Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 06.12.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 22. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.11.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Tech, stv. Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Jung
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Herr RM Prof. Uhlmann i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Frau RM Liedschulte i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Herr RM Frebel i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr RM Carl i. V. für Herrn s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herr s. E. Oshege


b) beratende Mitglieder
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Schmidt, 65/BL
Frau Brockmann, 65/BL
Herr Holthaus, 65/GW
Herr Flenner, 10/65/KB4/GB2
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Jürß, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Sigges, Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht, Polizeipräsidium Dortmund - GS 3
Herr Kleine Kuhlmann, Ingenieurbüro Vössing
Herr Ditscheid, Ingenieurbüro Vössing

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr RM Tech, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Zuch benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Tech weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des AUSW am 25.10.2000

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00171-00)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes


3.1 Umweltplan Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00074-00)
3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00164-00)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.11.2000
3.3 4. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 30.06.2000)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00168-00)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00040-00)
4.2 Stadterneuerung -Fine Frau/Lange Fuhr-
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00126-00)
4.3 Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00049-00)
4.4 Bauleitplanung;
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund,
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg,
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00067-00)
4.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00091-00)

4.6 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage (wurde am 20.09.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 20.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 08.11.2000
4.7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 - unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald - , Dortmund-Kirchlinde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00080-00)
7.2 Erweiterung der Europaschule in Do-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogramms für eine 4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe "
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr-00087-00)
7.3 Grundinstandsetzung des Florianturms im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00095-00)
(wird nachversandt)
7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)
8.2 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00151-00)
8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wird nachversandt)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -





11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung in Schulen
a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00154-00)
(wird nachversandt)
b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00155-00)
(wird nachversandt)
c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00156-00)
(wird nachversandt)
d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00157-00)
(wird nachversandt)
e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise (Grundsatzbeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00177-00)
(wird nachversandt)
11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00123-00)
(wird nachversandt)
11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Herr RM Tech schlägt vor, TOP 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
(Ratsvorlage) einzubringen und am 13.12.2000 zu behandeln. Außerdem macht er den
Vorschlag, TOP 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel, hier: Neugestaltung des
Platzes von Leeds (Ratsvorlage) vorzuziehen, da hierzu die Plattierung am Rathaus
ausgelegt ist. Anschließend sollten TOP 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel,
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße, Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
(Ausschussvorlage) und TOP 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard
Kampstraße (Ausschussvorlage) wegen des Zusammenhangs zu diesem
Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Die Ratsvorlage TOP 7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen, - Bildung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" sollte zusammen
mit der Ratsvorlage unter TOP 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen, - Bezüge
zum Immobilien-management, - Bildung der Eigenbetriebe "Sport und Freizeitbetriebe
Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund", - Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und
"Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum" behandelt werden.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des
AUSW am 25.10.2000

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Die Mitglieder des AUSW besichtigen zu Beginn zwei Muster für die Gestaltung und
Plattierung des Platzes von Leeds.

Herr Keune gibt an, dass die Wellenplatte in Betonstein und der schwarze Naturstein in
die Gesamt-kosten mit eingegangen sind. Für den schwarzen Naturstein wurden die
Liefer-, Material- und Verlegekosten in Abstimmung mit dem Aufsteller des Entwurfes
mit 550,-- DM/qm angesetzt. Die Wellenplatte wird voraussichtlich 250,-- DM/qm
kosten.

Herr StR Sierau erklärt, dass ein "Straßenzug für besondere Ereignisse" im Rahmen der
Gesamtgestaltung des Bereiches Kampstraße geschaffen werden soll. Der Baubeginn
ist für April 2001 geplant, d. h. es besteht ein enger Zeitplan. Auf die Frage des Herr
RM Jostes nach der Buszufahrt gibt er an, dass keine Streckenführung über den Platz
von Leeds geplant ist. Die Pflasterung soll auf dem Boulevard und den angrenzenden
Nebenplätzen zum Einsatz kommen.

Im Anschluss an die Besichtigung zeigte die Diskussion, dass fraktionsübergreifend
insbesondere Reinigungsprobleme (z. B. bei Kaugummis) befürchtet werden.
Gleichzeitig wird für einen Platz dieser Art und Größe Qualität gefordert, um auch die
Bedeutung des Platzes und den stadträumlichen Zu-sammenhang zu verdeutlichen. Bei
glatten Steinen wird die Rutschgefahr gesehen, bei den Wellen-steinen gibt es
Bedenken, dass das Wasser in den Rillen Glatteisbildung nach sich ziehen könnte.
Es wird vorgeschlagen, einen sogenannten "Alltagstest", d. h. das Verlegen der Platten
mit anschließender Erprobung in der Praxis, durchzuführen. Zwei Alternativen für eine
Pflasterung werden zudem als zu wenig angesehen. Es sollten andere Möglichkeiten
darüber hinaus ausprobiert werden.

Herr Steiner weist darauf hin, dass die Wellenplatte für Rollstuhlfahrer und Personen,
die sich mit Unterarmstützen (Krücken) fortbewegen müssen, Schwierigkeiten beim
Rollen bzw. Stehen mit sich bringen werde.

Herr Keune erläutert auf die Frage des Herrn RM Knieling, dass im Vergleich zu den
genannten Kosten die Kosten für die Platten des Westenhellweges 370,-- DM/qm für
Lieferung und Verlegen betragen haben. Er merkt an, dass die beiden für den Platz von
Leeds vorgestellten Platten gestrahlt und geschliffen sind, die Begehbarkeit ist
entsprechend sicher. Der Beschluss über das zu verwen-dende Material ist frühzeitig zu
treffen, damit im Zusammenhang mit dem Bau des Konzerthauses ein frühzeitiges
Verlegen möglich ist. Sollte die Terminplanung mit dem Baubeginn im April 2001 nicht
eingehalten werden können, so ist die Fertigstellung bis November 2001 nicht möglich.

Herr StD Fehlemann verweist auch auf den Zeitplan. Erst nach Auftragerteilung beginnt
die Fertigung der Steine. Wenn die Entscheidung für eine Pflasterung später fällt, wird
der Zeitplan nicht eingehalten werden können. Flächen mit den vorgestellten Steinen
befinden sich auf der Düsseldorfer Rheinufer-promenade.

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Pflaster behindertengerecht sein muss.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt


Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:
(Die Änderungen zum Beschlussvorschlag sind in fett gedruckt.)

1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in Höhe von ca. 1.340.000 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter der Finanzposition 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahme nördliche City.



Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn
vorliegt und der AUSW die Zustimmung zu einer Form der Pflaster-gestaltung gegeben hat.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass dem AUSW durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung des Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.


Zu 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausschussvorlage


"Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Hier: Neugestaltung der Reinoldistraße,
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße" zur Kenntnis.

Zu 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung
"Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"

Herr Kleine Kuhlmann vom Ingenieurbüro Vössing stellt anhand von Folien die
Umgestaltung des Boulevards Kampstraße vor. Der Gestaltungsentwurf geht davon
aus, dass die Straßenbahn in den neu zu bauenden Stadtbahntunnel verlegt wird.
Daraus ergibt sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Umbaus sowie nach dem
Wie und Wo des Umbaus. Eine sinnvolle Abschnittsbildung soll eine Umgestaltung
entsprechend dieser Abschnitte ermöglichen. Die wichtigsten Punkte bei der
Machbarkeitsstudie waren die Tiefgarage Brüderweg und die Stadtbahn.

Die Empfehlung des Ingenieurbüros lautet, in sinnvollen Teilbereichen die
Neugestaltung der Kamp-straße unter Berücksichtigung der Ansprüche der Nutzer
zu beginnen. Auf den Terminplan, der der Machbarkeitsstudie beigefügt ist, wird
hingewiesen. Eine Standortfestlegung für den Kehrgleisstandort der Linie 408 ist in
Kürze zu treffen. Die Entscheidung für oder gegen den Bau der Tiefgarage muss
fallen. Der Entwurf für den Boulevard Kampstraße muss in einer gesamtheitlichen
Qualität vorliegen, damit bei der Ausführung keine Schnittstellenprobleme entstehen.

Frau RM Kröger-Brenner weist darauf hin, dass aus der Machbarkeitsstudie die
Notwendigkeit der Tiefgarage nicht ersichtlich wird. Eine weitere Planung der
Tiefgarage sollte ihres Erachtens unter-bleiben, wenn fraglich ist, ob eine Tiefgarage
sinnvoll ist.

Herr StD Fehlemann stellt fest, dass für die Beschleunigung des Stadtbahnbaus die
notwendigen Fakten aus der Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße" genutzt
werden.

Herr RM Krüger hält es nicht für zweckmäßig, den Entwurf des Herrn Prof. Fritschi
durch eine Bauleitplanung zu sichern. Im Zusammenhang mit der Hansastraße und
der Katharinenstraße macht es für ihn Sinn, einen städtebaulichen Wettbewerb
einzuleiten.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er ist der Meinung, dass eine
Maßnahme dieser Größe nicht nur durch einen Wettbewerb aufgearbeitet werden
sollte, sondern es sollte eine Sicherung durch ein Bauleitplanverfahren erfolgen.

Herr StR Sierau erklärt, dass es für die Abwicklung einen Bebauungsplan geben wird.
Die Diskussionen um die Neugestaltung haben deutlich gemacht, dass es sich um eine
komplexe Maßnahme handelt, von der auch viele Anlieger betroffen sind. Zur Frage
der Wettbewerbe erinnert Herr StR Sierau daran, dass im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages mit dem Investor des neuen Hauptbahnhofes vereinbart wurde, einen
städtebaulichen Vertrag für den Bereich der Katharinenstraße abzuschließen. Ob dieser
Vertrag in 2001 bereits abgeschlossen werden wird, kann er nicht sagen. Herr StR
Sierau sieht beim Hansaplatz sowie bei der Hansastraße Handlungsbedarf. Es sollte
darüber nachgedacht werden, welche Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb auf
dem Hansaplatz genannt werden. Auch über die Platzkanten sollte nachgedacht
werden, dazu zählen das Hansa-Carré und die Galerie Utermann. Die Empfehlung des
Ausschusses, ein Gutachterverfahren in Sachen Galerie Utermann durchzuführen, ist
dem Investor inzwischen bekannt. Die Diskussion in Sachen Hansaplatz ist zu
konkretisieren. Es ist zu klären, ob ein Wettbewerb für entbehrlich gehalten werden
kann oder ein Wettbewerb, beschränkt auf bestimmte Fragestellungen, ausgerichtet
wird.

Herr RM Harnisch schlägt vor, den Antrag bis zur Sitzung des AUSW am 13.12.2000
zu vertagen.

Herr RM Jostes ist mit dem Einbringen und Vertagen des Antrages der CDU-Fraktion
auf die AUSW-Sitzung am 13.12.2000 einverstanden.





Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschlussbericht
zur Machbar-keitsstudie "Boulevard Kampstraße" zur Kenntnis und empfiehlt der
Verwaltung einstimmig, diesen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Zu 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

Zu 2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00171-00)

Herr StD Fehlemann erläutert auf die Frage des Herrn RM Knieling die höheren
Personalkosten im Vergleich der Jahre 2001 und 2000. In der Personalkostensteigerung
sind für den Wirtschaftsprüfer des Eigenbetriebs 70.000,-- DM enthalten, die
Umstellungsarbeiten für SAP sind mit 125.000,-- DM, die Erhöhung der Personalkosten
mit 153.000,-- DM veranschlagt und 300.000,-- DM sind für die
Personalkostenverlagerung vom Grünflächenamt an den Friedhof angesetzt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Umweltplan Dortmund


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00074-00)

Herr RM Münch hält die Geldausgabe für den Umweltplan Dortmund für überflüssig.
Er ist der Meinung, dass die Informationen unter anderem im Umweltinformationssystem
vorliegen, das vorhandene Planmaterial beim Umweltamt müsste aufbereitet werden.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage aufgrund der Wichtigkeit in
Verbindung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu.

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass der Umweltschutz im Rahmen des Umweltplanes
als ökologischer Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan mit einfließt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der
Erarbeitung des Umweltplans Dortmund und der freihändigen Vergabe an das Büro für
Kommunal- und Regionalplanung Aachen zu.


Zu 3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00164-00)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.11.2000

Herr Neugebauer begrüßt im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
im Grundsatz eine Verbesserung des Wegesystems im Kurler Busch. Nur sieht der Beirat
vier Bereiche, in denen es bisher nicht zu einer Einigkeit mit der Verwaltung kommen
konnte:

1. Wegekombination 1 und 2:
Unter Einbeziehung der Grünabgrenzung zwischen Reit- und Wanderweg ergibt sich eine Schneise mit einer Breite von acht Meter, d. h. bei einer Weglänge von ca. 2.000 m werden rd. 16.000 qm Waldfläche beansprucht. Der Weg sollte in Länge und Breite reduziert werden.
2. Östliche Wendeschleife der Wege 1 und 2:
Der Wegebereich zerstört wertvolle botanische Flächen und beeinträchtigt den Lebensraum von Amphibien und anderen bodenständigen Tieren. Es sollte eine Verkürzung der Trasse dadurch erfolgen, dass die Wegeführung nach Nordosten bereits weiter westlich vorgesehen wird.
3. Weg Nr. 5:
Die geplante Wegeführung stört den empfindlichen Lebensraum Waldrand/Feldflur. Hier ist eine geeignetere Lösung zu finden.
4. Weg Nr. 3:
Der Weg soll im Süden einen bereits gefertigten Weg verlassen und in einem Bogen von ca. 80 - 100 m nach Osten verschwenkt werden. Dadurch wird eine bisher ruhige Waldzone erheblich gestört. Die alte Wegeführung sollte beibehalten werden.

Herr Neugebauer weist darauf hin, dass mit Schreiben vom 15.11.2000 dem
Vorsitzenden des Beirates ein modifizierter Plan für den Kurler Busch vorgelegt wurde.
Er schlägt vor, dass Vertreter der unteren Landschaftsbehörde, d. h. des Umweltamtes,
und Vertreter des Beirates sich vor der Beiratssitzung im Kurler Busch treffen, um eine
Lösung zu finden.

Herr RM Frebel fragt, warum die Wege verbreitert und mit einer hohen Tragfähigkeit
ausgestattet werden müssen, obwohl bisher die Wege ausreichten. Außerdem stellt er
die Frage, ob die Investition in das Privatgelände auf Verträgen basiert.

Herr Dr. Grote gibt an, dass hier der Waldeigentümer, die Verwaltung der Stadt
Dortmund, der ehrenamtliche Naturschutz und die Politik beteiligt sind. Die Zielsetzung
besteht darin, die Erholungsverhältnisse in diesem Wald zu regeln. Das Wegesystem ist
für Fußgänger und Reiter unzulänglich und sollte ausgebaut werden. Der Waldbesitzer
hat nun Forderungen an den Wegeausbau gestellt, um seine forstwirtschaftlichen
Maßnahmen effektiver gestalten zu können.
Die Verwaltung sieht dagegen neben der ökologischen Komponente des Waldes auch
die Erholungsmöglichkeiten.

Herr Dr. Grote folgt dem Vorschlag des Herrn Neugebauer. Er empfiehlt, heute den
Grundsatzbeschluss zu treffen und anschließend in Gesprächen mit dem Waldbesitzer
und dem ehrenamtlichen Naturschutz nach Lösungsmöglichkeiten für eine
umweltschonendere Trassenführung zu suchen.

Herr RM Münch fordert die Verwaltung dazu auf, die Alternativvorschläge der
Verwaltung abzuwarten.


Herr RM Krüger möchte zunächst die Verhandlungen abwarten, bevor der Vorlage
zugestimmt wird.

Herr RM Jostes und Herr RM Berndsen stimmen dem Vorschlag des Herrn Grote zu.

Herr Neugebauer macht darauf aufmerksam, dass die Belange der Reiter und die des
Naturschutzes strengstens beachtet werden müssen. Aus der Sicht des Beirates bei der
unteren Landschaftsbehörde sind die Belange des Naturschutzes höher als die der
Reiter zu bewerten. Eine Vorbesprechung vor Ort hält er für sehr nützlich für die
Meinungsbildung, eine Entscheidung des Beirates kann erst am 12.12.2000
herbeigeführt werden, da der Beirat dann das nächste Mal tagt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Bau der
geplanten Wander-/Rad- und Reitwege im Bereich des Kurler Busches zu.

Nach den Gesprächen mit den Beteiligten ist dem AUSW über das
Verhandlungsergebnis zu berichten.


Zu 3.3 4. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 30.06.2000)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00168-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "4. Zwischenbericht zur Umsetzung des
Energieversorgungskonzeptes"

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr StR Sierau greift die Hinweise der Frau RM Kröger-Brenner auf. In Abstimmung mit
der DEW wird eine Struktur der Berichterstattung erarbeitet werden, um eine Basis und
darauf aufbauende Entwicklungen darstellen zu können. Zu dem Wunsch nach einer
häufigeren Bilanzierung verweist Herr StR Sierau auf den Ratsbeschluss vom 18.06.98
zur Verabschiedung des Energieversorgungskonzeptes, mit dem die Verwaltung
beauftragt wurde, bis Ende 2000 eine Zwischenbilanz der Umsetzung der Maßnahmen
aus dem Konzept "Energieversorgung und Klimaschutz 2005" zu ziehen und spätestens
im Sommer 2001 dem Rat vorzulegen. Dem AUSW ist laut Ratsbeschluss halbjährlich
Bericht zu erstatten. Herr StR Sierau schlägt vor, sich weiter an der Beschlussfassung
des Rates vom 18.06.98 zu orientieren und die Zwischenbilanz im Sommer 2001
zunächst vorzulegen.

Frau RM Kröger-Brenner ist mit der modifizierten Fassung der Zwischenbilanz für 2001
einverstanden.

Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
"Der AUSW empfiehlt, künftig aus Klimaschutzgründen auf den Weihnachtsbaum zu
verzichten."

Der AUSW lehnt den Antrag des Herrn Münch einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 – Rosemeyerstraße -


hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00040-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt den Bebauungsplan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt, dem Bebauungsplan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen,

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.2 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00126-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Erhöhung der
Gesamtkosten für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme "Fine Frau/Lange
Fuhr" von 1.331.000,-- DM und 133.000,-- DM auf insgesamt 1.464.000,-- DM zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat genehmigt hierzu gemäß § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80.000,-- DM bei der Finanzposition 6150 9851 0114 - Gestaltung und
Begrünung Sanierung "Dorstfeld-Süd", Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche
Unternehmen -. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition
6150 9612 0114 - Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung "Dorstfeld-Süd" -
Haushaltsausgabereste).



Zu 4.3 Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00049-00)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass alte Bahnanlagen und -trassen eine große
ökologische Bedeutung für den Artenschutz haben. Er bittet bei künftigen Planungen
auf den Biotopschutz an Bahnen und Industriebrachen zu achten.

Herr RM Harnisch spricht die Entwicklung des N + E-Geländes in Mengede an. Da auf
dem Gelände auch Wohnbebauung vorgesehen ist, erklärt er, dass eine fußwegige
Verbindung durch ein Birken-wäldchen zum Mengeder Bahnhof für die dort wohnenden
Menschen geschaffen werden sollte.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachstand zur Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB zur
Kenntnis.

Zu 4.4 Bauleitplanung;
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet
Dortmund,
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg,
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle
Stadtbezirke
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00067-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III / FNA 213-1).

II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund / Unna / Hamm zu erarbeiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weitgehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zu Neuaufstellung des F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)

III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungskonzepte zu erarbeiten.

Zu 4.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00091-00)

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung von 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 31.10.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.6 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage (wurde am 20.09.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 20.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am
08.11.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt erneut wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Überarbeitung der
baulichen Gestaltung zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse in folgenden Punkten stimmt der Ausschuss erneut
mit den kenntlich gemachten Änderungen/Ergänzungen und
Abstimmungsergebnissen der Genehmigung und Realisierung des Vorhabens zu:

a) Überbrückung des Durchgangs zwischen Hansaplatz und Markt vom Karstadt-Stammhaus zum Sporthaus mit einem hochtransparenten Steg in Höhe des 3. Obergeschosses. Die Auswahl unter den eingereichten Vorschlägen trifft der Ausschuss.

- Grundsätzlich wurde einem Steg mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion zugestimmt.
- Dem Investor wird einstimmig aufgegeben, weitere Vorschläge im Laufe der nächsten drei bis vier Monate einzureichen.

b) offener Durchgang im Erdgeschoss des Neubaus durch das Sporthaus statt einer geschlossenen Ost-West-Passage; Beibehaltung der im Kaufvertrag optional gesicherten Weiterführung einer Ost-West-Passage zwischen Rotunde und Betenstraße; Sicherung der Nord-Süd-Passage durch eine Baulast:

Buchstabe b) wird einstimmig ersetzt durch den weitergehenden Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000:
Der Ausschuss greift den Gedanken auf, die Brauhausstraße als Teile eines von der Silberstraße über den Hansaplatz bis zur Viktoriastraße Straßenzuges zu begreifen und vor allem für Fußgänger erlebbar zu machen. Zu diesem Zweck ist jetzt die Brauhausstraße städtebaulich aufzuwerten; der Straßenraum muss zugunsten des Fußgängerverkehrs umgestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Von dem Investor ist eine die Laufbeziehung unterstreichende Gestaltung der südlichen Fassade des gesamten Komplexes, d. h. unter Einbeziehung des HDI-Gebäudes und des Bürgersteiges, zu fordern. Die Stadtverwaltung soll planerische Vorstellungen für eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes entwickeln und dem Ausschuss sowie der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung vorlegen.

Die vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Investor über den Grundstücks- verkauf sind anzupassen; dabei ist der infolge des Wegfalls der durch das Gebäude führenden West-Ost-Passage erhöhte Nutzen für den Investor zu bewerten.

c) ruhigere Fassadengestaltung in Teilbereichen (Ecke zwischen Markt und Hansaplatz, oberste Geschosse): einstimmig beschlossen

d) Verpflichtung des Investors zur Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.99 angedachten Lösung: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

e) ausreichend breiter Durchgang zwischen Hansaplatz und Markt während der Bauzeit (mindestens 5 m): einstimmig beschlossen.

Zu 4.7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 00205-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit gleicher Bezeichnung
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 29.11.2000 mit gleicher Bezeichnung

Frau RM Steins erläutert und begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000.


Herr RM Krüger weist darauf hin, dass der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 den Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen ersetzt. Er ist der Meinung, dass zunächst nur über das Projekt
LebensArt entschieden werden sollte. Sollte das Projekt nicht realisiert werden, sieht
er die Möglichkeit, den Bereich um die Grundstücke des früheren Straßenbahndepots,
der Stadtsparkasse Dortmund und der VAG Hülpert mit Hinweis auf den Antrag der
CDU-Fraktion zu erweitern.

Herr RM Jostes hält den Kreuzungsbereich für ein Eingangstor Dortmunds, das im
Gesamtzusammenhang geplant werden sollte. Zum gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 erklärt er, dass
die CDU-Fraktion Punkt 1 zustimmen könnte, Punkt 2 geht seines Erachtens zu weit.

Herr StR Sierau berichtet über den aktuellen Stand der Planungen an der
Ophoff-Kreuzung. Der Vorhabenträger des Projektes, die LebensArt GmbH, hat ein
Gutachten zum Thema Einzelhandel und eines zum Verkehr in Auftrag gegeben. Das
Einzelhandelsgutachten liegt der Verwaltung seit Sommer 2000 vor, das
Verkehrsgutachten ist seit Oktober 2000 bekannt, beide sind inzwischen von der
Verwaltung bewertet worden. Die Verwaltung ist zum Schluss gekommen, dass ein
Qualifizierungsverfahren für die Bereiche durchgeführt werden sollte. Herr StR Sierau
empfiehlt, in der Sitzung des AUSW am 13.12.2000 die Bewertung der Gutachten
vorzustellen und einen Vorschlag für das weitere Verfahren zu machen. Für
vorgesehene Investitionsvorhaben sollte es keine weiteren Verzögerungen geben.
Das Anliegen der Verwaltung besteht dahin, eine qualitativ gute Entwicklung der
Bebauung im Kreuzungsbereich im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Märkische
Straße zu erreichen.

Herr RM Drabig verweist auf verschiedene Diskussionen zum Thema Märkische Straße.
Das ehem. Straßenbahndepot, die Nordfläche der Kronenbrauerei und der Bereich
Stadtsparkasse/Hülpert sind noch zu planen. Herr RM Drabig folgt dem Vorschlag des
Herrn StR Sierau, in der Sitzung am 13.12.2000 die Anträge SPD-Fraktion/Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion zu behandeln.

Herr RM Krüger macht darauf aufmerksam, dass der CDU-Antrag sich im Punkt 2 des
gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wiederfindet. Er erwartet nicht nur eine Bewertung der Gutachten, sondern er stellt sich
vor, dass den Gutachtern die Gelegenheit zum Vorstellen der Gutachten gegeben wird.
Herr RM Drabig schlägt vor, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung zu Punkt 1
und 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen den aktuellen Stand vorstellt. Daraus sollte ein Vorschlag der Verwaltung für
das weitere Verfahren unter Beteiligung der Fraktionen erfolgen. Anschließend sollte
eine inhaltliche Diskussion erfolgen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt":

1. Der AUSW unterstützt im Grundsatz die Realisierung des Projektes "LebensArt" in Dortmund und sieht das geplante Konzept als eine Bereicherung des Einzelhandelsangebotes an.

Die Vereinbarkeit des Projektes mit dem Einzelhandelskonzept ist dem Ausschuss anhand gutachterlicher Aussagen darzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Entscheidungsprozess über den Standort an der Märkischen Straße zu beschleunigen und dem AUSW in der nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Sie unterbreitet dem Ausschuss weiter Vorschläge, wie die qualitätvolle städtebauliche Entwicklung des Kreuzungsbereiches insgesamt angegangen und sichergestellt wird.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes


Zu 5.1 - unbesetzt -

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung


Osulfweg 44 a - Elfenwald -, Dortmund-Kirchlinde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00080-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, Dortmund-Kirchlinde, zur Schaffung von 45
weiteren Plätzen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in zwei Gruppen
(Regelkindergartengruppe mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch
Umnutzung des bisher von der städtischen Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde
genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die sicherheitstechnische Nachrüstung
des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.159.000 DM bei
der Haushaltsstelle 4640.9411.0190 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung
Kindertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt
durch die Haushaltsstellen 4541.9872.0001 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und
4640.9411.0001 (Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


Zu 7.2 Erweiterung der Europaschule in Do-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogramms für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr-00087-00)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt


Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in


Dortmund-Wambel, Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen
Raumprogramms für eine 4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe
von 11.500.000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen

(2800 9411 0131) (2800 9351 0131)

Haushaltsjahr 2000

Haushaltssoll 350.000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3.500.000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden


im Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.

Zu 7.3 Grundinstandsetzung des Florianturms im Westfalenpark


hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00095-00)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturms
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543.000,00 DM brutto.
Damit betragen die neuen Gesamtkosten 9.028.400,00 DM.
Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300.3503.0000 - Beiträge nach § 8 KAG - gedeckt.

Zu 7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder
Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe
"Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den
öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde nachversandt)

Zu TOP 7.4 stellt Herr Liebig die Umwandlung des Hochbauamtes in einen Eigenbetrieb
vor. Seit 1995 gibt es bereits Diskussionen zum Immobilienmanagement, das im
Auftrag des Rates der Stadt Dortmund neu geordnet werden sollte. Im Grundsatz war
in der Ratssitzung am 15.06.2000 im Rahmen der Neuordnung der Dezernatsstrukturen
beschlossen worden, dass das Hochbauamt in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
umgewandelt werden soll. Ursache für die Umwandlung war der finanzielle Druck durch
die Haushaltssicherungskonzepte. Vermögenssicherung und Substanz- erhaltung führen
zu einer ganzheitlichen, wirtschaftlich sinnvollen Strategie mit dem Ziel der Flächen-
und Kostenoptimierung. Die Nutzungsanforderungen werden in den Mittelpunkt der
Betrachtung der Immobilien gestellt.

Innerhalb der Verwaltungen setzt sich inzwischen ein Vermieter-Mieter-Modell durch.
Die Definition der Rollen für die Zusammenarbeit erfolgt jetzt. In Dortmund wird vom
Nutzer-Dienstleister-Modell gesprochen. Das bedeutet, dass ab 01.01.2001 die
Kämmerei und das Liegenschaftsamt Eigentümer werden. Das Infrastrukturdezernat 7
wird die Dienstleister-Rolle mit Verwalterfunktion übernehmen, die Fachbereiche sind
die Nutzer. Das Dezernat 7 vermietet die Immobilie an die Fachbereiche, die dafür
bereits das Budget für Miete und Nebenkosten haben. Aufgrund der Zahlungen der
Fachbereiche werden die Bewirtschaftungsleistungen zentral vom Dezernat 7 erbracht.
Der geplante Eigenbetrieb "Dortmunder Immobilienwirtschaft", der die Mietbuchhaltung
übernehmen wird, wird die zentrale Rolle im Dezernat 7 als zentraler Ansprechpartner
für die Fachbereiche haben.

Der geplante Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" hat eine Nutzerrolle,
die Nutzung der Sportplätze, der Hallenbäder, des Westfalen- und Rombergparks und
des Zoos gehören zu den Aufgaben des Eigenbetriebes.

Philosophie und Arbeitsmethodik in den Fachbereichen des Dezernates 7 werden sich
nicht mehr unterscheiden. Die Fachbereiche befassen sich nur mit unterschiedlichen
Immobilienobjekten, wie Gebäuden, Straßen, Grün. Die Ämtergrenzen können somit
wegfallen, so dass ein Infrastrukturdezernat entstehen wird.

Herr RM Jostes bringt zum Ausdruck, dass endlich klare Verantwortungsbereiche
benannt wurden.

Herr RM Drabig sieht die größere Transparenz des "Immobilienmanagements" als sehr
positiv an. Der Betrieb muss seines Erachtens in den Stand versetzt werden, am
01.01.2001 als Eigenbetrieb zu beginnen.

Herr RM Krüger erklärt, dass der in der Vorlage beschriebene Grundsatz von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen wird. Er weist darauf hin, dass der
Eigenbetrieb entsprechend finanziell ausgestattet werden muss. Dies ist im Rahmen
der Haushaltsberatungen zu klären.

Herr StD Fehlemann macht den Vorschlag, die Fragen in den Fraktionen in den
nächsten zehn Tagen zu beantworten.

Herr RM Krüger bittet darum, die Folien, die in den Fraktionsterminen gezeigt werden
sollen, vorab den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung zu stellen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die Vorlagen zu
TOP 7.4 und 11.2 als eingebracht an und wird beide Tagesordnungspunkte in der
Sitzung des AUSW am 13.12.200 erneut behandeln.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 8.2 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00151-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung
"Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde
zugelassenen Taxen"

Herr StD Fehlemann bittet darum, die Angelegenheit wie vorgelegt zu beschließen. Ein
Telefonat mit dem Innenministerium hat auf § 51 Personenbeförderungsgesetz
hingewiesen. Mit den Nachbargemeinden, z. B. Unna, muss im gegenseitigen
Einvernehmen eine Regelung gefunden werden, um im Taxitarif das Pflichtfahrgebiet
auch auf die angrenzenden Kommunen auszuweiten. Auch die Höhe des Taxitarifes ist
mit den Taxiunternehmern abzustimmen.

Herr RM Follert zieht im Namen der CDU-Fraktion den Antrag zurück.

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, Verhandlungen mit den Nachbargemeinden
zu führen, um zu erreichen, das Pflichtfahrgebiet gemäß § 1 Abs. 2 des Taxitarifes um
die Gebiete der unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden Kommunen zu erweitern.

Herr StD Fehlemann sagt zu, über die Verhandlungsergebnisse im Ausschuss zu
berichten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die
von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


Zu 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Die Vorlage ist als eingebracht anzusehen. Sie wird in der AUSW-Sitzung am
13.12.2000 erneut behandelt.

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung in Schulen



a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00154-00)
(wurde nachversandt)
b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00155-00)
(wurde nachversandt)
c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00156-00)
(wurde nachversandt)
d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00157-00)
(wurde nachversandt)
e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise (Grundsatzbeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00177-00)
(wurde nachversandt)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über Ratssitzung am 16.11.2000

Zu a)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Realschule,
Dörwerstr. 42 in Do-Nette mit Gesamtkosten von 9.800.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 170.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu b)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. Der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155
in Do-Innenstadt-West mit Gesamtkosten von 4.000.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 70.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu c)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstr. 141
in Do-Eving mit Gesamtkosten von 8.882.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 106.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu d)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Wilhelm-Busch-Realschule,
Höfkerstr. 5-7 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von 12.200.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 180.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu e)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vom Rat am
16.11.2000 gefassten Beschlüsse sowie die beschlossenen Änderungen zur Kenntnis
und stimmt einstimmig der Vorlage und den im Rat beschlossenen Änderungen zu.

Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen


- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe
"Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den
öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde nachversandt)

TOP 11.2 wurde zusammen mit TOP 7.4 behandelt.

Zu 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
Zu 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Die Tagesordnungspunkte 11.3 und 11.4 wurden zu Beginn der Sitzung behandelt.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der stellvertretende Vorsitzende,
Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr schließt.




T e c h Z u c h S k o d z i k
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 06.12.2000
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 22. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.11.2000

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Tech, stv. Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Schneider i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Jung
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Herr RM Prof. Uhlmann i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Frau RM Liedschulte i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Herr RM Frebel i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Frau s. B. Krämer-Knorr i. V. für Herrn s. B. Schilff
Herr RM Carl i. V. für Herrn s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herr s. E. Oshege


b) beratende Mitglieder
Herr Neugebauer - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Punge - Mieter & Pächter e. V. zu TOP 6
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Liebig, 65/GF
Herr Schmidt, 65/BL
Frau Brockmann, 65/BL
Herr Holthaus, 65/GW
Herr Flenner, 10/65/KB4/GB2
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Jürß, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Sigges, Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht, Polizeipräsidium Dortmund - GS 3
Herr Kleine Kuhlmann, Ingenieurbüro Vössing
Herr Ditscheid, Ingenieurbüro Vössing

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr RM Tech, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Zuch benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Tech weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des AUSW am 25.10.2000

2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00171-00)

3. Angelegenheiten des Umweltamtes


3.1 Umweltplan Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00074-00)
3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00164-00)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.11.2000
3.3 4. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 30.06.2000)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00168-00)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00040-00)
4.2 Stadterneuerung -Fine Frau/Lange Fuhr-
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00126-00)
4.3 Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00049-00)
4.4 Bauleitplanung;
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund,
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg,
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00067-00)
4.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00091-00)

4.6 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage (wurde am 20.09.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 20.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 08.11.2000
4.7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr. 00205-00)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 - unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a
- Elfenwald - , Dortmund-Kirchlinde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00080-00)
7.2 Erweiterung der Europaschule in Do-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogramms für eine 4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe "
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr-00087-00)
7.3 Grundinstandsetzung des Florianturms im Westfalenpark
hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00095-00)
(wird nachversandt)
7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)
8.2 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00151-00)
8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wird nachversandt)

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -





11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung in Schulen
a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00154-00)
(wird nachversandt)
b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00155-00)
(wird nachversandt)
c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00156-00)
(wird nachversandt)
d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00157-00)
(wird nachversandt)
e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise (Grundsatzbeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00177-00)
(wird nachversandt)
11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement
- Bildung der Eigenbetriebe "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00123-00)
(wird nachversandt)
11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Herr RM Tech schlägt vor, TOP 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
(Ratsvorlage) einzubringen und am 13.12.2000 zu behandeln. Außerdem macht er den
Vorschlag, TOP 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel, hier: Neugestaltung des
Platzes von Leeds (Ratsvorlage) vorzuziehen, da hierzu die Plattierung am Rathaus
ausgelegt ist. Anschließend sollten TOP 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel,
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße, Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
(Ausschussvorlage) und TOP 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard
Kampstraße (Ausschussvorlage) wegen des Zusammenhangs zu diesem
Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Die Ratsvorlage TOP 7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen, - Bildung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder Immobilienwirtschaft" sollte zusammen
mit der Ratsvorlage unter TOP 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen, - Bezüge
zum Immobilien-management, - Bildung der Eigenbetriebe "Sport und Freizeitbetriebe
Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund", - Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und
"Pflegebetrieb für den öffentlichen Raum" behandelt werden.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des
AUSW am 25.10.2000

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)

Die Mitglieder des AUSW besichtigen zu Beginn zwei Muster für die Gestaltung und
Plattierung des Platzes von Leeds.

Herr Keune gibt an, dass die Wellenplatte in Betonstein und der schwarze Naturstein in
die Gesamt-kosten mit eingegangen sind. Für den schwarzen Naturstein wurden die
Liefer-, Material- und Verlegekosten in Abstimmung mit dem Aufsteller des Entwurfes
mit 550,-- DM/qm angesetzt. Die Wellenplatte wird voraussichtlich 250,-- DM/qm
kosten.

Herr StR Sierau erklärt, dass ein "Straßenzug für besondere Ereignisse" im Rahmen der
Gesamtgestaltung des Bereiches Kampstraße geschaffen werden soll. Der Baubeginn
ist für April 2001 geplant, d. h. es besteht ein enger Zeitplan. Auf die Frage des Herr
RM Jostes nach der Buszufahrt gibt er an, dass keine Streckenführung über den Platz
von Leeds geplant ist. Die Pflasterung soll auf dem Boulevard und den angrenzenden
Nebenplätzen zum Einsatz kommen.

Im Anschluss an die Besichtigung zeigte die Diskussion, dass fraktionsübergreifend
insbesondere Reinigungsprobleme (z. B. bei Kaugummis) befürchtet werden.
Gleichzeitig wird für einen Platz dieser Art und Größe Qualität gefordert, um auch die
Bedeutung des Platzes und den stadträumlichen Zu-sammenhang zu verdeutlichen. Bei
glatten Steinen wird die Rutschgefahr gesehen, bei den Wellen-steinen gibt es
Bedenken, dass das Wasser in den Rillen Glatteisbildung nach sich ziehen könnte.
Es wird vorgeschlagen, einen sogenannten "Alltagstest", d. h. das Verlegen der Platten
mit anschließender Erprobung in der Praxis, durchzuführen. Zwei Alternativen für eine
Pflasterung werden zudem als zu wenig angesehen. Es sollten andere Möglichkeiten
darüber hinaus ausprobiert werden.

Herr Steiner weist darauf hin, dass die Wellenplatte für Rollstuhlfahrer und Personen,
die sich mit Unterarmstützen (Krücken) fortbewegen müssen, Schwierigkeiten beim
Rollen bzw. Stehen mit sich bringen werde.

Herr Keune erläutert auf die Frage des Herrn RM Knieling, dass im Vergleich zu den
genannten Kosten die Kosten für die Platten des Westenhellweges 370,-- DM/qm für
Lieferung und Verlegen betragen haben. Er merkt an, dass die beiden für den Platz von
Leeds vorgestellten Platten gestrahlt und geschliffen sind, die Begehbarkeit ist
entsprechend sicher. Der Beschluss über das zu verwen-dende Material ist frühzeitig zu
treffen, damit im Zusammenhang mit dem Bau des Konzerthauses ein frühzeitiges
Verlegen möglich ist. Sollte die Terminplanung mit dem Baubeginn im April 2001 nicht
eingehalten werden können, so ist die Fertigstellung bis November 2001 nicht möglich.

Herr StD Fehlemann verweist auch auf den Zeitplan. Erst nach Auftragerteilung beginnt
die Fertigung der Steine. Wenn die Entscheidung für eine Pflasterung später fällt, wird
der Zeitplan nicht eingehalten werden können. Flächen mit den vorgestellten Steinen
befinden sich auf der Düsseldorfer Rheinufer-promenade.

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Pflaster behindertengerecht sein muss.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt


Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:
(Die Änderungen zum Beschlussvorschlag sind in fett gedruckt.)

1. Der Rat beschließt die Neugestaltung des Platzes von Leeds zu Kosten in Höhe von ca. 1.340.000 DM. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2001 unter der Finanzposition 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahme nördliche City.



Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid der BR Arnsberg zur Förderung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn
vorliegt und der AUSW die Zustimmung zu einer Form der Pflaster-gestaltung gegeben hat.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass dem AUSW durch die Verwaltung Alternativen für eine Pflasterung des Platzes von Leeds und neue Muster vorgestellt werden.


Zu 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausschussvorlage


"Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Hier: Neugestaltung der Reinoldistraße,
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße" zur Kenntnis.

Zu 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung
"Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"

Herr Kleine Kuhlmann vom Ingenieurbüro Vössing stellt anhand von Folien die
Umgestaltung des Boulevards Kampstraße vor. Der Gestaltungsentwurf geht davon
aus, dass die Straßenbahn in den neu zu bauenden Stadtbahntunnel verlegt wird.
Daraus ergibt sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Umbaus sowie nach dem
Wie und Wo des Umbaus. Eine sinnvolle Abschnittsbildung soll eine Umgestaltung
entsprechend dieser Abschnitte ermöglichen. Die wichtigsten Punkte bei der
Machbarkeitsstudie waren die Tiefgarage Brüderweg und die Stadtbahn.

Die Empfehlung des Ingenieurbüros lautet, in sinnvollen Teilbereichen die
Neugestaltung der Kamp-straße unter Berücksichtigung der Ansprüche der Nutzer
zu beginnen. Auf den Terminplan, der der Machbarkeitsstudie beigefügt ist, wird
hingewiesen. Eine Standortfestlegung für den Kehrgleisstandort der Linie 408 ist in
Kürze zu treffen. Die Entscheidung für oder gegen den Bau der Tiefgarage muss
fallen. Der Entwurf für den Boulevard Kampstraße muss in einer gesamtheitlichen
Qualität vorliegen, damit bei der Ausführung keine Schnittstellenprobleme entstehen.

Frau RM Kröger-Brenner weist darauf hin, dass aus der Machbarkeitsstudie die
Notwendigkeit der Tiefgarage nicht ersichtlich wird. Eine weitere Planung der
Tiefgarage sollte ihres Erachtens unter-bleiben, wenn fraglich ist, ob eine Tiefgarage
sinnvoll ist.

Herr StD Fehlemann stellt fest, dass für die Beschleunigung des Stadtbahnbaus die
notwendigen Fakten aus der Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße" genutzt
werden.

Herr RM Krüger hält es nicht für zweckmäßig, den Entwurf des Herrn Prof. Fritschi
durch eine Bauleitplanung zu sichern. Im Zusammenhang mit der Hansastraße und
der Katharinenstraße macht es für ihn Sinn, einen städtebaulichen Wettbewerb
einzuleiten.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er ist der Meinung, dass eine
Maßnahme dieser Größe nicht nur durch einen Wettbewerb aufgearbeitet werden
sollte, sondern es sollte eine Sicherung durch ein Bauleitplanverfahren erfolgen.

Herr StR Sierau erklärt, dass es für die Abwicklung einen Bebauungsplan geben wird.
Die Diskussionen um die Neugestaltung haben deutlich gemacht, dass es sich um eine
komplexe Maßnahme handelt, von der auch viele Anlieger betroffen sind. Zur Frage
der Wettbewerbe erinnert Herr StR Sierau daran, dass im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages mit dem Investor des neuen Hauptbahnhofes vereinbart wurde, einen
städtebaulichen Vertrag für den Bereich der Katharinenstraße abzuschließen. Ob dieser
Vertrag in 2001 bereits abgeschlossen werden wird, kann er nicht sagen. Herr StR
Sierau sieht beim Hansaplatz sowie bei der Hansastraße Handlungsbedarf. Es sollte
darüber nachgedacht werden, welche Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb auf
dem Hansaplatz genannt werden. Auch über die Platzkanten sollte nachgedacht
werden, dazu zählen das Hansa-Carré und die Galerie Utermann. Die Empfehlung des
Ausschusses, ein Gutachterverfahren in Sachen Galerie Utermann durchzuführen, ist
dem Investor inzwischen bekannt. Die Diskussion in Sachen Hansaplatz ist zu
konkretisieren. Es ist zu klären, ob ein Wettbewerb für entbehrlich gehalten werden
kann oder ein Wettbewerb, beschränkt auf bestimmte Fragestellungen, ausgerichtet
wird.

Herr RM Harnisch schlägt vor, den Antrag bis zur Sitzung des AUSW am 13.12.2000
zu vertagen.

Herr RM Jostes ist mit dem Einbringen und Vertagen des Antrages der CDU-Fraktion
auf die AUSW-Sitzung am 13.12.2000 einverstanden.





Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Abschlussbericht
zur Machbar-keitsstudie "Boulevard Kampstraße" zur Kenntnis und empfiehlt der
Verwaltung einstimmig, diesen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Zu 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

Zu 2.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00171-00)

Herr StD Fehlemann erläutert auf die Frage des Herrn RM Knieling die höheren
Personalkosten im Vergleich der Jahre 2001 und 2000. In der Personalkostensteigerung
sind für den Wirtschaftsprüfer des Eigenbetriebs 70.000,-- DM enthalten, die
Umstellungsarbeiten für SAP sind mit 125.000,-- DM, die Erhöhung der Personalkosten
mit 153.000,-- DM veranschlagt und 300.000,-- DM sind für die
Personalkostenverlagerung vom Grünflächenamt an den Friedhof angesetzt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung
nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Umweltplan Dortmund


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00074-00)

Herr RM Münch hält die Geldausgabe für den Umweltplan Dortmund für überflüssig.
Er ist der Meinung, dass die Informationen unter anderem im Umweltinformationssystem
vorliegen, das vorhandene Planmaterial beim Umweltamt müsste aufbereitet werden.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage aufgrund der Wichtigkeit in
Verbindung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu.

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass der Umweltschutz im Rahmen des Umweltplanes
als ökologischer Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan mit einfließt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der
Erarbeitung des Umweltplans Dortmund und der freihändigen Vergabe an das Büro für
Kommunal- und Regionalplanung Aachen zu.


Zu 3.2 Wander-/Rad- und Reitwege im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00164-00)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.11.2000

Herr Neugebauer begrüßt im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
im Grundsatz eine Verbesserung des Wegesystems im Kurler Busch. Nur sieht der Beirat
vier Bereiche, in denen es bisher nicht zu einer Einigkeit mit der Verwaltung kommen
konnte:

1. Wegekombination 1 und 2:
Unter Einbeziehung der Grünabgrenzung zwischen Reit- und Wanderweg ergibt sich eine Schneise mit einer Breite von acht Meter, d. h. bei einer Weglänge von ca. 2.000 m werden rd. 16.000 qm Waldfläche beansprucht. Der Weg sollte in Länge und Breite reduziert werden.
2. Östliche Wendeschleife der Wege 1 und 2:
Der Wegebereich zerstört wertvolle botanische Flächen und beeinträchtigt den Lebensraum von Amphibien und anderen bodenständigen Tieren. Es sollte eine Verkürzung der Trasse dadurch erfolgen, dass die Wegeführung nach Nordosten bereits weiter westlich vorgesehen wird.
3. Weg Nr. 5:
Die geplante Wegeführung stört den empfindlichen Lebensraum Waldrand/Feldflur. Hier ist eine geeignetere Lösung zu finden.
4. Weg Nr. 3:
Der Weg soll im Süden einen bereits gefertigten Weg verlassen und in einem Bogen von ca. 80 - 100 m nach Osten verschwenkt werden. Dadurch wird eine bisher ruhige Waldzone erheblich gestört. Die alte Wegeführung sollte beibehalten werden.

Herr Neugebauer weist darauf hin, dass mit Schreiben vom 15.11.2000 dem
Vorsitzenden des Beirates ein modifizierter Plan für den Kurler Busch vorgelegt wurde.
Er schlägt vor, dass Vertreter der unteren Landschaftsbehörde, d. h. des Umweltamtes,
und Vertreter des Beirates sich vor der Beiratssitzung im Kurler Busch treffen, um eine
Lösung zu finden.

Herr RM Frebel fragt, warum die Wege verbreitert und mit einer hohen Tragfähigkeit
ausgestattet werden müssen, obwohl bisher die Wege ausreichten. Außerdem stellt er
die Frage, ob die Investition in das Privatgelände auf Verträgen basiert.

Herr Dr. Grote gibt an, dass hier der Waldeigentümer, die Verwaltung der Stadt
Dortmund, der ehrenamtliche Naturschutz und die Politik beteiligt sind. Die Zielsetzung
besteht darin, die Erholungsverhältnisse in diesem Wald zu regeln. Das Wegesystem ist
für Fußgänger und Reiter unzulänglich und sollte ausgebaut werden. Der Waldbesitzer
hat nun Forderungen an den Wegeausbau gestellt, um seine forstwirtschaftlichen
Maßnahmen effektiver gestalten zu können.
Die Verwaltung sieht dagegen neben der ökologischen Komponente des Waldes auch
die Erholungsmöglichkeiten.

Herr Dr. Grote folgt dem Vorschlag des Herrn Neugebauer. Er empfiehlt, heute den
Grundsatzbeschluss zu treffen und anschließend in Gesprächen mit dem Waldbesitzer
und dem ehrenamtlichen Naturschutz nach Lösungsmöglichkeiten für eine
umweltschonendere Trassenführung zu suchen.

Herr RM Münch fordert die Verwaltung dazu auf, die Alternativvorschläge der
Verwaltung abzuwarten.


Herr RM Krüger möchte zunächst die Verhandlungen abwarten, bevor der Vorlage
zugestimmt wird.

Herr RM Jostes und Herr RM Berndsen stimmen dem Vorschlag des Herrn Grote zu.

Herr Neugebauer macht darauf aufmerksam, dass die Belange der Reiter und die des
Naturschutzes strengstens beachtet werden müssen. Aus der Sicht des Beirates bei der
unteren Landschaftsbehörde sind die Belange des Naturschutzes höher als die der
Reiter zu bewerten. Eine Vorbesprechung vor Ort hält er für sehr nützlich für die
Meinungsbildung, eine Entscheidung des Beirates kann erst am 12.12.2000
herbeigeführt werden, da der Beirat dann das nächste Mal tagt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Bau der
geplanten Wander-/Rad- und Reitwege im Bereich des Kurler Busches zu.

Nach den Gesprächen mit den Beteiligten ist dem AUSW über das
Verhandlungsergebnis zu berichten.


Zu 3.3 4. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 30.06.2000)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00168-00)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2000 mit der Bezeichnung "4. Zwischenbericht zur Umsetzung des
Energieversorgungskonzeptes"

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr StR Sierau greift die Hinweise der Frau RM Kröger-Brenner auf. In Abstimmung mit
der DEW wird eine Struktur der Berichterstattung erarbeitet werden, um eine Basis und
darauf aufbauende Entwicklungen darstellen zu können. Zu dem Wunsch nach einer
häufigeren Bilanzierung verweist Herr StR Sierau auf den Ratsbeschluss vom 18.06.98
zur Verabschiedung des Energieversorgungskonzeptes, mit dem die Verwaltung
beauftragt wurde, bis Ende 2000 eine Zwischenbilanz der Umsetzung der Maßnahmen
aus dem Konzept "Energieversorgung und Klimaschutz 2005" zu ziehen und spätestens
im Sommer 2001 dem Rat vorzulegen. Dem AUSW ist laut Ratsbeschluss halbjährlich
Bericht zu erstatten. Herr StR Sierau schlägt vor, sich weiter an der Beschlussfassung
des Rates vom 18.06.98 zu orientieren und die Zwischenbilanz im Sommer 2001
zunächst vorzulegen.

Frau RM Kröger-Brenner ist mit der modifizierten Fassung der Zwischenbilanz für 2001
einverstanden.

Herr RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
"Der AUSW empfiehlt, künftig aus Klimaschutzgründen auf den Weihnachtsbaum zu
verzichten."

Der AUSW lehnt den Antrag des Herrn Münch einstimmig ab.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 – Rosemeyerstraße -


hier: I. Satzungsbeschluss
II. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
III. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00040-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt den Bebauungsplan In W 119 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt, dem Bebauungsplan In W 119 die Begründung vom 10.05.2000 beizufügen,

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.2 Stadterneuerung "Fine Frau/Lange Fuhr"
Um- und Wiedernutzung der Nebengebäude durch bauliche Maßnahmen im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes
hier: Erhöhung der Gesamtkosten
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00126-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Erhöhung der
Gesamtkosten für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme "Fine Frau/Lange
Fuhr" von 1.331.000,-- DM und 133.000,-- DM auf insgesamt 1.464.000,-- DM zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat genehmigt hierzu gemäß § 82 I GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 80.000,-- DM bei der Finanzposition 6150 9851 0114 - Gestaltung und
Begrünung Sanierung "Dorstfeld-Süd", Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche
Unternehmen -. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition
6150 9612 0114 - Errichtung von Kinderspielplätzen, Sanierung "Dorstfeld-Süd" -
Haushaltsausgabereste).



Zu 4.3 Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00049-00)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass alte Bahnanlagen und -trassen eine große
ökologische Bedeutung für den Artenschutz haben. Er bittet bei künftigen Planungen
auf den Biotopschutz an Bahnen und Industriebrachen zu achten.

Herr RM Harnisch spricht die Entwicklung des N + E-Geländes in Mengede an. Da auf
dem Gelände auch Wohnbebauung vorgesehen ist, erklärt er, dass eine fußwegige
Verbindung durch ein Birken-wäldchen zum Mengeder Bahnhof für die dort wohnenden
Menschen geschaffen werden sollte.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Sachstand zur Entwicklung von Flächenpotenzialen der DB zur
Kenntnis.

Zu 4.4 Bauleitplanung;
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet
Dortmund,
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg,
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle
Stadtbezirke
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00067-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, einen neuen Flächennutzungsplan (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, einen Vorentwurf des F-Planes mit Erläuterungsbericht auszuarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III / FNA 213-1).

II. nimmt die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, einen neuen Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Teilbereich Dortmund / Unna / Hamm zu erarbeiten, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren weitgehend parallel und zeitgleich mit dem Verfahren zu Neuaufstellung des F-Planes zu betreiben.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 4 BauGB und § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)

III. beauftragt die Verwaltung, für alle Stadtbezirke integrierte Entwicklungskonzepte zu erarbeiten.

Zu 4.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00091-00)

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung von 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 31.10.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.6 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage (wurde am 20.09.2000 im AUSW behandelt)
- Auszug aus der Sitzung des AUSW am 20.09.2000
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am
08.11.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt erneut wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Überarbeitung der
baulichen Gestaltung zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse in folgenden Punkten stimmt der Ausschuss erneut
mit den kenntlich gemachten Änderungen/Ergänzungen und
Abstimmungsergebnissen der Genehmigung und Realisierung des Vorhabens zu:

a) Überbrückung des Durchgangs zwischen Hansaplatz und Markt vom Karstadt-Stammhaus zum Sporthaus mit einem hochtransparenten Steg in Höhe des 3. Obergeschosses. Die Auswahl unter den eingereichten Vorschlägen trifft der Ausschuss.

- Grundsätzlich wurde einem Steg mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion zugestimmt.
- Dem Investor wird einstimmig aufgegeben, weitere Vorschläge im Laufe der nächsten drei bis vier Monate einzureichen.

b) offener Durchgang im Erdgeschoss des Neubaus durch das Sporthaus statt einer geschlossenen Ost-West-Passage; Beibehaltung der im Kaufvertrag optional gesicherten Weiterführung einer Ost-West-Passage zwischen Rotunde und Betenstraße; Sicherung der Nord-Süd-Passage durch eine Baulast:

Buchstabe b) wird einstimmig ersetzt durch den weitergehenden Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000:
Der Ausschuss greift den Gedanken auf, die Brauhausstraße als Teile eines von der Silberstraße über den Hansaplatz bis zur Viktoriastraße Straßenzuges zu begreifen und vor allem für Fußgänger erlebbar zu machen. Zu diesem Zweck ist jetzt die Brauhausstraße städtebaulich aufzuwerten; der Straßenraum muss zugunsten des Fußgängerverkehrs umgestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Von dem Investor ist eine die Laufbeziehung unterstreichende Gestaltung der südlichen Fassade des gesamten Komplexes, d. h. unter Einbeziehung des HDI-Gebäudes und des Bürgersteiges, zu fordern. Die Stadtverwaltung soll planerische Vorstellungen für eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes entwickeln und dem Ausschuss sowie der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung vorlegen.

Die vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Investor über den Grundstücks- verkauf sind anzupassen; dabei ist der infolge des Wegfalls der durch das Gebäude führenden West-Ost-Passage erhöhte Nutzen für den Investor zu bewerten.

c) ruhigere Fassadengestaltung in Teilbereichen (Ecke zwischen Markt und Hansaplatz, oberste Geschosse): einstimmig beschlossen

d) Verpflichtung des Investors zur Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.99 angedachten Lösung: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

e) ausreichend breiter Durchgang zwischen Hansaplatz und Markt während der Bauzeit (mindestens 5 m): einstimmig beschlossen.

Zu 4.7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt"; Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 00205-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit gleicher Bezeichnung
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 29.11.2000 mit gleicher Bezeichnung

Frau RM Steins erläutert und begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000.


Herr RM Krüger weist darauf hin, dass der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 den Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen ersetzt. Er ist der Meinung, dass zunächst nur über das Projekt
LebensArt entschieden werden sollte. Sollte das Projekt nicht realisiert werden, sieht
er die Möglichkeit, den Bereich um die Grundstücke des früheren Straßenbahndepots,
der Stadtsparkasse Dortmund und der VAG Hülpert mit Hinweis auf den Antrag der
CDU-Fraktion zu erweitern.

Herr RM Jostes hält den Kreuzungsbereich für ein Eingangstor Dortmunds, das im
Gesamtzusammenhang geplant werden sollte. Zum gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 erklärt er, dass
die CDU-Fraktion Punkt 1 zustimmen könnte, Punkt 2 geht seines Erachtens zu weit.

Herr StR Sierau berichtet über den aktuellen Stand der Planungen an der
Ophoff-Kreuzung. Der Vorhabenträger des Projektes, die LebensArt GmbH, hat ein
Gutachten zum Thema Einzelhandel und eines zum Verkehr in Auftrag gegeben. Das
Einzelhandelsgutachten liegt der Verwaltung seit Sommer 2000 vor, das
Verkehrsgutachten ist seit Oktober 2000 bekannt, beide sind inzwischen von der
Verwaltung bewertet worden. Die Verwaltung ist zum Schluss gekommen, dass ein
Qualifizierungsverfahren für die Bereiche durchgeführt werden sollte. Herr StR Sierau
empfiehlt, in der Sitzung des AUSW am 13.12.2000 die Bewertung der Gutachten
vorzustellen und einen Vorschlag für das weitere Verfahren zu machen. Für
vorgesehene Investitionsvorhaben sollte es keine weiteren Verzögerungen geben.
Das Anliegen der Verwaltung besteht dahin, eine qualitativ gute Entwicklung der
Bebauung im Kreuzungsbereich im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Märkische
Straße zu erreichen.

Herr RM Drabig verweist auf verschiedene Diskussionen zum Thema Märkische Straße.
Das ehem. Straßenbahndepot, die Nordfläche der Kronenbrauerei und der Bereich
Stadtsparkasse/Hülpert sind noch zu planen. Herr RM Drabig folgt dem Vorschlag des
Herrn StR Sierau, in der Sitzung am 13.12.2000 die Anträge SPD-Fraktion/Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion zu behandeln.

Herr RM Krüger macht darauf aufmerksam, dass der CDU-Antrag sich im Punkt 2 des
gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wiederfindet. Er erwartet nicht nur eine Bewertung der Gutachten, sondern er stellt sich
vor, dass den Gutachtern die Gelegenheit zum Vorstellen der Gutachten gegeben wird.
Herr RM Drabig schlägt vor, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung zu Punkt 1
und 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen den aktuellen Stand vorstellt. Daraus sollte ein Vorschlag der Verwaltung für
das weitere Verfahren unter Beteiligung der Fraktionen erfolgen. Anschließend sollte
eine inhaltliche Diskussion erfolgen.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2000 mit der Bezeichnung "LebensArt":

1. Der AUSW unterstützt im Grundsatz die Realisierung des Projektes "LebensArt" in Dortmund und sieht das geplante Konzept als eine Bereicherung des Einzelhandelsangebotes an.

Die Vereinbarkeit des Projektes mit dem Einzelhandelskonzept ist dem Ausschuss anhand gutachterlicher Aussagen darzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Entscheidungsprozess über den Standort an der Märkischen Straße zu beschleunigen und dem AUSW in der nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Sie unterbreitet dem Ausschuss weiter Vorschläge, wie die qualitätvolle städtebauliche Entwicklung des Kreuzungsbereiches insgesamt angegangen und sichergestellt wird.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes


Zu 5.1 - unbesetzt -

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

Zu 7.1 Erweiterung und Umbau der städtischen Kindertageseinrichtung


Osulfweg 44 a - Elfenwald -, Dortmund-Kirchlinde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00080-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung und den Umbau der städtischen
Kindertageseinrichtung Osulfweg 44 a, Dortmund-Kirchlinde, zur Schaffung von 45
weiteren Plätzen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in zwei Gruppen
(Regelkindergartengruppe mit 25 Plätzen, Tagesgruppe mit 20 Plätzen) durch
Umnutzung des bisher von der städtischen Erziehungsberatungsstelle Kirchlinde
genutzten Gebäudetraktes. Gleichzeitig erfolgt die sicherheitstechnische Nachrüstung
des Gebäudes durch Brandschutzmaßnahmen.

Der Rat beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.159.000 DM bei
der Haushaltsstelle 4640.9411.0190 (Umbau- und Einrichtungskosten Erweiterung
Kindertageseinrichtung Osulfweg) außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt
durch die Haushaltsstellen 4541.9872.0001 (Zuschüsse gem. § 13 GTK) und
4640.9411.0001 (Erfüllung baurechtlicher Anforderungen in Kitas).


Zu 7.2 Erweiterung der Europaschule in Do-Wambel, Am Gottesacker 64
- Fortführung der Umsetzung des Raumprogramms für eine 4-zügige
Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe -
hier: Baubeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr-00087-00)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt


Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die bauliche Erweiterung der Europaschule in


Dortmund-Wambel, Am Gottesacker 64, durch Umsetzung des erforderlichen
Raumprogramms für eine 4-zügige Gesamtschule mit 2-zügiger Oberstufe in Höhe
von 11.500.000,00 DM.

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen

(2800 9411 0131) (2800 9351 0131)

Haushaltsjahr 2000

Haushaltssoll 350.000,00 DM 0,00 DM

VE zu Lasten 2001 3.500.000,00 DM 0,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden


im Haushaltsjahr 2001 ff. bereitgestellt.

Zu 7.3 Grundinstandsetzung des Florianturms im Westfalenpark


hier: 2. Änderung der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00095-00)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Grundinstandsetzung des Florianturms
im Westfalenpark Mehraufwendungen in Höhe von 543.000,00 DM brutto.
Damit betragen die neuen Gesamtkosten 9.028.400,00 DM.
Die Mehrausgabe wird gem. § 82 GO überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 6300.3503.0000 - Beiträge nach § 8 KAG - gedeckt.

Zu 7.4 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Dortmunder
Immobilienwirtschaft"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00125-00)
Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen
- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe
"Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den
öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde nachversandt)

Zu TOP 7.4 stellt Herr Liebig die Umwandlung des Hochbauamtes in einen Eigenbetrieb
vor. Seit 1995 gibt es bereits Diskussionen zum Immobilienmanagement, das im
Auftrag des Rates der Stadt Dortmund neu geordnet werden sollte. Im Grundsatz war
in der Ratssitzung am 15.06.2000 im Rahmen der Neuordnung der Dezernatsstrukturen
beschlossen worden, dass das Hochbauamt in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
umgewandelt werden soll. Ursache für die Umwandlung war der finanzielle Druck durch
die Haushaltssicherungskonzepte. Vermögenssicherung und Substanz- erhaltung führen
zu einer ganzheitlichen, wirtschaftlich sinnvollen Strategie mit dem Ziel der Flächen-
und Kostenoptimierung. Die Nutzungsanforderungen werden in den Mittelpunkt der
Betrachtung der Immobilien gestellt.

Innerhalb der Verwaltungen setzt sich inzwischen ein Vermieter-Mieter-Modell durch.
Die Definition der Rollen für die Zusammenarbeit erfolgt jetzt. In Dortmund wird vom
Nutzer-Dienstleister-Modell gesprochen. Das bedeutet, dass ab 01.01.2001 die
Kämmerei und das Liegenschaftsamt Eigentümer werden. Das Infrastrukturdezernat 7
wird die Dienstleister-Rolle mit Verwalterfunktion übernehmen, die Fachbereiche sind
die Nutzer. Das Dezernat 7 vermietet die Immobilie an die Fachbereiche, die dafür
bereits das Budget für Miete und Nebenkosten haben. Aufgrund der Zahlungen der
Fachbereiche werden die Bewirtschaftungsleistungen zentral vom Dezernat 7 erbracht.
Der geplante Eigenbetrieb "Dortmunder Immobilienwirtschaft", der die Mietbuchhaltung
übernehmen wird, wird die zentrale Rolle im Dezernat 7 als zentraler Ansprechpartner
für die Fachbereiche haben.

Der geplante Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" hat eine Nutzerrolle,
die Nutzung der Sportplätze, der Hallenbäder, des Westfalen- und Rombergparks und
des Zoos gehören zu den Aufgaben des Eigenbetriebes.

Philosophie und Arbeitsmethodik in den Fachbereichen des Dezernates 7 werden sich
nicht mehr unterscheiden. Die Fachbereiche befassen sich nur mit unterschiedlichen
Immobilienobjekten, wie Gebäuden, Straßen, Grün. Die Ämtergrenzen können somit
wegfallen, so dass ein Infrastrukturdezernat entstehen wird.

Herr RM Jostes bringt zum Ausdruck, dass endlich klare Verantwortungsbereiche
benannt wurden.

Herr RM Drabig sieht die größere Transparenz des "Immobilienmanagements" als sehr
positiv an. Der Betrieb muss seines Erachtens in den Stand versetzt werden, am
01.01.2001 als Eigenbetrieb zu beginnen.

Herr RM Krüger erklärt, dass der in der Vorlage beschriebene Grundsatz von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen wird. Er weist darauf hin, dass der
Eigenbetrieb entsprechend finanziell ausgestattet werden muss. Dies ist im Rahmen
der Haushaltsberatungen zu klären.

Herr StD Fehlemann macht den Vorschlag, die Fragen in den Fraktionen in den
nächsten zehn Tagen zu beantworten.

Herr RM Krüger bittet darum, die Folien, die in den Fraktionsterminen gezeigt werden
sollen, vorab den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung zu stellen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sieht die Vorlagen zu
TOP 7.4 und 11.2 als eingebracht an und wird beide Tagesordnungspunkte in der
Sitzung des AUSW am 13.12.200 erneut behandeln.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Abschlussbericht Machbarkeitsstudie "Boulevard Kampstraße"


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00149-00)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 8.2 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00151-00)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2000 mit der Bezeichnung
"Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde
zugelassenen Taxen"

Herr StD Fehlemann bittet darum, die Angelegenheit wie vorgelegt zu beschließen. Ein
Telefonat mit dem Innenministerium hat auf § 51 Personenbeförderungsgesetz
hingewiesen. Mit den Nachbargemeinden, z. B. Unna, muss im gegenseitigen
Einvernehmen eine Regelung gefunden werden, um im Taxitarif das Pflichtfahrgebiet
auch auf die angrenzenden Kommunen auszuweiten. Auch die Höhe des Taxitarifes ist
mit den Taxiunternehmern abzustimmen.

Herr RM Follert zieht im Namen der CDU-Fraktion den Antrag zurück.

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, Verhandlungen mit den Nachbargemeinden
zu führen, um zu erreichen, das Pflichtfahrgebiet gemäß § 1 Abs. 2 des Taxitarifes um
die Gebiete der unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden Kommunen zu erweitern.

Herr StD Fehlemann sagt zu, über die Verhandlungsergebnisse im Ausschuss zu
berichten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die
von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.


Zu 8.3 Optimierung des Veranstaltungsmanagements
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00170-00)
(wurde nachversandt)

Beschluss:
Die Vorlage ist als eingebracht anzusehen. Sie wird in der AUSW-Sitzung am
13.12.2000 erneut behandelt.

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung in Schulen



a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00154-00)
(wurde nachversandt)
b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00155-00)
(wurde nachversandt)
c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00156-00)
(wurde nachversandt)
d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00157-00)
(wurde nachversandt)
e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise (Grundsatzbeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00177-00)
(wurde nachversandt)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über Ratssitzung am 16.11.2000

Zu a)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Realschule,
Dörwerstr. 42 in Do-Nette mit Gesamtkosten von 9.800.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 170.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu b)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. Der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155
in Do-Innenstadt-West mit Gesamtkosten von 4.000.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 70.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu c)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig die Empfehlung zu folgendem Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstr. 141
in Do-Eving mit Gesamtkosten von 8.882.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 106.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu d)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Wilhelm-Busch-Realschule,
Höfkerstr. 5-7 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von 12.200.000,00 DM.
Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 180.000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt aus dem Schulbudget.
Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets sichergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss des
Rates im Nachgang zur Kenntnis.

Zu e)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vom Rat am
16.11.2000 gefassten Beschlüsse sowie die beschlossenen Änderungen zur Kenntnis
und stimmt einstimmig der Vorlage und den im Rat beschlossenen Änderungen zu.

Zu 11.2 Neuordnung von Dezernatsstrukturen


- Bezüge zum Immobilienmanagement - Bildung der Eigenbetriebe
"Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" und "Friedhöfe Dortmund"
- Bildung der Regiebetriebe "Stadtgrün" und "Pflegebetrieb für den
öffentlichen Raum"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00124-00)
(wurde nachversandt)

TOP 11.2 wurde zusammen mit TOP 7.4 behandelt.

Zu 11.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel


hier: Neugestaltung des Platzes von Leeds
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00162-00)
Zu 11.4 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
hier: Neugestaltung der Reinoldistraße
Einrichtung eines Spielortes in der Reinoldistraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00153-00)

Die Tagesordnungspunkte 11.3 und 11.4 wurden zu Beginn der Sitzung behandelt.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der stellvertretende Vorsitzende,
Herr RM Tech, die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr schließt.




T e c h Z u c h S k o d z i k
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)