Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 06.02.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 25. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 31.01.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Müller-Jobst i. V. für Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Pohl - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Fritz, StA 61
Frau Nienkemper, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Rüsse, StA 65
Herr Liebig, 65/GF
Herr Keune, 66/AL
Herr Rademacher, StA 66
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schlorke, PR
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
Herr Stahl, Büro Fritschi Stahl & Baum, Düsseldorf


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung begrüßt Frau Hüser und Herrn Bender als Beschäftigtenvertreter des Werksausschusses für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund, Herrn Hettwer und Herrn Stecher als deren Vertreter sowie Herrn Pohl und Herrn Gruber als Beschäftigtenvertreter für die eigentriebsähnliche Einrichtung "Städtische Immobilienwirtschaft". Die Beschäftigtenvertreter sind beratend tätig und haben kein Stimmrecht. Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Beschäftigtenvertreter ihre Pflichten entsprechend der Gemeindeordnung wahrzunehmen haben und nimmt als Beispiel die Vertraulichkeit des Wortes in nichtöffentlichen Sitzungen.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr s. B. Weikert benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:


1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Haushaltsangelegenheiten
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 - unbesetzt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
4.2 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster
Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00341-00)
4.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung
der Nahversorgung in Scharnhorst"
(wurde in der AUSW-Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung eines Pferdestalles, Rittershofer Str. 39, Gemarkung Mengede, Flur 1,
Flurstück 412
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00379-01)
5.2 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, westlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00378-01)
5.3 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, nördlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00380-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für
die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"
(wurde in der Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
10.1.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Städtische Büroflächen", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
10.2 "Friedhöfe Dortmund"
10.2.1 - unbesetzt -

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘"

Herr RM Tech zieht im Namen der SPD-Fraktion den Antrag zu TOP 11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen 'Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘" zurück.

TOP 11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel, hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds,
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00), wird in der Tagesordnung vorgezogen und nach TOP 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01) behandelt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 2. Haushaltsangelegenheiten

Zu 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Zu 11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

Bei der kontroversen Diskussion zur Oberflächengestaltung des Platzes von Leeds werden aus den Fraktionen folgende Forderungen laut:

- Eine gute Säuberung der Pflasterung muss möglich sein, die Platten müssen rutschfest sein, da sie auch für Behinderte und Radfahrer keine Gefahr sein dürfen.
- Wegen der Besonderheit des Platzes muss die Beleuchtung im Vordergrund stehen.
- Aus Gründen der Befahrbarkeit sollte die Plattengröße auf 60 cm x 60 cm verringert werden.
- Die Pflasterung sollte phantasievoll oder originell und farbig gestaltet sein.
- Die Gestaltung sollte kontrastreich sein, um den Zugang zum Konzerthaus zu betonen.

Der Preisunterschied zwischen den verschiedenen Platten beläuft sich nach Angaben des Herrn StD Fehlemann auf 200 000,-- DM.

Herr Stahl erklärt zu den im Rahmen der Diskussion gestellten Fragen, dass es bei Kunststeinplatten bei einem Plattenformat von 75 cm x 75 cm Fertigungsprobleme geben kann. Das Maß von 60 cm x 60 cm wäre möglich. Wesentlich ist, dass das Format, die Profilierung und die Farbe einen Unterschied zwischen dem seitlichen Belag und dem Quadrat auf dem Platz herstellt. Es sollte eine besondere Gestaltung, ein visueller Reiz, für die Promenade und die Randbereiche an der Kampstraße entstehen. Dies ist auch mit einfachen Materialien, wie veredelten Betonsteinen möglich. Der Rillenbelag in Düsseldorf ist bereits über sechs Jahre im Einsatz, er ist rollstuhlgerecht und auch für Gehhilfen geeignet, auch Radfahrer haben keine Probleme auf diesem Untergrund. Der Untergrund ist auch heute noch in sehr gutem und sauberen Zustand.

Herr Keune erläutert, dass in Düsseldorf bei Radfahrern, Fußgängern und behinderten Menschen keine Probleme laut geworden sind. Zur Plattengröße gibt er an, dass die Größe 60 cm x 60 cm gut im Verhältnis zum Rillenstein passt. Die Diagonalverlegung hat den Vorteil, dass die Verzahnung der Steine die Befahrbarkeit eher ermöglicht, sie verursacht aber aufgrund der notwendigen Zuschnitte höhere Kosten. Herr Keune verspricht, dass zum 01.11.2001 der Oberbau fertig ist. Dann erfolgt eine Teilunterbrechung und nach dem Weihnachtsgeschäft die Fertigstellung.

Einigkeit besteht weitgehend in den Fraktionen darüber, dass die Leuchten die Besonderheit des Platzes hervorheben müssen und ggf. auch eine andere als die "Dortmund-Leuchte" aufzustellen ist, nur muss die Ersatzbeschaffung sichergestellt sein.

Herr RM Jung schlägt vor, die Entscheidung über die Leuchte bis zur AUSW-Sitzung am 14.02.2001 zurückzustellen, da das Modell erst seit dem 30.01.2001 aufgestellt ist und die Stromleitungen bereits auch ohne Auswahl der Leuchte gelegt werden können.

Herr Stahl stellt sich eine möglichst zurückhaltende einfache Leuchte vor, die den Platzraum entsprechend des Gestaltungskonzepts zur Promenade auf eine besondere Art fasst.

Herr StR Sierau weist noch einmal darauf hin, dass der Platz von Leeds eines der "Eingangstore" zur Brückstraße und zum Brückstraßenviertel ist. Der Platz sollte daher aufgrund seiner Bedeutung qualitativ hochwertig ausgestattet werden. Die Bedenken aus der Sitzung am 29.11.2000 hält er für ausgeräumt. Die Rillenplatte ist seines Erachtens verkehrssicher.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
1. einstimmig eine kontrastreiche Pflasterung (statt Ton in Ton)
2. mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den dunklen Kunststein- statt Natursteinbelag
3. für den Kunststein die Plattengröße 60 cm x 60 cm statt 75 cm x 75 cm mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
4. den hellgrauen Betonwerksteinbelag in wellenförmigen Platten mit Mehrheit der Stimmen bei zwei Enthaltungen statt hellgrauem Betonwerksteinbelag ohne Wellenformen
5. einstimmig beim hellgrauen Betonwerksteinbelag in wellenförmigen Platten
die diagonale Verlegerichtung
als Materialien zu verwenden.

Die Entscheidung über die Leuchte wird bis zur Sitzung des AUSW am 14.02.2001 zurückgestellt.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 - unbesetzt -

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)

Herr RM Münch bittet darum, künftig bei Vorlagen einen Plan über die Lage der Ausgleichs- und Ersatzflächen beizufügen.

Herr Wilde weist auf den der Vorlage beigefügten Lageplan hin, der darstellt, wo die Ausgleichsmaß-nahmen im Stadtgebiet verortet werden sollen.

Herr RM Frebel fordert in Sachen Niederschlagswasserbeseitigung (Seite 15 des Erläuterungsberichtes) im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein duales Kanalsystem, um sauberes Niederschlagswasser in die Natur zurückführen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat bei einer Stimmenenthaltung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oetringhauser Straße - mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen dieser Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Zu 4.2 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster
Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00341-00)

Herr s. B. Weikert fragt, ob mit Folgewirkungen aufgrund des Grubengebäudes der alten Schachtanlage Fürst Hardenberg zu rechnen ist.

Herr Wilde erläutert, dass im Bebauungsplan Ev 124 die Fragen hinsichtlich bergbaulicher Tätigkeit im Plangebiet abgehandelt, abgewogen und im Satzungsbeschluss entschieden wurden. Für die 1. Änderung treffen die angesprochenen Restriktionen nicht zu.

Herr Dr. Grote macht deutlich, dass bei der Wiedernutzung der Zeche Hardenberg Sanierungspläne gemacht wurden und dass im Rahmen des Entlassungsverfahrens aus der Bergaufsicht hier schädliche Umwelteinwirkungen aus der Bergbaugeschichte auszuschließen sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.19976 (BGBl. I, S. 2141, BGFBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. d. §§ 7 und 41 GO.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - die Begründung vom 15.12.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

Zu 4.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung
der Nahversorgung in Scharnhorst"
(wurde in der AUSW-Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

Herr RM Drabig erläutert den Antrag und die damit verbundenen Ziele.

Auf die Frage des Herrn RM Drabig, ob die Eröffnung eines Geschäftes der Fa. Schlecker mit dem Bauordnungsamt abgestimmt ist, antwortet Herr Hofmeister, dass es keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung gebe. Es wird derzeitig geprüft, ob die alte Genehmigung diese Nutzung zulässt. Die Fa. Schlecker wurde bereits im Rahmen der Anhörung angeschrieben.

Herr RM Frebel hält die Versorgung an dieser Stelle nicht für ausreichend. Er gibt zu bedenken, dass bereits Überlegungen angestrengt wurden, die alte Ladenzeile unter Denkmalschutz zu stellen. Es ist zunächst zu klären, was mit dem alten Bestand an der Gleiwitzstraße geplant ist.
Herr Ostholt gibt an, dass in der Gleiwitzstraße eine Veränderungssperre vorliege. Im Nordteil der ehemaligen Zeche Gneisenau solle eine kleinteilige Versorgungsstruktur entstehen. In dem Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, herrscht eine Mangelsituation in der Versorgung. Im Rahmen der laufenden Überarbeitung und der Darstellung der drei SO-Gebiete wird zur Zeit ein Konzept für die Nahversorgung in sämtlichen Stadtbezirken Dortmunds erarbeitet. Dazu wurden die Versorger angeschrieben.

Nach Angaben des Herrn RM Drabig gab es früher für die örtliche Nahversorgung einen Coop-Laden, der damals ausreichte. Aus Rentabilitätsgründen gibt es dort heute keinen Einzelhandel mehr. Über die Denkmalwürdigkeit der Ladenzeile sollte nachgedacht werden, die Sicherung des Denkmals könnte teurer sein als der Neubau eines Geschäftes. Der Eingriff in das Grün für eine Ladenzeile an anderer Stelle könnte an dieser Stelle kompensiert werden.

Herr RM Frebel macht darauf aufmerksam, dass die Größe des Projektes bedacht werden muss, damit nicht an anderer Stelle anschließend Läden schließen müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit gegenüber der bestehenden Stadtsparkasse (Zweigstelle 43) Gleiwitzstraße die Errichtung eins Nahversorgungsstandortes ermöglicht werden kann. Dabei ist besonders die Verkehrssituation (Stadtbahn und Busknotenpunkt sind bereits vorhanden) für den MJV zu berücksichtigen. Der notwendige Eingriff in die betroffene Grünzone ist in unmittelbarer Nachbarschaft auszugleichen. Der Vorschlag, an der Flughafenstraße (Scharnhorst Dahlwiesenbach) eine Einzelhandelseinrichtung vorzusehen, ist nicht weiter zu verfolgen.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Errichtung eines Pferdestalles, Rittershofer Str. 39, Gemarkung Mengede, Flur 1,
Flurstück 412
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00379-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, westlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00378-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.




Zu 5.3 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, nördlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00380-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für
die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"
(wurde in der Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

Frau RM Horitzky bittet aus Vergleichsgründen darum, die Anfrage um Bereiche, die über die MSA-Siedlung in Scharnhorst hinausgehen, zu erweitern.

Herr RM Drabig erläutert die Anfrage der SPD-Fraktion. Er stellt sich eine grundsätzliche Aussage darüber vor, was an Fördermitteln in welche Immobilie welcher Gesellschaft wann geflossen ist.

