N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 26.11.2014
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V.)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V.)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V.)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e.V.)

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Andrea Hirsch (BUND NRW)

Barbara Brunsing (LNU Nordrhein-Westfalen e.V.)

Torsten Kluck-Markus (LNU Nordrhein-Westfalen e.V.)

Kai Schmiemann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thomas Friedhoff (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)

Herr Winfried Sagolla (61/3)


4.
Gäste

Herr Prof. Dr. Finke (Leitung der Sitzung bis einschließlich Tagesordnungspunkt 1.4)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 26.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.5 Wahl des/der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund


1.6 Wahl der zwei Stellvertreter/innen des/der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund


1.7 Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


1.8 Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2015


1.9 Stellung, Aufgaben und Befugnisse des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, hier: Weitergabe rechtlicher Grundinformationen


1.10 Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode - Beschluss des Beirates vom 28.09.2011







2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13062-14)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)


3. Berichte

3.1 Naturschutzgebiet Kirchderner Wald / ehemalige Schlammteiche - hier: Zugänglichkeit für die Bevölkerung
Bericht

3.2 RVR-Projekt Gartenstadtradweg
Bericht



4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Die Sitzung wurde vom amtierenden Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und bis zum TOP 1.4 geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig sei.

Des Weiteren wies er nochmals auf die Stimmberechtigung der Mitglieder hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der noch zu diesem Zeitpunkt amtierende Vorsitzende Herr Prof. Dr. Finke wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Wahl des/der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund

Herr Dr. Gelmroth übernahm als Altersvorsitzender die Leitung der Wahl des bzw. der Vorsitzenden. Er bedankte sich an dieser Stelle nochmals bei dem bis dahin amtierenden Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Finke.

Herr Dr. Gelmroth erklärte, dass nun mit dem Beginn der neuen Amtsperiode des neu gewählten Beirates auch ein neuer Vorsitzender bzw. eine neue Vorsitzende gewählt werden müsse. Er bat den Beirat um Kandidatenvorschläge für den Vorsitz des Beirates. Vorgeschlagen wurde daraufhin Herr Dr. Otterbein vom LNU Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU). Herr Dr. Otterbein ist Leiter des AGARD-Naturschutzhaus im Westfalenpark und Agrarwissenschaftler.

Herr Dr. Otterbein bestätigte auf Nachfrage von Herrn Dr. Gelmroth, dass er sich der Wahl stellt.

Es gab keine weiteren Kandidatenvorschläge. Herr Dr. Gelmroth fragte, ob die Wahl in offene Abstimmung durchgeführt werden könne. Hier beschloss der Beirat einstimmig, dass die Wahl in offener Abstimmung vollzogen werden könne.

Herr Dr. Otterbein wurde sodann in offener Abstimmung per Handzeichen einstimmig, unter Enthaltung der Stimme von Herrn Dr. Otterbein selbst, als neuer Vorsitzender gewählt.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass er die Wahl annimmt.


zu TOP 1.6
Wahl der zwei Stellvertreter/innen des/der Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund

Auch hier übernahm Herr Dr. Gelmroth als Altersvorsitzender die Leitung der Wahl des Stellvertreters bzw. Stellvertreterin des Vorsitzenden.

Er bat den Beirat um einen Kandidatenvorschlag zunächst für den ersten Stellvertreter bzw. für die erste Stellvertreterin. Vorgeschlagen wurde daraufhin Herr Manfred Budde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V..

Herr Budde bestätigte auf Nachfrage von Herrn Dr. Gelmroth, dass er sich der Wahl stellt.

Da kein Mitglied einen Antrag auf geheime Wahl stellte, wurde die Wahl in offener Abstimmung durchgeführt.

Herr Budde wurde sodann in offener Abstimmung per Handzeichen einstimmig, unter Enthaltung der Stimme von Herrn Budde selbst, als neuer Stellvertreter gewählt.

Herr Budde erklärte, dass er die Wahl annimmt.

Als zweite Stellvertreterin wurde Frau Meike Hötzel vom BUND durch den Beirat vorgeschlagen.

Frau Hötzel ist ebenfalls in offener Abstimmung, da kein Antrag auf geheime Wahl gestellt wurde, gewählt worden. Sie wurde per Handzeichen einstimmig, unter Enthaltung der Stimme von Frau Hötzel selbst, zur zweiten Stellvertreterin des Vorsitzenden gewählt.

Auch Frau Hötzel erklärte, dass sie die Wahl annehme.

Weitere Kandidatenvorschläge gab es nicht.

Herr Höing beglückwünschte nun den neu gewählten Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und Stellvertreterin zur Wahl.


zu TOP 1.7
Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 1.7 übernahm der neu gewählte Vorsitzende Herr Dr. Otterbein die Sitzungsleitung.

Herr Dr. Otterbein bat um Kandidatenvorschläge für die Vertretung des Beirates im AUSW. Aus dem Beirat wurde erklärt, dass dieses Amt demjenigen zufallen sollte, der den Beirat nach außen repräsentiert und dies wäre der Vorsitzende. Herr Dr. Otterbein wurde hiermit als Vertreter des Beirates im AUSW vorgeschlagen. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass er sich hierfür zur Wahl stellen würde. Weitere Kandidatenvorschläge gab es nicht.

Herr Dr. Otterbein wurde per Handzeichen in offener Abstimmung, unter Enthaltung der Stimme von Herrn Dr. Otterbein selbst, einstimmig als Vertreter des Beirates im AUSW gewählt bzw. bestellt. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass er die Wahl annehme.

Als Stellvertreterin des für den AUSW bestellten Mitgliedes Herrn Dr. Otterbein wurde Frau Hötzel vorgeschlagen.

Frau Hötzel erklärte, dass sie sich für die Stellvertretung von Herrn Dr. Otterbein bezüglich der Vertretung des Beirates im AUSW zur Verfügung stellen würde. Frau Hötzel wurde dann per Handzeichen in offener Abstimmung, unter Enthaltung der Stimme von Frau Hötzel selbst, zur Stellvertreterin von Herr Dr. Otterbein bezüglich der Vertretung im AUSW einstimmig gewählt.

Frau Hötzel erklärte, dass Sie die Wahl zur Stellvertreterin von Herrn Dr. Otterbein bezüglich der Vertretung des Beirates im AUSW annehme.


zu TOP 1.8
Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2015

Herr Dr. Otterbein verwies auf das versandte Schreiben mit der Bekanntgabe der 6 Sitzungstermine und gab einen weiteren Termin bekannt.

Für den 10.06.2015 wäre die Exkursion des Beirates geplant. Hier schlug Herr Dr. Otterbein als Exkursionsziel das Naturschutzgebiet „Im Siesack“ vor.

Der Beirat beschloss daraufhin einstimmig ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen als Exkursionsziel das Naturschutzgebiet „Im Siesack“.


zu TOP 1.9
Stellung, Aufgaben und Befugnisse des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, hier: Weitergabe rechtlicher Grundinformationen

Frau Viets (Umweltamt) verwies auf die versandten Unterlagen bezüglich des o.g. Tagesordnungspunktes, insbesondere auch auf die Verschwiegenheitspflicht der Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter in Ihrer Funktion im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

Weiterhin kündigte Frau Viets an, dass sobald die Daten der Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter komplett vorliegen, eine Liste der Mitglieder und deren Stellvertreter mit den entsprechend freigegebenen Daten verteilt wird.

Herr Quittek erläuterte nochmals das Mitwirkungsverbot und wies hierzu auf die versandte Geschäftsordnung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hin. Er erklärte, dass sich die Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nur dem Naturschutz verpflichten müssten, nicht ihren Verbänden.

Im weiteren stellte Herr Höing die Geschäftsführerin Frau Scheffel-Heidrich, Frau Viets als Gruppenleiterin der unteren Landschaftsbehörde, Herrn Veen als ihren Stellvertreter mit Zuständigkeiten u.a. im Artenschutz und sich selbst als Leiter der Abteilung für Umweltplanung, untere Landschaftsbehörde und Immissionsschutz vor. Der Amtsleiter des Umweltamtes Herr Dr. Mackenbach war leider terminlich verhindert und konnte der Sitzung nicht beiwohnen.

Herr Dr. Otterbein leitete dann eine Vorstellungsrunde der anwesenden Mitglieder des Beirates und der anwesenden stellvertretenden Mitglieder des Beirates ein.


zu TOP 1.10
Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art für diese Legislaturperiode - Beschluss des Beirates vom 28.09.2011

Herr Dr. Otterbein erläuterte den o.g. Beschluss und schlug vor weiterhin so zu verfahren.

Aus dem Beirat wurde der Vorschlag gemacht, innerhalb des Beirates, einen Workshop mit den neuen Mitgliedern abzuhalten um offene Fragen bezüglich der Beiratsarbeit zu erörtern.

Bezogen auf die Beteiligung des Beirates bei Befreiungen verwies Herr Dr. Otterbein auf die in 14-tägigem Rhythmus durchgeführten Dienstbesprechungen zwischen der unteren Landschaftsbehörde und ihm.

Herr Dr. Otterbein stellte den mit den Beiratsunterlagen versandten Beschluss dem Beirat nochmals vor.

Daraufhin bekräftigte der Beirat seinen am 28.09.2011 gefassten Beschluss und beschließt diesen erneut einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen:








Beschluss

Der Beirat nimmt den Vorschlag der Verwaltung, in den o.g. Fällen auf die Beteiligung des Beirates zu verzichten, zur Kenntnis und beschließt einstimmig,
1. im Falle a) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen, sofern es sich um Bagatellfälle handelt (z.B. Umbaumaßnahmen im Innern von Gebäuden, untergeordnete An- und Ausbaumaßnahmen - ohne dass dadurch ein neues selbstständiges Gebäude entsteht -, Errichten von Garagen);
2. im Falle b) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen, sofern es sich um Bagatellfälle handelt (z.B. Beseitigung oder Rückschnitt eines untergeordneten Baum- und Strauchbestandes oder einer nicht landschaftsprägenden Hecke);
3. im Falle c) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen,

In Zweifelsfällen ist der Vorsitzende hinzuzuziehen. Bei allen Fällen von erheblicher oder nachhaltiger Bedeutung für Natur und Landschaft oder für den Artenschutz wird der Beirat wie gewohnt beteiligt.

Der Beirat behält sich vor, bei Bedarf von diesem Beschluss abzuweichen oder ihn zu ändern.

Diese Regelung gilt zunächst nur für die laufende Legislaturperiode.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13062-14)

Der Vorsitzende Herr Dr. Otterbein erklärte, dass hier lediglich eine Kenntnisnahme des Beirates verlangt würde und dass der Beirat den Bebauungsplan in der Vergangenheit bereits zur Kenntnis genommen habe.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bebauungsplan Scha 130/1-1 – Einkaufszentrum Derne – einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

Der Vorsitzende des Beirates erklärte, dass der Beirat in der Vergangenheit bereits mehrfach an dem o.g. Bebauungsplan Lü 148n –Steinsweg- beteiligt war. Der Vorsitzende schlug vor, dem letzten vom Beirat gefassten Beschluss vom 19.03.2014 weiterhin zu folgen.



Beschluss

Der Beirat bekräftigt einstimmig seinen am 19.03.2014 gefassten Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis, verweist jedoch auf seine früher vertretene Meinung, dass es aus Sicht des gesamtstädtischen Freiraumsystems besser gewesen wäre, diese Fläche als Freifläche zu erhalten.




3. Berichte


zu TOP 3.1
Naturschutzgebiet Kirchderner Wald / ehemalige Schlammteiche - hier: Zugänglichkeit für die Bevölkerung

Herr Höing berichtete anhand von Luftbildern und Fotos über den Sachstand der Rekultivierung der ehemaligen Schlammteiche/ Deponie Westfalenhütte.

Es ist ein hügelartig aufgeschüttetes Landschaftsbauwerk entstanden, das mit einem speziellen Abdichtungssystem abgedeckt wurde, damit kein Regenwasser hindurchsickert. Oberflächlich ist ca. 1m bindiger Boden aufgetragen, der keine Gehölzbepflanzung zulässt, sondern nur einen Bewuchs mit Gräsern/Kräutern/Ruderalfluren. Am Rand der Deponie sind für Kreuzkröten und Ringelnattern Kleinbiotope geschaffen worden in Form von Blockschutthaufen und Tümpeln mit randlichen Schotterpackungen.

Das „Rekultivierungs- und Gestaltungskonzept“ aus 2009 sieht eine behutsame Öffnung des Gebietes für Spaziergänger, d.h. für die ruhige Erholung vor. Dazu sind 2 Wegeverbindungen vom Kirchderner Wäldchen her vorgesehen und auch bereits vorbereitet. Herr Höing wies darauf hin, dass schon jetzt ein hoher Nutzungsdruck vorhanden ist, erkennbar an bestehenden Trampelpfaden durch den Zaun zum Landschaftsbauwerk. Daher sei eine Aneignung auf längere Sicht kaum zu vermeiden, zumal in Kirchderne nur wenige Grünflächen vorhanden seien. Nach Auffassung der Landschaftsbehörde seien Besucherverkehr und Artenschutz miteinander vereinbar.

In verschiedenen Beiträgen von Beiratsmitgliedern wurde auf die Bedenken des Beirates gegen eine Öffnung für die Öffentlichkeit hingewiesen, die schon in einem Beschluss von 2009 zum Ausdruck gebracht worden seien.

Beschluss vom 12.8.2009:

Der Beirat bittet einstimmig um Überarbeitung des Rekultivierungsplanes


1. Über dem Lehmboden sollte ein Schottersubstrat aufgebracht werden, um insbesondere den Lebensbedingungen der Kreuzkröte und der Ringelnatter sowie wärmeliebenden Pflanzen gerecht zu werden. Auf die Anlage einer Wiese ist zu verzichten.
2. Das Gelände sollte wegen möglicher Störungen für Fauna und Flora wie bisher für die Öffentlichkeit nicht betretbar sein (Fernhalten von freilaufenden Hunden und Grillplätzen etc). Der südlich des NSG Kirchderner Wäldchen befindliche Zaun sollte aus diesem Grund erhalten bleiben. Denkbar wäre aber die Errichtung einer Aussichtsplattform, um der Öffentlichkeit einen Einblick in das Gelände mit seiner ökologischen Bedeutung zu geben.
3. Die Anlage von temporären Kleingewässern am Fuß der Schüttkörper wird begrüßt.
4. Es sollen keine Wege mit Bewuchs bzw. „Kleewege“ angelegt werden.
Der Beirat bittet, die Biologische Station sowie die Politik beratend hinzuzuziehen und die neue Planung im Beirat nochmals vorzustellen.

Der Nutzungsdruck führe bei Öffnung des Geländes dazu, dass vor allem durch rücksichtslose Hundebesitzer die Freiflächen zum Hundeauslauf genutzt würden und die zu schützenden Arten (Ringelnatter, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte, Waldeidechse, Blindschleiche, Orchideen) in Mitleidenschaft gezogen würden. Aus den gemachten Erfahrungen u.a. im Kirchderner Wäldchen würden Leinenpflicht und Beschilderungen dem Problem nicht ausreichend abhelfen. Daher sei nur eine Einzäunung sinnvoll. Statt einer breiten Öffnung für die Öffentlichkeit reiche ein punktueller Zugang (als Aussichtspunkt) aus.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Fläche auch artenschutzrechtliche Ausgleichsfunktion habe (u.a. als Ersatzlebensraum für die Kreuzkröte im Bebauungsplan „Sinteranlage“ auf der Westfalenhütte). Diese werde durch eine Öffnung stark in Frage gestellt.


Einstimmiger Beschluss:
1. Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 12.8.2009, insbesondere zu Pkt. 2 und 5 (s. oben).
2. Das Naturschutzgebiet Kirchderner Wald soll nach Süden um die ehemalige Deponiefläche erweitert werden.
3. Das Gelände der ehemaligen Deponie soll wegen möglicher Störungen (z.B. durch freilaufende Hunde) wie bisher für die Öffentlichkeit nicht betretbar sein. Hierzu sollten Gespräche mit dem Eigentümer Thyssen-Krupp geführt werden.
4. Der Biotopmanagementplan zum NSG Kirchderner Wald von 2008 sollte beachtet und ggf. ergänzt werden. Die Biologische Station Unna/Dortmund ist hinzuzuziehen.


zu TOP 3.2
RVR-Projekt Gartenstadtradweg

Herr Sagolla (Stadtplanungsamt) stellte das Projekt des Gartenstadtradweges vor. Der geplante Radweg soll auf brachliegenden Gleistrassen auf einer Länge von 6,5 km realisiert werden und eine Verbindung vom Phoenixsee (Emscherradweg) über die Gartenstadt bis zur Westfalenhütte mit weiterer Anbindung nach Norden u. a. zum Leezenpatt Richtung Lünen knüpfen.

Die Trasse ist momentan im Besitz der Dortmunder Eisenbahn GmbH, die aber keine Verwendung mehr für die Flächen hat. Eine einmal geplante Nutzung als Stadtbahntrasse konnte nicht weiterverfolgt werden.

Die regionale Bedeutung der Trasse sei vom RVR anerkannt und dieser habe nun den Radweg in sein offizielles Radwegeprogramm aufgenommen. Förderungen seien über EU-Programme möglich, wenn auch noch nicht gesichert. Die Kosten beliefen sich auf ca. 12-14 Mio. Euro. Ins Gewicht fielen vor allem die Kosten für Brückeninstandsetzungen. Ein Gutachten für die Brückensanierungen werde im Frühjahr vorliegen. Wenn die Kosten kalkuliert sind, sollen entsprechende Baubeschlüsse gefasst werden und der Kauf durch den RVR erfolgen. Baubeginn kann frühestens 2016 sein. Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre.

Diskutiert wurden im Beirat die Ausführung der Wege (Breite und Beschaffenheit). Geplant ist laut Herrn Sagolla ein 4 m breiter Asphaltweg. Dies sei aus Nutzungs- und Instandhaltungsgründen die beste Variante. Auch wenn ein breiter Asphaltweg durchaus eine gewisse Barriere für bodengebundene Tierarten bedeutet, so stellte der Beirat vor allem die Bedeutung von (ehemaligen) Bahntrassen für die lineare Vernetzung von Lebensräumen dar. Besonders die begleitenden Böschungen mitsamt ihrer Vegetation, aber auch die offenen Bereiche wie die alten Gleisschotterflächen, seien Verbreitungs- und auch Rückzugsräume für viele Tierarten. Diese Funktionen müsse auch bei der Planung des Radweges berücksichtigt werden. Hier seien überdies artenschutzrechtliche Aspekte frühzeitig zu prüfen, hier u.a. auch die Funktion vieler Brückenbauwerke als Quartier für Fledermäuse.

Herr Höing teilte mit, dass diese Anforderungen in ähnlicher Weise schon in einer ersten Stellungnahme des Umweltamtes verdeutlicht worden sind. Auch wenn die Gleisbereiche selbst unter die Natur-auf-Zeit-Regelung fielen, seien der Artenschutz und der Ausgleich der sonstigen Eingriffe ein wichtiges Thema.

Der Beirat nahm den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Landschaftswacht

Frau Viets gab bekannt, dass der Landschaftswachtbezirk Eving-West ab März 2015 vakant werde und ein neuer Landschaftswächter/-wächterin für den Bezirk gesucht werde. Sie wies auf das Vorschlagsrecht des Beirates hin. Wenn Anregungen zur Besetzung vorhanden sind, solle man sich an die ULB, am besten direkt an Herrn Traxel als den für die Landschaftswacht zuständigen Mitarbeiter wenden.


Hundekennzeichnung

Von einem Mitglied wurde angeregt, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob Probleme mit freilaufenden Hunden nicht dadurch besser verfolgt werden könnten, wenn eine verbesserte Steuermarken-Kennzeichnung für Hunde (und Katzen) eingeführt würde, und zwar in Form von gut lesbaren Plaketten/ Schildern ähnlich der Reitplaketten bei Pferden.

Frau Viets gab zu bedenken, dass eine solche Regelung nicht durch die Landschaftsbehörde und auch kaum durch das Ordnungsamt getroffen werden könne, sondern - wenn überhaupt - eher landesweit geregelt werden müsse. Ob dies sinnvoll und machbar ist, sei aber zu bezweifeln.


Landschaftsplan-Neuaufstellung

Frau Hötzel fragte an, ob neben dem bisher durchgeführten Forum zum Thema Landwirtschaft noch weitere Foren-Themen geplant seien, um weitere Impulse für die Landschaftsplanung zu erhalten. Herr Höing teilte mit, dass dies zurzeit nicht der Fall sei. Man wolle zunächst die für Februar / März anvisierte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen und dann ggf. konkreter Themen abzuhandeln. Er wies darauf hin, dass parallel zur Neuaufstellung auch ein Umweltbericht über die Auswirkungen der Planung erarbeitet werde.



Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bundesstraßen und Autobahnen

Frau Viets berichtete von diversen Beschwerden über zu radikal erscheinende Rodungen an Straßen, die der Landesbetrieb Straßen NRW getätigt hatte. Sie wies darauf hin, dass die Fällungen, die in der Regel auch ordnungsgemäß bei der ULB angezeigt/ ankündigt werden, immer im Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz stünden. In der Regel seien die Fällungen aber durchaus nachvollziehbar notwendig gewesen. Auf einer kürzlich stattgefundenen Bereisung durch Frau Viets mit Vertretern des Landesbetriebs zu betreffenden Streckenabschnitten wurden die beidseitigen Sichtweisen erörtert. Im Zweifelsfall blieben aber die Möglichkeiten der Versagung von Fällungen wegen des hohen Sicherheitsbedürfnisses sehr begrenzt. Allerdings sei der Unterhaltungsträger durch den vorgenommenen Dialog weiter hinsichtlich des Artenschutzes sensibilisiert worden.






Büscher Scheffel-Heidrich Veen Dr. Otterbein
Mitglied Geschäftsführung Geschäftsführung Vorsitzender