Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 05.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Thiel i.V. für Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Heidkamp i.V. für Rm Renkawitz
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Uhlig i.V. für Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Tekin– Integrationsrat - abwesend -

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.

Herr Zilian 10/FBL
Herr Plätz, 11/FBL
Herr Müller, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Schulz, FB 3
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Frau Hülsmann, 11/2
Frau Aissen, 11/3
Herr Sanders, 11/3
Frau Fitzen, 40/5
Herr Piechota, 50
Frau Hoffmann, 50/7
Herr Walter, 80/BIS
Frau Bonan, 1/GB III
Herr Kneisel, 61/2
Herr Kruse, 33/FBL
Herr Dahmen, 3/Dez
Herr Konzack, 10/A1
Herr Baumbach, 10/T1
Herr Gerke, 10/T1
Frau Hoffmann, 50/7


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 05.09.2019, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.06.2019


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14703-19)

3.1.2 Zweite Evaluation und Weiterentwicklung des Ideenmanagements "Inspiration"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14551-19)

3.1.3 Befristete Arbeitsverhältnisse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15007-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15007-19-E1)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)

3.2.2 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

3.2.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14353-19)

3.2.4 Baustellenkoordination
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14493-19)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 06.06.2019 erhalten.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

4.2.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)


4.2.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)

4.2.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

4.2.5 Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14968-19)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tölch benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.2.5 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.06.2019

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Fragen seiner Fraktion auf Seite 17 und Seite 19 noch offen seien. Er bittet darum, die Beantwortung mit dieser Niederschrift nachzuholen.

Seite 17 siehe Anlage 1
zu TOP 3.2.3
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019 (Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13819-19-E2)

Seite 19 siehe Anlage 2
zu TOP 3.2.6
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13832-19)

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.06.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14703-19)

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bezieht sich auf Seite 21 der Anlage. Bezüglich der Raumbedarfe fragt er nach, wo räumlich mit dem ZAK gestartet werden solle, bzw. ob dafür alles geklärt sei, damit es dann pünktlich losgehen könne.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße. Sie fragt bezüglich der Betreuungssituation nach, ob man möglicherweise doch nochmal mehr Motivationsanreize schaffen müsse, dass die Beschäftigten sich noch mehr in die Ausbildungstätigkeit einbringen? Weiterhin bitte sie um eine Abgrenzung des ZAK zum Studieninstitut Ruhr. Zur Konzeption rege sie an, den Fokus auch auf das Halten der fertig Ausgebildeten, im Hinblick auf die Perspektive von Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, zu legen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um praktische Beispiele, wie Barcamps oder Coffee-Lectures bei der Stadtverwaltung aussehen könnten.

Herr Uhr (Stadtrat) teilt im Hinblick auf den demographischen Wandel mit, wie wichtig es ist, das zukünftige Fachpersonal für diese Verwaltung selber auszubilden und die Beschäftigten innovativ weiterzubilden. Die Abgrenzung zum Studieninstitut stelle sich so dar, dass das Studieninstitut für die theoretische Ausbildung der Auszubildenden und Anwärtern im mittleren Dienst zuständig sei. Das ZAK sei für die fachpraktische Ausbildung zuständig. Bezüglich der Raumbedarfe, werde derzeit im Hochdruck an einer entsprechenden Vorlage gearbeitet, die zeitnah zur Beratung vorgelegt werde.

Frau Hülsmann (11/2) gibt zur Betreuungssituation der Auszubildenden zu den Praxisanleitern in der Verwaltung an, dass die Ausbildung 1:1 das bevorzugte, beste und übliche Ausbildungsmodell bleiben solle. Im Hinblick auf Altersfluktuation und Raumbedarfe in den Fachbereichen habe man auf der einen Seite wegbrechendes Personal, dies stünde den extrem wachsenden Ausbildungszahlen gegenüber. Dazu komme, dass die Fachhochschule und das Studieninstitut Ruhr in den Sommermonaten Ferien/Semesterferien habe und alle Azubis der drei Ausbildungsjahre gleichzeitig in der Verwaltung einen Platz benötigen. Daraus ergebe sich ein Engpass, den man zukünftig über das ZAK auffangen werde.
Im Bereich der Kompetenzen sollen die Auszubildenden und Beschäftigten, im Hinblick auf die Personalentwicklung / Fortbildungsprogramme individuell beraten werden. Weiterhin werden extern eingestellte Mitarbeiter dort in 3 Tagen einen Rundumblick über den Verwaltungsaufbau und die Gremien bekommen. Dies könnte man sich auch gut als e-Learning vorstellen.
Ein Barcamp müsse man sich so vorstellen, dass zu einem Thema ein kurzer theoretischer Input gegeben werde und die Teilnehmenden dann selbst bestimmen, welche Themenblöcken es gibt und in welchen sie sich einbringen. Ein Barcamp lebe von der aktiven Mitarbeit der Teilnehmenden selbst. Es gibt kein vorgefertigtes Raster für diese Schulungssequenz, aber die Erfahrung ist, dass die Teilnehmenden ein konkretes handhabbares Ergebnis erzielen.
Coffee-Lectures seien Qualifizierungen für einen kleinen Personenkreis zu einem Thema. Die Schulungssequenz geht so lange, wie man braucht um eine Kaffeetasse zu leeren und werde in einem Frage/Antwort-Dialog durchgeführt. In Universitäten und Bibliotheken sei dies mittlerweile eine oft gewählte Form der Weiterbildung.

Herr Ossau (FDP-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Berufsbildungsgesetz klare Vorgaben mache, was das Verhältnis von ausbildenden Personen und Auszubildenden angehe.
Und stellt dazu folgende Frage: Wie viele Mitarbeiter* innen haben tatsächlich die Ausbildereignung und wie viele sind als Ausbildungsbeauftragte eingesetzt? (Aufgeschlüsselt und nur bezogen auf die duale Ausbildung.)


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines „Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen“ (ZAK) zur Bildung von 30 bzw. 50 Praxisplätzen für Nachwuchskräfte sowie weitere Maßnahmen der Personalentwicklung.


Im Nachgang zur Sitzung beantwortet Frau Hülsmann die Nachfrage von Herrn Ossau wie folgt:

Ein wichtiges und unverzichtbares Element bei der Ausbildung von Nachwuchskräften ist die persönliche Betreuung durch Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund während der Praxiseinsätze.

Das Personal- und Organisationsamt verfolgt laufend das Ziel, die Anzahl der Ausbilder*innen und Praxisanleiter*innen auf einem hohen Niveau zu halten und im Hinblick auf die steigenden Auszubildendenzahlen noch weiter auszubauen.
Nicht zuletzt hierfür wurde seinerzeit das Konzept zur „Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund" entwickelt.
Wertschätzende Elemente, wie ein Zertifikat, die Möglichkeit zur Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen oder die Anerkennung der Ausbildung als festen Bestandteil der zu erledigenden Aufgaben und der damit verbundenen Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes anhand von Stellenanteilen, sollen zur Motivationssteigerung aktiver und zukünftiger Ausbilder*innen und Praxisanleiter*innen nachhaltig beitragen.

Zurzeit sorgen 243 Kollegen*innen im Verwaltungsbereich und 98 Kollegen*innen im gewerblich-technischen Bereich für die Nachwuchsbetreuung bei der Stadtverwaltung Dortmund.
Der Großteil der Praxisanleitungen im Verwaltungsbereich ist dabei insbesondere im Bereich der dualen Studiengänge wie Bachelor of Laws (Rechtswissenschaften), Bachelor of Arts (BWL oder Verwaltungsinformatik), Bachelor of Science (Facility Management oder Systemtechnik) gemäß den jeweils geltenden Vorschriften in enger Abstimmung mit den Fachhochschulen bzw. Kammern, z. B. bei ausbildungsintegrierten Studiengängen wie beispielsweise „Bachelor of Science Schwerpunkt Systemtechnik inkl. Ausbildung zur*zum Fachinformatiker*in", eingesetzt.

Um eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Berufskammern, welche die entsprechenden Abnahmen und Eintragungen vornehmen. Außerdem wird den hohen Anforderungen der verschiedenen Ausbildungsverordnungen, insbesondere auch im Rahmen von dualen Studiengängen, stets Rechnung getragen. Bei über 60 Ausbildungsberufen sind die Anforderungen an Ausbilder*innen und Praxisanleitungen je nach Ausbildungsverordnung bzw. in den dualen Studiengängen sehr unterschiedlich.

Ebenfalls haben einige Beschäftigte, so auch im Bereich 11/2-Personalentwicklung und Ausbildung- im Rahmen einer freiwilligen Qualifizierung die 90 Unterrichtseinheiten umfassende „Ausbildereignung“ bei der Industrie- und Handelskammer absolviert und bringen so ihr Wissen im Rahmen einer qualifizierten Ausbildung ein.

Als weitere, der Qualitätssicherung und –steigerung dienende Maßnahmen, qualifiziert der Bereich 11/2 - Personalentwicklung und Ausbildung neue Ausbilder*innen und Praxisanleiter*innen durch zahlreiche Seminare. So umfasst das vielfältige Seminarangebot beispielsweise die Seminarmodule „Einstieg für Ausbilder*innen" oder „Wie kommuniziere ich richtig mit Auszubildenden?" sowie die „Abnahme bzw. Durchführung von Modulprüfungen (FHöV NW)".
Solche, speziell auf die Ausbildungstätigkeit ausgerichteten Schulungsmodule, sind teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig zu besuchen.

Darüber hinaus wurde im Jahr 2018 eine eigens für die im gewerblich-technischen Bereich tätigen Ausbilder*innen organisierte und konzipierte Schulungsveranstaltung zum Thema „Richtiger Umgang mit Auszubildenden im gewerblich-technischen Bereich“ durchgeführt.

Abgerundet wird das Qualifizierungsangebot durch die zahlreichen Fortbildungsangebote der umfangreichen „Personalentwicklungsdatenbank".




zu TOP 3.1.2
Zweite Evaluation und Weiterentwicklung des Ideenmanagements "Inspiration"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14551-19)

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, zu gegebener Zeit eine weitere Evaluation zu erhalten.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt nach, woran es meistens scheitere, dass Vorschläge nicht umgesetzt werden können?

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt ebenfalls an, dass aufgefallen sei, dass nur ein geringer Anteil umgesetzt werde. Sie fragt nach, ob es Anerkennungsprämien für Ideen gäbe, die im Prinzip gut seien, aber aus bestimmten Gründen nicht umsetzbar sind um ein Signal zu geben, dass das Einbringen von Ideen gewünscht werde? Weiterhin bitte Sie darum das Prämierungsschema umsetzbarer Ideen darzustellen.

Frau Hülsmann (FB 11) erklärt, dass Vorschläge, wie z.B. Einführung des doppelseitigen Drucks oder die Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung, immer mal wieder aus der Belegschaft eingebracht werden, aber bereits geprüft wurden. Das System müsse dahingehend transparenter sein, welche Vorschläge schon geprüft sind und aus welchen Gründen sie nicht oder noch nicht umsetzbar seien.
Im Prämiensystem stelle es sich so dar, dass auch die nicht umsetzbaren Ideen wertschätzend kommuniziert werden. Hierbei werde auch der Wirkungskreis der Idee berücksichtigt. Weiterhin gäbe es eine Ehrungsfeier durch den Oberbürgermeister und Berichterstattung in der Mitarbeiterzeitschrift.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Evaluation zum Ideenmanagement bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Weiterentwicklung des Ideenmanagements.


zu TOP 3.1.3
Befristete Arbeitsverhältnisse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15007-19)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15007-19-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
dem „Personal- und Organisationsbericht 2018“ ist auf Seite 35 zu entnehmen, dass nahezu 40% der in 2017 erfolgten Einstellungsmaßnahmen in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben befristet erfolgte. Bei vollzeitverrechnet 307,54 Weiterbeschäftigungen nach vertraglichem Fristablauf gab es 177,81 Entfristungen. Weitere Informationen zu befristeten Arbeitsverhältnissen sind dem „Personal- und Organisationsbericht 2018“ nicht zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Gesamtzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge in der Kernverwaltung, den städtischen Gesellschaften, Eigenbetrieben und der Sparkasse Dortmund?

2. Welche sachlichen Gründe werden vorwiegend zur Rechtfertigung der befristeten Arbeitsverträge angeführt?

3. Wie groß ist die Zahl, wie hoch ist der Anteil befristeter Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Kernverwaltung, den städtischen Gesellschaften, Eigenbetrieben und der Sparkasse Dortmund?

4. Der „Personal- und Organisationsbericht 2018“ weist auf Seite 54 für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe 209,54 vollzeitverrechnete Ausbildungsübernahmen aus. Wie hoch ist dabei der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen? Wie stellen sich die betreffenden Zahlen in den städtischen Gesellschaften und der Sparkasse Dortmund dar?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die CDU-Fraktion nimmt Bezug auf den „Personal- und Organisationsbericht 2018“.
Der Personal- und Organisationsbericht 2019 ist für die Ausschusssitzung im Oktober 2019 vorgesehen. Aus diesem Grund sind in dieser Beantwortung die aktuellen Daten aus dem Jahr 2018 aufgeführt. So lässt sich auch eine Entwicklung der Einstellungsmaßnahmen von 2017 zu 2018 feststellen.
Wie aus dem Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund hervor geht, ist die Stadt an einer Vielzahl von Gesellschaften beteiligt, jedoch liegen Informationen zu den dortigen Arbeitsverhältnissen hier nicht vor.
Die abgebildeten Kennzahlen beziehen sich auf die Kernverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Dortmund.

Zu den Fragen der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Folgende Übersicht enthält die Gesamtzahl und den Anteil der befristeten und unbefristeten Arbeitsverträge bei Einstellungsmaßnahmen für das Stammpersonal der Stadt Dortmund.
Das Stammpersonal berücksichtigt alle Beschäftigten der Kernverwaltung und Eigenbetriebe, ausgenommen sind Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Beurlaubte und Mitarbeiter/-innen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (ATZ) sowie des Jobcenters.

Die Darstellung erfolgt analog zum Personal- und Organisationsbericht 2018 vollzeitverrechnet, das heißt, unter Berücksichtigung der Teilzeitfaktoren der Beschäftigten.


Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Anteil der befristeten Einstellungen von 40%, auf 36,5%.
Betrachtet man den Personalbestand im Stammpersonal der Stadt Dortmund insgesamt im Dezember 2018 so zeigt sich, dass insgesamt 3% der Beschäftigten befristete Arbeitsverträge haben.



Zu Frage 2)
Die sachlichen Gründe, die vorwiegend zur Einstellung mit befristeten Arbeitsverträgen führen, sind vorübergehende Personalbedarfe die durch kurzfristige Tätigkeiten (Bsp.: Wahlhelfer/-innen) und Projekte entstehen oder durch Vertretungen zum Beispiel für in Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubungen oder Krankheit befindliche Mitarbeiter/-innen.

Zu Frage 3)
Der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines Sachgrundes kann maschinell nicht ausgewertet werden. Eine Sichtung aller befristeten Arbeitsverträge (300 absolut im Personalbestand bzw. 176 absolut/vollzeitverrechnet 133,65 s.o. bei den Einstellungsmaßnahmen) würde einen sehr hohen Aufwand verursachen, der sich kurzfristig nicht ermöglichen ließe, zumal auch dezentrale Bereiche eingebunden werden müssten.
Der Zweck der sachgrundlosen Befristung (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG), der mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) eingeräumt wurde, ermöglicht einerseits Arbeitgebern auf unsichere und schwankende Auftragslagen und wechselnden Bedingungen durch Neueinstellungen flexibel reagieren zu können, andererseits dient das befristete Arbeitsverhältnis Beschäftigten als Alternative zur Arbeitslosigkeit und oftmals als Brücke zur Dauerbeschäftigung. Die Gesetzesnorm gilt für öffentliche Arbeitgeber ebenso wie für private Arbeitgeber (siehe auch Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) 7 AZR 190/14 vom 09.09.2015). Das Gesetz enthält Schutzvorschriften, die eine Kettenbefristung ausschließen.
Die Stadt Dortmund nutzt die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur, wenn keine Möglichkeit zu einer unbefristeten oder befristeten Einstellung mit Sachgrund besteht. Der überwiegende Teil der zuvor sachgrundlos befristet Beschäftigten wird in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Bei den in 2018 vorgenommenen Vertragsverlängerungen in Höhe von 261,62 vzv. insgesamt (mit und ohne Sachgrund) konnten über 70 % (184,98 vzv.) Entfristungen vorgenommen werden.
Von den 179 absolut befristet eingestellten Beschäftigten im Jahr 2016 konnten bis Juli 2019 insgesamt 118 (66 %) unbefristet übernommen werden. Sechs Befristungen bestehen weiterhin, dabei handelt es sich um befristete Einätze im Eigenbetrieb Kultur. Von den 55 ausgetretenen Mitarbeiter/-innen haben 18 ordentlich gekündigt und 36 Verträge sind abgelaufen. Bei den Vertragsabläufen handelte es sich überwiegend um Beschäftigte der Gebäudereinigung und um Erzieher/-innen bei 57/Fabido. Des Weiteren befanden sich die Ausgetretenen in befristeten Projekten bzw. es handelte sich um studentische Hilfskräfte, die befristet ausgeholfen haben. In einem Fall wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Zu Frage 4)
Im Jahr 2018 wurden vollzeitverrechnet 146,65 (148 absolut) Auszubildende übernommen. Der Anteil an befristeten Ausbildungsübernahmen betrug rund 10 % (16 absolut). Hierbei handelte es sich um 13 Beschäftigte in der Kombi-Ausbildung, die im Anschluss an die gewerblich-technische Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst zum/zur Brandmeisteranwärter/in im feuerwehrtechnischen Dienst eingestellt wurden. Drei Befristungen wurden verhaltensbedingt ausgesprochen.


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt zu den befristeten Verträgen bei den Erzieherinnen bei FABIDO, was die Gründe dafür seien, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen nicht unbefristet eingestellt werden? Man habe einen ungeheuren Mangel an Erzieherinnen und der Markt sei leer.
Handele es sich vorwiegend um verhaltensbedingte Gründe? Der Bedarf sei offensichtlich da und sie wundere sich darüber, dass es hier zu befristeten Verträgen sowie zum Auslaufen von Verträgen käme.

Herr Uhr sagt zu die Beantwortung der Frage schriftlich nachzureichen (Anlage 3).

Herr Tölch (SPD-Fraktion) berichtet, dass in dem Bereich, wo er beruflich tätig sei ein Tarifvertrag geschlossen wurde, der vorsehe, dass keine sachgrundlosen Befristungen mehr vorgenommen werden. Wenn doch sachgrundlos befristet würde, dann nur mit einer Begründung gegenüber der Personalvertretung. Man könne für die Verwaltung ebenfalls anregen die sachgrundlose Befristung stärker unter die Kontrolle der Personalvertretung zu stellen. Dadurch könne man die Verwaltung verpflichten detailliert Stellung zu beziehen, warum in einem bestimmten Fall eine sachgrundlose Befristung gerechtfertigt sei, anderenfalls sei ein Sachgrund zu benennen. Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn Personalverwaltung und Personalvertretung sich hierzu weitere Gedanken machen.
Er gibt zu bedenken, was für Auswirkungen für die Menschen entstünden, die befristet beschäftigt seien. Junge Familien hätten erschwerte Bedingungen Kredite o.ä. abzuschließen, wenn sie nur befristet beschäftigt seien.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Schulversuch nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (Kurzbezeichnung RBZ-Dortmund)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14825-19)

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion an und bittet die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 3.2.2
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die nächste Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes
auf die Zielregion Innenstadt Ost/Innenstadt West.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr realisiert werden kann.


zu TOP 3.2.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
nachträgliche Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14353-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 04.07.2019 nachträglich zur Kenntnis:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.


zu TOP 3.2.4
Baustellenkoordination
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14493-19-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 06.06.2019 vor:
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt.

Zu 1.: Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hinsichtlich der Einrichtung von 2 vzv Planstellen
für die Konzeptionierung und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination trat die
entsprechende Organisationverfügung zum 09.08.2018 in Kraft, mit der die beiden Planstellen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eingerichtet wurden. Für die Konzepterstellung, die
Leitung des Einführungsprojektes sowie für die künftige Leitung der stadtweiten Baustellenkoordination auf der einen sowie den Aufbau und die Betreuung des neuen IT-Systems auf der anderen Seite, konnten die Planstellen zum 01.01. bzw. 15.01.2019 besetzt werden.
Aufgrund der geforderten hohen Spezifikation im Bereich des Verkehrswesens bzw. der
Geoinformatik erfolgte eine externe Besetzung.

Zu 2.: Auf Einladung der Bezirksvertretung Aplerbeck erfolgte am 25.06.2019 durch die
Baustellenkoordinatoren eine mündliche und schriftliche Berichterstattung über geplante
Baumaßnahmen in der Bezirksvertretung Aplerbeck.
Weitere Einladungen zu Berichterstattungen in politischen Gremien erreichten uns bislang
nicht. Gegebenenfalls kommen wir diesen aber gerne nach.

Zu 3.: Die Baustellenkoordinatoren haben mehrfach an Abstimmungsrunden teilgenommen
bzw. solche initiiert. Benannte Runden sind die Verkehrsbesprechung im Hause der DSW21,
die Koordinierungsrunde für Straßenbaumaßnahmen (KOST -Tiefbauamt,
Stadtentwässerung, DSW21, DEW21, DONETZ und Versorger-) sowie maßnahmenbezogene
Besprechungen zu Baustellen im Stadtgebiet. Derzeit werden durch die
Baustellenkoordinatoren die Planung der Prozesse und die Abstimmung mit den beteiligten
städtischen Tochterunternehmen vorangetrieben. Zu diesem Zwecke wurde eine
„Strategierunde“ der KOST eingerichtet, in welcher die Beteiligten die Einführung der
Software, die Schnittstellen und notwendigen Anpassungen auf struktureller Ebene
abstimmen. Das Ziel ist es, die Ergebnisse dieser Runde in einer gemeinsamen
Absichtserklärung (Letter of Intent) zu bündeln.
Einschätzung zur Wirksamkeit der stadtweiten Baustellenkoordination:
Angesichts einer steigenden Bautätigkeit, einer Zunahme des Verkehrsaufkommens und der
in der Vergangenheit schon angespannten Verkehrssituation in Dortmund, ist eine
ganzheitliche, stadtweite Baustellenkoordination aus Sicht der Verwaltung ein notwendiges
Instrument zur nachhaltigen Verbesserung der angespannten Lage.
Eine Einschätzung zur Wirksamkeit kann auf Grund der Vorlaufzeiträume der
Baumaßnahmen erst als summative Evaluation aussagekräftig getroffen werden, wenn die
entsprechenden neuen Verwaltungsprozesse der Baustellenkoordination das erste Mal
vollständig durchlaufen wurden.
Ausgehend von den Erfahrungen in anderen Städten, welche bereits eine verkehrsbezogene
Baustellenkoordination implementiert haben, ist sowohl eine Optimierung der gemeinsamen
Baustellenausführung als auch eine verbesserte Außenwahrnehmung und -darstellung zu
erwarten.
Die spätere Wirksamkeit wird allerdings wesentlich von den drei Faktoren Personal, digitale
Technik und Fachsoftware abhängen. Personal ist zwischenzeitlich im Einsatz, die
technischen Anforderungen an Hard- und Software sind festgeschrieben und die für die
stadtweite Baustellenkoordination notwendige Hard- und Software wird aktuell beschafft.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.5
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage in die Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 4.2.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.3
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 11.06.2019:

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.


AUSW, 26.06.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung des BPN sowie den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.5
Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14968-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates vom 03.09.2019
(Drucksache Nr.: 14968-19-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

Organisatorische Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten
hier: DS-Nr. 14968-19

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Personal und Organisation wird in seiner Sitzung von den beabsichtigten Maßnahmen der Verwaltung Kenntnis nehmen.

Der Personalrat erlaubt sich, wie folgt Stellung zu nehmen:

Grundsätzlich begrüßt der Personalrat, dass die Fachbereichsleitung der Bürgerdienste versucht, durch organisatorische, personelle oder technische Lösungen die seit Jahren bestehenden unzumutbaren Wartesituationen nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die dort eingesetzten Beschäftigten zu optimieren.

Der Personalrat hat positiv zur Kenntnis genommen, dass zunächst einmal von einer Reduzierung des Personalbestandes Abstand genommen wird, bis sich die Wartesituation dauerhaft verbessert hat. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sind weitere 20 Planstellen im Bereich EWO/Kfz neu zu besetzen. Perspektivisch schließt sich der Personalrat der Einschätzung des Fachbereichsleiters an, dass auch im Jahr 2020 und ggf. darüber hinaus weiterhin mit einer erhöhten Fluktuation nach Beendigung der Bindungsfrist zu rechnen ist.

Auch wenn jetzt Optimierungen angestrebt werden, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen entstehen und wachsen, dass sich die Arbeitssituation dauerhaft verbessern wird.

Hinsichtlich der beabsichtigten organisatorischen Maßnahmen, wie z. B. Bürgerservice am Samstag, weist der Personalrat darauf hin, dass eine Zustimmung zur (befristeten) Samstagsarbeit ausschließlich erteilt würde, wenn die Kolleginnen und Kollegen diese auf freiwillige Basis ableisten. Eine mögliche Zustimmung würde der Personalrat allerdings erst erteilen, sofern die vakanten 20 Planstellen besetzt sind. Mittelfristig darf eine (befristete) Samstagsöffnung der Bürgerdienste nicht zu einer dauerhaften Lösung führen.

Seit Jahren trägt der Personalrat vor, dass das Raumklima – aber auch Lärmbelästigung – im DLZ unzumutbar für die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen ist. Von daher ist der Personalrat besonders glücklich darüber, dass die Fachbereichsleitung sich dieser Thematik und Problematik stellt und an einer Verbesserung des Raumklimas arbeitet. Der Personalrat unterstützt ausdrücklich den Einbau einer Klimaanlage oder vergleichbarer alternativer Systeme. Für diese beabsichtigte bauliche Maßnahme bedankt sich der Personalrat bereits an dieser Stelle.

Hinsichtlich des Technikaustausches erlaubt sich der Personalrat den Hinweis, dass auch im Bereich des Dortmunder Systemhauses ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit das angestrebte Zeitfenster der Bürgerdienste auch eingehalten werden kann.

Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur organisatorischen Ausrichtung zur Gestaltung der Wartesituation bei den Bürgerdiensten sowie die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.



5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt




Schilff Tölch Wosny
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin



(See attached file: Anlage 1 Anfrage CDU_TOP 3.2.3 (02.10.2019).docx)
(See attached file: zu Anlage 1 Schreiben Rybicki Radverkehr.pdf)
(See attached file: Anlage 2 APO_Anfrage CDU_TOP 3.2.6.docx)
(See attached file: Anlage 3 APO_Anfrage Die Linke v. 05.09.19.pdf)