Herr StR Sierau schlägt vor, die Beantwortung der Anfrage am 14.02.2001 abzuwarten. Derzeitig findet noch eine rechtliche Prüfung statt, die sich auf die Wohnungsbindungen beziehe. Die Frage der Fördermittel beantwortet er dahingehend, dass keinerlei Fördermittel in die MSA-Siedlung geflossen sind. Bezüglich einer Erweiterung der Anfrage verweist Herr StR Sierau auf den hohen Verwaltungsaufwand, so dass bei Erweiterung der Anfrage auf andere Siedlungsbereiche eine Konkretisierung erfolgen müsse.

Herr StR Sierau stellt auf die Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr dar, dass es aus wohnungswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mache Belegungen anzukaufen, um die soziale Situation einzelner Bereiche zu sichern. Dies ist in Abhängigkeit zu den Entwicklungsabsichten des Käufers/Bewirtschafters der Wohnungseinheiten zu sehen.

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 7.1 - unbesetzt -

Zu 8. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 8.1 - unbesetzt -

Zu 9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 10.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 10.1.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Städtische Büroflächen", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

Herr StD Fehlemann legt die Stellungnahme "Überlegungen zur Zukunftsentwicklung der kommunalen Büroflächen" als Information des Infrastrukturdezernates vor. Es wurde inzwischen eine Bauvoranfrage für das Gebäude an der Katharinenstraße gestellt. Diese wird vom Bauordnungsamt bearbeitet. Herr StD Fehlemann erläutert den im AUSW verteilten Bericht. Es existiert inzwischen eine Projektgruppe aus allen beteiligten Ämtern, die sich mit der Thematik "Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen" beschäftigt. Es wird untersucht, ob eine Standortkonzentration möglich ist und welche Flächenressourcen durch die Einrichtung von Telearbeit, Job-Sharing etc. frei werden. Derzeitig besteht ein Mietermarkt für Büroflächen.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass die städtischen Büroflächen sich auf rd. 50 Mio. DM Mietwert belaufen und gleichzeitig Investitionen i. H. von rd. 50 Mio. DM notwendig sind.

Herr RM Drabig erklärt, dass ein Vermieter natürlich sehr daran interessiert sei, seine Mietgebäude und -räume an eine Stadtverwaltung zu vermieten. Es ist notwendig, die netto- und bruttobezogenen pro Kopf-Büroflächen immobilienscharf darzulegen. Es muss überprüft werden, was bei einer Konzentration sinnvoll ist. Dies ist auch in den Fraktionen und anschließend im Ausschuss zu diskutieren, da dies eine städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Qualität hat.
Es könnte ggf. sinnvoll sein, sich von einem Gebäude, das z. B. extrem hohe Energiekosten verursacht, zu trennen oder über andere Nutzungen nachzudenken.

Herr StD Fehlemann weist darauf hin, dass er bei Bauten aus den fünfziger Jahren, bei denen Denkmalpflege- und Brandschutzforderungen auftreten, eine Planung oder Sanierung nicht befürworten kann, insbesondere wenn die Organisation gleichzeitig verändert werden soll. Beispiel hierfür ist das Stadthaus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Zu 10.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 10.2.1 - unbesetzt -


Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 11.1Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

TOP 11.1 ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


Zu 11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen 'Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘"

Herr RM Tech hat zu Beginn der Sitzung den Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen.


Um 16.40 Uhr liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender die öffentliche Sitzung schließt.



J u n g W e i k e r t S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 06.02.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 25. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 31.01.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Sohn i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Müller-Jobst i. V. für Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Pohl - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Fritz, StA 61
Frau Nienkemper, StA 61
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Rüsse, StA 65
Herr Liebig, 65/GF
Herr Keune, 66/AL
Herr Rademacher, StA 66
Herr Schließler, 69/AL
Herr Schlorke, PR
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
Herr Stahl, Büro Fritschi Stahl & Baum, Düsseldorf


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung begrüßt Frau Hüser und Herrn Bender als Beschäftigtenvertreter des Werksausschusses für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund, Herrn Hettwer und Herrn Stecher als deren Vertreter sowie Herrn Pohl und Herrn Gruber als Beschäftigtenvertreter für die eigentriebsähnliche Einrichtung "Städtische Immobilienwirtschaft". Die Beschäftigtenvertreter sind beratend tätig und haben kein Stimmrecht. Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Beschäftigtenvertreter ihre Pflichten entsprechend der Gemeindeordnung wahrzunehmen haben und nimmt als Beispiel die Vertraulichkeit des Wortes in nichtöffentlichen Sitzungen.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr s. B. Weikert benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:


1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Haushaltsangelegenheiten
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 - unbesetzt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)
4.2 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster
Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00341-00)
4.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung
der Nahversorgung in Scharnhorst"
(wurde in der AUSW-Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung eines Pferdestalles, Rittershofer Str. 39, Gemarkung Mengede, Flur 1,
Flurstück 412
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00379-01)
5.2 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, westlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00378-01)
5.3 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, nördlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00380-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für
die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"
(wurde in der Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
10.1.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Städtische Büroflächen", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO
10.2 "Friedhöfe Dortmund"
10.2.1 - unbesetzt -

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘"

Herr RM Tech zieht im Namen der SPD-Fraktion den Antrag zu TOP 11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen 'Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘" zurück.

TOP 11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel, hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds,
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00), wird in der Tagesordnung vorgezogen und nach TOP 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01) behandelt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 2. Haushaltsangelegenheiten

Zu 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Zu 11.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

Bei der kontroversen Diskussion zur Oberflächengestaltung des Platzes von Leeds werden aus den Fraktionen folgende Forderungen laut:

- Eine gute Säuberung der Pflasterung muss möglich sein, die Platten müssen rutschfest sein, da sie auch für Behinderte und Radfahrer keine Gefahr sein dürfen.
- Wegen der Besonderheit des Platzes muss die Beleuchtung im Vordergrund stehen.
- Aus Gründen der Befahrbarkeit sollte die Plattengröße auf 60 cm x 60 cm verringert werden.
- Die Pflasterung sollte phantasievoll oder originell und farbig gestaltet sein.
- Die Gestaltung sollte kontrastreich sein, um den Zugang zum Konzerthaus zu betonen.

Der Preisunterschied zwischen den verschiedenen Platten beläuft sich nach Angaben des Herrn StD Fehlemann auf 200 000,-- DM.

Herr Stahl erklärt zu den im Rahmen der Diskussion gestellten Fragen, dass es bei Kunststeinplatten bei einem Plattenformat von 75 cm x 75 cm Fertigungsprobleme geben kann. Das Maß von 60 cm x 60 cm wäre möglich. Wesentlich ist, dass das Format, die Profilierung und die Farbe einen Unterschied zwischen dem seitlichen Belag und dem Quadrat auf dem Platz herstellt. Es sollte eine besondere Gestaltung, ein visueller Reiz, für die Promenade und die Randbereiche an der Kampstraße entstehen. Dies ist auch mit einfachen Materialien, wie veredelten Betonsteinen möglich. Der Rillenbelag in Düsseldorf ist bereits über sechs Jahre im Einsatz, er ist rollstuhlgerecht und auch für Gehhilfen geeignet, auch Radfahrer haben keine Probleme auf diesem Untergrund. Der Untergrund ist auch heute noch in sehr gutem und sauberen Zustand.

Herr Keune erläutert, dass in Düsseldorf bei Radfahrern, Fußgängern und behinderten Menschen keine Probleme laut geworden sind. Zur Plattengröße gibt er an, dass die Größe 60 cm x 60 cm gut im Verhältnis zum Rillenstein passt. Die Diagonalverlegung hat den Vorteil, dass die Verzahnung der Steine die Befahrbarkeit eher ermöglicht, sie verursacht aber aufgrund der notwendigen Zuschnitte höhere Kosten. Herr Keune verspricht, dass zum 01.11.2001 der Oberbau fertig ist. Dann erfolgt eine Teilunterbrechung und nach dem Weihnachtsgeschäft die Fertigstellung.

Einigkeit besteht weitgehend in den Fraktionen darüber, dass die Leuchten die Besonderheit des Platzes hervorheben müssen und ggf. auch eine andere als die "Dortmund-Leuchte" aufzustellen ist, nur muss die Ersatzbeschaffung sichergestellt sein.

Herr RM Jung schlägt vor, die Entscheidung über die Leuchte bis zur AUSW-Sitzung am 14.02.2001 zurückzustellen, da das Modell erst seit dem 30.01.2001 aufgestellt ist und die Stromleitungen bereits auch ohne Auswahl der Leuchte gelegt werden können.

Herr Stahl stellt sich eine möglichst zurückhaltende einfache Leuchte vor, die den Platzraum entsprechend des Gestaltungskonzepts zur Promenade auf eine besondere Art fasst.

Herr StR Sierau weist noch einmal darauf hin, dass der Platz von Leeds eines der "Eingangstore" zur Brückstraße und zum Brückstraßenviertel ist. Der Platz sollte daher aufgrund seiner Bedeutung qualitativ hochwertig ausgestattet werden. Die Bedenken aus der Sitzung am 29.11.2000 hält er für ausgeräumt. Die Rillenplatte ist seines Erachtens verkehrssicher.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
1. einstimmig eine kontrastreiche Pflasterung (statt Ton in Ton)
2. mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den dunklen Kunststein- statt Natursteinbelag
3. für den Kunststein die Plattengröße 60 cm x 60 cm statt 75 cm x 75 cm mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
4. den hellgrauen Betonwerksteinbelag in wellenförmigen Platten mit Mehrheit der Stimmen bei zwei Enthaltungen statt hellgrauem Betonwerksteinbelag ohne Wellenformen
5. einstimmig beim hellgrauen Betonwerksteinbelag in wellenförmigen Platten
die diagonale Verlegerichtung
als Materialien zu verwenden.

Die Entscheidung über die Leuchte wird bis zur Sitzung des AUSW am 14.02.2001 zurückgestellt.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 - unbesetzt -

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifiziertem Erläuterungsbericht zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00371-00)

Herr RM Münch bittet darum, künftig bei Vorlagen einen Plan über die Lage der Ausgleichs- und Ersatzflächen beizufügen.

Herr Wilde weist auf den der Vorlage beigefügten Lageplan hin, der darstellt, wo die Ausgleichsmaß-nahmen im Stadtgebiet verortet werden sollen.

Herr RM Frebel fordert in Sachen Niederschlagswasserbeseitigung (Seite 15 des Erläuterungsberichtes) im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein duales Kanalsystem, um sauberes Niederschlagswasser in die Natur zurückführen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat bei einer Stimmenenthaltung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oetringhauser Straße - mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen dieser Vorlage unter Punkt 9. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Zu 4.2 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster
Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00341-00)

Herr s. B. Weikert fragt, ob mit Folgewirkungen aufgrund des Grubengebäudes der alten Schachtanlage Fürst Hardenberg zu rechnen ist.

Herr Wilde erläutert, dass im Bebauungsplan Ev 124 die Fragen hinsichtlich bergbaulicher Tätigkeit im Plangebiet abgehandelt, abgewogen und im Satzungsbeschluss entschieden wurden. Für die 1. Änderung treffen die angesprochenen Restriktionen nicht zu.

Herr Dr. Grote macht deutlich, dass bei der Wiedernutzung der Zeche Hardenberg Sanierungspläne gemacht wurden und dass im Rahmen des Entlassungsverfahrens aus der Bergaufsicht hier schädliche Umwelteinwirkungen aus der Bergbaugeschichte auszuschließen sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.19976 (BGBl. I, S. 2141, BGFBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. d. §§ 7 und 41 GO.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - die Begründung vom 15.12.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

Zu 4.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung
der Nahversorgung in Scharnhorst"
(wurde in der AUSW-Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

Herr RM Drabig erläutert den Antrag und die damit verbundenen Ziele.

Auf die Frage des Herrn RM Drabig, ob die Eröffnung eines Geschäftes der Fa. Schlecker mit dem Bauordnungsamt abgestimmt ist, antwortet Herr Hofmeister, dass es keinen Bauantrag und keine Baugenehmigung gebe. Es wird derzeitig geprüft, ob die alte Genehmigung diese Nutzung zulässt. Die Fa. Schlecker wurde bereits im Rahmen der Anhörung angeschrieben.

Herr RM Frebel hält die Versorgung an dieser Stelle nicht für ausreichend. Er gibt zu bedenken, dass bereits Überlegungen angestrengt wurden, die alte Ladenzeile unter Denkmalschutz zu stellen. Es ist zunächst zu klären, was mit dem alten Bestand an der Gleiwitzstraße geplant ist.
Herr Ostholt gibt an, dass in der Gleiwitzstraße eine Veränderungssperre vorliege. Im Nordteil der ehemaligen Zeche Gneisenau solle eine kleinteilige Versorgungsstruktur entstehen. In dem Bereich, auf den sich der Antrag bezieht, herrscht eine Mangelsituation in der Versorgung. Im Rahmen der laufenden Überarbeitung und der Darstellung der drei SO-Gebiete wird zur Zeit ein Konzept für die Nahversorgung in sämtlichen Stadtbezirken Dortmunds erarbeitet. Dazu wurden die Versorger angeschrieben.

Nach Angaben des Herrn RM Drabig gab es früher für die örtliche Nahversorgung einen Coop-Laden, der damals ausreichte. Aus Rentabilitätsgründen gibt es dort heute keinen Einzelhandel mehr. Über die Denkmalwürdigkeit der Ladenzeile sollte nachgedacht werden, die Sicherung des Denkmals könnte teurer sein als der Neubau eines Geschäftes. Der Eingriff in das Grün für eine Ladenzeile an anderer Stelle könnte an dieser Stelle kompensiert werden.

Herr RM Frebel macht darauf aufmerksam, dass die Größe des Projektes bedacht werden muss, damit nicht an anderer Stelle anschließend Läden schließen müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit gegenüber der bestehenden Stadtsparkasse (Zweigstelle 43) Gleiwitzstraße die Errichtung eins Nahversorgungsstandortes ermöglicht werden kann. Dabei ist besonders die Verkehrssituation (Stadtbahn und Busknotenpunkt sind bereits vorhanden) für den MJV zu berücksichtigen. Der notwendige Eingriff in die betroffene Grünzone ist in unmittelbarer Nachbarschaft auszugleichen. Der Vorschlag, an der Flughafenstraße (Scharnhorst Dahlwiesenbach) eine Einzelhandelseinrichtung vorzusehen, ist nicht weiter zu verfolgen.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Errichtung eines Pferdestalles, Rittershofer Str. 39, Gemarkung Mengede, Flur 1,
Flurstück 412
- Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00379-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, westlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00378-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.




Zu 5.3 Voranfrage für die Errichtung einer Gärtnerei auf dem Gelände des Hauptfriedhofes, nördlich des vorhandenen städtischen Betriebsgebäudes der Friedhofsgärtnerei, Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00380-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für
die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"
(wurde in der Sitzung am 17.01.2001 eingebracht)

Frau RM Horitzky bittet aus Vergleichsgründen darum, die Anfrage um Bereiche, die über die MSA-Siedlung in Scharnhorst hinausgehen, zu erweitern.

Herr RM Drabig erläutert die Anfrage der SPD-Fraktion. Er stellt sich eine grundsätzliche Aussage darüber vor, was an Fördermitteln in welche Immobilie welcher Gesellschaft wann geflossen ist.

Herr StR Sierau schlägt vor, die Beantwortung der Anfrage am 14.02.2001 abzuwarten. Derzeitig findet noch eine rechtliche Prüfung statt, die sich auf die Wohnungsbindungen beziehe. Die Frage der Fördermittel beantwortet er dahingehend, dass keinerlei Fördermittel in die MSA-Siedlung geflossen sind. Bezüglich einer Erweiterung der Anfrage verweist Herr StR Sierau auf den hohen Verwaltungsaufwand, so dass bei Erweiterung der Anfrage auf andere Siedlungsbereiche eine Konkretisierung erfolgen müsse.

Herr StR Sierau stellt auf die Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr dar, dass es aus wohnungswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mache Belegungen anzukaufen, um die soziale Situation einzelner Bereiche zu sichern. Dies ist in Abhängigkeit zu den Entwicklungsabsichten des Käufers/Bewirtschafters der Wohnungseinheiten zu sehen.

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 7.1 - unbesetzt -

Zu 8. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 8.1 - unbesetzt -

Zu 9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 10.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 10.1.1 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Städtische Büroflächen", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 Abs. 1 der GeschO

Herr StD Fehlemann legt die Stellungnahme "Überlegungen zur Zukunftsentwicklung der kommunalen Büroflächen" als Information des Infrastrukturdezernates vor. Es wurde inzwischen eine Bauvoranfrage für das Gebäude an der Katharinenstraße gestellt. Diese wird vom Bauordnungsamt bearbeitet. Herr StD Fehlemann erläutert den im AUSW verteilten Bericht. Es existiert inzwischen eine Projektgruppe aus allen beteiligten Ämtern, die sich mit der Thematik "Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen" beschäftigt. Es wird untersucht, ob eine Standortkonzentration möglich ist und welche Flächenressourcen durch die Einrichtung von Telearbeit, Job-Sharing etc. frei werden. Derzeitig besteht ein Mietermarkt für Büroflächen.

Herr StD Fehlemann verdeutlicht, dass die städtischen Büroflächen sich auf rd. 50 Mio. DM Mietwert belaufen und gleichzeitig Investitionen i. H. von rd. 50 Mio. DM notwendig sind.

Herr RM Drabig erklärt, dass ein Vermieter natürlich sehr daran interessiert sei, seine Mietgebäude und -räume an eine Stadtverwaltung zu vermieten. Es ist notwendig, die netto- und bruttobezogenen pro Kopf-Büroflächen immobilienscharf darzulegen. Es muss überprüft werden, was bei einer Konzentration sinnvoll ist. Dies ist auch in den Fraktionen und anschließend im Ausschuss zu diskutieren, da dies eine städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Qualität hat.
Es könnte ggf. sinnvoll sein, sich von einem Gebäude, das z. B. extrem hohe Energiekosten verursacht, zu trennen oder über andere Nutzungen nachzudenken.

Herr StD Fehlemann weist darauf hin, dass er bei Bauten aus den fünfziger Jahren, bei denen Denkmalpflege- und Brandschutzforderungen auftreten, eine Planung oder Sanierung nicht befürworten kann, insbesondere wenn die Organisation gleichzeitig verändert werden soll. Beispiel hierfür ist das Stadthaus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Zu 10.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 10.2.1 - unbesetzt -


Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 11.1Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Der AUSW hat die Vorlage in seiner Sitzung am 29.11.2000 behandelt. Der Auszug aus der Niederschrift der AUSW-Sitzung am 29.11.2000 ist beigefügt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 den Baubeschluss vorbehaltlich der Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW gefasst. Die Musterflächen sind seit Dezember 2000 auf dem Platz von Leeds verlegt.

TOP 11.1 ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


Zu 11.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Werksausschuss für das Sondervermögen 'Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds‘"

Herr RM Tech hat zu Beginn der Sitzung den Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen.


Um 16.40 Uhr liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender die öffentliche Sitzung schließt.



J u n g W e i k e r t S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin