Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 13.03.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:52 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Heinz-Dieter Düdder (SPD i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Jasmin Jäkel (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thorsten Hoffmann (CDU) i. V. f. sB Falk-Thorsten Ermert
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Katharina Magerstadt (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)


Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Dr. Petra Tautorat (Die Linke)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp


Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung Tagespflege)
Birgit Averbeck 7/Dez.-Büro (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Heike Klocke-Knäpper 57/FABIDO (Fachreferentin)

Dr. V. Nienkemper-Hausmann 57/FABIDO (Programmprojektleiterin Immobilien)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeit)
Ulrich Piechota 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung Tageseinrichtungen f. Kinder )

Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung kaufm. Verwaltung)

Gabriele Lieberknecht




4. Gäste

./.



Nicht anwesend waren:

Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 13.03.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 20.11.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 28.11.2013


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 4. Quartalsbericht 2013 zum 31.12.2013 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12018-14)

2.2 Sprachstandserhebungen in Dortmund
Auszug: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
(Drucksache Nr.: 09380-13-E2)


2.3 Sprachstandserhebungen Delfin 4
Auszug: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
(Drucksache Nr.: 11208-13-E1)


2.4 Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

2.5 Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

2.6 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E12)

2.7 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12025-14)

3.2 Ausbildungsbegleitung von PraktikantInnen/ ErzieherInnen im Anerkennungsjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12032-14)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Pieper benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 20.11.2013

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 20.11.2013 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 28.11.2013

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 28.11.2013 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
4. Quartalsbericht 2013 zum 31.12.2013 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12018-14)

Herr Skaliks führte in den Quartalsbericht ein (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Einführung.

Herr Barrenbrügge hatte eine negative Entwicklung in der Höhe nicht erwartet. Es sei nachvollziehbar, dass es keinen großen Spielraum mehr bei den Einsparungen gebe. Aber es müsse versucht werden, wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Kritisch sah er, dass 30 Querz-Teilnehmer aufgenommen wurden, aber lediglich 24 Tageseinrichtungen zur Gegenfinanzierung zur Verfügung standen.

Auch Frau Pieper vertrat die Auffassung, dass die Einsparungen jetzt absolut ausgeschöpft sind. Aber es müsse nach einem Weg gesucht werden, auf irgendeine Weise die Kosten besser einzuarbeiten.

Frau Giesbert wies darauf hin, dass die Freistellungsanteile nicht erhöht wurden, sondern die Reduzierung aufgehoben wurde, so dass sie jetzt den im KiBiz ausgewiesenen Anteil entsprechen. Hinsichtlich der höheren Krankheitsausfälle bedürfe es keiner Fachliteratur, um nachvollziehen zu können, dass die Zunahme der psychischen Belastungen zu Krankheiten und krankheitsbedingten Ausfällen führe. Das wiederum erhöhe den Arbeitsdruck auf die verbleibenden Mitarbeiter/innen.

Herr Skaliks ging auf die Nachfragen / Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge, Frau Pieper, Frau Giesbert und Frau Schütte-Haermeyer ein:

- Aufwendungen für die ehemalige Leitung
Das Budget wurde vom Eigenbetrieb FABIDO in den städt. Haushalt überführt und nicht entsprechend aufgestockt, als die neue Leitung kam.

- Krankheitsausfälle
Den Ausführungen von Frau Giesbert stimmte er zu.
- Freistellungsanteile
Von einer Erhöhung wurde gesprochen, da sie seinerzeit gesenkt wurden.
- Berufspraktikanten
Es sei richtig, dass für die 70 Berufspraktikanten, die im neuen Jahr eingestellt werden, keine Zuschüsse des Landes mehr gezahlt werden. Das ist jedoch nicht erforderlich, da die Stellen über die KiBiz-Pauschale finanziert sind.

- Erstattungspflicht Unfallkassenbeiträge
Die Rechnung wurde nicht mit im 3. Quartal berücksichtigt (Erhöhung ca. 250.000 €), da die Rechnungsprüfung nicht zeitnah zum 3. Quartalsbericht abgeschlossen werden konnte.

- Personalkostenplanung
Die Personalkosten wurden in 2012 für den Wirtschaftsplan 2013 sehr konservativ und ohne Puffer geplant, um die Personalkosten in 2013 möglichst genau zu erreichen. Dies ist jedoch nur mit einer Abweichung von 3,4 % (2,2 Mio. €) nach oben gelungen. Eine präzisere Kalkulation für 2015 (sowie unterjährig für 2014) wird gemeinsam mit dem Personalamt derzeit durchgeführt. Mit einer SAP unterstützten Prognoseentwicklung wäre eine genauere Kalkulation einfacher und weniger zeitaufwendig. Der Eigenbetrieb befinde sich aber bereits in Gesprächen mit dem Personalamt.
- Verpflegungskosten
Herr Lohmann teilte mit, in der Regel könne davon ausgegangen werden, dass 60 % der tatsächlichen Aufwendungen durch Elternbeiträge bzw. Elternbeiträge zuzüglich BUT gedeckt sind.


Der Betriebsausschuss FABIDO beschloss auf Vorschlag von Herrn Barrenbrügge einstimmig, dass zukünftig den Quartalsberichten und dem Jahresabschluss auch der Stellenplan beigefügt wird.

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht 2013 des Eigenbetriebs FABIDO per 31.12.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Sprachstandserhebungen in Dortmund
Auszug: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
(Drucksache Nr.: 09380-13-E2)

Es lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.02.2014 vor:

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt in einer überarbeiteten Stellungnahme nochmals beantwortet:

Das Sprachfeststellungsverfahren wird in der gesetzlichen Verantwortung der Grundschulen / des Schulamtes in Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder vor Ort durchgeführt.

1. Wie viele Kinder (pro Kalenderjahr von 2007 bis 2012) sind in Dortmund für den verpflichtenden Sprachstandstest („Delphin4“) kontaktiert und erreicht worden? Differenzierung nach Kindern mit KiTa-Besuch und ohne wird erbeten.

Jahr
schulpflichtige Kinder
getestete Kinder
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
offene Fälle
2007
5.506
5.390
5.312
78
116
2008
5.054
4.942
4.404
538
112
2009
5.498
5.091
4.902
189
407
2010
5.080
4.843
4.672
171
237
2011
5.091
4.847
4.716
131
244
2012
5.022
4.779
4.536
243
243

Zur Erläuterung: Der Delphin 4 Test erfolgt in 2 Stufen. Die erste Stufe erfolgt als Gruppentest in den Tageseinrichtungen für Kinder. Die zweite Stufe erfolgt als Einzeltest in den Schulen.

2. Wie viele Kinder haben ihre jeweils erste Sprachstandsfeststellung nicht erfolgreich absolviert? Differenzierung nach Kindern mit Kita-Besuch und ohne wird erbeten.

Jahr
getestete Kinder
Stufe 1 nicht bestanden
Stufe1 und 2 nicht bestanden
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
2007
5.390
709
1.050
1.025
78
2008
4.942
971
1.579
1.041
538
2009
5.091
1.048
1.587
1.398
189
2010
5.080
1.111
1.642
1.471
171
2011
5.091
945
1.432
1.301
131
2012
5.022
1.253
1.778
1.649
129

Die Delfin 4 Tests werden jeweils im Frühjahr durchgeführt. Die Angabe „hiervon ohne Kita“ bezieht sich auf diesen Zeitraum.

3. Wie viele Kinder konnten nicht getestet werden, da die Eltern den/die Termin/e nicht wahrnahmen?

Jahr
schulpflichtige Kinder
nicht getestete Kinder
2007
5.506
116
2008
5.054
112
2009
5.498
407
2010
5.080
237
2011
5.091
244
2012
5.022
243

4. Wie viele Erziehungsberechtigte mussten in diesem Zusammenhang (siehe Frage 3) mit einem Ordnungsgeld belangt werden?

Jahr
schulpflichtige Kinder
Bußgeldverfahren
2007
5.506
116
2008
.5054
40
2009
5.498
58
2010
5.080
54
2011
5.091
26
2012
5.022
21

5. Wie viele Kinder, die am ersten Test scheiterten, konnten anschließend keinen Kita-Platz erhalten?

Allen Dortmunder Kindern mit Sprachförderbedarf, die noch keine Kindertageseinrichtung besucht hatten, dem Jugendamt bekannt wurden und nicht von der Sprachförderung z.B. aus gesundheitlichen Gründen befreit worden sind, konnte ein Platz in einer Kindertageseinrichtung vermittelt werden.

Es ergeben sich aus verschiedenen Gründen immer Abweichungen zwischen der Anzahl der in Dortmund getesteten Kinder mit Sprachförderbedarf und der Anzahl der in Dortmunder Kindertageseinrichtungen geförderten Kinder.

Einige Kinder werden aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme an der verpflichtenden Sprachförderung befreit. Manche Kinder sind zwischenzeitlich in eine andere Kommune verzogen. Andere Kinder sind zwischenzeitlich zugezogen. Weiterhin werden einige Dortmunder Kinder in anderen Kommunen betreut und einige auswärtige Kinder in Dortmunder Kindertageseinrichtungen.

6. Wie viele Kinder, die am ersten Sprachtest scheiterten, konnten auch den anschließenden Folgetest („Delphin 5“ oder ä.) nicht erfolgreich schaffen?

Mit der Sprachstandsfeststellung Stufe I und Stufe II Delphin 4 werden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung getestet. Sofern ein Kind nicht am Delphin 4 Verfahren teilgenommen hat, soll die Schule den Sprachstand mit einem Test ermitteln, wenn das Kind zur Schule angemeldet wird. Dafür steht mit Delphin 5 ein neues Verfahren zur Verfügung, dass kompatibel zu Delphin 4 ist.

Mit der Sprachstandsfeststellung Delphin 5 werden dann die Kinder getestet, die bis zum 15. November zur Schule angemeldet werden, um im darauffolgenden Jahr eingeschult zu werden. Es gibt daher keine Korrelation zwischen Sprachstandsfeststellung Delphin 4 und Delphin 5.

7. Welche Förderung erhielten diese betroffenen Kinder anschließend und für welchen Zeitraum?

Die Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf nach Delfin 4 wird nach dem Kinderbildungsgesetz über einen Zeitraum von 2 Jahren finanziell mit 350 € je Kindergartenjahr und Kind gefördert.
Die Sprachförderung wird in der Verantwortung der Träger in den Kindertageseinrichtungen nach vielfältigen Konzepten durchgeführt. Das Land hat hierzu eine entsprechende Handreichung veröffentlicht. Die finanzielle Förderung wird in der Regel zur Beschäftigung von Fachkräften für die Sprachförderung genutzt.

8. Wie fallen diese Ergebnisse in den 13 besonders definierten Dortmunder sozialen Aktionsräumen aus? Es wird um eine detaillierte 13-fache Darstellung sowie einen Dortmunder Durchschnittswert gebeten.


Exemplarisch sind in der Grafik die Daten für Kinder mit Sprachförderbedarf aus zwei Jahrgängen in Bezug zu der Gesamtzahl der Plätze für Kinder von 3-6 Jahren dargestellt.
Die Grafik bezieht sich auf die in 2008 und 2009 getesteten Kinder.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder eines jeden Jahrgangs kann gesagt werden, dass durchschnittlich rund ein Drittel aller Kinder eines Jahrgangs in Dortmund Sprachförderbedarf nach Delfin 4 hat.

9. Welche Maßnahmen sind seitens des Dortmunder Jugendamtes ergriffen worden, um die sprachlichen Defizite insgesamt und speziell in den 13 besonderen sozialen Aktionsräumen zu verbessern?

Seitens des Bereichs 51/3 – Förderung von Tagesbetreuung für Kinder – sind über die gesetzliche Förderung der Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder hinaus keine strukturellen Maßnahmen ergriffen worden.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“



-20-

Herr Piechota berichtete zu der Sprachbildung in der Praxis beim Eigenbetrieb FABIDO (s. Anlage).
Abschließend verdeutlichte er anhand eines kurzen Filmes, wie im Alltag in Interaktion mit den Kindern getreten und zweisprachige Erziehung in den FABIDO-Einrichtungen gehandhabt wird.

Herr Sohn dankte herzlich für die Darstellungen und wünschte weiterhin viel Erfolg bei der Spracherziehung.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Sprachstandserhebungen Delfin 4
Auszug: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2014
(Drucksache Nr.: 11208-13-E1)

Es lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.02.2014 vor:

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

1. Welche konkreten Maßnahmen werden in den Brennpunkten Dortmunds seitens der Kindertageseinrichtungen für die „Nicht-Test-Besteher“ der Kindertagesstättenbesucher angeboten?

In den Dortmunder Kindertageseinrichtungen, die Kinder mit einem Sprachförderbedarf nach Delfin 4 besuchen, wird der Sprachstand der Kinder mit verschiedenen Instrumenten erhoben und die Kinder werden nach vielfältigen Sprachförderkonzepten für den Elementarbereich über einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert.

In der im Juli 2012 veröffentlichten Studie „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“ Bestandsaufnahme der sprachbildenden und –fördernden Maßnahmen im vorschulischen Bereich in den 13 Dortmunder Aktionsräumen, die von der Stadt Dortmund, Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Initiative Dortmunder Talent herausgegeben und vom Verein für Soziale Stadtforschung und Stadtentwicklung bearbeitet wurde, wird eine entsprechende umfangreiche Erhebung zu der Thematik dargestellt und untersucht. Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung wird verwiesen.

Derzeit wird die Sprachförderung der Kinder mit Sprachförderbedarf nach Delfin 4 nach dem Kinderbildungsgesetz mit z.Zt. jährlich 350 € pro Kind über einen Zeitraum von 2 Jahren finanziell gefördert.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zu einer weiteren Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014 soll die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen neu ausgerichtet werden. Das Delfin 4-Verfahren wird in 2014 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, letztmalig durchgeführt.

Im Rahmen einer alltagsintegrierten Sprachbildung im Elementarbereich soll zukünftig in allen Kindertageseinrichtungen der Sprachstand festgestellt und fortlaufend dokumentiert werden. Jedes Kind soll von Anfang an alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert werden. Ein erstes Grundlagenpapier für Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung in der Praxis hierzu wurde im Januar zur Abstimmung vorgelegt.

Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf erhalten eine zusätzliche Förderung.

Die Verteilung der Finanzmittel für die zusätzliche Sprachförderung wird neu geregelt und strukturiert.

Das Land stellt je Kindergartenjahr 25 Millionen Euro für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung. Der Anteil der jeweiligen Jugendämter ergibt sich zur Hälfte aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren im SGB II Bezug und der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Beides jeweils im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl.

Einrichtungen, die Mittel zur zusätzlichen Sprachförderung erhalten, sollen je Kindergartenjahr mit mindestens 5.000 € gefördert werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Team der Kindertageseinrichtung eine Fachkraft beschäftigt wird, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt und regelmäßig an spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Die Aufnahme in diese Förderung soll in der Regel für fünf Jahre erfolgen.

2. Welche Leistungen werden dazu in den Familienzentren geboten und seitens der Elternschaft angenommen?

In den Familienzentren werden für Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen sowie für Familien aus dem Sozialraum, vielfältige Angebote zur Sprachförderung gemacht. Hierbei handelt es sich um Elternseminare, Elterncafes und Projekte wie z.B. Griffbereit und Rucksack, die seitens der Elternschaft gut angenommen werden.

3. Welche Angebote und Fördermaßnahmen werden außerhalb der Kitas in der Öffentlichkeit dazu im Stadtgebiet seitens der Stadtveraltung oder von Freien Trägern angeboten und angenommen, damit u.a. auch „Nicht-Test-Besteher“, die nicht den Kindergarten besuchen, ihre Defizite abbauen können?

Bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf nach Delfin 4, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Familien seitens des Schulamtes aufgefordert, sich an das Jugendamt wegen eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung zu wenden.

Auf diesem Wege konnten bislang alle bekannten Kinder mit Sprachförderbedarf in eine Kindertageseinrichtung vermittelt werden, in der sie dann entsprechend gefördert worden sind.

Ausnahmen bilden die Kinder, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung entweder direkt von der Sprachstandsfeststellung oder von der verpflichtenden Sprachförderung befreit werden.

Darüber hinaus kooperieren eine Vielzahl der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Sprachförderung mit vielfältigen externen Partnern wie der RAA, Stadtteilbibliotheken, Familienbüros, Grundschulen, Hochschulen, usw..
Auch hier wird auf die Untersuchung „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“ verwiesen.

4. Die Ergebnisse bei den Dortmunder Sprachstandsfeststellungen sind schlechter als der Landesdurchschnitt. Seit Jahren befinden sie sich auf einem ähnlich besorgniserregenden Niveau. Warum findet der Bereich Sprache bzw. Deutschkenntnisse nicht Niederschlag im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan, obwohl in § 22 (3) KJHG die "sprachlichen Fähigkeiten" explizit erwähnt werden?

Der Kinder- und Jugendförderplan wird nach den strukturellen Vorgaben des Landes aufgestellt. Hiernach ist die Sprachförderung kein Hauptthema der Kinder- und Jugendförderung.

Gleichwohl wird bei der Entwicklung und Umsetzung von einzelnen Projekten die Sprachförderung thematisch und inhaltlich berücksichtigt.

Beispielhaft sind hier Poetry-Slam-Workshops und Theaterworkshops zu nennen, bei denen der richtige Gebrauch der deutschen Sprache gefördert wird. Darüber hinaus wird z.B. auch bei Projekten im MINT-Bereich oder bei Konfliktlösungstrainings ein verständlicher und angemessener deutscher Sprachgebrauch beachtet und gefördert.“


Für Herrn Gora war ersichtlich, dass es einen erheblichen Sprachstandsbedarf gebe und im Prinzip keine qualifizierte Verbesserung feststellbar ist. Wenn es nicht gelinge, in den nächsten Jahren an dieser Stelle in erheblichem Umfang Ressourcen zu investieren, werde es nach seiner Auffassung zu einem Ergebnis kommen, das alle bereuen. Das könne aus seiner Sicht verhindert werden, wenn es gelänge, das Problem gemeinsam gezielter und differenzierter anzugehen und zu organisieren.

Frau Bornemann teilte mit, dass nach dem neuen Gesetzentwurf zum KiBiz grundsätzlich alle Tageseinrichtungen für Kinder alle Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung zu fördern haben, und zwar im Rahmen einer alltagsintegrierten Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder. Für einen zusätzlichen Sprachförderbedarf stelle das Land 25 Mio. € zur Verfügung. Indikatoren sind: 50 % der Kinder unter 7 Jahren müssen im SGB II-Bezug sein, 50 % in Familien leben, in denen nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (weg von der Einzelfallpauschale). Nach ersten überschlägigen Berechnungen würden auf Dortmund nach den vorhandenen Kriterien etwa 1,156 Mio. € entfallen. Nach Feststellung der Tageseinrichtungen mit einem entsprechenden Sonderförderbedarf werde dem Ausschuss eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Jede Tageseinrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf erhalte mindestens 5.000 € jährlich.

Herr Burkholz ergänzte, gemeinsam mit den Trägern werde ein Rahmenkonzept zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder erarbeitet. Gleiches gelte für den Schulbereich, um dann die Übergänge der Sprachförderung von Tageseinrichtung zu Grundschule nach einheitlichem „Standard“ zu gewährleisten.

Herr Barrenbrügge bemängelte, dass Zahlen von 2008/2009 (s. TOP 2.7) bekannt wären, Entwicklungen erkannt werden können, aber keine Handlungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Herr Gora fragte nach, welche Sprachfördermaßnahmen es zur Zeit in Dortmund vor, in und nach den Kindertageseinrichtungen gibt.

Herr Schade-Hohmann wies darauf hin, dass Qualität in der Beschreibung von Sprachförderung dringend notwendig ist.

Herr Burkholz verwies auf die in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnte Studie „Stark in Deutsch – Fit für die Schule“, in der es eine dezidierte Bestandsaufnahme zum Thema Sprachförderung in Dortmund gebe. Seines Wissens würden die Fachberatungen mit den Tageseinrichtungen an einem Rahmenkonzept arbeiten, das wahrscheinlich im Mai diesen Jahres diskussionsreif ist.

Auf die Nachfrage von Frau Blotenberg, wie die Kinder, die nicht in Tageseinrichtungen sind, nach 2014 erreicht werden können, teilte Frau Bornemann mit, dass dieser Punkt in dem weiteren Verfahren aufgegriffen werde müsse.

Frau Bonekamp berichtete, dass laufend neue Auffangklassen eingerichtet werden für Kinder mit einem generellen Migrationshintergrund. Im vorschulischen Bereich könnten oftmals die Familien nicht erreicht werden, da sie aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds eine andere Auffassung von frühkindlicher Förderung und Bildung haben. Es werde versucht, über die Soziale Stadt zusätzliche Mittel für weitere Kinderstuben zu rekrutieren.

Für Herrn Sohn ging aus der Diskussion hervor, dass es nicht nur um Geld, sondern auch um eine Änderung des Systems gehen müsse. Herr Burkholz habe darauf hingewiesen, dass gemeinsam mit den Trägern etwas erarbeitet werde, das dem Ausschuss dann auch vorgestellt wird und zu einem besseren Erfolg führen werde.“

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

Frau Dr. Nienkemper-Hausmann erläuterte kurz die für den Eigenbetrieb FABIDO relevanten Projekte (von den 300 gelisteten Maßnahmen entfallen über 70 auf den Eigenbetrieb).
Sie berichtete zum Bereich Schallschutzmaßnahmen, dass ein Konzept entwickelt werden soll, wie die Tageseinrichtungen entsprechend aufgerüstet werden können. Das könne dann auch im Betriebsausschuss vorgestellt werden.

Herr Sohn brachte unter Hinweis auf die TEK Fröbelweg (Eigentümer DOGEWO, Mieter Eigenbetrieb FABIDO) zum Ausdruck, dass das Kindeswohl Vorrang vor dem Denkmalschutz haben müsse. Er habe Frau Bonekamp gebeten, sich entsprechend einzusetzen.

Herr Lohmann teilte mit, dass selbst bei einem Neubau mit Zustimmung des Denkmalschutzes nicht einfach eine Anmietung durch den Eigenbetrieb erfolgen könne, sondern voraussichtlich eine Ausschreibung erforderlich sei. Dieses werde zur Zeit verwaltungsintern geprüft.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Prioritätenliste für das Jahr 2014 und das daraus abgeleitete Jahresarbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft (FB 65) zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates vom 12.12.2013 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Ausführungsvorbereitung für die TEK Volksgartenstraße, TEK Biehleweg, TEK Baedekerstraße und die TEK Hopmanns Mühlenweg aus dem VV-Beschluss vom 21.03.2012 (Drucksache Nr. 06864-12) noch vor dem Planungs- und Ausführungsbeschluss des Rates am 10.04.2014 durchführen zu lassen.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird damit beauftragt, die erforderlichen Honorarverträge mit den externen Ingenieurbüros abzuschließen.


zu TOP 2.6
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E12)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Be­triebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Burgholzstr.:
Die TEK Burgholzstr. hat am 04.11.2013 den Betrieb mit zwei Gruppen aufgenommen. Am 06.02.2014 gingen drei weitere Gruppen in Betrieb. Somit ist die volle Gruppenzahl der TEK erreicht.

Aufgrund der Inbetriebnahme dieser letzten Tageseinrichtung für Kinder von den sogenannten Nordstadt-Tageseinrichtungen, erfolgt keine weitere Berichterstattung.“


Herr Sohn brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass eine weitere Berichterstattung erfolgt, wenn die neuen Tageseinrichtungen in die Umsetzung gehen.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)
Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
dazu: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014
(Drucksache Nr.: 11987-14)

Frau Bonekamp leitete kurz ein.

Herr Sohn dankte für die Einführung.

Frau Ache berichtete zum Sachstand der aktuellen Bearbeitung des Projektes „Kinderstuben für südosteuropäische Armutszuwanderer“ (s. Anlage). Sie sagte zu, über die weitere Entwicklung im Betriebsausschuss zu berichten.

Herr Sohn dankte für den Sachstandsbericht.

Frau Schütte-Haermeyer dankte ebenfalls für die Ausführungen. Sie begrüßte ausdrücklich die Herangehensweise an dieses schwierige Thema.
Bei den geplanten Plätzen in den Kinderstuben könne es sich nur um eine Übergangsregelung handeln, um Zugang zu dieser Zielgruppe zu finden. Von daher sei es zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Ansatz. Besonders erfreulich fand sie, dass auch die Eltern mit eingebunden werden sollen. Es bestehe nach ihrer Auffassung Konsens darüber, dass später eine Integration in Regeleinrichtungen erfolgen muss.
Sie verwies auf das Projekt „Schrittweise“ des Diakonischen Werkes.
Aus ihrer Sicht hänge die Tatsache, dass die Kinder nicht in den Tageseinrichtungen angemeldet werden damit zusammen, dass der Einkommensnachweis und damit Ermittlung der Elternbeiträge für diesen Personenkreis problematisch ist.

Frau Bonekamp teilte mit, anders als bei der Schulpflicht (im Durchschnitt 30 Kinder mit Migrationsstatus in der Woche, davon etwa 20 aus Bulgarien oder Rumänien) sei die genaue Anzahl der Kinder nicht feststellbar, die einen Versorgungsbedarf im frühkindlichen Bereich haben. Der Grund, warum die Kinder im frühkindlichen Bereich die Plätze nicht in Anspruch nehmen, könne mit der Frage der Einkommenssituation zusammenhängen. Allerdings vermute sie als Ursache eher, dass es in den Herkunftsländern nicht üblich ist, die Kinder vor der Einschulung in eine institutionelle Förderung zu geben. Daher sei es notwendig, auf diese Menschen zuzugehen und einen Sinneswandel über die Maßnahmen herbeizuführen. Auch eine Verzahnung der verschiedenen Maßnahmen sowie eine enge Zusammenarbeit der tätigen Akteure seien wichtig.
Die spätere Integration der Kinder in das Regelsystem sei auch aus ihrer Sicht erforderlich. Es gebe Überlegungen, die Familienzentren intensiver auch für diese Arbeit zu nutzen.

Frau Ache ging kurz auf die Frage des Einkommens ein. Eine Barriere sei auf jeden Fall das hier übliche formale Verfahren. Da die geplanten 3 Kinderstuben nur eine geringe Anzahl von Kindern aufnehmen können, biete sich gleichzeitig die Chance, die Familien besser unterstützen zu können.
Auch das Thema Muttersprache bringe Probleme mit sich. Es gebe eine Vielzahl an Sprachen, teilweise auch mit Unterdialekten. Daher wolle man versuchen, aus den Nutzergruppen Menschen zu gewinnen, die als Mittler tätig sind.

Frau Schütte-Haermeyer ging noch einmal auf die Problematik der Einkommensnachweise (Stichwort Freizügigkeit) oder auch der Beschaffung einer Geburtsurkunde ein. Es sei ein sehr pragmatischer Ansatz gefragt, um die bürokratischen Hürden zu nehmen.
Eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen werde eine Integration der nachwachsenden Generation sein. Auch das dürfe nicht aus dem Auge verloren werden.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12025-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12025-14-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12025-14-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„…mit der vom Rat der Stadt am 18.07.2013 beschlossenen Vorlage zu den erweiterten Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (DS-Nr. 10161-13) wurde eine erste Voraussetzung für eine flexiblere Kinderbetreuung in Dortmund geschaffen. Ab dem Kindergartenjahr 2014/2015, deren Anmeldeverfahren zwischenzeitlich überwiegend abgeschlossen sind, haben somit – über alle Stadtbezirke verteilt - insgesamt 14 Fabido-Einrichtungen 50 Stunden und weitere 6 Einrichtungen 60 Stunden pro Woche geöffnet.

Da die Anpassung der Betreuungszeiten nicht unerheblich auf den Wunsch der Eltern nach längeren Öffnungszeiten der TEKs zurückzuführen ist, ist es nicht verwunderlich, dass einzelne Einrichtungen bereits jetzt von großen Nachfragen berichten. Dem Vernehmen nach scheinen diese jedoch – zumindest im Einzelfall – einherzugehen mit kapazitätsbedingten Zurückweisungen von Anmeldungen u.a. auch von Geschwisterkindern.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts gebeten, über die zum Kindergartenjahr 2014/2015 erfolgten Anmeldungen und Nachfragen an den TEKs mit verlängerten Öffnungszeiten zu berichten, sofern dies zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich ist.

Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, in welchem Umfang Anmeldungen zu einzelnen TEKs aus Kapazitätsgründen zurückgewiesen werden mussten und welche Alternativangebote den Eltern in diesen Fällen unterbreitet worden sind.

Die o.g. Verwaltungsvorlage (DS-Nr. 10161-13) eröffnet die Möglichkeit (vgl. S. 5), die Öffnungszeiten der TEKs mit 50 Stunden dann nach oben anzupassen, wenn die Nachfrage nach TEKs mit 60 Stunden das Angebot überschreitet: inwieweit ist es zudem möglich und praktikabel, zusätzliche Tageseinrichtungen in den Kreis der TEKs mit verlängerten Öffnungszeiten aufzunehmen, wenn auch die Kapazität der 50-Stunden-Einrichtungen erschöpft ist?“




Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde verteilt:

„… hiermit möchte ich die Anfrage wie folgt beantworten:

Zum Kindergartenjahr 2014/2015 werden in 14 FABIDO Kindertageseinrichtungen 50 Stunden und in 6 FABIDO Kindertageseinrichtungen 60 Stunden Öffnungszeiten an­geboten.

In einem ersten Schritt wurden alle ca. 300 sogenannten Bestandsfamilien, für die FABIDO im Kindergartenjahr 2013/2014 individuelle Lösungen zur Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Verfügung gestellt hat, über das neue Ange­bot informiert und ihnen entsprechende Plätze angeboten.

In einem zweiten Schritt wurden alle Familien, die bereits Plätze in FABIDO Kinderta­geseinrichtungen in Anspruch nehmen, über das erweiterte Öffnungszeitenangebot informiert und ihnen ggf. die Möglichkeit zum Wechsel und der Zubuchung eröffnet.

Der dritte Informationsschritt waren eine Pressekonferenz mit entsprechender Be­richterstattung in der Lokalpresse und die Aufnahme des neuen Angebotes in die Internetpräsenz von FABIDO.

In der Kindertageseinrichtung Kuithanstraße sind die Aufnahmekapazitäten für die erweiterten Öffnungszeiten erschöpft. In den übrigen Einrichtungen sind noch Kapa­zitäten für die erweiterten Öffnungszeiten gegeben. FABIDO hat diese Kapazitäten bewusst reserviert, um Eltern, die ein solches Angebot wünschen, auch die Möglich­keit zu geben, dieses zu buchen.
Seit Verabschiedung der Angebotsstruktur der TEK zum 01.08.2014 (DS 11950-14) am 05.03.2014 im AKJF werden nun alle Plätze vergeben.

Da die Nachfrage nach erweiterten Öff­nungszeiten bisher nicht die vorhandenen Kapazitäten erschöpft, werden die freien Plätze nun an Eltern, die eine 45-Stunden-Betreuung wünschen, vergeben. Das Auf­nahmeverfahren verläuft nach unseren Erfahrungen über mehrere Monate, da durchaus Eltern, die eine Zusage erhalten, dieses Angebot nicht annehmen, da sie z. B. zwischenzeitlich anderweitig einen Platz erhalten haben. Dann rücken wiederum andere Eltern nach. Dieser Prozess zieht sich bis zum Beginn des neuen Kindergar­tenjahres im August hin.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es daher aus Kapazitätsgründen keine Zurückwei­sung von Eltern, die die Möglichkeit des erweiterten Stundenangebotes in Anspruch nehmen wollten. Es ist jedoch zu beachten, dass die erweiterten Öffnungszeiten in bestehenden Kin­dertageseinrichtungen eingerichtet wurden und nur die zum Beginn des Kindergar­tenjahres 2014/2015 durch Schulanfänger frei werdenden Plätze - dies sind je nach Größe der Kindertageseinrichtung 10 bis 30 Plätze - vergeben werden können. Diese Plätze gliedern sich darüber hinaus in Plätze für unterdreijährige und überdreijährige Kinder und befinden sich auch im 35 Std. Angebot.

Die derzeitige Auslastung der Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Öffnungs­zeiten entspricht unseren Erwartungen. In den folgenden Kindergartenjahren rechnet FABIDO mit einer stärkeren Auslastung aufgrund der Annahme, dass dieses qualita­tiv gute und familienfreundliche FABIDO-Angebot stärker von den betroffenen Fami­lien zur Kenntnis genommen und auch genutzt wird.

Eine Ausweitung des Angebotes auf weitere Tageseinrichtungen ist unter der Vo­raussetzung einer Budgetausweitung möglich. Diese Budgetausweitung ist unab­dingbar, da auch die angekündigte KiBiz-Revision keinerlei finanzielle Zuschüsse für Tageseinrichtungen mit Öffnungszeiten über 45 Stunden vorsieht. Die Landesregie­rung geht auch zukünftig davon aus, dass Angebote über 45 Stunden Öffnungszeit hinaus durch die Kommunen zu finanzieren sind.“

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Ausbildungsbegleitung von PraktikantInnen/ ErzieherInnen im Anerkennungsjahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12032-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12032-14-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12032-14-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele ErzieherInnen absolvieren im momentanen Kindergartenjahr im Eigenbetrieb FABIDO ihr Anerkennungsjahr?
2. Wie werden die ErzieherInnen in ihrem Anerkennungsjahr fachlich begleitet?
3. Werden von der Verwaltung Möglichkeiten des Austauschs der ErzieherInnen über ihre Arbeitserfahrungen in den unterschiedlichen Einrichtungen angeboten?
4. Wie und durch wen werden Bewertungen der ErzieherInnen vorgenommen?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde verteilt:

„… zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele ErzieherInnen absolvieren im momentanen Kindergartenjahr im Eigenbetrieb FABIDO ihr Anerkennungsjahr?

Derzeit absolvieren 45 Erzieherinnen und 2 Erzieher das Anerkennungsjahr bei FABIDO. Darüber hinaus leisten 23 Auszubildende im Rahmen der dreijährigen praxisintegrierten Ausbildung (PIA) und 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweijährigen QUERZ-Maßnahme die Praktikumsphasen bei FABIDO ab. Ab dem 01.09.2014 werden es voraussichtlich 70 Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr und rund 60 PIA-Auszubildende sein.
2. Wie werden die ErzieherInnen in ihrem Anerkennungsjahr fachlich begleitet?

Die Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr werden fachlich von der praxisanleitenden Fachkraft begleitet und angeleitet. Gleichzeitig erfolgt eine Begleitung durch die jeweilige Fachschule für Sozialpädagogik. Die praxisanleitende Fachkraft unterstützt die Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr in fachlichen Fragestellungen und vermittelt praxisbezogene Kenntnisse sowie die Anwendung der erworbenen theoretischen Kenntnisse auf die Praxis der Kindertageseinrichtung. Hierfür steht ein durch die FABIDO-Personalentwicklung erarbeiteter Leitfaden zur Verfügung.

Der Leitfaden schreibt verbindliche Qualitätsstandards für eine einheitliche Ausbildung in allen FABIDO-Tageseinrichtungen fest. Er ist mit Leitungskräften von Einrichtungen erarbeitet worden, die gleichzeitig Mitglied in pädagogischen Beiräten der Fachschulen Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg in Dortmund und Berufskolleg Castrop-Rauxel sind.

Die praxisanleitende Fachkraft der TEK wird in einer 3-tägigen Fortbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Schwerpunkte hier sind:
· eigene Rolle
· Schlüsselkompetenzen von Berufspraktikanten/-innen
· Anleiter/-innengespräche
· Struktur des Praktikums / Ausbildungsplan

Der Ausbildungsprozess umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:
· Erstgespräch
· Erstellung des Ausbildungsplanes:
o Unterteilung in 5 Arbeitsbereiche: Einrichtung und Stadtteilbezug, Arbeit mit Kindern, Zusammenarbeit mit Eltern, Zusammenarbeit im Team, Aufgaben der Fachschule
o mit Berücksichtigung von 3 Phasen: Orientierungs-, Erprobungs- und Vertiefungsphase
o mit Beschreibung der Aufgaben von Praktikant/-in und Praxisanleiter/-in
· Anleitungs- und Reflexionsgespräche
· Gespräche zu Unterrichtsbesuchen
· Abschluss- und Beurteilungsgespräch
3. Werden von der Verwaltung Möglichkeiten des Austauschs der ErzieherInnen über ihre Arbeitserfahrungen in den unterschiedlichen Einrichtungen angeboten?

Der fachliche Austausch der Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr wird durch die jeweilige Fachschule für Sozialpädagogik in Form von Lerngruppen und außerschulischen Projekten gewährleistet. Dabei erfolgt der Austausch sowohl zu Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr bei FABIDO als auch bei anderen Trägern.
4. Wie und durch wen werden Bewertungen der ErzieherInnen vorgenommen?

Zum Abschluss der Orientierungsphase nach ca. sechs Wochen sowie der Erprobungsphase nach ca. vier Monaten finden Phasengespräche zur Reflexion der zurückliegenden und zur Planung der folgenden Phase statt, die dokumentiert werden.

Im Abschluss- und Beurteilungsgespräch ist die Selbsteinschätzung der Praktikantin/des Praktikanten und die Beurteilung durch die Praxisanleitung an Hand des Ausbildungsplanes Thema.
Die abschließende „Einschätzung der Leistungen der Berufspraktikantin oder des Berufspraktikanten erfolgt durch die Leitung der TEK. Im Rahmen dieser Bewertung erfolgt eine Einschätzung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Erzieherin bzw. des Erziehers im Anerkennungsjahr. Die Bewertung fließt in das Abschlusszeugnis der Fachschule ein.“

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Tarifauseinandersetzung / Warnstreik
Herr Lohmann erläuterte, dass bei dem für den 18.03.2014 angekündigten Warnstreik keine Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann.
Für den Fall eines Streikes (als Folge abgebrochener Tarifverhandlungen) werde bereits verwaltungsseitig in einer Arbeitsgruppe geklärt, für welche Bereiche Notdienste eingerichtet werden müssen / welche dringend notwendigen Sachen die Kommune aufrecht erhalten muss. Der Betrieb einer Kindertageseinrichtung gehöre nicht zu den lebensnotwendigen Sachen. Aber es gebe bereits Gespräche mit den Gewerkschaften, ob und wo Notdienste im Falle eines Streiks eingerichtet werden können.


- Termin der Bereisung von Tageseinrichtungen im Stadtbezirk Brackel:
24.03.2014, 9.00 Uhr – 13.00 Uhr, Start 9.00 Uhr TEK Baedekerstraße, anschließend TEK Akazienstraße
Kurzfristige Anmeldung an Frau Piechota
- Optionstermin am 09.05.2014 für die Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO



Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 16.52 Uhr.







Sohn Pieper Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: BA Vorstellung 4. Quartalsbericht.pdf)


Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Sprache.pdf)


Anlage zu TOP 2.7

(See attached file: Sachstand Projekt Kinderstuben für Zuwanderer_März14.pdf)