Niederschrift

über die 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 30.10.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:00 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD


Rm Brandt
Rm Diekneite
Rm Harnisch
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“

c) Verwaltung
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2008

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12434-08)

2.1.2 Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus: Förderung lokaler Projekte und Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13036-08)

2.2 Finanzen

2.2.1 Beteiligungsbericht 2007/2008
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2008
(Drucksache Nr.: 12505-08)

2.2.2 Finanzielle Auswirkungen auf Cross-Border-Leasing-Geschäfte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13157-08)
2.2.3 Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13200-08)

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13020-08)

2.4.2 städtische Beteiligungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13166-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Auswirkungen des Lkw-Nachtfahrverbotes auf der B1 auf die Lkw-Verkehrsmenge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12769-08)

3.2 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hörder Neumarkt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12496-08)

3.3 Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

3.4 Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12518-08)

3.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12818-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung der Sportmedaille der Stadt Dortmund an Herrn Siegmund Mainka
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13057-08)

8. Schule

8.1 Einrichtung einer Weiterqualifizierungsmaßnahme am
Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13063-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Aktionsplan Soziale Stadt - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses,
hier: 2.9 Präventionsprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12830-08)

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Gewinnverwendung 2007 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12620-08)

10.2 Budgetverlagerung zur Einrichtung der zentralen Bauvergabestelle für die Städtische Immobilienwirtschaft (StA 65) und das Tiefbauamt (StA 66) als Teil des Vergabe- und Beschaffungszentrums (StA 19)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12856-08)

10.3 Überplanmäßige Mehraufwendungen des Sozialamtes in den Bereichen:
1. Hilfe zur Gesundheit
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12963-08)

10.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12945-08)

10.5 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12975-08)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstandsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12955-08)

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird um 15:05 Uhr von Herrn
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Radtke (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Dr. Langemeyer weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

6.1 Familien-Projekt – Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“
und „Offene Ganztagsschule“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-08)

11.2 Verselbständigung des Institutes für Feuerwehr- und
Rettungstechnologie (IFR)
-Gründung des Fachbereiches 39-;
Satzung für das Institut für Feuerwehr- und
Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12966-08)
Für beide Vorlagen stellt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Dringlichkeit fest.

Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt

3.3 Neubau der Hausmeisterwohnung am
Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)
wird zurückgezogen.

Die stattdessen vorliegende neue Vorlage
Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18 – 20
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 13212-08)
wird zunächst in den Fachausschüssen und anschließend im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat der Stadt beraten.

Außerdem bittet die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 29.10.2008 darum, die Tagesordnung um den Punkt „Sozialticket“ zu erweitern.

Herr OB Dr. Langemeyer schlägt vor, den Vorschlag zur Tagesordnung unter 2.2.4 in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig die Tagesordnung mit diesen Veränderungen fest.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2008.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12434-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus: Förderung lokaler Projekte und Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13036-08)

Herr Rm Branghofer kritisiert, dass kommunistische Organisationen, Gruppierungen und Vereine Geld aus dem städtischen leeren Haushalt erhalten. Er verstehe nicht, warum u. a. die Grundlagenarbeit und kommunistische Veranstaltungen dieser Organisationen gefördert werden.

Herr Rm Hengstenberg erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass er der Förderung lokaler Projekte zustimmen werde. Grundsätzlich sei es der CDU-Fraktion wichtig, nicht nur den Rechtsextremismus in den Fokus zu nehmen, sondern den Gleichklang von Rechts- und Linksextremismus in der Bedeutung klar zu machen. Beide Richtungen hält Herr Rm Hengstenberg für staats- und demokratiefeindlich, die in Dortmund keinen Platz haben dürfen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt Herr Rm Krüger der Vorlage zu. Er sieht keinen Handlungsbedarf bei den Linksextremen, dagegen erheblichen Handlungsbedarf bei den Rechtsextermen.

Herr Rm Taranczewski hält es für richtig, dass der Rechts- und Linksextremismus bekämpft werde. Alle Nachfolgeorganisationen des Faschismus sollten beobachtet werden, damit jeder Ansatz im Keim erstickt werden könnte. Die SPD-Fraktion unterstütze den Aktionsplan.

Frau Rm Dr. Littmann stellt fest, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Sie sei der Meinung, dass Extremismus in Dortmund keinen Platz haben dürfe, aber es dürfe nicht nur gegen Rechts, sondern es müsse auch gegen Links vorgegangen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, die in der Anlage unter den Punkten 1 bis 27 aufgeführten Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans finanziell zu unterstützen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Beteiligungsbericht 2007/2008
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2008
(Drucksache Nr.: 12505-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht 2007/2008 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2.2
Finanzielle Auswirkungen auf Cross-Border-Leasing-Geschäfte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13157-08)
- Stellungnahme zum TOP der CDU-Fraktion vom 22.10.2008 (Drucksache Nr.: 13157-08-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 29.10.2008 (Drucksache Nr.: 13157-08-E2)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

“Die CDU-Fraktion bittet die Kämmerin um eine Stellungnahme hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund, die sich vor dem Hintergrund der weltweiten Banken- und Finanzkrise aus den seinerzeitig getätigten Cross-Border-Leasing-Geschäften ergeben werden.

