Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 09.03.2016
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr

Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister


Marcus Bäckerling
Siegfried Böcker
Gerda Bogdahn
Siegfried Borchardt
Mustapha Essati
David Grade
Brigitte Hoffmann
Gerda Horitzky Brigitte Jülich
Fatma Karacakurtoglu
Cüneyt Karadas 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Rico Koske
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg
Andreas Urbanek
Dorian Vornweg
Cornelia Wimmer

Entschuldigt ist:
Anja Lohmann

b) Seniorenbeirat

Frau Hägerbäumer

d) Integrationsrat

Herr Schaefer

e) Verwaltung

Susanne Wollgast StA 60


Heinrich Bornkessel StA 60
Jürgen Göken StA 33
Simone Uhlmann StA 33
Ubbo de Boer Obmann der Stadt Dortmund für die Nordstadt


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 09.03.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 227/228


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 03.02.2016

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Luftbelastung im Stadtbezirk
Berichterstattung: Frau Wollgast StA 60

Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 03843-16) Notes Link

3.2 Vorstellung des Projektes "Interkulturelles Zentrum Nord"
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 03961-16) Notes Link

4. Eingaben

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Antrag auf Förderung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für den "Internationalen Frauentag"
(Drucksache Nr.: 03721-16) Notes Link

5.2 Antrag auf Förderung der Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen"
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 03769-16) Notes Link

5.3 Aufhebung eines Beschlusses
hier: TEK Münsterstraße (Gerätehaus)

Mitteilung Tiefbauamt
(Drucksache Nr.: 03849-16) Notes Link

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

6.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16) Notes Link

7. Schulen

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03458-16) Notes Link

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

9.1 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03399-16) Notes Link

10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Planen und Wohnen

11.1 Soziale Stadt NRW Dortmund-Nordstadt
hier: Einrichtung eines Quartiersfonds Nordstadt - Aktive Mitwirkung der Beteiligten

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03400-16) Notes Link

11.2 Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15) Notes Link

11.3 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03495-16) Notes Link

11.4 Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16) Notes Link

12. Bauen und Infrastruktur

12.1 Benennung von neuen Straßen in Dortmund Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03755-16) Notes Link

12.2 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15) Notes Link

13. Wirtschaftsförderung

14. Anträge

14.1 Parksituation Kurfürstenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03957-16) Notes Link

14.2 Ruhender Verkehr Schillerstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03958-16) Notes Link

14.3 Zustand des Spielplatzes an der Haydnstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03956-16) Notes Link

14.4 Verkehrssituation Robertstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03963-16) Notes Link

15. Anfragen

15.1 Sachstand "Bildungsregion Nordstadt"
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03959-16) Notes Link

15.2 Verstöße gegen Einbahnstraßenregelung Kreuzung Kleist-/Uhlandstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03962-16) Notes Link

16. Mitteilungen

16.1 Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage
hier: Heroldwiese

(Drucksache Nr.: 03734-16) Notes Link

16.2 Straßenbenennung; Herr Herbert Heldt
Schreiben StA 66
(Drucksache Nr.: 11248-13-E1) Notes Link

16.3 Dateianhänge in Freien und Quelloffenen Formaten
Beantwortung einer Anfrage (Dez3)
(Drucksache Nr.: 01534-15-E4) Notes Link


Der Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Borchardt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und einstimmig bei Enthaltung von Herrn Borchardt (Die Rechte) um folgende Punkte erweitert:

TOP 4.1 Demografie Innenstadt-Population nach Geschlecht
TOP 7.2 Antrag der Kielhornschule zum „Gebundenen Ganztag“
TOP 14.5 Bedrohungen der Neonazis gegen den Hauseigentümer des Gebäudes Scharnhorststr. 50 – Gemeinsamer Antrag -
TOP 16.4 Baumfällanträge
TOP 16.5 Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage
hier: Fredenbaumpark
TOP 16.6 Eisengießerbrunnen


Herr Urbanek (AfD) erklärte, er würde sich bei haushaltsrelevanten Punkten aufgrund der Haushaltssituation enthalten bzw. mit „Nein“ stimmen.

Der TOP 3.2 wird in die Sitzung am 20.04.16 geschoben, da die Berichterstatter die Teilnahme abgesagt haben.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 03.02.2016

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 03.02.2016 wurde einstimmig mit folgender Änderung genehmigt:

Auf Seite 11 (TOP 9.1) muss es richtig lauten „Im Namen der CDU-Fraktion bemängelte Herr Vornweg ..“


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Gebäude Scharnhoststr. 50

Die Mieter des Ladenlokals in der Scharnhoststr. 50 berichteten von Aktionen der „Rechten-Szene“.

Der Bezirksbürgermeister verwies auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der Bezirksvertretung unter TOP 14.5 zu diesem Thema.


zu TOP 2.2
Überflutung Brügmanns Hölzchen/Hoeschpark

Herr Busch und Herr Ingenmey (Freundeskreis Hoeschpark e.V) baten um Beantwortung folgender Fragen:

Wie bereits im letzten Winter 2014/2015 sind auch in diesem Winter seit mehreren Wochen große Teile des Brügmanns Hölzchens im Hoeschpark überflutet. Trotz des Einsatzes von zwei Pumpen besteht das Problem fort, da offenbar durch eine Neuordnung der Entwässerung auf dem ThyssenKrupp-Gelände größere Grundwassermengen von dort in das tieferliegende Brügmanns Hölzchen fließen. Es wird befürchtet, dass das Grundwasser mit Schwermetallen und Cyaniden belastet ist.

Wegen der Überflutung können mehrere Wege nicht mehr benutzt werden und es ist zu
befürchten, dass der wertvolle Gehölzbestand durch die erneute längerfristige Überflutung nachhaltig
geschädigt bzw. abgängig sein wird (z.B. ist bereits eine große Eiche wg. verfaultem Wurzelbereich
umgestürzt). Nach Auskunft der Sportwelt Dortmund gGmbH, die den Park im Auftrag
der Stadt Dortmund als Grundstückseigentümerin betreibt, finden derzeit Gewässerproben im
Wald statt und es werden Überlegungen zur Erneuerung der Entwässerung angestellt.
· Was ist seitens der Stadt Dortmund und der Sportwelt Dortmund geplant, um die Überflutung kurzfristig und nachhaltig zu beseitigen?
· Inwieweit wurde Kontakt zum Eigentümer des Nachbargrundstücks ThyssenKrupp aufgenommen,
· um die Niederschlagswassersituation zu klären und für Abhilfe zu sorgen?
· Liegen bereits Ergebnisse der Wasserproben bezüglich der Belastung mit Schadstoffen, die vom
· ThyssenKrupp-Gelände stammen, vor?
· Liegen bereits Ergebnisse der Überprüfung der Standfestigkeit der Bäume vor?
· Welche Fachressorts der Stadtverwaltung und welche weiteren Akteure sind mit welchen Aktivitäten
· mit dem Thema befasst?
· Wann liegen konkrete Ergebnisse und Planungen/Maßnahmenvorschläge vor?
· Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Rettung des Brügmanns Hölzchens aus?

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gibt die Fragen zur Beantwortung an die Verwaltung weiter

3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Luftbelastung im Stadtbezirk
Berichterstattung: Frau Wollgast StA 60
Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 03843-16)

Frau Wollgast und Herr Bornkessel (StA 60) berichteten, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) in Deutschland, NRW und Dortmund an stark befahrenen Straßen vielfach nicht eingehalten wird. Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes wurden an den Messpunkten des LANUV NRW in Dortmund seit 2012 nicht mehr gemessen. In ganz NRW wurden 2014 erstmalig an allen 70 Messstationen des LANUV die Grenzwerte des Feinstaubes eingehalten. Nur in 2 Städten in Deutschland kam es 2015 zu Überschreitungen des Grenzwertes für Feinstaub (Jahresmittelwert und Tagesmittelwert) und zwar in Stuttgart und Leipzig.
Wegen den Grenzwertüberschreitungen dieser beiden Luftschadstoffe (NO2 und Feinstaub (nur in Stuttgart und Leipzig)) hat die Europäische Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Stickstoffdioxid wird zwar hauptsächlich durch Fahrzeuge aber auch durch den Hausbrand (Kleinfeuerungsanlagen), Gewerbe und Industrie ect. verursacht. Die NO2-Hintergrundbelstung in Dortmund liegt fern ab von Straßen bei ca. < 20 – 30 µg/m3. Wobei hier die Emittenten prozentual nicht auszumachen sind. Es ist jedoch sicher, dass der Straßenverkehr den größten Anteil der NO2-Belastungen ausmacht. Fakt ist aber auch, dass mit Entfernung zur stark befahrenen Straße, die Schadstoffbelastung sehr schnell abnimmt.
Obwohl in der Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffe getroffen und umgesetzt wurden, (z. B. die Einrichtung von Umweltzonen, LKW-Durchfahrverbote, Verflüssigung des Verkehrs, die Förderung von e-Autos, Attraktivitätssteigerung des ÖPNV´s, des Radfahrens und des zu Fußgehens und viele weitere mehr) konnte der NO2-Grenzwert an einigen stark befahrenen Straßen in Dortmund nicht eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne beinhalten jedoch Maßnahmen, die grundsätzlich geeignet sind, die NO2-Belastung zu reduzieren, jedoch reichen diese oftmals nicht aus. Es ist daher unbedingt notwendig, die Emissionen an der Quelle also an den Fahrzeugen, besonders an den Dieselfahrzeugen anzupacken.

Bisher fehlt eine rechtliche Grundlage für ein Fahrverbot speziell für Dieselfahrzeuge. Die Kennzeichnungsverordnung für Kfz müsste so angepasst werden, dass Diesel-Fahrzeuge von Benziner unterschieden werden könnten (Bsp. Blaue Plakette oder ein D) auch müsste dies zunächst einmal politisch gewollt sein.

Weiter stellte Frau Wollgast die Emissionsminderungsmaßnahme AdBlue vor, und listete die
aktuell in der Diskussion stehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf:
· Fahrverbot für gerade oder ungerade Kennzeichen
· Citymaut
· Besteuerung Dieselkraftstoff
· Förderung alternativer/effektiverer Antriebe
· Novellierung der Kennzeichnungsverordnung (Dieselfahrzeugen erkennbar machen)

Die Messpunkte des LANUV´s an denen verschiedene Luftschadstoffe gemessen werden, darunter auch Stickstoffdioxid und Feinstaub sind an folgen Standorten in Dortmund zu finden:
(Dazu kommen noch die 21 Messpunkte der Stadt Dortmund an denen der Luftschadstoff NO2- gemessen wird)
· Brackeler Str.
· Steinstr.
· Eving, Burgweg
· Rheinlanddamm
· Westfalendamm

Weiter standen sie für Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Verfügung.


zu TOP 3.2
Vorstellung des Projektes "Interkulturelles Zentrum Nord"
(Drucksache Nr.: 03961-16)

Die Berichterstattung wird in die Sitzung am 20.04.16 geschoben.

4. Eingaben

zu TOP 4.1
Demografie Innenstadt-Population nach Geschlecht
(Drucksache Nr.: 04014-16)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Eingabe zur Kenntnis und bitten die Verwaltung um Stellungnahme.
5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Antrag auf Förderung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für den "Internationalen Frauentag"
(Drucksache Nr.: 03721-16)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Förderantrag zur Kenntnis und beschließen mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (3) bei Enthaltung von Herrn Urbanek (AfD) gegen die Stimme von Herrn Borchardt (Die Rechte) 300,00 € aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.

Frau Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) nimmt an der Abstimmung (Befangenheit §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW) nicht teil.

Der Verein „Migrantinnenverein Dortmund e. V.“ wird gebeten eine Kostenaufstellung für den „Internationalen Frauentag“ einzureichen.


zu TOP 5.2
Antrag auf Förderung der Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen"
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 03769-16)

Beschluss

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen den Förderantrag zur Kenntnis und beschließen mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (3) bei Enthaltung von Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Karadas (Die Linke & Piraten) gegen die Stimme von Herrn Borchardt (Die Rechte) 300,00 € aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 5.3
Aufhebung eines Beschlusses
hier: TEK Münsterstraße (Gerätehaus)
Mitteilung StA 66 (66)
(Drucksache Nr.: 03849-16)

Beschluss

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord heben einstimmig den Beschluss vom 04.02.15 (6.000,-- € für ein Gerätehaus TEK Münsterstraße 158 c) auf. Die Maßnahme kann lt. Auskunft des Tiefbauamtes nicht durchgeführt werden.
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis und bittet um Beantwortung folgender Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten:

Bezug nehmend auf die Sachstandsberichte Handlungsfeld Flüchtlinge (DS 03404-16)
hier insbes. Seite 77, sowie Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an Grundschulen der Stadt Dortmund (DS03458-16), hier insbes. S. 6, betreffend:

Festgestellte zusätzliche Raumbedarfe an Schulen der Primar- und Sekundarstufe; in Aussicht gestellte Abhilfe

Die genannten Sachstandsberichte stellen übereinstimmend fest, dass im Zuge der Zuwanderung die Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen so angestiegen ist, dass die an den Schulen vorhandenen Kapazitäten kurz- und mittelfristig nicht ausreichend sind bzw. sein werden.

Der Sachstandsbericht Anmeldeverfahren…stellt hierzu fest, dass „temporäre und dauerhafte zusätzliche Raumkapazitäten geschaffen werden müssen“ (S.6 unten). Der Sachstandsbericht Handlungsfeld Flüchtlinge… vermerkt in ähnlicher Weise, dass „dies ohne die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Schulraums nicht mehr möglich sein wird“, wobei „eine kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum…nur durch die Planung und Aufstellung mobiler Raumsysteme erfolgen“ könne.

Die Fraktion Die Linke&Piraten bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Stellungnahme:
1.
Wieso wird bei der Feststellung der notwendigen zusätzlichen Kapazitäten der Grundschulen auch eine längerfristige Perspektive eingenommen („temporäre und dauerhafte zusätzliche Raumkapazitäten“), bei der Betrachtung der Schulen der Sekundarstufe 1 („kurzfristige Bereitstellung…mobile(r) Raumsysteme…“) hingegen nicht, dies, obwohl die Verweildauer von SchülerInnen in der Sekundarstufe I deutlich länger ist?

2.
Im Rahmen der Inklusion sind an allen betroffenen Schulen ohnehin zusätzliche Raumbedarfe entstanden, deren Notwendigkeit städtischerseits in Abrede gestellt wird:
„…aus Sicht der Schulen (sic!) erforderliche zusätzliche Räume, die für die äußere Differenzierung als notwendig erachtet werden. Pragmatische Lösungen (sic!) können nur in enger Abstimmung von Schulaufsicht und Schulträger gefunden werden. (Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung in Dortmund, Punkt 5.2)
Wie stellt sich die Stadt ein erfolgreiches Arbeiten an Schulen vor, die die ihnen übertragenen Aufgaben unter den gegebenen räumlichen Bedingungen schon jetzt nicht lösen können, weil sie z.B. zu inklusivem, zieldifferenten Arbeiten in einem Raum gezwungen sind, wenn diese Schulen nunmehr auch noch zahlenmäßige Überkapazitäten verkraften müssen, für die nur provisorische Lösungen in Form von Containern vorgesehen sind?
Sind sich die fachlich zuständigen Kreise der Stadt darüber im Klaren, dass es sich bei Auffangklassen um höchst heterogene Gruppen (nicht alphabetisiert, teilalphabetisiert, mit schulischen Vorkenntnissen…) handelt, für die grundsätzlich Raumbedarfe wie für Inklusionsklassen vorgesehen werden müssen, d.h. mehr als ein Raum?

3.
Sind abgesehen von ihren sonstigen Nachteilen Containerlösungen angesichts des Bedarfs über längere Zeit wirtschaftlich und insbesondere hinsichtlich ihrer ungünstigen Energiebilanz vertretbar?

7. Schulen

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03458-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis und bittet um Beantwortung folgender Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten:

Bezug nehmend auf die Sachstandsberichte Handlungsfeld Flüchtlinge (DS 03404-16)
hier insbes. Seite 77, sowie Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an Grundschulen der Stadt Dortmund (DS03458-16), hier insbes. S. 6, betreffend:

Festgestellte zusätzliche Raumbedarfe an Schulen der Primar- und Sekundarstufe; in Aussicht gestellte Abhilfe

Die genannten Sachstandsberichte stellen übereinstimmend fest, dass im Zuge der Zuwanderung die Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen so angestiegen ist, dass die an den Schulen vorhandenen Kapazitäten kurz- und mittelfristig nicht ausreichend sind bzw. sein werdenDer Sachstandsbericht Anmeldeverfahren…stellt hierzu fest, dass „temporäre und dauerhafte zusätzliche Raumkapazitäten geschaffen werden müssen“ (S.6 unten). Der Sachstandsbericht Handlungsfeld Flüchtlinge… vermerkt in ähnlicher Weise, dass „dies ohne die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Schulraums nicht mehr möglich sein wird“, wobei „eine kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum…nur durch die Planung und Aufstellung mobiler Raumsysteme erfolgen“ könne.

Die Fraktion Die Linke&Piraten bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen bzw. um Stellungnahme:
1.
Wieso wird bei der Feststellung der notwendigen zusätzlichen Kapazitäten der Grundschulen auch eine längerfristige Perspektive eingenommen („temporäre und dauerhafte zusätzliche Raumkapazitäten“), bei der Betrachtung der Schulen der Sekundarstufe 1 („kurzfristige Bereitstellung…mobile(r) Raumsysteme…“) hingegen nicht, dies, obwohl die Verweildauer von SchülerInnen in der Sekundarstufe I deutlich länger ist?

2.
Im Rahmen der Inklusion sind an allen betroffenen Schulen ohnehin zusätzliche Raumbedarfe entstanden, deren Notwendigkeit städtischerseits in Abrede gestellt wird:
„…aus Sicht der Schulen (sic!) erforderliche zusätzliche Räume, die für die äußere Differenzierung als notwendig erachtet werden. Pragmatische Lösungen (sic!) können nur in enger Abstimmung von Schulaufsicht und Schulträger gefunden werden. (Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung in Dortmund, Punkt 5.2)
Wie stellt sich die Stadt ein erfolgreiches Arbeiten an Schulen vor, die die ihnen übertragenen Aufgaben unter den gegebenen räumlichen Bedingungen schon jetzt nicht lösen können, weil sie z.B. zu inklusivem, zieldifferenten Arbeiten in einem Raum gezwungen sind, wenn diese Schulen nunmehr auch noch zahlenmäßige Überkapazitäten verkraften müssen, für die nur provisorische Lösungen in Form von Containern vorgesehen sind?
Sind sich die fachlich zuständigen Kreise der Stadt darüber im Klaren, dass es sich bei Auffangklassen um höchst heterogene Gruppen (nicht alphabetisiert, teilalphabetisiert, mit schulischen Vorkenntnissen…) handelt, für die grundsätzlich Raumbedarfe wie für Inklusionsklassen vorgesehen werden müssen, d.h. mehr als ein Raum?

3.
Sind abgesehen von ihren sonstigen Nachteilen Containerlösungen angesichts des Bedarfs über längere Zeit wirtschaftlich und insbesondere hinsichtlich ihrer ungünstigen Energiebilanz vertretbar?


zu TOP 7.2
Antrag der Kielhornschule zum "Gebundenen Ganztag"
Antrag der Kielhornschule
(Drucksache Nr.: 04034-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag der Kielhornschule zustimmend zur Kenntnis.


8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03399-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Beschlussfassung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2016 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbaustand der Kindertagespflege.

Die Bezirksvertretung verweist auf die gravierende Unterversorgung mit Betreuungsangeboten im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, insbesondere mit U3-Plätzen. Die Verwaltung wird aufgefordert geeignete Abhilfen zu entwickeln, wie z.B. die Bereitstellung von Transportmitteln zu Einrichtungen in anderen Stadtbezirken.

Weiter gibt die Bezirksvertretung folgende Überlegungen (Ausarbeitung Herr Schaefers – Integrationsrat) zur Angebotsstruktur der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord an die Verwaltung weiter.

Ausgangslage

Höchster Bedarf nach TEK-Plätzen
Aus der Anlage 1 zur o.a. Drucksache geht der Anteil, der zu versorgenden Kinder im Stadtbezirk mit 14,6% aller zu versorgenden Kinder in Dortmund hervor.
Nach Angaben des Statistikatlasses liegt der Anteil der Bewohner in diesem Stadtbezirk nur bei 9,4% aller Einwohner Dortmund.

Laut Statistikatlas 2015 gibt es keinen anderen Stadtbezirk mit einem höheren Anteil 7,0% der Kinder unter sechs Jahren und auch bei der Geburtenrate liegt der Stadtbezirk mit 13 Geburten je 1000 Frauen mit weitem Abstand vor den anderen Stadtbezirken.

Es besteht ein starker Druck auf die Nachfrage nach Plätzen in TEKs und wird auch in Zukunft bestehen bleiben.

Niedrigste Versorgungsquote mit TEK-Plätzen
Aus den Anlagen 2 und 5 der o.a. Drucksache geht hervor, dass die Versorgungsquote mit TEK-Plätzen im Stadtbezirk in vier Vergleichsbereichen den schlechtesten aller Werte, in drei Fällen den zweitschlechtesten Wert und in einem Fall den viertschlechtesten Wert aller Stadtbezirke hat.
































Mangel an wohnortnahen Flächen
Im Stadtbezirk findet sich wohnortnah kaum noch geeignete Flächen, um neue TEKs zu errichten oder alte zu erweitern.

Kosten der Mittagsverpflegung und ihr Einfluss auf die gewählten Betreuungszeiten
Für die Tageseinrichtungen von FABIDO heißt es in der Entgeltordnung Drucksache Nr.: 06664-16 unter §1 Abs.2:
„Kinder, für die eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden oder mehr im Betreuungsvertrag vereinbart wurde, nehmen mit der Aufnahme in die Tageseinrichtung an der Verpflegung teil und können nicht freigestellt werden.“
und unter §3:
“... Eine Ermäßigung bzw. Befreiung von den Verpflegungskosten ist nicht möglich.“
Zur Zeit beträgt das monatliche Entgelt 65,-€/Monat und wird demnächst um 2% erhöht.
Ausgenommen von diesem Entgelt sind Empfänger von Hartz IV und ALG II, für diese wird das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) herabgesenkt.
Im Internet findet man auf der Seite von FABIDO unter „Angebote & Leistungen“ / „Mittagsverpflegung“:
„Eine Mittagsverpflegung ist bei wöchentlichen Betreuungsumfang von bis zu 45 Stunden gewährleistet. Bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 25 Stunden oder 35 Stunden kann die Mittagsverpflegung optional gewählt werden.“

Die unten stehende Grafik lässt die Vermutung zu, dass die Verpflegungskosten gerade die Eltern der besonders Förderungsbedürftigen Kinder der Innenstadt-Nord dazu verleitet, die Betreuungszeit von 35 std./Woche zu wählen.
Daraus resultiert ein doppelter Nachteil der für Sprachförderung für diese Kinder:
· Kürzere Förderzeiten je Tag und Woche
· Größere Gruppengrößen 25 Kinder/Gruppe statt 20 Kinder/Gruppe






















Spracherwerbserschwerende Gruppenzusammensetzung
Die Gruppenzusammensetzung in den TEK im Stadtbezirk ist dem Erwerb der Deutschen Sprache als Zweitsprache nicht förderlich, da im Vergleich zu anderen Stadtteilen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord zu viele Kinder nur einen unzureichenden Wortschatz und unzureichende grammatikalische Strukturen in die Gruppen einbringen können.

Sachstandsbericht Handlungsfeld Flüchtlinge - Drucksache Nr. 03404-16 / S.80


„..., so besuchen z.B. die Tageseinrichtung Leopoldstraße Kinder aus über 20 Nationen.“































Wenn die Ressourcen nicht ausreichend zum Förderbedarf kommen, dann muss der Förderbedarf zu den Ressourcen gehen

Es gibt genug Stadtbezirke in denen nicht eine so große Häufung von massiv zu fördernden Kindern in die Tagesstätten gehen, dazu kommen oft bessere Förderbedingungen:
· Genug Kinder bringen dort einen sehr guten Sprachumfang und gefestigte grammatikalische Strukturen von zu Hause mit.
· Eine bessere Versorgungsquote (in einigen Bereichen über 100%) und kleinere Gruppengrößen (45 std./Woche gegenüber 35 std./Woche in Gruppenform III – 3 Jahre und älter - führt zu kleineren Gruppen 20 Kinder/Gruppe gegenüber 25 Kindern/Gruppe)

So ergeben die Anmeldungen für 2016/17 für die Gruppenform III:
· Hörde
o 103,4% Deckung
o nur 46,5% der Kinder besuchen Gruppen mit 35 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe
o aber 53,5% der Kinder besuchen Gruppen 45 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe.
· Innenstadt-West
o 106,8% Deckung
o nur 45,5% der Kinder besuchen Gruppen mit 35 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe
o aber 54,5% der Kinder besuchen Gruppen 45 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe.
· Innenstadt-Nord
o 95,8% Deckung
o 68,6% der Kinder besuchen Gruppen mit 35 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe
o aber nur 31,4% der Kinder besuchen Gruppen 45 std./Woche -> 25 Kinder/Gruppe.

Handlungsoptionen
· Neubau oder Erweiterung von Kindertagesstätten in den Stadtteilen mit besseren Förderbedingungen.
· Ein Bussingsystem, dass die Kinder aus schwieriger Förderlage und unversorgte Kinder morgens an festen Haltestellen in der Innenstadt-Nord abholt, in die Einrichtungen bringt, die bessere Förderumgebung und bessere Versorgungsquote haben und Nachmittags diese Kinder wieder zurück zu den Haltestellen in der Innenstadt-Nord transportiert.
· Alle notwendigen Maßnahmen ergreifen (z.B. kostenfreie Mittagsverpflegung), um die Quote der Kinder aus der Innenstadt-Nord, die Betreuungszeit = Förderzeit von 45 std./Woche bucht, deutlich zu erhöhen


10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Planen und Wohnen

zu TOP 11.1
Soziale Stadt NRW Dortmund-Nordstadt
hier: Einrichtung eines Quartiersfonds Nordstadt - Aktive Mitwirkung der Beteiligten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03400-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Urbanek (AfD) die Einrichtung eines Quartierfonds Nordstadt in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2016 und 2017. Der Rat hat am 25.06.2015 die Haushaltsmittel für das Programm Soziale Stadt NRW Dortmund-Nordstadt (DS-NR.: 00809-15) bereit gestellt. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach der beigefügten Richtlinie.






zu TOP 11.2
Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-15)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Jahr 2016-2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 80.000,00 €.


zu TOP 11.3
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03495-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans In N 235 - westlich Ravensberger Straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Abs. 1 und § 16. Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S.666, SGV NRW 2023).



zu TOP 11.4
Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis.

12. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 12.1
Benennung von neuen Straßen in Dortmund Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03755-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig :

1. Die neue Erschließungsstraße westlich der Warmbreitbandstraße erhält den Namen:
Kaltbandstraße
2. Die südliche Verlängerung zur Warmbreitbandstraße erhält den Namen:
Warmbreitbandstraße



zu TOP 12.2
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810).
Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.



13. Wirtschaftsförderung

14. Anträge

zu TOP 14.1
Parksituation Kurfürstenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03957-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten geeignete Vorschläge zu machen, durch die das Parken auf dem Mittelstreifen in der Kurfürstenstr. durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden kann.

Begründung: Der als Grünfläche gestaltete Mittelstreifen in der Kurfürstenstr. wird als Parkfläche zweckentfremdet. Die Grünfläche wird hierdurch erheblich beschädigt.


zu TOP 14.2
Ruhender Verkehr Schillerstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03958-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion in der geänderten Form:

Die Verwaltung wird gebeten , durch geeignete Maßnahmen den Parkraum in der Schillerstr. zu ordnen, z.B. könnten Linien auf Gehweg und Fahrbahn angebracht werden, die den Parkraum begrenzen.

Begründung:
Durch häufiges Parken auf dem Gehweg werden Fußgänger behindert.




zu TOP 14.3
Zustand des Spielplatzes an der Haydnstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03956-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Verwaltung wird aufgefordert für die Herrichtung der Bepflanzung des Spielplatzes an der Haydnstraße zu sorgen. Diese soll so gestaltet werden, dass dort keine Brennnesseln wuchern.

Des Weiteren befindet sich auf dem Spielplatz seit mehreren Monaten ein Bauzaun (siehe Fotos). Da kein offensichtlicher Grund erkennbar ist, bitten wir um Berichterstattung und gegebenenfalls um Entfernung des Zauns.



zu TOP 14.4
Verkehrssituation Robertstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03963-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (3) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), der Fraktion Die Linke & Piraten (4) und Herrn Urbanek (AfD) gegen die Stimme von Herrn Borchardt (Die Rechte) nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung:

· erstens eine Einschätzung der Verkehrssituation in der Robertstraße, insbesondere mit Blick auf die Parkraumsituation sowie möglicherweise vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Durchfahrtsverkehr, vorzunehmen und

· zweitens zu prüfen, ob und ggf. welche geeigneten Maßnahmen, auch baulicher Art, zur Verkehrsberuhigung durchgeführt werden könnten.


Um Berichterstattung wird gebeten.

Begründung:

Anwohnerinnen und Anwohner der Robertstraße haben seit einiger Zeit vermehrt auf eine problematische Parkraumsituation, bspw. durch Parken in zweiter Reihe, hingewiesen, sowie insbesondere von gehäuften und deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Durchfahrtsverkehr zu jeder Tageszeit berichtet.



zu TOP 14.5
Bedrohungen der Neonazis gegen den Hauseigentümer des Gebäudes Scharnhorststr. 50
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04040-16)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten (4) und Herrn Urbanek (AfD) gegen die Stimme von Herrn Borchardt (Die Rechte) nachfolgenden Antrag der in der Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verurteilt aufs Schärfste die Bedrohungen der Neonazis gegen den Hauseigentümer des Gebäudes Scharnhorststraße 50, die das Ziel haben, dass der Mietvertrag für das Ladenlokal aufgelöst wird. Sie begrüßt es außerordentlich, dass sich der Vermieter den Einschüchterungsversuchen widersetzt und das Mietverhältnis mit dem Fotografen Hendrik Müller und dem Betreiber des Buch- und Kulturladens Sascha Bender aufrecht erhält.

Die Bezirksvertretung begrüßt die Anmietung des Objektes als Bereicherung der Kultur- und Kreativlandschaft in der Nordstadt. Sie hofft, dass sich der Vermieter weiterhin nicht einschüchtern lässt, auch wenn Sachbeschädigungen gegen seinen Immobilienbesitz erfolgen. Sie bittet den Oberbürgermeister und den Polizeipräsidenten, Vermieter und Mieter zu unterstützen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Neonazis vorzugehen.


15. Anfragen

zu TOP 15.1
Sachstand "Bildungsregion Nordstadt"
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03959-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

Anfragen zur Drucksache 03175-15

S.5-6 1.2 Aktueller Sachstand „Bildungsregion Nordstadt“ – Schulentwicklung in der
Dortmunder Nordstadt
... – S.6 - Alle allgemeinbildenden Schulen verfügen über die für einen geordneten Schulbetrieb ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern. ...

Inwieweit trifft diese Aussage auch für die Sek I und die Sek II der Anne-Frank-Gesamtschule zu?

S.8 Die Schule am Hafen verzeichnet im Vergleich mit anderen Dortmunder Hauptschulen einen überdurchschnittlichen Anteil an Schülerinnen und Schülern, die den mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk erreichen und in eine Schule mit gymnasialer Oberstufe wechseln.

Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an den einzelnen allgemeinbildenden Schulen der Dortmunder Nordstadt im letzten Durchgang einen mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk erhalten haben?

Mit dem Dortmunder Modell wurde im Jahre 2004 ein Kooperationsprojekt im regionalen Bildungsnetzwerk Dortmund zwischen der TU Dortmund und dem Fachbereich Schule aufgebaut, mit dem die sprachliche Kompetenz von Schülerinnen und Schülern gestärkt und verbessert wird. Neben den Nordstadtschulen nehmen weitere Schulen in umliegenden Stadtbezirken teil. Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die Schwierigkeiten in der deutschen Sprache haben. Sie erhalten zusätzlich zum regulären Schulunterricht individuellen sprachlichen und fachlichen Förderunterricht, um ihr Sprachverständnis für den Fachunterricht dauerhaft zu verbessern. Das Projekt bereitet Lehramtsstudierende aller Fächer in enger Theorie-Praxis-Verbindung auf den Umgang mit sprachlich-kultureller Verschiedenheit vor und vermittelt ihnen Grundkompetenzen in der Förderung von Deutsch als Zweitsprache im Fachunterricht.

Läuft das Kooperationsprojekt weiter und wenn ja, bis wann?
Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden bisher gefördert und wie viele dieser Schülerinnen und Schüler kamen aus den Nordstadtschulen?
Gibt es eine Evaluation, wie sich die Förderung für die geförderten Schülerinnen und Schüler ausgewirkt bzw. ausgewirkt hat?

In einer Rahmenvereinbarung zwischen MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum (MIADO- KI) und dem Dezernat für Schule, Jugend und Familie zur Zusammenarbeit im Bereich „Integration durch Bildung“ haben MIA-DO-KI und Fachbereich Schule 2014 vereinbart, partnerschaftlich und kooperativ zum Themenfeld „Integration durch Bildung“ zusammen zu arbeiten.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind durchgängige Sprachbildung, die Beratung und Beschulung von neu aus dem Ausland zugereisten Kindern und Jugendlichen und der Übergang Schule-Arbeitswelt.

Lässt sich näher umschreiben, was unter dem Begriff „durchgängige Sprachbildung“ zu verstehen ist?
Welche Kooperationsmaßnahmen wurden im Bereich „durchgängige Sprachbildung“ ergriffen (Maßnahmen – Zahlen)?
Wie viele Kinder wurden dabei jeweils in den einzelnen Maßnahmen gefördert?

Das Einbinden der Eltern ist ein wichtiges Stärkungselement zum Gelingen der besseren Bildungschancen der Kinder. Bereits im Elementarbereich werden daher Maßnahmen ergriffen, die insbesondere darauf abzielen, die Eltern zu erreichen. Dazu gehört das Programm “Rucksack”. Mit dem Konzept "Rucksack KiTa" soll die Mehrsprachigkeit der Kinder gefördert werden, um ihnen eine soziale und berufliche Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig können Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und gefördert werden. Dies wiederum soll das Selbstbewusstsein der Familien mit Migrationshintergrund stärken: sie arbeiten an dem Programm verantwortlich mit und – S.9 - erfahren mehr darüber, wie wichtig eine Sprachförderung für ihre Kinder ist. Ein weiteres Projekt „Griffbereit“ ist ein Programm, das zum einen auf die Förderung der allgemeinen kindlichen Entwicklung im Alter von eins bis drei abzielt, zum anderen auf die Förderung der Muttersprachenkompetenz.
Griffbereit kann aber auch zweisprachig weitergegeben werden, d.h. die Einweisung in das Material kann in der Muttersprache und in Deutsch erfolgen und beinhaltet in der zweisprachigen Durchführung die Chance der „gelebten Integration“. In gleichem Maße wird die erzieherische Kompetenz der Eltern, zumeist der Mütter, gestärkt. Nicht selten nehmen Mütter nach der Teilnahme an Griffbereit-Gruppen an Sprach- oder Integrationskursen teil.

Wie viele Gruppen gibt es zur Zeit jeweils im Programm „Griffbereit“ und im Programm „Rucksack KiTa“?
Wie hoch ist dabei die prozentuale Abdeckung in der Zielgruppe der Kinder mit Förderbedarf durch die einzelnen Maßnahmen?
Falls es keine vollständige Abdeckung gibt – woran scheitert dies zur Zeit?

Im Projekt „Vorlesepatinnen“ lesen die Mütter Kindern Geschichten in ihren jeweiligen Herkunftssprachen und auf Deutsch vor. Dies findet in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen oder auch Bibliotheken statt. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der „Mehrsprachigen Vorlesepatinnen“ und Weiterqualifizierungsangebote stellen die qualitative Weiterentwicklung sicher.

Wie viele Vorlespartnerinnenstunden gab es in 2015?
Wie verteilen sich diese Angebote auf die Stadtteile und besonders auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen?

S. 17
1.4 Aktueller Sachstand Masterplan Integration
Auf den ausführlichen und in seinen Grundaussagen aktuell gültigen Inhalt zum Sachstand
Masterplan Integration in der Vorlage DS 11532-13 wird Bezug genommen. An dieser Stelle
soll deshalb nur noch einmal auf die Hauptschwerpunkte in der Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Jahre 2014/2015 hingewiesen werden:
Im Bereich „Integration durch Bildung“: Optimierung der durchgängigen Sprachbildung im Handlungsfeld "Bildung" durch Ausweitung und Vernetzung von sprachbildenden Maßnahmen, Angeboten und Programmen.

Welche Maßnahmen, Angebote und Programme der Sprachbildung wurden dabei im Einzelnen ausgeweitet und vernetzt und inwiefern konnte dadurch eine durchgängige Sprachbildung optimiert werden?


zu TOP 15.2
Verstöße gegen Einbahnstraßenregelung Kreuzung Kleist-/Uhlandstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03962-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über vermehrte Verstöße gegen die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Kleist-/Uhlandstraße, aus Richtung Münsterstraße kommend, vor (siehe beigefügte Karte)?
Ist die Beschilderung in diesem Bereich ausreichend oder möglicherweise durch die Anbringung eines zusätzlichen Verkehrszeichens „Verbot der Einfahrt“ zu verbessern?


16. Mitteilungen

zu TOP 16.1
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage
hier: Heroldwiese
(66)
(Drucksache Nr.: 03734-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Schreiben von StA 66 vom 02.02.16 zur Kenntnis.


zu TOP 16.2
Straßenbenennung; Herr Herbert Heldt
Schreiben StA 66
(Drucksache Nr.: 11248-13-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Schreiben von StA 66 vom 09.02.16 zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Benennung einer Straße nach Herbert Heldt nicht mehr erforderlich ist, da die Antragstellende Firma „Heldt“ ihren Firmensitz nicht mehr in Dortmund hat.


zu TOP 16.3
Dateianhänge in Freien und Quelloffenen Formaten
Beantwortung einer Anfrage (Dez3)
(Drucksache Nr.: 01534-15-E4)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Schreiben der Frau StR’in Jägers vom 10.02.16 zur Kenntnis.


zu TOP 16.4
Baumfällanträge
Mitteilung StA 66 (66)
(Drucksache Nr.: 04016-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Baumfällanträge zur Kenntnis.

Weiter beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt die vorgesehene Fällung von 7 Kirschbäumen in der Feldherrnstraße 28-30 ab. (siehe unten stehenden Text der Fraktion Die Linke & Piraten)

Begründung:
Der Augenschein legt nahe, dass die „ Diagnose Pflanzliche Krankheiten/ Morschungen/ Teil der Krone ausgebrochen“ sich nicht auf alle 7 Bäume beziehen kann.
Die zuständigen städtischen Stellen mögen untersuchen, ob und wenn ja welche der Bäume wirklich so irreversibel geschädigt sind, dass sie entfernt werden müssen. Für die entfernten Bäume sollen in die Baumgruppe passende Ersatzpflanzungen an Ort und Stelle vorgenommen werden.
Begründung hierfür: Die 7 Bäume sind keine Einzelexemplare, sondern erkennbar eine Gruppe, die als gestaltendes Element vor das Gebäude 28-30 platziert wurde. Eine Entfernung würde diesen Ort visuell deutlich ärmer erscheinen lassen.



zu TOP 16.5
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage
hier: Fredenbaumpark
Schreiben StA 66 (66)
(Drucksache Nr.: 04015-16)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage vom 11.02.16 zur Kenntnis.




zu TOP 16.6
Eisengießerbrunnen
(Dez2)
(Drucksache Nr.: 02522-15-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Schreiben des Herrn StR Stüdemann zur Kenntnis und lehnt eine Kostenübernahme durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig ab.

Der „Eisengießerbrunnen“ ist Kunst im öffentlichen Raum. Daher sieht die Bezirksvertretung die Verwaltung vorrangig in der Verantwortung und bittet das zuständige Fachamt (Denkmalbehörde), darum eine geeignete Finanzierung aufzuzeigen.




Dr. Ludwig Jörder Siegfried Borchardt Jürgen Göken
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksver- Schriftfüher
tretung