Niederschrift
über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 08.05.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:00 - 15:25 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Harnisch
Rm Lührs
Rm Prüsse
Rm Schulz
Rm Spieß
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Liedschulte
Rm Neumann
Rm Pisula
Rm Uhrmann
Rm Weintz
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“
c) Verwaltung
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
Veröffentlichte Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2008
2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses
2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
2.1.1 Schadensersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11823-08)
2.2 Finanzen
2.2.1 Städtische Gewerbesteuerprüfungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11817-08)
2.3 Personal
- keine Vorlagen -
2.4 Kommunalwirtschaft
2.4.1 Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11824-08)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S.2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11043-08)
3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11282-08)
3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11387-08)
3.4 Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)
3.5 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)
3.6 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-08)
3.7 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11512-08)
3.8 Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11600-08)
3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11625-08)
3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11688-08)
3.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11650-08)
4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -
6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -
8. Schule
- keine Vorlagen -
9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
10. Finanzen Liegenschaften
- keine Vorlagen -
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -
12. Anfragen
- keine Anfragen -
13. Betriebsausschussangelegenheiten
- keine Vorlagen -
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Die Leitung der Sitzung zu TOP 10.1 übernahm Bm´in Jörder.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Prüsse (SPD) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:
2.1.2 Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme(Drucksache Nr.: 11785-08)
10.1 Jahresabschluss 2007 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung(Drucksache Nr.: 11393-08)
10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 sowie nachträglich für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2007 genehmigt hat.
Kenntnisnahme(Drucksache Nr.: 11696-08)
11.1 Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Empfehlung(Drucksache Nr.: 11157-08)
Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.
Der Tagesordnungspunkt
2.4.1 Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 11824-08)
wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.
Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2008
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat, auf Seite 15 der Niederschrift im vorletzten Absatz folgenden Satz anzufügen:
„Auf Nachfrage erklärte StK´in Dr. Uthemann, dass hierin keine Trainee-Plätze enthalten seien.“
StD Sierau hielt eine Korrektur der Niederschrift auf Seite 9 für erforderlich. Der Satz „Die Antwort der Verwaltung wurde von StD Sierau mündlich gegeben.“, solle ersetzt werden durch die Formulierung „StD Sierau nahm vorab mit dem Hinweis auf eine noch zu erarbeitende dezidierte schriftliche Stellungnahme mündlich Stellung.“.
Auf Seite 10 müsse es in der vierten Zeile des fünften Absatzes heißen: „Entgeldgruppe 1 Stufe
2 aktuell 8.26 Euro inklusive Sonderzuwendung.“
Mit diesen Änderungen genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.04.2008.
2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses
2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
zu TOP 2.1.1
Schadensersatz Bauprojekt Eving
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11823-08)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 05.05.2008 vor:
Am 18.1.2008 hat das Landgericht Dortmund die Stadt zur Zahlung von rund 0,8 Mio. Euro (zzgl. Zinsen) an einen Investor wegen einer abgelehnten Bauvoranfrage sowie zum Ersatz der seit Anfang 2006 entstandenen Schäden verurteilt.
Der Anspruch wurde vom Gericht auf §§ 39 I, b), 40 I Ordnungsbehördengesetz NW (OBG) gestützt und entspricht in der Rechtsprechung einem „enteignungsgleichen Eingriff“.
Die Verwaltung hat wiederholt gesagt, dass der Kommunale Schadensausgleich (KSA) eine Schadenübernahme grundsätzlich anerkenne (etwa: StR Steitz vom 30.6.2006) und sich eine Übernahme der Kosten in diesem Sinne klären werde (StD Sierau am 22.3.2007). Diese Aussagen könnten jedoch problematisch sein, wenn die - vom Gericht festgestellte - Anspruchsgrundlage in der Satzung des KSA ausgeschlossen wäre.
Daher bitten wir die Verwaltung auf Basis der Aushändigung der Satzung des KSA an die Ratsfraktionen, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Welchen Deckungsschutz (Schaden- und Streitkosten) sieht die Satzung des KSA für einen auf §§ 39, 40 OBG basierenden Schadensersatzanspruch vor? Die Verwaltung wird um Interpretation der Satzung gebeten sowie um Darlegung möglicherweise davon abweichender, individueller Vereinbarungen mit dem KSA.
2. Welche Konsequenzen sind damit für eine Schadensdeckung (über sämtliche Instanzen) durch den KSA verbunden?
Sollten mit der Beantwortung Interessen Dritter tangiert sein, sind wir mit einer Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.
OB Dr. Langemeyer erläuterte, die Stellungnahme werde von der Verwaltung im Juni gegeben und zwar in nichtöffentlicher Sitzung.
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) bat, die Antwort schriftlich vorzulegen.
OB Dr. Langemeyer entgegnete, man werde prüfen, ob die Antwort schriftlich oder mündlich erfolge.
zu TOP 2.1.2
Prioritätenliste für investive Maßnahmen des Dezernates 6
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11785-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Prioritätenlisten Gewässer, Kanal und Straße zur Kenntnis.
2.2 Finanzen
zu TOP 2.2.1
Städtische Gewerbesteuerprüfungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11817-08)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.04.2008 vor:
Nachdem die Außenprüfung der Gewerbesteuer in der Verwaltung etabliert ist, ergeben sich folgende Fragen aufgrund von Nachfragen aus der Dortmunder Wirtschaft, die in der Sitzung des HFA am 08.05.2008 schriftlich beantwortet werden sollen:
1. Wie ist der Stand der Implementierung der neuen Mitarbeiter in der Gewerbesteuerprüfung?
2. Wie ist die Zusammenarbeit der Mitarbeiter mit den Finanzämtern geregelt?
3. Welche Erfahrungen werden mit der Zusammenarbeit gemacht?
4. Findet z. Zt. eine intensive Zusammenarbeit mit allen Dortmunder Finanzämtern statt?
5. Welche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen bestehen?
6. Welche Möglichkeiten auf die Beteiligung der Festsetzungsverfahren wurden vereinbart?
7. Welche Erfahrungen wurden mit dieser Beteiligung gemacht?
8. Gibt es Beschränkungen der Zusammenarbeit?
9. Ist eine Einflussnahme auf alle Fälle der Gewerbesteueranwendung vor Festsetzung möglich? Ist sie überhaupt möglich?
10. Ziel der Schaffung dieser Abteilung war die Gewerbesteuersumme zu erhöhen. Wird dieses Ziel erreicht?
Begründung:
Die Schaffung der neuen Abteilung hat zu Irritationen in der Dortmunder Wirtschaft geführt, die befürchtet, dass ein erhöhter Aufwand bei der Prüfung der Gewerbesteuer auf sie zukommt. Wir verweisen dazu auf die Veröffentlichung der IHK nach bekannt werden der Neuorganisation. Mit diesen Fragen soll geklärt werden, inwieweit die Besorgnis berechtigt oder unbegründet ist.
Die Verwaltung hatte mit Datum vom 05.05.2008 eine Stellungnahme abgegeben.
2.3 Personal
- keine Vorlagen -
2.4 Kommunalwirtschaft
zu TOP 2.4.1
Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11824-08)
Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S.2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11043-08)
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, ihre Fraktion habe der diesem Punkt zugrunde liegenden Satzung seinerzeit nicht zugestimmt, deshalb könne man die Gebührensatzung nicht mittragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss
§ 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Bertastraße
zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11282-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Hertastraße
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11387-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 13.1 bis 13.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt den Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.12.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – die Begründung vom 06.11.2007 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a und § 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.4
Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Deusen als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Deusen und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.
zu TOP 3.5
Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Anträge als Überweisungen aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008:
Der Ausschuss hält es für realistisch, die CO2-Emissionen von 1990 bis 2020 um 40% zu senken, nachdem bereits bis 2005 das Ziel von 25% CO2-Minderung erreicht wurde.
Die Verwaltung wird gebeten unter Berücksichtigung des 21-Punkte-Programms (Kommunale Strategien für den Klimaschutz) der Fraktionen von SPD und B90/Die Grünen vom September 2007 bis zum Jahresende ein Handlungsprogramm vorzulegen. Es wird regelmäßig über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (einschließlich Organisation und Ressourceneinsatz) berichtet.
Der Ausschuss erwartet, dass unter Einbeziehung der Umweltberichterstattung der Beteiligungsunternehmen ein kontinuierliches Controlling des Erfolgs von C02- Minderungsmaßnahmen erfolgt, um die Zielerreichung sicherzustellen.
Der Ausschuss beschließt, den Schwerpunkt „Altbausanierung“ mit den zur Verfügung stehenden kommunalen Möglichkeiten intensiv zu verfolgen. Anzustreben ist die Sanierung von mindestens 6000 Wohnungen pro Jahr.
Darüber hinaus erwartet der Ausschuss, dass die ständige Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner in den Bereichen „Energiesparen“, „Nutzung regenerativer Energien“ sowie „Erreichung der Energieeffizienzstandards im Neubau“ fortgesetzt wird. Die bisherigen Maßnahmen der verschiedenen Akteure (Stadt, DEW 21, Verbraucherzentrale etc.) sind effektiv zu bündeln. Dabei sind die Ergebnisse des Pilotprojektes Rheinische Straße einzubeziehen.
DEW21 wird gebeten darzulegen, welche Beiträge das Unternehmen als kommunaler Energieversorger bis 2020 plant bzw. schon leistet, um die Dortmunder Klimaschutzziele zu erreichen.
Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2008:
Die Maßnahmen zum Energiesparen im Altbausektor und zum energieoptimierten Neubauen werden weiter vorangetrieben. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein kommunales Förderprogramm mit dem Schwerpunkt Altbausanierung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen mit dem Ziel, die CO²-Emissionen deutlich zu senken.
Ziel muss es sein, die mannigfaltigen Aktivitäten in der Stadt Dortmund zielgerichtet zu ergänzen und ein klares kommunales Signal und Bekenntnis für den Umweltschutz und die Luftreinhaltung abzugeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2010 ff. vorzusehen und bereits im Haushaltsjahr 2009 aus dem Budget heraus zu erwirtschaften.
Die Vorlage sowie die beiden vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsanträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.05.2008 ab. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Bericht über die CO2-Bilanz 2005 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein kommunales Handlungsprogramm zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energiebedarfs bis 2020 vorzulegen. Das Handlungsprogramm soll darstellen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Ziel, Senkung der CO2-Emissionen um 40 % bis 2020, zu erreichen.
zu TOP 3.6
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-08)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen worden war:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Radabstellanlagen aus der Lauffläche der Gehwege herausgenommen werden können (z.B. durch Platzierung zwischen Bäumen), da die Gehwege auch für Nutzungen der anliegenden Gebäude zur Verfügung stehen sollen. Zusätzlich sollen für den Baumschutz jeweils drei Bügel angebracht werden, die im Bedarfsfall ebenfalls zur Radsicherung genutzt werden können.
Rm Liedschulte (CDU) fragte, welcher räumliche Bereich mit der Bezeichnung „Westentorallee“ gemeint sei.
StD Sierau antwortete, es handele sich um den Abschnitt zwischen Westentor und Petrikirche. Wenn die Maßnahme fertig gestellt sei, lade er sie zu einem Eis dort ein, bei dem man die neugestaltete Örtlichkeit genießen könne.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst einstimmig den gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Kampstraße zwischen Westentor und Katharinenstraße (Westentorallee) und der Straße Weddepoth sowie den Bau des Spielpunktes Westentorallee zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.710.000,00 €.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Organisationseinheit 61 bei der Investitionsfinanzstelle 61_00903015001 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2008: 150.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 3.360.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 59.567,91 €.
zu TOP 3.7
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11512-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat wählt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. Herrn Klaus Horn als stellvertretendes Mitglied für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.
zu TOP 3.8
Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11600-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der nach §§ 137 und
139 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB durchgeführten Beteiligung
der internen und externen Träger öffentlicher Belange sowie der
Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger Betroffener zur
Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebiet Rheinische Straße
gemäß § 171b BauGB als Stadtumbaugebiet festzulegen. Der
Geltungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.
zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11625-08)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen als Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie folgender Zusatzantrag von Rm Follert (CDU) vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008 (Drucksache Nr.: 11625-08-E1) vor:
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Durchlässigkeit der Nord-Südverbindung Hansastraße, insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr, einer weiteren Überprüfung bedarf.
Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, wie eine möglichst unkomplizierte und komfortable Radwegeverbindung trotz des Wasserbeckens und des geplanten Gebäudekörpers sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus bittet der Ausschuss darum, die Nord-Süd-Verbindung im Bereich Kleppingstraße und Kuckelke für Radfahrerinnen und Radfahrer zu optimieren, bzw. entsprechende Lösungsvorschläge zur Beratung vorzulegen.
Darüber hinaus stellt Rm Follert mündlich den Antrag, die Verwaltung soll im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigen, ob die seinerzeit vorgeschlagene Lichtpromenade noch dem heutigen Stand der Technik entspricht und das Ergebnis - in Abstimmung mit dem örtlichen Energieversorger - den zuständigen Gremien vorstellen.
Sowohl die Vorlage als auch beide Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Ferner lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses eine Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
Herr Kaeder (FDP) weist auf die Problematik der US-Lease-Vereinbarungen hin und regt an, zukünftig auf derartige Verträge zu verzichten.
Herr Tigges macht für die CDU-Fraktion geltend, dass die vorgesehenen Beleuchtungsanlagen hinsichtlich ihrer Umweltwirkung noch einmal überprüft werden und verweist in diesem Zusammenhang auf die vom gleichen Architekten geplanten Anlagen in Düsseldorf.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu 6.2.1 bis 6.2.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt den Bebauungsplan InW 122 - Kampstraße/Brüderweg - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109 und InW 109) für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.09.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
III. beschließt, dem Bebauungsplan InW 122 die modifizierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
Rm Pisula (CDU) erläuterte, bei dem von Rm Follert (CDU) im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellten Antrag handele es sich um eine Bitte an die Verwaltung, bei der zu installierenden Lichtleiste neueste technische Erkenntnisse zu berücksichtigen, um ökologischen, energiesparenden und wirtschaftlichen Aspekten zu entsprechen.
Rm Harnisch (SPD) erinnerte an einen im letzten Jahr aus 21 Punkten bestehenden Antrag, der beschlossen worden sei und der auch dem heute von der CDU-Fraktion geäußerten Anliegen Rechnung trage.
StD Sierau führte aus, er habe die Diskussion in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dahingehend verstanden, dass der CDU-Antrag als Hinweis auf das Verwaltungshandeln gedacht gewesen sei. Man werde vor der Installation dieser Anlage alle bestehenden Möglichkeiten aufarbeiten und der Politik vortragen. Ziel müsse es sein, die beste ökologische, technische und wirtschaftliche Lösung zu finden.
Daraufhin erklärte Rm Pisula (CDU), da die Verwaltung aufgrund der bestehenden Beschlusslage den Antrag seiner Fraktion prüfen werde, erübrige sich darüber eine Abstimmung.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu 6.2.1 bis 6.2.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt den Bebauungsplan InW 122 - Kampstraße/Brüderweg - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109 und InW 109) für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.09.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
III. beschließt, dem Bebauungsplan InW 122 die modifizierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11688-08)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgendes Schreiben des Oberbürgermeisters vom 06.05.2008 vor:
Nach Drucklegung der o. a. Beschlussvorlage wurde festgestellt, dass die textliche Festsetzung zur Regelung des passiven Lärmschutzes zweier Baugrundstücke, die dem Sportplatz zugewandt sind, im Sinne einer Konkretisierung ergänzt werden muss. Der Ausschluss von notwendigen Fenstern bezieht sich nach Aussage der schalltechnischen Untersuchung (Ingenieurbüro ITAB, Dortmund, 10.04.2008) nicht nur auf das zweite, sondern auch auf das erste Obergeschoss.
Von daher ist die entsprechende textliche Festsetzung mit der Ziffer 22 im Bebauungsplan dahingehend zu ergänzen, dass alle Obergeschosse der betroffenen Baugrundstücke keine notwendigen Fenster zur Lärmquelle (Sportanlage) aufweisen dürfen. Ich bitte daher, den Bebauungsplan Hom 278 einschließlich der nachstehend zitierten Festsetzung als Satzung zu beschließen:
„ In dem mit der Ziffer 22 und der Signatur gekennzeichneten Baufeld sind notwendige Fenster für Aufenthaltsräume in dem ersten und zweiten Obergeschoss zu den mit der Signatur gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgeschlossen. Für feststehende Fenster in den ersten und zweiten Obergeschossen zu den gekennzeichneten Gebäudeseiten hin sind Schallschutzfenster entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden. Die zulässigen Innenschallpegel für allgemeine Wohngebiete dürfen nicht überschritten werden.“
Die Begründung wird auf Seite 20 unter Ziffer 8.4 entsprechend modifiziert.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Änderung im Schreiben des Oberbürgermeisters vom 06.05.2008, folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße - zu erweitern. Die „Planstraße A“ wird 3 m nach Osten verlängert, um einen Anschluss an die Posener Straße zu gewährleisten. Des Weiteren wird der Planbereich um eine Exklave ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Fläche für eine Lärmschutzwand auf der Südseite der Sportplatzanlage –Am Hombruchsfeld-. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666; SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – geprüft und beschließt der Stellungnahme unter Punkt 8 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 bis Punkt 11 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:§ 3Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.04.2007 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.04.2008 dem Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106).
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB.
zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11650-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8.2.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 8.2.2 und 8.2.3 zu folgen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt, die Beschlüsse vom 31.03.2003 und 05.09.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 118n-1 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
III. beschließt den Bebauungsplan In W 118n-1- Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 18 und 134) für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.09.2007 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt.9.1 und 9.2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 118n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;
4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -
6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -
8. Schule
- keine Vorlagen -
9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
10. Finanzen Liegenschaften
zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2007 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11393-08)
Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) begrüßte zunächst, dass die Verwaltung dem Vorschlag ihrer Fraktion aus dem letzten Jahr gefolgt sei, eine Ausschüttungserhöhung vorzunehmen.
Der ausschüttungsfähige Jahresüberschuss der Sparkasse sei im Jahre 2007 gesunken. Die Gründe dafür könne sie derzeit nicht beurteilen, da ihr die entsprechenden Informationen fehlten.
Darüber hinaus weise sie auf den § 27 Abs. 3 des Sparkassengesetzes hin, wonach nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes der Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Gewährträgers vorlege.
Die Vorlage enthalte weder den Jahresabschluss noch den Lagebericht. Dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat fehlten mithin die notwendigen Grundlagen, um die Vorlage zu beschliessen. Ihre Fraktion halte sie deshalb nicht für rechtskonform.
Die Verwaltung solle eine neue Vorlage erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Bis dahin müsse ihres Erachtens die Angelegenheit vertagt werden. Sie stelle hiermit einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag.
StK´in Dr. Uthemann ging auf die Ziffer e) des Beschlussvorschlages ein, in der auf die Auslegung des Jahresabschlusses hingewiesen werde.
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) entgegnete, diese Informationen würden vor der Beschlussfassung benötigt. Sie lägen heute aber nicht vor. Falls dem von ihr gestellten Vertagungsantrag nicht entsprochen werde, behalte man sich vor, die Aufsicht einzuschalten.
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bat StK´in Dr. Uthemann, bis zur Ratssitzung die Frage schriftlich zu beantworten, inwieweit die von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) geforderten Unterlagen für die Beschlussfassung erforderlich seien. Heute werde keine Entscheidung getroffen, sondern lediglich eine Empfehlung abgegeben.
Der von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) gestellte Vertagungsantrag wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmte für den Antrag.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erteilt dem
Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 2.403.326,45 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 153.488,09 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.
An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses nicht teil.
Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.
zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 sowie nachträglich für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2007 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11696-08)
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, dass es sich bei den Angaben in der Vorlage teilweise um echte Mehraufwendungen, teilweise aber um interne Umbuchungen handele.
Sie bitte die Verwaltung um Mitteilung, wie hoch in etwa die konkreten Beträge in beiden Fällen seien.
StK´in Dr. Uthemann kündigte an, die Antwort der Verwaltung werde der Niederschrift beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2008 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 208.180,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €.
Zudem nimmt der Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis über die nachträglich für das 4. Quartal 2007 genehmigten
Mehraufwendungen in Höhe von 38.245.399,01 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 6.667.732,20 €.
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
zu TOP 11.1
Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11157-08)
Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass es bei den Baukosten eine Differenz zwischen dem Beschlussvorschlag und der in der Anlage enthaltenen Kostenberechnung nach DIN 279 gebe.
Er bitte dazu um eine Erläuterung der Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung.
Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
12. Anfragen
- keine Anfragen -
13. Betriebsausschussangelegenheiten
- keine Vorlagen -
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:25 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeisterin Vertretung
Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin
Prüsse Weber
Ratsmitglied Schriftführer
Anlagen:
(See attached file: Übersicht nachträglich gemeldete Mehrbedarfe 4. Q 2007.pdf) (See attached file: 4. Quartal 2007_Anlage 2 zur Ratsvorlage .pdf) (See attached file: Anlage 1 - TOP 10.2 -.pdf)