Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:25 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Norbert Schilff (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
sB Karla Michenbach(CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Barbara Heinz
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
F.W. Herkelmann
Frank Ortmann
Herr Portmann
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner








4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Gerd Ufer
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 12.02.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.12.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Themenplanung des Sozialdezernats
- mündlich -


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die
Städt. Seniorenheime gGmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01546-01)




3.2 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
(Drucksache Nr. 02215-02)
- die Vorlage wird nachgereicht -

3.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02192-02)

3.4 Bericht der Behindertenhilfe
hier: Weiteres Verfahren
- mündlicher Bericht -


3.5 Kriterien und Qualitätsstandards für das Kommunale ASS
- die Vorlage wird nachgereicht -

3.6 Frauenübernachtungsstelle
- Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02225-02)

3.7 Verein "Frauen helfen Frauen", Frauenhaus
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02190-02)

3.8 Kooperationsvertrag mit dem Arbeitsamt hier: Benennung eines Vertreter/ einer Vertreterin des Arbeitsamtes zur Teilnahme an den Sitzungen des Sozialausschusses
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

3.9 Bericht zum Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG), zur Novelle des Heimgesetzes (HeimG) sowie zum Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz -PflEG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02234-02)

3.10 Entwicklung der Obdachlosigkeit in Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02191-02)

3.11 Gewaltschutzgesetz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02227-02)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Preisverleihungen für die Dortmunder Arbeitsgruppe Runder Tisch: Prävention von Kinderunfällen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02185-02)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 12.02.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:25 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Norbert Schilff (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
sB Karla Michenbach(CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Barbara Heinz
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
F.W. Herkelmann
Frank Ortmann
Herr Portmann
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner








4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 12.02.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.12.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Themenplanung des Sozialdezernats
- mündlich -


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die
Städt. Seniorenheime gGmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01546-01)




3.2 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
(Drucksache Nr. 02215-02)
- die Vorlage wird nachgereicht -

3.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02192-02)

3.4 Bericht der Behindertenhilfe
hier: Weiteres Verfahren
- mündlicher Bericht -


3.5 Kriterien und Qualitätsstandards für das Kommunale ASS
- die Vorlage wird nachgereicht -

3.6 Frauenübernachtungsstelle
- Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 02225-02)

3.7 Verein "Frauen helfen Frauen", Frauenhaus
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02190-02)

3.8 Kooperationsvertrag mit dem Arbeitsamt hier: Benennung eines Vertreter/ einer Vertreterin des Arbeitsamtes zur Teilnahme an den Sitzungen des Sozialausschusses
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

3.9 Bericht zum Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG), zur Novelle des Heimgesetzes (HeimG) sowie zum Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz -PflEG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02234-02)

3.10 Entwicklung der Obdachlosigkeit in Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02191-02)

3.11 Gewaltschutzgesetz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02227-02)


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Preisverleihungen für die Dortmunder Arbeitsgruppe Runder Tisch: Prävention von Kinderunfällen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02185-02)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Offermann (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist auf die Presseberichterstattung zur Situation von Menschen, die vom Pflegedienst des BDP betreut werden, hin und schlägt vor, die "Bewilligungspraxis für KlientInnen des BDP" unter Punkt 2.1 der Tagesordnung zu behandeln. Dazu gibt es keinen Widerspruch. TOP 3.2 - Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses wird von der Tagesordnung abgesetzt, zu TOP 3.5 hat sich der Betreff geändert, er heißt nun "Kommunalprogramm Arbeit statt Sozialhilfe". Der Ausschuss stimmt der so geänderten Tagesordnung einstimmig zu.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 13.11.2001.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.12.2001
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.12.2002.


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.12.2001.


zu TOP 2.1
Bewilligungspraxis für KlientInnen des BDP
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass das Sozialamt in den letzten Wochen und Monaten in eine neue Begutachtung der Fälle bzw. in Gespräche mit dem BDP eingetreten ist. Zum Teil sind danach neue Bewilligungsbescheide ergangen. Einige der Klienten haben sich an den Ausschuss gewandt mit der Bitte, sich noch einmal mit ihrer Situation zu beschäftigen, weil eine Verschlechterung der Betreuungssituation durch die Neubegutachtung zustande gekommen sei, dies aber im Widerspruch zu der Meinungsäußerung und Beschlusslage des Ausschusses stehe.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) führt daraufhin aus, dass die Kunden des BDP Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege erhalten. Die Sozialverwaltung hat mit dem BDP vereinbart, den Umfang der Leistungen der Hilfe zur Pflege zu überprüfen und das Ergebnis am 19.2.2002 generell zu diskutieren und darzustellen. In Einzelfällen wurden bereits Bescheide herausgeschickt, da sich hier die Sachlage vollkommen klar darstellte. Dabei wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich die Leistungen der Hilfe zur Pflege verändert haben. Im Fall, der in der Presse genannt worden ist, haben sich z.B. die Leistungen der Hilfe zur Pflege von monatlich 10.400,00 DM auf monatlich rund 11.000,00 DM erhöht. Die Empfängerin des Briefes hat offenbar aus dem Umstand, dass in dem Bescheid die Eingliederungshilfe nicht ausdrücklich erwähnt wurde, schlussgefolgert, dass diese Leistungen nicht mehr gewährt würden. Das ist objektiv nicht der Fall. Es wurden nur Leistungen der Hilfe zur Pflege überprüft, von daher war ein Hinweis auf die Gewährung von Eingliederungshilfe aus rechtlichen Gründen sicherlich nicht nötig. Für die Zukunft werden aber entsprechende Hinweise formuliert, um derartigen Missverständnissen vorzubeugen. Eine Durchschrift dieses Bescheides ist im übrigen auch an den BDP gegangen. Von daher hätte die Veranstaltung der Betroffenen am Freitag im Gebäude des BDP eigentlich Anlass sein können, deutlich zu machen, dass die geäußerten Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hält es nicht für richtig, dem BDP die Aufgabe zu übertragen, der Informationspflicht stellvertretend für die Stadtverwaltung nachzukommen, und bittet, in diesem sensiblen Bereich zukünftig solche Missverständnisse zu vermeiden und lieber einen Satz mehr als einen zu wenig zu schreiben.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) fragt nach, wie viele Missverständnisse heute noch ausgeräumt werden müssten: ein Missverständnis in der Einladung zur heutigen Sitzung, dann das der betroffenen Kundin, das dritte Missverständnis mit dem Datum der Besprechung mit dem BDP. Er bittet dringend um Aufklärung.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, dass bei Einladung irrtümlich eine falsche Uhrzeit angegeben wurde, durch das Schreiben zum Nachversand sei dieses Missverständnis allerdings korrigiert worden.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund") ist froh, dass das Missverständnis mit den Sozialhilfeleistungen aufgeklärt wurde. Er hat allerdings die Bescheide gelesen, und die waren auch für ihn absolut missverständlich. Ein Satz dazu, dass die Eingliederungshilfe unberührt bleibt, hätte genügt, und alles wäre vom Tisch gewesen. In der vorliegenden Form hat das die Menschen, die von dieser Hilfe abhängig sind, schon sehr nervös gemacht, von daher sollte das Sozialamt in seinen Bescheiden so etwas vermeiden.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass diese schwierige Situation zu besonderen Problemen führt, wenn dort nicht eindeutige Informationen ausgetauscht werden. Missverständnisse wird es immer mal wieder geben, das Vertrauensverhältnis muss aber doch so groß sein, dass man Fragen auf ganz kurzem Weg klären kann.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) kündigt erneut an, dass die Sozialverwaltung für die Zukunft ergänzende Erklärungen abgeben wird, macht aber auch noch einmal deutlich, dass alle Bescheide die Überschrift "Neufestsetzung der Leistungen der Hilfe zur Pflege" tragen. Es ist ihm schleierhaft, wie daraus der Schluss gezogen werden kann, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr gewährt werden. Vorsorglich haben alle Empfänger, bei denen diese Missverständnisse aufgetreten sind, ein Fax bzw. per Boten einen Brief erhalten, in dem die Erläuterungen noch einmal ganz konkret vorgenommen werden.

zu TOP 2.2
Themenplanung des Sozialdezernats
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass um eine weitere Präzisierung der Themenplanung für das Jahr 2002 gebeten worden ist, die bereits in der letzten Sitzung in einer relativ groben Ausrichtung vorlag.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) macht darauf aufmerksam, dass nach der GO NW Verwaltungsvorlagen, die eingebracht werden, zunächst vom Verwaltungsvorstand zu beschließen sind. Wegen dieses Vorlaufverfahrens können seine Angaben über die Themenblöcke nur unter dem Vorbehalt gemacht werden, dass sie verwaltungsseitig entsprechend abgestimmt sind. Für das Sozialamt sind folgende Schwerpunktthemen geplant: in diesem und im nächsten Quartal das weitere Verfahren zur Behindertenhilfe, für das 2. Quartal schriftliche Informationen und Verfahrensvorschläge zum Grundsicherungsgesetz, im 2. oder möglicherweise erst im 3. Quartal die Auswirkungen der Zuwanderungsgesetzgebung, für das 3. Quartal ein Zwischenbericht über das Integrationsmodell, und ohne terminliche Festlegung die Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenpolitik und anderer aufgrund aktueller politischer Entwicklungen anstehenden Themen. Im Bereich des Gesundheitsamtes wird im ersten Quartal die Gebührensatzung platziert, des weiteren eine Vorlage über die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zum Schwerpunkt Impfen sowie die Neustrukturierung der Schuleingangsuntersuchungen und der Elternberatung. Im 2. Quartal soll der Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes vorgelegt werden, im 3. Quartal der Bericht des CLUA, der Bericht zur Krisen- und Notfallversorgung, im 4. Quartal der Bericht zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein Bericht über das Projekt "Hören und Sprechen im Kindesalter" sowie eine Vorlage zur Weiterentwicklung der MTA-Lehranstalt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Ausführungen und macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass sich der Ausschuss am 26.02.2002 in einer Sondersitzung mit der Ist-Analyse des kommunalen Behindertenplans beschäftigen wird und das bereits seit längerem geplante Hearing zur Behindertenpolitik für den 19.03.2002 vorgesehen ist.

Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), wann der Ausschuss einen ersten Erfahrungsbericht über den Drogenkonsumraum erwarten kann, antwortet Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass er keine Bedenken hat, sich bezüglich einer ersten Sichtung für das 4. Quartal zu verabreden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt darauf hin fest, dass die Themenplanung so zur Kenntnis genommen wird..

zu TOP 3.1
Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städt. Seniorenheime gGmbH
(Drucksache Nr.: 01546-01)

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung darzulegen,

1. wie sich der Wegfall der "fördertechnischen Gründe" für das Wilhelm-Hansmann-Haus auswirkt,
2. ob sich die Überführung in die Städtischen Seniorenheime gGmbH im Wirtschaftsplan kostenneutral darstellt,
3. welche Synergieeffekte durch die Überführung erzielt werden können.


Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt dazu folgendes aus:

Zu 1. Die Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" konnte bei der Gründung der Städtischen Seniorenheime gGmbH seinerzeit nicht überführt werden, weil die Förderung und Finanzierung der Einrichtung bestimmte zeitliche Bindungen bzw. Nutzungsfristen zum Gegenstand hatte. Aus heutiger Sicht gibt es allerdings keine fördertechnischen Gründe mehr, die einer Überführung entgegenstehen.



Zu 2. Die Überführung in den Wirtschaftsplan wird sich nicht kostenneutral, aber ergebnisneutral darstellen, da neben zwangsläufig entstehenden Kosten auch Einnahmen zu verzeichnen sind.

Zu 3. Synergieeffekte können z.B. im personellen Bereich, im Bereich des Einkaufs oder des betriebswirtschaftlichen Abrechnungsverfahrens erzielt werden, zumal die fachlichen Angebote aller Einrichtungen in der gGmbH gesamtverantwortlich gemanagt werden.
Auf eine Nachfrage zur personellen Ausstattung macht Herr Pogadl deutlich, dass das städtische Personal wegen der vorhandenen Überleitungsverträge geschützt ist. Es gibt aber momentan in der Gesellschaft Überlegungen, bestimmte periphere Bereiche neu zu ordnen. Evtl. daraus resultierende Auswirkungen auf anderes, nicht mehr übergeleitetes Personal müssen im Aufsichtsrat diskutiert und ggf. vom Rat der Stadt Dortmund entschieden werden.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist sich einig, dass die Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden, und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
(Drucksache Nr. 02215-02)

wurde abgesetzt



zu TOP 3.3
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Drucksache Nr.: 02192-02)


