Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien
am 03.02.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Kanus (Fraktion FDP/Bürgerliste) i.V. f. Herrn sB Dr. Bolle
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion DIE LINKE)
Herr sB Lagoda (Fraktion DIE LINKE)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Halbsguth – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lente – Polizeipräsidium Dortmund i.V. f. Herrn Lenfert
Herr Müller – Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Sigges – Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Sierau – 6/Dez.


Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr StK Stüdemann – 4/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde – 61/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Kampmann – StA 66
Herr Schließler - 69/AL
Herr Halfmann – StA 60
Herr Bornkessel – StA 60
Herr Aschenbrenner – StA 37
Frau Dr. Ulbrich – StA 53
Herr Andreas – StA 53
Herr Schneider – StA 23
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro


4. Gäste:

Frau Hille – Stadt Hagen
Herr Gimpel – Stadt Hagen
Herr Radermacher – LANUV NRW
Herr Dr. Delschen – LANUV NRW
Herr Nieft – Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Cramer – Assmann Beraten + Planen GmbH
Herr Prof. Weidlich – Assmann Beraten + Planen GmbH
Herr Haake – Gerber Architekten
Herr Knie – Gerber Architekten














Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 03.02.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2009

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.12.2009


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafen
Sachstandsbericht zur Quellensuche für die PCB-Belastungen im Hafengebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00112-10)
hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00188-10)
hierzu -> Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00194-10)
hierzu -> Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00190-10)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00023-10)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00023-10-E2)
hierzu -> Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00023-10-E3)
hierzu -> Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt von Herrn Oberbürgermeister Sierau - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00023-10-E4)

3.2 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09)
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 16485-09)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste - wurde bereits im Rat am 14.01.2009 behandelt -
(Drucksache Nr.: 16485-09-E1)

3.3 Situation in der Nordstadt
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00024-10-E1)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00024-10-E2)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP / Bürgerliste - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00024-10-E5)

3.4 Spielleitplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16451-09)

3.5 Projekt "newPark"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09-E1)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16299-09-E3)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 - Sportplatz Husen-Kurl - und Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (30. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-09)

4.2 Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund
- lag bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor -
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16297-09)

4.3 Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafen Dortmund
- lag bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor -
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16298-09)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße, nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses und Änderungsbeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13965-09)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16477-09)

4.6 Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00192-10)

4.7 Adlerstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00193-10)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Fortschreibung Solar-Dächerpool
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - wurde bereits im Rat am 14.01.2010 behandelt -
(Drucksache Nr.: 00026-10-E1)

6.2 Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14696-09)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Fortschreibung des Standards bei Doppelquerungsstellen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2009
(Drucksache Nr.: 16253-09)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16253-09-E1)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Risiken durch tagesnahen Bergbau im Hacheneyer Wald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16425-09)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -

14. Anfragen
- unbesetzt -



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Dr. Eigenbrod benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende RM Reuter teilt mit, dass die PCB-Belastung im Dortmunder Hafen unter 2.1 als Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung behandeln wird. Zur Berichterstattung stehen Herr Radermacher und Herr Dr. Delschen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) zur Verfügung sowie Frau Hille und Herr Gimpel von der gemeinsamen unteren Immissionsschutzbehörde bei der Stadt Hagen. Einleitend werden Herr Stadtrat Steitz Herr Dr. Grote und Herr Radermacher eine Präsentation per Powerpoint vorführen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Ausschussmitgliedern eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Die Namen der überprüften Unternehmen wurden geschwärzt bzw. entfernt. Sofern die einzelnen Unternehmen genannt werden sollen, müsste dies in nichtöffentlicher Sitzung geschehen.

Die Vorsitzende schlägt darüber hinaus vor, eine mündliche Berichterstattung zur Entwicklung des U-Turms unter Tagesordnungspunkt 3.1 in öffentlicher Sitzung vorzusehen. Die Herren Prof. Weidlich und Cramer der Assmann Beraten + Planen GmbH und die Herren Haake und Knie der Architekten Gerber haben sich zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Verfügung gestellt haben. Die Vorsitzende gibt zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die nichtöffentliche Sitzung ebenfalls zu dem Thema „Entwicklung des U-Turms“ zwei Vorlagen per Dringlichkeit einbringt. Schützenswerte Daten dürfen in öffentlicher Sitzung nicht genannt werden.

Mittels Nachversand wurde die Konkretisierung des Vorschlags zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur „Adlerstraße“ verschickt. Da hier in erster Linie die Belange des Tiefbauamtes berührt werden, wird von der Vorsitzenden RM Reuter vorgeschlagen, TOP 4.7 nach TOP 7.1 zu behandeln.

RM Pohlmann-Rohr spricht an, Tagesordnungspunkt 4.6 „Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes“ in die nächste Sitzung am 03.03.2010 zu schieben. Seitens des Behindertenpolitischen Netzwerks liegt eine Ankündigung vor, zur barrierefreien Ausgestaltung des Bahnhofes in Kürze eine Stellungnahme zu liefern.

Die Modifizierung der Tagesordnung findet die Zustimmung des Ausschusses. Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2009

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2009 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.12.2009

RM Barrenbrügge fällt auf, dass noch eine Beantwortung der Verwaltung zu den reflektorischen Auswirkungen der vorgesehenen östlichen Bebauung auf die Gartenstadt unter Tagesordnungspunkt 4.2 „Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 – Stadtkrone Ost – [...]“ (Seite 17 der Niederschrift) aussteht. Die bereits vorliegende Ergänzung zur Niederschrift sei noch nicht ausreichend.

StA 61 wird eine weitere Ergänzung zur Niederschrift nachreichen.

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.12.2009 wird einstimmig unter Einbeziehung der angekündigten Ergänzung genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafen
Sachstandsbericht zur Quellensuche für die PCB-Belastungen im Hafengebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00112-10)

Hierzu liegen vor:

- Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00112-10)


- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00194-10)
- Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00190-10)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 00188-10-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 00188-10-E2)
- Stellungnahme der Verwaltung und Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Drucksache Nr.: 00112-10-E1)

An der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nehmen Herr Radermacher und Herr Dr. Delschen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) sowie Herr Gimpel und Frau Hille von der gemeinsamen unteren Immissionsschutzbehörde bei der Stadt Hagen (zuständig für Hagen, Bochum und Dortmund) teil.

Die Bitten um Stellungnahmen der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00194-10) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00190-10) werden mündlich und per Powerpoint-Präsentation durch die externen Berichterstatter sowie durch die Verwaltung beantwortet. Ergänzend liegt eine schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Drucksache Nr.: 00112-10-E1) bezogen auf die Fragestellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00190-10) vor. (Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Namen der bereits überprüften Unternehmen aus der Stellungnahme der Bezirksregierung entfernt.)

Stadtrat Steitz leitet in die Thematik ein. An der Ermittlung des Verursachers für die PCB (Polychlorierte Biphenyle)-Belastung im Dortmunder Hafen arbeiten unter der Federführung der Bezirksregierung Arnsberg das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, die gemeinsame untere Immissionsschutzbehörde bei der Stadt Hagen sowie das Umweltamt der Stadt Dortmund mit Hochdruck. Am 04.02.2010 wird die Öffentlichkeit über die bisherigen Erkenntnisse im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung ausführlich informiert.

Dr. Grote reflektiert die Entwicklung von der Feststellung einer erhöhten PCB-Belastung in Grünkohlkulturen durch Messungen des LANUV NRW im Jahr 2007 am Burgweg bis hin zu Boden- und Sanduntersuchungen sowie Untersuchungen von Grünkohl und Endivien an verschiedenen Standorten im Dortmunder Norden. Zuletzt wurden im Hafenbereich im Jahr 2009 in 9 Betrieben Begehungen durchgeführt, in denen Abfälle gesammelt, behandelt und gelagert werden. In zweien dieser Betriebe wurden Messungen durchgeführt. Auffälligkeiten ergaben sich nicht. (Der Powerpoint-Vortrag „PCB-Problematik im Hafen und Hafenumfeld“ wird der Niederschrift beigefügt.)

Herr Radermacher, Fachbereichsleiter für Immissionswirkungen im LANUV NRW, berichtet ergänzend über das Messprogramm mittels exponierter Graskulturen von Mitte Juni bis Mitte September 2009. Die Anreicherung von Dioxinen, dioxinähnlichen PCBs sowie Standard-PCBs wurde im Hafenumfeld getestet. Das Quellverdachtsgebiet für den PCB-Austritt wurde anhand der Messungen von 170 auf 30 Hektar Fläche eingegrenzt. Es zeichnen sich zwei bis drei Schwerpunktgebiete ab. (Der Powerpoint-Vortrag „Auf Spurensuche im Dortmunder Hafen“ wird der Niederschrift beigefügt.)

Stadtrat Steitz erläutert die weiteren Schritte, um die Verursachungsquelle zu identifizieren. Im 1. Quartal 2010 werden erneut die wachsenden Kulturen (Grünkohl, Endivien) untersucht. Ein Betriebskataster wird aufgestellt, um eine flächendeckende Erfassung aller potenzieller Betriebsquellen zu erreichen. Ende Februar werden erweiterte Betriebsprüfungen durchgeführt sowie Altlasten(basis)gutachten übergeprüft. Anfang März werden nach Eingrenzung eines potenziellen Verursacherkreises betriebsbezogene Beprobungen durchgeführt, u.a. Fege- und Filterstaubproben. Quellenorientierte Messungen auf belastende Werte im Staubniederschlag sollen Ende März an rund 13 Standorten vorgenommen werden, zwei Messstellen sollen sich im Fredenbaumpark befinden. Staubproben werden monatlich entnommen und analysiert. Im Sommer 2010 wird ein umfassender Untersuchungsbericht vorgelegt. Mit der Identifizierung der Quelle/n wird bis dahin gerechnet. Ein Abruf der aktuellen Erkenntnisse und eine ständige Pflege der Informationen im Internet wird gewährleistet.

RM Dr. Eigenbrod stellt die Frage, ob eine messbare gesundheitliche Gefahr für den Menschen in der aktuellen Situation nachgewiesen werden kann, die von belastetem Gemüse ausgeht und wie hoch der kritische Grenzwert für die Aufnahme von PCB ist.

RM Kowalewski willigt auf Vorschlag von RM Dr. Hetmeier ein, den 2. Teil von Satz 1 unter Punkt 1.) aus dem Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 00188-10-E2) zu streichen.



RM Harnisch hält die Einrichtung einer dauerhaften Messstation im Hafen für geboten, um Wiederholungsfälle zu vermeiden und den Menschen in der Nordstadt und insbesondere den Kleingärtnern wieder Sicherheit zu geben.

RM Tönnes möchte erfahren, wie hoch der zulässige Zielwert für PCB und Dioxine ist, um einen Vergleich mit den im Hafenumfeld festgestellten Messergebnissen herstellen zu können.

Frau Dr. Ulbrich vom Gesundheitsamt verneint das Vorliegen einer akuten Gefahr für den Menschen im Umfeld des Hafens. Weder durch die Luft- noch durch die Nahrungsaufnahme von angebautem Gemüse im Untersuchungsgebiet ist eine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten.

Dr. Delschen vom LANUV NRW unterstützt die Aussage seiner Vorrednerin. Er verdeutlicht, dass die Messungen bei den gezüchteten Graskulturen der Quelleneingrenzung dienten und eine Vergleichbarkeit der Messwerte mit denen im Gemüse nicht unmittelbar gegeben ist. Nach Feststellung der erhöhten PCB-Konzentration im Grünkohl wurde nach konservativer Einschätzung vorhergesagt, dass bei lebenslangem Verzehr von täglich 250g PCB-belastetem Grünkohl die Körperbelastung des Menschen um etwa das 3-5-fache höher liegen würde als bei dem Verzehr von nicht belastetem Gemüse. Bei der Empfehlung zum Verzicht auf den Anbau blattreicher Gemüsearten im Untersuchungsgebiet handelte es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme und nicht um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Nichtsdestotrotz ist die Ermittlung und Beseitigung der Quelle für die PCB-Immission natürlich das vorrangige Ziel.

Herr Radermacher gibt an, dass für die zulässige PCB-Konzentration kein begrenzender Wert vorliegt. Der Zielwert für den Eintrag von Dioxinen und Furane ins Erdreich liegt bei 4 Pikogramm pro Tag pro Quadratmeter Fläche. Dieser Zielwert des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) ist in Deutschland insgesamt nicht eingehalten. Im ländlichen Gebieten treten häufig Ergebnisse von 4-6 Pikogramm auf, in städtischen Bereichen liegt der Wert deutlich höher.

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien besteht Einigkeit darüber, dass die Quelle für die erhöhten PCB-Werte schnellstmöglich ermittelt werden muss.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00112-10) zur Kenntnis. Die schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Drucksache Nr.: 00112-10-E1) wird ebenfalls durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Nach Diskussion beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig die nachfolgenden Anträge:

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 00188-10-E1):

„1. Das Umweltamt der Stadt Dortmund wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz folgende Forderungen umzusetzen:
- eine schnelle Feststellung des/der Verursacher/s
- eine Sanktionierung des/der Verursacher/s
- ständige Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse an die zuständigen
politischen Gremien und die betroffenen Kleingartenvereine weiterzuleiten
- Maßnahmen zu ergreifen, die schnellstmöglich und nachhaltig zur Verbesserung
der gesamten Situation führen
2. Der AUSWI hält es für notwendig, dass die betroffenen Kleingärtner von der Verpflichtung
zum Anbau von Gemüse in den Kleingärten vorübergehend entbunden werden.
3. Der AUSWI erwartet eine regelmäßige Berichterstattung des Umweltamtes zur
PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafens.“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00190-10):

„Die zuständigen Behörden der Bezirksregierung werden aufgefordert, unverzüglich zu handeln, um den Emittenten festzustellen und dafür zu sorgen, dass strengste Auflagen und Kontrollen jegliche Überschreitung von Grenzwerten ausschließen.


Die zuständigen Behörden werden aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit ein Emittent in unzulässiger Weise gehandelt hat und gegebenenfalls schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.“

Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 00188-10-E2) unter Streichung von 1.), Satz 1, 2. Teilsatz:

„1. Die Verwaltung wird aufgefordert dem Ausschuss schnellstmöglich einen Sanierungsplan zur Entscheidung vorzulegen, der weitere Giftemissionen durch Staubabtrag für die Zukunft ausschließt.
2. Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit dem TÜV eine Betriebskontrolle bei den in Frage kommenden Emittenten der aktuellen PCB-Belastung durchführen zu lassen.“

Nach Diskussion wird außerdem folgender gemeinschaftlicher, mündlich gestellte Antrag der Fraktionen durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig beschlossen:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, nach Feststellung des Verursachers der PCB-Belastung zu prüfen, ob die Einrichtung einer Dauermessstation im Dortmunder Hafen zweckmäßig ist. Ein entsprechendes Konzept soll für diesen Fall spätestens 3 Monate nach Abschluss der Untersuchungen entwickelt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind darzustellen. Im 3. Quartal 2010 wird eine Berichterstattung der Verwaltung erwartet.“


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00023-10)

Hierzu liegen vor:
- Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 14.01.2010
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00023-10-E2)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00023-10-E3)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00023-10-E4)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.01.2010

Die Herren Prof. Weidlich und Cramer von Assmann Beraten + Planen Gmbh sowie die Herren Haake und Knie von Gerber Architekten nehmen als Gäste an der Ausschusssitzung teil. Stadtkämmerer Stüdemann, Stadtrat Sierau sowie die Vorgenannten erstatten umfassend mündlich Bericht. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00023-10-E3) wird mündlich sowie schriftlich durch die nichtöffentlichen Vorlagen (Drucksache Nr.: 16178-09 und 00247-10) beantwortet.

Stadtkämmerer Stüdemann erklärt, dass von vorn herein eine etappenweise Fertigstellung der Sanierung des U-Turms angestrebt worden ist. Im November 2008 wurde der Förderbescheid für den U-Turm erteilt. In einer Rekordarbeitszeit wird die umfangreiche Sanierungsbaumaßnahme nun umgesetzt, die auf einer historisch wertvollen und statisch anspruchsvollen Bausubstanz beruht. In der Ursprungsplanung sollten die Etagen 4, 5 und 6 (Museum und Wechselsonderausstellungen) im Mai 2010 funktionsreif fertiggestellt sein. Im Sommer 2009 wurde jedoch deutlich, dass die Fertigstellung der unteren Etagen eher verwirklicht werden kann als die museumsgerechte Aufbereitung der oberen Etagen. Dies liegt insbesondere an der erforderlichen Klimatechnik für die Ausstellungsobjekte. Zukünftig werden hochkarätige Kunstwerke unter optimalen raumklimatischen Bedingungen und unter Einhaltung eines hohen Sicherheitsstandards präsentiert und gelagert werden können. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung verglichen mit der Situation am Ostwall erzielt. Als die local-hero-Woche (9.-15. Mai 2010) terminiert worden ist, war bekannt, dass zu diesem Zeitpunkt noch längst nicht alle Etagen funktionsreif fertiggestellt sein werden. Leider sind im Herbst 2009 Schwierigkeiten an der Baustatik und der Deckenkonstruktion durch Strahlarbeiten aufgetreten, die zu einem Sanierungsverzug von 8-10 Wochen führten. Daraus begründet sich die zeitlich knappe Freigabe für die Teileröffnung am 9. Mai.

RM Pohlmann-Rohr möchte wissen, welche Programmpunkte am 9. Mai 2010 im U-Turm zu sehen sind und ob es einen „Plan B“ für den Eröffnungstermin gibt, sofern die geplanten Ausstellungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die Kostensteigerungen hält sie für sehr bedenklich und bittet um Erläuterung.

Stadtkämmerer Stüdemann sagt den Beginn des geplanten Ausstellungsprogrammes auf drei Etagen für Ende Mai zu, verspricht sich für den Start der medialen Ausstellung des Prof. Winkelmann aber auch schon einen früheren Zeitpunkt (Anfang Mai). Eine Zusage für den 9. Mai kann er nicht geben. Zur Auftaktveranstaltung soll eine Begehung des U-Turm bis in die Kathedrale möglich sein (bei Gewährleistung der Bausicherheit). Für Anfang Mai ist darüber hinaus sichergestellt, dass Gastronomie mittels einer Containerlösung angeboten wird. Die Fertigstellung der Gastronomie und die Ablösung der Container wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 erfolgen. Neben den im Mai beginnenden Ausstellungen werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 eine Vielzahl von Veranstaltungen und kulturellen Angeboten im U-Turm vorgehalten. Bezüglich der Kostensteigerungen räumt er u. a. ein, dass die Dach- und Fachsanierung aufgrund der unvorhergesehenen Schäden an der Bausubstanz anstelle von 6 Mio. Euro mittlerweile eine Summe von 10 Mio. Euro binden wird. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage sind interne Kostenverlagerungen und eine vorübergehende Bewirtschaftung über das Sondervermögen unerlässlich. Die Stadt Dortmund befindet sich in einem Vertragsverhältnis mit dem Land NRW und ist an die zugesagte EU-Förderung gebunden. Sollte das Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden, müssten Fördermittel zurückgezahlt werden, dies scheidet aus Sicht der Verwaltung definitiv aus.

Prof. Weidlich bedankt sich für die Klarstellung des Stadtkämmerers über die schwierigen Grundvoraussetzungen des Projekts. Er bestätigt, dass die Zielvorgabe eine etappenweise Fertigstellung des Gebäudes in 2010 beinhaltet. Seines Erachtens sollte gewürdigt werden, dass die Arbeiter auf der Baustelle mit hohem Engagement unabhängig von der Witterungsverhältnissen Höchstleistungen erbringen, um die eng gesetzten Zeitziele einzuhalten. Prof. Weidlich gibt zu bedenken, dass es sich bei der Sanierung des U-Turms sowohl um ein Förderprojekt handelt als auch um ein eu-weites, ausschreibungspflichtiges Verfahren, welches mit der Einhaltung einer Vielzahl von Formvorschriften einhergeht. Die Auswahl des Architekturbüros erfolgte im Juni 2006. Hätte zu dem Zeitpunkt mit der Planung begonnen werden können, wären die Baumaßnahmen heute längst abgeschlossen. Erst am 26.02.2008 wurde der Bescheid über den „förderunschädlichen Maßnahmebeginn“ erteilt, so dass das Architekturbüro, die Technik- und Tragwerksplaner erst dann ihre Arbeit aufnehmen konnten. In enormer Geschwindigkeit wurden die Vorarbeiten für die eu-weite Ausschreibung geleistet. Gutachten über den Bauzustand des Gebäudes lagen zu diesem Zeitpunkt vor, diese konnten jedoch lediglich Aufschluss über den Zustand 2002/2003/2004 mit sämtlichen Einbauten des alten Betriebs geben. Verbaute Zonen lagen vor. Eine flächendeckende Grundlagenuntersuchung im entkernten Zustand war nicht gegeben. Die Bestandspläne gaben keinen Aufschluss über mögliche Schwächungen an der Betonkonstruktion, die letztendlich bei den Strahlarbeiten aufgedeckt worden sind. Selbst Fachleute, welche die Gutachten geprüft haben, konnten den Umfang der Schäden nicht erahnen. Nach Baubeginn ergab sich somit ein gravierender Verzug von 8-10 Wochen. Letztendlich wurden in einer Rekordzeit von knapp 2 Jahren die Planungen für alle Gewerke erstellt (Architektur, Tragwerksplanung, technische Ausführung, Ausschreibung) und mit dem Bau begonnen.

RM Münch vertritt die Ansicht, dass die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit auf der Baustelle im Vordergrund stehen und der politische Druck nicht weiter erhöht werden sollte.

RM Tönnes hält entgegen, dass nicht die Politik Druck auf die Baufertigstellung ausübt, sondern die der Öffentlichkeit mitgeteilten Zeitpläne und die Werbebroschüren eine Erwartungshaltung auslösen, die eventuell nicht eingehalten werden kann. Er äußert die Befürchtung, dass die Stadt Dortmund überörtlich in einem schlechten Licht dastehen könnte, sofern die angekündigten Programmpunkte nicht rechtzeitig zur local-hero-Woche angeboten werden können. Vor diesem Hintergrund würde er eine Alternativplanung für den „Notfall“ empfehlen.

Herr Haake von Gerber Architekten teilt mit, dass die Baustelle selbst bei den bisherigen Witterungsbedingungen keinen Tag stillsteht und die Bauarbeiten gut vorankommen. Bedenken an der rechtzeitigen Öffnung des U-Turms könne er reduzieren. Die Ebenen 1-3 werden aus jetziger Sicht bis Anfang Mai fertig gestellt sein. Auf den Ebenen 2 und 3 finden gerade Putzarbeiten statt, die Trockenbauer sind am Werk. Herr Haake geht fest davon aus, dass die Besucher des U-Turms am 9. Mai nicht nur vor dem Gebäude stehen werden, sondern sich darin aufhalten können. Die Ebenen 4 und 5 sollen Ende Juni übergeben werden, die Ausstellung des Museums Am Ostwall kann im September eröffnet werden. Ebene 6 wird trotz der derzeitigen Witterungsverhältnisse ebenfalls im Juni übergeben werden können. Aufgrund von vereisten Trägern wird an der Kathedrale im 7. Obergeschoss aus Sicherheitsgründen derzeit nur reduziert gearbeitet.

Derzeit gibt es laut Stadtkämmerer Stüdemann kein Erfordernis, eine alternative Programmplanung aufzustellen. Er sorgt sich außerdem nicht vor verfälschenden, negativen Berichterstattungen. Mit der internationalen Bauausstellung hat ein Prozess begonnen, dem die Kulturhauptstadt 2010 zu verdanken ist. Die weltweite Aufmerksamkeit wird auf die Transformation von altindustriellen Güterbahnhöfen und Gebäuden gelenkt. Dortmund ist mit dem Projekt U-Turm ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und wird für die Region einen Gewinn bedeuten. Die Förderung der Gesamtmaßnahme kommt nicht nur dem U-Turm zugute, sondern auch den Straßen und Plätzen drum herum.

Stadtrat Sierau ist zuversichtlich, dass die Kulturhauptstadt mit der Unterstützung aller Beteiligten zu einem großen Erfolg der Region wird. Er dankt für die konstruktive Diskussion und versichert, dass gemeinschaftlich an Problemlösungen gearbeitet wird.

Die Fraktionen bekräftigen Ihre Unterstützung für das Gesamtprojekt U-Turm.

Herr Müller - Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes - fragt nach, ob zur Eröffnung am 9. Mai bereits barrierefreie Toilettenanlagen und Aufzüge nutzbar sein werden.

Herr Haake bestätigt die barrierefreie Nutzbarkeit zum Eröffnungstermin.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00023-10-E2) durchlaufen.



zu TOP 3.2
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09)

Es liegen vor:
- Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16485-09)
- Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 14.01.2010
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16485-09-E1)
- zur Information: Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16485-09-E2) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Die Vorlage (Drucksache Nr.: 16485-09) wurde von der Verwaltung bereits zurückgezogen. Eine neue Vorlage soll eingebracht werden. Bis dahin wird der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16485-09-E1) geschoben.









zu TOP 3.3
Situation in der Nordstadt
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10)

Es liegen vor:

- Situation in der Nordstadt
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10-E1)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00024-10-E4)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00024-10-E5)
hierzu -> Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 02.02.2010

- zur Information liegt ebenfalls vor:
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Stellungnahme der Verwaltung zum gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 14938-09-E4)

- zur Information liegt ebenfalls vor:
Bekämpfung des wilden Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit
Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (Drucksache Nr.: 00116-10-E1)

RM Dr. Hetmeier lehnt die Einrichtung eines „Saufraumes“ ab. Anstelle von „betreutem Saufen im Saufraum“ müsste alkoholkranken Menschen ein strukturiertes Tagesangebot zur Verfügung gestellt werden. Der Schwerpunkt in der Nordstadt sollte aus ihrer Sicht auf Bildung und Ausbildung gesetzt werden. Es erscheint ihr nicht vertretbar, öffentliche Gelder in die Einrichtung eines Trinkraumes zu investieren, auf der anderen Seite aber die Einrichtung von erforderlichen Plätzen in Kindertagesstätten aus finanziellen Gründen versagen zu müssen.

RM Märkel spricht sich dafür aus, den Begriff „Saufraum“ nicht zu benutzen und stattdessen den Ausdruck „Trinkraum“ zu verwenden.

Stadtrat Steitz möchte richtig gestellt wissen, dass niemand ein Interesse daran hat, die Bedürfnisse von alkoholkranken Menschen mit dem Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten zu vergleichen oder eine Interessensabwägung vorzunehmen. Es gehe hier um die Betrachtung des Problems „Alkoholkonsum in der Nordstadt“. Den tatsächlichen Nutzen eines „Trinkraums“ bezeichnet er als eine sozialpädagogische Fachfrage, die es noch zu beantworten und zu prüfen gilt. Für April 2010 kündigt Stadtrat Steitz ein Gesamtkonzept für die Nordstadt an, in das auch der „Trinkraum“ mit einfließt.

Nach Auffassung von RM Dr. Hetmeier hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.02.2010 bereits mehrheitlich eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen, den „Trinkraum“ einzurichten und nicht erst ein Konzept aufzustellen. Sie würde das angekündigte ganzheitliche Konzept für die Nordstadt, welches auf die Bedürfnisse aller Menschen in der Nordstadt abgestimmt ist, gerne abwarten.

Die Vorsitzende RM Reuter weist darauf hin, dass die Thematik bereits im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 02.02.2010 ausführlich diskutiert worden ist. Lediglich die förderrechtlichen Fragen sollten im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien behandelt werden.

Am 25.01.2010 hat es ein Abstimmungsgespräch der Stadt Dortmund und der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Einstufung der Stadterneuerungsmaßnahmen in die Förderpriorität gegeben. RM Tönnes bittet um Erläuterung des Ergebnisses.

Stadtrat Sierau bestätigt, dass es sich bei der Eingruppierung der Förderanträge in die Kategorie C um einen redaktionellen Übertragungsfehler der Bezirksregierung handelte. Die Bezirksregierung Arnsberg sieht vor, dem zuständigen Städtebauministerium eine Einordnung in die Kategorie B vorzuschlagen. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor. Der Rat hat bereits Beschlüsse zum Bau von Kindertagesstätten in der Nordstadt gefasst. Die Umsetzung ist abhängig von den Investitionsmitteln, die dem städtischen Haushalt in den Jahren 2010 ff. zur Verfügung stehen. Einschnitte in dem Bereich Jugend und Bildung sollen bei der Haushaltsaufstellung 2010 aber möglichst gering gehalten werden.

Herr Wilde fügt hinzu, dass die Verwaltung für die Einstufung in die Förderpriorität A ausdrücklich geworben hat. Die Entscheidung über die Einstufung trifft letztendlich das Land NRW. Sofern die Anträge der Kategorie A zugesprochen werden, ergäbe sich eine Förderung in 2010. Bei Zuspruch der Kategorie A* fließt eine Förderung ebenfalls in 2010, wenn die vorgesehene Förderung für sonstige A-Projekte nicht abgerufen wird. Herr Wilde ist zuversichtlich, dass sich für die 30%ige Finanzierung aus Eigenmitteln eine Lösung finden würde. Im Falle der Festlegung auf die Priorität B könnte das beantragte Nordstadtprogramm nicht umgesetzt werden, da die Fördermittel erst nachrangig in 2011 ff. fließen würden. Der Startzeitpunkt 2011 ist zu spät. Der Endzeitpunkt liegt durch die Kombination mit Ziel II-Mitteln in 2013. Bis dahin müssten die Maßnahmen endabgerechnet sein. Dieses Zeitziel könnte nicht erreicht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Land NRW die Verwaltung auffordern wird, das Nordstadtprogramm soweit abzuändern, dass es auch bei einem Maßnahmebeginn nach 2010 noch gelingt, dieses rechtzeitig zu Ende zu führen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den folgenden Zusatz-Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00024-10-E1):

„Die mannigfaltigen Probleme der Dortmunder Nordstadt sind nach wie vor nicht dauerhaft gelöst. Positive Ansätze, wie zum Beispiel das Zurückdrängen der Straßenprostitution entlang der Bornstraße durch ein absolutes Halteverbot sowie das Sperren der Parkbuchten, müssen konsequent weiterverfolgt werden. Dazu ist es auch notwendig, den Ratsbeschluss vom 26.11.2009 zur Aufstockung der Ordnungspartnerschaften schnellstmöglich umzusetzen. Nur ein ausgewogenes Verhältnis von repressiven Maßnahmen einerseits und flankierenden zielführenden Hilfsangeboten andererseits ist dazu geeignet, die Situation in der Nordstadt kurzfristig, aber auch dauerhaft zu verbessern.

In Ergänzung der gefassten Beschlüsse beschließt der Rat daher wie folgt:

Dortmund hat kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Die handelnden Akteure der Verwaltung bleiben aufgefordert, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dortmund“ konsequent anzuwenden und umzusetzen. Dies gilt in erster Linie für alle Teilbereiche, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nordstadt in besonderem Maße leidet oder gefährdet ist.

Zu nennen sind hier der exzessive Konsum von Alkohol, der öffentliche Handel mit Drogen, die Ausfransung der Straßenprostitution in Wohngebiete sowie die massive Ansammlung von EU-Bürgern aus dem vornehmlich osteuropäischen Raum im öffentlichen Straßenraum, speziell an der Mallinckrodtstraße (sog. „Arbeiterstrich“).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt weiterhin, modellhaft für zunächst zwei Jahre eine kommunal finanzierte niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für die bisher öffentliche Alkoholiker-Szene nach Kieler Vorbild (sog. „Saufraum“) einzurichten. Das Angebot der Einrichtung soll nicht nur den Personenkreis „von der Straße“ holen, der bisher teilweise exzessiv Alkohol auch vor Schulen, Spielplätzen und Kindergärten konsumiert hat, sondern auch Unterstützung bei der Schuldner- und Obdachlosenberatung sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche geben. Nach Abschluss des Modellvorhabens berichtet die Verwaltung dem Rat über die gemachten Erfahrungen sowie über die mögliche Fortführung des Projektes.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den folgenden Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00024-10-E5):

„Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Haushaltsfreigabe) einen
Treffpunkt am Nordmarkt als Anlauf- und Aufenthaltsstelle für Alkoholkranke nach Kieler Vorbild einzurichten. Der Verzehr von mitgebrachtem Alkohol ist erlaubt und wird ergänzt durch den Verkauf nichtalkoholischer Getränke auf einem sozialverträglichen Niveau. Durch Schaffung einer Hausordnung ist den Vorschriften des Gaststätten und Jugendschutzgesetztes Genüge zu tun.

Als Standort sind Räumlichkeiten im Bereich der Mallinckrodtstraße zu bevorzugen;
mindestens sollte er in Gehweite zum Nordmarkt liegen. Im Rahmen der Standortauswahl ist eine Nachbarschaftsbeteiligung zu einem frühen Zeitpunkt herbeizuführen, in der Anregungen der Betroffenen weitest möglich berücksichtigt werden. Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre zu begrenzen, mit der Option der Verlängerung.

Die Öffnungszeiten sind den üblichen Treffpunktzeiten der Alkoholkranken anzupassen.

Durch die Ordnungspartnerschaften und den Service- und Präsenzdienst ist das Umfeld der Einrichtung verstärkt zu bestreifen. Hierbei ist insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der „ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" vor und nach den Öffnungszeiten zu richten.

Die Verwaltung berichtet vor Ablauf des zweijährigen Mietvertrages dem Rat über die
gemachten Erfahrungen. Im Rahmen dieses Erfahrungsberichtes sind – soweit möglich – Vergleichswerte vor und nach Einführung des Treffpunktes heranzuziehen.

Der Rat behält sich ausdrücklich vor, einen privaten Sicherheitsdienst oder ähnliche
Einsatzkräfte je nach Lageentwicklung auch innerhalb der Einrichtung einzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Mietvertrag sind in den Haushaltsplan 2010 einzustellen. Es ist zu prüfen, inwieweit Ziel-II-Gelder zur Kofinanzierung herangezogen werden können. Hierbei käme ausdrücklich auch die Umwidmung bestehender Projekte in Betracht. Weitere Mittel sind dem laufenden Etat der Sozialverwaltung und des Ordnungsamtes zu entnehmen.“

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00024-10-E2) wird durch die Antragstellerin zurückgezogen.

Die Stellungnahme der Verwaltung zur „Situation in der Nordstadt“ (Drucksache Nr.: 00024-10-E4) nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis.

Ergänzung zur Niederschrift unter TOP 1.4 aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 03.03.2010:
RM Kowalewski teilt Änderungsbedarf mit. Er bittet darum, in der Niederschrift vom 03.02.2010 nachzutragen, dass seine Fraktion Beratungsbedarf zu TOP 3.3 „Situation in der Nordstadt“ mitgeteilt hätte. Dem sei der Ausschuss jedoch nicht gefolgt. Die Anträge sind zur Abstimmung gestellt worden. Er merkt an, dass das Abstimmungsverhältnis zu TOP 3.3 nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Die Fraktion DIE LINKE habe die Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 00024-10-E1) sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00024-10-E5) abgelehnt.


zu TOP 3.4
Spielleitplanung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16451-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Zwischenbericht zur Spielleitplanung in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Projekt "newPark"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16299-09)

Es liegen vor:
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 16299-09-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16299-09-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 - Sportplatz Husen-Kurl - und Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (30. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-09)

Es liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 20.01.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 15996-09-E3)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 08.12.2009

Herr Wilde kündigt an, dass die Standortalternativen im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im Rahmen des Umweltberichtes noch detaillierter gegeneinander abgewogen werden. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss vorgelegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 15996-09-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab:

„1. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, eine Bewertungsmatrix für die in Frage stehenden Standorte eines Sportplatzes in Husen-Kurl zu erstellen.
Dabei sollen folgende Alternativen nach den Kriterien der ökologischen Eignung, der Kosten für die Instandsetzung bzw. Neuerrichtung sowie des Lärmschutzes vergleichend dargestellt werden:
a. Vorgeschlagener Standort östlich des Naturschutzgebietes
b. Jetziger Standort einschließlich zu errichtender Schallschutzmaßnahmen
c. Standort Werimboldstraße
d. Fläche ehemalig Zeche Kurl

2. Der Ausschuss beschließt, die Vorlage der Verwaltung zurückzustellen, bis die entsprechende Bewertungsmatrix vorliegt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:




Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Scha 145 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den
unter der Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (30. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 145 tlw. außer Kraft treten sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).

Ergänzung zur Niederschrift unter TOP 1.4 aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.03.2010
Herr Müller - Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes - macht darauf aufmerksam, dass er die Verwaltung unter TOP 4.1 „Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 [...]“ gebeten habe, die Arbeitsgruppe Sport und Menschen mit Behinderung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in die Planung des Sportplatzes Husen-Kurl mit einzubeziehen. Er möchte sichergestellt wissen, dass dies auch umgesetzt wird.


zu TOP 4.2
Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16297-09)

Es liegen vor:
- Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09)
- Bitte um Stellungnahme und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16297-09-E2)

Auf Vorschlag der Vorsitzenden RM Reuter werden die Tagesordnungspunkte 4.2 und 4.3 zusammen behandelt.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Angelegenheit im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nach Abgabe einer Beschlussempfehlung erneut aufzurufen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

„Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jegliche Ausweitung der Betriebszeiten in den Nachtflugbetrieb des Dortmunder Flughafens aus.
Begründung: Nach dem Fluglärmgesetz beginnt der Nachtflugbetrieb bereits ab 22:00 Uhr. Bereits heute gilt eine Regelbetriebszeit von 6-22 Uhr, mit einer Verspätungsregelung bis 23:00 Uhr. Verspätet landende Flugzeuge tangieren also bereits den Nachtflugbereich. Eine Ausweitung des Regelflugbetriebes würde daher umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung nach sich ziehen. Die Finanzen der Stadt Dortmund und seiner Stadttöchter sind allerdings bereits über Gebühr strapaziert worden und aufgrund der Haushaltslage verbietet sich die Eröffnung neuer finanzieller Risiken am Flughafen. Neben dem finanziellen Aspekt für die Stadt Dortmund kommt auch der gesundheitliche Aspekt für die Bewohner zum tragen. Ein gesunder Schlaf ist für Menschen lebensnotwendig. Ein Säugling schläft 12-16 Stunden am Tag. Kleinkinder haben noch ein Schlafbedürfnis
von 11-13 Stunden und Jugendliche kommen mit durchschnittlich 9 Stunden aus. Erwachsene verbringen im Durchschnitt 8 Stunden täglich mit schlafen. Erst nach
dem 50 Lebensjahr sinkt das Schlafbedürfnis oft unter 6 Stunden pro Tag ab. Die jetzige Beschränkung der Menschen durch den herrschenden Fluglärm auf eine
Schlafdauer von 8 Stunden täglich, bzw. bei Flugverspätungen auf bis zu 7 Stunden täglich stellen bereits heute einen schweren Eingriff in das Leben der Menschen dar. Dieser Eingriff wird sich früher oder später gesundheitlich auswirken. Die größten Risiken hervorgerufen durch Schlafmangel sind eine erhöhte Unfallgefahr durch sich willkürlich einstellenden Tagesschlaf, schwere Krankheiten durch eintretende Stoffwechselstörungen und weitgehende psychische Störungen. Dem Rat der Stadt Dortmund als demokratische Vertretung seiner Bürgerinnen und Bürger kommt hier eine besondere Fürsorgepflicht zu. Durch diese Fürsorgepflicht verbietet sich eine weitere Ausweitung der Flugzeiten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16297-09-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

„1. Der Ausschuss fordert die Geschäftsführung der Dortmund Airport 21 GmbH über eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auf, alternative Geschäftsmodelle zur Akquirierung von Low-cost-airlines zu entwickeln. Dabei sollen die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) beibehalten werden.
Begründung: Das Geschäftsmodell der Dortmund Airport 21 GmbH Low-Cost-Airlines als Nutzer des Dortmunder Flughafens zu akquirieren, ist gescheitert. Kostendeckende Flughafengebühren lassen sich angesichts des ruinösen Wettbewerbs in absehbarer Zeit nicht erzielen. Die Ertragssituation des Mehrheitsgesellschafter, die DSW21, wird seit Jahren im erheblichen Maß geschwächt. Notwendige Investitionen beispielsweise im Stadtbahnnetz müssen aufgrund des Eigenmittelverzehrs durch Fremdmittel finanziert werden. Eine Verlängerung der Betriebszeiten und/oder eine Verlängerung der Start- und Landebahn wird an der desolaten Situation nichts ändern bzw. weitere Verluste auslösen.“


zu TOP 4.3
Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16298-09)

Es liegt vor:
- Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 16298-09)

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Angelegenheit im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nach Abgabe einer Beschlussempfehlung erneut aufzurufen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den folgenden Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 16298-09) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:

„Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jeglichen Ausbau der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens aus.
Begründung: Die Finanzen der Stadt Dortmund und seiner Stadttöchter sind über alle Gebühren strapaziert worden. Damit verbietet sich ein weiteres finanzielles Abenteuer im mehrstelligen Millionenbereich. Der Flughafen weist seit Jahren Defizite aus – in diesem Jahr bereits 25 Mio Euro, zuzüglich mehrerer Millionen Euro Zinslasten, die zur Bilanzschönung von den Dortmunder Stadtwerken übernommen wurden. Diese gewaltigen Defizite rühren nicht etwa von einer zu kleinen Landebahn her, sondern sind einerseits Ausdruck der Kosten früherer Ausbaustufen und der damit entstandenen Zinslasten bei den Kreditgebern. Andererseits sind sie Ausdruck einer nicht kostendeckenden Gebührenordnung und damit einer städtischen Subventionierung privater Billigfluglinien. Weitere Ausbaustufen vergrößern daher auch über die nicht tragbaren Zinslasten weiterhin das Defizit des Flughafens. Der Flughafen plant immer noch mit weiteren Ausbaustufen der finanziellen Abwärtsspirale zu entkommen, obwohl dieser Weg bereits mehrfach gescheitert ist. Damit die Flughafenleitung hier Planungssicherheit bekommt, ist es aus unserer Sicht notwendig, dass der Rat den Rahmen absteckt, in dem sich Aktivitäten der Flughafenleitung in Bezug auf eine Entwicklung des Flughafens bewegen können. Der Ausbau der Landebahn gehört definitiv nicht dazu.“


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße, nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses und Änderungsbeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13965-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 14.01.2010 zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Bebauungsplan 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 6),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, den Bebauungsplan In N 203 - Bornstraße - für den unter Pkt. 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 3),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beauftragt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind, nicht aber im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, gemäß § 15 BauGB zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage:
§§ 15 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16477-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 14.01.2010 zur Kenntnis.



Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 231 – Bornstraße Ost – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 4.6
Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00192-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ruft die nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00192-10) in der nächsten Sitzung erneut auf:

„Im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung bitten wir um Auskunft darüber, in welchem Umfang die Planungen für den RRX als Nachfolger des Metrorapidprojektes den kompletten Umbau des Hauptbahnhofs verzögern können und welche Informationen ihr von der Bahn AG vorliegen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzulegen, welche Schritte sie unternehmen wird, um den Drück auf die Bahn AG zu erhöhen, dass eine Grundsanierung des Dortmunder Hauptbahnhofes zügig vorgenommen wird.“



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Fortschreibung Solar-Dächerpool
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Es liegt vor:
- Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 14.01.2010, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1)

RM Harnisch bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob der Verzicht auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren umsetzbar ist. Er schlägt darüber hinaus vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um den folgenden Prüfauftrag zu ergänzen:
„Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.“

Herr Limberg teilt mit, dass ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden müsste. Eine Beauftragung für neue Solaranlagen könnte bei Einhaltung aller erforderlichen Fristen dann frühestens Ende Juni erfolgen.
RM Pohlmann-Rohr erklärt sich einverstanden mit dem Zeitziel Ende Juni und stimmt der Ergänzung des Antrags zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste in folgender abgeänderter Form:

„1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu
erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein
zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool
einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle
Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können.
Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von
Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung
von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein
entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

4. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.



zu TOP 6.2
Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14696-09)

Herr Müller - Vertreter des behindertenpolitischen Netzwerkes - bittet die Verwaltung, die Barrierefreiheit im Neubau der Offenen Ganztagsschule sicherzustellen. Bislang sind keine barrierefreien Toilettenanlagen vorgesehen. Die Türbreiten entsprechen zudem nicht den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern.

Herr Limberg teilt mit, dass die Planungen zwischenzeitlich bereits an die Belange von Menschen mit Behinderung angepasst worden sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 10.12.2009 zur Kenntnis.
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund-Dorstfeld mit einem Investitionsvolumen von 998.300 Euro.

2. Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die OGS Gutenberg mit einem Investitionsvolumen von 25.000 €.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2009 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 913.300 Euro
Haushaltsjahr 2011 50.000 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von Finanzstelle 40A00301014285 zur Finanzstelle 40_00301014003 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 20009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.

Die Investition bedingt ab 2011 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 39.676,80 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird jährlich um 5.852,44 Euro entlastet.

3. Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mehrauszahlung in 2009 in Höhe von 50.000 Euro gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des FB 40 unter der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 Euro unter der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780800.

4. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 69_01205004138, Finanzposition 780800.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 bzw. aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.

6. Die Durchführung der Maßnahme „Erweiterung Aplerbecker-Grundschule“ wird zeitlich geschoben und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 entsprechend berücksichtigt.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Fortschreibung des Standards bei Doppelquerungsstellen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2009

(Drucksache Nr.: 16253-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.7
Adlerstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00193-10)

Der Tagesordnungspunkt 4.7 wird nach TOP 7.1 unter den Angelegenheiten des Tiefbauamtes behandelt.

Eine vorherige Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt-West ist vorgesehen. Der vorliegende Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00193-10-E1) wird daher durch die Antragstellerin zurückgezogen.




8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Risiken durch tagesnahen Bergbau im Hacheneyer Wald
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16425-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.



13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -



14. Anfragen
- unbesetzt -



Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.55 Uhr.







Reuter Dr. Eigenbrod Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: Vortrag von StA 60 AUSWI 03.02.2010.pdf)

Anlage zu TOP 2.1
(See attached file: Auf Spurensuche im Dortmunder Hafen.pdf)