N i e d e r s c h r i f t

über die 40. Sitzung des Schulausschusses


am 25.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr

Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Hermann Diekneite (SPD)
Rm Walter Knieling (CDU)
Rm Ute Bitter (CDU)
Rm Peter Werner Borris (SPD)
sB Hans-Joachim Braune (SPD)
Rm Thomas Carl (CDU)
Rm Brunhilde Euchler (CDU)
Rm Lucia Garcia-Martin (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)i.V. für Rm Gerda Horitzky (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Jürgen Dr. Kuhlmann (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Neumann (CDU)i.V. für Rm Siegfried Leniger (CDU)
sB Dr. Annette Littmann (FDP)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Wilfriede Müller-Jobst (SPD)
Rm Ulrike Nolte (SPD)
Rm Ingrid Reuter (B’90/Die Grünen)
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Richard Utech (SPD)
2. Beratende Mitglieder:
Pfarrer Günter Birkmann (Vertreter der ev. Kirche)
Joachim Göbel (Vertreter der kath. Kirche)
sE Barbara Heinz (Ausländerbeirat)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Helga Rudack (Stadtelternschaft)
Rm Waldemar Stanko (DVU)
3. Verwaltung
StR Siegfried Pogadl
Ralf Dallmann
Ulrich Koch
Winfried Liebig
Johannes Roeren
Dieter Schwertfeger
Renate Tölle
4. Schulaufsicht
Bernd Bandulewitz
Waltraud Frische
Dr. Christa Fritze
Bernhard Nolte
5. Gäste
Peter Brekau (Sprecher der Realschulen)
Joachim Eckardt (Sprecher der Hauptschulen)
Willibald Jöhren (Sprecher der Gymnasien)
Heinz Mai (Sprecher der Berufskollegs)
Wolfgang Pähler (Sprecher der Grundschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher des Weiterbildungskollegs)

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 40. Sitzung des Schulausschusses,
am 25.02.2003, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2004

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Gesamtüberblick Prioritätenliste
mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05626-04)

2.2 Brandschutz
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.3 Investitionsprogramm Schule
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.4 Geschwister-Scholl-Gesamtschule
Sachstandsbericht und Beantwortung einer Anfrage
(Drucksache Nr.: 05393-03)
Unterlagen werden nachgereicht


2.5 Absicherungen für Schulgebäude im Schadenfall (Feuer, Wasser, Sturm)
Beantwortung einer Anfrage (Drucksache Nr.: 05219-03BA)

2.6 Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Westricher Grundschule und der Widey-Grundschule in Dortmund-Huckarde
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05443-04)

2.7 Medienentwicklungsplanung: Kosten für Wartungsprojekte
Beantwortung einer Anfrage (Drucksache Nr.: 05220-03BA)

2.8 Sicherheitsmaßnahmen an Dortmunder Schulen; hier: Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.10.03
Unterlagen werden nachgereicht

2.9 Vorstellung des Gesamtkonzepts über Projekte gegen Schulmüdigkeit und Schulschwänzen
- mündlicher Bericht der Schulaufsicht

2.10 Olpketal-Grundschule
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 05453-04-ATC)
Der Antrag wurde bereits für die Sitzung am 28.01.2004 zur Verfügung gestellt

3. Anträge / Anfragen

3.1 Neubau Grundschule Oespel/Kley
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05630-04)

3.2 Schulschwänzer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05629-04)

3.3 offene Ganztagsschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05625-04)

3.4 Sicherheitskonzept an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05633-04)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Rm Hermann Diekneite (SPD-Fraktion) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Schulausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Utech (SPD-Fraktion) benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um den Punkt 2.11 „Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in DO-Mengede“ erweitert. Tagesordnungspunkt 2.10 wird vorgezogen behandelt. Die Tagesordnungspunkte 2.8 und 3.4 und die Tagesordnungspunkte 2.9 und 3.2 werden jeweils im Zusammenhang behandelt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2004

Der Schulausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 39. Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2004.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu Top 2.10
Olpketal-Grundschule
(Drucksache Nr.: 05453-04-ATC)
- Auszug der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 17.02.2004 (wurde nachgereicht)
(Drucksache Nr.: 05453-04-ATC-GM) (wurde nachgereicht)

Frau Nolte (SPD-Fraktion) und Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründen den gemeinsamen Antrag und machen sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten zu dem bereits in der letzten Sitzung eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion deutlich.

Herr Knieling (CDU-Fraktion), der die gestellten Forderungen ausdrücklich begrüßt, geht seinerseits auf den Antrag seiner Fraktion ein und erinnert noch einmal an die Abläufe der vergangenen Wochen.

