N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 03.06.2020
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 10:00 - 11:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Andrea Hirsch (BUND NRW)

Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)
3. Verwaltung

Frau Terme(60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2)

Frau Perschbacher (60/2)

Herr Stach (60/2)
4.
Berichterstatter

Frau Bonan (1/GB III)
5.
Gäste

Herr Münch (Ratsmitglied)








Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 31. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 03.06.2020, Beginn 10:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

2.2 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

2.3 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

2.4 Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

2.5 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

2.6 Deponie Westfalenhütte
Einzäunung aus Gründen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16802-20)

3. Berichte

Es liegen keine Berichte vor.

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kovac benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.

Jedoch wurde im weiteren Verlauf der Sitzung die Tagesordnungspunkte 2.3 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ und 2.4 Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 2.1 Landschaftsplan Dortmund (Satzung) behandelt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

Herr Dr. Otterbein leitete in den Tagesordnungspunkt ein und stellte kurz die Historie der Erstellung des neuen Landschaftsplanes dar. Herr Dr. Otterbein danke hier den Akteuren aus der Verwaltung sowie auch den Kollegen aus dem Beirat. Hier wurden 25 % der Anregungen aus dem Beirat in der Planung berücksichtigt, 15 % teilweise berücksichtigt und 60 % abgewiesen. Auch wurde auf die hohe ökologische Wichtigkeit des Regenwasserrückhaltebeckens Mengede und Ellinghausen hingewiesen. Diese haben nun den Status eines geschützten Landschaftsbestandteiles. Viele weitere Anregungen des Beirates finden sich in der aktuellen o.g. Vorlage wieder. Klimawandel, Biodiversitätsnotstand und Artenschwund sind heute aktuelle Themen. Auch ist der Erholungsdruck auf die Naturschutzgebiete durch die Bevölkerungsdichte gestiegen. Die Daten, die dem Umweltbericht zu Grunde liegen wären von 1982 bis 2010. Diese Daten hätten jedoch eine hohe Dynamik, vor allem hinsichtlich der klimatischen Veränderungen auch in den geringen Niederschlagsmengen der letzten Jahre. Dieser Wandel hätte sich sehr stark auf die Amphibienarten ausgewirkt.

Beschluss

Der Beirat empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung, den Landschaftsplan als Satzung zu beschließen und hierbei die vom Beirat in seinen Beschlüssen vom 13.4.2015 (Vorentwurf), 28.11.2017 (1. Offenlage) und 10.4.2019 (2. Offenlage) vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen.

In Bezug auf die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete bittet der Beirat, den Vorschlag der Verwaltung in der Weise abzuändern, dass es in den alten 14 Naturschutzgebieten (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg) bei der strikten Anleinpflicht bleibt (s. Beschlüsse des Rates von 2004 und 2005) und in den Waldbereichen der neuen Naturschutzgebiete eine generelle Anleinpflicht eingeführt wird. Aus der Sicht des Beirates ist eine generelle Anleinpflicht gerade in einer Großstadt wie Dortmund mit seiner hohen Hundedichte ökologisch notwendig und rechtlich begründbar. Der Beirat regt darüber hinaus die Herausgabe einer Broschüre mit zugelassenen Auslaufflächen für Hunde an.

Der Landschaftsplan allein kann den zum Teil dramatischen Rückgang der Arten nicht stoppen. Deshalb bittet der Beirat den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, folgende flankierende Maßnahmen vorzubereiten, sodass sie vom neuen Rat beschlossen werden können.

1. Arten- und Biodiversitätskonzept

Der Beirat schlägt ein Arten- und Biodiversitätskonzept vor, an dem das Umweltamt (mit Stadtforst), das Grünflächenamt, die Sport- und Freizeitbetriebe, die Friedhöfe und die Entwässungsbetriebe etc. beteiligt werden. Die Landwirtschaft, der Beirat und die Naturschutzverbände sollten ebenfalls miteinbezogen werden. Die städtischen Liegenschaften können hierfür vorrangig genutzt werden. Pachtverträge sind entsprechend anzupassen. Mögliche Ertragsausfälle sollten den Landwirten ggf. ersetzt werden.

2. Pflege- und Entwicklungskonzept

Für die Pflege der Festsetzungen im Landschaftsplan durch das Umweltamt und städtischer Grünflächen durch das Grünflächenamt (u.a. „Grüner Ring“ um das Westfalenhüttengelände) ist ein erhöhter Aufwand für Sachmittel und Personal erforderlich. Um eine effektive und qualifizierte Pflege dieser Flächen sicherzustellen, schlägt der Beirat eine Zusammenführung der mit der Grünpflege betrauten Ämter in einem eigenen Dezernat vor. Hilfsweise könnte ein übergreifender Personalpool und ein gemeinsamer Gerätepark geschaffen werden (Umweltamt, Grünflächenamt, Sport- und Freizeitbetriebe, Friedhöfe, Entwässerung etc.). Beispiel „Pflege von Obstbäumen“: Hier könnten das Personal unabhängig vom Standort der Obstbäume auf Streuobstwiesen, Parks und Straßenrändern qualifiziert und dadurch Synergieeffekte genutzt werden. Hierbei können die Erfahrungen der Biologischen Station, u.a. im Kreis Unna genutzt werden.
Darüber hinaus regt der Beirat die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz an:


Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen.
3. Maßnahmen zur Vernetzung der ökologischen Kernzonen

Zur Vernetzung der Naturschutzgebiete als ökologische Kernzonen sollten neben Anpflanzungen und der Anlage herbizidfreier Ackerrandstreifen geprüft werden, ob wenig befahrene Straßen und Wege im Freiraum für den Kfz-Verkehr gesperrt werden können, wie dies erfolgreich z.B. bei der Eichwaldstraße, Aplerbecker Waldstraße und Höfkerstraße realisiert wurde. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksvertretungen, denen der Beirat seine Mitarbeit anbietet. Weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Grünbrücken und Amphibientunnel sind zu prüfen.

4. Überarbeitung der ökologischen Waldpflegegrundsätze

Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat die Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten sein.

5. Ausschilderung der Naturschutzgebiete

Die bisher üblichen Erläuterungsschilder zu den Ver- und Geboten unter den NSG-Schildern sollten an den Hauptwegen wieder angebracht werden. Hierbei könnten die Schilder des Kreises Unna als Muster verwendet werden. Die zugelassenen Wege im Wald der NSGs sollten mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. An den Eingängen zum Wald sollte ein Übersichtsplan mit den Wegen aufgestellt werden.

6. Anpassung des Flächennutzungsplans

Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.


zu TOP 2.2
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der IGA 2027 als Aufwertung für den Emscherbereich nordwärts und bezieht sich dabei auf seinen Beschluss vom 20.11.2019.

Die IGA 2027 bietet eine große Chance, innovativ Biodiversität, Artenschutz und Nachhaltigkeit in Dortmund in Zeiten von Klimawandel und Artensterben zu verwirklichen. Die IGA könnte so zu einem Vorzeigeprojekt für die Integration zwischen Siedlungs- und Gewerbegrün und Biotopen im Außenbereich werden.

Dies ist allerdings in der Umsetzungsmachbarkeitsstudie bisher wenig erkennbar. Stattdessen werden z.T. Konzepte verfolgt, die inzwischen überholt sind. Dass es auch anders geht, zeigte u.a. die Landesgartenschau 2017 in Bad Lippspringe.

Vorbild kann auch der Phoenix-See sein, wo die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Naherholung, Klimaanpassung sowie Schaffung von Wohnraum für den Menschen und Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt wurden. Teile der Wege am Nordufer des Sees wurden zur Vermeidung von Störungen für die Öffentlichkeit gesperrt.

Aus Sicht des Beirates ist der Erhalt wertvoller Biotope der Industrienatur sehr wichtig. Diese dürfen nicht von Gartenbereichen oder Waldanpflanzungen überplant werden.

Der Bereich der renaturierten Emscher, der ein wichtiger Teil des Biotopverbundes ist, darf durch bauliche Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden.

Zudem muss der Artenschutz im Rahmen der Planung beachtet werden. Vorhandene Rückzugsräume für besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten dürfen nicht geplanten Freizeiträumen zum Opfer fallen.

Als nicht ausgereift sieht der Beirat das bisher vorgestellte Mobititätskonzept zwischen den Städten an. Hier müssen bis 2027 kreative Lösungen entwickelt werden, in denen die geplante Verkehrswende deutlich wird. Die Schaffung großer temporärer Parkplatzflächen sollte zur IGA-Eröffnung nicht mehr zeitgemäß sein.

Ergänzend spricht der Beirat folgende Empfehlungen aus:
Ø Vor sämtliche größeren geplanten Eingriffen, z.B. für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ sind Artenschutzgutachten sind zu erstellen.
Ø Die Planung muss intensiv durch die Untere Naturschutzbehörde begleitet werden. Hierfür sind entsprechende personelle Ressourcen zu schaffen
Ø Da sich die Auswirkungen des Klimawandels bis 2017 deutlich verstärken werden, muss dies entsprechend berücksichtigt werden.
Ø Das Biotop-Verbundsystem der Emscher mit den Zuflüssen sollte als Rückgrat für die Entwicklung genutzt werde. Es sollte erhalten und ausgebaut werden. Der Emscherabschnitt zwischen Hafen und Ellinghausen gilt als „Hotspot“ mit großer Artenvielfalt.
Ø Grundsätzlich sollten auch kleinere vernässte oder sumpfige Flächen im Siedlungsgebiet, z. B. im Bereich des ehemaligen HSP-Geländes, in Hinblick auf die klimatische Entwicklung als Retentionspotenzial und Versickerungsfläche für Niederschlagswasser geschützt bleiben – Bsp. Klimainsel in Dorstfeld.
Ø Der Emscherweg sollte als zentrale regionale Wegeverbindung möglichst durchgängig mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut werden und als gewässerbegleitender Weg nur einseitig geführt werden, um nicht beide Uferbereiche zu beeinträchtigen.
Ø Bei der Überplanung des Kokereigeländes „Hansa“ sollte das historische, denkmalgeschützte Emscherpumphaus mit einbezogen werden. Die Wasserbecken der Kokerei Hansa müssen wieder naturnah gestaltet werden, um den Amphibien und Libellen ihren Lebensraum zurückzugeben. Die eingesetzten Koikarpfen sind zu entfernen.


Ø Brückenbauwerk "Haldensprung“: Als Alternative zur geplanten Wegführung vom Kokereigelände zum Deusenberg, die über eine neu zu bauende Brücke „Haldensprung“ über die vielbefahrene Bundesbahngleisanlage vorgesehen ist, sollte der Weg über die Lindberghstraße, unter der vorhandenen Brücke zum Deusenberg führen. Empfehlenswert wäre es, den Weg als Insekten- und/oder Schmetterlings-lehrpfad zu gestalten. Der Beirat spricht sich gegen das Brückbauwerk aus, da es zu einer Beunruhigung der Rückzugsorte am Deusenberg führen würde.
Ø Deusenberg mit Westflanke: Auf dem Deusenberg brüten die sehr selten gewordenen Feldlerchen und Wiesenpieper. Zur Verdeutlichung: 2018 wurden in Dortmund nur noch 27 Brutpaare der Feldlerche registriert. Der Wiesenpieper tauchte nur mit 7 registrierten Brutpaaren auf und ist in Dortmund vom Aussterben bedroht. Der Deusenberg wird von Zug- und Wintervögeln als Brutplatz und Nahrungsquelle angeflogen. Im Frühling und Sommer dient er vielen seltenen Schmetterlingen (u. a. dem Schwalbenschwanz) zum „Hilltopping“ (als Treffpunkt für den Paarungstanz), anschließend werden die Eier an die Futterpflanzen geklebt. Unter diesen Gesichtspunkten sollte sich die Vegetation weiterhin entwickeln können und gefördert werden. Zurzeit werden Teile des Deusenbergs von Schafen beweidet und gemäht.
Ø Ziel sollte hier eine behutsame Aufwertung sein, ohne die bestehenden Verhältnisse zu beeinträchtigen. Die Freizeitnutzung muss im Einklang mit dem Artenschutz und Biodiversität stehen. Aktuell gibt es kaum Störung des Gebietes östlich des Deusenbergs, daher sollte bei der Planung der Wegeführung und Entwicklung von Angeboten/Attraktionen hier Rücksicht genommen werden.
Im Konzept zur Lenkung der Besucherströme sollten, z.B. attraktive Aussichtspunkten über zentrale Hauptwege angesteuert werden und im Zuge dessen, ein kleinteiliges Netz aus Nebenwegen vermieden werden (Bsp.: Beversee in Bergkamen).


zu TOP 2.3
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Die im artenschutzrechlichen Konzept vom Gutachter vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen müssen im Vorfeld realisiert werden, damit den Zielarten (z.B. der Kreuzkröte) nicht wie beim Ausgleich zur Westfalenhütte (Drucksache Nr. 16843-20) bzw. beim Ausgleich zur ehemaligen Sinteranlage (Drucksache Nr.: 17172-20) ungeeignete Ersatzlebensräume angeboten werden.
2. Da es im Dortmund kaum noch die Möglichkeit gibt, Waldersatzflächen zu finden, sollte die bestehende Waldfläche von 16.000 m² erhalten bleiben. Dies gilt auch für die erwähnte Platanenreihe (S. 47).
3. Die Vision der Thelen Gruppe für „SMART RHINO“ sieht ein innovatives Entwässerungssystem aus einer neu zu errichtenden Wasserlandschaft mit einer offenen Wasserführung und Teichanlagen vor. Dies wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt. Auf eine ökologische Gestaltung der Teiche sollte geachtet werden.
Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.


zu TOP 2.4
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Erarbeitung um die Berücksichtigung folgender Punkte:
4. Die im artenschutzrechlichen Konzept vom Gutachter vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen müssen im Vorfeld realisiert werden, damit den Zielarten (z.B. der Kreuzkröte) nicht wie beim Ausgleich zur Westfalenhütte (Drucksache Nr. 16843-20) bzw. beim Ausgleich zur ehemaligen Sinteranlage (Drucksache Nr.: 17172-20) ungeeignete Ersatzlebensräume angeboten werden.
5. Da es im Dortmund kaum noch die Möglichkeit gibt, Waldersatzflächen zu finden, sollte die bestehende Waldfläche von 16.000 m² erhalten bleiben. Dies gilt auch für die erwähnte Platanenreihe (S. 47).
6. Die Vision der Thelen Gruppe für „SMART RHINO“ sieht ein innovatives Entwässerungssystem aus einer neu zu errichtenden Wasserlandschaft mit einer offenen Wasserführung und Teichanlagen vor. Dies wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt. Auf eine ökologische Gestaltung der Teiche sollte geachtet werden.
Des Weiteren regt der Beirat an, eine Vertreterin/einen Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes zur Erarbeitung der weiteren Planungen im Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ mit einzubeziehen.


zu TOP 2.5
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.


zu TOP 2.6
Deponie Westfalenhütte
Einzäunung aus Gründen des besonderen Artenschutzes gemäß §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16802-20)
Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Enthaltung wie folgt:

Der Naturschutzbeirat begrüßt die Maßnahme der Verwaltung, die Deponie Westfalenhütte neu einzuzäunen. Schon in der Sitzung am 12.08.2009 hatte sich der Beirat in einem Beschluss wie folgt geäußert: „Das Gelände sollte wegen möglicher Störungen für Fauna und Flora wie bisher für die Öffentlichkeit nicht betretbar sein (Fernhalten von freilaufenden Hunden und Grillplätzen etc). Der südlich des NSG Kirchderner Wäldchen befindliche Zaun sollte aus diesem Grund erhalten bleiben.“

Es folgen zahlreiche Gespräch mit thyssenkrupp Steel und der Verwaltung. Zudem fand 2012 eine Exkursion des Beirats auf die Fläche statt.

Aus den Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat sich gezeigt, dass gerade eingezäunte bzw. unzugängliche Bereiche als optimale Rückzugsorte für die Entwicklung geschützter Arten dienen. So konnte sich im Regenrückhaltebecken Feineisenstraße die größte Ringelnatterpopulation in Dortmund etablieren.

Bei aller Zustimmung muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Einzäunung nur ein kleiner Baustein für die Erhaltung der besonders geschützten Arten, wie z.B. der Kreuzkröte ist. Wesentlich ist in Zukunft ebenfalls, z.B. den Zustand der Laichgewässer und die Pflege der Fläche zu optimieren. Aufgrund der Beschaffenheit der Halden muss hier eine bauliche Anpassung der Laichgewässer an das Klima stattfinden, da sonst eine Reproduktion der Kreuzkröte durch das vorzeitige Austrockenen der temporären Gewässer nicht mehr möglich ist. Flache Betonbecken sind in diesem Fall geeigneter als Schotterteiche mit einer Bentonitabdichtung, die zu Wasserverlusten führt.

Der Beirat hofft, dass die nun beschlossene Einzäunung ein Paradebeispiel für weitere Flächen wird. Hier ist z. B. die Halde Hympendahl auf Phoenix West zu nennen. Das Aufstellen von Schildern hat erfahrungsgemäß keine ausreichende Wirkung, um die störanfälligen Arten nachhaltig zu schützen.


3. Berichte

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Ehrung/Danksagung
Herr Dr. Otterbein gratulierte dem stellvertretende Beiratsmitglied Herr Bruno Schreurs im Namen des Beirates für seine, am 28.02.2020, erhaltene Auszeichnung des „Bundesverdienstkreuz am Bande“ u.a. für seine Verdienste im Naturschutz.
Des Weiteren bedankte sich Herr Dr. Otterbein bei der Verwaltung für die Schenkung des Buches Dortmunder Vogelwelt an die Beiratsmitglieder.

Biodiversitätsnotstand
Herr Dr. Otterbein verwies hier auf die verteilte Tischvorlage mit der Drucksachen Nr. 16516-20, dem Schreiben von Herr Stadtrat Wilde vom 29.04.2020 dazu und die Pressemitteilung vom 26.05.2020. Diese wäre zur Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder in der Sitzung verteilt worden.

Asphaltierung des Rad- und Wanderweges Rheinischer Esel
Herr Dr. Otterbein gab dem Beirat mittels Tischvorlage das Schreiben von Herrn Stadtrat Wilde vom 20.05.2020 an die Mitglieder des AUSW´s zur Kenntnis. Auf Rückfrage von Herrn Münch (Ratsmitglied) und Herrn Dr. Otterbein erklärte Frau Viets, dass laut ersten Spiegelstrich vor Asphaltierung die Amphibienerhebungen durchgeführt werden. Zunächst warte man auf die Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung, sofern dort entsprechende Tierarten festgestellt wurden, wovon auszugehen wäre, wird die schutzzaungestützte Amphibienerhebung an den betreffenden Stellen durchgeführt.


Sitzung unter Corona-Bedingungen
Herr Quittek dankte der Verwaltung für die gute Durchführung der Sitzung unter den gegebenen Umständen hinsichtlich Regelungen gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Viruses. Auch danke Herr Dr. Otterbein den Mitgliedern und Stellvertretern, dass sie trotz der Umstände erschienen sind, so dass der Beirat beschlussfähig war.





Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Kovac
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender