Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Rates der Stadt


am 12.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:50 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Lührs (SPD)
Rm R. Schmidt (SPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Rates der Stadt,
am 12.07.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wiederwahl der Beigeordneten Frau Birgit Zoerner
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11317-18)

2.2 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11299-18)

2.3 Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Norbert Dahmen

2.4 Grünzug "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11438-18)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10815-18)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
III. Entscheidung über Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches der 59. Flächennutzungsplanänderung,
V. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - ,
VI. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes,
VII. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg -,
VIII. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B,
IX. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11102-18)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11339-18)

3.5 Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10524-18)

3.6 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.02.2018 versandt.

3.7 6-streifiger Ausbau der B1/A40 von der B236 bis zum AK A1/A44 Dortmund- Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11118-18)

3.8 Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)

3.9.a Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)

b Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 10461-18-E1)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 22.03.2018 vor.

3.10 Neuwahl eines Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11035-18)

3.11 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11150-18)

3.12 Benennung einer Platzfläche nach einer Unternehmensbezeichnung in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10549-18)

3.13 Benennung einer Platzfläche in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11106-18)

3.14 Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10545-18)

3.15 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10919-18)

3.16 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10794-18)

3.17 Projekt DoNaPart (Dortmund. Nachhaltigkeit. Partizipation.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10702-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10810-18)

4.2 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ (Competentia), Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11083-18)

4.3 Resolution zum Erhalt der Spielbank Hohensyburg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11579-18)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10897-18)

5.2 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10959-18)

5.3 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

5.4 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11008-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Freikartenordnung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07912-17)

6.2 Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-18)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11156-18)

6.4 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10787-18)

6.5 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11108-18)

6.6 Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)

6.7 Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund" ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11433-18)

6.8 Entwicklung der Städtepartnerschaft mit Trabzon
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10947-18)
hierzu ->
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte) (Drucksache Nr.: 10947-18-E2)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 17.05.2018 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10947-18-E1)

6.9 Olympia - Rhein Ruhr City 2032
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10996-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10996-18-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte) (Drucksache Nr.: 10996-18-E3)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 17.05.2018 vor.


7. Schule

7.1 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10828-18)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11294-18)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11034-18)

9.2 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11212-18)

9.3 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11166-18)
- Den Fraktionsgeschäftsstellen wurde die Vorlage mit allen Anlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Im Gremieninformationssystem sind alle Anlagen hinterlegt.

9.4 Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11146-18)

9.5 Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)

9.6 Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH, der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11359-18)

9.7 Vollständiger Erwerb der Anteile an der Dortmunder Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11315-18)

9.8 Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11357-18)

9.9 Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11410-18)

9.10 Finanzierung Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11500-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

10.2 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10333-18)

10.3 Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

10.4 Neubenennung von drei ausgeschiedenen Beisitzern/innen der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11061-18)

10.5 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

10.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2018
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10207-18-E1)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 17.05.2018 vorab im reduzierten Versand verschickt.


10.7 Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

10.8 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11107-18)

10.9 Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)

10.10 Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10251-18)

10.11 Mehr direkte Demokratie für Dortmund wagen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme sowie Antrag
(Drucksache Nr.: 11137-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11137-18-E1)

10.12 Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme sowie Antrag
(Drucksache Nr.: 11541-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Asphaltierung des Weges "Rheinischer Esel" im Landschaftsschutzgebiet
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10951-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

11.1.2 Beeinträchtigung von Radfahrer und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11580-18)

11.1.3 Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates bei der Verlegung des Reiterzentrums an das NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11581-18)

11.1.4 Ökologische Ignoranz der Stadt Dortmund beim Schutz des NSG Bolmke und zusätzliche Belastung durch die Verlegung eines Reiterzentrums
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11582-18)

11.1.5 Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung des Rüpingsbachs durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11583-18)

11.1.6 Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung der Emscher am NSG Bolmke durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11584-18)

11.1.7 Totalignoranz von Stadt Dortmund und Emschergenossenschaft bei der Gefährdung von Kindern an renaturierten Bachläufen im Stadtbezirk Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11585-18)

11.1.8 Bunte ökologische Blütenpracht am Straßenrand auch 2019 erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11586-18)

11.1.9 Ordnungsverständnis wie in der NS-Zeit: Unberichte in den Medien über "Unkräuter" am Straßenrand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11587-18)

11.1.10 Verhinderung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen durch Einstellung des städtischen Behinderten-Fahrdienstes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11592-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Begleitung von Ratssitzungen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10962-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

11.2.2 USA-Reise von OB Sierau und Delegation
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10964-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

11.2.3 Anzahl der Straftaten an Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 10965-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

11.2.4 Erkenntnisse der Stadt Dortmund über organisierten Sozialleistungsbetrug durch Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11000-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.05.2018 vor.

11.2.5 Sprunghaft steigende Mieten als Problem für HartzIV-Empfänger
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11157-18)

11.2.6 Städtische Unterbringung von Bewohnern aus geräumten Häusern an der Westerfilder Straße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11213-18)

11.2.7 "Festi Ramazan"-Schilder auf der B1
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11251-18)

11.2.8 Ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11263-18)

11.2.9 Polizeiliche Sicherstellung von Ratsgruppen-Aufklebern auf Veranstaltung in Wuppertal
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11439-18)

11.2.10 Auffälligkeiten und Feststellungen durch die Stadt Dortmund im Bereich Ammerstraße und Wodanstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11442-18)

11.2.11 Geplante Israel-Reise von Oberbürgermeister Sierau und einer Delegation im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11524-18)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Löffler (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit als TOP 5.5 zu erweitern:

Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
- Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018
(Drucksache Nr.: 10288-18-E4)


Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Zudem hat die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Anfrage vom 12.07.2018 im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 11626-18) eingereicht:

„Nicht abgerufene Fördermittel im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“
Anfrage im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 11626-18)

„Einem Bericht der WAZ war zu entnehmen, dass die meisten Ruhrgebietsstädte Fördergelder, die im Programm „Gute Schule 2020“ aus Landesmitteln bereitgestellt werden, nicht abrufen.
Auch die Stadt Dortmund hat demnach im Jahr 2017 lediglich 945 768 Euro in Anspruch genommen, für 2018 sind es sogar 0 Euro – das Gesamtkontingent der Fördermittel für Dortmund beträgt jedoch 23 504 219 Euro.

Eine Dringlichkeit liegt vor, da eine Beantwortung der Anfrage nach der politischen Sommerpause eine mögliche Inanspruchnahme der Mittel im Jahr 2018 nahezu verunmöglichen würde und damit ein großer Schaden für die Stadt Dortmund eintritt.

Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1.) Weshalb wurden die zur Verfügung gestellten Gelder bisher nicht in Anspruch genommen?
2.) Welche Gelder werden/sollen für das Jahr 2018 für welche Projekte in Anspruch genommen?
3.) Falls keine Inanspruchnahme der Landesmittel erfolgt, warum nicht?“

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete die Dringlichkeit damit, dass die Anfrage „Licht in das Dunkel“ bringen soll und die Angelegenheit beschleunigen würde. Das Thema Gute Schule 2020 stände unter TOP 7.1 auf der Tagesordnung. Rm Brück bat der guten Sache wegen um Zustimmung.

Der Rat der Stadt lehnte die Dringlichkeit der Anfrage der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Brück ab, so dass die Anfrage nicht auf die Tagesordnung genommen wurde.

Weiter machte OB Sierau den Vorschlag, folgende Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abzusetzen:

3.6 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17 und


3.11 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11150-18)

Beide Vorlagen wurden vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am
04.07.2018 in seine Sitzung am 19.09.2018 vertagt.


6.7 Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" ab
dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11433-18)

Die Vorlage wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
05.07.2018 von der Verwaltung zurückgezogen.

Außerdem hatte sich der Ältestenrat vor der Ratssitzung darauf geeinigt, dass der Punkt

2.2 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11299-18)

vor dem Hintergrund noch bestehenden Klärungsbedarfs von der Tagesordnung abgesetzt wird.


Rm Münch (FBI) beantragt, den Tagesordnungspunkt

9.1 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11034-18)

von der Tagesordnung abzusetzen. Rm Münch war der Meinung, dass es sich bei dem neuen
Standort um einen sehr sensiblen ökologischen Bereich handelt und außerdem die Bezirksvertretung Hombruch einen optimalen Alternativ-Standort für den Reiterverein gefunden hätte. Die Vorlage sollte abgesetzt werden und nach der Sommerpause mit neuen Erkenntnissen zum alternativen Standort beraten und beschließen. Ggf. wäre es auch möglich, die Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten.

Rm Garbe sprach sich für die AfD-Fraktion dagegen aus, die Vorlage zu TOP 2.2 abzusetzen. Es lägen veritable Bewerbungen vor und es wäre möglich, eine Entscheidung zu treffen. Die CDU-Fraktion hätte den Vorschlag gemacht, die Wahl zu vertagen. Ein Vertagen wäre nicht angemessen und zudem stillos für die Bewerber. Das reklamierte Vorschlagsrecht würde dazu führen, dass ein Stück Staat zur Beute gemacht wwürde. Das Verfahren hätte mit Demokratie nichts zu tun.

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass es nicht um den Staat, sondern um die Stadt ginge.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies zu TOP 9.1 darauf hin, dass es zu dieser Vorlage eine Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gäbe, aus der hervorginge, dass der Alternativ-Standort neben dem Standort Stockumer Straße/Bolmke zu prüfen ist. Eine heutige Beratung wäre unschädlich und die Vorlage könnte beschlossen werden.
Zu TOP 2.2 erklärte Rm Rettstadt, dass die anderen Fraktionen im Ältestenrat bereits einem Vertagen der Wahl zugestimmt hatten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) unterstützte den Willen der AfD, die Wahl des/der Dezernenten/Dezernentin zu TOP 2.2 nicht zu vertagen. Seines Erachtens würden Entscheidungen hinter verschlossenen Türen gegen das Wohl der Bürger getroffen. Rm Brück sprach von einem neu gewählten Bürgermeister aus Hessen, der sich von seiner Heimatgemeinde wegbeworben hätte, ohne seine Gemeinde zu informieren. Es würden Posten ausgemacht und im Hinterzimmer entschieden. Inzwischen würde die Konkurrenz in Deutschland größer, auch achteten die Menschen darauf, was im Rat der Stadt abliefe.
Heute wäre der richtige Zeitpunkt, über die vorliegende Bewerberliste zu entscheiden und einen Dezernenten zu wählen.

OB Sierau wies Rm Brück darauf hin, dass Rm Brück Ausführungen dazu gemacht hätte, dass er die Vertraulichkeit des Verfahrens im Hinblick auf einen Bewerber aus einer nordhessischen Stadt gebrochen hat. Diese Bemerkungen könnten das laufende Anhörungsverfahren verkürzen.
OB Sierau erklärte, dass Rm Brück in der Öffentlichkeit über dieses Thema berichtet hätte, was auch auch ein Licht darauf werfen würde, wie Rm Brück mit vertraulichen Vorgängen umginge.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lag zu TOP 2.2 kein Namensvorschlag vor, und damit keine Wahl durchgeführt werden könnte und der Punkt von der Tagesordnung abzusetzen wäre.

Rm Münch war der Meinung, dass der Rat gut beraten wäre, wenn die Bewerberrunde erneut geöffnet würde.

OB Sierau bat darum, zur Tagesordnung zu sprechen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest, dass inzwischen in öffentlicher Sitzung die Namen von Bewerbern genannt würden. Sie bat darum, Rm Garbe und Rm Brück zu ermahnen.

OB Sierau verdeutlichte, dass Rm Brück keinen Namen genannt hätte, der andere Bewerber wurde bereits in den Medien genannt.
Auch würde die Wahl öffentlich stattfinden, wenn sie durchgeführt würde.

Rm Urbanek (AfD) sah keinen Klärungsbedarf hinsichtlich der Bewerber für die Wahl des Infrastrukturdezernenten.

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass der Fraktionsvorsitzende der AfD bereits die Meinung der Fraktion dargestellt hätte.

Rm Urbanek bat darum ausreden zu dürfen, es ginge immer noch um die Feststellung der Tagesordnung. Er erklärte, dass der Versammlungsleiter neutral die Sitzung zu leiten hätte. Anschließend gab er an, dass es aus Sicht der AfD-Fraktion kein Klärungsbedarf bestünde und in der Riege der Bewerber welche wären, die die Voraussetzungen erfüllten. Er unterstrich, dass die Wahl heute durchgeführt werden könnte.

Rm Brück gab an, dass es sich um eine öffentliche Wahl ginge, daher könnte ihm nicht vorgeworfen werden, dass er schützenswerte Informationen weitergegeben hätte. Er hätte von „wir“ gesprochen, bei der Anhörung ginge es nur um ihn. Das Gericht würde feststellen, dass die Daten nicht schützenswert wären, da es um einen öffentlichen Bewerber um einen Posten bei der Stadt ginge.
Schützenswerte Daten wären die Anschrift, die Telefonnummer, die eMail-Adresse und persönliche Daten aus dem Lebenslauf, nicht die Namen der Bewerber. In anderen Kommunen würde anders mit dem Thema umgegangen.

Rm Bohnhof (AfD) stellte klar, dass Rm Kowalewski versuchte, falsche Tatsachen zu schaffen, in dem er sagte, es läge kein schriftlicher Vorschlag vor. Es wäre jederzeit möglich, einen mündlichen Vorschlag zu machen. Somit wäre dies kein Grund, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Rm Schilff (SPD) ging darauf ein, dass es seit ca. 30 Jahren eine gute Tradition wäre, wenn eine Fraktion Klärungsbedarf hätte, dem Wunsche dieser Fraktion zu folgen, ohne in der Sache zu diskutieren. Dies sollte auch im Personalbereich getan werden. Schon deshalb würde sich die SPD-Fraktion dem Wunsch anschließen, TOP 2.2 zu vertagen.

Rm Brück erklärte, dass eine Tradition nicht weiterlaufen müsse, nur weil es schon seit 30 Jahren so gemacht würde. Er sprach sich dafür aus, mit solchen Traditionen zu brechen.

Der Absetzung der Vorlagen zu
TOP 3.6 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund (Drucksache Nr.: 09662-17) und 3.11 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 11150-18) wurde vom Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte zugestimmt.

Die Vorlage zu TOP 2.2 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur (Drucksache Nr.: 11299-18) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte abgesetzt.

Der Antrag von Rm Münch,
TOP 9.1 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke (Drucksache Nr.: 11034-18) von der Tagesordnung abzusetzen, wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.
Auch der Antrag von Rm Münch, TOP 9.1 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wurde durch den Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Im Anschluss stellte Rm Berndsen (SPD) den mündlichen Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt, auch zu den Punkten unter TOP 2 – Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse -, zu beschränken.

Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung für alle Tagesordnungspunkte aus, um den größtmöglichen demokratischen Diskurs zu ermöglichen.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Die Tagesordnung wurde unter Beachtung der genannten Änderungen mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach seine Eingangsrede zur Dringlichkeitsanfrage auf der unteren Hälfte der Seite 8 der Niederschrift an, dort fand er sich nicht richtig widergegeben:

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete die Dringlichkeit der Anfrage. Er stellte die seines Erachtens einseitige Positionierung der Stadtverwaltung dar, mit der sie sich auf die Seite des israelischen Staates geschlagen hätte. Er verweist auf UN-Resolutionen, die die israelischen Taten verurteilt hätten. Er war der Meinung, dass ein Schaden in der arabischen Welt angerichtet würde. Er forderte die Klarstellung, wer die Verantwortung für die Taten trägt.“

Die Forderung von Rm Brück, wer die Verantwortung trägt, bezog sich nach Hinweis von Rm Brück nicht auf die Taten, sondern auf das Hissen der Israel-Fahne am Dortmunder Rathaus. Damit hätte er zur Dringlichkeit gesprochen. Die Widergabe des Gesagten wäre nicht richtig, vielleicht weil es gerade ein Verfahren vor dem Gericht gäbe oder weil die Verwaltung unaufmerksam war. Er bat um Protokollierung, wie er es vorgetragen hätte.

Rm Brück verwies zudem auf Seite 19 der Niederschrift, wo der Hinweis von OB Sierau enthalten wäre, dass Rm Brück ein Foto gemacht hätte. Hier fehlte nach Meinung des Rm Brück der Hinweis auf 10 bis 15 andere Ratsmitglieder, die zum selben Zeitpunkt Fotos gemacht haben. Für zukünftige Sitzungen bat Rm Brück darum zu protokollieren, welche anderen Ratsmitglieder Fotos im Ratssaal machen, damit hinterher geprüft werden könnte, wer eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung dafür hatte.

Diese beiden Änderungen der Niederschrift müssten laut Rm Brück vorgenommen werden, damit das Protokoll in Ordnung wäre. Würden die Änderungen nicht übernommen, würde die Gruppe NPD/Die Rechte die Genehmigung der Niederschrift ablehnen.

Die Anträge zur Änderung der Niederschrift von Rm Brück wurden von der Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.


Rm Garbe (AfD) widersprach einem Passus auf Seite 18 (2. Absatz) zu TOP 3.2:

„Rm Garbe gab zu Protokoll, dass Rm Taranczewski ihn als „rassistisch und fremdenfeindlich“ bezeichnet hätte. Dem widersprach er.“

Rm Garbe erläutert, dass Rm Taranczewski ihn in der Ratssitzung am 17.05.2018 erheblich persönlich beleidigt hätte, Rm Taranczewski hätte ihn als „Rassisten“ und „fremdenfeindlich“ bezeichnet. Die Wortwahl des Gesagten wäre in der Niederschrift missdeutig wiedergegeben worden. Rm Garbe ginge es im Wesentlichen darum, dass solche ehrabschneidenden Aussagen wortwörtlich von der Aufzeichnung abgenommen werden und nicht in indirekter Rede, die missdeutig wäre.
Nach Meinung des Rm Garbe ist in dem Satz „Dem widersprach er.“ Nicht erkennbar, wer „er“ war. Der Bezug wäre seltsam. Man könnte ahnen, was gemeint ist, aber es wäre nicht eindeutig.
Rm Garbe sprach sich dafür aus, die Originalaussage von der Bandaufzeichnung widerzugeben.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) die entsprechenden Änderungen der Niederschrift ab.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt genehmigte die Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt am 17.05.2018 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte.



zu TOP 1.5
Einführung von Ratsmitgliedern

OB Sierau erläuterte, dass laut Fachbereich Wahlen Herr Uwe Kaminski, Mathildenstr. 17, 44388 Dortmund, als Nachfolger des Ratsmitgliedes Gabriele Schnittker für die SPD in den Rat der Stadt nachgerückt ist.

OB Sierau führte gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Kaminski in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte OB Sierau ihm im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wiederwahl der Beigeordneten Frau Birgit Zoerner
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11317-18)

OB Sierau erklärte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, dass gemäß § 4 der Hausordnung in der Fassung vom 11.05.2018 die Aufzeichnung von Bild und Ton in Sitzungssälen, z. B. auch mit Smartphones, nur mit besonderer Erlaubnis der Sitzungsleitung erfolgen darf. Hierzu verwies er auf § 28 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc..

Auf Antrag kann der Rat darüber befinden. Ein solcher Antrag gilt als Antrag zur Geschäftsordnung, für den je ein Ratsmitglied drei Minuten dafür und dagegen sprechen kann.



OB Sierau verwies auf die vorliegende Verwaltungsvorlage und machte darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereiches möglich ist.

Rm Urbanek (AfD) bat um eine geheime Wahl.

Rm Münch (FBI) gab an, dass er der Wiederwahl von Frau StRin Zoerner zustimmen würde.

Rm Brück erläuterte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte, die Gruppe werde nicht zustimmen. Frau Zoerner wäre zuständig für die Masseneinwanderung seit 2015. Die Gruppe werde durch ihr Abstimmungsverhalten gegen die Masseneinwanderung protestieren.

Im Anschluss wies OB Sierau daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Aufgrund des Antrages der AfD-Fraktion wird geheim abgestimmt. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

OB Sierau teilte mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerin – Rm Löffler (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Zweier (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Er führte aus, dass die Verwaltung vorschlägt, Frau StRin Zoerner mit Wirkung vom 01.01.2019 erneut zur Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren zu wählen.

Von insgesamt 93 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von einer Enthaltung auf den Wahlvorschlag „StRin Birgit Zoerner“
6 Nein-Stimmen und 86 Ja-Stimmen.

OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau Stadträtin Birgit Zoerner mit Wirkung vom 01.01.2019 für die Dauer von acht Jahren erneut zur Beigeordneten.

OB Sierau ließ zu diesem Zeitpunkt gemäß § 28 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. Fotos oder Tonaufnahmen ausdrücklich zu.



Nachdem Frau StRin Zoerner die Wiederwahl zur Beigeordneten angenommen hat, informierte OB Sierau abschließend, dass eine erneute Vereidigung nicht erforderlich ist und die Zustimmung der Bezirksregierung zur Wahl eingeholt wird.

Frau StRin Zoerner bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und verdeutlichte, dass sie weiterhin zusammen, konstruktiv und zum Wohle der Stadt arbeiten werde. Sie versprach, dass es nicht langweilig werden würde.



zu TOP 2.2
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Bauen und Infrastruktur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11299-18)

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.


zu TOP 2.3
Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Norbert Dahmen

OB Sierau stellte fest, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 22.06.2018 mitgeteilt hat, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Herrn Norbert Dahmen zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher war es möglich, Herrn Dahmen gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

OB Sierau überreichte Herrn Norbert Dahmen die Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Stadt Dortmund und wünschte Herrn Dahmen für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder Bürgerschaft.


Im Anschluss erfolgte die Vereidigung des Herrn Dahmen.

OB Sierau ließ gemäß § 28 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. Fotos zu.

Herr Dahmen bedankte sich und sprach an, dass er Interesse daran hat, in einem guten Team zusammen die Stadt nach vorne zu bringen, er freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Team und dem Verwaltungsvorstand. Zum Schluss bedankte er sich für das geschenkte Vertrauen.

OB Sierau wies darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen nicht mehr zugelassen sind. Ggf. müsste er sonst einen Ordnungsruf abgeben.


zu TOP 2.4
Grünzug "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11438-18)

Der Rat der Stadt hat folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.07.2018 (Drucksache Nr.: 11438-18-E1)
erhalten:

„… die Ratsfraktionen Linke & Piraten und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen zum Tagesordnungspunkt 2.4 „Grünzug „Emscher Nordwärts““ die folgende Resolution zu beschließen:

Die IGA 2027 bietet dem Ruhrgebiet neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft. Sie birgt für 5,5 Millionen Menschen eine Chance der Weiterentwicklung ihres Lebensumfeldes, ihrer Erholungsräume, ihrer Heimat.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung deshalb auf, die Durchführung der IGA 2027 in der Metropole Ruhr nicht nur im Rahmen bestehender Förderprogramme zu unterstützen, sondern sich auch maßgeblich an der Finanzierung der jeweiligen Projekte zu beteiligen.

Begründung:
Mit der Internationalen Gartenausstellung 2027 hat sich die Metropole Ruhr nach der IBA Emscher Park und der Kulturhauptstadt 2010 auf ein neues Dekadenprojekt verständigt. Bereits vor zwei Jahren hat sich die Region um die Ausrichtung beworben und den Zuschlag im letzten Jahr von der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) erhalten. Seit 2016 plant und arbeitet die Metropole Ruhr unter der Federführung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und der Emschergenossenschaft am Konzept des neuen Dekadenprojektes. Die IGA ist ein Generationenprojekt mit Transformationsperspektive, wie es der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung in seinem Hauptgutachten in 2016 für die Metropole Ruhr mit seiner polyzentralen Struktur empfiehlt.

Das gemeinsame Engagement der Kommunen und der Zivilgesellschaft im Ruhrgebiet bei der Vorbereitung der IGA ist auf einem guten Weg und stellt bereits heute eine wesentliche Grundlage für den Erfolg der IGA dar. Es muss aber durch eine zusätzliche Unterstützung der Landesregierung ergänzt werden, um die IGA zum Erfolg zu führen. Es ist eindeutig nicht ausreichend, für ein derartiges Dekadenprojekt auf vorhandene Fördertöpfe zurückzugreifen.“

OB Sierau erläuterte, dass der Grünzug „Emscher nordwärts“ in die Internationale Gartenausstellung (IGA) eingebettet wäre. Das vorliegende Konzept wurde dem Land zugeleitet, am 10.07.2018 gab es den Kabinettsbeschluss zur IGA 2027. Es fehlen noch Aussagen zur Gebietskulisse und zur Finanzierung. Alle 53 Kommunen der Metropole Ruhr sind für den 13.07.2018 nach Düsseldorf eingeladen. Bei der bisherigen Konzeptentwicklung waren die Kommunen unterschiedlich eingebunden, es wurden auch unterschiedliche Konzepte vorgelegt. Der Dortmunder Beitrag ist eine Überarbeitung des seinerzeitigen RVR-Konzeptes und eine Erweiterung um verschiedene Themenfelder, wie die HSP-Fläche, die Kokerei Hansa und den Energie-Campus in Huckarde. Die Vorschläge wurden bereits mit Zahlen hinterlegt, um einen Überblick über die Kosten zu erhalten. Nach Auffassung des Landes ist Dortmund die Kommune, die am weitesten ihre Hausaufgaben gemacht hat. Fragen zu den Folgekosten und zur Gebietskulisse sind noch zu klären. Es ist Konsens, dass etwa Ende September vom Land die abschließende Entscheidung getroffen wird.

Rm Münch (FBI) hielt das Projekt für sinnvoll, er hätte aber auch Bedenken. Er erwartete gerade im Dortmunder Norden um die renaturierte Emscher einen Ausgleich zwischen den berechtigten ökologischen Interessen hinsichtlich geschützter Arten von Pflanzen und Tieren und der Dortmunder Bevölkerung sowie der Gäste. Er sprach die Bolmke an, die sehr intensiv von Bürgern/innen und Besuchern/innen genutzt würde, aber leider fehlte dort ein Zaun, der den ökologisch sensiblen Bereich absperrt. Der Artenschutz im Naturschutzgebiet und auch die Naherholung könnten mit Hilfe eines Zauns gewährleistet werden. Auch einen Reiterverein an der Stockumer Straße/Bolmke hielt er nicht für ökologisch sinnvoll.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, dass mit der Vorlage für die Zukunft eine wichtige städtebauliche Achse formuliert werde, in der Ökologie, Wohnen, Gewerbe und Freizeit eine Rolle spielen. Das vorgelegte Konzept wäre ein Entwicklungskonzept, das Chancen für neue ökologische und stadtklimatische Verknüpfungen und auch eine Aufwertung von Landschaftsräumen beinhaltet. In diesem Zusammenhang müsse auch die Bevölkerung, d. h. Bürger, Bürgerinnen und Initiativen, mitgenommen werden.
Rm Reuter bezeichnete die IGA als wichtiges Dekadenprojekt, sie freute sich über die Zusage des Landes und fand, dass die Finanzierung noch im Unklaren wäre. Mit dem vorgelegten Antrag wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichen, dass das Projekt wichtig ist und dass vom Land erwartet wird, dass über die üblichen städtebaulichen Förderungen hinaus ein finanzieller Beitrag vom Land geleistet werden müsste. Rm Reuter bat um Zustimmung zur Resolution.

