Niederschrift

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 02.07.2010
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:10 - 18:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Andreas Wittkamp i.V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Annette Littmann (FDP/BL)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen) bis 16:00 Uhr
Rm Ulrike Märkel (B 90/Die Grünen) ab 16:00 Uhr
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2010 zu TOP 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung :

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) merkt an, dass bei der Liste der stimmberechtigten Mitglieder fälschlicherweise statt seines Namens der Name von Frau Dr. Littmann eingetragen wurde.

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jürgen Wissmann – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Jörg Süshardt – StA 50
Elisabeth Hoppe – StA 51
Bodo Weirauch – StA 51
Siegfried Flenner – StA 65
Hubert Keune – StA 66

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 02.07.2010, Beginn 13:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00821-10-E1)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum Top (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01476-10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01476-10-E1)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01476-10-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01476-10-E4)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00677-10)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2010
(Drucksache Nr.: 00821-10)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 00821-10-E8)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2010
(Drucksache Nr.: 00821-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00821-10-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00821-10-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00821-10-E10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00821-10-E7)

2.2 Entscheidungen über den Haushaltsbegleitbeschluss

2.2.1 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Zukunftsabkommen Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01260-10)

2.2.2 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010 (Behindertenfahrdienst)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2010
(Drucksache Nr.: 01208-10)

2.2.3 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2010
(Drucksache Nr.: 00677-10-E6)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00677-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01315-10-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01315-10-E2)

2.2.4 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Aktualisierung im Rahmen des Rückstellungsmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01262-10)

2.2.5 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Plafonierung der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01281-10)

2.2.6 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Begrenzung der investiven Kreditaufnahme auf 40 Mio. Euro jährlich ab 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01288-10)
2.2.7 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01316-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01316-10-E1)

2.2.8 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-10)

2.2.9 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01285-10)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01476-10-E3)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01476-10-E5)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01285-10-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01285-10-E2)

2.2.10 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01284-10)

2.2.11 Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01286-10)

2.2.12 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduktion der Vereins- und Verbandsmitgliedschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01489-10)

2.2.13 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010;
Forderungsmanagement optimieren inkl. Vollstreckungswesen (Unterhaltsvorschüsse)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-10)

2.2.14 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2010
(Drucksache Nr.: 01410-10)

2.2.15 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Überprüfung der Kostenstrukturen und der Effizenz der Jugendhilfedienste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01401-10)

2.2.16 Prüfung der Übertragung städtischer Bürogebäude innerhalb des Konzerns der Stadt Dortmund
- Ergänzung zum Haushaltsbegleitbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01598-10)

2.2.17 Haushaltsbegleitbeschlüsse, hier: Veräußerung von Flächen im Flughafenumfeld an DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01597-10)

2.2.18 Verkauf von städtischen Grundstücken, die bereits für Zwecke des Dortmunder Flughafens genutzt werden, insgesamt groß ca. 232.900 m² an die Flughafen Dortmund GmbH oder die DSW21 AG;
Rückkauf von Straßenflächen (verl. Zeche-Norm-Str.), insgesamt groß ca. 45.200 m² aus dem Eigentum der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01580-10)

2.3 Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01499-10)

2.4 Dringliche Investitionen der Feuerwehr im Jahre 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01532-10)

3. Beteiligungen

3.1 Gründung einer Servicegesellschaft "SHDO Service GmbH" durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01554-10)

4. Liegenschaften

4.1 Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01213-10-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01213-10-E3)

4.2 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00974-10-E1)

4.3 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00973-10-E1)

4.4 Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01534-10)

4.5 PHOENIX See
- Übertragung des Eigentums am künftigen PHOENIX See an die Stadt Dortmund
- Übernahme des Betriebs und der Unterhaltung des PHOENIX Sees durch die
Stadt Dortmund, Investitions- und Bewirtschaftungskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01647-10)

5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Krüger benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit werden folgende Punkte in die Tagesordnung aufgenommen:
Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01659-10)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.2.19 behandelt.

Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01661-10)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.2.20 behandelt.
Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01664-10)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.6 behandelt.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt für ihre Fraktion, den TOP 4.2 –Beendigung
des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 –Sölder Waldstraße- und den TOP 4.3 –Beendigung des
Bebauungsplanverfahrens Ap 162n –Tulpenstraße-, beides Empfehlungen der Bezirksvertretung
Aplerbeck, von der Tagesordnung abzusetzen, weil diese Punkte noch in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien behandelt werden sollen.

Herr Reppin (CDU) verweist auf die erheblichen finanziellen Auswirkungen für das Sondervermögen
Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund, wenn den Empfehlungen der
Bezirksvertretung gefolgt würde. Herr Reppin wünscht für seine Fraktion, dass die Angelegenheit in
dieser Sitzung behandelt wird.

Frau Starke (SPD) erklärt für ihre Fraktion ebenfalls, in der heutigen Sitzung über die Angelegenheit
entscheiden zu wollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab.

Auf Vorschlag von Herrn Monegel (Vorsitzender, CDU) werden die unter dem Punkt - 2.2 Entscheidungen über den Haushaltsbegleitbeschluss- aufgeführten Tagesordnungspunkte vorgezogen und als Erste vor dem TOP 2.1 –Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2010- behandelt.

Ansonsten wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.



2. Finanzen

2.2 Entscheidungen über den Haushaltsbegleitbeschluss

zu TOP 2.2.1
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Zukunftsabkommen Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01260-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 4.6 folgender Antrag vor:

„Der Rat beschließt für 2010 die Ausschüttung des Gewinns der Sparkasse in voller Höhe als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion. Die Sparkasse habe für die absehbaren Risiken in ausreichendem Maße Rückstellungen gebildet. In Anbetracht der angespannten Finanzlage halte es seine Fraktion im Gegensatz zur Empfehlung des Verwaltungsrates der Sparkasse für angezeigt, den gesamten Gewinn an die Stadt auszuschütten.

Frau Starke (SPD) betont, dass es richtig sei, dass die städtischen Tochtergesellschaften in schwierigen Finanzsituationen der Stadt unter die Arme greifen. Dies dürfe aber nur im Einvernehmen mit den Unternehmensleitungen geschehen und man müsse darauf achten, dass den Unternehmen nicht zuviel Substanz entzogen werde. Der Finanzmarkt stehe im Moment vor größeren Umwälzungen. Insbesondere was die geplante Erhöhung des Eigenkapitals angehe könne es fatal sein, der Sparkasse zum jetzigen Zeitpunkt zuviel Kapital zu entziehen. Ihre Fraktion werde daher den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Krüger erklärt, dass man seitens der Beteiligungsverwaltung und der Geschäftsführung der Sparkasse die Bestätigung erhalten habe, dass die Sparkasse sehr gut und mit über der Empfehlung liegendem Eigenkapital ausgestattet sei. Bei anderen städtischen Gesellschaften wie der EDG und den Stadtwerken werde der gesamte Gewinn abgeführt oder sogar noch zusätzliches Kapital der Rücklage entnommen und an die Stadt abgeführt. Die Stadt sei in einer prekären finanziellen Situation und es gebe Überlegungen, wie aus diesem Grund kommunale Dienstleistungen in erheblichem Umfang zurückgefahren werden müssten. Eine Erhöhung der Gewinnabführung der Sparkasse würde die Situation etwas entspannen.

Herr Reppin (CDU) verweist auf einen Presseartikel vom 24.06.2010 mit dem Titel „Sparkasse hilft Kämmerer aus der Klemme“. Er kritisiert, dass der Artikel aus einer Indiskretion aus vertraulichen Gesprächen zwischen der Kämmerei und den städtischen Töchtern herrühre, in denen man sich bemühe, finanzielle Unterstützungsleistungen für die Stadt zu verhandeln. Ein solcher Vorgang sei geschäftsschädigend.
Hinsichtlich des Redebeitrags von Herrn Krüger erklärt Herr Reppin, dass seiner Meinung nach bei weitem nicht alle Risiken abgedeckt seien. Er verweist hierzu beispielsweise auf die geplante Anhebung der Eigenkapitalquote von derzeit 8 % auf vermutlich 20 %. Dies würde die Rücklage derzeit nicht decken. Darüber hinaus verweist Herr Reppin noch auf weitere Risiken.

Herr Böhm (CDU) ergänzt den Redebeitrag von Herrn Reppin um bilanzielle Aspekte. Die Eigenkapitalquote der Sparkasse sei im Vergleich zu anderen Banken gering und es sei aus seiner Sicht eigentlich geboten, in noch höherem Maße als bisher der Rücklage Kapital zuzuführen, um die schwebenden Risiken am Kapitalmarkt einigermaßen abdecken zu können. Andere städtische Gesellschaften hätten von vornherein eine weit höhere Eigenkapitalquote, teilweise von über 70 %. Ein weiterer Entzug von Kapital der Sparkasse sei leichtfertig und könne von ihm nicht vertreten werden.

Herr Krüger äußert seine Meinung, dass man nur die Eigenkapitalquote von Unternehmen aus gleichen Geschäftsfeldern vergleichen könne. Seiner Ansicht nach seien bei der Sparkasse sämtliche Risiken ausreichend abgesichert. Der Antrag seiner Fraktion auf Ausschüttung des gesamten Gewinns sei der finanziellen Situation der Stadt geschuldet und als einmaliger Vorgang anzusehen. Wenn man keine anderen Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung finden werde, müsse man sich darüber unterhalten, was an kommunalen Einrichtungen noch vorgehalten werden könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es geplant sei, mit den Tochtergesellschaften eine Art Lenkungsausschuss zu bilden, der Strukturvorschläge, Ausschüttungsideen oder andere das Haushaltsergebnis entlastende Szenarien für die Haushaltsplanaufstellung 2011 entwickeln soll.
Die für 2010 geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses seien mit der Leistungsfähigkeit der Tochtergesellschaften in Übereinstimmung gebracht worden. Herr Stüdemann bittet, darüber hinausgehende Überlegungen zur Haushaltsplanaufstellung 2011 vorzubringen.

Frau Starke äußert zum Redebeitrag von Herrn Krüger, dass hier suggeriert werde, dass der Erhalt von kommunalen Einrichtungen und Angeboten davon abhängig sei, in welchem Umfang Tochtergesellschaften der Stadt helfen würden. Damit verdränge er aber, dass hierdurch das Problem eines strukturell defizitären Haushalts nicht zu lösen sei, denn die Unterstützung durch die Tochtergesellschaften könnten immer nur zeitlich begrenzt und keinesfalls dauerhaft erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit den städtischen Gesellschaften DSW21 und EDG sowie der Sparkasse Dortmund in Verhandlungen darüber zu treten, die im Hauhaltsbegleitbeschluss genannten Verbesserungen durch Mehrerträge/Minderaufwendungen in Höhe von 15 Mio. € p.a. aus Ausschüttungen und/oder Kooperationen bei der Aufgabenwahrnehmung zu bewirken.
Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten einer Veräußerung von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften zu prüfen.


zu TOP 2.2.2
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010 (Behindertenfahrdienst)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk vor:

Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts soll einkommensabhängig gestaltet werden.

Weiter lag dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:


Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgender Antrag vor:
Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts ist
einkommensabhängig zu gestalten.

Nachdem die Sozialverwaltung deutlich gemacht hat, dass das schon gängige Praxis ist, zieht der Vorsitzende des BPN den Antrag zurück.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet, im Beschlussvorschlag das Datum „ab 01.07.2010“ zu streichen und durch „mit Rechtskraft des Haushaltsplanes“ zu ersetzen.

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07. 2010 mit Rechtskraft des Haushaltsplanes in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8 % für die Jahre 2010/11, von 5 % für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5 % werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewandt.


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 10.5 folgender Antrag vor:

„Die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenbeteiligung von NutzerInnen des Behindertenfahrdienstes (DS-Nr.: 01208-10) bleibt auf eine einmalige Preisanhebung in Höhe von 8 Prozent beschränkt. Die Stellungnahmen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sind zu berücksichtigen.“

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verweist auf die Diskussion dieses Punktes im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und signalisiert, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07.2010 in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8 % für die Jahre 2010/11, von 5 % für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5 % werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewandt.


zu TOP 2.2.3
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vor:

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Heinze und Frau Meyer, DUW 2009 Fraktion) die Umsetzung des Haushaltsplanentwurfes mit Ausnahme des Punktes: Anlage 1, Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss“, 3. Optimierung durch dezernatsübergreifende Themen Spalte 3 „Reduzierung der Stadtbezirke und der Größe der Bezirksvertretung und des Rates auf die Sollstärke ab 2014 (100.000,-- €)“.

Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthal-tung –:

Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Anzahl der Stadtbezirke und perspektivisch für den nächsten Rat die Größe von Bezirksvertretung und Rat zu überprüfen.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Listenantrag (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) lag ebenfalls vor

11. Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen

11.1 Anzahl der Stadtbezirke

Die Bezirksvertretungen sind bürgernahe und urdemokratische Einrichtungen einer Großstadtgesellschaft. Die EinwohnerInnen sehen dort ihre bezirklichen Interessen gut vertreten. Hier wird auch der Einstieg in die Kommunalpolitik ermöglicht. Eine drastische Reduzierung der Anzahl der Bezirke ist nicht vertretbar.
Nichtsdestotrotz erkennt der Rat der Stadt Dortmund an, dass bei den notwendigen Sparbemühungen im städtischen Haushalt auch die politischen Strukturen und die Verwaltungseinheiten in den Bezirken nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Es gilt aber in diesem Bereich, wie in allen anderen auch, dass gesellschaftlich Notwendiges nicht kaputt gespart werden darf.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 die Ergebnisse einer ergebnisoffenen Prüfung einer Neueinteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke vorzulegen. Dabei entwickelt die Verwaltung drei unterschiedliche Modelle und stellt sie der gegenwärtigen Situation gegenüber, wobei die möglichen Kosteneinsparungen jeweils gesondert ausgewiesen werden.

Bei der Neuzuschneidung der Stadtbezirksgrenzen wird § 35 (2) GO genüge getan. Insbesondere sollen dabei (in dieser Prioritätenfolge) die unten stehenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden:


a) Die Stadtbezirksgrenzen sollen die heutige, gewachsene Siedlungsstruktur abbilden.
b) Die Stadtgebietsgrenzen sollen den Zielen der Stadtentwicklung Rechnung tragen.
c) Die Stadtbezirke sollen annähernd die gleiche Einwohner/innenanzahl haben.
d) Die Stadtbezirksgrenzen sollen entlang von markanten Landmarken liegen (große Straßen, Bahntrassen)
e) Die Stadtbezirksgrenzen sollen sich nach Möglichkeit an den bisherigen Stadtbezirksgrenzen orientieren.


11.2 Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen

Die Bezirksverwaltungsstellen sind als Anlaufstellen für die Bevölkerung in den
Stadtbezirken ein Stück bürgerInnennaher Verwaltung. Dezentralität kostet aber
auch Geld und daher ist die Überlegung, welche Verwaltungseinheiten in der
Fläche vor Ort sein müssen, berechtigt.
Für den Rat stehen dabei nicht die Verwaltungsstellen im Vordergrund, bei denen Pass- oder Standesamtsangelegenheiten erledigt werden. Wichtig ist die Präsenz in der Fläche für die Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung. Diese müssen auf soziale Räume ausgerichtet werden, die im Zweifelsfall kleiner als ein Stadtbezirk sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 Vorschläge für eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen vorzulegen. Danach könnten einzelne Bezirksverwaltungsstellen für mehrere Stadtbezirke zuständig sein. Allerdings soll die Erreichbarkeit von Bezirksverwaltungsstellen für alle Bürger/innen annähernd gleich sein.

Die Verwaltung wird beauftragt in einem solchen Konzept darzulegen, welche Verwaltungstätigkeiten ggf. zentralisiert werden und sicherzustellen, dass die Anzahl der Senioren- und Familienbüros unabhängig von den Bezirksverwaltungsstellen dezentral bestehen bleibt, um die soziale Versorgung weiterhin vor Ort zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung soll weiterhin einen dezentralen Aufbau haben, wobei der Schwerpunkt der dezentralen Strukturen im Bereich Soziales und Jugend liegen muss.


11.3 Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder

Die Anzahl der MandatsträgerInnen in den Bezirksvertretungen bleibt bei weiterhin 19 Mitgliedern.

11.4 Anzahl der Ratsmitglieder

Die Regelgröße des Rates der Stadt Dortmund beträgt nach dem Kommunalwahlgesetz 82 Mitglieder. Faktisch hat der Rat derzeit wegen der hohen Anzahl von Ausgleichsmandaten 96 Mitglieder. Das Kommunalwahlgesetz erlaubt eine Verringerung der Regelgröße um bis zu sechs Ratsmitglieder. Eine solche Reduzierung ist vertretbar.

Der Rat der Stadt Dortmund wird verkleinert. Die Ausgangsgröße des Rates (ohne Überhang und Ausgleichsmandate) wird von 82 auf 76 reduziert, entsprechend der Anzahl der Kommunalwahlbezirke von 41 auf 38.

Der Hauptsatzung wird der neue § 2 (3) hinzugefügt:
Dortmund hat 38 Kommunalwahlbezirke. Die Ausgangszahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 76.


11.5 Beirat

Es wird ein politischer Beirat gebildet, der die diesbezüglichen Planungen der Verwaltung begleitet und beratend unterstützt.
Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern; die Sitzverteilung wird entsprechend der Mandatsverteilung in den Ratsausschüssen vorgenommen.
Neben Fraktionsmitgliedern sollen von den Fraktionen auch VertreterInnen der Bezirksvertretungen und der Parteien in dieses Gremium entsandt werden.

Weiter lag folgender Antrag der CDU Fraktion zu dem Thema vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Bei der Erstellung des Konzeptes zur Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen soll die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Rates auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße (d.h. auf 76 Ratsmitglieder gemäß § 3 Kommunalwahlgesetz NRW) mit berücksichtigt werden.



Außerdem lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor :

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Monegel,

die SPD-Fraktion bittet zu vorgenannter Vorlage um Beratung und Beschlussfassung wie folgt:


Über die künftige Anzahl der Stadtbezirke, Größe und den Zuschnitt der Bezirksvertretungen und des Rates der Stadt Dortmund organisiert die Verwaltung einen Meinungsbildungsprozess unter aktiver Mitwirkung der Politik mit dem Ziel, frühestens ab 2014 mögliche Ergebnisse umzusetzen. Alle Entscheidungen über Ziele und einzelne Umsetzungsschritte sind in den politischen Gremien zu fassen.

Weitere, über die jetzigen Sparmaßnahmen und Organisationsveränderungen hinaus gehende Überlegungen zu einem Verwaltungsumbau in den Bezirksverwaltungsstellen werden solange zurückgestellt, bis der Diskussionsprozess zur möglichen Neustruktur der Stadtbezirke abgeschlossen und entschieden ist.

Der aus dem Listenantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 00821-10-E12) vorliegende Antrag :

Die Angebote im Meldewesen, KFZ und Wohngeld werden nicht zentralisiert.
In der laufenden Ratsperiode wird keine Bezirksverwaltungsstelle geschlossen.

wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

Aus dem Listenantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00821-10-E7) lag zu dem Thema unter Ziffer 1 folgender Antrag vor:

1. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Anzahl der Bezirksvertretungen ab 2014 um drei auf dann neun Bezirksvertretungen zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Dem Vorschlag der Verwaltung, ebenfalls die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung zu reduzieren, wird nicht gefolgt.

Begründung:

Derzeit ist das Dortmunder Stadtgebiet in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Gem. § 35 III GO NW soll das Stadtgebiet in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. Mit der am 27.5.2010 im Rahmen des „Statusberichts zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zusatzpaket des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010“ vorgeschlagenen Reduzierung der Bezirke auf die Sollstärke, folgt die Verwaltung zwar den gesetzlichen Regelungen, bleibt im Ergebnis jedoch hinter den potentiellen Einsparmöglichkeiten zurück. Daher erscheint es sinnvoll und vertretbar, die Zahl der Bezirksvertretungen um drei statt nur um zwei zu reduzieren, womit Kosten von weiteren rund 100.000 € p.a. eingespart werden können.



Damit können auch die aus dem Verwaltungsvorschlag nicht zu erzielenden Einsparvorschläge von bis zu 400.000 € p.a. durch eine Reduzierung der Zahl der Bezirksvertretungsmitglieder teilweise kompensiert werden.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz und zusammenfassend den Antrag seiner Fraktion.



Frau Starke (SPD) betont zu dem Antrag ihrer Fraktion, dass es wichtig sei, dass der angestrebte Meinungsbildungsprozess partizipativ und ergebnisoffen gestaltet werde.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion die Überlegungen zur Reduzierung der Stadtbezirke und Bezirksverwaltungsstellen grundsätzlich mittragen werde. Allerdings lehne man die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen ab, weil hierdurch die kleineren Parteien benachteiligt würden.

Herr Reppin (CDU) gibt an, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung folgen werde. Er äußert Verständnis dafür, dass diese Absichten in den Stadtbezirken nicht gerade auf Gegenliebe stoßen, betont aber, dass es wichtig sei, dass man sich auch in dieser Sache bewege.
Herr Reppin signalisiert außerdem die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion. Am Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert er, dass er zuviel Vorfestlegungen enthalte und erklärt, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen werde. Ebenso werde man den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen.

Frau Starke signalisiert, dass ihre Fraktion die Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion nicht und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur in den Teilen zustimmen werde, die auch die Position seiner Fraktion darstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Eving ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich den Antrag der CDU-Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich den Antrag der SPD-Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept mit drei Modellen zu erstellen, in denen die Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke / Bezirksvertretungen bzw. die Anzahl der Mandatsträger mit der Legislaturperiode ab dem Jahr 2014 reduziert wird. Das Konzept ist rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 2.2.4
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Aktualisierung im Rahmen des Rückstellungsmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01262-10)

Auf Nachfrage von Herrn Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt Herr Stüdemann (Stadtkämmerer), dass es sich um die Auflösung einer Rückstellung handelt, die aufgrund von anhängenden Prozessen zu Vergnügungssteuerbescheiden zum Betrieb von Spielautomaten gebildet wurde. Etliche dieser Prozesse seien mittlerweile beendet und die Rückstellung könne entsprechend wieder aufgelöst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Volumen von 3,5 Mio. Euro im Haushaltsplan veranschlagt werden.

zu TOP 2.2.5
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Plafonierung der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01281-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aufwendungen für die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Haushaltsplan 2010 auf den mit Bescheid vom 23.04.2010 festgesetzten Wert anzupassen und diese für die Finanzplanungsjahre 2011 – 2013 fortzuschreiben.

zu TOP 2.2.6
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Begrenzung der investiven Kreditaufnahme auf 40 Mio. Euro jährlich ab 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01288-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Kreditermächtigung für Investitionen für die Haushaltsjahre 2011bis 2013 wird wie folgt festgelegt:

2011 40,0 Mio. Euro
2012 40,0 Mio. Euro
2013 40,0 Mio. Euro


2. In der Haushaltsplanaufstellung werden folgende Auswirkungen für die Gesamtergebnisplanung der Stadt Dortmund berücksichtigt:

2011
2012
2013
Reduzierung Sonderposten
- 1.000.000,00
-700.000,00
-1.100.000,00
Reduzierung Abschreibungen
1.700.000,00
3.900.000,00
6.100.000,00
Zinsaufwendungen
für Investitionskredite
400.000,00
900.000,00
1.250.000,00


zu TOP 2.2.7
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge
der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01660-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt der Rat die Veranschlagung der Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B auf 580 % und der Gewerbesteuer auf 490 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 ab.



Einer Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2012 kann überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn bereits im Haushaltsplan 2011 signifikante und belegbare Einsparungen auf der Aufwandsseite zu erkennen sind.

Weiter lag dem Ausschuss folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten darum, den untenstehenden Antrag in der Sitzung am 2.7.2010 zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Rat setzt den Hebesatz der Gewerbesteuer in der Haushaltssatzung für 2010 auf 490 v. H. fest.

Begründung

Die Verwaltung hat mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 einen Haushaltsbegleitbeschluss eingebracht. Die in beiden Vorlagen beabsichtigten Leistungskürzungen in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendpflege, Kultur und Schulbauinvestitionen treffen unmittelbar und sofort diejenigen Teile der Bürgerschaft, die aufgrund geringer Einkommen besonders auf kommunale Leistungen angewiesen sind. Die Wirtschaft dagegen soll erst ab dem Jahr 2010 zur Haushaltskonsolidierung beitragen, und auch dann nur mit einer sehr moderaten Anhebung der Gewerbesteuer von 468 auf 490 v. H., die den Ertrag eines mittleren Gewerbebetriebes um nicht mehr als ca. 500 € jährlich belastet. Das ist sozial nicht zu verantworten, zumal vor dem Hintergrund der aktuell positiven Sonderkonjunktur der Dortmunder Wirtschaft gegenüber dem Landesdurchschnitt.



Eine sofortige Erhöhung der Gewerbesteuer ist daher sowohl geboten als auch angemessen. Die Anhebung auf 490 v. H. bringt dem städtischen Haushalt in 2010 Ertragssteigerungen von ca. 5 Millionen € und 2011 von ca. 10 Millionen €, mit denen einige der geplanten Kürzungen vermieden oder gemildert werden können.

Außerdem lag aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 3.1 folgender Antrag vor:

Der Rat beschließt, die Hebesätze auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Werte von 580 % bei der Grundsteuer B sowie auf 490 % bei der Gewerbesteuer bereits zum 01.01.2011 anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke jeweils mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Rat zu empfehlen, aus dem Antrag der CDU-Fraktion den Halbsatz
wenn bereits im Haushaltsplan 2011 signifikante und belegbare Einsparungen auf der Aufwandsseite zu erkennen sind.

an den ersten Satz des Beschlussvorschlages anzuhängen.

Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lässt der Vorsitzende (Herr Monegel, CDU) getrennt zu den Themen Grundsteuer B und Gewerbesteuer abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei
der Grundsteuer B auf 580 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 zu veranschlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei
der Gewerbesteuer auf 490 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 zu veranschlagen.

Die Beschlussfassung über die Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgt im Herbst 2011 unter der Bedingung, dass die Steuerkraft der Kommunen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gering bleibt und durch eine veränderte Gesetzgebung auf Landes– und Bundesebene keine Ertragsverbesserung erzielt werden kann.


Über die Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen erfolgt ein gesonderter Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.2.8
Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der neuen Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften Kenntnis.



zu TOP 2.2.9
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01285-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor :

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Satzung unter der Maßgabe zu, dass die Verwaltung zeitnah ein Konzept erarbeitet und im Fachausschuss vorstellt, wie die Bedenken des „Runden Tisches“ hinsichtlich der Abwanderung in die illegale Prostitution und der Verlagerung des Straßenstriches in die Nordstadt und/oder Eving dauerhaft ausgeräumt werden können. Ziel eines begleitenden ordnungspolitischen Konzeptes muss es sein, dass die Straßenprostitution weiterhin allein in der Ravensberger Straße stattfindet.



Dem Fachausschuss ist quartalsweise ein Erfahrungs- und Statusbericht vorzulegen.

Weiter lag dem Ausschuss folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Monegel,

die SPD-Fraktion bittet zu o.g. Vorlage um Beratung und Beschlussfassung wie folgt:

Im Zusammenhang mit der sog. Sexsteuer wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Polizei und Ordnungsbehörden ein Konzept zu entwickeln, wie die zunehmende Prostitution durch eingeschleuste Frauen eingedämmt werden kann und durch welche Maßnahmen die „Organisatoren“ dieser illegalen Aktivitäten, die überwiegend mit Touristenvisa eingereist sind, mit wirkungsvollen Sanktionen belegt werden können.



Außerdem lag dem Ausschuss aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 3.3 noch folgender Antrag vor :

Die Einführung einer sog. Sexsteuer zur zusätzlichen Besteuerung des Straßenstrichs wird aufgrund der Bedenken des „Runden Tisches Prostitution“ abgelehnt. Es ist zu befürchten, dass es mit einer derartigen Steuer zu einer weiteren Zunahme und Abwanderung der illegalen Prostitution in die Wohngebiete der Nordstadt kommt. Die in der Vorlage unter der Überschrift „Steuertatbestände“ aufgeführte Besteuerung für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen wird eingeführt.
Die Verwaltung prüft zusätzlich die Einführung eines „Eintrittgeldes“ für den Besuch der Ravensberger Straße bzw. für die so genannten „Verrichtungsboxen“ mittels einer Zufahrtschranke.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist darauf, dass sich der vorliegende Satzungsentwurf an einer bereits genehmigten Satzung einer anderen Kommune anlehne. Herr Stüdemann erklärt, man habe bewusst bestimmte Steuertatbestände wie z. B. den Straßenstrich nicht von der Besteuerung ausgenommen, weil dann zu befürchten sei, dass aus Gründen der Steuergerechtigkeit Klagen beispielsweise von Bordellbetreibern anhängig würden, die auch Aussicht auf Erfolg haben könnten.
Die Befürchtung, dass durch die Besteuerung der Straßenprostitution die illegale Prostitution zunähme, könne er nicht teilen. Hier sei auch keine ordnungspolitische Funktion durch eine Nichtbesteuerung erkennbar. Da andere Kommunen ebenfalls die Einführung der sogenannten Sexsteuer planten, bestehe die ordnungspolitische Funktion der vorliegenden Steuersatzung vielmehr darin, hier einer Sogwirkung aus diesen Kommunen in Richtung Dortmund entgegenzuwirken.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) äußert die Ansicht seiner Fraktion, dass eine Besteuerung der Straßenprostitution an der Ravensberger Straße die Bemühungen der Stadt Dortmund konterkarieren werde, die Straßenprostitution an einem Punkt zu konzentrieren und in gewissem Maß zu kontrollieren. Dies könne nicht im Interesse der Stadt Dortmund sein.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion bezüglich der Straßenprostitution eine ähnliche Ansicht vertrete wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Starke (SPD) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und signalisiert die Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage und zu dem Antrag der CDU-Fraktion.

Herr Reppin (CDU) signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zu der Verwaltungsvorlage.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass in der Kölner Steuersatzung die auf einem genau umrissenen städtischen Gelände stattfindende Straßenprostitution von der Steuerpflicht ausgenommen sei. Ihrer Ansicht nach sei die Situation bei der Dortmunder Straßenprostitution vergleichbar und somit die Möglichkeit gegeben, hier genauso zu handeln wie in Köln und so eine zu befürchtende Abwanderung der Straßenprostitution in andere Bereiche zu verhindern.

Herr Bollmann (Stadtkasse und Steueramt) erklärt, dass auch in Köln die Straßenprostitution bis auf einen bestimmten Platz grundsätzlich besteuert werde. Die Ravensberger Straße sei eine öffentliche Straße und eine Herausnahme dieses Gebietes aus der Steuerpflicht würde eine anfechtbare steuerliche Ungleichbehandlung darstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, dem Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Rat den Antrag der SPD-Fraktion zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuersatzung für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen.

zu TOP 2.2.10
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01284-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.2.11
Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01286-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag unter Ziffer 3.2 aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) vor:

Aus sozialen Gründen wird auf eine Erhöhung der jährlichen Hundesteuer für die Haltung eines Hundes verzichtet. Die erhöhte Hundesteuer bei Haltung von mehreren Hunden wird beibehalten. Zur Steigerung der Einnahmen gibt die Verwaltung eine Hundebestandsaufnahme in Auftrag. In Leverkusen hat eine solche Zählung dazu geführt, dass sich der gemeldete Hundebestand um 6,72 Prozent erhöht und zu entsprechenden Steuermehreinnahmen geführt hat. Durch die zusätzlichen Einnahmen wurden die Kosten der Hundebestandsaufnahme bereits im zweiten Jahr durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt.

Weiter lag folgender Antrag unter Ziffer 3 aus dem Listenantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00821-10-E7) vor:

3. Hundesteuer

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung (DS-Nr. 01286-10) mit der Maßgabe, dass die jährliche Hundesteuer für Halter von nur einem Hund, um 24 € und damit von 144 € auf 168 € je gehaltenen Hund erhöht wird.

Begründung:

Der Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Hundesteuersatzung sieht eine Erhöhung um 12 € p.a. je gehaltenen Hund vor. Die damit korrespondierenden zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf jährlich 165.000 €. Dies sind rd. 35 % des von der Verwaltung noch im Mai 2010 im Rahmen des Statusberichts zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 kalkulierten Volumens von 475.000 €.


Angesichts der zutreffenden Beurteilung der Verwaltung (s. DS-Nr. 01286-10, S. 2), dass die Hundesteuer seit dem 1.1.2002 nicht erhöht wurde sowie dem Umstand, dass die Erhöhung nur für Halter von nicht mehr als einem Hund gilt (woran festzuhalten ist), ist es nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung hinter ihren eigenen Ansätzen zurück bleibt.

Vielmehr erscheint es angesichts der Haushaltslage sinnvoll und gegenüber den Hundehaltern vertretbar, die Hundesteuer um insgesamt 2 € pro Monat – und damit noch immer moderat – zu erhöhen. Zudem steht nicht zu befürchten, dass eine Erhöhung um knapp 17 % bereits dazu führt, dass Hunde nunmehr in vermehrtem Maß abgegeben und damit zu einer finanziellen Belastung der jeweiligen Tierheime werden.



Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt den Hinweis, dass unabhängig von einer Empfehlung für die zweite Änderung der Hundesteuersatzung in jedem Fall der zweite Teil des Beschlussvorschlags bezüglich der Beibehaltung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde beschlossen werden soll.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verweist auf den Antrag seiner Fraktion und gibt an, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen werde.

Frau Starke (SPD) erklärt, dass ihre Fraktion der Erhöhung der Hundesteuer nicht zustimmen werde.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne ihre Fraktion zustimmen, wobei die Verwaltung selbst entscheiden solle, wann sie eine Hundebestandsaufnahme durchführen will.

Herr Bollmann (Stadtkasse und Steueramt) gibt an, dass die letzte Hundebestandsaufnahme im Jahre 2003/2004 durchgeführt wurde. Die dabei ermittelte Bestandszahl von 24.532 Hunden sei bis heute nur auf rd. 23.600 gesunken. Da die Kosten einer Hundebestandsaufnahme zu berücksichtigen seien, würde sich eine erneute Bestandsaufnahme voraussichtlich erst lohnen, wenn der Bestand unter 21.000 Hunde sinken sollte.

Herr Reppin (CDU) erklärt, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den ersten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages zu beschließen.


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

Der Rat beschließt nach Überprüfung die Beibehaltung der erhöhten Hundesteuer für „gefährliche Hunde“, insbesondere für die im § 2 Abs. 3 Buchstabe b der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund als „gefährliche Hunde“ bezeichneten Rassen.

zu TOP 2.2.12
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduktion der Vereins- und Verbandsmitgliedschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01489-10)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Reduzierung der in der Anlage aufgeführten Vereins- und Verbandsmitgliedschaften zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese fristgerecht zu kündigen.

zu TOP 2.2.13
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010;
Forderungsmanagement optimieren inkl. Vollstreckungswesen (Unterhaltsvorschüsse)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Bereich des Jugendamtes die Einnahmen im Bereich der Unterhaltsvorschüsse und der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu steigern.

zu TOP 2.2.14
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)

- Keine Wortmeldung -

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor :

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass bei einer Trägerschaft für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung die volle Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten bleibt. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag dahingehend erweitert werden, dass die Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur in Dortmund geprüft werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

zu TOP 2.2.15
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Überprüfung der Kostenstrukturen und der Effizenz der Jugendhilfedienste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01401-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Reduzierung der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung um 100.000 € im Jahr 2010 und 200.000 € in den Jahren 2011 bis 2013.

zu TOP 2.2.16
Prüfung der Übertragung städtischer Bürogebäude innerhalb des Konzerns der Stadt Dortmund
- Ergänzung zum Haushaltsbegleitbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01598-10)

Herr Reppin (CDU) kritisiert es als kontraproduktiv und nicht zielführend, dass sich Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) in der Presse bereits über die Werte und mögliche Gewinnerwartung geäußert habe. Dies erschwere dem Kämmerer die Verhandlungen. Herr Reppin bittet darum, sich zukünftig genau zu überlegen, welche Angaben man gegenüber der Presse machen wolle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung zu Verhandlungen über eine Übertragung der städtischen Bürogebäude innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund mit dem Ziel von Einnahmeverbesserungen bzw. Kostensenkungen. Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist dem Rat spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 zu berichten.

zu TOP 2.2.17
Haushaltsbegleitbeschlüsse, hier: Veräußerung von Flächen im Flughafenumfeld an DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01597-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) reklamiert noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.2.18
Verkauf von städtischen Grundstücken, die bereits für Zwecke des Dortmunder Flughafens genutzt werden, insgesamt groß ca. 232.900 m² an die Flughafen Dortmund GmbH oder die DSW21 AG; Rückkauf von Straßenflächen (verl. Zeche-Norm-Str.), insgesamt groß ca. 45.200 m² aus dem Eigentum der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01580-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) reklamiert noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.2.19
Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01659-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Beschlussvorschlag

Im Vorgriff auf die in der Gemeindefinanzkommission NRW angestrebte Entlastung notleidender Kommunen von Altschulden nimmt die Stadtverwaltung Dortmund sofort Verhandlungen mit ihren Gläubigerbanken über ein Zinsmoratorium auf.

Begründung

Im Rahmen der Beschlüsse zum Nachtragshaushalt 2009 beauftragte der Rat die Stadtverwaltung mit „Initiativen, ...um die Verschuldung der Kommunen und die daraus folgenden Zinslasten zurückzuführen (Schuldenerlasse, Zinsmoratorien, Umschuldungen privater auf zinsfreie öffentliche Darlehen).“ (DS 16051-09-E54)



Inzwischen hat die Gemeindefinanzkommission auf Landesebene Verhandlungen über Entschuldungshilfen für notleidende Kommunen aufgenommen. Beschlüsse werden gleichwohl absehbar nicht mehr im Haushaltsjahr 2010 wirksam.

Die Schulden der Stadt Dortmund werden gegen Ende des Haushaltsjahres 2010 das verbliebene Eigenkapital der Stadt übersteigen. Schon heute erreicht der Schuldenstand etwa die Höhe des ganzen Jahreshaushalts. Mehr als drei Viertel der Verbindlichkeiten bestehen gegenüber privaten Gläubigern (Banken und anderen Anlegern).

Der Zinsaufwand belastet den städtischen Haushalt mit ca. 100 Mio. €. Das Zinsänderungsrisiko ist in den kommenden Jahren hoch und kann die planmäßigen Haushaltsdefizite 2010 bis 2013 leicht um 30 Mio. € jährlich steigern.

Die gegenwärtige Haushaltslage beantwortet die Stadt Dortmund – wie auch viele weitere Ruhrgebietsstädte – mit drastischen Einschnitten bei den städtischen Leistungen. Doch auch damit kann Dortmund aus der Schuldenfalle nicht mehr aus eigener Kraft heraus kommen.

Es ist weder einsichtig noch den Bürgern vermittelbar, dass darunter nur sie zu leiden haben sollen, während die Banken als Hauptverursacher der aktuellen Krise der öffentlichen Finanzen gänzlich ungeschoren davon kommen sollen.

Ein Zinsmoratorium als sofortige Nothilfemaßnahme nach dem Grundsatz „Tilgung vor Zinsen“ ist somit geboten.

Auf Nachfrage von Herrn Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), ob hier auch ein Zinsmoratorium der Sparkasse als Gläubigerbank der Stadt gemeint sei und ob beabsichtigt sei, auf diesem Weg eine Gewinnabschöpfung herbeizuführen antwortet Herr Stammnitz (Die Linke), das es Verhandlungssache sei, in welcher Form die Sparkasse die Stadt unterstütze.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Planwert Zinsaufwendungen für das Haushaltsjahr 2010 um 3,0 Mio. Euro und für das Haushaltsjahr 2011 um 25.146.803,13 Euro zu reduzieren.

zu TOP 2.2.20
Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01661-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Einsparungen der Personalagentur durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten und den weiteren restriktiven Umgang mit dem Personalaufwand.


zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E14)

Eine noch ausstehende Beantwortung einer Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 00677-10-E12) aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 23.06.2010 soll bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich vorliegen.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 00821-10-E8) wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 25.06.2010 beantwortet.

Neben einer schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt (Drucksache-Nr.: 00821-10-E1) lagen weitere schriftliche Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr.: 01476-10) und der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 01476-10-E2) vor. Die Anfragen der Fraktionen sind damit erledigt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vielzahl von Anträgen der Fraktionen, teilweise in Listenform, vor.

Die unter der Drucksache Nr.: 00821-10-E 16 eingereichten Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste enthalten die Anträge, die mit der Drucksache Nr. 00821-10-E 7 eingereicht wurden.

Frau Starke (SPD-Fraktion) erläutert die Anträge ihrer Fraktion. Der Umweltpreis solle erhalten bleiben, die Verwaltung solle hier aber versuchen, zukünftig einen Sponsor zu finden. Die aufgeführten Investitionen in verschiedene Schulstandorte stellte keine Ausweitung des Investitionsvolumens dar sondern es handele sich hier um eine Prioritätensetzung.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zu den Anträgen der Fraktionen Stellung. In Bezug auf die Investitionen an Schulstandorten würde Herr Krüger sich eine Darstellung der Verwaltung wünschen, inwieweit die beantragten Maßnahmen auch realisierbar sind.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält angesichts einer Deckungslücke von mehr als rd. 90 Mio. € im Haushalt den Listenantrag der SPD-Fraktion für eine weitestgehend unangebrachte Wunschliste. Es sei schade, dass hier keine wirklichen Sparvorschläge eingebracht würden und weitergemacht werde wie bisher. Seine Fraktion werde die meisten Anträge der SPD-Fraktion ablehnen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) äußert seine Meinung, dass viele der aufgeführten Investitionsmaßnahmen richtig und wichtig seien. Bezüglich der Schulen halte er es für wichtig, einmal festzustellen, welche Schulen sich in welchem Zustand befänden und welcher Bedarf an Schulen insgesamt vorliege. Es sei sinnvoll, eine aktuelle Schulbedarfsanalyse und einen aktuellen Schulentwicklungsplan zu machen.

Frau Starke äußert ihren Wunsch, dass zukünftig bei Vorlagen zu Bauinvestitionen im Schulbereich eine Darstellung erfolgen soll, die die mittelfristige Schülerzahlenentwicklung darstellt.

Herr Rettstadt verweist darauf, dass derartige Daten bereits vorliegen. Man wisse zur Zeit nur nicht, welche Schulformen zukünftig vorgesehen seien.

Herr Krüger wünscht, dass das in Arbeit befindliche Schulraumkonzept auch politisch bewertet werde und dann auf dieser Grundlage entschieden werde, an welche Stelle Investitionen erfolgen sollen.

Nach Abschluss der Rednerliste stellt Herr Monegel (Vorsitzender, CDU) die Anträge der Fraktionen zur Abstimmung.

Folgende Anträge werden zurückgezogen:

Zurückgezogene Anträge:

SPD-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Gebäude Gesundheitsamt inkl. Druckraum
Prüfauftrag an die Verwaltung, ob im Rahmen eines ÖPP-Modells die Übernahme und Sanierung des Gebäudes durch Dritte erfolgen kann.

CDU-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 13

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Durch Umschichtungen innerhalb des StA 01 werden für die Fortführung des Aktionsplans für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Jahr 2010 insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )


Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

1.4 Im Zuge der Ämterrestrukturierung werden die Fachbereiche Liegenschaften und Immobilienwirtschaft zu einer Organisationseinheit unter dem Dach des Infrastrukturdezernates zusammengefasst.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, das gesamte Spektrum kommunaler
Bautätigkeit von der Bereitstellung von Grundstücken über das Planen von Flächen und der Begleitung durch bauordnungsrechtliche Fragestellungen bis hin zur Bautätigkeit „aus einer Hand“ anzubieten.
Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

11. Kommunaler Fuhrpark

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung über die bereits erfolgten Anstrengungen hinaus, ein kommunales Mobilitätskonzept erarbeitet, welches sich an dem der Stadt Münster orientiert:

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:


- Reduzierung der Anzahl der Dienstfahrzeuge im kommunalen Fuhrpark
- Abbau der Stellplätze für die Dienstfahrzeuge des kommunalen Fuhrparks
- intensive Einbindung von Privatfahrzeugen der Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung für die Durchführung von Dienstfahrten
- Einführung von sog. Stadtteilautos, ggfs. auch über externe Carsharer

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein übergreifendes interkommunales Mobilitätskonzept zwischen den Ruhrgebietskommunen unter Einbeziehung einer interkommunalen Einkaufsgenossenschaft zu schaffen. Ziel muss es sein, weitere Einsparpotentiale für den städtischen Haushalt zu entwickeln.

12. Optimierung des Büroflächenmanagements/Personalstruktur

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenwärtige Nutzung vorhandener Büroflächen durch Reduzierungen insoweit zu optimieren, dass diese dem Bedarf des künftigen (reduzierten) Personaleinsatzes angepasst wird.

Damit ist ebenfalls ein(e) Reduzierung/Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen vorzunehmen.

Fraktion Die Linke


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 14

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten darum, den untenstehenden Antrag in der Sitzung am 2.7.2010 zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:



1) Das Fördervolumen im Produkt „Förderung von Eigentumsmaßnahmen“ für das Jahr 2010 soll um ein Drittel reduziert werden. Die damit freiwerdenden 5 Mio. Euro im Amt für Wohnungswesen sollen als Kapitalaufstockung der DOGEPLAN21 zweckgebunden zur Ausübung von besonderen Vorkaufsrechten auf dem Gebiet der Stadt Dortmund dienen.

2) Die DOGEPLAN21 soll von der DOGEWO21 auf die Stadt Dortmund übertragen werden.


Die folgenden Anträge der Fraktionen werden vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einvernehmlich als erledigt angesehen, weil sie entweder bereits unter dem vorgezogenen TOP 2.2 „Entscheidungen über den Haushaltsbegleitbeschluss“ behandelt wurden, weil ein weitergehender Antrag einer anderen Fraktion vorlag, weil eine entsprechende Verwaltungsvorlage vorlag oder weil ein vorhergegangener Ratsbeschluss vorlag.

Als erledigt angesehene Anträge:

SPD-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Freiwillige Feuerwehr Eving
Die Verwaltung prüft die Errichtung des dringend notwendigen Feuerwehrgerätehauses im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Andernfalls werden 400.000 € investive Mittel für Planungskosten und Baubeginn in den Haushalt eingestellt.
Der Rat erwartet den Baubeginn noch im Jahr 2010.

Investitionsbedarf Feuerwehr
Für nicht budgetierte aber unabweisbare Investitionen werden in den Haushalt eingestellt:
Rettungsdienst :
440.000 € für die Beschaffung von vier RTW
100.000 € für die Beschaffung von zwei NEF
130.000 € für die Beschaffung von zwei KTW
750.000 € für die Beschaffung von EKG und Defibrillatoren
70.000 € für die Beschaffung von Beatmungs-geräten und Zubehör

Technische Gefahrenabwehr:
600.000 € für die Anschubfinanzierung von Löschfahrzeugen
78.000 € für die Ersatzbeschaffung von bew. Vermögen
150.000 € für die Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers
200.000 für AB Analytik

Gesamtsumme: 2.518.000 Euro

Dienstleistungsangebote in den Bezirksverwaltungsstellen
Die Angebote im Meldewesen, KFZ und Wohngeld werden nicht zentralisiert.
In der laufenden Ratsperiode wird keine Bezirksverwaltungsstelle geschlossen.

CDU-Fraktion
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

7.2 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsplan 2010 ausreichend finanzielle Mittel in Höhe von ca. 2 Mio. Euro zur Fortführung des regionalen Bildungsbüros und damit
verbunden auch Mittel für die Weiterführung der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

7.3 Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf darzustellen, wie die Sanierung bzw. der Umzug oder der Neubau des Fritz-Henßler-Berufkollegs in einem geschätzten Volumen von 17 – 18 Millionen Euro finanziell dargestellt werden soll.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

3.1 Der Rat beschließt, die Hebesätze auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Werte von
580 % bei der Grundsteuer B sowie auf 490 % bei der Gewerbesteuer bereits zum 01.01.2011 anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen.


3.2 Aus sozialen Gründen wird auf eine Erhöhung der jährlichen Hundesteuer für die Haltung eines Hundes verzichtet. Die erhöhte Hundesteuer bei Haltung von mehreren Hunden wird beibehalten. Zur Steigerung der Einnahmen gibt die Verwaltung eine Hundebestandsaufnahme in Auftrag. In Leverkusen hat eine solche Zählung dazu geführt, dass sich der gemeldete Hundebestand um 6,72 Prozent erhöht und zu entsprechenden Steuermehreinnahmen geführt hat. Durch die zusätzlichen Einnahmen wurden die Kosten der Hundebestandsaufnahme bereits im zweiten Jahr durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt.

3.3 Die Einführung einer sog. Sexsteuer zur zusätzlichen Besteuerung des Straßenstrichs wird aufgrund der Bedenken des „Runden Tisches Prostitution“ abgelehnt. Es ist zu befürchten, dass es mit einer derartigen Steuer zu einer weiteren Zunahme und Abwanderung der illegalen Prostitution in die Wohngebiete der Nordstadt kommt. Die in der Vorlage unter der Überschrift „Steuertatbestände“ aufgeführte Besteuerung für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen wird eingeführt.
Die Verwaltung prüft zusätzlich die Einführung eines „Eintrittgeldes“ für den Besuch der Ravensberger Straße bzw. für die so genannten „Verrichtungsboxen“ mittels einer Zufahrtschranke.

4.6 Der Rat beschließt für 2010 die Ausschüttung des Gewinns der Sparkasse in voller Höhe als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

5.5 Das Fachraumsanierungsprogramm für Schulen wird in der bisherigen Größe von 500.000 Euro jährlich fortgesetzt. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

5.6 Die durch Umschichtungen im Haushalt bereitgestellten 2,64 Millionen Euro für Investitionen der Feuerwehr sowie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Dortmund-Eving werden um 50 Prozent gekürzt.
Die Feuerwehr entscheidet in Abstimmung mit dem zuständigen Fachausschuss separat, für welche Investitionen sie diese Mittel verwenden will.

8.1 Das im Rahmen der letzten Haushaltberatungen beschlossene Personalentwicklungskonzept ist zeitnah vorzulegen. Dabei werden die Einsparvorgaben aufgabenorientiert umgesetzt.

9.1 Für die Realisierung ausreichender Aufenthalts- und Verpflegungsbereiche für den Ganztagsbetrieb an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine- Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium sowie dem Helmholtz-Gymnasium ist der notwendige städtische Eigenanteil in den Haushalt einzustellen. Mit Mitteln aus dem „1000-Schulen-Förderprogramm“ sollen im vorhandenen Gebäudebestand ausreichende Aufenthalts- und Verpflegungsbereiche geschaffen werden. Die Landesmittel müssen um einen städtischen Eigenanteil ergänzt werden. Nach den Förderrichtlinien sind die geförderten Maßnahmen bis zum 31.12.2010 durchzuführen. Die Maßnahmen sind deshalb umgehend zu realisieren. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

9. 2 Die vorhandenen 8000 Ganztagsplätze an Offenen Ganztagsschulen werden kurzfristig zunächst um 200 Plätze ausgebaut. Laut Sachstandsbericht der Verwaltung im AKJF ist das kurzfristig sowohl organisatorisch als auch räumlich realisierbar.
Die für die Schaffung dieser Plätze benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 41.000 Euro im Jahr 2010 sowie 82.000 Euro im Jahr 2011 sind in den Haushalt und in die Finanzplanung aufzunehmen. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

9.3 Die Maßnahmen des Regionalen Bildungsbüros, der RAA und der Schulsozialarbeit werden fortgesetzt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Erhöhung der Gewerbesteuer.

10.1 Nach der Streichung der Landesförderung vor drei Jahren ist die Finanzierung des Arbeitslosenzentrums über die ARGE nur noch bis zum 30.09.2010 gesichert. Die neue Landesregierung hat angekündigt, die Förderung der Arbeitslosenzentren wieder aufzunehmen. Unabhängig von einer möglicherweise geänderten Trägerstruktur des Arbeitslosenzentrums ist eine Zwischenfinanzierung aus dem Haushalt sicherzustellen. Für diese Finanzierung sind die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € anstelle der vorgeschlagenen Erneuerung der City-Beschilderung zu verwenden. (DS-Nr.: 00816-10-E1). Sollte es weder eine neue Trägerstruktur und wider Erwarten auch keine neue Landesförderung geben, werden der Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung und die Sozialverwaltung aufgefordert, die auslaufende Förderung der ARGE mit Hilfe der genannten Mittel zu übernehmen und einen Weiterbetrieb des Arbeitslosenzentrums zunächst für die nächsten zwei Jahre sicherzustellen.

10.2 Dem Gesundheitsladen „Pudelwohl“ sind 2010 zur Rest-Finanzierung des Betriebs die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Gegen- und Weiterfinanzierung 2011 ist bei einer Wiederaufnahme der Landesförderung für die Arbeitslosenzentren durch die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € möglich.

10.3 Die bisherige Finanzierung des Aktionsplans gegen Rechts mit 100.000 Euro jährlich ist beizubehalten. Die Finanzierung erfolgt über den Etat des Stadtamtes 01. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer Förderung durch entsprechende Landes- und Bundesprogramme. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Streichung des städtischen Zuschusses für den Weihnachtsbaum auf dem Hansaplatz.

10.5 Die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenbeteiligung von NutzerInnen des Behindertenfahrdienstes (DS-Nr.: 01208-10) bleibt auf eine einmalige Preisanhebung in Höhe von 8 Prozent beschränkt. Die Stellungnahmen des Behindertenpolitischen Netwerkes sind zu berücksichtigen.

11.1 Anzahl der Stadtbezirke
Die Bezirksvertretungen sind bürgernahe und urdemokratische Einrichtungen einer Großstadtgesellschaft. Die EinwohnerInnen sehen dort ihre bezirklichen Interessen gut vertreten. Hier wird auch der Einstieg in die Kommunalpolitik ermöglicht. Eine drastische Reduzierung der Anzahl der Bezirke ist nicht vertretbar.
Nichtsdestotrotz erkennt der Rat der Stadt Dortmund an, dass bei den notwendigen Sparbemühungen im städtischen Haushalt auch die politischen Strukturen und die Verwaltungseinheiten in den Bezirken nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Es gilt aber in diesem Bereich, wie in allen anderen auch, dass gesellschaftlich Notwendiges nicht kaputt gespart werden darf.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 die Ergebnisse einer ergebnisoffenen Prüfung einer Neueinteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke vorzulegen. Dabei entwickelt die Verwaltung drei unterschiedliche Modelle und stellt sie der gegenwärtigen Situation gegenüber, wobei die möglichen Kosteneinsparungen jeweils gesondert ausgewiesen werden.

Bei der Neuzuschneidung der Stadtbezirksgrenzen wird § 35 (2) GO genüge getan. Insbesondere sollen dabei (in dieser Prioritätenfolge) die unten stehenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
a) Die Stadtbezirksgrenzen sollen die heutige, gewachsene Siedlungsstruktur abbilden.
b) Die Stadtgebietsgrenzen sollen den Zielen der Stadtentwicklung Rechnung tragen.
c) Die Stadtbezirke sollen annähernd die gleiche Einwohner/innenanzahl haben.
d) Die Stadtbezirksgrenzen sollen entlang von markanten Landmarken liegen (große Straßen, Bahntrassen)
e) Die Stadtbezirksgrenzen sollen sich nach Möglichkeit an den bisherigen Stadtbezirksgrenzen orientieren.

11.2 Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen
Die Bezirksverwaltungsstellen sind als Anlaufstellen für die Bevölkerung in den Stadtbezirken ein Stück bürgerInnennaher Verwaltung. Dezentralität kostet aber auch Geld und daher ist die Überlegung, welche Vewaltungseinheiten in der Fläche vor Ort sein müssen, berechtigt. Für den Rat stehen dabei nicht die Verwaltungsstellen im Vordergrund, bei denen Pass- oder Standesamtsangelegenheiten erledigt werden. Wichtig ist die Präsenz in der Fläche für die Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung. Diese müssen auf soziale Räume ausgerichtet werden, die im Zweifelsfall kleiner als ein Stadtbezirk sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 Vorschläge für eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen vorzulegen. Danach könnten einzelne Bezirksverwaltungsstellen für mehrere Stadtbezirke zuständig sein. Allerdings soll die Erreichbarkeit von Bezirksverwaltungsstellen für alle Bürger/innen annähernd gleich sein.

Die Verwaltung wird beauftragt in einem solchen Konzept darzulegen, welche Verwaltungstätigkeiten ggf. zentralisiert werden und sicherzustellen, dass die Anzahl der Senioren- und Familienbüros unabhängig von den Bezirksverwaltungsstellen dezentral bestehen bleibt, um die soziale Versorgung weiterhin vor Ort zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung soll weiterhin einen dezentralen Aufbau haben, wobei der Schwerpunkt der dezentralen Strukturen im Bereich Soziales und Jugend liegen muss.

11.3 Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder
Die Anzahl der MandatsträgerInnen in den Bezirksvertretungen bleibt bei weiterhin 19 Mitgliedern.
11.4 Anzahl der Ratsmitglieder
Die Regelgröße des Rates der Stadt Dortmund beträgt nach dem Kommunalwahlgesetz 82 Mitglieder. Faktisch hat der Rat derzeit wegen der hohen Anzahl von Ausgleichsmandaten 96 Mitglieder. Das Kommunalwahlgesetz erlaubt eine Verringerung der Regelgröße um bis zu sechs Ratsmitglieder. Eine solche Reduzierung ist vertretbar.

Der Rat der Stadt Dortmund wird verkleinert. Die Ausgangsgröße des Rates (ohne Überhang und Ausgleichsmandate) wird von 82 auf 76 reduziert, entsprechend der Anzahl der Kommunalwahlbezirke von 41 auf 38.

Der Hauptsatzung wird der neue § 2 (3) hinzugefügt:
Dortmund hat 38 Kommunalwahlbezirke. Die Ausgangszahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 76.

11.5 Beirat
Es wird ein politischer Beirat gebildet, der die diesbezüglichen Planungen der die Verwaltung begleitet und beratend unterstützt.
Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern; die Sitzverteilung wird entsprechend der Mandatsverteilung in den Ratsausschüssen vorgenommen.
Neben Fraktionsmitgliedern sollen von den Fraktionen auch VertreterInnen der Bezirksvertretungen und der Parteien in dieses Gremium entsandt werden.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

I. Ablehnung Gewerbesteuererhöhung

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, dem Verwaltungsvorschlag zur Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 490 % nicht zu folgen.

II. Vergnügungssteuersatzung für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, sexuelle Handlungen innerhalb der Verrichtungsboxen an der Ravensberger Straße von der Vergnügungssteuer auszunehmen und die für eine Befreiung notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen (z.B. räumlich und infrastrukturell) zu schaffen.

III. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Anzahl der Bezirksvertretungen ab 2014 um drei auf dann neun Bezirksvertretungen zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Dem Vorschlag der Verwaltung, ebenfalls die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung zu reduzieren, wird nicht gefolgt.

IV. Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, einen gegenüber den beiden letzten Jahren um 80 % gekürzten Etat für den Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auch für 2010 in den Haushalt einzustellen.

3. Hundesteuer

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung (DS-Nr. 01286-10) mit der Maßgabe, dass die jährliche Hundesteuer für Halter von nur einem Hund, um 24 € und damit von 144 € auf 168 € je gehaltenen Hund erhöht wird.

Ferner wird das Steueramt durch die Personalagentur personell aufgestockt, um weitere Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet und an den einschlägigen Hundeauslauforten durchführen zu können. Dadurch entstehende Mehrkosten werden durch Einnahmen aus effektiveren Bußgeldkontrollen weitestgehend kompensiert.

4. Gewinnausschüttung Sparkasse

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, dem Verwaltungsrat der Sparkasse zu empfehlen, die Abführung des Jahresüberschusses 2009 an den städtischen Haushalt auf insgesamt 10 Mio. € brutto zu erhöhen und dem Rat eine entsprechend geänderte Beschlussempfehlung vorzulegen.

Der Ausschüttungsbetrag ist für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Stadt in den Bereichen Bildung, Erziehung, Soziales, Familie, Kultur, Sport und Umwelt (§ 25 III Sparkassengesetz) zu verwenden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den somit erzielten Ausschüttungsbetrag zur Hälfte auf das mit den kommunalen Unternehmen zu vereinbarende Zukunftsabkommen (DS-Nr. 01260-10) mit einem Volumen von insgesamt 15 Mio. € anzurechnen.



6. Reduzierung finanzielle Zuschüsse Betriebsrestaurant

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, die derzeit gewährten finanziellen Zuschüsse in Höhe von 3,69 € für jedes Mittagessen im städtischen Betriebsrestaurant zu streichen.

8. Überführung Personal Stadtbahnbauamt in Personalagentur

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, das Stadtbahnbauamt inkl. vorhandener Stadtbahnanlagen unverzüglich an die DSW21 überzuleiten und nicht mehr benötigtes Personal der Personalagentur zuzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt den Fraktionen, folgende Anträge erneut zur Beratung über den Haushaltsplan 2011 zu stellen:

Anträge, die erneut zum Haushaltsplan 2011 gestellt werden sollen:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

8.3 Der Rat beschließt, die Personal- und Sachaufwendungen in den Dezernatsbüros zu reduzieren und auf maximal 600.000,-- Euro pro Jahr zu begrenzen.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

7. Feuerwehr

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, den bei der Feuerwehr Dortmund (StA 37) angesiedelten Rettungsdienst (RTW und NEF) überwiegend auszulagern und auf den gemeinnützigen Trägerverband zu übertragen.

Mit dem dadurch frei werdenden Personal sind die durch Fluktuation entstehenden Ersatzbedarfe - z.B. durch altersbedingte oder externe Austritte – kurz und mittelfristig zu kompensieren, so dass ganz überwiegend auf Neueinstellungen verzichtet werden kann.



Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob auch eine Übertragung von Sachmitteln von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist und zu weiteren Einsparungen im städtischen Haushalt führt.

13. voice over IP

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Umstellung der städtischen Telefonie auf ein IP-Verfahren (sog. Voice over IP-Telefonie) zu schaffen.



Die folgenden Anträge der Fraktionen werden vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich abgelehnt:

Abgelehnte Anträge:

CDU-Fraktion
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

6.4 FABIDO wird als eigenständige Organisationseinheit schnellstmöglich aufgelöst und in die Kernverwaltung unter dem Dach des Jugendamtes wieder eingegliedert.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

4.3 Der Rat beschließt die Erhebung von pauschalen Parkentgelten für Ratsmitglieder für das Parken im Rathaus.

4.4 Der Zuschuss für die städtische Kantine wird auf 200.000 Euro jährlich reduziert.

4.9 Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Gebühr zur Ausgabe des neuen Personalausweises ist nicht kostendeckend. Der Rat beschließt, die Gebühren an die Bundesdruckerei einseitig soweit zu reduzieren, bis die kommunale Kostendeckung erreicht ist.

4.10 Die städtischen Zuschüsse für den „größten Weihnachtsbaum der Welt“ werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.

4.11 Die bisherigen städtischen Zuschüsse zu Traditionskirmessen in Höhe von 30.000 € werden, wie im Controllingbericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projekts Haushalt 2010 vorgesehen, gestrichen.

4.12 Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den Stadtwerken Dortmund DSW 21 auf die Rückzahlung der zu viel gezahlten Erstattungen für das bis Ende Januar 2010 geltende Sozialticket in Höhe von sechs Millionen Euro zu drängen. Laut Berechnungen des Verkehrverbundes Rhein-Ruhr (VRR) beliefen sich die Mindereinnahmen der DSW 21 in den Jahren 2008 und 2009 auf insgesamt ca. sechs Millionen Euro. Gleichzeitig erhielten die Stadtwerke aber auf Grundlage des Vertrages mit der Stadt Dortmund Erstattungen für das Sozialticket in Höhe von 4,91 Millionen Euro 2008 bzw. 7,55 Millionen Euro 2009, insgesamt also fast 12,5 Millionen Euro. Unter dem Strich haben die DSW21 damit einen Überschuss von mehr als sechs Millionen Euro zu Lasten des maroden städtischen Haushalts erzielt.

5.1 Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen wird die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße“ vorerst nicht weiter weiterverfolgt. Entsprechende Bauausführungsbeschlüsse werden bis auf weiteres zurückgestellt.

5.2 Die Übernahme der von der Emschergenossenschaft errichteten Kanalnetze ist bis auf Höhe der nicht in 2010 ausgeschöpften Investitionsmittelkredite vorzunehmen, weitere Übernahmen bleiben den Beratungen des HH 2011 vorbehalten.

5.3 Der Rat beschließt, den Bau der Nordtangente der OWIIIa nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung NRW auf eine Streichung dieses Vorhabens aus dem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan und dem Landesstraßenausbauplan hinzuwirken. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist im Nachgang entsprechend anzupassen.

5.4 Für den Ausbau der Semerteichstraße werden weder Bau- noch Planungsmittel eingestellt.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

2. Einstellung Masterpläne und Aufwandsreduzierung bei StA 61

Beschlussvorschlag:

Die Masterpläne Wohnen (StA 64), Mobilität (StA 61), und Integration (Dez. 3) werden eingestellt.

Die Anzahl der Mitarbeiterstunden im Bereich Stadtentwicklungskonzepte / Ressortplanung des StA 61 werden um rd. 1.800 Stunden (vergleichsweise 1 Mitarbeiterstelle) gekürzt.



5. Kürzung des Fraktionsetats um 8 %

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt beschließt, die Fraktionszuwendungen jeweils um 8 % zu kürzen.

9. Schließung Hallenbad

Beschlussvorschlag


Der Rat beauftragt die Verwaltung, eines der sechs in städtischer Regie betriebenen Hallenbäder (Südbad ausgenommen) schnellstmöglich zu schließen. Die von der Verwaltung zu treffende Auswahl erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien und ist dem Rat unverzüglich zur Beschlussfassung vorzulegen:

- Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad, Kosten pro Badegast)
- alternativer Personaleinsatz
- Verwendete Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes / Sanierungsbedarf
- alternative Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Vereins- und Schulschwimmens
- Vermarktungschancen/Verkaufserlöse des Grundstücks

10. Jahresgewinn Wirtschaftsförderung 2009

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die am 27.5.2010 beschlossene Abführung des Jahresgewinns 2009 der Wirtschaftsförderung von 443.880,27 € in voller Höhe ausschließlich zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes zu verwenden.

Über die bereits getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen hinaus, beschließt der Rat eine weitere 8%ige pauschale Kürzung der Zuwendungen an die Wirtschaftsförderung.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den folgenden Anträgen der Fraktionen zu und empfiehlt dem Rat, diese bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 mit aufzunehmen.

Die Beschlüsse erfolgten teilweise unter Änderung der Anträge. Die Änderungen sind durch Streichungen und Unterstreichungen kenntlich gemacht.

Anträge, denen der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zugestimmt hat:

SPD-Fraktion

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 11

Der Haushalt der Stadt Dortmund wird zukünftig an gesamtstädtischen Zielen und Wirkungen orientiert (sog. wirkungsorientierter Haushalt).
Der wirkungsorientierte Haushalt wird ab dem Haushalt 2011 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt, dass der Haushalt in wenigen Jahren vollständig und flächendeckend wirkungsorientiert aufgestellt und gestaltet wird.
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen/Indikatoren, Benchmarks und Standards wird umgehend begonnen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den Aktionsplan Finanzmittel in Höhe von 100.000 € jährlich beschlossen.
Im Haushaltsplanentwurf 2010 sind diese Mittel bei StA 01 zu erhalten.

Einführungswoche für Auszubildende
Der Rat spricht sich für die Beibehaltung der Einführungswoche in der bewährten Form in Kooperation mit Verdi außerhalb von Dortmund aus.
Sofern keine andere Deckungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, werden 10.000 € aus freien Ausbildungsmitteln zur Verfügung gestellt.

5. Radarwagen
Im Hinblick auf steigende Kontrollbedarfe vor sensiblen Orten ist ein 5. Radarwagen erforderlich.
Die Verwaltung prüft die Einführung eines 5. Radarwagens unter kaufmännischen Gesichtspunkten.

Digitalisierung von Blitzfotos
Die Kameras der Radarwagen werden schrittweise auf digitale Technik umgestellt.
Kosten: 600.000 € insgesamt
Die Kosten können durch Mehreinnahmen des 5. Radarwagens gedeckt werden.

Umweltpreis
Für die Organisation und die Verleihung des Jugendumweltpreises sind 5.000 Euro bereit zu stellen.

Gesundheitsladen Pudelwohl
Der Rat beschließt einen kommunalen Zuschuss für 2010 in Höhe von 33.000 €, sofern in diesem Jahr keine Drittmittel zur Verfügung stehen, und ab 2011 eine kommunale Förderung in Höhe von 75.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Gesamtetat.

Arbeitslosenzentrum
Der bisherige kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 36.500 € ist im Haushaltsplanentwurf enthalten.
Weitere Beratungen zur Finanzierung des ALZ erfolgen erst, wenn ein neues Organisationsmodell vorliegt.

Ökonomisierung der Bautätigkeit der Stadt
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt kostengünstig und nachhaltig zu bauen.

Ausbau der Offenen Ganztagsangebote in Grundschulen
Über die vorhandenen 8.000 (vom Land genehmigten) Plätze hinaus suchen für dieses Schuljahr weitere 750 Eltern einen Ganztagsplatz. Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig bis zu 200 weitere Plätze geschaffen werden, die das Land ebenfalls bewilligen würde. 1 Platz kostet 1.230 € pro Jahr, davon entfielen auf die Stadt 410 €. Für 200 Plätze also 82.000 €. (für das halbe laufende Jahr also 41.000 €).

Beschlussvorschlag:
Falls die angekündigte Landesförderung bewilligt wird, sollen 200 Plätze, soweit sie keinen besonderen Investitionsaufwand erfordern, zusätzlich eingerichtet werden.

Schulsozialarbeit
Die Maßnahmen der Schulsozialarbeit werden entsprechend der Beschlussgrundlage in allen Aktionsräumen umgesetzt.
Es werden unbefristete Verträge, deren Dauer sich nach der Kooperationsvereinbarung „Bildungsnetz“ mit dem Land NRW richtet mit den beschäftigten Schulsozialarbeitern/innen abgeschlossen.
Grundlage für die Schulsozialarbeit ist der Kooperationsvertrag „Bildungsnetz“ mit dem Land NRW. Die Maßnahmen der Stadt Dortmund konzentrieren sich auf die Aktionsräume mit hohem Schulsozialindex und großem Migrationsanteil. Die Schulsozialarbeiter/innen werden über freie Träger beschäftigt. Die Arbeitsverträge sind bis zum Ende des Schuljahres befristet.

Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration
Über das Regionale Bildungsbüro und die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen werden vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration umgesetzt (z.B. Schulpsychologische Beratung, Umwelterziehung, Bildungspartnerschaften, regionale Bildungsprojekte, Optimierung Übergang Schule – Arbeitswelt, Sprachförderung, Elternarbeit, Medienerziehung).
Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft unserer Stadt. Kinder, Schule und Jugend sollen auch weiterhin politische Priorität erhalten. Auch in Zeiten knapper Kassen darf kein Kind verloren gehen. Die Potentiale der Schule als Zentrum von Bildung und Erziehung in den Stadtteilen müssen weiterhin genutzt werden.
Der Rat beschließt, die Maßnahmen von Bildung, Erziehung und Integration bei der RAA und im Regionalen Bildungsbüro dauerhaft zu sichern.

Medienausstattung an Schulen
Die Vermittlung von Medienkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler ist nach dem Schulgesetz Pflicht in allen Schulformen. Support zur Verfügung zu stellen. Bedingt durch die Haushaltssituation klagen immer mehr Schulen über Probleme beim Ersatz überalterter Geräte sowie bei Vernetzung und Support. Mittel stehen aufgrund der die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.
Um die Handlungsfähigkeit der Schulen zu sichern, müssen für 2010 zur Sicherung des Status Quo mindestens die Beträge des Vorjahres für Investitionen (€ 1,1 Mio.) sowie für Wartung und Support
(€ 370.000) zur Verfügung gestellt werden. Die Schulverwaltung wird aufgefordert, einen neuen Medienentwicklungsplan 2011 – 2016 vorzulegen, der sich an den Anforderungen moderner Schulen orientiert.


Fachraumentwicklungsprogramm
Mit dem Haushalt 2007 wurden für ein Fachraumentwicklungsprogramm 500.000 € pro Jahr bereitgestellt. Es besteht weiterhin ein großer Bedarf an baulicher und technischer Erneuerung von Fachräumen in den weiterführenden Schulen.
An vielen Schulen konnten die Fachräume schon im Rahmen von erfolgten Sanierungen modernisiert werden. Es besteht aber noch ein erheblicher Nachholbedarf besonders in älteren Schulgebäuden. Dieser muss in den nächsten Jahren planmäßig abgearbeitet werden. Dazu sind weiterhin jährlich eigens dafür ausgewiesene Haushaltsmittel erforderlich.

Reparatur und Austausch von maroden Spielgeräten
Die Gewährleistung der Sicherheit erfordert es zeitweise, marode Spielgeräte auf Schulgeländen abzubauen. Bisher erfolgt kein planmäßiger Ersatz, weil Mittel dafür fehlen.
Schulgelände sollen gerade für jüngere Kinder ein Angebot an anregenden und sicheren Spielgeräten bieten. Dies ist besonders an Schulen mit Ganztagsbetrieb unverzichtbar. Daher soll zukünftig ein Topf mit Finanzmitteln eingerichtet werden, um zumindest marode Spielgeräte sofort reparieren oder austauschen zu können.

CDU-Fraktion
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, das Büroflächenmanagement der Stadt zu optimieren mit dem Ziel, kleinere Büroflächenstandorte wie z.B. das Schulverwaltungsamt aufzulösen und in größeren Gebäudeeinheiten zu zentralisieren.

1.2 Im Rahmen der Optimierung des Büroflächenmanagements erarbeitet wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine ein Konzept zur Reduzierung der Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter möglich ist.

1.3 Die Investitionssteuerung der Stadt Dortmund wird optimiert mit dem Ziel einer deutlichen Kostensenkung. Dabei sind die Anforderungen an den Brandschutz und die bisher vorgehaltenen Gebäudestandards kritisch zu überprüfen sowie eine stärkere Typisierung der einzelnen Gebäude („Baukastensystem“, Mehrfachnutzung von Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen etc.) vorzusehen. Weitere Effizienzgewinne sollen durch die stärkere Einbindung sogenannter „Systemanbieter“ im Bereich des Hochbaus erzielt werden.

1.5 Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob in Verhandlungen mit DSW21 einzutreten mit dem Ziel, noch im Besitz der Stadt Dortmund befindliche Stadtbahnanlagen in Gänze an DSW21 zu übertragen werden können. Aus Sicht der Stadt ist es nicht sinnvoll, dass die Pachteinnahmen, die DSW an die Stadt Dortmund zahlt, noch nicht einmal die Höhe der Abschreibungen deckt.

1.6 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, Bewirtschaftung und Betrieb der städtischen Lichtzeichenanlagen sowie der Straßenlaternen kostensparend auf DEW21 zu übertragen.
Zusätzlich würden Verkaufserlöse einen Konsolidierungsbeitrag zum Haushalt leisten.
Gleichzeitig könnte DEW durch moderne Technologien wie z. B. durch den Einsatz von LED einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Energiekosten leisten.
1.7 Im Zuge der seinerzeitigen Gewährung von kostenlosen Wohnbaudarlehen hatte die Verwaltung den Darlehensnehmer sehr lange Zeiträume zur Tilgung gewährt. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf die Darlehensnehmer zuzugehen mit dem Ziel, diese aufzufordern, die Darlehen möglichst kurzfristig zur schnelleren Konsolidierung des kommunalen Haushaltes zurückzuzahlen.

2.1 Im Bereich des Theater Dortmund sind Spareffekte Entlastungen durch stärkere Einwerbung von Sponsoren zu heben. Darüber hinaus sind weitere Synergieeffekte durch interkommunale Kooperationen zu heben. Die Leitungen aller Sparten sind aufgefordert, entsprechende Gespräche aufzunehmen bzw. bereits angebahnte Kooperationsgespräche aktiv und konstruktiv zu begleiten und zu fördern.

2.2 Zur dauerhaften Unterhaltung und zum dauerhaften Betrieb der Dortmunder Sportstätten im Innen- (Turn- und Sporthallen) und Außenbereich (Sportplätze) ist ein Sportstättenentwicklungsplan bis Mitte 2011 aufzustellen. Dieser hat insbesondere die absehbare demographische Entwicklung in den Dortmunder Stadtteilen und Stadtbezirken zu berücksichtigen und Vorschläge zu beinhalten, wo neue Sportstätten benötigt werden, bestehende dauerhaft weiter genutzt und mittelfristig nicht mehr benötigte möglicherweise geschlossen bzw. ungewidmet, veräußert und einer neuen Nutzung zugeführt werden können.

3.1 Die in der Fortschreibung des Masterplan Wirtschaftsflächen aufgeführten möglichen Gewerbe- und Industriegebiete Groppenbruch, Buddenacker und Osterschleppweg werden schnellstmöglich überplant und am Markt platziert mit dem Ziel, den bereits jetzt erkennbaren Flächenengpass der Dortmunder Wirtschaftsförderung möglichst frühzeitig zu beseitigen und dringend erforderliche, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.

4.1 Im Zuge der Aufstockung der Ordnungspartnerschaften werden diese angehalten, konsequent und stärker als bisher geschehen die Ortsatzung der Stadt Dortmund notfalls auch mit der Verhängung von Ordnungsgeldern durchzusetzen. Die Ordnungsgelder leisten einen eher symbolischen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes, führen aber letztendlich dazu, dass Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet deutlich verbessert werden.

4.2 Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, beim Ordnungsamt einen stellenplanneutralen und möglichst personalaufwandsneutralen städtischen Ordnungs- und Servicedienst mit umfänglichen ordnungsbehördlichen Befugnissen einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein einheitliches Erscheinungsbild durch einheitliche Fahrzeuge und Dienstkleidung das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger erhöht. einheitliche der durch eigene Fahrzeuge sowie einheitliche Dienstkleidung optisch im Stadtbild zu erkennen ist. Schwerpunkte der Arbeit des Ordnungs- und Servicedienstes soll vor allem die uniformierte Streifentätigkeit, die Überwachung der Jugendschutzkontrollen, die Überwachung der Gewerbeordnung, die Einhaltung des Landeshundegesetzes, die Kontrolle von Gaststätten und die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung sein.

4.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortführung des Institutes für Rettungstechnologie als eigenständige Verwaltungseinheit bzw. die Wiedereingliederung in das StA 37 ergebnisneutral zu prüfen.

5.1 Der Rat beschließt, kurzfristig ein eigenständiges Dezernat für Personal und Organisation zu schaffen. Damit einhergehen muss die sachgerechte zügige Rückführung der eigenständigen, dezentralisierten Personalabteilungen in den großen Ämtern im Sinne einer deutlichen Stärkung der zentralen Steuerungsfunktion des Personalamtes.

5.2 Die Neustrukturierung der Ämter und Fachbereiche erfolgt aufgaben- und ergebnisorientiert. Unterstützt werden kann dies durch eine extern gestützte Organisationsuntersuchung für die Ämter, die bisher einer solchen noch nicht unterzogen wurden. Eine pauschale zehnprozentige Kürzung der Anzahl der Fachbereiche und Fachbereichsleitungen lehnt der Rat ab.

5.3 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufstellung eines Personalbedarfplans, der kurz und mittelfristig die Ergebnisse des Fluktuationsberichtes auf der einen Seite und den geplanten Personalabbau auf der anderen Seite hinreichend berücksichtigt.

6.1 Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zur Sommerpause 2011 zu prüfen, ob Jugendfreizeitstätten vermehrt auf andere Träger zu übertragen werden können.

6.2 Der Kindercitytreff an der Hansastraße wird aufgelöst. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Kindercitytreff konzeptionell zu überarbeiten und hierbei die Betreibung durch ein Unternehmen oder auch in Form eines ÖPP-Modells mit zu untersuchen. mit dem Betreiber der Thiergalerie in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, die Ansiedlung eines ähnlich gestalteten Angebotes in der Thiergalerie zu ermöglichen.

6.3 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob es möglich ist Gespräche mit anderen Trägern aufnimmt mit dem Ziel, möglichst viele Kindergärten und Kindertagesstätten auf diese andere Träger zu übertragen. Ziel ist es, den derzeit überproportional hohen Anteil der Einrichtungen in städtischer Trägerschaft auf die Größenordnung vergleichbarer Großstädte im Ruhrgebiet abzusenken.

7.1 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2011 eine umfassende Schulstrukturanalyse vorzulegen, die alle Schulstandorte im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen und den jeweiligen Gebäudezustand untersucht. Auf Basis der Schulstrukturanalyse erstellt die Verwaltung einen Schulentwicklungsplan bis Mitte 2011, der Grundlage für zukünftige Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird. Bis zur endgültigen
Verabschiedung des Schulentwicklungsplans durch den Rat werden Schulsanierungsmaßnahmen nur noch dann durchgeführt, wenn die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Neubaumaßnahmen werden mit Ausnahme der im Haushaltsplanentwurf 2010 vorgesehenen Maßnahme an der Gutenberg-Grundschule bis dahin nicht mehr vorgenommen.
8.1 Die Sanierung des Gesundheitsamtes am jetzigen Standort erfolgt nur dann, wenn unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten eine namhafte landesseitige Förderung auch unter Inanspruchnahme von Stadterneuerungsmitteln zur Verfügung gestellt wird.

8.2 Zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur Hebung von Synergien wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur organisatorischen und räumlichen Zusammenfassung der Sozialbüros, Familienbüros, Seniorenbüros und Aktionsbüros vorzulegen, wie dies im Zuge des Beschlusses über die Nachtragssatzung 2009 vom Rat schon beschlossen wurde.

8.3 Die Verwaltung wird aufgefordert, die städtisch finanzierten Beratungsangebote der freien Träger dahingehend zu untersuchen, inwieweit bei den unterschiedlichen freien Trägern gleiche oder ähnliche Angebote vorgehalten und damit Doppelstrukturen geschaffen werden.

9.1 Mit dem Ziel, die Klinikum Dortmund gGmbH überlebens- und zukunftsfähig zu machen, wird die Finanz- und Führungsstruktur sowie die Wirtschaftlichkeit des Hauses zur Zeit unter Zuhilfenahme eines externen Beratungsunternehmens optimiert. Der Rat fordert den Gesellschafter auf, diesen Konsolidierungsprozess weiterzuführen und in sofortige Sondierungsgespräche einzutreten mit dem Ziel der Einbindung privaten Know-Hows. auf dem Wege einer privat-öffentlicher Partnerschaft.

9.2 Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des Etatentwurfs 2011 weitere Suchfelder für interkommunale Zusammenarbeit zu definieren. Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung, die Bündelung und synergetische Erledigung identischer Interessenlagen bei gleichzeitiger Verbesserung der Serviceleistung für den Bürger.Suchfelder könnten folgende Bereiche sein:

 Bau, Betrieb, Instandhaltung von Gebäuden
 Beschaffung
 Sportanlagen und Bäder
 Schulen, Bildung, Sozial- und Jugendarbeit
 Kultur und Freizeit
 Katastrophenschutz
 Feuerwehr
 Sicherheit und Ordnung
 Wirtschaftsförderung und Flächenbereitstellung

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

1. Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen

Der Rat stellt fest, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und das daraus resultierende Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auf lange Sicht nicht auszugleichen ist.

Arme Kommunen können sich nur besser verdienende Menschen leisten.
Eine gut ausgebaute öffentliche Infrastruktur ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften. Deshalb muss eine Grundversorgung mit öffentlichen Gütern wie Bildung, Mobilität, Müllabfuhr oder Wasser allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen zugänglich sein. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge müssen die Städte und Gemeinden aufgabengerecht ausgestattet und ihre Einnahmen stabilisiert werden.
Eine notwendige Gemeindefinanzreform muss:

● eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen im Grundgesetz sicherstellen durch

- eine Ergänzung der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen in Art. 28 GG durch eine Garantie der Mindestfinanzausstattung und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen
- eine Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen insbesondere bei Zukunftsinvestitionen für Bildung, Umwelt und Soziales
- eine Regelung zur „Konnexität“, um zu verhindern, dass die Kosten von Gesetzesvorhaben weiterhin auf die Kommunen abgewälzt werden

● die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Einnahmen zu stabilisieren durch

- einen Verzicht auf weitere Steuersenkungen
- eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer
- eine Altschuldenhilfe durch Bund und Land

● die Städte und Gemeinden von den Kosten der Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik entlasten durch

- eine Neuausrichtung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger/innen an den tatsächlichen Unterkunftskosten und
- eine Gewährleistung der vereinbarten Bundeskofinanzierung auch bei erhöhter Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

2. Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Fortführung sozialer und ökologisch nachhaltiger Projekte vorzunehmen.

2.2 Der Rat der Stadt Dortmund geht davon aus, dass die von der Verwaltung vorgesehenen Erträge aus Veräußerungen, aus Finanzanlagen und Unternehmensbeteiligungen tatsächlich erwirtschaft werden können und damit eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes darstellen. Er erwartet von der Kämmerei, dass der Rat unverzüglich darüber informiert wird, wenn die erwarteten Erträge nicht in dem vorgesehenen Umfang erzielt werden können. Informationen über bisher nicht konkretisierte Maßnahmen werden zeitnah nachgereicht.

2.3 Der Rat erwartet, dass die Transparenz des Haushaltsplans einschließlich der Controllingberichte zu jeder Sitzung des Finanzausschusses deutlich erhöht wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verwaltungstätigkeiten neue Kennziffern zuzuordnen, die Leistungen und Wirkungsgrößen sowie Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung exakt und für den Rat nachvollziehbar abbilden. Darüber hinaus ist im Rahmen interkommunaler Kooperation eine bessere Vergleichbarkeit der Kennziffern anzustreben.

4.1 Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Kontakt mit der Landesregierung zu treten, um noch ausstehende Ersatzgelder für fehlende Ausgleichsmaßnahmen bei der Straßenbaumaßnahme NS IX in Dorstfeld zeitnah vereinnahmen zu können.

4.2 Der Rat beschließt, die Notwendigkeit des Vorhaltens von Hausmeisterwohnungen an den einzelnen Schulstandorten zu prüfen. Sofern die räumliche Nähe aus sozialen Gründen unabdingbar erscheint, sind diese in anderer Trägerschaft (DOGEWO), z.B. DOGEWO21, zu bewirtschaften.

4. 5 Der Rat beschließt, den Leasing-Vertrag für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit über DSW21 beschafft werden, mit dem Ziel günstigerer Konditionen neu auszuschreiben.

4.7 Der Rat beschließt, bis spätestens Mitte 2011 die Übernahme des Stadtbahnbauamtes durch DSW21 vorzuziehen. sowie die Übertragung der städtischen Stadtbahnanlagen auf die DSW21.

4.8 Die Verwaltung wird aufgefordert, Schlussverwendungsnachweise für Stadtbahnanlagen in der Regel zeitnah zu erstellen, um die haushaltswirksamen Zuwendungen vereinnahmen zu können.

6.1 Der Rat beschließt, dass die Optimierung des Büroflächenmanagements unter dem Gesichtspunkt von Energie- und Bewirtschaftungseffizienz mit Vorrang betrieben wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein schlüssiges Konzept mit Zeithorizonten zur Realisierung vorzulegen.

6.2 Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung des revolvierenden Fonds für Energiesparmaßnahmen, der aus eingesparten Energiekosten gespeist und ausschließlich für neue energieeffizienzsteigernde Maßnahmen verwendet wird.

7.1 Der Rat begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Initiative der RVR-Verbandsversammlung, im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesen eine ruhrgebietsweite Zusammenarbeit zu intensivieren und hierdurch Synergieeffekte zur Entlastung der kommunalen Haushalte zu erzielen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielsetzung zur überörtlichen Regionalisierung dieser Aufgabe mit Nachdruck zu unterstützen und den begonnenen Prozess aktiv voranzutreiben.

7.2 Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere Arbeitsfelder für Kooperationen zu erschließen, um Doppelstrukturen und damit Kosten zu reduzieren.

7.3 Der Rat spricht sich dafür aus, auf der Grundlage des „Masterplans Kulturmetropole Ruhr“ interkommunale Kooperationen auf- und auszubauen und Synergieeffekte zu erschließen. Die Anstrengungen zur Förderung des privaten Kultursponsorings sind zu verstärken.

8.2 Der Rat fordert die Verwaltung auf, den notwendigen Einstellungsstopp durch die Qualifizierung und ggf. Umschulung von städtischen MitarbeiterInnen zu gewährleisten.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

1. Büro für Anregungen und Beschwerden

Beschlussvorschlag:

Das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit wird aufgegeben. Nicht mehr benötigtes Personal wird an anderer Stelle der Verwaltung eingesetzt. Die Planstellen werden aufgegeben.



14. Anschaffung von Defibrillatoren durch Einkaufsgenossenschaf­ten

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, notwendige Defibrillatoren im Rahmen einer Einkaufgenossenschaft - ggfs. im Verbund mit anderen Kommunen - anzuschaffen und im städtischen Haushalt zu budgetieren.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die in den folgenden Anträgen der SPD-Fraktion genannten Maßnahmen als wichtige Maßnahmen zu beschließen, die bevorzugt durchzuführen sind:


Hauptschule Nette / Standort Mengede
Der Rat hat im Februar 2009 die Zusammenführung der Hauptschulen Nette und Mengede am Standort „Mengeder Markt“ beschlossen. Dazu muss das Schulgebäude bedarfsgerecht umgebaut und saniert werden.
Die Baumaßnahmen sollen so schnell wie möglich begonnen werden, damit die Zusammenführung umgesetzt werden kann. Damit können das Heinrich-Heine-Gymnasiums und die Albert-Schweitzer-Realschule die dann frei werdenden Räume im Schulzentrum Nette für den zukünftigen Ganztagsbetrieb nutzen.
Ausbau von offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe
Der Rat hat im März 2007 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule an verschiedenen Standorten beschlossen. Bisher konnten noch nicht alle vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen. Die Erweiterungsbauten für die Kirchhörder-Grundschule, die Höchstener-Grundschule und die Adolf-Schulte-Förderschule sind noch nicht erfolgt.
Die Schulen haben den OGS-Betrieb schon zum Schuljahr 2007/08 aufgenommen. Die Betreuung an den Grundschulen findet übergangsweise immer noch in Raumcontainern statt. Die Baumaßnahmen sind jetzt konkret zu planen und zügig umzusetzen.

Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
Der Rat hat im März 2006 die Errichtung des Ganztagsbetriebs an insgesamt 9 Hauptschulen beschlossen, die vom Land genehmigt worden sind. An einigen Schulen wurden zunächst bauliche Übergangslösungen eingerichtet.
Die Schulen haben den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2008/09 begonnen. Da der Aufbau jetzt fortschreitet, müssen dauerhafte Ganztagsbereiche geschaffen werden. Die notwendigen Maßnahmen sollen umgehend geplant und umgesetzt werden.

Ganztagsbetrieb an Gymnasien und Realschulen
Der Rat hat im Dezember 2009 den Aufbau des Ganztagsbetriebs an 3 Gymnasien (Helmholtz, Heisenberg, Heinrich-Heine) und der Albert-Schweitzer-Realschule beschlossen. Der Beginn soll bereits in diesem Schuljahr starten. An den einzelnen Schulen sind in unterschiedlichem Umfang Baumaßnahmen für Ganztagsbereiche erforderlich
Der Aufbau des Ganztagsbetriebs muss mit den erforderlichen Baumaßnahmen begleitet werden. Dazu sind, wie in der Ratsentscheidung beschrieben, individuelle Konzepte für die einzelnen Schulen aufzustellen, die als Grundlage in die zukünftige Finanzplanung einzuarbeiten sind.

Sanierung der Berufskollegs / hier: Fritz-Henßler-Berufskolleg
Die geplante Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs (nach Fertigstellung Konrad-Klepping- und Karl-Schiller-BK) ist fraglich, da das Schulgebäude starke Statikmängel hat. Es ist nicht klar, ob eine Sanierung überhaupt möglich ist.
Die Sanierung der Berufskollegs im Brügmannzentrum muss unbedingt fortgesetzt und abgeschlossen werden. Für das Fritz-Henßler-Berufskolleg ist vordringlich eine schnelle Lösung erforderlich. Dazu sind alle Möglichkeiten, von der Sanierung bis zum Neubau –auch anderer Stelle – aber auch die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten zu prüfen. Die Ergebnisse und ein Umsetzungsvorschlag sind dem Rat so schnell wie möglich zur Entscheidung vorzulegen.

Sporthalle für das Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Das Reinoldus- und Schiller-Gymnasium hat seit vielen Jahren unzureichende Sportmöglichkeiten. Die vorhandene Halle ist sanierungsbedürftig und reicht auch von der Kapazität nicht aus.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Neubau einer 3-fach Sporthalle zu planen und dem Rat noch im Jahr 2010 einen Entscheidungsvorschlag (Baubeschluss) vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Beschlussfassung an den Rat durchlaufen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

10.4 Die kommunale Komplementärfinanzierung von 2,5 Stellen in der Schwangerenberatung der Beratungsstelle Westhofstraße in Höhe von 35.000 Euro wird über das Jahr 2010 hinaus abgesichert und ist in die Finanzplanung zu übernehmen. Bei einem Wegfall der Finanzierung müssten die zu 80 Prozent vom Land geförderten Stellen abgebaut werden.
Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 16.06.2010 (TOP 2.1) an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der zustimmend beschlossenen Anträge der Fraktionen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsveränderungen sowie der redaktionellen Änderungen des § 8 (flexible Haushaltsführung) der Satzung.
1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 3).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgenden, durch die Reduzierung des Kreditvolumens verursachten Veränderungen der Vermögenspläne 2010 der städtischen Eigenbetriebe:
Kulturbetriebe Dortmund 964.747 €
Theater Dortmund 531.220 €
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 2.862.146 €
Wirtschaftsförderung Dortmund 169.500 €
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlagen 6 und 7 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.

5. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt
- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrech-
nungen geführt werden (Anlage 8),

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (Anlage 9),
gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2010.
6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – abweichend von Ziffer 1.2 der Vorlage 00677-10-E14 - die im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (Anlage 3) enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, die gegenüber der Beschlussvorlage 00677-10-E14 durch die Beschlussvorlage 00677-10-E17 geändert wurde.

7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt – abweichend von Ziffer 3 der Vorlage 00677-10-E14 - die in der Anlage 5 aufgeführten, um die Beschlüsse der Bezirksvertretung Aplerbeck ergänzten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden.



zu TOP 2.3
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01499-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den beigefügten Controllingbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Dringliche Investitionen der Feuerwehr im Jahre 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01532-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Budgetbereitstellung für die Beschaffung der nachfolgend beschriebenen Investitionsgüter. Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW Mehrauszahlungen in Höhe von 2.197.200 Euro.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Gründung einer Servicegesellschaft "SHDO Service GmbH" durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01554-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) reklamiert noch Beratungsbedarf für seine Fraktion und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der im Zuge des Emscherumbaus für die Stadt Dortmund durch die Emschergenossenschaft errichteten Kanäle und die gleichzeitige Erstattung der hierbei der Emschergenossenschaft entstandenen Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01104014203 - Anpassungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Emscherumbau - mit folgenden Auszahlungen:

Auszahlungen 2010: 8.175.000,00 Euro
Auszahlungen 2011: 7.825.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 207.250 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 4.2
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen auf, das momentan ruhende Bebauungsplanverfahren Ap 211 – Sölder Waldstraße zu beenden und von Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen.
Auf Grund der demografischen Entwicklung besteht kein Bedarf an weiteren Bauflächen im Dortmunder Süden. In den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf verkauften sich Baugrundstücke in der letzten Zeit eher schleppend. Im Bestand ist ein steigender Leerstand festzustellen.
Die Tatsache, dass Alternativen wie z. B. Phoenixsee, Hohenbuschei vorhanden sind, die eine große Anzahl von Baugrundstücken ausweisen, rechtfertigt es nicht mehr ökologisch wertvollen, zusammenhängenden Freiraum zugunsten von Wohnbebauung umzuwandeln.

Dazu lag dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

An die Mitglieder
- der Bezirksvertretung Aplerbeck,
- des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien sowie
- des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften 17. Juni 2010
Bebauungsplan-Verfahren Ap 162n -Tulpenstraße- und Ap 211 - Sölder Waldstraße -
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung
Aplerbeck vom 05.05.2010 (Drucksache Nr. 00973-10 und 00974-10)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bezirksvertretung Aplerbeck hat in ihrer Sitzung am 05.05.2010 zwei Beschlüsse zu o.g.
Bebauungsplan-Verfahren gefasst und damit die Verwaltung aufgefordert,

 das momentan in der Offenlegung (Anmerkung: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
befindliche Bebauungsplan-Verfahren Ap 162n -Tulpenstraße- zu beenden und von
Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen,
 das momentan ruhende Bebauungsplan-Verfahren Ap 211 - Sölder Waldstraße - zu
beenden und von den Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen.

Als Begründung wird angeführt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung kein Bedarf mehr an weiteren Bauflächen im Dortmunder Süden bestünde. In den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf verkauften sich die Baugrundstücke in der letzten Zeit eher schleppend. Im Bestand sei steigender Leerstand festzustellen. Die Tatsache, dass Alternativen wie z.B. PHOENIX See oder Hohenbuschei mit einer hohen Anzahl von Wohneinheiten vorhanden seien, rechtfertige es nicht mehr, ökologisch wertvollen, zusammenhängenden Freiraum zugunsten von Wohnbebauung umzuwandeln. Diese Beschlüsse haben zu einer Befassung durch das Liegenschaftsamt sowie das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt geführt. Es ist Folgendes auszuführen:
Der Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße- wurde am 08.06.2006 vom Rat der Stadt Dortmund als Satzung beschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat diesen Bebauungsplan im Rahmen einer Normenkontrollklage am 11.12.2008 für unwirksam erklärt. Insgesamt hat das OVG die städtebauliche Planung und den konstruktiven Umgang mit den Anregungen und Bedenken im Hinblick auf den städtebaulichen Entwurf sehr positiv gewertet. Es hat den Bebauungsplan jedoch letztlich verworfen, weil nach Auffassung des Gerichtes die Immissionsbelastung -hervorgerufen durch die Verkehre auf der Tulpenstraße selbst- nicht ausreichend betrachtet worden sind. Dieser Aspekt wird im derzeit laufenden Verfahren nachgebessert.

Für den Bebauungsplan Ap 162 wurde bereits mit dem Offenlegungsbeschluss im ersten Verfahren ein Umlegungsverfahren eingeleitet, da der ungünstige Zuschnitt der einzelnen Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse eine den Festsetzungen entsprechende Umsetzung der Planung nicht zuließen. Durch die Nichtigkeit des Bebauungsplanes sind dem Umlegungsverfahren die Verfahrensvoraussetzungen entzogen worden. Erst wenn die Planungsinhalte des Bebauungsplanes Ap 162n feststehen, kann über das weitere Vorgehen im Umlegungsverfahren entschieden werden.

Im Rahmen der Umlegung wurden im Bereich des Bebauungsplanes Ap 162 –Tulpenstraße durch das Sondervermögen Grundstücke von Privaten in einer Größenordnung von ca. 615.000,-- € angekauft. Dies geschah unter anderem auch im Vertrauen auf die bisherigen Empfehlungen und positiven politischen Beschlüsse. Sollte das Verfahren nicht weitergeführt werden, muss der Haushalt dem Sondervermögen diese Grundstückskosten und die bisher geleisteten Entwicklungskosten ausgleichen. Gleiches gilt für die Flächen des Sondervermögens im Bereich des Ap 211 – Sölder Waldstraße -, die aufgrund der langen Entwicklungszeit bereits einmal erheblich abgewertet wurden.

Die Auffassung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Vermarktbarkeit von Baugrundstücken in den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf wird seitens der Liegenschaftsverwaltung nicht geteilt. Die in diesen Bereichen liegenden ehemaligen städtischen Grundstücke am Schwarzerlenweg und an der Bodieckstraße beispielsweise wurden sehr zügig veräußert. Von den derzeit beim Amt für Liegenschaften Immobilienentwicklung 573 registrierten bauwilligen Interessenten fragen ca. ein Drittel den Bereich Dortmund Süd-Ost nach. Weiterhin liegen hier konkrete Nachfragen zum Bereich Tulpenstraße vor, die immer wieder vertröstet werden müssen.

Des Weiteren muss die deutlich ausgeprägte Ortsteilbindung von Kaufinteressenten realistisch betrachtet werden. Grundstücke in Brackel oder Hörde können die Nachfragesituation von Bauwilligen im südöstlichen Stadtgebiet nur sehr eingeschränkt befriedigen.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Bebauungsplan-Verfahren Ap 162n –Tulpenstraßefortzuführen und zur Rechtskraft zu bringen. In Abhängigkeit von der Bedarfs- und Vermarktungssituation soll dann entschieden werden, inwieweit im Anschluss das Verfahren Ap 211 - Sölder Waldstraße - fortgesetzt wird. Bis zu dieser Entscheidung hat der Aufstellungsbeschluss Bestand.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

zu TOP 4.3
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen auf, das momentan in der Offenlegung befindliche Bebauungsplanverfahren Ap 162 N – Tulpenstraße zu beenden und von Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen.
Auf Grund der demografischen Entwicklung besteht kein Bedarf an weiteren Bauflächen im Dortmunder Süden. In den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf verkauften sich Baugrundstücke in der letzten Zeit eher schleppend. Im Bestand ist ein steigender Leerstand festzustellen.
Die Tatsache, dass Alternativen wie z. B. Phoenixsee, Hohenbuschei vorhanden sind, die eine große Anzahl von Baugrundstücken ausweisen, rechtfertigt es nicht mehr ökologisch wertvollen, zusammenhängenden Freiraum zugunsten von Wohnbebauung umzuwandeln.

Auf die bereits unter TOP 4.2 aufgeführte Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen.

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

zu TOP 4.4
Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01534-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt eine Budgetbereitstellung in Höhe von 835.000 € gem. § 83 GO NRW für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving.

zu TOP 4.5
PHOENIX See
- Übertragung des Eigentums am künftigen PHOENIX See an die Stadt Dortmund
- Übernahme des Betriebs und der Unterhaltung des PHOENIX Sees durch die
Stadt Dortmund, Investitions- und Bewirtschaftungskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01647-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) reklamiert noch weiteren Beratungsbedarf für seine Fraktion und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.6
Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01664-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, einen Änderungs-/ Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und basierend auf dem Beschluss der Rates vom 25.06.2009, DS-Nr. 14495-09, zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009 mit dem Erschließungsträger, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 8.492.000,00 Euro abzuschließen.

Mit Erschließungsvertrag vom 09.12.2009 / 16.12.2009 wurde dem Erschließungsträger (DSW21) die Herstellung der Erschließungsanlagen (innere Erschließung) im Bereich des zukünftigen Phoenixsees übertragen.

Nach § 5 Abs. 5 des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sollte die äußere Erschließung ursprünglich durch und auf Kosten der Stadt realisiert werden. Aufgrund dieser Vorgaben wurde die äußere Erschließung nicht im Erschließungsvertrag Phoenixsee geregelt, sondern sollte Gegenstand einer mit der Stadt gesondert abzuschließenden Vereinbarung werden.

Der Erschließungsträger hat sich nunmehr bereit erklärt, neben der Durchführung der äußeren Erschließung auch die Kosten hierfür zu übernehmen. Bei dieser Konstellation wäre seinerzeit auch eine entsprechende Regelung im Erschließungsvertrag möglich gewesen, die nunmehr nachgeholt werden soll.

Durch eine Änderung / Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sowie des Erschließungsvertrages vom 09.12.2009 / 16.12.2009 soll eine einheitliche vertragliche Grundlage geschaffen werden.

Die äußere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

Äußere abwassertechnische Erschließung einschl. Kanalhausanschlüsse für die Hörder Burg
Sonstige äußere Erschließung
Herstellung von Straßen
Vorbereitung zukünftiger Straßenflächen
Um- und Rückbauarbeiten an bestehenden Straßeneinrichtungen
Lichtsignalanlagen
Sicherungsbauwerke für Bodendenkmäler
Bau der Rad- und Fußgängerbrücke „Brücke am Magazin“
Parkplätze für die Hörder Burg

Die Gesamtkosten der Erschließung i.H.v. 8.492.000,00 Euro werden wie folgt aufgeteilt:

- Erschließungsträger 5.321.000,00 Euro,
- Stadt Dortmund 2.908.000,00 Euro,
- Sondervermögen Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund 263.000,00 Euro.

Die Gesamtinvestition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Jahr der Nutzung in Höhe von 63.050,00 Euro.

5. Sondervermögen

- nicht besetzt -



Monegel
Krüger
Bredensteffen
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführer