Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.02.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 13:03 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR’in Bonekamp
StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
StR’in Zoerner

StAR Pompetzki






Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2013

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11553-13)

3.2 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11571-13)

3.3 Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11549-13)

3.4.a Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11006-13)

3.4.b Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09629-13)

3.5 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13)


3.6 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10071-13)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.12.2013
(Drucksache Nr.: 10071-13)


hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.01.2014
(Drucksache Nr.: 10071-13)

3.7 Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-14)

3.8 Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10802-13)

3.9 Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11291-13)

3.10 Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11585-14)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11525-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11545-13)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014
(Drucksache Nr.: 11545-13)


7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11481-13)

9.2 DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11557-13)

9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11559-13)

9.4 Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)

9.5 Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11193-13)

9.6 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11632-14)

9.7 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11582-14)

9.8 - unbesetzt -

9.9 GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)

9.10 - unbesetzt -

9.11 Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
(DS-Nr.: 10621-13-E2)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11693-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)
10.2 Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

10.3 - unbesetzt -

10.4 - unbesetzt -

10.5 Wahl des Integrationsrates 2014 - Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11654-14)

10.6 Wahl des Integrationsrates 2014 - Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11794-14)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
3.11 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
- Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien vom 05.02.2014 (Drucksache Nr.: 11293-13)
Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, die Vorlage:

3.5 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13)
von der Tagesordnung abzusetzen, da vor einer endgültigen Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, den Bezirksvertretungen die Gelegenheit zur Beratung gegeben werden soll.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um die genannte Vorlage.

Anschließend wurde der Tagesordnung mit der vorgenannten Ergänzung und der Absetzung einstimmig zugestimmt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2013

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.12.2013 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11553-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1)::

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters Karl-Heinz Czierpka nachfolgender Stellungnahme mit 14 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (CDUFraktion) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:

„Die Flughafen Dortmund GmbH fordert eine Verpflichtung der Kommunen, auf die Ausweisung von weiteren Wohngebieten im Umfeld des Flughafens wegen der eventuell zu erwartenden Vergrößerung der Lärmschutzzonen zu verzichten. Diese Forderung stellt eine unzumutbare Einschränkung der kommunalen Planungshoheit dar. In Übereinstimmung mit der Stadt Dortmund empfehlen wir eine Zurückweisung dieser Forderung.
Die Bezirksvertretung Brackel widerspricht allerdings der Forderung von Stadt Dortmund und Flughafen GmbH, „Dortmund Airport 21“ als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Gerade die Pflicht zur Abstimmung mit den anderen Flughäfen hätte die Fehlentwicklungen und Fehlinvestitionen der vergangenen Jahre verhindern können, zumal auch die „bestandserhaltenden Maßnahmen“ von Seiten der Flughafen Dortmund GmbH allein in weiteren Ausbauschritten gesehen werden. Wir fordern daher bei der Einstufung als regionalbedeutsamen Flughafen zu bleiben. Ersatzweise, soweit die Einstufung zu einem landesbedeutsamen Flughafen vorgenommen wird, fordern wir eindeutig zu erklären, dass die bedarfsgerechte Entwicklung von „Dortmund Airport 21“ nur in Abstimmung mit den anderen Flughäfen erfolgen darf.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN begrüßt die Stellungnahmen der Stadt zum Landesentwicklungsplan in großen Teilen.
Zu den unten separat aufgeführten Kapiteln bitten wir den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung:

Die Stellungnahmen der Stadt zu folgenden Punkten werden wie folgt geändert, bzw.
ergänzt:

a) 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum:

Der 4. Absatz:
„Die Stadt Dortmund ist vor diesem Hintergrund nicht bereit, ihren bereits zugebilligten, kommunalen Handlungsspielraum einzuschränken und lehnt es daher ausdrücklich ab, der Umwandlung von im F-Plan dargestellter Siedlungsfläche in Freiraum zuzustimmen, da dem LEP/ Regionalplan eine noch vollkommen unbekannte Methodik zugrunde gelegt wird und der sich daraus ergebende kommunale Bedarf heute in keinster Weise abschätzen lässt.“ wird gestrichen. Ebenso der 1. Satz des 5. Abschnitts: „Daher wird dafür plädiert, den kommunalen Handlungsspielraum mindestens auf dem Status quo zu belassen.“ 6.1-2 Ziel Rücknahme von Siedlungsflächenreserven: Das im LEP-Entwurf formulierte Ziel bleibt erhalten.

