Niederschrift

über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,


am 03.12.2008,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Menzebach i.V. f. Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Herr RM Utech (SPD) i.V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste) - entschuldigt -
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat - entschuldigt -
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/BL
Frau Bertram – 68/1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Blume – 52/GL
Herr Schneider – StA 23
Herr Morher – 6/MTC
Herr Keßeler – 6/MTC
Herr Bullerdieck – StA 01
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro

4. Gäste:

Herrr Wachholtz – ECE


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.12.2008, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13312-08)

2.2 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n;
III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages;
VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksachen-Nr. 10369-07-E2);
VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13303-08)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2008
(Drucksache Nr.: 12518-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12518-08-E1)

3.2 Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

3.3 Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-08)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2008

4.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch - Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12912-08)




4.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde - Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12914-08)

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13247-08)

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13388-08)

4.6 Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13056-08)

4.7 Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13107-08)

4.8 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13470-08)

4.9 Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - / Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13380-08)

4.10 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-08)
Geschoben aus der Sitzung vom 12.11.2008

4.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-08)





4.12 Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12304-08)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13345-08)

4.14 Rahmenplanung "Wohnprojekt Garten der Generationen" / Änderung des Bebauungsplanes Br 173
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13314-08)

4.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13386-08)

4.16 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch - sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - (teilweise) und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (24. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13399-08)

4.17 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung);
III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13302-08)

4.18 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öfentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13337-08)







4.19 Bauleitplanung; Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 130/4 n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurf, Vorbescheid für die Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Spielstätten, Evinger Straße 152 Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 1582-1584, 1563 und 1565 61/5-2- 036092 -Vorhaben gemäß §30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13424-08)

4.20 Bericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13221-08)

4.21 Errichtung eines Klinikgebäudes - Zentrales OP- und Funktionszentrum "ZOPF", auf dem Grundstück Beurhausstraße 40 - 63/2-1-035076
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12779-08)

4.22 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Trippestraße und Am Hartweg im Stadtbezirk Innenstadt West, Ortsteil Dorstfeld nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13133-08)

4.23 Mobilitätsband A 40 - Sachstand zu aktuellen Planungsprozessen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13409-08)

4.24 Einzelhandelsstandort Wilhelmsplatz in Dorstfeld
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13564-08)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13361-08)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

6.2 Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12926-08)

7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12942-08)

7.3 Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12892-08)

7.4 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12312-08)

7.5 Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12401-08)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 Friedhöfe Dortmund
- Sachstand, Erwartungen, Entwicklungen -
mündlicher Bericht

10.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13149-08)

10.3 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13060-08)

10.4 3. Quartalsbericht 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13061-08)


11. Angelegenheiten des Umweltamtes
-unbesetzt -


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

12.1 Initiative Dortmund Parks: 1. Statusbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13263-08)


13. Anfragen
- unbesetzt -



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Schnittker benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorlage „Neubau der Vincke-Grundschule“ sollte ursprünglich unter TOP 2.2 in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Auf Hinweis der Verwaltung wurde die Vorlage irrtümlicherweise als nicht-öffentliche Vorlage erstellt. Die Vorlage wird im öffentlichen Teil unter TOP 3.4 der Tagesordnung einsortiert.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat den Antrag der CDU-Fraktion zu den „Wegemarkierungen zum Konzerthaus Dortmund für Fußgänger“ (Drucksache Nr.: 13309-08) am 25.11.08 zuständigkeitshalber an den AUSW überwiesen. Der Antrag wird unter TOP 7.6 aufgerufen.

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die Tagesordnung um die Vorlage „Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 13287-08) zu erweitern. Hierzu liegt ein Dringlichkeitsschreiben des Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer vor. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit an und nimmt die Vorlage unter TOP 7.7 mit auf.

RM Follert schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 2.2 ( Vorlage „Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ehem. Thier-Brauerei - [...]“; Drucksache Nr.: 13303-08) sowie TOP 6.2 (Vorlage „Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund“, Drucksache Nr.: 13198-08) durchlaufen zu lassen in den Haupt- und Finanzausschuss.

Des Weiteren werden die Vorlagen unter TOP 4.16 („Bauleitplanung; Aufstellung [...] VEP Hu 148 – Einzelhandelsstandort Bärenbruch [...]“, Drucksache Nr.: 13399-08) sowie TOP 4.18 („Bauleitplanung; Aufstellung [...] Ap 229 – Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz [...]“, Drucksache Nr.: 13337-08) auf Wunsch der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung am 11.02.2009 geschoben.

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen meldet RM Reuter Beratungsbedarf an und bittet, die Vorlagen unter TOP 4.11 („Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 – Kaubomstraße [...]“, Drucksache Nr.: 13433-08) und 6.1 („Verlagerung der Skateranlage [...] Schweizer Allee 18-20“, Drucksache Nr.: 13212-08) zu schieben.

TOP 7.7 („Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund“, Drucksache Nr.: 13287-08) soll auf Hinweis von RM Reuter durchlaufen in den Haupt- und Finanzausschuss.

Die Tagesordnung wird mit vorgenannten Änderungen festgestellt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hauptbahnhof – und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; Feststellungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung; Erlass einer Textsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13312-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Gerber nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes InW 120 abgegebenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.2.1 bis 8.2.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 – Hauptbahnhof – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 19.06.2008 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. § 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;
III. beschließt, die mit dem Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. beschließt die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 19.06.2008 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW;

V. beschließt, die mit der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 offengelegte Begründung vom 13.05.2008 im Wortlaut zu übernehmen und dem Bebauungsplan InW 120 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;
VI. beschließt den dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Textsatzung über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe g GO NRW


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 125n; III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes In W 125n mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109; V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages; VI. Beantwortung des Zusatzantrages der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt zu TOP 3.9 der Ratssitzung am 24.04.2008 (Drucksachen Nr. 10369-07-E2); VII. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13303-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13303-08-E2)

Hierzu lag ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13303-08-E2) vor:

„Der Ausschuss beschließt abweichend zur Beschlussempfehlung der Verwaltung, eine 24-Stunden- Öffnung der Silberstraße für mindestens ein halbes Jahr vorzusehen. Während dieses Zeitraums ist die Nutzungsfrequenz zu beobachten und gegebenenfalls der Rat neu zu befassen.

Der Rat hält für notwendig, dass der Vorhabenträger nachweist, dass der Mindestanteil an Neukonzepten mindestens zwei Jahre Bestand hat und bei Änderungen vor Ablauf dieser Frist eine Neudefinition des Brachenmixes im Einvernehmen mit dem Konsultationskreis erfolgt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage sowie den Zusatz-/ Ergänzungsantrag ohne Empfehlung durchlaufen an den Haupt- und Finanzausschuss.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2008
(Drucksache Nr.: 12518-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12518-08-E1)

Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2008 darauf verständigt, die Verwaltungsvorlage und den nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12518-08-E1) noch einmal an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zu überweisen und die Angelegenheit anschließend am 18.12.2008 im Rat der Stadt zu behandeln:



„1. Die finanzielle Abwicklung des Förderprogramms für junge, kinderreiche Familien erfolgt nicht über das Sondervermögen, sondern von Beginn an direkt über den städtischen Haushalt.

2. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit das Programm auch auf die Eigentumsförderung sowie die Mietwohnungsförderung im Bestand ausgedehnt werden kann. Eigentümer sowie Vermieter sollen dabei Förderanreize erhalten, durch Um- und Ausbaumaßnahmen zusätzliche Angebote für junge, kinderreiche Familien zu schaffen.

3. Die Förderung wird im Falle einer möglichen Ausdehnung auf den Bestand nicht zwanghaft an die Einhaltung des „Kfw-60-Standards“ geknüpft. Auch Bestandswohnungen und -häuser, die die energetischen Standards nicht erfüllen, werden somit gefördert.“

RM Horitzky begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Sie weist auf den Widerspruch hin, dass für junge Familien auf der einen Seite Anreize zur Neubildung von Wohneigentum mit günstigen Darlehen geschaffen werden, andererseits soll die Förderungsleistung aber an die verpflichtende Umsetzung des Kfw-60-Standards geknüpft werden. Die Fördermöglichkeit sollte vielmehr auch auf den Bestand an Mietwohnungen und Wohneigentum ausgedehnt werden, ohne energetische Maßnahmen zwingend vorzuschreiben.

RM Pohlmann-Rohr begrüßt den stufenweisen Ausbau der Infrastrukturen und die schrittweise Vermarktung von Baugrundstücken mit Hilfe von überschaubaren Bauabschnitten und einer flexibleren Festsetzung von Bautypen.

RM Gerber vermisst eine Altersstaffelung in dem Förderungskonzept, um die Zielgruppe von „jungen“ Familien genauer eingrenzen zu können.

RM Harnisch spricht sich gegen die Abwicklung des Förderprogrammes aus dem städtischen Haushalt aus. Die Finanzierung aus dem Sondervermögen stellt sich flexibler dar.

Das beratende Mitglied Herr Müller regt an, eine Aufstockung des Förderungsbetrages von 10.000 Euro im Falle eines barrierefreien Umbau- oder Neubaus vorzusehen.

Herr Neuhaus lenkt ein, dass die Lage in Dortmund aus Sicht der Wohnungsmarktbeobachtung zur Zeit als unproblematisch bezeichnet werden kann. Die Leerstandsquote in Dortmund beträgt aktuell 3,1 %. Bei unterstellten modernisierungsbedingten Leerständen von 1 % verbleibt ein struktureller Leerstand von ca. 2,0-2,1 %. Das Verhältnis zwischen Mietermarkt und Eigentümermarkt stellt sich ausgewogen dar. Nach Informationen von in Dortmund ansässigen Wohnungsunternehmen ist ein leichter Rückgang von Leerständen zu verzeichnen. Punktuelle Wohnungsleerstände werden sich nicht gänzlich vermeiden lassen. Bedenklich wird die Lage erst, wenn sich Leerstände in bestimmten Wohnquartieren oder Stadtteilen stark konzentrieren, dies ist zur Zeit nicht zu befürchten. Herr Neuhaus fügt hinzu, dass das Land Nordrhein-Westfalen vorsieht, die Einhaltung des Kfw-60-Standards als Verpflichtung in die Wohnungsbauförderungsbestimmungen mit aufzunehmen. Eine Förderung von Wohneigentum und Mietwohnbau ist zukünftig somit ohne Festschreibung des Kfw-60-Standards nicht mehr möglich. Im Übrigen stellt das vorgeschlagene Förderprogramm eine Ergänzung zu den landesrechtlichen Förderungsbestimmungen dar und lehnt sich daran an. In diesen ist zur Prüfung der Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Förderung definiert, bis zu welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen Kinder noch dem Familienhaushalt zuzurechnen sind.

RM Pohlmann-Rohr gibt die Anregung des Herrn Müller mit der Bitte um Prüfung an das Amt für Wohnungswesen weiter.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber und bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- die neue Förderungspraxis für den Erwerb von Wohneigentum und den Bau von
Mietwohnungen,
- die Aufteilung großer Baugebiete in kleine Bauabschnitte mit stufenweisen Ausbau
der technischen und sozialen Infrastruktur.


zu TOP 3.2
Gemeinsames Positionspapier „Wandel als Chance“ der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13228-08)

RM Tönnes befürwortet das richtungsweisende Positionspapier der Metropole Ruhr und attestiert den 15 Städten aus dem Regionalverband Ruhr mit den dahinter stehenden (auch kreisangehörigen) 53 Gemeinden beachtliche Fortschritte in den drei übergeordneten Handlungsfeldern (Punkt 3.3 der Vorlage). Er unterstützt den regionalen Gedanken, der zur Vernetzung, Kooperation und Verständigung untereinander beiträgt. Er bedauert jedoch, dass dieses Positionspapier von den Oberbürgermeistern und Landräten aufgestellt worden ist, ohne die Kreistage und den Rat vorher damit zu befassen. Er distanziert sich für seine Fraktion ausdrücklich von der vorgeschlagenen Revisionsklausel, die in 2012 eine Überprüfung der vereinbarten Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle zulässt.

RM Harnisch bezeichnet das vorliegende Positionspapier als Diskussionsgrundlage, auf der auch die Revisionsklausel noch thematisiert werden wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Positionspapier „Wandel als Chance“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Aktionsplan "Soziale Stadt"
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Neubau der Vincke-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13410-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber und bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. die Vincke-Grundschule in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 am Standort Burgholzstraße 150 (Sportplatz westlich des heutigen Schulgebäudes Anne–Frank-Gesamt- schule) neu zu errichten,
2. das Grundstück in einer Größenordnung von rd. 4.500 qm zu einem Buchwert von 208.060,02 € zzgl. der hierauf entfallenden Außenanlagen mit einem Restbuchwert von 8.707,26 € (Sonderposten Land i.H.v. 5.224,36 €) in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (GVVF) zu übertragen,

3. den Neubau durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit einem Investitionsvolumen für das Gebäude von rd. 5.996.000,00 € errichten zu lassen (Bau- und Ausführungsbeschluss),

4. die Anmietung der neu erstellten Grundschule durch den städtischen Haushalt vom „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ ab voraussichtlich August 2010 für unbestimmte Zeit zu einem jährlichen Mietzins von rd. 396.847,68 €. Dies entspricht einer Monatsmiete von rd. 11,41 €/qm. Bei der Miete handelt es sich um eine Kostenmiete. Soweit sich die Investitionskosten nach dem Ergebnis der Ausschreibungen ändern, ist die Miete entsprechend anzupassen,

5. die Ausstattung der Vincke-Grundschule mit beweglichem Vermögen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 160.000,00 €,

6. die Sanierung und Konzentration der Anne-Frank-Gesamtschule am Standort Burgholzstraße 120 auf Basis einer von der Immobilienwirtschaft zu erstellenden Sanierungsplanung, die derzeit in Vorbereitung ist.



Für diese Mehraufwendungen im Rahmen der Anmietung sind in der bisherigen Ergebnisplanung keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Ab 2010 ff sind im Ergebnisplan unter Auftrag 650138011000 entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.

Durch die Mehraufwendungen i. R. der Anmietung ergibt sich für 2010 per Saldo eine Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 unter dem Auftrag 650138011000 in Höhe von ca. 300.305,66 €. Ab 2011 ff wird die Ergebnisrechnung unter dem Auftrag 650138011000 durchschnittlich mit ca. 304.357,74 € belastet. Die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ff zu berücksichtigen. Dies führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Ergebnisrechnung des Amtes 65.

Die Ergebnisrechnung des Amtes 40 wird durch die Maßnahme unter Sachkonto 572500, Auftrag 400301010086 ab 2011 ff mit durchschnittlich 12.307,69 € belastet.
Die durch ggf. geänderte Nutzungsdauern eintretenden Änderungen bei Aufwendungen für Abschreibungen sind in der Planung für den Haushalt 2010 ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausdehnung der Finanzrechnung des StA 40 erfolgt nicht.

Durch die Gesamtmaßnahme wird die städtische Ergebnisplanung ab 2010 ff um durchschnittlich 304.357,74 € p. a. ausgeweitet.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Festlegung des Gebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauBG).
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.


zu TOP 4.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch - Bericht 2009
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12912-08)

RM Münch bemängelt fehlende Entwicklungsperspektiven im Integrierten Stadtbezirksentwicklungs-konzept für den Stadtbezirk Hombruch. Die Unterschutzstellung des ökologisch wertvollen Kruckeler Waldes sollte schnellstmöglich erfolgen. Ihn stört, dass Anregungen des Beirates der unteren Landschaftsbehörde, die vor fünf Jahren mitgeteilt worden sind, nicht im InSEKt berücksichtigt worden sind. Ein großes Problem stellt seiner Ansicht nach der Radverkehr auf überregionalen Radrouten außerhalb des Zentrums dar, die in schlechtem Zustand sind und durch Anliegerverkehr missbraucht werden. Die Bebauung des Wohngebietes Bergfeld widerspricht seines Erachtens dem radialkonzentrischen Freiraumkonzept. Die Renaturierung des Rüpingsbaches/Grotenbaches böte sich dagegen an, um eine Verbindung zum überregionalen Radweg „Rheinischer Esel“ zu schaffen.
StD Sierau informiert, dass die Unterschutzstellung des Kruckeler Waldes für die Zukunft vorgesehen ist. Hierfür muss die Naturschutzqualität nachgewiesen werden, die benötigt wird, um unter Schutz stellen zu können. Durch die Bebauung Bergfeld sieht er keine Beeinträchtigung der radialkonzentrischen Grünachsen für den Stadtbezirk Hombruch. Die Herstellung der Fahrradverbindung Rüpingsbach - Grotenbach ist beabsichtigt, wird aufgrund der Komplexität der Planung aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dr. Grote weist die Kritik des RM Münch zurück und stellt heraus, dass eine Gefährdung des Kruckeler Waldes nicht vorliegt, für eingreifende Maßnahmen besteht daher zur Zeit keine Veranlassung. Die Änderung der Gebietsentwicklungsplanung wird zu gegebener Zeit vorgenommen. Im Übrigen hat der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde seine Zustimmung zum vorliegenden InSEKt mitgeteilt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Hombruch.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Hombruchs und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde - Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2008
(Drucksache Nr.: 12914-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Huckarde.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Huckardes und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West -
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13247-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, das Bebauungsplanverfahren Ap 118 n - Alt Schüren West - als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 a BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 118n - Alt Schüren West - um das Flurstück 1220 östlich des Grundstückes Obere Pekingstraße 3 zu verkleinern (siehe Ziffer 17 dieser Vorlage). Der neue Geltungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen) zum Bebauungsplan-Entwurf Ap 118 n - Alt-Schüren-West - geprüft und beschließt,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 bis 16.9 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 01.02.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 16.2 bis 16.9 sowie 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 118 n - Alt Schüren West - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 118n - Alt Schüren West -
einschließlich der unter Punkt 17 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen - (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
(Drucksache Nr.: 13388-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen – geprüft und beschließt,

a) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 p) zu folgen

b) der Stellungnahme unter Pkt. 8.1 h) und i) teilweise zu folgen
c) den Stellungnahmen unter Pkt. 8.1, 8.1a) bis g) 8.1j) –o), 8.1q) sowie 8.2 nicht zu folgen
d) sowie die unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berück- sichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 01.11.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.10.2008 dem Bebauungsplan Ap 205 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 205 – Nagelpötchen einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 4.6
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13056-08)

Das beratende Mitglied Müller hält eine verbesserte Beschilderung der Wegeverbindungen aus Sicht der Belange von behinderten Menschen für erstrebenswert. Zudem sollten grundsätzlich Doppelquerungsstellen als Bodenindikatoren im Sanierungsgebiet favorisiert werden.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg sieht keine Bedenken, diese Anregung aufzugreifen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.
Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.


zu TOP 4.7
Festlegung des Gebietes "Kokerei Hansa" in Dortmund-Mengede, -Huckarde und -Innenstadt-West als förmliches Sanierungsgebiet gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13107-08)

RM Follert spricht sich gegen die Vorlage aus, unter Hinweis auf die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu den im Jahresförderprogramm genannten Maßnahmen am Standort Kokerei Hansa (Drucksache Nr.: 11521-08, Ratssitzung vom 19.06.2008)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in Dortmund-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West. Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.


zu TOP 4.8
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Plätze von Buffalo"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13470-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Gerber nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, die Durchführung des Projektes „Plätze von Buffalo“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 4.797.800 €,

2. eine anteilige Finanzierung i. H. v. 706.452 € durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechung i. H. v. 43.730,50 €.







zu TOP 4.9
Bebauungsplan Br 197 - Autozentrum nördlich Stadtkrone Ost - / Anpassung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2008
(Drucksache Nr.: 13380-08)

RM Follert signalisiert Ablehnung. Gegenüber den Anliegern stehe die Politik im Wort müsse die zugesagten lärmschützenden Maßnahmen umsetzen.

RM Tönnes hält die vorübergehende Errichtung einer 11 Meter hohen Lärmschutzwand nicht für zweckmäßig, solange die Investorenakquise fortgeführt wird. Zudem ist der Ausbau der A 40 bereits planfestgestellt, spätestens in 2011 wird ein ausreichender Lärmschutz sichergestellt sein. Die Zielsetzung eines optisch ansprechenden Eingangstores, in Verbindung mit dem gegenüberliegenden ADAC-Gebäude, sollte nicht durch voreilige Maßnahmen beeinträchtigt werden.

RM Weyer schließt sich der Auffassung von RM Tönnes an und sieht die zeitlich befristete Errichtung einer Schallschutzmauer auch aus Kostengründen als unverhältnismäßig an, zumal die anliegenden Grundstücke bereits durch die von der LEG nördlich errichtete Lärmschutzwand sowie durch eines der drei geplanten Autohäuser geschützt sind.

StD Sierau bedauert, dass es die sogenannte „intelligente“ Lärmschutzlösung durch Ansiedlung dreier Autohäuser bislang noch nicht gibt. Da im Rahmen des A 40-Ausbaus aber in jedem Fall ein angemessener Lärmschutz sichergestellt wird, betrachtet er die Investition in eine Lärmschutzwand zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend.

RM Follert verfolgt aus städtebaulicher Sicht ebenso die Bildung einer qualitativ hochwertigen Eingangsituation. Letztendlich lautete aber die Vorgabe aus Bürgerinteressen, dass bis Ende des Jahres einen Investor gefunden werden muss, andernfalls muss eine Lärmschutzwand errichtet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, gegen die Stimme des RM Gerber und gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat beschließt den städtebaulichen Vertrag vom 21.12.2005 / 06.07.2006 in dem Punkt „Lärmschutzmaßnahme zur B 1 / A 40“ (§ 3 Abs. 5) im Hinblick auf vereinbarte Realisierungszeiten aufzuheben und beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund neuer Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Baubeginn der A 40 den Vertrag in diesem Punkt zu prüfen und ggf. zu ändern.


zu TOP 4.10
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West
Umbau Rheinische Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12333-08)

RM Reuter fragt nach, warum anstelle der in Mittellage vorgesehenen Bahnsteige nicht eine Verschwenkung der Schienen in Betracht gezogen worden ist. Günstiger erscheint ihr für ÖPNV-Nutzer die Haltestelle in Randlage, um nicht in jedem Fall die Rheinische Straße überqueren zu müssen.

Herr Wilde erläutert die Favorisierung der Mittellage. Für den barrierefreien Zugang in die Stadtbahn ist eine Erhöhung erforderlich, die bei Seitenbahnsteigen nicht mehr die Zugänglichkeit der dort bestehenden Bebauung sicherstellt. Er sieht den Verkehrsfluss in der Rheinischen Straße durch Seitenbahnsteige zudem deutlicher beeinträchtigt. Die Querung der Rheinischen Straße im Bereich der Bahnsteige wird durch Ampelanlagen gesichert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat nimmt die untersuchten Planungsalternativen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV mit städtebaulicher Integration zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ausbauplanung auf der Grundlage der Variante 2 zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 113 - Kaubomstraße – (Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.12
Errichtung einer Glashalle auf dem Hansaplatz
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12304-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12304-08-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12304-08-E2)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12304-08-E3)


Hierzu lagen Anträge der Fraktionen FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 12304-08-E1), der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12304-08-E2) und der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12304-08-E3) vor.

RM Reuter sieht die Interessen der Markthändler im Vordergrund. Sie teilt mit, dass die Markthändler kleinteilige Einkaufsangebote für frische Lebensmittel in der Glashalle abgelehnt haben. Durch die Bauarbeiten für den Weihnachtsbaum mussten die Markthändler vorübergehend auf den Friedensplatz ausweichen, hierdurch haben Sie Einbußen zu verzeichnen. Eine weitere Auslagerung des Wochenmarktes soll während der Bauphase der Glashalle nicht zugemutet werden. Hinsichtlich der gestalterischen Aspekte stimmt sie einer Überarbeitung des Konzeptes zu.

Dem beratenden Mitglied Müller fielen die im Gebäudeinneren vorgesehenen Treppen auf, er bittet bei der weiteren Planung um Berücksichtigung von entsprechenden Rampen. Aus den vorgelegten Unterlagen war des Weiteren nicht ersichtlich, ob auch barrierefreie Toilettenanlagen zur Ausführung kommen. Bekanntermaßen ist die Kopfsteinpflasterung des Hansaplatzes für Rollstuhlfahrer suboptimal. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob eine Anpassung der Pflasterung im Umfeld der Glashalle vorgenommen wird. Für diesen Fall wünscht er sich Vorschläge für eine Alternativpflasterung.

RM Follert hält ein ausschließlich gastronomisches Angebot in dem Baukörper für nicht ausreichend und spricht sich unter Bezugnahme auf den Antrag der CDU-Fraktion dafür aus, gehobenes kleinteiliges Einkaufsangebot an frischen Lebensmitteln als Prüfauftrag zu beschließen. Er wünscht sich zudem eine transparentere Form des Baukörpers, um dem Begriff der „Glashalle“ gerecht zu werden.

Herr Wilde sagt die Berücksichtigung der Barrierefreiheit des Baukörpers im Rahmen der Detailplanung zu. Die Erneuerung des Pflasters wird sich nur auf den Standort der Glashalle beziehen. Eine neue Oberflächengestaltung des Hansaplatzes ist nicht vorgesehen.

RM Harnisch betont, dass eine Beeinträchtigung des Wochenmarktes auf dem Hansaplatz während der Bauphase möglichst vermieden werden soll. Vorbehaltlich des noch ausstehenden Ergebnisses über die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Rückerstattung von Städtebaufördermitteln stimmt er dem Grundsatzbeschluss zu.

StD Sierau erinnert an frühere Diskussionen über Nutzungskonzepte des Hansaplatzes und begrüßt nun die Errichtung der Glashalle im Herzen der Stadt. Hiervon verspricht er sich eine deutliche städtebauliche Aufwertung und die Schaffung einer höheren Erlebnis- und Aufenthaltsqualität. Die im Verlauf der Hansastraße bereits neuverlegte geschliffene Pflasterung wird ebenfalls für den umliegenden Bereich der Glashalle Verwendung finden. Diese Oberfläche ist für Menschen mit Gehbehinderung und RollstuhlfahrerInnen geeignet. Von einer Beeinträchtigung der Markthändler geht er nicht aus. In den weiteren Beratungen im Gestaltungsbeirat wird der Architekt neue Vorschläge präsentieren.

Prof. Richter rät dem Ausschuss als beratendes Mitglied, von der Bebauung des Hansaplatzes Abstand zu nehmen. Eine Verkleinerung des Platzes schädigt die Gesamtwirkung und zerstört die Dimensionierung des Platzes.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg widerspricht den Aussagen seines Vorredners. Die Nutzung des Platzes sei bislang nicht mit der Dimension desselben kompatibel. Die vorgesehene Randbebauung führt nicht zu einer Teilung des Platzes.

RM Harnisch ergänzt, dass die Vorgaben des Denkmalschutzes bei der Planung eingehalten werden und eine optische Zerstörung des Platzes durch Glas als gestaltendes Element ausgeschlossen werden kann. Stattdessen wird die Glashalle ein Bindeglied für die zukünftig geplante fußläufige Verbindung der Kuckelke im Osten und dem Thier-Areal im Westen darstellen. Eine Ausweitung der Außengastronomie hält er außerdem für bedarfsgerecht.

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„ Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt auf den Bau einer Glashalle zu verzichten, wenn mehr als 100.000 Euro an Fördergeldern zurückgezahlt werden müssten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber, bei einer Enthaltung des RM Thieme, ab (Drucksache Nr.: 12304-08-E1).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des RM Gerber, bei einer Enthaltung des RM Thieme, ab (Drucksache Nr.: 12304-08-E2).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme (Drucksache Nr.: 12304-08-E3) mit folgendem Wortlaut:

1. Der Ausschuss/Rat beschließt, dass in Anbetracht der zukünftigen Nutzungen auf dem Hansaplatz sichergestellt wird, dass der Markt nur zu den derzeit vereinbarten Zeiten und Ereignissen auf den Friedensplatz ausweichen muss.

2. Der Freitagsmarkt muss zu den vereinbarten Zeiten regelmäßig auf dem Hansaplatz
und der Hansastraße stattfinden können.

3. Es ist sicherzustellen, dass während der Bauphase für das Glasgebäude auf dem
Hansaplatz der Wochenmarkt regelmäßig an drei Markttagen stattfinden kann.

4. Der Ausschuss beschließt, dass die zur Zeit auf dem Hansaplatz im Bereich der zukünftigen
Glashalle untergebrachten Einrichtungen des Weihnachtsmarktes einen adäquaten
Ersatzstandort erhalten. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu entsprechende Aussagen
zu tätigen.

5. Bei der architektonischen Gestaltung der Glashalle sind die Empfehlungen des
Gestaltungsbeirats zu berücksichtigen, wonach eine größere Leichtigkeit, Transparenz
und Zurückhaltung anzustreben sind.

6. Vor Erteilung einer Baugenehmigung und vor Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens
legt die Verwaltung dem Rat der Stadt folgende Unterlagen vor:

Ø die überarbeitete und dem Gestaltungsbeirat vorgestellte Gebäudeplanung
Ø den Nachweis der Wirtschaftlichkeit aus städtischer Sicht unter Berücksichtigung
des Ankaufs des Urheberrechts und der ggf. notwendigen Rückerstattung von Städtebauförderungsmitteln
Ø einen Aufstellungsplan für die Markthändler, der deutlich macht, dass in allen Phasen
der Umgestaltung des Platzes die Marktstände untergebracht werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Errichtung einer Glashalle auf einer städtischen Teilfläche des Hansaplatzes durch einen Investor im Grundsatz zu und beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben zusammen mit dem Vorhabenträger zu konkretisieren.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Errichtung der Glashalle die Oberflächenqualität des Hansaplatzes einschließlich der vorhandenen Aufbauten unter Beibehaltung der notwendigen Funktionen verbessert und angepasst werden kann.


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach -
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13345-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 263 - Wohnbebauung Am Heisterbach - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 03. November 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.


zu TOP 4.14
Rahmenplanung "Wohnprojekt Garten der Generationen" / Änderung des Bebauungsplanes Br 173
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13314-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2008
(Drucksache Nr.: 13386-08)

Hierzu lag eine abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 27.11.2008 vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 157 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 8).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 157 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 22.10.2008
zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.
zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 148 - Einzelhandelsstandort Bärenbruch - sowie gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - (teilweise) und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (24. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13399-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
(Drucksache Nr.: 13302-08)

Hierzu lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 02.12.2008 vor:
„Die Verwaltung teilt mit, dass auf Seite 5 § 6 Abs. 3 des Durchführungsvertrages – Teil A – zur Vorlage VEP Ap 228 – Sportplatz Dortmund-Lichtendorf – der Text „i.V.m. § 13 a“ im Original der Vorlage gestrichen wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck begrüßt das Vorhaben, einen Kunstrasenplatz in Dortmund-Lichtendorf als Ersatz für den Sportplatz Sölderholz zu errichten, u. a. da es sich um eine hochwertigere, wenig wartungsintensive Sportanlage handelt und die Kosten durch einen Investor getragen werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgende Beschlussfassung mit diesen Anregungen:

a) auch das Kleinspielfeld soll mit Kunstrasen ausgestattet werden

b) wegen der weiten Entfernung des neuen Standortes zum Vorortzentrum und zur nächsten
Bushaltestelle sollen die Verbindungsmöglichkeiten des öffentlichen Nahverkehrs im Sinne
einer besseren Erreichbarkeit optimiert werden.
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 10.02.2009 werden von der Verwaltung in
Verbindung mit der DSW 21 entsprechende Vorschläge in Bezug auf den Fahrplan und
mögliche Standorte der Haltestellen erwartet.“

Herr Müller schlägt vor, die Arbeitsgruppe „Sport“ für Menschen mit Behinderungen bei der weiteren Planung zu involvieren.

StD Sierau erwidert im Hinblick auf die Anregung des Herrn Müller, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung grundsätzlich im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen sind. Er wiederholt, dass die Verwaltung einen Konsultationskreis „Barrierefreiheit“ einrichten wird, der sich mit planerischen als auch baulichen Belangen zum Schutz der Interessen von behinderten Menschen befassen wird.

RM Tönnes erhebt die von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Optimierung der ÖPNV-Anbindung (Ziffer b) zum Antrag.

RM Follert erhebt die Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Gesamtheit zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss unter Einbeziehung der Anregungen der Bezirksvertretung Aplerbeck:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 228 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(21. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

IV. nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 228 tlw. außer Kraft treten sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).

V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.










zu TOP 4.18
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufstellungsbeschluss; II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung); III. Beschluss zur frühzeitigen Öfentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2008
(Drucksache Nr.: 13337-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf in die nächste Sitzung.


zu TOP 4.19
Bauleitplanung; Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 130/4 n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurf, Vorbescheid für die Errichtung eines Entertainmentcenters mit sechs Spielstätten, Evinger Straße 152 Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstücke 1582-1584, 1563 und 1565 61/5-2- 036092 -Vorhaben gemäß §30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13424-08)

RM Berndsen lehnt die Errichtung eines Entertainmentcenters in der Evinger Mitte ab. Er hält es insbesondere für bedenklich, ein derartiges Angebot in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen McDonalds Schnellrestaurant vorzuhalten, der bekanntermaßen insbesondere durch Jugendliche stark frequentiert wird.

RM Gerber bedauert, dass noch keine Äußerung der Bezirksvertretung Eving vorliegt. Er führt aus, dass es seines Erachtens der Bürgerschaft vor Ort nicht vermittelbar ist, erst einen Lebensmittelmarkt am Standort abzulehnen, stattdessen aber eine Spielhalle zuzulassen.

RM Follert bekräftigt die ablehnende Haltung seiner Fraktion.

Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt RM Pohlmann-Rohr die Ablehnung der Vorlage zum Ausdruck.

StD Sierau bedankt sich für das klare Votum.

RM Münch stellt einen Bedarf an Spielhallen, ob kleine oder große Spielhallen wie beispielsweise Hohensyburg, in Dortmund fest. Eine grundsätzliche Ablehnung der Ansiedlung neuer Spielhallen sollte seiner Meinung nach überdacht werden. Der Stadt Dortmund würde ein finanzieller Vorteil aus der Ansiedlung des Entertainmentcenters in Eving erwachsen. Alternativvorschläge für die Verwendung der Fläche liegen seitens der Verwaltung nicht vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme ab.


zu TOP 4.20
Bericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2008/2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13221-08)

RM Münch sieht die Bindung von Personalkapazitäten für einen derart umfangreichen und seines Erachtens überflüssigen Bericht nicht für gerechtfertigt. Er stellt die Frage nach der Auflagenzahl des Berichtes sowie nach dem Personalaufwand.

StD Sierau teilt mit, dass der Politik bereits vor zwei Jahren ein solcher Bericht vorgelegt worden ist, der aber mittlerweile vergriffen und nicht mehr aktuell ist. In dem Bericht ist ablesbar, welche Projekte stadtbezirksübergreifend bereits auf den Weg gebracht worden sind und an welchen Stellen geplant und investiert wird. Erfahrungsgemäß ist das öffentliche Interesse an diesem Bericht sehr hoch und wird einem breiten Informationsbedarf gerecht. Vor diesem Hintergrund hält StD Sierau den Aufwand für die Erstellung des Berichtes für angemessen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.21
Errichtung eines Klinikgebäudes - Zentrales OP- und Funktionszentrum "ZOPF", auf dem Grundstück Beurhausstraße 40 - 63/2-1-035076
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12779-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.22
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Trippestraße und Am Hartweg im Stadtbezirk Innenstadt West, Ortsteil Dorstfeld nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13133-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.23
Mobilitätsband A 40 - Sachstand zu aktuellen Planungsprozessen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13409-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.24
Einzelhandelsstandort Wilhelmsplatz in Dorstfeld
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13564-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13564-08-E1)

Es lag ein Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor. Die Verwaltung hat zu den darin aufgeführten Fragen mit Schreiben vom 24.11.2008 Stellung bezogen.

RM Follert stellt die Nachfrage, ob es sich bei dem unter Punkt 2 der Stellungnahme angesprochenen Bebauungsplan um die westliche Fläche des neu angedachten Supermarktes handelt. Er möchte darüber hinaus wissen, ob es weitere Erkenntnisse zu dem Einzelhandelsstandort bzw. zur Förderproblematik gibt.

Herr Wilde bestätigt, dass es sich um den angesprochenen Bebauungsplan InW 216 – Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - handelt, der bereits öffentlich ausgelegt worden ist und für den der Satzungsbeschluss zur Zeit vorbereitet wird. Mit dem Satzungsbeschluss werden die noch offenen Fragen, u. a. zur Förderproblematik, in einem umfassenden Gesamtpaket beantwortet und dem Ausschuss vorgelegt.

Ergänzend fügt StD Sierau hinzu, dass das Geschehen am Markt verwaltungsseitig weiterhin im Auge behalten wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2008 zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13361-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf in die nächste Sitzung.


zu TOP 6.2
Energieeffizienz und Klimaschutz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13198-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13198-08-E1)

Hierzu lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12304-08-E1) vor:

1. SPD und GRÜNE begrüßen die Berichterstattung über die Umsetzung des vom Rat beschlossenen 21-Punkte-Programms. Sie macht deutlich, dass wichtige Anschubprojekte
auf den Weg gebracht und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung durchgeführt wurden. Dennoch ist das Potenzial zur Realisierung weiterer Maßnahmen groß. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Fortschreibung der Berichterstattung vorzunehmen und dem Fachausschuss halbjährlich zur Beratung vorzulegen.


2. Der Ausschuss hält es für erforderlich, ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Senkung
des städtischen Stromverbrauchs vorzulegen. Dabei sind zusätzliche Potenziale im Beschaffungswesen, beim Umgang mit Stromverbrauch am Arbeitsplatz sowie im Rahmen der Energieeffizienzkampagne „MissionE“ zu erschließen. Die Verwaltung wird gebeten, diese Potenziale im Verhältnis zu steigenden Stromverbräuchen durch Technikeinsatz und veränderter Raumnutzung (z.B. OGS) zu ermitteln und Prognosen für die weitere Entwicklung zu erstellen.

3. Die Verwaltung wird aufgeordert, umgehend den Ratsbeschluss zur kompletten Versorgung
der städtischen Gebäude mit Ökostrom umzusetzen und mit dem Bezug von weiteren 62 Mio. kWh Ökostrom einer Vorbildfunktion der Stadt Dortmund gerecht zu werden.

4. SPD und GRÜNE begrüßen die Ansätze zur Umsetzung eines umweltfreundlichen
städtischen Mobilitätsmanagements. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen wie viele städtische Fahrzeuge insgesamt im Einsatz sind, und in welchem Zeitrahmen eine Umstellung auf schadstoffarme PKW und eine Reduzierung der dienstlichen Nutzung von Privatfahrzeugen zugunsten von „green-wheels“- PKW erreicht werden kann.

5. Die Stadt bemüht sich um ein Modellprojekt zur Planung und Realisierung von Häusern,
die durch die aktive und passive Nutzung der Sonnenenergie sowie Dämmung, Lüftung und Energiespeicherung eine positive Energiebilanz erreichen.

Auf Hinweis der CDU-Fraktion wird der vorgenannte Antrag durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Punkt 1. und 4. abgeändert. Die Formulierung „SPD und Grüne begrüßen...“ wird ersetzt durch „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt...“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage sowie den Zusatz-/
Ergänzungsantrag ohne Empfehlung durchlaufen an den Haupt- und Finanzausschuss.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12926-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Limbecker Postweg von Wittbräucker Straße bis südliche Grenze des Hausgrundstücks Limbecker Postweg 35 (Gemarkung Holzen Flur 13 Flurstück 1549).




zu TOP 7.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12942-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 ( Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001 ) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006
(Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Hansastraße von Westenhellweg bis Schwarze-Brüder-Straße


zu TOP 7.3
Kanalbau Schondellebach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12892-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung des RM Gerber und des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 05777-04 am 17.06.2004 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Kanalbau Schondellebach in Höhe von 13.280.000 Euro um 9.000.000 Euro auf 22.280.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014468 – Kanalbau Schondellebach – mit folgenden Auszahlungen:

Bis einschl. Haushaltsjahr 2007 5.730.000 Euro
Haushaltsjahr 2008 3.800.000 Euro
Haushaltsjahr 2009 6.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 3.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 2.750.000 Euro

Die Maßnahme wird von der Emschergenossenschaft mit 160.000 Euro bezuschusst.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 318.775 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.










zu TOP 7.4
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des "Hansaplatzes" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12312-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens einer Teilfläche des Hansaplatzes (Gemarkung Dortmund, Flur 5, Flurstück 599 tlw.).



zu TOP 7.5
Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12401-08)

Vor dem Hintergrund, dass die Lichtendorfer Straße Bestandteil der Deutschen Alleenstraße ist, fragt RM Tönnes nach, ob der weitere Ausbau als Alleenstraße nach der geplanten Kanalerneuerung und der sich anschließenden Aufbereitung der Fahrbahndecke berücksichtigt wird und ob Förderungsmöglichkeiten bestehen.

Herr Keune befürwortet den Ausbau als Alleenstraße. Das Tiefbauamt steht mit der Umweltverwaltung diesbezüglich in Kontakt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 670.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66A01104014858 - Kanalerneuerung Lichtendorfer Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 20.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 400.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 10.131 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.











zu TOP 7.6
Wegemarkierungen zum Konzerthaus Dortmund für Fußgänger
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2008
(Drucksache Nr.: 13309-08)

Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wurde am 25.11.2008 vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen.

Herr Keune bedankt sich für den Antrag. Das Tiefbauamt habe mit dem Konzerthaus bereits Standorte für zusätzliche Wegemarkierungen in Darstellung des Logos (geflügeltes Nashorn) abgestimmt. Er geht von einer kurzfristigen Umsetzung aus, um die Erreichbarkeit des Konzerthauses zu optimieren. Die Kosten werden durch das Konzerthaus getragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SBB und dem Konzerthaus Dortmund ein Konzept zur Wegemarkierung der umliegenden Parkhäuser für Fußgänger zum Konzerthaus zu erstellen.


zu TOP 7.7
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13287-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen an den Haupt- und Finanzausschuss.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
Friedhöfe Dortmund
- Sachstand, Erwartungen, Entwicklungen -

StR Steitz trägt mündlich vor. Die entsprechende Powerpoint-Präsentation wird der Niederschrift beigefügt, einschließlich des „Positionspapiers zur Strukturdebatte im Friedhofswesen“.

RM Gerber bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung schließt sich einer weiteren Reduzierung der Kremationsgebühren an, um den Auswirkungen des Rückgangs der Fallzahlen entgegen zu wirken. Er schlägt vor, über eine stärkere Beteiligung der örtlichen Bestatter, analog zu der Krematorium Hamm GmbH, nachzudenken. Diesbezüglich verweist er auf frühere Anregungen seiner Fraktion.

Herr Müller lobt, dass sich die Friedhöfe Dortmund bei der Erarbeitung des interaktiven Stadtplans aus Sicht des Aktionskreises „Der behinderte Mensch in Dortmund“ positiv hervorgetan haben.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht des StR Steitz zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13149-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund.


zu TOP 10.3
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13060-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2009.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 10.4
3. Quartalsbericht 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13061-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -












12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

zu TOP 12.1
Initiative Dortmund Parks: 1. Statusbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13263-08)

RM Münch hält den Einsatz der „Parkranger“, die mit einer entsprechenden Jacke ausgestattet und demnach in ihrer Funktion erkennbar sind, für sehr sinnvoll. Eine ähnliche optische Ausstattung wünscht er sich auch für die ehrenamtlich tätigen Landschaftswächter.

RM Berndsen hofft auf einen längerfristigen Einsatz der „Parkranger“, die vorerst nur bis Mitte 2009 befristet tätig sind, und bittet die Verwaltung um eine entsprechende Kostendarstellung und eine Einschätzung, wie ein bedarfsgerechter Einsatz der Parkranger in Zukunft sichergestellt werden könnte.

StR Steitz weist dem ehrenamtlichen Engagement aus der Bürgerschaft eine hohe Bedeutung zu. Der Wunsch nach einem Erkennungszeichen wird verwaltungsseitig mit den Landschaftswächtern erörtert.

Herr Blume ist über die insgesamt positive Rückmeldung zum Einsatz der Parkranger erfreut. Die Finanzierung einer Verlängerung des Projektes „Parkranger“ wird mit den Kollegen der Jobcenter Arge Dortmund und dem Sozialamt bereits diskutiert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


13. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung wird vom Vorsitzenden – RM Hengstenberg – um 17.40 Uhr beendet.







Hengstenberg Schnittker Lüdeking
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 10.1:

(See attached file: Friedhofs- und Bestattungswesen Votrag 03.12.08.pdf)


Anlage 2 zu TOP 10.1:

(See attached file: Positionspapier Friedhofswesen DST.pdf)