01 Dortmund, 10.01.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 14. Dezember 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Daskalakis CDU
Rm Knieling CDU
Rm Ulrich CDU



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler


T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
vom 16.11.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 - 2004
(Drucksache Nr.: 00234-00)

2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund
dazu:
- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000
- Anfragen der Bürgerliste vom 28.11.2000

2.3 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012









3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)





3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)

3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)

3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)

3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)

3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)

3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
- Dortmunder Immobilienwirtschaft - Dortmunder Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 00125-00)

3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum”
(Drucksache Nr. 00123-00)

3.16 Optimierung Veranstaltungsmanagement
(Drucksache Nr. 00170-00)

3.17 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Willkürliche Gebührenfestsetzung beim Dortmunder Umweltamt"

3.18 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Herr StR Sierau und die Sorge um den Jungvögelbestand"

3.19 Umweltpreis der Stadt Dortmund
hier: Änderung der Vergaberichtlinien
- einschl. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -

3.20 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Wärmepass für Dortmund"

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Freiflächenversiegelung in Dortmund"



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1999
(Drucksache Nr.: 00247-00)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

6.2 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Einrichtung eines Drogenkonsumraumes"

6.2 b) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Druckraumes in Dortmund"





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)




8. Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)

8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)

8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (-Schülertickets-) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des Verkehrs-
verbundes Rhein- Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)

8.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Schulsanierung"




9. Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00080-00)

9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)

10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)

10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00171-00)
10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)

10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)

10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)

10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)

10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)

10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)

10.12 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung
"Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb des Dortmunder Schienennetzes"

10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)

10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)

10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)

10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)

10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)

10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)

10.19 Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00166-00)

10.20 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Bauherrenvertrag
(Drucksache Nr.: 00167-00)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)

11.3 Wiederwahl und Neubestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00047-00)
11.4 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)





Vor Eintritt in die Tagesordnung unterrichtete OB Dr. Langemeyer, wie bereits im Ältestenrat,
den Rat der Stadt darüber, welche Vorkehrungen die Verwaltung hinsichtlich der am 16.12.00
angemeldeten Demonstrationen getroffen hat.

Anschließend wurde um 15.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Teilweise übernahmen Bm’in Wendzinski sowie Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

OB Dr. Langemeyer stellte zunächst fest, dass die Einladung des Rates der Stadt ordnungsgemäß
erfolgt und das dieser beschlussfähig ist.

Zu Ziffer 1
-------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um die Punkte
10.21 Vertretung der Stadt Dortmund in Beteiligungsgesellschaften
hier: Vertretung der Stadt in Aufsichtsräten durch den Oberbürgermeister
(Drucksache Nr.: 00289-00)
11.5 Umbesetzungen in Gremien
- Antrag des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 -

erweitert.

Des weiteren bestand Einvernehmen, den Punkt
10.8 Landschaftsverband Westfalen Lippe
Haushalt 2001

von der Tagesordnung abzusetzen.


Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die SPD-Fraktion bzw. die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 12.12.2000 mitgeteilt haben, dass
sie ihre Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten

6.1 a) Förderung der Freien Wohlfahrtpflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

6.1 b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000
mit der Bezeichnung “Einrichtung eines Druckraums in Dortmund”

zurückziehen, so dass diese Angelegenheiten ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt
wurden.


Abschließend verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ältestenrates darauf,
den Punkt

2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund

vorzuziehen und vor dem Tagesordnungspunkt
2.1 Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 – 2004

zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.






1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
vom 16.11.2000

Seitens des Linken Bündnisses bat Rm Keller darum, die o. a. Niederschrift auf Seite 41


eingehend zu verändern, dass sie sich in der genannten Sitzung gegen die Absetzung des
Punktes

11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung “Verlauf der Kundgebung gegen Rechts am 21.10.2000”
ausgesprochen habe.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Keller (Linkes Bündnis) genehmigt
der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.11.2000.



Zu Ziffer 2
-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund
dazu:
- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000
- Anfragen der Bürgerliste vom 28.11.2000


OB Dr. Langemeyer berichtete zunächst dem Rat der Stadt darüber, dass ihm mit Schreiben des Ministerpräsidenten und der zuständigen Fachministerin vom 21.11.2000 die Entscheidung der Landesregierung mitgeteilt worden sei, in Dortmund einen Standort für eine Forensik zu errichten. Daraufhin habe er unverzüglich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und etwas später die Öffentlichkeit informiert.

Danach habe sich eine umfangreiche lebhafte Diskussion entwickelt und nicht zuletzt habe
die zuständige Ministerin die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Aplerbeck informiert und sich der Diskussion gestellt.

Weiterhin brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass er sehr viel Verständnis dafür
habe, dass die genannte Entscheidung der Landesregierung Emotionen und Stimmungen
bei den Menschen erzeuge, und dass es viele Menschen gebe, die Aufklärungsbedarf haben.

Auch er selbst habe diesbezüglich viele Fragen an die Landesregierung und erwarte auch
entsprechende Antworten.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte er deutlich, dass trotz der ihm bekannten Schwierigkeiten dieser Problematik, ihm die Verantwortung seines Amtes als Oberbürgermeister bewusst sei. Für ihn könne eine derartige Situation nur durch Wahrheit, Klarheit und Eindeutigkeit geregelt werden. Dazu gehöre es auch, dass der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Chef der Verwaltung Gesetze beachten und Anweisungen der Landesregierung, wie im vorliegenden Falle, befolgen müsse, obwohl dies sicherlich nicht immer leicht sei.

Nachdem OB Dr. Langemeyer in seinen weiteren Ausführungen auf die Bedeutung der forensischen Therapie eingegangen war, wies er daraufhin, dass nach Aussagen der Landesregierung nur diejenigen Patienten in Dortmund untergebracht werden sollen, die
als therapiefähig gelten.

Des weiteren forderte er die Landesregierung nachhaltig auf, die Dortmunder Bevölkerung umfassend zu informieren, da seiner Meinung nach nur so die Ängste, die er sehr ernst nehme, abgebaut werden können.

Außerdem werde er die Landesregierung bitten, die baulichen, personellen und auch thera- peutischen Konzepte darzulegen, um letztendlich ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass der im Ältestenrat soeben
vereinbarte Arbeitskreis, der unter der Moderation der Vereinigten Kirchenkreise tagen
solle, dazu beitragen werde, die Diskussion zu versachlichen und diesbezüglichen Rah-
menbedingungen sachgerecht zu gestalten.

Während der Ausführungen von OB Dr. Langemeyer hatte Bm Wendzinski die Leitung
der Sitzung übernommen.


In der nachfolgenden Diskussion verdeutlichen u. a. Rm Schneckenburger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Giese (SPD) sowie Rm Hengstenberg (CDU) bzw.
Rm Hovermann (CDU) die einhelligen Auffassungen ihrer Fraktionen hinsichtlich der
o. a. Thematik.

Hierbei wurde deutlich, dass man – wie OB Dr. Langemeyer – der Auffassung sei, dass
es in den nachfolgenden sicherlich noch umfangreichen Debatten weniger um das “ob” als um das “wie” gehen könne. Insofern verständigte man sich auch darauf, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zuzustimmen und den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2000 an die “Konferenz Forensik in DO-Aplerbeck” zu überweisen.

Weiterhin gab seitens der Bürgerliste Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Die Rede von Rm Münch ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Des weiteren erklärte für die DVU Rm Branghofer, dass man ohne wenn und aber die
geplante forensische Abteilung am Standort DO-Aplerbeck ablehne. Für seine Partei
mache es keinen Sinn, eine sicherlich notwendige Einrichtung in einem dicht besiedel-
ten Wohngebiet zu errichten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin letztendlich folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgende Anträge der Bürgerliste vom 02.12.2000 und 10.12.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den geplanten Forensik-Standort auf dem Ge-
lände der Westfälischen Klinik für Psychiatrie in DO-Aplerbeck ab und fordert
die Verwaltung auf, nach einem geeigneten Grundstück für eine Forensik in
Dortmund zu suchen.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 12.12.2000
ab:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt den Forensik-Standort DO-Aplerbeck ab
und fordert die Verwaltung auf, einen Alternativ-Standort zu prüfen.


3. Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2000 an die “ Konferenz Forensik in DO-Aplerbeck”:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der Absicht der Landesregierung Kenntnis, in DO-Aplerbeck eine forensische Abteilung einrichten zu wollen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, vor Eintritt in die
Diskussion zur konkreten Einrichtung der forensischen Abteilung auf, Mindest-
standards für die Einrichtung zu definieren.

Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister auf, in den Abstimmungsgesprä-
chen mit der Landesregierung die Durchsetzung der folgenden Forderungen anzu-
streben:

In der forensischen Abteilung sollen keine Sexualstraftäter untergebracht werden.
In nächster Nähe befindet sich mit der Elisabeth-Klinik eine Therapie-Einrichtung
für Kinder und Jugendliche, die sich mit der Therapierung von Opfern von sexueller Gewalt befasst. Eine Therapierung von Tätern und Opfern “Tür an Tür” wird aber für unangemessen und die Opfer und ihre Angehörigen für nicht hinnehmbar gehalten.


Die forensische Abteilung in Aplerbeck könnte zur Therapierung von Tätern, die
unter Suchtproblemen leiden, dienen; hierin hat die bestehende Klinik bereits Er-
folge erzielt. Nach dem Konzept der Landesregierung sollen Standorte der ange-
dachten Größe auch Dienstleistungen aus den ebenfalls am Ort befindlichen Ein-
heiten in Anspruch nehmen. Die von der Landesregierung offenbar beabsichtigte
Nutzung von Synergieeffekten kann bei einer Ausrichtung auf Täter mit Sucht-
problemen in Aplerbeck erreicht werden.

Die Belegung mit 54 Tätern stellt die Belegungshöchstgrenze dar. Der Dortmunder
Standort zählt zu den kleineren Standorten in der Planung. Eine Einrichtung mit
54 Plätzen ist laut Gutachten der Landesregierung in Anlehnung an einen vorhan-
denen Standort zu betreiben ohne unverhältnismäßig hohe Kosten zu verursachen
und den Therapieerfolg wegen zu geringer Betreuungsbreite zu gefährden. Bei der
Berechnung der Belegungshöchstzahl ist die Zahl der Forensikplätze, die bereits
im Westfälischen Zentrum eingerichtet ist, mit zu berücksichtigen.

Der Sicherheitsstandard der Anlage muss den Anforderungen entsprechen, die die
Klinik in Eickelborn aufweist. Die Integration einer forensischen Klinik in ein dicht besiedeltes Stadtgebiet wie in DO-Aplerbeck erfordert ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen. Deshalb darf der Sicherheitsstandard der Einrichtung nicht hinter dem anstehen, was derzeit schon baulicher Standard ist.

Auch eine Ausgangsregelung für die Straftäter muss den berechtigten Sicherheits-
anforderungen der Anwohnerinnen und Anwohner entsprechen. Vor dem erlaubten
Verlassen der Klinik ist jeweils eine Beschreibung der Kleidung und der äußeren
Erscheinung in der Klinik anzufertigen.


Neben den baulichen Standards sind auch besondere Anforderungen im personellen
Bereich zu erfüllen. Neben einer ausreichenden Zahl von Betreuungspersonal inner-
halb der Abteilung sollte die Zahl der Mitarbeiter dazu ausreichen, dass jeder Straf-
täter während seines Ausgangs von mindestens einem Betreuer begleitet werden
kann. Im übrigen erwarten wir, dass das Personal der forensischen Abteilung inten-
siv auf seine Aufgaben vorbereitet und ständig fort- und weitergebildet wird.

Das Sicherheitskonzept der Klinik ist mit Vertretern der Polizei, der Stadt und der
Bevölkerung abzustimmen. Eine Akzeptanz der Einrichtung in der Bevölkerung
kann nur erreicht werden, wenn neben einem Höchstmaß an Sicherheitsvorkeh-
rungen auch der Dialog zwischen den Klinikbetreibern und den vor Ort Beteilig-
ten geführt wird.


4. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie der DVU folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie
und Gesundheit:

Die Behandlung psychisch kranker Straftäter ist ein Gebot der Humanität. Der
Rat der Stadt Dortmund akzeptiert die Verantwortung der Stadt für die Unter-
bringung forensicher Patienten.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Standortauswahl zur
Schaffung neuer Behandlungsplätze im Maßregelvollzug zur Kenntnis.
Damit leistet auch Dortmund einen Beitrag zur Verbesserung der Behand-
lung und Betreuung und vor allem zur sicheren Unterbringung psychisch
kranker Straftäter durch die Beseitigung bestehender Kapazitätsengpässe.

Die Sicherheit der Dortmunder Bevölkerung muss bei den weiteren Planungen
einer forensischen Abteilung im WZfPPP Priorität haben. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sachlich und umfassend über alle
Planungsschritte zu informieren.

Der Rat der Stadt Dortmund wird zu Beginn der ersten Planungsschritte ein
moderierendes Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen sowie AnwohnerInnen, InteressenvertreterInnen und
ExpertInnen bilden, dessen begleitende Tätigkeit durch die Landesregierung
unterstützt werden soll.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.50 Uhr bis 17.25 Uhr für eine Pause unterbrochen. Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 - 2004
(Drucksache Nr.: 00234-00)


Zust. StA 20


Der Haushaltsplanentwurf 2001 sowie der Entwurf der Finanzplanung 2000 – 2004
wurden von OB Dr. Langemeyer sowie StR Pehlke eingebracht.

Die entsprechenden Reden lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor
und sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001
und den Entwurf der Finanzplanung 2000 – 2004 zur Kenntnis und überweist
diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bausteine zum Entwurf des Haushalts-
sicherungskonzeptes 2001 (Anlage 1) zur Kenntnis.
3. Vermögenshaushalt:

3.1 Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die als Anlage 2 beigefügte Positiv-/Negativliste (Prüfung nach § 10 GemHVO der investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes) zur Kenntnis.


3.2 Der Rat der Stadt beschließt, dass die Fehlbedarfe des Investitionsprogramms
2002 ff. während der Beratungen zum Haushaltsplan 2001 – spätestens jedoch
bei der Fortschreibung der Finanzplanung 2002 ff. – auszugleichen sind.


4. Der Rat der Stadt nimmt den Produkthaushalt 2001 zur Kenntnis. Er beschließt
die Weiterleitung an die Fachausschüsse, damit der Produkthaushalt parallel
zum kameralen Haushaltsplan beraten werden kann.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.



2.3 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012


OB Dr. Langemeyer berichtete dem Rat der Stadt zunächst über die Abläufe der letzten
Wochen hinsichtlich der Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass aufgrund der Signale des nationalen Olympischen
Komitees die Aussichten für die Austragung der Olympischen Spiele 2012 im Ruhrgebiet
unter Einbeziehung der Stadt Düsseldorf recht gut seien.

Weiterhin machte er deutlich, dass eine gemeinsame Bewerbung um die Olympischen
Spiele nur erfolgreich sein könne, wenn alle Beteiligten sich im Vorfeld einigen und
sich zusammen als Region mit dem Namen einer Stadt bewerben. Insofern ist seiner
Meinung nach die Gründung eines Zweckverbandes “Olympia Rhein-Ruhr”, so wie er
dies vorgeschlagen habe, dienlich, den Prozess der Einigung zu beschleunigen.

Weiterhin werde durch den Zweckverband klare Voraussetzungen geschaffen, um die
notwendigen Aufgaben konkret anzugehen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Stanko (DVU)
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass sich – im Sinne der Verabredungen bei Ministerpräsident Clement – die Städte der Rhein-Ruhr-Region gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf um die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 bewerben sollen.

Der Rat der Stadt ist damit einverstanden, dass der Oberbürgermeister zur Stützung der
Olympia-Bewerbung die Gründung eines Zweckverbandes “Olympia Rhein-Ruhr” vor-
bereitet.

Die zuständigen Gremien sind regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu infor-
mieren.






Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)
Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung nach § 8 Kom-
munalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßen-
bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung
der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom
21.12.1981 Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)
Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981 Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Bockumweg” von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp



3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Rüschebrinkstraße” von Wambeler Heide bis Wambeler Holz


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den B-Plan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGB. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. beschließt, dem B-Plan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 119 – Rosemeyerstraße – als Satzung.

3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschlusszum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)

Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er-
schließungsplan Hö 246 – Benninghofer Mark – geprüft und beschließt, den
Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter Punkt
8.1 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf
des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Fest-
setzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.


Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246
- Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I
aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher be-
schriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der
Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe
Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegerspur auf
der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.




3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Vorlage
unter Einbeziehung folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
zu beschließen:

Seite 9 der o. a. Verwaltungsvorlage ist um folgenden Spiegelstrich zu ergänzen:

- Optimierung der Verkehrsbeziehungen durch Berücksichtigung von Flächen
für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsangebote


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet
Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf
des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsent-
wicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund/Unna/Hamm zu erar-
beiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weit-
gehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des
F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)


III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungs-
konzepte zu erarbeiten.

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)

Zust. StA 66

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt forderte
Rm Prüsse (SPD) die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die zum Teil unzureichend
vorhandenen Orts- und Sprachkenntnisse verbessert werden und der zur Beschlussfassung
anstehende Taxitarif auch korrekt eingehalten werde.


StR’in Greive sagte zu, diesem Wunsch nachzukommen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für
die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)
Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in
Höhe von 1 340 000,00 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter
der Finanzposition 6150 9511 0221 – Städtebauliche Maßnahme nördliche
City.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungs-
bescheid der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum för-
derunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vorliegt und der Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Zustimmung zu einer Form der
Pflastergestaltung gegeben hat.

2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung
eines Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.







3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahme “Fine Frau/Lange Fuhr” von 1 331 000,00 DM um
133 000,00 DM auf insgesamt 1 464 000,00 DM zur Kenntnis.

Der Rat genehmigt hierzu gem. § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80 000,00 DM bei der Finanzposition 6150 9851 011 4 – Gestaltung und
Begrünung Sanierung “Dorstfeld Süd”, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Un-
ternehmen -.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition 6150 9612 011 4
Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung “Dorstfeld Süd” – (Haushaltsausgabe-
reste).

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)

Zust. StA 65


Hinsichtlich der Frage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es seitens der Verwaltung Über-
legungen hinsichtlich der werbemäßigen Nutzung des Florianturmes im Westfalenpark
gebe, erklärte StD Fehlemann, dass es sicherlich Überlegungen diesbezüglich gebe, die
bisher aber noch nicht konkretisiert werden konnten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturmes
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543 000,00 DM brutto.

Damit betragen die neuen Geasmtkosten 9 028 400,00 DM.

Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300 3503 000 0 – Beiträge nach § 8 KAG – gedeckt.


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft - Dortmunder Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 00125-00)

Zust. 7/Dez.


Hinsichtlich des Punktes 1 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000, wonach die neue, eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung den Namen “Dortmunder Immobilienbewirtschaftung” erhalten solle,
lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben von StD Fehlemann vom 14.12.00
vor, wonach er vorschlug, die genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung in “Städtische Immobilienwirtschaft” zu benennen.


Nachdem Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Tech (SPD) signalisiert hatten, dem Namensvorschlag von StD Fehlemann zu folgen, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, unter Einbeziehung des geänderten
Namensvorschlages von StD Fehlemann und unter Berücksichtigung der Emp-
fehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.12.00
folgende Änderungen der Verwaltungsvorlage:
2. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung “Städt. Immobilienwirtschaft” dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

3. Seite 2, letzter Satz des Sachverhaltes “Aufgabenstellung der Dortmunder
Immobilienbewirtschaftung” erhält folgende Ergänzung (fett):

... dem Wettbewerb mit privaten Anbietern stellen. Im Rahmen der mit den
Fachbereichen abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung (s. 3.3) übernimmt
sie in dieser Wettbewerbssituation die Aufgabe, unter ...

4. Seite 8 des Sachverhaltes, Punkt 3.3 “Zusammenarbeit mit der Verwaltung” erhält folgende Fassung (Ergänzungen fett):

Die Fachbereiche sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit
und der Ausnutzung ihrer Ressourcen berechtigt, Eigenleistungen für
die von ihnen genutzten Immobilien zu erbringen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und seinen Auftrag-
gebern, also der Verwaltungsführung und den Fachbereichen, sollen – im
Kontext mit der Verwaltungsreform und der Rahmenorganisationsverfügung
zur Neuordnung des Immobilienmanagements – durch Nutzungsvereinbarun-en gestaltet werden.

Letzter Satz: “Mit ihnen wird konkret vereinbart, zu welchen Bedingungen
Dienstleistungen erbracht bzw. Produkte erstellt werden sollen.” Wird er-
setzt durch:

Mit den Nutzern wird konkret vereinbart, welche Dienstleistungen durch die “Städt. Immobilienwirtschaft” erbracht bzw. welche Produkte erstellt werden.


2. Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Hochbauamt ab dem 01.01.2001 gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “ Städtische Immobilienwirtschaft” zu führen.


2. Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Betriebssatzung.

3. Als erster Werkleiter für den Eigenbetrieb “Städtische Immobilienwirtschaft” wird Herr Winfried Liebig bestellt. Die Werkleitung wird aus dem ersten Werkleiter und den Geschäftsbereichsleitern/innen 1 – 4 gebildet.



Der Rat bestellt folgende Geschäftsbereichsleiter/innen ebenfalls zu Werkleiter/innen:

GB 1 Frau Susanne Brockmann
GB 2 Herr Siegfried Flenner
GB 3 Herr Hans-Wilhelm Völkmann
GB 4 z. Z. nicht besetzt



4. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschafts-
jahr 2001. Der Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt wird auf
3 335 900,00 DM und aus dem Vermögenshaushalt wird auf
300 000,00 DM festgelegt.

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes zunächst für die Dauer eines Jahres die – Westfalen-Revision GmbH -, Dortmund.

6. Der Rat überträgt die Funktion des Werksauschusses für die eigenbetriebs-ähnliche Einrichtung “Städtische Immobilienwirtschaft” dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

7. Der Rat beschließt das Stammkapital des Eigenbetriebes auf 25 000 Euro festzusetzen.







3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)


Zust. dosys


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag folgende Empfehlung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.12.2000 vor:
1. Der Rat beschließt, mit der Gründung der “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” die alleinige Zuständigkeit für die Pflege von Tennensportplätzen sowie der dazugehörigen Grünflächen dem neuen Geschäftsbereich 1 – Sport – zuzuordnen. Die dazugehörigen Haushaltsmittel sind, soweit nicht die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen berührt sind, im Wirtschaftsplan auszuweisen.

Pflegeverträge sind zunächst nur noch für die Dauer eines Jahres abzuschließen.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch den Verzicht auf Vergaben
und den Einsatz einer eigenen Pflegekolonne die Kosten der Pflege nachhaltig
gesenkt werden können.

2. Vor einer endgültigen Festlegung über die Zuordnung der Grünanlagen und Parks
in die verschiedenen Eigen- bzw. Regiebetriebe wird die Verwaltung aufgefordert,
die Kriterien für ihre diesbezüglichen Vorschläge in Form einer Verwaltungsvorlage
darzulegen.



Punkt 1 dieses Antrages ist nach Meinung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen so zu verstehen, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit
den Objekten festlegen muss.


Auch im Rat der Stadt bestand Einigkeit darüber, dass die Verwaltung Anfang 2001 eine
Zusammenstellung der Grünanlagen, die in die Eigen- und Regiebetriebe eingehen, vor-
gelegt werde.


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt eine redaktionelle Änderung des § 6
Abs. 1 der Betriebssatzung für die “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” vor, wonach sich der Werksausschuss für “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” aus den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses des Rates der Stadt zusammensetzt und der letzte Satz des Absatzes 1 ist zu streichen.






Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt, die Organisationsbereiche Sportamt, Zoo Dortmund,
Botanischer Garten Rombergpark, Westfalenpark und Stadtgarten ab 01.01.2001
gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW
wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” zu führen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Organisationsbereich Friedhofs- und Bestattungs-
wesen 67/6 – ab 01.01.2001 gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den
Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “Fried-
höfe Dortmund” zu führen.

3. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Betriebssatzungen.
4. Als Geschäftsführer der “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” wird Herr
Jörg Stüdemann bestellt. Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer
und den Leitern der Geschäftsbereiche 1 bis 4 gebildet.

5. Als 1. Werkleiter der “Friedhöfe Dortmund” wird Herr Johannes Blume bestellt. Als 2. Werkleiter wird Herr Heinrich Magney bestellt. Diese bilden die Werkleitung.

6. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe
zunächst für die Dauer eines Jahres die WIBERA -Wirtschaftsberatungs AG-, Nie-
derlassung Dortmund.

7. Der Rat beschließt, das Stammkapital für die “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” auf 25 000 Euro und für die “Friedhöfe Dortmund” auf 3,5 Mio. Euro festzusetzen.

8. Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2001.



9. Der Rat nimmt die Bildung der Regiebetriebe “Stadtgrün” und “Pflegebetrieb
für den öffentlichen Raum” im Dezernat 7 – Infrastrukturdezernat – zur Kennt-
nis.

10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der Betriebsführungsgesell-
schaft “Westfalenpark Dortmund GmbH” vorzunehmen.

3.16 Optimierung Veranstaltungsmanagement
(Drucksache Nr. 00170-00)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die organisatorischen Änderungen zur Koordinierung
von Veranstaltungen zur Kenntnis.


3.17 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Willkürliche Gebührenfestsetzung beim Dortmunder Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.18 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Herr StR Sierau und die Sorge um den Jungvögelbestand"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.19 Umweltpreis der Stadt Dortmund
hier: Änderung der Vergaberichtlinien
- einschl. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -


Zust. StA 60


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab seitens der Bürgerliste Rm Münch folgende
Erklärung zu Protokoll:

Die Ausführungen von Rm Münch sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.






Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie der DVU folgenden Antrag der Bürgerliste vom 10.12.2000 ab:

5 000,00 DM für den Jugendumweltpreis anstatt 2 500,00 DM wie in der
Beschlussvorlage vorgesehen.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises zu.


3.20 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Wärmepass für Dortmund"


Für die SPD-Fraktion bzw. die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterten
Rm Lührs (SPD) und Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
den von ihren Fraktionen gemeinsam vorgelegten Antrag, für Dortmund einen Wärme-
pass einzuführen.

Hierbei brachten sie u. a. zum Ausdruck, dass das Ziel dieser Initiative sein solle, dass
Mieter bzw. Käufer von Wohnungen die Nebenkosten einer Wohnung besser vergleichen
können. Weiterhin sollen die hierdurch gewonnen Werte Anhaltspunkte liefern, die lang-fristig über die Vermietbarkeit bzw. die Verkäuflichkeit von Immobilien entscheiden.

Weiterhin brachte man zum Ausdruck, dass das Instrument “Wärmepass” in Verbindung
mit einer Marketing-Strategie geeignet sei, die sicherlich erforderlichen “Klimaschutz-
Investitionen” auszulösen.


Auch für die CDU-Fraktion signalisierte Rm Jung die zustimmende Haltung seiner
Fraktion bezüglich des vorliegenden Antrages zum o. a. Tagesordnungspunkt, da
diese Initiative zwar nur ein kleiner aber ein weiterer Schritt sei, um die CO²-Emmissionen zu reduzieren.


Im übrigen erinnerte Rm Jung (CDU) daran, dass man sich bereits vor einiger Zeit im
zuständigen Fachausschuss aufgrund einer Initiative des Mietervereins über diese Prob-
lematik diskutiert habe.


Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2000 fasst der Rat der Stadt daraufhin
einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat begrüßt die bisher geleisteten Arbeiten zur sachgerechten Beurteilung
der Energiesparmöglichkeiten im Gebäudebestand (z. B. Dortmund Gebäude-
typologie und Heizspiegel), die vielfältigen Beratungskapazitäten sowie die
von der Stadt Dortmund initiierten Kooperationen mit verschiedenen ernergie-
politisch wichtigen Akteuren.

2. Auf der Grundlage dieser bereits erfolgten Initiativen spricht sich der Rat
grundsätzlich für die Einführung eines Wärmepasses aus, um langfristig
eine Kostentransparenz bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohn-
immobilien herzustellen. Ein Ziel ist es, energetisch vorbildliche Gebäude
auszuzeichnen und äußerlich sichtbar mit einem Qualitätssiegel zu versehen.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, im Rahmen der Lokalen Agenda einen kommu-
nalen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung einer Kampagne “Wärme-
pass für Dortmund” zu leisten. Diese Kampagne hat zum Ziel, das Energie-
sparen in älteren Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen bekannt zu machen
und spürbar zu fördern. Bestandteile des Vorhabens sind die Weiterführung
und Optimierung der vorhandenen Förder- und Beratungsangebote und ein
Marketing-Konzept.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisher bestehenden Bemühungen, Koope-
rationen zwischen verschiedenen Partnern zu vereinbaren, in Form eines
“Energie-Tisches” zu institutionalisieren, der als Träger der Kampagne fun-
giert. Der “Energie-Tisch” soll von VertreterInnen des Umwelt- und Woh-
nungsamtes, der DEW, der Verbraucherberatung, der Wohnungseigentümer-
Innen und MieterInnen sowie von HandwerkerInnen und ArchitektInnen und
VertreterInnen der Kreditwirtschaft besetzt sein.

5. Der “Energie-Tisch” soll – evtl. unter Hinzuziehung externer Beratungskapazität – über Modelle beraten, wie auf kommunaler Ebene ein Anreizsystem geschaffen werden kann, das die bestehenden Förderprogramme ergänzt und die Anzahl der Sanierungsmaßnahmen für Wärmedämmung und Optimierung von Heizungsanlagen in Dortmund erhöht.





6. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des I. Quartals 2001 eine Vorlage
über die Möglichkeiten zur Umsetzung eines Wärmepasses für Dortmund zu
erarbeiten. Hierzu ist auf die Erfahrungen anderer Kommunen, in denen es
praktizierte Modelle gibt, zurückzugreifen. Es sind verschiedene Varianten
für eine Ermittlung des Energiebedarfs oder –verbrauches von Gebäuden in
ihren voraussichtlichen Auswirkungen und erforderlichen finanziellen und
personellen Ressourcen aufzuzeigen.

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Freiflächenversiegelung in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)

Zust. StA WBF


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 07.12.2000 beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, die Mittel für den kommunalen Arbeits-
marktfonds um 200 000,00 DM auf insgesamt 2 700 000,00 DM zu
erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund
auf 12 900 00,00 DM festzusetzen.


2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 08.11.2000 sowie der o. a.
Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund und

- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf
aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12 900 000,00 DM fest,

- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt
Dortmund in Höhe von 81 700,00 DM fest,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur
Kenntnis,

- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zu einer Höhe von
500 000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,


- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung
der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzu-
schlagen,

- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von
129 300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,

- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage Satzungsänderung, Jahresabschluß 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens

Zust. SVTZ




Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte zunächst, dass sich
sowohl seine Fraktion als auch die SPD-Fraktion dafür ausspreche, entgegen der Be-
schlussfassung im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung den
Punkt 6 nicht in der Fassung des gemeinsamen Antrages vom 17.11.2000, sondern
nun doch in der Fassung der Verwaltungsvorlage vom 13.09.2000 zu beschließen,
da man nach nochmaliger Diskussion zu der Auffassung gekommen sei, dass es
durchaus sinnvoll sei, eine/n zusätzliche/n Mitarbeiter/in einzustellen.


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Dr. Eiteneyer, dass sich seine Fraktion – so wie man
dies auch ausführlich im zuständigen Fachausschuss dargelegt habe, zum o. a. Tagesord-
nungspunkt für eine Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage und nicht, wie
von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgeschlagen, ausspreche.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung sowie der o. a. Ergänzung vom Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung; § 2 der Satzung
erhält folgenden Wortlaut: Aufgabe des Sondervermögens sind der Ausbau, die
Entwicklung, die Finanzierung und die Verpachtung von der Wirtschaftsförderung
dienenden Infrastruktureinrichtungen der Stadt, insbesondere des Technologiezent-
rums.

§ 2 (1) der Satzung soll lauten: Der/die Kämmerer/in und der/die Geschäftsführer/in
der WBF-DO werden gleichberechtigte Werkleiter/innen des Sondervermögens.


Die Verwaltung wird beauftragt, in die Satzung des Sondervermögens die entspre-
chenden redaktionellen Änderungen aufzunehmen. Diese Satzung tritt zum 01.12.00
in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1998 für das Sondervermögen
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund” außer Kraft. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt, das Stammkapital des Sondervermögens auf 500 000 Euro
zu erhöhen. Die Erhöhung wird aus der “Allgemeinen Rücklage” des Sonderver-
mögens vorgenommen.




2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des
Sondervermögens fest.
- der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64 432,06 DM auf
neue Rechnung vorzutragen.
- Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
- Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.


6. Der Rat beschließt, im Zuge der Ausweitung des Tätigkeitsfeldes des Sonderver-
mögens, eine/n zusätzliche/n Mitarbeiter/in einzustellen und beauftragt das Son-
dervermögen, die Personalauswahl vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird ent-
sprechend angepasst.


7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als
“Software-Factory” und beauftragt das Sondervermögen, gemeinsam mit
dem Technologiezentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-DO den Um-
bau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird ent-
sprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5 500 TDM be-
grenzt. Der Rat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwick-
lung zu.

Die Technologiezentrum Dortmund GmbH und das Sondervermögen stellen
sicher, dass die Zielgruppe der Nutzer/innen der Software-Factory auf alle
Gründer/innen mit aussichtsreichen Softwareideen unabhängig von akade-
mischen Vorbedingungen ausgeweitet wird.

Die Punkte 2 und 7 des o. a. Beschlusses stellen eine Bestätigung des Beschlusses des
Rates vom 21.09.2000 mit einer Änderung zu Punkt 7 dar.












Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1999
(Drucksache Nr.: 00247-00)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den Jahresabschluss 1999 entsprechend der
dieser Vorlage beigefügten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der
Städt. Kliniken Dortmund

mit einer Bilanzsumme von 397 998 051,74 DM
und einem Jahresüberschuss von 811 555,47 DM
fest.

Der Jahresüberschuss ist dem Eigenkapital (Gewinnrücklagen) zuzuführen und
kann für Investitionen der Städt. Kliniken verwendet werden.





Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)


Zust. StA 50



Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Schneckenburger Bezug
nehmend auf die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Fachausschuss
zu Protokoll, dass man einer Beschlussfassung hinsichtlich der Förderung der Freien
Wohlfahrtpflege in der Fassung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie
der SPD-Fraktion vom 01.12.2000 nicht zustimmen könne, da man nach wie vor der
Auffassung sei, dass eine Beschlussfassung – so wie das von ihrer Fraktion in den
o. a. Ausschüssen beantragt wurde – notwendig sei.

Wesentlich für ihre Fraktion dabei sei, dass die Zuschussbedarfe “gedeckelt” seien
und Personalkostenänderungen, z. B. aufgrund der Änderung von Tarifverträgen, nicht
berücksichtigt werden.


Für die SPD-Fraktion bzw. die CDU-Fraktion erklärten die Ratsmitglieder Giese und
Hengstenberg, dass auf der Grundlage des genannten gemeinsamen Antrages ihrer
Auffassung nach durchaus die Handlungsfähigkeit der Freien Wohlfahrtsverbände
gewährleistet sei, da dieser die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung der Über-
gangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Aufstockungsbetrages
von 600 000,00 DM vorsehe.


Auf der Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen im Rathaus folgende Beschlüsse:
a) 1. Der Rat der Stadt beschließt die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung der Übergangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Aufstockungsbetrages in Höhe von 600 000,00 DM.
2. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit ein weiterge-hender Aufstockungsbedarf für das Jahr 2001 für die Wohlfahrtsverbände erforderlich ist. Dabei haben die Verbände den Mehrbedarf nachvollziehbar offenzulegen. Die Verwaltung legt dem Fachausschuss bzw. dem Rat ins-besondere im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages für den Zuwen-dungsbereich einen Bericht mit Beschlussempfehlung über den weiteren Aufstockungsbedarf vor.
3. Das verbandliche Maßnahmenangebot im Zuwendungsbereich wird auf Qualität und Nachfrage geprüft. Dabei sind Synergieeffekte mit den städtischen Angeboten abzugleichen.
4. Der Rat der Stadt erwartet von der Verwaltung und den Verbänden nunmehr die abschließende Realisierung von vertraglichen Regelungen für den Zuwendungsbereich.


Eine Ausnahme bilden die Zuwendungen an die Vereine KOBER (Caritasverband) und Mitternachtsmission (Diakonisches Werk).
Siehe hierzu die separate Vorlage
(Drucksache Nr.: 00210-00).

b) Weiterhin nimmt der Rat der Stadt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit vom 05.12.2000 zum Bericht zur Straßenprostitution in
der Ravensburger Straße – weitere Entwicklungen – zur Kenntnis.


6.2 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Einrichtung eines Drogenkonsumraumes"

6.2 b) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Druckraumes in Dortmund"


Die beiden o. a. Vorschläge wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung
zurückgezogen.




Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)


Zust. StA 52


Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass die
Bezirksvertretung Scharnhorst die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungs-
punkt einstimmig abgelehnt habe.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Grundsatzbeschluss vom 09.10.1980 zur
Planung und Errichtung eines Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth, auf.






Zu Ziffer 8
--------------

Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


Zust. StA 65

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel,
Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen Raumprogramms für eine
4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe von 11 500 000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2800 9411 013 1) (2800 9351 013 1)

Haushaltsjahr 2000
Haushaltssoll 350 000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3 500 000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.

8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)


Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2001:

1. Die Einrichtung je einer Ganztagsangebots-Grundschule in den Stadtbezirken
Eving, Scharnhorst, Innenstadt-West

2. Die Einrichtung der erforderlichen Planstellen für die drei Grundschulen
3. Die Erhebung von Elternbeiträgen für schulische Ganztagsbetreuung auf
der Basis eines gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickelnden Ge-
samtkonzeptes


8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (-Schülertickets-) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des Verkehrs-
verbundes Rhein- Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)


Zust. StA 40


Für die SPD-Fraktion brachte Rm Diekneite zum Ausdruck, dass er sich sicher sei, dass
der vorliegende neue Schülertarif aufgrund seiner Attraktivität über den Modellversuch
hinaus zu einer festen Einrichtung werde.


Ergänzend fügte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass
es aus seiner Sicht bedauerlich sei, dass der VRR in seiner Preisgestaltung nicht soweit
gegangen sei, wie die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.09.2000 gefordert habe.



Bm Miksch erwiderte hierauf, dass er das vorliegende Angebot des VRR als seriös betrachte, und dass dieser Vorschlag einstimmig von der Verbandsversammlung des VRR verabschiedet worden sei. Auch er gehe davon aus, dass dieses Pilotprojekt nach der Versuchsphase flächendeckend im VRR-Gebiet eingeführt werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die für eine Teilnahme an dem Pilotversuch
“Einführung eines neuen Schülertarifes ab 01.02.2000” notwendigen Vereinbarungen entsprechend den unter Ziffer 3. ff. dargestellten Voraussetzungen abzuschließen.

Die erforderlichen Pauschalzahlungen des Schulträgers an den Verkehrsträger (Dortmunder Stadtwerke) sind im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung gesichert. Verpflichtungen, die über die Pilotphase hinausgehen, insbesondere solche finanzieller Art, dürfen erst nach erneuter Entscheidung des Rates eingegangen werden.


Im Hinblick auf die erweiterte Nutzungsmöglichkeit des neuen Schülertickets für Ange-
bote des öffentlichen Nahverkehrs, nicht nur für Fahrten von der Wohnung zur Schule
und zurück, wird für die nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzge-
setzes (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schüler während des Pilotversuches ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von
- 15,00 DM für jede/n anspruchsberechtigte/n volljährige/n Schüler/in
- 15,00 DM für den/die 1. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in
einer Familie

- 10,00 DM für den/die 2. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in
einer Familie

festgesetzt.

Für jede/n weitere/n minderjährige/n Schüler/in einer Familie und für Schüler/innen,
für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ge-
leistet wird, entfällt der Eigenanteil.






8.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Schulsanierung"


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Bezug nehmend auf den
gemeinsam von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie seiner Fraktion vorgeleg-
ten Antrag zum o. a. Tagesordnungspunkt Rm Mohr, dass aufgrund der finanziellen
Situation der Stadt Dortmund die gesteckten Ziele im Schulbereich, die letztendlich
auch durch Beschlüsse des Rates der Stadt manifestiert seien, nur erreicht werden
können, wenn alternative Finanzierungsmodelle konkretisiert und geprüft werden.

Das Ergebnis dieser Überprüfung müsse bis zur Verabschiedung des Haushaltes für
Jahr 2000 vorliegen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den Haushaltsberatungen alternative Mo-
delle zu konkretisieren und zu prüfen, über die die Sanierung der PCB belasteten Schul-
gebäude und das Programm zum Ersatz von Schulpavillons durch Massivbauten finan-
ziert werden kann. Dargestellt werden sollen insbesondere die Vor- und Nachteile der
von privaten Dritten angebotenen Finanzierungsmodelle im Vergleich zur herkömm-
lichen Finanzierung über den Vermögenshaushalt.

Geprüft und konkretisiert werden soll darüber hinaus die Möglichkeit, mit Hilfe von
Energie-Contracting-Modellen und anderen Formen der Kooperation die DEW, die
DOGEWO oder andere private Dritte an der Schulraumsanierung zu beteiligen.





Zu Ziffer 9
-------------

Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00080-00)


Zust. StÄ 51, 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, DO-Kirchlinde, zur Schaffung von 45 weiteren
Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in zwei Gruppen (Regelkindergartengruppe
mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch Umnutzung des bisher von der städt.
Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die
sicherheitstechnische Nachrüstung des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 159 000,00 DM bei
der Haushaltsstelle 4640 9411 019 0 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung Kin-
dertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch
die Haushaltsstellen 4541 9872 000 1 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und 4640 9411 000 1
(Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)


Zust. StA 51


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Organisationsveränderung gemäß der
Vorlage zu.














Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 17 921 880,96 DM.


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

Zust. StA 30


Seitens der DVU begründete Rm Stanko die ablehnende Haltung hinsichtlich der Ein-
führung eines erhöhten Steuersatzes für gefährliche Hunde.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass seiner Einschätzung nach diese Erhöhung unter
anderem ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei und letztendlich nur dazu diene,
Mehreinnahmen zu erzielen.

Insofern beantragte er, die Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde abzulehnen.


Für die CDU-Fraktion führte Rm Reppin aus, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Landeshundeverordnung geeignet sei, dass Problem der gefährlichen Hunde zu beherrschen. Vor diesem Hintergrund halte man die vorgesehene Erhöhung der Hundesteuer für entbehrlich.


Auf Seiten der Bürgerliste wies Rm Münch daraufhin, dass man die geplante Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde ablehnen werde, da diese letztendlich nicht dazu beitragen werde, das eigentliche Problem, nämlich die ungeeigneten Halter und Züchter von Kampfhunden, zu lösen.


Dagegen machten nochmals Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
bzw. Rm Zupfer (SPD) deutlich, dass durch den gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen,
durch den u. a. auch soziale Komponenten in die vorliegende Hundesteuersatzung ein-
gebaut werden, ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der angesprochenen Proble-
matik geleistet werde.


Außerdem erklärte auf Nachfrage von Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) StD Fehlemann, dass derzeit geprüft werde, inwieweit die vom Tierheim
gewünschten zusätzlichen Hundeboxen finanzierbar seien.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den o. a.
Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.


2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 07.12.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der
Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)


Zust. SVTZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.




10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)

Zust. StA 50


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00171-00)


Zust. StA 67


Für die Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass man die vorliegende Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund ablehnen werde.

Im übrigen forderte er die Verwaltung auf, künftig mehr Wert auf die ökologische und
freizeitpolitische Bedeutung der Friedhöfe zu legen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.




10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 5 008 700,00 DM.


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)


Zust. StA 14


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geprüfte Jahresrechnung 1999 des Treu-
handvermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürger-
meister aus dieser geprüften Jahresrechnung 1999.



10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


Zust. StA 20


Der Rat nimmt den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
zur Kenntnis.


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes zur Kenntnis.


10.12 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung
"Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb des Dortmunder Schienennetzes"


Seitens der CDU-Fraktion erläuterte Rm Jung den von seiner Fraktion vorgelegten
Antrag hinsichtlich der Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb eines Dortmunder
Schienennetzes.



Aufgrund der zu erwartenden Deregulierung im Schienenverkehr und den damit zu
erwartenden tiefgreifenden Veränderungen sei es nach Auffassung seiner Fraktion
notwendig, dass sich die Dortmunder Stadtwerke AG diesbezüglich rechtzeitig po-
sitioniere.

Insofern forderte Rm Jung (CDU) den Rat der Stadt auf, den diesbezüglich von seiner
Fraktion vorgelegten Antrag zuzustimmen.


Dagegen machten für die SPD-Fraktion Rm Prüsse bzw. für die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus Rm Krüger die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsicht-
lich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages deutlich.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass man zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendig-
keit sehe, darüber nachzudenken, Stadtbahnanlagen auszulagern. Dies würde letztendlich
nur dazu führen, Unruhe in die Mitarbeiterschaft zu bringen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass man
sich sowohl im Vorstand, als auch im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG
Gedanken über die zu erwartenden gesetzlichen Veränderungen mache, und dass auch
rechtzeitig Konzepte auf den Weg gebracht werden, die die Dortmunder Stadtwerke AG
für den anstehenden Wettbewerb fit machen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es auch hier wiederum Übergangsregelungen geben
werde, sei genügend Zeit gegeben, zusammen mit den Beschäftigten der Dortmunder
Stadtwerke AG den optimalen Weg anzustreben.

Im übrigen werde er den Vorstand der Dortmunder Stadtwerke AG bitten, im Frühjahr
des nächsten Jahres im Haupt- und Finanzausschuss über die Entwicklungen im Bereich
der Verkehrsbetriebe zu informieren.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2000 ab:

Die Verwaltung soll kurzfristig die Eigentumsverhältnisse an dem Dortmunder Schienen-
netz, das nicht der Deutschen Bahn AG gehört, darlegen. Die Pachtverträge und Verträge
zum Eigentumsübergang sind dem Rat vorzulegen.

Die Stadtverwaltung soll binnen drei Monaten das Unternehmenskonzept der DSW AG
unter Berücksichtigung der zu erwartenden europäischen Richtlinien zur Förderung des
Wettbewerbs im öffentlichen Nahverkehr vorstellen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt seine Vertreter/innen in der Verbandsversammlung bei der Beschluss-
fassung über den Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet folgende Gesichts-
punkte in die Verbandsversammlung und beschließen zu lassen:

Die gem. § 26 des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet zu erhebende
Verbandsumlage wird auf 65 000 000,00 DM festgesetzt.
Der im Entwurf vorgelegte Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ist
durch geeignete Maßnahmen anzupassen.


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


Zust. StA 10/K

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2001.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 6 900 000,00 DM zur
Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2001 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3 000 000,00 DM festgesetzt.


10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)

Zust. StA 50


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit
Gebührenordnung.




Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.





10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


Zust. StA 41


Seitens der SPD-Fraktion erklärte zunächst Rm Prof. Uhlmann, dass auf der Grundlage
des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2000 es auch künftig möglich sein werde, eine gute
Kulturarbeit in Dortmund zu betreiben.

Hinsichtlich des gemeinsam von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages machte er deutlich, dass man den Punkt 1 die-
ses Antrages durchaus zustimmen könne und außerdem vorschlage, den Punkt 2 des ge-
nannten Antrages an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen, da man
dort ohnehin über den KulturInfo-Shop diskutieren werde.


Bei der Erläuterung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machten die Ratsmitglieder Sauer (CDU) und
Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass der vorgelegte
Antrag mit dazu beitragen solle, Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen, ohne dabei
Leistungen aufgeben zu müssen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
a) Bei Stimmenthaltung der DVU beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000:
1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im letzten Absatz wie folgt
geändert:

Bei Bedarf werden dem Eigenbetrieb Kulturbetriebe notwendige Betriebs-
mittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäfts-
jahr nach Beschluss des zuständigen Werksausschusses bereitgestellt.

2. Der zuständige Werksausschuss wird über die Fortführung der Arbeit des
KulturInfo-Shops und die dafür erforderliche Personal- und Finanzaus-
stattung entscheiden. Ziel der Reorganisation ist, durch eine Kostenmini-
mierung im Betrieb des KulturInfo-Shops zusätzliche Mittel für die Kul-
turarbeit und die Kulturzentren zur Verfügung stellen zu können.

b) Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2001 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

dem Erfolgsplan 2001 Anlage 1
dem Vermögensplan 2001 Anlage 2
der Stellenübersicht Anlage 3
der Finanzplanung Anlage 4
der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan Anlage 5
den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche Anlage 6
die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7


Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzei-
tigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5 Mio. DM festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf
notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das fol-
gende Geschäftsjahr bereitzustellen.


10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.19 Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00166-00)


Zust. SV


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. stellt den Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mit einer Bilanzsumme
von 207 568 688,34 DM und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
259 256,72 DM fest. Der Jahresfehlbetrag ist auf die Rechnung des
Wirtschaftsjahres 2000 vorzutragen.

II. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

10.20 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Bauherrenvertrag
(Drucksache Nr.: 00167-00)


Zust. SV


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Werkleitung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”, den Bauherrenvertrag mit der Stadt-
haus Dortmund – Projektgesellschaft mbH um die Entgelte für Leistungen der Jahre
2000 bis 2002 zu ergänzen.

10.21 Vertretung der Stadt Dortmund in Beteiligungsgesellschaften
hier: Vertretung der Stadt in Aufsichtsräten durch den Oberbürgermeister


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt den Änderungen zu.




Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


Zust. 3/Dez.


Hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag den Mitgliedern des Rates
der Stadt die diesbezügliche Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, ein
ergänzender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffent-
liche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie die hieraus resultierende über-
arbeitete Geschäftsordnung schriftlich vor.


Unter Einbeziehung der genannten Veränderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Geschäfts-
ordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu.


11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am Samstag, dem 06.01.2001 für die Stadt-
bezirke der Dortmunder-Innenstadt eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-
nungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.


11.3 Wiederwahl und Neubestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00047-00)


Zust. StA 23


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3 – 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden
das bisherige stellv. Mitglied Herr Prof. Dr. Hartmut Dieterich als ordentliches
Mitglied und Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Spiess als stellvertretendes Mit-
glied für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund bestellt.

Herr Dipl.-Ing. Reiner Morawietz wird als ordentliches Mitglied wiedergewählt.

Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.

11.4 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)

Zust. StA 11


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Beamten und Versorgungsempfängern der
Stadt die im Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
vorgesehenen höheren Bezüge abschlagsweise unter dem Vorbehalt der späteren gesetz-
lichen Regelung zum 01.01.2001 zu zahlen.





11.5 Umbesetzungen in Gremien
- Antrag des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 -


Auf der Grundlage des Antrages des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 beschließt
der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen im Ausschuss für Soziales,
Familie und Gesundheit:

Herr Horst-Erhardt Knoll wird sachkundiger Bürger

u n d

Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Hillnhütter zum Vertreter



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.50 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r D i e k n e i t e
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



M i k s c h
Bürgermeister
01 Dortmund, 10.01.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 14. Dezember 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Daskalakis CDU
Rm Knieling CDU
Rm Ulrich CDU



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler


T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
vom 16.11.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 - 2004
(Drucksache Nr.: 00234-00)

2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund
dazu:
- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000
- Anfragen der Bürgerliste vom 28.11.2000

2.3 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012









3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)





3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)

3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)

3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)

3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)

3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)

3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
- Dortmunder Immobilienwirtschaft - Dortmunder Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 00125-00)

3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum”
(Drucksache Nr. 00123-00)

3.16 Optimierung Veranstaltungsmanagement
(Drucksache Nr. 00170-00)

3.17 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Willkürliche Gebührenfestsetzung beim Dortmunder Umweltamt"

3.18 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Herr StR Sierau und die Sorge um den Jungvögelbestand"

3.19 Umweltpreis der Stadt Dortmund
hier: Änderung der Vergaberichtlinien
- einschl. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -

3.20 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Wärmepass für Dortmund"

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Freiflächenversiegelung in Dortmund"



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1999
(Drucksache Nr.: 00247-00)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

6.2 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Einrichtung eines Drogenkonsumraumes"

6.2 b) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Druckraumes in Dortmund"





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)




8. Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)

8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)

8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (-Schülertickets-) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des Verkehrs-
verbundes Rhein- Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)

8.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Schulsanierung"




9. Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00080-00)

9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)

10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)

10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00171-00)
10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)

10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)

10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)

10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)

10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)

10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)

10.12 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung
"Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb des Dortmunder Schienennetzes"

10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)

10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)

10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)

10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)

10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)

10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)

10.19 Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00166-00)

10.20 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Bauherrenvertrag
(Drucksache Nr.: 00167-00)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)

11.3 Wiederwahl und Neubestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00047-00)
11.4 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)





Vor Eintritt in die Tagesordnung unterrichtete OB Dr. Langemeyer, wie bereits im Ältestenrat,
den Rat der Stadt darüber, welche Vorkehrungen die Verwaltung hinsichtlich der am 16.12.00
angemeldeten Demonstrationen getroffen hat.

Anschließend wurde um 15.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Teilweise übernahmen Bm’in Wendzinski sowie Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

OB Dr. Langemeyer stellte zunächst fest, dass die Einladung des Rates der Stadt ordnungsgemäß
erfolgt und das dieser beschlussfähig ist.

Zu Ziffer 1
-------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um die Punkte
10.21 Vertretung der Stadt Dortmund in Beteiligungsgesellschaften
hier: Vertretung der Stadt in Aufsichtsräten durch den Oberbürgermeister
(Drucksache Nr.: 00289-00)
11.5 Umbesetzungen in Gremien
- Antrag des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 -

erweitert.

Des weiteren bestand Einvernehmen, den Punkt
10.8 Landschaftsverband Westfalen Lippe
Haushalt 2001

von der Tagesordnung abzusetzen.


Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die SPD-Fraktion bzw. die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 12.12.2000 mitgeteilt haben, dass
sie ihre Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten

6.1 a) Förderung der Freien Wohlfahrtpflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)

6.1 b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000
mit der Bezeichnung “Einrichtung eines Druckraums in Dortmund”

zurückziehen, so dass diese Angelegenheiten ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt
wurden.


Abschließend verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ältestenrates darauf,
den Punkt

2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund

vorzuziehen und vor dem Tagesordnungspunkt
2.1 Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 – 2004

zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.






1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
vom 16.11.2000

Seitens des Linken Bündnisses bat Rm Keller darum, die o. a. Niederschrift auf Seite 41


eingehend zu verändern, dass sie sich in der genannten Sitzung gegen die Absetzung des
Punktes

11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung “Verlauf der Kundgebung gegen Rechts am 21.10.2000”
ausgesprochen habe.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Keller (Linkes Bündnis) genehmigt
der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.11.2000.



Zu Ziffer 2
-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.2 Umsetzung des Maßregelvollzuges in Dortmund
dazu:
- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000
- Anfragen der Bürgerliste vom 28.11.2000


OB Dr. Langemeyer berichtete zunächst dem Rat der Stadt darüber, dass ihm mit Schreiben des Ministerpräsidenten und der zuständigen Fachministerin vom 21.11.2000 die Entscheidung der Landesregierung mitgeteilt worden sei, in Dortmund einen Standort für eine Forensik zu errichten. Daraufhin habe er unverzüglich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und etwas später die Öffentlichkeit informiert.

Danach habe sich eine umfangreiche lebhafte Diskussion entwickelt und nicht zuletzt habe
die zuständige Ministerin die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Aplerbeck informiert und sich der Diskussion gestellt.

Weiterhin brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass er sehr viel Verständnis dafür
habe, dass die genannte Entscheidung der Landesregierung Emotionen und Stimmungen
bei den Menschen erzeuge, und dass es viele Menschen gebe, die Aufklärungsbedarf haben.

Auch er selbst habe diesbezüglich viele Fragen an die Landesregierung und erwarte auch
entsprechende Antworten.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte er deutlich, dass trotz der ihm bekannten Schwierigkeiten dieser Problematik, ihm die Verantwortung seines Amtes als Oberbürgermeister bewusst sei. Für ihn könne eine derartige Situation nur durch Wahrheit, Klarheit und Eindeutigkeit geregelt werden. Dazu gehöre es auch, dass der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Chef der Verwaltung Gesetze beachten und Anweisungen der Landesregierung, wie im vorliegenden Falle, befolgen müsse, obwohl dies sicherlich nicht immer leicht sei.

Nachdem OB Dr. Langemeyer in seinen weiteren Ausführungen auf die Bedeutung der forensischen Therapie eingegangen war, wies er daraufhin, dass nach Aussagen der Landesregierung nur diejenigen Patienten in Dortmund untergebracht werden sollen, die
als therapiefähig gelten.

Des weiteren forderte er die Landesregierung nachhaltig auf, die Dortmunder Bevölkerung umfassend zu informieren, da seiner Meinung nach nur so die Ängste, die er sehr ernst nehme, abgebaut werden können.

Außerdem werde er die Landesregierung bitten, die baulichen, personellen und auch thera- peutischen Konzepte darzulegen, um letztendlich ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass der im Ältestenrat soeben
vereinbarte Arbeitskreis, der unter der Moderation der Vereinigten Kirchenkreise tagen
solle, dazu beitragen werde, die Diskussion zu versachlichen und diesbezüglichen Rah-
menbedingungen sachgerecht zu gestalten.

Während der Ausführungen von OB Dr. Langemeyer hatte Bm Wendzinski die Leitung
der Sitzung übernommen.


In der nachfolgenden Diskussion verdeutlichen u. a. Rm Schneckenburger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Giese (SPD) sowie Rm Hengstenberg (CDU) bzw.
Rm Hovermann (CDU) die einhelligen Auffassungen ihrer Fraktionen hinsichtlich der
o. a. Thematik.

Hierbei wurde deutlich, dass man – wie OB Dr. Langemeyer – der Auffassung sei, dass
es in den nachfolgenden sicherlich noch umfangreichen Debatten weniger um das “ob” als um das “wie” gehen könne. Insofern verständigte man sich auch darauf, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zuzustimmen und den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2000 an die “Konferenz Forensik in DO-Aplerbeck” zu überweisen.

Weiterhin gab seitens der Bürgerliste Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Die Rede von Rm Münch ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Des weiteren erklärte für die DVU Rm Branghofer, dass man ohne wenn und aber die
geplante forensische Abteilung am Standort DO-Aplerbeck ablehne. Für seine Partei
mache es keinen Sinn, eine sicherlich notwendige Einrichtung in einem dicht besiedel-
ten Wohngebiet zu errichten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin letztendlich folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgende Anträge der Bürgerliste vom 02.12.2000 und 10.12.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den geplanten Forensik-Standort auf dem Ge-
lände der Westfälischen Klinik für Psychiatrie in DO-Aplerbeck ab und fordert
die Verwaltung auf, nach einem geeigneten Grundstück für eine Forensik in
Dortmund zu suchen.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 12.12.2000
ab:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt den Forensik-Standort DO-Aplerbeck ab
und fordert die Verwaltung auf, einen Alternativ-Standort zu prüfen.


3. Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 11.12.2000 an die “ Konferenz Forensik in DO-Aplerbeck”:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der Absicht der Landesregierung Kenntnis, in DO-Aplerbeck eine forensische Abteilung einrichten zu wollen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, vor Eintritt in die
Diskussion zur konkreten Einrichtung der forensischen Abteilung auf, Mindest-
standards für die Einrichtung zu definieren.

Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister auf, in den Abstimmungsgesprä-
chen mit der Landesregierung die Durchsetzung der folgenden Forderungen anzu-
streben:

In der forensischen Abteilung sollen keine Sexualstraftäter untergebracht werden.
In nächster Nähe befindet sich mit der Elisabeth-Klinik eine Therapie-Einrichtung
für Kinder und Jugendliche, die sich mit der Therapierung von Opfern von sexueller Gewalt befasst. Eine Therapierung von Tätern und Opfern “Tür an Tür” wird aber für unangemessen und die Opfer und ihre Angehörigen für nicht hinnehmbar gehalten.


Die forensische Abteilung in Aplerbeck könnte zur Therapierung von Tätern, die
unter Suchtproblemen leiden, dienen; hierin hat die bestehende Klinik bereits Er-
folge erzielt. Nach dem Konzept der Landesregierung sollen Standorte der ange-
dachten Größe auch Dienstleistungen aus den ebenfalls am Ort befindlichen Ein-
heiten in Anspruch nehmen. Die von der Landesregierung offenbar beabsichtigte
Nutzung von Synergieeffekten kann bei einer Ausrichtung auf Täter mit Sucht-
problemen in Aplerbeck erreicht werden.

Die Belegung mit 54 Tätern stellt die Belegungshöchstgrenze dar. Der Dortmunder
Standort zählt zu den kleineren Standorten in der Planung. Eine Einrichtung mit
54 Plätzen ist laut Gutachten der Landesregierung in Anlehnung an einen vorhan-
denen Standort zu betreiben ohne unverhältnismäßig hohe Kosten zu verursachen
und den Therapieerfolg wegen zu geringer Betreuungsbreite zu gefährden. Bei der
Berechnung der Belegungshöchstzahl ist die Zahl der Forensikplätze, die bereits
im Westfälischen Zentrum eingerichtet ist, mit zu berücksichtigen.

Der Sicherheitsstandard der Anlage muss den Anforderungen entsprechen, die die
Klinik in Eickelborn aufweist. Die Integration einer forensischen Klinik in ein dicht besiedeltes Stadtgebiet wie in DO-Aplerbeck erfordert ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen. Deshalb darf der Sicherheitsstandard der Einrichtung nicht hinter dem anstehen, was derzeit schon baulicher Standard ist.

Auch eine Ausgangsregelung für die Straftäter muss den berechtigten Sicherheits-
anforderungen der Anwohnerinnen und Anwohner entsprechen. Vor dem erlaubten
Verlassen der Klinik ist jeweils eine Beschreibung der Kleidung und der äußeren
Erscheinung in der Klinik anzufertigen.


Neben den baulichen Standards sind auch besondere Anforderungen im personellen
Bereich zu erfüllen. Neben einer ausreichenden Zahl von Betreuungspersonal inner-
halb der Abteilung sollte die Zahl der Mitarbeiter dazu ausreichen, dass jeder Straf-
täter während seines Ausgangs von mindestens einem Betreuer begleitet werden
kann. Im übrigen erwarten wir, dass das Personal der forensischen Abteilung inten-
siv auf seine Aufgaben vorbereitet und ständig fort- und weitergebildet wird.

Das Sicherheitskonzept der Klinik ist mit Vertretern der Polizei, der Stadt und der
Bevölkerung abzustimmen. Eine Akzeptanz der Einrichtung in der Bevölkerung
kann nur erreicht werden, wenn neben einem Höchstmaß an Sicherheitsvorkeh-
rungen auch der Dialog zwischen den Klinikbetreibern und den vor Ort Beteilig-
ten geführt wird.


4. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie der DVU folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie
und Gesundheit:

Die Behandlung psychisch kranker Straftäter ist ein Gebot der Humanität. Der
Rat der Stadt Dortmund akzeptiert die Verantwortung der Stadt für die Unter-
bringung forensicher Patienten.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Standortauswahl zur
Schaffung neuer Behandlungsplätze im Maßregelvollzug zur Kenntnis.
Damit leistet auch Dortmund einen Beitrag zur Verbesserung der Behand-
lung und Betreuung und vor allem zur sicheren Unterbringung psychisch
kranker Straftäter durch die Beseitigung bestehender Kapazitätsengpässe.

Die Sicherheit der Dortmunder Bevölkerung muss bei den weiteren Planungen
einer forensischen Abteilung im WZfPPP Priorität haben. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sachlich und umfassend über alle
Planungsschritte zu informieren.

Der Rat der Stadt Dortmund wird zu Beginn der ersten Planungsschritte ein
moderierendes Gremium aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen sowie AnwohnerInnen, InteressenvertreterInnen und
ExpertInnen bilden, dessen begleitende Tätigkeit durch die Landesregierung
unterstützt werden soll.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.50 Uhr bis 17.25 Uhr für eine Pause unterbrochen. Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2001 und des Entwurfes der
Finanzplanung 2000 - 2004
(Drucksache Nr.: 00234-00)


Zust. StA 20


Der Haushaltsplanentwurf 2001 sowie der Entwurf der Finanzplanung 2000 – 2004
wurden von OB Dr. Langemeyer sowie StR Pehlke eingebracht.

Die entsprechenden Reden lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor
und sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001
und den Entwurf der Finanzplanung 2000 – 2004 zur Kenntnis und überweist
diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bausteine zum Entwurf des Haushalts-
sicherungskonzeptes 2001 (Anlage 1) zur Kenntnis.
3. Vermögenshaushalt:

3.1 Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die als Anlage 2 beigefügte Positiv-/Negativliste (Prüfung nach § 10 GemHVO der investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes) zur Kenntnis.


3.2 Der Rat der Stadt beschließt, dass die Fehlbedarfe des Investitionsprogramms
2002 ff. während der Beratungen zum Haushaltsplan 2001 – spätestens jedoch
bei der Fortschreibung der Finanzplanung 2002 ff. – auszugleichen sind.


4. Der Rat der Stadt nimmt den Produkthaushalt 2001 zur Kenntnis. Er beschließt
die Weiterleitung an die Fachausschüsse, damit der Produkthaushalt parallel
zum kameralen Haushaltsplan beraten werden kann.


Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.



2.3 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012


OB Dr. Langemeyer berichtete dem Rat der Stadt zunächst über die Abläufe der letzten
Wochen hinsichtlich der Bewerbung um die Olympischen Spiele 2012.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass aufgrund der Signale des nationalen Olympischen
Komitees die Aussichten für die Austragung der Olympischen Spiele 2012 im Ruhrgebiet
unter Einbeziehung der Stadt Düsseldorf recht gut seien.

Weiterhin machte er deutlich, dass eine gemeinsame Bewerbung um die Olympischen
Spiele nur erfolgreich sein könne, wenn alle Beteiligten sich im Vorfeld einigen und
sich zusammen als Region mit dem Namen einer Stadt bewerben. Insofern ist seiner
Meinung nach die Gründung eines Zweckverbandes “Olympia Rhein-Ruhr”, so wie er
dies vorgeschlagen habe, dienlich, den Prozess der Einigung zu beschleunigen.

Weiterhin werde durch den Zweckverband klare Voraussetzungen geschaffen, um die
notwendigen Aufgaben konkret anzugehen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Stanko (DVU)
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass sich – im Sinne der Verabredungen bei Ministerpräsident Clement – die Städte der Rhein-Ruhr-Region gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf um die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 bewerben sollen.

Der Rat der Stadt ist damit einverstanden, dass der Oberbürgermeister zur Stützung der
Olympia-Bewerbung die Gründung eines Zweckverbandes “Olympia Rhein-Ruhr” vor-
bereitet.

Die zuständigen Gremien sind regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu infor-
mieren.






Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarland-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00055-00)
Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung nach § 8 Kom-
munalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßen-
bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung
der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom
21.12.1981 Chemnitzer Straße von Sonnenstraße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00054-00)
Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981 Landgrafenstraße von Hohe Straße bis Leipziger Straße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Bockumweg im Abschnitt von Wickeder Hellweg bis
Rübenkamp
(Drucksache Nr.: 00053-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Bockumweg” von Wickeder Hellweg bis Rübenkamp



3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke
(Treibstraße) bis Schillerstraße
(Drucksache Nr.: 00052-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Schützenstraße von nördliche Seite DB-Brücke (Treibstraße) bis Schillerstraße


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Rüschebrinkstraße im Abschnitt von Wambeler Heide
bis Wambeler Holz
(Drucksache Nr.: 00051-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Anlage: “Rüschebrinkstraße” von Wambeler Heide bis Wambeler Holz


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafen-
straße
(Wohnumfeldverbesserung)
(Drucksache Nr.: 00050-00)

Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Staufenstraße von Landgrafenstraße bis Markgrafenstraße
(Wohnumfeldverbesserung)


3.7 Bauleitplanung
B-Plan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In W 119
(Drucksache Nr.: 00040-00)

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den B-Plan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGB. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. beschließt, dem B-Plan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des
B-Planes In W 119 – Rosemeyerstraße – als Satzung.

3.8 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Hö 246 - Benninghofer Mark - gleichzeitig Änderung des B-Planes We 128
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschlusszum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00034-00)

Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Er-
schließungsplan Hö 246 – Benninghofer Mark – geprüft und beschließt, den
Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.49 nicht zu folgen sowie die unter Punkt
8.1 bis 8.3 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf
des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Fest-
setzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 11.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9.1 bis 9.4 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 19.10.2000 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Benninghofer Mark beizufügen.


Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246
- Benninghofer Mark - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I
aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher be-
schriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der
Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe
Anlage) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Linksabbiegerspur auf
der südöstlichen Seite der Wittbräucker Straße eingerichtet wird.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.




3.9 Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwickungsplanes für den Teilabschnitt
Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00067-00)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Vorlage
unter Einbeziehung folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
zu beschließen:

Seite 9 der o. a. Verwaltungsvorlage ist um folgenden Spiegelstrich zu ergänzen:

- Optimierung der Verkehrsbeziehungen durch Berücksichtigung von Flächen
für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrsangebote


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Be-
schluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet
Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf
des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)


II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsent-
wicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund/Unna/Hamm zu erar-
beiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weit-
gehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des
F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)


III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungs-
konzepte zu erarbeiten.

3.10 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 00151-00)

Zust. StA 66

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt forderte
Rm Prüsse (SPD) die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die zum Teil unzureichend
vorhandenen Orts- und Sprachkenntnisse verbessert werden und der zur Beschlussfassung
anstehende Taxitarif auch korrekt eingehalten werde.


StR’in Greive sagte zu, diesem Wunsch nachzukommen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für
die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
(Drucksache Nr.: 00162-00)
Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in
Höhe von 1 340 000,00 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter
der Finanzposition 6150 9511 0221 – Städtebauliche Maßnahme nördliche
City.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungs-
bescheid der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum för-
derunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vorliegt und der Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Zustimmung zu einer Form der
Pflastergestaltung gegeben hat.

2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung
eines Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.







3.12 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
(Drucksache Nr.: 00126-00)

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahme “Fine Frau/Lange Fuhr” von 1 331 000,00 DM um
133 000,00 DM auf insgesamt 1 464 000,00 DM zur Kenntnis.

Der Rat genehmigt hierzu gem. § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80 000,00 DM bei der Finanzposition 6150 9851 011 4 – Gestaltung und
Begrünung Sanierung “Dorstfeld Süd”, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Un-
ternehmen -.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition 6150 9612 011 4
Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung “Dorstfeld Süd” – (Haushaltsausgabe-
reste).

3.13 Grundinstandsetzung des Florianturmes im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
(Drucksache Nr.: 00095-00)

Zust. StA 65


Hinsichtlich der Frage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es seitens der Verwaltung Über-
legungen hinsichtlich der werbemäßigen Nutzung des Florianturmes im Westfalenpark
gebe, erklärte StD Fehlemann, dass es sicherlich Überlegungen diesbezüglich gebe, die
bisher aber noch nicht konkretisiert werden konnten.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturmes
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543 000,00 DM brutto.

Damit betragen die neuen Geasmtkosten 9 028 400,00 DM.

Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300 3503 000 0 – Beiträge nach § 8 KAG – gedeckt.


3.14 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung - Dortmunder Immobilienwirtschaft - Dortmunder Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 00125-00)

Zust. 7/Dez.


Hinsichtlich des Punktes 1 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000, wonach die neue, eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung den Namen “Dortmunder Immobilienbewirtschaftung” erhalten solle,
lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben von StD Fehlemann vom 14.12.00
vor, wonach er vorschlug, die genannte eigenbetriebsähnliche Einrichtung in “Städtische Immobilienwirtschaft” zu benennen.


Nachdem Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Tech (SPD) signalisiert hatten, dem Namensvorschlag von StD Fehlemann zu folgen, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, unter Einbeziehung des geänderten
Namensvorschlages von StD Fehlemann und unter Berücksichtigung der Emp-
fehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.12.00
folgende Änderungen der Verwaltungsvorlage:
2. Der Rat überträgt die Funktion des Werksausschusses für die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung “Städt. Immobilienwirtschaft” dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

3. Seite 2, letzter Satz des Sachverhaltes “Aufgabenstellung der Dortmunder
Immobilienbewirtschaftung” erhält folgende Ergänzung (fett):

... dem Wettbewerb mit privaten Anbietern stellen. Im Rahmen der mit den
Fachbereichen abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung (s. 3.3) übernimmt
sie in dieser Wettbewerbssituation die Aufgabe, unter ...

4. Seite 8 des Sachverhaltes, Punkt 3.3 “Zusammenarbeit mit der Verwaltung” erhält folgende Fassung (Ergänzungen fett):

Die Fachbereiche sind unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit
und der Ausnutzung ihrer Ressourcen berechtigt, Eigenleistungen für
die von ihnen genutzten Immobilien zu erbringen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und seinen Auftrag-
gebern, also der Verwaltungsführung und den Fachbereichen, sollen – im
Kontext mit der Verwaltungsreform und der Rahmenorganisationsverfügung
zur Neuordnung des Immobilienmanagements – durch Nutzungsvereinbarun-en gestaltet werden.

Letzter Satz: “Mit ihnen wird konkret vereinbart, zu welchen Bedingungen
Dienstleistungen erbracht bzw. Produkte erstellt werden sollen.” Wird er-
setzt durch:

Mit den Nutzern wird konkret vereinbart, welche Dienstleistungen durch die “Städt. Immobilienwirtschaft” erbracht bzw. welche Produkte erstellt werden.


2. Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Hochbauamt ab dem 01.01.2001 gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “ Städtische Immobilienwirtschaft” zu führen.


2. Der Rat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Betriebssatzung.

3. Als erster Werkleiter für den Eigenbetrieb “Städtische Immobilienwirtschaft” wird Herr Winfried Liebig bestellt. Die Werkleitung wird aus dem ersten Werkleiter und den Geschäftsbereichsleitern/innen 1 – 4 gebildet.



Der Rat bestellt folgende Geschäftsbereichsleiter/innen ebenfalls zu Werkleiter/innen:

GB 1 Frau Susanne Brockmann
GB 2 Herr Siegfried Flenner
GB 3 Herr Hans-Wilhelm Völkmann
GB 4 z. Z. nicht besetzt



4. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschafts-
jahr 2001. Der Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt wird auf
3 335 900,00 DM und aus dem Vermögenshaushalt wird auf
300 000,00 DM festgelegt.

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes zunächst für die Dauer eines Jahres die – Westfalen-Revision GmbH -, Dortmund.

6. Der Rat überträgt die Funktion des Werksauschusses für die eigenbetriebs-ähnliche Einrichtung “Städtische Immobilienwirtschaft” dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

7. Der Rat beschließt das Stammkapital des Eigenbetriebes auf 25 000 Euro festzusetzen.







3.15 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum
(Drucksache Nr. 00123-00)


Zust. dosys


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag folgende Empfehlung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.12.2000 vor:
1. Der Rat beschließt, mit der Gründung der “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” die alleinige Zuständigkeit für die Pflege von Tennensportplätzen sowie der dazugehörigen Grünflächen dem neuen Geschäftsbereich 1 – Sport – zuzuordnen. Die dazugehörigen Haushaltsmittel sind, soweit nicht die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen berührt sind, im Wirtschaftsplan auszuweisen.

Pflegeverträge sind zunächst nur noch für die Dauer eines Jahres abzuschließen.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist zu prüfen, ob durch den Verzicht auf Vergaben
und den Einsatz einer eigenen Pflegekolonne die Kosten der Pflege nachhaltig
gesenkt werden können.

2. Vor einer endgültigen Festlegung über die Zuordnung der Grünanlagen und Parks
in die verschiedenen Eigen- bzw. Regiebetriebe wird die Verwaltung aufgefordert,
die Kriterien für ihre diesbezüglichen Vorschläge in Form einer Verwaltungsvorlage
darzulegen.



Punkt 1 dieses Antrages ist nach Meinung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen so zu verstehen, dass der Nutzer die Qualität und die Art des Umgangs mit
den Objekten festlegen muss.


Auch im Rat der Stadt bestand Einigkeit darüber, dass die Verwaltung Anfang 2001 eine
Zusammenstellung der Grünanlagen, die in die Eigen- und Regiebetriebe eingehen, vor-
gelegt werde.


Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt eine redaktionelle Änderung des § 6
Abs. 1 der Betriebssatzung für die “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” vor, wonach sich der Werksausschuss für “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” aus den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses des Rates der Stadt zusammensetzt und der letzte Satz des Absatzes 1 ist zu streichen.






Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt, die Organisationsbereiche Sportamt, Zoo Dortmund,
Botanischer Garten Rombergpark, Westfalenpark und Stadtgarten ab 01.01.2001
gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den Vorschriften der EigVO NW
wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” zu führen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Organisationsbereich Friedhofs- und Bestattungs-
wesen 67/6 – ab 01.01.2001 gem. § 107 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit den
Vorschriften der EigVO NW wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung “Fried-
höfe Dortmund” zu führen.

3. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Betriebssatzungen.
4. Als Geschäftsführer der “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” wird Herr
Jörg Stüdemann bestellt. Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer
und den Leitern der Geschäftsbereiche 1 bis 4 gebildet.

5. Als 1. Werkleiter der “Friedhöfe Dortmund” wird Herr Johannes Blume bestellt. Als 2. Werkleiter wird Herr Heinrich Magney bestellt. Diese bilden die Werkleitung.

6. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe
zunächst für die Dauer eines Jahres die WIBERA -Wirtschaftsberatungs AG-, Nie-
derlassung Dortmund.

7. Der Rat beschließt, das Stammkapital für die “Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund” auf 25 000 Euro und für die “Friedhöfe Dortmund” auf 3,5 Mio. Euro festzusetzen.

8. Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2001.



9. Der Rat nimmt die Bildung der Regiebetriebe “Stadtgrün” und “Pflegebetrieb
für den öffentlichen Raum” im Dezernat 7 – Infrastrukturdezernat – zur Kennt-
nis.

10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der Betriebsführungsgesell-
schaft “Westfalenpark Dortmund GmbH” vorzunehmen.

3.16 Optimierung Veranstaltungsmanagement
(Drucksache Nr. 00170-00)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die organisatorischen Änderungen zur Koordinierung
von Veranstaltungen zur Kenntnis.


3.17 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Willkürliche Gebührenfestsetzung beim Dortmunder Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.18 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 20.11.2000 mit der Bezeichnung
"Herr StR Sierau und die Sorge um den Jungvögelbestand"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


3.19 Umweltpreis der Stadt Dortmund
hier: Änderung der Vergaberichtlinien
- einschl. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen -


Zust. StA 60


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab seitens der Bürgerliste Rm Münch folgende
Erklärung zu Protokoll:

Die Ausführungen von Rm Münch sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.






Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie der DVU folgenden Antrag der Bürgerliste vom 10.12.2000 ab:

5 000,00 DM für den Jugendumweltpreis anstatt 2 500,00 DM wie in der
Beschlussvorlage vorgesehen.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien zur Vergabe des Umweltpreises zu.


3.20 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Wärmepass für Dortmund"


Für die SPD-Fraktion bzw. die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterten
Rm Lührs (SPD) und Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
den von ihren Fraktionen gemeinsam vorgelegten Antrag, für Dortmund einen Wärme-
pass einzuführen.

Hierbei brachten sie u. a. zum Ausdruck, dass das Ziel dieser Initiative sein solle, dass
Mieter bzw. Käufer von Wohnungen die Nebenkosten einer Wohnung besser vergleichen
können. Weiterhin sollen die hierdurch gewonnen Werte Anhaltspunkte liefern, die lang-fristig über die Vermietbarkeit bzw. die Verkäuflichkeit von Immobilien entscheiden.

Weiterhin brachte man zum Ausdruck, dass das Instrument “Wärmepass” in Verbindung
mit einer Marketing-Strategie geeignet sei, die sicherlich erforderlichen “Klimaschutz-
Investitionen” auszulösen.


Auch für die CDU-Fraktion signalisierte Rm Jung die zustimmende Haltung seiner
Fraktion bezüglich des vorliegenden Antrages zum o. a. Tagesordnungspunkt, da
diese Initiative zwar nur ein kleiner aber ein weiterer Schritt sei, um die CO²-Emmissionen zu reduzieren.


Im übrigen erinnerte Rm Jung (CDU) daran, dass man sich bereits vor einiger Zeit im
zuständigen Fachausschuss aufgrund einer Initiative des Mietervereins über diese Prob-
lematik diskutiert habe.


Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2000 fasst der Rat der Stadt daraufhin
einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat begrüßt die bisher geleisteten Arbeiten zur sachgerechten Beurteilung
der Energiesparmöglichkeiten im Gebäudebestand (z. B. Dortmund Gebäude-
typologie und Heizspiegel), die vielfältigen Beratungskapazitäten sowie die
von der Stadt Dortmund initiierten Kooperationen mit verschiedenen ernergie-
politisch wichtigen Akteuren.

2. Auf der Grundlage dieser bereits erfolgten Initiativen spricht sich der Rat
grundsätzlich für die Einführung eines Wärmepasses aus, um langfristig
eine Kostentransparenz bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohn-
immobilien herzustellen. Ein Ziel ist es, energetisch vorbildliche Gebäude
auszuzeichnen und äußerlich sichtbar mit einem Qualitätssiegel zu versehen.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, im Rahmen der Lokalen Agenda einen kommu-
nalen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung einer Kampagne “Wärme-
pass für Dortmund” zu leisten. Diese Kampagne hat zum Ziel, das Energie-
sparen in älteren Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen bekannt zu machen
und spürbar zu fördern. Bestandteile des Vorhabens sind die Weiterführung
und Optimierung der vorhandenen Förder- und Beratungsangebote und ein
Marketing-Konzept.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisher bestehenden Bemühungen, Koope-
rationen zwischen verschiedenen Partnern zu vereinbaren, in Form eines
“Energie-Tisches” zu institutionalisieren, der als Träger der Kampagne fun-
giert. Der “Energie-Tisch” soll von VertreterInnen des Umwelt- und Woh-
nungsamtes, der DEW, der Verbraucherberatung, der Wohnungseigentümer-
Innen und MieterInnen sowie von HandwerkerInnen und ArchitektInnen und
VertreterInnen der Kreditwirtschaft besetzt sein.

5. Der “Energie-Tisch” soll – evtl. unter Hinzuziehung externer Beratungskapazität – über Modelle beraten, wie auf kommunaler Ebene ein Anreizsystem geschaffen werden kann, das die bestehenden Förderprogramme ergänzt und die Anzahl der Sanierungsmaßnahmen für Wärmedämmung und Optimierung von Heizungsanlagen in Dortmund erhöht.





6. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des I. Quartals 2001 eine Vorlage
über die Möglichkeiten zur Umsetzung eines Wärmepasses für Dortmund zu
erarbeiten. Hierzu ist auf die Erfahrungen anderer Kommunen, in denen es
praktizierte Modelle gibt, zurückzugreifen. Es sind verschiedene Varianten
für eine Ermittlung des Energiebedarfs oder –verbrauches von Gebäuden in
ihren voraussichtlichen Auswirkungen und erforderlichen finanziellen und
personellen Ressourcen aufzuzeigen.

3.21 Anfrage der Bürgerliste vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Freiflächenversiegelung in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2001 für die
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
(Drucksache Nr.: 00197-00)

Zust. StA WBF


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 07.12.2000 beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, die Mittel für den kommunalen Arbeits-
marktfonds um 200 000,00 DM auf insgesamt 2 700 000,00 DM zu
erhöhen.

In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund
auf 12 900 00,00 DM festzusetzen.


2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 08.11.2000 sowie der o. a.
Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den Wirtschaftsplan 2001 für die Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund und

- stellt den Erfolgsplan 2001 (Anlagen 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf
aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12 900 000,00 DM fest,

- stellt den Vermögensplan 2001 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt
Dortmund in Höhe von 81 700,00 DM fest,

- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2001 (Anlage 1.4) zur
Kenntnis,

- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 (Anlage 2),
- beschließt, dass die WBF-DO Kassenkredite bis zu einer Höhe von
500 000,00 DM im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch nehmen darf,


- beschließt, die Westfalen-Revision GmbH in Dortmund für die Prüfung
der Jahresrechnung der WBF-DO für das Wirtschaftsjahr 2000 vorzu-
schlagen,

- ermächtigt die WBF-DO, ein Darlehen vom Kapitalmarkt in Höhe von
129 300,00 DM für Investitionen aufzunehmen,

- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2001 zur Kenntnis (Anlage 3).

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Ratsvorlage Satzungsänderung, Jahresabschluß 1998, Neudefinition des Aufgabenfeldes des Sondervermögens

Zust. SVTZ




Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte zunächst, dass sich
sowohl seine Fraktion als auch die SPD-Fraktion dafür ausspreche, entgegen der Be-
schlussfassung im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung den
Punkt 6 nicht in der Fassung des gemeinsamen Antrages vom 17.11.2000, sondern
nun doch in der Fassung der Verwaltungsvorlage vom 13.09.2000 zu beschließen,
da man nach nochmaliger Diskussion zu der Auffassung gekommen sei, dass es
durchaus sinnvoll sei, eine/n zusätzliche/n Mitarbeiter/in einzustellen.


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Dr. Eiteneyer, dass sich seine Fraktion – so wie man
dies auch ausführlich im zuständigen Fachausschuss dargelegt habe, zum o. a. Tagesord-
nungspunkt für eine Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage und nicht, wie
von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgeschlagen, ausspreche.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung sowie der o. a. Ergänzung vom Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung; § 2 der Satzung
erhält folgenden Wortlaut: Aufgabe des Sondervermögens sind der Ausbau, die
Entwicklung, die Finanzierung und die Verpachtung von der Wirtschaftsförderung
dienenden Infrastruktureinrichtungen der Stadt, insbesondere des Technologiezent-
rums.

§ 2 (1) der Satzung soll lauten: Der/die Kämmerer/in und der/die Geschäftsführer/in
der WBF-DO werden gleichberechtigte Werkleiter/innen des Sondervermögens.


Die Verwaltung wird beauftragt, in die Satzung des Sondervermögens die entspre-
chenden redaktionellen Änderungen aufzunehmen. Diese Satzung tritt zum 01.12.00
in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.1998 für das Sondervermögen
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund” außer Kraft. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt, das Stammkapital des Sondervermögens auf 500 000 Euro
zu erhöhen. Die Erhöhung wird aus der “Allgemeinen Rücklage” des Sonderver-
mögens vorgenommen.




2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1998 des
Sondervermögens fest.
- der Rat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 64 432,06 DM auf
neue Rechnung vorzutragen.
- Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
- Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.


6. Der Rat beschließt, im Zuge der Ausweitung des Tätigkeitsfeldes des Sonderver-
mögens, eine/n zusätzliche/n Mitarbeiter/in einzustellen und beauftragt das Son-
dervermögen, die Personalauswahl vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird ent-
sprechend angepasst.


7. Der Rat beschließt die Nutzung des ehemaligen Max-Planck-Institutes als
“Software-Factory” und beauftragt das Sondervermögen, gemeinsam mit
dem Technologiezentrum Dortmund GmbH sowie der WBF-DO den Um-
bau und die Vermarktung vorzunehmen. Der Wirtschaftsplan wird ent-
sprechend angepasst. Die Investitionssumme wird auf 5 500 TDM be-
grenzt. Der Rat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Weiterentwick-
lung zu.

Die Technologiezentrum Dortmund GmbH und das Sondervermögen stellen
sicher, dass die Zielgruppe der Nutzer/innen der Software-Factory auf alle
Gründer/innen mit aussichtsreichen Softwareideen unabhängig von akade-
mischen Vorbedingungen ausgeweitet wird.

Die Punkte 2 und 7 des o. a. Beschlusses stellen eine Bestätigung des Beschlusses des
Rates vom 21.09.2000 mit einer Änderung zu Punkt 7 dar.












Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1999
(Drucksache Nr.: 00247-00)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den Jahresabschluss 1999 entsprechend der
dieser Vorlage beigefügten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der
Städt. Kliniken Dortmund

mit einer Bilanzsumme von 397 998 051,74 DM
und einem Jahresüberschuss von 811 555,47 DM
fest.

Der Jahresüberschuss ist dem Eigenkapital (Gewinnrücklagen) zuzuführen und
kann für Investitionen der Städt. Kliniken verwendet werden.





Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00264-00)


Zust. StA 50



Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Schneckenburger Bezug
nehmend auf die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Fachausschuss
zu Protokoll, dass man einer Beschlussfassung hinsichtlich der Förderung der Freien
Wohlfahrtpflege in der Fassung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie
der SPD-Fraktion vom 01.12.2000 nicht zustimmen könne, da man nach wie vor der
Auffassung sei, dass eine Beschlussfassung – so wie das von ihrer Fraktion in den
o. a. Ausschüssen beantragt wurde – notwendig sei.

Wesentlich für ihre Fraktion dabei sei, dass die Zuschussbedarfe “gedeckelt” seien
und Personalkostenänderungen, z. B. aufgrund der Änderung von Tarifverträgen, nicht
berücksichtigt werden.


Für die SPD-Fraktion bzw. die CDU-Fraktion erklärten die Ratsmitglieder Giese und
Hengstenberg, dass auf der Grundlage des genannten gemeinsamen Antrages ihrer
Auffassung nach durchaus die Handlungsfähigkeit der Freien Wohlfahrtsverbände
gewährleistet sei, da dieser die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung der Über-
gangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Aufstockungsbetrages
von 600 000,00 DM vorsehe.


Auf der Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen im Rathaus folgende Beschlüsse:
a) 1. Der Rat der Stadt beschließt die Förderung für das Jahr 2001 in Fortsetzung der Übergangsregelung für das Jahr 2000 einschließlich eines erneuten Aufstockungsbetrages in Höhe von 600 000,00 DM.
2. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit ein weiterge-hender Aufstockungsbedarf für das Jahr 2001 für die Wohlfahrtsverbände erforderlich ist. Dabei haben die Verbände den Mehrbedarf nachvollziehbar offenzulegen. Die Verwaltung legt dem Fachausschuss bzw. dem Rat ins-besondere im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrages für den Zuwen-dungsbereich einen Bericht mit Beschlussempfehlung über den weiteren Aufstockungsbedarf vor.
3. Das verbandliche Maßnahmenangebot im Zuwendungsbereich wird auf Qualität und Nachfrage geprüft. Dabei sind Synergieeffekte mit den städtischen Angeboten abzugleichen.
4. Der Rat der Stadt erwartet von der Verwaltung und den Verbänden nunmehr die abschließende Realisierung von vertraglichen Regelungen für den Zuwendungsbereich.


Eine Ausnahme bilden die Zuwendungen an die Vereine KOBER (Caritasverband) und Mitternachtsmission (Diakonisches Werk).
Siehe hierzu die separate Vorlage
(Drucksache Nr.: 00210-00).

b) Weiterhin nimmt der Rat der Stadt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Familie und Gesundheit vom 05.12.2000 zum Bericht zur Straßenprostitution in
der Ravensburger Straße – weitere Entwicklungen – zur Kenntnis.


6.2 a) Vorschlag der SPD-Fraktion vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung
"Einrichtung eines Drogenkonsumraumes"

6.2 b) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Einrichtung eines Druckraumes in Dortmund"


Die beiden o. a. Vorschläge wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung
zurückgezogen.




Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 09.10.1980 zur Errichtung eines
Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth
(Drucksache Nr.: 00189-00)


Zust. StA 52


Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass die
Bezirksvertretung Scharnhorst die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungs-
punkt einstimmig abgelehnt habe.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Grundsatzbeschluss vom 09.10.1980 zur
Planung und Errichtung eines Sportzentrums in DO-Scharnhorst, Sanderoth, auf.






Zu Ziffer 8
--------------

Schule

8.1 Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogrammes für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00087-00)


Zust. StA 65

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in DO-Wambel,
Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen Raumprogramms für eine
4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe von 11 500 000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2800 9411 013 1) (2800 9351 013 1)

Haushaltsjahr 2000
Haushaltssoll 350 000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3 500 000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.

8.2 Ausweitung von Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke
(Drucksache Nr.: 00013-00)


Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2001:

1. Die Einrichtung je einer Ganztagsangebots-Grundschule in den Stadtbezirken
Eving, Scharnhorst, Innenstadt-West

2. Die Einrichtung der erforderlichen Planstellen für die drei Grundschulen
3. Die Erhebung von Elternbeiträgen für schulische Ganztagsbetreuung auf
der Basis eines gemeinsam mit dem Jugendamt zu entwickelnden Ge-
samtkonzeptes


8.3 Einführung eines neuen Schülertarifes (-Schülertickets-) ab 01.02.2001
hier: Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Pilotversuch des Verkehrs-
verbundes Rhein- Ruhr (VRR)
(Drucksache Nr.: 00269-00)


Zust. StA 40


Für die SPD-Fraktion brachte Rm Diekneite zum Ausdruck, dass er sich sicher sei, dass
der vorliegende neue Schülertarif aufgrund seiner Attraktivität über den Modellversuch
hinaus zu einer festen Einrichtung werde.


Ergänzend fügte Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass
es aus seiner Sicht bedauerlich sei, dass der VRR in seiner Preisgestaltung nicht soweit
gegangen sei, wie die der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.09.2000 gefordert habe.



Bm Miksch erwiderte hierauf, dass er das vorliegende Angebot des VRR als seriös betrachte, und dass dieser Vorschlag einstimmig von der Verbandsversammlung des VRR verabschiedet worden sei. Auch er gehe davon aus, dass dieses Pilotprojekt nach der Versuchsphase flächendeckend im VRR-Gebiet eingeführt werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die für eine Teilnahme an dem Pilotversuch
“Einführung eines neuen Schülertarifes ab 01.02.2000” notwendigen Vereinbarungen entsprechend den unter Ziffer 3. ff. dargestellten Voraussetzungen abzuschließen.

Die erforderlichen Pauschalzahlungen des Schulträgers an den Verkehrsträger (Dortmunder Stadtwerke) sind im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung gesichert. Verpflichtungen, die über die Pilotphase hinausgehen, insbesondere solche finanzieller Art, dürfen erst nach erneuter Entscheidung des Rates eingegangen werden.


Im Hinblick auf die erweiterte Nutzungsmöglichkeit des neuen Schülertickets für Ange-
bote des öffentlichen Nahverkehrs, nicht nur für Fahrten von der Wohnung zur Schule
und zurück, wird für die nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzge-
setzes (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schüler während des Pilotversuches ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von
- 15,00 DM für jede/n anspruchsberechtigte/n volljährige/n Schüler/in
- 15,00 DM für den/die 1. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in
einer Familie

- 10,00 DM für den/die 2. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in
einer Familie

festgesetzt.

Für jede/n weitere/n minderjährige/n Schüler/in einer Familie und für Schüler/innen,
für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ge-
leistet wird, entfällt der Eigenanteil.






8.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "Schulsanierung"


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Bezug nehmend auf den
gemeinsam von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie seiner Fraktion vorgeleg-
ten Antrag zum o. a. Tagesordnungspunkt Rm Mohr, dass aufgrund der finanziellen
Situation der Stadt Dortmund die gesteckten Ziele im Schulbereich, die letztendlich
auch durch Beschlüsse des Rates der Stadt manifestiert seien, nur erreicht werden
können, wenn alternative Finanzierungsmodelle konkretisiert und geprüft werden.

Das Ergebnis dieser Überprüfung müsse bis zur Verabschiedung des Haushaltes für
Jahr 2000 vorliegen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den Haushaltsberatungen alternative Mo-
delle zu konkretisieren und zu prüfen, über die die Sanierung der PCB belasteten Schul-
gebäude und das Programm zum Ersatz von Schulpavillons durch Massivbauten finan-
ziert werden kann. Dargestellt werden sollen insbesondere die Vor- und Nachteile der
von privaten Dritten angebotenen Finanzierungsmodelle im Vergleich zur herkömm-
lichen Finanzierung über den Vermögenshaushalt.

Geprüft und konkretisiert werden soll darüber hinaus die Möglichkeit, mit Hilfe von
Energie-Contracting-Modellen und anderen Formen der Kooperation die DEW, die
DOGEWO oder andere private Dritte an der Schulraumsanierung zu beteiligen.





Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend

9.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald -, DO-Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 00080-00)


Zust. StÄ 51, 65

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, DO-Kirchlinde, zur Schaffung von 45 weiteren
Plätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in zwei Gruppen (Regelkindergartengruppe
mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch Umnutzung des bisher von der städt.
Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die
sicherheitstechnische Nachrüstung des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 159 000,00 DM bei
der Haushaltsstelle 4640 9411 019 0 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung Kin-
dertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch
die Haushaltsstellen 4541 9872 000 1 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und 4640 9411 000 1
(Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


9.2 Verlegung der Innenwohngruppen und der Zentrale des städt. Heimes
für Heil- und Sonderpädagogik DO-Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 00143-00)


Zust. StA 51


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Organisationsveränderung gemäß der
Vorlage zu.














Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00057-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 17 921 880,96 DM.


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde Hundebestandsaufnahme

Zust. StA 30


Seitens der DVU begründete Rm Stanko die ablehnende Haltung hinsichtlich der Ein-
führung eines erhöhten Steuersatzes für gefährliche Hunde.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass seiner Einschätzung nach diese Erhöhung unter
anderem ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei und letztendlich nur dazu diene,
Mehreinnahmen zu erzielen.

Insofern beantragte er, die Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde abzulehnen.


Für die CDU-Fraktion führte Rm Reppin aus, dass nach Ansicht seiner Fraktion die Landeshundeverordnung geeignet sei, dass Problem der gefährlichen Hunde zu beherrschen. Vor diesem Hintergrund halte man die vorgesehene Erhöhung der Hundesteuer für entbehrlich.


Auf Seiten der Bürgerliste wies Rm Münch daraufhin, dass man die geplante Erhöhung der Hundesteuer für gefährliche Hunde ablehnen werde, da diese letztendlich nicht dazu beitragen werde, das eigentliche Problem, nämlich die ungeeigneten Halter und Züchter von Kampfhunden, zu lösen.


Dagegen machten nochmals Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
bzw. Rm Zupfer (SPD) deutlich, dass durch den gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen,
durch den u. a. auch soziale Komponenten in die vorliegende Hundesteuersatzung ein-
gebaut werden, ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der angesprochenen Proble-
matik geleistet werde.


Außerdem erklärte auf Nachfrage von Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus) StD Fehlemann, dass derzeit geprüft werde, inwieweit die vom Tierheim
gewünschten zusätzlichen Hundeboxen finanzierbar seien.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den o. a.
Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.


2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 07.12.2000 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der
Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00142-00)


Zust. SVTZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.




10.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00115-00)

Zust. StA 50


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


10.5 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00171-00)


Zust. StA 67


Für die Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass man die vorliegende Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund ablehnen werde.

Im übrigen forderte er die Verwaltung auf, künftig mehr Wert auf die ökologische und
freizeitpolitische Bedeutung der Friedhöfe zu legen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

10.6 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00163-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.




10.7 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00188-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligten Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von 5 008 700,00 DM.


10.8 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00199-00)


Zust. StA 20


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.9 Entlastung des Oberbürgermeisters aus der Jahresrechnung 1999 des
Sonderhaushaltsplanes für das Treuhandvermögen
Dauer-(Legat-)Grabpflege der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00131-00)


Zust. StA 14


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geprüfte Jahresrechnung 1999 des Treu-
handvermögens Dauer-(Legat-)Grabpflege. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürger-
meister aus dieser geprüften Jahresrechnung 1999.



10.10 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Zwischenbericht Dezember 2000 -
(Drucksache Nr.: 00230-00)


Zust. StA 20


Der Rat nimmt den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
zur Kenntnis.


10.11 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00127-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes zur Kenntnis.


10.12 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung
"Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb des Dortmunder Schienennetzes"


Seitens der CDU-Fraktion erläuterte Rm Jung den von seiner Fraktion vorgelegten
Antrag hinsichtlich der Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb eines Dortmunder
Schienennetzes.



Aufgrund der zu erwartenden Deregulierung im Schienenverkehr und den damit zu
erwartenden tiefgreifenden Veränderungen sei es nach Auffassung seiner Fraktion
notwendig, dass sich die Dortmunder Stadtwerke AG diesbezüglich rechtzeitig po-
sitioniere.

Insofern forderte Rm Jung (CDU) den Rat der Stadt auf, den diesbezüglich von seiner
Fraktion vorgelegten Antrag zuzustimmen.


Dagegen machten für die SPD-Fraktion Rm Prüsse bzw. für die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus Rm Krüger die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsicht-
lich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages deutlich.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass man zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendig-
keit sehe, darüber nachzudenken, Stadtbahnanlagen auszulagern. Dies würde letztendlich
nur dazu führen, Unruhe in die Mitarbeiterschaft zu bringen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass man
sich sowohl im Vorstand, als auch im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG
Gedanken über die zu erwartenden gesetzlichen Veränderungen mache, und dass auch
rechtzeitig Konzepte auf den Weg gebracht werden, die die Dortmunder Stadtwerke AG
für den anstehenden Wettbewerb fit machen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es auch hier wiederum Übergangsregelungen geben
werde, sei genügend Zeit gegeben, zusammen mit den Beschäftigten der Dortmunder
Stadtwerke AG den optimalen Weg anzustreben.

Im übrigen werde er den Vorstand der Dortmunder Stadtwerke AG bitten, im Frühjahr
des nächsten Jahres im Haupt- und Finanzausschuss über die Entwicklungen im Bereich
der Verkehrsbetriebe zu informieren.


Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2000 ab:

Die Verwaltung soll kurzfristig die Eigentumsverhältnisse an dem Dortmunder Schienen-
netz, das nicht der Deutschen Bahn AG gehört, darlegen. Die Pachtverträge und Verträge
zum Eigentumsübergang sind dem Rat vorzulegen.

Die Stadtverwaltung soll binnen drei Monaten das Unternehmenskonzept der DSW AG
unter Berücksichtigung der zu erwartenden europäischen Richtlinien zur Förderung des
Wettbewerbs im öffentlichen Nahverkehr vorstellen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



10.13 Kommunalverband Ruhrgebiet
Haushalt 2001
(Drucksache Nr.: 00222-00)

Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt seine Vertreter/innen in der Verbandsversammlung bei der Beschluss-
fassung über den Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet folgende Gesichts-
punkte in die Verbandsversammlung und beschließen zu lassen:

Die gem. § 26 des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet zu erhebende
Verbandsumlage wird auf 65 000 000,00 DM festgesetzt.
Der im Entwurf vorgelegte Haushalt 2001 des Kommunalverbandes Ruhrgebiet ist
durch geeignete Maßnahmen anzupassen.


10.14 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 00172-00)


Zust. StA 10/K

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2001.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 6 900 000,00 DM zur
Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2001 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3 000 000,00 DM festgesetzt.


10.15 Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00121-00)

Zust. StA 50


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit
Gebührenordnung.




Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.





10.16 Wirtschaftsplan 2001 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00145-00)


Zust. StA 41


Seitens der SPD-Fraktion erklärte zunächst Rm Prof. Uhlmann, dass auf der Grundlage
des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2000 es auch künftig möglich sein werde, eine gute
Kulturarbeit in Dortmund zu betreiben.

Hinsichtlich des gemeinsam von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages machte er deutlich, dass man den Punkt 1 die-
ses Antrages durchaus zustimmen könne und außerdem vorschlage, den Punkt 2 des ge-
nannten Antrages an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen, da man
dort ohnehin über den KulturInfo-Shop diskutieren werde.


Bei der Erläuterung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machten die Ratsmitglieder Sauer (CDU) und
Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass der vorgelegte
Antrag mit dazu beitragen solle, Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen, ohne dabei
Leistungen aufgeben zu müssen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
a) Bei Stimmenthaltung der DVU beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 12.12.2000:
1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im letzten Absatz wie folgt
geändert:

Bei Bedarf werden dem Eigenbetrieb Kulturbetriebe notwendige Betriebs-
mittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäfts-
jahr nach Beschluss des zuständigen Werksausschusses bereitgestellt.

2. Der zuständige Werksausschuss wird über die Fortführung der Arbeit des
KulturInfo-Shops und die dafür erforderliche Personal- und Finanzaus-
stattung entscheiden. Ziel der Reorganisation ist, durch eine Kostenmini-
mierung im Betrieb des KulturInfo-Shops zusätzliche Mittel für die Kul-
turarbeit und die Kulturzentren zur Verfügung stellen zu können.

b) Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2001 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

dem Erfolgsplan 2001 Anlage 1
dem Vermögensplan 2001 Anlage 2
der Stellenübersicht Anlage 3
der Finanzplanung Anlage 4
der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan Anlage 5
den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche Anlage 6
die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7


Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2001 zur rechtzei-
tigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
5 Mio. DM festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf
notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das fol-
gende Geschäftsjahr bereitzustellen.


10.17 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00183-00)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.18 Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Dortmund
(Drucksache Nr. 00184-00)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf zur
Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.19 Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00166-00)


Zust. SV


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. stellt den Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mit einer Bilanzsumme
von 207 568 688,34 DM und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
259 256,72 DM fest. Der Jahresfehlbetrag ist auf die Rechnung des
Wirtschaftsjahres 2000 vorzutragen.

II. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

10.20 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Bauherrenvertrag
(Drucksache Nr.: 00167-00)


Zust. SV


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Werkleitung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”, den Bauherrenvertrag mit der Stadt-
haus Dortmund – Projektgesellschaft mbH um die Entgelte für Leistungen der Jahre
2000 bis 2002 zu ergänzen.

10.21 Vertretung der Stadt Dortmund in Beteiligungsgesellschaften
hier: Vertretung der Stadt in Aufsichtsräten durch den Oberbürgermeister


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt den Änderungen zu.




Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


Zust. 3/Dez.


Hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag den Mitgliedern des Rates
der Stadt die diesbezügliche Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, ein
ergänzender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffent-
liche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie die hieraus resultierende über-
arbeitete Geschäftsordnung schriftlich vor.


Unter Einbeziehung der genannten Veränderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Geschäfts-
ordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu.


11.2 Antrag des City-Ring-Dortmund e. V., aus Anlass der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am 06.01.2001 eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten bis 20:00 Uhr freizugeben
(Drucksache Nr.: 00169-00)


Zust. StA 32


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass
der Veranstaltung EURO-MUSIC-CITY am Samstag, dem 06.01.2001 für die Stadt-
bezirke der Dortmunder-Innenstadt eine Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-
nungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.


11.3 Wiederwahl und Neubestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00047-00)


Zust. StA 23


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der
Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3 – 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden
das bisherige stellv. Mitglied Herr Prof. Dr. Hartmut Dieterich als ordentliches
Mitglied und Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Spiess als stellvertretendes Mit-
glied für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund bestellt.

Herr Dipl.-Ing. Reiner Morawietz wird als ordentliches Mitglied wiedergewählt.

Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.

11.4 Abschlagsweise Zahlung der höheren Dienst- und Versorgungsbezüge nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000
(Drucksache Nr.: 00275-00)

Zust. StA 11


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Beamten und Versorgungsempfängern der
Stadt die im Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2000
vorgesehenen höheren Bezüge abschlagsweise unter dem Vorbehalt der späteren gesetz-
lichen Regelung zum 01.01.2001 zu zahlen.





11.5 Umbesetzungen in Gremien
- Antrag des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 -


Auf der Grundlage des Antrages des Seniorenbeirates vom 30.11.2000 beschließt
der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen im Ausschuss für Soziales,
Familie und Gesundheit:

Herr Horst-Erhardt Knoll wird sachkundiger Bürger

u n d

Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Hillnhütter zum Vertreter



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.50 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r D i e k n e i t e
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



M i k s c h
Bürgermeister