Herr Pogadl (Schuldezernent) macht pflichtgemäß und zum wiederholten Mal darauf aufmerksam, dass dem Begehren beider Anträge die Ratsbeschlüsse vom 17.12.98 und vom 13.04.00 entgegenstehen, dass vor baulichen Maßnahmen zunächst alle schulorganisatorischen Möglichkeiten zu untersuchen und ggf. einzuleiten sind. Daher weist er noch einmal deutlich darauf hin, dass ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses eine Empfehlung an den Rat darstellt, von seiner damaligen Beschlusslage abzuweichen und eine Ausnahme zu erteilen. Ob es dazu kommt, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt niemand beurteilen. In Bezug auf eine zeitnahe Erledigung bittet er zu bedenken, dass haushaltswirksame Entscheidungen frühestens mit den Haushaltsberatungen zum Jahr 2005 erfolgen können. Die vorgeschlagene investive Maßnahme müsste sich natürlich in der Prioritätenliste wiederfinden, konkurriert dann mit der „2. Tranche Brandschau“ und wird auch mit den weiteren Berufskollegsüberlegungen in Einklang zu bringen sein. Schließlich macht er darauf aufmerksam, dass sich die Olpketal-Grundschule nicht für das Programm „Offene Ganztagsgrundschule“ beworben hat und folglich auch keine Bundesmittel bekommen kann.

Nach einer ausführlich geführten Diskussion stellt Frau Dr. Littmann (FDP), die beide vorliegenden Anträge formal nicht vollendet findet, für den gemeinsamen Antrag folgenden Änderungsantrag: „Die Verwaltung wird gebeten, unter besonderer Berücksichtigung eines Anbaus ein Schulraumkonzept zu entwickeln, das eine adäquate Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht....“.

Herr Diekneite (Vorsitzender, SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass dieser Zusatz obsolet ist, weil die Entwicklung eines Schulraumkonzepts deckungsgleich zu der Forderung eines Massivanbaus zu sehen ist. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Herr Knieling (CDU-Fraktion) bittet, zwei redaktionelle Änderungen an seinem Antrag vorzunehmen:

1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einen Grundsatzbeschluss über die Errichtung an der Olpketal Grundschule zu fassen, mit dem ein dreizügiger Schulbetrieb und eine angemessene Betreuung ausreichend gewährleistet werden kann.
2. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Planungen zeitnah vorzunehmen und dem Schulausschuss zu berichten.
Der Schulausschuss stimmt dann einstimmig folgendem Antrag der CDU-Fraktion zu:

Beschluss:

1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einen Grundsatzbeschluss über die Errichtung an der Olpketal Grundschule zu fassen, mit dem ein dreizügiger Schulbetrieb und eine angemessene Betreuung ausreichend gewährleistet werden kann.

2. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Planungen zeitnah vorzunehmen und dem Schulausschuss zu berichten.



3. Für die Übergangszeit beschließt der Schulausschuss für das Schuljahr 2004 / 2005 vorerst zwei zusätzliche Container aufzustellen, die als Schulraum und als Betreuungsraum genutzt werden können.

Bei einer Enthaltung stimmt der Schulausschuss folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu:

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Hintergrund steigender SchülerInnenzahlen für die Olpketalschule ein Schulraumkonzept zu entwickeln, das eine adäquate Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Das Raumkonzept ist dem Schulausschuss vorzustellen.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang bei einer Entscheidung für die „offene Ganztagsgrundschule“ Bundesmittel in Anspruch genommen werden können.

Für das kommende Schuljahr müssen zwei Unterrichtscontainer aufgestellt werden.


zu TOP 2.1
Gesamtüberblick Prioritätenliste - mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05626-04)

Herr Liebig gibt anhand von Folien (Anlage 1 zur Niederschrift) einen umfassenden Überblick über die Prioritätenliste. Der Redebeitrag ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Herr Diekneite (Vorsitzender, SPD-Fraktion) dankt für die Ausführungen, die eine qualitative und quantitative Erfolgsgeschichte in Dortmund dokumentieren, die mehr als vorzeigbar ist.

Herr Knieling (CDU-Fraktion) ist mit dem Vorsitzenden einig, und für ihn ist zu erkennen, welch hervorragende Arbeit die Dortmunder Immobilienwirtschaft geleistet hat. Einfach beeindruckend findet er Termin- und Kostentreue. Über 250 Mio. € sind zum Wohle der Schullandschaft in Dortmund in einem ganzheitlichen Verfahren abgearbeitet worden, ganz zu schweigen von den Zuflüssen aus dem Verwaltungshaushalt. An dieser Stelle lobt er auch das Bemühen der Bezirksvertretungen, die mit großem Einsatz dazu beigetragen haben, dass diese Vorhaben in den letzten 5 Jahren bewältigt wurden. Es ist ihm aber ein Bedürfnis darauf hinzuweisen, dass die eigentlichen Ursachen für diese Erfolgsbilanz darin liegen, dass letztlich vernünftige Menschen in den Reihen von Schwarz, Grün und Gelb diese Initialzündung gestartet und dafür gesorgt haben, dass der Schulhaushalt der Stadt Dortmund, der sich vor 1999 in ganz bescheidenem Rahmen bewegte, derart aufgestockt wurde. Die Ergebnisse wären sicher noch besser gewesen, wenn dem nicht PCB-Sanierung oder Brandschutz in die Quere gekommen wären. Politik ist hier gefordert, wie auch bei der Verbesserung der Situation an Berufschulen, bei Pavillonersatzbauten, der Sanierung der zahlreichen außerordentlich maroden Schulgebäude, dem Fachraumprogramm oder aber auch bei Ersatzbauten für Schulgebäude. Vor dem Hintergrund einer außerordentlichen schwachen Finanzlage in dieser Stadt ist das eine Mammutaufgabe, der sich seine Fraktion aber gern stellen wird.

Frau Dr. Littmann (FDP) fragt nach der Diskrepanz zwischen den erwähnten 185 Mio. € für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie ganzheitliche Sanierungen und der Zahl in der Prioritätenliste in Höhe von 152 Mio. €. Dann interessiert sie, ob es sich bei den diversen Maßnahmen mit dem Vermerk „nicht finanziert“ um beschlossene Maßnahmen handelt, für die kein Geld da ist, die aber als notwendig anerkannt sind. Schließlich kann sie das Eigenlob über die Leistungen der Immobilienwirtschaft zwar verstehen, allerdings hat bisher niemand eine Alternative dazu erlebt, dass die Immobilienwirtschaft besser, schneller, kostengünstiger arbeiten soll als ein Privater.

Herr Liebig (Werkleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft) kann die Differenz bei den genannten Summen ohne weiteres jetzt nicht nachvollziehen, wird das aber recherchieren und die Antwort nachliefern (Anlage 3 zur Niederschrift). Es besteht jedoch ein Missverständnis, wenn hier von Eigenlob gesprochen wird. Die Immobilienwirtschaft wehrt sich lediglich gegen ungerechtfertigte Angriffe und immer wieder laut werdende Rufe nach Privatisierung, weil sie behauptet, dass sie inzwischen mindestens so gut ist wie private Anbieter.

Herr Carl (CDU-Fraktion) weist unter Bezugnahme auf den Ortsteil Husen auf einen Widerspruch zwischen Bauzeitenplan und jetzt vorgestellter Prioritätenliste hin. Einmal heißt es, Baubeschlüsse würden im März gefasst, im Vortrag wurde von Mai 2004 ausgegangen. Das findet er irritierend, zumal er von den beiden katholischen Schulen gehört hat, dass man dort möglicherweise die Pläne wieder überarbeitet, um Betreuungsräume im Rahmen der offenen Ganztagsschule zu schaffen. Er bittet um weitere Informationen und eine Klarstellung gegenüber den Schulen, dass es zu keiner erheblichen Verzögerung kommt.

Herr Pogadl (Schuldezernent) versichert, dass es zu keiner Verzögerung kommt. Es sind von der Eichwald-Grundschule und der Roncalli-Grundschule zu ungleichen Zeitpunkten Anträge auf Aufnahme in das Programm offene Ganztagsschule eingereicht worden. Selbstverständlich ist es logisch, dass nun versucht wird, die notwendigen Baumaßnahmen zusammenzufassen. Aufgrund dessen ist auch eine erneute Abstimmung zwischen Schulverwaltung und Immobilienwirtschaft vonnöten.

Herr Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen) freut sich, dass man jetzt davon ausgehen kann, dass es in Dortmund keine Schulen mehr gibt, bei denen eine gesundheitliche Gefährdung von Schülern und Lehrpersonal anzunehmen ist. Positiv bewertet er auch, dass sich der ganzheitliche Ansatz tatsächlich durchgesetzt hat, allerdings nimmt er verwundert zur Kenntnis, dass das Gleichstellungsgesetz erst jetzt eine wichtige Rolle bei den Planungen spielen soll, und schließlich wüsste er gern, in welcher Höhe die Schulpauschale des Landes zur Verfügung gestellt wird.

Herr Liebig (Werkleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft) wollte im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit lediglich ausdrücken, dass es jetzt eine gesetzliche Verpflichtung gibt, d.h. hinsichtlich der Qualität dieses Themas hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Schulpauschale steht in einer Größenordnung von jährlich 17 Mio. € zur Verfügung.

Herr Stanko (DVU) fragt nach konkreten Gefährdungen aktueller Planungen bzw. danach, was passiert, wenn Barrierefreiheit nicht sofort hergestellt werden kann. Schließlich interessiert ihn, wie sich die Energiesparverordnung auswirkt.

Herr Liebig (Werkleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft) verdeutlicht, dass alles, was in Arbeit ist, termingerecht läuft, und es keine Hinweise darauf gibt, dass aktuelle Planungen gefährdet sein könnten. Das Thema Barrierefreiheit kann im Zusammenhang mit ganzheitlichen Sanierungen nicht abgearbeitet werden und ist individuell zu lösen. Die Energiesparverordnung regelt bauliche Dinge, die nachhaltig zur Energieeinsparung beitragen, aber unmittelbar nach einer Sanierung kann man keine Soll-/Ist-Vergleiche anstellen, das Gebäude muss erstmal austrocknen usw., ehe man wirklich die Auswirkungen erkennt. Bei den Sanierungen, die 2000/2001 durchgeführt wurden, ist deutlich erkennbar, dass die Energiekosten an diesen Schulen bis zu 50% reduziert werden konnten.

Für Herrn Diekneite (Vorsitzender, SPD-Fraktion) taugt das Engagement für den Schulhaushalt in dieser Legislaturperiode nicht zur Legendenbildung, und die eben erfolgte Einteilung in gute und schlechte Schulpolitiker findet er schon vor dem Hintergrund überflüssig, dass die Abstimmungen im Schulausschuss wie auch im Rat dazu einstimmig erfolgt sind. Mit Blick auf diesen Schulterschluss muss man die Abrechnung der politischen Verdienste dann auch ein wenig relativieren. Gleichwohl bleibt für ihn die Gesamtbilanz überzeugend, und da Schulbau eine kontinuierliche Aufgabe ist, wird es wieder zum Schwur kommen, wenn der nächste Haushalt aufgestellt wird. Für die SPD-Fraktion kann er ganz eindeutig betonen, dass Schulbau und Bildung wie bisher oberste Priorität bekommen.

Herr Pogadl (Schuldezernent) ergänzt zur Barrierefreiheit, dass die Vorbereitungen so sein müssen, dass jede Schule je nach jeweiliger individueller, tatsächlich auftretender Behinderung eines Schülers entsprechend nachgerüstet werden kann. Man kann keine Schule von vornherein so planen, dass sie eines Tages möglicherweise einen blinden, einen hörgeschädigten, einen körperbehinderten oder einen mehrfach geschädigten Schüler aufnehmen kann, aber die Voraussetzung, z.B. einen Fahrstuhl nachzurüsten, muss gegeben sein. Das ist heute Standard und wird im Übrigen gerade auch im deutschen Normenausschuss diskutiert.

Damit nimmt der Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Brandschutz - mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr Koch (Technisches Immobilienmanagement) informiert ausführlich über den Brandschutz. Der Redebeitrag ist als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

Herr Knieling (CDU-Fraktion) dankt für den ausführlichen Sachstand, bittet auch in Zukunft um regelmäßige Berichte über geplante und durchgeführte Brandschutzmaßnahmen und fragt nach, mit wie viel Jahren denn konkret für die Erledigung dieser Maßnahmen gerechnet werden muss.

Herr Koch (Technisches Immobilienmanagement) führt aus, dass die letzten Schulen im Jahre 2005 begangen werden, d.h. in weiteren ein bis zwei Jahren kann man damit rechnen, dass die Brandschutzmaßnahmen abgeschlossen sind. Bei der Begehung der Schulen wurde erneut deutlich, dass Sonderschulen und Grundschulen übersichtliche Schulen sind, Gymnasien, Berufskollegs oder die Gesamtschule Brackel hingegen größere Maßnahmen sind. Bei vier, fünf Gebäudeteilen lassen sich die erforderlichen Maßnahmen bei gleichzeitigem Schulbetrieb nicht innerhalb eines Jahres erledigen, da muss man die Arbeiten, genau wie bei der PCB-Sanierung, in Abstimmung mit der Schule in Bauabschnitte teilen.

Herrn Stanko (DVU) interessiert, wer die Durchführung der Maßnahmen überwacht, bzw. wer die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Einhaltung der Maßnahmen überprüft. Da ein Brandschutzgutachter bemüht werden musste, fragt er sich, warum die Dortmunder Feuerwehr das nicht gemacht hat.

Herr Koch (Technisches Immobilienmanagement) verdeutlicht, dass es zur Überwachung der Maßnahmen, die durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr festgelegt werden, jeweils Mängelpunkte gibt. Nach Beendigung wird diese Leistung natürlich vom Bauordnungsamt und der Feuerwehr abgenommen und mit Schlussbescheinigung bestätigt. Es gibt auch während der Ausführung bestimmte Überwachungen und verschiedene Sicherheitsvorschriften. Für die spätere Nutzung gibt es Hausordnungen, und dann sind die einzelnen Mitarbeiter (Hausmeister) vor Ort zuständig, dass diese Maßnahmen auch dementsprechend greifen können. Die Feuerwehr mit eindeutig anderem Aufgabenspektrum steht für die Erstellung von Brandschutzkonzepten nicht zur Verfügung.

Herr Liebig (Werkleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft) macht an dieser Stelle den Vorschlag, zukünftig über das Investitionsprogramm Schule statt eines mündlichen Sachstandes in schriftlicher Form zu berichten. Dies findet allgemeine Zustimmung.

Der Schulausschuss nimmt damit den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Investitionsprogramm Schule
- mündlicher Bericht der Verwaltung

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Bericht zeitnah schriftlich zur Verfügung gestellt.


zu TOP 2.4
Geschwister-Scholl-Gesamtschule
(Drucksache Nr.: 05393-03)
(Drucksache Nr.: 05393-03BA) (wurde nachgereicht)

Der Schulausschuss nimmt die schriftliche Beantwortung der Anfragen zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Absicherungen für Schulgebäude im Schadenfall (Feuer, Wasser, Sturm)
(Drucksache Nr.: 05219-03BA)

Der Schulausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Westricher Grundschule und der Widey-Grundschule in Dortmund-Huckarde
(Drucksache Nr.: 05443-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 12.02.2004 (wurde nachversandt)

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, die Vorlage mit den Empfehlungen der Bezirksvertretung auch weiter an den Rat zu empfehlen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Votums der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westricher Grundschule auf ein zweizügiges Raumprogramm (Grundsatzbeschluss).

2. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Westricher Grundschule an die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. die Rechtsverordnung zur neunten Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.7
Medienentwicklungsplanung: Kosten für Wartungsprojekte
(Drucksache Nr.: 05220-03BA)

Auf die Nachfragen von Frau Dr. Littmann (FDP) zur Ausrichtung einer freien Software bzw. ob die Kosten von d3SX für den reinen Second Level Support in Höhe von etwa 45.000 € auf das Schulverwaltungsamt zulaufen werden, auch wenn sie im Moment noch von dosys vorfinanziert werden, kann Frau Tölle (Leiterin des Schulverwaltungsamtes) im Detail keine Antwort geben, da die Auswertung darüber, ob und wo man möglicherweise umsteuern muss, dem Schulverwaltungsamt zurzeit noch nicht vorliegt. Im Mai wird dazu aber ein umfassender, schriftlicher Erfahrungsbericht von Dosis vorgelegt.

Der Schulausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Sicherheitsmaßnahmen an Dortmunder Schulen
(Drucksache Nr.: 05055-03BA)
(wurde nachgereicht)
zu TOP 3.4
Sicherheitskonzept an Dortmunder Schulen
(Drucksache Nr.: 05633-04)
(Drucksache Nr.: 05633-04-ATC) (wurde nachgereicht)
(Drucksache Nr.: 05633-04-AT-So) (wurde nachgereicht)

Für Frau Nolte (SPD-Fraktion) ist zu diesem Thema bereits alles gesagt, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wurde ausführlich darüber diskutiert. Wer daran nicht teilgenommen hat, konnte sich in der Tageszeitung ausführlich informieren. Die SPD-Fraktion wird im Übrigen gegen beide Anträge, die hier auf dem Tisch liegen, stimmen, da sie es ablehnt, aus Schulen einen Hochsicherheitstrakt zu machen.

Frau Dr. Littmann (FDP) stellt und begründet mündlich folgenden Antrag:

1. Der Schulausschuss erhält von der Verwaltung eine Übersicht über die Gewalt- und Kriminalitätsentwicklung an allen Dortmunder Schulen. Als Maßstab werden die Polizeistatistik sowie die schulordnungsrechtlichen Maßnahmen wegen Gewalt-, Waffen-, Drogen- und Eigentumsdelikten sowie Vandalismus zu Grunde gelegt.
Zudem sind die für die Stadt Dortmund entstandenen Schäden für einzelne Schulen zu beziffern.

Diese Daten sind bis zu der nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen.

2. Bei allen Schulen werden Eltern-, Lehrer- und Schülerbefragungen durchgeführt, in denen die subjektive Sicherheit sowie die Nachfrage nach Maßnahmen zur Sicherheit an und im unmittelbaren Umfeld von Schulen erfasst werden.

3. Auf Grundlage dieser Daten entscheidet der Schulausschuss dann, ob und wenn ja, bei welchen besonders auffälligen Schulen unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes, der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes eine Videoüberwachung erforderlich und zweckmäßig ist. Die laufende Überwachung obliegt dem Ordnungsamt.



Sie ist ebenso dagegen, dass Schulen wie Gefängnisse mit Videokameras überwacht werden, das kann nicht Sinn und Zweck von Schule sein. Aber es kann auch nicht sein, dass Politik vor der Realität und den Ängsten der Bevölkerung die Augen verschließt. Daher bittet sie, die restriktive Haltung gegen die Anträge noch einmal überdenken. Sie wäre ggf. auch mit einer Abstimmung erst in der nächsten Ausschusssitzung einverstanden.

Für Herrn Knieling (CDU-Fraktion) steht die Stadt nicht nur vor einem Sicherheitsproblem, sondern vor allem vor einem finanzwirtschaftlichen Problem. Allein im Jahr 2002 traten Vandalismusschäden für 630.000 € auf, ganz zu schweigen von den Summen, die in den Vorjahren für diese Art von Schäden oder deren Ausgleich gezahlt worden sind. Sicherlich ist richtig, dass ein für alle Örtlichkeiten und Objekte gleichermaßen gültiges Lösungs- und Handlungskonzept für nicht sinnvoll erachtet wird. Zudem beabsichtigt niemand aus seiner Fraktion, aus Dortmunder Schulen Hochsicherheitstrakte zu gestalten, gleichwohl müssen aber bestimmte Maßnahmen erfolgen. Er wird den Antrag der FDP unterstützen und bittet gleichzeitig auch um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion, den er anschließend begründet.

Herr Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen) signalisiert, beide Anträge von CDU und FDP abzulehnen. Im Ausschuss für Bürgerdienste wurde die Thematik behandelt, und es gab eine parteienübergreifende Übereinkunft, den Ausführungen des Schuldezernenten zu folgen, dass es tatsächlich notwendig ist, vor Ort in Absprache mit den Schulen individuelle Maßnahmen zu treffen. Da kann es im Extremfall auch dazu kommen, dass man zur Wahrung der Sachwerte eine entsprechende Videoüberwachung durchführt. Die bezifferten 630.000 € pro Jahr beziehen sich außerdem nicht allein auf Vandalismusschäden, sondern in der Vorlage für den ABÖAB ging es explizit darum, dass u.a. auch Schäden durch normale Nutzung enthalten sind. Da die Summe gar nicht aufgeschlüsselt wird, weiß man nicht, wie hoch der Anteil durch Vandalismus tatsächlich ist. Um die Hightech-Ausstattung an Schulen zu schützen, muss man auch nicht unbedingt Fenster vergittern, sondern es gibt andere Möglichkeiten der sicheren Verwahrung, und die werden die Schulen auch über kurz oder lang ergreifen.

Herr Pogadl (Schuldezernent) ist sehr daran interessiert, von einer globalen zu einer strukturellen Diskussion zu kommen, weil bei den Erscheinungsformen nicht die gleichen Verhältnisse herrschen. Bei den Schäden des letzten Jahres in Höhe von 626.921,60 € kann tatsächlich nicht differenziert dargestellt werden, was auf Vandalismus, auf normalen Ausfall oder auf Unfallgeschehen zurückzuführen ist. An der auslösenden Schule, der Kautsky-Grundschule, z.B. gab es 11 Vorfälle mit einem Schadenswert von 7.500 €. An der Mörike-Grundschule hingegen gab es nur einen und gänzlich anderen Vorfall. Um die Diskussion darüber zu versachlichen, bietet er an, den Fraktionen die hierzu von StA 65 erstellte Liste zur Verfügung zu stellen. Dann veranschaulicht er die drei Prämissen, von denen Verwaltung sich leiten lässt: zunächst ist immer das mindere Mittel zu wählen, zweitens muss es das adäquate Mittel sein und drittens kann nicht für 175 Schulen zentral entschieden werden. Auf der Ebene der Stadtbezirke werden noch in diesem Jahr die stadtbezirksbezogenen Schulkoordinierungskonferenzen gebildet, d.h. Schulen aller Schulformen eines Stadtbezirkes werden gemeinsam mit der Bezirksverwaltung, dem Jugendamt, dem Schulverwaltungsamt und den Regiestellen an einem Tisch sitzen und zur jeweiligen Situation einer Schule einen Vorschlag machen. Dann erläutert er im Einzelnen die vier völlig unterschiedlichen Beispiele aus seiner Stellungnahme und plädiert erneut dafür, im Ausschuss zwar im Generellen zu diskutieren, die konkreten Entscheidungen aber vor Ort treffen zu lassen.

Herr Neumann (CDU-Fraktion) wundert sich ein wenig über den Verlauf der heutigen Diskussion. Aus jeder Schulausschussfraktion saß gestern auch jemand im ABÖAB, und die hier vorliegenden Anträge von CDU und FDP beinhalten für ihn vom Ist-Zustand her genau das, was dort von der Verwaltung vorgetragen wurde, nicht weniger und nicht mehr, vorausgesetzt eine Güterabwägung der Mittel findet statt, Videoüberwachung wäre dann das adäquate Mittel, und alle Akteure vor Ort stimmten diesem Mittel als Notwendigkeit zu. Deswegen sieht er beide Anträge genau deckungsgleich mit dem, was Verwaltung auch gerade vorgetragen hat. Allerdings regt er als Erweiterung der Anträge an, dass das vor Ort noch einmal mit den Schulen, den Trägern, den kriminalpräventiven Räten usw. durchgesprochen wird. Dann würde man völlig d’accord gehen mit dem, was gestern im ABÖAB beschlossen wurde.

Herr Eckardt (Sprecher der Hauptschulen) bittet eindringlich, bei der Wahl des Terminus technicus vorsichtiger zu sein. Vandalismus in Schulen und Vandalismus an Schulen unterscheidet sich zwar nur durch zwei Buchstaben, es handelt sich aber um gänzlich unterschiedliche Bereiche. Vandalismus in Schulen haben die Schulen und die Kollegien gut im Griff, Vandalismus an Schulen im Freizeitbereich ist das Problem, um das es hier geht. Von daher ist es auch schade, dass mit einer solchen Diskussion immer wieder Schulstandorte und Schulnamen in Misskredit gebracht werden, obwohl das Problem in anderen Bereichen liegt.

Nach zahlreichen weiteren Wortmeldungen, die in der Tendenz den vorangegangen Redebeiträgen entsprechen, stellt Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass sich die Diskussion im Kreis dreht. Da aber deutlich geworden ist, dass sowohl SPD wie auch Bündnis 90 andere Vorstellungen als FDP und CDU haben, wie mit den Problemen an Schulen umgegangen werden sollte, bittet sie, zu einer Abstimmung zu kommen

Der Schulausschuss nimmt die schriftliche Beantwortung der Anfrage der Verwaltung zur Kenntnis.

Bei 8 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen lehnt der Schulausschuss folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

“Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbeugende Maßnahmen zur präventiven Bekämpfung von Straftaten sowie zur Steigerung des Sicherheitsstandards an Dortmunder Schulen zu prüfen. Dies umfasst insbesondere folgende Aspekte:

1. a) Den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Dortmunder Schulen, die schwerpunktmäßig


von Vandalismus, Zerstörung, Sachbeschädigungen und anderen strafbaren Handlungen

betroffen sind. Der Schulausschuss ist sich in diesem Zusammenhang darüber einig, dass diese

Maßnahme sinnvoll, jedoch nur als ergänzende Maßnahme zu weiteren Sicherheitsvorkehrungen

zielführend ist.


b) Vergitterung von Fenstern, die ein Eindringen in die Räumlichkeiten unmöglich machen bzw.

massiv erschweren. Dabei sind psychologische Auswirkungen auf Schüler hinsichtlich eines „Unterrichts hinter Gittern“ ausreichend zu berücksichtigen.


c) Den Einsatz von Alarmschaltungen zur Polizei bzw. zu privaten Sicherheitsunternehmen.
d) Den verstärkten Einsatz von Sicherheitspräsenzdiensten vor Ort.
2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Ergebnisse dieser Prüfung bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 24. März 2004 den zuständigen Gremien vorzustellen.
3. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Umsetzung der Prüfergebnisse zeitnah erfolgen kann. Die Vorstellung dieser Konzeption soll ebenfalls in der Märzsitzung des Schulausschusses erfolgen.“
Folgender, von Frau Dr. Littmann gestellter Antrag wird bei 8 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt:

„1. Der Schulausschuss erhält von der Verwaltung eine Übersicht über die Gewalt- und Kriminalitätsentwicklung an allen Dortmunder Schulen. Als Maßstab werden die Polizeistatistik sowie die schulordnungsrechtlichen Maßnahmen wegen Gewalt-, Waffen-, Drogen- und Eigentumsdelikten sowie Vandalismus zu Grunde gelegt.


Zudem sind die für die Stadt Dortmund entstandenen Schäden für einzelne Schulen zu beziffern.

Diese Daten sind bis zu der nächsten Sitzung des Schulausschusses vorzulegen.

2. Bei allen Schulen werden Eltern-, Lehrer- und Schülerbefragungen durchgeführt, in denen die subjektive Sicherheit sowie die Nachfrage nach Maßnahmen zur Sicherheit an und im unmittelbaren Umfeld von Schulen erfasst werden.

3. Auf Grundlage dieser Daten entscheidet der Schulausschuss dann, ob und wenn ja, bei welchen besonders auffälligen Schulen unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes, der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes eine Videoüberwachung erforderlich und zweckmäßig ist. Die laufende Überwachung obliegt dem Ordnungsamt.“




zu TOP 2.9
Vorstellung des Gesamtkonzepts über Projekte gegen Schulmüdigkeit und Schulschwänzen - mündlicher Bericht der Schulaufsicht
zu TOP 3.2
Schulschwänzer
(Drucksache Nr.: 05629-04)
(Drucksache Nr.: 05629-04-ASC) (wurde nachgereicht)

Herr Nolte (Schulaufsicht) erläutert ausführlich Maßnahmen gegen Schulmüdigkeit und Schulschwänzen und stellt in Aussicht, die Bitte um Stellungnahme der CDU- Fraktion in der nächsten Sitzung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.


zu TOP 2.11
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in DO-Mengede
(Drucksache Nr.: 05617-04)
- Das Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann wurde beigefügt (wurde nachversandt)

Herr Knieling (CDU-Fraktion) wird der Verwaltungsvorlage zustimmen und bittet darum, dass auch Druck gemacht wird, damit es bald zu einer allseits befriedigenden Lösung kommt.

Herr Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen) wird der Vorlage nicht zustimmen, gibt aber ausdrücklich zu Protokoll, dass seine Fraktion grundsätzlich mit der Notwendigkeit der Baumaßnahmen einverstanden ist. Aber der Auftrag des Rates an die Immobilienwirtschaft, Alternativvorschläge abstimmungsreif vorzulegen, ist nicht erfüllt worden. Es gibt keine echte Alternative, es stehen nach wie noch keine Zahlen zur Verfügung, welche Kosten bei einem Kombinationsbau anfallen würden, und viele Argumente in der Vorlage, z.B. dass die Ebenerdigkeit der Klassenräume als Grund für eine konventionelle Trennung der beiden Baumaßnahmen gesehen wird, sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Von daher möchte seine Fraktion gern auch zwei Alternativen wirklich prüfbar vorliegen haben, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft.

Frau Dr. Littmann (FDP) vertritt die gleiche Auffassung und wird aus diesem Grund ebenfalls dagegen stimmen.

Bei 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Abriss der ausgebrannten Turnhalle unverzüglich einzuleiten.

2. Neubau einer 2-Feld Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in DO-Mengede (Grundsatzbeschluss)

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Neubau einer 2-Feld Turnhalle zu planen, die Kosten zu ermitteln und

4. einen Investitionsbeschluss nach den Sommerferien 2004 zu erwirken.


3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Neubau Grundschule Oespel/Kley
(Drucksache Nr.: 05630-04)
(Drucksache Nr.: 05630-04-ATS)
(Drucksache Nr.: 05630-04-ASC) (wurde nachgereicht)

Der Schulausschuss stimmt einstimmig folgendem SPD-Antrag zu:

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Zusammenlegung der bisher auf zwei Standorte verteilten Grundschule Oespel/Kley zu entwickeln und dem Schulausschuss vorzustellen.

In diesem Zusammenhang ist der Neubau der Grundschule am Standort Kleybredde zu prüfen.

Die Bitte um Stellungnahme der Verwaltung wird schriftlich beantwortet.


zu TOP 3.3
offene Ganztagsschule
(Drucksache Nr.: 05625-04)
(Drucksache Nr.: 05625-04-ATC) (wurde nachgereicht)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


Herr Diekneite (Vorsitzender, SPD-Fraktion) dankt für die Mitarbeit und schließt die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr.


D i e k n e i t e U t e c h S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:

(See attached file: Liebig.pdf) (See attached file: SchulA - Anlage 2 am 25.02.04.pdf) (See attached file: SchulA - Anlage 4 am 25.02.04.pdf) (See attached file: Schulausschuss_Littmann.pdf)