Rm Kowalewski erklärte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass die IGA gewollt sei. Die Konzepte sind gut. Das Projekt wäre gut für Dortmund und müsste finanzierbar bleiben, es sorgt für neuen Wohnungsbau und eine Belebung der alten HSP-Brache, sorgt für Naturschutz an der renaturierten Emscher. Insgesamt wäre es ein gelungenes Gesamtpaket, für das er werben möchte. Gleichzeitig warb er auch um Zustimmung für die Resolution.


Rm Berndsen (SPD) hielt die IGA für Dortmund für äußerst wichtig. Es wäre schön, dass Dortmund hier so weit nach vorne gegangen ist. Es wäre gut, wenn die Ideen über die IGA umgesetzt werden könnten. Die SPD-Fraktion stimmte der Resolution zu.

Rm Waßmann (CDU) machte deutlich, dass die CDU-Fraktion immer die Idee unterstützt hätte, die IGA in die Region zu holen. Dass eine Verbindung zu Emscher nordwärts möglich ist, wäre sehr zu begrüßen. Das Konzept würde überzeugen, aber z. B. der Eigentümer der HSP-Flächen sollte nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Dazu würden Gespräche nötig sein.
Die CDU-Fraktion lehnte die Resolution ab.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste nahm Rm Rettstadt die Vorlage wohlwollend zur Kenntnis. Städteplanerisch wäre dies ein Schritt nach vorne, für den Dortmunder Norden wäre es sehr positiv. Es fehlen noch verschiedene Abstimmungen und Gespräche, derzeitig wäre noch nicht klar, was wie gefördert werden könnte. Die Resolution käme zu früh.

OB Sierau zitierte folgenden Grundsatz: „Gute Projekte ziehen immer gutes Geld, je besser die Projekte desto mehr Geld.“

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte, dass sich in der Stadt etwas tue. Die Entwicklung zeigte aber wieder, dass es nur ein Projekt für besser Verdienende wäre. Beim Projekt würden geringer Verdienende nicht berücksichtigt und zudem würden diese aus ihrem Wohngebiet vertrieben, weil die Preise steigen. Die soziale Komponente fehlte beim Projekt, das kritisch von der Gruppe begleitet würde.

Rm Garbe erklärte, dass er für die AfD-Fraktion recht wohlwollend hinter der Vorlage stände. Er ginge davon aus, dass die Planung gut ist. Die Resolution lehnte er im Namen der AfD-Fraktion ab.


Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerlistebei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die
Rechte folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.07.2018 (Drucksache Nr.: 11438-18-E1):

Die IGA 2027 bietet dem Ruhrgebiet neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft. Sie birgt für 5,5 Millionen Menschen eine Chance der Weiterentwicklung ihres Lebensumfeldes, ihrer Erholungsräume, ihrer Heimat.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung deshalb auf, die Durchführung der IGA 2027 in der Metropole Ruhr nicht nur im Rahmen bestehender Förderprogramme zu unterstützen, sondern sich auch maßgeblich an der Finanzierung der jeweiligen Projekte zu beteiligen.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen sowie das als Anlage beigefügte Workshopergebnis zum Projekt Grünzug „Emscher nordwärts“ zur Kenntnis.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

OB Sierau gab den Hinweis, dass die Anregungen im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018, die Handwerkskammer bei diesem Projekt mit einzubeziehen und bei den Infrastrukturen auch Behindertenparkplätze mit der nötigen Breite für Menschen mit Behinderungen zu errichten, Berücksichtigung finden werden.

Unter Beachtung des Hinweises von OB Sierau nahm der Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ einen Projektantrag gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren entwickelt.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Antragstellung als Gesamtkonsortialführer zu koordinieren. Die Antragsstellung muss nach jetzigem Stand bis zum 05.07.2018 erfolgen.

Im Falle einer Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkonsortialführung
auszuüben und das Projektmanagement zu übernehmen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10815-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - vorgebrachte Anregung geprüft und beschließt, der Stellungnahme zu Punkt 8.1 nicht zu folgen. Die Stellungnahmen unter Punkt 8.2 und 8.3 werden zur Kenntnis genommen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1).


II. beschließt, der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund - die
Begründung vom 16.04.2018 beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
als Satzung


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
III. Entscheidung über Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches der 59. Flächennutzungsplanänderung,
V. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - ,
VI. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes,
VII. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg -,
VIII. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B,
IX. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11102-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 Satz 4 und 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 Satz 4 und 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 59. Flächennutzungsplanänderung, wie unter Punkt 1.2 dieser Vorlage beschrieben, zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.

V. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 12 BauGB.
VI. stimmt dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 03.05.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§§ 8 Abs. 3 und 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

VII. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - mit Begründung vom 03.05.2018 und zugleich der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VIII. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden geänderten Entwurf des Durchführungsvertrages Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger erneut abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IX. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11339-18)

Rm Brück stimmte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte der Vorlage zu, er war erfreut, dass Bewegung in das Gelände kommt. Kirchlinde sollte einen schönen Ortskern bekommen und aufgewertet werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem geplanten Vorhabenträgerwechsel zum Vorhaben VEP 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße – zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10524-18)

Rm Dudde erläuterte das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Vorlage würde zugestimmt werden. Das im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen angesprochene Radverkehrskonzept wird später angesprochen werden.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, geringfügig zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285- südlich Am Rombergpark - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 15.05.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - mit Begründung vom 15.05.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 3.6
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Der Rat der Stadt Dortmund hatte die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.7
6-streifiger Ausbau der B1/A40 von der B236 bis zum AK A1/A44 Dortmund- Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11118-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf das Land NRW zuzugehen mit dem Ziel, die Umsetzung des 3. Bauabschnittes (Stadtkrone Ost bis Marsbruchstraße) zunächst zurückzustellen und die notwendigen Klärungen zur Gestaltung der Ortseingangssituation vorzunehmen. Mit dem Land NRW ist die Übernahme der Unterhaltungskosten in diesem Abschnitt zu verhandeln und dem Rat zu berichten.



zu TOP 3.8
Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)

Rm Garbe merkte im Namen der AfD-Fraktion an, dass die Analyse sehr mager sei, sie würde nicht benötigt werden.

OB Sierau stellte fest, dass Dortmund in der Bundesrepublik Deutschland die Stadt sei, die das ausgeklügelste und ein mit der Wohnungswirtschaft entwickeltes, kompetentes Wohnungsmarktbeobachtungssystem mit belastbaren vielen Datengrundlagen hätte.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf die Grafiken und die anderen Beobachtungsinstrumente, die installiert sind. Hier sind Bürgerinnen und Bürger zu Wort gekommen, daraus könnten wiederum Rückschlüsse gezogen werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat darum, nicht die Dortmunder Bürger zu vergessen, die auf Wohnungssuche sind und nach bezahlbaren Wohnungen suchen. Hier benannte er u. a. die Hannibal-Mieter, die noch keine Wohnung gefunden hätten.


Rm Garbe erkannte keine vernünftige Datenbasis aus der Analyse, sie wäre nichts wert.

Rm Brück bemerkte, dass das Verhalten des OB arrogant wäre. Er wollte von ihm eine Bewertung dafür erhalten, dass immer noch eine dreistellige Zahl von früheren Hannibal-Bewohnern noch keinen passenden Unterschlupf gefunden hätten. Er forderte ein Gespräch mit den Mietern stattfinden, das am Tag einer Ratssitzung hätte erfolgen können.

OB Sierau erläuterte, dass er keine Gespräche führen könnte, wenn er gleichzeitig eine Ratssitzung leitet. Er würde sich nicht vor einer Debatte mit Mieterinnen und Mietern drücken.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Umfragebericht „Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.9.a
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018
(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Quelle:
https://www.waz.de/politik/diskussion-um-fahrverbote-bund-ueberprueft-luft-messstellen-id214714985.html
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu lassen.

2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.

3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird über das weitere Vorgehen beraten.

4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben entsprechen.

5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat jedoch ausdrücklich ab.

6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden dürfen.

7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKW-Fahrverbot auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.

8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden muss.
Begründung
Die Diskussion über die Standorte der Messstationen ist nicht neu, sondern wird vielerorts, so zum Beispiel in Bielefeld, Stuttgart und München, schon seit längerem geführt. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22.06.2018 zufolge wurden die Messwerte am Stuttgarter Neckartor, dem bundesweit vielleicht bekanntesten Standort für „schlechte Luft“, durch Blütenpollen verfälscht. Insofern ist es nur zu begrüßen, wenn der Bundesverkehrsminister jetzt Standorte von Messstationen mit besonders hohen Werten überprüfen lässt.

Das nunmehr von der Dortmunder Stadtverwaltung vorgeschlagene ganztätige LKW-Fahrverbot auf der B1 verkennt, dass gerade Unternehmen in ihre Fahrzeugflotte investiert hätten und mit extrem sauberen Euro-6-Fahrzeugen ausgestattet haben. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass ein moderner Euro-6-LKW durchschnittlich 210 mg NOx pro Kilometer ausstößt, ein PKW mit Euro-6 jedoch über 500 mg.

Vor diesem Hintergrund – zunächst eine Überprüfung der Messstandorte, danach ein eventuelles LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge bis Euro-4, erscheint dies ein guter Kompromiss, die Grenzwerte entlang der B1 bis zum Jahr 2020 einhalten zu können.“

OB Sierau erinnerte an verschiedene Projekte, wie die „Emissionsfreie Innenstadt“. Es könnten einzelne Maßnahmen aus den Vorschlägen der Verwaltung herausgenommen werden. Die Deutsche Umwelthilfe wird einklagen, dass bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden, so dass die Gerichte dann bestimmte Maßnahmen festlegen werden. Bestimmte Urteile mit Auswirkungen auf den Verkehr sollen durch die Verwaltungsvorschläge vermieden werden.

Rm Berndsen (SPD) hielt fest, dass die Verwaltung in den letzten Jahren viel für die Luftreinhaltung getan hat. Leider würde die Autoindustrie nicht so herangezogen, wie er es sich wünschen würde, z. B. die Umrüstung in den Fahrzeugen bezeichnete er als wichtig.
Da der CDU-Antrag erst kurzfristig die Sitzung erreicht hat, schlug Rm Berndsen vor, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen. Dort könnte das Thema intensiv diskutiert werden.

Rm Waßmann (CDU) begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018

(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) und erklärte sich mit der Einbringung und Überweisung des Antrages im Namen der CDU-Fraktion einverstanden.

OB Sierau erklärte, dass die Verwaltung erfreut wäre, wenn der Bezirksregierung weitere Vorschläge von der Politik gemacht werden könnten.

Rm Dudde stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar, dass es gut wäre, wenn durch die Klagen Zeitdruck entstanden wäre und dadurch die menschliche Gesundheit der Menschen geschützt würde. Der Überweisung des Antrages in den AUSW unterstützte er.

Rm Rettstadt verglich im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Luft und die Schadstoffbelastung in Dortmund mit der vor 30 Jahren und stellte fest, dass die Luft noch nie so sauber wie heute war. Es störte ihn am gesamten Verfahren, dass die Deutsche Umwelthilfe ein Lobby- und Abmahnverein wäre. Zudem störte ihn, dass Dieselfahrer quasi für Dinge, für die sie nichts können, in Haftung genommen werden. Die Möglichkeit der Nachrüstung der Pkws müsste von allen Automobilfirmen angeboten und bezahlt werden. Nichtsdestotrotz müssten die Grenzwerte eingehalten werden.
Rm Rettstadt hoffte, dass möglichst wenige Menschen durch die Art der Politik geschädigt würden.

Auch Rm Garbe zeigte das Einverständnis der AfD-Fraktion mit der Überweisung des Antrages an den AUSW.


Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass Maßnahmen durchzusetzen sind, damit nicht mehr Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Auch er meinte, dass die 1960er Jahre nicht mit heute vergleichbar wären, weil es damals noch keine Stickoxid- oder Feinstaubbelastung gegeben hätte.

Rm Kowalski machte für die Fraktion Die Linke & Piraten deutlich, dass mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe umgegangen werden müsste. Viele Menschen sind krank geworden oder gestorben. Wenn größere Fahrverbote verhindert werden sollen, müsste ein Maßnahmepaket vorgelegt werden. An der B 1 wäre das Durchfahrtverbot eine Maßnahme, um größere Verbote zu verhindern.

Rm Rettstadt sprach eine Studie über Stickoxidtote an, die nicht seriös wäre. Es wäre nur eine Statistik, die mit Vorsicht zu genießen wäre.

Rm Dr. Tautorat stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte, die Diskussion gehörte in den Fachausschuss.


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass das Thema zu Ende zu diskutieren wäre.

Der Rat der Stadt stimmte mit den Stimmen der Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch für das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018 (Drucksache Nr.: 11248-18-E2)
wurde in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen.


zu TOP 3.9.b
Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 10461-18-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 20.03.2018 (Drucksache Nr.: 10461-18-E1) vor:

„.. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass die Städte Fahrverbote zur
Luftreinhaltung verhängen dürfen. Darauf hat die Stadt Dortmund bereits reagiert und erklärt, auf
der Grundlage dieses Urteils sei davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg
zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B 1 (Rheinlanddamm und
Westfalendamm) zwischen B 236 und Schnettkerbrücke Maßnahmen ergreifen müsse, um den
Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten.

Die AfD sieht die Gefahr, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EU-
Grenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby zu einem partiellen Fahrverbot
auch in Dortmund führen wird. Das Grundübel des Fahrverbots, welches mittlerweile sogar
manche Mainstream-Medien erkannt haben, liegt an der vollkommen unreflektierten Übernahme
einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation – nicht mehr und nicht weniger. Den
sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40
μg NO2 je m³ Luft für Stickoxid hat die EU schlicht
als ökoradikales Planziel übernommen - und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der
Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer
gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Diese Interpretation ist völlig falsch getroffen worden:
Höchst offiziell sind immerhin an deutschen Produktionsstätten weiterhin 950
μg NO2 je m³ Luft
erlaubt. Zum Vergleich: Die nach den hohen deutschen Standards durchgeführten
Reizuntersuchungen an Nagetieren zeigen, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer
Stickstoffdioxidkonzentration von 8000 – nicht 40 –
μg NO2 je m³Luft auftreten!

Im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid heißt es im Abschlussbericht des
Abgasuntersuchungsausschusses im Bundestag: „Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich
würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses
nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar. Es gibt keine wissenschaftlich
erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO
2- Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“

Viele private und gewerbliche Betreiber von Diesel-PKW und Diesel-LKW in Dortmund und
außerhalb Dortmunds haben nunmehr zu Recht Angst davor, von Maßnahmen, die den Gebrauch
ihres Wagens erheblich einschränken würden, einmal mehr kalt enteignet zu werden.

Die AfD sieht keine seriös nachgewiesene aktuelle Gesundheitsgefahr für die Bürger durch Diesel-
LKW und Diesel-PKW in der Stadt und beantragt daher, die Aufforderung an die Stadtverwaltung
zu beschließen, keine Maßnahmen zu planen oder umzusetzen, die eine Einschränkung des
Einsatzes von Diesel-PKW und Diesel-LKW (Durchfahrtbeschränkungen etc.) zur Folge haben.
Generalpräventiv soll vielmehr auf Nachbesserungen durch die Hersteller und auf die ohnehin
angestrebte Marktdurchdringung durch Elektro-Fahrzeuge gesetzt werden.

Da leider davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung bereits Nutzungseinschränkungen für
Diesel-Fahrzeuge plant, fragt die AfD:

Für welche Diesel-Fahrzeuge sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit von
Nutzungseinschränkungen?

Wie sieht die Stadt den künftigen Einsatz der eigenen Diesel-Flotte etwa bei DEW21 bzw.
DSW21?

In welchen städtischen Bereichen sind Nutzungseinschränkungen geplant, angedacht oder
denkbar?

Ab wann sollen die Nutzungseinschränkungen gelten?

Wie lange sollten die Nutzungseinschränkungen gelten?

Plant die Stadt, betroffene Bürger für den Nutzungsausfall ihrer Fahrzeuge in irgendeiner Weise zu
entschädigen?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.03.2018 lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am
22.03.2018 vor:

„zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Maßnahmen aus Gründen der Luftreinhaltung sind durch die Bezirksregierung in einem Luftreinhalteplan zu regeln.

Hierzu können ggf. auch Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gehören.

Die Pressemitteilung (Nr. 9/2018) des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27.02.2018 zu den Luftreinhalteplänen Düsseldorf und Stuttgart setze ich als bekannt voraus.“


Zur Ratssitzung am 12.07.2018 lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.06.2018
(Drucksache Nr.: 10461-18-E3) vor:

„… die o.a. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

Zu Frage Nr. 1
Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da das Regelwerk der Bezirksregierung (Ergänzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost) abzuwarten ist.

Zu Frage Nr. 2
Die Stadt Dortmund verzichtet zukünftig auf die Anschaffung von Dieselfahrzeugen (ggf. Ausnahmen von Sonderfahrzeugen). Der Fachbereich 19 (Vergabe-, und Beschaffungszentrum) wird den Anteil der Elektrofahrzeuge im Pkw-Pool auf einen Anteil von 80% inkl. des Ausbaues der erforderlichen Ladeinfrastruktur erhöhen.
DEW21 ist im Feld Elektromobilität v.a. durch die Errichtung von Ladeinfrastrukturen bereits aktiv. Folgende Themen werden verstärkt ausgearbeitet und umgesetzt:

• Bereitstellung von 550 weiteren KW-Schnelllademöglichkeiten
• Ausbau öffentliche Ladeinfrastruktur
• Infos zu E-Mobilität auf der Webseite der DSW21
• Einstieg in ein E-Carsharing mit einem Partner

Zu Frage Nr. 3
Maßnahmen sind an Orten mit NO
2-Grenzwertüberschreitungen an den Landesmessstellen möglich und denkbar. NO2-Grenzwertüberschreitungen an Landesmessstellen gibt es auf folgenden Straßen:
· Brackeler Straße
· Westfalendamm
· Rheinlanddamm
Die beiden letzten Messpunkte befinden sich zwischen der B236 und der Schnettkerbrücke an der Bundesstraße1 (B1). Für die drei genannten Straßen mit NO2-Grenzwertüberschreitungen wurden neue Maßnahmen definiert, die aktuell von der Bezirksregierung auf ihre Wirkung geprüft und diskutiert werden (näheres dazu; Drucksachen Nr.: 11248-18).

Zu Frage Nr. 4
Hierzu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Rat der Stadt Dortmund entscheiden aktuell bzw. im Rahmen eines Ergänzungsverfahrens zum Luftreinhalteplan darüber, ob und wann mit Maßnahmen zur NOx-Reduzierung (ganztägiges LKW-Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr > 7,5 t) auf der B1 zu rechnen ist.

Zu Frage Nr. 5
Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Rat der Stadt Dortmund diskutieren und entscheiden aktuell darüber.

Zu Frage Nr. 6
Die Stadt Dortmund plant nicht, betroffene Bürger für eventuelle Nutzungsausfälle zu ent-schädigen. Schließlich ist nicht die Stadt der Verursacher eines etwaigen Nutzungsausfalls.

Allgemeine Hinweise:
Für die Aufstellung, Überarbeitung und Ergänzung der Luftreinhaltepläne sind die Bezirksregierungen zuständig.
An dieser Stelle wird auf die Vorlage (Drucksachen Nr.: 11248-18), in der über weitere neue Maßnahmen speziell an der Brackeler Straße und B1 berichtet wird, verwiesen.“

OB Sierau verwies darauf, dass die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 10461-18-E1) mit Stellungnahme der Verwaltung vom 27.06.2018 (Drucksache Nr.:
1461-18-E3) beantwortet wurde.
OB Sierau erklärte, dass der Rat der Stadt zu dieser Thematik auf Schluss der Debatte entschieden hätte.

Rm Urbanek (AfD) erklärte, dass sich der Schluss der Debatte auf TOP 3.9 a) bezog und er nun auf
TOP 3.9 b) zu sprechen kommen wollte.

OB Sierau erläuterte, dass der Antrag, über den der Rat entschieden hat, sich auf 3.9 in der Summe bezog, so dass die Debatte zu beenden wäre. Er hätte darauf hingewiesen, dass TOP 3.9 b) unter TOP 3.9 a) mitbehandelt worden war.


Rm Urbanek gab als persönliche Erklärung ab, dass er die Art des Umgangs mit seiner Fraktion auf das Schärfste kritisieren und ablehnen würde.
Rm Urbanek meinte, die Fragen wären weiterhin nicht beantwortet.

OB Sierau gab an, dass die Antwort auf die Bitte um Stellungnahme von der Verwaltung gegeben wurde. Die kommunale Ebene müsste nicht beschimpft werden, die Kritik müsste an anderer Stelle vorgebracht werden.


Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vorm 27.06.2018 (Drucksache Nr.:
10461-18-E3) zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Neuwahl eines Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11035-18)


Zunächst wies OB Sierau auf die vorgelegte Verwaltungsvorlage hin. Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. Es ist offen abzutimmen, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Für die Wahl zum Mitglied des NABU für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Dortmund wurde Herr Michael Soinski benannt, als zweiter Kandidat stand Herr Wolfgang Fuhrmann zur Verfügung.

Rm Bohnhof (AfD) stellte aufgrund eines Hinweises von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Wahlverfahren fest, dass die Durchführungsverordnung des Landesnaturschutzgesetzes die Wahl in dieser Form festlegt.
Er erklärte, dass die AfD-Fraktion mit einer offenen Abstimmung nicht einverstanden wäre.

OB Sierau teilte mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerin – Rm Löffler (SPD), Rm Mader (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Zweier (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Zur Wahl standen „Herr Soinski“ und „Herr Fuhrmann“.

Von insgesamt 89 abgegebenen bei 93 stimmberechtigten Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von 28 Enthaltungen und sechs ungültigen Stimmen auf

den Wahlvorschlag „Herr Soinski“
46 Stimmen und

auf den Wahlvorschlag „Herr Fuhrmann“
6 Stimmen,

drei Stimmen stimmten für „Nein“.

OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes das neue Mitglied des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) Herrn Michael Soinski in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.


Im Anschluss an die Wahl erklärte OB Sierau, dass er die Wahl zum Anlass nehmen werde, den Gesetzgeber zu fragen, ob die Norm nicht so geändert werden könnte, dass innerhalb des Verbandes geklärt werden kann, wer gewählt wird.


zu TOP 3.11
Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11150-18)

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung er Tagesordnung - von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.12
Benennung einer Platzfläche nach einer Unternehmensbezeichnung in Dortmund-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10549-18)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am
03.07.2018 erhalten:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen weiterhin die Benennung einer Platzfläche nach einer Unternehmensbezeichnung in Dortmund-Schüren ab. Ihrer Meinung nach sind u. a. die Rückabwicklungskosten nicht gewährleistet. Diese könnten später nicht der Stadt Dortmund angelastet werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, der Firma adesso aufzuerlegen, auch evtl. anfallende Rückabwicklungskosten zu übernehmen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die vorliegenden Ausführungen zum Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 06.02.2018 zur Kenntnis zu nehmen und die Benennung des privaten Vorplatzes am Firmensitz der adesso AG in „Adessoplatz“ zu beschließen.“

Rm Dingerdissen erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass die Vorlage zu TOP 3.12 im Vergleich zur Vorlage unter TOP 3.13 – Benennung einer Platzfläche in Dortmund-Brackel (Drucksache Nr.: 11106-18) – sehr verhalten formuliert wurde. Bei 3.12 wird im Vergleich relativ wenig zum Unternehmen, das Interesse an der Platzbenennung hat, gesagt.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste lehnte die Vorlage ab. Es würde nicht grundsätzlich eine Unternehmensbezeichnung abgelehnt, sondern es würde für riskant gehalten, dass in der Stadtkrone-Ost ein Firmennamen für die Benennung vorgesehen würde, der weitgehend unbekannt wäre, sich bisher nicht traditionsmäßig bewährt hätte und nicht positiv abgehakt werden könnte.

Frau Hawighorst-Rüßler lehnte die Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da kein Präzedenzfall geschaffen und keine Begehrlichkeiten für andere Unternehmen geweckt werden sollten.

Rm Bohnhof (AfD) wies darauf hin, dass es die Firma adesso bereits viele Jahre in Dortmund gebe, sie wurde von einem Dortmunder gegründet, der sehr erfolgreich wäre. Rm Bohnhof stimmte für die AfD-Fraktion zu.

Rm Taranczewski (SPD-Fraktion) stellte heraus, dass es sich bei adesso um eine wachsende Firma handelte. Er berichtete, dass zu dem Zeitpunkt, als die Flüchtlinge nach Dortmund kamen, die Pressesprecherin der Firma nur gefragt hätte, was gebraucht würde, z. B. einen Kindergarten zu bauen oder was es sonst wäre. Die Firma war bereit zu unterstützen.
Zudem ist die Fläche, die benannt werden soll, eine Privatfläche. Es ginge um den Platz vor dem Eingang, dem Wunsche nach einer entsprechenden Benennung sollte nachgekommen werden.

OB Sierau informierte darüber, dass die Firma adesso eines der erfolgreichsten Unternehmen der Stadt wäre.

Rm Kowalewski lehnte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten auch die Benennung der Platzfläche ab, da Plätze tatsächlich nicht nach Unternehmen benannt werden sollten, auch wenn die Firma von seiner Fraktion anders beurteilt würde als dies von der Fraktion FDP/Bürgerliste getan wurde.

Auch Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte Straßen- und Platzbenennungen nach Firmennamen ab.

Rm Garbe (AfD) erläuterte, dass die Firma adesso das beste börsennotierte Unternehmen wäre, das Dortmund neben einem weiteren Unternehmen hervorgebracht hat und das viele Arbeitsplätze geschaffen hätte.

Rm Münch (FBI) fand es wichtig, zwischen öffentlichem Raum und einer Privatfläche zu unterscheiden. Bei der Privatfläche sähe er keine Probleme bei der Benennung und stimmte daher zu.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Stimme von Rm Münch (FBI) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, der Firma adesso aufzuerlegen, auch evtl. anfallende Rückabwicklungskosten zu übernehmen,
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegenden Ausführungen zum Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 06.02.2018 zur Kenntnis und beschließt die Benennung des privaten Vorplatzes am Firmensitz der adesso AG in „Adessoplatz“.


zu TOP 3.13

Benennung einer Platzfläche in Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11106-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die Platzfläche am östlichen Ende der Adi-Preißler-Allee wird benannt und erhält den Namen: Aki-Schmidt-Platz.


zu TOP 3.14
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10545-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 04.07.2018 vor.

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 03.07.2018:

1.Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass der Radweg, welcher laut Vorlage an der Schwerter Straße endet, fortgeführt wird bis zu Einmündung Schürhoffstraße.

2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, in die Planungen des Ausbaus der Brücke Vorkehrungen aufzunehmen, so dass ein der Bezirksvertretung vorliegenden Lichtdesignkonzept der Fachhochschule Dortmund umgesetzt werden könnte.

3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck verweist nachdrücklich auf die bisherige Beschlusslage der Bezirksvertretung zum Umbau der Eisenbahnunterführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße und den damit verbundenen verkehrsregelnden Maßnahmen (z. B. Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen (Anlieger frei), eine Tempo-30-Markierung vor dem neuen Kindergarten (vom Tunnel nördlich Richtung Bahn), eine Ampel an der Schlagbaumstraße in die Sölder Straße, eine weitere Querungshilfe auf der Sölder Straße).

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Zusätzen bei 10 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion), wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 3.800.000,00 Euro zu beschließen.

Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Löffler führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage folgen werde. Da man die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck einbeziehen wolle, erhebe sie diese zum Antrag.

Herr Wilde nimmt daraufhin auf die drei Punkte aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wie Stellung:

Zu Pkt. 3 teilt er mit, dass die Einhaltung der hierin geforderten Maßnahmen für die Verwaltung selbstverständlich sei und in der Vergangenheit bereits zugesagt wurden.
Die Forderung
zu Pkt.2 werde die Verwaltung an die Deutsche Bahn (DB) weitergeben, da diese in diesem Bauverfahren federführend sei.

Die Forderung
zu Pkt. 1 bitte er als Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen. Hierbei handele es sich um einen Radweg, den die Stadt Dortmund letztendlich realisieren müsse, nicht die DB. Nach entsprechender Prüfung käme man hierzu im weiteren Verfahren wieder auf die Bezirksvertretung zu, welche dann auch dafür zuständig wäre.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man sich ausdrücklich den Ausführungen von Herrn Wilde anschließen werde. Es wäre ohnehin das Repetitum seiner Fraktion gewesen, die Empfehlung der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu nehmen aber auch wohlwollend an die Verwaltung als Prüfauftrag weiterzuleiten. Die Vorlage würde man ansonsten so empfehlen.

Herr Krieg informiert zum Thema Radweg, ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Wilde, darüber, dass dieser Radweg aus der Maßnahme herausführe. Es handele sich um eine Maßnahme mit einer Kostenteilung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Man wolle aus abrechnungstechnischen Gründen hier nur die Maßnahmen realisieren, welche man dem Abrechnungsschlüssel unterwerfen könne. Konkret betreffe das den Bereich, wo die Gradiente der Straße verändert werde und die Entwässerungseinrichtung einbezogen sei, z.B. die Signalisierung der Einmündung „Schlagbaumstraße“. Diese sei Bestandteil der Kreuzungsmasse, weil die heutige Engstellensignalisierung wegfalle, die zu einer Pulk-Bildung führe und damit Querungsmöglichkeiten biete, welche aus dem DB Haushalt mitfinanziert werden könnten. Ansonsten sei die Fortsetzung in der Maßnahme an dieser Stelle kaum möglich.

Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass seine Fraktion sich zur Vorlage enthalten werde. Sollte die Empfehlung der Bezirksvertreung Aplerbeck, wie von Frau Rm Löffler gewünscht, als Antrag als beschlossen werden, würde man diesen befürworten.

Unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen der Verwaltung, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck insgesamt als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 3.800.000,00 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.“

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2018 folgende Beschlüsse:

- Die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wird insgesamt als Prüfauftrag angesehen und an die Verwaltung weitergeleitet.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 3.800.000,00 Euro.

Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.


zu TOP 3.15
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10919-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.285.824,17 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
451.847,95 €, sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 451.847,95 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.16
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10794-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2017 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 878.717.152,98 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 1.981.966,29 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 1.981.966,29 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.358.951,05 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2019 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.17
Projekt DoNaPart (Dortmund. Nachhaltigkeit. Partizipation.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10702-18)

Der Rat nahm den Zwischenbericht zum Projekt DoNaPart zur Kenntnis.


In der Zeit von 17.00 – 17.35 Uhr fand eine Sitzungspause statt.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10810-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2017 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 71.932,15 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 71.932,15 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.


zu TOP 4.2
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ (Competentia), Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11083-18)

Rm Garbe lehnte im Namen der AfD-Fraktion die Vorlage ab, da bei diesem Projekt kein Controlling und keine Erfolgsüberprüfung stattfände.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg die Verlängerung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit für den Zeitraum vom 01.11.2018 – 30.04.2022. Der offizielle Aufruf wird kurzfristig erfolgen.


zu TOP 4.3
Resolution zum Erhalt der Spielbank Hohensyburg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11579-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.07.2018 (Drucksache Nr.: 11579-18-E1) vor:
„… die SPD-Fraktion bringt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

Im Mai 2018 hat die Landesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst, die Westdeutsche Spielbanken GmbH (WestSpiel) zu verkaufen. Die Landesregierung sieht es nicht als Landesaufgabe an, Spielbanken zu betreiben. Die Veräußerung soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erfolgen.

Der Betrieb von Spielbanken durch das Land liegt im öffentlichen Interesse. Landeseigene Spielbanken haben aus dem Spielbankgesetz NRW und dem Glücksspielstaatsvertrag einen ordnungspolitischen Auftrag. Danach liegt das staatlich organisierte Glücksspiel im zwingenden Allgemeininteresse und dient insbesondere dem Spieler- und Jugendschutz, der Betrugsvorbeugung sowie dem Verbraucherschutz. Ziel des Glücksspielstaatsvertrags ist es, die Entstehung von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zudem geht der Staatsvertrag von der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Länder aus, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele durch ein entsprechendes Angebot von legalen Glücksspielen zu verhindern. Dieser Rechtsrahmen verpflichtet zu Wertorientierung und gesellschaftlicher Verantwortung. An diesen Prinzipien richtet sich das Glücksspielangebot von WestSpiel unter strenger Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes aus.
Bei einem privatem Betreiber könnten diese Prinzipien den Gewinnerzielungsabsichten entgegen stehen. Der Rat der Stadt Dortmund sieht an dieser Stelle den Spieler- und Jugendschutz massiv gefährdet.

Die Beschäftigten von WestSpiel werden nach einem eigenen Haustarifvertrag vergütet und erhalten derzeit bis zu 13 Monatsgehälter. Auch hält sich WestSpiel an einen Kodex zur Korruptionsbekämpfung und fordert von den Beschäftigten, weder für sich noch für Dritte, Zuwendungen oder sonstige Vorteile anzunehmen. Dies könnte bei einem privaten Betreiber nicht mehr von der Landesregierung mitbestimmt werden, so dass soziale Ungerechtigkeiten oder Korruption entstehen könnten.

Dem Land, den Kommunen und der Stiftung Wohlfahrtspflege kamen 39,7 Millionen Euro im Jahr 2016 aus der Spielbankabgabe zu Gute. Auch die Stadt Dortmund hat hieran in nicht unerheblichem Maß partizipiert. Diese Abgabe ist von privaten Betreibern nicht zu leisten.

Zudem ist der Standort Dortmund „Hohensyburg“ viel mehr als nur eine Spielbank. Neben vielen privaten Feiern, Hochzeiten, Abibällen und Firmenveranstaltungen finden auf der Hohensyburg regelmäßig Kulturveranstaltungen (Live-Konzerte, Shows, Motto-Partys und Ausstellungen) statt. Dieses breit aufgestellte Angebot im traditionsreichen Ambiente der Hohensyburg ist zwingend zu erhalten.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Privatisierung der Westdeutschen Spielbanken GmbH zu stoppen und die Spielbanken, insbesondere den Standort in Dortmund, zu erhalten. Zugleich fordert der Rat der Stadt Dortmund den Erhalt der rund 330 Arbeitsplätze am Standort Dortmund „Hohensyburg“.“

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 11579-18-E2) vor:
„Im Mai 2018 hat die Landesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst, die Westdeutsche Spielbanken GmbH (WestSpiel) zu verkaufen. Die Landesregierung sieht es nicht als Landesaufgabe an, Spielbanken zu betreiben. Die Veräußerung soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erfolgen.

Landeseigene Spielbanken haben aus dem Spielbankgesetz NRW und dem Glücksspielstaatsvertrag einen ordnungspolitischen Auftrag. Das derzeit staatlich organisierte Glücksspiel dient insbesondere dem Spieler- und Jugendschutz, der Betrugsvorbeugung sowie dem Verbraucherschutz. Ziel des Glücksspielstaatsvertrags ist es, die Entstehung von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zudem geht der Staatsvertrag von der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Länder aus, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele durch ein entsprechendes Angebot von legalen Glücksspielen zu verhindern. Dieser Rechtsrahmen verpflichtet zu Wertorientierung und gesellschaftlicher Verantwortung. An diesen Prinzipien richtet sich das Glücksspielangebot von WestSpiel unter strenger Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes aus.

Bei einem privaten Betreiber könnten diese Prinzipien den Gewinnerzielungsabsichten entgegenstehen. Der Rat der Stadt Dortmund sieht an dieser Stelle den Spieler- und Jugendschutz gefährdet.

Die Beschäftigten von WestSpiel werden nach einem eigenen Haustarifvertrag vergütet und erhalten derzeit bis zu 13 Monatsgehälter. Auch hält sich WestSpiel an einen Kodex zur Korruptionsbekämpfung und fordert von den Beschäftigten, weder für sich noch für Dritte, Zuwendungen oder sonstige Vorteile anzunehmen. Dies könnte bei einem privaten Betreiber nicht mehr von der Landesregierung mitbestimmt werden, so dass soziale Ungerechtigkeiten oder Korruption entstehen könnten.

Dem Land, den Kommunen und der Stiftung Wohlfahrtspflege kamen im Jahr 2016 39,7 Millionen Euro aus der Spielbankabgabe zu Gute. Auch die Stadt Dortmund hat hieran in nicht unerheblichem Maß partizipiert.

Zudem ist der Standort Dortmund „Hohensyburg“ viel mehr als nur eine Spielbank. Neben vielen privaten Feiern, Hochzeiten, Abibällen und Firmenveranstaltungen finden auf der Hohensyburg regelmäßig Kulturveranstaltungen (Live-Konzerte, Shows, Motto-Partys und Ausstellungen) statt. Dieses breit aufgestellte Angebot im traditionsreichen Ambiente der Hohensyburg ist zwingend zu erhalten.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, den eingeleiteten Prozess zur Überführung der NRW-Spielbanken in private Eigentümerschaft ergebnisoffen zu gestalten. In Deutschland werden Casinos sowohl in staatlicher als auch in privater Trägerschaft im Konzessionsmodell betrieben. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
- den Schutz der Verbraucher sicherzustellen,
- den erfolgreich betriebenen Casinos in NRW eine Perspektive zu bieten, insbesondere den Standort Dortmund zu erhalten und die rund 330 Arbeitsplätze am Standort Dortmund „Hohensyburg“ zu sichern und
- die Einnahmen für die Stiftung Wohlfahrtspflege sowie die Anteile der Standortkommunen zu bewahren.“
Rm Schilff begründete die Resolution der SPD-Fraktion und lehnte für die SPD-Fraktion die Privatisierung der Spielbank Hohensyburg ab. Da die Resolution der CDU-Fraktion Ergebnisoffenheit vorsähe, lehnte er diese Resolution ab.

Rm Bohnhof hielt die Resolution der SPD-Fraktion für einen „Schaufensterantrag“, da am 11.07.2018 das Thema auch im Landtag behandelt wurde. Auch die CDU-Resolution hielt er für einen solchen „Schaufensterantrag“ und sprach sich dafür aus, im Rat vernünftige Arbeit zu leisten und lehnte daher beide Resolutionen im Namen der AfD-Fraktion ab.

Rm Waßmann erkannte in den vorgelegten Resolutionen starke Übereinstimmungen. Der Unterschied bestünde in der Frage, ob die Privatisierung der richtige Weg wäre. Die CDU-Fraktion sähe die Prüfung als ergebnisoffen an und könnte daher nicht der Resolution der SPD-Fraktion zustimmen.

Rm Kowalewski erklärte, dass die Fraktion Die Linke & Piraten nicht aus Privatisierungsfreunden bestände, so dass der Resolution der SPD-Fraktion zugestimmt werde und die der CDU-Fraktion abgelehnt wird. Der Erhalt der Arbeitsplätze wäre wichtig, die Gefahr bei einer Privatisierung, dass noch mehr auf Automaten umgestellt würde, würde auch gesehen. Die Spielbank hätte Event-Charakter, außerdem wäre der Beitrag für den städtischen Haushalt wichtig. Die Spielbank sollte daher öffentlich bleiben.

Rm Rettstadt gab für die Fraktion FDP/Bürgerliste an, dass es hier um das Glücksspiel ginge und das Land NRW vorrangig die Gewinne sähe. Inzwischen wäre das Konzept aber verbraucht und es würden nicht mehr die notwendigen Gewinne erzielt. Auch ist die Glücksspielgesellschaft nicht so flexibel, wie sie sein müsste, um am Markt bestehen zu können. Glücksspiel hielt er nicht für eine Daseinsvorsorge, die für die Bevölkerung vorzuhalten ist. Andere Länder geben Konzessionen aus. Für die Fraktion FDP/Bürgerliste zählt Glücksspiel nicht zur Daseinsvorsorge, so dass weder der SPD- noch der CDU-Resolution zugestimmt werden könnte.

Rm Münch (FBI) bezeichnete die Resolution als rechtsunverbindlich, die aber nichts ändern würde. Die Arbeitsplätze wären wichtig, aber bei der Spielbank Hohensyburg ginge es um eine sozialdemokratische Altlast. Glücksspiel wäre keine staatliche Aufgabe, die Spielbank wäre eine privatwirtschaftliche Aufgabe.


Rm Reuter bestätigte, dass Glücksspiel keine Daseinsvorsorge wäre. Die Gefahr bestände darin, das Glücksspiel dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Sie könnte sich vorstellen, beim bisherigen Modell zu bleiben, eine Privatisierung sollte nicht erfolgen. Der SPD-Resolution würde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, der CDU-Resolution könnte nicht gefolgt werden.

Rm Schilff verdeutlichte, dass die Spielbanken in NRW kein Minus machen würden, wenn das Land NRW nicht auf Abführung der hohen Gewinne bestehen würde. Das Land NRW müsste auf einen Teil der Gewinne verzichten. Spielen wäre keine Daseinsvorsorge, aber Prävention.
Rm Schilff widersprach der Bezeichnung der Resolution als „Schaufensterantrag“

Rm Garbe (AfD) war der Meinung, dass die Betreibergesellschaft sich im Markt durchsetzen müsste und Arbeitsplätze könnten nicht zementiert werden. Die Privatisierung wäre der richtige Weg und voranzutreiben.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erinnerte an die Entstehungsgeschichte der Spielbank, Anfang der 1970er Jahre hätte CDU und FDP gerne die Spielbank haben wollen. Damals hätte die SPD gemeint, dass die Spielbank keine Daseinsfrage wäre, aber die wirtschaftlichen Attraktionen wären für die SPD überzeugend gewesen.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

- Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.07.2018 (Drucksache Nr.: 11579-18-E1) wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & Piraten beschlossen:

Im Mai 2018 hat die Landesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst, die Westdeutsche Spielbanken GmbH (WestSpiel) zu verkaufen. Die Landesregierung sieht es nicht als Landesaufgabe an, Spielbanken zu betreiben. Die Veräußerung soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erfolgen.

Der Betrieb von Spielbanken durch das Land liegt im öffentlichen Interesse. Landeseigene Spielbanken haben aus dem Spielbankgesetz NRW und dem Glücksspielstaatsvertrag einen ordnungspolitischen Auftrag. Danach liegt das staatlich organisierte Glücksspiel im zwingenden Allgemeininteresse und dient insbesondere dem Spieler- und Jugendschutz, der Betrugsvorbeugung sowie dem Verbraucherschutz. Ziel des Glücksspielstaatsvertrags ist es, die Entstehung von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zudem geht der Staatsvertrag von der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Länder aus, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele durch ein entsprechendes Angebot von legalen Glücksspielen zu verhindern. Dieser Rechtsrahmen verpflichtet zu Wertorientierung und gesellschaftlicher Verantwortung. An diesen Prinzipien richtet sich das Glücksspielangebot von WestSpiel unter strenger Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes aus.
Bei einem privatem Betreiber könnten diese Prinzipien den Gewinnerzielungsabsichten entgegen stehen. Der Rat der Stadt Dortmund sieht an dieser Stelle den Spieler- und Jugendschutz massiv gefährdet.

Die Beschäftigten von WestSpiel werden nach einem eigenen Haustarifvertrag vergütet und erhalten derzeit bis zu 13 Monatsgehälter. Auch hält sich WestSpiel an einen Kodex zur Korruptionsbekämpfung und fordert von den Beschäftigten, weder für sich noch für Dritte, Zuwendungen oder sonstige Vorteile anzunehmen. Dies könnte bei einem privaten Betreiber nicht mehr von der Landesregierung mitbestimmt werden, so dass soziale Ungerechtigkeiten oder Korruption entstehen könnten.

Dem Land, den Kommunen und der Stiftung Wohlfahrtspflege kamen 39,7 Millionen Euro im Jahr 2016 aus der Spielbankabgabe zu Gute. Auch die Stadt Dortmund hat hieran in nicht unerheblichem Maß partizipiert. Diese Abgabe ist von privaten Betreibern nicht zu leisten.

Zudem ist der Standort Dortmund „Hohensyburg“ viel mehr als nur eine Spielbank. Neben vielen privaten Feiern, Hochzeiten, Abibällen und Firmenveranstaltungen finden auf der Hohensyburg regelmäßig Kulturveranstaltungen (Live-Konzerte, Shows, Motto-Partys und Ausstellungen) statt. Dieses breit aufgestellte Angebot im traditionsreichen Ambiente der Hohensyburg ist zwingend zu erhalten.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Privatisierung der Westdeutschen Spielbanken GmbH zu stoppen und die Spielbanken, insbesondere den Standort in Dortmund, zu erhalten. Zugleich fordert der Rat der Stadt Dortmund den Erhalt der rund 330 Arbeitsplätze am Standort Dortmund „Hohensyburg“.“



- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 11579-18-E2) wird mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10897-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt
folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine heutige Sondersitzung verschoben.

Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.
3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.

Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.

Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.

In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.

Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2018 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.

Begründung
Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass es für obdachlose Jugendliche so gut wie keine - speziell für diese Gruppe geschaffenen - Tagesaufenthalte gibt. Daher ist dies vorrangig anzustreben und umzusetzen.


Für (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren gibt es in der Dortmunder Trägerlandschaft keine Einrichtung, in die diese Klientel sich im Alter zurückziehen kann. Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden Hilfeeinrichtungen. Der Wunsch nach Individualität, Privatsphäre und Selbstentfaltung, aber auch das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Geselligkeit im Alter ist bei diesem Personenkreis ebenfalls ein großes Begehren.

Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Vorgeschichte eine Problemlage mit, die mit denen in vorhandenen Einrichtungen für ältere Menschen, nicht konform gehen.
Orientieren kann man sich hier an dem Projekt der Stadt Münster, die eine „60 plus“-Einrichtung für das oben genannte Klientel bereits 2013 geschaffen hat.

Da der LWL dem Standort Dortmund für eine „Pension Plus“ positiv gegenüber steht, wird es sich sicherlich in Kürze entscheiden, ob Dortmund eine solche Einrichtung, die immens wichtig wäre, erhält. Eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss würde die Möglichkeit bieten, entsprechende Planungen für eine solche Einrichtung schnell auf den Weg zu bringen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:

Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Begründung:
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten verbessert sich die Möglichkeit zum geschützten Aufenthalt für wohnungslose Menschen. Die von der Verwaltung bereits berechneten Kosten in Höhe von bis zu 35.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Die genauen Modalitäten der Förderung soll die Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausarbeiten.

Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.

Zu Beginn erläutert Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) das Thema Wohnungslose Menschen anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die vorliegende Verwaltungsvorlage, der ihre Fraktion zustimmen werde. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und begründet diesen. Es läge ihr am Herzen, dass Punkt 1 des Antrages auch in Verbindung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie trotzdem auch Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bliebe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt zu Frau Grollmann, dass in dem Antrag von obdachlosen Jugendlichen die Rede sei. Für Jugendliche sei nach dem Gesetz das Jugendamt zuständig und nicht dieser Ausschuss. Er schlägt vor, dass im Sinne dessen, was in der Vorlage steht, das so mit beschlossen werde, aber zu Protokoll geben werde, dass dieser Antrag auch dem Kinder- und Jugendausschuss zugeleitet werden soll.

Frau Grollmann ändert den Begriff obdachlose Jugendliche unter Punkt 1 des Antrages in obdachlose junge Menschen.

Frau Weyer begründet das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und schlägt ebenfalls vor, die Punkte auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzusenden.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt über die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 1 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 2 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss beschließt folgenden Punkt 3 des Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Beschluss:
Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:

Beschluss:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Beschluss:

Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.


Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diese Anträge auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung dieser Anträge empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 19.06.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nachfolgende Ergänzung vor:

„Das Konzept sollte um ein Nothilfeprogramm für die EU-Zuwanderer/innen ergänzt werden, die obdachlos sind oder in sehr prekären Wohnverhältnissen leben: dringend nötig erscheint auch ein Nothilfeprogramm für den Winter, etwa ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen von Herrn Warnstorf/ CDU-Fraktion, Herrn Hartleif/ CDU-Fraktion und Herrn Illmer/parteilos), bei Enthaltung von Herrn Ceccarelli/ CDU-Fraktion die o. g. Ergänzung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Auch wenn die vorgestellte Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe einige Programme enthält, fehlt aus Sicht der Fraktion ein Nothilfeprogramm für EU-Zuwanderer/-innen. Dieser Personenkreis besitzt weder einen Anspruch auf Sozialleistungen noch einen Krankenversicherungsschutz und ist auch von den meisten integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. In der vorliegenden Vorlage fehlt ein eigenständiges, niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbessering der Lebenssituation dieser Personengruppe“.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes vom 02.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 2 Enthaltungen (2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter), den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.“

Rm Reigl stimmte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage mit der Empfehlung des AFBL zu. Auch einen Nachtbus im Winter fände ihre Fraktion wünschenswert für Obdachlose, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung bestände, sich um EU-Bürger zu kümmern. Es gäbe einen moralischen Grund, sich um diese zu kümmern.

Rm Langhorst stellte für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen das Abstimmungsverhalten dar, die Fraktion hätte sich gewünscht, noch deutlich weiter zu kommen. Sie würde sich enthalten.

Rm Weyer stimmte der Vorlage in Verbindung mit der Empfehlung des AFBL im Namen der SPD-Fraktion zu, die Vorlage wäre nun auf dem richtigen Weg und noch erweiterungsfähig.

Rm Grollmann machte die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage in Fassung der AFBL-Empfehlung deutlich.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 05.07.2018 folgende Beschlüsse:
- Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.

- Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.

- Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

- Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.

- Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
- Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 5.2
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10959-18)

Der Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vorliegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 07.06.2018 vor:
zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10959-18)

zu TOP 2.2.1
Druckräume für Heroin-Abhängige
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)

zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
zu TOP 2.2.2
Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)

zu TOP 2.2.3
Drogenpolitik in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)

zu TOP 2.2.4
Drogenpolitik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 10792-18)

zu TOP 2.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 10959-18)

zu TOP 2.2.6
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache-Nr. 10994-18-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 10994-18-E2)

Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2.1, TOP 2.2.2, TOP 2.2.3, TOP 2.2.4, TOP 2.2.5 und der TOP 2.2.6 werden unter dem Oberpunkt TOP 2.2 zusammen behandelt.

Zu Beginn berichtet Herr Siebert (Gesundheitsamt) anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Anträge vor:

Zu TOP 2.2.1
Antrag der CDU-Fraktion - Druckräume für Heroin-Abhängige
(Drucksache-Nr.: 08768-17-E1)

die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zu der allgemeinen Drogenproblematik hinsichtlich des Drogenkonsums im öffentlichen Raum, des Drogenverkaufs und möglicher Konsumräume zu erstellen.

Das Konzept und mögliche Einzelmaßnahmen sind dem o. g. Ausschuss vorzustellen.

Die Verwaltung möge bei der Konzepterstellung zum einen die Lage von heroinabhängigen Frauen, die sich zwecks Geldbeschaffung prostituieren müssen, gesondert erfassen und darstellen, zum anderen ist die Situation nicht krankenversicherter Drogenabhängiger zu beachten. Diese Personenkreise sind einzeln zu betrachten, weil sie wegen verschiedener zusätzlicher Problemlagen ausgesprochen gefährdet sind.

Begründung

Aufgrund der positiven und anhaltenden Sanierung und Modernisierung der sogenannten Problemhäuser in Dortmund wird den drogenabhängigen Menschen ein Teil Ihrer Rückzugsmöglichkeiten genommen, so dass vermehrt der Drogenkonsum in den öffentlichen Raum verschoben wird.



Um die Situation des öffentlichen Drogenkonsums zukünftig wieder einzugrenzen, ist es wichtig, ein ganzheitliches Konzept zur allgemeinen Drogenproblematik mit all ihren Randerscheinungen für Dortmund zu entwickeln. Themen wie medizinische Versorgung, Beratung und Konsumvorgänge können nicht durch schnelle Einzelmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg führen und müssen mit allen beteiligten Akteuren zukunftsfähig diskutiert werden.

Zu TOP 2.2.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E1)
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie mit dem Ordnungsdezernat einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines oder mehrerer zusätzlicher Drogenkonsumräume vor.

2. Die Verwaltung aktualisiert mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie der Mitternachtsmission die Vorlage und Einschätzung zur Vergabe von Diamorphin aus November 2014 (Drucksache Nr.: 13714-14-E3).
Der Bericht wird dem Ausschuss vorgelegt.

Begründung:
Der Presse waren Überlegungen der Ordnungsdezernentin hinsichtlich eines weiteren Drogenkonsumraums in der Nordstadt zu entnehmen. Unklar geblieben ist dabei, ob die Ordnungsdezernentin ihren Vorstoß mit der Sozialdezernentin abgeklärt hatte.

Die Notwendigkeit eines weiteren Konsumraums ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber genauso oft vor allem wegen der sensiblen Frage eines möglichen Standorts verworfen worden. Der letzte Jahresbericht der Verwaltung zur Situation in der Nordstadt macht deutlich, dass der öffentliche Drogenhandel und -konsum zugenommen hat. Laut Bericht werden weiche und harte Drogen vielfach offen wahrnehmbar konsumiert und gehandelt – auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Bewohner*innen und Geschäftsleute aus der Nordstadt haben deshalb in der Vergangenheit mehrfach auch eine legale Abgabe von harten Drogen unter ärztlicher Aufsicht gefordert, um die Situation in einigen Bereichen der Nordstadt zu entspannen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das auch funktionieren kann – mit positiven Auswirkungen für die Schwerstabhängigen sowie für die betroffenen Stadtteile.

Deshalb sollte die Diskussion über einen zusätzlichen Drogenkonsumraum verknüpft werden mit Überlegungen zu einem Diamorphin-Programm unter anderem für die hochgradig drogenabhängigen Frauen, die seit Jahren und ohne Perspektive in der Nordstadt der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel jedoch nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.

Der Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde zuletzt im November 2014 im Ausschuss abgelehnt. Die Situation insbesondere für die betroffenen Menschen hat sich seitdem nicht verbessert.

zu TOP 2.2.2
Antrag der SPD-Fraktion - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E2)
Dortmund verfügt über ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Drogenhilfesystem.
Mit einer Mischung aus präventiven Maßnahmen und dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen soll der Verfestigung von offenen Drogenszenen entgegengewirkt werden. So gibt es verschiedene, auf die einzelnen Szenen abgestimmte, Hilfe- und Anlaufstellen wie das Café Kick. Auch ein gut vernetztes Suchthilfesystem existiert in Dortmund bereits. Neben einer Jugendsuchtberatungsstelle gibt es in Dortmund auch ein betreutes Wohnen für Suchtkranke und mehr als 1500 Plätze für die Methadonsubstitution. Auch der Drogenkonsumraum hat in diesem Hilfesystem seinen festen integrierten Platz.
Gerade in der Nordstadt hat sich bis heute ein vielfältiges Angebot in der Drogenhilfe etabliert. In der Nordstadt befinden sich zum Beispiel die Alkoholberatungsstelle des Diakonischen Werkes, eine zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, „Passgenau“ und die Beratungsstelle Nord des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bevor in die hier gewachsenen Strukturen ein zusätzlicher Drogenkonsumraum gesetzt werden soll, müssen zwingend die Vor- und Nachteile eines weiteren Drogenkonsumraums abgewogen werden. Zusätzlich muss beleuchtet werden, wer überhaupt von einer solchen Einrichtung erreicht werden kann. Zunächst sollte im zuständigen Sozialausschuss eine fachpolitische Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und möglichen Lücken geführt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Soziausschuss beauftragt die Verwaltung, alle relevanten Akteure in den Ausschuss einzuladen und eine eingehende fachpolitische Debatte zu dieser Thematik, inklusive Begehungen des Ausschusses vor Ort, zu organisieren.
Der Sozialausschuss verschiebt daher bis auf Weiteres eine mögliche Beschlussfassung über zusätzliche Drogenkonsumräume in der Stadt.

zu TOP 2.2.3
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – Drogenpolitik in der Nordstadt
(Drucksache-Nr. 08841-17)
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Durch die Übernahme und Sanierung der sogenannten Problemhäuser in der Nordstadt, hat sich die offene Drogenszene verlagert und wird deutlich sichtbarer. Anwohner klagen über Drogenkonsum auf offener Straße und liegengebliebene Spritzbestecke.

Aus diesem Grund benötigen wir einen neuen drogenpolitischen Ansatz, um die drogenabhängigen Menschen mit einem sehr niederschwelligen Angebot zu erreichen und gleichzeitig für die dort lebenden Bürger ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Es muss eine verbesserte Balance zwischen Restriktion und Hilfe hergestellt werden. Der zwingend notwendige ordnungspolitische Ansatz ist bewusst nicht Teil dieses Antrages und soll in den entsprechenden Gremien behandelt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der offenen Drogenszene in der Nordstadt, ein mobiler Drogenkonsumraum geschaffen werden kann.

Die Stadt wird beauftragt mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) Gespräche hinsichtlich einer möglichen Realisierung zu führen.

Das Ergebnis der Gespräche ist zusammenzufassen und den Gremien inkl. einer Kostenschätzung zur erneuten Beratung vorzulegen.

Alternativ wird die Stadt zusätzlich beauftragt, mit den handelnden Akteuren (Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) zu prüfen, ob unter den geänderten Bedingungen für die Diamorphinvergabe, diese in der Stadt möglich ist.

Dabei soll auch auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen werden.


Die Anträge zu TOP 2.2.1 „Druckräume für Heroin-Abhängige“ (CDU-Fraktion), TOP 2.2.2 „Drogenkonsumraum“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion) und TOP 2.2.3 „Drogenproblematik in der Nordstadt“ (Fraktion FDP/Bürgerliste) lagen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017, 21.11.2017 und 15.05.2018 vor. Es bestand Einigkeit darüber, die Anträge weiter zu schieben und erst darüber zu beraten, wenn das Konzept vorliege.

Durch die Vorlage zu TOP 2.2.5 sind diese Anträge erledigt und wurden von den Fraktionen zurückgezogen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 15.05.2018 zu dem TOP 2.2.4 die Verwaltungsvorlage „Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ zur Kenntnisnahme vor sowie zu TOP 2.2.5 die Verwaltungsvorlage „Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems“, über die eine Empfehlung abzugeben ist.

Zu der Vorlage zu TOP 2.2.5 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.

2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.

Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.

In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Cafe Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2018 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle im Rahmen der Suchtprävention. Diese weitere Stelle, die bei der DROBS angesiedelt werden sollte, soll die Arbeit der bereits ausgeführten Prävention an weiterführenden Schulen unterstützen.



Darüber hinaus wird der Passus in der Vorlage unter Punkt 6 „Evaluation“, letzter Absatz, wie folgt geändert:

Dieses Vorgehen muss durch qualitative Interviews mit Vertreter*innen der Helferseite, Ordnungsseite, Betroffenen und Personen aus dem Umfeld ergänzt werden.

Begründung

Mit dem Programm „Klasse 2000“ und einer eventuellen Ausweitung werden Kinder im Grundschulalter erreicht. Die Drogenberatungsstelle DROBS leistet jetzt schon präventive Arbeit auch an weiterführenden Schulen. Bei der Vielzahl an weiterführenden Schulen und der geringen Anzahl an Präventionsstellen ist dies aber kaum im vollen Umfang leistbar. Die Aufstockung um mindestens eine Stelle bei der präventiven Arbeit an Schulen trägt dazu bei, eine noch größere Gruppe Jugendlicher zu erreichen.



Bei einer Evaluation anhand von regelmäßigen Vernetzungsgesprächen könnten nicht nur, sondern müssen auch Vertreter der Helfer- und Ordnungsseite, Betroffene und Personen aus dem Umfeld anwesend sein, um aus den Ergebnissen effektive Lösungen bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige in der Nordstadt als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten.

Begründung:
Die Verwaltung lehnt in ihrem Konzept jegliche Möglichkeit ab, in der Nordstadt Drogen in einem zusätzlichen geschützten Raum außerhalb der Öffentlichkeit zu konsumieren. Dabei hat das Ordnungsamt klar beschrieben, wie die momentane Situation aussieht: Auf Spielplätzen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen werden weiche und harte Drogen konsumiert und gehandelt. Ordnungspolitische Maßnahmen alleine werden dieses Problem nicht lösen. Und auch der bereits vorhandene Drogenkonsumraum am Eisenmarkt wird von vielen Abhängigen der Nordstadt nicht genutzt. Die Bewohner*innen der Nordstadt haben aber zu Recht die Erwartung, dass die Szene ihre Drogen nicht vor oder in ihren Hauseingängen konsumiert. Die neuen geplanten Tagesaufenthalte für drogenabhängige Menschen sind grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine Konsummöglichkeit ist allerdings zu befürchten, dass sich damit der Konsum und die Verelendung vieler Drogenabhängiger auf den Straßen und Plätzen fortsetzen werden. Einer der neuen Tagesaufenthalte sollte deshalb als „Tagesaufenthalt plus“ mit Wasch- und Konsummöglichkeiten ausgestattet werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2018 vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:

Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.
Begründung:
Wie in der Vorlage ausgeführt, sollen im Rahmen von aufsuchender Sozialarbeit bulgarisch und rumänisch sprechende Streetworker Kontakte zu Problemgruppen aufnehmen, um diese Personengruppen aufzuklären und die derzeitige Situation zu verbessern. Eine genaue Analyse des Personenkreises ermöglicht die Erarbeitung eines zielgruppenorientierten Konzeptes.

Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.
Begründung:
Mit der Übernahme der Kosten für die Schwangerschaftsverhütung kann eine mögliche soziale Verelendung der betroffenen Frauen verhindert werden.

Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unter TOP 2.2.6 die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor sowie dazu die Stellungnahme der Verwaltung.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Ord­nungsverwaltung zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum (TOP 2.2.4) zur Kenntnis.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt zum Thema Diamorphin-Abgabe zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) vor, dass das Thema auf die nächste Tagesordnung der Gesundheitskonferenz genommen werden soll und Herr Dr. Renken in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit darüber berichten könne.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) sagt die Berichterstattung zu.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Ebenso lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) ändert mündlich den Antrag ihrer Fraktion wie folgt:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle für die präventive Arbeit für weiterführende Schulen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN diesen geänderten Antrag der CDU-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr. 10959-18-E2):

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD folgenden Antrag der SPD-Fraktion (TOP 2.2.5, Drucksache-Nr.: 10959-18-E5)
Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan 2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche Kosten hierfür beziffern.

Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.

Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.06.2018 vor:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt die stellvertretende Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lotz, folgenden Antrag. Sie händigt ihn anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aus.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Die Fraktion begrüßt die konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogensystems. Für die aktuelle Drogensituation, wie sie sich insbesondere in der Dortmunder Nordstadt darstellt, sind nach Meinung der Fraktion noch weitere Hilfen notwendig. Daher fordert die Fraktion, einen der geplanten neuen Tagesaufenthalte für Drogenabhängige mit Wasch- und Konsummöglichkeiten für Drogen auszustatten. Dies könnte helfen, den Drogenkonsum auf den Straßen und Plätzen der Nordstadt zu reduzieren und die Verelendung vieler Drogenabhängiger zu stoppen“.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Gesundheitsamtes vom 08.05.2018 zur Kenntnis. Sie bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den oben aufgeführten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gemäß der Verwaltungsvorlage zu verfahren.“
Rm Reigl stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage in Verbindung mit der Empfehlung des AFBL zu, sie erklärte, dass ihre Fraktion auch noch weitere Forderungen, wie ein Diamorphin-Programm, hatte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass weder die Ressourcen noch genügend Personal für ein solches Programm vorhanden wäre. In Dortmund gibt es nach Auskunft von Rm Rettstadt ein gutes Hilfesystem, er wünschte sich bei derartigen Diskussionen mehr Fachlichkeit.

Rm Urbanek erklärte, dass die AfD-Fraktion für eine restriktive Drogenpolitik stehe, daher würde die Vorlage abgelehnt werden. Die Vorlage müsste – wenn überhaupt - nicht als Dogenhilfesystem sondern als „Abhängigenhilfesystem“ betitelt werden. Zuallererst müssten die Ursachen bekämpft und die Versorgungsstrukturen gestört werden. Die Vorlage wäre der falsche Ansatz bei diesem Problem.

Rm Taranczewski (SPD) sprach an, dass für eine Diamorphingabe nicht die Stadt, sondern niedergelassene Ärzte zuständig wären. Das Thema wird auf die nächste Tagesordnung der Gesundheitskonferenz gesetzt werden, dort könnten sich niedergelassene Ärzte dazu besprechen.

Rm Weyer stimmte für die SPD-Fraktion der Vorlage in Fassung der AFBL-Empfehlung zu, gleichzeitig wies sie noch einmal darauf hin, dass Drogenhilfesystem nicht hieße, Drogen werden verteilt. Es bedeute, dass kranken Menschen geholfen wird.

Rm Rettstadt machte darauf aufmerksam, dass „Drogenabhängigkeit“ nicht heiße, dass eine Abhängigkeit von illegalen Drogen vorhanden sein müsste, sondern die meisten Menschen wären medikamenten-, alkohol- oder nikotinabhängig. Für alle Abhängigkeiten gibt es Hilfesysteme, nur bei illegalen Drogen würde immer gesagt, wie man die Menschen von der Straße holen kann. Nur sind auch solche Menschen krank wie alle anderen auch. Das Problem wäre die Erkrankung, die Unfähigkeit zur Abstinenz, die Symptome des Entzugs.

Es gibt in Dortmund ein gut aufgebautes Drogenhilfesystem, so dass Dortmund befriedet ist.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) wartet bereits gespannt auf das Ergebnis der Diamorphin-Debatte in der Gesundheitskonferenz, da das Thema ein wichtiges wäre.

Rm Urbanek antwortete auf den Hinweis von Rm Rettstadt, dass Drogenabhängigkeit eine Krankheit wäre. Ihm fehlte dabei die Schicksalhaftigkeit. Die Krankheit würde man sich selbst ganz bewusst aussuchen. Niemand würde gezwungen, illegale Drogen zu konsumieren. Er habe mehr Mitleid mit einem Menschen, der eine schicksalhafte Erkrankung habe.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer weiteren Stelle für die präventive Arbeit für weiterführende Schulen.

- Zu Punkt 4.1.1 Ausbau der Streetwork auf dem Nordmarkt um sprachkompetente, genderakzeptierte Sozialarbeit
Die Verwaltung wird gebeten vor der Einleitung von Hilfemaßnahmen mögliche
zielgruppenorientierte Bedarfe konkret zu ermitteln. Aufgrund der konkreten Bedarfe ist ein
Maßnahmenkatalog zu erstellen, der unverzüglich, spätestens aber mit dem Haushaltsplan
2019, umgesetzt werden soll. Soweit im Rahmen der ermittelten Bedarfe ein Personenkreis
ohne Anspruchsberechtigung auf Hilfen nach Sozialgesetzbuch (SGB) erfasst wird, soll die
Verwaltung Hilfeangebote im Rahmen von freiwilligen Leistungen aufzeigen und mögliche
Kosten hierfür beziffern.
- Zu Punkt 4.71 Kostenübernahme Drei-Monats-Spritze in der Drogentherapeutischen Ambulanz zur Schwangerschaftsverhütung
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Drei-Monats-Spritze zur Schwangerschaftsverhütung in der Drogentherapeutischen Ambulanz ab sofort anzubieten. Die Kosten hierfür sind aus dem laufenden Etat des Gesundheitsamtes zu finanzieren und im Haushaltsplanentwurf für 2019 fortzuschreiben.

- Zu Punkt 4.8 Ausbau Suchtprävention
Die Verwaltung wird gebeten, das überarbeitete Präventionskonzept zuständigkeitshalber an
den Schulausschuss und an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu
geben.

- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Drogenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der unter Punkt 5 genannten Maßnahmen eine detaillierte Zeit- und Kostenplanung zu erarbeiten.


zu TOP 5.3
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Rm Garbe merkte im Namen der AfD-Fraktion an, dass zehn Jahre EU 2-Erweiterung auch gleichzeitig zehn Jahre Desaster für Deutschland und Dortmund bedeuten. Inzwischen wären 8.000 Roma in Dortmund ansässig, ca. ein Drittel bekäme Hartz IV. Insgesamt würden öffentliche Gelder – nicht alle von der Stadt Dortmund zu zahlen – in Höhe von 18,7 Mio. € in 2018 gezahlt. Auch darauf müsste im Zusammenhang mit den Menschen hingewiesen werden.


Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Vorlage als sehr differenziert und aussagekräftig, die großen Probleme würden aufgezeigt. Die EU-Freizügigkeit ermöglichte, dass die Zuwanderung anhalten werde.

Rm Garbe erklärte, dass die EU mit solche Vorgaben nicht benötigt würde, sie müsste radikal verändert werden, sonst werde Deutschland untergehen. Die EU 2-Erweiterung könnte keinen Bestand haben.

Rm Urbanek (AfD) stellte dar, dass die Freizügigkeit der EU eine Arbeitnehmerfreizügigkeit wäre, es wäre keine Freizügigkeit, um in die Sozialsysteme einzuwandern.

Rm Rettstadt stellte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachdrücklich fest, dass diese Meinung nicht geteilt würde. Er weigerte sich, von einer Verwüstung des Landes zu sprechen, und wies auf das Verhältnis von 8.000 Menschen zu 600.000 Dortmunder Einwohnern hin. Es wurde viel unternommen, um zu erreichen, dass es keine Parallelgesellschaften und keine Entfremdung gibt. Das eingesetzte Geld wäre nicht wenig, aber es diente dem Frieden der Stadt und dadurch könnten die Menschen Mitglieder der Gesellschaft werden. Die Gruppen der Roma u. a. werden benutzt, um Ausländerfeindlichkeit und die Ablehnung von Roma zu erreichen und um andere Menschen gegeneinander auszuspielen.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass in einer globalisierten Welt in einem Europa der Vaterländer Probleme nicht gelöst werden könnten, die Probleme könnten nur von einem vereinten Europa – in der EU - gelöst werden.

Rm Urbanek antwortete Rm Rettstadt, dass die Hälfte der 8.000 Menschen in der Umgebung des Nordmarktes lebten, dort wäre die Parallelgesellschaft. Auch türkische Familien sagten inzwischen, dass sie dort wegziehen wollen. Der AfD-Fraktion Ausländerfeindlichkeit zu unterstellen, wäre eine grobe Frechheit. Rm Urbanek wäre wahrscheinlich mit mehr Ausländern befreundet als viele Ratsmitglieder.

Rm Garbe stellte fest, dass Europa inzwischen zu einer Festung versucht würde auszubauen. Europa müsste zurück zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Rm Garbe war dafür, dass die „armen“ Menschen dort bleiben sollten, wo sie herkämen.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11008-18)

Der Rat hat folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
11.07.2018 (Drucksache Nr.: 11008-18-E1) erhalten:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat ist der Auffassung, dass ein Kooperationspartner und Betreiber für den neuen „lokal willkommen“-Standort in Lütgendortmund aus den Reihen der in der Integrationsarbeit vernetzten und nicht gewinnorientierten Träger in Dortmund kommen sollte.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Gespräche zu führen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen und dem Rat vorzulegen.
Begründung:
Die bisherigen „lokal willkommen“-Standorte werden in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden betrieben. Damit sind die Standorte eingebunden in den gesamtstädtischen regelmäßigen inhaltlichen Austausch im Rahmen der Hilfen und Unterstützungen sowie der Integration von geflüchteten Menschen.
Mit dem Unternehmen EHC wäre erstmalig ein privater Anbieter ein Kooperationspartner, der in der vernetzten Flüchtlings- und Integrationsarbeit bisher kaum integriert ist. Die Erfahrungen der Vergangenheit mit der EAE sowie der ZUK zeigen, dass EHC als gewinnorientiertes Privatunternehmen ein zuverlässiger Partner beim Betrieb derartiger Einrichtungen ist. Die Anforderungen des Integrationsnetzwerks „lokal willkommen“ gehen aber auch laut der Vorlage weit darüber hinaus. Deshalb sollte ein Kooperationspartner aus den Reihen der in der Integrationsarbeit vernetzten und nicht gewinnorientierten Träger in Dortmund kommen.“

Außerdem lag dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
12.07.2018 (Drucksache Nr.: 11008-18-E2) erhalten:

„… Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die ungebremste Asyleinwanderung ab und begrüßt politische Initiativen, die auf eine Wiederherstellung der Gesetzesordnung hinwirken, um weitere, rechtswidrige Einwanderung zu stoppen. Gleichzeitig lehnt der Rat der Stadt Dortmund
Initiativen wie das „Integrationsnetzwerk“ ab, weil die Mehrzahl der Asylantragssteller nach
Artikel 16 a des Grundgesetzes nur temporären Schutz genießen soll (sofern überhaupt
Asylgründe vorliegen) und eine Integration in ein fremdes Land einer späteren Rückreise, etwa
nach Beendigung der Situation im Heimatland, die für eine mögliche, politische Verfolgung
verantwortlich ist, im Wege steht.

Begründung:
Die Ratsgruppe NPD / DIE RECHTE steht der Integration von Asylbewerbern ablehnend
gegenüber, diese widerspricht dem Asylrechtsgedanken des temporären Schutzes und bildet
vielmehr den Grundstein für eine dauerhafte Einwanderung, die im Asylrecht in dieser Form
jedoch nicht vorgesehen ist.“


Rm Bohnhof nahm im Namen der AfD-Fraktion Bezug auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe
NPD/Die Rechte vom 12.07.2018 (Drucksache Nr.: 11008-18-E2), der die Negierung dessen fordert,
was in der Beschlussvorlage steht. Er stellte den Geschäftsordnungsantrag, sich mit diesem Antrag nicht zu befassen, da es sich nicht um einen ordentlichen Antrag handelte.

Rm Thieme ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Fuß sprach für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von einer Willkommenskultur des Rates sowie der Bürgerinnen und Bürger in Dortmund, die ohne gleichen wäre, so dass er auch die Vorlage begrüßte. Nur das Unternehmen EHC wäre zu sehr auf Gewinn ausgerichtet, so dass Rm Fuß darum bat, dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 11008-18-E1) zu folgen.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, würde sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage enthalten.

Rm Kowalewski sprach sich in der Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag von Rm Bohnhof für die Fraktion Die Linke & Piraten dafür aus, den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte explizit und aktiv abzulehnen. Dazu müsste der Antrag zur Abstimmung gestellt werden.

Der Geschäftsordnungsantrag von Rm Bohnhof auf Nichtbefassung des Antrages der Gruppe
NPD/Die Rechte vom 12.07.2018 (Drucksache Nr.: 11008-18-E2) wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

Rm Taranczewski begrüßte für die SPD-Fraktion die Vorlage, lehnte aber den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus inhaltlichen Gründen ab. Das Unternehmen EHC machte in Lütgendortmund, seit es dort Flüchtlinge gibt, gute Arbeit. Alle Wohlfahrtsverbände wären gewinn- oder überschussorientiert.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst hatte darum gebeten, dass in Scharnhorst ein- bis zweimal wöchentlich eine Sprechstunde anzubieten. Die Räumlichkeiten werden von der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.

OB Sierau sagte zu, dass der Bitte aus Scharnhorst entsprochen wird.

Rm Happe stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu und lehnte auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da EHC eine gute Arbeit leistet.

Rm Garbe (AfD) lehnt die Vorlage und die Anträge ab. Bisher wurde die Arbeit von Ehrenamtlichen erledigt, heute wird jährlich für die Arbeit eine halbe Mio. € gezahlt.

Rm Grollmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und wies auf Seite 5 (drittletzter Absatz) der Vorlage auf folgenden Satz hin: „Das Dialogforum begrüßt ausdrücklich ein erweitertes Engagement des EHC in Lütgendortmund“. Mit diesem Hintergrund wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Rm Langhorst machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal deutlich, dass in den Initiativen bei „lokal willkommen“ Betreiber genutzt werden, die eine vernetzte Funktion haben, da es ein sensibler Bereich ist, in dem Integration vorbereitet wird. Ansonsten würde „lokal willkommen“ von der Fraktion natürlich unterstützt.

Rm Bohnhof rügte und beanstandete den Umgang des OB mit dem Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion. Nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. kann je ein Ratsmitglied für und gegen einen Geschäftsordnungsantrag sprechen. Er hätte dafür, Rm Thieme hätte dagegen gesprochen. Dass Rm Kowalewski das Wort gegeben wurde, wäre falsch gewesen.

OB Sierau erläuterte, dass Rm Thieme nur den Antragstext verlesen und nicht gegen den Geschäftsordnungsantrag gesprochen hätte.
Rm Kowalewski hätte die Gegenrede gehalten.

Rm Urbanek (AfD) meinte, dass wenn sich Politiker nicht an Paragraphen halten würden, dies ein eigenartiges Politikverständnis wäre. Er ergänzte das dargestellte Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion dahingehend, dass der Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt würde, weil er inhaltlich nur die gültige Rechtslage beschreiben würde. Das hätte mit dem Punkt 5.4 inhaltlich nichts zu tun, so dass die Afd-Fraktion sich zu diesem Antrag enthalten würde.


Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 12.07.2018 (Drucksache Nr.:
11008-18-E2) wurde gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2018
(Drucksache Nr.: 11008-18-E1) wurde gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion Die Linke & Piraten mit Mehrheit abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und
der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die weitere Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes zunächst auf die Zielregion Eving/Scharnhorst und die Zielregion Lütgendortmund als Solitärregion vor dem Hintergrund der dort angesiedelten Zentralen Kommunalen Unterkunftseinrichtung (ZKU). Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, damit die neue Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr realisiert werden kann.


zu TOP 5.5
Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2018
(Drucksache Nr.: 10288-18-E4)

Der Rat der Stadt hat folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 03.07.2018 vor:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen von Frau Weyer (SPD-Fraktion) aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Lücken und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Förderung von Personen mit Aufenthaltsgestattung zu schließen, die einer akademischen, schulischen oder sonstigen Ausbildung nachgehen, die nach BAB oder BAföG dem Grunde nach förderfähig ist. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Erlass herauszugeben, der für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die einer dem Grunde nach BAföG- förderungsfähigen akademischen oder schulischen Ausbildung oder einer dem Grunde nach BAB-förderfähigen Ausbildung nachgeht, regelmäßig einen Härtefall annimmt. Bis zu einer bundesgesetzlich befriedigenden Lösung soll damit ein Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermöglicht werden.

3. Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.
Begründung:
Die bisherigen Diskussionen im Fachausschuss sowie die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung zeigen, dass es eine Förderlücke in der Finanzierung des Unterhalts für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung in Ausbildung gibt.
Ist ein Asylverfahren nach 15 Monaten nicht abgeschlossen, bekommen die Betroffenen normalerweise sogenannte „Analogleistungen“ nach SGB XII. Das gilt jedoch nicht für Studierende oder Auszubildende, so dass Asylsuchende (im Gegensatz zu anderen Auszubildenden und Studierenden in vergleichbarer Situation) dann während einer Ausbildung oder eines Studiums weder BAföG, Leistungen des BAB noch andere finanzielle Mittel erhalten. Deshalb sind sie vielfach gezwungen, ihre Ausbildung oder ihr Studium teilweise kurz vor einem Abschluss zu beenden, weil sie ansonsten keine Gelder für ihren Lebensunterhalt mehr bekommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand, der eine Ausbildung macht, erst dann wieder Leistungen bekommt, wenn er diese Ausbildung abbricht. Für die Betroffenen ist das eine schwere Notlage, eine gelungene Integration wird vor diesem Hintergrund verhindert. Nach den Informationen der Verwaltung handelt es sich dabei in Dortmund aktuell um 65 Schüler*innen, Auszubildende und Personen in berufsvorbereitenden Maßnahmen.

An erster Stelle steht der Bund in der Pflicht, die vorhandenen Gesetzes- und Förderlücken schnellstens zu schließen. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.

Bis zu einer umfassenden bundesgesetzlichen Klarstellung sollte das Land - wie schon andere Bundesländer - einen entsprechenden Erlass veröffentlichen, mit dem Sozialämter im Rahmen einer Härtefallregelung den betroffenen Personen Sozialhilfeleistungen gewähren können. In diesem Erlass sollte klargestellt werden, dass das Land in denjenigen Fällen keine Bedenken gegen die Anwendung der Härtefallregelung hat, in denen deutsche Auszubildende, Studierende und Schüler*innen in einer vergleichbaren Situation während ihrer Ausbildung einen Anspruch auf BAB, BAföG bzw. Leistungen nach dem SGB II hätten.

Bis dahin braucht es als Übergang eine städtische Lösung, damit die jungen Menschen ihre Ausbildung nicht abbrechen müssen. Die Gewährung freiwilliger Leistungen für einen begrenzten Zeitraum ist dabei finanziell überschaubar. Denn der Stadt entstehen auch beim Abbruch einer Ausbildung Kosten. Die entsprechenden Personen haben dann nämlich Anspruch auf Analog-Leistungen nach SGB XII.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) äußert dazu, dass die Punkte 1 und 2 des Antrages für ihre Fraktion in Ordnung seien, sie den Punkt 3 aber noch erweitern würde. Im August und September würden die neuen Schuljahre beginnen. Mit diesen Schuljahren gäbe es auch neue Ausbildungen, die in der Regel 3 Jahre dauern würden. Würde die Förderung nur bis zum 31.12.2018 übernommen und die Unterstützung vom Land bliebe aus, hätte man im nächsten Jahr das gleiche Problem wieder. Ihre Fraktion würde den Antrag daher darum erweitern, dass für mindestens die Personen, die zum 31.05.18. hier ihren Wohnsitz hatten und zum 01.08.2018 eine Ausbildung beginnen würden, auch für die folgenden zwei, drei Jahre der Ausbildung unterstützt werden, für die es haushaltsrelevant sei. Die Finanzierung müsse daher in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden. Die jungen Menschen, die jetzt im guten Glauben einen Ausbildungsvertrag für drei Jahre unterschrieben hätten, müssten auch unterstützt werden, wenn das Land nicht zahle. Sie ergänzt, dass diese Regelung nur für die aktuellen Fälle gelte und nicht als Anreiz für zukünftige.

Herr Langhorst stimmt den Äußerungen von Frau Weyer zu. Er äußert jedoch Bedenken, wenn man aufgrund der anfallenden Kosten in die Haushaltsberatungen ginge. Den Menschen, die jetzt bereits in dieser Lücke hingen, wäre damit nicht geholfen, wenn es erst eine Entscheidung im Herbst zu den Haushaltsberatungen gäbe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, in jedem Fall den Betrag für das laufende Jahr zu beschließen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) stimmt Frau Weyer ebenfalls zu. Ihre Fraktion unterstütze den Antrag in jedem Fall. Sie fragt nach, wie hoch die Kosten seien, wenn diese Personen die Ausbildung abbrechen würden und weiterhin von Sozialleistungen leben würden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen würde. Zu Punkt 3 habe er noch Beratungsbedarf und würde sich daher zu Punkt 3 enthalten. Die vorgeschlagene Erweiterung von Frau Weyer halte auch er für zielführend.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) hält die Erweiterung für einen guten Vorschlag. Es sei eine Investition in die Zukunft für junge Menschen.

Herr Taranczewski weist darauf hin, dass dieser Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften müsse, um noch in der letzten Sitzung des Rates der Stadt vor der Sommerpause behandelt werden zu können. Diesen Beschluss im Oktober/November zu beschließen, mache keinen Sinn.

Frau Zoerner (Stadträtin) schlägt vor, dass die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag mit einer Berechnung für die Erweiterung zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einreichen werde. Der Beschluss sei dann zunächst für 2018. In den Haushaltsberatungen müsse dann entsprechend für 2019 beraten und Beschlüsse eingeleitet werden.

Herr Taranczewski gibt an, dass es um die Personen ginge, die zum Stichtag 31.05.2018 bereits in Dortmund wohnhaft waren, hier eine Ausbildung beginnen würden und keinen Zugang zu den entsprechenden Leistungen hätten. Für den Fall, dass vom Land keine Lösung käme, müssten für 2019 und 2020 diese Kosten mit eingestellt werden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/DieGrünen) schlägt vor, den Punkt 3 des Antrages so zu belassen und einen 4. Punkt zu ergänzen als Planung für die nächsten drei Jahre für die Ausbildungsdauer.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Der Antrag, der im Nachversand verschickt worden sei, habe zur Vorbesprechung seiner Fraktion nicht vorgelegen. Die Stellungnahme der Verwaltung führe für ihn nicht zwangsläufig dazu, dass die Stadt diese Aufgabe übernehmen sollte. Solitär betrachtet fände er die Sache gut. Er äußert jedoch seine Bedenken in Bezug auf die Haushaltsberatungen bzw. die schwierigen Haushaltssituationen in der Vergangenheit. Durch diesen Antrag würde der Bereich der freiwilligen Leistungen massiv ausgeweitet. Ohne Rücksprache in seiner Fraktion würde er dem Antrag heute nicht zustimmen.

Herr Langhorst geht noch mal auf die Frage von Frau Karacakurtoglu ein. Es wäre interessant, was die Kommune sonst zahlen würde, wenn es keine freiwilligen Leistungen geben würde. Er möchte die Kosten i. H. v. ca. 155.000 Euro für 2018 nicht so im Raum stehen lassen, da sich diese Kosten relativieren würden, wenn man berücksichtige, dass der Kommune ohne diese freiwilligen Leistungen auch Kosten entstünden.

Frau Zoerner ergänzt, dass grundsätzlich Geld eingespart würde, da hier über Menschen gesprochen werde, die in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fielen und zwar in den Bereich, der kommunal finanziert werde. Man könne aber nicht genau sagen, wie hoch diese Einsparung sei. Eine Berechnung sei nicht möglich, weil die mit den Falltypen zusammen hinge.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich zuzustimmen, möchte diesen jedoch um einen weiteren Punkt 4 ergänzen. Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, einen Formulierungsvorschlag dazu einzureichen, der dann zur Abstimmung den Fraktionsgeschäftsstellen zugeleitet werden soll.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu Protokoll, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen werde. Bei dem Punkt 3 werde er sich enthalten.

Unter Berücksichtigung der Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu Punkt 3 des Antrages, beschließt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach erfolgter Formulierung des zusätzlichen Punktes 4 (siehe Anlage/Ergänzung E5) soll der Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Ergänzung hierzu vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass für geflüchtete Menschen in (schulischer) Ausbildung ohne Ansprüche auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) freiwillige Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen erbracht werden können.

1. Auf Antrag können Menschen, welche Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund haben und einen eigenen Hausstand führen freiwillige Leistungen beantragen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist anzunehmen, wenn sie der Stadt Dortmund zur Aufnahme zugewiesen worden sind oder bei Beginn der Ausbildung seit mindestens 12 Monaten in Dortmund wohnhaft sind und bis zum 31.12.2018 in Dortmund wohnhaft bleiben. In der Regel wird es sich um neue Ausbildungsverhältnisse ab 1.8. oder 1.9.18 handeln. Miteinbezogen werden aber auch solche, die sich in einer laufenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt zwischenzeitlich lediglich mit freiwilliger Unterstützung Dritter haben sicherstellen können.


2. Freiwillige Leistungen erhalten nur Menschen, die zum leistungsberechtigten Personenkreis des § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören und
a) eine dem Grunde nach förderfähige (schulische) Ausbildung nach dem BAföG (Schüler) oder Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III; Personen in berufsvorbereitenden Maßnahmen, Auszubildende) bereits absolvieren oder beginnen werden und
b) nicht die persönlichen Voraussetzungen nach dem BAföG oder BAB erfüllen und demnach keine Leistungen nach dem SGB III oder BAföG beziehen und
c) vom Leistungsausschluss nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) betroffen sind und
d) mit ihrem Einkommen nicht über den Höchstsätzen nach dem BAB und BAföG liegen.
3. Die freiwilligen Leistungen richten sich nach den Höchstgrenzen bei schulischer und beruflicher Ausbildung der Vorschriften des BAföG und BAB (§ 13 BAföG i.V.m. §§ 63 ff. SGB III; außerhalb des Haushaltes der Eltern). Das Einkommen wird entsprechend den Regelungen angerechnet und bereinigt. Die Leistungen werden sich in einer Größenordnung zwischen 280 bis 650 Euro monatlich individuell bewegen.

Die freiwilligen Leistungen können grundsätzlich bis zum Abschluss der (schulischen) Ausbildung erbracht werden. Sie enden, sofern vorrangige Leistungen (SGB III, BAföG) in Frage kommen oder sobald das Land NRW oder der Bund eine Regelung trifft.

Die Kosten für die freiwilligen Leistungen betragen pro Kalenderjahr voraussichtlich:



Leistung für Schüler: 180.000,00 €


Leistungen für Auszubildende: 90.000,00 €


Leistungen für berufsvorbereitende Maßnahmeteilnehmer: 107.000,00 €


Summe freiwilliger Leistungen: 377.000,00 €


Für das laufende Jahr 2018 bestünde für die Zeit von August bis Dezember ein Bedarf an freiwilligen Leistungen in Höhe von etwa 157.000,00 € (377.000 € / 12 Monate * 5 Monate).


Bei mangelnder finanzieller Ausstattung wäre der Personenkreis gezwungen, die Ausbildung abzubrechen bzw. erst gar nicht aufnehmen zu können und (wieder) Leistungen nach dem AsylbLG zu beziehen, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die Leistungen nach dem AsylbLG gehen überwiegend zu Lasten der Kommune. Bei freiwilliger Leistungsgewährung für den beschriebenen Personenkreis würden gegenüber der vollen Sozialhilfe nach dem AsylbLG ca. 250,00 € pro Person und Monat eingespart werden. Dies entspräche bei den angenommenen 65 Personen einer fiktiven Einsparung von ca. 258.000,00 € pro Kalenderjahr. Die Einsparung errechnet sich durch die Gegenüberstellung der fiktiven Sozialhilfeaufwendungen nach dem AsylbLG pro Kalenderjahr (ca. 635.000,00 €) abzüglich der Höhe der freiwilligen Leistungen (377.000,00 €).


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die benötigten finanziellen Mittel in 2018 dem Sozialamt überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Folgen für die Jahre 2019 ff. werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen betrachtet.


Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort entsprechende Anträge aufzunehmen und die individuellen Hilfen zu berechnen und zahlbar zu machen.


Unabhängig von diesen Hilfen, setzt sich der Rat der Stadt Dortmund dafür ein, dass die bestehenden Gesetzeslücken geschlossen werden und somit diese freiwilligen Leistungen überflüssig werden.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erläutert die Beschlussfassung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass er darauf hoffe, dass die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit großer Mehrheit an den Rat gehen könne und teilt mit, dass
der Pkt. 3 des Antrages seiner Fraktion wie folgt zu ändern sei:
3.Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er die Vorschläge für eine sehr gute Idee halte, er werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU_Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Vorschlag und den Änderungen zu Pkt. 3 zustimmen werde. Er stellt den mündlichen Zusatzantrag,
dass die Finanzierung der unter Pkt. 3 genannten freiwilligen Leistungen aus dem Sozialetat erfolgen solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste einschließlich des geänderten Punktes 3 und des mündlichen Zusatzantrags der CDU-Fraktion zu und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDO/Bürgerliste die vorliegende Ergänzung zu beschließen.“
OB Sierau wies darauf hin, dass im Nachgang zum Versand der Empfehlung des AFBL mitgeteilt wurde, dass die Empfehlung auf Seite 5 vor dem letzten Absatz um folgenden Satz zu ergänzen ist.
„Aus der Diskussion ergibt sich, dass die Finanzierung der freiwilligen Leistungen aus dem vorhandenen Budget des Sozialamtes erfolgt.“

Rm Taranczewski (SPD) stellte dar, dass der Staat Duldungen gegenüber jungen Menschen ausspräche und erlaubte, eine Ausbildung zu machen. Leider fallen geduldete Geflüchtete überall aus dem Sozialsystem heraus, so dass sie nur ihre Ausbildungsvergütung erhalten, die nicht zum Leben reicht. Gleichzeitig besteht ein Interesse von Handwerk und Industrie auszubilden.
Eigentlich wäre es Sache des Bundes, für diese Menschengruppe die Anwendung der Sozialgesetze zu ermöglichen. Die jungen Menschen sollten nicht gezwungen werden, ihre Ausbildung abzubrechen, sondern im Vorgriff auf gesetzliche Regelungen sollte die Stadt Dortmund hier unterstützen. Den jungen Menschen müsste ein Signal gegeben werden.
Rm Taranczewski bat um Zustimmung aufgrund der Empfehlung des AFBL.

Rm Langhorst erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es um Menschen ginge, die Interesse an einer Integration haben, denn sie absolvieren eine Ausbildung. Die Kommunen sollten die vorhandene Gesetzeslücke stopfen.


Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) war der Meinung, dass der vorliegende Antrag eine Lücke aufgedeckt und gezeigt hätte, welche Möglichkeiten beständen, diese zu schließen. Finanzpolitisch machte der Antrag Sinn, es würde vermieden, dass jemand in erweiterte Sozialleistungen fiele, während er/sie eine Ausbildung absolviert und sich einbringt.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste enthielt sich zu Punkt 2 des Antrages. Die anderen Punkte werden mitgetragen.

Rm Garbe lehnte für die AfD-Fraktion den Antrag ab. Hier läge eine Lücke vor, für die der Bund nicht zahlen würde. Bereits aus ordnungspolitischer Sicht sollte dem Antrag nicht gefolgt werden.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) bedankte sich dafür, dass die Verwaltung sich mit der Thematik auseinandergesetzt hätte. Bei den Ratsmitgliedern bedankte sie sich dafür, dass diese weitgehend dem Antrag zustimmen und damit die Bedeutung zeigen.
Rm Karacakurtoglu stimmte dem Antrag für die Fraktion Die Linke & Piraten zu. Sie wäre sehr stolz, was alle Beteiligten in Dortmund seit 2015 – besonders für junge Menschen – erreicht hätten. Für sie ist dies insgesamt ein Zeichen dafür, dass in Dortmund die Begriffe Moral und Ethik bekannt sind.

Rm Grollmann stellte fest, dass auch die CDU-Fraktion dem Antrag im Sinne der AFBL-Empfehlung zustimmen würde.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte unter Beachtung des genannten Abstimmungsverhaltens der Fraktion FDP/Bürgerliste auf der Grundlage der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 folgenden Beschluss unter Berücksichtigung des auch in der AFBL-Sitzung gefassten mündlichen Zusatzantrages der CDU-Fraktion, dass die Finanzierung der unter Pkt. 3 genannten freiwilligen Leistungen aus dem Sozialetat erfolgen sollen, sowie der durch OB Sierau genannten Änderung der Empfehlung des AFBL, dass die Finanzierung der freiwilligen Leistungen aus dem vorhandenen Budget des Sozialamtes erfolgt:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Lücken und
Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Förderung von Personen mit Aufenthaltsgestattung
zu schließen, die einer akademischen, schulischen oder sonstigen Ausbildung nachgehen, die nach BAB oder BAföG dem Grunde nach förderfähig ist. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Erlass herauszugeben, der für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die einer dem Grunde nach BAföG- förderungsfähigen akademischen oder schulischen Ausbildung oder einer dem Grunde nach BAB-förderfähigen Ausbildung nachgeht, regelmäßig einen Härtefall annimmt. Bis zu einer bundesgesetzlich befriedigenden Lösung soll damit ein Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermöglicht werden.
3. Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund zu beschließt, dass für geflüchtete Menschen in (schulischer) Ausbildung ohne Ansprüche auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) freiwillige Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen erbracht werden können.

1. Auf Antrag können Menschen, welche Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund haben und einen eigenen Hausstand führen freiwillige Leistungen beantragen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist anzunehmen, wenn sie der Stadt Dortmund zur Aufnahme zugewiesen worden sind oder bei Beginn der Ausbildung seit mindestens 12 Monaten in Dortmund wohnhaft sind und bis zum 31.12.2018 in Dortmund wohnhaft bleiben. In der Regel wird es sich um neue Ausbildungsverhältnisse ab 1.8. oder 1.9.18 handeln. Miteinbezogen werden aber auch solche, die sich in einer laufenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt zwischenzeitlich lediglich mit freiwilliger Unterstützung Dritter haben sicherstellen können.

2. Freiwillige Leistungen erhalten nur Menschen, die zum leistungsberechtigten Personenkreis des § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören und
a) eine dem Grunde nach förderfähige (schulische) Ausbildung nach dem BAföG
(Schüler) oder Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III; Personen in
berufsvorbereitenden Maßnahmen, Auszubildende) bereits absolvieren oder beginnen
werden und
b) nicht die persönlichen Voraussetzungen nach dem BAföG oder BAB erfüllen und demnach keine Leistungen nach dem SGB III oder BAföG beziehen und
c) vom Leistungsausschluss nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) betroffen sind und
d) mit ihrem Einkommen nicht über den Höchstsätzen nach dem BAB und BAföG liegen.
3. Die freiwilligen Leistungen richten sich nach den Höchstgrenzen bei schulischer und beruflicher Ausbildung der Vorschriften des BAföG und BAB (§ 13 BAföG i.V.m. §§ 63 ff. SGB III; außerhalb des Haushaltes der Eltern). Das Einkommen wird entsprechend den Regelungen angerechnet und bereinigt. Die Leistungen werden sich in einer Größenordnung zwischen 280 bis 650 Euro monatlich individuell bewegen.

Die freiwilligen Leistungen können grundsätzlich bis zum Abschluss der (schulischen) Ausbildung erbracht werden. Sie enden, sofern vorrangige Leistungen (SGB III, BAföG) in Frage kommen oder sobald das Land NRW oder der Bund eine Regelung trifft.



Die Kosten für die freiwilligen Leistungen betragen pro Kalenderjahr voraussichtlich:


Leistung für Schüler: 180.000,00 €


Leistungen für Auszubildende: 90.000,00 €


Leistungen für berufsvorbereitende Maßnahmeteilnehmer: 107.000,00 €


Summe freiwilliger Leistungen: 377.000,00 €


Für das laufende Jahr 2018 bestünde für die Zeit von August bis Dezember ein Bedarf an freiwilligen Leistungen in Höhe von etwa 157.000,00 € (377.000 € / 12 Monate * 5 Monate).


Bei mangelnder finanzieller Ausstattung wäre der Personenkreis gezwungen, die Ausbildung abzubrechen bzw. erst gar nicht aufnehmen zu können und (wieder) Leistungen nach dem AsylbLG zu beziehen, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die Leistungen nach dem AsylbLG gehen überwiegend zu Lasten der Kommune. Bei freiwilliger Leistungsgewährung für den beschriebenen Personenkreis würden gegenüber der vollen Sozialhilfe nach dem AsylbLG ca. 250,00 € pro Person und Monat eingespart werden. Dies entspräche bei den angenommenen 65 Personen einer fiktiven Einsparung von ca. 258.000,00 € pro Kalenderjahr. Die Einsparung errechnet sich durch die Gegenüberstellung der fiktiven Sozialhilfeaufwendungen nach dem AsylbLG pro Kalenderjahr (ca. 635.000,00 €) abzüglich der Höhe der freiwilligen Leistungen (377.000,00 €).


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die benötigten finanziellen Mittel in 2018 dem Sozialamt überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Folgen für die Jahre 2019 ff. werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen betrachtet.


Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort entsprechende Anträge aufzunehmen und die individuellen Hilfen zu berechnen und zahlbar zu machen.


Unabhängig von diesen Hilfen, setzt sich der Rat der Stadt Dortmund dafür ein, dass die bestehenden Gesetzeslücken geschlossen werden und somit diese freiwilligen Leistungen überflüssig werden.



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Freikartenordnung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07912-17)

Rm Urbanek sprach sich im Namen der AfD-Fraktion gegen eine Beschlussfassung aus und verwies auf Punkt 1.4 der Freikartenordnung hin, wo eine VIP-Liste benannt ist. Nicht zu verstehen wäre, dass dort Vorstände von Religionsgemeinschaften genannt wurden. Er verdeutlichte, dass Alt- und Oberbürgermeister/-innen, Mitglieder des Verwaltungsvorstandes, Mitglieder des Betriebsausschusses sowie Vorstände von Religionsgemeinschaften die Karten selbst bezahlen könnten. Es wäre auch nicht zu verstehen, dass der Partner/Ehepartner auch eine Freikarte erhalten würde.

Rm Thiel erklärte für die SPD-Fraktion, dass sie der Freikartenordnung zustimmen werde.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI)
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Freikartenordnung des Theater Dortmund.


zu TOP 6.2
Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Umsetzungskonzept zur Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft und Heimat – Revierparks 2020“ zur Kenntnis und befürwortet die Weiterqualifizierung der Planung und Erarbeitung konkreter Förderanträge in Bezug auf den Revierpark Wischlingen.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2018/19 für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11156-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2018/19 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2018/19 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
40.291.832 € (
Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2018/19 mit einem Volumen von 4.460.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2018/19 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.4
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10787-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 175.789.905,77 € und einem Jahresverlust von 7.767.626,14 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 7.767.626,14 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.502.935,23 ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.264.690,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.5
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11108-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme von 71.910.401,36 € einem Jahresverlust von 1.795.107,22 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.795.107,22 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.6
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)

Der Rat der Stadt hatte nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vorliegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 28.06.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung von 19.06.2018 vor:

ABVG 19.06.2018:
Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man die Inhalte der Vorlage für sinnvoll halte. Darüber hinaus würde seine Fraktion aber gerne die Einrichtung eines Grünflächenamtes prüfen lassen, da immer noch der Bereich der Pflege des Grüns auf den restlichen Flächen ungeklärt sei.
Der Vorsitzende Herr Pisula teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Flächen handele, welche nicht als Straßenbegleitgrün eingestuft werden.
Herr Rm Berndsen teilt hierzu mit, dass man diesem Prüfauftrag zustimmen könne, ist aber der Meinung, dass hierfür der FB 52 nicht zuständig sei, sondern ein anderer Fachbereich, welcher dieser Prüfung vornehmen müsse.

Danach formuliert der Vorsitzende Herr Pisula den Prüfauftrag wie folgt:
„Das Dezernat 8 (für Personal und Organisation) wird darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist.“

Diesem Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung nimmt der der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt einstimmig sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün anzuschließen und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an und nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.
OB Sierau sagte zu, dass der Prüfauftrag, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist, von der Verwaltung erledigt wird.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm - unter Berücksichtigung des Prüfauftrages an das Dezernat 8, ob die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist, - die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes vom 12.06.18 zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.
1. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung unter Einbeziehung der folgenden Einzelpunkte durchzuführen:

1.1 Betriebsführung der stadtbedeutsamen Parks aus einer Hand (Sport- und
Freizeitbetriebe);
1.2 Neuausrichtung bzw. Abstimmung der Aufgaben der Sport- und Freizeitbetriebe

(SFB), der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (OSP) und der Revierpark Wischlingen
gGmbH (RPW);
1.3 Neubetrachtung und Bewertung der Dortmunder Bäderlandschaft und Prüfung der

Effizienz der aktuellen Betreiberstruktur mit vier verschiedenen Akteuren (SFB,
Sportwelt Dortmund gGmbH, Schwimmvereine, RPW);
1.4 Mögliche Betriebs- bzw. Rechtsformen für die organisatorische Zusammenführung der
unter 1.1 bis 1.3 genannten Aufgaben.


2. Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, der Sportdezernentin, des Infrastrukturdezernenten, der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.
3. Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, mit der Sportwelt Dortmund gGmbH Gespräche über den zum 31.12.2018 auslaufenden Betriebsführungsvertrag in der Weise aufzunehmen, dass Vertragsveränderungen nach Abschluss der Organisationsuntersuchung möglich sind.


zu TOP 6.7
Einrichtung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund" ab dem Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11433-18)

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - von der Tagesordnung ab.


zu TOP 6.8
Entwicklung der Städtepartnerschaft mit Trabzon
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10947-18)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.05.2018 folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um
Stellungnahme (Drucksache Nr.: 10947-18) vor:

„….seit dem 02.06.2014 besteht die Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und der türkischen Stadt Trabzon. 2016 entschied der Rat, einer Fläche am U-Turm den Namen „Platz von Trabzon“ zu geben – in Würdigung dieser noch jungen Partnerschaft. Nur zwei Wochen später stürmten türkische Extremisten aus den Reihen von MHP und AKP die Marienkirche in Trabzon vor dem Hintergrund des Putschversuches gegen Präsident Erdogan.

Seitdem hat in der Türkei eine bedenkliche Entwicklung eingesetzt, die das Land von den europäischen Wertemaßstäben kontinuierlich entfernen. Inzwischen sind Zehntausende von Oppositionellen in der Türkei verhaftet worden – insbesondere Studenten. Man spricht bereits von der inhaftierten Akademikergeneration. Der schwelende Bürgerkrieg in der Osttürkei gegen die Kurden hat wieder Fahrt aufgenommen und Autonomiebestrebungen wurden vom Militär mit äußerster Brutalität unter Verletzung der Menschenrechte niedergeschlagen. Seit diesem Jahr ist die Türkei auch offiziell Kriegspartei in Syrien durch den Einmarsch in die syrische Provinz Afrin, bei dem Rüstungsgüter auch aus Deutschland zum Einsatz kommen. Zudem nehmen die Spannungen mit Griechenland in der Ägäis zu, mit zahlreichen schweren Verletzungen des griechischen Luftraumes durch türkische Militärmaschinen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon seit dem Bestehen im Jahr 2014.

1) Welche gemeinsamen Projekte werden aktuell verfolgt?
2) Sind Projekte der Erinnerungskultur, wie rund um die Gründung der Städtepartnerschaft im Dortmunder Rat besprochen, initiiert worden (z.B. Genozid an den Armeniern, Vertreibung der pontischen Griechen)?
3) Auf welchem Niveau findet ein Jugendaustausch zwischen den Partnerstädten statt?
4) Welche für Dortmund wichtigen Wirtschaftsbeziehungen werden gepflegt? Lassen sich diese monetär beziffern?
5) Tauschen sich die Verwaltungsspitzen von Trabzon und Dortmund über aktuelle Ereignisse aus, im Sinne einer Förderung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz?“
Hierzu erhielt der Rat der Stadt zur Sitzung am 12.07.2018 folgende Stellungnahme der Verwaltung
vom 15.06.2018 (Drucksache Nr.: 10947-18-E1):

„… die o. g. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

Mit der Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde durch die Oberbürgermeister der Städte Dortmund und Trabzon wurde am 02.06.2014 eine starke Grundlage für eine gewinnbringende Freundschaft geschaffen, die sich mit gegenseitigen Besuchen weiter festigen soll.

Vom 30.05.2014 bis 02.06.2014 lernte eine offizielle Delegation aus Trabzon die Stadt Dortmund näher kennen. Der Gegenbesuch fand Ende März 2015 statt, als eine 20-köpfige Delegation aus Dortmund nach Trabzon reiste. Unter dem Titel „Dortmunder Demokratietage“ wurden in der Zeit vom 06.05. - 13.05.2015 Jugendliche aus allen Partnerstädten eingeladen, an einem bunten Veranstaltungsprogramm teilzunehmen. Auch Jugendliche aus Trabzon folgten der Einladung. Vom 24.02. - 26.02.2016 veranstaltete die Trabzon-Stiftung aus Ankara die Verbrauchermesse „Die Farben von Trabzon“ in den Westfalenhallen Dortmund, die als weiterer Baustein für den Ausbau der noch jungen Städtepartnerschaft diente. Der Rat fasste am 07.07.2016 den Beschluss zur Benennung einer Fläche am Dortmunder U als „Platz von Trabzon“, um die Städtepartnerschaft mit Trabzon auch für die Zukunft fest im Stadtbild zu verankern.

Die Kontaktaufnahmen zu den Partnerstädten laufen in koordinierender Funktion über das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Abteilung Repräsentation und Städtepartnerschaften. Seit Mitte des Jahres 2016 sind dort keine Kontaktaufnahmen auf Initiative Trabzons zu verzeichnen. Einladungen des Oberbürgermeisters zu Veranstaltungen wurden nicht beantwortet. Zuletzt wurden offizielle Delegationen aus allen Partnerstädten zum Stadtfest Dortbunt 2018 eingeladen. Darüber hinaus wurde erneut zu einer Internationalen Jugendbegegnung vom 30.04. - 07.05.2018 eingeladen unter dem Motto „Jugend für Demokratie, Frieden und Völkerverständigung“. Auf beide Einladungen hin erfolgte eine Absage.
Dortmund ist weiterhin offen für die Wiederaufnahme der partnerschaftlichen Beziehungen sowie für die Initiierung gemeinsamer Projekte und Aktivitäten.

Zu Frage 1: Welche gemeinsamen Projekte werden aktuell verfolgt?

Derzeit laufen keine gemeinsamen Projekte mit der Partnerstadt Trabzon.

Der persönliche Antrittsbesuch des türkischen Generalkonsuls Sener Cebeci am 09.05.2018 könnte eine vielversprechende Signalwirkung entfacht haben, um die Beziehungen mit Trabzon wieder zu aktivieren. Herr Cebeci, der selbst aus Trabzon stammt, sagte zu, sich für die Vertiefung der Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon einzusetzen und Gespräche für eine Wiederaufnahme gemeinsamer Aktivitäten zu führen. Er hat großes Interesse signalisiert, Dortmund erneut zu besuchen, gerne im Rahm
en von Dortbunt 2019.Herrn Dr. Orhan Fevzi Gümrükçüoğlu, Bürgermeister der Stadt Trabzon, habe ich mit Schreiben vom 30.05.2018 über den Besuch des Generalkonsuls berichtet und ihn herzlich eingeladen, mit einer Delegation im Rahmen von Dortbunt 2019 nach Dortmund zu kommen.

Zu Frage 2: Sind Projekte der Erinnerungskultur, wie rund um die Gründung der Städtepartnerschaft im Dortmunder Rat besprochen, initiiert worden (z. B. Genozid an den Armeniern, Vertreibung der pontischen Griechen)?

Es sind keine derartigen Projekte initiiert worden.

Zu Frage 3: Auf welchem Niveau findet ein Jugendaustausch zwischen den Partnerstädten statt?

Ein Jugendaustausch findet derzeit nicht statt.

Zu Frage 4: Welche für Dortmund wichtigen Wirtschaftsbeziehungen werden gepflegt?
Lassen sich diese monetär beziffern?

Vom 24. - 28.02.2016 präsentierten sich Unternehmen, Verbände und die Städte aus der Region Trabzon auf der Verbrauchermesse „Die Farben der Stadt Trabzon“ in den Westfalenhallen Dortmund. Messebegleitend erfolgten unter Koordination der Wirtschaftsförderung verschiedene Unternehmensbesuche und Kooperationsgespräche mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Als ein Ergebnis hieraus wurde zwischen der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Trabzon Teknoloji Gelistirme Bölgesi Yönetici A.S. eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit in den Schlüsseltechnologien Biotechnologie, Produktionstechnologie und Maschinenbau auf unternehmerischer, wissenschaftlicher und Hochschulebene zu intensivieren. Die Konkretisierung der jeweiligen Maßnahmen steht aus.

Zu Frage 5: Tauschen sich die Verwaltungsspitzen von Trabzon und Dortmund über aktuelle Ereignisse aus, im Sinne einer Förderung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz?

Ein Austausch über aktuelle Ereignisse findet zur Zeit nicht statt.“
Zusätzlich lag dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) vor:
„Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt fordert Oberbürgermeister Ullrich Sierau auf, regelmäßigen Kontakt mit unseren Dortmunder Partnerstädten aufzunehmen und auch politisch brisante Themen dabei anzusprechen. Dabei gilt es sowohl, in Richtung der Partnerstadt Trabzon Unterstützung für die Bekämpfung des PKKTerrors, der die Türkei destabilisieren soll, zu betonen, als auch in Richtung der israelischen Stadt Netanya aktuell die Empörung über das Massaker am 14. Mai 2018 im Gazastreifen zu kommuniziere, bei dem mehr als 50 Zivilisten, unter anderem ein 8 Monate altes Baby, von Israel ermordet wurden.
Begründung:
Gerade in politisch bewegten Zeiten ist ein Meinungsaustausch sinnvoll und er kann durchaus auch genutzt werden, zu weltpolitischen Fragen, die im Zusammenhang mit unseren Partnerstädten stehen, Stellung zu beziehen und die – zugegebenermaßen eher geringen – Einflussmöglichkeiten der Dortmunder Lokalpolitik zu nutzen.“
Rm Taranczewski erklärte im Namen der SPD-Fraktion, eine Städtepartnerschaft in guten Zeiten aufrecht zu erhalten, könnte jeder. In Rostow am Don, eine Stadt, zu der Dortmund auch eine Partnerschaft betreibt, wurde erklärt, wenn es auf den oberen Ebenen knirscht, sollte die kommunale Ebene im Gespräch bleiben. Auf dieser Ebene würde viel zur Verständigung beigetragen.
Rm Taranczewski sah es mit der Türkei ähnlich. Was derzeitig in der Türkei passiere, könnte nicht gut geheißen werden, aber die Städtepartnerschaft dürfte deshalb nicht in Frage gestellt werden.

Rm Kowalewski stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Meinung seines Vorredners zu. Bei Trabzon gab es von Anfang an das Problem, dass die Befürchtung bestand, die Städtepartnerschaft könnte zu Propagandazwecken missbraucht werden. Nach der Stellungnahme der Verwaltung hätte er nun den Eindruck, dass die Städtepartnerschaft nicht gelebt würde, insbesondere von türkischer Seite. Es sollte nun die weitere Entwicklung abgewartet werden.

OB Sierau bestätigte, dass die Angelegenheit sich derzeitig etwas „ausgedünnt“ darstellen würde. In einem Gespräch mit dem neuen türkischen Generalkonsul in Essen hätte dieser versichert, dass er das Thema der Städtepartnerschaft zu seinem persönlichen Anliegen machen wollte. Die Städtepartnerschaft müsste beobachtet werden, ggf. auch über einen längeren Zeitraum.

Rm Dingerdissen schloss sich im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Worten von Rm Taranczewski an. Für ihn wären Städtepartnerschaften auch dazu da, Bürger eines anderen Landes und einer anderen Kultur miteinander zu verbinden, auch über autoritäre Gegebenheiten hinweg. Vor ca. anderthalb Jahren hatte der OB erklärt, dass die Türen offen bleiben und dahinter stünden die Meisten im Rat.

Rm Bohnhof machte für die AfD-Fraktion deutlich, dass die Stadt Dortmund aufpassen müsste, sich nicht instrumentalisieren zu lassen. Das Thema würde von seiner Fraktion sehr kritisch gesehen, die Entwicklung müsste abgewartet werden.

Rm Münch (FBI) hatte den Eindruck, dass manche Städtepartnerschaften zeitweise ruhen und anschließend wieder aufblühen. Diese Städtepartnerschaft ruhte von Anfang an und es gab schon zu Beginn Bedenken dagegen. Er fragte, wie lange noch auf eine weitere Entwicklung gewartet würde.

OB Sierau erinnerte daran, dass es ein Wunsch aus der türkischen Bevölkerung aus der Region um Trabzon war, eine Städtepartnerschaft aufzubauen. In der damaligen Diskussion wurde bereits deutlich, dass die Städtepartnerschaft mit Trabzon auch ein Ausdruck der Wertschätzung denjenigen gegenüber ist, die mit ihrem Beitrag zum Wirtschaftswunder in Deutschland beigetragen haben. Es wurde darüber diskutiert, ob Trabzon wegen des dort auch vorhandenen Bergbaus oder ein großer Stadtteil aus Istanbul Partnerstadt. Die Entscheidung fiel für Trabzon, zunächst als Projektpartnerschaft.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) sprach an, dass die Städtepartnerschaft in 2013 gebildet wurde, aufgrund damaliger Unruhen in der Türkei hatten ein anderes Ratsmitglied und sie sich schwer getan mit der Entscheidung. Sie hielt es für gut zu hinterfragen, was mit der Städtepartnerschaft ist und warum dies so ist. Nach wie vor wäre es in der Türkei sehr unruhig.
Sie sprach sich dafür aus, Wege und Möglichkeiten zu suchen, um die Städtepartnerschaft zu beleben. Sie wisse nicht, ob die Belebung von der Stadt Dortmund gestartet werden müsste oder ob man abwartet sollte, wie sich die Städtepartnerschaft weiter entwickelt.
Solange es in der Türkei nicht ruhiger wird, würde die Städtepartnerschaft nach Meinung von Rm Altundal-Köse nicht belebt werden.

Bm Sauer (CDU) berichtete von einer chinesischen Schülergruppe, die er morgens begrüßen durfte. Dieser Termin war ein gutes Beispiel, wie mit Vereinen, Schulen, der Universität zusammengelebt werde. Auch als Vertreter der Stadt Dortmund müsste deutlich gezeigt werden, dass Interesse an den Städtepartnerschaften besteht. Solche internationale Beziehungen sollten von der Stadt Dortmund weiter erhalten und gefördert werden. Wenn eine Zeit lang nichts passieren würde, müsste das ausgehalten werden.

Rm Kowalewski verwies darauf, dass in der Fraktion auch Menschen türkischer Herkunft sind. Mit der Bitte um Stellungnahme sollte nur festgestellt werden, wie es mit der Städtepartnerschaft aussähe und ob diese gelebt würde.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


OB Sierau verlangte für solch eine Äußerung einen Beleg, der diese Äußerung rechtfertigte. Daher rief er Rm Thieme gemäß § 24 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. zur Ordnung.

Rm Münch stellte dar, dass eine Städtepartnerschaft auf Augenhöhe sein müsste. Den Eindruck hätte er bei Trabzon nicht mehr. Ggf. müsste der Beschluss für die Stadtpartnerschaft revidiert werden, weil es von Anfang an nicht funktioniert hätte.

OB Sierau meinte, dass Mut dazu gehört, eine Städtepartnerschaft einzugehen, aber auch diese bei Gegenwind aufrecht zu erhalten.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2048 (Drucksache Nr.: 10947-18-E2) gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ab.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2018 (Drucksache Nr.:
10947-18-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 6.9
Olympia - Rhein Ruhr City 2032
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10996-18)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 17.05.2018 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E1) vor:

„… der Presse war im April zu entnehmen, dass die privatwirtschaftliche Initiative Rhein-Ruhr-City 2032 ein Konzeptpapier zur Ausrichtung olympischer und paralympischer Spiele in NRW erstellt und der Landesregierung vorgelegt hat.

In einer Presseinformation der Initiative werden auch Statements von 14 Oberbürgermeister*innen der Region Rhein-Ruhr zitiert, darunter auch eine Stellungnahme des Dortmunder OB, der die Initiative begrüßt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat es Gespräche der Verwaltung mit der Initiative Rhein-Ruhr 2032 gegeben?
Wenn ja:
a) Wann haben diese Gespräche stattgefunden und wer hat an ihnen
teilgenommen?
b) Welche Inhalte hatten diese Gespräche?
c) Welche Absprachen sind dabei getroffen werden?


2. Wie stellen sich aus Sicht der Verwaltung der aktuelle Stand der Ausrichtung sowie der weitere Ablauf dar?

3. Warum sind bisher die städtischen Gremien nicht über die geführten Gespräche informiert worden?“

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) vor:

„Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Falle einer beabsichtigten Bewerbung der Stadt Dortmund als Teil des „Olympia Rhein Ruhr City 2032“ - Konzeptes zuvor einen Bürgerentscheid unter Beteiligung aller, auf kommunaler Ebene wahlberechtigten Dortmunder durchzuführen.
Begründung:
Verschiedenen Presseberichten war zu entnehmen, dass sich auch die Stadt Dortmund an einer Bewerbung zur Olympiade 2032 an Rhein und Ruhr beteiligen will. Erfahrungsgemäß werden solche Großprojekte kontrovers diskutiert und betreffen die gesamte Bevölkerung. Es ist daher unerlässlich, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten.“


Der Rat der Stadt hatte zur Sitzung am 12.07.2018 nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom
11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E2) vorliegen:

„… die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

zu 1.
Auf Anfrage von Herrn Mronz, dem Initiator der Rhein Ruhr Olympic City-Initiative, hat am 25.04.17 ein Gespräch des Oberbürgermeisters mit Herrn Mronz stattgefunden. An diesem Gespräch haben zudem ein Mitarbeiter von Herrn Mronz, sowie ein Mitarbeiter des OB-Büros teilgenommen. In diesem Gespräch hat Herr Mronz die Idee vorgestellt, die Olympischen Spiele 2032 in die Rhein-Ruhr-Region holen zu wollen. Ebenfalls skizzierte er grob, in welchen Städten welche Olympischen Disziplinen ausgetragen werden könnten.

Darüber hinaus hat es am 14.07.17 und am18.04.18 auf Einladung des Ministerpräsidenten zwei Pressekonferenzen gegeben, zu denen die Städte eingeladen waren, die von den Planungen berührt sind.

Absprachen wurden in den Gesprächen nicht getroffen. Die Termine dienten lediglich der Vorstellung der Idee durch den Initiator.

zu 2.
Da mit Tokyo (2020), Los Angeles (2024) und Paris (2028) die Austragungsorte für die nächsten Olympischen Spiele feststehen, kommt eine Bewerbung frühestens für die Olympischen Spiele 2032 oder 2036 in Betracht. Eine Entscheidung, ob die Rhein-Ruhr-Region sich hierfür bewirbt ist zum einen nicht akut, da eine Bewerbung erst ca. 7 Jahre im Vorfeld der Spiele möglich wäre, zum anderen maßgeblich vom DOSB abhängig.

Unabhängig davon muss eine Bewerbung dahingehend konditioniert sein, dass es ein schärferes Vorgehen gegen Doping und die Korruption innerhalb des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) geben muss. Außerdem muss m.E. die völlig ausufernde Kommerzialisierung der Olympischen Spiele modifiziert werden.

Eine Bewerbung für Olympische Spiele kann nur erfolgreich sein, wenn sie hinreichend qualifiziert ist. Für eine Qualifizierung ist die Einbindung der gesellschaftlich relevanten Akteure in der Region erforderlich. Bereits das Verfahren der Bewerbungskonzeption müsste transparent und partizipativ erfolgen. Eine bloße Abstimmung der Menschen in der Region über ein fertig ausgearbeitetes Konzept ist für eine erfolgreiche Bewerbung nicht ausreichend und zielführend. Vielmehr benötigt es eine gelebte Zustimmung, die nur durch eine breite Einbindung in die Konzeptentwicklung erreicht werden kann.

zu 3:
Eine Information erfolgte bisher nicht, da die Gespräche zu unverbindlich waren und es keine ausreichende Konkretisierung des Konzeptes gibt, die eine Gremienbefassung sinnvoll gemacht hätte.“

Rm Urbanek bat im Namen der AfD-Fraktion um Nichtbefassung mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E2) sowie dem Antrag der Gruppe NPD/Die
Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) und verwies wegen der Begründung auf Punkt 3 der Stellungnahme der Verwaltung, wo es heißt, dass eine Information bisher nicht erfolgte, weil die Gespräche zu unverbindlich waren und es keine ausreichende Konkretisierung des Konzeptes gibt, die eine Gremienbefassung sinnvoll gemacht hätte.
Bei einer Konkretisierung sollte man sich erneut mit dem Thema auseinandersetzen.

Rm Rettstadt sprach für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Demokratieverständnis an, das für eine Abstimmung über den Antrag spräche.

Der Antrag auf Nichtbefassung mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E1) sowie der Stellungnahme der Verwaltung dazu (Drucksache Nr.: 10996-18-E2) wurde vom Rat der Stadt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

Der Rat der Stadt lehnte auch den Antrag auf Nichtbefassung mit dem Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 16.05.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E3) ab.

Die Stellungahme der Verwaltung vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10996-18-E2) wurde zur
Kenntnis genommen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10828-18)

Der Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und

Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vorliegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.07.2018 vor:


Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 20.06.2018:

Rm Waßmann bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass seitens der Verwaltung – für den Fall, dass Einzelmaßnahmen, wie unter b) des Beschlussvorschlages beschrieben, über den städtischen Haushalt finanziert werden sollen, der Rat entsprechend vorab informiert wird, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bindung für die Haushalte 2019 ff. eingehen wolle.
Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages wird zur Abstimmung gestellt:

„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“

Die Sitzung wird in der Zeit von 16.17 – 16:20 Uhr zu Beratungszwecken unterbrochen.

Rm Rüther signalisiert, dass man der Vorlage inklusive der vorgenannten Ergänzung zustimmen werde.

Rm Schwinn bestätigt, dass der Zusatz mitgetragen werden könne, bittet aber darum, die Vorlage sowie den Zusatz durchlaufen zu lassen, da man sich zunächst noch mit der Fraktion abstimmen wolle.

Rm Matzanke weist darauf hin, dass diesem Wunsch entsprochen wird und die Ergänzung des Beschlussvorschlages allen nachfolgenden Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt wird.

Die Vorlage sowie der mündliche vorgetragene Zusatz werden ohne Empfehlung weitergeleitet.


Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 19.06.2018:

Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, dass zukünftig die Beratungsfolge „Bezirksvertretungen vor Ausschüssen“ eingehalten werde.

Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man grundsätzlich die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise, dass die Verwaltung bestimmte Maßnahmen „tauschen“ könne, begrüße. Man verstehe diesen Hinweis auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen, die ggf. aus dem Förderprogramm herausgenommen werden, aber nicht so, dass damit bereits Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2020 ff. getroffen werden. Hierzu verweist er auf die Jährlichkeit im Finanzrecht. Wenn man einen „Tausch“ vornehme und die Maßnahme nicht im selben Finanzzeitraum abgewickelt werden könne, müsse diese in den jeweiligen Haushalten nochmal gesondert abgesichert werden.

Nach diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.06.2018:

Die CDU-Fraktion merkt zum Protokoll an:

Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.

Über die Maßgabe besteht Konsens.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellt nachfolgende Frage:

In welchem Rahmen sollen/können Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen von der Verwaltung geändert werden können?

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu der o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion sowie der Fragestellung der Fraktion Die Linke & Piraten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig mit o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 20.06.2018 sowie des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 19.06.2018 zur Kenntnis.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hombruch vom 26.06.2018:

Herr Bezirksbürgermeister Semmler informiert über eine Mitteilung der Schulleitung des Helene-Lange-Gymnasiums zur Ausstattung des Schulzentrums in Renninghausen mit Sporthallenkapazitäten.
Die Stadt plane den Abriss der maroden Sporthalle der Schubert Grundschule. Als Ersatz solle eine Einfachhalle am selben Ort entstehen (s. lfd. Nr. G 32 auf Seite 1 der fortgeschriebenen Projektliste „Gute Schule 2020“, Stand 30.04.2018). Eine Einfachsporthalle reiche nach Ansicht der Schulleitungen im Schulzentrum für die drei Schulen auf dem Gelände nicht aus. Die Schulleitungen haben Anfang Mai 2018 dem Schulverwaltungsamt dies in einem Schreiben mitgeteilt. Sie äußerten den Wunsch, die Planungen bzgl. der Kapazitäten anzupassen und den Bau einer Dreifachturnhalle zu prüfen. Bei einem Ortstermin im Schulzentrum in der nächsten Woche mit der Verwaltung sollen die Aspekte einer neuen Planung besprochen werden. Gewünscht wird seitens der Schulleitung die Teilnahme von Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Rates.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, diesen Wunsch der Schulleitungen bzgl. Bau einer Dreifachturnhalle seitens der Bezirksvertretung positiv zu begleiten. Die Verwaltung soll gebeten werden, das Ansinnen der Schulleitungen wohlwollend zu prüfen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften, des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit folgender Anmerkung zu beschließen:

Anmerkung:
Die Verwaltung wird gebeten, den Bau einer Dreifachturnhalle für dieses große Schulzentrum wohlwollend zu prüfen.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 26.06.2018:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte 3 Zusatzanträge zur Vorlage „Abwicklung
der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur KIF I,
KIF II, Gute Schule 2020“.
Nach eingehender Diskussion ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die 3 Anträge
einzeln abstimmen.
Beschluss:
1. Antrag zu a) Ergänzung: Änderungen durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen sind
vorrangig vor Änderungsbeschlüsse der Verwaltung durchzuführen. Änderungen der
Verwaltung können durch kurzfristigen Beschluss der Bezirksvertretungen
aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne, Linke und Piraten)
und 13 Gegenstimmen abgelehnt
2. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
LfdNr. G123/G288/G333: Bei den Ausgaben für die Wichlinghofer Grundschule sollte
bedacht werden, dass diese laut Plan Ende 2019 vollständig abgerissen werden soll. Daher
sind Ausgaben für Installationen zu vermeiden, die nicht in den Zwischenstandort Loh
bzw. in die neuen Gebäude mitgenommen werden können. Dies betrifft besonders den
Punkt G33.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme (SPD), 1 Enthaltung (AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen
3. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
In Abänderung des Ursprungsantrags wurde die Formulierung im Sinne einer
Empfehlung geändert:
LfdNr. G366/G367:Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt der
Fachverwaltung, die Ausgaben für Microsoft Windows und Microsoft Office Lizenzen
einzusparen und stattdessen Linux und Libre Office anzuschaffen und die Ausgaben für
Schulungen und Support für diese Programme zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen (SPD und AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen
Danach ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die Gesamtvorlage mit dem
Änderungsantrag durch die CDU-Fraktion abstimmen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen und stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag
unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine
Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für
jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und „Gute Schule“
realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstandsbericht
zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen
zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt,

a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Grüne) so
Beschlossen“

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 03.07.2018:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der
Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden
wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht
vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und
Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder
einzelne Vorlagen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
wie folgt mit vorgenannter Maßgabe zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten
Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von
Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und
dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden“

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Waßmann bittet darum, die heutige Empfehlung unter Einbeziehung der folgenden, bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) eingebrachten Ergänzung, auszusprechen:

„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.
Ergänzung:

„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2018 vor:

Die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Zusatz- und Ergänzungsantrag zum Beschluss
durch den Ausschuss und zur Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ein:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird um den Punkt c) mit folgendem Text ergänzt:
Die Verwaltung erstattet den zuständigen Gremien vierteljährlich Bericht über die
Maßnahmen.

Begründung
In der Begründung hat sich die Verwaltung unter der Überschrift „zu Beschlussvorschlag
a) Ermächtigung der Verwaltung“ bereits eine Selbstverpflichtung zur jährlichen Berichterstattung
auferlegt. Die SPD-Fraktion im Ausschuss hält es jedoch für zielführend, zeitnahe
Informationen zu erhalten, um die Kontrollfunktion in den Gremien wahrnehmen zu können.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird in der Sitzung nach Erläuterung durch Herrn Düdder (SPD-Fraktion) wie folgt verändert:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird um den Punkt c) mit folgendem Text ergänzt:
Die Verwaltung erstattet dem AFBL den zuständigen Gremien vierteljährlich Bericht über die
Maßnahmen, die nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können.
Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und stimmt dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage mit diesen Veränderungen zu beschließen.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, mit dem zu Buchstabe b) versehenen Hinweis sowie um Buchstabe c) ergänzten Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen, zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert werden.

Ergänzung:
„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.
c) Die Verwaltung erstattet dem AFBL den zuständigen Gremien vierteljährlich Bericht über die
Maßnahmen, die nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können.
Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11294-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis. Er beschließt die Verlängerung des Modellprojektes „Fachstandard plus“ bis zum 31.12.2019. Darüber hinaus wird das Jugendamt ermächtigt, das Modellprojekt in Abhängigkeit zum Projektverlauf schrittweise um zwei weitere Jugendhilfedienste zu erweitern.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11034-18)

Dem Rat der Stadt hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vorgelegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung vom 20.06.2018 vor:
Einstimmiger Beschluss

Der Beirat wendet sich entschieden gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße.

Bereits im Jahr 2002 gab es Pläne, neben der Kleingartenanlage Ardeyblick den Dortmunder Reiterverein in das Landschaftsschutzgebiet zu verlagern. Die Naturschutzverbände konnten gemeinsam mit einer Initiative zum Erhalt der Bolmke diese Planung verhindern. Auch die Bezirksvertretung Hombruch hatte sich gegen die Verlagerung des Reitervereins ausgesprochen.

Ein Teil der Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund-Süd als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein LSG (Nr. 29 „Renninghausen-Bolmke“) vor.

Als Schutzzweck heißt es dort:
· zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturschutzgüter, insbesondere des Altbaumbestandes und der Streuobstwiese, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (Kulissenwirkung zum NSG Bolmke),
· wegen seiner Bedeutung für die Erholung,
Hinweis:
Nach Mitteilung der Geschäftsführung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde im nachfolgenden Satz irrtümlich das Naturschutzgebiet „An der Panne“ genannt. Richtig ist das Naturschutzgebiet „Bolmke“.
· Als Refugialraum und Pufferzone für das angrenzende Naturschutzgebiet An der Panne. Im Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan ist dort ein „Bereich zum Schutz der Landschaft“ dargestellt, was eine Bebauung verbietet.

Die Verlagerung des Reitervereins ist mit folgenden Belastungen verbunden:
· durch die Erstellung der Reiterhalle, der Pferdeställe und des Ausreitplatzes ist eine weitere, große Flächenversiegelung notwendig,
· durch das Ausreiten in den Randbereichen des Naturschutzgebietes kommt es zu weiterer Belastung der Nutzung sowie auch zu ökologischen Schädigungen,
· die Anwohner der Stockumer Straße und die Nutzer der anliegenden Kleingartenanlagen werden zusätzlicher Verkehrsbelastung ausgesetzt.


Der Beirat bittet die Verwaltung, den Alternativstandort Salinger Feld (Fläche 3, südwestlich Zur Hockeneicke) im Rahmen der Standortsuche zu prüfen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.06.2018 vor:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt Herr Bezirksbürgermeister Semmler: Er habe vor Sitzungsbeginn folgenden Beschlussvorschlag mit den Fraktionen abgestimmt, da ihm am Freitag vergangener Woche ein neuer Standortvorschlag genannt worden sei. Dieser könnte eventuell geeigneter sein, als der von der Verwaltung favorisierte Standort. Herr Bezirksbürgermeister Semmler liest den Vorschlag vor:

Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler:

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke noch nicht zu treffen. Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden.

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt, seine Fraktion könne dem Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, bis auf den ersten Satz, grundsätzlich zustimmen. Über die Verwaltungsvorlage möchte die Fraktion allerdings abstimmen, da sie die ablehnenden Gründe des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde teile. Die Fläche sei im neu aufzustellenden Landschaftsplan außerdem als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Die Fraktion könne deshalb dem Rat der Stadt Dortmund nicht empfehlen, zu beschließen, die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße seitens der Verwaltung prüfen zu lassen.



Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass ihre Fraktion die Ausführungen des Sprechers der SPD-Fraktion unterstütze. Sie werde die Vorlage ebenfalls nicht empfehlen. Den Vorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, allerdings ohne den ersten Satz, könne ihre Fraktion mittragen.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Rat empfehlen werde, der Verwaltung den Prüfauftrag zwecks Verlegung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße zu erteilen. Die Verwaltung sollte allerdings seitens des Rates der Stadt aufgefordert werden, den ihr bisher noch nicht bekannten Alternativstandort zu prüfen.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 9 Ja-Stimmen (8 x CDU, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 9 Nein-Stimmen (6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x parteilos – Herr Schröter), die Verwaltungsvorlage abzulehnen.

Weiter wird folgender von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler eingebrachte Beschlussvorschlag ohne den ersten Satz einstimmig beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden“.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) teilt mit, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hierzu ein Votum abgegeben habe, dieses liege jedoch noch nicht schriftlich vor. Das Votum sehe so aus, dass der Verlagerung zugestimmt worden sei mit dem Zusatz, dass die Verwaltung im Rahmen der derzeitigen Prüfungen einen geeigneteren Standort finden und dieser dem Ausschuss nochmal vorgestellt werden solle.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke zu prüfen und ggf. die dafür erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.“
OB Sierau erklärte, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine Alternative für den benannten Standort gab. Inzwischen wurde eine Alternative in der Bezirksvertretung Hombruch benannt, die von der Verwaltung noch zu überprüfen ist. Dies wurde bei der Empfehlung durch den AFBL bereits berücksichtigt.“

Rm Münch (FBI) lobte die Liegenschaftsverwaltung für das durchgeführte transparente Verfahren. Er verstand nicht, dass trotz der vorliegenden ökologischen Belange der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nicht beteiligt wurde. Zum Standort Bolmke brachte er sein Bedauern zum Ausdruck, dass die Bolmke das am stärksten durch den Erholungsdruck belastete Naturschutzgebiete ist. Die Verwaltung würde es nicht schaffen, im Bereich des Naturschutzgebietes an der Emscher die Zäune und Tore reparieren zulassen. Stattdessen würde dort noch eine weitere Belastung, nämlich durch den Reiterhof, zugelassen.
Rm Münch war erfreut, dass es jetzt zum Standort eine Alternative gäbe. Er schlug vor, direkt einen Beschluss zum Alternativ-Standort zu fassen.

OB Sierau stellte dar, dass eine verträgliche Unterbringung des Reitervereins möglich wäre. Er erinnerte daran, dass an der Stelle geplant war, eine „Kopfklinik“ entstehen zu lassen. Weiter gab es in früheren Zeiten die Planung, die Kleingartenanlage „Ardeyblick“ an die Stelle zu verlagern. Einen Reiterverein hielt OB Sierau für weniger eingriffsintensiv als einen Kleingartenverein, Auch gebe es bei allen Maßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Rm Brunsing lehnte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus ökologischen Gründen die Vorlage ab. Der Standort wurde als nicht geeignet angesehen, da in der Bolmke Reitverbot herrsche. Rm Brunsing bat um Prüfung des Alternativ-Standortes.

Auch Rm Kowalewski sprach sich für die Fraktion Die Linke & Piraten gegen den Standort Stockumer Straße aus, einen anderen Standort würde er begrüßen.

Rm Schilff begrüßte für die SPD-Fraktion die Vorlage und die Möglichkeit der Verlagerung auf einen anderen Standort, wenn auch der jetzige Standort für geeignet gehalten würde. Er wies darauf hin, dass nicht abgelehnt werden dürfte, in der Nähe eines Natur- oder Landschaftsschutzgebietes etwas zu planen. Dies würde die Stadt erheblich einschränken.

Rm Waßmann stimmte für die CDU-Fraktion für die Vorlage in der Fassung der AFBL-Empfehlung. Er befürwortete die beiden Optionen.


Rm Garbe stimmte für die AfD-Fraktion der Darstellung von Rm Schilff sowie der Vorlage mit der Empfehlung der Prüfung wegen des Alternativ-Standortes zu.

Rm Münch gab eine persönliche Erklärung ab, da er missverstanden worden wäre. Er verdeutlichte, dass der ökologische Begriff für ihn weitergehend war. Landschaftsbild, Artenschutz, Freiraumschutz und Klimaschutz wären wichtige Begriffe.


OB Sierau machte Rm Münch darauf aufmerksam, dass dies keine persönliche Erklärung gewesen wäre.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss, versehen mit dem Zusatz, dass die Verwaltung im Rahmen der derzeitigen Prüfungen einen geeigneteren Standort finden und dieser dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nochmal vorgestellt werden solle:

Die Verwaltung wird beauftragt die Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke zu prüfen und ggf. die dafür erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.



zu TOP 9.2
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11212-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. Im Bereich Abfallwirtschaft soll im Wege der interkommunalen Kooperation die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit – GkG NRW mit Wirkung zum 01.01.2019 angepasst und bis zum 31.12.2027 fortgeführt werden.

2. Im Rahmen dieser Kooperation soll ab dem 01.01.2019 ein Mengentausch von bis zu 23.500 t/a Bioabfall von Dortmund zum Kompostwerk Gescher des Kreises Borken und von bis zu 18.500 t/a hausmüllähnlichem Siedlungsabfall von Gescher (Kreis Borken) zum Müllheizkraftwerk Iserlohn bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vertragsabschlüsse mit dem Kreis Borken zu tätigen.


zu TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11166-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung 2017 über den STEAG-Konzern und den von der Bezirksregierung Düsseldorf angeforderten Erfahrungsbericht über die bisherige STEAG-Konzernberichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11146-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat aufgrund der Neuregelung im Gesellschaftsvertrag zu § 108a GO NRW mit Wirkung vom 12.07.2018 ab.
2) Der Rat der Stadt bestellt mit Wirkung vom 13.07.2018 aus der von den Beschäftigten der Flughafen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter/innen.
3) Der Rat der Stadt bestätigt die Bestellung von Herrn Guntram Pehlke und Herrn Hubert Jung, die auf Vorschlag der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen sind.


zu TOP 9.5
Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zum Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungs-stätten zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH, der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11359-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund:

1. stimmt den beabsichtigten Änderungen der Gesellschaftervereinbarung vom 05.08.2010 zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG sowie der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH (siehe Anlage) zu.
2. ermächtigt die Vertreter der Stadt zum Abschluss der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG und Änderung der Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH.


zu TOP 9.7
Vollständiger Erwerb der Anteile an der Dortmunder Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11315-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt in den Organen der EDG Holding GmbH, dem Erwerb von weiteren 49 % der Geschäftsanteile an der DOMIG Dortmunder Mineralstoffverwertungsgesellschaft mbH von dem bisherigen Mitgesellschafter DBR Dortmunder Baustoffrecycling GmbH zuzustimmen.


zu TOP 9.8
Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11357-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2015/2016 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 29.09.2016 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2015 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).



Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 9.9
Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11410-18)

Rm Kowaleswki erklärte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass die Fraktion zustimmen würde, nur die Verwendung der Jahresüberschüsse wurde abgelehnt.

Rm Rettstadt merkte für die Fraktion FDP/Bürgerliste an, dass sie der Vorlage in Gänze zustimmen könnte.

Rm Düdder zeigte sich für die SPD-Fraktion erfreut über die Bilanz- und Ertragskontinuität der Sparkasse und stimmte der Vorlage zu.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion unter Hinweis auf die Erklärung des Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.664,43 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 10.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.783.664,43 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.



Im Anschluss übernahm OB Sierau wieder die Sitzungsleitung von Bm’in Jörder.


zu TOP 9.10
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11500-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vom
03.07.2018 (Drucksache Nr.: 11500-18-E1) vor:

„… im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Situation der Krankenhausfinanzierung in NRW am 21.02.2018 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landestages NRW erläuterte der Vorsitzende der Geschäftsführung des Klinikums Dortmund, Herr Rudolf Mintrop, seine zuvor schriftlich vorgelegte Stellungnahme. Daraus lässt sich entnehmen, dass dem Klinikum zur Investitionskostenfinanzierung eine jährliche Baupauschale von lediglich 3,3 Mio. Euro durch das Land zur Verfügung gestellt wird. Dem stehen 60 Mio. Euro für dringend erforderliche Investitionen für einen Zentral-OP im Klinikum Nord und einen Neubau der Geriatrie im Klinikzentrum Mitte gegenüber.
Hinzu kommen fehlende 60 Mio. Euro für den dringend notwendigen Neubau des Westfälischen Kinderzentrums.
In der Anhörung weist Herr Mintrop eindringlich darauf hin, wenn in den kommenden zwei Jahren für den Zentral-OP im Klinikum Nord nicht 50 Mill. Euro zur Verfügung stehen, welche nicht allein Betriebsmittel finanziert werden können, dann sei das Klinikum „gelähmt“.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Ist angesichts der völlig unzureichenden Finanzierung des Landes für die dringend erforderlichen Investitionen in den kommenden Jahren eine Einschränkung der Versorgung der Bevölkerung zu erwarten?
2. Wie ist die gegenwärtige finanzielle Situation des Klinikums Dortmund insgesamt vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren zwingend erforderlichen Investitionen zu bewerten?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Dortmund als Gesellschafter der Klinikum Dortmund gGmbH, die erforderlichen Investitionen aufzubringen?
4. In welcher Weise wird oder könnte die Stadt Dortmund gegenüber der Landesregierung initiativ werden, um die dringend benötigten Fördermittel über die Baupauschale hinaus vom Land zu erhalten?“
OB Sierau erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Klinikum Dortmund abgestimmt werden müsste, so dass die Beantwortung voraussichtlich zur Sitzung am 27.09.2018 erfolgen wird.

Der Rat der Stadt nahm zur Kenntnis, dass die Beantwortung voraussichtlich zur Ratssitzung am 27.09.2018 erfolgen wird.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)

Rm Bohnhof erklärte für die AfD-Fraktion, dass der Bericht ganz ordentlich wäre und ganz gute Aktionen in den Stadtbezirken stattgefunden hätten, aber es gäbe Aktionen gegen den Rechtsextremismus, der um den Populismus, der der AfD zugeschrieben würde, erweitert wurde.
Es gab eine Sprühaktion für 1.500,-- € für „Bunt statt braun“ und ein Punk-Rock-Konzert gegen Rechts wurde organisiert.
Rm Bohnhof war der Meinung, dass etwas für die Stadtbezirke getan werden sollte und nicht immer auf diesem Thema „herumgeritten“ werden sollte. Das Geld sollte für StadtbezirksMarketing genutzt werden.

OB Sierau erläuterte, dass die Entscheidung, wofür das Geld benutzt wird, von den Beteiligten demokratisch entschieden würde.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Geschäftsbericht des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10333-18)

Rm Garbe wies für die AfD-Fraktion darauf hin, dass in 2015, 2016 und 2017 im Zuge der Zuwanderungen viele neue Stellen geschaffen wurden, so dass genügend Personal vorhanden sein müsste und die Einstellung von Nachwuchskräften – zumindest in der Anzahl - nicht notwendig sein dürfte. Zudem könnten die Mitarbeiter/innen aus dem Bereich MIA-DO-KI umgesetzt werden.

Rm Kowalewski verwies im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten auf die Alterspyramide der Stadt Dortmund und bedankte sich für die Abarbeitung des Haushaltsbeschlusses, der im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 gefasst wurde.

Rm Tölch merkte für die SPD-Fraktion an, dass es viele Berufsfelder gäbe, in denen die Stadt Dortmund einstellt. Für die Flüchtlinge wurden Mitarbeiter/innen eingestellt, die u. a. nicht als Feuerwehrleute oder für technische Berufe etc. einsetzbar sind.

Rm Dr. Suck stimmte im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu, ein Verschließen gegen den demografischen Wandel hält er nicht für positiv.

Rm Stackelbeck gab auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne positive Signale zur Vorlage, im Ausschuss für Personal und Organisation wäre mehrfach das Thema des Fachkräftemangels angesprochen worden, so dass der Vorlage zugestimmt würde.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 302 Nachwuchskräften.

Davon sind

220 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

20 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden,

24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen
Dienst,

38 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen
Dienst,

vorgesehen.


2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Berücksichtigung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2019 ff.


zu TOP 10.3
Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt aus ordnungsrechtlicher Sicht zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Neubenennung von drei ausgeschiedenen Beisitzern/innen der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11061-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und durch Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die drei ausgeschiedenen Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:


Ø Für Frau StR’in Diane Jägers: Herrn StR Christian Uhr
Ø Für Frau Bettina Pesch: Herrn Tobias Ehinger
Ø Für Herrn Kurt Eichler: Herrn Dr. Stefan Mühlhofer


zu TOP 10.5
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Dem Rat der Stadt hat zur Sitzung die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 vorgelegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 10228-18-E1):

„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) am 17.04.2018 wurde
die oben genannte Vorlage unter dem TOP 3.7 behandelt mit dem Ergebnis, dass die Vorlage
nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen dem ABVG noch einmal vorzulegen ist.
Die Vorlage ist nun in allen Bezirksvertretungen behandelt und zur Kenntnis genommen
worden. Lediglich vier Bezirksvertretungen haben Anmerkungen bzw. Fragen in den
Protokollen festgehalten. Diese vier Protokolle sind im Gremieninformationssystem unter
dem TOP 3.2 der Tagesordnung des ABVG am 19.06.2018 ersichtlich.

Bezirksvertretung Beratungstermin Ergebnis
Lütgendortmund 17.04.2018 Kenntnisnahme
Aplerbeck 24.04.2018 Kenntnisnahme
Hörde 24.04.2018 Kenntnisnahme (zwei Fragen)
Hombruch 24.04.2018 Kenntnisnahme
In-Ost 24.04.2018 Kenntnisnahme
Scharnhorst 24.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Mengede 25.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Brackel 26.04.2018 Kenntnisnahme
Huckarde 02.05.2018 Kenntnisnahme
In-Nord 02.05.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Eving 09.05.2018 Kenntnisnahme
In-West 09.05.2018 Kenntnisnahme“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde:

„Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.
Es wurden 2 Fragen formuliert:
1. Hat StA 66 im Vergleich zu StA 65 keine Vermögenssubtanz?
2. Siehe Seite 3, 2. Absatz der Vorlage – was verbirgt sich hinter der Formulierung….ist
es aus unterschiedlichen Gründen….? Um welche Gründe handelt es sich?
Diese Fragen sollen in der Mai-Sitzung beim Besuch des Verwaltungsvorstandes noch einmal
angesprochen werden.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst:

„Frau Hardt teilt mit, dass auf Seite 6 der Vorlage anstatt das Jahr „2017“ das Jahr 2016
gemeint sei.
Die CDU-Fraktion zeigt sich sehr enttäuscht von dieser Vorlage, in der lediglich auf
zehn Seiten erklärt wird, warum die Anträge nicht beantwortet oder umgesetzt werden.
Die CDU-Fraktion kann nur an den Rat appellieren, auf die Umsetzung der Beschlüsse zu
pochen.
Die SPD-Fraktion stimmt diesen Ausführungen zu.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018 sowie die Ausführungen der Verwaltung
zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis und ist mit
Sachstand nicht zufrieden, da keine Verbesserungen erkennbar ist.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Herr stellv. Bezirksbürgermeister Kuck bemängelte, dass der heutige Personalmangel schon 2014 und 2015 absehbar war. So hätte die Verwaltung schon vorher einschreiten müssen.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies darauf hin, dass eine Entscheidung über die Rücknahme von Beschlüssen nicht bei der Verwaltung liegen kann.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch erklärte, dass das o. g. System noch ertüchtigt werden muss und somit noch ein laufendes Verfahren sei.

Die Bezirksvertretung Mengede nahm die Vorlage „Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen“ mit den o. g. Anmerkungen zur Kenntnis.“

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage grundsätzlich begrüße, mit Ausnahme der durch die Verwaltung gemachten Aussage darüber, dass eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle (Seite 10, Ziffer 6 der Vorlage) nicht mehr für erforderlich gehalten werde.
Vor diesem Hintergrund stellt er folgenden mündlichen Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle als neue Organisationseinheit einzurichten.“

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass er diesem Antrag grundsätzlich zustimmen könne, er hätte allerdings die Information, dass eine solche Koordinierungsstelle bereits existiere.

Herr Lürwer verdeutlicht hierzu, dass sowohl im FB 65 als auch im FB 66 an zentraler Stelle bereits Mitarbeiter/innen eingesetzt seien, die die Koordinierung der BV-Maßnahmen im Fachbereich steuern, die Umsetzungsstände nachhalten und die Kommunikation zu den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen und den Bezirksvertretungen selbst sicherstellen würden. Eine darüber hinausgehende Einrichtung einer Koordinierungsstelle werde daher nicht für erforderlich gehalten.

Herr Rm Mader nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis, verdeutlicht aber nochmals, dass es sich bei der ursprünglichen Forderung nach einer ämterübergreifenden Koordinierungsstelle um einen Haushaltsbegleitbeschluss gehandelt habe, welcher nicht in diesem Ausschuss verändert werden könne. Daher bittet er, diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die gesamte Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 09.05.2018 beraten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Zusatz- und Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Ausschuss ein:

Die Verwaltung wird gebeten, den AFBL in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse schriftlich zu informieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 stellten sowohl die SPD-Fraktion („ämterübergreifende Koordinierungsstellte“) als auch die CDU-Fraktion („ämterübergreifende stellenplanneutrale Task Force“) Anträge, wie die Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zukünftig verbessert werden kann. Beide Anträge wurden vom Rat in seiner Sitzung am 14.12.2017 so beschlossen.

In obiger Vorlage antwortet die Verwaltung nunmehr, dass „eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle als neue Organisationseinheit aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich“ (Seite 10 der Vorlage) sei, sie somit einen gültigen Ratsbeschluss nicht umsetzen wird. Dies werten wir als klare Missachtung des gesamten Rates.

Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die beiden Ratsbeschlüsse unverzüglich umzusetzen. Sie unterrichtet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 20.09.2018, wie die Projektleitungsverantwortung organisiert wird.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion und führt aus, dass geschaut wurde, was aus den anderen Haushaltsbeschlüssen geworden sei. Aus diesem Grunde halte es seine Fraktion für wichtig, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über den aktuellen Stand der Umsetzung aller Haushaltsbegleitbeschlüsse aus dem Dezember 2016 schriftlich informiert werde. Seine Fraktion werde den parallel eingereichten Antrag der CDU-Fraktion mittragen. Er führt aus, dass er froh über die Umsetzung von Ratsbeschlüssen sei und er über einen positiven Sachstand im September sehr froh wäre. Ansonsten sehe sich seine Fraktion in der Fürsorgepflicht und würde für den Herbst 2018 Folgeaufträge erteilen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es Sinn mache, einen aktuellen Sachstand zu erhalten. Ihre Fraktion werde daher dem SPD-Antrag zustimmen. Sie gehe allerdings davon aus, dass die Verwaltung ihren Verpflichtungen von vornherein nachkomme. Sie sehe allerdings, dass es verschiedene Interpretationen gebe. Es handele sich u. a. um einen Haushaltsbegleitbeschluss, bei dem sich ihre Fraktion seinerzeit enthalten habe, würde sich ihre Fraktion hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion ebenfalls enthalten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass auf als Fazit auf der letzten Seite einer Ratsvorlage stehe, dass man den Beschluss des Rates bezogen auf Hoch- und Tiefbau für entbehrlich halte. Das sei aus seiner Sicht nicht tragbar. Er teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Antrag mittragen würde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die eingeforderten Informationen nach der Sommerpause über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Rat und an alle weiteren befassten Gremien gehen sollten. Sollten sich hieraus Nichtrealisierbarkeiten ergeben, müsse um eine entsprechende Änderung nachgesucht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.“
Der Rat der Stadt Dortmund nahm unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gefassten Beschlüsse die Ausführungen zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 10.6
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10207-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus
seiner Sitzung vom 08.05.2018
vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 03.09.2015 vor.
In der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.09.2015 wurde beschlossen den Antrag bis zu Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückzustellen:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personalbedarfe im Bereich der Rettungsdienste sind jedoch nicht durch eine Aufstockung des städtischen Personals zu realisieren. Diese sind vorrangig durch Hilfsorganisationen zu besetzen.

Begründung
Das System des Rettungsverbundes sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den vorgenannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Herr Aschenbrenner verweist auf die Ausschreibungspflichten und auf den Bedarfsplan, da die Kosten von den Krankenkassen refinanziert werden. Weiterhin informiert Herr Aschenbrenner über den Umgang mit Personalbedarfen.
Rm Dingerdissen teilt auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden mit, dass der Antrag bis zu der Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates der Stadt zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck weist darauf hin, dass es in der Vorlage richtig heißen muss „Sölderholz“ und nicht Söderholz.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft, über die Planungen zur erwähnten Rettungswache 27 (Dortmund-Sölderholz).
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019 zu beschließen.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag der FDP aus 2015 zurückzustellen sei. Seine Fraktion werde gegebenenfalls zur Ratssitzung einen neu formulierten Antrag einreichen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 25.04.2018 vor:
Herr Adam von der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass von 26 Stellen bei der Feuerwehr nur 9 besetzt seien. Um dem Personal eine vernünftige Perspektive zu bieten, empfahl er, die 17 Arbeitsverhältnisse zu entfristen, damit nicht noch mehr Personal abwandert.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprechern Knappmann wies darauf hin, dass die Reduzierung der Notfall-Standorte geplant sei. Daraus könnte sich ein Minderbedarf beim Personal und ggfs. längere Anfahrtszeiten ergeben. Aus Lesbarkeitsgründen hätte sie gerne ein Exemplar der Vorlage in Farbe gehabt.

Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig bei 1 Enthaltung und o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund zu beschließen und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er befangen sei. Er verlässt den Ratssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Vorgriff auf den Rettungsdienstbedarfsplan Rettungsassistenten befristet für zwei Jahre eingestellt worden seien. Er fragt, ob diese inzwischen ausgeschieden, die Verträge verlängert worden seien oder ob dies nach dem Ratsbeschluss zum Rettungsdienstbedarfsplan geschehe.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) teilt mit, dass 27 Stellen für Notfallsanitäterinnen, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten/innen eingerichtet worden seien. Diese seien zur Zeit noch innerhalb einer zweijährigen Frist unbefristet. Der Sachgrund sei damals gewesen, dass keine Ermächtigung durch einen gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegen habe. Diese Ermächtigung werde in der nächsten Woche vorliegen. Für die 17 Beschäftigten, die dann noch in Beschäftigung seien, werde dann die Entfristung ihrer Verträge erfolgen.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Klage einer Firma vorliege, die sich am Rettungsdienstbedarfsplan beteiligen wolle. Sie frage sich, ob der Beschluss vor diesem Hintergrund heute gefasst werden könne.

Herr Aschenbrenner führt aus, dass die entsprechende Firma habe einen Antrag auf Betätigung in der Notfallrettung mit einem Notarzt und mehreren Rettungswagen gestellt, der Auswirkungen auf den öffentlichen Rettungsdienst haben würde. Hierbei würde es sich um eine private Parallelstruktur zum Rettungsdienst handeln. Die Feuerwehr habe eine Verträglichkeitsprüfung mit Prüfung der Zuverlässigkeit und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Wenn die Betätigung dazu führen würde, dass die Gebühren für den öffentlichen Rettungsdienst übermäßig steigen würden, könne die Unwirtschaftlichkeit festgestellt werden. Es sei das Angebot unterbreitet worden, bei Rücknahme des Antrages der genannten Firma abzuklären, ob nicht Teile des Rettungsdienstes öffentlich ausgeschrieben werden könnten. Dieses Angebot sei nicht angenommen worden. Es sei daraufhin Klage eingereicht worden. Es handele sich hierbei um ein Eilverfahren. Unter Einschätzung der Rechtslage durch das Rechtsamt der Stadt habe das Klageverfahren keinen Einfluss auf die Beschlussfassung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Mengede sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentlicher Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienst- bedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.“

Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E1) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personal- und Fahrzeugbedarfe sollten jedoch vorrangig über den Rettungsverbund Dortmund und die Hilfsorganisationen umgesetzt werden.

Begründung:
Das System des Rettungsverbundes hat sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“


Zur Sitzung am 12.07.2018 hat der Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E3) erhalten:

„… die SPD-Ratsfraktion Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Bei der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll das bisherige Verbundsystem bestehend aus Feuerwehr und Hilfsorganisationen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die Garantenfunktion der Stadt Dortmund als Träger des Rettungsdienstes muss dabei sichergestellt sein.

Begründung:
Aufgrund der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen (beispielsweise durch Steigerung der Fallzahlen, veränderten nationalen und europäischen Rechtsnormen, Privatisierung etc.) muss die Möglichkeit bestehen, die Strukturen des Rettungsdienstes dynamisch an diese Entwicklungen anzupassen.“

Außerdem hat der Rat der Stadt das nachfolgende Schreiben von OB Sierau zur Ergänzung der Vorlage vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E2) mit einer Übersicht der Änderungen vorgelegt bekommen:

„… für die Ratssitzung am 17.05.2018 war die Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes vorgesehen.

Parallel zur Beratung in den Gremien wurde der Rettungsdienstbedarfsplan den Krankenkassen
zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Krankenkassen haben Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit der Darstellung der
Festlegungen der Bezirksregierung angemeldet.

Deshalb musste bis zur Klärung dieser Fragestellungen die Gremienfolge ausgesetzt werden.

In konstruktiven Gesprächen konnten alle Unklarheiten mit der Bezirksregierung und den
Vertretern der Krankenkassen ausgeräumt werden. Eine Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes war punktuell notwendig.

Aus der beigefügten Anlage sind die vorgenommenen Änderungen ersichtlich.
Veränderungen der personellen und finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus nicht.

Ich schlage daher vor, über die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes entsprechend
zu beraten und einen Beschluss zu fassen.“


Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.


Herr StD/StK Stüdemann erklärte, dass es Gespräche mit den Krankenkassen gab, die Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit der Darstellung der Festlegungen der Bezirksregierungen angemeldet hatten. Eine Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes war nach den Gesprächen erforderlich, die Änderungen sind der Ergänzung zur Vorlage vom 11.07.2018 (Drucksache 10207-18-E2) zu entnehmen.
Die Bezirksregierung hat schriftlich bestätigt, dass nach Bekanntgabe der Änderungen der Rettungsdienstbedarfsplan heute beschlossen werden kann.
Herr StD/StK Stüdemann stellte dar, dass der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Dortmund wohl der umfangreichste im Regierungsbezirk sei und die Krankenkassen verhindern wollten, dass zu viele Belastungen auf sie zukommen.
Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste gab er an, dass die Rettungsdienste in guter Proportion zwischen öffentlich getragenen und privat eingebrachten Leistungen austariert wären. Ein großer Bestand an öffentlicher Aufgabenwahrnehmung werde gebraucht. Die Stadt träge die Verantwortung für spezielle Leistungen, z. B. für Adipöse, Kinder-RTWs. Bisher ist man mit der Aufteilung in Dortmund gut gefahren. Die Ansprüche richten sich immer gegen den öffentlichen Aufgabenwahrnehmer. Wenn ein Privater Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, sind die Aufgaben von der Feuerwehr zu kompensieren.
Nach der Einigung mit den Krankenkassen ist die Feuerwehr sicher, dass die zu erbringenden Leistungen refinanziert werden, so dass keine Deckungslücken vorhanden sind.
Den SPD-Antrag sah er inhaltlich so, dass die bisherigen Proportionen der Aufgabenverteilung beibehalten werden sollen.

Rm Goosmann stimmte im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu, es wäre eine gute Lösung für den Rettungsdienstbedarfsplan gefunden worden. Im Anschluss begründete er den Zusatz-/Ergän-zungsantrag der SPD-Fraktion vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E3), das Zusammenspiel zwischen den Hilfsorganisationen und dem Rettungsdienst der Feuerwehr soll als politisches Signal gestärkt und erhalten bleiben.
Der Antrag der FDP-Fraktion möchte vorrangig die Personal- und Fahrzeugbedarfe über die Hilfsorganisationen vor dem Rettungsdienst der Feuerwehr umsetzen. Das Wort „vorrangig“ sollte durch „soweit möglich“ ersetzt werden.

Rm Happe stellte fest, dass der Rettungsdienstbedarfsplan ein guter Plan wäre und erklärte sich mit der vorgeschlagenen Änderung des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E1) einverstanden.

Rm Krause resümierte für die CDU-Fraktion, dass der Rettungsdienstbedarfsplan 2015 die Rettungsziele neu definiere. So sind neue Rettungswachen zu bauen, Fahrzeuge anzuschaffen, Ausbildungsnotwendigkeiten werden verändert und neue Stellen besetzt, was natürlich Geld kostet und die Krankenkassen nicht erfreut. Die wissenschaftliche Hilfe mit einem Gutachter war für den Prozess gut. Die definierten Rettungsziele von acht bzw. 13 Minuten Eintreffzeit werden in Dortmund erreicht.

Auch Rm Kowalewski stimmte dem Rettungsdienstbedarfsplan zu, merkte aber an, dass die Krankenkassen sich leider dahingehend durchgesetzt hätten, die Hilfefrist von fünf bis acht Minuten auf jetzt acht Minuten heraufzusetzen. Dadurch würde auch die Zahl der Notfallsanitäter herabgesetzt. Gerade für eine Großstadt wie Dortmund zählte jede Minute.
Der Antrag der FDP/Bürgerliste würde abgelehnt werden und dem Antrag der SPD in der Interpretation von StD/StK Stüdemann, dass alles bleibt, wie es ist, würde zugestimmt werden.

OB Sierau gab an, dass die Interpretation des StD/StK Stüdemann die wäre, die zur Abstimmung gestellt wird.


Folgendem geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E1) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) zugestimmt, die Änderung ist in
kursiv dargestellt:

Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personal- und Fahrzeugbedarfe sollten jedoch
vorrangig soweit möglich über den Rettungsverbund Dortmund und die Hilfsorganisationen umgesetzt werden.

Folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 11.07.2018 (Drucksache Nr.: 10207-18-E3) wurde mit Mehrheit der Stimmen bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) zugestimmt:

Bei der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll das bisherige Verbundsystem bestehend aus Feuerwehr und Hilfsorganisationen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die Garantenfunktion der Stadt Dortmund als Träger des Rettungsdienstes muss dabei sichergestellt sein.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.


Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.


zu TOP 10.7
Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den behördenübergreifenden Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.8
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11107-18)

Rm Garbe stellte im Namen der AfD-Fraktion dar, dass MIA-DO-KI abgeschafft werden sollte. Es gäbe zahlreiche Einrichtungen zur Unterstützung der Integration, dazu würde MIA-DO-KI nicht benötigt. Die Mitarbeiter/-innen könnten effektiver bei den Bürgerdiensten eingesetzt werden.

Rm Taranczewki dankte im Namen der SPD-Fraktion den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von MIA-DO-KI für ihre hervorragend geleistete Arbeit. Der Vorlage würde zugestimmt werden, weil es ein wesentlicher Bestandteil unserer Stadt ist, dass MIA-DO-KI weiter seiner Arbeit nachgeht.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW, sowie eine entsprechende Antragsstellung zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg und damit verbunden eine Berücksichtigung eines Mehraufwand in Höhe von 44.100 € für das Jahr 2018. Der Nutzung der Mehrerträge aus Fördermitteln zur Deckung der Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW wird zugestimmt. Zudem beschließt der Rat der Bereitstellung weiteren Mehraufwands in der Haushaltsplanung 2019-2022, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt ist, und stimmt zu, dass in Höhe der Fördergelder überplanmäßige Aufwendungen nach § 83 GO NRW getätigt werden dürfen.


Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 bis 2022.


zu TOP 10.9
Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11311-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Auswirkungen des Tarifabschlusses 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 10.10
Masterplan Digitale Stadtverwaltung: Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10251-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sukzessive und sektorale Einführung von Open Data in der Stadtverwaltung Dortmund.

Nach einem Jahr im Produktivbetrieb evaluiert die Verwaltung den Nutzen und die Kosten, so dass über den weiteren Betrieb von Open Data entschieden werden kann.



zu TOP 10.11
Mehr direkte Demokratie für Dortmund wagen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme sowie Antrag
(Drucksache Nr.: 11137-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 19.05.2018
(Drucksache Nr.: 11137-18) vor:

„.. Bereits vor zehn Jahren unterstellte der britische Politikwissenschaftler Colin Crouch dem politischen System der repräsentativen Demokratie eine schwere Krise und schuf dafür das Wort „Postdemokratie“. Zwar gebe es weiterhin freie Wahlen und demokratische Institutionen, doch schwinde die Partizipation der Bürger ebenso wie das Ansehen von Parteien, Parlamenten und Regierungen. Die Demokratie drohe zu einer bloßen Fassade zu verkommen. Sein Fachkollege Frank Decker attestierte dem etablierten Politiksystem ein Souveränitätsproblem, da sich demokratische Entscheidungsprozesse immer weniger nachvollziehbar für den Bürger darstellten. Während insbesondere die CDU/CSU die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nach Schweizer Vorbild bisher vehement ablehnte, sind Volksentscheide Teil der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Auch die Gemeindeordnung NRW kennt Elemente direkter Demokratie wie das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. In Nordrhein-Westfalen nutzten Bürger kommunale Plebiszite mit 721 Bürgerbegehren und 214 Bürgerentscheiden bisher recht intensiv. Ein weiteres Element direkter Demokratie sind sog. „Planzellen“ oder auch „Bürgergutachten“ genannt, welche politische Fragestellungen ganz in die Hände von parteiunabhängigen Bürgern legen. Nach der Idee von Prof. Peter C. Dienel werden Bürger nach dem Vorbild der „Citizens Jury“ ausgewählt und beauftragt, zu einer konkreten Politik- oder Verwaltungsfrage Stellung zu nehmen. Dabei kann die Planungszelle Experten konsultieren und wird von Prozessbegleitern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Die Ergebnisse werden in einem „Bürgergutachten“ zusammengefasst und an das zuständige politische Gremium übergeben.

Als Volkspartei begrüßt die AfD Volksentscheide und eine stärkere Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen der Staatlichkeit.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden in Dortmund seit Einführung direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten in der GO NRW durchgeführt (Bitte um Auflistung nach Jahr und Inhalt des Plebiszits)?

- Wie viele Bürgerbegehren und Bürgerentscheide betrafen den Rat, wie viele die Bezirksvertretungen (Auflistung nach Jahr und Gremium)?

- Wurden in Dortmund bereits Bürgergutachten oder Planungszellen durchgeführt? Wenn ja, bitten wir um Darstellung des Verfahrens, Ergebnis und Durchführungsjahr.

Für den Fall, daß die unter dem letzten Punkt genannten Instrumente bislang in Dortmund nicht zur Anwendung kamen, stellt die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat den folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen Fällen Bürgergutachten oder Planungszellen eine geeignete Methode zur direkten Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen darstellen. Ziel ist dabei, diese Instrumente bürgerlicher Partizipation in mindestens einem Versuch zu erproben, um Erfahrungen für eine weiterführende Anwendung zu sammeln.“
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2018 (Drucksache Nr.: 11137-18-E1) vor:
„… zu o.a. Vorgang nehme ich wie folgt Stellung:

Ein Bürgerentscheid wurde in Dortmund nicht durchgeführt.

Seit der Einführung direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten in der GO NRW wurden in Dortmund folgende Bürgerbegehren durchgeführt:

Jahr 2002 / 2003
Drucksache Nr. 03773-03:
Bürgerbegehren: „Soll die Stadt Dortmund auch die Grundschulen erhalten, die nur eine Klasse pro Jahrgang aufnehmen können?“

Eingereicht am: 05.12.2002

Beschluss des Rates am 30.01.2003:
Der Rat der Stadt stellt gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der einzügigen Grundschulen fest. Der Rat der Stadt entspricht gem. § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW dem Bürgerbegehren zum Erhalt der einzügigen Grundschulen.

Jahr 2002 / 2003
Drucksache Nr. 03770-03:
Bürgerbegehren: „Sollen die städtischen Hortplätze erhalten werden?“

Eingereicht am: 05.12.2002

Beschluss des Rates am 30.01.2003:
Der Rat der Stadt stellt gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der städt. Hortplätze fest. Der Rat der Stadt entspricht gem. § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Hortplätze.

Jahr 2008
Drucksache Nr.: 11513-08
Bürgerbegehren: „Bürgerbegehren gegen den Bau eines Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving“

Unterschriften übergeben am 13.03.2008
Beschluss des Rates am 24.04.2008:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass das initiierte Bürgerbegehren gegen den Bau eines
Minaretts im Stadtbezirk Dortmund-Eving unzulässig ist.

Jahr 2011
Drucksache Nr. 05561-11
Bürgerbegehren: „Für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Eving und gegen die Zerschlagung des Stadtbezirks“

Unterschriften übergeben: 19.09.2011
Beschluss des Rates am 24.11.2011:
Gem. § 26 (6) i. V. m. § 26 (9) Gemeindeordnung (GO NRW) stellt der Rat fest, dass das Bürgerbegehren „für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Eving und gegen die Zerschlagung
des Stadtbezirks“ unzulässig ist.

Jahr 2015
Bürgerbegehren: „Soll das Westbad am Standort Kortental in Dortmund-Dorstfeld neu gebaut werden und das vorhandene Bad übergangslos ersetzen?“

Bürgerbegehren angemeldet am: 18.09.2015
Mitteilung seitens der Initiatoren am 27.09.2015, dass von der Durchführung abgesehen wird.

In Dortmund wurden bislang keine Bürgergutachten oder Planungszellen durchgeführt.“

Rm Garbe bat im Namen der AfD-Fraktion um Abstimmung über den in der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion enthaltenen Antrag.

OB Sierau verwies darauf, dass Dortmund eine Stadt wäre, die mit der Partizipation lebt und dafür Preise erhalten hätte. Zudem konnten mit Hilfe der Partizipation viele Konfliktfelder vorab erledigt werden.


Der Rat der Stadt lehnte den in der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion enthaltenen Antrag vom 19.05.2018 (Drucksache Nr.: 11137-18) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ab.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2018 (Drucksache Nr.: 11137-18-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 10.12
Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme sowie Antrag
(Drucksache Nr.: 11541-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 22.06.2018 mit
Antrag (Drucksache Nr.: 11541-18) vor:

„… der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen. Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerdeund die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) heraus zu drängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus demRathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

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Zu diesem Vorgang hatte die AfD-Fraktion Fragen an die Verwaltung gestellt, die inzwischen vom Oberbürgermeister beantwortet wurden. Die Beantwortung der Fragen wurde allerdings derart kurzfristig zur letzten Ratssitzung vorgenommen, dass sich unsere Fraktion nicht mehr angemessen mit dem Inhalt der Antworten auseinandersetzen konnte. Daher beantragte die AfD-Fraktion, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (Drucksache Nr.: 10472-18 ) auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Das lehnte der Rat ab. Wir stellen daher nunmehr
folgenden Antrag und bitten um Antworten zu den von uns gestellten Fragen:

„Der Rat der Stadt nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass auf der den beiden Veranstaltungen, an der das städtische Gleichstellungsbüro maßgeblich beteiligt war, massiv gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen wurde. Zugleich verurteilt der Rat das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters. Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister zugleich dazu auf, künftig in seinem Dienst- und Verantwortungsbereich aktiv gegen Veranstaltungen vorzugehen, die gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung verstoßen“.

Die Begründung dieses Antrags ergibt sich aus unserer nachfolgenden Stellungnahme zu den erfolgten Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen in der Sache (Drucksache Nr.: 10472-18 ). Unsere Stellungnahme ist verbunden mit weiteren sich für uns ergebenden Fragen, um deren Beantwortung wir bis zur nächsten Ratssitzung bitten:

Spiegelstrich 1: Die Verwaltung schreibt: „Wie mit Rechtspopulismus umzugehen ist, gehört auch zu den Handlungsfeldern des novellierten Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus, der vom Rat der Stadt Dortmund zustimmend zur Kenntnis genommenen wurde. Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie das Gleichstellungsbüro sind mit der Veranstaltung diesem Handlungsauftrag nachgekommen“. Weiter heißt es, ein Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze sei nicht erkennbar.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass hier sehr wohl wider die Verfassung das staatliche Neutralitätsgebot verletzt wurde. Das ergibt sich bereits aus der Argumentation der Stadtverwaltung, die in diesem Zusammenhang den sogenannten „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (tatsächlich heißt dieser Plan aber „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) legitimierend heranzieht. Tatsächlich bestätigt die Verwaltung damit nur die Rechtswidrigkeit ihres Handelns. Denn dieser sogenannte „Dortmunder Aktionsplan“ wurde ja gerade von den Altparteien um den Aspekt des sogenannten „Rechtspopulismus“ mit dem Ziel erweitert, die immer wieder von ihnen als „rechtspopulistisch“ gescholtene AfD in ihrer weiteren Erstarkung als bürgerliche Volkspartei mit Steuermitteln zu bekämpfen. Ziel der konkurrierenden Altparteien ist es, mit dem rechtlich nur schwer anzugreifenden Begriff des „Rechtspopulismus“ auch staatliche Aktivitäten der Stadtverwaltung und den Einsatz öffentlicher Gelder - also Gelder der Bürger - im Kampf gegen die AfD legitimieren zu können. Insofern ist schon dieser „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) verfassungswidrig, da er sich natürlich direkt gegen unsere Partei richtet. Und da dieser Aktionsplan der Verwaltung als Rechtfertigungsgrundlage des Gebarens der Gleichstellungsstelle in der hier anliegenden Sache dient, bedeutet dies an sich schon ein Einräumen eines Verfassungsverstoßes durch die Gleichstellungsbeauftragte.

Es ist befremdlich, wenn die Verwaltung argumentiert, es sei Aufgabe des Gleichstellungsbüros, die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung im Zusammenhang mit Rechtspopulismus zu informieren. Da „Rechtspopulismus“ von den Altparteien als politischer Kampfbegriff und als Synonym für die AfD benutzt wird, ist klar, dass die Gleichstellungsstelle quasi als verlängerter Arm der Altparteien gegen die AfD agitiert und die Öffentlichkeit einseitig über selbst definierte Inhalte politisch einseitig informiert. Bereits bei der „Kenntnisnahme“ - die Stadtverwaltung schreibt hier sogar von „zustimmender Kenntnisnahme“ - des „Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“ durch den Rat hatte die AfD-Fraktion den Plan abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass hier eine illegitime Handlungsgrundlage im politischen Kampf gegen die AfD geschaffen würde. In diesem hier in Rede stehenden Fall hat sich die Gleichstellungsbeauftragte auf der Basis des „Aktionsplans“ ganz klar zur einer politischen Erfüllungsgehilfin der Altparteien machen lassen.

Spiegelstrich 5/8: Es widersprich nach unserer Auffassung absolut dem Geschlechter-Gleichstellungsgebot, wenn der Oberbürgermeister auch Veranstaltungen als „geschlechterreine“ bzw. „geschlechtergesäuberte“ Veranstaltungen für zulässig erklärt. Der sachkundige Bürger und Referent der AfD-Ratsfraktion, Matthias Helferich, war von der Fraktion beauftragt, die Veranstaltung zu besuchen. Es darf doch wohl im 21. Jahrhundert auch in Dortmund nicht sein, dass Herr Helferich wegen seiner sexuellen Orientierung von einer Veranstaltung im Rathaus ausgeschlossen wurde. Es ist natürlich richtig, wenn Oberbürgermeister Sierau schreibt, Matthias Helferich sei nach Kenntnis der Verwaltung weder eine biologische Frau, noch als Transsexuelle oder Transgender dieser Zielgruppe zuzuordnen. Tatsächlich ist Herr Helferich ein echter und auch anständiger Mann mit großer Deutschlandliebe und großer Populismus-Sachkenntnis, die er gern auf der Veranstaltung eingebracht hätte.

Es ist uns völlig unerklärlich, warum hier - noch dazu bei einer ausdrücklich an die Öffentlichkeit gerichteten Veranstaltung – vom Oberbürgermeister einer Art „Geschlechterrassismus“ das Wort geredet wird. Wenn ein Mann eine von der Gleichstellungsbeauftragten Maresa Feldmann mitgetragenen „Frauenveranstaltung“ besuchen möchte – warum sollte er dieser nicht beiwohnen dürfen? Und wie will man überhaupt „Geschlechter“ mit Blick auf das eingeschränkte Zutrittsrechts exakt identifizieren? Vor allem Grüne, aber auch Linke und selbst früher mal vorhandene Konservative in der Dortmunder CDU-Ratsfraktion halten 62 Geschlechter inzwischen für gegeben. Da ist es sicherlich schwer, denjenigen, diejenige oder dasjenige zweifelsfrei bei der Einlasskontrolle zu der jeweiligen Veranstaltung zu identifizieren. Was tun, wenn der umtriebige AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Dortmund auf einer künftigen Frauen-Veranstaltung von Maresa Feldmann Einlass begehrt, da er sich schon seit Tagen als Frau fühlt und den Eindruck hat, er könnte seinen ansonsten so stattlichen Körper am Ende doch noch ablehnen? Wird man ihm den Zutritt verweigern, ihn damit diskriminieren und ihn womöglich in eine persönliche Krise stürzen? Wer übernähme dafür die Verantwortung?

Spiegelstrich 9: Dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, wurde die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses auf der Basis des „Behördenhausrechts“ untersagt, schreibt OB Sierau. Warum wurde die Grünen-Fraktion auf ihren Kommunalwahl- und Bundestags-Wahlpartys im Rathaus von den Hausrecht-Beauftragten des Oberbürgermeisters nicht sofort aufgefordert, ausgehängte antidemokratische Antifa-Banner zu entfernen?

Am 07.02.18 kam es zu der Veranstaltung unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ Hier wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Maresa Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen mit den Worten: „Wie schön, dass die AfD heute hier nicht reinkommt!“ In einem Antwortschreiben von OB Sierau an Herrn Helferich auf dessen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Maresa Feldmann hin heißt es, Feldmann habe erklärt, diese entlarvende Äußerung nicht getan zu haben. Der AfD-Fraktion hingegen liegen eine mündliche und eine schriftliche Erklärung von Zeugen - zwei echte Frauen - vor, die auf der Veranstaltung bis zum Ende anwesend waren. Beide bezeugen, dass dieser Ausspruch von Frau Feldmann selbst getätigt wurde. Wie stuft der Oberbürgermeister diese Unwahrheit/Lüge Frau Feldmanns ein und welche Bedeutung sieht er darin für den hier gesamten in Rede stehenden Fall eines einseitigen Agitierens durch Frau Feldmann gegen die AfD?“

Der Rat der Stadt hatte zur Ratssitzung am 12.07.2018 folgende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11541-18-E1) vorliegen:

„… da sich durch die vorliegende Anfrage inhaltlich in weiten Teilen keine neue Sachlage ergibt, verweise ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf meine Antwort zu Drucksache Nr. 10472-18 und mein Antwortschreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Sachkundige Bürger, Matthias Helferich gegen die Gleichstellungsbeauftragte Maresa Feldmann verfasst hat, die dem Rat als Tischvorlage zur Ratssitzung vom 22. März 2018 vorgelegen hat.

Darüber hinaus beantworte ich die o.g. Anfrage wie folgt:

Spiegelstrich 5/8:…. Wenn ein Mann eine von der Gleichstellungsbeauftragten Maresa Feldmann mitgetragenen „Frauenveranstaltung“ besuchen möchte – warum sollte er dieser nicht beiwohnen dürfen? Und wie will man überhaupt „Geschlechter“ mit Blick auf das eingeschränkte Zutrittsrechts exakt identifizieren? … Was tun, wenn der umtriebige AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Dortmund auf einer künftigen Frauen-Veranstaltung von Maresa Feldmann Einlass begehrt, da er sich schon seit Tagen als Frau fühlt und den Eindruck hat, er könnte seinen ansonsten so stattlichen Körper am Ende doch noch ablehnen? Wird man ihm den Zutritt verweigern, ihn damit diskriminieren und ihn womöglich in eine persönliche Krise stürzen? Wer übernähme dafür die Verantwortung?

Diese Anfragen sind spekulativ und können daher nicht beantwortet werden.

Sollte jemand aus den Reihen der AfD-Fraktion sich tatsächlich mit dem ernsten wie komplexen Thema Transidentität beschäftigen wollen, empfehle ich die Beratungsstelle „TransBekannt e.V.“.

Spiegelstrich 9: Dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, wurde die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses auf der Basis des „Behördenhausrechts“ untersagt, schreibt OB Sierau. Warum wurde die Grünen-Fraktion auf ihren Kommunalwahl- und Bundestags-Wahlpartys im Rathaus von den Hausrecht-Beauftragten des Oberbürgermeisters nicht sofort aufgefordert, ausgehängte antidemokratische Antifa-Banner zu entfernen?

Den Parteien werden an den Wahlabenden Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung gestellt. Für die Dauer der Veranstaltung wird den Parteien das Hausrecht für „ihre“ Räumlichkeiten übertragen. Die Verantwortung für die ausgehängten Banner trägt in dieser Zeit die jeweilige Partei.

Spiegelstrich 9: … Wie stuft der Oberbürgermeister diese Unwahrheit/Lüge Frau Feldmanns ein und welche Bedeutung sieht er darin für den hier gesamten in Rede stehenden Fall eines einseitigen Agitierens durch Frau Feldmann gegen die AfD?

Die hier formulierte Unterstellung wurde bereits durch die Beantwortung der Anfrage Drucksachen Nr. 10472-18 hinreichend klargestellt.“

Rm Bohnhof erklärte für die AfD-Fraktion, dass der Antrag sehr zielführend wäre, weil die Neutralitätspflicht im Rat nicht gewahrt würde. Die Geschäftsordnung des Landtages sagt: „Der Präsident leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch.“ Im Rat der Stadt wäre dies analog der Oberbürgermeister.

OB Sierau bat darum, keine Analogien zum Rat herzustellen, sondern zu erklären, worum es ginge.

Rm Bohnhof erläuterte, dass er der Meinung wäre, dass der OB und auch seine Mitarbeiter nicht die Neutralität wahren würden. Das Verhalten des Gleichstellungsbüros würde durch den OB damit erklärt, dass der OB sich einen Plan gemacht hätte, wie er gegen die AfD-Fraktion vorgehen könnte. Dies verstoße eindeutig gegen Neutralitätsgesichtspunkte.
Die Aussage, dass die von der AfD-Fraktion benannte Bemerkung eine Unterstellung wäre, wies er zurück, denn die AfD-Fraktion hätte eine schriftliche Zeugenaussage dafür, dass die Bemerkung gemacht wurde.
Im Anschluss las er den Antrag, der in der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 22.06.2018 (Drucksache Nr.: 11541-18) enthalten ist, vor. Er forderte die Neutralität des OB und der Verwaltung, dass die Anträge der AfD-Fraktion genau so fair behandelt werden wie alle anderen und dass die AfD-Fraktion die gleichen Partizipationsmöglichkeiten erhält.

OB Sierau war der Meinung, dass Analogien zum Landtag fehl am Platze wären. Zudem bat er darum, die schriftliche Zeugenaussage zur Verfügung zu stellen, da bisher unbewiesene Behauptungen in den Raum gestellt wurden.
OB Sierau merkte an, dass er die zur Wahrheit verpflichteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei derartigen Fragestellungen auch befragen würde. Er hätte keinen Zweifel daran, dass das, was ihm gesagt wurde, richtig wäre, auch was ihm zum höchstprovokativen, störenden Verhalten in der Veranstaltung berichtet wurde.

Die Teilnehmer an der Veranstaltung hätten dies auch so empfunden.

Rm Münch (FBI) wies darauf hin, dass auch er auch schon öfter die Verletzung der Neutralitätspflicht in einer Ratssitzung angesprochen hätte. Er könnte feststellen, dass der OB die letzten beiden Sitzungen gut geleitet hätte, eine Verletzung der Neutralitätspflicht sähe er nicht. Weitere Maßnahmen hielte er aktuell nicht für notwendig.


Der Rat der Stadt lehnte den in der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 22.06.2018 enthaltenen Antrag (Drucksache Nr.: 11541-18) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungname der Verwaltung vom 06.07.2018 (Drucksache Nr.: 11541-18-E1) zur Kenntnis.

11. Anfragen


11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Asphaltierung des Weges "Rheinischer Esel" im Landschaftsschutzgebiet
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10951-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Beeinträchtigung von Radfahrer und Spaziergängern durch rechtswidrig auf dem Feldweg Zur Hockeneicke fahrende Pkw
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11580-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates bei der Verlegung des Reiterzentrums an das NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11581-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Ökologische Ignoranz der Stadt Dortmund beim Schutz des NSG Bolmke und zusätzliche Belastung durch die Verlegung eines Reiterzentrums
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11582-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung des Rüpingsbachs durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11583-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Renaturierung der Emscher am NSG Bolmke durch die Emschergenossenschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11584-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Totalignoranz von Stadt Dortmund und Emschergenossenschaft bei der Gefährdung von Kindern an renaturierten Bachläufen im Stadtbezirk Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11585-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
Bunte ökologische Blütenpracht am Straßenrand auch 2019 erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11586-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Ordnungsverständnis wie in der NS-Zeit: Unberichte in den Medien über "Unkräuter" am Straßenrand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11587-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Verhinderung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen durch Einstellung des städtischen Behinderten-Fahrdienstes
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11592-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Begleitung von Ratssitzungen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10962-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
USA-Reise von OB Sierau und Delegation
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10964-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Anzahl der Straftaten an Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 10965-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
Erkenntnisse der Stadt Dortmund über organisierten Sozialleistungsbetrug durch Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11000-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
Sprunghaft steigende Mieten als Problem für HartzIV-Empfänger
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 11157-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.6
Städtische Unterbringung von Bewohnern aus geräumten Häusern an der Westerfilder Straße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11213-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.7
"Festi Ramazan"-Schilder auf der B1
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11251-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
Ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11263-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Polizeiliche Sicherstellung von Ratsgruppen-Aufklebern auf Veranstaltung in Wuppertal
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11439-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Auffälligkeiten und Feststellungen durch die Stadt Dortmund im Bereich Ammerstraße und Wodanstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11442-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Geplante Israel-Reise von Oberbürgermeister Sierau und einer Delegation im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 11524-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 20:50 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Alisa Löffler
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin