.


1. Die Bezirksvertretung bittet in diesem Fall mit Mehrheit - bei den Neinstimmen der Herren Frebel und Storkebaum sowie den Enthaltungen der CDU-Fraktion und des Herrn Scheffler - als Beauftragten den jetzigen Bezirksbürgermeister einzusetzen.

2. Die Bezirksvertretung bittet weiterhin im Falle einer Auflösung mehrheitlich - bei der Neinstimme des Herrn Storkebaum und der Enthaltung der Fraktion B 90/Die Grünen - die jetzige Bezirksvertretung als Beratungsgremium einzusetzen.






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Mitglied der BV Stellvertretender Bezirksbürgermeister








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Schriftführerin