Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 28.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.03.2016

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft im EffizienzCluster Logistik e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04043-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03495-16)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03485-16)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-16)

3.4 Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

3.6 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

3.7 Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)
3.8 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 17.03.2016 versandt. -

3.9 Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04075-16)

3.10 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03235-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 17.03.2016 versandt. -

3.11 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04054-16)

7. Schule

7.1 Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03352-15)

7.2 Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-16)

7.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)
7.4 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04020-16)

7.5 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04048-16)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

9.3 DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-16)

9.4 - Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.5 3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02445-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-16)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 17.03.2016 versandt. -

10.2 Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr RM Garbe benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

7.6 Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04431-16)

zu erweitern.


Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung die Vorlage

3.9 Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr. 04075-16)

zurückzieht.




Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.03.2016

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.03.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft im EffizienzCluster Logistik e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04043-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im EffizienzCluster Logistik e.V.“



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren In N 235 - westlich Ravensberger Straße -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03495-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In W 206 - Kortental -
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03485-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-; Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 27.02.2015 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 –Gewerbegebiet Dorstfeld-West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03683-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Cityentwicklung: Ergebnisse der Untersuchung "Vitale Innenstädte"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03644-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020: Weiterentwicklung und Fortführung des Integrierten Klimaschutzteilkonzepts für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West - Innovation Business Park -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03869-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.7
Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01871-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.04.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 05.04.16 vor, die alle Empfehlungen der Gremien enthält, die vorab getagt haben:

Hierzu liegt vor: Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016:

„Herr Herkelmann bittet Frau Opitz, ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt zu erläutern. Frau Opitz berichtet aus einem Gespräch mit dem Betriebsleiter des Revierparks Wischlingen über geplante Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit an der Einrichtung. Mit dem Bushaltestellenprogramm kann auch die nicht barrierefreie Haltestelle am Revierpark angepasst und damit Menschen mit Behinderungen ein besserer Zugang zum Revierpark ermöglicht werden.
Antrag:

In der o.g. Vorlage sind für den Stadtbezirk Innenstadt West Anpassungen der nachfolgend genannten Bushaltestellen vorgesehen: Dorstfeld DO - Dorstfeld S Wittener Str. / Hochstr. (S-Bahn Halt), Dorstfeld Marten Bezirksfriedhof Martener Hellweg 59 / geg. Haupteingang Friedhof, Dorstfeld Wittener Straße U Wittener Str. (Wilhelmplatz) / Dorstfelder Hellweg, Innenstadt West Westpark Lange Str. 42 (AWO Seniorenzentrum) und Innenstadt West Kreuzstraße U Kreuzstr. 96 und gegenüber 108-110/ Große Heimstr..

Ich bitte um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu folgender
Empfehlung:

Für den Stadtbezirk Innenstadt-West wird im Rahmen des Bushaltestellenprogramms 2016 – 2017 auch die barrierefreie Anpassung der Bushaltestellen Wischlingen vorgesehen.

Frau Weyer bittet um Information der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Die Information aller nachfolgender Gremien ist vorgesehen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Mit dieser Ergänzung empfiehl das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig den
Beschlussvorschlag laut Vorlage an den Rat.“
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom
08.03.2016:
„1. Beschluss:

Die Bezirkvertretung Dortmund-Hörde beschließt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die in der Vorlage aufgeführten Haltestellen in Hörde um 3 weitere Haltestellen, bei denen in Teilen überhaupt keine Bordsteine zum Einstieg vorhanden sind, zu ergänzen. Es handelt sich 1. um die nördliche Haltestelle Am Remberg- Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126, 2. um die Haltestelle Kurze Hecke-Steinkühlerweg, Höhe Hausnummer 126 und 3. um die Haltestelle Dessauerstraße-Märkische Straße, Höhe Hausnummer 10

Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen

2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, so beschlossen“
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Nach Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler werden folgende
Anträge gestellt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag, den Fahrradbeauftragten der Stadt Dortmund einzubeziehen. Er wird einstimmig beschlossen.
Antrag der SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ mit in den Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufzunehmen, da der Straßenabschnitt Palmweide, von der Schönaustraße bis zum Beisterweg, an der die Bushaltestellen liegen, saniert werden soll. Einen entsprechenden Beschluss hat die BVHombruch unter TOP 14.7 der Sitzung gefasst. Für die Straßensanierung werden 50.000 Euro aus HH-Mitteln 2016 der BV-Hombruch zur Verfügung gestellt. Und zwar aus der Maßnahme „Punktuelle Fahrbahninstandsetzung“ (s. Beschluss zu TOP 5.2, Nr. 9 des beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der 11. BV-Sitzung vom 03.11.2015).

Er wird einstimmig beschlossen.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage mit den unten aufgeführten Anmerkungen zu beschließen:
Anmerkungen:

1. Bei der Verwirklichung des Bushaltestellenprogramms sollte der Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund einbezogen werden (s. oben aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

2. Die beiden Bushaltestellen „Schönaustraße“ sollten in den Priorisierungsvorschlag für den Stadtbezirk DO-Hombruch aufgenommen werden. Die Begründung ist aus dem oben aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion ersichtlich.“


Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit dem Zusatz, dass auch Busbuchten mit Buskaps ausgebaut werden sollen, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.“
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2016:

„Herr Lieven (SPD-Fraktion) gab zu der Vorlage folgendes Statement ab: Die BV Lütgendortmund hat nach einem Ortstermin in der Straße „Alter Hellweg“ eine Querungshilfe beschlossen. Nach langem hin und her, bekam sie die Aussage – dass die Erneuerung der Buscups geplant sei und es nicht ratsam ist, vorher eine Querungshilfe an dieser Stelle zu installieren (DS-Nr. 13342-08-E4 Sitzung 05/2014). Nun wird in dieser Vorlage die Haltestelle in der Straße „Alter Hellweg“ nicht aufgeführt. Daher möchte die BV Lütgendortmund wissen, ob sie aus dem Programm genommen wurde. Falls dies der Fall ist, besteht die BV Lütgendortmund darauf, diese Haltestelle in das Programm wieder aufzunehmen.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschlussvorschlag laut Vorlage zu fassen, aber dabei die in der Protokollnotiz aufgeführten Anmerkungen mit Berücksichtigen.“

ABVG 05.04.2016:

Zu den vorliegenden Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und der heute hierzu erfolgten Diskussion, macht Frau Uehlendahl folgenden Verfahrensvorschlag:

„Die Verwaltung wird den Pool von 300 Haltestellen um die o. a. Vorschläge aus den Bezirksvertretungen erweitern und diese dort, wo es sich anbietet/ möglich/ sinnvoll ist, entsprechend umsetzen. Wann diese Umsetzung erfolgt, ob nun tatsächlich im ersten, zweiten oder dritten Jahr, wir davon abhängen, wie die Mittel zur Verfügung stehen, wie angrenzende Baumaßnahmen Synergieeffekte erreichen und wie das Programm an sich fortläuft.“
Unter Berücksichtigung dieses Verfahrensvorschlages wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Bushaltestellenprogramm 2016 - 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügtem Priorisierungsvorschlag für die einzelnen Stadtbezirke. Das Programm soll auch über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden. Dazu werden zeitgerecht weitere Beschlussvorlagen vorgelegt. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich einzelne Maßnahmen auszutauschen, wenn sie sich begründet nicht sofort umsetzen lassen. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.


Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 (Finanzposition 780 810). Folgende Auszahlungen für das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 750.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2018 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 57.500,00 Euro.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.16.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Verfahrensvorschlages von Frau Uehlendahl, einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage beschrieben, zu folgen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.8
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zur Benennung einer Straße im Gewerbegebiet Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04075-16)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.10
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03235-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.11
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung am 26.04.2016 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO, der die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.2016 enthält, vor:

zu TOP 2.12
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat am 15.02.2016 zugeleitet)
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:

„ ……..
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:

Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode: modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen, die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“



Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.“
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 19.04.2016 vor:



zu TOP 10.1.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhebt die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck schließt sich mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen dem nachfolgenden Antrag des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung am 01.03.2016 an.
Auf den bereits zuvor ausgeführten Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung am 01.03.2016 wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, des Betreibsausschusses FABIDO sowie der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage “Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis mit der Bitte, die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der gemeinsamen öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26.04.2016 vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) vor:
„Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Konsum, Beschäftigung und Wertschöpfung wachsen seit nun mehr acht Jahren kontinuierlich. Doch noch immer ist der Befund auf den kommunalen Arbeitsmärkten eindeutig: Dieser Aufschwung geht an den Langzeitarbeitslosen in Deutschland weitgehend vorbei. Trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, geht die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht zurück.

Der wesentliche Grund für diese Fehlentwicklung ist der strukturelle Verlust des sogenannten Helferarbeitsmarkts, also des Arbeitsmarktes für geringqualifizierte Helfertätigkeiten in Deutschland. Die Folge ist, dass Menschen mit einer niedrigen Grundqualifizierung kaum oder häufig gar keine Chance haben in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Reduzierung von Eingliederungsmitteln für die Arbeit des Jobcenters, hat auch in Dortmund zu einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Diese wiederum führt zu einem Potentialverlust für den Wirtschaftsstandort Dortmund, zu einem Anstieg der Bedürftigkeit und damit letztlich auch zu einer hohen Kostenquote der Sozialleistungen im Dortmunder Haushalt.

Auf der Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz 2016 stellte die Bundesarbeitsministerin fest, dass eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit keine Dortmunder Besonderheit, sondern ein nationales Phänomen sei. Aus diesem Grunde brauchen wir neben einer Kommunalen Arbeitsmarktstrategie dringend eine nationale Initiative für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik.


Mit Hilfe eines kommunalen Arbeitsmarktfonds sollen Einfacharbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen bei verschiedensten Arbeitgebern der öffentlichen Hand, bei gemeinnützigen Trägern und der Privatwirtschaft geschaffen werden.
Die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfehlen dem Rat vor diesem Hintergrund den Bund aufzufordern:

1. Bundesweite Modellprojekte zur Einführung eines kommunalen Arbeitsmarktfonds aufzulegen. Dieser kommunale Arbeitsmarktfonds muss mit Mitteln des Bundes ausgestattet und als Ergänzung zum kommunalen Investitionsprogramm aufgebaut werden. Die Mittel sollten aus den

Infrastrukturprogrammen und aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Tauschs gespeist werden.



2. Aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds Maßnahmen für einen dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektor unter Einbeziehung der Privatwirtschaft zu entwickeln. Auch die berufliche Integration von Migranten und Flüchtlingen ist dabei zu berücksichtigen. Dortmund ist im Rahmen solcher Modellprojekte als Pilot zu berücksichtigen.

3. Die Reduzierung der Eingliederungsmittel ist über die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wieder

auszugleichen.

Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen Arbeitsmarktfonds.“

Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird nach ausführlicher Diskussion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dem o. g. Auszug aus der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäfti- gungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04054-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03352-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.2
Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 7.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 7.4
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04020-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 7.5
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04048-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 7.6
Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04431-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04104-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 9.3
DEW21 - hier: Erwerb von 5,6 % der Anteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04210-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.4
- Entwurf der Jahresabschlusses 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2015 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04101-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 9.5
3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02445-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2016 vor:
„ (…) aufgrund des vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrages hat die Verwaltung geprüft, ob Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe „NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ nur gegen Sicherheitsleistungen gewährt werden können. Im Ergebnis bleibt dazu folgendes festzuhalten:

Es ist nicht zulässig, die Auszahlung von Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe „NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund“ von einer vorherigen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

Zwar gewährt der Präsident des Deutschen Bundestages im Hinblick auf das derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängige Parteiverbotsverfahren die staatliche Parteienfinanzierung an die NPD nur gegen die Leistung von Sicherheiten. Dies beruht jedoch auf einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 4 Parteiengesetz kann die Gewährung von Zahlungen zur Parteienfinanzierung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen könnte. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage besteht jedoch in Bezug auf die Gewährung von Zuwendungen einer Gemeinde an Fraktionen und Gruppen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW nicht.

Auch lässt sich eine Befugnis der Stadt, die Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen oder Gruppen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ableiten. Die Zuwendungen einer Gemeinde an die Fraktionen und Gruppen ihres Rates sind dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen. In diesem Bereich beruhen die Befugnisse öffentlicher Rechtsträger, Begünstigungen nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren, grundsätzlich auf entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen (so z.B. § 222 Satz 2 Abgabenordnung für die Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis oder § 80 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Aussetzung der Vollziehung öffentlicher Abgaben oder Kosten). Ein Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundsätze oder Gewohnheitsrecht kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 10.2
Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Entfristung der Altersteilzeitregelung zum 31.12.2015 in § 65 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04095-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:06 Uhr durch OB Sierau geschlossen.

Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Heinrich Theodor Garbe
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer