Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Schulausschusses


am 24.03.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hannah Sassen (B‘90/Die Grünen) i. V. f. RM Saziye Altundal-Köse


(B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)
sB Tanja Flur (CDU)
RM Arnel Dsicheu Djine (B’90/Die Grünen) i. V. f. RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
RM Pia Soldan-Bank (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)
sB Julia Rüding (DIE FRAKTION - DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Anke Starr (Stadteltern)


3. Verwaltung

Manfred Hagedorn (FB 40 AL)


Gernot Willeke (FB40)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Martin Depenbrock (FB 40)
Christian van Rissenbeck (FB 10)

4. Schulaufsicht

Margit Dreischer

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Heike Fortmann-Petersen i. V. f. Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)

Tobias Schnitker i. V. f. Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)

Jan Pogadl (SPD-Fraktion)
A. Engelke (DSW21)
Frau Mathea (VRR)
Thomas Minor (Stadteltern)


6. Abwesend:

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Merle Bösing (Bezirksschülervertretung)

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner Holger Nolte
Heike Raffalski
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Schulausschusses,
am 24.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Saal 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.1.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 2.1 Sitzung 10.02.2021 -
Zusatz-/Ergänzungsantrag
B'90/Die Grünen

(Drucksache Nr.: 19958-21-E1)

2.2 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
- Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 10.02.2021 verschickt. -

(Drucksache Nr.: 19459-20)
hierzu -> Schreiben der Stadteltern Dortmund zum Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen in der Sitzung vom 10.02.2021

2.3 Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)

2.4 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20015-21)

2.5 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

2.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

2.7 Schwimmunterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19368-20-E1)

2.8 „Schulen digitaler machen“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19900-21-E2)

2.9 Sportstättensituation SZ Renninghausen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19572-21-E2)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

3.2 Monitoring von Schulbaumaßnahmen
Stellungnahme der Verwaltung wird nachversandt.
(Drucksache Nr.: 19858-21-E4)
4. Anträge / Anfragen

4.1 Verschmutzung im Umfeld von Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20208-21)

4.2 Coronatests an Schulen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20222-21)

4.3 Schulbegleitung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20224-21)

4.4 Gewalt gegen Lehrer an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20308-21)

4.5 Digitalisierte Schließanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20356-21)

4.6 Umsetzung Masterplan Digitale Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20357-21)

4.7 Schulpsychologischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20358-21)

4.8 Leihgeräte
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20364-21)

4.9 Erstattung Schülerfahrtkosten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20370-21)




Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Klösel - eröffnet und geleitet.
Er entschuldigte die Vorsitzende, Frau Altundal-Köse, und die Dezernentin, Frau Schneckenburger.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.







1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Grollmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellvertretende Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die SPD-Fraktion zieht den folgenden Tagesordnungspunkt zurück:

TOP 4.9 Erstattung Schülerfahrtkosten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache-Nr.: 20370-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des folgenden Punktes unter TOP 4.10 auf die Tagesordnung:

Konzepterstellung Teststrategie
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 20458-21)

Nach kurzer Diskussion lehnt der Schulausschuss die Dringlichkeit mehrheitlich mit 7 Ja (4 B’90/Die Grünen, 1 Die Linke+, 1 FDP/Bürgerliste, 1 AfD) und 13 Nein (6 SPD, 5 CDU, 1 Die Linke+, 1 DIE FRAKTION -DIE PARTEI) ab.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021 wird einstimmig genehmigt.







2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
In Vertretung von Frau Schneckenburger erläuterte Herr Hagedorn kurz die aktuelle Corona-Lage.

Der Schulausschuss dankte Herrn Hagedorn und nahm den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 2.1 - Sitzung 10.02.2021 - Zusatz-/Ergänzungsantrag
B'90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 19958-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021 geben wir gerne folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss fordert das Land auf, endlich einen verlässlichen und wissenschaftsbasierten Stufenplan zur Öffnung der Schulen zu erstellen. Der Stufenplan muss klar benennen, welche Maßnahmen bei welchen Inzidenzwerten zu ergreifen sind. Dabei sind Wechsel- und Hybridunterrichtsmodelle ebenso zu berücksichtigen wie eine Verringerung der Gruppengrößen zum Beispiel auch durch die Nutzung zusätzlicher, nichtschulischer Räume. Dafür sind seitens des Landes entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die originäre Zuständigkeit liegt beim Land, die Verwaltung wird diesen Antrag entsprechend weiterleiten.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Darstellung der kommunalen Möglichkeiten
zur Erarbeitung eines Stufenplans.

Die Erarbeitung eines Stufenplans gehört im Wesentlichen zu den inneren Schulangelegenheiten, für die das Land verantwortlich ist.

Aktuelle Vorschläge zu Stufenplänen sehen dabei im Allgemeinen folgende Elemente vor:
- Gestaffelter Unterrichtsbeginn, insbesondere zur Entzerrung von Schülerströmen und zur Infektionsreduktion im ÖPNV
- Wechselunterricht-Modelle (Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht in konstanten Lerngruppen)
- Im Rahmen von Wechselunterrichtsmodellen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen): Betreuung, wenn Eltern keine Betreuung ermöglichen können oder – auf Initiative der Schule – für Kinder, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben.
Die konkrete Ausgestaltung unterliegt dabei der einzelnen Schulleitung. Der Schulträger könnte dies beispielsweise wie folgt unterstützen – sofern die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen durch das Land gewährleistet werden:
(1) Gegebenenfalls könnten von kommunaler Seite ergänzende Maßnahmen, wie bspw. eine Maskenpflicht im Umkreis von 150m um Schulen erwogen werden.
(2) Anpassungen beim Schülerspezialverkehr und Ausweitung der Kapazitäten im ÖPNV (wird in Dortmund bereits praktiziert)
(3) Bereitstellung bzw. Vermittlung von zusätzlichen Räumlichkeiten

1. Die Verwaltung müsste sich hierfür zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Räumlichkeiten in Schulnähe zur Verfügung stehen. Für die Suche nach Räumen müssten zunächst die Anforderungen an die Räume definiert werden.


Folgende Faktoren müssten bei der Raumauswahl berücksichtigt werden:
· hygienische Anforderungen i.S. der einschlägigen Coronaschutzregelungen
· schülerergonomische Möblierung
· Ausstattung mit leistungsfähigem digitalen Anschluss
· Möglichkeit für Präsentationsflächen
· ausreichende Beleuchtungsmöglichkeit
· passende Raumakustik
· Lage der Räume wegen evtl. notwendiger Schüler*innentransporte
· Flächen für Pausen und Bewegung
· je nach Lage die Möglichkeit der Schüler*innenverpflegung
(4) Vermittlung von zusätzlichem Personal zur Unterstützung der Betreuung in Kleingruppen sowie beim Lernen auf Distanz oder ganzheitlichen ausgleichenden Bildungsangeboten sowie
(5) Vermittlung von Angeboten an außerschulischen Lernorten oder durch Träger der Jugendhilfe

2. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Einstellung von zusätzlichem Personal über Träger des Ganztags, der Schulsozialarbeit oder der Jugendhilfe erfolgen müsste. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das originäre Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Hinblick auf sonderpädagogische Beratungsangebote weiterhin gewährleistet ist. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist zudem eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht zu gewährleisten, was mit entsprechenden Qualifikationen als Einstellungsvoraussetzung einhergeht. Gerade bei jüngeren Schüler*innen ist es zudem wichtig, dass eine persönliche Vertrauensbeziehung besteht.

3. Darüber hinaus wären zunächst vom Land die rechtlichen Rahmenbedingungen (CoronaSchVO, CoronaBetrVO) zu schaffen, damit schulfremdes Personal Kinder und Jugendliche auch während der Schulschließungen an Schulen oder in weiteren Räumlichkeiten unterstützen kann und damit auch außerschulische Lernorte / Träger der Jugendhilfe Bildungsangebote bei sich vor Ort (in Abstimmung mit den Schulen / in festen Bezugsgruppen) bereitstellen können.

4.

(6) Zur Koordination / Vermittlung von Angeboten, Anbietern und Schulen ist eine kommunale Koordinierung notwendig, z.B. durch Einrichten einer ämter- und akteursübergreifenden Arbeitsgruppe (inkl. Gesundheitsamt, Schulaufsicht, Fachbereich Schule, Schulleitungsvertreter*innen, Trägervertreter*innen, OGS-Vertreter*innen, Schulsozialarbeit)
Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt wird. Hierzu fallen insbesondere an: Raummiete, zusätzliche Reinigungskosten, zusätzliche Schülerbeförderung, Finanzierung zusätzlichen Personals zur Betreuung, Kosten für Koordination.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Mittagsverpflegung von Schulkindern, die Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, auch unter den momentanen Pandemie-Bedingungen und der Notbetreuung sichergestellt werden muss.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, entsprechende Schritte in Absprache mit den jeweiligen Schulen einzuleiten und dem Ausschuss vorzustellen.

Im Rahmen der Notbetreuung erhalten die anwesenden Kinder eine Mittagsverpflegung. Darüber hinaus hat die Verwaltung in Abstimmung mit Ordnungsamt und Gesundheitsamt schon im Sommer 2020 ein Verfahrenskonzept entwickelt, um Essensausgaben auch für Kinder außerhalb der Notbetreuung zu gewährleisten. Alle Grundschulen/OGS-Träger wurden darüber informiert und vom Fachbereich Schule bei der Umsetzung unterstützt. Aktuell werden Mahlzeiten an vier Schulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord ausgeteilt.

Der Ausschuss begrüßt, dass die Verwaltung trotz der durch das Land vorgegebenen
kurzfristigen Rahmenbedingungen ein Nachhilfe-Ferienprogramm in den Sommer- und Herbstferien des letzten Jahres organisieren konnte. Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Programm für alle Ferien in diesem und im nächsten Schuljahr zu planen und die dafür benötigten Mittel aus dem Landesprogramm zu beantragen. Das Angebot soll sich vorrangig an Kinder und Jugendliche richten, die im Rahmen von Bildungsgerechtigkeit besonderen Bedarf haben. Der Ausschuss fordert das Land auf, die im letzten Jahr nicht ausgegebenen Gelder für das Ferienprogramm zur Verfügung zu stellen und weiter aufzustocken. Die Gelder sind den Kommunen mit einfachen Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Ankündigung der Landesregierung, Mittel zur Förderung von ganzheitlichen Bildungsangeboten zur Verfügung zu stellen, wird vor allem durch die dieses Mal angekündigte erhöhte Planungssicherheit seitens der Verwaltung sehr begrüßt. Eine Nutzung der Mittel bis Sommer 2022 ist gegeben, detaillierte Förderrichtlinien sind aktuell (Stand 03.03.21) jedoch noch nicht veröffentlicht. Aus Sicht der Verwaltung wäre es begrüßenswert, dass zusätzlich auch die erhöhten Kosten für die Koordinierung der Aktivitäten, der Beförderungskosten und der Reinigungskosten mitbedacht werden.
Für einen besseren Einsatz sollte insbesondere auch die Flexibilität der finanziellen Mittel gegeben sein, um Maßnahmen individuell und passgenau vor Ort (in Zusammenarbeit mit Schule, Träger, Kommune) zu erarbeiten.

Auf den positiven Erfahrungen aus den Programmen in den Sommer- und Herbstferien 2020, sowie aus einem zusätzlichen ganzheitlichen Lernförderformat, das aktuell an einzelnen Grundschulstandorten erprobt wird, möchte die Verwaltung aufbauen. Verschiedene Träger und Schulen haben bereits Interesse signalisiert, um erneut ganzheitliche Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in Dortmund zu ermöglichen. Angestrebt sind ergänzende Angebote, die ganzheitliche Bildungsangebote in kleinen Lerngruppen an unterschiedlichen Lernorten ermöglichen. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfeträgern, Trägern des Offenen Ganztags und weiteren Partnern der Bildungslandschaft notwendig, um ein entsprechendes Angebot für das Stadtgebiet anbieten zu können.

Der Ausschuss fordert das Land auf, für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen eine deutliche Flexibilisierung bei den Prüfungen sowie bei den Versetzungsregelungen zu ermöglichen. Zusätzlich müssen Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien die Möglichkeit erhalten, vom noch verbliebenen Bildungsgang G8 in den Bildungsgang G9 zu wechseln.
Die originäre Zuständigkeit liegt beim Land, die Verwaltung wird diesen Antrag entsprechend weiterleiten.“


Herr Jansen erklärte, Folgendes zum Antrag erheben zu wollen:

„Der Schulausschuss der Stadt Dortmund appelliert an die Landesregierung wie folgt:
Im Zuge der Ankündigung der Landesregierung, Mittel zur Förderung von ganzheitlichen Bildungsangeboten zur Verfügung zu stellen, sollte für einen besseren Einsatz insbesondere auch die Flexibilität der finanziellen Mittel gegeben sein, um Maßnahmen individuell und passgenau vor Ort (in Zusammenarbeit mit Schule, Träger, Kommune) zu erarbeiten.“

Der Schulausschuss stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich bei 14 Ja (6 SPD, 4 B‘90/Die Grünen, 2 Die Linke+, 1 DIE Fraktion DIE PARTEI, 1 AfD), 1 Nein (FDP/Bürgerliste), 5 Enthaltungen (CDU) zu.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
- Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 10.02.2021 verschickt. -
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Schreiben der Stadteltern Dortmund zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in der Sitzung vom 10.02.2021
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19459-20-E6)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19459-20-E7)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19459-20-E8)


Hierzu liegen vor:

: Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 10.20.2021 -
Schreiben der Stadteltern Dortmund vom 08.02.2021:

„… leider kommen wir nicht umher unseren großen Unmut und Unverständnis zum Ausdruck zu bringen. Nahezu alle Parteien haben sich zur letzten Wahl für eine Verbesserung der Schüler-Nahmobilität ausgesprochen.
Ohne große öffentlich Beteiligung wurde dann auf Landesebene in der Pandemie einer Preiserhöhung der Schokotickets zugestimmt. Die Stadt Dortmund will diese sozial unausgewogenen Preisstrukturen weiterhin mittragen und hat nicht einmal dagegen Widerspruch eingelegt. Die Chancenungleichheit wächst. Die Stadt lässt wieder eine Chance aus, ein rein kommunales Beförderungsangebot für die Kinder an Dortmunder Schulen zu schnüren.
Diese Erhöhung entbehrt jeglicher Grundlage, weil bisweilen nicht einmal tatsächlich erhoben werden konnte in welchen Umfang Schüler*innen das Ticket außerhalb Dortmunds nutzen. Sie ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation für meisten Familien eine zusätzliche Belastung, aber vor allen moralisch verwerflich.
Durchaus hat die Stadt Dortmund die Chance, dass sie allen Dortmunder Schüler*innen ein alternatives Tickets-Format für Schülerfahrten innerhalb Dortmunds anbieten könnte. Wir gehen sogar einen Schritt weiter, auch ein eigenanteilsfreies Ticket könnte angeboten werden, wenn die Abschlagszahlungen an den Verkehrsverbund für Schülerfahrten einstellt werden.
Für die wenigen Schüler*innen, die tatsächlich Ressourcen außerhalb de DSW21 nutzen müssen – S Bahn Fahrten oder Fahrten außerhalb von Dortmund, könnte es angepasste Schokotickets geben. Vergleichbar mit dem Beförderungsangebot für die DSW Mitarbeiter*innen könnte die Stadt Dortmund auch allen Schüler*innen ein vergleichbares erheblich günstigeres Dortmund Monatsticket anbieten.
Damit wäre dann nicht nur eine Chancenverbesserung kinderreicher oder finanzielle benachteiligter Familien erreicht, sondern auch ein Standortausgleich für viele Schulen, die ansonsten außerschulische Lernorte nicht erreichen oder Kurzausflüge schlicht nie machen könnten. Mehrfach haben wir dazu Eingaben verfasst und hängen Ihnen die letzte nochmals an.
Wir möchten Sie, liebe Dortmunder Schulausschussmitglieder*innen dringlich bitten die Empfehlung abzulehnen und ein alternatives Angebot einzufordern. Halten Sie Ihr Versprechen und setzten sich für eine nachhaltige, ökologische und sozial gerechten Schülerverkehr in Dortmund ein. Stärken Sie die benachteiligten Familien. Alles andere währe nicht nur moralisch verwerflich, sondern der Bruch ihres Wahlversprechens.
In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung, verbleiben wir…“


Stellungnahme der Verwaltung vom 17.03.2021:

„… in der Sitzung des Schulausschusses vom 10.02.2021 wurde unter TOP 2.3 die o.g. Vorlage beraten. Der Schulausschuss schob die weitere Beratung in die Sitzung am 24.03.2021 und erteilte der Verwaltung folgenden Prüfauftrag: „Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, den Vorschlag der Stadteltern zu prüfen und dem momentan gültigen Konzept des Schokotickets gegenüberzustellen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung derjenigen SuS, die auf ihrem Schulweg die Stadtgrenze überschreiten“.

Ich stelle dem Schulausschuss daher die Informationen dar, die sich aus dem rechtlichen Rahmen, den aktuellen Tarifbedingungen und den aktuellen Leistungsdaten der Stadt Dortmund ergeben.

Die Absicht des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), die Erhöhung des Eigenanteils gemäß Schülerfahrkostenverordnung vorzunehmen, wurde Herrn Oberbürgermeister Westphal am 04.12.2020 vom Vorstand der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) per Mail mitgeteilt. Die Wirkung soll zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 - also im August 2021 - eintreten. Ein entsprechender Änderungsvertrag soll bis Ende März 2021 geschlossen sein. Unter anderem heißt es in der Mail: „Sollte ein Schulträger einer Vertragsanpassung nicht zustimmen, wird in den Gremien des VRR eine Kündigung des mit diesem Schulträger geschlossenen Vertrags erwogen.“ Parallel zur Erhöhung des Eigenanteils soll ein sog. Geschwisterrabatt für selbstzahlende Schüler*innen eingeführt werden. Demnach werden für das 3. Ticket einer selbstzahlenden Familie nur 50% des Preises erhoben und das 4. Ticket kostenfrei angeboten.

Grundsätzliche Informationen zum Schoko-Ticket

Das Schoko-Ticket berechtigt zu Fahrten innerhalb des ganzen Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und entspricht daher einer Monatsfahrkarte der höchsten Preisstufe D. Es steht grundsätzlich allen Schüler*innen (SUS) zur Verfügung. SuS, die nach Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) freifahrtberechtigt sind, bekommen das Schoko-Ticket zum Preis des Eigenanteils, welcher aktuell bei 12,- € pro Monat für das erste Kind und bei 6,- € für das zweite anspruchsberechtigte Kind liegt. Ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind ist das Schoko-Ticket kostenfrei. Nicht freifahrtberechtigte SuS können das Schoko-Ticket zum Monatspreis von 37,35 € erwerben.
Wer als freifahrtberechtigt gilt, richtet sich gemäß Schülerfahrkostenverordnung nach der Entfernung zwischen Wohnort und nächstgelegener Schule. § 5 Absatz 3 SchfkVO legt hierzu folgende Entfernungen fest:
Primarstufe: mehr als 2 Kilometer (km)
Sekundarstufe I: mehr als 3,5 km
Sekundarstufe II: mehr als 5 km.
Im Vergleich zum Schoko-Ticket stehen folgende Monatsfahrkarten in Preisstufe D zur Verfügung:
Young-Ticket (für Auszubildende und Studierende): 62,20 € im Abo
Ticket 1.000: 168,90 € im Abo (Preisstufe A3: 70,29 €).
Darstellung des aktuellen Finanzierungsmodelles

Die Finanzierung des Schoko-Tickets richtet sich nach den „Hinweise zum Schülerticket in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr (am 01.01.2003: MVEL), d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung (am 1.1.2003: MSJK) (V B 1-47-51.6 vom 25.02.2001)“.
Ziffer 2 regelt, dass die Finanzierung aus drei Säulen besteht:

a) Einnahmen aus dem Verkauf des Schülertickets an die Schüler*innen und aus den Eigenanteilen der freifahrtberechtigten Schüler*innen
b) Die bisherigen Aufwendungen der öffentlichen und privaten Schulträger für die Fahrkostenerstattung nach Schülerfahrkostenverordnung
c) Ausgleichszahlungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz
Die Beträge zu den Buchstaben a und c können seitens der Stadt Dortmund nicht bzw. nicht komplett beziffert werden. Sie werden durch das Verkehrsunternehmen (hier Dortmunder Stadtwerke AG – DSW21) bewirtschaftet. Allein die Höhe des Eigenanteils kann anhand der Zahl der freifahrtberechtigten Schüler*innen (SuS) ermittelt werden.
Die Höhe des Eigenanteils (Anteil aus Buchstabe a) stellt sich wie folgt dar:
Der Betrag gemäß Buchstabe b wird jährlich auf Basis der offiziellen Statistisk der Schüler*innenzahl zum 15.10. eines jeden Jahres ermittelt. Hierzu wird der Betrag, der vor Einführung des Schokotickets durch die Stadt Dortmund an freifahrtberechtigte Schüler*innen gezahlt wurde als Ausgangsgröße genommen und unter Berücksichtigung einer Preisanpassung anhand der Entwicklung der Schüler*innenzahl jährlich fortgeschrieben:
neue Pauschale = alte Pauschale x (1+ prozentuale Erhöhung) x (Sus aktuell/ SuS Vorjahr).
Der durch die Stadt Dortmund gemäß Buchstabe b zu zahlende Betrag stellt sich wie folgt dar:
Die Pauschale wird in elf Monatsraten an die DSW 21 gezahlt.
Gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz steht dem Verkehrsunternehmen ein Ausgleich für Montskarten im Ausbildungsverkehr zu, wenn diese nicht kostendeckend sind. Eine genaue Beschreibung und Berechnung kann seitens der Stadt Dortmund nicht dargestellt werden, da es sich um ein sachfremdes Geschäftsfeld handelt und sich die Auswirkungen in der Bewirtschaftung der DSW21 abbilden.
Eine Rückfrage bei DSW21 zu der Berechnung der Auswirkungen der Erhöhung auf den Schülermarkt ergab folgende Antwort:
Wie Sie richtig annehmen, ist mit dem „Schülermarkt“ das komplette Geschäftsfeld des SchokoTickets gemeint.
Diese Kundengruppe unterteilt sich in zwei Segmente:
1. Schüler*innen mit Anspruch auf Fahrkostenerstattung gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVo) NRW , diese bezahlen einen Eigenanteil und
2. Schüler*innen ohne diesen Anspruch, diese zahlen immer den vollen Preis des SchokoTickets, aktuell 37,35 €.
Während die Kundengruppe der selbstzahlenden Schüler*innen eine stetige Preiserhöhung erfuhren, stagnierten die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler*innen in den letzten 9 Jahren, beim 2. anspruchsberechtigten Kind sogar seit 12 Jahren aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze in der SchfkVo NRW.
Während der Eigenanteil anspruchsberechtigter Schüler*innen maximal für 2 Kinder einer Familie gezahlt werden muss, wobei das 2. Kind eine Ermäßigung erfährt, zahlen selbstzahlende Schüler*innen grundsätzlich den vollen Betrag.
Um dieser Diskrepanz entgegenzuwirken und auch bei der Kundengruppe der selbstzahlenden Schüler eine soziale Familienkomponente einzuführen, fließt nun ein Teil der Einnahmen aus der Erhöhung der Eigenanteile zurück in den Schülermarkt und zwar in die Kundengruppe der selbstzahlenden Schüler*innen. Das dritte selbstzahlende Kind einer Familie bekommt einen Rabatt von 50% (statt 37,35 € dann nur noch 18,68 €) und ab dem 4. Kind einer Familie ist das SchokoTicket kostenlos.
Um die wirtschaftliche Auswirkung beziffern zu können, fragten wir bei den Verkehrsunternehmen im VRR den Anteil selbstzahlender Schüler ab dem 3. Kind ab. Da Verkaufsstatistiken hierüber keinen Aufschluss geben, näherten sich die Verkehrsunternehmen diesem Wert über die Ermittlung von Postleitzahlen und Adressen. So ergab sich ein verbundweit durchschnittlicher Anteil von 2,5% Drittkinder, der für eine Abschätzung zu Grunde gelegt wurde. Auf ein Jahr hochgerechnet ergeben sich hier 1,2 Mio € im VRR.“
Betrachtung ein- und auspendelnder SuS
Gemäß § 4 Absatz 1 SchfkVO gilt das sogenannte ‚Schulträgerprinzip‘. Das bedeutet, das für Dortmunder SuS, die die Dortmunder Stadtgrenze überschreiten, um in einer Nachbar-gemeinde eine Schule zu besuchen, der dortige Schulträger für die Ersattung der Fahr-kosten zuständig ist. Hierzu muss es sich bei der gewählten Schule zunächst um die nächstgelegene Schule handeln, um einen Erstattungsanspruch zu haben. Ausnahmen stellen schulorganisatorische Gründe dar, wenn z.B. ein Schulträger kein Angebot in der gewünschten Schulform machen kann oder die nächstgelegene Schule keine Aufnahme-kapazitäten mehr zur Verfügung hat.
Die Stadt Dortmund muss die Fahrkosten analog für einpelnde SuS aus den Nachbar-gemeinden übernehmen.
Eine konkrete Übersicht liegt aktuell nicht vor und müsste zunächst manuell erarbeitet werden.
Optionen für ein kostenfreies Ticket
Ein kostenfreies Ticket könnte auf zwei Wegen angeboten werden. Zum einen könnte der Eigenanteil der freifahrtberechtigten SuS seitens der Stadt Dortnmund übernommen werden und zum anderen könnte den anspruchsberechtigten SuS ein Ticket aus dem Angebot der DSW21 zur Verfügung gestellt werden.
Option 1: Die Übernahme des Eigenanteils
Bei Übernahme des aktuell in der Diskussion stehenden Erhöhungsbeitrages entstünde für die Stadt Dortmund ein jährlicher Aufwand in Höhe von 332.016,- €. Würde der Eigenanteil komplett von der Stadt Dortmund übernommen, läge der Jahresaufwand bei 2.324.112,- €. Die Jahrespauschale nach Buchstabe b würde weiter gezahlt werden.
Hierzu müsste ein entsprechender Zusatzvertrag mit DSW 21 geschlossen werden.
Ingesamt entsteht bei dieser Option folgender Aufwand:
Pauschale 8.730.000,- € + Erhöhung Eigenanteil 332.016,- € = 9.062.016,- €.
bzw.
Pauschale 8.730.000,- € + konmpletter Eigenanteil 2.324.112,- € = 11.054.112,- €.
Option 2: Kündigung der Schoko-Ticket-Vereinbarung und Übernahme der Schülerfahrkosten nach SchfkVO
Bei Kündigung des Schoko-Ticket-Vertrages entfallen die nach Ziffer 2 Buchstabe b dargestellten Zahlungen. Es stünde demnach ein Finanzierungsbetrag von rund 8,7 Mio. € zur Verfügung. Ersetzend müsste eine entsprechende Monatsfahrkarte zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde (je nach Ticket) folgender Aufwand entstehen:
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der Aufwand bei Bezug des jeweiligen Montaskartenabos wäre:
Es kann nicht eingeschätzt werden, ob das Schoko-Ticket der Stadt Dortmund als Ticket ohne Vertrag zur Verfügung gestellt werden kann. Ebenfalls ist keine Aussage dazu zu treffen, ob der aktuelle Monatspreis bei einem Ausstieg der Stadt Dortmund für den VRR haltbar ist.
Wenn alternativ mit Einzel- bzw. Mehrfahrtausweisen gearbeitet würde, enstünde Aufwand in folgender Höhe:
Neben dem Aufwand für die Ticketpreise muss ein wahrscheinlich höherer Gemein-kostensatz für Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten des Verkehrsbetriebes wie auch auf Seiten der Stadt Dortmund berechnet werden. Dieser kann aktuell nicht beziffert werden.
Ich hoffe, dem Ausschuss die für die Diskussion notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt zu haben.“



Antrag 1 - Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion B‘90/Die Grünen:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Schulausschuss bittet den Rat, abschließend zu beschließen:
1. Der Rat stellt fest, dass perspektivisch allen Schüler*innen und Schülern in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Dortmund ein landesweit gültiges Ticket zur Nutzung des ÖPNV kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.
2. Der Rat stellt fest, dass dies nur gemeinsam mit dem Land und in Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden realisiert werden kann.

3. Der Rat stellt fest, dass die durch ein kostenfreies Ticket entstehenden Einnahmeausfälle bei der DSW 21 und anderen Verkehrsunternehmen sowie den Verkehrsverbünden kompensiert werden müssen.

4. Der Rat stellt fest, dass dies bis auf weiteres durch den kommunalen Haushalt nicht möglich sein wird. Der Rat sieht Bund und Land in der Verpflichtung, die Einnahmeausfälle durch zusätzliche Mittel zu kompensieren.
5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, auf der Grundlage dieser Zielsetzung entsprechende Initiativen zu ergreifen und mit Unterstützung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr in Gespräche mit der Landesregierung einzutreten.

6. Der Rat stellt fest, dass bis zu einem anderen Modell das bisherige Schokoticket nicht gefährdet werden darf. Eine Ablehnung der Erhöhung des Eigenanteils würde zur Beendigung der Vertragsgrundlage für das Schokoticket nach dem 31.3.2021 führen.

7. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der dadurch massiv eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Schokotickets wird die Erhöhung des Eigenanteils für das Schuljahr 2021/22 aus dem städtischen Gesamthaushalt übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
8. Der Rat fordert das Land auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um mit kommunalen Finanzierungsmodellen im Rahmen einer Experimentierklausel zusätzliche finanzielle Spielräume für den Ausbau des ÖPNV zu ermöglichen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Forderung entsprechend weiterzuleiten.
Begründung:
Kinder und Jugendliche sind die Nutzer*innen von Bussen und Bahnen von morgen. Deshalb müssen sie schon heute für eine klimafreundliche und nachhaltige Mobilität begeistert werden – und dies möglichst kostenlos und nicht mit regelmäßigen Preiserhöhungen. Gerade der Zugang zu Bildung und Teilhabe darf darüber hinaus nicht durch Mobilitätschranken erschwert werden. Das Schokoticket ist allerdings aktuell an Vorrausetzungen geknüpft, die nicht alle Kinder erfüllen. Das liegt vor allem an der Entfernung zur jeweiligen Schule. Insbesondere betroffene Familien mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen beziehen sowie nicht anspruchsberechtigte kinderreiche Familien sind dadurch zusätzlich benachteiligt. Ein kostenloses Ticket für alle Schüler*innen fördert sowohl den sozialen Ausgleich als auch die Klimagerechtigkeit.
Antrag 2 - Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion:

„Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Verabschiedung des Haushalts 2022 Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die die Übernahme des gesamten Eigenanteils des Schoko-Tickets für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler aus dem kommunalen Haushalt gewährleistet, sodass die betreffenden Schülerinnen und Schüler den ÖPNV kostenlos nutzen können.

Begründung

Ein langfristiges Ziel sollte es sein, die Nutzung von Bus und Bahn für alle Dortmunder Schülerinnen und Schüler kostenlos zu ermöglichen. Ein kostenloses ÖPNV-Ticket erhöht die Mobilität der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig ist die verstärkte Nutzung des ÖPNV bei gleichzeitiger Verringerung des Individualverkehrs ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Außerschulische Lernorte und Veranstaltungen in anderen Stadtteilen können leichter erreicht werden. Auch dem leidigen Thema der sogenannten „Eltern-Taxen“ vor den Schulen würde so entgegengewirkt. Den Kindern und Jugendlichen würde insgesamt mehr Teilhabe ermöglicht. Der Entfall des privaten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler wäre ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung.“




Herr Jansen erläuterte kurz den Antrag seiner Fraktion. Der Top sei aus der Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021 geschoben worden, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, den dort erteilten Prüfauftrag zu bearbeiten. Das sei unter Berücksichtigung des Schreibens der Stadteltern geschehen. Man wolle einen Weg gehen, um eine Verbesserung der Zielsetzung Ticket zu erhalten Es zeige sich, dass das Schoko-Ticket in seiner jetzigen Form derzeit die beste und günstigste Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler (SuS) sei, Alternativen seien deutlich teurer bzw. bringen keine Verbesserungen für (SuS).
Derzeitig ginge es aber darum, möglichst vielen Kindern in Dortmund ein sehr gutes Angebot im ÖPNV zu machen und da müsse man am Schoko-Ticket festhalten. Es gebe einen Vertrag, bei Nichterfüllung dieses Vertrages würde es eine deutliche Verschlechterung für viele SuS in Dortmund sein.
Er bat darum, den Zusatzantrag seiner Fraktion als Erstes abzustimmen, da dieser beinhalte, die Erhöhung des Elternanteils am Schokoticket für das kommende Schuljahr aus dem städt. HH zu übernehmen. Dann würde seine Fraktion auch der Vorlage zustimmen.

Herr Spieß äußerte Zustimmung zur Vorlage, der Zusatzantrag seiner Fraktion beinhalte die Aufforderung an die Verwaltung, zu prüfen, zum Haushalt 2022 sämtliche Kosten aller anspruchsberechtigten Schüler zu übernehmen bzw. Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne man folgen, insbesondere dem Punkt 7 – Erhöhung des Eigenanteils im Schuljahr 2021/22 zu übernehmen -, die anderen Punkte hätten eher Resolutionscharakter an die Landesregierung. Dem könne er aber auch folgen.

Herr Hagedorn wies darauf hin, dass ein Beschluss der Vorlage notwendig sei aufgrund des Vertrages mit den Anbietern. Eine Übernahme des Eigenanteils für das Schuljahr 2021 sei aus dem Budget des Fachbereiches Schule nicht möglich. Man könne diese Forderung in die Budgetgespräche für das kommende Haushaltsjahr mitnehmen.

Frau Staar erklärte, den Stadteltern gehe es nicht nur um die anspruchsberechtigten SuS in Dortmund, sondern um alle SuS. Das Schokoticket gehe über die im Schulgesetz vorgegebene Abhängigkeit von der Länge des Schulweges hinaus. Den Stadteltern gehe es um ein kostenloses Mobilitätsticket für Bildung, das nur in Dortmund gültig sei. Da müsse nicht der VRR beteiligt werden.

Frau Dr. Goll äußerte Zustimmung zur Vorlage. Den Anträgen werde ihre Fraktion nicht folgen. Appelle an Land und Bund sollten auf anderen Wegen erfolgen. Einfluss auf den VRR zu nehmen sei durch die Vertretungen aller Fraktionen im VRR möglich.
Der Antrag der SPD-Fraktion richte sich nur an die anspruchsberechtígten SuS. Die Gerechtigkeitslücke würde dann größer, weil diejenigen, die zu nah an der Schule wohnen, nicht berücksichtigt werden. Es sei nicht sinnvoll, einen zusätzlichen Rabatt für die Anspruchsberechtigten einzuführen ohne ein Konzept zu haben, das diejenigen SuS berücksichtigt. die näher an der Schule wohnen.

Herr Willeke erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung mehrere Vergleiche von Tickets für SuS und die unterschiedlichen Kosten beinhalte.

Frau Staar erklärte, das Schokoticket gehe weit über den im Schulgesetz definierten Anspruch hinaus. Die Bewilligung dafür sei aber immer noch abhängig vom Schulgesetz. Dieses müsse aber definieren, dass alle SuS einen Anspruch haben. Das sei noch nicht geschehen.

Herr Spieß führte aus, dass seiner Meinung nach der betriebswirtschaftliche und der politische Aspekt vermischt werden. Allen SuS in diesem Land freie Fahrt zu verschaffen, sei Landesangelegenheit. Ohne Beteiligung des VRR seien die Kosten nicht tragbar. Der VRR sei u. a. „eine Klammer, die das Land zu einem großen Teil zusammen hält“. Und diese sollte die Stadt Dortmund aufbrechen, um eine Lex Dortmund zu schaffen? Und zu welchen Kosten?

Frau Joest formulierte einen Antrag als Zusammenfassung der Meinung der Stadteltern:

Antrag 3: „Wir fordern die Verwaltung auf, ein kosten- oder niedrigpreisiges Ticket der Preisstufe A in Dortmund für alle SuS zur Verfügung zu stellen.“

Herr Jansen verwies auf die Stellungnahme der Verwaltung, die die Kostenaufstellung verschiedener Möglichkeiten beinhalte. Die Stadt Dortmund würde weitaus höhere Kosten haben als aktuell. Über das, was SuS benötigen oder nicht, könne immer diskutiert werden. Jetzt sei aber die Finanzierung des Schoko-Tickets für das kommende Schuljahr wichtig.

Herr Klösel (stellvertretender Vorsitzender) erklärte abschließend, wichtig sei heute die Empfehlung der Vorlage. Die erfolgte Diskussion über verschiedenste Angebote des VRR oder Andere sei nicht Bestandteil des Tagesordnungspunktes.

Frau Dresler-Döhmann äußerte Zustimmung zu Vorlage und Anträgen.

Herr Klösel (stellvertretender Vorsitzender) stellte die Anträge zur Abstimmung:


Antrag 3: Der Schulausschuss lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig bei 1 Enthaltung /DIE Fraktion DIE PARTEI) ab.

Antrag 1: Der Schulausschuss stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich bei 16 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, DIE Fraktion DIE PARTEI, AfD) und 5 Nein (CDU) zu.

Antrag 2: Der Schulausschuss stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich bei 14 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke+, DIE Fraktion DIE PARTEI) und 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen (FDP/Bürgerliste, AfD) zu.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (DIE Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Die Eigenanteile des SchokoTickets für anspruchsberechtigte Schüler*innen werden auf die
im Jahr 2020 festgelegte Eigenanteilshöchstgrenze gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung NRW angepasst. Die fristgerechte Umsetzung erfolgt mittels Vertragsnachträgen bis zum 31.03.2021
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle Auswirkungen
Für die Stadt Dortmund keine.
Für die Dortmunder Stadtwerke AG folgende:
Im Rahmen der Erhöhung der Eigenanteile fließt ein Teil der Einnahmen auf Seiten der VU in
den Schülermarkt zurück, indem ein Nachlass von 50% ab dem 3. aktiven SchokoTicket-
Vertrag sowie ein kostenloses SchokoTicket ab dem 4. Kind gewährt wird. Der Rückfluss in
den Schülermarkt liegt bei rund EUR 1,2 Millionen


zu TOP 2.3
Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)

Frau Dr. Goll fragte nach der Perspektive für die Zeit nach Juni 2021. Es könnte ja die Möglichkeit der Nutzung der Hallenbäder geben.

Herr Spieß sprach das Hallenbad in Hörde an, für das als einziges Bad eine Pro-Kopf-Abrechnung vorliege, die erheblich hinter den pauschalierten Beträgen zurück liege. Er habe den Wunsch, das Hörder Bad auf die niedrigste vorliegende Pauschalierungssumme anzuheben. Das wäre seiner Meinung nach das Westbad mit 2.645,46 €.

Herr Barthold fragte nach der Freibadnutzung für den Schwimmunterricht.

Frau Dr. Goll bat um weitergehende Erklärung der Verwaltung zum Vorschlag von Herrn Spieß. Je nach Höhe der Summe würde sie die Diskussion darüber in der Ratssitzung führen wollen.

Herr Hagedorn führte aus, dass es 11 Bäder in Dortmund gebe, 3 städtische, 8 bei Betreibern. Bei der Regelung der Finanzen gebe es zwei Unterschiede:
- das Südbad als einziges Bad habe 50 m-Bahnen, damit höhere Betriebskosten
- alle anderen Bäder mit 25 m-Bahnen werden bei den Betriebskosten für den Schwimmsport
gleich behandelt mit 60 €/Stunde.
Eine Ausnahme davon sei das Hallenbad Hörde, das eine Pro-Kopf-Abrechnung erhalte, die sich an Schülern/pro Stunde orientiere. 1,50 € werde pro Kopf berechnet, bei 60 € dividiert durch 1,50 € ergebe das 40 Schüler und Schülerinnen (SuS). Unter normalen Bedingungen sind deutlich mehr SuS in einem Bad, zum Teil drei Klassen. Wenn ein Vertrag bei einer Vollbelegung besteht, kommt man auf einen anderen Stunden-Verrechnungssatz als bei einem pauschalierten Verrechnungssatz. Unter Corona-Bedingungen ist ein Vertrag, der abhängig ist von konkreter Belegung, greife das nicht. Die Belegung ist da Null. Also könnte dem Bad Hörde eigentlich kein Betrag überwiesen werden. Die Betriebskosten laufen weiter. Man sei im Gespräch mit dem Betreiber des Hallenbads Hörde, den Vertrag den anderen anzupassen.
Jeder Betreiber (4x Sportwelt Dortmund, 4x Vereine) habe einen spezifischen Vertrag.
Für Hörde habe man als Berechnungsgrundlage den Zeitraum vor der Pandemie genommen, als bereits weniger Belegung war. Deshalb sei der Betrag auch geringer. Um eine Anpassung vorzunehmen, würde man sich an dem Vertrag der anderen Vereine orientieren und von den 60 €/Stunde ausgehen. Dem müsse das Hallenbad Hörde zustimmen.
Die Stadt Dortmund habe ja nur drei Bäder in Betrieb, die anderen Betreiber müssen sich bereit erklären, ihre Bäder für Schulschwimmen und öffentliches Schwimmen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung sei immer im Gespräch mit den Sport- und Freizeitbetrieben, um diese Dinge vertragsgerecht zu regeln.
Insgesamt gebe es die unterschiedlichsten Vertragsformen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Das müsse alles berücksichtigt werden. Alle Kosten seien im Budget enthalten, unter normalen Bedingungen wären die Kosten ja höher gewesen.

Herr Spieß und Herr Jansen stimmten Herrn Hagedorn zu, da auch der Haushalt nicht überschritten werde.

Der Schulausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Spieß einstimmig zu und bittet die Verwaltung, den bestehenden Vertrag mit dem Hallenbad Hörde in Absprache mit dem Betreiber zu ändern.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den betroffenen Hallenbädern - analog zur Regelung für Schulbusunternehmen - ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bzw. Verrechnung mit vorrangig in Anspruch zu nehmenden Hilfsleistungen des Bundes oder des Landes NRW eine Zahlung in Höhe von 50 % der monatlichen Pauschalen bzw. eines monatlichen Durchschnittswerts der spitz Pro-Kopfabrechnung für das Schulschwimmen gewährt. Die Regelung soll übergangsweise gelten vom 01.01.2021 bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der reguläre Schwimmbetrieb wieder zulässig ist.


zu TOP 2.4
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20015-21)

Herr Jansen fragte nach der langfristigen Perspektive. Es werde dargestellt, dass jede Schule alle fünf Jahre neu ausgestattet werden solle. Das beziehe sich sicherlich auf die Hardware. Wie sieht es mit der Software aus, die müsse seiner Erfahrung nach meist eher aktualisiert oder erneuert werden? Und wie sieht es mit dem Ersetzen von Geräten aus? Es gehe ihm um die Folgekosten, denn der Standard solle ja in den fünf Jahren mind. aufrechterhalten, wenn nicht sogar verbessert werden.

Herr Klösel (stellvertretender Vorsitzender) erklärte, dass die Kosten der Neuanschaffung nach fünf Jahren in den Haushaltsberatungen als jährliche Rückstellungen vorgemerkt sind.

Herr Barrenbrügge erläuterte, dass dieses bereits im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden sei.

Herr Depenbrock erläuterte, dass der Fünf-Jahres-Plan auf Beschlüssen des Rates zum Medienentwicklungsplan Ende 2017 sowie zum Digitalpakt 2019 beruhe. Auch die diversen Regeln der Fördermittel gehen mind. von einer Laufzeit von 4 Jahren aus. Derzeit werden Geräte ausgeliefert, also könne man davon ausgehen, dass 2026 wieder eine Zahl von 25.000 Geräten ausgeliefert werden müsse. Nach heutigen Preisen liegen die Kosten dann wieder bei ca. 10-11 Mio Euro. Für das Jahr 2025 habe man schon einen Mehrbedarf von ca. 6-7 Mio Euro in die Haushaltsplanungen aufgenommen, im Jahr 2026 werde mehr benötigt. Die genauen Daten bis 2030 können aus dem Masterplan Digitale Bildung entnommen werden. Es Form nicht wieder kommen, es werden aber auch im Rahmen des Städtetags weitere Anstrengungen unternommen. Die Stadt Dortmund haben u. a. den Vorschlag gemacht, eine digital Schulpauschale pro Schüler*in pro Jahr einzuführen, Höhe ca. 250 €, wenn alle entstehenden Kosten eingerechnet werden.
Softwarekosten seien relativ gering, da man sich für Apps entschieden habe, bei denen für eine Gesamt-Schullizenz (bei ca. 600 SuS) die Kosten bei 350 – 450 Euro pro App liegen. Diese Kosten werden in die Schulbudgets eingerechnet. Es gebe Rückmeldungen von Schulen, dass dieses absolut ausreichend sei. Die ausgelieferten IPads enthalten bereits ca. 30 freie Apps (Open Source Software), die einen Großteil des schulischen Bedarfs abdecken.

Herr van Rissenbeck führte aus, dass mit dem Lehrpersonal vorab abgestimmt wurde, welche freie Software für die einzelnen Fächer auf die IPads übernommen werden soll, ebenso bei noch eingesetzten Windows-Geräten.

Frau Soldan-Bank stellte die Frage, ob nach fünf Jahren immer wieder neue IPads angeschafft werden müssten, weil Apple keine Aktualisierungen bei den vorhandenen gewährleistet. Man sollte deshalb auch über andere Hersteller nachdenken.

Herr Depenbrock antwortete, in Dortmund habe man schon eine jahrelange Erfahrung mit Apple-Geräten. Es gebe wenige bekannte Schäden und aus pädagogischer Sicht seien die Apple-Geräte besser in der Handhabung und lassen sich besser integrieren.

Der Schulausschuss nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19607-21)

Frau Dr. Goll sprach die Diskrepanz zwischen Klassenbildung und -größe an. Es sei nicht immer zu verstehen, warum nicht eine weitere Klasse gebildet wird, sondern stattdessen der Klassenfrequenzrichtwert ausgeschöpft wird.

Frau Soldan-Bank stimmte dem zu, sprach aber auch die Notwendigkeit von Gebäuden und Lehrpersonal an, um weitere Klassen zu bilden. Auffällig seien ebenfalls die Aufnahmeüberhänge an einigen Schulen, sowie an anderen Schulen die Klassenbildungsmöglichkeit nicht ausgeschöpft werde.

Frau Staar erklärte, dass der Rückgang der Klassenbildung auch dazu führe, weniger Lehrpersonal zu bekommen. Zum anderen mache es den Beruf Grundschullehrer*in auch nicht attraktiver, wenn in großen Klassen unterrichtet werden müsse.

Herr Willeke führte aus, dass es das Bestreben der Stadt Dortmund als Schulträger sei, auf möglichst kleine Klassen hinzuwirken. Aus diesem Grund betreibe die Stadt die Schulentwicklungsplanung und setze bewusst den Klassenfrequenzrichtwert bei Grundschulen auf 23 Schülerinnen und Schülern (SuS), um die Kapazitäten, die der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen, an dieser Klassengröße auszurichten. Dieser Prozess sei im Gang, aber die entsprechenden baulichen Aktivitäten kommen voran, sind aber noch nicht abgeschlossen. Das bedeute, dass die Kapazitäten noch nicht so sind, wie sie sein müssten.
Nach der kommunalen Klassenrichtzahl, die sich jedes Jahr neu berechne anhand der SuS, die sich im Anmeldeverfahren befinden, hätten mehr Klassen gebildet werden können als es jetzt sind. Es hänge zusammen mit der Frage, wo und wie Eltern die SuS anmelden. Es könne den Eltern nicht vorgeschrieben werden, welche Schule gewählt wird werde. Die Entscheidung darüber, wie viele Klassen an den einzelnen Standorten gebildet werden, wird in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht getroffen, wobei jede einzelne Schule anhand der Anzahl der Anmeldungen betrachtet wird. Dann wird im Stadtbezirk in Bezug auf die benachbarten Grundschulen geschaut, wie die Situation ist. Es wird ein Ausgleich hergestellt, so dass die Schulen im direkten Umfeld möglichst gleichmäßig behandelt werden. Zum Beispiel gebe z. Zt. an der Schopenhauer Grundschule eine sehr große Klasse, aber die Zahl der aufzunehmenden SuS habe sich gegenüber der Zahl in der Vorlage bereits jetzt von 88 auf 80 reduziert. Die Zahlen der Vorlage bilden den Stand zum Stichtag des Anmeldeverfahrens ab. Die Zahlen werden sich bis zum Schuljahresbeginn und zum Vorliegen der Schulstatistik teilweise noch erheblich ändern, durch Umzüge, eine andere Schulwahl und durch derzeit 66 SuS, die noch nicht angemeldet sind. Es werde weiterhin mit der Schulaufsicht und den Schulen darauf geachtet, ob durch weitere Anmeldungen sinnvoll sein könnte, an der einen oder anderen Schule eine weitere Eingangsklasse zu bilden. So wird es auch an der Schopenhauer Grundschule sein, dort lauf diese Abstimmung gerade.

Frau Dr. Goll dankte für die ausführlichen Erläuterungen und bat darum, zu Beginn des Schuljahres Informationen darüber zu bekommen, wie viele Klassen an welchen Schulen mit wie vielen SuS endgültig gebildet worden sind.

Herr Willeke sagte dieses zu, machte jedoch den Vorschlag, die Schulstatistik im Oktober abzuwarten, um dazu noch eine Abweichungsdarstellung zwischen den Zahlen zum Stand des Anmeldeverfahrens und zu dem Zeitpunkt der Statistik liefern zu können.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2021/22 zur Kenntnis.






zu TOP 2.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

Herr Spieß sprach die wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch die TU Dortmund an. Wird die Verwaltung diesen Wunsch aus einem interfraktionellen Gespräch aufnehmen?

Herr Hagedorn erklärte, es seien 197 Geräte beschafft worden, die bis Ende März in den definierten Räume der Schulen sein sollen. 200 Geräte seien geplant gewesen, nach Gesprächen mit den Schulen seien es 197 Stück geworden. Einige weitere Bedarfe können abgedeckt werden. Wartungsverträge wurden ebenfalls abgeschlossen, die Gelder stehen zur Verfügung. Danach seien diese im Finanzplan. Mit der TU Dortmund sei man im Gespräch, den Auftrag der Begleitung auf Effektivität auf den Weg zu bringen. Danach werde dem Schulausschuss ein Bericht vorgelegt.

Der stellvertretende Vorsitzende ergänzte, dass nach einem Jahr die Stadt Dortmund für die Geräte verantwortlich sei. Diese Zeit sollte genutzt werden, die Effektivität der Geräte zu betrachten.

Frau Staar monierte, dass der Fokus nur auf schlecht zu belüftende Räumlichkeiten gelegt wurde und dass keine Förderschule die Notwendigkeit der Belüftungsgeräte sah. Es sei eine Empfehlung des Landes gewesen, Geräte in Räumen mit schlechter Belüftungsmöglichkeit aufzustellen, aber nicht ausschließlich. Außerdem erschienen die Kosten von ca. 4.000 EUR für ein Gerät zu hoch. Die restlichen Fördermittel sollten für die Versorgung der Förderschulen aufgewendet werden.

Frau Remiszewski schloss sich der Kritik an den Kosten pro Gerät an. Außerdem stellte sie die Frage, ob Luftreinigungsgeräte bei Neubauten in die Planung einbezogen werden. Frau Remiszewski stellte die Frage, ob die Verwaltung beabsichtige, Neubauten mit entsprechenden Lüftungsanlagen auszustatten?

Frau Löffler erinnerte daran, dass der Schulausschuss in der vergangenen Ratsperiode eine Erweiterung der Schulbaurichtlinien um neuere Erkenntnisse beschlossen habe.

Herr Hagedorn antwortete auf die Fragestellungen:
- Ermittelt wurde die Notwendigkeit der Geräte an den verschieden Schulen durch ein dialogisches Verfahren der Schulverwaltung gemeinsam mit der Städtischen Immobilienwirtschaft und dem Gesundheitsamt.
- Die Beschaffung der Geräte erfolgte über eine Ausschreibung nach der Leistungsbeschreibung des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund.
Sollten jetzt weitere Geräte in großer Stückzahl bestellt werden, könnten wahrscheinlich andere Preise erzielt werden, größere Mengen können auch zu einem Preisverfall führen.
- Das Gesundheitsamt würde beurteilen, welche Technik notwendig ist. Es sei immer eine Kombination aus mehreren Komponenten wie Masken, CO2-Ampeln und Trennscheiben zwischen den Plätzen.
Wünschenswert wäre eine zentrale Regelung mit fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen für einen sicheren Arbeitsplatz unter Corona-Bedingungen, um zu verhindern, dass jede Kommune vor Ort immer wieder von vorne anfangen muss.


Der Schulausschuss nimmt die folgende, vom Rat am 11.02.2021 bereits beschlossene Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis und genehmigt diese damit mehrheitlich bei 1 Nein (AfD).

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, für die Räume in den Dortmunder Schulen, in denen ein ordnungsgemäßes Lüften nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, mobile Luftreinigungsgeräte gemäß der Förderbekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zu beschaffen und gleichzeitig einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehrauszahlungen bzw. Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2021.


zu TOP 2.7
Schwimmunterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19368-20-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Fragen wird wie folgt Stellung
genommen:

1. An wie vielen Dortmunder Grundschulen wird in der Regel (außerhalb der Pandemie)
Schwimmunterricht durchgeführt?
Das Schulschwimmen ist Bestandteil des Lehrplans an Grundschulen. Eine genaue
Aussage hierzu kann seitens des Ausschusses für den Schulsport (AfS) getroffen
werden, da die Vergabe von Wasserzeiten für das Schulschwimmen in den
Hallenbäder über den AfS läuft. Belegungspläne sind unter Schulbelegungspläne
Hallenbäder - Ausschuss für den Schulsport - Geschäftsbereich Sport - Sport - Leben
in Dortmund - Stadtportal dortmund.de einsehbar.

2. In welchen Klassenstufen wird dieser Schwimmunterricht in der Regel durchgeführt?
Der Schwimmunterricht wird an Dortmunder Grundschulen unterschiedlich
gehandhabt, in der Regel wird in Klasse 2 und 4 oder in Klasse 3 und 4
Schwimmunterricht angeboten. Es gibt aber auch Grundschulen, die mit der 1. Klasse
zum Schwimmunterricht gehen.

3. Wieviel Prozent der Dortmunder Grundschulkinder haben in der Regel am Ende der 4.
Klasse das Bronzeschwimmabzeichen?
Zur Anzahl der Bronzeabzeichen kann keine konkrete Aussage getroffen werden,
bisher wurde die Schwimmfähigkeit über die Anzahl der Seepferdchen abgefragt. Die
Evaluation über das Landesprojekt „KommSport/Sportplatz Kommune“ ergab eine
Nichtschwimmerquote am Ende der 4. Klasse von ca. 40 %, Die Zahlen variieren in
den Sozialräumen sehr stark.

4. Wie sieht die Situation des Schwimmunterrichtes in Zeiten von Corona aus?
Das Schulschwimmen an den unterschiedlichen Standorten Hallenbad (HB) Eving,
HB Scharnhorst, HB Aplerbeck, HB Hörde, HB Hombruch, HB Lütgendortmund, HB
Brackel, HB Mengede, Süd-, Nord-, Westbad) wurde auf Grund der Corona Pandemie
im März 2020 zunächst eingestellt. Seit Beginn des Schuljahres 2020/21
(Unterrichtsbeginn am 12.08.2020) war gemäß der Corona-Schutzverordnung
(CoronaSchVO) und des Konzepts für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-
Zeiten (vgl. Schulmails des MSB v. 03. und 06.08.2020) grundsätzlich
Schulschwimmen wieder zulässig. Aufgrund der CoronaSchVO und den daraus
resultierenden unterschiedlichen Hygienekonzepten der Schulen und Hallenbäder
konnten allerdings nur eine sehr begrenzte Anzahl von Schüler*innen zeitgleich zum
Schulschwimmen in die Hallenbäder. Es wurde den Schüler*innen die Vorbereitung
auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen und sportpraktische Übungen
im Rahmen von Studiengängen ermöglicht. Anfang November 2020 erstellten die
Sport- und Freizeitbetriebe gemeinsam mit den Schulen und den Hallenbadbetreibern
einen neuen Plan zur Verteilung der Schwimmbadkapazitäten während der weiteren
Corona-Pandemie. Durch die zeitnah folgenden erneuten Einschränkungen durch den
Lockdown fand bis heute kein Schulschwimmen in Grundschulen statt. Nach § 1 Abs.
11 der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vom 07.01.2021 sind u.a. zur
Verringerung von Infektionsrisiken bezogen auf das SARS-CoV-2-Virus die
schulische und außerschulische Nutzung von öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und
Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW in der Zeit vom 11.01.2021 bis
zum 14.02.2021 weiterhin untersagt.

5. Welche Sonderprogramme an Schwimmunterricht sind vorgesehen, um die Lücken,
die durch Corona beim Schwimmunterricht entstehen, zu schließen?
Seit 2016 gibt es in Dortmund den Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen
Schwimmen!“ der von den Dezernaten 4 und 5 gemeinsam aufgelegt wurde. Inhaltlich
ist der dazugehörige Arbeitskreis an den FB 40 angedockt. Ziel des Aktionsplans ist es
eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, wie in der Verantwortungsgemeinschaft
von Stadt, Badbetreibern, Schwimmvereinen, DLRG Bez. Dortmund und dem
StadtSportBund Dortmund Unterstützungsangebote für Schüler*innen entwickelt
werden können, ohne das bestehende System der Schwimmausbildung der Vereine zu
unterwandern. Bis zum Lockdown im März 2020 gab es über den Aktionsplan an rund
25 Schulen Unterstützungsangebote im Schwimmunterricht. Mitarbeiter*innen der
Badbetreiber bzw. Übungsleiter*innen der Vereine haben die Lehrkräfte aktiv bei der
Schwimmausbildung unterstützt. Die Finanzierung erfolgte über Mittel aus dem
Landesprogramm „KOMM-AN-NRW“. Um die Schwimmfähigkeit frühzeitig zu
verbessern, wurden parallel Wassergewöhnungsangebote in sechs Tageseinrichtungen
für Kinder angeboten.

6. Welche Sonderprogramme an Schwimmunterricht gibt es, um älteren Kindern von
Geflüchteten oder Asylbewerbern oder aber minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlingen das Schwimmen beizubringen?
Die o.g. Zielgruppe ist schwerpunktmäßig im Aktionsplan erfasst. Zusätzlich gibt es
seitens der Dortmunder Schwimmvereine gezielte Angebote für die o.g. Zielgruppe.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
„Schulen digitaler machen“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19900-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragen der Fraktion FDP/BL zum Tagesordnungspunkt „Schulen digitaler machen“ vom 10.2.2021 beantworte ich wie folgt:

1. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Kosten-Nutzen-Analyse für eine solche Rahmenversicherung. Die Stadt Dortmund hat die Elektronikversicherung nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und nach Ratsbeschluss vom 13.09.2007 zum 31.12.2007 gekündigt. Der Versicherungsschutz der elektronischen Anlagen und Geräte wurde aus wirtschaftlichen Aspekten aufgegeben. Die Prämie für die Versicherung von Elektronikgeräten ist auf Dauer höher als das zu erwartende Schadensvolumen, so dass der Abschluss einer Versicherung für die iPads als nicht sinnvoll erachtet wird. Der Verlust oder die Beschädigung von einzelnen iPads stellen kein "größeres Risiko" für den städtischen Haushalt dar, das den Abschluss einer Versicherung rechtfertigen würde.

2. Was passiert, wenn ein solches Tablet beschädigt wird?
Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Tablets muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden.
Im Rahmen der Bearbeitung des Schadensfalles wird die Schadenshöhe ermittelt, ein Erstattungsanspruch geprüft, der Zeitwert ermittelt und der Erstattungsanspruch geltend gemacht.
Ist der Schaden nicht kurzfristig behebbar, wird ein Ersatzgerät aus dem vorhandenen Tauschkontingent bereitgestellt. Das Tauschkontingent wird dauerhaft aus Mitteln des Medienentwicklungsplans finanziert.

3. Gibt es für Familien mit niedrigem Einkommen für diesen Fall eine besondere Regelung?
Für den Fall eines Erstattungsanspruches gibt es für Familien mit niedrigem Einkommen keine besondere Regelung. Denkbar ist der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung im Einzelfall.

4. Liegt der Vertrag in verschiedenen Sprachen vor?
Der Vertrag selbst liegt nur in deutscher Sprache vor.
Die Übersetzung eines Vertrags als rechtlich verbindliches Dokument birgt die Gefahr, dass die Ausgangsfassung in deutscher Sprache und die übersetzte Fassung nicht die exakt gleiche Bedeutung haben. Im Streitfall kann es aber auf den genauen Wortlaut ankommen, sodass aus Gründen der Rechtssicherheit eine Übersetzung, insbesondere in mehrere Sprachen, nicht empfehlenswert erscheint. Die Schulen erhalten mehrsprachige Informationsblätter (englisch, französisch, türkisch, arabisch, russisch) zum Vertragsinhalt.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Sportstättensituation SZ Renninghausen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19572-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Zusammenhang mit dem Sanierungsfahrplan der Turn-und Gymnastikhallen im gesamten Stadtgebiet Dortmund hat die Investitionskonferenz Infrastruktur am 26.09.2017 an vier Schulstandorten die Umsetzung von Neubauten beschlossen. Vor dem Hintergrund
anstehender Projektentwicklungen / veränderter Rahmenbedingungen ist es an dem Standort
Schulzentrum Am Hombruchsfeld zwischenzeitlich zu Veränderungen gekommen. Durch die
Zurückführung der Gymnasien von G8 nach G9 und die durch den Rat der Stadt getroffenen
Entscheidungen zur Zügigkeitserhöhung am Helene-Lange-Gymnasium ist der gesamte
Standort ganzheitlich zu betrachten und es müssen Raumkapazitäten geschaffen werden. Die
Projektentwicklung hierfür wurde kürzlich in 2021 gestartet.

Aus diesem Grunde wurde die Planung einer neuen Sporthalle vorerst gestoppt und es liegt
demnach auch noch keine Machbarkeitsstudie vor. An diesem Schulzentrum ist insgesamt der
Bedarf aller Schulen zu berücksichtigen, so dass für die aktuell prognostizierten Zahlen von
einem Bedarf von 7 anstatt 6 Sporthalleneinheiten ausgegangen wird. Die 3-fach Sporthalle
Renninghausen wurde aufwendig saniert und steht wieder zur Verfügung.
Die 1-fach Turnhalle an der Schubert-Grundschule ist ebenfalls weiter nutzbar. Hier ist zu
klären, ob diese Turnhalle bei der Planung von künftigen Sporthallen weiter berücksichtigt
werden sollte, da diese aus den 1960er Jahren stammt und kurz- bis mittelfristig eher als
abgängig einzustufen ist.

Der Fachbereich Liegenschaften prüft weiter, ob andere Grundstücke zur Verfügung stehen
könnten. Vorrangig wird der erforderliche Schulraum an dem Schulzentrum gewährleistet.
Bislang konnten sich das Helene-Lange-Gymnasium und die Robert-Koch-Realschule mit
den zur Verfügung stehenden Sporthallen und zusätzlichen wenigen auswärtigen
Sportangeboten behelfen. Der Bedarf an zusätzlichen Sporteinheiten wird allerdings parallel
zur Projektentwicklung für das Helene-Lange-Gymnasium weiter berücksichtigt.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff..


zu TOP 3.2
Monitoring von Schulbaumaßnahmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19858-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragestellung

„Welche Schulbaumaßnahmen, die aus den zuletzt ausgelaufenen Förderprogrammen KIF 1 und Gute Schule 2020 herausgefallen sind, sollen in den kommenden Jahren in den städtischen Haushalt eingestellt werden? Um Angabe des anvisierten Haushaltsjahres wird gebeten.“

kann ich Ihnen entsprechend der beigefügten Anlagen 1 -3 beantworten

Alle in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen sind im aktuellen Haushaltsplan 2020/2021 enthalten bzw. werden in der Haushaltsplanaufstellung 2022 berücksichtigt. (Anlagen werden der Niederschrift beigefügt.)“

Frau Dr. Goll bat darum, die Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zur Kenntnis weiterzuleiten.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Verschmutzung im Umfeld von Schulen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20208-21)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…an diversen Schulstandorten im Stadtgebiet hat es in der Vergangenheit immer wieder Klagen aus dem Umfeld von Schulen zur Verschmutzung von Flächen an und um Schulen gegeben. Es handelt sich dabei um Schmierereien, Hinterlassenschaften nach „Saufgelagen“ Scherben, Fäkalien, Spritzen und Lebensmitteln.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Schulbereiche oder aber angrenzende Areale, die zur Liegenschaft der jeweiligen Schule gehören aber keine öffentlichen Wegeflächen etc. darstellen.

Hieraus ergeben sich für die SPD-Fraktion folgende Fragen um deren Beantwortung wir in der nächsten Sitzung des Schulausschusses bitten:

1. Wer ist für Reinigung / Pflege der o.g. Flächen zuständig?
2. Was umfasst die Reinigung und Pflege der o.g. Areale und wie wird die Reinigung bzw. Pflege durchgeführt?
3. a) In welchen Intervallen findet die Reinigung statt ?
b) Gibt es jahreszeitliche oder saisonale Schwankungen in der Reinigungsnotwendigkeit?

4. Wie wird in den obenaufgeführten besonderenSituationen die Reinigung bzw. Beseitigung gewährleistet.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2
Coronatests an Schulen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 20222-21)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der der FRAKTION Die PARTEI vor:

„… Die FRAKTION Die PARTEI bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen :

1) Wie viele positiv getestete Schüler*innen und Mitarbeiter*innen gab es bisher an Dortmunder Schulen?

2) Gab es größere Ausbrüche? Mussten Schulen komplett geschlossen werden? Falls ja: Welche? Wie lange?

3) Wie wurde an den Schulen getestet (z.B. alle Kinder und Mitarbeiter*innen oder nur Teilgruppen)?


4) Welche Teststrategie hatte das Gesundheitsamt bezüglich der Testungen? Wer wurde getestet (z.B. Sitznachbarn, Klassen oder ganze Schule)? Welche Teststrategie wird das Gesundheitsamt nach Eröffnung der Schulen verfolgen?

5) Wie ist der Stand der Leihgeräte für Schüler*innen? Wie viele wurden ausgegeben? Gab es Probleme mit den Leihverträgen? Wie wird die Internetverbindung im Distanzlernen für Kinder sichergestellt?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.3
Schulbegleitung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20224-21)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… nach unserer Kenntnis endet die derzeitige Phase der Schulbegleitung am 31.07.21, so dass die Eltern das Verfahren neu beantragen müssen. Bisher wird dieses Verfahren von den Eltern als umständlich, langwierig und kompliziert empfunden.

Gerade in Pandemie-Zeiten ist die Schulbegleitung eine wichtige, zusätzliche Unterstützung. Viele Probleme für die Familien ergeben sich aus den verschiedenen Prozessen um Homeschooling und Präsenzunterricht. Die betroffenen Familien sollen nach Möglichkeit von komplizierten Antragsprozessen entlastet werden. Auch eine Fortschreibung der Bewilligung zur Vereinfachung und Kontaktvermeidung erscheint hier geboten, denn in der Regel endet ja die Schulbegleitung nicht grundsätzlich am Ende eines Jahres, sondern kann in die jeweils nächste Klasse oder Schulform übergeleitet werden.

Aus diesen Gründen stellt die SPD Fraktion folgende Anfrage und bittet um Beantwortung:

1. Wie ist die Antragstellung für anspruchsberechtigte Eltern bzgl. der Schulbegleitung an Förderschulen? Handelt es sich um ein leicht nachvollziehbares Verfahren?

2. Kann die Antragstellung auch online erfolgen und gibt es unterstützende Hilfe in diesem Antragsverfahren durch die Förderschulen? Falls es online noch nicht möglich ist, sieht die Verwaltung eine Möglichkeit dies schnell zu ändern?

3. Sind 3 Beratungsgespräche zwingend vorgegeben und wenn nicht ist eine Reduzierung sinnvoll und geboten?

4. Können die ärztlichen/psychotherapeutischen Begutachtungen hinsichtlich der Wartezeiten verkürzt werden und ist es sinnvoll sie durch ein Vorzugsverfahren terminlich aufzuwerten?

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.





zu TOP 4.4
Gewalt gegen Lehrer an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20308-21)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:

„… die Gewalt gegen Lehrer hat im Vergleich zu 2018 deutlich zugenommen. Wie eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) an 1.302 Schulen ergeben hat, klagten 61 Prozent der befragten Einrichtungen über Bedrohungen, Beleidigungen, Mobbing oder Belästigungen ihrer Lehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren. Das entspricht einem Zuwachs von 13 Prozent, teilte der VBE mit.

Am stärksten trete das Problem mit 73 Prozent bei Haupt-, Real- und Gesamtschulen auf. Darauf folgten Grundschulen mit 57 Prozent. Unter den befragten Gymnasien verzeichneten 48 Prozent psychische Gewalt gegen ihre Lehrkräfte.

Die körperlichen Übergriffe auf die Pädagogen hätten um acht Prozent von 26 auf 34 zugenommen. Mit Abstand am häufigsten würden Lehrer an Grundschulen angegriffen. Mit 40 Prozent trete das Problem dort knapp doppelt so oft auf wie an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Unter den Gymnasien seien sieben Prozent der Einrichtungen davon betroffen gewesen.

Europaweit sorgte der Fall des französischen Lehrers Samuel Paty für Aufsehen. Dieser wurde in der Nähe seiner im Pariser Vorort gelegenen Mittelschule auf offener Straße enthauptet. Täter des Mordanschlags war Abdullah A., ein islamistisch motivierter 18-Jähriger tschetschenischer Herkunft. Der Ermordung Patys folgte eine öffentliche Debatte über Meinungsfreiheit, Islamkritik und Gewalt an Schulen.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Schutz von Lehrkräften im Schulalltag?
- Sind der Stadt aus den Jahren 2015-2020 Straftaten gegen Lehrer in Dortmund bekannt? Wenn ja, welche?
- Welche Unterstützung erhalten Betroffene seitens der Stadt, wenn sie bereits Opfer einer Straftat oder Bedrohung geworden sind?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.5
Digitalisierte Schließanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20356-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20356-21-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zur Erarbeitung eines Konzeptes zu digitalisierten Schließanlagen an Turn- und Sporthallen.

Begründung
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen. In seiner Sitzung am 3. 6.2020 hat der Schulausschuss dazu folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu berücksichtigen. Der Personalrat ist weiterhin zu beteiligen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


Frau Dr. Goll bat an dieser Stelle darum, Bitten um Stellungnahmen und/oder Zusatz-/Ergänzungsanträge zeitnah (zum Redaktionsschluss) einzureichen, damit alle Ausschussmitglieder Zeit zur Beratung haben.


zu TOP 4.6
Umsetzung Masterplan Digitale Bildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20357-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20357-21-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, einen dauerhaften kostenlosen Bibliotheksausweis für alle Schüler*innen bis zum 21. Lebensjahr und Lehrende der Dortmunder Schulen einzuführen.


2. Der kostenlose Ausweis wird massiv beworben und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt, damit insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Strukturen das neue Angebot kennenlernen und nutzen.


Begründung:
Mit dem Masterplan Digitale Bildung hat die Stadt eine unter breiter Beteiligung erarbeitete Konzeption zur Begleitung insbesondere von Kindern und Jugendlichen in die digitale Welt vorgelegt und beschlossen. Wesentliches Ziel ist es, alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, für jedes Kind und jeden Jugendlichen die bestmögliche Förderung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Chancengerechtigkeit im digitalen Wandel zu ermöglichen.
Im Maßnahmenkatalog des Masterplans findet sich im Bereich „Digitale Teilhabe“ auch die Einführung einen dauerhaften kostenlosen Bibliotheksausweis für alle Schüler*innen bis zum 21. Lebensjahr und Lehrende der Dortmunder Schulen. Mit dem kostenlosen Ausweis kann die Bibliothek von noch mehr Kindern und Jugendlichen ein eigenständiger Lernort werden, der Bildungsangebote zur Erweiterung der Lese-, Medien- und Informationskompetenz macht. Diesen können die Schüler*innen auch über einen digitalen Zugang vom heimischen Endgerät nutzen, der ebenfalls durch den Bibliotheksausweis ermöglich wird.“


Herr Spieß bat die Fraktion B‘90/Die Grünen, aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag einen Prüfantrag zu machen. So kurzfristig sei es nicht möglich, den Antrag und den Sachverhalt zu prüfen.

Frau Dr. Goll stimmte dem zu, dann sei es auch notwendig, einen Prüfauftrag zu formulieren und auf entstehende Kosten zu prüfen.

Herr Jansen stimmte dem zu. Er habe den Kenntnisstand, dass SuS bereits den kostenlosen Ausweis nutzen können, aber das gelte nicht für die Lehrkräfte. Das sei ein entscheidender Punkt des Antrags. Außerdem gehe es darum, wie das Angebot beworben werde, um allen die Beteiligung zu ermöglichen.

Herr Depenbrock führte zu dem Thema aus, dass es bereits seit 2 Jahren die Möglichkeit eines kostenlosen Bibliotheksausweises für alle SuS und das Lehrpersonal gibt. Das sei den Schulen bekannt gemacht worden, darüber hinaus sei das Systemhaus dabei, eine App zu schreiben, die den Link zur Bibliothek direkt auf die Oberfläche der IPads bringt.

Herr Jansen zog den Zusatz-/Ergänzungstrag seiner Fraktion zurück.

Hinweis der Verwaltung:
Herr Depenbrock erläuterte die Mitteilung der Bibliotheken in Vorbereitung auf den TOP 4.6. der Sitzung:

"Die Entgeltordnung der Kulturbetriebe der Stadt Dortmund sieht einen kostenlosen Bibliotheksausweis für alle Schüler*innen an Dortmunder Schulen
vor. Dieser läuft bisher nach einem Jahr ab und muss dann selbsttätig durch die Inhaber erneuert werden. Das ist alles unproblematisch und läuft schon
seit vielen Jahren rund. Seit ca 2 Jahren werden auch die Lehrkräfte mit einem kostenlosen "Bibliotheksausweis für die dienstliche Nutzung" ausgestattet."

Zudem wird beim Dortmunder Systemhaus eine App entwickelt, die in Kürze auf allen Schüler*innen- und Lehrer*innen-iPads als direkter Hinweis und Einstieg in die Bibliotheksangebote verfügbar sein soll.


zu TOP 4.7
Schulpsychologischer Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20358-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20358-21-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um eine aktuelle Berichterstattung der Arbeit der Schul-psychologischen Beratungsstelle. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Rückmeldungen hat die Beratungsstelle aus den Schulen hinsichtlich der Auswirkungen der (Teil-) Schließungen auf die Situation der Schüler*innen und Schüler?

2. Wie bewertet die Beratungsstelle diese Rückmeldungen und die aktuelle Situation der Schüler*innen?

3. Wie hat sich die Arbeit der Beratungsstelle während der (Teil-) Schließungen im laufenden Schuljahr2020/21 verändert?

4. Welche Auswirkungen hatten die (Teil-) Schließungen der Schulen auf die unterschiedlichen inhaltlichen Arbeitsbereiche Fortbildung, Supervision, Krisenintervention, Systemberatung und insbesondere auf die Schüler*innenbezogene Einzelfallberatung?

5. Wie haben sich die Zahlen der Teilnehmer*innen bzw. die Zahlen der Beratungen im laufenden Schuljahr im Abgleich zu den Vorjahren verändert?

6. Mit welchen weiteren Auswirkungen und Folgen der (Teil-)Schließungen insbesondere auf die Situation von Schüler*innen rechnet die Beratungsstelle?

7. Wird sich dadurch das Angebot der Beratungsstelle verändern und wenn ja, wie?

Begründung:
Im Geschäftsbericht für das Schuljahr 2019/20 hat die Schulpsychologische Beratungsstelle bereits über die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum Sommer 2020 berichtet. Diese Berichterstattung sollte aktualisiert werden.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.8
Leihgeräte
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20364-21)
Bezuschussung von Geräten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20364-21-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor;

„Die Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es richtig, dass Zuschüsse zu Anschaffungen mobiler Endgeräte (bei Aufstockung durch SGB 2) nur dann ausgezahlt werden können, wenn ein Gerät der Firma Apple gekauft wird?

2. Wenn ja, wie wird dieses Vorgehen begründet?

3. Ist es richtig, dass Zubehör wie Tastaturen und Drucker als nicht notwendig angesehen werden und daher auch nicht gefördert werden?

4. Ist es möglich, bereits vorhandene Geräte (z.B. PC) mit dem Zuschuss aufzurüsten“



Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.



Zu TOP 4.9
Erstattung Schülerfahrtkosten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20370-21)

Der Tagesordnungsvorschlag wurde von der SPD-Fraktion zurückgezogen.





Herr Willeke verteilte ein Antwortschreiben auf eine mündliche Rückfrage der Fraktion DIE LINKE+.


Der Stellvertretende Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.00 Uhr.





K l ö s e l G r o l l m a n n F ä r b e r
Stellvertr. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin