Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 31.10.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 15:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
sB Fabian Erstfeld (SPD) i. V. für sB Lars Wedekin (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Karl Krämer (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)


sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

---

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Viktor Kidess - 41/DKH
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Dr. Astrid Blome - 41/ZI
Bernd Kruse – 52/GL
Annette Kulozik - 52/3
Ute Spreen – 52/4
Stefan Heitkemper – 2/Dez.
Stefan Bromund – 2/Dez.

6. Gäste:

Rolf-Dieter Riedel, 41/BGL


Michael Linden (BDO AG)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 31.10.2016, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 20.09.2016


2. Haushalt

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

2.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.3 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Baderegeln in von der Stadt betriebenen öffentlichen Bädern
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05779-16-E1)

3.2 Stockheide
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05621-16)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05621-16-E1)

3.3 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05622-16)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05622-16-E1)


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Absage der Veranstaltung mit Islamkritiker und Publizist Hamed Abdel-Samad
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05991-16)


5. Angelegenheiten des Theaters

- nicht besetzt -


Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Urbanek benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion B’90/Die Grünen bittet, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Kunstrasengranulat
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06078-16)
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass sich die Dringlichkeit zu diesem Punkt dadurch ergeben hat, dass das Thema zunächst dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegt, dann jedoch gesehen wurde, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zuständig ist, bei dem der Redaktionsschluss bereits verstrichen war.

Frau Mais (CDU-Fraktion) kann die Dringlichkeit der Fragen nicht erkennen. Die Verwaltung nimmt sich des Themas bereits an. Die Ergebnisse sollen aus ihrer Sicht abgewartet werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit entscheidet mehrheitlich, den TOP nicht auf die Tagesordnung zu aufzunehmen.

Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen bitten, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Suche nach städtischen Kunstwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06125-16-E3)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
(Drucksache Nr.: 06125-16-E5)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.2 behandelt.

Die Verwaltung bittet, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Neuregelung der Eintrittsentgelte für städtische Museen (Daueraustellungen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05858-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.3 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 20.09.2016

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 20.09.2016 wird genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2017 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.2
Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass für sie in einigen Bereichen des Memorandums noch Fragen offen sind. Die Aufwendungen, die gegenüber dem Betriebshandwerklichen Dienst geltend gemacht werden, bedürfen für sie noch einer Erläuterung. Weiterhin unklar ist ihr die Weiterführung von befristeten Arbeitsverträgen und die Aufbau- und Ablauforganisation im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Ein weiteres Stichwort ist die Neuprofilierung der Musikschule.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, das die Städtische Immobilienwirtschaft mit den anderen Bereichen der Verwaltung und den Eigenbetrieben Dienstleistungsverträge für den Betriebshandwerklichen Dienst, zu dem unterschiedliche Handwerker gehören, abgeschlossen hat. Es werden verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen mit dem Volumen für Arbeitsaufwand und Kosten vorgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt hat vor einiger Zeit festgestellt, dass der Betriebshandwerkliche Dienst in dem einen oder anderen Falle teurer ist als auf dem Markt üblich. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, die Binnenorganisation mit dem Betriebshandwerklichen Dienst zu überprüfen, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Hierzu sind bereits einige Ideen entstanden, die teilweise auch schon gegriffen haben. Die Verträge, die Preissysteme oder technische Leistungen, die sich verändern, müssen auch vor dem Hintergrund einer steuerlichen Betrachtung und Würdigung zentral gesichtet bzw. überprüft werden. Durch organisatorische Veränderungen können Kostenersparnisse erzielt werden, die dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Musikschule steht vor einer grundlegenden Veränderung. Das Projekt „Jeki“ wird durch „Jekids“ ersetzt. Dadurch ändert sich teilweise der Kreis, der von dem Projekt partizipieren kann. Weiterhin ist die Laufzeit von vier auf zwei Jahre gesunken. Es muss ebenfalls gesehen werden, dass die Einnahmen in diesem Bereich tendenziell zurückgehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit für die Schulen, sich für andere Themen als Musik zu entscheiden, wovon die Nachfrage in der Musikschule auch betroffen wäre. Da diese Veränderungen nicht dauerhaft ohne Gegensteuern getragen werden können, ist die Handlungsnotwendigkeit im konzeptionellen Bereich sehr groß.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.3
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Baderegeln in von der Stadt betriebenen öffentlichen Bädern
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05779-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 27.09.2016 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

..Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle auch in
anderen Städten um die Beantwortung folgender Fragen:

Ist in öffentlichen Bädern, die von der Stadt betrieben werden, Erwachsenen oder Kindern
das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. - während des offenen
Badebetriebes gestattet?

Wenn ja: In welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?
Ist Erwachsenen oder Kindern das Schwimmen in Ganzkörper-Bekleidung - „Burkini“ o.ä. –
das Schwimmen in diesen Bädern außerhalb der regulären Badezeiten gestattet? Wenn ja: In
welchen Einrichtungen, seit wann und warum wurde das gestattet?...

Die Mitglieder des Ausschusses sehen die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Kultur,
Sport und Freizeit und überweisen die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative
für Deutschland an den zuständigen Fachausschuss.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass ihre Fraktion die Fragen der AfD-Fraktion für sehr hinterfragenswert hält, zumal von „aktuellen Vorfällen“ die Rede ist. Ihr ist nicht bekannt, dass es solche Vorfälle in Dortmund gegeben hat.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) antwortet, dass es die genannten Vorfälle in anderen Städten gegeben hat und diese auch in Dortmund auftreten könnten. Seine Fraktion sieht an dieser Stelle ein Informationsbedürfnis.

Herr Kruse (Geschäftsbereichsleiter Sport- und Freizeitbetriebe) teilt mit, dass das Einhalten der Badeordnung zum täglichen Geschäft in den Dortmunder Schwimmbädern gehört. Natürlich kommt es vor, dass Badegäste in Einzelfällen die Badeordnung nicht exakt einhalten und jeweils vom anwesenden Personal diszipliniert werden müssen. Das Tragen von Burkinis ist in den Bädern der Stadt Dortmund zulässig und bereitet keine hygienischen Probleme.

Herr Münch (FBI) führt aus, dass aus seiner Sicht das Thema Burkini bzw. Burka für das Zusammenleben von Menschen von Bedeutung ist. In Frankreich sei das Tragen der Burka zumindest verboten. Die Einstellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema ist ihm nicht erklärlich. Für ihn sei zumindest ein Burkini-Verbot aus hygienischen Gründen erforderlich.

Frau Jörder (Vorsitzende) führt aus, dass die Frage der AfD-Fraktion mündlich von Herrn Kruse beantwortet wurde und eine schriftliche Antwort daher nicht mehr erforderlich sei.





zu TOP 3.2
Stockheide
hierzu Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05621-16)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05621-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2016 vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zur Sanierung des Freibads Stockheide.

Begründung:
Im März 2015 wurden die Sport- und Freizeitbetriebe vom Rat beauftragt, die in der vorgestellten Machbarkeitsstudie „Hoeschpark“ dargelegten Maßnahmen zur Modernisierung
der Sportstätten und Weiterentwicklung des Freizeitangebotes im Hoeschpark weiter zu
verfolgen. Dazu zählte – neben der Modernisierung von Sportstätten für American Football und Fußball (Punkt 1 und 2) – unter Punkt 3 auch die Sanierung des Freibads Stockheide. Dem Bad sollte durch die Sanierung des Beckenkopfes und –bodens, der Ver- und Entsorgungsleitungen und der Betriebstechnik eine langfristige Perspektive gegeben werden, um die Attraktivität des Hoeschparks zu erhöhen. Die ersten beiden Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Wir bitten um Erläuterungen bezüglich des weiteren Vorgehens der Freibadsanierung.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Darstellung der geplanten Erschließungsstraße sowie der geplanten Stellplatzanlage.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2016 vor:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2016 zum Freibad Stockheide
gebe ich Ihnen die nachstehende Information zur Kenntnis:

Eine nachhaltige Sicherung und langfristige Perspektive des Freibads Stockheide ist nach
Einschätzung der Sport- und Freizeitbetriebe nur gegeben, wenn neben der Sanierung des
Beckenkopfes, der Betriebstechnik und der Gebäude auch eine Erschließung von Norden und
zusätzlicher Parkraum für die Besucher geschaffen wird.

In diesem Zusammenhang sind zunächst die derzeit laufenden Verkehrsuntersuchungen für
die sog. "Hoeschallee" abzuwarten, die nach Einschätzung der Planungsverwaltung Ende
dieses Jahres vorliegen werden. Im Anschluss daran kann geprüft werden, ob ein Anschluss
von der Hoeschallee an die Nordseite des Hoeschparks erfolgen und an welcher Stelle
möglicherweise zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.

Sollten die Fragen der Erschließung zufriedenstellend gelöst werden, kann im nächsten Schritt
über Lösungsmöglichkeiten für die Sanierung und Finanzierung des Freibadbereiches
nachgedacht werden.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass ein Konzept immer verschiedene Punkte beleuchten muss. Hier steht jedoch aus ihrer Sicht zunächst die verkehrliche Situation im Vordergrund. Für sie wäre es jedoch optimal, wenn die für eine Perspektive des Freibads Stockheide zu beleuchtenden Aspekte gleichberechtigt gesehen werden.

Herr Kruse (Geschäftsbereichsleiter Sport- und Freizeitbetriebe) teilt mit, dass die Perspektive des Freibads Stockheide in einem Gesamtzusammenhang gesehen werden muss und die einzelnen Aspekte z. B. auch mit dem Blick auf Nachhaltigkeit zusammenwirken müssen. Dies beinhaltet beispielsweise die Erschließung, die verbesserte Erreichbarkeit des Bades sowie der Zustand des Gebäudes und der Einrichtung. Weiterhin müssen die Anbindung des Bades und die Parksituation vor Ort verbessert werden. Der Blick auf die verkehrliche Situation ist hier ein Arbeitsanfang.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Revierpark Wischlingen
hierzu Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05622-16)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05622-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2016 vor:
Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des RVR zum Zusammenschluss der Revierparks bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen zur weiteren Zukunft des Revierparks Wischlingen:

1. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2014 beschlossen, dass die Reviepark
Wischlingen-GmbH als eigenständige GmbH erhalten bleiben soll. Welche Auswirkungen
hat die jetzt getroffene Entscheidung des RVR auf die Trägerschaft des
Dortmunder Revierparks?

2. Kann der Revierpark in seiner bisherigen Trägerschaft erhalten bleiben? Wenn nein,
wie könnte der Ausstieg des RVR für Dortmund gestaltet werden?

3. Gibt es Überlegungen zu einem sukzessiven Übergang des Revierparks in Dortmunder
Hände?

4. Welche Kosten kommen in Zukunft auf den Haushalt der Stadt Dortmund zu, sofern
die bisherige Trägerstruktur nicht erhalten werden kann?

5. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit dem RVR?

Begründung:
Bisher tragen Stadt und RVR jeweils 50 Prozent der Kosten am Revierpark. Die RVRVerbandsversammlung hat jetzt die Gründung einer neuen Freizeitgesellschaft beschlossen, in der die Revierparks in Duisburg, Oberhausen und Gelsenkirchen sowie das Freizeitzentrum Kemnade aufgehen sollen. Der Revierpark Wischlingen ist aufgrund des
Ratsbeschlusses von 2014 nicht dabei.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.10.2016.vor:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2016 zum Revierpark
Wischlingen gebe ich Ihnen die nachstehende Information zu Kenntnis:

zu 1:
Die Entscheidung der RVR-Verbandsversammlung zur Verschmelzung von 4
Freizeitgesellschaften hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Revierpark Wischlingen
GmbH (RPW). Mit Beschluss der RVR-Verbandsversammlung vom 01.07.16 (DS Nr.
13/0550) wurde festgelegt, dass über eine evtl. Kündigung der Beteiligung des RVR an den
Gesellschaften Gysenberg und Wischlingen, die sich beide nicht an der neuen
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beteiligen, die Verbandsversammlung erst nach
weiteren Verhandlungen mit den Gesellschaftern entscheidet (vgl. Punkt 3 des Beschlusses).

zu 2:
Träger der RPW GmbH sind derzeit zu je 50 % die Stadt Dortmund und der RVR.
Diese Trägerstruktur kann unbeschadet der Verschmelzung der anderen Freizeitgesellschaften
erhalten werden. Die Stadt Dortmund möchte die bewährte Zusammenarbeit mit dem RVR in
der bestehenden Form fortsetzen (vgl. Ratsbeschluss vom 10.12.15, DS Nr. 02897-15). Ein
Rückzug des RVR aus der Revierpark Wischlingen GmbH wäre zugleich ein Rückzug des
RVR aus dem östlichen Verbandsgebiet und würde die seit den 70er Jahren einvernehmlich
getragenen wechselseitigen Verpflichtungen, Zahlung der Umlage durch die
Mitgliedskörperschaften an den RVR und gleichmäßige Versorgung des Verbandsgebiets mit
Freizeitangeboten durch den RVR, in Frage stellen.

zu 3:
Derartige Szenarien werden Bestandteil der anstehenden Verhandlungen mit dem RVR.

zu 4:
Im Zuge einer Abschmelzung der RVR - Gesellschafteranteile ist zu erwarten, dass dies auch
eine analoge Zuschusskürzung zur Folge hat. Bei Übernahme der vollständigen
Gesellschaftsanteile durch die Stadt Dortmund wäre ein jährlicher Zuschuss von 476 T € zu
kompensieren.

zu 5:
Die Gespräche mit dem RVR werden Ende Oktober 2016 fortgesetzt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Absage der Veranstaltung mit Islamkritiker und Publizist Hamed Abdel-Samad
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05991-16)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05991-16-E3)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05991-16-E5)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05991-16-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05991-16-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 20.10.2016 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erbittet von der Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme zu der Veranstaltung im Dietrich-Keuning-Haus am 29. September 2016 mit Herrn Hamed Abdel-Samad, die aus Sicherheitsgründen abgesagt worden ist. Ebenso bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Über welche Kommunikationswege ist die Absage der Veranstaltung an den Veranstalter übermittelt worden?
2. Wird die Veranstaltung mit Herrn Hamed Abdel-Samad an einem neuen Termin stattfinden? Wenn ja, wann und wo?
3. Gibt es für die Ersatzveranstaltung bereits ein Sicherheitskonzept bzw. soll noch ein Konzept erarbeitet werden?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2016 vor:
Hinsichtlich der gewünschten schriftlichen Stellungnahme verweise ich auf mein ausführliches Antwortschreiben vom 19.10.2016 auf Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt Nord. Hierin nehme ich zu der Angelegenheit auf Basis der von Herrn Abdel - Samad öffentlich über Facebook und auch über die Ruhrnachrichten publizierten Fragen Stellung genommen.

Ihre weiteren Fragen beantworte ich im Folgenden.
1. Über welche Kommunikationswege ist die Absage der Veranstaltung an den Veranstalter übermittelt worden?
Das Dietrich-Keuning-Haus war selbst Veranstalter. Der Moderator Prof. Dr. El-Maafalani wurde telefonisch am 13.09. vom stellvertretenden Leiter des DKH über die Problematik informiert. Nachdem feststand, dass die Veranstaltung abzusagen ist, versuchte der Leiter des DKH per SMS ein telefonisches Gespräch mit Herrn Prof.Dr. El-Maafalani zu vereinbaren, um über den Sachstand zu informieren und über Alternativen zu beraten. Ein Telefonat kam nicht zu Stande, weil Herr Prof.Dr. El-Maafalani aus beruflichen Gründen in Indien weilte.

Zum Hauptreferenten Herrn Abdel-Samad bestand seitens des DKH zu keinem Zeitpunkt ein persönlicher Kontakt.

Am 16.09. wurde auch der Verlag von Herrn Abdel-Samad informiert, da der Vertrag über den Verlag abgeschlossen wurde. Hier wurde auch mitgeteilt, dass alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten sowie das Honorar aufgrund der Kurzfristigkeit der Veranstaltungsabsage selbstverständlich erstattet würden.
2. Wird die Veranstaltung mit Herrn Hamed Abdel-Samad an einem neuen Termin stattfinden? Wenn ja, wann und wo?
Hierzu gibt es momentan noch keine konkreten Planungen.

Das DKH scheidet als Veranstaltungsort jedoch definitiv aus, da die örtlichen Rahmenbedingungen, die zur Absage geführt haben, unverändert sind.
3. Gibt es für die Ersatzveranstaltung bereits ein Sicherheitskonzept bzw. soll noch ein Konzept erarbeitet werden?
Für den Fall, dass eine Ersatzveranstaltung durchgeführt wird, wird auf jeden Fall ein entsprechendes modifiziertes Sicherheitskonzept mit den zu beteiligenden Stellen erarbeitet werden.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vom 19.10.2016 vor:
Die AfD-Fraktion begrüßt, dass die CDU-Fraktion, die noch im Rat mit einer rühmlichen
Ausnahme gegen die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes gestimmt hatte, nun dieses
Thema –wenn auch verspätet- aufgreift.

Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten, wobei hier Wert darauf
gelegt wird, dass der Kulturdezernent nicht wieder versucht, den gesamten Vorgang
im nichtöffentlichen Teil „zu verstecken“:
Begründung:
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk im DKH“ hätte der bekannte Publizist und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad am Freitag, 29.9.2016, im Dietrich-Keuning-Haus auftreten
sollen. Nach Angaben von Herrn Abdel-Samad hat die Stadtverwaltung die Veranstaltung
abgesagt und dafür allgemein „organisatorische Gründe“ angeführt. In seiner vielbeachteten
Autobiographie „Mein Abschied vom Himmel“ schildert Abdel-Samad seine Kindheit in Ägypten, die geprägt von tiefer Religiosität und von brutaler Gewalt. Je älter er wird, desto weniger kann er den Widerspruch zwischen diesen Extremen ertragen. Halt
erhofft er sich im radikalen Islam, findet darin aber auch keine Antworten auf seine Fragen
und entschließt sich, Ägypten zu verlassen. Erst in Deutschland kann er sich von seiner
Vergangenheit lösen und beginnt, sich kritisch mit der menschenverachtenden islamischen
Doppelmoral auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

Gab es schon zuvor Veranstaltungsabsagen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk im
DKH“?

Was genau waren diese „organisatorischen Gründe“, die zur Veranstaltungsabsage durch
die Stadtverwaltung geführt haben?

Steckten politische oder ideologische Gründe hinter der Absage?

Welche Person hat die Veranstaltung abgesagt?

Hat diese Person das aus eigenem Antrieb getan bzw. welche weiteren Entscheidungsträger
standen hinter der Veranstaltungsabsage?

Ist beabsichtigt, Herrn Samad erneut einzuladen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2016 vor:
Auf die Anfrage der AFD-Fraktion vom 19.10.2016 bezüglich der Absage einer geplanten Veranstaltung mit Herrn Abdel-Samad antworte ich wie folgt:
Gab es schon zuvor Veranstaltungsabsagen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Talk im DKH“?

Im August 2016 wurde ein geplanter Veranstaltungstermin wegen der kurz zuvor endenden Ferienzeit und des so zu erwartenden geringen Besucherinteresses abgesagt. Für diesen Termin war aber von Seiten des veranstaltungsplanenden Moderators Herr Prof.Dr. El-Maafalani auch noch kein Thema benannt und somit auch kein Referent gebucht worden.


Was genau waren diese „organisatorischen Gründe“, die zur Veranstaltungsabsage durch die Stadtverwaltung geführt haben?

Hierzu wird auf die ausführliche Stellungnahme vom 19.10.2016, die gegenüber der BV Innenstadt Nord abgegeben wurde, verwiesen.

Steckten politische oder ideologische Gründe hinter der Absage?

Nein.



Welche Person hat die Veranstaltung abgesagt?

Der Leiter des Dietrich-Keuning-Hauses, Herr Kidess hat die Veranstaltung nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn StadtDir. Stüdemann abgesagt.

Hat diese Person das aus eigenem Antrieb getan bzw. welche weiteren Entscheidungs-träger standen hinter der Veranstaltungsabsage?

Herr Kidess ist als Leiter des Dietrich-Keuning-Hauses unter Berücksichtigung seiner aufgabenbezogenen Verpflichtung zur alleinverantwortlichen Wahrnehmung der Fürsorge- und Betreiberpflichten nach einem schwierigen und intensiven Abwägungsprozess zu der Überzeugung gelangt, dass das mit der Durchführung der Veranstaltung verbundene Sicherheitsrisiko für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht verantwortbar und vertretbar sei.

Ist beabsichtigt, Herrn Samad erneut einzuladen?

Eine erneute Einladung ins Dietrich-Keuning-Haus ist nicht vorgesehen, da die gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehenden und bereits ausführlich erörterten Bedenken fortbestehen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt der Verwaltung für die ausführlichen Antworten zu den zwei Bitten um Stellungnahme. Für ihn stellt sich die Frage, wann die Veranstaltung nunmehr an einem anderen Ort stattfinden könne, dies bleibt seiner Auffassung nach bei der Beantwortung offen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass zu dem Referenten kein direkter Kontakt bestand bzw. besteht und die Verhandlungen bisher über den Moderator und aufgrund der Sicherheitslage mittelbar abliefen. Die abgesagte Veranstaltung an einem anderen Standort als dem Dietrich-Keuning-Haus – beispielsweise in der Nordstadt – durchzuführen, sei nach seiner Auffassung machbar. Die Situation könne aus seiner Sicht dann überschaubarer gestaltet werden.

Herr Münch (FBI) schlägt vor, Herrn Abdel-Samad als symbolischen Akt ins Rathaus einzuladen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass das Spektrum, die gegen den Islamkritiker eingestellt sind, ist sehr groß, dies macht die Situation nicht überschaubar. Er teilt mit, dass er das Gespräch über den Moderator mit dem Islamkritiker suchen wird um abzuklären, ob ein Auftritt an einem anderen Ort in Dortmund möglich sei.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass die Antwort des Herrn Stüdemann an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ist aus seiner Sicht widersprüchlich. Nach seiner Auffassung kümmert sich die Polizei um die allgemeine Sicherheit. Des Weiteren wurde die Kurzfristigkeit der Absage von der Verwaltung noch nicht angesprochen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass die Durchführung der Veranstaltung an einem anderen Ort in Dortmund bisher noch kein Thema war. Die Bereitschaft hierzu wird – wie bereits von ihm dargestellt – mit Herrn Abdel-Samad bzw. dem Moderator abgeklärt. Die Kurzfristigkeit der Terminabsage muss als unglücklich angesehen werden, ist bisher aber bei der großen Vielzahl von Veranstaltungen im Dietrich-Keuning-Haus noch nicht vorgekommen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) stellt gem. der Geschäftsordnung den Antrag auf Ende der Debatte.

Herr Münch (FBI) führt im Rahmen der Gegenrede aus, dass er nicht verstehen kann, warum der Antrag auf Ende der Debatte gestellt wurde, da aus seiner Sicht nur noch seine und die Wortmeldung des Herrn Bartsch ausgestanden hätten.

Der Antrag des Herrn Pohlmann wird mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschlossen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die beiden Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Suche nach städtischen Kunstwerken
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-16)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-16-E1)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06125-16-E3)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06125-16-E5)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.10.2016 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt im Rahmen der Dringlichkeit, den Punkt Suche
nach städtischen Kunstwerken“ auf die Tagesordnung des 17. Sitzung des
Ausschusses zu setzen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die
mangelhafte, bzw. lückenhafte Bilanz der Kulturbetriebe erst nach der Antragsfrist
öffentlich bekannt wurde (19.10.2016).

Die Verwaltung wird um kurzfristige Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Gab es bisher ein für Verwaltung und Politik transparentes Inventarisierungskonzept
zu Erfassung der von Künstlerinnen und Künstlern angekauften Kunstwerke?
Wenn nein, warum nicht?

2. Wie konnten diese Kunstwerke als Teil des städtischen Investitionsvermögens
bisher wertmäßig beziffert werden, wenn sie offensichtlich nicht oder nur teilweise
inventarisiert sind?

3. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um den Umgang mit Kunst aus den
Mitteln der Steuerzahler auf eine seriöse Grundlage zu stellen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende weitere Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2016 vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit dem
unbekannten Verbleib ausgeliehener Kunstwerke und der lückenhaften Bilanz der Kulturbetriebe um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurde der Ausschuss nicht frühzeitig über die Bedenken der Wirtschaftsprüfer
bezüglich der Ansetzung der Kunstwerke in der Bilanz informiert?

2. Warum wurde die nach den Richtlinien des Handelsgesetzbuches vorgeschriebene
Inventarisierung nicht sukzessive seit 1995 vorgenommen? Welche rechtlichen Folgen
können sich daraus ergeben?

3. Warum wurde die fehlende Inventarisierung nicht schon bei früheren Wirtschaftsprüfungen
beanstandet?

4. Werden sämtliche Ankäufe für das städtische Kunstarchiv des Kulturbüros für Künstler
der Stadt Dortmund katalogisiert / dokumentiert? Wenn ja, seit wann?

5. Wie hoch ist die Zahl der Dortmunder Kunstwerke, die seit 1995 „verloren gegangen“
sind bzw. deren Verbleib derzeit nicht nachgewiesen werden kann? Wie ist das Ausleihverfahren für das städtische Kunstarchiv geregelt? Wer ist für die Ausleihe ver-
antwortlich? Welche Ausleihfristen sind dabei definiert? Wie ist die Rückgabe geregelt
und wird sie nachgewiesen?

Begründung:
ggf. mündlich

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende weitere Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 26.10.2016 vor:
Da es bei der Bilanz der Kulturbetriebe eine lückenhafte Bilanz gibt und Kunstwerke scheinbar nicht auffindbar sind bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie hoch beziffert die Stadtverwaltung den Verlust an städtischen Eigentum durch
nicht zurückgegebene bzw. unauffindbare Kunstwerke in Euro?

2) Welche Schritte gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um Teile dieses Schadens wieder in das Eigentum der Stadt zurückzuführen?

3) Welche Personen, die heute noch in der Stadtverwaltung tätig sind, waren unmittelbar
als Handelnde oder mittelbar als Vorgesetzte in dem Bereich aktiv?

4) Gibt es eine Dienstanweisung für das Ausleihen von Kunstgegenständen an Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung? Wenn ja, warum wurde diese nicht befolgt und wer trägt die Verantwortung dafür, dass die Befolgung nicht erfolgte und dies offensichtlich auch nicht kontrolliert wurde?

5) Sind disziplinarische Maßnahmen in diesem Zusammenhang erfolgt? Sind disziplinarische Maßnahmen geplant?

6) Welchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in den letzten 21 Jahren die fehlende Eröffnungsbilanz nach den Richtlinien des Handelsgesetzbuches nicht aufgefallen bzw. hatten daran nichts auszusetzen?

Sollten persönliche Rechte Dritter berührt werden, sind wir mit eine Beantwortung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass Herr Linden von der Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft BDO AG aus Dortmund anwesend ist, der seine Stellungnahme zum Thema, die den Mitgliedern des Ausschusses vorgelegt wurde, vortragen wird.

Herr Linden (BDO AG) erläutert die an Herrn Stüdemann gerichtete Stellungnahme. Auszugsweise ist zu sagen, dass die von den Kulturbetrieben Dortmund seit 1995 aufzustellenden Jahresabschlüsse der Prüfungspflicht unterlagen. Sämtliche Jahresabschlüsse wurden mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von verschiedenen Prüfungsgesellschaften versehen. Das Anlagevermögen und damit auch die Kunst- und Sammlungsgegenstände werden in entsprechenden Verzeichnissen geführt. Eine regelmäßige körperliche Aufnahme und Überprüfung dieser Gegenstände sieht das Handelsrecht nicht vor. Es genügt daher der buchmäßige Nachweis.

Die ausführliche Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Eichler (Fachbereichsleiter Kulturbetriebe Dortmund) hat den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit ebenfalls eine Stellungnahme (Anlage 2 zur Niederschrift) vorgelegt, die er den Mitgliedern des Ausschusses für Sport, Kultur und Freizeit im Detail erläutert.
Für die bestandsmäßige und körperliche Erfassung ihrer Vermögenswerte sind die Museen selbst verantwortlich. Das Museum Ostwall hat im Jahr 2009 im Rahmen einer Inventur den gesamten Bestand in die elektronische Datenbank „MuseumPlus“ eingegeben und wird seitdem fortgeschrieben. Das Museum für Kunst und Kulturgeschichte verfügt über den umfangreichsten Bestand an Sammlungsgut. Die Inventarbücher werden ordnungsgemäß geführt. Aktuell erfolgt die körperliche Inventur der Kunstwerke, ca. 15.000 Datensätze sind bereits im Inventarisierungsprogramm „Museum Plus“ erfasst. Das Kulturbüro selbst hat seinen Bestand, der über Jahrzehnte in städtischen Besitz übergangen ist, fotografisch erfasst und textlich dokumentiert bzw. inventarisiert. Eine Inventur der Werke mit einem Anschaffungswert von über 1.000 € findet alle zwei Jahre statt. Mit Stichtag 31.12.2015 wurden die analogen Bestandsverzeichnisse in eine städtische elektronische Datenbank überführt.
Herr Eichler räumt grundsätzlich ein, dass es bei der Abwicklung der Kunstausleihe Defizite gibt. Dies sei auch ein Problem aufgrund fehlenden Personals. Ab 2017 soll es aber eine Stelle für die Registrierung gemeinsam mit dem Museum Ostwall geben. Im Rahmen der laufenden Inventur hat das Kulturbüro alle Dienststellen angeschrieben mit der Bitte, die dort vorhandenen Kunstwerke aus dem Kunstarchiv zu erfassen und eine Rückmeldung zu geben, damit Anfang 2017 ein Abgleich mit der Ausleihdokumentation erfolgen kann.

Herr Stüdemann fasst zusammen, dass die testierenden Wirtschaftsprüfer ordnungsgemäß gehandelt haben. Weiterhin kann der durch die Dortmunder Medien ins Spiel gebrachte Verlust in Höhe von 1 Mio. Euro nicht generiert werden. Die in Rede stehenden Kunstobjekte sind bereits in der Vergangenheit inventarisiert worden. In Zeiten der Kameralistik wurden sie nicht als Anlagengüter erfasst sondern sind als laufender Aufwand gesehen worden. Die teureren Kunstwerke wurden als Vermögensgegenstände geführt. Die geringerwertige Kunst wurde vielfach als Dekoration für die Amtsstuben ausgeliehen, die dann jeweils der „Einsatzort“ waren bzw. in vielen Fällen noch sind.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Kulturbetriebe in der Vergangenheit Quartalsberichte vorgelegt haben, so dass es in regelmäßigen Abständen auch Informationen zu diesem Thema gegeben hat. Dort sei auch mitgeteilt worden, dass die Kulturbetriebe ihre Sammlungsbestände im 4. Quartal 2016 neu und differenziert im SAP darstellen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe diese Vorlage zur Kenntnis genommen und keine Rückfragen gestellt.

Herrn Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der Kämmerer vor zwei Jahren einen recht hohen Betrag für den Kunstbesitz der Stadt Dortmund auf der Habenseite eingesetzt habe. Es stellt sich für ihn die Frage, wie man diesen hohen Betrag einsetzen konnte, wenn möglicherweise nicht mehr alle Kunstwerke vorhanden waren.

Herr Stüdemann antwortet, dass es sich an dieser Stelle um zwei verschiedene Dinge handelt. Die Werte wurden für die Schausammlung bzw. die Dauerausstellung des MKK bzw. des MO taxiert. Dies ist auch mit Blick auf den Versicherungsschutz erforderlich. Hier handelte es sich jedoch nicht um den Marktwert.

Für Herrn Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt sich die Frage, ob der Ausleihvorgang im Kulturbüro dokumentiert wird.

Herr Eichler führt aus, dass die Aufgabe der Dokumentation von verschiedenen Mitarbeitern mit unterschiedlicher Ausbildung wahrgenommen wurde, weil die teilweise schlechte Personalsituation dies erforderlich machte und hierdurch verschiedentlich keine adäquate Betreuung möglich war.

Frau Kokoschka (Geschäftsbereichsleitung Kulturbüro) weist darauf hin, dass das Kulturbüro nicht auf der Suche nach verschwundenen Kunstwerken ist sondern die Verwaltung angeschrieben habe, um die registrierten Kunstwerke mit dem jetzigen Standort abzugleichen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Ergebnisse der Inventarisierung bis Anfang 2017 abzuwarten. Dies wird auch von Herrn Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) und Herrn Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) so gesehen.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) stellt fest, dass die vorliegenden Bitten um Stellungnahme ausführlich durch die Stellungnahmen des Büros BDO AG sowie des Kulturbetriebs sowie mündlich beantwortet wurden. Die Ergebnisse der vollständigen Inventur des Kunstbesitzes in den Museen und im Kulturbüro sollen in den Jahresabschluss 2016 der Kulturbetriebe einfließen und werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im 1. Quartal 2017 vorgelegt.

zu TOP 4.3
Neuregelung der Eintrittsentgelte für städtische Museen (Daueraustellungen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05858-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, in den von den Kulturbetrieben getragenen städtischen Museen ein auf 2 Jahre angelegtes Modell durchzuführen, wonach mit dem Kauf einer Eintrittskarte für die Dauerausstellung eines Museums die Dauer-ausstellungen in den anderen beteiligten städtischen Museen im jeweils laufenden Kalenderjahr mehrfach besucht werden können. Das Modell soll zum Ende der Laufzeit evaluiert und über eine Fortführung entschieden werden.

Die Kulturbetriebe Dortmund werden beauftragt, die Regelungen in die Entgeltsatzung der Kulturbetriebe aufzunehmen.

5. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.




Jörder Urbanek Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Stellungnahme BDO 31.10.2016.pdf)(See attached file: Stellungnahme FB 41 für 31.10.2016.pdf)