N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 20.11.2019
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:04 - 19:27 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) bis 18.55 Uhr

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 18.45 Uhr

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 17.25 Uhr

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung

Frau Vennefrohne (60/2)

Frau Viets (60/2)

Frau Oeynhausen (60/2)

Herr Veen (60/2)

Frau Kempmann (60/2)

Frau Perschbacher (60/2)

Frau Kolecki (60/2)
4.
Gäste

Frau Pirsig (60/3-1)

Frau Mohr (61/4-2)

Herr Rohr (60/4-2)

Herr Tegethoff (61/4-4)

Herr Raimann (61/4-2)

Herr Stichmann (61/4-2)

Frau Nürenberg (64/2-1)

Herr Steiling (67/IGA)

Herr Luthe (Nabu)

Herr Heimel (Nabu)

Frau Wetzold-Schubert (AGARD)

Frau Niehues (AGARD)

Herr Holtermann (Dr. Gustav Bauckloh Stiftung)

Frau Seidel (Hohenbuschei GmbH)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 20.11.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13900-19)

2.2 Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15061-19)
2.3 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13736-19)

2.4 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)

hierzu-> Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)

2.5 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15872-19)

2.6 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15561-19)

2.7 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15560-19)

3. Berichte

3.1 Gewässerschau in Dortmund, Drucksache Nr. 13052-18
Bericht

3.2 Ökologische Entwicklung auf den Flächen für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Bereich der ehemaligen Sinteranlage, Deponie Westfalenhütte und ehemalige Kohlenreserve Ellinghausen
Bericht

3.3 Verwendung von Ersatzgeldern
Bericht

3.4 Naturlehrpfad Hohenbuschei
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.

Herr Dr. Otterbein trug vor, dass das langjährige Beiratsmitglied Herr Dietrich Büscher im Alter von 75 Jahren am 7. Oktober verstorben sei. In diesem Zusammenhang bat er die Anwesenden um eine Schweigeminute für den Verstorbenen.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Stangl benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.
2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Kenntnisnahme der aktualisierten Rahmenplanung
II. Ergebnis der ersten Offenlegung der Änderung Nr. 15a des FNP (Stand 2018) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr.15a des FNP (Stand 2018)
III.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) der Änderung Nr. 15a des FNP
IV.Ergebnis der ersten Offenlegung des InN 219 (Stand 2018) und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange InN 219 (Stand 2018)
V.Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 219
VI.Erneuter Offenlegungsbeschluss (Zweite Offenlegung) des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte
VII.Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für Werksanpassungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13900-19)

Herr Rohr (61/4-2) stellte die Vorlage dem Beirat vor.

Herr Rohr erklärte auf Nachfrage aus dem Beirat, dass der Geltungsbereich des hier vorgestellten Teil-Bebauungsplanes nicht den gesamten Bereich der „Westfalenhütte“ umfasse. Den sogenannten „grünen Ring“, der in der Rahmenplanung enthalten sei, könne man hier im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes nicht in seiner Gänze erkennen, sondern dieser sei hier nur in Teilbereichen des Geltungsbereiches dargestellt. Der Planungsraum Westfalenhütte bestünde aus 7 Teil-Bebauungsplänen. Diese seien nicht im gleichen Planungsstand und könnten daher nicht alle gleichzeitig aufgestellt werden. Herr Rohr erklärte jedoch, dass der „grüne Ring“ beschlossen sei und rund um die Westfalenhütte einschließlich dem Hoeschpark mit verschiedenen Einbindungen geplant sei. Das Gesamtplanungswerk ist im Rahmenplan dokumentiert und stellt in groben Zügen die Zielsetzung dar.

Frau Mohr (61/4-2) erklärte, dass insgesamt 9 planungsrelevante Arten nachgewiesen worden sind. Es hat einen Artenschutzbeitrag gegeben und CEF-Maßnahmen sind geplant. Diese können zum Teil auf der Westfalenhütte selbst realisiert werden und sind teilweise bereits in der Umsetzung. Arten, die erheblichen Flächenbedarf haben, konnten jedoch auf der Westfalenhütte nicht untergebracht werden. Hierfür wurde eine Fläche auf der ehemaligen Kohlenreserve in Ellinghausen gefunden und diese als vorgezogene Ausgleichsfläche schon realisiert.

Auf Nachfrage, warum auf der Ostseite der geplanten Hoeschallee kein Grünstreifen vorgesehen sei, erläuterte Frau Mohr, dass ThyssenKrupp diese Bereiche als Grundstückeigentümer weiterhin als Werksgelände nutze. Jedoch sei im südlich angrenzenden Gewerbegebiet eine Pflanzfläche festgesetzt worden.

Auf Nachfrage von Herrn Soinski erklärte Frau Mohr, dass die Kreuzkröte auf der Westfalenhütte verbleibe und auf der ehemaligen Kohlenreserve die Kreuzkröte bereits vorher dort schon angesiedelt war. Die Geburtshelferkröte wurde in diesem Bereich des Bebauungsplanes nicht nachgewiesen, sondern nur im Bereich der ehemaligen Sinteranlage.

Bezüglich der Ausgleichsfläche auf der Kohlenreserve Dortmund-Ems-Kanal merkte Herr Münch (Ratsmitglied) an, dass es dort große Probleme hinsichtlich der Wasserhaltung gebe. Die Mulden seien meistens trockengefallen und wegen des starken Klimawandels solle die Verwaltung sich Gedanken machen, was sie tun könne, um auf solchen Flächen Wasser zu halten. Die Kreuzkröte würde auch wasserführende Bereiche mit Betonausgestaltung z.B. in Regenrückhaltebecken nutzen. D.h. bei einer Optimierung der Fläche für die Kreuzkröte müsste man auf anthropogenes Material wie z.B. Beton zurückgreifen, das das Wasser dauerhaft hielte. Herr Dr. Otterbein unterstützte ebenfalls diese Möglichkeit zur Schaffung von Betonbecken punktuell auf der Westfalenhütte für die Kreuzkröte.
Herr Veen erläuterte hierzu, dass die geschaffenen Mulden mit temporärer Wasserführung auf der ehemaligen Kohlenreserve nicht in erster Linie dafür da seien, die Kreuzkröte dort anzusiedeln, sondern sie seien in erster Linie für die Flussregenpfeifer u.a. für die Aufzucht ihrer Jungen angelegt worden. Die Kreuzkröte soll mittels CEF-Maßnahmen im Bereich des hier betreffenden Bebauungsplanes auf dem Bebauungsplangebiet langfristig gehalten werden. Die Kohlenreservefläche sei vornehmlich für die Vogelarten, welche man auf der Westfalenhütte nicht erhalten könne.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bezieht sich in seinem Beschluss auf die Diskussion in seinen Sitzungen vom 27.11.2017, 24.1.2018 und 18.04.2018.
Dem Bebauungsplan kann in der vorgelegten Fassung nicht zugestimmt werden.
- Die Nordspange (Hoesch-Allee) greift zu stark in den ehemals geplanten Grünzug vom Hoeschpark zum Burgholz ein und sollte nach Osten verschoben werden.

- Die Anbindung der Springorumstraße an die Oesterholzstraße wird abgelehnt, weil hierdurch eine Belastung der Anwohner nördlich des Borsigplatzes entsteht.

- Die geplante Ausgleichsfläche auf der ehemaligen Kohlenreservefläche am Dortmund-Ems-Kanal ist kein geeigneter Ersatzlebensraum für die auf der Westfalenhütte lebenden geschützten Arten. Die geplanten Abschirmungsmaßnahmen sind nicht ausreichend, um z.B. Motocrossfahrern den Zugang zu verwehren. Dies würde zu erheblichen Störungen führen, so dass sich Flussregenpfeifer, Heidelerche, Feldlerche und Schwarzkehlchen dort nicht dauerhaft etablieren könnten. Der Beirat fordert deshalb eine komplette Abschirmung des Geländes, z.B. durch die Einzäunung des Ersatzlebensraumes - auch nach Westen - zum Dortmund-Ems-Kanal, wo die Öffnung eines Weges vorgesehen ist.

- Der Beirat fordert in diesem Zusammenhang ferner die Aufstellung eines Biotopmanagement-konzepts für die geschützten Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten innerhalb des Grünen Rings. Entsprechende Maßnahmen sind über ein dauerhaftes Monitoring (mindestens 10 Jahre) zu überwachen. Hierzu regt der Beirat an, innerhalb der Verwaltung sachkundiges Personal bereitzustellen, das die Maßnahmen eng mit dem Gutachter abstimmt und überwacht. Dem Beirat ist regelmäßig zu berichten.

- Des Weiteren wird vom Beirat eine zügige Verlängerung der hier benötigten Stadtbahnlinie U44 für erforderlich gehalten.



zu TOP 2.2
Bauleitplanung:
I. Beschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
II. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes InN 236 VEP - Möbelhaus Hildastraße -
IV. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
V. Beschluss zur Anpassung des Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15061-19)

Herr Rohr (61/4-2) führte in den Tagesordnungspunkt ein und stellte die o.g. Vorlage vor.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass es hinsichtlich der Vorlage noch viele offene Fragen geben würde. Es läge kein Umweltbericht vor, die Klimaanpassung und der Klimawandel wären zu wenig berücksichtigt worden und der angedachte und eingeplante Grünstreifen erscheine zu klein. Es habe sich im Planbereich im Laufe der Zeit ein relativ wertvolles Biotop mit mehreren Teichen entwickelt. In diesem Biotop gebe es sowohl Ringelnatter- als auch Molchvorkommen sowie im Bereich angrenzend ein großes Vorkommen an Mauereidechsen, die planungsrelevant wären. Auch dieses wurde bisher in der Vorlage noch nicht berücksichtigt. Weiterhin würden die Naturschutzverbände die Überplanung der Grabelandflächen kritisieren, die zurzeit eine wichtige ökologische Funktion insbesondere im Biotopverbund einnehmen.

Auf Nachfrage bzgl. der unzweifelhaft aufwändigen Straßenplanung über das ICE-Gleis hinweg und bzgl. einer problematischen Fußgängeranbindung erläuterte Herr Rohr, dass eine solche Straßenführung wie in dem hier vorgestellten Planbereich mit bestimmten Einschränkungen verbunden sei. Dort werden minimale Steigungsverhältnisse eingehalten, die z.B. die Barrierefreiheit garantieren sollen. Daher werden die Rampen für solche Brückenbauwerke entsprechend lang, damit sie die Mindeststeigungsanforderung hinsichtlich der Barrierefreiheit erfüllen können. Hinsichtlich des Brückenbauwerkes gäbe es keine Alternative, um die Nordspange zu schließen und somit den Anschluss an die B236 im Bereich Rüschebrink-Knoten bzw. im Bereich Brackeler Straße sicherstellen zu können. Hier muss die Straße über die Gleise mit den entsprechenden Oberleitungen geführt werden. Die Alternative zum Brückenbauwerk wäre eine Unterquerung der Gleise. Eine solche Maßnahme wäre jedoch noch sehr viel problematischer, da man hier Angsträume schaffen würde und man auf entsprechend schwierige Bodenverhältnisse im Untergrund treffen könnte. Auf dem Brückenbauwerk werde es neben dem Autoverkehr auch Rad- und Fußverkehr geben. Die Erreichbarkeit des Möbelhauses zu Fuß wird natürlich möglich sein.

Letztlich handele es sich hier um eine kontaminierte Fläche, die noch saniert und entsprechend der Folgenutzung gewerblicher Art aufgefüllt werden müsse. Das Gelände selbst wird womöglich noch erhöht. Entsprechende Untersuchungen sind jedoch noch nicht durchgeführt worden.

Hinsichtlich der Vorlage gehe es hier zunächst nur um einen Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes. Zu dem jetzigen Planungsstand gebe es weder ein fertiges Konzept noch einen Umweltbericht oder weitere Untersuchungen. Diese Untersuchungen und weiteren Planungen starten erst mit dem Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Bezüglich der Artenschutzuntersuchungen ist der Vorhabenträger derzeit in der Prüfung. Die weiteren Entscheidungen ergeben sich daher erst im Laufe der Untersuchungen. Dies betrifft z.B. auch die Inanspruchnahme der Grabelandflächen. Jedoch gebe es hier auch das Eigentumsrecht des Erwerbers. Dieser könne natürlich geltend machen, dass er sein Eigentum einer Folgenutzung entsprechend zuführen werde.

Derzeit kalkuliere das Planungsamt mit Zeiträumen ab 2025 hinsichtlich der Realisierung der Hildabrücke. Der Zeitplan hinge ebenfalls vom Fördergeber ab und wie die Fläche nördlich der Hildastraße zu entwickeln sei sowie vom Abschluss der Planung des Regionalplanes.

Herr Heimel merkte an, dass nach einer ersten Begehung durch den Naturschutz mindestens zwei planungsrelevante Fledermausarten festgestellt worden seien und die Fläche im funktionalen Zusammenhang mit den Flächen ‟An den Teichen“ in Eving und Burgholz stünde.

Frau Mohr erklärte, dass es im weiteren Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss einen Umweltbericht sowie einen Artenschutzbeitrag eines Artenschutzgutachters geben werde. Generell ist der Aufstellungsbeschluss das Startsignal, um in die weitere Planung und Untersuchungen einzusteigen. Im Verfahren, hier spätestens zur Offenlage, werden alle Gutachten vorliegen und einsehbar sein. Laut Frau Vennefrohne (60/2) benötigt der Vorhabenträger, der die Gutachten letztlich finanzieren muss, zunächst den formellen Beschluss der Politik zur Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes.

Herr Dr. Otterbein erklärte jedoch, dass der Investor bereits sehr konkrete Vorstellungen hinsichtlich der Verkaufsfläche und der Parkplatzanzahl habe. Fraglich wäre, ob die Anzahl der Parkplätze bei einer Realisierung ab 2025 mit dem aktuellen Stand der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund übereinstimmen würde.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat lehnt eine Bebauung in der derzeit geplanten Form ab.

Begründung:

Da bisher kein Umweltbericht vorliegt, können die Auswirkungen der Bebauung im Bereich Artenschutz noch nicht eingeschätzt werden.

Klimaanpassung und Klimawandel werden bisher zu wenig berücksichtigt.

Die beschriebene Fläche hat eine wichtige Funktion im Biotopverbund zwischen Hoeschpark und Burgholz. Im nördlichen Teil des Geländes muss ein breiter Grünstreifen zur Vernetzung mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte erhalten bleiben. Dies muss im Zweifel zulasten der Parkplätze geschehen. Nach der jetzt geltenden Stellplatzsatzung könnte die bislang vorgesehene Zahl der Parkplätze von 800 auf 400 reduziert werden. Auch der Bau einer Parkpalette könnte an dieser Stelle sinnvoll sein.

Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu erreichen, ist das Offenhalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem zur Diskussion stehenden Gelände an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund und Nutzungseignung“) vor.

Eine Überplanung der nördlichen Grabelandfläche mit Ersatzlaichgewässern erscheint nicht sinnvoll, da diese schon jetzt eine wichtige ökologische Funktion erfüllen.




zu TOP 2.3
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried -
hier:
I. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2009)
II. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2017)
III.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
IV.Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil -
V. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205
VI. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße
VII.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses InN 214 - nördlich Eisenhüttenweg -
VIII.Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13736-19)

Herr Rohr (61/4-2) stellte den o.g. Bebauungsplan vor.

Auf Nachfrage erklärte Herr Rohr, dass bei einer Berücksichtigung von Grünstreifen, Lärmschutz etc. bei der Straßenausbauplanung eine Breite von insgesamt ca. 30 m überplant würde. Jedoch läge eine genaue Vermessung noch nicht vor. Bzgl. wegfallender Kleingartenparzellen sagte Frau Mohr (61/4-2), dass ein Großteil davon im Bereich der dortigen Grabeländer ersetzt würde. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird über das Ökokonto Pleckenbrinksee ausgeglichen. Herr Dr. Otterbein kritisierte, dass die Grünfläche den Menschen in der Nordstadt weggenommen und dem Pleckenbrinksee zugeschlagen würde. Rechtlich wäre dies zulässig, jedoch gerade im Nordstadtbereich bedauerlich. Herr Rohr merkte hierzu an, dass durch die neue Verkehrsplanung die Nordstadt hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung entlastet würde. Die Abwägungsentscheidung obliege letztlich dem Rat. Hierzu merkte Herr Dr. Otterbein jedoch an, dass hinsichtlich der schon genehmigten Logistikunternehmen, z.B. im sog. Garbe-Logistikpark mit großen Parkplatzflächen ohne Bäume sowie Hallen ohne Dachbegrünung die Nordspange vor allem auch den Logistikunternehmen dienen würde und die Luftschadstoffbelastung durch die vorherige Planung erhöht worden wäre.

Auf Nachfrage erklärte Herr Rohr hinsichtlich der Biotopvernetzung, dass es Einschränkungen geben werde, da die Verkehrsfläche Platz wegnehmen würde. Jedoch geht man davon aus, dass viele Funktionen erhalten bleiben können, da die Dauerkleingartenanlage dort weiter existiere und der grüne Wall der Bahnanlage erhalten bliebe.

Einstimmiger Beschluss

Der B-Plan dient der Vorbereitung der sog. Nordspange, die im Zusammenhang mit der Überplanung des Geländes der ehem. Westfalenhütte und der Ansiedlung neuer GE- und GI-Betriebe erforderlich ist, um die heutigen und künftig verstärkten Verkehrsbelastungen in den dicht bebauten Siedlungsbereichen der Nordstadt umzuleiten. Die Planung erscheint aus dieser Sicht städtebaulich vertretbar und wünschenswert.


zu TOP 2.4
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14939-19)

Hierzu => Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)

Herr Steiling (67/IGA) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.4) die ökologischen Kriterien der IGA 2027 vor.

Auf Nachfrage erklärte Herr Steiling, dass das Thema Wasser ein zentrales Element sei. Über das Thema „Abkopplung des Oberflächenwassers“, betrachte man nicht nur die Kühltürme der Kokerei und die Verrieselungs- und Besprenkelungsanlage der Kokerei, sondern das Rinnensystem, welches schon auf der Kokerei zu finden sei. Dieses System möchte man nach Norden hin weiterführen und das Thema „Abkopplung des Oberflächenwassers“ auf dem Energiecampus nochmals präsentieren. Auch die Wasserbecken auf der Kokerei wären in einem guten Zustand, so dass man sie auf der IGA präsentieren könne. Hinsichtlich der Blühwiesen erklärte Herr Steiling, dass man den Deusenberg dazu nutzen könne, eine naturnahe Entwicklung zu präsentieren und dort statt der für eine Gartenausstellung typischen Dahlienbeete, Blühwiesen in Weiterführung der Schachbrettmuster präsentieren könne.

Hier wurde vom Beirat bemängelt, dass sich die Wasserbecken negativ entwickelt hätten. Aus einem der Becken wäre die gesamte Vegetation herausgenommen worden und in allen Wasserbecken wären Koi-Karpfen eingesetzt worden. Hier wären vorher Libellen, Frösche sowie weitere Amphibien vorhanden gewesen.

Herr Dr. Otterbein teilte mit, dass es umfangreiche Kartierungen zur Kokerei Hansa im Bereich Libellen gebe. Auch der Deusenberg sei ökologisch wertvoll. Hier brüten Feldlerche und Wiesenpieper, aber auch Schmetterlinge wie der Schwalbenschwanz kämen dort vor. Er mahnte, dass die Planer der IGA vorsichtig sein sollten, damit diese wichtigen Blühbiotope nicht überplant werden. Insgesamt wäre es jedoch eine Aufwertung des nördlichen Bereiches der Stadt.
Auf weitere Nachfrage erklärte Herr Steiling, dass der Emscherradweg aufgewertet und keine zusätzliche Radverbindung geschaffen werden solle. Gewünscht würde, dass der Radverkehr die Besucher zur IGA bringen solle. Jedoch würden auch Besucher mit Autos anreisen, da das Konzept der IGA über das ganze Ruhrgebiet verteilt läuft. Hier könne man z.B. Shuttleservices nutzen und bestehende Parkplätze in das Konzept integrieren, so dass keine weiteren Parkplätze geschaffen würden oder zumindest nicht wesentlich mehr Parkplätze geschaffen werden müssten. Die sog. IGA-Bahn ist momentan über die Gleise vom Bahnhof Mooskamp mit dem HSP-Areal an der Rheinischen Straße verbunden. Diese Bahn fährt aktuell nur kurz bis hinter den Hansa-Brückenzug. Bei einer Nutzung während der IGA würde dies eine Ergänzung des Mobilitätskonzeptes darstellen. Vielleicht könne man über die Rheinische Straße einen Umstiegspunkt zur Stadtbahn schaffen, um auch die nördlichen Bereiche zu erreichen. Die Mooskampbahn muss man jedoch als ein innerhalb des eintrittspflichtigen Ausstellungsbereiches geschaffenes Mobilitätssystem sehen, mit dem man kurze Distanzen überwinden kann. Sie dient aber auch als Präsentationsobjekt.

Frau Viets erklärte, dass die Beiratsmitglieder die Gelegenheit nutzen könnten, Informationen über ökologische Aufnahmen, Tiervorkommen etc. der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Diese Informationen würden gesammelt und in den einzelnen Schritten mitberücksichtigt werden.

Hinsichtlich des Energiecampus teilte Herr Steiling mit, dass dieser über die Wirtschaftsförderung entwickelt würde. Welche Ausgleichsmaßnahmen für die beanspruchte landwirtschaftliche Fläche geplant würden, dazu liege keine Stellungnahme der Wirtschaftsförderung vor. Jedoch wäre man hier in einem sehr frühen Stadium, da hier gerade erst eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde.
Laut Frau Viets wird für den Energiecampus die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein.

Herr Dr. Otterbein bat für den Beirat um Übermittlung der Liste der ökologischen Kriterien im Nachgang zur Sitzung.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt grundsätzlich das Konzept der IGA 2027 als Aufwertung für den Emscherbereich nördwärts.

Aus Sicht des Beirats ist der Erhalt wertvoller Biotope der Industrienatur sehr wichtig. Diese dürfen nicht von Gartenbereichen oder Waldanpflanzungen überplant werden.

Der Bereich der renaturierten Emscher, der ein wichtiger Teil des Biotopverbundes ist, darf durch bauliche Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden.

Zudem muss der Artenschutz im Rahmen der Planung beachtet werden. Vorhandene Rückzugsräume für besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten dürfen nicht geplanten Freizeiträumen zum Opfer fallen.

Als nicht ausgereift sieht der Beirat das bisher vorgestellte Mobilitätskonzept zwischen den Städten an. Hier müssen bis 2027 kreative Lösungen entwickelt werden, in denen die geplante Verkehrswende deutlich wird. Die Schaffung großer temporärer Parkplatzflächen sollte zur IGA-Eröffnung nicht mehr zeitgemäß sein.


zu TOP 2.5
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15872-19)

Frau Perschbacher (60/2) stellte dem Beirat die o.g. Vorlage vor. Mit Hilfe von Herrn Dr. Kretzschmar als ornithologischen Sachverständigen wurde zusammen mit der unteren Jagdbehörde und der unteren Naturschutzbehörde ein sog. „Jagdpapier“ als Kompromiss entwickelt. Dieses wurde dann den Naturschutzverbänden und der Jägerschaft im Januar 2019 vorgestellt. Nach internen Abstimmungen in den Kreisen der Jägerschaft und der Naturschutzverbände liegt dem Umweltamt seit Oktober 2019 ein Einigungspapier vor, welches sowohl die Jägerschaft als auch die Naturschutzverbände befürworten. Das Ergebnis findet sich in der hier vorgelegten Verwaltungsvorlage wieder.

Dieses wird dem sog. eingeschränkten Beteiligungskreis nun vorgelegt. Dieser eingeschränkte Beteiligungskreis betrifft alle Personengruppen, die von dem Papier betroffen sein könnten. Dieses wären die Naturschutzverbände, die Jägerschaft, die Eigentümer der jeweiligen Gewässer und Gebiete sowie ein weiterer Kreis der Träger öffentlicher Belange, wie z.B. der Westfälische Landwirtschaftsverband, die Landwirtschaftskammer, der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und der Beirat der unteren Jagdbehörde. Die Personengruppen, welche zu diesem eingeschränkten Personenkreis gehören, können zu diesem Einigungspapier nochmals ihre Stellungnahmen abgeben.

Die Verwaltung bittet nun, der eingeschränkten Beteiligung zuzustimmen, da das Umweltamt dann die Möglichkeit habe, die Ergebnisse dieser eingeschränkten Beteiligung in den Satzungsplan zum Landschaftsplan aufzunehmen. Die zweite Offenlage sei abgeschlossen und die Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet. Sofern bis Ende März 2020 alle Unterlagen inklusive der Änderung der jagdlichen Bedingungen vorliegen würden, könne der Rat im Sommer 2020 die Satzung beschließen.

Die textlichen Regelungen als Umsetzung aus dem Einigungspapier finden sich in der Anlage 1 der Vorlage wieder.

Auf Nachfrage erklärte Frau Perschbacher, dass das Kompromisspapier sowohl mit dem Kreisjagdberater als auch mit dem Vorsitzenden der Kreisjägerschaft besprochen worden sei. Hier wäre darum gebeten worden, dieses entsprechend weiter zu transportieren. Das Kompromisspapier wurde ebenfalls im Jagdbeirat vorgestellt. Die Jagdeigentümer, die Jagdpächter sowie die Jagdgenossenschaften seien in der erneuten öffentlichen Auslegung beteiligt worden. In der nun anstehenden eingeschränkten Beteiligung würden diejenigen Eigentümer erneut beteiligt, welche durch die Änderungen des Einigungspapieres in ihrem Jagdbezirk betroffen sind.

Herr Rohden kritisierte eine fehlende Beteiligung der Eigentümer hinsichtlich des Bereiches Kruckeler Teich, an dem die Jagdhundeausbildung stattfinde, der nun unter strengen Naturschutz gestellt werden soll. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass dieser Bereich bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan ein geschützter Landschaftsbestandteil sei. Dieser Status wäre hier nicht geändert worden. Auch habe eine Gewässerschau an diesem Teich stattgefunden. Es entstünde keine Änderung aus jagdlicher Sicht. Vielmehr haben die Naturschutzverbände auch der Jagdhundeausbildung in diesem Bereich zugestimmt.

Frau Vennefrohne (60/2) erklärte nochmals, dass sowohl der Kreis der Beteiligten als auch der räumliche Kreis eingeschränkt wäre. Dies bedeute, dass der Bezirk Kruckel nicht betroffen sei, da es hier keine Änderungen gebe. Auch die Jagdhundeausbildung an dem betreffenden Teich wäre nicht eingeschränkt worden. Herr Rohden bemängelte, dass bereits die vorherige Regelung des alten Landschaftsplanes nicht richtig gewesen wäre.

Auch Herr Westermann kritisierte, dass die Weitergabe der Informationen an die Jagdgenossenschaften schlecht gelaufen wäre. Da die Jagdgenossenschaften i.d.R. nur alle 5-6 Jahre tagen, wären die Informationen auch nicht in den betroffenen Bereichen an die jeweiligen Eigentümer gelangt. Erst nach Einigung haben die Eigentümern Kenntnis erlangt.

Frau Perschbacher erklärte hier nochmals, dass die Vorsitzenden der betroffenen Jagdgenossenschaften zu beiden Offenlagen einzeln angeschrieben worden seien. Herr Rohden teilte mit, dass die Jagdgenossenschaft Süd-West kein Schreiben erhalten habe, da ansonsten eine Antwort ergangen wäre.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt mit 8 Stimmen und 3 Gegenstimmen sowie einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15561-19)

Herr Tegethoff (61/4-4) stellte die o.g. Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15560-19)

Herr Tegethoff (61/4-4) stellte die o.g. Vorlage vor.

Herr Dr. Otterbein kritisierte, dass nach Stellungnahme der Naturschutzverbände hinsichtlich des Parkplatzes dieser für die Möglichkeit der Produktionserweiterung von WILO bereitgehalten werde.
Auch kritisierte Herr Dr. Otterbein die Waldersatzfläche am Friedhof in Kemminghausen, da diese nicht einen gewachsenen Wald mit Altbäumen in der Funktion ersetzen würde. Hier hätte man die Parkplatzfläche zu Gunsten der Walderhaltung kleiner gestalten können.

Herr Tegethoff erklärte hierzu, dass es sich um einen „Angebots-Bebauungsplan“ handeln würde, der nicht in Gänze festgeschrieben wäre. Hier werde lediglich eine Gewerbefläche mit einem Baufenster festgesetzt. Es würde nur ein Rahmen vorgegeben. Die Nutzung des Baufensters obliege dem Investor.
Hinsichtlich der Waldersatzfläche wurden Abstimmungen mit dem Umweltamt geführt. Diese können leider je nach Anspruch an die Fläche nicht immer in der räumlichen Umgebung gefunden werden. Herr Tegethoff führte aus, dass der Parkplatz mit Bäumen begrünt werden solle sowie ein grüner Rahmen entlang der Nortkirchenstraße entstehen werde.

Hinsichtlich der Flächenversiegelung erklärte Herr Tegethoff, dass es nicht um einen Neustandort eines Gewerbes ginge, sondern um eine Erweiterung an einem bereits gewerblich genutzten Standort der Firma WILO. Es werde sicherlich mehr versiegelt als vorher, jedoch werde dadurch vermieden, dass eine Firma in den Freiraum ginge.

Herr Heimel appellierte nochmals auch an das Umweltamt ein gestandenes Waldbiotop nicht zu fällen, da es an anderen Ort nicht wieder aufbaubar wäre.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

3. Berichte

zu TOP 3.1
Gewässerschau in Dortmund, Drucksache Nr. 13052-18

Frau Pirsig (60/3-1) stellte den o.g. Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage) dem Beirat vor. Seit September 2018 würden die Gewässerschauen durch die untere Wasserbehörde durchgeführt werden.

Auf Nachfrage erklärte Frau Pirsig, dass zu den Gewässerschauen auch der Unterhaltungsträger des Gewässers mit eingeladen würde. Sowohl die Emschergenossenschaft als auch der Lippeverband sind Unterhaltungsträger. Derzeit würden jedoch zunächst die städtischen Gewässer geprüft, zukünftig würden auch die Gewässer der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes begangen werden. Des Weiteren würden die Gewässerschauen im Dortmunder Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Wenn dort Interesse bestünde, könnten Beiratsmitglieder an diesen teilnehmen. Dies könnte nicht gewährleistet werden, wenn private Flächeneigentümer einen Zugang zu ihrem Grundstück verwehren würden. Herr Dr. Otterbein regte an, die Termine separat auch auf einer eigenen Internetseite bekannt zu geben.

Hinsichtlich der Vorgehensweise - sofern Verstöße und nicht zulässige Maßnahmen an den Gewässern festgestellt werden - erläuterte Frau Pirsig, dass zunächst während der Gewässerschautermine die betroffenen Personen freundlich zur Stellungnahme aufgefordert werden würden. Erst, wenn Personen hier uneinsichtig wären bzw. keine Kompromisslösung im Sinne des Gewässers gefunden werde, würde die untere Wasserbehörde in ein förmliches Verfahren einsteigen.

Dr. Otterbein merkte an, dass sofern die untere Wasserbehörde Gewässer im Ardey begehen würde, u.U. die Möglichkeit bestünde, dass dort Feuersalamander vorkommen würden. Hier bestünde die sog. Bsal–Problematik und es könnte zu einer Verbreitung der Sporen des Pilzes durch die durchführenden Personen kommen. Man müsste an diesem Gewässer die Hygienevorschriften zu Bsal einhalten. Hier könne die untere Naturschutzbehörde informieren.

Hinsichtlich der Frage bzgl. der Freischneidung von Gewässern bzw. Herstellung von Biotopstrukturen erklärte Frau Pirsig, dass die untere Wasserbehörde hinsichtlich Gewässerstruktur- und Gütemaßnahmen u.U. solche Maßnahmen als nicht sinnvoll erachte, da die untere Wasserbehörde eine Strukturvielfalt am Gewässerufer haben möchte. Hier sollen Bäume und Sträucher erhalten bleiben, so dass durch eine Beschattung des Gewässers eine niedrige Temperatur im Gewässer gefördert werde. Man achte auf die Gewässerstruktur, konzentriere sich jedoch zunächst auf grobe Missstände. Weiterhin würde darauf geachtet, dass der Gewässerdurchfluss und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Sofern eine „grüne Verrohrung“ einen Gewässerdurchfluss nicht behindere, gebe es für die untere Wasserbehörde keinen Grund zu handeln.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass es in den Planfeststellungsverfahren Pflegepläne gebe,
an die sich die Wasserwirtschaftsverbände, wie z.B. die Emschergenossenschaft, halten müssten.


zu TOP 3.2
Ökologische Entwicklung auf den Flächen für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Bereich der ehemaligen Sinteranlage, Deponie Westfalenhütte und ehemalige Kohlenreserve Ellinghausen

Herr Veen (60/2) erläuterte die ökologische Entwicklung auf den o.g. Flächen anhand von Plänen, Luftbildern und Fotos (s. Anlage).
zur ehem. Sinteranlage (B-Plan InN 222, Rechtskraft 2011)

Im Rahmen der ökol. Baubegleitung bei der Herrichtung der Bauflächen 2016 ist ein Vorkommen der Geburtshelferkröte (Jungtiere und Adulte) nachgewiesen worden. Als Fortpflanzungsgewässer wird ein geschützter Röhrichttümpel angenommen, der wiederum mittels einer Ausnahmegenehmigung nach § 30 BNatSchG durch die verlegte Rüschebrinkstraße überplant worden sei. Für die Geburtshelferkröte und für den Röhrichttümpel wurden im Bereich der festgesetzten Grünflächen im Norden des B-Plans InN 222 CEF-Ausgleichsgewässer geschaffen.

Bezüglich der durchgeführten Maßnahmen bestätigte Herr Dr. Otterbein, dass die Leitlinien des LANUV grundsätzlich umgesetzt wurden; auch die Gewässer seien optisch gelungen. Sofern allerdings die Gewässer von der Geburtshelferkröte nicht angenommen würden, sei seines Erachtens deren Funktion als Ausgleichsmaßnahme nicht erfüllt. Herr Dr. Otterbein gab zu bedenken, dass die Population der Geburtshelferkröte sowohl durch den Klimawandel als auch durch fehlende Funktion der Ersatzmaßnahmen in Dortmund extrem gefährdet sei. Hier bestehe die Gefahr, die größte Population in Dortmund zu verlieren.

Auf Nachfrage bzgl. notwendiger Konsequenzen aus dem bisher fehlenden Nachweis der Geburtshelferkröte an den Ersatzgewässern erklärte Herr Veen, dass man dies im weiteren Monitoring bewerten müsse, ggf. müsse man nachsteuern und die CEF-Maßnahme optimieren; man wolle zunächst einen Bericht des Gutachters abwarten, geplant sei auch ein zeitnaher Ortstermin zusammen mit Herrn Dr. Otterbein.
Hinsichtlich des Ersatztümpels für das überplante Röhrichtgewässer erklärte Herr Veen, dass dieser auch Ersatz-Strukturen für die Geburtshelferkröte beinhalte. Der Tümpel sei jedoch erst kürzlich fertig gestellt worden, daher gebe es hier auch noch keine Nachweise der Art.

Herr Münch wies auf die Ansprüche der Geburtshelferkröte hin, die von denen der Kreuzkröte zu unterscheiden seien, gerade was die dauerhafte Wasserführung anginge. Herr Veen erläuterte, dass dieser Aspekt durchaus bei der Planung und Ausführung berücksichtigt worden sei. Die Wasserführung würde weiterhin unter Beobachtung stehen.

Herr Heimel wies darauf hin, dass die Geburtshelferkröte durchaus schon 2011 auf der Fläche nachgewiesen wurde, aber seines Erachtens im Planverfahren unzureichend berücksichtigt worden sei.
Bzgl. der sog. „Tabu-Fläche“ wies er auf die dort beobachteten Arten Heidelerche, Steinschmätzer und Bekassine hin, die zu berücksichtigen seien. Die Beobachtungen, v.a. der Bekassine, deuteten auf ein zu schützendes Rastgebiet hin. Bzgl. der CEF-Maßnahme für den Flussregenpfeifer auf der Deponie Ellinghausen bemängelte er, dass diese bisher nicht angenommen worden seien.

Herr Veen erklärte, dass die sog. Tabu-Fläche im Fortschritt der Sanierung mittlerweile schon weitgehend und wie geplant verändert wurde; die genannten Arten treten laut Gutachter als Durchzügler, jedoch nicht als Brutvögel auf, so dass Planänderungen oder CEF-Maßnahmen nicht erforderlich seien. Für die Anerkennung eines bedeutenden Rastgebietes sei zum einen die Fläche zu klein und zum anderen das Vorkommen der Bekassine nicht ausschlaggebend genug. Dies werde durch den Gutachter bestätigt.

Bzgl. der CEF-Fläche Deponie Ellinghausen bestätigte Herr Veen, dass die Fläche tatsächlich wegen der anhaltenden Sukzession für den Flussregenpfeifer nicht funktioniere. Dort werde man nachsteuern müssen.

zur ehem. Kohlenreserve (CEF-Maßnahmen für die Westfalenhütte)

Zielarten der CEF-Maßnahmen auf der ehemaligen Kohlenreserve (im Eigentum der Stadt Dortmund) sind die Vogelarten Flussregenpfeifer, Heidelerche, Feldlerche und Schwarzkehlchen. Hier ist es laut Herrn Veen wichtig, die geschaffenen offenen Strukturen weiter zu erhalten. Hier muss noch ein entsprechender Pflegeplan erstellt werden. Die Verantwortlichkeiten von ThyssenKrupp und der Stadt Dortmund werden in einem in Arbeit befindlichen städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Zielarten sind bisher noch nicht nachgewiesen worden.
Herr Soinski fragte nach, ob wegen des verschlechterten Erhaltungszustandes der Tierarten auch aufgrund mangelnder Funktion von CEF-Maßnahmen nicht eine Artenschutzprüfung der Stufe 3 (Ausnahmeverfahren) nötig sei. Herr Veen erläuterte, dass eine ASP 3 hier nicht die richtige rechtliche Konsequenz sei. Zum einen habe sich bzgl. der Westfalenhütte der Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht verschlechtert, da der große Teil der geplanten baulichen Eingriffe, für die die CEF-Maßnahmen vorgezogen durchgeführt worden seien, noch nicht vollzogen wurden und der Lebensraum der Arten auf der Westfalenhütte größtenteils noch existiere. Natürlich müssten spätestens bei Durchführung weiterer Eingriffe die externen CEF-Maßnahmen greifen. Hinsichtlich der ehemaligen Sinteranlage sei zunächst rein rechtlich ein ausreichendes Ersatz-Angebot geschaffen worden; ob die Maßnahmen tatsächlich zielführend sind, müsse man erst abwarten.

Auf die Nachfrage von Herrn Heimel, ob auch Kreuzkröten von der Westfalenhütte zur ehem. Kohlenreserve umgesiedelt wurden, erklärte Herr Veen, dass keine Kreuzkröten dorthin umgesiedelt worden seien, da für diese Arten CEF-Maßnahmen auf der Westfalenhütte selbst vorgesehen seien. Die auf der Kohlenreserve vorher schon vorhandenen Kreuzkröten wurden bei der Herrichtung berücksichtigt. Die angelegten Mulden/Tümpel wurden zwar in erster Linie für den Flussregenpfeifer geplant, jedoch wurden die Flussregenpfeiferflächen so konzipiert, dass auf diesen Flächen auch Wasserflächen entstehen können, die auch für die Kreuzkröten als Laichgewässer genutzt werden können.
In dem Zusammenhang sprach Herr Veen an, dass die als Wasserstellen angelegten Bereiche bisher kaum längere Wasserstände aufwiesen, was im Zusammenhang mit wenigen Regenfällen auch daran läge, dass über der eingebauten Dichtungsschicht (Bentonit) notwendigerweise eine 60 cm dicke, die Dichtung schützende Bodenschicht aufgebaut wurde, die erstmal gesättigt werden müsse, damit sich oberflächlich länger Wasser zeige. Dazu kam es bisher noch nicht. Hier brauche es eine gewisse Anlaufzeit/Setzung.

Ergänzend sprach Herr Dr. Otterbein auch die Problematik der unzureichenden Gewässersituation für die Kreuzkrötenpopulation auf Phoenix-West an; u.a. wies er auf die mangelnde Funktion der Kaskaden­teiche (undicht und verbuscht) und der Ersatzgewässer auf Halde Hympendahl hin; hier sei dringender Handlungsbedarf vorhanden, wenn man verhindern wolle, dass die Kreuzkröte auf PhoenixWest ausstürbe. Herr Veen bestätigte, dass man bzgl. der Laichgewässer nachbessern und auch durch intensivere Betreuung und Kontrollen nachsteuern müsse, verwies aber auch auf die ungünstige Trockenheit der letzten 2 Jahre. Laut Herrn Dr. Otterbein müsse man die Ersatzmaßnahmen grundsätzlich an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Auch Herr Veen hielt stützende Maßnahmen für nötig und sinnvoll, wie das Nachfüllen von Wasser, und auch die angeregten künstlichen Betonbecken seien unter Umständen sinnvoll.

Herr Münch erklärte hinsichtlich der undichten Ersatzgewässer, dass man sich nicht scheuen solle, Beton als Dichtungsschicht zu verwenden; Beispiele gäbe es z.B. in Spanien. Aktuell verlöre die Kreuzkröte mit den Industriebrachen auch ihre sekundären Lebensräume. Es müsse in Dortmund über einen „Masterplan Kreuzkröte“ nachgedacht werden. Herr Dr. Otterbein schlug ergänzend vor, dieses Thema auch in den neuen Masterplan Klimaanpassung aufzunehmen.

Herr Veen teilte mit, dass die Problematik der Kreuzkröte in einem ruhrgebietsweiten Arbeitskreis thematisiert werde. Hier werde diskutiert, wie man die Kreuzkröte auch städteübergreifend schützen könne.

zur Deponie Westfalenhütte

Auf der Deponie Westfalenhütte sind verschiedene Artenschutzmaßnahmen erfolgt. Im Rahmen der Rekultivierung sind u.a. die Wege als breite Schotterbänder angelegt worden, die unter anderem für die Kreuzkröte und weitere Pionierarten als Wanderflächen dienen. Auch wurden einige kleinere Blockschutt­streifen für die Ringelnatter und sonstige Reptilien angelegt. An den Rändern der Deponie wurden als CEF-Maßnahmen für den B-Plan InN 222 „Ehem. Sinteranlage“ vor knapp 10 Jahren 3 kleine Teiche für die Kreuzkröte angelegt. Als neuere CEF-Maßnahme im Zusammenhang mit einem im Umfeld geplanten Asphaltmischwerk wurde für die Heidelerche im Osten der Deponie eine Sandfläche am Waldrand als Ausgleich für ein wegfallendes Brutrevier angelegt.
Die Kreuzkrötenteiche wurden vor wenigen Jahren von ThyssenKrupp hinsichtlich Dichtheit schon teilweise nachgebessert (nur mit teilweisem Erfolg) und wurden kürzlich auf gutachtliche Empfehlung auch noch bzgl. eines geeigneteren Ufersubstrates nachgearbeitet. Die Kreuzkröte ist nicht in allen Teichen reproduzierend, aber insgesamt kontinuierlich auf der Fläche nachgewiesen worden. Auch wurden laut Biologischer Station Ringelnatter und Mauereidechse auf der Deponie nachgewiesen. Aus dem Beirat wurde die immer noch nicht hinreichende Funktion der Kleingewässer kritisiert. Herr Veen schlug vor, die Funktionalität der Teiche in einem weiteren Monitoring zu prüfen.

Auf Nachfrage hinsichtlich einer sinnvollen und vom Beirat schon in der Vergangenheit geforderten Einzäunung des Geländes zum Schutz der angesiedelten Arten erklärte Herr Veen, dass weitgehend Einigkeit bestehe, dass der bereits vorhandene Zaun ertüchtigt werden muss, um den Erholungsverkehr aus der Fläche herauszuhalten. Die Fläche könne auch für weitere CEF-Maßnahmen genutzt werden. Unter anderem zusätzliche Biotopmaßnahmen für die Heidelerche und auch für die Feldlerche seien hier denkbar.

Der Beirat dankte für den Bericht. Bzgl. der ehem. Sinteranlage wurde der folgende Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Beirat bittet die untere Naturschutzbehörde einstimmig, zu prüfen, ob auf Grund bisheriger Ergebnisse der ökologischen Baubegleitung hinsichtlich der CEF-Maßnahmen auf den ehemaligen Flächen der Sinteranlage eine Artenschutzprüfung Stufe III mit einem entsprechenden Risikomanagement für die Geburtshelferkröte notwendig ist, um die Population weiter zu erhalten.

Anmerkung

Die Prüfung durch die UNB hat ergeben, dass hier kein Ausnahmeverfahren (Artenschutzprüfung ASP der Stufe III, gem. § 45 (7) BNatSchG) erforderlich ist. Zum einen ist die Zulassungsentscheidung 2011 mit damaliger B-Plan-Aufstellung schon gefallen, und zwar nach einer abgeschlossenen ASP der Stufe II. Als Monitoring (quasi Risikomanagement) ist eine ökol. Baubegleitung vorgeschrieben worden. Dieses Monitoring wurde 2016 installiert und im Zuge dessen sind die Projektverantwortlichen dabei, die Umsetzung und dauerhafte Funktionserhaltung der damals festgesetzten CEF-Maßnahmen (für Kreuzkröte und Flussregenpfeifer) sowie auch für die in der Folge notwendig gewordenen CEF-Maßnahmen für die gefundenen Geburtshelferkröten zu gewährleisten. Hier sieht die Verwaltungsvorschrift VV-Artenschutz (u.a. Kap. 2.2.4) vor, dass bei etwaiger fehlender Zielerreichung ergänzende Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen. Insofern kommt der Vorhabenträger aus der Verpflichtung nicht heraus und muss solange nachbessern, bis sich der Erfolg einstellt bzw. bis nachgewiesen wurde, dass ein Nicht-Annehmen durch die Zielart nicht an den ergriffenen CEF-/Korrektur-Maßnahmen lag. Ein "Sprung" nach Stufe III (ins Ausnahmeverfahren) ist somit im Artenschutz-Rechtssystem nach Einschätzung der UNB nicht vorgesehen.


zu TOP 3.3
Verwendung von Ersatzgeldern

Frau Vennefrohne (60/2) stellte den o.g. TOP anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. In diesem Rahmen stellte sich Frau Vennefrohne als neue Teamleitung des Teams 60/2-1 und stellv. Bereichsleiterin des Bereiches 60/2 vor. Des Weiteren stellte sich Frau Kolecki (60/2-1) vor, die seit dem 01.07.2019 für das Ausgleichs- und Ersatzmanagement im Umweltamt zuständig ist.

Auf Nachfrage erklärte Frau Vennefrohne, dass ein Grundproblem bei der Verwendung von Ersatzgeldern sei, geeignete Flächen zu finden. Es müssen unbeplante Flächen, also ohne Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Landschaftsplänen, sein. Außerdem müssen sich auf diesen Flächen neue, der Zweckbindung entsprechende Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege realisieren lassen und das Umweltamt muss über die Flächen verfügen bzw. die dauerhafte Erhaltung absichern können.
Die vorgestellte Maßnahme Wildobstwiese Lindenhorst ist die einzige größere Maßnahme mit einem Betrag von ca. 50.000 Euro in diesem Jahr. Eine weitere Maßnahme, die in 2019 finanziert wurde, ist die Anreicherung einer Grünlandfläche mit einer Saatgutmischung. Der Beirat wird hiermit über die Verwendung der Ersatzgelder informiert. Dieses kann zukünftig weiter in Form eines Berichtes in der Beiratssitzung geschehen. Perspektivisch soll ein Ersatzgeldverzeichnis im Internet veröffentlicht werden.

Hinsichtlich der Möglichkeit, Ersatzgelder auch für die Pflege aller bereits bestehenden Streuobstwiesen zu verwenden, erläuterte Frau Vennefrohne, dass dieses auf Grund der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich sei. Pflegemaßnahmen können lediglich aus den nicht flächen-, plan- oder maßnahmengebundenen A+E-Mitteln, also den Beträgen aus Baudispensverträgen, finanziert werden. Die Betreuung dieser neuen Wildobstwiese ist durch die Ausschreibung bis 2023 professionell gesichert. Danach werde auch diese Wildobstwiese in die Betreuung durch das Umweltamt übernommen. Hier hoffe man zukünftig hinsichtlich der Pflege besser aufgestellt zu sein.

Bezüglich einer Eingabe von Herrn Westermann, dass ein Landwirt die am Rande seiner von der Stadt gepachteten Wirtschaftsfläche aufgestellten Bienenkästen wieder entfernt haben wollte, erklärte Frau Vennefrohne, dass interessierte Imker zunächst an den Flächeneigentümer, hier die Abteilung Untere Naturschutzbehörde, Umwelt- und Landschaftsplanung, herantreten müssen. Eine Mitarbeiterin prüfe diese Anträge, u.a. ob sich die Aufstellung mit der bisherigen Nutzung vertragen würde und ob die Aufstellung hinsichtlich der Beziehung Honigbiene zu den vorkommenden Wildbestäubern (Wildbiene, Käfer, Schmetterlinge etc.) naturschutzfachlich verträglich sei. Sofern keine Kriterien dagegensprechen, werden dann Verträge mit den Imkern geschlossen, die auf Flächen des Umweltamtes Bienenkästen aufstellen möchten. Auch der Pächter oder sonstige Nutzer der Flächen müssen vor Aufstellung von Bienenkästen angesprochen werden. Dies kann nicht eigenmächtig geschehen.


zu TOP 3.4
Naturlehrpfad Hohenbuschei

Herr Holtermann (Dr. Gustav Bauckloh Stiftung) und Frau Seidel (Hohenbuschei GmbH & Co KG) berichteten anhand eines Planes über das o.g. Projekt. Laut Herrn Holtermann wird die Bauckloh-Stiftung die Finanzierung des Projektes übernehmen. Bei diesem Projekt sollen die Informationen in 6 Spieleinrichtungen vermittelt werden. Diese erklärten zu dem jeweiligen Standort Dinge, die sich dort befinden. Beim Insektenhotel würde man z.B. die Länge verschiedener Tiere darstellen oder Fußabdrücke der Tiere, die dort vorkommen. An den Schießständen, was vorher historisch dort war und wie man dort die Fledermäuse begünstigt habe. Es würde ein Ein- und Ausgangsschild mit Informationen zur Historie des Bereiches des Naturlehrpfades geben. Diese Wege führen zum Teil durch das Naturschutzgebiet und sind durchgängig schon vorhanden und werden genutzt. Laut Herrn Holtermann habe die Bauckloh-Stiftung ebenfalls den Naturlehrpfad Alte Körne mit unterstützt. In diesem Zusammenhang hätte die Bauckloh-Stiftung Interesse daran, auch den Naturlehrpfad Hohenbuschei zu fördern, da er im Zusammenhang mit diesem gut angenommenen Naturlehrpfad Alte Körne stünde. Der Heimatverein Kurl-Husen konnte als Träger hinzugewonnen werden, der in jeder Woche Begehungen durchführen würde, so dass etwaige Schäden ausgebessert werden würden. Die Sachkosten hierfür trägt auch zukünftig die Bauckloh Stiftung. Die Arbeitskosten übernimmt der Heimatverein. Somit stünde der Pfad weiter unter einer Obhut und könne dann auch auf Dauer in vernünftigem Maße genutzt werden.

Frau Vennefrohne (60/2) erklärte, dass es bereits im September einen Termin mit Frau Seidel und dem Amtsleiter gegeben habe, in dem eine grundsätzliche Zustimmung des Umweltamtes signalisiert wurde. Jedoch gebe es noch Anforderungen, die geklärt werden müssten, bevor seitens des Umweltamtes eine Zustimmung erteilt und eine Befreiung in Aussicht gestellt werden könne.
Mit den Spielstationen sind kleine Eingriffe in Natur und Landschaft, wie für Fallschutz, für kleine Fundamente, für eine zu planierende Vegetationsfläche von 200 m² mit Schotter und für einen Bereich mit Natursteinpflaster, etc. im Naturschutzgebiet verbunden. Da solche Maßnahmen in Naturschutzgebieten nicht zulässig seien, müsse die untere Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes mit Zustimmung des Beirates erteilen. Diesbezüglich würde nun ein Meinungsbild des Beirates abgefragt werden. Des Weiteren erläuterte Frau Vennefrohne, dass man sich auf einem ehemaligen militärischen Gebiet befände. Vor einer solchen Errichtung eines Naturlehrpfades müssen Risiken durch Kampfmittel, insbesondere Vorkommen von Kleinmunition an den Spielstationen ausgeschlossen werden. Hier stelle sich die Frage, wer diese Untersuchungen durchführe und finanziere. Ein weiterer Punkt wäre, dass durch die Berücksichtigung von Fallschutz und Verbauung von Felsquadern an den Spielbereichen ein sachkundiger und leistungsfähiger Träger benötigt werde. Hierfür gebe es eine zu beachtende besondere DIN-Norm (DIN EN 1176) für Spielgeräte. Sofern diese Elemente in diesem Spielpfad verbleiben, wäre eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, Inspektion und Wartung dieser Bereiche erforderlich und müsste garantiert werden. Eine solche Prüfung kann das Umweltamt nicht leisten. Fraglich ist nun, ob hier der Heimatverein Husen-Kurl jemanden hinzuziehen könne oder ob ein anderer städtischer Bereich wie die Jugend-, Sport- oder die Tiefbauverwaltung diese Aufgabe übernehmen könne. Frau Vennefrohne empfiehlt in folgender Reihenfolge vorzugehen:
1. Prüfung auf Vorkommen von militärischen Hinterlassenschaften
2. Klärung, welcher Träger die sicherheitstechnische Prüfung der o.g. Spielgeräte übernimmt oder Prüfung, ob auf diese Elemente verzichtet werden könne
3. Nach Abklärung der beiden o.g. Punkte erfolgt die Durchführung der behördlichen Eingriffsbewertung und die Zustimmung des Beirates.
Ergänzend merkte Herr Heimel an, dass mehr Besucherströme auch zu dem Schießstand gelangen würden. Hier wären am Ende der Schießanlage erhebliche bauliche Mängel entdeckt worden, so dass die Stadt Dortmund gebeten würde, hier eine Sicherung vorzunehmen.

Herr Schreurs empfahl hinsichtlich der Sicherheitsproblematik bezüglich der Spieleinrichtung, dass man versuchen solle, keine Pflaster- und Schottersteine einzubauen, sondern auf andere ungefährliche Materialien auszuweichen.

Dr. Otterbein sieht in dem Lehrpfad eine erlebnispädagogische Aufwertung des Naturschutzgebietes, sofern dieser über den Bereich der Panzerstraße verläuft, welcher nicht zu den Kernbereichen des Naturschutzgebietes Buschei gehöre. Auch ginge er davon aus, dass es hier keine umfangreichen Besucherströme geben werde. Seine Bedenken hinsichtlich des Auftretens von Vandalismus und Vermüllung wurden durch Herrn Holtermann und der Betreuung durch den Heimatverein Husen-Kurl aufgelöst. Er sehe hinsichtlich der Zustimmung des Beirates zu einer Befreiung keine Bedenken.

Herr Stangl, der den Naturlehrpfad Alte Körne begleitet, erklärte, dass man mit Rat für den neuen Naturlehrpfad Hohenbuschei zur Seite stehen würde.

Frau Seidel ergänzte letztlich, dass hinsichtlich der Kampfmitteluntersuchungen entsprechende weitere Schritte eingeleitet wurden und diese vor einer Übergabe des Weges auch übernommen werden. Herr Holtermann erklärte aus Sicht der Bauckloh-Stiftung, dass er, sofern der Beirat eine Zustimmung signalisiere, gern eine Aufstellung der Punkte der Verwaltung hätte, die noch abzuarbeiten wären. [Anmerkung: Dies erfolgte zwischenzeitlich mit Schreiben vom 9.12.2019.] Sofern die Bauckloh-Stiftung diese nicht erfüllen könne, könne man das Projekt nicht übernehmen.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde stimmt einer möglichen Befreiung der unteren Naturschutzbehörde für den Naturlehrpfad Hohenbuschei zu. Insgesamt wird der Naturlehrpfad mit seinen erlebnispädagogischen Elementen als eine Aufwertung des Naturschutzgebietes gesehen und dient auch weiter der Besucherlenkung.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Zustellung der Gremienpost
Hinsichtlich des Beirates wurde kritisiert, dass wiederholt Pakete in völlig desolatem Zustand bei den Beiratsmitgliedern angekommen wären. Auch verspätete Zustellungen wären häufig vorgekommen. Der Beirat bat um Mitteilung an die Poststelle.

Beteiligung des Beirates in B-Planverfahren
Kritisiert wurde von Herrn Schreurs, dass der Beirat in Planverfahren gehäuft erst nach den beschlussfassenden Ratssitzungen beteiligt werde, so dass die Anregungen des Beirates hier keine Verwendung mehr finden würden bzw. der Beirat nicht mehr reagieren könne. Hier müsse man entsprechend mehr Beiratssitzungen pro Jahr abhalten, da die Abstände zwischen den Sitzungen zu lang wären. Herr Dr.Otterbein erklärte hierzu, dass dieses nur möglich sei, wenn die personellen Kapazitäten in der Verwaltung für die Sitzungen aufgestockt würden.
Auch die Reservierung der Sitzungsräume müsse zeitig geschehen. Eine Aufstockung der Sitzungsanzahl wäre daher frühestens für die nächste Legislaturperiode möglich.

Frau Viets (60/2) bestätigte, dass sofern eine personelle Aufstockung nicht erfolgen würde, die personellen Kapazitäten eine Erhöhung der Anzahl der Beiratssitzungen hier nicht erlaube. Auch würde das Rathaus umgebaut werden und so wären zudem die räumlichen Kapazitäten begrenzt. Des Weiteren gebe es nach erster Prüfung der Rechtslage keine gesetzliche Grundlage, die fordere, den Beirat in Bebauungsplanverfahren zu einem frühzeitigen Stadium zu beteiligen. Ansprechpartner für den Beirat wäre die untere Naturschutzbehörde. Die Berichterstattung durch das Planungsamt in frühen Verfahrensschritten ist gesetzlich nicht verpflichtend. Auch wäre es hier aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde wünschenswert, dass - sofern eine Berichterstattung erfolgt - Anregungen aus dem Beirat gemacht und nicht nur Fragen gestellt würden.
Weiterhin würden die Termine der Sitzungen so gewählt, dass diese in der Regel 2 Wochen vor dem AUSW stattfinden sollten, da die Verwaltung die Empfehlungen an den AUSW weitergeben muss. Hier wären entsprechende Fristen einzuhalten.

Hinsichtlich der Beteiligung des Beirates sieht Herr Münch (Ratsmitglied) dies vor allem als Aufgabe des Planungsamtes. Sofern ein politischer Wille für die Beteiligung des Beirates im Verfahren vorhanden wäre, müsse dieser entsprechend, ohne Abhängigkeit von Sitzungsanzahl oder Gesetzeslage, beteiligt werden.

Modell-Segelflugplatz ASC Condor an der Eichwaldstraße
Herr Veen (60/2) teilte mit, dass die UNB vor zwei Jahren eine Befreiung zur Nutzung mit Modell-Segelflugbetrieb erteilt hatte. Im Beirat wurde derzeit vereinbart, dass nach ca. einem Jahr nochmal eine Überprüfung stattfinden soll, ob ggf. nachteilige Entwicklungen in der Landschaft oder für den Artenschutz entstanden sind. Herr Veen bat um Anregungen in den nächsten zwei Wochen zu dieser Fläche. Bereits eingebunden wurden sowohl Herr Dr. Otterbein, Herr Dr. Kretzschmar als Vogelexperte und Herr Naujoks als Jäger/Naturschutzwächter wegen eventueller Rehwildproblematik. Weitere Anregungen könne man für die weitere Zulassung des Modell-Flugplatzes verwenden.




Dr. Otterbein Viets Scheffel-Seeler Stangl
Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführung Mitzeichnender


Hinweis
Die Anlagen zu dieser Niederschrift wurden bereits mit dem Papierversand zur 29. öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 verschickt.