Niederschrift

über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 25.03.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Sauer CDU

SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
Die Linke.
Rm Stammnitz

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer (DVU)

c) Verwaltung


StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.02.2010

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)

3.2 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00312-10)

3.3 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00018-10)

3.4 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -





6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1 Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 - unbesetzt -

7.2 "Pakt für den Sport in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00384-10)

8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00065-10)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00356-10)

9.2 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00453-10)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 TZ-Invest Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00275-10)

10.2 Übernahme von Aktien der RW Holding AG durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00552-10)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00539-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- unbesetzt -

12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses und Ältestenrates fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Matzanke (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.7 Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15929-09)

10.4 Übertragene Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00638-10)

10.5 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Dortmund;
hier: Weiterentwicklung der "Gelben Tonne" zu einer "Kommunalen Wertstofftonne" ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00776-10)

Die Dringlichkeit wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.02.2010

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.02.2010.




2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den aktuellen Sachstand zur Realisierung der Errichtung des DFB-Fußballmuseums zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00312-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich die offengelegene Begründung vom 05.11.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292- Am Bahnhof Tierpark Süd- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und 6 in Verbindung mit § 3 Abs.2 und § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00018-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsbereich zur 10. Änderung des Flächen-nutzungsplanes um den nachfolgenden Bereich zu verkleinern:

Bei dem wegfallenden Bereich handelt es sich um die bisherige Teilfläche 2. Diese Teilfläche umfasste vorhandene Büro- und Verwaltungsgebäude nördlich der Nortkirchenstraße und östlich der B 54. Im Norden wird der Bereich durch einen vorhandenen und bewaldeten Schutzwall begrenzt. Die östliche Grenze beinhaltet die Westseite des Grundstücks Nortkirchenstraße 63 (Flurstücke 866 und 932; beide Flur 4, Gemarkung Hacheney). Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungs- planes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die aktualisierte Begründung vom 18.12.2009 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf Hö 253 -PHOENIX West- geprüft und beschließt,

- den Stellungnahmen unter dem Punkt 20.1 dieser Vorlage insoweit zu folgen, als dass der Bereich zunächst aus dem Planbereich ausgeklammert wird.

- die Stellungnahme unter dem Punkt 20.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen, weil sie bezugnehmend auf die Stellungnahme des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens gegenstandslos geworden ist. Ein regelmäßiges Monitoring wird die Maßnahmen überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

- der Stellungnahme unter dem Punkt 20.3 dieser Vorlage nicht zu folgen, weil der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde die Umwelt- und Artenschutzbelange im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens als gewährleistet ansieht. Ein regelmäßiges Monitoring nach Realisierung der Maßnahmen wird diese überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, das im Bebauungsplan gelegene Baugebiet nördlich der Gebäude Hochofenstraße 1 bis 31 bis zur südlichen Straßenbegrenzungslinie der sogenannten Südspange zunächst aus dem Planbereich herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen. Der reduzierte Planbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.






V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 253 „PHOENIX West“ - Teil 1 - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom
02.02.2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.4
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen zusätzlich zu der Voralge der Verwaltung auch die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.03.2010 sowie der vom Rat der Stadt an den Ausschuss überwiesene Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 vor.

Auf Rückfrage von Rm Krause erklärte Herr Aschenbrenner, dass die Stellungnahme, obwohl mit einem späteren Datum ausgewiesen, die Fragen, die zu der vorherigen Vorlage (Drucksache Nr.: 16485-09) beantworte.
In dem parallel zu der Stellungnahme durchgeführten Abstimmungsverfahren der nun erarbeiteten Vorlage (Drucksache Nr.: 16485-09-E4) ist die Feuerwehr nach Abstimmung allen Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen des geringeren Unterhaltungsaufwandes, der ganzjährigen Bespielbarkeit und der reduzierten Unfallgefahr ein Kunstrasenplatz gebaut werden soll.

Rm Noltemeyer verwies auf den Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So sei z. B. noch nicht geklärt, ob nicht andere, in der Umgebung liegende Sportanlagen von der Feuerwehr genutzt werden könnten.

Rm Bartsch hingegen wies darauf hin, dass die Feuerwehr Dortmund ja nicht nur für den eigenen Bedarf, sonder auch für andere Feuerwehren ausbilde. Insbesondere der vergangene Winter habe gezeigt, dass nur ein Kunstrasenplatz eine ganzjährige Nutzung ermögliche.

Rm Goosmann stellte dar, dass aus der Vorlage zu entnehmen sei, dass der Bau einer Kunstrasenfläche aus wirtschaftlicher Sicht die beste Alternative darstelle.

Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Der in dem Auszug erwähnte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 lautete wie folgt:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt rügt das Verhalten des ehemaligen Oberbürgermeisters Dr. Gerhard Langemeyer, seinen Informationspflichten gegenüber dem Rat bei der Ausschreibung zum Ausbildungszentrum der Feuerwehr Dortmund nicht nachgekommen zu sein.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, disziplinarrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu prüfen, deren Verhalten zu einer nicht von einem Ratsbeschluss gedeckten Ausschreibung geführt hat.




Begründung
Um Ausschreibungsfehler und zusätzliche Kosten (bspw. Weiterbetrieb der Feuerwache; verzögerte Vermarktungserlöse) zu heilen, sieht die aktuelle Vorlage eine nachträgliche Ergänzung des Baubeschlusses v. 11.9.2008 zum Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr vor.
Die zugrunde liegende Verwaltungsvorlage sah lediglich die Wiederherstellung von Anlagen vor, ohne Sportflächen in die Errichtung des Ausbildungszentrums einzubeziehen. Dabei hätten diese als Neubau berücksichtigt werden müssen, da aufgrund zwischenzeitlicher Veräußerung einer Teilfläche durch die Wirtschaftsförderung und des sanierungsbedürftigen Zustands keine zusammenhängende Planung und somit keine bloße Wiederherstellung von baulichen Anlagen gegeben war.
Dies wurde von der Verwaltung unterlassen. Ungeachtet dessen hatte die Verwaltung
die Sportflächen in die Ausschreibung einbezogen. Daher hat das Rechnungsprüfungsamt die Ausschreibung zu Recht beanstandet, weil die Herrichtung von Teilen der Außenfläche als Sportplatz nicht vom Baubeschluss gedeckt ist.
Die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausschreibung vorzunehmen, die nicht durch Ratsbeschluss gedeckt ist, bedeutet – unabhängig möglicher Vor- oder Nachteile für die Stadt – einen Pflichtverstoß. Durch die Zurückhaltung von Informationen hat der Oberbürgermeisters seine Informationspflichten gegenüber dem Rat (§§ 55, 62 GONW) verletzt. Dies umfasst auch die Verantwortung für die Vorbereitung von Ratsbeschlüssen durch Mitarbeiter. Daher sind Rüge und disziplinarrechtliche Untersuchungen hier geboten.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.5
- unbesetzt -

zu TOP 3.6
- unbesetzt -

zu TOP 3.7
Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15929-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt dem Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems „metrorad Ruhr“ zu. Die Standorte für die Leihstationen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -











6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1
Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenrecht SGB IX und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz ) dauerhaft fortzuführen.

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
- unbesetzt -

zu TOP 7.2
"Pakt für den Sport in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00384-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die SPD-Fraktion stellt in Zusammenhang mit der Beratung des Punktes „Pakt für den Sport in Dortmund“ folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

„Die Sportförderung in Dortmund soll auch in Zeiten knapper Kassen den Sportvereinen eine verlässliche finanzielle Basis und die nötige Planungssicherheit bieten.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Stadtsportbund in Verhandlungen zu treten, die bisherige jährliche Vergabepraxis der Fördermittel zukünftig in 5-Jahresverträgen zu regeln. Dort soll auch der bereits vom Rat beschlossene Verzicht von Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen verankert werden.“

Begründung:
Bei den Beratungen zur Nachtragssatzung im Dezember letzten Jahres ist der 20%igen Kürzung der Sportfördermittel auf Antrag der SPD-Fraktion nur zugestimmt worden, wenn die Vereine auch in Zukunft keine zusätzlichen Nutzungsgebühren für Sportstätten bezahlen müssen.

Diese Absicht soll sich in einem langfristigen Vertrag genauso wiederfinden, wie die Absicht, die Fördermittel in der nun reduzierten Form zumindest für einen Planungszeitraum von 5 Jahren zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen 1 Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, einen „Pakt für den Sport in Dortmund“ abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abschluss dieses Paktes mit dem StadtSportBund Dortmund e.V. vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Stadtsportbund in Verhandlungen zu treten, die bisherige jährliche Vergabepraxis der Fördermittel zukünftig in 5-Jahresverträgen zu regeln. Dort soll auch der bereits vom Rat beschlossene Verzicht von Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen verankert werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 12.03.2010 vor:

Zur oben genannten Vorlage bitte ich Sie, die nachfolgende Stellungnahme des
Behindertenpolitischen Netzwerks den Ratsmitgliedern zu den Beratungen zuzuleiten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk würde eine entsprechende Überarbeitung des Vereinbarungstextes begrüßen. Falls eine Überarbeitung nicht mehr möglich ist, bitten wir den Rat, die Stellungnahme den Vertragspartnern mit der Bitte um Berücksichtigung im Rahmen des „Pakts für den Sport“ zukommen zu lassen.

Stellungnahme
Die Stadt Dortmund hat mit dem Beitritt zur Erklärung von Barcelona „Die Stadt und die Behinderten“ und der Verabschiedung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund deutlich gemacht, dass Ziel städtischen Handelns ein barriere- und diskriminierungsfreies Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in Dortmund ist. Diese Zielvorstellung gilt über alle Bereiche städtischen Handelns, auch im Bereich Sport. Eine Ergänzung des „Paktes für den Sport“ ist auf diesem Hintergrund geboten.

Zum Vereinbarungstext im Einzelnen:
1. Präambel, 2. Satz: (...)gesundheitsbewusstes Altern und die Integration insbesondere von Menschen mit und ohne Behinderung werden (...)
2. Präambel, 5. Satz: (...) auch gute Möglichkeiten zur Integration unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen wie zum Beispiel von Menschen mit und ohne Behinderung.
3. Seite 1 letzter Satz: Dabei werden im Sinne des Diversity Mainstreaming die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen u.a. von Frauen und Männern, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und Menschen mit und ohne Behinderung berücksichtigt.
4. Seite 2, Abschnitt „Sportpolitik, Sportverwaltung und Sportselbstverwaltung“ neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen: Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung entwickeln u.a der StadtSportBund, das Behindertenpolitische Netzwerk und die Stadt Dortmund die Sportinfrastruktur mit dem Ziel der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit weiter.
5. Seite 3 Absatz „Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen“ neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen: Ein Ziel der Mittelverwendung ist die barrierefreie Ertüchtigung der Dortmunder Sportinfrastruktur.
6. Seite 3 Absatz „Sportstättenentwicklung“, neuer Spiegelstrich unter „Handlungsbedarf
besteht beispielsweise aber noch bei der barrierefreien Ertüchtigung des Sportstättenbestandes und einer umfassenden Verwirklichung von Barrierefreiheit bei Neubauten und größeren Umbauten
7. Seite 4 Abschnitt „Sportstättenbau und Sportstättenerhalt“ letzter Satz neu: „Bei der Sportstättenentwicklung sind insbesondere die Erwartungen an die zukünftige Nutzung und den sich ändernden Lebensgewohnheiten durch den demographischen Wandel (Vergrößerung des Anteils älterer und behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung) zu berücksichtigen.
8. Seite 5 Abschnitt „Sport für alle“ neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen: Integrierter Sport im Sportverein und Sport im Behindertensportverein sind zwei unverzichtbare und auszuweitende Möglichkeit für Dortmunder/innen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre gesundheitliche Situation zu verbessern.
9. Seite 5 Abschnitt „Schulsport/Sport im Ganztag“ neuer Satz hinter Satz 2: Insbesondere sollen die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Schüler/innen mit Behinderung am Sportunterricht und Bewegungsangeboten teilnehmen können.
10. Seite 6 Abschnitt „Stellung des Leistungssports“ neuer Satz nach Satz 2: Die Sportinfrastruktur wird so weiter entwickelt, dass nationale und internationale Wettbewerbe im Behindertenleistungsport in Dortmund stattfinden können.
11. Seite 7 „Stellung des Leistungssportes“, Abschnitt „Gründung einer Sportstiftung“, Ergänzung des Abschnitts: Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden sowohl in der Formulierung des Stiftungszwecks wie in der Zusammensetzung der Stiftungsgremien berücksichtigt.

Bei Nachfragen steht Ihnen neben mir der Koordinator der AG Sport und Menschen mit Behinderungen des Behindertenpolitischen Netzwerks Georg Vogel unter der Telefonnummer 86424651 zur Verfügung. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0172/2301312.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00065-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen folgende gleichlautende Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie des Schulausschusses vor:

Bei Schließung der Hauptschule Derne ist unabdingbar darauf zu achten, dass bei dem Übergang auf andere Schulen die Klassenverbände möglichst nicht auseinander gerissen werden. Ausnahmen auf Wunsch von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Schulausschuss mehrheitlich (19 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

die Auflösung der Hauptschule Derne, Altenderner Straße 54, 44329 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011) nach § 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Derne, Altenderner Straße 54, 44329 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011) nach § 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie des Schulausschusses zu beschliessen.





9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00356-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 mit Anlagen.

zu TOP 9.2
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00453-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Als weitere beratende Mitglieder werden in die Satzung aufgenommen:
- Leiter/in des Familien-Projektes (mit den Aufgaben und Inhalten)
- Vertreter/in der ARGE

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu beschliessen.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
TZ-Invest Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00275-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Stammkapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln der TZ-Invest Dortmund GmbH auf 600.000 € zu.










zu TOP 10.2
Übernahme von Aktien der RW Holding AG durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00552-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste und Die Linke, folgenden Beschluss unter Einbeziehung der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt die Übernahme von 254.457 Stück RW Holding-Aktien durch die Dortmunder Stadtwerke AG

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste und Die Linke, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschliessen.

zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00539-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von
9.469.885,01 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 3.064.031,63 €.

zu TOP 10.4
Übertragene Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00638-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung von Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009 nach § 22 GemHVO NRW für investive Sachverhalte gemäß der beigefügten Anlage 2.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung einer Ermächtigung für einen konsumtiven Sachverhalt für den Sonderhaushalt „Unselbständige Stiftungen“ nach § 22 GemHVO NRW.

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009 nach § 22 GemHVO NRW für konsumtive Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Sonderfälle gemäß der beigefügten Anlagen 1 und 3 zur Kenntnis.

zu TOP 10.5
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Dortmund;
hier: Weiterentwicklung der "Gelben Tonne" zu einer "Kommunalen Wertstofftonne" ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00776-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne zum 01.01.2011 den Betreibern der Systeme nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (VerpackV) eine Mitnutzung dieser Wertstofftonne bzw. eine alternative Erfassung der von ihnen zu sammelnden Materialien ab 01.01.2011 mittels neu zu vereinbarender Abstimmungserklärung / Systembeschreibung anzubieten.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -

12. Anfragen
- keine Anfragen -






Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:10 Uhr von Bm´in Jörder beendet.




Der Oberbürgermeister
in Vertretung









Birgit Jörder Ulrike Matzanke
Bürgermeisterin Ratsmitglied










Wolfgang Weber
Schriftführer