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Niederschrift

über die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 23.06.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
d) Gäste
Herr Dr. HeuserDr. Heuser AG


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.05.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.0 Zwischenbilanz dortmund-project
- mündliche Berichterstattung -

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Städtische Verordnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02237-05)

2.1.2 Bibliotheken der Stadt Dortmund
hier: Begründung von Mitgliedschaften für die Stadt- und Landesbibliothek, das Institut für Zeitungsforschung und das Fritz-Hüser-Institut
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02243-05)

2.1.3 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Landesmitteln
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds;
Mittelvergabe 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02438-05)

2.1.4 Mitgliedschaft in Vereinen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02228-05)

2.1.5 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum
I. Quartal 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02445-05)

2.1.6 Mitgliedschaft im eingetragenen Verein Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02440-05)

2.2 Finanzen

2.2.1 Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000 - 2005
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02343-05)

2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02215-05)

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 -Huckarder Bruch- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02000-05)

3.2 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01945-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-05)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau „Jugendtreff Stollenpark“ (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)

3.5 Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02010-05)

3.6 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 -östlich Zum Holz-
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02254-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02190-05)

3.8 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)

3.9 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02164-05)

3.10 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02268-05)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02250-05)

3.12 Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02144-05)

3.13 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02361-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02161-05)

4.2 Neufassung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02306-05)

4.3 Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02400-05)

4.4 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02181-05)

4.5 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-05)

4.6 dortmund-project;
Jahresbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02207-05)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01970-05)

6.2 Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02286-05)

6.3 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02293-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Walter Stiene, Ehrenvor-sitzender des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02168-05)

7.2 Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02012-05)

7.3 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschafts-
jahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02141-05)

7.4 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2005/2006 für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02296-05)

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

9.1 Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02235-05)

9.2 Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02323-05)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02042-05)

10.2 - Ergebnis der Jahresrechnung 2004 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2004 und Übertragung von Ermächti-gungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01720-05)

10.3 Jahresabschluss 2004 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02393-05)

10.4 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“, hier: Jahresabschluss 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02353-05)

10.5 Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02221-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)

11.2 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 02.10.2005 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 06.11.2005 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-05)

11.3 Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01921-05)

12. Anfragen
- keine Anfragen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 10.3 erfolgte unter Leitung von Bm’in Jörder.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.7 Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz in städtischen Gebäuden

2.2.2 Finanzstatusbericht für das erste Quartal 2005

7.5 Gemeinsame Bewerbung im Wettbewerb „Stadt der Wissenschaft“ für das Jahr 2007
- Sachstand -

9.3 Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW
- Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung offener Jugendarbeit in Dortmund e. V. und dem Jugendring

10.6 Entsorgung Dortmund GmbH
hier: Gründung einer Inhouse-Gesellschaft

10.7 Technologiezentrum Dortmund GmbH: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.10 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.05.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.05.2005.

zu TOP 2.0
Zwischenbilanz dortmund-project
- mündliche Berichterstattung -

Dr. Heuser gab einen ausführlichen Bericht über fünf Jahre dortmund-project. Die Vortragsunterlagen wurden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt.

Anschließend beantworteten Dr. Heuser und Herr Mager Fragen der Ausschussmitglieder.

Es bestand Einvernehmen, dass die Zwischenbilanz des dortmund-projectes ausführlich im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung diskutiert werden soll.

In seiner Schlussbemerkung kündigte OB Dr. Langemeyer an, die Verwaltung werde aus dem Bericht Konsequenzen ziehen und die entsprechenden Einzelvorlagen den Gremien zur Entscheidung vorlegen.

Die heutige Debatte sei von großer Bedeutung gewesen, insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation. Diese habe sich – bezogen auf die Stadt Dortmund – erheblich verbessert. Das „neue Dortmund“ stelle sich nach fünf Jahren anders da, als man es damals erwarten konnte. Man könne feststellen, dass das Kompetenzfeld Mikrosystemtechnik als überregional identifiziert werde.

Zu der Kommunikation der Zieldaten nehme er den Hinweis von Dr. Heuser auf, künftig anstelle der absoluten Zahl von 70.000 Arbeitsplätzen von Lückenschluss bei den Erwerbstätigen zu sprechen. Damit seien sowohl die Selbständigen als auch die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig Beschäftigten zu verstehen.

Die Zahlen, die Dr. Heuser in seinem Vortrag genannt habe, seien Annahmen und Möglichkeiten. Bei den aufgezeigten Zielen handele es sich nicht um Zusagen, die eingeklagt werden können. Ziele seien aber erforderlich als Anstoß zum Handeln.

Das dortmund-project sei sinnvoll, weil es Chancen eröffne, die genutzt werden könnten. Die Methode, die das Projekt seit fünf Jahren angewandt habe, sei richtig gewesen und lasse sich auch auf andere Felder übertragen.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Städtische Verordnungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02237-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.05.2005 vor:

Das Ortsrecht von Städten und Gemeinden setzt sich u.a. aus Satzungen und Verordnungen zusammen. Sie regeln das örtliche Miteinander. Aufgrund der Vielzahl zu regelnder Lebenssachverhalte sowie der involvierten Stadtämter ist es schwierig, einen abschließenden Überblick über alle in der Stadt Dortmund
rechtsgültigen Regelungen „aus einer Hand“ zu erlangen.
Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang daher gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche rechtsgültigen Verordnungen und Satzungen – außer Bebauungsplänen und Haushaltssatzungen – existieren in Dortmund? Die Beantwortung bitten wir im Wege einer Einzelauflistung vorzunehmen.

2. Wo werden diese – bezogen auf jede einzelne Regelung – innerhalb der Stadtverwaltung vorgehalten?

Die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung vom 06. Juni 2005 lag den Mitgliedern des
Haupt- und Finanzausschusses ebenfalls vor.

zu TOP 2.1.2
Bibliotheken der Stadt Dortmund
hier: Begründung von Mitgliedschaften für die Stadt- und Landesbibliothek, das Institut für Zeitungsforschung und das Fritz-Hüser-Institut
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02243-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Bibliotheken, folgende Mitgliedschaften zu beantragen und einzugehen:

- die Stadt- und Landesbibliothek, beim Artothekenverband Deutschland e. V. und beim Artothekenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- das Institut für Zeitungsforschung, beim Wissenschaftsforum Ruhr e. V.
- das Fritz-Hüser-Institut beim Wissenschaftsforum Ruhr e. V., bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftsinstitutionen Dortmund e. V. windo und bei Working-Class Studies Association, (Youngstown State University, Youngstown, Ohio USA)

zu TOP 2.1.3
Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
- aus Landesmitteln
- aus Mitteln des Solidaritätsfonds;
Mittelvergabe 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02438-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Auf Empfehlung des Ältestenrates fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

1. Der Solidaritätsfonds in Höhe von 7.315 € wird an das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don übergeben.

2. Der Evangelische Kirchenkreis Mitte-Nordost erhält für seine bestehende Partnerschaft mit einer methodistischen Kirche in Sri Lanka zur Bekämpfung der Not in den Flutgebieten Südostasiens 10.000 €.

3. Das Informationszentrum Dritte Welt e.V. erhält 20.000 € als Sachfinanzierung zur Sicherung und Fortsetzung der bisherigen Arbeit.

4. Der Dortmunder Agendaverein e.V. erhält 3.000 € für seine Arbeit im Rahmen des Lokalen Agenda-21-Prozesses.

5. Die Dortmunder Weltgruppenkoordination erhält 5.000 € zur Fortsetzung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Titel „Hauptstadt des Fairen Handels“, der Dortmund im September 2003 verliehen wurde.

6. Die restlichen 23.631 € erhält die Dortmunder Weltgruppenkoordination zwecks
eigenständiger Verteilung in Hinblick auf die übrigen Anträge.

zu TOP 2.1.4
Mitgliedschaft in Vereinen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02228-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für die Städtische Immobilienwirtschaft vor:

Herr Berndsen schlägt vor, freiwillige Mitgliedschaften grundsätzlich zeitlich zu begrenzen. Im konkreten Fall sei nach jeweils drei Jahren über den Fortbestand der Mitgliedschaft zu befinden.

Beschluss:
Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für die Städtische Immobilienwirtschaft einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

Die Städtische Immobilienwirtschaft tritt dem Verein „forum Vergabe e.V.“ bei. Nach jeweils drei Jahren ist über den Fortbestand der Mitgliedschaft zu befinden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 2.1.5
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02445-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2005 zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.6
Mitgliedschaft im eingetragenen Verein Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02440-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund wird Mitglied des eingetragenen Vereins Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“.

zu TOP 2.1.7
Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz in städtischen Gebäuden (Energiesparfond)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02456-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in dieser Vorlage dargestellten Baumaßnahmen zur Energieeinsparung.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2000 - 2005
(Drucksache Nr.: 02343-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 07.06.2005 vor:

Die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss erbittet zu o.g. Sitzung eine ausführliche schriftliche Stellungnahme über alle landesseitig finanzierten oder kofinanzierten Projekte. Aufgeschlüsselt werden sollen die Projekte, für die Zusagen vorliegen bzw. Förderbescheide bereits ergangen sind und für die Fördermittel beantragt worden sind. Dabei soll differenziert werden nach laufenden bzw. abgeschlossenen Maßnahmen.

Konkret bitten wir um Auskunft über:

Ø Projektname
Ø Förderndes Ministerium
Ø Fördermittelhöhe
Ø Förderzeitraum
Ø Prozentualer Anteil der Landesförderung
Ø Haushaltsmäßige Veranschlagungen und Auswirkungen

OB Dr. Langemeyer sagte zu, dass die Verwaltung die gewünschte Auflistung in der September-Sitzung des Ausschusses vorlegen werde.

zu TOP 2.2.2
Finanzstatusbericht für das erste Quartal 2005

StK Pehlke berichtete über die Entwicklung des städt. Haushaltes bis zum 31.05.2005.

Die im Rahmen seines Vortrages gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02215-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht zur Kenntnis.

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 - Huckarder Bruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02000-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt sowie der unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1.)

II. beschließt den Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 19.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.2
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01945-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Durchführung der Ortskerngestaltung Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.226.000,00 € zu beschließen. Die Finanzierung im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61_130 0202 5002 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2005 30.000 €
HJ 2006 150.000 €
HJ 2007 1.100.000 €
HJ 2008 946.000 €

Zur Optimierung des Konzeptes sollen aufgrund eines einstimmig beschlossenen Antrages der 4 Fraktionen in der Bezirksvertretung Aplerbeck die folgenden Änderungen eingeplant bzw. durchgeführt werden:

1. Die Beleuchtung mit einem neuen Laternenmodell (inkl. Steckdose) soll über die Einmündung der Schüruferstraße hinaus bis zur Eisenbahnbrücke an der Wittbräucker Str. fortgeführt werden.
2. Die Beleuchtung der Hauptachse Köln-Berliner-/Aplerbecker Marktplatz/Wittbräucker Straße soll auch in der Strickerstr. (Einfahrt zwischen Zeemann und Edeka) bis zur Emscher mit dem gleichen Laternenmodell fortgeführt werden.
3. Die Option einer Fortführung der Pflasterung der Gehwege bis zur Eisenbahnbrücke Wittbräucker Str. soll von der Verwaltung durchgeplant werden:
Zur Finanzierung der Maßnahme bietet sich folgender Ablauf an:

a) Die Maßnahme entspricht dem Wunsch der Aplerbecker Werbegemeinschaft, der an
die BV Aplerbeck herangetragen wurde. Die Verwaltung wird gebeten, die
Anwohnern in dem entsprechenden Teilstück zu befragen, ob sie bereits sind, die
entstehenden Mehrkosten im Rahmen einer Anliegerbeteiligung zu tragen, da die zur
zeit vorliegende Pflasterung der Gehwege erst in der letzten Zeit erstellt wurde.
b) In jedem Fall wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für eine Fortsetzung der
Pflasterung kurzfristig mitzuteilen, da die BV die Möglichkeit einer Übernahme der
Kosten aus eigenen Mitteln des Jahres 2006 prüfen möchte.
4. Die Hauptfahrstrasse soll in einem hochwertigen Asphalt in Anlehnung an die Ausstattung des Hansaplatzes (ehemaliger Schienenbereich) ausgeführt werden.
5. Die Möblierung (Bänke, Papierkörbe, Aschenbecher, pp) soll zu einem späteren Zeitpunkt im Detail beschlossen werden. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf, in der Septembersitzung der BV die in Frage kommenden Modelle vorzustellen, um eine Entscheidung hierüber zu ermöglichen. Die genauen Standorte für die Möblierung sollen von der BV bestimmt werden.
6. Die Bushaltestellen sollen grundsätzlich entsprechend der Planung erstellt werden. Die Rückwände der auf der östlichen Seite gelegenen Bushaltestellen sollen in einem Verhältnis 2/3 (offen) zu 1/3 (geschlossen) nach hinten offen gestaltet werden, wobei die geschlossenen Bestandteile an den jeweiligen Ecken installiert werden sollen. Die BV bittet die Verwaltung zusätzlich, die Kosten für die Erstellung der Haltestellen mit einer transparenten Dachkonstruktion kurzfristig bekannt zu geben. Die BV möchte die Ausstattung der Haltestellen mit diesem Zusatz nach Bekanntgabe der Kosten prüfen und möglicherweise beschließen.
7. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf , die Stützmauer am Marsbruchplatz so niedrig wie möglich zu halten. Die Mauer soll nicht über das Oberflächeniveau des Marsbruchplatzes hinausgehen. Die Absturzsicherung soll durch ein Edelstahlgitter passend zu der ebenfalls in Edelstahl geplanten Möblierung ausgeführt werden.
8. Die Schaukästen am Marsbruchplatz sollen bezüglich der grundsätzlichen Anlage und Ausführung/Anzahl, Vergabe und Kostenaufteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant werden.
9. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf, eine Betonung des unterirdischen Emscherverlaufs im Bereich des Aplerbecker Marktplatzes durch Leuchtelemente zu durchplanen, um das Gestaltungsmodell des Kreuzungsbereiches von 2 Achsen der Fa. Pesch & Partner klarer herauszustellen.
Vor konkreter Beschlussfassung wird um eine kurzfristige Bekanntgabe der entsprechenden Kosten gebeten. Vorstellbar sind hier Leuchtsteine nach dem Beispiel des Vorplatzes Amtshaus.
10. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, im Bereich des Aplerbecker Marktplatzes einen überdachten Dauermarktstand, z. B. für einen Obststand einzuplanen.
Durch diese Maßnahme würde ein Gegenpol zu den Geschäften auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschaffen und der Bereich des Marktplatzes aufgewertet.
11. Die BV Aplerbeck bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit durch Baumtore die Eingangssituation in den Ortskern von Süden her so gestaltet werden kann, dass der Charakter des neugestalteten Bereichs hervorgehoben wird.

Es wird gebeten, die Änderungen in allen Punkte umzusetzen, in denen nicht erst eine Kostenermittlung erbeten wurde.

Außerdem bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck die Verwaltung nach den Sommerferien im September 2005 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zu beschließen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n -westlich Evinger Straße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entschei-dung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02194-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, der unter Ziffer 5 zitierten Stellungnahme aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 1 für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich als Satzung,

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n die modifizierte
Begründung vom 02.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau „Jugendtreff Stollenpark“ (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02044-05)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Herr Architekt Redenz das Baukonzept und die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses.

Herr Landskröner vom Jugendamt weist darauf hin, dass die Innenausstattung des Gebäudes nicht vom Jugendamt finanziert wird. Entsprechende Kosten müssten über geeignete Sponsoren gedeckt werden.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fasst die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen, gemäß dem im Rat der Stadt beschlossenen Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushalt 2005 die Verwaltungsvorlage um eine Darstellung zum Einsatz regenerativer Energien zu ergänzen und gegebenenfalls eine Ablehnung einer entsprechenden Investition zu begründen.

Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die Eignung der Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen. Ist trotz der grundsätzlichen Eignung der Flächen keine Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, sind die Standorte in den Dächerpool aufzunehmen und die Planungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen für eine nachträgliche Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Dieser Beschluss wird gegen drei Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der DVU mehrheitlich gefasst. Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Jugendtreffs Stollenpark mit Kosten in Höhe von 750.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2005 300.000,00 Euro
HJ 2006 450.000,00 Euro

Dieser Beschluss wird bei Stimmenthaltung der DVU mehrheitlich gefasst.

Ferner lag dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig unter Einbeziehung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 15.06.05 dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen (die CDU-Fraktion trug den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht mit):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Jugendtreffs Stollenpark mit Kosten in Höhe von 750.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2005 300.000,00 Euro
HJ 2006 450.000,00 Euro

Darüber hinaus lag dem Haupt- und Finanzausschuss eine Stellungnahme der Verwaltung vor, in der es u. a. heißt:

Gem. dem vom Rat der Stadt am 06.05.1993 beschlossenen „Gestattungs- und Wärmelieferungsvertrag“ ist der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen in städtischen Gebäuden zwischen der Stadt Dortmund und der DEW verbindlich vereinbart. So ist auch die Wärmeerzeugung für den Jugendtreff Stollenpark vertraglich mit der DEW geregelt. Der Einsatz regenerativer Energien wurde geprüft. Nach Auskunft der DEW ist eine Versorgung mit Gas-/Brennwerttechnik vorgesehen, die möglicherweise mit Wärmerückgewinnung an der Lüftungsanlage des geplanten Saals gekoppelt werden kann.

Eine Photovoltaikanlage ist nicht vorgesehen. Die technischen Voraussetzungen zur nachträglichen Installation einer Photovoltaikanlage liegen zwar vor, allerdings kommt die Realisierung auf Grund der derzeitigen Grundstückssituation (Nord-/Südausrichtung, Gebäudehöhe, Nachbarschaftsbebauung, Baumbestand u. a. m.) nicht in Betracht.

Daher wird gebeten, von einer Ergänzung der vorgeschlagenen Beschlussfassung abzusehen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02010-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den unter Ziffer 1a) der Beschlussvorlage beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 210n aufzuheben und den unter Ziffer 1b) beschriebenen Änderungsbereich (Änderung Nr. 1) mit dem durch Beschluss des AUSW vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. der teilweisen Aufhebung und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 25.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.6
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -;
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02254-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

Den Bebauungsplan Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – (ehemalige Brotfabrik Peine) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgen-dortmund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02190-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortkern Lütgendortmund – um eine ca. 10 m breite Fläche nach Westen, bis zur Ostseite des Gebäudes Westricher Straße 9 a, zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt,

- die Stellungnahme unter Punkt 15.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

- die Stellungnahme unter Punkt 15.2 dieser Vorlage und die unter Punkt 16 dieser
Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-
Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie
die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 22.10.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 15.2 und 16.1 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2005 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.8
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Frau Rm Reuter bittet darum, die Forderungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 08.06.2005 in die Empfehlung des Ausschusses aufzunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgendem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus seiner Sitzung am 08.06.2005:

„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung um Berücksichtigung der Beiratsstellungnahme zum Pflegekonzept Fredenbaumpark vom 15.9.2004, die er gemeinsam mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. und mit Unterstützung des Umweltamtes beschlossen hat.

Er bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung ein Konzept für die Umwandlung der wenig begangenen asphaltierten Nebenwege des Parks in schmalere Wege mit wassergebundener Decke vorzulegen.

Neue Wegeverbindungen – wie östlich des geplanten Jugendspielplatzes vorgesehen – sollten nur bei gleichzeitigem Rückbau anderer Wege realisiert werden. Bei der Einrichtung zusätzlicher Infrastruktur ist der bestehende Baumbestand zu schonen.

Ferner sollten folgende in der Beiratsstellungnahme vom 15.9.2004 enthaltene Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden:

· Anpflanzung von standortgerechten Bäumen (Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche) in der Sichtachse zwischen westlichem Teich und Wiese vor dem großen Teich.
· Verzicht auf die regelmäßige Mahd eines 3 bis 4 Meter breiten Streifens entlang des Nordufers des westlichen Teiches sowie Anpflanzung einer Hecke zum Schutz des wertvollen Röhrichtbestandes. Verwendung von standortgerechten und undurchdringlichen Gehölzen wie Schlehen (Prunus spinosa)
· Entfernung der Uferbefestigung am Ostufer des großen Teiches und Schaffung eines natürlichen Röhrichtgürtels
· Schließung des Tores zum Gelände der AWO-Behindertenwerkstätte im Norden, um die Trampelpfade zu unterbinden
· Schließung der Trampelpfade zum Dortmund-Ems-Kanal durch sinnvolle Maßnahmen.“

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 1. Bauabschnitt im Fredenbaumpark, insbesondere den Umbau des Kleinkinderspielplatzes, des Jugendspielplatzes und die Herstellung der Laufstrecke mit Ausgaben in Höhe von 557.200,00 Euro. Der Betrag ist bei der Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 geplant und verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2005 175.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 382.200,00 Euro

Der Rat beauftragt die Verwaltung Regelungen zur Nutzung der Kanaluferpromenade und des Aalbachweges zu treffen und den nächsten Bauabschnitt zur Gesamtmaßnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ferner lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Herr Gerlmeier-Lindemann gibt sein generelles Bedauern zu Protokoll, dass die Verbauung von Holzmaterialien zu wenig berücksichtigt worden sei.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird folgender Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord regt an, dass bestehende Spielgeräte, die funktionstüchtig sind, in das Planungskonzept für die Spielplätze im Fredenbaum eingebunden werden.

Dieser Beschluss wird mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen und bei Stimmenthaltung der übrigen BV-Mitglieder gefasst. Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 1. Bauabschnitt im Fredenbaumpark, insbesondere den Umbau des Kleinkinderspielplatzes, des Jugendspielplatzes und die Herstellung der Laufstrecke mit Ausgaben in Höhe von 557.200,00 Euro. Der Betrag ist bei der Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 geplant und verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2005 175.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 382.200,00 Euro

Der Rat beauftragt die Verwaltung Regelungen zur Nutzung der Kanaluferpromenade und des Aalbachweges zu treffen und den nächsten Bauabschnitt zur Gesamtmaßnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses noch folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss folgte dem Vorschlag von Herrn Frebel, den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wie folgt zu modifizieren:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord regt an, dass bestehende Spielgeräte, die funktionstüchtig sind, in das Planungskonzept für die Spielplätze Fredenbaum eingebunden werden oder an einer anderen geeigneten Stelle einzusetzen.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.06.2005 sowie des modifizierten Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 15.06.2005 dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 1. Bauabschnitt im Fredenbaumpark, insbesondere den Umbau des Kleinkinderspielplatzes, des Jugendspielplatzes und die Herstellung der Laufstrecke mit Ausgaben in Höhe von 557.200,00 Euro. Der Betrag ist bei der Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 geplant und verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2005 175.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 382.200,00 Euro

Der Rat beauftragt die Verwaltung Regelungen zur Nutzung der Kanaluferpromenade und des Aalbachweges zu treffen und den nächsten Bauabschnitt zur Gesamtmaßnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.

zu TOP 3.9
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02164-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2004 die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 104.400,00 € brutto beschlossen.

Die Finanzierung sollte aus der Teilfinanzrechnung 2005 des Amtes 61 unter „nicht ergebnis-wirksamen Einzahlungen/Auszahlungen“ erfolgen.
Entgegen der bisherigen Vorgaben hat das Ministerium nunmehr mitgeteilt, dass der Eigenan-teil durch die Stadt Dortmund zu tragen ist.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Eigenanteils für die Erstellung des WWRP i. H. v. maximal 20.900 EURO.

zu TOP 3.10
Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02268-05)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgen-dortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02250-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 16.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.05.2005 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.12
Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02144-05)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen fasst die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen, gemäß dem im Rat der Stadt beschlossenen Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushalt 2005 die Verwaltungsvorlage um eine Darstellung zum Einsatz regenerativer Energien zu ergänzen und gegebenenfalls eine Ablehnung einer entsprechenden Investition zu begründen.

Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die Eignung der Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen. Ist trotz der grundsätzlichen Eignung der Flächen keine Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, sind die Standorte in den Dächerpool aufzunehmen und die Planungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen für eine nachträgliche Installation von Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Dieser Beschluss wird bei einer Gegenstimme und fünf Stimmenthaltungen mehrheitlich gefasst. Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Umbau und Erweiterung der ehemaligen Stadtteilbücherei Nord als Ersatz der Pavillons und zur Sicherstellung der 4-Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums, Münsterstr.122 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3.165.000 €.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

Außerdem hatte die Verwaltung folgende Beschlussergänzung vorgelegt:

Im Zuge der Baumaßnahme sind – die statische Unbedenklichkeit vorausgesetzt – für die Dachfläche der ehemaligen Stadtteilbücherei Nord die baulichen Voraussetzungen für die Installation von Solaranlagen zu schaffen.
Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.13
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02361-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02161-05)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor, der sich auch der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung angeschlossen hatte:

In seinen einleitenden Worten erklärt Herr Stüdemann, dass sich die Phoenix Halle zu einem attraktiven Veranstaltungsort über Dortmunds Grenzen hinaus entwickelt habe.

Die Sprecher aller Fraktionen treten dafür ein, die Phoenix Halle einer größeren kommerziellen Nutzung zuzuführen. Sowohl das Anwerben von Sponsoren für die Bewerbung der Flächen als auch die direkte Vermarktung für kommerzielle Drittveranstaltungen müssten möglich sein.

Sehr gern, so Herr Stüdemann, reiche er diese Anregung an seinen Kollegen Herrn Mager weiter. Für eine optimale Nutzung der Phoenix Halle müssten zunächst die Zuwegungen verbessert werden und die Abräumarbeiten weiter vorangeschritten sein.

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich dafür aus, in der weiteren Beratungsfolge gegenüber dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Phoenix Halle über ihren eigentlichen Zweck hinaus einer verstärkten kommerziellen Nutzung zuzuführen. Unter Einbeziehung dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007 in einem Gesamtumfang von bis zu 210.000,- €.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschließen.

zu TOP 4.2
Neufassung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02306-05)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

SB Drüll bat darum, dien ersten Satz der Präambel der Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung Dortmund“ wie folgt zu ändern:

„Die Wirtschaftsförderung Dortmund versteht sich als ist Dienstleister für die Dortmunder Wirtschaft.“

SB Dr. Bömer schlug vor, den § 2 Abs. 1 letzter Unterpunkt der Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung Dortmund“ wie folgt zu ergänzen:

· die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens.

Diesen Änderung der Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung Dortmund“ stimmte der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einstimmig zu.

Der Vorschlag von sB Dr. Bömer, die Wertgrenze für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze von 100.000,00 bis 300.000,00 Euro (siehe S. 9 der Gegenüberstellung Betriebssatzung alte- neue Fassung) auf 50.000,00 Euro zu senken, wurde mit Mehrheit der Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss inklusive der zuvor beschlossenen Änderungen der Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung Dortmund“zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschließen.

zu TOP 4.3
Neuorganisation der "Wirtschaftsförderung Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02400-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

SB Drüll bat darum, Punkt 1. Zielsetzung des Eigenbetriebes wie folgt zu ändern:

„Die Wirtschaftsförderung Dortmund versteht sich als ist Dienstleister für die Dortmunder Wirtschaft.“ ....

Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung einstimmig zu.

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nahm die Ergebnisse der Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ mit der vorgenannten Änderung der Anlage zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschließen.

zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02181-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat, diese zu beschließen.

2. Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
- stellt den Erfolgsplan 2005 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.590.400 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2005 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 50.000 EUR fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2005 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 (Anlagen 2.1 und 2.2),
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2005 zur Kenntnis (Anlage 3).

zu TOP 4.5
Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresgewinn in Höhe von 34.481,22 € fest und entlastet die Geschäftsleitung.
Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

zu TOP 4.6
dortmund-project;
Jahresbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02207-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Jahresbericht 2004 des dortmund-project zur Kenntnis.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01970-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 6.2
Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02286-05)

Den Mitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Der Wunsch von Herrn Knoll (Seniorenbeirat), bei der Erhebung von Daten über die Verschuldung der Dortmunder Bevölkerung ein besonderes Augenmerk auf die Situation von SeniorInnen zu richten, wird vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit geteilt.

Einstimmig nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Sozialstrukturatlasses bereits in diesem Haushaltsjahr Vorschläge für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Familien mit Kindern und zur Bekämpfung von Armut in der Folge von legalen Süchten vorzulegen.
Erste Ergebnisse mit Bennennung der jeweiligen Finanzerfordernisse sind dem Ausschuss für Soziales, Familien und Gesundheit in der Sitzung am 30.08. vorzulegen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund und die Sozialhilfeberichterstattung der letzten Jahre unter den veränderten Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) zu einem neuen erweiterten Bericht zur sozialen Lage in Dortmund fortzuentwickeln. Entsprechend der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes und des Landes NRW sollen in den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund auch Auswertungen der Einkommens- und Lohnsteuerstatistik mit aufgenommen werden.
Dem Bericht soll eine detaillierte Datensammlung in Form eines Sozialstrukturatlasses als Anhang beigefügt werden, in dem die Datenbestände auch sozialraumorientiert aufbereitet werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.

zu TOP 6.3
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02293-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2005 i. H. von 3.795.439,00 Euro Verträge über die zuwendungsfinanzierten Arbeitsfelder im Bereich Soziales und Gesundheit für die Laufzeit bis Ende 2009 mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % abzuschließen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Walter Stiene, Ehrenvorsitzender des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02168-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V., Herrn Walter Stiene, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.

zu TOP 7.2
Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02012-05)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass in der Vorlage die Bezüge der Geschäftsführung nicht angegeben seien. Man greife dabei auf eine Ausnahmeregelung des HGB zurück. Danach seien Ausnahmen zulässig, wenn man aufgrund der Angaben auf die Bezüge eines einzelnen Mitgliedes der Geschäftsleitung zurückrechnen könne.

Bei den Kulturbetrieben bestehe die Geschäftsführung aus sieben Mitgliedern. Da diese sicherlich auch unterschiedliche Bezüge erhielten, sei nicht erkennbar, dass man bei der Angabe der Gesamtsumme auf Einzelbeträge schließen könne.

Daher rege sie an, dieses im Abschluss für das Jahr 2005 anders zu handhaben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2004 unter Einbeziehung des Lageberichtes fest.

Der Jahresabschluss 2004 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 8.281,21 Euro aus.
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Somit verringert sich der Verlustvortrag auf 240.947,60 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

zu TOP 7.3
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02141-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 2004, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 40.801.208,63 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 30.220,94 EUR, und der Lagebericht 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 30.220,94 EUR wird der allgemeinen Rücklage der Sport- und Freizeitbetriebe zugeführt.

3. Die Werkleitung wird entlastet.

zu TOP 7.4
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2005/2006 für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02296-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2005/2006 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006, der sich zusammensetzt aus:

§ dem Erfolgsplan 2005/2006 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.603.700 Euro (Anlage 1)
§ dem Vermögensplan 2005/2006 in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Anlage 2)
§ der Stellenübersicht (Anlage 3)
§ der Finanzplanung (Anlage 4)
§ der Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab der Spielzeit 2005/2006 (Anlage 5)
§ dem Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
§ dem Produkt- und Leistungsplan 2005/2006 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2005/2006 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Gemeinsame Bewerbung im Wettbewerb „Stadt der Wissenschaft“ für das Jahr 2007 - Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02624-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

8. Schule
- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02235-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder im Jahr 2005 mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 460.000 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 9.2
Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02323-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit den Bausteinen Baukosten und Projektplanung in der Gesamthöhe von 511.300 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, als Voraussetzung zur Erstellung der Planung und der Baukostenermittlung einen Auftrag in Höhe von 90.000 € an ein externes Architekturbüro zu vergeben.

zu TOP 9.3
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW - Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung offener Jugendarbeit in Dortmund e. V. und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02319-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, nach §15, Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW jeweils für eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund abzuschließen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das
1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02042-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 990.065,48 Euro.

zu TOP 10.2
- Ergebnis der Jahresrechnung 2004 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2004 und Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01720-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der kameralen Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2004 Kenntnis. Über die Entlastung gemäß § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung 2004 vorgelegt hat.

Ferner nimmt der Rat der Stadt Dortmund Kenntnis von dem Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2004 in Höhe von insgesamt 71.351.285,07 € sowie die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 1.049.310,00 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2004 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.


Die Leitung der Sitzung von Bm’in Jörder übernommen.

zu TOP 10.3
Jahresabschluss 2004 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02393-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.143.655,10 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.413.075,80 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse nicht teil.


Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 10.4
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“, hier: Jahresabschluss 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02353-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2004 des Sondervermögens fest.
Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 1.862.552,98 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

zu TOP 10.5
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02221-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ fest.
Der Jahresverlust i. H. v. 2.964.902,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den Verlustvortrag auf 15.182.344,35 €.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2004 Entlastung erteilt.

zu TOP 10.6
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Inhouse-Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02467-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt folgendem Vorgehen zu:

Die Entsorgung Dortmund GmbH gründet eine Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,- €, der Anteil der Entsorgung Dortmund GmbH am Stammkapital beträgt 100%. Die Gesellschaft nimmt Aufgaben der Entsorgung und der Straßenreinigung im Auftrag der Entsorgung Dortmund GmbH wahr und erbringt andere damit zusammen hängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird allein für die Entsorgung Dortmund GmbH tätig.

zu TOP 10.7
Technologiezentrum Dortmund GmbH: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02514-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt ermächtigt seine Vertreter in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Dortmund GmbH, der Erhöhung des Stammkapitals von 1.504.200 € auf 2.200.000 € und der damit verbundenen Satzungsänderung zuzustimmen. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt aus Gesellschaftsmitteln.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.05.2005 vor, in dem er den Ausschuss darüber in Kenntnis setze, dass das Bürgerbüro folgende Bezeichnung erhalten werde:

Bürgerbüro
- Anregungen, Beschwerden, Chancengleichheit –

Der in der vorliegenden Gremienvorlage genannte Arbeitstitel werde insoweit durch diesem Titel ersetzt.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Konzeption des Bürgerbüros (Arbeitstitel) sowie das Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.05.2005 zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 02.10.2005 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 06.11.2005 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“ und „Dortmunder Hansemarkt“ auf Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt sowohl am 02.10.2005, als auch am 06.11.2005 freizugeben.

zu TOP 11.3
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01921-05)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2005 vor:

1. Es wird eine Steuerbefreiung für alle Hunde, die aus dem Tierheim Dortmund in einen
Haushalt aufgenommen werden, von 12 Monaten gewährt.

2. Der Steuersatz für einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 3, wird auf den normalen Steuersatz von 144 € gesenkt, wenn ein Hundehalter den Sachkundenachweis erfolgreich ablegt, das Tier den Wesenstest absolviert hat und der Hund kastriert ist.

Außerdem lag dem Haupt- und Finanzausschuss folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2005 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei auffällig gewordenen Hunden die Verhaltensprüfung wiederholen zu lassen mit dem Ziel Gefahren für die öffentliche Sicherheit auszuschließen.
Die abgesenkte Hundesteuer nach § 5 Abs. 4 Hundesteuersatzung wird in diesen Fällen nur dann erhoben, wenn die angeordnete Verhaltensprüfung erneut durchgeführt wurde.
Darüber hinaus sind ordnungspolitische Maßnahmen zu prüfen.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2005 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2005 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2005 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.35 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Dr. Littmann
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Jörder Weber
Bürgermeisterin Schriftführer

Anlage:
(See attached file: HFA I. Quartal 2005 Präsentation.pdf)