Darüber hinaus sollen auch die möglichen weiteren finanziellen Risiken dargestellt werden, die sich für den „Konzern Stadt Dortmund“ ergeben könnten.“

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.10.2008 dazu eine Stellungnahme abgegeben.

zu TOP 2.2.3
Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13200-08)

Herr Rm Reppin zieht den Vorschlag zur Tagesordnung im Namen der CDU-Fraktion unter Hinweis auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zu TOP 2.2.2 „Finanzielle Auswirkungen auf Cross-Border-Leasing-Geschäfte“ zurück.

zu TOP 2.2.4
Sozialticket
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 13299-08)

Herr Rm Reppin begründet für die CDU-Fraktion folgenden Vorschlag zur Tagesordnung:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Medienberichten zufolge haben Sie zugesichert, dass die Mehrkosten für das Sozialticket in den Jahren 2008 und 2009 aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Da der vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Doppelhaushalt 2008/2009 keinerlei Mittel hierfür vorsieht, bittet die CDU-Fraktion darum, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darzustellen, wie die Mehrkosten für das Sozialticket finanziert werden sollen.“

Herr OB Dr. Langemeyer erläutert, dass es bei den Dortmunder Stadtwerken keine versteckte Gewinnausschüttung geben dürfe. Daher wurde beim Vertrag über das Sozialticket festgelegt, dass die Differenz zum Regelpreis des Tickets aus dem städtischen Haushalt gezahlt werden muss. Es war geplant, dass die Haushaltsneutralität durch Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft erfolgt. Daran habe sich nichts geändert. Eine andere Vertragslage gebe es nicht. Herr OB Dr. Langemeyer stellt fest, dass noch nicht angegeben werden könne, wie das Defizit endgültig gedeckt werde.

Für Frau Rm Dr. Littmann wird deutlich, dass das Sozialticket die Stadt Geld koste, ein Defizit damit erreicht werde und es nicht gedeckt sei.

Weiter wird von Herrn Rm Reppin befürchtet, dass es keine überproportional höheren Erträge bei den Dortmunder Stadtwerken geben werde.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13020-08)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) vom 22.10.2008 (Drucksache Nr.: 13020-08-E1)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) vom 28.10.2008 (Drucksache Nr.: 13020-08-E4)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

“Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wer ist Vertragspartner für die Unternehmensberatung? Stadt, Klinikum gGmbH, sonstige?
2. Welche Sanierungserfolge in Krankenhäusern der Maximalversorgung kann das Beratungsunternehmen aufweisen? (sog. track record)
3. Welche weiteren Kriterien waren für die Verwaltung bei der Auswahl des Sanierers mit welcher Gewichtung relevant?
4. Welche Laufzeit hat der Vertrag?
5. Welche Zielvorgaben hat der Sanierer zu erfüllen, etwa Kostensenkungen (Sach- oder Personalkosten)?
6. Enthält die Vergütungsvereinbarung zwischen Stadt und Unternehmensberatung eine erfolgsabhängige Komponente? Wenn ja: Welche Regelung wurde gewählt?
7. Wie ist die Vergütungsvereinbarung für den Fall ausgestaltet, dass der (ganz oder teilweise) ausbleibende Erfolg auf mangelnder Umsetzung der Vorschläge der Berater beruht?
8. Gibt es aufgrund der Vereinbarungen mit dem Beratungsunternehmen Kompetenzen des Sanierers, die im Handelsregister eingetragen werden müssen (z.B. Prokura)? Wenn ja, welche und ist dies ggf. bereits erfolgt?
9. Welche Regelungen wurden im Vertrag zwischen Klinikum und Unternehmensberatung für den Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmensberatung und Klinik-Geschäftsführung getroffen?
Sollten mit der Beantwortung Interessen Dritter berührt sein, sind wir mit einer Antwort in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.“

Zu Beginn der Diskussion macht Herr OB Dr. Langemeyer die Vorbemerkung, dass der Rat am 19.06.2008 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Punkt 6 beschlossen habe:
“6. Zur Umsetzung des Sanierungskonzepts hält der Rat der Stadt Dortmund es für
dringend erforderlich, ein im Bereich der Kliniksanierung erfahrenes Unternehmen als Sanierungsbeauftragter des Gesellschafters für einen Zeitraum von 2 bis max. 3 Jahren zu beauftragen.“

In der Ratssitzung im September 2008 habe er im Rahmen einer Vorlage den Sachstand zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse auf Seite 4 unter Punkt 5 dargelegt:
“4. Sanierungsbeauftragter
Die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes steht in Verbindung mit der Beauftragung eines erfahrenen Unternehmens als Sanierungsbeauftragter. Dieses Unternehmen soll gemäß Ratsbeschluss vom 19.06.2008 über 2 - 3 Jahre in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung ein Sanierungskonzept erstellen und die Umsetzung begleiten.
Das Verfahren zur Beauftragung eines Unternehmens als Sanierungsbeauftragter des Gesellschafters läuft zur Zeit. Es ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich, da der hierfür maßgebliche Schwellenwert überschritten wird. Die Bekanntmachung der Ausschreibung für die Vergabe des Auftrages „Sanierungsberatung für die Klinikum Dortmund gGmbH“ wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit Aufnahme der Tätigkeit ist frühestens im November 2008 zu rechnen.“

Herr OB Dr. Langemeyer verdeutlicht, dass die Schwellengrenze bei ca. 260.000,-- € liegt, so dass davon auszugehen ist, dass eine europaweite Ausschreibung erfolgen musste. Das Vergabeverfahren wurde von der Verwaltung durchgeführt, es handelt sich hier um eine Angelegenheit auf Gesellschafterebene. Theoretisch hätte die Verwaltung aufgrund des Ratsbeschlusses von Juni 2008 eine eigene Verwaltungsvorlage erstellen können. Dadurch wäre aber zumindest ein Vierteljahr verloren gewesen, da erst in der Septembersitzung des Rates ein entsprechendes Verfahren hätte eingeleitet werden können.
Die Beschlussfassung aus September 2008, in der klar gestellt wurde, dass das Gesellschafterdarlehen für das Klinikum nur unter der Voraussetzung vergeben wird, dass der Sanierer seine Tätigkeit im November 2008 aufnimmt, stellt heraus, welchen Zeitdruck die Ratsmehrheit sieht.

Zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.10.2008 verweist Herr OB Dr. Langemeyer auf die Berichtsvorlage der Verwaltung, die zur Zeit erarbeitet und in nichtöffentlicher Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2008 behandelt werden wird.
Zu den Zuschlagskriterien der Ausschreibung zitiert Herr OB Dr. Langemeyer, dass es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien handeln müsse:
1. einschlägige Beratungserfahrung im Bereich Klinikensanierung (Gewichtung: 25),
2. durchgeführte Vergleichsprojekte des Projektleiters und ggf. stellvertretenden Projektleiters (Gewichtung: 25),
3. Konzept und Herangehensweise an die Aufgabe (Gewichtung: 20),
4. Gesamteindruck der Präsentation (Gewichtung: 15) und
5. Honorar (Gewichtung: 15).
Die Widerspruchsfrist ist inzwischen abgelaufen, so dass der Zuschlag an den Sanierer wirksam geworden ist. Herr OB Dr. Langemeyer sieht sich nicht in der Lage, aus dem Vergabeverfahren heraus personenbezogene Einzelheiten mitzuteilen. Er halte es für besser, dies durch den Sanierer erledigen zu lassen, so dass zur nächsten nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2008 das Sanierungsteam eingeladen werde.

Herr Rm Hengstenberg sieht die Politik dadurch als ausgehebelt an, dass keine Veraltungsvorlage für die Ausschreibung erstellt wurde.
Er begründet folgenden Antrag der CDU-Fraktion:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss rügt, dass weder der Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH noch die politischen Gremien (HFA und/oder Rat) am Auswahlverfahren zur Suche eines im Bereich der Kliniksanierung erfahrenen Unternehmens beteiligt wurden.
2. Der Vertreter des ausgewählten Sanierungsunternehmens Roland Berger Strategy Consultants erhält für den Zeitraum der Sanierung den Vorsitz in der Geschäftsführung und ist bei Meinungsverschiedenheiten gegenüber der jetzigen Hauptgeschäftsführerin weisungsbefugt.
3. Aus aktuellem Anlass bekräftigt der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Rates vom 11.09.2008, dass wesentliche strukturelle, organisatorische und personalwirtschaftliche Veränderungen im Klinikum erst dann erfolgen dürfen, wenn das medizinische Strukturkonzept sowie das Controllingkonzept vorliegen und der Sanierer seine Arbeit aufgenommen hat.
Anschließend macht Herr Rm Krüger nochmals deutlich, dass ein erfahrenes Unternehmen als Sanierungsbeauftragter des Gesellschafter eingebunden werden soll. Dies wird seines Erachtens nicht in der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wiedergegeben. Es sei in der Ratssitzung im September 2008 mit Erstaunen zum Ausdruck gebracht worden, dass das Ausschreibungsverfahren noch nicht zum Abschluss gebracht worden sei. Zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden weitere Aussagen über die angekündigte Vorlage erwartet.

Herrn Rm Krüger ist es wichtig, dass die Geschäftsführung des Klinikums externen Sachverstand erhalte, damit entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können.

Ergänzend erklärt Herr Rm Radtke, dass die Verwaltung im Interesse des Klinikums den Ratsbeschluss von Juni 2008 zügig umsetzen müsse. Das Klinikum solle in kommunaler Hand bleiben und nicht privatisiert werden. Das Vergabeverfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen. In der für Dezember 2008 geplanten Vorlage wird ein Abschlussbericht erfolgen, dem die Fakten, die der EU-Kommission mitzuteilen sind, zu entnehmen sind.

Für Herrn Rm Radtke ist es nicht die Stadt gewesen, die das Klinikum nicht richtig finanziert habe.

In der Diskussion stellt Frau Rm Dr. Littmann dar, dass ihrer Meinung nach das ausgewählte Sanierungsunternehmen minimale Erfahrung bei Sanierungen vorweisen könne. Sie sieht den Ratsbeschluss als nicht richtig umgesetzt an. Sie hält es nicht für richtig, dass der Sanierer selbst beantwortet, warum er der Beste ist. Diese Antwort müsse von der neutralen Verwaltung gegeben werden.

Zum Antrag der CDU-Fraktion vertritt sie die Meinung, dass dieser am Problem vorbeigehe und sein Ansatz falsch sei, dass mit dem Drehen an der Geschäftsführung alleine nichts zu verändern sei. Das Klinikum brauche zunächst viel Kapital. Solange Gruppen im Klinikum Mitspracherechte haben, aber nichts verändern wollen, bekomme man das Klinikum nicht flott. Den Antrag hält sie für nicht zielführend, ein neues Management sei notwendig.

Herr OB Dr. Langemeyer zeigt sein Unverständnis darüber, wie Frau Rm Dr. Littmann mit einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren umgehe, indem sie ein Unternehmen diskreditiere, das den Zuschlag erhalten habe, bevor dieses Unternehmen die Möglichkeit hatte, seine Sanierungserfolge darzulegen.

Er hält es für negativ, vorzeitig Themen zu thematisieren, die abgearbeitet werden müssen. In diesem Vergabeverfahren waren 23 Unternehmen beteiligt und keines davon habe Beschwerde eingelegt.

Herr Rm Hengstenberg meint, dass der Rat, nachdem ein Beschluss über ein Vergabeverfahren an ein Sanierungsunternehmen gefasst wurde, den Anspruch haben müsste, Herr des weiteren Verlaufes im Verfahren zu bleiben. Hier gehe es um die Zukunftsfähigkeit eines Hauses von 4.000 Mitarbeitern. Seines Erachtens handelt es sich um eine Entmachtung des Rates.

Die CDU-Fraktion habe von Anfang an gesagt, dass eine dreistellige Millionen-Investition von der Stadt und auch der Gesellschaft nicht geschultert werden könne. Es wird ein Management benötigt, das ein Krankenhaus leiten könne.

Herr Rm Hengstenberg hat den Eindruck, dass auf Zeit gespielt werde. Es müsse bekannt sein, was die Kliniken wert sind, was zu tun ist und es sollte ein Gefühl dafür vorhanden sein, wie der Markt die Kliniken sieht. Ein mögliches Ergebnis zur Wiedererlangung der Zukunftsfähigkeit des Hauses könne die Privatisierung oder auch Teilprivatisierung sein.

Zur Verdeutlichung weist Herr OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass der Sanierer im Auftrag des Gesellschafters tätig werden soll. Das bedeutet, dass der Sanierer der Geschäftsführung in den für die Sanierung wichtigen Fragen vorgesetzt ist.

Für Herrn Rm Dr. Eiteneyer besteht seit langem die Forderung nach einem durchsetzungsfähigen operativen Management. Ein Sanierer benötigt unbedingt die erforderlichen Kompetenzen. Einer, der nur berät und gute Vorschläge macht, die nicht umgesetzt werden, ist zu wenig. Herr Rm Dr. Eiteneyer merkt zudem an, dass sich das Klinikum immer wieder in der politischen Debatte befindet, es müsste sich von der parteipolitischen Bindung lösen. Eine Kliniksanierung könne nur in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Aufsichtsrat erfolgen, hierzu gehöre immer eine frühzeitige Information.

Herr Rm Krüger macht an der Diskussion zu den Abschleppunternehmen deutlich, dass er nicht fachkundig beurteilen möchte, ob Abschleppunternehmer A oder B den Zuschlag erhält. Hier müsse die Verwaltung tätig werden und eine entsprechende Vorlage erarbeiten. Wegen der Beraterleistung für das Klinikum habe der Rat selbst Eile hineingebracht. In diesem Fall sei es notwendig, im Nachgang über die Vergabe, die Kriterien und Referenzen etc. informiert zu werden. Diese Vorlage werde kommen. Zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.10.2008 erwarte er eine umfassende Antwort durch die Verwaltung.

Zur Aussage, dass dem Klinikum Kapital fehle, könne er nur erklären, dass mehrfach kapitalverstärkende Maßnahmen vorgenommen wurden und die Liquidität des Unternehmens gesichert sei.

Wenn dargestellt werde, wo Handlungsbedarf gesehen werde, werde deutlich, dass Private einbezogen werden sollen.

Richtung CDU-Fraktion stellt Herr Rm Krüger heraus, dass es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit gebe, so dass das ausgewählte Beratungsunternehmen in diesem Bereich Referenzen aufzeigen müsse.

Er macht der CDU-Fraktion den Vorwurf, dass diese der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur nachzuweisen versuche, dass bezogen auf die Frage, wie man mit kommunalen Unternehmen umgeht, die Politik nicht in der Lage sei, ihre Hausaufgaben zu machen. Es bestehe weniger Interesse am Klinikum oder den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Im Anschluss stellt Frau Rm Starke die Frage, welche wirklichen Beteiligungsmöglichkeiten die Politik an einem förmlichen Ausschreibungsverfahren habe. Ein solches Verfahren habe strenge rechtliche Auflagen und Regeln zu erfüllen. Frau Rm Starke hat keine Zweifel daran, dass so wie der Kriterienkatalog formuliert und angewandt wurde, er eine gute Umsetzung der politischen Vorgaben war.

Frau Rm Starke kritisiert, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste Unterstellungen und Halbwahrheiten zu politischen Themen bringt. Sie ist der Meinung, dass das Klinikum diese negativen Schlagzeilen nicht verdient habe. Das Klinikum müsse knallhart saniert werden. Es sei erstaunlich, wieviele Menschen sich Gedanken über die hierarchische Eingliederung machen. Das Sanierungsteam arbeitet im Auftrag des Gesellschafters, so dass es einen kurzen Draht zum Gesellschafter hat, um schnell einen bindenden Gesellschafterbeschluss herbei führen zu können. Die Mitarbeiter des Klinikums wünschen, dass die Sanierung Erfolg hat, so dass ihres Erachtens keine großen Widerstände zu erwarten sind.

Frau Rm Dr. Littmann bemängelt, dass die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste größtenteils erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2008 beantwortet wird.

Sie bekräftigt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ein gesundes und modernes Klinikum in Dortmund wolle, es hätte kommunal sein können, wenn es nicht so abgewirtschaftet worden wäre.

Herr Rm Radtke legt dar, dass eine Ausschreibung von der Verwaltung, nachdem sie begonnen wurde, nur unter begrenzten Umständen geändert oder aufgehoben werden könne, da sie ansonsten schadenersatzpflichtig wird.

Wenn die SPD-Fraktion keine Zukunft für das Klinikum gesehen hätte, hätte sie nicht ausgeschrieben. Er sehe für das Klinikum eine Zukunft als Maximalversorger.

Für die SPD-Fraktion ergänzt Herr Rm Prüsse, dass er dachte, der Sanierer könne nun arbeiten. Er verweist auf das Ausschreibungsverfahren und unterstellt zunächst einmal, dass das Findungsgremium das am besten geeignete Unternehmen gefunden hat. Ihm ist unverständlich, dass das ausgewählte Unternehmen sofort wieder in Frage gestellt, diskreditiert, diffamiert o. ä. wird. Er fordert dazu, die Sanierer arbeiten zu lassen, und wirbt dafür, gemeinsam im Sanierungsbeirat zu arbeiten.

Herr Rm Dr. Eiteneyer stellt heraus, dass die CDU-Fraktion der Meinung ist, der mit Mehrheit im Rat für das Klinikum beschlossene Weg sei nicht der richtige und werde nicht zur nachhaltigen Gesundung des Unternehmens führen.

Das Klinikum stand und stehe in äußerst schwieriger wirtschaftlicher Situation. Der Rat hat eine erste Hilfe beschlossen, aber eine nachhaltige Stärkung der Kapitalkraft sei erforderlich. Entscheidend sei, dass die gesundheitspolitischen Rahmenbedingung finanziell für die Kliniken verändert werden müssen. Aber auch die Hausaufgaben müssen gemacht werden. Das Klinikum benötige nachhaltig erhebliche finanzielle Beträge, um seine Eigenkapital- und Finanzierungskraft zu stärken und die notwendigen aufgestauten Investitionen zu tätigen.

Herr Rm Dr. Eiteneyer hofft, dass das Sanierungsunternehmen in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Stellung nimmt, wie er die vorliegenden Kenntnisse und Analysen bewertet, und sein Konzept vorstellt.

Herr Rm Krüger sieht das Hauptproblem nicht im fehlenden Kapital, sondern er sieht es mehr im operativen Bereich. Dafür sei der Sanierer nötig.

Zum Schluss bemerkt Herr OB Dr. Langemeyer zum Gesamtkomplex, dass in der Sitzung des Rates am 11.09.2008 auch der Punkt, der die Voraussetzungen für das Gesellschafterdarlehen definiert, festgelegt wurde. Punkt 2 des mit Mehrheit beschlossenen gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besagt:

“Unter der Voraussetzung, dass der Sanierer bis November seine Tätigkeit aufgenommen hat und das medizinische Strukturkonzept sowie eine Aktualisierung der Personal-Ist-Analyse zu diesem Zeitpunkt vollständig vorliegt, ist der Rat bereit, Gesellschaftsdarlehen in Höhe bis zu 20 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Das Klinikum trägt die Kosten für Zinsen und Tilgung des Darlehens.“

Der OB teilt mit, dass das medizinische Strukturkonzept vorliegt und mit den Chefärzten klinikintern diskutiert werde. Auch die Aktualisierung der Personal-Ist-Analyse liegt vor. Es ist sichergestellt, dass das Saniererteam seine Tätigkeit bis November aufnimmt, so dass alle drei Bedingungen für das Gesellschafterdarlehen erfüllt sind. Darüber hinausgehend habe der Sanierungskurs weitere Erfolge gebracht. Nach Auskunft der Geschäftsführung wird nicht mit dem vermuteten negativen Jahresergebnis von 18 Mio. € zu rechnen sein, sondern mit einem Ergebnis, das um 5 Mio. € verbessert werden konnte. Dies komme nur zustande, weil die Geschäftsführung – natürlich auch jetzt - ihre Arbeit mache.

Herr OB Dr. Langemeyer stört sich bei dem vorliegenden CDU-Antrag an der Grundhaltung und der Vorstellung, dass die Geschäftsführung gezwungen werden müsse, zur Sanierung notwendige Schritte umzusetzen. Das sei ein falsches Verständnis von einem Sanierungsprozess. Es sei klar, dass ein Sanierer max. bis zu drei Jahren brauche, dann sei seine Arbeit getan. Wenn dann die ganze Mannschaft nicht auf diesem Kurs weitermache, werde das Unternehmen schnell wieder in den roten Zahlen sein. Die Kunst des Sanierers bestehe darin, alle Beteiligten davon zu überzeugen, dass die von ihm gemachten Vorschläge richtig sind, und der Sanierer muss die Fähigkeit besitzen, die anderen Beteiligten mitzunehmen. Der Gang zum Gesellschafter dürfe nur der Ausnahmefall sein, wenn sich die Beteiligten nicht einig sind. In solch einem Falle ist davon auszugehen, dass der Gesellschafter im Sinne des Sanierers entscheidet. Denn nur dann kann der Sanierungsprozess positiv ablaufen.

Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag des Herrn OB Dr. Langemeyer, die Bitte um Stellungnahme in der Sitzung am 04.12.2008 zu beantworten.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen gegen die CDU-Fraktion ab.



zu TOP 2.4.2
städtische Beteiligungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13166-08)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) vom 27.10.2008 (Drucksache Nr.: 13166-08-E2)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.10.2008 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Den vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der DSW21 AG wird nahegelegt, mögliche Sonderausschüttungen der RWE AG an die DSW, die auf einem - noch unter dem Gremienvorbehalt stehenden - gerichtlichen Vergleichsvorschlag (14 Euro je VEW-Aktie) basieren, der aus der Fusion VEW / RWE aus dem Jahre 2000 herrührt, an den städtischen Haushalt auszuschütten.
2. Die Zahlungen, die dem städtischen Haushalt daraus mittel- und unmittelbar zufließen, werden ausschließlich zur Schuldentilgung verwandt.
Fraktionsübergreifend stellen Herr Rm Krüger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rm Reppin für die CDU-Fraktion und Frau Rm Starke für die SPD-Fraktion fest, dass der Antrag zu früh gestellt sei.

Frau Rm Dr. Littmann bittet darum, den Antrag als eingebracht zu betrachten und darüber zu entscheiden, wenn der Vergleich von beiden Seiten akzeptiert wurde.

Nach Meinung des Herrn Rm Prüsse sollte das Geld zum Wohle des Unternehmens eingesetzt werden. Er würde daher gegen den Antrag stimmen.

Nach kurzer Diskussion schlägt Frau Rm Dr. Littmann vor, den Antrag bis Juni 2009 als eingebracht zu betrachten.

Daraufhin empfiehlt Herr OB Dr. Langemeyer den Antrag später neu zu stellen.


Herr OB Dr. Langemeyer macht gemäß Geschäftsordnung den Vorschlag, den Antrag nicht als eingebracht zu betrachten und zu einem späteren Zeitpunkt neu zu stellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Vorschlag des Herrn OB Dr. Langemeyer zu.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Auswirkungen des Lkw-Nachtfahrverbotes auf der B1 auf die Lkw-Verkehrsmenge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12769-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2008 vorliegen:

Hierzu lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine zusätzliche – gegebenenfalls auch alternative Beschilderung – wie z.B. eine Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Lieferverkehre geeignet ist, die Entlastungseffekte für den LKW-Verkehr auf der B1 zu erhöhen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei einer Enthaltung der DVU.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.“


Der Haupt- und Finanzausschuss folgt einstimmig dieser Empfehlung.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hörder Neumarkt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12496-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Hörder Neumarkt“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

Die Vorlage wird von der Verwaltung zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen.

zu TOP 3.3
Verlagerung der Skateranlage sowie bedarfsgerechte Lärmschutzsanierung des Hausmeisterbungalows am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13212-08)

Herr OB Dr. Langemeyer macht unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - den Vorschlag, die Vorlage einzubringen, zunächst durch die Fachausschüsse beraten zu lassen und im Dezember im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.

zu TOP 3.4
Wohnen für junge, kinderreiche Familien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12518-08)

Herr Rm Hengstenberg bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 3.5
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12818-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Familien-Projekt - Landesprogramme "Kein Kind ohne Mahlzeit" und "Offene Ganztagsschule"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 II GO NRW im Bereich der Landesprogramme „Kein Kind ohne Mahlzeit“ und der „Offenen Ganztagsschule“. Die Deckung erfolgt durch zweckgebundene Mehrerträge.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung der Sportmedaille der Stadt Dortmund an Herrn Siegmund Mainka
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13057-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, Herrn Siegmund Mainka wegen hervorragender sportlicher Leistungen und der besonderen Verdienste um den Behindertensport in Dortmund die Sportmedaille der Stadt Dortmund zu verleihen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Einrichtung einer Weiterqualifizierungsmaßnahme am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13063-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung eines Bildungsganges „Weiterqualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2009.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Aktionsplan Soziale Stadt - Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, hier: 2.9 Präventionsprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12830-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt folgenden Ratsbeschluss vom 11.09.2008 zur Kenntnis:

Der Rat beschließt:
Für die Fortführung und Absicherung von Projekten zur Prävention von Kinderunfällen werden ab 2009 jährlich 35.000 € zur Verfügung gestellt.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Gewinnverwendung 2007 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12620-08)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)vom 29.10.2008 (Drucksache Nr.: 12620-08-E1)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt ein Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit folgendem Wortlaut vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Deponiesondervermögens eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu betrauen. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist ein entsprechender Alternativvorschlag zu unterbreiten.“

Frau StK’in Dr. Uthemann gibt den Hinweis, dass die Verwaltung geprüft habe, ob ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers erforderlich ist. Die immer wieder beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfüge über ausgezeichnete Branchenkenntnisse und die Gemeindeprüfungsanstalt war zudem mit der Auswahl einverstanden.

Den Vorschlag der Frau StK’in Dr. Uthemann, in eine nochmalige Prüfung einzusteigen und ggf. den Prüfungsleiter der Prüfungsgesellschaft auszuwechseln, stimmt Frau Rm Dr. Littmann zu. Sie erklärt sich damit einverstanden, nicht über den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste abstimmen zu lassen.


Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2007 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2007 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2008 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Waren-
treuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

zu TOP 10.2
Budgetverlagerung zur Einrichtung der zentralen Bauvergabestelle für die Städtische Immobilienwirtschaft (StA 65) und das Tiefbauamt (StA 66) als Teil des Vergabe- und Beschaffungszentrums (StA 19)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12856-08)
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen) vom 29.10.2008 (Drucksache Nr.: 12856-08-E1)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

“Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.02.07 die mittelstandsfreundliche Ausrichtung des Vergabewesens der Stadt Dortmund und die Anhebung der Wertgrenzen bei den Bauleistungen begrüßt.
In diesem Zusammenhang hat der Rat die Verwaltung u.a. beauftragt, die Zeiträume zur Begleichung ihrer Handwerkerrechnungen zu optimieren, soziale Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen, eine konzernweite Unternehmensdatenbank einzuführen, die Vergabeverfahren möglichst zu entbürokratisieren und ein zentrales Vergabeamt zu errichten.
Nach Ablauf eines Jahres sollte die Verwaltung dem Rat der Stadt einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Neuordnung des Vergabewesens bei der Stadt Dortmund geben.

Der Haupt- und Finanzausschuss bittet die Verwaltung um einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Neuordnung des Vergabewesens und zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung bei der Stadt Dortmund.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden :

1. Welche mittelstandsfreundlichen Maßnahmen hat die Verwaltung mit welchen Folgen eingeleitet?
2. Wie hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Zahlung ihrer Handwerkerrechnungen hinsichtlich der Zahlungszeiträume optimiert und welche weiteren mittel­standsfreundlichen Maßnahmen (z.B. Unternehmensdatenbank, konzernweite Präqualifizierung etc.) mit welchen Folgen eingeleitet?
3. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit den neuen Wertgrenzen gemacht? Wie verhält es sich insbesondere bei den Wertgrenzen, die durch Runderlass des Innenministeriums NW bei Bauleistungen in Dortmund abgesenkt werden mußten?
4. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt. Danach sollen zukünftig auch soziale Vergabekriterien im förmlichen Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Wie schätzt die Verwaltung die geplanten Neuregelungen für die Stadt Dortmund ein ?
5. Wie wird zukünftig die fachliche Kompetenz der Fachbereiche bei hochspeziellen Ausschreibungen und Beschaffungen sichergestellt? Behalten die Fachbereiche ihre dezentrale Budgetverantwortung ?
6. Inwieweit wurden Vergabeverfahren innerhalb der Verwaltung neu organisiert und welche technischen bzw. elektronischen Hilfsmittel zur Unterstützung eingesetzt bzw. welche sind hierfür in naher Zukunft vorgesehen?
7. Welche Aufbau- und Ablauforganisation weist das StA 19 mittlerweile auf ? Welche nächsten Schritte zum Ausbau von StA 19 sind geplant ?“

Herr Rm Radtke erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass er damit einverstanden sei, wenn die Bitte um Stellungnahme zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2008 beantwortet wird.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen bei StA 19 mit Deckung aus Minderaufwendungen bei den StÄ 65 und 66 entsprechend der Budgetverlagerungslisten für die Jahre 2009-2012 (Anlage 1) zu.

zu TOP 10.3
Überplanmäßige Mehraufwendungen des Sozialamtes in den Bereichen:
1. Hilfe zur Gesundheit
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12963-08)

Herr Rm Reppin bittet für die CDU-Fraktion um Auskunft zur Gegenfinanzierung für die Mehraufwendungen.

Frau StK’in Dr. Uthemann stellt dar, dass der Mehrertrag der Schlüsselzuweisungen des Landes in 2008 in Höhe von 8,4 Mio. € veranschlagt wurde, die aus der Erstattung überzahlter Solidarbeiträge resultiert. Das Land hat eine andere Veranschlagung in den Jahren per Erlass vorgesehen. Hinsichtlich der NKF-Regelung, periodengerecht zuzuordnen, hält Frau StK’in Dr. Uthemann diesen Erlass für falsch. Das Land hat den Betrag 2008 zugeordnet, so dass die Stadt Dortmund einen Mehrertrag von 19,2 Mio. € hat, da insgesamt 27,6 Mio. € erstattet wurden. Ein Teil des Betrages dieser 19,2 Mio. € wird für die Mehraufwendungen des Sozialamtes verwendet.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NW die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge des Sozialamtes und der Allgemeinen Finanzwirtschaft zur Deckung der oben genannten überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2008.

zu TOP 10.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12945-08)
- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2008
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 24.10.2008 (Drucksache Nr.: 12945-08-E1)

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 15.10.2008 vor:

„RM Tönnes begrüsst grundsätzlich die Senkung der Müllgebühren um 8 %. Er bittet aber um Beantwortung von offenen Fragen zu den Kalkulationsgrundlagen. Vor wenigen Tagen sind die Ergebnisse des Entsorgungsmonitors erschienen. Dortmund landet lediglich auf Platz 48 von 50 untersuchten Gemeinden. Verglichen mit anderen Entsorgungsverbänden im Ruhrgebiet sind die Entsorgungsgebühren der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) mit 366 Euro pro Jahr sehr teuer. In Essen würden die Gebühren lediglich 174 Euro betragen.

Konkret fragt RM Tönnes nach, was die Bezeichnung „Pflichtanteil“ bei den Erlösen aus der Papiervermarktung in Höhe von 1,95 Mio. bedeutet (siehe Anlage 3, Punkt 2.3 der Vorlage). RM Tönnes bezieht sich zudem auf den Wirtschaftsplan der EDG. Nicht nachvollziehbar sei, warum die Pensionsrückstellungen von ca. 1,4 Mio. Euro in 2007 auf 1,0 Mio. Euro in 2009 sinken (siehe Anlage 4, Gewinn- und Verlustrechnung, Personalaufwand). Des Weiteren bittet er um Erläuterung der Senkung des Zinsergebnisses von plus 329.000 Euro auf ein Minus von 604.000 Euro (siehe Anlage 4, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzergebnis). Eine weitere Unklarheit ergibt sich für ihn aus der Mehrjahresplanung Deponiesondervermögen. Der Rückgang der Einnahmen von ca. 56 Mio. in 2009 auf ca. 3,9 Mio. in 2012 sollte erläutert werden (siehe Anlage 7, Mehrjahresplanung Deponiesondervermögen). Darüber hinaus interessiert RM Tönnes, warum eine Investitionslücke in 2010 mit lediglich 238.000 Euro Gesamtinvestitionsausgaben verglichen mit den Jahren 2009, 2011 und 2012 vorliegt. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, warum die für 2011 geplanten Maßnahmen (Basisabdichtungen Anorganikfeld) nicht vorgezogen werden (siehe Anlage 6, Investitionsplan Deponiesondervermögen).

RM Harnisch hebt hervor, dass in Dortmund Vollservice bei der Müllentsorgung geleistet und zudem ein besserer ökologischer Standard verglichen mit den Umlandgemeinden angeboten wird. Die höheren Entsorgungsgebühren finden darin ihre Berechtigung.

RM Tönnes erwidert, dass die Ergebnisse des Entsorgungsmonitors auf der Grundlage einer vergleichbaren Entsorgungsqualität aufgestellt wurden.

RM Müller-Späth möchte wissen, warum die Überdeckung von 4 Mio. Euro im Jahr 2006 erst jetzt festgestellt worden ist und erst für das Jahr 2009 Berücksichtigung findet (Anlage 1, Punkt 2.2 der Vorlage).

Herr Kollmann erläutert, dass es sich bei den Papiererlösen um die Erlöse aus dem Hausmüll zuzurechnenden Papier (insbesondere Zeitungen) handelt. Im Gegensatz dazu stehen die Verpackungen aus Papier (z. B. Pizzakartons), die grundsätzlich dem Dualen System Deutschland zustehen. Auch wenn in der blauen Tonne beide Papiersorten gemeinsam gesammelt würden, dürften in die Gebührenkalkulation nur die Erlöse für die Hausmüll-Papieranteile aufgenommen werden. Herr Kollmann teilt darüber hinaus mit, dass sich die unterschiedlichen Entsorgungsgebühren der Gemeinden untereinander voraussichtlich aus den jeweiligen Müllverbrennungspreisen der Entsorgungsverbände ergeben. Genauere Daten hierzu sowie zu den weiteren Fragen des RM Tönnes werden bei der EDG angefordert.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg hält fest, dass die Ergebnisse zu den offenen Fragen nachgeliefert werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2009 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2009 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2009 bis 2013 für das Deponie-
Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2009 bis 2013 für das Deponie-Sondervermögen mit den
im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.“


Die im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellten Fragen wurden mit Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 24.10.2008 beantwortet.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2009 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2009 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2009 bis 2013 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2009 bis 2013 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 10.5
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12975-08)

Herr Rm Reppin sieht in der vorgelegten Satzung erneut das Problem der Hinterlieger fortgeschrieben, obwohl der Petitionsausschuss des Landes hierzu bereits Hinweise gegeben hat und andere Städte vom Frontmetermaßstab abgewichen sei. Die CDU-Fraktion könne daher der Satzung nicht zustimmen.

Hierzu verdeutlicht Frau StK’in Uthemann, dass das Straßenreinigungsgesetz verschiedene Maßstäbe zulasse, einer davon sei der Frontmetermaßstab. Dieser werde heute noch von über 90 % der Kommunen in Nordrhein-Westfalen angewendet. Die Hinterliegerproblematik resultiere daraus, dass nach einem gerichtlichen Hinweis die Hinterliegerveranlagung so aussehen müsse, dass Hinterlieger zu beiden erschlossenen Straßen veranlagt werden. Das kann man für ungerecht halten. Die Verwaltung sei daher seit Frühjahr 2008 dabei, das gesamte Stadtgebiet anhand elektronischer Unterlagen neu aufzumessen, was einen gewissen Zeitaufwand erfordere. Aufgrund dieser Unterlagen ist vorgesehen zu entscheiden, ob beim Frontmetermaßstab geblieben wird oder ein anderer Maßstab auszuwählen ist. Zum Flächenmaßstab gibt Frau StK’in Dr. Uthemann beispielhaft an, dass sowohl beim Frontmeter- als auch beim Flächenmaßstab Ungerechtigkeiten entstehen können. Sie bittet um Geduld, bis die Entscheidung für einen Maßstab getroffen wurde, damit nicht eine Ungerechtigkeit durch eine andere ausgewechselt werde.

Herr Rm Krüger bittet um Auskunft, inwieweit es der Reglungen im Rahmen des Straßenreinigungsgesetzes bedarf bzw. inwieweit sich auf der jetzigen Landesgesetzgebung eine Umstellung vornehmen lasse.

Auch Frau Rm Starke erkennt Ungerechtigkeiten und sieht zudem, dass es zu Abrechnungen kommt, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln ist. Im Namen der SPD-Fraktion spricht sie sich dafür aus, keine Schnellschüsse vorzunehmen. Sollte man beim Grundsatz des Frontmeters bleiben, so stellt sie fest, dass dieser zumindest die größte Rechtssicherheit biete. Wenn es durch eine Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes für solche Bereiche, in denen die Hinterliegerproblematik negativ einschlägt, Öffnungsklauseln, wie es sie in anderen Bundesländern gibt, geben könnte, wäre ein anderer Verteilmaßstab möglich. Dies würde die SPD-Fraktion begrüßen. Zunächst solle mit der vorgelegten Satzung gelebt werden.

Abschließend erläutert Frau StK’in Dr. Uthemann, dass heute die gesetzlichen Regelungen drei verschiedene Maßstäbe zulasse, u. a. den Frontmeter- und den Flächenmaßstab. Die Maßstäbe können aber nicht gemischt werden, so dass nur ein ausgewählter Maßstab für das gesamte Stadtgebiet gelten müsse.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstandsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12955-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstandsmitglieder zu.

zu TOP 11.2
Verselbständigung des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) - Gründung des Fachbereiches 39 -;
Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12966-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Vorlage Drucksachen-Nr. 12681-08 zur Kenntnis und beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR) (Anlage 1).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR) als Fachbereich 39 dem Dezernat 2 zuzuordnen.


12. Anfragen
- keine Anfragen -


13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird um 17:00 Uhr von Herrn
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister







Dr. Langemeyer Reuter
Ratsmitglied




Skodzik
Schriftführerin