Begründung:
Die Festlegungen des LEP werden begrüßt und dürfen im Verfahren nicht weiter verwässert werden. Die Kritik der Verwaltung wird nicht geteilt. Wir befürworten, dass die im Flächennutzungsplan für Siedlungszwecke vorgehaltenen Flächen wieder dem Freiraum zugeführt werden, sofern für sie kein Bedarf mehr besteht.

b) 6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben:
Die Stellungnahme wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die vorgeschlagenen Standorte werden landes- und regionalplanerisch gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Angebotsplanung mit Flächenankauf, Flächenaufbereitung und Erschließung wird erst dann umgesetzt, wenn ein konkretes Ansiedlungsbegehren besteht.

Begründung:
erfolgt ggf. mündlich

c) 8.1-6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NRW
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“ bleibt erhalten. Die Forderung der Verwaltung, ihn als „landesbedeutsam“ einzustufen, kann nicht nachvollzogen werden.

Begründung:
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens im LEP trägt den Realitäten im Luftverkehrswesen des Landes Rechnung.

d) 8.2-3 Ziel Höchstspannungsleitungen
Das im LEP formulierte Ziel der Mindestabstände von Wohngebäuden zu Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und 200 m im Außenbereich) wird beibehalten.

Begründung:
Laut Umweltbericht zum LEP sollen mögliche Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes vorsorgend vermieden werden. Insbesondere Wohngebiete mit besonders empfindlicher Nutzung (Wohngebäude, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen) haben eine herausgehobene Bedeutung.
Erst bei einem Abstand von 400 m zu Hochspannungsleitungen im Innenbereich und 200 m im Außenbereich führen demnach die elektrischen und magnetischen Feldstärken zu keiner zusätzlichen Belastung. Zudem stehen die jetzt im LEP genannten Abstände im Einklang mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und der von GRÜNEN und SPD gemeinsam für die Novellierung des 26. Bundesimmissionsschutzgesetzes geforderten Senkung der der Vorsorgewerte.“


AUSWI: 05.02.2014:

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Ausschuss sich zu Beginn der heutigen Sitzung darauf geeinigt, die Vorlage mit der vorliegenden Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1) sowie dem Antrag der Fraktion B’90 die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, allerdings heute eine Diskussion zu dem Thema –wie folgt- zuzulassen:

RM Pohlmann bezieht sich auf den Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung, soweit möglich, zu zwei Punkten: - a) „Festlegung für den gesamten Siedlungsraum/ Ziel Rücknahme von Siedlungsreserveflächen“ sowie b) „Ziel Standorte für Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ Stellung zu beziehen.

Herr Wilde führt zu dem Punkt „ nicht mehr benötigte Flächen und Herausnahme aus dem FLP als Ziel des LEPs“ an, dass er diesem Anliegen vom Grundsatz her zustimme, so lange aber nicht klar sei, nach welcher Methode der Bedarf ermittelt werde, man schlecht beurteilen könne, ob es richtig sei, an einem derartigen Zielstrich/Grundsatz im LEP festzuhalten. Hier solle man zunächst die Methode, nach der ermittelt werden soll, mit den Kommunen abstimmen. Dieses könne mit der Neuaufstellung des Regionalplanes erfolgen. Man hätte hierbei auch die Gelegenheit über Ziele und Grundsätze reden, die zu dem Ergebnis führen würden, ob und wie man ermittelte Bedarfe umsetzen könne. Da die derzeitige Vorgabe des Landes dieser Vorgehensweise aber entgegen stehe und man hiermit bereits einen Schritt zu weit gehe, habe die Stadt Dortmund angeregt, dieser zunächst nicht zu folgen.
Zu dem Thema „ Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ teilt er mit, das der LEP noch kein Baurecht darstelle. Dieser stelle zunächst erstmal nur diese Flächen dar, die für solche Vorhaben gesichert werden sollen. Zu der Kritik, dass auf solchen Flächen bereits Bauleitplanung vorangetrieben werden soll, ohne dass es hierfür konkrete Ansiedlungsinteressen gebe, teilt er mit, dass es seiner Meinung schon wichtig sei, hier die Bauleitplanung voranzutreiben. Dies vor dem Hintergrund, dass bekannterweise Bauleitplanungen einen große (zum Teil mehrjährige) Vorlaufzeit hätten und entsprechende Großflächenansiedler erwarten würden, dass sie, wenn sie sich für einen Standort entschieden hätten, dort die entsprechenden Baumaßnahmen auch zeitnah realisieren zu können.
Wichtig sei hierbei, dass man später die planrechtlich gesicherten Flächen nicht für irgendeine Nutzung in Anspruch nehme, sondern es sich dann tatsächlich um den flächenintensiven Großnutzer handele, den die Region haben wolle, welcher auch nur an diesem Standort untergebracht werden könne. Ansonsten sei es tatsächlich eine Vergeudung von Fläche bzw. eine vergeudete Nutzung der Potentiale eigener Brachflächen, auf denen man ansonsten kleinflächige Ansiedlungen unterbringen könne.

RM Märkel bezieht sich ebenfalls auf den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum Punkt d) „Ziel Höchstspannungsleitungen“.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Verwaltung in ihrer Empfehlung nicht angeführt habe, wie hoch der jeweilige Abstand sein solle, sondern man vielmehr das Land darum bitte, zwischen diesen unterschiedlichen Werten zu harmonisieren und darüber zu informieren, welches denn die eigentliche Messlatte sei. Die 400 Meter halte er allerdings in NRW für überzogen. Diese könnten seines Erachtens nach unterschritten werden. Er gibt zu bedenken, dass man mit solchen Werten u.a. Ängste von Menschen schüre, die heute innerhalb solcher Abstände wohnen würden. Dies wolle die Verwaltung vermeiden. Der Wunsch an das Land gehe dahin, zwischen diesen unterschiedlichen Regeln und Distanzen zu harmonisieren und darüber zu informieren, damit man sich zukünftig, im Rahmen von Bauleitplanung, daran halten könne und auch, um die Betreiber entsprechend hierüber informieren zu können, wenn diese neue Trassen planen würden.

RM Kowalewski führt an, dass der LEP seiner Meinung nach zum Thema Klimaanpassung /Klimawandel große Schwächen habe. Zum einen sage dieser zu den Klimaschutzzielen nicht wirklich etwas und zum anderen bewerbe dieser die Braunkohleförderung mit den entsprechenden Kraftwerkstandorten ziemlich stark und laufe damit diesen Zielen zuwider. Die Stadt Dortmund arbeite an einem Masterplan Klimaschutz und müsse daher ein Interesse daran haben, dass der LEP berücksichtige, dass es bezüglich des Klimawandels Dinge gebe, die dazu zwingen, in bestimmter Weise tätig zu werden und nicht an überalterten Modellen wie der Energieversorgung durch Braunkohle festzuhalten. Dazu gebe es inzwischen deutlich bessere Alternativen. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, ob sie diesen Aspekt noch entsprechend einfügen werde. Zusätzlich vermisse er das Thema „Fracking“, welches seiner Meinung nach unbedingt in einen Landesentwicklungsplan gehöre.

Herr Wilde führt hierzu an, dass zu den Themen Klimaanpassung/Klimawandel im allgemeinen, einleitenden Teil des LEP’s erläutert werde, dass dieser für sich in Anspruch nehme, diesen Themen Rechnung tragen zu wollen. In Bezug auf den erwähnten Braunkohletagbau gebe er RM Kowalewski recht, und räumt ein, dass die Stadt Dortmund sich zunächst dazu eher enthalten habe. Für den Fall, dass der Rat der Stadt der Verwaltung mit auf den Weg geben werde, auch zum „Braunkohletagebau“ Stellung zu beziehen, werde diese allerdings noch erfolgen. Ebenso verhalte es sich zu dem Thema „Fracking“.

RM Harnisch erwähnt, dass sein Fraktion zum Thema “ Verzicht auf Umgehungsstraßen“, welches sich auch auf die L663N beziehe, eine andere Meinung vertrete. Er kündigt an, dass hierzu ggf. noch ein entsprechender Antrag erfolgen werde. Seiner Meinung nach müsse hierzu vom Rat der Stadt das deutliche Signal ausgehen, dass gerade diese Straße noch gebaut werden müsse.

RM Märkel führt zur Stellungnahme von Herrn Wilde zum Thema Hochspannungsleitungen an, dass sie seinen Wunsch nach Harmonisierung für durchaus nachvollziehbar halte, es aber Fakt sei, dass ausgerechnet der NRW-Abstandserlass weit hinter dem zurückliegen würde, was in anderen Bundesländern Standard sei. Die gewünschte Harmonisierung und Regelung, auf die sich Verwaltung beziehen wolle, läge genau mit dem LEP bereits vor. Im Übrigen handele es sich im Rahmen der Abstandsforderung von 400 Metern nicht um das Schüren von Angst. Es gebe entsprechende medizinische Untersuchungen, Vorsorgewerte und bestimmte Vorstellungen davon, wie man, um eventuelle Risiken zu verhindern, einen möglichst großen Abstand halten könne. Dieser liege laut Vorschlag der Landesregierung bei 400 Metern. Sie betont, dass Ihre Fraktion nicht mehr und nicht weniger wolle, als dass man sich daran halte.

Des Weiteren lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 04.02.2014 vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Bezirksregierung Münster vom 07.01.2014 zur Kenntnis.

In der Sitzung wird von der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelmitglied folgende Resolution vorgelegt:

„Die Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Resolution und bittet Herrn Bezirksbürgermeister Sascha Mader diese an den Rat der Stadt Dortmund und die Landesregierung NRW weiterzuleiten:

Die in der BV Aplerbeck vertretenen Fraktionen sowie das Einzelmitglied fordern den Rat der Stadt Dortmund auf, den derzeitigen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW 2013 mit der Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen und dem Status des Dortmunder Flughafens als nur regionalbedeutsam, zuzustimmen.

Aus Sicht der Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck entspricht diese Einstufung als regionalbedeutsam der tatsächlichen Bedeutung des Verkehrslandeplatzes Dortmund für den Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und der Überweisung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11571-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11549-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4.a
Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11006-13) und

zu TOP 3.4.b
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09629-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 05.06.2013 die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09629-13) eingebracht.
Hierzu liegt vor Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund hier: Entscheidung über Anregungen“ (Drucksache Nr.: 11006-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013
- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E4)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Im Rahmen der politischen Diskussion um den Masterplan Einzelhandel 2013 wurde der Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, das sog. „Bodelschwingher Feld“, intensiv diskutiert.
In diesem Zusammenhang kam auch die Frage auf, ob einer Erweiterung des Einzelhandelsstandortes um einen weiteren Betrieb die landesplanerische Vorgabe entgegensteht, Einzelhandelsagglomerationen zu vermeiden (Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 8).
Um dies abschließend zu klären, hat die Planungsverwaltung den Regionalverband Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde mit der Fragestellung kontaktiert, ob eine Erweiterung des Einzelhandelsstandorts Dortmund-Nette mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.
Der RVR bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Hinzutreten einer weiteren Betriebseinheit um eine Einzelhandelsagglomeration handelt, der die Stadt Dortmund laut Landesentwicklungsplan NRW entgegenwirken muss. Dementsprechend ist die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsbetriebes an diesem Standort nicht zulässig. Das Antwortschreiben des RVR habe ich als Anlage beigefügt.

Schreiben des RVR vom 06.12.2013:
„ … mit Schreiben vom 28.11.2013 legten Sie dar, dass in der Dortmunder Lokalpolitik Bestrebungen bestehen, an einem vorhandenen Einzelhandelsstandort im Ortsteil Nette weitere Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln. Diese sollen zum Teil zentrenrelevante Kernsortimente gemäß Dortmunder Sortimentsliste führen.

Der Standort, an dem sich bereits zwei großflächige Lebensmittelmärkte befinden, befindet sich außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs. In ca. 1 km Entfernung zu dem Standort befindet sich das bisherige Quartiersversorgungszentrum Nette, welches im Zuge der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandels der Stadt Dortmund künftig als Nahversorgungsstandort einzuordnen ist. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist der Einzelhandelsstandort als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.

Unsere regionalplanerische Beurteilung erfolgt insbesondere auf Grundlage des Landesentwicklungsplans NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.

Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe sind mit Verkaufsflächengrößen von ca. 850 m2 bzw. ca. 1.100 m2 eindeutig großflächig. Die neu hinzukommenden Einheiten sollen vermutlich Verkaufsflächengrößen unterhalb der Vermutungsgrenze der Großflächigkeit haben. Bei einer Erweiterung des Einzelhandelsstandortes auf mehr als zwei Betriebseinheiten ist davon auszugehen, dass es sich um eine Einzelhandelsagglomeration im Sinne von Ziel 8 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel handelt. Weitere Einzelhandelsbetriebe mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten an diesem Standort dürften zu einer wesentlichen Attraktivierung dieses Standortbereichs führen. In der folge könnte eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung, insbesondere im Quartiersversorgungszentrum bzw. künftig Nahversorgungsstandort Nette nicht ausgeschlossen werden.

Auch bei Hinzutreten einer Betriebseinheit mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment wäre die dadurch entstehende Agglomeration durch die bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe als Einzelhandelsagglomeration mit zentrenrelevanten Sortimenten im Sinne von Ziel 8 anzusehen. Unsere regionalplanerische Beurteilung gilt daher sinngemäß auch für diese Fallgestaltung.

Der Erläuterung zu Ziel 8 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel zufolge gelten die Ausnahmevoraussetzungen gem. Ziel 2 für Sondergebiete gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche auch für vergleichbare Einzelhandelsagglomerationen mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten. Es liege demnach weitgehend im planerischen Ermessen einer Gemeinde, ob sie Einzelhandelsagglomerationen im Sinne von Ziel 8 mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten oder zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche unter den in Ziel 2 genannten Voraussetzungen entgegenwirkt. Der Nachweis, dass die in Ziel 2 vorgegebenen landesplanerischen Kriterien erfüllt sind, muss sich lt. Erläuterung aus der Begründung zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan ergeben.

Im vorliegenden Fall sind die Ausnahmevoraussetzungen gem. Ziel 2 unserer Einschätzung nach jedoch nicht erfüllt, da die, durch weitere hinzutretende Einzelhandelsbetriebe entstehende, Einzelhandelsagglomeration nicht der Gewährleistung einer wohnortnahen Bevölkerung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient. Die Nahversorgung der Bevölkerung dürfte bereits durch die bestehenden Einzelhandelsbetriebe gesichert sein.

Sofern nicht nachgewiesen wird, dass – entgegen unserer Einschätzung – die Ausnahmevoraussetzungen in Ziel 2 doch erfüllt sind, ist bei der Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ein Verstoß gegen Ziel 8 anzunehmen. Die Stadt Dortmund ist gem. Ziel 8 verpflichtet, der Entstehung einer Agglomeration mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten entgegenzuwirken. …

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Zur nachhaltigen Sicherung des Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, des sogenannten
"Bodelschwingher Feldes", und damit zur langfristigen Gewährleistung der Versorgung
der Bevölkerung im Eingangsbereich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche
Erweiterungsmöglichkeiten den vorhandenen Nahversorgungseinrichtungen eingeräumt
werden können. Insbesondere soll dabei geprüft werden, inwieweit auf dem südlich gelegenen
Gewerbegebiet im Zuge der Erweiterung wegfallende Parkplätze der Nahversorgungseinrichtungen
ersetzt werden können.“

AUSWI 05.02.2014:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09629-13-E6) einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage (Drucksache Nr.: 09629-13) in Verbindung mit der ergänzenden Vorlage (Drucksache Nr.: 11006-13) einstimmig und demnach folgende Beschlüsse zu fassen:

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 09629-13):
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und
beschließt den Masterplan Einzelhandel 2013 als sonstige städtebauliche Planung zur
Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.“

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 11006-13):

„Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Masterplan Einzelhandel 2013
geprüft und beschließt den Anregungen zu den Punkten 8; 9; 11; 12; 31; 142; 155; 156; 157;
158; 159 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten
121; 123; 144; 148; 150 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlagen mit der Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10071-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lagen folgende Auszüge aus den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.12.2013 und 21.01.2014 vor:

10.12.2013:
„Beschluss
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss die BV Lütgendortmund einstimmig, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben.

Die Straßen, die in die Straßenbaulast der Stadt Dortmund übergehen sollen, befinden sich augenscheinlich in einem schlechteren Zustand, als die Straßen, die in die Verantwortung des Landes übergehen werden. Die Verwaltung wird diesbezüglich um Überprüfung gebeten.“

21.01.2014:
Die BV Lütgendortmund zeigte sich mit der Beantwortung der Anfrage nicht zufrieden und möchte den Vorgang daher dem Verwaltunsvorstand zur Beantwortung in der nächsten Sitzung vorlegen.

Beschluss
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss die BV Lütgendortmund einstimmig, die Vorlage in die nächste Sitzung zu verschieben.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den Auszügen aus den Sitzungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11690-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des Regionalplans zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10802-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Zwischenbericht des RVR zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11291-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11585-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Aplerbeck
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.02.2014
(Drucksache Nr.: 11293-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11525-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11545-13)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.01.2014 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

Neubau „Junge Bühne“

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Kulturausschuss hat sich mehrfach mit der Situation des Kinder- und Jugendtheaters befasst und auf Grundlage der in 2008 vorgelegten Machbarkeitsstudie seine grundsätzliche Zustimmung zu einem Neubau am Theater Dortmund signalisiert.

Ende letzten Jahres wurde angekündigt, dass „demnächst“ mit einem Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen zu rechnen sei.

Die Bauarbeiten der beiden neuen Berufskollegs am Dortmunder U sind in vollem Gange. Spätestens mit Einzug des Robert-Schuman-Berufskollegs dort, muss eine neue Spielstätte für das KJT gefunden sein.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme wie folgt:

1. Wann gedenkt die Verwaltung, einen geplanten Neubau der „Jungen Bühne“ in der Kuhstraße
näher zu prüfen und zu konkretisieren.

2. Wann ist mit der Fertigstellung der beiden Berufskollegs am Dortmunder U zu rechnen?

3. Wie kann eine städtebaulich ansprechende Lösung für die Junge Bühne in der exponierten
Innenstadtlage am Theater Dortmund gewährleistet werden?

4. Welche Erwartungen sind mit der Entwicklung des Kinder- und Jugendtheaters zur „Jungen
Bühne“ verbunden und wie sehen die konzeptionellen Überlegungen dazu aus?

5. Welche Kosten verursacht der Neubau der „Jungen Bühne“ und welche Finanzierungswege
sollen beschritten werden?

6. Welcher zeitliche Vorlauf ist notwendig, um einen reibungslosen Übergang für das KJT in die
„Junge Bühne“ zu gewährleisten? Wann ist mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag zu rechnen?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) beantwortet die Fragen mündlich. Die Fraktionen bitten darum, die Antworten auch schriftlich zur Verfügung zu stellen (Anlage). Weiterhin besteht der Wunsch, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.

Herr Sauer (Vorsitzender) unterbricht die Sitzung zur Beratung um 17:30 Uhr.
Die Sitzung wird um 17:45 Uhr fortgeführt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, folgenden gemeinsamen, mündlich formulierten Antrag aller Fraktionen und überweist diesen an den Rat:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage mit Finanzierungskonzept vorzulegen, die einen detaillierten Zeitplan enthält, der es dem Kinder- und Jugendtheater ermöglicht, ohne Übergangslösung das neue Haus nutzen zu können (kein Provisorium). Als Standort für das neue Haus ist der Platz am Theaterkarree vorzusehen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theaters Dortmund wird entlastet.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 37.314 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -3.247, und der Lagebericht 12/13 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ - 3.247 wird durch Verrechnung mit dem Bilanzgewinn in Höhe von 26.234,37 Euro und die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.220.424,93 Euro ausgeglichen, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.01.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11481-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11557-13)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 03.02.2014 vor:

… die im Betreff genannte Vorlage enthält auf Seite 2, 2. Absatz, bedauerlicherweise einen Schreibfehler. Dort lautet der Text der Vorlage (Schreibfehler fett kursiv hervorgehoben):

„dass die Stadt Dortmund eigene Anteile an DEW21 in Höhe von 0,1 % von RWE erwirbt, um den direkten Einfluss der Stadt auf DSW21 zu stärken.“.

Richtig ist der folgende Wortlaut (Änderung fett kursiv hervorgehoben):

„dass die Stadt Dortmund eigene Anteile an DEW21 in Höhe von 0,1 % von RWE erwirbt, um den direkten Einfluss der Stadt auf DEW21 zu stärken.“.

Ich bitte Sie, die geänderte Fassung im Rahmen Ihrer Beratung zu berücksichtigen und das Versehen bei der Erstellung der Vorlage zu entschuldigen. …

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11559-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie nahm die Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11193-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.02.2014 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund nimmt Verhandlungen mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile des Revierparks Wischlingen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund unter der Prämisse auf, dass dies für die Stadt Dortmund nicht zu höheren Betriebskosten führt.

Vor der Übernahme von Geschäftsanteilen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einzubinden.

Der Rat der Stadt Dortmund trifft abschließend einen entsprechenden Beschluss auf Grundlage einer transparenten Verwaltungsvorlage.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fratkion FDP/Bürgerliste vor:
Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltungsvorlage zur Neustrukturierung des Revierpark Wischlingen insoweit zu folgen, als dass der vom RVR avisierten Änderung der Beteiligungsstruktur und der damit verbundenen Einlage der RVR-Anteile an dem Revierpark in eine zu gründende Holding, eine Absage erteilt wird.

Soweit die Verwaltung darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt in Erwägung zieht, die vom RVR gehaltenen Anteile auf eigene Kosten zu übernehmen, wird dem nicht gefolgt.

Erklärtes Ziel muss es sein, das derzeit bestehende Beteiligungsverhältnis im Dialog mit dem RVR aufrechtzuerhalten und für die Dauer zu sichern.


Begründung

Die in den letzten Jahren erzielten wirtschaftlichen Erfolge des Revierpark Wischlingen würden einem unnötigen Risiko mit perspektivisch schwer zu kalkulierenden Folgen ausgesetzt, wenn die Einrichtung ihre derzeitige Eigenständigkeit als GmbH verliert. Insbesondere wäre bei einer Einlage der derzeit hälftig vom RVR gehaltenen Revierpark-Anteile in eine Holding, die derzeit ausgeglichene Verteilung wirtschaftlicher Vorteile und Risiken zwischen den Gesellschaftern – Stadt Dortmund einerseits und RVR andererseits – nicht mehr gewährleistet. Dies würde sich künftig vor allem auf zukunftssichernde Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen nachteilig auswirken, da die Einflussmöglichkeiten der Stadt dann nur noch im Umfang ihres bestehenden Beteiligungsanteils an der neuen Holding zur Verfügung stehen werden; dieser wird seitens der Verwaltung jedoch auf unter 10% geschätzt.


Aus Sicht der Stadt Dortmunder sollte daher kein Anlass bestehen, die einseitig verfolgten Sparbemühungen des RVR auf Kosten der Zukunft des Revierparks in dieser Form mitzutragen. Eine Ablehnung dieses Vorgehens ist daher geboten.

Wirtschaftlich nicht weniger riskant ist es, die Anteile des RVR am Revierpark Wischlingen seitens der Stadt Dortmund auf eigenes finanzielles Risiko zu übernehmen, das weder mit der derzeitigen Haushaltssituation zu vereinbaren ist, noch in realistischer Weise zugunsten einer langfristig ökonomischen Lösung zugunsten der Stadt gemindert werden kann.

Sinnvoll erscheint es daher vorrangig, nicht nur die Beibehaltung der derzeitigen Beteiligungsstrukturen sondern auch die langfristige Sicherung dieses status quo zum Gegenstand der Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem RVR zu machen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11632-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11582-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
- unbesetzt -


zu TOP 9.9
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
- unbesetzt -


zu TOP 9.11
Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
(DS-Nr.: 10621-13-E2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11693-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrate lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.02.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.13 vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 vor (Drucksache Nr. 10621-13-E2):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Einbringung des folgenden Antrags und um die weitere fachliche Diskussion und Beratung in den Fachausschüssen Bürgerdienste (ABöOAB) und Finanzausschuss (AFBL).
Die Verwaltung misst der Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen eine hohe Bedeutung zu und passt das bestehende Konzept zum Bürgerhaushalt mit dem Ziel an, die Beteiligungsquote der BürgerInnen und die Effizienz des Verfahrens deutlich zu erhöhen. Dazu ist eine dauerhafte Beschäftigung mit Haushaltsfragen über das ganze Jahr hindurch wünschenswert. Dabei können beispielweise folgende Vorschläge Berücksichtigung finden:

a) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
b) eine kontinuierliche Eingabemöglichkeit für Vorschläge,
c) regelmäßige und dezentrale Informationsveranstaltungen, die sich sowohl mit dem
Gesamthaushalt als auch mit Stadtbezirkshaushalten beschäftigen,
d) die Einbindung der Bezirksvertretungen, z. B. durch Einführung von
EinwohnerInnensprechstunden zum Thema Haushalt,
e) niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten u. a. im Internet
f) sowie eine vonseiten der Verwaltung kommentierte Präsentation der Vorschläge (z. B. im Internet).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das dazu geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen und dieses den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Empfehlung vorzulegen.

Begründung:
Eine Beteiligung der Dortmunder BürgerInnnen bei Haushaltsfragen ist in jedem Fall weiterhin wünschenswert. Für den Bürgerhaushalt 2014 gingen jedoch lediglich 72 Zuschriften mit insgesamt 252 Vorschlägen ein. Bei einer Einwohnerzahl von 570.000 ist das eine sehr geringe Rücklaufquote. Um das Interesse und die Motivation der BürgerInnen zu erhöhen, den Ablauf zu verbessern und eine Vielzahl an Vorschlägen nutzbar zu machen, muss das bestehende Konzept entsprechend angepasst
werden. Dabei sollten insbesondere niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten analog schon bestehender erprobter Modelle (s. URBAN II, Nachbarschaftsforen u. ä.), Eingang finden. Als Vorbild können Modelle in anderen Städten dienen, die von der Verwaltung auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.“

Zudem lag dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

„In seiner Sitzung am 28.11.13 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen, die Vorlage in seine Sitzung am 05.12.13 vertagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadteinstimmig, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmen zu verfahren.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion und beantragte, den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zu überweisen.
Rm Münch (FBI) sah den Bürgerhaushalt als gescheitert an und stellte mündlich den Antrag:
„Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Projektes Bürgerhaushalt.“
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Reppin (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Kowalewski
(Die Linke) sprachen sich in ihren Beiträgen für eine Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Fachausschuss aus.

Nachdem Rm Münch (FBI) bat, seinen vorgenannten mündlich gestellten Antrag ebenfalls in den Fachausschuss zu überweisen, beschloss der Rat der Stadt den von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Geschäftsordnungsantrag, den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) sofort zur Abstimmung zu stellen und nicht zu überweisen, einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI).

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI), den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Vorlage (Drucksache Nr.: 10621-13) - unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 - mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe der NPD.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage der Verwaltung vor:

Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
Empfehlung
(DS-Nr.: 10621-13-E2)


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt, dass in der Vorlage der Verwaltung bereits einige Vorschläge ihrer Fraktion aufgenommen worden seien. Ihr fehle allerdings die Überlegung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen und bittet diesen Punkt noch mit einzubeziehen. Sie merkt an, dass der Antrag ihrer Fraktion als Anregung zu verstehen sein, ihre Fraktion werde der Vorlage folgen, wenn dieser Punkt einbezogen werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass dieser Punkt gerne mit aufgegriffen werde. Aus seiner bisherigen Erfahrung sei das allgemeine Interesse am Haushalt in seiner Gesamtstruktur sehr gering. Er sei gerne bereit, drei bis vier Veranstaltungen anzusetzen und das Interesse abzuwarten.

Frau Reuter gibt an, dass ihre Fraktion auf eine Abstimmung des Antrages verzichte.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss unter Beachtung der Anregung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen, zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 zur Kenntnis und beschließt die in der Begründung genannten Optimierungsmaßnahmen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden im feuerwehrtechnischen Dienst zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
- unbesetzt -


zu TOP 10.4
- unbesetzt -


zu TOP 10.5
Wahl des Integrationsrates 2014 - Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11654-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Wahl des Integrationsrates 2014 - Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl des Integrationsrates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11794-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Namensliste zur Sitzung vor:

Beisitzerin/Beisitzer:

1. Rm Goosmann (SPD)
2. Rm Matzanke (SPD)
3. Rm Baran (SPD)
4. Rm Krause (CDU)
5. Herr Jostes (CDU)
6. Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen)



Vertreterin/Vertreter:

1. Rm Neumann-Lieven (SPD)
2. Rm Taranczewski (SPD)
3. Rm Wittkamp (SPD)
4. Rm Reppin (CDU)
5. Frau Wygrabek (CDU)
6. Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Namensliste ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:03 durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Utz Kowalewski
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer