Niederschrift

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 26.02.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:10 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Rm Goosmann


Rm Hoffmann
Rm Lüders
Rm Lührs
Rm Pieper
Rm Pöting
Rm Radtke
Rm Zupfer
sB Stahlschmidt i. V. für sB Sigges
sB Steins

CDU
Rm Horitzky
Rm Knieling
Rm Krause
Rm Michenbach
Rm Strucker
Rm Uhrmann
sB Gierok

B90/Die Grünen
Rm Krüger-Sandkamp
sB Neumann

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sB Schwerdtfeger DVU
sE Gürbüz Ausländerbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Herr Schäfer, StA 32
Frau Schulz, StA 61
Herr Krieg, StA 66
Herr Feuser, StA 66
Herr Höing, StA 60


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 26.02.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.01.2008


2. Beratung von Eingaben

2.1 Lärmschuztwand in der Karlsbank, Do-Löttringhausen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09237-07)

2.2 Beeinträchtigung durch eine Straßenlaterne
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10773-08)

2.3 Straßenreinigungssatzung - Übertragung des Winterdienstes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10763-08)

2.4 Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebühren und Grundbesitzabgabenbescheid
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10758-08)
2.5 Parksituation Friedrich-Engels-Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10911-08)

2.6 Auswirkungen der Sprengung für den Phoenix-See in Dortmund-Hörde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10905-08)


3. Anträge

3.1 Bleiberecht
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11092-08)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)
dazu: Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2007
(Drucksache Nr.: 09610-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2007
(Drucksache Nr.: 09610-07)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007
(Drucksache Nr.: 09610-07)

Diese Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 22.01.2008 erhalten.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2008
(Drucksache Nr.: 09610-07)
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2008
(Drucksache Nr.: 09610-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09610-07-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09610-07-E5)

4.2 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 27.04.2008, am 05.10.2008, am 09.11.2008 und am 14.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10776-08)

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Zupfer - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Ute Pieper (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Rm Zupfer wies darauf hin, dass der Petent der Eingabe zum Tagesordnungspunkt

2.6 Auswirkungen der Sprengung für den Phoenix-See in Dortmund-Hörde

um Verschiebung des Punktes auf die nächste Sitzung gebeten habe.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.01.2008

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses am 22.01.2008.










2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Lärmschutzwand in der Karlsbank, Do-Löttringhausen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09237-07)

Die Vertreterin der Petenten begrüßte, dass durch das neue Gutachten bestätigt wurde, dass die Lärmschutzwand bei dem geringen Lärmaufkommen nicht gerechtfertigt sei.
Sie merkte an, dass der Bauträger insolvent sei. Es stelle sich nun die Frage, ob mit der vorhandenen Bankbürgschaft in Höhe von ca. 124.000 € die noch ausstehenden Flächen hergerichtet werden können.

Auch Rm Radkte begrüßte die positive Entscheidung der Verwaltung, auf den Bau der Lärmschutzwand zu verzichten.

Frau Schulz wies darauf hin, dass in einem Durchführungsvertrag geregelt sei, dass die Bürgschaft für Maßnahmen zur Erschließung inklusive der vorgesehenen Begrünung hinterlegt wurde.
Die als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen befänden sich im Besitz der Eigentümer. Der Bauträger sei die Verpflichtung eingegangen, diese Flächen als Stellplätze oder Müll-Sammel-Stellen herzurichten.
Die durch das Tiefbauamt vorzunehmenden Begrünungsmaßnahmen seien hingegen nahezu abgeschlossen und würden von dort aus zukünftig gepflegt.

Auch müsse dass Tiefbauamt nunmehr überprüfen, ob nach Abschluss aller Maßnahmen die in der Bankbürgschaft verbleibenden Gelder für andere Maßnahmen herangezogen werden können.

Rm Krause und sB Neumann merkten an, dass laut der vorliegenden Stellungnahme des zuständigen Dezernenten die Angelegenheit insgesamt im Sinne der Petenten abgeschlossen sei.

Rm Lüders bat darum, das Tiefbauamt möge bis zur nächsten Sitzung klären, ob es möglich sei, die Gemeinschaftsflächen mit den in der Bankbürgschaft noch vorhandenen Mitteln herzurichten.

Auch Rm Krüger-Sandkamp begrüßte die Entscheidung der Verwaltung, dem Ansinnen der Petenten zu entsprechen. Die Bankbürgschaft sei allerdings eine privat-rechtliche Angelegenheit, zumal die Flächen des öffentlichen Raums bereits hergerichtet seien.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Hinweis der Verwaltung:
Die detaillierte Betrachtung der Vertragssituation sowie die notwendige Abstimmung zwischen den Ämtern dauert noch an.
Das Ergebnis wird dem Ausschuss im Rahmen der Beschluss- und Auftragsverfolgung mitgeteilt.

zu TOP 2.2
Beeinträchtigung durch eine Straßenlaterne
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10773-08)

Der Petent erläuterte, dass die Straßenlaterne zu dicht an der Wohnung selbst stehe und dadurch seine Terrasse hell erleuchtet sei. Der Leuchtkreis betrage 12 m, das Haus liege hingegen nur 8 m entfernt.

Rm Krause bemängelte, dass durch die Straßenlaterne nicht der öffentliche Raum, sondern die Gartengrundstücke der Anwohner beleuchtet wurden. Dies sei nicht zu vertreten. Sie schlug vor, eine Kompromiss-Lösung zu suchen, die allen Beteiligten gerecht werde. Dazu sei es u. U. möglich, die Abblendung wieder einzubauen.

Rm Dr. Reinbold äußerte Unverständnis darüber, dass die Abblendung wieder entfernt wurde.

Rm Lüders merkte an, dass natürlich auch der öffentliche Raum von dieser Laterne beleuchtet werde. Insgesamt müsse auch das Sicherheitsempfinden der übrigen Anwohner in den Abwägungsprozess einbezogen werden.

sB Neumann wies darauf hin, dass die Mehrheit der übrigen Anwohner sich für die Beibehaltung der Straßenlaterne ausgesprochen habe.

Herr Krieg bestätigte, dass das Anbringen der Abblendung zu einer Reduzierung der Lichteinstrahlung führen werde. Ein angedachtes gemeinsames Gespräch mit den Anwohnern sei seinerzeit nicht zustande gekommen.

Die Abblendung sei vom für diesen Bereich zuständigen Installationsunternehmen entfernt worden, nachdem Beschwerden aus der Anwohnerschaft eingegangen seien, dass die Laterne defekt sei. Die Installation selbst hatte ein anderes Unternehmen durchgeführt.

Rm Lüders schlug vor, dass versucht werden sollte, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Dazu solle die Verwaltung ein Gespräch unter Beteiligung der Anwohner initiieren.

Sollten die Anwohner untereinander zu keinem Konsens kommen, müsste der Ausschuss eine Entscheidung treffen, ob die Abblendung der Laterne wieder angebracht werden soll.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt diesem Verfahrensvorschlag einstimmig zu.

Hinweis der Verwaltung:
Der gemeinsame Termin wird voraussichtlich Mitte April stattfinden.
Das Ergebnis wird dem Ausschuss im Rahmen der Beschluss- und Auftragsverfolgung mitgeteilt (ggfls. wird eine zweite Behandlung der Eingabe erforderlich).







zu TOP 2.3
Straßenreinigungssatzung - Übertragung des Winterdienstes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10763-08)

Rm Krause wies darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Eingabe um ein noch offenes Widerspruchsverfahren handele und nach der geltenden Geschäftsordnung des Ausschusses die Möglichkeit bestehe, von einer sachlichen Prüfung des Sachverhaltes abzusehen.

Rm Krüger-Sandkamp entgegnete, dass der Widerspruch nur den finanziellen Teil der Eingabe betreffe. Insgesamt sei festzustellen, dass die Verwaltung ihre Entscheidungen korrekt getroffen habe.

StR Steitz verdeutlichte die Wichtigkeit der geltenden Regelung, da bei der Übertragung des Winterdienstes auch die Pflicht des Hauseigentümers übertragen und erfüllt werden müsse, damit eventuelle Schäden abgesichert sind.

Auch Rm Lüders bestätigte, dass die vom Petenten geäußerten Bedenken aus vorgenannten Gründen nicht geteilt werden können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebühren und Grundbesitzabgabenbescheid
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10758-08)

Der Petent bemängelte, dass die ursprünglich als alten- und behindertengerecht ausgewiesenen Wohnungen seit einiger Zeit mit dem Fahrzeug nicht mehr zu erreichen seien. Auch Rettungsfahrzeuge dürften diese Wege nicht befahren, was im Notfall zu unverhältnismäßigen Verzögerungen führen könne.

Rm Krüger-Sandkamp stellte dar, dass die Eingabe in zwei Teilen zu betrachten sei. Zum einen gebe es den Widerspruch gegen den Straßenreinigungsgebührenbescheid, zum anderen die Befahrbarkeit der Straße.
Ein Teil der anderen von der Horstmarer Straße abgehenden Stichstraßen sei von der Bezirksvertretung Scharnhorst bereits umgewidmet worden.

Rm Krause wies darauf hin, dass es sich bei dem Widerspruchsbescheid um ein schwebendes Verfahren handele, so dass der Ausschuss gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung von einer sachlichen Prüfung absehen könne. Insgesamt bewertete sie es als kritisch, dass die Bearbeitung des Widerspruchs nach über einem Jahr noch immer nicht abgeschlossen werden konnte.

Rm Lüders wies darauf hin, dass genau zu diesem Bereich eine Musterklage des Siedlerbundes anhängig sei und eine Entscheidung gegen den Widerspruch erst nach Abschluss des Verfahrens möglich sei.

Sie schlug vor, die Eingabe in Bezug auf die mögliche Umwidmung der Straße an die zuständige Bezirksvertretung Scharnhorst zu überweisen mit der Empfehlung, eine Widmungsänderung wie bei anderen Stichstraßen in diesem Bereich vorzunehmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt der Überweisung an die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig zu.





zu TOP 2.5
Parksituation Friedrich-Engels-Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10911-08)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Auswirkungen der Sprengung für den Phoenix-See in Dortmund-Hörde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10905-08)

Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertragt.




3. Anträge

zu TOP 3.1
Bleiberecht
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11092-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme von
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11092-08-E1) vor.

Dazu nahm StR Steitz wie folgt mündlich Stellung:

1. Wie viele Anträge zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurden insgesamt gestellt?

In Dortmund wurden bis zum 31.01.2008 591 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt.

2. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden bisher erteilt?

Bisher wurden 319 Anträge positiv beschieden, 72 Anträge wurden zurückgenommen, 10 haben sich anderweitig erledigt.
3. Wie viele Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung?

In ca. 100 Fällen konnte noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden. Hauptgrund für die Verzögerung ist das Warten auf die Vorlage von Nationalpässen der Herkunftsstaaten. In Einzelfällen müssen die Antragsteller noch Unterlagen nachreichen (Schul- und Arbeitsbescheinigungen/Personenstandsurkunden etc.)

4. Wie viele Anträge wurden mit welchen Begründungskategorien bisher abgelehnt?
91 Anträge wurden seit Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum AufenthG (19.08.2007) rechtsmittelfähig abgelehnt.

Die Ablehnungsgründe sind identisch mit den in § 104 a Abs. 1 AufenthG genannten Tatbeständen (Einreise nach dem Stichtag, Täuschung der Behörden, strafrechtliche Verurteilung)

5. Wie viele Widersprüche bzw. Klagen sind gegen die Ablehnungen bisher eingereicht worden?
Es liegen 32 Widersprüche vor.
Es sind 16 Klageverfahren anhängig.

6. Wenn vorhanden: Wie bewertet die Verwaltung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Städten ähnlicher Größenordnung in NRW?
Ein Vergleich/eine Bewertung von Zahlen anderer Kommunen ähnlicher Größenordnungen in NRW ist der Verwaltung nicht möglich.
Die Gruppen der den Kommunen in den zurückliegenden Jahren zugewiesenen asylsuchenden Ausländer/innen unterscheiden sich stark nach verschiedenen Herkunftsländern.
So ist es für einige Kommunen ungleich schwerer, Bleiberechtsfälle positiv zu entscheiden, wenn ihnen durch die Bundesbehörden in hoher Zahl Menschen mit ungeklärter Identität zugewiesen wurden.

7. Welche bisher eingeleiteten bzw. initiierten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für langjährige Geduldete sind der Verwaltung bekannt?
Ein wichtiger Schritt war im Januar 2007 der Fall der sogenannten Vorrangsprüfung zum Arbeitsmarkt bei der Bundesagentur für Arbeit. Hierdurch erhalten Beschäftigte mit Duldungsstatus den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie privilegierte Ausländer/innen. Besondere Wartezeiten und Bedingungen für die Zustimmung zur Arbeitsaufnahme müssen nicht mehr erfüllt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundessagentur für Arbeit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die kommunalen Spitzenverbände (hier ist Dortmund eng eingebunden) unterstützen eine möglichst frühzeitige Förderung, um den betroffenen Personen den Arbeitsmarktzugang in der relativ kurzen Frist bis zum 31.12.2009 zu erleichtern. Dazu zählen z. B. Sprachförderkurse, die Vermittlung von Ausbildungsplätzen und weitere qualifizierende Eingliederungsmaßnahmen. Mit den ersten Schritten zur Arbeitsmarktintegration wird deshalb schon während des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens begonnen; also bevor die Leistungsberechtigung endgültig vorliegt. Mit der Erteilung von Zwischenbescheiden durch die Ausländerbehörde wird den SGB II-Trägern u. a. mitgeteilt, dass die betreffenden Personen Anträge auf ein Bleiberecht gestellt haben und das die Mindestaufenthaltsdauer erfüllt ist. Zwar ist hiermit ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand verbunden, auf der anderen Seite entlastet eine frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt die Kommunen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und entspricht damit den grundsätzlichen kommunalen Zielen.

Die ARGE Dortmund kümmert sich aktuell um ca. 90 Fälle (§ 104 a AufenthG). Ein großer Block sind Schüler, die direkt an die Berufsberatung weitergeleitet werden können. Eine weitere große Gruppe wird über Integrationsvereinbarungen direkt zur Verbesserung ihrer Sprachkompetenz in Integrationskurse bei den Dortmunder Sprachkursträgern geschickt.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Überarbeitung des Ge-und Verbotskataloges für die Dortmunder Naturschutzgebiete und Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09610-07)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen folgende ergänzende Unterlagen vor:
- Empfehlung Beirat Untere Landschaftsbehörde aus der Sitzung vom 21.11.2007
- Empfehlung Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 05.12.2007
- Empfehlung Bezirksvertretung Hörde vom 27.11.2007
- Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.01.2008
- Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.02.2008
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP Rm Münch (Drucksache Nr.: 09610-07-E4)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP Rm Münch (Drucksache Nr.: 09610-07-E5)

Rm Lüders beantragte, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten, da weiterhin Beratungsbedarf bestehe. Sie machte aber ihre ablehnende Haltung deutlich und verwies darauf, dass die Ergebnisse einzelner Bezirksvertretungen verdeutlichen würden, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Vorlage erfolgt sei, die auch z. T. zur Ablehnung der Vorlage geführt habe.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung sei nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand zu kontrollieren und für die Hundehalter nicht nachzuvollziehen.

Rm Krause erneuerte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zu diesem Thema. Man sei nach wie vor der Auffassung, dass eine einheitliche, strenge Regelung für alle Naturschutzgebiete gelten müsse, deren Zahl aber insgesamt wieder reduziert werden müsse.

sB Neumann bezeichnete es als nicht sinnvoll, die Wälder mit Schildern zu versehen, auf denen die entsprechenden Hinweise aufgeführt werden müssten.

Auch die Fraktion FDP/Bürgerliste habe noch weiteren Beratungsbedarf. Eine generelle Anleinpflicht werde von der Bürgerliste jedoch favorisiert, so Rm Dr. Reinbold.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.
zu TOP 4.2
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 27.04.2008, am 05.10.2008, am 09.11.2008 und am 14.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10776-08)

Die Vorlage wurde wegen Beratungsbedarfes ohne Empfehlung weitergeleitet.



Zupfer Pieper Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin