Niederschrift

über die 8. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 08.06.2005
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:45 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hubert Scheuer
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
DVU
Waldemar StankoAb 16:50 (TOP 9.1)
Ratsvertreter / in
Bürgerliste/FDP
Hans Josef Tokarsk iBis 17.45
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Stadtrat Steitz 3/Dez
Frau Jaschewski Jugendamt
Herr Kampmann Tiefbauamt
Nicht anwesend:
SPD
Wilfried Macewicz
CDU
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
FDP/Bürgerliste
Katrin Westermann
Unterbrechung
17:35 – 17:45 Uhr Nach TOP 3.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 08.06.2005, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005
1.5 Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Verkehrssituation am Kreisverkehr in Dortmund-Brechten
(Drucksache Nr.: 02280-05) Mündl. Berichterstattung Tiefbauamt der Stadt Dortmund
3.2 Berichterstattung zur Straßenprostitution im Stadtbezirk Eving und aktuelle Grenzen des Sperrbezirkes Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02372-05)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Erneuerung der Fenster am Nebengebäude der Brechtener Grundschule, Am Birkenbaum 35 - Eingabe der Brechtener Grundschule (Drucksache Nr.: 02326-05)
4.2 Erneuerung der Toilettenanlage der Theodor-Heuss-Realschule, In der Großen Heide 15-17 - Eingabe der Theodor-Heuss-Realschule (Drucksache Nr.: 02327-05)
4.3 Verkehrssituation B 54 – Fredenbaum bis Grävingholz und Kemminghauser Straße bis zur B 236 - hier: Eingabe der Evinger Christinnen für Umweltschutz
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 02241-05)
5. Finanzen und Liegenschaften - Keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund 2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02267-05)
9. Kinder und Jugend
9.1 Abschlussbericht zur Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken – Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01606-05)
Die Vorlage wurde mit den entsprechenden Anlagen bereits für die Sitzung am 11.05.2005 versandt
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02358-05)
11.1.1 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren - Antragsteller: Anwohner der Straße Wulfskamp
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01453-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 09.03.2005 versandt
11.1.2 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren Antragsteller: Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01313-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 09.03.2005 versandt
11.1.3 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren Antragsteller: Anwohner Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und Katzbachstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01649-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.05.2005 versandt
11.1.4 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren - Antragsteller: Anwohner Brehtonweg
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01688-05)
Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.05.2005 versandt
11.1.5 Antrag auf Wiederaufnahme der Straßenreinigung in der Siedlung Hardenberg
Antragsteller: Anwohner Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75 - Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01685-05) Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 11.05.2005 versandt
11.1.6 Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren - Antragsteller: Anwohner Alte Ellinghauser Straße 12a - 18
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 02325-05)
11.2 Herstellung und Erweiterung von Außenanlagen als Verkaufs- und Ausstellungsfläche für KFZ auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 93, Lindenhorster Straße 44 - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02202-05)
11.3 Abbruch eines Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 9, Flurstücke 595, Lindenhorster Straße 103 - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02208-05)
11.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung – Empfehlung (Drucksache Nr.: 02194-05)
11.5 Kanalerneuerung Pottgießerstraße
Beschluss (Drucksache Nr.: 01803-05)
11.6 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan "Ev 146 - östlich Zum Holz -" ; hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre – Empfehlung (Drucksache Nr.: 02254-05)
11.7 Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss (Drucksache Nr.: 02133-05)
11.8 Picknick auf den Rasenflächen Burgholzstrasse / Nordfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02359-05)
11.9 Abstellen von LKWs und Aufliegern auf der Lindenhorster Strasse (Fredenbaum) im öffentlichem Parkraum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02366-05)
11.10 Lkw-Dauerparker an der Lindenhorster Straße vor dem Big Tipi
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02367-05)
11.11 Namensänderung auf den Ortsschildern in der Gemarkung Kemminghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02368-05)
11.12 Ausbau des Bürgersteiges Lindnerstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02390-05)
11.13 Instandsetzung des Parkstreifens in der Oberadener Straße vor der Einmündung in die Evinger Straße
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02373-05)
12. Mitteilungen
12.1 Einrichtung einer Querungshilfe auf der Lüdinghauser Straße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01441-05-E1)
12.2 Installierung eines Beleuchtungskörpers vor den Häusern Oetringhauser Straße 72-76, Dortmund-Brechten
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01642-05-E1)
12.3 Brandschutzmaßnahmen in den Schulen des Stadtbezirkes Eving
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 01638-05-E2)
12.4 Einbau eine Plateauaufpflasterung und Überprüfung der Geschwindigkeit im Bereich Wittichstraße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (33) (Drucksache Nr.: 01639-05-E1)
12.5 Sachstandsbericht zu den Bauruinen in der „Freien Scholle“ und an der Evinger Straße (Fachwerkhaus)
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01430-05-E1)
12.6 Sachstandsbericht zur Tankstellenruine ehemals „B 54“, Höhe Stadtbahnhaltestelle Externberg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01432-05-E1)
12.7 Regelmäßige Reinigung des Fußweges zwischen Schule und Sportplatz Gretelweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (33) (Drucksache Nr.: 01443-05-E1)
12.8 Ersatzanpflanzungen für die Baumfällaktion (40 Stck.) auf dem Kommunalfriedhof Brechtener Straße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01437-05-E1)
12.9 Aufstellung von Sitzgelegenheiten im Bereich Waldeingang „Am Gulloh“
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01644-05-E1)
12.10 Verhinderung einer Erweiterung der Prostitution an der Lindenhorster Straße
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01798-05-E1)
12.11 Beseitigung der Vermüllung auf dem Gebiet der ehemaligen Kolberger Siedlung bis Lütge Heidestraße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 00941-05-E1)
13. Anfragen
13.1 Erster Spatenstich zum Bau der Turnhalle Probstheidastraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02374-05)
13.2 Regelmäßiges Entfernen von Müll und Dreck im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02378-05)
13.3 Bericht zur Anlage eines Beach-Volleyball-Feldes auf dem Spielplatz Birkenbaum
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02388-05)
13.4 Verkehrsaufkommen auf den Verbindungsstraßen im Stadtbezirk
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02389-05)
13.5 Nutzung des Geländes an der Evinger Straße zwischen Kemminghauser Straße und dem Grävinghoffweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02379-05)

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Laske benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005
Die Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005 wird – einstimmig – genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005
Die Niederschrift des – nichtöffentlichen Teils – der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.05.2005 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Verkehrsberuhigung in Dortmund-Holthausen
(Drucksache Nr.: 02642-05)
Frau Margret Westermann, wohnhaft Holthauser Straße 165, erklärt, dass sie erfahren habe, dass im Dorf Holthausen verkehrsberuhigende Maßnahmen, eventuell Einbahnstraßenregelung, Abpfostung oder Sperrung, geplant sind.
Die Familie Westermann bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchviehhaltung an der Holthauser Straße. Der Betrieb hat zwei Hofzufahrten, eine Richtung Westen (Holthauser Straße), eine in Richtung Osten (Westhang, Rundstraße) die auch beide benutzt werden.
Die freie Durchfahrt in beide Richtungen muss gewährleistet sein, da der Milchtanksammelwagen den nur über Nordblick, Rundstraße und Westhang erreichen kann, da die Sammeleinrichtung rechtsseitig an dem Fahrzeug angebracht ist.
Frau Westermann bittet die Bezirksvertretung Eving, diese Besonderheiten zu berücksichtigen, da die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig ist.
Gegen eine Tempo-30-Regelung werden keine Einwände erhoben.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – bestätigt, dass derzeit Überlegungen zur einer verkehrsberuhigenden Maßnahme im o.g. Bereich angestellt werden, bisher aber keine abschließenden Entscheidungen getroffen wurden. Vor einer endgültigen Beschlussfassung sollen aber selbstverständlich die Interessen aller Anwohner berücksichtigt werden.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Verkehrssituation am Kreisverkehr in Dortmund-Brechten
(Drucksache Nr.: 02280-05)

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung am 11.05.2005 die Durchführung eines Ortstermines am Kreisverkehr Brechten beantragt, da es dort ständig zu Zerstörungen der Randsteine durch zu dicht auffahrende Kraftfahrzeuge kommt.
Dieser Antrag wurde abgelehnt, da bereits mehrere Ortstermine stattgefunden haben, die Bezirksvertretung Eving hat sich darauf verständigt, einen Berichterstatter des Tiefbauamtes einzuladen um in der heutigen Sitzung gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Als Berichterstatter ist Herr Kampmann vom Tiefbauamt der Stadt Dortmund anwesend, der zunächst die Entstehungsgeschichte des Kreisverkehrs in Dortmund-Brechten rekapituliert.
Die Kreisverkehrsanlage wurde im Jahre 1999 im Rahmen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes errichtet um die dortige Verkehrssituation zu entschärfen.
Obwohl in einer Kurvenfahrt nicht nur die eigentliche Breite des Fahrzeuges, sondern erheblich mehr Raum benötigt wird, ist der Kreisverkehr so konzipiert, dass der befahrbare Kreisring auch für große Lkws mit Anhängern ausreichend ist. Der Kreisverkehr in Brechten erfüllt somit in allen Belangen die entsprechenden Vorschriften.
Letztmalig im Frühjahr 2004 mussten Beschädigungen am inneren Kreis, mit einem Kostenaufwand von 700 € behoben werden, die wie alle Schäden dieser Art, eindeutig darauf zurückzuführen waren, dass mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr eingefahren wurde. Damals wurden im inneren Kreisring zusätzlich große Ruhrsandsteine aufgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wurden keine weiteren Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Das Tiefbauamt sieht daher keine Veranlassung, Veränderungen an der jetzigen Gestaltung des Kreisverkehrs vorzunehmen. Auch noch weiterführende verkehrsregelnde Maßnahmen werden als wenig sinnvoll angesehen.

Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Adden – abschließend festgestellt hat, dass jeder Kraftfahrer, der sein Fahrzeug beherrscht, den Kreisverkehr ohne Schäden bewältigen kann, dankt er dem Berichterstatter – Herrn Kampmann – und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

zu TOP 3.2
Berichterstattung zur Straßenprostitution im Stadtbezirk Eving und aktuelle Grenzen des Sperrbezirkes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02372-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

Berichterstattung zur Straßenprostitution im Stadtbezirk Eving und aktuelle Grenzen des Sperrbezirkes
Die Verwaltung, Ordnungsamt, wird gebeten über die aktuellen Grenzen des Sperrbezirkes zu berichten.

Begründung:
Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass im Kreuzungsbereich Evinger Str./Seilerstraße/Lütge-Heide-Straße, der Straßenprostitution nachgegangen wird. Nach unserer Kenntnis gehört dieser Straßenbereich zum Sperrbezirk. Diese Situation nehmen wir zum Anlass, uns über die aktuelle Situation informieren zu lassen.
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Eving ein Schreiben des Pfarrers der Evangelischen Friedenskirchengemeinde – Herrn Ettemeyer – vorgelegt, der die Bezirksvertretung Eving um Unterstützung der Anwohnerschaft im Bereich der Böhmerwaldstraße (ehemalige Hoesch-Siedlung) bittet. Durch Verbesserung der Infrastruktur in der Ravensberger Straße soll der Straßenstrich aus dem o.g. Wohngebiet ferngehalten werden.
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Als Berichterstatter ist Herr Stadtrat Steitz anwesend.

Herr Stadtrat Steitz fasst zunächst die derzeitige Situation der Prostitution in Dortmund zusammen und erläutert die notwendigen Veränderungsprozesse, die der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 07.06.2005 formuliert hat.
An der Ravensberger Straße konzentriert sich der Dortmunder Straßenstrich, mit ca. 90-95 % der Aktivitäten. Da die restlichen Standorte, u.a. auch Lindenhorst, nur einen verschwindend geringen Anteil ausmachen, wurde es bisher nicht für notwendig erachtet, den Sperrbezirk, der bisher nur im innerstädtischen Bereich besteht, auf die Außenbezirke auszuweiten.
Durch die Konzentration auf den Bereich der Ravensberger Straße ist ein gewaltiger Standort entstanden, der nicht nur „Kunden“, sondern auch viele Neugierige anzieht, wobei ungefähr die Hälfte der Fahrzeuge nicht in Dortmund zugelassen sind. Dies ist ein unvermeidlicher Teil der Großstadtproblematik, Menschen kommen nicht nur zum Einkaufen, sondern eben auch aus anderen Gründen.
Die Schwierigkeiten, auch für den Stadtbezirk Eving, ergeben sich aus der Tatsache, dass an der Ravensberger Straße zurzeit nur die Anbahnung des Kontaktes möglich ist, für die eigentliche „Verrichtung“ aber keine Fläche zur Verfügung steht. Ein Grundstück an der Ravensberger Straße, das in der Vergangenheit genutzt werden konnte, wurde vom Eigentümer eingezäunt. Auch ein brach liegendes Gelände der Bahn AG ist nicht zugänglich. Die Prostituierten müssen daher mit ihren Kunden in andere Bereiche ausweichen und Eving ist hier die nächstgelegene Möglichkeit.

Um die Wohnbevölkerung der umliegenden Stadtbezirke, aber auch um die Sicherheit der dort arbeitenden Prostituierten zu verbessern, soll der Gesamtbereich jetzt neu strukturiert werden.
Eine Projektgruppe unter Federführung des Ordnungs- und des Sozialdezernenten soll unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung und der Planungsverwaltung daran arbeiten Lösungen zu entwickeln, die sicherstellen, dass die Prostituierten ihrer Tätigkeit im unmittelbaren Umfeld nachgehen können und nicht mehr in die Außenbezirke ausweichen müssen.
Zurzeit werden Verhandlungen mit dem Bundeseisenbahnvermögensamt geführt, ob die im Nahbereich gelegene Fläche der Bahn AG genutzt und dort eventuell so genannte „Verrichtungsboxen“ aufgestellt werden können. Da das Gelände entsprechend bewirtschaftet werden muss, wird angestrebt, dort einen Imbiss oder Kiosk anzusiedeln und mit der vereinnahmten Pacht die Reinigungskosten zu begleichen.
Wenn diese Maßnahmen realisiert sind, ist eine Konzentration der gesamten Abwicklung auf den Bereich der Ravensberger Straße möglich. Sollten die Prostituierten mit ihren Kunden dennoch weiterhin den Stadtbezirk Eving anfahren, wäre eine entsprechende Ausweitung des Sperrbezirkes zu prüfen.

Eine Vorlage mit der oben aufgeführten Zielsetzung, die der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 07.06.2005 beschlossen hat, wird in den nächsten Tagen an die zuständigen Gremien (Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit und für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden) weitergeleitet.

Herr Stadtrat Steitz beendet hier seine Ausführungen und beantwortet Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht einen Radiobericht am heutigen Morgen an, indem Herr Stadtrat Pogadl erklärt hat, dass eventuell die Möglichkeit besteht, einen zweiten Standort für die Straßenprostitution im ehemaligen Bahnbereich in Lindenhorst einzurichten, falls sich das Gelände an der Ravensberger Straße als nicht ausreichend erweisen sollte.
Des Weiteren bittet Herr Neumann um eine Stellungnahme, welche Maßnahmen die Verwaltung bezüglich der sich ausweitenden Straßenprostitution im Kreuzungsbereich Evinger Straße /Seilerstraße/Lütge-Heide-Straße plant. Die CDU-Fraktion befürchtet, dass sich hier ein weiterer Straßenstrich entwickelt.
Herr Stadtrat Steitz erklärt, dass ihm die Äußerungen des Herrn Stadtrates Pogadl zur Errichtung eines eventuellen zweiten Standortes in Lindenhorst nicht bekannt sind und von den im Verwaltungsvorstand getroffenen Vereinbarungen abweichen.
Grundsätzlich wird die Tatsache, dass in der Stadt Dortmund nur ein Standort für die Straßenprostitution existiert, positiv bewertet. Durch die jetzt geplante Optimierung dieser Örtlichkeit soll eine weitere Ausbreitung der Prostitution in andere Bereiche des Stadtgebietes verhindert werden.
Für den Bereich Seilerstraße/Lütge-Heide-Straße wäre es momentan nicht sinnvoll, Maßnahmen zu ergreifen, da zunächst die Entwicklung an der Ravensberger Straße abgewartet werden muss. Erst wenn an der Ravensberger Straße entsprechende Einrichtungen existieren, die es den Prostituierten ermöglichen, das „Gesamtgeschäft“ dort abzuwickeln, kann dieser Standort durch Verbote in anderen Bereichen, notfalls auch durch Ausweitung des Sperrbezirkes mit entsprechenden Kontrollen, durchgesetzt werden.

Abschließend äußern sowohl der Bezirksvorsteher – Herr Adden – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – ihre Besorgnis im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft. Es wird befürchtet, dass sich hier neue Standorte für die Straßenprostitution etablieren, die später kaum oder nur unter großem Verwaltungsaufwand wieder aufgelöst werden können. Daher wird darauf Wert gelegt, dass die Verwaltung bereits im Vorfeld und vor allem während der Weltmeisterschaft alle Anstrengungen unternimmt neue Standorte erst gar nicht entstehen zu lassen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter – Herr Stadtrat Steitz.

Zur Eingabe des Pfarrers der Evangelischen Friedenskirchengemeinde – Herrn Ettemeyer – verweist der Bezirksvorsteher – Herr Adden – auf die vorangegangene Berichterstattung und die darin zur Lösung der Situation vorgestellten Maßnahmen und beendet damit diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Erneuerung der Fenster am Nebengebäude der Brechtener Grundschule, Am Birkenbaum 35
Eingabe der Brechtener Grundschule (Drucksache Nr.: 02326-05)

Die Brechtener Grundschule bittet die Bezirksvertretung Eving, ihren Antrag auf Erneuerung der Fenster des Nebengebäudes, Am Birkenbaum, zu unterstützen und in den nächsten Haushalt einzubringen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Antrag der Brechten Grundschule zur Kenntnis und bittet die Verwaltung – einstimmig – , die Fenstererneuerung in die Planungen für den Gesamthaushalt des Jahres 2006 aufzunehmen.

zu TOP 4.2
Erneuerung der Toilettenanlage der Theodor-Heuss-Realschule, In der Großen Heide 15-17
Eingabe der Theodor-Heuss-Realschule (Drucksache Nr.: 02327-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Theodor-Heuss-Realschule, mit der Bitte um Unterstützung bei der Erneuerung der Toilettenanlage vor:
“Ich wende mich heute mit der Bitte an Sie, die Theodor-Heuss-Realschule in Eving zu unterstützen.
Seit 1969 besteht die Theodor-Heuss-Realschule in ihrem Gebäude im Schulzentrum an der Großen Heide und leistet für den Stadtbezirk Eving sehr gute Bildungs- und Erziehungsarbeit. In diesen 36 Jahren sind in dem Gebäude sehr viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet worden, so dass im Jahre 1996 ein Anbau errichtet wurde.
Das Hauptgebäude ist seit seiner Errichtung im Jahre 1969 immer wieder teilrenoviert, eine Grundrenovie­rung ist jedoch nie durchgeführt worden. Es existieren immer noch die alten Türanlagen (Energieeinsparung nicht möglich), Rigips- bzw. Spanwände, alte rieselnde Verputzungen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Anstriche, übelriechende und veraltete Toilettenanlagen.
Damit diese Schule ein entsprechendes Gebäude erhält, in dem weiterhin gute Arbeit geleistet werden kann, bzw. Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen, bitte ich Sie um Unterstützung bei der Erneuerung der Haupttoilettenanlage und ihrer Renovierung.
Die Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - ist bereits informiert, sieht sich jedoch nicht in der Lage zu helfen.
Sollten die Toiletten erneuert werden können, macht es auch von der Seite der Schule Sinn, ein Programm zur nachhaltigen Nutzung der Toilettenanlagen aufzustellen. Für weitere Fragen und Besichtigung der Schule stehe ich jederzeit zu Ihrer Verfügung. Ich glaube Eving hat es verdient, eine konkurrenzfähige, leistungsstarke Realschule anbieten zu können.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Antrag der Theodor-Heuss-Realschule zur Kenntnis und bittet die Verwaltung – einstimmig –, die Toilettenerneuerung in die Planungen für den Gesamthaushalt des Jahres 2006 aufzunehmen.




zu TOP 4.3
Verkehrssituation B 54 – Fredenbaum bis Grävingholz und Kemminghauser Straße bis zur B 236
hier: Eingabe der Evinger Christinnen für Umweltschutz
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 02241-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Eingabe der Evinger Christinnen für Umweltschutz zur Kenntnisnahme vor:
„Mautpreller auf der Evinger Straße B54 Fredenbaum bis Grävingholz und Kemminghauser Straße bis zur B236
Die Anwohner der Evinger Str. und der Kemminghauser Str. auf dem o.g. Teilstück sind genervt. Das Verkehrsaufkommen nach Einführung der LKW-Maut ist sprunghaft
angestiegen. Nicht nur LKW über 7,5t, Tieflader, sondern viele Gefahrguttransporter
befahren die viel zu enge B54. Schulkinder sind auf ihrem Schulweg besonders gefährdet, da sie die Evinger Str. überqueren müssen.
Ist das Rußpartikelaufkommen in diesem Bereich gemessen worden? Alle ca. 150m befindet sich erforderlicherweise eine Ampel, was die Verschmutzung gefährlich erhöht. Was ist mit den Folgeschäden für die Menschen? (ruhelose Tage, endloser Lärm, Luftverschmutzung)? Haben sich die Parteien (BV Eving) darum bemüht, im Interesse der Anwohner des oben genannten Bereiches zu handeln?
Die berechtigte Sorge besteht, dass die Situation der Evinger Straße bei künftigen Messungen und bei der Errichtung von Mautzahlstellen übergangen wird und die Anwohner mit Billigung Evinger Politiker leiden müssen.“
----------------------------
Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – verweist in diesem Zusammenhang auf die Anfrage ihrer Fraktion zum Tagesordnungspunkt 13.4 mit der die Verwaltung gebeten wird, das Verkehrsaufkommen auf den Straßen im Stadtbezirk Eving festzustellen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt – einstimmig –, die Verwaltung ebenfalls um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung zu bitten.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schulen – keine Vorlagen

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund 2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 02267-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den als Anlage beigefügten Bericht zur Stadtteilarbeit 2004 der Kulturbetriebe Dortmund zur Kenntnis.
9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Abschlussbericht zur Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 01606-05)

Die Jugendreferentin des Stadtbezirkes Eving ist als Berichterstatterin anwesend und beantwortet vor der Abstimmung der Vorlage noch einige offene Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt Anlage „Sozialräumliche Jugendhilfeplanung -Methodisches Vorgehen und grundsätzliche Erläuterungen zu den Planungsprozessen in den Dortmunder Stadtbezirken“ sowie den Bericht ihres Stadtbezirkes zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss – einstimmig bei einer Stimmenthaltung – nachfolgend zu beschließen:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht zur „Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der im Rahmen der Planungsprozesse vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen, die Bedarfsanmeldungen zu konkreten Maßnahmen weiter zu entwickeln, die Institutionen außerhalb der Jugendhilfe über die Planungsergebnisse und Maßnahmenvorschläge zu informieren und in Kooperation mit ihnen Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten

Der Kinder- und Jugendausschuss ist über die Weiterentwicklung in den Stadtbezirken zu informieren.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02358-05)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt grundsätzlich fest, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen wird, da die Diskussion der vergangenen Monate verdeutlicht hat, dass eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein sollte.

Da eine Vielzahl von Anträgen auf Übertragung der Reinigungspflicht von den Anwohnern mit einer nicht ordnungsgemäßen Reinigung durch die EDG begründet wurde und der Bezirksvertretung Eving immer wieder neue Bürgerbeschwerden zugehen, erwartet die CDU-Fraktion entsprechende Garantien, dass die EDG nach einer Rückübertragung der Reinigungspflicht auch eine ordnungsgemäße und regelmäßige Reinigung sicherstellt.
Des Weiteren erwartet die CDU-Fraktion, dass für den Fall der Wiederaufnahme aller Straßen in die Straßenreinigungssatzung und Rückübertragung der Reinigungspflicht auf die EDG, die prognostizierte Gebührensenkung von 5-8 %, auch tatsächlich realisiert wird.
Da die EDG bisher noch keine exakten Kostenkalkulationen vorgelegt hat, befürchtet die CDU-Fraktion, dass eine Gebührensenkung unter Hinweis auf einen erhöhten Reinigungsaufwand eventuell doch nicht durchgeführt wird oder erheblich niedriger ausfällt, als jetzt angenommen. Ohne Kenntnis genauer wirtschaftlicher Berechnungen ist heute noch nicht einmal ausschließen, dass die Gebühren eventuell sogar angehoben werden, da der vergrößerte Anteil der zur reinigenden Straßen einen entsprechenden Personal- und Maschineneinsatz notwendig macht.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ich bin entsetzt darüber, dass hier Bürger, die sich engagieren, worüber wir uns ja freuen sollten, einmal für das Gemeinwesen – bzw. das fängt ja an beim eigenen Besitz. Bürger, die sich also engagieren wollen und das auch jahrein jahraus getan haben oder bemüht sind, das zu tun, dass die hier entmündigt werden sollen durch einen Antrag der SPD. Entmündigt im Sinne von: Wir brauchen uns gar nicht drum zu kümmern, lass die mal machen. Wir zahlen etwas dafür, aber wir kümmern uns lieber nicht um die Sache – und das in den Zeiten knapper Kassen. Und dass, die CDU da zustimmt und die Bürgerliste, das ist ja nun eine ganz große Enttäuschung, muss ich ganz deutlich sagen. Wir sind völlig entsetzt, dass die CDU oder die Bürgerliste, die ja eigentlich auch dafür stehen, soziales Engagement zu fördern, hier sagt, wir schneiden allen, die sich engagieren wollen ihre Selbstbeteiligung, ihr Selbstengagement ab. Die Deutsche Volksunion lehnt natürlich diesen völlig unsinnigen Antrag und die Bürger entmündigenden Grundsatzbeschluss ab.“
Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – macht deutlich, dass ihre Fraktion den vorliegenden Grundsatzbeschluss unterstützt. Obwohl Bündnis 90 / Die Grünen es grundsätzlich positiv einschätzten, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Verantwortung für ihren eigenen Wohnbereich zu tragen, wird hier doch das Solidaritätsprinzip höher bewertet. In vielen kleinen, ruhigen Anliegerstraßen hält sich der Reinigungsaufwand für die Anwohner in Grenzen. Es kann aber nicht sein, dass hier mit relativ geringem Aufwand Gebühren für die eigene Straßenreinigung eingespart werden und diese Anwohner sich gleichzeitig damit nicht mehr an den allgemeinen, für die Reinigung anfallenden, Kosten beteiligen.
Die Anlieger, deren Straße aus der Straßenreinigungssatzung entlassen wurden, benutzen aber auch die Straßen, für die es keine Befreiungsmöglichkeiten gibt, beteiligen sich aber nicht an den hierfür anfallenden Kosten.
Sollten wieder alle Straßen durch die EDG gereinigt werden, würden Bündnis 90 / Die Grünen eine entsprechende Gebührensenkung selbstverständlich begrüßen, die Zustimmung zum heutigen Grundsatzbeschluss wird davon aber nicht abhängig gemacht.
Sollten sich immer mehr Anlieger von der Straßenreinigungsgebühr befreien lassen, werden die Gebühren für diejenigen, deren Straßen aus verschiedenen Gründen (Wohnlage, Altersstruktur der Anwohner etc.) von der EDG gereinigt werden müssen, immer weiter steigen.

Der Vorsitzende der FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Die Bürgerliste stellt einfach fest, dass auch die DFU Mitglieder über öffentliche Straßen und Plätze fahren, die von anderen Gebührenzahlern eben gereinigt werden. Das reicht mir.“
Hinweis des Bezirksvorstehers – Herrn Adden –, dass vermutlich die DVU angesprochen wurde.
Herr Mertens bestätigt dies.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erklärt, dass mögliche Gebührensenkungen oder auch Erhöhungen kein vordergründiges Entscheidungskriterium für diesen Antrag waren. Die SPD-Fraktion stellt hier ganz eindeutig das Solidaritätsprinzip in den Vordergrund.
Zurzeit werden im gesamten Stadtgebiet 924 Straßen von den Anliegern gereinigt, alle anfallenden Allgemeinkosten werden also nur auf die Anlieger umgelegt, die ihre Straßen von der EDG reinigen lassen. Eine „saubere Stadt“ wird fast einhellig von allen Bürgerinnen und Bürgern gefordert, es ist daher ein Gebot der Fairness, dass auch alle an den hierfür anfallenden Kosten beteiligt werden.
Herr Unterkötter ist der festen Überzeugung, dass eine Übernahme der gesamtstädtischen Reinigung durch die EDG Arbeitsplätze schaffen wird. Inwieweit sich dies auf die Reinigungsgebühren auswirken wird, bleibt abzuwarten und ist während der Beratungen der Straßenreinigungssatzung in den Bezirksvertretungen zu analysieren.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen.
Die Tagesordnungspunkte 11.1.1 bis 11.1.4 und 11.1.6 werden bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. sind nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.

Begründung:
In der Bezirksvertretung Eving sind mehrere Anträge auf Befreiung von der Straßenreinigungsgebühr gestellt worden. Ebenso Anträge wieder in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen zu werden. Nach unserer Kenntnis sind zur Zeit 924 Strassen aus der Straßenreinigungssatzung entlassen worden.
Um eine einheitliche Behandlung aller Dortmunder Strassen zu gewährleisten ist es erforderlich, einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen.

zu TOP 11.1.1
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner der Straße Wulfskamp
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01453-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner der Straße Wulfskamp vor, mit dem um Übertragung der Reinigungspflicht gebeten wird.
„Wie schon vor einigen Jahren, Sie erinnern sich sicherlich, so haben die Anlieger den Wunsch, das o.g. Straßenstück selbst zu reinigen. Damals war uns die Möglichkeit dazu nicht gegeben, da wir den Winterdienst, der für uns unmöglich durchzuführen war, nicht leisten konnten.
Aber ab dem Jahr 2004 ist die Situation eine andere. Für diesen Straßenabschnitt ist der Winterdienst nicht mehr vorgesehen. Die Anlieger des o.g. Straßenstückes möchten daher den ihrem Grundstück zugeordneten Bereich selbst reinigen. Und zwar wie im Gebührenbescheid angegeben ohne Winterdienst.
Wie Sie wissen, hat das Straßenstück keinen Bürgersteig. Die nördliche Straßenseite grenzt mit dem Graben direkt an Ackerfelder, die südliche Straßenseite ist teilweise von einem nicht begehbaren Grasstreifen begrenzt, der nur von den Hauseinfahrten und bzw. deren Befestigungen unterbrochen ist.
Uns wurde erst jetzt bekannt, dass von den Eigentümern der angrenzenden Äcker keine Straßenreinigungsgebühren erhoben werden.
Gründe für die Reinigung von den Anliegern hierfür sind:
§ Hohe Kosteneinsparung für jeden Anlieger.
§ Da die Straße an den Rändern nicht durch Bordsteine befestigt ist, sondern die Fahrbahndecke kontinuierlich in den Grünstreifen übergeht, ist die Reinigung mit dem Reinigungsfahrzeug überhaupt nicht erforderlich.
Die eventuell auf dem Grün- bzw. Randstreifen weggeworfenen Dosen, Papier usw. werden schon heute von den Anliegern weggeräumt, da diese von den mechanischen Kehrgeräten nicht erfasst werden können.
§ Ab Wulfskamp 23 hat die Straße bis zur Stadtgrenze Lünen den gleichen Aufbau und die gleichen Randbedingungen wie vorher beschrieben. Dieser Teil der Straße ist nicht im Reinigungsplan und dennoch ist dieses Straßenstück auf seiner gesamten Länge immer sauber auch ohne Befahren mit dem Reinigungswagen.
Die Anlieger bitten Sie, in der Bezirksvertretung darauf hinzuwirken, dass das o.g. Straßenstück aus der Straßenreinigung sobald wie möglich herausgenommen wird.
Wenn Sie noch einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, so benachrichtigen Sie mich bitte.“

Beschluss:
Nach dem Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (s. TOP 11.1), mit dem die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen, wird dieser Tagesordnungspunkt bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. ist nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.

zu TOP 11.1.2
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01313-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Siedlergemeinschaft „Wohnpark Grävingholz“ vor:
„wir haben am 09.02.2005, bei der Stadtkasse Dortmund, Widersprach gegen den Grundsteuer- und Gebührenbescheid 2005, bezüglich der Straßenreinigungsgebühr, eingelegt.
Diese Gebühr wurde in diesem Jahr erstmalig erhoben und ärgert uns sehr. Wir wohnen seit
7 ½ Jahren in unserer ruhigen, sauberen Siedlung und haben bisher noch keine Schwierigkeiten mit verunreinigten Straßen gehabt.
Alle Anwohner sind, wie in der Vergangenheit auch, in Zukunft für die Straßenreinigung
selbst verantwortlich.
Daher ist es nicht notwendig ist, in unserer Anliegerstraße (Sackgasse) ein Straßenreinigungsfahrzeug zu beauftragen einmal wöchentlich durch unsere Siedlung zu fahren.
Im Lüttgenberg, Spielbrink sowie auch im Bockenbrink rollt ausschließlich Anliegerverkehr, sodass eine Straßenreinigung nicht notwendig ist.
Wir bitten Sie um Unterstützung in dieser Angelegenheit.“

Beschluss:
Nach dem Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (s. TOP 11.1), mit dem die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen, wird dieser Tagesordnungspunkt bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. ist nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.
aufgenommen und abschließend beraten werden.

zu TOP 11.1.3
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und Katzbachstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01649-05)
Der Bezirksvertretung Eving liegt ein Schreiben der Anwohner der Dennewitzstraße (von Möckernstraße bis Ende Dennewitzstraße), Belle-Alliance-Straße, Tauentzienstraße und der Katzbachstraße vor, mit dem sie erneut um die Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger bitten.

Beschluss:
Nach dem Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (s. TOP 11.1), mit dem die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen, wird dieser Tagesordnungspunkt bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. ist nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.

zu TOP 11.1.4
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Brehtonweg
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01688-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner des Brehtonweg vor:
„anbei erhalten Sie unseren Brief vom 30.01.05 an den Herrn Oberbürgermeister. Die Anliegergemeinschaft Brehtonweg hat Widerspruch gegen die Gebührenbescheide 2005 bezüglich der Straßenreinigungsgebühr eingelegt, da die Gebühren für 2005 erstmalig erhoben werden.
In der Vergangenheit wurde die Straße (Sackstrasse) von den Anliegern gereinigt und es gab nie Beanstandungen.
Die nun von der EDG eingesetzten Reinigungsmaschinen fegen nur teilweise den Rinnstein, in Teilbereichen ist dies auch gar nicht möglich, und nicht wie die Anliegergemeinschaft die ganze Straße.
Weiterhin ist bei ähnlichen Sackgassen in unmittelbarer Nachbarschaft, wie z.B. der Wiedehopfweg in Brechten, die Straßenreinigung weiterhin den Anliegern übertragen.
Die Anliegergemeinschaft bittet Sie, in der Bezirksvertretung darauf hinzuwirken, dass die Straßenreinigung im Brehtonweg sobald wie möglich wieder den Anliegern übertragen wird.
Wenn Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, so benachrichtigen Sie uns bitte.“
Beschluss:
Nach dem Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (s. TOP 11.1), mit dem die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen, wird dieser Tagesordnungspunkt bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. ist nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.

zu TOP 11.1.5
Antrag auf Wiederaufnahme der Straßenreinigung in der Siedlung Hardenberg
Antragsteller: Anwohner Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 01685-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben der Anwohner der Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75 vor:

Die Anwohner der Siedlung Hardenberg beantragen die Wiederaufnahme der Straßenreinigung in Wartenburgstraße 1-41, Tauroggenstraße 1-29 und Herrekestraße 14-16, 64-66a und 75.
Diese Straßen wurden aus der Straßenreinigung herausgenommen da sie für die damaligen Kehrmaschinen zu eng, bzw. im Falle der Herrekestr. 66 und 66a noch nicht asphaltiert waren. Alle Häuser befinden sich im Besitz der THS, es ist daher nicht mit Widersprüchen von Privatanrainern zu rechnen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving stimmt der Wiederaufnahme der o.g. Anwohner in die Straßenreinigungssatzung und der Rückübertragung der Reinigungspflicht an die EDG – einstimmig – zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten

zu TOP 11.1.6
Antrag auf Entlassung aus der Straßenreinigungsatzung und Erlass der Straßenreinigungsgebühren
Antragsteller: Anwohner Alte Ellinghauser Straße 12a - 18
Eingabe aus der Bürgerschaft (Drucksache Nr.: 02325-05)

Die Anwohner der „Alten Ellinghauser Straße“ 12 a – 18 bitten erneut um die Entlassung aus der Straßenreinigungssatzung und Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger.

Beschluss:
Nach dem Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Verfahrensweise für die Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht auf Anlieger (s. TOP 11.1), mit dem die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt Dortmund und die Verwaltung auffordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Straßen im Dortmunder Stadtgebiet ab dem 01.01.2006 wieder in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und durch die EDG reinigen zu lassen, wird dieser Tagesordnungspunkt bis zu einer abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund zurückgestellt bzw. ist nach entsprechendem Beschluss gegenstandslos.

zu TOP 11.2
Herstellung und Erweiterung von Außenanlagen als Verkaufs- und Ausstellungsfläche für KFZ auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 93, Lindenhorster Straße 44 - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02202-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – die Zulassung des Vorhabens, unter der Voraussetzung, dass die Außenanlagen tatsächlich nur zur Präsentation von Kraftfahrzeugen genutzt werden und eine Nutzung als „normaler“ Parkplatz ausgeschlossen wird.

zu TOP 11.3
Abbruch eines Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 9, Flurstücke 595, Lindenhorster Straße 103 - Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02208-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02194-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, der unter Ziffer 5 zitierten Stellungnahme aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW
III. beschließt die Änderung Nr. 1 für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. 10 Abs. 1 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
NRW
IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n die modifizierte Begründung vom 02.05.2005 beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB



zu TOP 11.5
Kanalerneuerung Pottgießerstraße
Beschluss (Drucksache Nr.: 01803-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Kanalerneuerungen im Bereich Pottgießerstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 70.000,-- Euro

zu TOP 11.6
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan "Ev 146 - östlich Zum Holz -" ; hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02254-05)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Beschlussvorschlag zur Beratung und Empfehlung vor:
Der Rat der Stadt beschließt:
den Bebauungsplan Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – (ehemalige Brotfabrik Peine) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen und den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – als Satzung.

Sowohl der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – wie auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erklären, dass ihre Fraktionen der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen werden.
Die beabsichtigten Ziele und Festschreibungen des Bebauungsplanes und insbesondere, die durch den Erlass der Veränderungssperre verfolgte Absicht, die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 650 qm zu verhindern, widerspricht eindeutig den, in der Bezirksvertretung Eving mehrfach gefassten Beschlüssen, die Ansiedlung eines Einzelhändlers in diesem Bereich zu unterstützen.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht sich dafür aus, der Vorlage zuzustimmen.
Obwohl Bündnis 90 / Die Grünen die Auffassung teilen, dass im Bereich der Bergstraße
ein Versorgungsdefizit besteht, wird die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der beantragten Größe von 650 qm abgelehnt. Bei dieser Größenordnung und dem Discountern zugrunde liegenden Verkaufskonzept, ist zu erwarten, dass hier nicht nur Kunden einkaufen, die unmittelbarer Nähe wohnen. Durch diese Verlagerung der Kaufkraft werden schädliche Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Evinger Mitte befürchtet.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, der Vorlage zunächst mit dem Zusatz zuzustimmen, dass an der Bergstraße die Notwendigkeit einer Einzelhandelsergänzung besteht.
Vor einer abschließenden Entscheidung, sollten jedoch erst die in der Vorlage angekündigten gutachterlichen Untersuchungen durchgeführt werden, die Aufschluss darüber geben werden, inwieweit und in welcher Größenordnung Einzelhandel an diesem Standort sinnvoll ist und in welcher Form Auswirkungen auf gewachsene Versorgungszentren entstehen können. Erst in Kenntnis dieser Fakten sollte die Bezirksvertretung Eving eine entsprechende Entscheidung treffen.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ich möchte meiner Vorrednerin ausdrücklich zustimmen. Die Deutsche Volksunion wird dieser Veränderungssperre zustimmen und die Empfehlung aussprechen“

Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen – ab.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Vorlage – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen – ab.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Eving hat bereits mehrfach beschlossen, die Ansiedlung eines Einzelhändlers auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik zu unterstützen und die Verwaltung aufgefordert, sowohl das Nahversorgungskonzept wie auch den Masterplan Einzelhandel entsprechend anzugleichen.
Das Gelände ist in einem desolaten Zustand und gleicht einer „Müllkippe“, Anwohner beschweren sich ständig über Müllablagerungen und eine explosionsartige Vermehrung der Ratten auf dem derzeit brach liegenden Grundstück. Abhilfe ist hier nur durch eine schnelle Folgenutzung möglich. Der Besitzer des Grundstückes steht aber einer Wohnbebauung eher ablehnend gegenüber und favorisiert die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes.
Die Bezirksvertretung Eving befürchtet daher, dass nach Erlass einer Veränderungssperre und der daraus resultierenden Ablehnung der Bauvoranfrage das Grundstück auf lange Sicht nicht genutzt bzw. bebaut wird.
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes wird nicht nur die problematische Situation auf dem Grundstück lösen, sondern den gesamten Bereich der Bergstraße aufwerten und hier neue Impulse geben. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die in den letzten Jahren durch Geschäftsschließungen stark rückläufige Entwicklung der Bergstraße positiv zu beeinflussen.
Des Weiteren muss die Veränderung der Altersstruktur berücksichtigt werden. Den zunehmend älter werdenden Bewohnern muss eine fußläufige Einkaufsmöglichkeit in ihrem Siedlungsbereich zur Verfügung stehen.

zu TOP 11.7
Nutzungsänderung einer ehemaligen Produktionshalle in eine Versammlungsstätte für öffentliche und private Veranstaltungen auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 51, Flurstücke 225, 226, 473, 485, Lindenhorster Straße 38-40
- Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 02133-05)

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen wird.
Da sich in unmittelbarer Nähe eine Werkstatt der Arbeiterwohlfahrt, mit über 750 Beschäftigten befindet, kann ein gewisses Konfliktpotenzial nicht ausgeschlossen werden, besonders wenn sich hier Veranstaltungen und Arbeitsende der AWO überschneiden.

Da die baurechtlichten Voraussetzung vorliegen, wird die CDU-Fraktion der Zulassung einer Ausnahme aus der Veränderungssperre ebenfalls zustimmen. Der Vorsitzende der Fraktion – Herr Neumann – äußert aber Bedenken wegen der zusätzlichen Verkehre, die die Lindenhorster Straße belasten werden. Die Lindenhorster Straße ist schon derzeit derart stark frequentiert, dass weitere Belastungen eigentlich nicht mehr zumutbar sind.

Der Vorsitzende der FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – erklärt, dass er die Vorlage ablehnen wird, da die beantragte Nutzungsänderung weitere Verkehrsbelastungen für die Anlieger der Lindenhorster Straße bedeuten würde. Über einen Betrieb der Veranstaltungsstätte sollte erst nach Beendigung der Arbeiten zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße nachgedacht werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Ausnahme aus der Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.8
Picknick auf den Rasenflächen Burgholzstrasse / Nordfriedhof
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02359-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, in den o.g. Bereichen an Wochenenden und Werktagen Kontrollen durchzuführen, um der Zweckentfremdung dieser Flächen Einhalt zu gebieten .

Begründung:
In dem o.g. Bereich finden regelmäßig Grillveranstaltungen statt. Die Überreste werden vor Ort zurückgelassen und dementsprechend sehen die Flächen im Nachhinein aus. Es handelt sich hier um Essensreste, Papier usw.

zu TOP 11.9
Abstellen von LKWs und Aufliegern auf der Lindenhorster Strasse (Fredenbaum) im öffentlichem Parkraum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02366-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Abstellen von Lkws und Aufliegern der Firma Heitkämper an den Wochenenden im öffentlichen Parkraum auf der Lindenhorster Straße im Bereich des Fredenbaumparkes zu unterbinden

Begründung:
Diese Fahrzeuge und Auflieger werden im öffentlichen Parkraum abgestellt. Dies trifft auf die Lindenhorster Strasse wie auch für den Viereckbereich der Zufahrt Dekra, Sportplatz S.V.Roland und der AWO zu.
Diese Parkplätze stehen am Wochenende für die Besucher des Fremdenbaumparks, Fredenbaumhallen und Sportplatzbesucher nicht zur Verfügung

zu TOP 11.10
Lkw-Dauerparker an der Lindenhorster Straße vor dem Big Tipi
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02367-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Regelung zu treffen, damit das Dauerparken von Lkw auf dem Parkstreifen vor dem Big Tipi unterbunden wird. Hier kann man nicht noch Monate bis zum Abschluss von Erfahrungen in anderen Stadtbezirken warten.

Begründung:
Seit längerer Zeit ist festzustellen, dass im vorgenannten Bereich auch am Wochenende bis zu acht Lkw oder Auflieger abgestellt werden. Damit ist der Parkraum für Besucher des Big Tipi und des Fremdenbaumparks blockiert. Sinnvoller wäre die Schaffung von Lkw-Stellplatzen im nahen Hafengebiet.

zu TOP 11.11
Namensänderung auf den Ortsschildern in der Gemarkung Kemminghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02368-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten die Ortseingangsschilder in Eving, Gemarkung Kemminghausen, mit der Ergänzung „Ortsteil Kemminghausen“ zu ändern.
Aus Kostengründen sind die ergänzten Schilder anzubringen, wenn ein Austausch der bisherigen Schilder, wegen Beschädigung oder auch aus anderen Gründen, notwendig ist.

Begründung:
Die Gemarkung Kemminghausen gehört wie Brechten, Lindenhorst und Holthausen
zu den traditionsreichen Siedlungsgebieten. Zudem fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger,
als Bewohnerlinnen von Kemminghausen. Damit würde Kemminghausen, als
fünfter Ortsteil seinen alten Namen sichtbar erhalten.

zu TOP 11.12
Ausbau des Bürgersteiges Lindnerstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02390-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Lindnerstraße in Richtung des Logistikparks Fürst Hardenberg den Bürgersteig zu vervollständigen bzw. zu Ende zu führen.

Begründung:
Hinter dem Kreuzungsbereich Fürst-Hardenberg-Allee / Lindnerstraße verläuft ein Bürgersteig, welcher jedoch hinter dem Haus Nr. 15 im Nichts (bzw. vor einem Schild) endet. Die Fertigstellung des Bürgersteigs ist wegen regelmäßig passierender Fußgänger dringend erforderlich und sollte eigentlich. zur Vollständigkeit einer solchen Baumaßnahme gehören.

zu TOP 11.13
Instandsetzung des Parkstreifens in der Oberadener Straße vor der Einmündung in die Evinger Straße
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02373-05)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Parkstreifen in der Oberadener Straße vor der Einmündung in die Evinger Straße Instandzusetzen.

Begründung:
Die Pflasterung hat sich durch ausgewaschene Fugen gelockert und dadurch haben sich bereits die Steine verschoben. Um einen größeren Schaden zu vermeiden, sollte der Parkstreifen schnellstens wieder befestigt werden.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Einrichtung einer Querungshilfe auf der Lüdinghauser Straße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01441-05-E1)
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-1 V 1287) vom 08.05.2005 zur Kenntnisnahme vor:

Die Verkehrsverhältnisse wurden am 07.04.05 überprüft. Obwohl die Überprüfung in der nachmit­täglichen Hauptverkehrszeit durchgeführt wurde, konnte lediglich ein Verkehrsaufkommen von 420 Fahrzeuge/h festgestellt werden. In der Zeit von 16.15-17.15h überquerten 40 Personen die Fahr­bahn; die Hälfte im Bereich Fröbelstraße, die andere Hälfte verteilt zwischen Fröbelstraße und Mär­chenweg. Die Querungen erfolgten augenscheinlich problemlos, zumal sehr große Zeitlücken durch die benachbarten Signalanlagen entstehen.
Um den Querungskomfort für die Passanten zu verbessern und gleichzeitig positiv auf das Ge­schwindigkeitsniveau einzuwirken, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mittelinsel lt. Anla­ge mit einer Aufstellbreite von 2,50 m zu erstellen. Durch den Bau der Insel würden insgesamt 8 Stellplätze entfallen. Am westlichen Fahrbahnrand wäre ein Teilbereich der angrenzenden Grünan­lage als Gehweg auszubauen.
Des weiteren bestünde die Möglichkeit, seitliche Fußgängeraufstellflächen zu schaffen. In diesem Falle würden die Markierungen im südöstlichen Quadranten durch eine Vergrößerung der Gehweg­fläche baulich gesichert werden. Auf der gegenüberliegenden Seite müsste ein Teil des Pflanzbeetes verkehrssicher befestigt werden. Der Längsparkstreifen auf der Ostseite reduzierte sich um lediglich 1,5m.
Da sich durch den Bau von seitlichen Fußgängeraufstellflächen nur ein sehr geringer Komfort- und Sicherheitsgewinn erzielen lässt, ist aus verkehrlicher Sicht der Bau einer Mittelinsel vorzuziehen. Da allerdings die Fußgänger bereits heute die Straße ohne weitere Schwierigkeiten überqueren kön­nen und das Fahrzeugaufkommen relativ gering ist, empfehle ich nach Abwägung der unterschied­lichen Interessen vom Bau einer Querungshilfe gänzlich abzusehen, weil die Mittelinsel nicht zwin­gend erforderlich ist und acht - dringend benötigte - Stellplätze verloren gingen.
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Die CDU-Fraktion, als Antragsteller, bittet das Tiefbauamt um Beantwortung folgender Zusatzanfragen:
§ Warum wurde das Verkehrsaufkommen nur am Nachmittag überprüft – und nicht in den Morgenstunden, wenn viele Schüler unterwegs sind, die die Lüdinghauser Straße als Schulweg nutzen ?
§ Warum wurde die Möglichkeit der Einrichtung eines Zebrastreifens völlig außer Acht gelassen – und nicht geprüft, ob es sich hier nicht um eine sinnvolle Alternative handeln könnte ?

zu TOP 12.2
Installierung eines Beleuchtungskörpers vor den Häusern Oetringhauser Straße 72-76, Dortmund-Brechten
Stellungnahme (66) (Drucksache Nr.: 01642-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/V) vom 27.04.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass sich die in Rede stehende Stichstraße ausschließlich in Privateigentum befindet. Sie ist weder öffentlich gewidmet, noch wird sie von der Stadt Dortmund instandgehalten.
Für eine Straßenbeleuchtung müssten die Eigentümer daher in eigener Regie sorgen.

zu TOP 12.3
Brandschutzmaßnahmen in den Schulen des Stadtbezirkes Eving
Stellungnahme nach § 14 GeschO (65) (Drucksache Nr.: 01638-05-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft (65/4 GN) vom 29.04.2005 zur Kenntnis:

Die Städtische Immobilienwirtschaft beantwortet den Antrag der Bezirksvertretung Eving wie folgt:
Fertiggestellte Maßnahmen:
§ Brechtener Grundschule, Am Birkenbaum 35
§ Herder Grundschule, Gretelweg 15
§ Hauptschule Eving, Osterfeldstr. 131
§ Heisenberg Gymnasium, in der großen Heide

Maßnahmen in Arbeit:
§ Brechtener Grundschule, Evinger Str. 600
§ Max-Wittmann-Sonderschule, Oberevinger Str. 155
§ Ketteler Grundschule, Falläckerweg 23

Maßnahmen noch nicht begonnen (Beginn voraussichtlich):
§ Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37 (2005)
§ Graf-Konrad-Grundschule, Grävingholzstr. 59 (2005)
§ Osterfeld Grundschule, Osterfeldstr. 131 (2005)
§ Hauptschule Am Externberg, Evinger Parkweg 10 (2006)
§ Theodor-Heuss-Realschule, In der großen Heide 15-17 (2007)
§ Elisabeth Grundschule, Evinger Parkweg 8 (zurückgestellt)

zu TOP 12.4
Einbau einer Plateauaufpflasterung und Überprüfung der Geschwindigkeit im Bereich Wittichstraße
Stellungnahme nach § 14 GeschO (33) (Drucksache Nr.: 01639-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7 N) vom 28.04.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt nimmt wie folgt Stellung:
Der mit Datum vom 10.04.2002 beschlossene Einbau einer Plateauaufpflasterung befindet sich zurzeit im Vergabeverfahren und wird voraussichtlich bis Ende Juni 2005 realisiert.
Im Messstellenplan der Verkehrsüberwachung (StA 32) ist der Bereich Wittichstraße berücksichtigt. Nach Vervollständigung / Korrektur der Beschilderung werden Geschwindigkeitskontrollen kurzfristig durchgeführt.

zu TOP 12.5
Sachstandsbericht zu den Bauruinen in der „Freien Scholle“ und an der Evinger Straße (Fachwerkhaus)
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01430-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-023209) vom 10.05.2005 zur Kenntnis:

Zu dem Grundstück Freie Scholle 11 wurde bereits mehrfach berichtet, zuletzt mit Schreiben vom 26.04.2005. Eine erneute Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin ergab, dass ein Weiterbau zur Zeit nicht absehbar ist. Es kann wiederum nur daraufhingewiesen werden, dass es keine bauordnungsrechtlichen Steuerungsinstrumente gibt, um eine Fortführung oder Beseitigung der Baumaßnahme durchzusetzen.

Zum Grundstück Evinger Straße 572 wurde zuletzt mit Schreiben vom 28.04.2004 berichtet. Die Geltungsdauer des Vorbescheides (Az. 63/2-2-024727) für die Errichtung eines Wohnhauses wurde bis zum 02.02.2006 verlängert. Zum Antrag auf Vorbescheid (Az. 63/2-2-031489) für die Errichtung von zwei Wohnhäusern ist das Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Mit einer kurzfristigen Bescheidung ist zu rechnen.
Nach einer erneuten Ortsbesichtigung der auf dem Grundstück befindlichen Bauruine wurden kurzfristig Sicherungsmaßnahmen veranlasst, um eine Gefahrensituation auszuschließen. Weitere Kontrollen erfolgen regelmäßig.

zu TOP 12.6
Sachstandsbericht zur Tankstellenruine ehemals „B 54“, Höhe Stadtbahnhaltestelle Externberg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 01432-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-032524) vom 10.05.2005 zur Kenntnis:

Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Anlässlich einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Grundstück durch einen Bauzaun gesichert ist. Ein gefahrdrohender Zustand besteht nicht.
Aktuell liegt kein Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung vor. Es erfolgten in letzter Zeit lediglich mündliche Anfragen im Hinblick auf eine Nutzung als Sachverständigenbüro mit Kfz-Kleinreparatur.
Bauordnungsrechtliche Steuerungsinstrumente um eine neue Nutzung des Grundstücks durchzusetzen, sind nicht gegeben.

zu TOP 12.7
Regelmäßige Reinigung des Fußweges zwischen Schule und Sportplatz Gretelweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (33) (Drucksache Nr.: 01443-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7 N)
vom 28.04.2005 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt nimmt wie folgt Stellung:
Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Dortmund heißt es in § 3, Abs. 1 u.a. „die Reinigung einschließlich Winterwartung aller fußläufigen öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortsanlagen wird den Anliegern übertragen.“
Diesbezüglich wird die Verwaltung die betroffenen Anlieger auffordern, ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung nachzukommen.

zu TOP 12.8
Ersatzanpflanzungen für die Baumfällaktion (40 Stck.) auf dem Kommunalfriedhof Brechtener Straße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01437-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Friedhöfe Dortmund (68/2) vom 27.04.2005 zur Kenntnis:

Die Friedhöfe Dortmund werden im Bereich der Friedhofserweiterung entlang der Brechtener Straße Ersatzanplanzungen vornehmen. Gepflanzt werden hier 15 Säulenbuchen (Carpinus betulus Fastigiata). Auf einer Freifläche werden 12 Obstbäume gepflanzt. Die Pflanzungen werden im Laufe der kommenden Pflanzperiode ausgeführt.

zu TOP 12.9
Aufstellung von Sitzgelegenheiten im Bereich Waldeingang „Am Gulloh“
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 01644-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund (67/1-BV) vom 02.05.2005 zur Kenntnis:

Durch den Forstbezirk Nord werden wie gewünscht in dem o.g. Bereich Sitzbänke aufgestellt.

zu TOP 12.10
Verhinderung einer Erweiterung der Prostitution an der Lindenhorster Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01798-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 29.04.2005 zur Kenntnis:

die Besorgnis, das bei Einrichtung eines Wohnmobilparkplatzes auf dem ehemaligen Daumegelände als Übernachtungsmöglichkeit während der Fussball-WM eine Frequentierung auch durch Prostituierte und deren Kunden zu erwarten ist, teile ich durchaus, zumal auf der Lindenhorster Straße im fraglichen Bereich seit Jahren ein kleinerer „Straßenstrich“ existiert.
Dieser befindet sich außerhalb des Sperrbezirkes von Dortmund, so dass die Prostitution in diesem Bereich somit nicht grundsätzlich verboten ist.

Die Erfahrungen des Ordnungsamtes mit der zur Zeit schwerpunktmäßig im Bereich der Ravensberger Straße auftretenden Straßenprostitution zeigen allerdings, das störende Auswüchse bei entsprechenden Kontrollmaßnahmen und sozialer Betreuung durch Hilfsorganisationen durchaus in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können. Eine völlige Verhinderung der Prostitution wäre durch ordnungsbehördliche oder polizeiliche Maßnahmen jedoch weder möglich noch sinnvoll.

Rechtlich wäre eine Unterbindung der Prostitution nur möglich, wenn die Nutzung des Daumegeländes als „Campingplatz“ generell nicht zugelassen würde. Da es sich um eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung des Grundstückes handeln würde, müsste diese Entscheidung vom hierfür zuständigen Bauordnungsamt getroffen werden.


zu TOP 12.11
Beseitigung der Vermüllung auf dem Gebiet der ehemaligen Kolberger Siedlung bis Lütge Heidestraße
Mitteilung der Verwaltung (33) (Drucksache Nr.: 00941-05-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 09.05.2005 zur Kenntnis:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving wurde eine Müllbeseitigung durch das Tiefbauamt veranlasst. Weitere Reinigungen erfolgen nach Bedarf.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Erster Spatenstich zum Bau der Turnhalle Probstheidastraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02374-05)
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung am 8.06.05 aufzunehmen und die Verwaltung mit einer schriftlichen Antwort zu beauftragen.
Die CDU-Fraktion hat am 13.5.05 der Presse entnommen, dass am Vortag ein „öffentlicher Spatenstich" zum Bau der Turnhalle an der Probstheidastraße stattgefunden hat. Mit starkem Erstaunen und Befremden stellten wir fest, dass nur SPD-Mandatsträger der unterschiedlichen Ebenen zum Fototermin geladen waren. In der Einladung zum „Fototermin vom 9.5.05", die wir uns später als Beleg besorgt haben, werden neben der Bürgermeisterin Vertreter/innen der Bezirksvertretung genannt, keine Ratsvertreter oder Landtagsabgeordnete.
Warum haben alle anderen Fraktionen in der Bezirks Vertretung keine Einladung erhalten? In einem offenen Brief an den Herrn Oberbürgermeister und Sie haben wir unsere Annahme dazu bereits mitgeteilt. Die „Einladung" zum Fototermin ist als Anlage beigefügt.

zu TOP 13.2
Regelmäßiges Entfernen von Müll und Dreck im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 02378-05)

Die CDU-Fraktion bittet um Mitteilung, wie und wann das regelmäßige Entfernen von Dreck und Müll im gesamten Stadtbezirk erfolgt.
Das Motto: „Unsere Stadt soll schöner werden" scheint für unseren Stadtbezirk nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Man muss nicht auf die Suche gehen, um z.B. genug Arbeit für DoDis (Dortmunder Dienste) zu finden. Einige neuralgische Punkte:
§ Freifläche Bayrische Str./Ecke Osterfeldstr, gegenüber Neukauf,
§ gesamte Lütge Heidestr,
§ immer wieder Ziegelhofweg,
§ das Straßenbegleitgrün, die U-Bahn-Haltestellen von Brechten bis Güterstraße, Bergstraße, Lüdinghauser Straße
§ Eingangsbereich Nordfriedhof/Oberevinger Straße
§ Biotop Winterkampweg bis Probstheidastraße
Die Aufzählung könnte beliebig erweitert werden. Täglich werden durch die DoDis die Innenstadt- Bezirke von noch so kleinen Papierschnipseln, die letzte Zigarettenkippe und das letzte Laub beseitigt.
Auch unsere Evinger Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf einen täglich sauberen Stadtbezirk.

zu TOP 13.3
Bericht zur Anlage eines Beach-Volleyball-Feldes auf dem Spielplatz Birkenbaum
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02388-05)
Bündnis 90 / Die Grünen in der BV Eving bitten die Verwaltung um einen kurzen Bericht zum Sachstand in o.g. Angelegenheit. Wird die Umsetzung der geplanten Anlage noch verfolgt und wann soll sie realisiert werden?

zu TOP 13.4
Verkehrsaufkommen auf den Verbindungsstraßen im Stadtbezirk
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02389-05)
Bündnis 90 / Die Grünen in der BV Eving bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Liegen in der Verwaltung Zählungen der Verkehrsstärken auf den Straßen „Bergstraße“, „Evinger Straße“, Holthauser Straße und Lindenhorsterstraße vor oder anderer Straßenbereiche vor?
Wann wurde gemessen?
Wurde differenziert zwischen LKW und PKW gemessen?
Ist eine Aktualisierung vorgesehen?

zu TOP 13.5
Nutzung des Geländes an der Evinger Straße zwischen Kemminghauser Straße und dem Grävinghoffweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 02379-05)
Die FDP-Bürgerliste-Fraktion bittet um Aufnahme folgender Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung am 08.06.2005 aufzunehmen.
Nutzung des Geländes an der Evinger Straße zwischen Kemminghauser Straße und dem Grävinghoffweg.
Begründung:
Seit Jahren steht ein nicht benutzter Bauwagen auf dem Gelände welches immer wieder als
wilde Schuttkippe benutzt wird. Eine Baugenehmigung soll laut Bauordnungsamt seit mehreren Jahren vorliegen. Die Fraktion FDP-Bürgerliste bittet um Auskunft wann und wie das Grundstück genutzt werden soll.


Adden Laske Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin