Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 14.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Beyna (Seniorenbeirat) i. V. für Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

Lothar Angel, 42


Horst Kortwittenborg, 41/Archiv
Mareike Poggenpohl, 42

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Edwin Jacobs – Dortmunder U
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Dr. Astrid Blome - 41/ZI
Bettina Pesch – 42/TL
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GL
André Knoche - 52/1
Ute Spreen – 52/4
Ilona Schappert – 52/2
Manfred Hagedorn – 40/5
Georg Sümer – 70/3

6. Gäste:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 14.02.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2016


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Jahresplanung 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
mündlicher Bericht

2.2 Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)



2.3 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06466-16)

2.4 Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06794-17)

2.5 Honorarkräfte bei den Kulturbetrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06930-17)

2.6 Fake News in der Dortmunder Tagespresse zum Dortmunder U und den städtischen Kulturbetrieben
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06918-17)


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 Änderung der Dienstanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06561-16)

3.2 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2017
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06828-17)

3.3 Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

3.4 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06811-17)

3.5 1. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06856-17)

3.6 Situation Theater
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06934-17)

3.7 Arbeitsbedingungen in der vorläufigen Spielstätte des Theaters Megastore
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06874-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06874-17-E1)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Sanierung Innen- und Außenbereich Orang-Utan-Anlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06838-17)

4.2 Öffnungszeiten Freibäder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06933-17)

4.3 Kunstrasengranulat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06932-17)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)


5.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

5.3 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)

5.4 PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)


Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Wedekin benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung bittet, folgende Vorlage richtigerweise unter TOP 2.7 zu behandeln.
3.2 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2017
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06828-17)


Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2016

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich nicht wie auf Seite 20 unter TOP 5.2 beschrieben bei der Abstimmung enthalten habe, sondern sich nicht an der Abstimmung beteiligen wollte.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass Herr Zweier auf Seite 16 unter TOP 4.6 als Mitglied der AfD-Fraktion benannt ist, er ist jedoch Mitglied der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN.

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 29.11.2016 wird mit diesen Änderungen genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Jahresplanung 2017 der Kulturbetriebe Dortmund

Herr Eichler stellt die Jahresplanung 2017 der Kulturbetriebe Dortmund im Rahmen eines Powerpoint-Vortrages vor, der dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

zu TOP 2.2
Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)

Frau Wille (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begrüßt den Aufbau des Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund. Ihr ist jedoch nicht klar, warum dies erst zum jetzigen Zeitpunkt geschehe. Sie hoffe aber darauf, dass sich hieraus eine gute Entwicklung ergeben wird.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass in der Zwischenzeit bereits umfangreiche Förderungen für die Digitalisierung in Schulen und Bildungseinrichtungen angestoßen wurden und daraus zu erkennen sei, dass es sich um eine wichtige Aufgabe handele.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welcher Unterschied zum bereits bestehenden Dortmunder Netzwerk mit ca. 20 Partnern bestehe.

Herr Stüdemann teilt mit, dass vorgesehen sei, die Arbeiten an einer Stelle durchzuführen. Zur Zeit werden die Aufgaben in unterschiedlichen Fachbereichen bearbeitet.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass eine kritische Nutzung der Medien aus seiner Sicht gefragt ist. Er sei von der Vorlage enttäuscht, da sie kein Konzept enthalte. Es handele sich lediglich um eine Absichtserklärung. Aus seiner Sicht bestehe hier Handlungsbedarf.

Frau Thiel weist darauf hin, dass auf Seite 3 der Vorlage unter dem Punkt b) aufgeführt ist, dass die Kulturbetriebe als Kooperationspartner am Aufbau des städtischen Bildungszentrums für Medienkompetenz mitwirken, indem sie entsprechend vorgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Vorhaben zur Verfügung stellen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass ein Kollege mit einer halben Stelle aus dem Dietrich-Keuning-Haus, der bereits bei den Vorbereitungen eingebunden war, diese Aufgabe sehr gerne übernehmen möchte.

Frau Hawighorst-Rüßler bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu verschieben, um das Votum des Schulausschusses abzuwarten, der diese in seiner Sitzung am 15.03.2017 behandeln wird.

zu TOP 2.3
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06466-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Vierter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06794-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den vierten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Honorarkräfte bei den Kulturbetrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06930-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06930-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Zu o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Kulturbetriebe um diese Informationen:

1. Wir bitten um eine Darstellung der Honorarsätze.

2. Wir bitten um eine Darstellung der Gesamtunterrichtsstunden an der Musikschule und die Abdeckung der Stunden dargestellt für Festangestellte (Tarifkräfte) und Honorarkräfte.

3. Wir bitten um einen Musterhonorarvertrag.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.6
Fake News in der Dortmunder Tagespresse zum Dortmunder U und den städtischen Kulturbetrieben
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06918-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FBI vor:

Keine anderen städtischen Einrichtungen wie die Kulturbetriebe und das Dortmunder U wurden in den vergangenen Monaten so häufig durch Fake News in der Dortmunder Tagespresse so unwahr dargestellt und dabei die herausragenden, national und international gewürdigten Leistungen vorsätzlich verschwiegen.

Wie kann dies zukünftig verhindert werden, oder ist man der Willkür verantwortungs- und charakterloser Zeitungsredakteure machtlos ausgesetzt?

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.7
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis
- Wahl der Fachpreisrichter/innen für die Preisverleihung 2017
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06828-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die
Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2017 als
Fachpreisrichter/innen

Dr. Sabine Berking, Berlin
Patricia Klobusiczky, Berlin
Stefan Weidner, Köln

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit die bereits 2015 in die Jury gewählten Ratsmitglieder

Bürgermeisterin Birgit Jörder,
Barbara Brunsing,
Brigitte Thiel
und Joachim Pohlmann

als Sachpreisrichter/innen für den Literaturpreises der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-
Preis 2017.






3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
Änderung der Dienstanweisung für die Leitung des Eigenbetriebes Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06561-16)

Nach eingehender Diskussion wird die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird in seiner Sitzung am 21.03.2017 eine überarbeitete Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.2
Werkstattumbau: hier: Verlängerung von Mietverträgen
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Abschluss von Verlängerungsmietverträgen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06624-17)

Es wird vereinbart, dass die TOP’e 3.2 und 3.5 gemeinsam diskutiert werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es nach einer Pressemitteilung nicht mehr notwendig sei, den Vertrag bis Ende August 2018 zu verlängern. Sie teilt mit, dass ihr das Datum nach Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch nicht klar ist. Weiterhin möchte sie wissen, durch welche Umstände es zu einem früheren Vertragsende kommen könnte.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater) antwortet, dass versucht worden sei, im Herbst 2016 den Megastore aufzulösen. Es gab jedoch mehrere unsichere Fakten und es seien viele Punkte noch unklar gewesen. Um kein Risiko eingehen zu müssen, laufe der Betrieb im Megastore noch eine Spielzeit weiter. In der Zwischenzeit konnten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Vergabe und Beschaffungswesen einige der Unwägbarkeiten aufgelöst werden. Mit allen Beteiligten wurde die Situation diskutiert und festgestellt, dass im Megastore eine Rumpfspielzeit mit verspätetem Beginn im Dezember 2017 und ein früherer Rückzug von dort als zunächst angedacht stattfinden sollen. Hierüber habe man sich auch bei den Fachplanern rückversichert.
Eine Verkürzung des Mietvertrages vom 31.08.2018 auf den 28.02.2018 sei auch mit dem Eigentümer des Megastore besprochen worden und werde von ihm mitgetragen. Weiterhin würde die Spielstätte gemeinsam mit dem Eigentümer so hergerichtet, wie es die Vorschriften erfordern. Es sei also ein Paket geschnürt worden, das dem Spielplan, der Gesamtsituation und der Wirtschaftlichkeit gerecht werde. Desweiteren würde es Verbesserungen im Bereich der Heizung geben und es würden Toilettencontainer aufgestellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die

Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Geschäftsführende Direktorin und den Stadtdirektor gemeinsam den Mietvertrag bis zum 31.08.2018 zu verlängern.




zu TOP 3.3
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015/16
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06811-17)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Verwaltung ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellen wird, aus dem u. a. hervorgeht, wie die erforderlichen Arbeiten in den nächsten Jahren abgearbeitet werden sollen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es auch aus ihrer Sicht erforderlich ist, konzeptioneller zu denken. Desweiteren fragt sie nach den Ergebnissen der statischen Untersuchung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die erforderlichen Arbeiten auf Gutachten der Vergangenheit basieren und diese nach und nach abgearbeitet würden. Informationen hierzu und zu einem Gesamtkonzept wird es im Herbst 2017 geben.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) möchte wissen, ob die auf Seite 4 der Anlage zum Jahresabschluss genannte Steigerung des Materialaufwandes in Höhe von 500.000,-- € als normal zu bezeichnen sei.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater) teilt mit, dass Schwankungen bei den genannten Beträgen normal seien. Sie sagt zu, dem Ausschuss zur nächsten Sitzung Informationen zu den Schwankungen der letzten drei Jahre zu geben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 35.471, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.358 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.358.117,79 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
1. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06856-17)

Der Betriebsausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht zur Kenntnis.









zu TOP 3.5
Situation Theater
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06934-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06934-17-E1)

Unter TOP 3.2 wurde vereinbart, die Fragen zum TOP 3.5 mitzubehandeln. Der Gesprächsverlauf ist dem TOP 3.2 zu entnehmen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien zur Situation des Theaters Dortmund um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Prioritätenverschiebungen gibt es bei der erneuten Überarbeitung des Werkstattumbaus, so dass der Umzugsbeginn zum 1. August 2017 sichergestellt werden kann?
2. Mit welchen Mehrkosten - neben den reinen Baukosten – rechnet die Verwaltung insgesamt für den Werkstattumbau des Theaters Dortmund? Welche Mehrkosten entstehen durch die „Beschleunigungsmaßnahmen“?
3. Der Mietvertrag für den Megastore wurde aufgrund weiterer Bauverzögerungen Anfang Januar per Dringlichkeit bis zum 31. August 2018 verlängert. Jetzt ist ein Umzug des Schauspiels doch zum Ende des Jahres 2017 geplant.
Gibt es Verhandlungen zur Verkürzung des Mietvertrages für den Megastore und mit welchem Ergebnis?


Begründung:
ggf. mündlich

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Arbeitsbedingungen in der vorläufigen Spielstätte des Theaters Megastore
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06874-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06874-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben wir die folgenden Anmerkungen und Fragen:

In einem Pressebericht äußerte sich der Intendant des Dortmunder Schauspiels
Kay Voges kritisch zu den Arbeitsbedingungen der Schauspielbeschäftigten in
der Ausweichspielstätte Megastore. Der Intendant bemängelte unter anderem die Raumtemperaturen, die in der kalten Jahreszeit bei nur 7 bis 10 Grad liegen sollen.
Hier muss im Sinne der Beschäftigtengesundheit und des Betriebsklimas sofort Abhilfe
geschaffen werden. Normalerweise ist es Aufgabe des Vermieters, für eine vernünftige
und intakte Heizungsanlage zu sorgen. Zumindest in einem normalen privaten oder gewerblichen Mietverhältnis. Gibt es hierzu Regelungen in den Pachtverträgen? Wenn ja, welche?

Laut einem anderen Medienbericht ist die Heizung in den letzten
Tagen ausgefallen. Handelte es sich um eine einmalige Störung oder um ein grundsätzliches Problem?

Wurde geprüft, in wie weit der Vermieter für eine Schadensbeseitigung zuständig ist?

Welche Überlegungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gibt es?

Wir finden es wichtig, im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend für vernünftige
Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Es stellt sich aber auch die Frage nach der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
und wer persönlich für den Gesundheitsschutz in diesem Bereich verantwortlich ist. Dass
es im Winter recht kalt werden kann, hätte den Verantwortlichen auch früher klar sein können,
somit hätten rechtzeitig vor dem Kälteeinbruch entsprechende Maßnahmen ergriffen
werden müssen.
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist zur nächsten Sitzung zugesagt.


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Sanierung Innen- und Außenbereich Orang-Utan-Anlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06838-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Sanierung des Innen- und Außenbereiches der Orang-Utan-Anlage.

zu TOP 4.2
Öffnungszeiten Freibäder
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06933-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Öffnungszeiten der Dortmunder Freibäder ab der Freibadsaison 2017 flexibler und weitgehend aufwandsneutral an die Witterungslage angepasst werden können.


Begründung:
In der vergangenen Freibadsaison hatte ein Großteil der Dortmunder Freibäder im Spätsommer bereits geschlossen, obwohl zu diesem Zeitpunkt bestes Badewetter herrschte. Es scheint daher geboten, die bisherigen Saisonzeiten und die konkreten Öffnungszeiten der Freibäder neu zu konzeptionieren und stärker als bisher an den Witterungslagen auszureichten.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist zur nächsten Sitzung zugesagt.






zu TOP 4.3
Kunstrasengranulat
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06932-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06932-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Analyse von Kunstrasengranulaten auf krebserregende Stoffe um die Vorstellung der konkreten Untersuchungsergebnisse und die Beantwortung folgender Fragen:
1. In Dortmund gibt es insgesamt rund 50 Kunstrasenplätze. Auf den 26 Kunstrasenanlagen, die von der Stadt Dortmund gebaut wurden, wurde kein Recycling-Gummi-Granulat verwendet. Welches Granulat wurde für die jeweils 24 anderen Plätze verbaut?

2. Nach welchen Kriterien wurden die sechs untersuchten Kunstrasenplätze ausgewählt?

3. Wie hoch sind die erlaubten PAK-Grenzwerte jeweils für Erwachsene und Kinder?

4. Laut Stadt verwenden die Kunstrasenbauer, die für die Vereine im Stadtgebiet tätig sind, nach DIN zertifizierte und mit einem RAL-Gütesiegel versehene Recycling-Granulate.
Welche Kriterien werden der Zertifizierung zugrunde gelegt und in welchem Turnus wird die Einhaltung der Kriterien überprüft?
Begründung:
Ein von der Stadt beauftragtes Labor hat auf sechs Kunstrasenplätzen Mischproben des dort aufgetragenen Kunststoffgranulats auf ihre PAK-Gehalte (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) untersucht. Viele PAK, wie z.B. Benzo[a]pyren, haben krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften und verbleiben gleichzeitig sehr lange in der Umwelt und reichern sich in den Organismen an. Insbesondere Kunststoffrasenplätze sind nicht abriebstabil und Sporttreibende – besonders Jugendliche – sind den PAK im Abrieb durch Stäube und Hautkontakt ausgesetzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zu den Fragen der Fraktion „Bündnis 90-Die Grünen“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Frage 1:

In Dortmund gibt es insgesamt rund 50 Kunstrasenplätze. Auf den 26 Kunstrasenanlagen, die von der Stadt Dortmund gebaut wurden, wurde kein Recycling-Gummigranulat verwendet.

Welches Granulat wurde für die jeweils 24 anderen Plätze verbaut?

Antwort:

Neben dem verwendeten Neugummigranulat wurde auf den anderen 23 Anlagen ein elastischer Füllstoff aus Recyclat (auch SBR-Granulat genannt) zur Verfüllung der Kunstrasensysteme verarbeitet. Auf einer Sportanlage kam eine Verfüllung aus Kork zum Einsatz.



Frage 2:

Nach welchen Kriterien wurden die sechs untersuchten Kunstrasenplätze ausgewählt?

Antwort:

Bei der erstellten Auswahl der sechs beprobten Sportanlagen lag der Fokus darauf, einen möglichst großen Querschnitt über die Qualität des eingebrachten Materials zu erhalten. Deshalb wurden fünf von Vereinen unter Verwendung von Recyclat erstellte Anlagen und – quasi als Referenz - ein von der Stadt Dortmund unter Verwendung von Granulat aus Neugummi gebauter Platz ausgewählt.

Frage 3:

Wie hoch sind die erlaubten PAK-Grenzwerte jeweils für Erwachsene und Kinder?

Antwort:

Es gibt keine eigenständigen Grenzwerte für PAK, die universell für alle Gegenstände oder Umweltmedien anwendbar wären. Unterschiedliche Grenzwerte für Kinder oder Erwachsene werden üblicherweise nicht ausgewiesen. Im Grundsatz ist jedoch von einer höheren Empfindlichkeit von Kindern auszugehen.

Für die Beurteilung von Böden hinsichtlich ihres PAK-Gehaltes hält das Gesundheitsamt die Grenzwerte nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für zutreffend.
Im Sinne eines erhöhten Gesundheitsschutzes sollte der für Wohnanlagen geltende Grenzwert von 4 mg/kg Benzo(a)pyren Anwendung finden, um so einen höheren Sicherheitsfaktor in die Bewertung einzuführen.

Weitere Grenzwerte finden sich in der GS-Spezifikation.
Die Grenzwerte nach der dortigen Kategorie 2 betragen für die Summe aus 18 PAK < 10mg/kg bzw. für die 10 kanzerogenen PAK jeweils < 0,5 mg/KG.
Es ist zwar nicht nachgewiesen, dass alle PAK dieser Gruppe kanzerogen sind, dennoch sollte dieser Grenzwert, wiederum im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes, nicht unbeachtet bleiben. Abschließend muss aber auch betont werden, dass die nach GS-Spezifikation beurteilten Produkte als zur Anwendung am Menschen vorgesehen sind.
Das trifft auf einen Kunstrasen nicht zu.

Frage 4

Laut Stadt verwenden Kunstrasenbauer, die für die Vereine im Stadtgebiet tätig sind, nach DIN zertifizierte und mit einem RAL-Gütesiegel versehene Recycling-Granulate. Welche Kriterien werden der Zertifizierung zugrunde gelegt und in welchem Turnus wird die Einhaltung der Kriterien überprüft?

Antwort:

Bei der DIN 18035-7 handelt es sich um eine Norm, die den Bau von Kunstrasenplätzen aus Sicht von Technik und z.B. Umweltschutz standardisiert. Für PAK sind dort keine Vorgaben enthalten.

Von der RAL-Gütegemeinschaft gibt es das RAL-GZ 944, Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen. Die Kurzbeschreibung dazu lautet: „Ordnungsgemäße Herstellung und Überwachung von Kunststoffrasensystemen in Sportfreianlagen, auf Großsportfeldern, Mehrzweckspielfeldern und Tennisplätzen“.

Eigene Grenzwerte werden von der RAL-Gütegemeinschaft nicht angegeben. Dort geht man davon aus, dass, wenn die angeschlossenen Hersteller sich an die entsprechenden Qualitätsvorgaben halten und sie als standardisiertes Ausgangsprodukt Altreifen aus europäischer Produktion verwenden, die Grenzwerte für PAK, die sich aus der REACH-Verordnung ergeben, eingehalten werden. Dazu sei erwähnt, dass die REACH-Verordnung nur PAK-Grenzwerte für Autoreifen angibt, die dann so auch für das daraus hergestellte Folgeprodukt "Kunststoffgranulat" Geltung haben.

Abschließend darf ich noch einmal aus der Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 16.12.2016 zitieren:

„Im Zuge der Diskussion über die Beschaffenheit der Dortmunder Kunstrasenplätze liegt nun die Stellungnahme des Gesundheitsamtes zu den Analyseergebnissen vor. Danach besteht kein Grund zur Besorgnis. Eine Gesundheitsgefährdung der Nutzer ist aus umweltmedizi-nischer Sicht sehr unwahrscheinlich.

Für die Analyse entnahm ein unabhängiges Labor auf sechs Kunstrasenplätzen Mischproben des dort aufgetragenen Kunststoffgranulats und untersuchte es auf ihre PAK-Gehalte (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Die vom Labor übermittelten Untersuchungsergebnisse wurden vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund einer Bewertung unterzogen.

Dabei handelte es sich um die von Vereinen in Eigenregie modernisierten Sportplätze „Berghofer Straße“, „Am Hombruchsfeld“, „Deusener Straße“, „Gretelweg“ und „Jasminstraße“, bei denen Granulat aus Altreifen eingesetzt wurde und um die Anlage „Hinter Holtein“, die von der Stadt Dortmund unter Verwendung von Granulat aus Neugummi errichtet wurde.

Für den Indikator Benzo(a)pyren erfüllen alle Sportanlagen die Anforderungen nach der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Wohnanlagen. Wäre der Untergrund also aus Erdboden aufgeschüttet und konstruiert worden, dann wäre er bei gleichen Messwerten als gesundheitlich unbedenklich einzustufen.“



Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die ausführliche Antwort der Verwaltung. Sie begrüße es, dass die Verwaltung dafür Sorge tragen würde, dass zukünftig ein anderes Granulat verwendet werde, auch auf Plätzen, die die Vereine selbst herrichten. Sie bittet darum, die aktuellen Analysewerte nachzuliefern, um einen besseren Überblick über die Situation zu erhalten. Desweiteren möchte sie wissen, welche finanziellen Auswirkungen sich für die Vereine ergeben.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Sport) führt aus, dass die eingeforderten Analysewerte für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit von ihm nachgereicht würden, da es sich um ein umfangreiches Analysepaket handelt. Weiterhin teilt er mit, dass Neugranulat teurer ist. Die Vereine wurden hierzu bereits angesprochen und er sei guter Hoffnung, dass die Kosten von den Vereinen getragen werden könnten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.













5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016
(Drucksache Nr.: 06136-16)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 09.02.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 vor:
Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald,
dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die
Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in
das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens
u. a. noch nicht beantwortet wurde.
Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede Folgendes einstimmig:

Empfehlung
Der Rat nimmt
a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium
ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten
„Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration (25 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem
01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten
Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten
Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu
qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und
nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2.
Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder
in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die
Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, die o. a. Empfehlung bei der heutigen Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlungen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlungen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

zu TOP 5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht zu den Aufgaben und Handlungsschwerpunkten des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017
(Drucksache Nr.: 06658-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2017
(Drucksache Nr.: 06658-17)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2017
(Drucksache Nr.: 06658-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 07.02.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bezweifelt, dass an einem Sonntag in den Sommermonaten eine verkehrsarme Situation am Phoenixsee herrscht.
Von daher ist das entsprechende Verkehrskonzept von besonderer Wichtigkeit. Zudem wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Grüne und AfD), bei 2 Gegenstimmen (SPD und Linke) und 1 Enthaltung (Grüne) so beschlossen

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 08.02.2017 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt bei 2 Ja-Stimmen (Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) die nachfolgende Beschlussfassung abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Auszug des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2017 und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017 zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 09.02.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vor:

Der Beirat stimmt der Triathlonveranstaltung am Phoenix-See bei einer Enthaltung unter
folgenden Bedingungen zu:

1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.

2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).

3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.

Weiterhin liegt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Vorlage vor:
….wir bitten darum unten stehende Beschlussvorschläge zur Beratung und Abstimmung zu
stellen.

Beschlussvorschlag
Der ABöAB empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Rat der Stadt begrüßt die Durchführung des Triathlons im Bereich des Phoenix-Sees,
weist aber darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung den § 8 Benutzung mit
Wasserfahrzeugen, insbesondere den Punkt "Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren"
nicht berühren darf.

2. Der Rat beschließt eine Wasseranalyse direkt vor und nach der Veranstaltung
durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat, den befassten Ausschüssen und der
Bezirksvertretung als Kenntnisnahme vorzulegen. Sollten bereits in diesem Zeitraum
Wasseranalysen geplant sein, genügt es, wenn die Ergebnisse den o.g. Gremien zur Kenntnis
gegeben werden.

Begründung:
Zu 1
Die Begründung ergibt sich aus der Gefährdungsdarstellung durch "Wasserfahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren" vor dem Erlass der Phoenix-See Satzung.

Zu 2
Um wissenschaftlich sicherzustellen, dass die theoretischen Annahmen, dass die
Eintragungsmengen von Sonnenöl, etc. zu gering sind um eine Auswirkung auf die
Wasserstruktur zu haben ist, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen
Wiederholung der Veranstaltung, die Durchführung der o.g. genannten Wasseranalysen
notwendig…..

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Herr Rm Goosmann erklärte, dass seine Fraktion für die Vorlage noch Beratungsbedarf sieht
und bittet sie ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Auf Nachfrage von Frau Rm Brunsing, welche Wasserproben in welchem Abstand genommen
werden, antwortete Herr Dr. Falk vom Umweltamt, dass es ein kontinuierliches, monatliches
Gewässergütemonitoring am Phoenix See gebe. Dort werden Proben genommen, das gilt für
den Leitparameter der Gewässerqualität Phosphat, aber auch für andere chemische und
biologische Parameter, die dokumentiert werden. Einmal monatlich heißt vor und nach der
Veranstaltung. Aus diesem Grund sehe er keine Notwendigkeit dies noch zu verdichten.
Herr Rm Zweier fragte nach, ob Rettungsboote des DLRG mit Elektro- oder
Verbrennungsmotor eingesetzt werden. Hierzu antwortete Herr Dr. Falk, dass in der
ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs
an der Stauanlage Phoenix-See ausgewiesen sei, dass Motorboote nicht erlaubt sind, es aber
eine Ausnahme für Aufsichts- und Arbeitsboote gebe, darunter fallen die Boote des DLRG.
Herr Rm Goosmann bat um Auskunft, ob von der Menge der Teilnehmer und der Verwendung
von Sonnencreme eine Gefahr für das Gewässer ausgehe. Hierzu erklärte Herr Dr. Falk, dass
es eine unkritische Belastung des Sees sei, gemessen an anderen Belastungen wie z.B.
Vogelkot und Niederschlag der Pollen enthält.
Auf die Bitte von Frau Rm Reigl , die Ergebnisse der Proben dem Ausschuss zur Information
zur Verfügung zu stellen, erklärte Herr Dr. Falk, dass diese öffentlich seien und er darin kein
Problem sehe.
Frau Rm Noltemeyer fragte nach, ob auch andere Stoffe als Phosphate geprüft würden, auch
im Hinblick auf die Gefährdung der Schwimmer. Dazu erläuterte Herr Dr. Falk, dass es eine
Reihe von biologischen und chemischen Untersuchungen gebe, da gehören auch Parameter
zu, die eine mögliche Beeinträchtigung des Phoenix Sees durch altindustrielle Vornutzungen
untersuchen. Die vollumfängliche Entfernung der Altlasten war eine der Voraussetzungen für
den Betrieb des Phoenix Sees.
Abschließend erklärte Herr Rm Zweier, dass die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ihren Antrag
als erledigt betrachten und zurückzieht.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:
Hierzu liegt vor - Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.:
06658-17-E2):

„Im Zusammenhang zur Vorlage DS 06658-17 bitten wir um die Beantwortung folgender
Fragen:

1.Wird das Wasser im Phönix-See weiterhin hinsichtlich seiner Belastung mit Phosphaten
überprüft? Welche Werte erreicht das Wasser im Jahresmittel derzeit?

2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?

3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?

4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“

ABVG, 31.01.2017:
Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:

Zu Nr. 1:
Es erfolgt ein Gewässergütemonitoring mit regelmäßigen (monatlichen) Beprobungen an
mehreren Stellen des Sees. Gesamt-Phosphor im Jahresmittel: 13 Mikrogramm/l (im Jahre
2016). Damit hat der See eine sehr gute Wasserqualität.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).

Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.

Zu Nr. 4:
Über die Anlage fließt kontinuierlich Wasser aus dem See (12,5 l/s). Das bedeutet, dass das
gesamte Wasser des Sees innerhalb von 2 Jahren die Anlage durchfließt. Damit wird diese in
Anbetracht der sehr guten Wasserqualität nur gedrosselt mit etwa 50% ihrer
Leistungsfähigkeit betrieben.
Die Kostenaufwendungen für die Anlage betragen rund 22.000 EUR/a für Wasser- und
Stromkosten. Hinzu kommen Aufwendungen des Betriebspersonals der
Emschergenossenschaft und der Stadt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
Aufgrund der heutigen Diskussion, erfolgt die nachfolgende Abstimmung zur Vorlage
unter Einbeziehung folgender Punkte:

1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.

2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen
Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Punkte, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig
in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem
bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem
zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage
PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene
Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der
Seesatzung erteilt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Eingebziehung der vorrangegangenen Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde, der Bezirksvertretung Hörde, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.

ABVG:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.

Beirat der unteren Naturschutzbehörde:
1. Die Schwimmstrecke bleibt wie vorgeschlagen im „urbanen Teil“ des Sees.
2. Die Veranstaltung wird auch in den Folgejahren nicht früher als Anfang Juli stattfinden (später wäre besser).
3. Vom Veranstalter ist sicherzustellen, dass die ökologisch empfindlichen Bereiche am Phoenix-See und auf Phoenix-West von den Teilnehmern und Zuschauern nicht betreten werden.

BV Hörde:
Zudem wird angeregt, den Zieleinlauf nicht auf der Kulturinsel (wegen der begrenzten Kapazitäten dort) zu machen, sondern eher auf dem Platz hinter der Hörder Burg.




Jörder Wedekin Helfer
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin



(See attached file: Anlage 1 - Vortrag AKSF_Programmplanung 2017 neu 3.pdf)