Herr Giese (SPD-Fraktion) macht klar, dass seine Fraktion die Neuerungen nur begrüßen kann, Politik aber darauf achten muss, dass die nötigen Mittel für den Bereich auch bereitgestellt werden. Es ist die Rede von einer Pauschale von ca. 800 Mio. DM, ihn interessiert, was das für den einzelnen bedeutet, wenn man am Ende jeden Fall auf Mark und Pfennig ausrechnet.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) schlägt vor, jetzt nicht detailliert auf die Fragen der SPD-Fraktion einzugehen, da die Verwaltungsvorlage, die genau diese Darlegungen und Wirkungen beinhaltet, zum heutigen Termin noch nicht vorliegt, und die Diskussion sowohl inhaltlich wie organisatorisch in der nächsten Sitzung zu führen. Es wird gravierende Wirkungen haben, da mit dem Grundsicherungsgesetz ausdrücklich auch der Personenkreis erfasst und erreicht werden soll, der bisher nicht im Leistungsbezug des BSHG steht, obwohl er aufgrund der eigenen materiellen Lebenssituation dem Grunde nach Ansprüche hätte. Es handelt sich um die Personengruppe der 65jährigen und Älteren sowie der Erwerbsunfähigen ab 18 Jahre, deren Renteneinkommen monatlich 810 Euro nicht übersteigt. Mitte des Jahres werden die Rentenversicherungen die potentiell Antragsberechtigten über diesen Leistungsanspruch unterrichten, und dann muss die Sozialverwaltung organisatorisch darauf eingerichtet sein.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass dieser Punkt der Sondersitzung des Ausschusses am 26.02. vorgeschaltet werden soll, und stellt fest, dass mit der Grundsicherung im Alter ein dringendes sozialpolitisches Problem angegangen worden ist, das seit vielen Jahren diskutiert wird.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) begrüßt die Zielrichtung des Gesetzes, auch die Anfrage der SPD-Fraktion gehe in die richtige Richtung. Was ihn allerdings stört, ist, dass der Bund pauschal 409 Mio. Euro auf die Reise schickt, und die Kommunen grundsätzlich von 1,25 Mio. Euro an Mehrbelastungen ausgehen. Das sei eine typische Verfahrensweise in diesem Staat, dass Bund und Länder sich zu Lasten der Kommunen verhalten. Die Stadt Dortmund befindet sich in der Haushaltssicherung, man wisse nicht, wie man die Enden zueinander bekommt, und letzten Endes werde es auch im Sozialetat um die Diskussion gehen, wie man in Zukunft überhaupt noch handlungsfähig bleibt.




Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist froh, dass das Stichwort Grundsicherung, das ja ursprünglich ein grünes Stichwort ist, nun an dieser Stelle genutzt wird und einem Personenkreis in eine neue Finanzierung hilft, auf die er einen Rechtsanspruch hat. Nach ihrer Auffassung sind allerdings zu wenig Mittel vorgesehen, und das ist auch die Stelle, an der man, bezogen auf Bundeszuwendungen, weiterarbeiten muss.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, dass es gegen den Vorschlag von Herrn Pogadl (Sozialdezernent), die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln, keinen Widerspruch gibt.


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.04.2002 zu TOP 1.4 "Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.02.02"

Die unter TOP 3.3 auf Seite 7 genannten Millionenbeträge müssen in Milliardenbeträge geändert werden. Mit dieser Änderung genehmigt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig die Niederschrift über die 19. Sitzung am 12.02.2002.


zu TOP 3.4
Bericht der Behindertenhilfe hier: Weiteres Verfahren
- mündlicher Bericht -


Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) informiert, dass zur Zeit Überlegungen angestellt werden, wie man das Hearing am 19.3. vorbereiten kann. Eingeladen ist ein Vertreter des zuständigen Ministeriums, der aus seiner Sicht die Ziele und Inhalte des SGB IX erläutern und das Gleichstellungsgesetz für Behinderte darstellen soll. Darüber hinaus sollen auch andere Organisationen angesprochen werden, die im Zusammenhang mit diesem Hearing Aussagen von Bedeutung machen können. In der Sitzung am 26.2.2002 kann das sicher schon konkreter benannt werden.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund") hat Bedenken, von einem Bericht der Behindertenhilfe zu sprechen, und ruft in Erinnerung, dass es noch weitere Kritikpunkte gab. Der Aktionskreis legt nach wie vor Wert darauf, dass aus diesem Verfahren eine Planungsnotwendigkeit, ein Planungswille und Planungen hervorgehen, die diese Stadt in der Realisierung von Bedürfnissen behinderter Menschen voranbringt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) informiert über die Zusage der Verwaltung, dass die Stellungnahmen der Organisationen zum Behindertenplan mit verschickt werden, und versteht den Prozess insgesamt als Auftakt für ein weiteres Verfahren. Sie stellt dann fest, dass keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden.

zu TOP 3.5
Kommunalprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"
(Drucksache Nr.: 02279-02)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die zu behandelnde Verwaltungsvorlage den aktuellen Umsetzungsstand des Kommunalen ASS widerspiegelt und ruft in Erinnerung, dass die Verwaltung den Auftrag hatte, ein Konzept zu entwickeln, in dem kommunale Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen, die im Sozialhilfebezug stehen, aufgelegt werden können.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass die Interessengemeinschaft der sozialgewerblichen Beschäftigungsinitiativen und Betriebe (ISB) auf der Basis eines Beschlusses der ESF-Konsensrunde ein wissenschaftlich begleitetes Projekt in Gang gesetzt hat, das unter dem Namen ASSment geführt wird. Dies lehnt sich an den Begriff Assesment an, der aus dem Wirtschaftsleben bekannt ist und das Ziel verfolgt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erproben und auszuwählen. Die Sozialverwaltung hat mit der ISB und im Beirat ASS diskutiert, dass diese Maßnahme genutzt werden soll. Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, die für eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt noch nicht infrage kommen, werden dieses Assesment für einen Zeitraum von drei Monaten durchlaufen, in dem weiterhin Sozialhilfe gezahlt wird. Nach Abschluss dieser Zeit wird gemeinsam mit ISB eine Bewertung und Beurteilung vorgenommen, in welche Richtung sich die zukünftige weitere Hilfe für den einzelnen Hilfeempfänger bewegen soll. Dies ist eine gute Sache, weil die Sozialverwaltung bisher nur in der Lage war, in persönlichen Gesprächen mit dem Hilfeempfänger Fähigkeiten und Defizite festzustellen. Jetzt ist über diesen Weg auch eine praktische Erprobung möglich. Das wird natürlich eine Konsequenz für die Zukunft nach sich ziehen: die Angebote der Beschäftigungsträger im Rahmen der vorhandenen Programme werden sich nach den Notwendigkeiten ausrichten müssen, die sich aus der Persönlichkeit der Hilfeempfänger und deren Fähigkeiten und Möglichkeiten ergeben. Das kann dazu führen, dass sich auf dem zweiten Arbeitsmarkt auch Veränderungen ergeben müssen, um den Bedürfnissen der Hilfeempfänger gerecht zu werden.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) kann das nur begrüßen. Seine Fraktion hat sich in der Vergangenheit intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie das Kommunale Programm für möglichst viele Träger geöffnet werden kann und sich zudem mit der Potentialanalyse auseinandergesetzt. Die Frage der Überprüfung des einzelnen auf persönliche Fähigkeiten ist daher in der Konsequenz ein ergänzender Schritt.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) stimmt dem Verfahren zu, weil es richtig ist, Können, Wollen und vorhandene Arbeit zusammenzuführen. Das ist bisher aber auch gemacht worden, und Politik muss höllisch aufpassen, dass mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, kein bürokratischer Turm gebaut wird, in dem alles sauber eingearbeitet und statistisch erfasst ist, am Ende der ganzen Analysen aber die Zusammenführung nicht mehr vorhanden ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet das Modell im Grundsatz gut, insbesondere weil es aus völlig anderen Mitteln finanziert wird, und sich Europa verantwortlich fühlen muss. Irritierend ist jedoch die Aussage, dass in den ersten drei Wochen 80 bis 100 TeilnehmerInnen und in der zweiten Phase nur noch 50 aufgeführt sind. Wenn das andere Gründe als eine natürliche Aussortierung hat, bittet sie um Aufklärung.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) entnimmt der Konzeption, dass es schon so etwas wie einen qualitativen Sprung gibt, weil stadtwirtschaftliche Ziele nicht primär im Vordergrund der Vermittlungen stehen, sondern sehr genau versucht wird, einen individuellen Förderungsbedarf auszumachen und den auch passgenau weiterzuentwickeln. Das wird sich auch in der Abbruchquote zeigen bzw. bei den Überlegungen eine Rolle spielen.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) bestätigt das und erwähnt erneut, dass über diesen Weg nicht die Sozialhilfeempfänger eingebracht werden, die für den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind. Vorrangiges Ziel wird immer sein, Hilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Sozialverwaltung ist aber selbstkritisch genug, einzuräumen, dass die Einschätzung, Bewertung und Beurteilung der Hilfeempfänger immer nur auf der Basis von Gesprächen mit den Betroffenen selbst geschehen kann. Deswegen ist wahrscheinlich, dass sich das als Ergebnis dieses Assesments in einigen Fällen so konkretisiert, dass der Hilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, weil das aus der Erprobung resultiert. Unter dem Aspekt Hilfeplanung wählen die Kolleginnen und Kollegen nach den hier grob formulierten Kriterien Hilfeempfänger aus, nehmen Kontakt mit den Anbietern auf und stimmen inhaltlich ab, ob der einzelne für die Maßnahme geeignet ist. Verantwortlich für den Hilfeempfänger muss aber nach wie vor der Hilfeplaner des Sozialamtes sein, denn für die drei Monate wird auch weiterhin Sozialhilfe gezahlt. Man ist zuversichtlich, dass es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit den Anbietern kommen wird, gleichwohl muss das ganze Verfahren nach Ablauf einer bestimmten Zeit analysiert und bewertet werden. Bei den Zahlen in der Anlage wird unterstellt, dass eine bestimmte Quote nach Ablauf der Fristen aus den unterschiedlichsten Gründen ausscheiden wird, auch vielleicht für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Ob diese Zahlen richtig angesetzt sind, wird die Erfahrung zeigen. Zu gegebener Zeit wird der Ausschuss das Ergebnis bewerten und beurteilen müssen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Verfahrensweise der Sozialverwaltung hinsichtlich der Umsetzung des Kommunalprogrammes "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Kenntnis.






zu TOP 3.6
Frauenübernachtungsstelle
- Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02225-02)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt dazu aus, dass es gerade vor dem Hintergrund der Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen wichtig ist, dass auch die Partner im Bereich der freien Wohlfahrtspflege Planungssicherheit haben. Dazu gehört auch eine Vertragsverlängerung bis 2004 und die Selbstverpflichtung, gemeinsam inhaltliche Entwicklungsprozesse zu gestalten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte gern wissen, bis wann der Ausschuss über die offensichtlich angedachten Synergieeffekte informiert werden kann, weil es sich ja bisher bei den Konzeptionen und Finanzierungsgrundlagen des Bodelschwingh-Hauses und der Frauenübernachtungsstelle doch eine ziemlich strikte Trennung gibt. Darüber hinaus möchte sie weitere Informationen zur beschriebenen Auslastungsquote und zur Frage des ziemlich unfreundlichen Standortes der Frauenübernachtungstelle.

Herr Portmann (Diakonisches Werk) weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Gespräche über die sog. Synergieeffekte geführt worden sind. Dabei wurden auch die Schwierigkeiten benannt, die erwartet werden, weil das Bodelschwingh-Haus in der Kostenträgerschaft des Landschaftsverbandes steht. Es gibt die Möglichkeit, im Sommer noch einmal den Stand der Gespräche hier einzubringen. Zur Frage der Belegung führt er aus, dass im Jahr 2001 194 Frauen mit 46 Kindern da gewesen sind, tagesdurchschnittlich also 10 Frauen. 90 % der Frauen haben die Einrichtung bis zu 14 Tagen genutzt, in einzelnen Fällen auch wesentlich länger, d.h. die Höhe der Auslastung dieses ordnungsrechtlichen Angebots ist, abgesehen vom November/Dezember, nicht so hoch gewesen.

Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) wäre sehr daran gelegen, weitere Erläuterungen über die Abgrenzung zwischen Frauenübernachtungsstelle und Frauenhaus und über die Behauptung, dass es sich um einen deckungsgleichen Personenkreis handeln soll, zu erhalten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass der Ausschuss einen Beschluss über die Vertragsverlängerung fassen müsste, und formuliert folgenden Beschlussvorschlag: "Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Sozialverwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund bis zum 31.12.2004."

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) stellt fest, dass der Unterschied Frauenübernachtungsstelle und Frauenhaus zunächst darin zu suchen ist, dass im Frauenhaus Frauen untergebracht werden, die aufgrund eines aktuellen Ereignisses Obdach finden mussten, wohingegen bei der Frauenübernachtungsstelle der Kundenkreis in der Regel etwas anders ist. Ob es zu einer näheren Zusammenarbeit beider Einrichtungen kommen kann, wird man sehen müssen. Im Bodelschwingh-Haus halten sich eben nicht Frauen aus dem Frauenhaus auf, sondern solche, deren Problemsituation finanziell vom überörtlichen Sozialhilfeträger abgewickelt wird. Ein Vertrag mit der Frauenübernachtungsstelle fällt auch nicht unter die Bestimmungen des Rahmenvertrages, sondern es handelt sich im Prinzip um ganz normale Entgelte, die im Einzelfall aus der Sozialhilfe heraus finanziert werden. Mit diesem Vertrag wird daher nicht die Diskussion um eine Zuwendungsfinanzierung umgangen, sondern es handelt sich um eine andere Art der Hilfegewährung. Der Standort ist 1994 als einzig möglicher angesehen worden, die Sozialverwaltung wird sich aber bemühen, weiterhin am Ball zu bleiben, um evtl. 2004, wenn es bis dahin nicht gelingt, die Synergieeffekte durch die Mitnutzung der Bodelschwinghschen Verwaltung und Organisation zu nutzen, zu einer anderen Lösung zu kommen. Zur Auslastungsquote muss deutlich gemacht werden, wie wichtig es ist, dass die Stadt präsent ist und ein solches Angebot vorhält. Zum Zeitpunkt unmittelbar vor Inbetriebnahme der Frauenübernachtungsstelle im Jahr 1994 waren über 100 Frauen in Dortmunder Hotels untergebracht, ohne jede Betreuung und ohne jegliche Perspektive auf die Reintegration in den Wohnungsmarkt. Weil die Verwaltung in jedem Fall bestrebt sein muss, den ordnungspolitischen Zustand der Obdachlosigkeit zu beseitigen, spielt die Quote nur eine untergeordnete Rolle. Die Gespräche über Synergieeffekte laufen vor dem Hintergrund, dass die Kosten, die im Einzelfall aus der Sozialhilfe heraus zu finanzieren sind, zu weit über 80 % reine Personalkosten sind, so dass ein anderer Standort oder eine Verkleinerung des Objektes nur peripher etwas bringen würde.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht, dass das Frauenhaus nur Frauen aufnehmen darf, die von akuter Gewalt betroffen sind. Dazu gibt es Landesrichtlinien, die für eine bestimmte Personalausstattung sorgen. Frauen, die in einer Übernachtungsstelle für Frauen unterkommen, haben im Laufe ihres Lebens mit Sicherheit auch ihre Gewalterfahrungen gemacht, leiden aber im Moment lediglich unter der Tatsache, wohnungslos zu sein. Natürlich hat aber die Auslastung auch etwas damit zu tun, wie viel Personal dort arbeitet, und bei einer durchschnittlich 40%igen Belegung stellt sich schon die Frage, ob diese Einrichtung in der Größenordnung nicht überdimensioniert ist. Um so wichtiger findet sie es daher, im Ausschuss bis zur Sommerpause oder direkt danach über konzeptionelle Veränderungen zu reden. Zu einer Beschlussfassung benötigt sie mehr Zahlenmaterial, auch über einen Personalschlüssel bezogen auf die 25 Betten.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es bei den betroffenen Frauen garantiert eine große Anzahl gibt, die ihren wohnungslosen Zustand gar nicht ändern will, genauso wie viele obdachlose Männer. Sie findet es daher gut und richtig, dass auch für diese Frauen ein Angebot existiert, wenn der Wunsch danach da ist.

Herr Portmann (Diakonisches Werk) informiert, dass der Stellenschlüssel vor drei Jahren überprüft wurde. Es handelt sich im Augenblick um zwei Sozialarbeiterinnen mit einem Stellenumfang von 1,5 Stellen, vier pädagogische Mitarbeiter, eine Reinigungskraft, einen Zivildienstleistenden und zwei Springerkräfte, die im Krankheits- oder Urlaubsfall angestellt sind. Hintergrund ist, dass auch nachts nicht nur eine Rufbereitschaft existiert. Das ist der gemeinsam erarbeitete Standard, dass hier praktisch sofort jemand da ist, von daher ist dieser Stellenschlüssel der Minimalstellenplan, um das zu verantworten. Er trägt allerdings neben der Präsenz auch dem Rechnung, dass der einzelnen Hilfesuchenden direkt geantwortet und ihr am nächsten Morgen zumindest das Angebot einer Beratung zuteil wird. Auch dieser Bereich ist von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch nicht verschont , auch gibt es bei den Frauen zahlreiche psychische Beeinträchtigungen, vor allen Dingen Instabilität. Die Frage des Stellenplans ist wirklich ausgiebig diskutiert worden, und kann, egal wie viele Betten vorgehalten werden, nicht reduziert werden.

Herr Giese (SPD-Fraktion) schlägt zum technischen Ablauf vor, heute einen Beschluss für zwei Jahre zu fassen, um Raum für Verhandlungen zu schaffen, um die Dinge auf vernünftige Beine zu stellen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hat nach wie vor ernsthaften Erklärungsbedarf zum vorgestellten Stellenplan, zumal es sich um eine Übernachtungsstelle und keine Rundumbetreuung handelt. Unter diesen Bedingungen könnte er daher einem evtl. Beschluss nicht zustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht, dass man immer dann 4,3 Mitarbeiter braucht, wenn es sich um einen 24-Stunden-Betrieb handelt,

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) bestätigt, dass dies des Rätsels Lösung ist. Mit dem Stellenschlüssel ist gewährleistet, dass eine 24-stündige Präsenz einer Kraft vorgehalten wird, allein rechnerisch ergibt sich aufgrund der tarifvertraglichen Verhältnisse ein Mitarbeiterschlüssel von 4,3 Leuten pro Stelle. Hier gibt es 5 Mitarbeiterstellen, die vier pädagogischen Kräfte ergeben etwa 3,5 Stellen und die anderen 1,5 Stellen. Damit ist der Regelbetrieb zu gewährleisten, und insoweit ist es auch unwesentlich, wie viele Plätze vorgehalten werden. Veränderungen können nur vorgenommen werden, wenn diese Einrichtung mit einer anderen kombiniert würde, weil dadurch unter Umständen Präsenzzeiten gekoppelt werden können. Das versucht der Träger zurzeit, was aber schwierig ist, weil die andere Einrichtung eine Einrichtung des Landes ist. Der Träger hat eben versprochen, dass bis zum Sommer Informationen kommen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es weiterer sachlicher Informationen zu dem gesamten Themenkomplex bedarf, und schlägt daher der Sozialverwaltung vor, die Vorlage mit präziseren Erläuterungen in der Sondersitzung am 26.02. noch einmal vorzulegen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) folgt diesem Vorschlag und bittet, den Punkt von der Tagesordnung zurückziehen und für den 26.2. neu anzumelden. Dazu gibt es keinen Widerspruch, so dass so verfahren werden kann.

zu TOP 3.7
Verein "Frauen helfen Frauen", Frauenhaus
(Drucksache Nr.: 02190-02)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02190-02AT)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist es ein Anliegen, nachdem ein erster Anlauf ihrer Fraktion im Zuge der Haushaltsberatungen untergegangen ist, den Zuschuss für den Verein Frauen helfen Frauen nunmehr langfristig zu sichern. Von daher ist sie froh, dass man offensichtlich aufgrund dieses Vorstoßes noch einmal in Verhandlungen mit dem Verein eingetreten ist, und hofft, mit ihrem Antrag Mehrheiten dafür zu finden, das Verfahren derart für den Träger beider Einrichtungen zu sichern, dass ein 5-Jahres-Vertrag unabhängig von der aktuellen Ratsperiode abgeschlossen wird.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) entgegnet, dass man sich im Rat auf ein bestimmtes Förderkonzept für die Anbieter sozialer Leistungen, auch für den Verein Frauen helfen Frauen, geeinigt habe, dabei sei aber der Vorschlag der Grünen nicht untergegangen, sondern zu dem Zeitpunkt eben nicht opportun gewesen. Festzustellen bleibt, dass sich die Grünen durch die Ablehnung des Haushalts aus der Finanzpolitik überhaupt zurückgezogen haben. Ihr Versuch, hier wieder die SPD verantwortlich zu machen, zieht so nicht, und sie können sich noch so viel Mühe geben, die SPD herauszudrängen, man sieht bei dem Antrag wieder, dass sie noch nicht einmal mit den Betroffenen gesprochen haben. Wenn es einen engen Kontakt gäbe, wäre bekannt, dass bereits Verhandlungen im Sinne von Frauen helfen Frauen laufen. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, weil er gegenstandslos ist, da die Dinge längst auf dem Weg sind, und es einer solchen Begleitung nicht bedarf.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) klärt auf, dass der Verein Frauen helfen Frauen auch im kameralen Haushalt immer gefördert wurde, und Sozialverwaltung tatsächlich bereits in Verhandlungen eingetreten ist. Von daher bedarf es aus seiner Sicht zur Zeit keiner neuen Beschlusslage mehr. In den Gesprächen werden dabei momentan unbefristete Verträge mit gegenseitig verabredeten Kündigungsklauseln und Indexeinrechnungen ausgehandelt, die dann später im Ausschuss politisch gewürdigt werden müssen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) betont, dass es sich nicht um einen CDU-/SPD-Haushaltsbeschluss gehandelt habe, sondern um einen Beschluss der beiden Fraktionen aus Verantwortung für diese Stadt, wohingegen sich die Grünen genau wie in vielen Vorjahren dieser Verantwortung entzogen haben. Die Strukturen sind längst nicht mehr so starr, wie sie skizziert werden. Die CDU-Fraktion wird daher dem Antrag nicht zustimmen, weil die dargestellten Probleme so nicht existent sind.

Herr Rupa (Caritas-Verband) weist auf einen Widerspruch in dem Antrag hin, in dem gefordert wird, einen Rahmenvertrag analog zu dem Vertrag mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege abzuschließen. Das kann so nicht gemeint sein, denn ein Rahmenvertrag heißt ja deswegen Rahmenvertrag, weil er auch für andere Handlungsfelder gelten soll. Hier geht es lediglich um die Regelung für ein einzelnes Handlungsfeld, von daher besteht keine Notwendigkeit, einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) erwidert, dass in diesem Ausschuss und im Rat die kommunale Förderung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege lange diskutiert und beschlossen wurde. Frauen helfen Frauen ist nicht Mitglied der Wohlfahrtsverbände, und deshalb ist das Anliegen eben nicht falsch formuliert, sondern bezieht sich ganz deutlich darauf, dass es sich um einen Trägerverein handelt, der entweder einen eigenen Rahmenvertrag braucht, oder unter das Dach des bereits bestehenden Rahmenvertrages mit aufzunehmen ist. Bei den Laufzeiten scheint ja die Verwaltung noch über viel längere Zeiten nachzudenken. Das geht in Ordnung, denn das sah ja der Rahmenvertrag so vor. Die beiden Einzelverträge für die Frauenberatungsstelle und das Frauenhaus sehen allerdings eine maximale Laufzeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Dortmund vor. Wenn daraus jetzt etwas anderes gemacht wird, ist das im Sinne des Antrages. Da die Verwaltung an der Stelle aber bereits tätig ist, verzichtet sie darauf, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.
zu TOP 3.8
Kooperationsvertrag mit dem Arbeitsamt hier: Benennung eines Vertreter/ einer Vertreterin des Arbeitsamtes zur Teilnahme an den Sitzungen des Sozialausschusses - mündlicher Bericht der Verwaltung -

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) ruft den Kooperationsvertrag mit der Arbeitsverwaltung in Erinnerung, in dem zum Ausdruck gebracht ist, dass ein(e) Vertreter(in) der Arbeitsverwaltung an den Sitzungen des Sozialausschusses teilnehmen. Entweder wird das Arbeitsamt durch Ratsbeschluss offiziell zum Mitglied dieses Ausschusses berufen, oder aber der Ausschuss beauftragt die Geschäftsführung, die Arbeitsverwaltung zu jeder Sitzung als sachkundigen Vertreter einzuladen. Der Leiter des Arbeitsamtes würde die zweite Alternative akzeptieren.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) unterbreitet daraufhin dem Ausschuss den Vorschlag, zu jeder Sitzung einen Vertreter/eine Vertreterin des Arbeitsamtes einzuladen. Dazu gibt es keinen Widerspruch, so dass in Zukunft so verfahren werden kann.


zu TOP 3.9
Bericht zum Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG), zur Novelle des Heimgesetzes (HeimG) sowie zum Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz -PflEG)
(Drucksache Nr.: 02234-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) hebt hervor, dass trotz des bürokratischen Titels einiges in Gang gesetzt worden ist, was im sozialpolitischen Raum der Intention der Politik entspricht, und weist noch einmal deutlich darauf hin, dass einige Dinge, wie z.B. Heimverträge, demnächst detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten müssen. Die zuständigen Pflegekassen sind nunmehr verpflichtet, den Pflegebedürftigen spätestens mit dem Bewilligungsbescheid eine Leistungs- und Preisvergleichsliste zu übergeben, was dazu führen wird, dass eine Auswahl von den Betroffenen vorgenommen werden kann. Diese Stärkung der individuellen Beweglichkeit und Entscheidungsfreiheit der Betroffenen ist nur zu begrüßen. Dann wird auch der Heimträger verpflichtet sein, demnächst schriftlich über Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Wenn die Leistung nicht erbracht wird, ist künftig die Kürzung des vereinbarten Heimentgeltes möglich, Entgelterhöhungen sind rückwirkend nicht mehr zulässig, hier ist darüber hinaus sauber zu kalkulieren und gegenüber dem Betroffenen zu benennen, worum es geht. Ganz wichtig erscheint ihm, dass die Dortmunder Heimaufsicht einen einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkel einrichten wird, d.h. alle 80 betroffenen Einrichtungen werden unter diesen Fragestellungen zusammentreten, ihre internen Qualitätssicherungssysteme in die Diskussion einbringen und über die Angebotslandschaft in Dortmund insgesamt reden, um herauszuarbeiten, wo die Erfordernisse, die Stärken und die Schwächen liegen.
Auf die Frage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), ob die Teilnahme der Einrichtungen an einem solchen Qualitätszirkel freigestellt oder pflichtig ist, antwortet Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass sie zwar freigestellt sei, er sich aber hüten würde, nicht daran teilzunehmen, wenn er Einrichtungsträger wäre.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Vorlage gibt, damit ist sie zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.10
Entwicklung der Obdachlosigkeit in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02191-02)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung gem. § 14 GeschO um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Sozialverwaltung z.Zt. im Rahmen der Obdachlosenhilfe in Dortmund?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Sozialverwaltung, die Zahl der obdachlosen Menschen in Dortmund zukünftig weiter zu senken?
3. Welche Hintergründe erkennt die Sozialverwaltung für den leichten Anstieg der
Obdachlosenstatistik im Jahr 2001?
4. Wie schätzt die Sozialverwaltung die zukünftige Entwicklung der Obdachlosenzahlen in Dortmund ein?

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) nimmt dazu wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die Sozialverwaltung wird durch konsequente Prävention neue Wohnungslosigkeit zunächst einmal verhindern und versuchen, die Wohnungen wie in der Vergangenheit in jedem Fall zu erhalten. Dies geschieht durch den Einsatz von persönlichen, aber insbesondere auch von materiellen Hilfen, wie z.B. durch die Übernahme von Mietrückständen.
Zu 2.: Dies kann nur über den Weg der Reintegration der jetzt bereits wohnungslosen und obdachlosen Menschen gehen. In den Einrichtungen für Wohnungslose und den verbliebenen Stadtsiedlungen wird gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Verband versucht, die Leute aktiv in den Wohnungsmarkt zurückzubringen und sie auch dort zu halten. Vor etlichen Jahren gab es in den zehn Dortmunder Stadtsiedlungen mehr als 6.000 Personen, jetzt gibt es nur noch zwei Siedlungen mit etwa 200 Menschen. In einer der letzten Sitzungen wurde über die Situation in Duisburg gesprochen und vereinbart, dass diese seitens der Sozialverwaltung bis etwa zum Jahresende beobachtet und dann darüber berichtet wird.

Zu 3.: Diese Statistik umfasst auch Menschen, die von einer Räumungsklage betroffen sind, aber weiterhin in ihrer eigenen Wohnung im Wege einer einvernehmlichen Beschlagnahme leben. Insofern ergeben sich dort Diskrepanzen, die lediglich etwas mit der Definition von Obdachlosigkeit zu tun haben.

Zu 4.: Die Sozialverwaltung ist im Grunde sehr positiv gestimmt, weil es in allen Bereichen, bei den wohnungslosen Männern, Frauen und auch bei den wohnungslosen Familien, geglückt ist, die Zahl kontinuierlich zu senken. Von daher gibt es keine Anzeichen, dass sich dort eine Trendwende abzeichnet.

Herr Giese (SPD-Fraktion) dankt für die interessanten Ausführungen. Ausgelöst wurde die Nachfrage seiner Fraktion durch einen verwirrenden Zeitungsartikel, in dem es einen Hinweis darauf gab, dass die Obdachlosenzahlen steigen, gleichzeitig aber auch sinken.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) würde der Anteil der wohnungslosen Frauen an der Gesamtzahl interessieren, da die Landesstatistik diese Zahl eindeutig nicht erhebt. Sie findet zudem, dass das Thema weiter vom Ausschuss begleitet werden muss, und es gibt Handlungsbedarf, wenn zu vermuten ist, dass der Bestand an Sozialwohnungen in der Größenordnung nicht mehr zur Verfügung steht und insbesondere der Personenkreis der sozial Benachteiligten davon betroffen sein wird.

Herr Portmann (Diakonisches Werk) weist mit Blick auf Erwachsene, Kinder und Jugendliche auf die Angebote des Diakonischen Werks hin, die Beratungsstelle an der Jägerstraße und die aufsuchende Hilfe. Heutzutage ist eine ungeheure Differenzierung vonnöten, um dem Rechnung zu tragen, inwiefern Beratung in der derzeitigen Situation angenommen wird oder nicht.

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) betont, dass auch die Verwaltung Sozialarbeit in diesem Bereich vorhält und damit die Reintegration in den Wohnungsmarkt unterstützt. Das System der Beschlagnahme ist auch ein Zeichen der guten Zusammenarbeit zwischen der Sozialverwaltung und der Wohnungswirtschaft, denn Beschlagnahme kann man nach ständiger Rechtsprechung immer nur einvernehmlich durchführen. Dieses Mittel wird sehr extensiv angewandt, allein im Schnitt von 2000 auf 2001 hat sich die Anzahl der beschlagnahmten Wohnungen um 20 % erhöht. Das wirkt sich aber nicht in dieser reinen Statistik aus, in der diese Menschen als obdachlos geführt werden, obwohl sie höchstens wohnungslos sind, selbst wenn sie sich in der Frauenübernachtungsstelle oder in einer anderen Einrichtung der Stadt Dortmund aufhalten. Dieses System wird durchgehalten, auch wenn es zu veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt und manche Dinge nicht mehr unbedingt kurzfristig zu toppen sind. In der Übernachtungsstelle für Männer halten sich im Moment etwa maximal 50 Leute auf, die Stadt Köln rechnet hier im vierstelligen Bereich. Gegen Ende dieses Jahres kann sich die Verwaltung auch der Schließung einer weiteren Stadtsiedlung nähern, insofern führt also das System hier in Dortmund zu optimalen Ergebnissen. Die Zahl der wohnungslosen Frauen wird statistisch nicht festgehalten. In der Frauenübernachtungsstelle sind die Zahlen bekannt, in den beiden verbliebenen Einrichtungen halten sich 200 Personen auf, wovon etwa die Hälfte dem weiblichen Geschlecht zugerechnet werden können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen)stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass der Informationsbedarf erschöpfend ausgefüllt wurde.


zu TOP 3.11
Gewaltschutzgesetz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02227-02)

(Drucksache Nr.: 02227-02AT)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) führt in den Antrag ihrer Fraktion ein, mit dem sie möglichst in der nächsten Sitzung von der Verwaltung berichtet bekommt, wie der tatsächliche Umsetzungsstand des Gewaltschutzgesetzes hier in Dortmund ist. Ein zweites Anliegen ist es zu klären, ob es möglich ist, mit den evtl. zur Verfügung stehenden Landesmitteln bald auch hier vor Ort die Angebote zu verstärken, und mit welchem konzeptionellen Hintergrund das in Zukunft geschehen könnte. Es müsste allen möglich sein, diesem Antrag zuzustimmen. Der SPD-Antrag beschreibt weitere Detailwünsche. Da sie das positiv beurteilt, wird ihre Fraktion das mitbeschließen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) bestätigt, dass die beiden Anträge miteinander korrespondieren, und wäre sehr zufrieden gewesen, wenn beide eingebracht und beraten worden wären. Aber die Grünen sind vorweg in die Presse gegangen und haben im Gegensatz zur CDU und SPD offensichtlich wieder nicht mit den Betroffenen gesprochen. Allerdings war das, was in der Presse stand, eine schallende Ohrfeige für sie, und das geschieht ihnen recht. Man muss nicht immer meinen, irgendwen vorführen zu wollen, sonst wird man, wie in diesem Fall, selbst vorgeführt. Dem Antrag wird die SPD-Fraktion zustimmen, da sie schon genau wissen möchte, was sich dahinter verbirgt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, dass ihre Fraktion zwar mit dem Trägerverein gesprochen, dies aber nicht früh genug getan habe. Die anderen Fraktionen können aber sicher sein, dass sie in der Lage war, das im Gespräch mit "Frauen helfen Frauen" so zu klären, dass es wieder eine gute Arbeitsbasis gibt. Die ganze Aktion hatte aber doch auch etwas Positives, sie hat zumindest dazu geführt, dass presseöffentlich zu lesen war, dass es mit Polizei- und Justizaktionen nicht getan ist, sondern dass es auch ein Angebot für betroffene Frauen in dieser Stadt gibt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt daraufhin einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.02:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bittet die Verwaltung, den Umsetzungsstand des Gewaltschutzgesetzes in Dortmund insbesondere im Hinblick auf die in Dortmund beteiligten KooperationspartnerInnen darzustellen.




2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die im aktuellen Landeshaushalt bereit gestellten Mittel zur Umsetzung des Landesaktionsplans gegen häusliche Gewalt kommunal verwendet werden können. Ziel ist es, die frauenspezifische Angebotsstruktur vor Ort für die nötige Interventionsarbeit zu stärken. Dem Ausschuss ist vor der Sommerpause 2002 ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt darüber hinaus einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.02:

Der Ausschuss begrüßt das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz des Bundes und die ergänzenden Regelungen des Polizeigesetzes NW. Die neue Gesetzeslage ermöglicht erstmals den Grundsatz "Das Opfer bleibt, der Täter geht." Hiermit wird die Stellung der Opfer, die ganz überwiegend Frauen und Kinder sind, wirkungsvoll gestärkt und insbesondere in Gewaltfällen ein Bleiberecht in der bisherigen Wohnung garantiert.

Der Fachausschuss informiert sich umfassend über die in Dortmund getroffenen Vereinbarungen zwischen der Polizei und der Frauenberatungsstelle. Hierzu sollen eine Vertreterin der Frauenberatungsstelle des Vereins "Frauen helfen Frauen" und die Opferschutzbeauftragte der Polizei eingeladen werden.

Der Ausschuss wünscht insbesondere Informationen über die Finanzierungsmodelle sowohl für die Koordination dieser neuen Aufgaben, als auch die Finanzierung der nun erforderlichen Beratung der Opfer.

Der Ausschuss möchte darüber hinaus im präventiven Bereich zu einem besseren Schutz der Opfer zu häuslicher Gewalt beitragen. Hierzu sind geeignete Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Dazu soll die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Gewalt gegen Frauen ist, gehört werden.
zu TOP 4.1
Preisverleihungen für die Dortmunder Arbeitsgruppe Runder Tisch: Prävention von Kinderunfällen
(Drucksache Nr.: 02185-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist erfreut darüber, dass ein erfolgreich, vor allen Dingen in der Nordstadt arbeitender Arbeitskreis an dieser Stelle die nötige Anerkennung erfährt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) bestätigt das und berichtet, dass es sich um einen Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz handelt, der von Herrn Dr. Albrecht, dem Chefarzt der Kinder- und Jugendchirurgie, geleitet wird, besonders hervorragende Arbeit leistet und deswegen auch mehrfach gewürdigt wurde. Diesem Arbeitskreis stehen nunmehr Mittel aus URBAN II zur Verfügung, um die Projekte, die in der Nordstadt durchgeführt werden, auch konkret zu finanzieren. Nach der Sommerpause soll ein kleines öffentliches Hearing für Politik, die Gesundheitskonferenz und natürlich auch die Fachöffentlichkeit veranstaltet werden, um noch einmal die Inhalte zu diskutieren und vielleicht neue Ideen zu entwickeln.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass der Ausschuss damit die Verwaltungsvorlage mit Freude zur Kenntnis genommen hat und damit die Tagesordnung komplett abgearbeitet wurde.







Herr Böhm (CDU-Fraktion) möchte eine persönliche Erklärung zu Protokoll abgeben zur formellen Einladung. Alle Ausschussmitglieder haben eine Einladung für 15.00 Uhr erhalten, dann sei irgendwann am Wochenende ein Brief gekommen, das wäre ein Versehen gewesen. Da aus der Einladung kein Versehen zu erkennen ist, bittet er, zukünftig auch erst um 15.00 Uhr zu beginnen, wenn für 15.00 Uhr eingeladen wurde. Er muss sich daher insofern das Recht vorbehalten, unter Umständen die gefassten Beschlüsse zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Frage zu stellen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die rege Beteiligung und schließt die Sitzung um 16.25 Uhr.






Schneckenburger
Offermann
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Geschäftsführerin