Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 27.03.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Bm’in Jörder
Rm Meyer

Rm Thiel i. V. für Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Penning
Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Pohlmann
Rm Reuter i. V. für Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Rettstadt i. V. für Rm Zielazny

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Frau Linneweber, StA 11
Frau Siekmann, 32/stv. AL
Frau Certa, 5/Dez.-Büro
Herr Wallich, 5/Dez.-Büro
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.11.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 26.11.2013

1.6 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11566-13)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Präsentation des elektronischen Stellenplans
- Mündlicher Bericht

- Die Präsentation des elektronischen Stellenplans erfolgte am 07.11.2013.

Stellenplan
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12034-14)

3.1.2 Ergebnis der Interessenabfrage zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-13)

3.1.3 Beschäftigtenbefragung 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11519-13)

3.1.4 Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11948-14)

3.1.5 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11964-14)

3.1.6 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
hier: Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2013
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

3.1.7 Ausbildung bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12237-14)

3.1.8 Organisation Umweltamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12267-14)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

3.2.2 Top in Führung
- Mündlicher Bericht


3.2.3 Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Frauen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11956-14)

3.2.4 Struktur Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12115-14)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 12115-14-E1)

3.2.5 Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
- mündlicher Bericht
hierzu -> Beantwortung der Nachfrage (Drucksache Nr.: 11037-13-E1)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Schutz vor Ausspähung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12252-14)

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Sanierung des Betriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10951-13)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Herr StD Stüdemann hat sich für die Sitzung entschuldigen lassen.

Auch Herrn P. Meyer und Herrn Grehl – Personalrat - ist es nicht möglich, an der Sitzung teilzunehmen.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlage „Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt“, Empfehlung (Drucksache Nr.: 12269-14) als TOP 3.2.6 zu erweitern.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt einstimmig die Dringlichkeit für die Vorlage allgemein an.

Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 07.11.2013

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie nicht damit einverstanden sei, wenn der sachkundige Bürger des Ausschusses den elektronischen Stellenplan ggf. nur in Papier erhalten könne. Sie bittet darum, den Satz „Ggf. könnte mit Papier gearbeitet werden.“ aus der Niederschrift herauszunehmen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch Herrn Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses am 07.11.2013 mit dieser Änderung, so dass der 1. Absatz auf Seite 8 der Niederschrift wie folgt geändert wird:


„Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet die Darstellung des Stellenplans sehr übersichtlich. Sie bittet darum, die Informationen auch dem sachkundigen Bürger des Ausschusses zugänglich zu machen, der keine Möglichkeit hat, am doRat-Projekt teilzunehmen und damit auch keinen Zugriff auf die Informationen hat. Ggf. könnte mit Papier gearbeitet werden.
Zudem möchte sie den realen Personaleinsatz dargestellt bekommen, d. h. wie viele Menschen wo arbeiten und welches Geschlecht sie haben.“


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 26.11.2013

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig bei Stimmenthaltung durch Herrn Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses am 26.11.2013.


zu TOP 1.6
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11566-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation bestellt einstimmig Frau Sandra Galbierz zur stellvertretenden Schriftführerin des Ausschusse.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes


zu TOP 3.1.1
Präsentation des elektronischen Stellenplans
- Mündlicher Bericht
- Stellenplan
- Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12034-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12034-14-E1)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2014 (Drucksache Nr.: 12034-14) vor:

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss begrüßt die Weiterentwicklung/Fortschreibung des elektronischen Stellenplans.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Stellenplan weiter zu detaillieren und analog des Stellenplans für den neu gegründeten „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ eine abteilungsscharfe Abgrenzung der einzelnen Fachbereiche vorzunehmen.
3. Weiterhin soll der Stellenplan ergänzt werden um zwei Spalten, die das jeweilige „Stellen-Soll“ sowie das „Stellen-Ist“ ausweisen.
4. Bei den Stellenvermerken sollen Aspekte wie Teilzeit, Abordnungen, Mutterschutz, Beurlaubung etc. berücksichtigt werden.
5. Der elektronische Stellenplan soll Bestandteil der zukünftigen Haushaltspläne werden und somit nicht nur den benannten Mitgliedern des Fachausschusses, sondern allen Interessierten offen zugänglich zur Verfügung stehen.“


Zudem hat der Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.03.2014 (Drucksache Nr.: 12034-14-E1) erhalten:

„… ich bitte die beigefügte Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion für die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 27.03.2014 vorzusehen.


In der APO-Sitzung am 07.11.2013 wurde ein Prototyp eines möglichen elektronischen Stellenplanes vorgestellt. In der anschließenden Diskussion sind darüber hinaus folgende Wünsche gestellt bzw. Forderungen erhoben und seitens der Verwaltung zugesagt worden:
· Ausweitung der Zugriffsrechte auf alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen, soweit keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Für die Personen, die nicht am elektronischen Ratssystem DORAT teilnehmen, werden die Informationen über die Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt.
· Die geforderte Information Personal und Geschlechterdifferenzierung soll zusätzlich dargestellt werden.
· Eine Übersicht zu überplanmäßigen Personal pro Fachbereich soll erstellt werden, da diese Daten nicht aus dem Stellenplan entnommen werden können.

Nach entsprechender datenschutzrechtlicher Prüfung können die nicht personenbeziehbaren Daten allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Anregungen wurden folgende Informationen für Sie bereitgestellt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Informationen im System auswertbar vorhanden sein müssen, um manuelle Pflegearbeit zu vermeiden. Die Darstellungen vom Umfang bzw. der Detailtiefe müssen noch "lesbar" bzw. gut "auswertbar" sein. Insofern ist es zu einzelnen Betrachtungen wie der Geschlechterdifferenzierung besser, anstelle einer alles umfassenden Tabelle eine einzelne übersichtliche Darstellung zu wählen, als aus einer überladenen Datenmenge, die weder auf einer Querseite noch auf einem Bildschirm lesbar anzeigbar sind, sich die benötigten Daten zusammen zu suchen.

Folgende Informationen sollen in der Datenbank unter der Schaltfläche "Stellenplan APO" zur Verfügung gestellt werden:

A. Stellenplan
· Quartalsweise Zusammenstellung der Stellenplandaten, unterteilt nach Fachbereichen, Funktionen und Eingruppierungen mit den pflichtigen Stellenplanvermerken (KW = künftig wegfallend und KU = künftig umzuwandeln). Daneben ist die Information der Stellenbesetzung zum Stichtag angegeben und entsprechende Summierungen vorgenommen worden. Als Hilfestellung zu den verwendeten Begrifflichkeiten wurde ein Dokument "Erläuterungen zum elektronischen Stellenplan zusätzlich eingestellt.

B. Personalwirtschaftliche Zusatzinformationen
· Neben den "Erläuterungen zu personalwirtschaftlichen Begriffen" wurden zu weiteren diskutierten personalwirtschaftlichen Fragestellungen unter der Überschrift "Personalwirtschaftliche Zusatzinformationen zum Stand 31.12.13" vier themenbezogene Tabellen erstellt:
I. Verteilung der Beschäftigten nach Dezernaten und Fachbereichen - Entwicklung des Personalbestandes mit den beiden Vorjahren und Aufteilung des aktuellen Bestandes nach Geschlecht.
II. Personalveränderungen 2013 nach Fachbereichen - Entwicklung des Personalbestandes vom 01.01. bis zum 31.12. unter Angabe der Gründe externer Fluktuation, Neueinstellungen, Wiedereintritte, Veränderungen Arbeitszeit und interne Fluktuation.
III. Planmäßig und überplanmäßig Beschäftigte nach Fachbereichen - Differenzierung zwischen planmäßigen Einsätzen i. S. d. Stellenplanes und überplanmäßigen Einsätzen. Die überplanmäßigen Einsätze werden unterteilt in die Rubriken "Vorgriff Stellenplan" (= Stellen werden mit dem nächsten Stellenplan und der entsprechenden Ratsvorlage neu geschaffen), "in Planstellen zu bringen" (= Beschäftigte sind vorübergehend aus personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen noch in keine Planstelle eingewiesen) und "besondere Beschäftigungsverhältnisse" (= u.a. befristet beschäftigtes Personal z. B. Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Projekten) aufgeteilt und entsprechend summiert.

C. Geschäfts- und Dezernatsverteilung
· Aus dieser Übersicht lässt sich entnehmen, welche Fachbereiche welchen Dezernaten zugeordnet sind. Dies ist u.a. hilfreich bei der Orientierung im elektronischen Stellenplan, da dort die Fachbereiche ebenfalls nach Dezernaten sortiert sind.

D. Organigramme
· Zu jedem Fachbereich gibt es ein Organigramm, aus dem der organisatorische Aufbau der Dezernatsbüros und der Fachbereiche entnommen werden kann. Hier ist dann auch eine weitere Untergliederung der Organisationseinheiten auf Bereichsebene und eine Aufgabenzuordnung zu entnehmen. Vorangestellt ist ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben zur schnelleren Orientierung.

In der linken Spalte der Datenbank (Navigationsleiste) können unter dem Begriff "Lesebereich" zwei Ansichtsarten eingestellt werden:
I. nach Kategorie - z. B. alle Stellenplaninformationen auf einen Blick
II. nach Datum - z. B. alle aktuellen stellenplanmäßigen, personalwirtschaftlichen und
organisatorischen Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Mit dem Aufbau eines quartalsmäßigen Berichtes "Stellenplan" können durch entsprechenden Abgleich Veränderungen, wie Zugänge und Abgänge von Stellen, nachvollzogen werden.

Alle gewünschten Informationen lassen sich im Rahmen des elektronischen Stellenplanes leider nicht abbilden bzw. würden so unübersichtlich werden, dass eine sinnvolle Informationsverarbeitung nicht mehr gegeben ist:
· Daten zur Fremdfinanzierung können, da im Stellenplansystem SAP aktuell nicht hinterlegt, nicht zur Verfügung gestellt werden.
· Eine weitere Untergliederung des Stellenplanes auf Bereichs- statt auf Fachbereichsebene würde zu einer Erweiterung des elektronischen Stellenplanes von z. Zt. 48 Seiten auf rd. 300 Seiten führen.
· Differenzierung von Teilzeitbeschäftigungen im Einzelfall können nicht mit dem Stellenplan kombiniert werden, da dies eine ganz spezielle Betrachtung ist. Hierfür müssten alle Stellen einzeln aufgeführt werden (rd. 9.300 Stellen entspricht rd. 1.900 Seiten).
· Weitere Stellenplanvermerke als KW und KU-Vermerke sind im Stellenplan nicht hinterlegt. Unter anderem Beurlaubte als nicht aktive Beschäftigte bzw. abgeordnete Beschäftigte sind überplanmäßig geführt und nicht Teil des Stellenplans.
· Eine Differenzierung zwischen den Begriffen "Stellenplan Soll" und "Stellenplan Ist" wird so bei der Stadt nicht vorgenommen. Der o. g. Stellenplan bildet alle Stellen ab und aus den Zusatzangaben zur Besetzung kann entnommen werden, wie der Personalbestand (= Ist) sich zum Stellenbestand (= Soll) verhält.
· Der elektronische Stellenplan erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an den darzustellenden Stellenplan als Anlage des Haushaltsplanes nach § 79 GO NW. Gemäß § 8 Gemeindehaushaltsverordnung hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Stellen von Beamtinnen und Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind gesondert aufzuführen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern. Daneben ist eine Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche, soweit diese nicht auszugsweise den einzelnen Teilplänen beigefügt sind, und eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte beizufügen. Hierbei handelt es sich um eine u.a. für die Bezirksregierung und die Öffentlichkeit spezielle Zusammenstellung der Stellenplandaten.

Mit den Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen zu Stellenplan, Personalwirtschaft und Organisation haben Sie eine Fülle von Informationen, die um die halbjährige Vorlage "Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung" und den jährlichen Personalbericht ergänzt werden.“


Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) hält es aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung nicht mehr für erforderlich, über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen zu lassen, und lobt die Personalverwaltung für die schnelle Umsetzung. Er sieht im elektronischen Stellenplan ein gutes Arbeitsinstrument.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.03.2014 (Drucksache Nr.: 12034-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Ergebnis der Interessenabfrage zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-13)


Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass weder Variante A noch B bezahlbar für die Stadtverwaltung ist. Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt wird seine Fraktion einer Weiterführung des Arbeitszeitmodells, sollte dieses Thema in die Haushaltsplanungen eingehen, nicht zustimmen können.

Auch Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) und Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) machen in ihren Wortbeiträgen deutlich, dass sie die Altersteilzeit im Moment für die Stadtverwaltung in Anbetracht der Finanzsituation für nicht bezahlbar halten.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) schließt sich den Vorrednern an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Ergebnis der Interessenabfrage unter den Beamtinnen und Beamten der Jahrgänge 1950 bis 1960 zur Altersteilzeit zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Beschäftigtenbefragung 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11519-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die geplante Durchführung einer erneuten Beschäftigtenbefragung in der 2. Jahreshälfte 2014 zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.4
Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11948-14)

Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, warum bei der Feuerwehr die Quote wesentlich geringer ist als in den anderen Bereichen. Zudem macht sie deutlich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich wünsche, es werde offensiver Werbung dafür gemacht, dass gerade junge Leute mit Zuwanderungsgeschichte Aufgaben bei der Stadtverwaltung übernehmen. Sie meint, dass junge Menschen durch gezielte Maßnahmen angesprochen werden sollen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) befürwortet das verstärkte Werben um junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Es sei gut, wenn die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung etwa mit einem Prozentsatz vertreten ist, mit dem sie in der Stadt leben. Er unterstreicht, dass die CDU-Fraktion mit entsprechenden Maßnahmen einverstanden ist, solange keine Absenkung der Qualitätsstandards und keine Quotierung erfolgt.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) ist erfreut über die Entwicklung bei der Nachwuchskräfteeinstellung.

Frau Linneweber erläutert auf die Frage der Frau Rm Reuter, dass bei der Feuerwehr die Feuerwehrbeamten und –beamtinnen nach dem Landebeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz eingestellt werden. Danach müssen es Menschen sein, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der EU haben. Daher ist die Bewerberquote der Menschen mit Migrationshintergrund geringer und auch die Quote der eingestellten Personen. Es gibt die Möglichkeit, über den Regierungspräsidenten einen Ausnahmeantrag beim Innenministerium zu stellen, damit Beamte/-innen mit Zuwanderungsgeschichte außerhalb der EU-Staatsbürgerschaft eingestellt werden können. Dies betreffe nur den Einzelfall und ist zu begründen. Z. B. die Polizei in Dortmund stellt darüber eine/n Beamten/-in pro Jahr ein.

Zur Quotierung und zu den Qualitätsstandards gibt Frau Linneweber den Hinweis, dass die Stadtverwaltung die Nachwuchskräfte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach dem Grundgesetz und dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz auswählt.
Für Praktiker wird versucht, das Auswahlverfahren so zu verändern, dass es weg von der formalen Leistung hin zur Eignung für die Praxis im jeweiligen Beruf geht, so dass Praktiker besonders gewürdigt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal- und Organisation nimmt den Bericht zur Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11964-14)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zu den Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 26.02.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.6
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
hier: Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2013
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 12.12.2013 vor:

„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) vom 05.12.2013
vor.

Auszug:

„Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10803-13-E7

13 Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe

Um Anreize und Leistungsmotivationen zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, bei der künftigen Einstellung von Geschäftsführern kommunaler Betriebe eine leistungsorientierte Vergütung vorzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss Personal und Organisation überwiesen
wird.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin - unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL vom 05.12.2013,

- den entsprechenden Korrekturen sowie

- unter Berücksichtigung des gefassten Beschlusses zur Vorlage „Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014 (vorgezogener TOP 8.4 der Sitzung des Rates vom heutigen Tage, Drucksache Nr.: 11036-13; Alternative 1 der Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen)

mehrheitlich die nachfolgenden Beschlüsse:

Vorlage 10803-19-E5:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 5 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Beteiligungsbericht 2012/2013 (DS-Nr. 10557-13) zur Anlage des Haushaltsplanes 2014 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

Vorlage 10803-19-E19:

Unter Einbeziehung der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 10803-13-E5 aktualisierte - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sowie die aus dem Beschluss zur Vorlage Drucksache Nr.: 11036-13 resultierenden folgenden Veränderungen dieser aktualisierten Haushaltssatzung:

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Der Gesamtbetrag der Erträge vermindert sich um 154.489 €.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit vermindert sich um 154.489 €.

§ 4 Allgemeine Rücklage

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage erhöht sich um 154.489 €.

sowie

2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der Vorlage 10803-13-E5 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zuzüglich der sich aus dem Beschluss zur Vorlage Drucksache Nr.: 11036-13 ergebenden Veränderungen.

3. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Organisation der Entscheidung über die Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer übernommen wird.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, die Entscheidung, ob eine leistungsorientierte Vergütung für Geschäftsführerinnen und –führer der Eigenbetriebe oder kommunalen Betriebe gezahlt wird, davon abhängig gemacht wird, dass die Verwaltung Vorschläge unterbreitet, wie dies umgesetzt werden kann und welche Modelle angewandt werden können. Auch müsse der Personalrat gehört werden. Zum Thema „Leistungsorientierte Bezahlung“ gebe es bereits Vereinbarungen, so dass eine Harmonisierung hierzu erfolgen müsse. Frau Rm Stackelbeck hält es für notwendig, eine Eruierungsphase vorzuschalten.

Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Fraktion FDP/Bürgerliste erachtet es als sinnvoll und motivierend, wenn es ein Festgehalt gibt und zusätzlich einen Bonus für gut erfüllte Aufgaben geben wird. Über die Modelle könne anschließend abgestimmt werden.

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) stellt die Frage, ob diese Thematik eher durch den neuen Rat nach der Kommunalwahl im Mai 2014 geregelt werden sollte.


Für Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) gehört das Thema in den Ausschuss für Personal und Organisation, der Antrag wurde bereits im Dezember 2013 überwiesen. Über den vorliegenden Antrag sollte abgestimmt werden. Wenn Interesse an einer weiteren Diskussion bestehe, könnten dazu Anträge gestellt werden.

Herr Rm Rettstadt betrachtet den Antrag als eingebracht und bittet darum, die Modelle zur nächsten Sitzung durch die Verwaltung vorstellen zu lassen.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich aufgrund des Antrages Fragen ergeben, z. B. nach den Kriterien für eine leistungsorientierte Bezahlung und ob solch eine Regelung für Eigenbetriebe gelten kann. Zudem sei zu klären, ob diese Kriterien der Zufriedenheit dienen und Gerechtigkeit mit sich bringen.

Herr Rm Rettstadt konkretisiert den Antrag aus der Sitzung des Rates am 12.12.2014 dahingehend, dass es um neue Verträge gehe. Hierfür könnte das eingeführte Kennzahlensystem als Steuerungselement genutzt werden. Für ihn geht es um die Frage, ob dieses System dafür genutzt werden kann, dass der Rat der Stadt die zu erreichenden Ziele angibt und bei Erreichen eine leistungsorientierte Vergütung gezahlt wird.

Der Antrag sei nicht dazu gedacht, Unfrieden in die Verwaltung oder die Eigenbetriebe zu bringen.

Für Herrn Rm Schilff ergibt sich daraus auch die Frage, ob die Zielvereinbarungen für die Geschäftsführer/-innen bekannt sein müssten.

Für Frau Rm Stackelbeck ist eine heutige Entscheidung nicht möglich, da vorher, bevor ein Referenzsystem entwickelt wird, über die Kriterien nachgedacht werden müsse. Auch können nicht alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer die gleichen Kriterien genannt bekommen. Sie sei zuversichtlich, dass es möglich ist, Ziel – und Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Vorab sollte die Verwaltung ein Modell vorstellen, über das der Ausschuss dann entscheiden könne.

Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) erläutert, dass zwischen den städtischen Eigenbetrieben und den städtischen Töchtern zu entscheiden ist. Bei den städtischen Töchtern entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Gehälter und über leistungsbezogene Tantiemen am Jahresende. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet im Gegensatz der Gesellschafter alleine. Bei Eigenbetrieben sollte nach einer Lösung für eine leistungsorientierte Bezahlung geschaut werden.

Herr Plätz gibt den Hinweis, dass in der Betreffzeile und im Text unterschiedliche Personenkreise genannt werden. Es könne nur um die Geschäftsführer und –führerinnen gehen, da auf die Geschäftsführer/-innen der kommunalen Betriebe kein Einfluss bestehe.
Es ist zu klären, ob es um die zukünftigen Dienstverträge derer, die zum/zur Geschäftsführer/-innen bestellt werden sollen, oder ob es um ein Leistungsanreizsystem gehe. Auch hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abgeschlossen, in der bestimmte Besoldungsgruppen ausgeschlossen wurden.
Es sei die Frage, was davon gehalten wird, über ein Leistungsanreizsystem bei Geschäftsführern/-in von Eigenbetrieben nachzudenken unter Beachtung, dass ein Teil der Führungskräfte der Stadtverwaltung beim Leistungsanreizsystem (LAS) ausgeschlossen ist.
Es müsse klar sein, ob es um die Neuausgestaltung von Dienstverträgen bei Neuabschluss oder um ein LAS geht. Das System der Stadtverwaltung Dortmund könnte in der nächsten Sitzung am 08.05.2014 vorgestellt werden. Dem Ausschuss könnte vorgestellt werden, wie das LAS der Stadtverwaltung bei den tariflich Beschäftigten und bei den Beamten/-innen aussieht, über welche Größenordnungen zu sprechen ist und welche Personengruppen ausgeschlossen sind.

Herr Plätz macht darauf aufmerksam, dass die Geschäftsführer/-innen der Eigenbetriebe durchaus mehr verdienen als nur Fachbereichsleiter/-innen.

Herr Rm Waßmann geht davon aus, dass ausgewählte Geschäftsführer/-innen leistungsmotiviert an ihre Aufgabe herangehen. Zur Personalauswahl gehört für ihn, dass motivierte Leute ausgewählt werden, die entsprechend vergütet werden. Mit der Bezahlung sei dann alles erledigt.

Für Herrn Rm Rettstadt geht es um die Eigenbetriebe, hier um die Neuverträge. Für ihn ist die Frage, ob es Sinn mache, eine leistungsorientierte Bezahlung vorzusehen, und ob dies möglich sei. Die Kennzahlen könnten genutzt werden, d. h. es ist festzulegen, wovon die Leistungsorientierung abhängig zu machen ist.
Herr Rm Rettstadt sieht diese Möglichkeit als Bezahlung für erreichte Ziele.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation wird die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung abwarten und das Thema am 08.05.20.14 erneut behandeln.

zu TOP 3.1.7
Ausbildung bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12237-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12237-14-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 11.03.2014 (Drucksache Nr.: 12237-14) vor:

„… wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien erfolgt aktuell die Auswahl der Auszubildenden?
2. Gibt es Überlegungen die Kriterien in den nächsten Jahren zu ändern?
3. Gibt es Vergleiche zu Auswahlverfahren anderer Kommunen?
4. Gibt es Überlegungen die Anzahl der BewerberInnen und Auszubildenden mit „ursprünglichem“ Dortmunder Wohnsitz zu erhöhen? Wenn ja, welche?
5. Gibt es bereits Fördermöglichkeiten oder Kooperationen (z.B. mit Schulen) um die Anzahl der „Dortmunder“ Auszubildenden mittelfristig zu erhöhen?“


Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.03.2014 (Drucksache Nr.: 12237-14-E1) hat der Ausschuss erhalten:

„… zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgt aktuell die Auswahl der Auszubildenden?

Das Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte wurde im Jahr 2006 evaluiert und mit einer neuen Ausrichtung weiterentwickelt. Ziel des neuen und bis heute verwendeten Verfahrens ist - neben einer größeren Transparenz und höheren Akzeptanz - insbesondere mehr Chancengleichheit für die über 4000 jungen Menschen, die sich jährlich für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe bei der Stadtverwaltung Dortmund interessieren.

Nach Bewerbungseingang erfolgt eine Prüfung über die Zulassung zur Teilnahme am Auswahlverfahren auf der Grundlage der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen
– Schulabschluss

– begrenzte unentschuldigte Fehlzeiten
– und ggf. beamtenrechtliche Erfordernisse.

Um die Vermittlungschancen von Hauptschüler(inne)n zu verbessern, wurde das Ausbildungsangebot für Schüler(innen) mit dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 ständig erweitert.

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, können anschließend am schriftlichen Einstellungstest teilnehmen.

An dieser Stelle des Verfahrens wird auf Grund der fehlenden Vergleichbarkeit bewusst auf eine Bewertung der Schulnoten zur Vorauswahl verzichtet.

Erfahrungsgemäß nehmen ca. 70 % der Bewerberinnen und Bewerber jährlich am Test teil. Die übrigen 30 % der Bewerber/innen erfüllen die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nicht oder haben zum Zeitpunkt des Einstellungstests ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurückgezogen.

Zur Besetzung eines jeden Ausbildungsplatzes werden durchschnittlich fünf Vorstellungsgespräche geführt. Erst an dieser Stelle des Verfahrens werden sowohl die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Lebenslaufes als auch die Schulnoten, bereits absolvierte Praktika, soziale Kompetenzen und die Motivation für den gewünschten Beruf in dem Gespräch thematisiert. Für das Einstellungsjahr 2013 hatten ca. 900 junge Menschen die

Gelegenheit, sich in einem persönlichen Einzelgespräch (ca. 30 Minuten) vorzustellen. Die Einstellungsgespräche für das Jahr 2014 sind noch nicht abgeschlossen.

Insbesondere in den gewerblich-technischen Berufen wird ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch durch ein Kurzpraktikum am jeweiligen Ausbildungsplatz ergänzt.

Bei der Besetzung der Ausbildungsstellen gilt - schon aus rechtlichen Gründen - die

Maßgabe, dass grundsätzlich die am besten geeignete Nachwuchskraft den Ausbildungsplatz
erhält.

2. Gibt es Überlegungen, die Kriterien in den nächsten Jahren zu ändern?

Das Image der Stadt Dortmund als moderner, innovativer Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeberin ist für die Gewinnung von motivierten Nachwuchskräften eine grundlegende Voraussetzung. Um dieses Bild an Interessent(inn)en zu vermitteln, ist es dringend notwendig, ein modernes Auswahlverfahren anzuwenden und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen stetig weiterzuentwickeln.

Zur Gewinnung der Nachwuchskräfte des Einstellungsjahres 2015 ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren neu auszurichten und im Hinblick auf veränderte Anforderungen noch
praxisorientierter zu gestalten.

3. Gibt es Vergleiche zu Auswahlverfahren anderer Kommunen?

Die Gesellschafterkommunen des Studieninstitus Ruhr (Bochum, Dortmund, Lünen, Hattingen, Herne, Selm und Witten) wenden ein einheitliches Testverfahren an, das durch das Studieninstitut eingesetzt wird. Das Studieninstitut erhebt die für das weitere Auswahlverfahren erforderlichen Basisdaten. Die weitere Gestaltung des Auswahlverfahrens obliegt den einzelnen Kommunen in eigener Verantwortung.

4. Gibt es Überlegungen die Anzahl der BewerberInnen und Auszubildenden mit „ursprünglichem“ Dortmunder Wohnsitz zu erhöhen? Wenn ja, welche?

In den letzten Jahren wurde die Anzahl der Auszubildenden bei der Stadt Dortmund sukzessive erhöht und das Ausbildungsangebot den Erfordernissen einer bedarfsorientierten Ausbildung angepasst. Das Angebot wird dabei zielgerichtet auf den Dortmunder Arbeitsmarkt ausgerichtet.

Dazu werden u.a.
Änderungen im Marketingprozess vorgenommen. Als Auszug sind
beispielhaft anzuführen:
Die
direkte Ansprache und die Veranstaltungen in den Dortmunder Haupt- und Gesamtschulen werden verstärkt.
Künftig sollen Trainingseinheiten zum Thema Bewerbungs- und Auswahlverfahren für alle Schulen in Dortmund angeboten werden.
Weiterhin soll ein Coaching zu Vorstellungsgesprächen vom Personal- und Organisationsamt für interessierte junge Menschen angeboten werden.
Berufsfelderkundungen werden im Rahmen der Berufsorientierung „Kein Anschluss ohne Abschluss“ Schülern und Schülerinnen der 8. Klassen an Dortmunder Schulen angeboten.
Bei der Entwicklung der Marketinginstrumente werden Anregungen der Berufswahlorientierungslehrer(innen) in den Dortmunder Hauptschulen und Gesamtschulen berücksichtigt.
5. Gibt es bereits Fördermöglichkeiten oder Kooperationen (z.B. mit Schulen) um die Anzahl der „Dortmunder“ Auszubildenden mittelfristig zu erhöhen?

Bei der Besetzung der Ausbildungsstellen sollen auch Hauptschüler(inne)n und benachteiligten Gruppen der Übergang ins Berufsleben ermöglicht werden.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Nachwuchsgewinnung ist die Erhöhung der Bewerbungsanzahl und Einstellung von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Ziel ist es, ein Spiegelbild der Stadtgesellschaft auch in der Belegschaft der Stadtverwaltung Dortmund zu erreichen.

Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie wird derzeit geplant, Praktika und Bewerbungstrainings anzubieten, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz von z. B. Alleinerziehenden, lernbeeinträchtigten Jugendlichen, sozial benachteiligten Jugendlichen oder Altbewerber(inne)n zu verbessern.

Darüber hinaus sollen zusätzlich Praktikumsplätze zur Unterstützung der
Kooperativen Ausbildung angeboten werden. Die jungen Menschen erhalten ausbildungsadäquate Plätze und lernen die tägliche Arbeitsroutine und betrieblichen Strukturen kennen, um so auf das spätere Berufsleben vorbereitet zu sein. Die Stadt Dortmund geht eine Kooperationsvereinbarung mit einem Ausbildungsträger ein, in der sie sich verpflichtet, einen praxisgerechten Ausbildungsplatz bereitzustellen. Sie stellt die Durchführung und die Qualität
der fachpraktischen Unterweisung sicher. Der Träger schließt mit den Nachwuchskräften den Ausbildungsvertrag ab und ist für die Durchführung und Organisation der theoretischen Ausbildung sowie der pädagogischen Betreuung einschließlich des Stütz- und Förderunterrichts verantwortlich. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine für die Stadt Dortmund kostenneutrale Umsetzung der Maßnahme.“


Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) hebt hervor, dass es ihr vorrangig um die Dortmunder Jugendlichen gehe und darum, dass nicht nur die Bestenauslese gilt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.03.2014 (Drucksache Nr.: 12237-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.8
Organisation Umweltamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12267-14)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12267-14-E1)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2014 (Drucksache Nr.: 12267-14-E1) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Erfahrungen mit der Aufteilung der Sachbereiche Naturschutzdenkmale und Baumschutzsatzung in zwei verschiedene Organisationseinheiten innerhalb des Umweltamtes.
Dabei bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich dadurch die personelle Besetzung in den jeweiligen Bereichen verändert?
2. Wie werden der Informationsaustausch und die Arbeitsabläufe zwischen den beiden inhaltlich häufig verbundenen Bereichen gesichert?
3. Wie ist die Verantwortlichkeit geregelt, wenn beide Bereiche bei der Beurteilung eines Sachstands angesprochen sind?
4. Wie ist der Prozess bei einer beabsichtigten oder nötigen Befreiung vom Landschaftsschutz geregelt? Werden die Naturschutzverbände obligatorisch eingebunden? Wird der Beirat der unteren Landschaftsbehörde im Vorfeld angehört?

Begründung:
ggf. mündlich.“


Herr Rm Schilff gibt an, dass die Beantwortung der Fragen zur Sitzung des Ausschusses am 08.05.2014 vorgesehen ist.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das in der Vorlage (Drucksache Nr.: 11521-13) beschriebene Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden im feuerwehrtechnischen Dienst zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.2
Top in Führung
- Mündlicher Bericht


Frau Wolfs stellt das Projekt „Top in Führung“ anhand einer Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor. Das Projekt läuft seit 2013, d. h. seit einem Jahr. Am Projekt nehmen die Städte Dortmund und Unna teil, die Projektleitung hat das Grone Bildungszentrum in Dortmund.

Der Prozess begann mit einer Evaluierung, anschließend wurde ein Qualifizierungsprogramm entwickelt. Nach einer Auftaktveranstaltung wurde in 2013 das Programm durchgeführt. Derzeitig laufen die letzten Qualifizierungen und es wird die Abschlussveranstaltung konzipiert. Zu diesem Projekt gab es 357 Teilnehmende, davon waren 198 weiblich und 159 männlich. Jede/r Teilnehmer/in wird bis Ende 2014 zwischen einer Veranstaltung und vier Veranstaltungen besucht haben. Die Abschlussveranstaltung wird am 21.10.2014 stattfinden.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für den Ansatz aus, in die Führungskräfteseminare Gender-Fragen zu integrieren und damit das, was zum Alltag gehört, den Teilnehmern/-innen näher zu bringen.

Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck, wer zu diesen Veranstaltungen geht – ob es die sind, die es weniger nötig haben -, und wie die, die es nötig haben, zu einer Teilnahme zu bekommen sind, erklärt Frau Wolfs, dass durch die Qualität der Seminare andere mitgezogen werden. Die Zahlen sprechen für sich. Der Gedanke der verpflichtenden Teilnahme an Führungskräfteseminaren gibt es bereits bei der Stadtverwaltung Dortmund. Im Rahmen der Führungskräfteweiterentwicklung werden weitere Instrumente eingezogen, damit möglichst viele Menschen erreicht werden. In diesem Zusammenhang spricht sie das Modul „Gesund erhalten“ an, das es im Projekt auch gibt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.3
Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Frauen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11956-14)

Frau Bm’in Jörder (SPD-Fraktion) sieht keine Alternative dazu, die Empfehlung für die Vorlage auszusprechen und fordert für die Kommune eine Refinanzierung der entstehenden Kosten.

Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erkennt die in der Vorlage dargestellten Ziele an, tut sich aber mit der Umsetzung schwer. Er kann nicht nachvollziehen, dass so viele Stellen für relativ wenige Patienten – er hat 5 bis 6 Patienten in der Stunde errechnet – notwendig sind. Auch verstehe er nicht, dass dort Vorsorgeuntersuchungen, wie die U 5 bis U 9, durchgeführt werden. Er sei davon ausgegangen, dass die Menschen alle krankenversichert sind.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass z. B. im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage „Perspektive Europa“ (Drucksache Nr.: 11993-14) beraten werden wird. Innerhalb der Verwaltung wird ein/e Mitarbeiter/in sich offenbar mit der Finanzierung aus europäischen Töpfen kümmern. Auch die vorgelegte Vorlage gehöre inhaltlich zum gleichen Thema. Herr Rm Weintz ist auch der Meinung, dass zunächst geschaut werden sollte, ob die Finanzierung von anderer Seite, nicht durch den städtischen Haushalt, erfolgen kann.


Frau RM Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Einrichtung der Stellen. Sie gehe davon aus, dass das besondere Klientel größere Zuwendung benötigt und dafür mehr Zeit erforderlich ist. Sie stimmt im Namen ihrer Fraktion inhaltlich der Vorlage zu, aber die Finanzierung und Besetzung der Stellen im Vorgriff sollte überprüft werden.

Frau Dr. Düsterhaus erläutert, dass das erste Ziel darin bestehe, die vorsprechenden Menschen in ein Regelversicherungssystem zu bekommen. Es sei aber festzustellen, dass es im Bereich des Beitritts mancher Länder zur EU Gesetzeslücken gibt. Es gibt Länder, in denen nicht geregelt ist, dass alle Menschen krankenversichert sind. D. h., es kommen viele Menschen auch nach Dortmund, die keine Krankenversicherung haben. Auf kommunaler Ebene kann die Lücke nicht geschlossen werden. Natürlich wird das Thema von der Stadtverwaltung Dortmund auch in andere Gremien hinein getragen, damit diese Lücken geschlossen werden.
Auch vor Ort finden Gespräche mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer statt, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Gesetzliche Grundlagen für die Vorlage sind das Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen und das Infektionsschutzgesetz. Anfangs wurde eine Impfsprechstunde eingeführt, zu der immer mehr Menschen kamen, die Hilfe für ihre Kinder und sich benötigten.

Frau Dr. Düsterhaus beschreibt, dass z. B. derzeitig an zwei Tagen zwei Stunden für Kinder geöffnet ist. Wenn länger geöffnet wäre, würde auch diese Zeit in Anspruch genommen werden.
Die Behandlung der Kinder und der Frauen dauert in der Regel länger, da Sprachmittler genutzt werden müssen und insgesamt der Beratungsaufwand sehr groß ist. Die Fallzahlen sind ihrer Meinung nach hoch, hier könne nicht mit einer normalen Arztpraxis mit deutschen Patienten/-innen verglichen werden.
Zur Frage der Vorsorgeuntersuchungen gibt Frau Dr. Düsterhaus an, dass das Gesundheits- und auch das Jugendamt es als ihre Aufgabe betrachten, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder durchzuführen. Hier geht es über die Notfalluntersuchungen hinaus und auch darum, zu beraten und im Vorfeld notwendige Maßnahmen einzuleiten. Daher werden z. B. auch Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere erledigt.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicher- te Frauen. Die Einrichtung der Planstellen erfolgt im Zuge der Stellenplanvorlage für das Jahr 2015. Der Rat entscheidet, die zwei vollzeitverrechneten Stellen im Vorgriff auf den Stellen-plan für das Jahr 2015 sofort extern zu besetzen.



zu TOP 3.2.4
Struktur Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12115-14)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 12115-14-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12115-14-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 11.03.2014 (Drucksache Nr.:12115-14-E1) vor:

„… in der Beantwortung einer Anfrage zur Kindeswohlgefährdung (DS 11437-13) werden die Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen, nach Stadtbezirken aufgeteilt, dargestellt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Darstellung, wie viele MitarbeiterInnen in den jeweiligen Stadtbezirken ihre Arbeit in den Jugendhilfediensten versehen und wie sich dieses in Gesamtarbeitsstunden pro Stadtbezirk darstellt.“



Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12115-14-E2) liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Sitzung vor:

„… die von der Fraktion Die Linke mit Schreiben vom 11.03.2014 erbetene Stellungnahme, wie viele Mitarbeiter/innen in den jeweiligen Stadtbezirken ihre Arbeit in den Jugendhilfediensten versehen und wie sich dieses in Gesamtarbeitsstunden pro Stadtbezirk darstellt, erfolgt in Anlage 1 zu diesem Schreiben.

Ausgangsbasis ist der Stellenplan 2014 und die dort ausgewiesenen Planstellen, Stichtag 11.03.2014. Bei der Berechnung der Arbeitsstunden pro Stadtbezirk wurde aufgrund der überwiegenden Anzahl von Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche ausgegangen.“
Anlage:

Planstellen laut Stellenplan 2014; Stichtag 11.03.2014


Stadtbezirke
Gesamt
LK
TK
ASD
BEI
UV
JGH
Innenstadt-West
13,23
1,00
0,50
7,50
1,73
1,50
1,00
Innenstadt-Nord
27,77
2,00
1,00
19,00
3,00
1,77
1,00
JHD Nord-Ost
11,77
1,00
0,50
8,50
1,00
0,77
0,00
JHD Nord-West
16,00
1,00
0,50
10,50
2,00
1,00
1,00
Innenstadt Ost
11,41
1,00
0,50
6,91
1,00
1,00
1,00
Eving
12,53
1,00
0,50
7,25
1,78
1,00
1,00
Scharnhorst
15,87
1,00
0,50
9,14
2,50
2,00
0,73
Brackel
12,78
1,00
0,50
7,50
2,00
0,78
1,00
Aplerbeck
11,08
1,00
0,50
6,02
1,78
0,78
1,00
Hörde
13,34
1,00
0,50
8,55
1,85
0,67
0,77
Hombruch
9,38
1,00
0,50
5,10
1,00
0,78
1,00
Lütgendortmund
15,86
1,00
0,50
9,50
2,86
1,00
1,00
Huckarde
12,15
1,00
0,50
7,15
1,50
1,00
1,00
Mengede
13,23
1,00
0,50
6,50
2,50
1,23
1,50
Gesamt
168,63
13,00
6,50
100,12
23,50
13,51
12,00

Wochenarbeitsstunden; Basis: 39 Stunden pro Woche
Stadtbezirke
Gesamt
LK
TK
ASD
BEI
UV
JGH
Innenstadt-West
20.122,83
39,00
19,50
292,50
67,47
58,50
39,00
Innenstadt-Nord
42.238,17
78,00
39,00
741,00
117,00
69,03
39,00
JHD Nord-Ost
17.902,17
39,00
19,50
331,50
39,00
30,03
0,00
JHD Nord-West
24.336,00
39,00
19,50
409,50
78,00
39,00
39,00
Innenstadt Ost
17.354,61
39,00
19,50
269,49
39,00
39,00
39,00
Eving
19.058,13
39,00
19,50
282,75
69,42
39,00
39,00
Scharnhorst
24.138,27
39,00
19,50
356,46
97,50
78,00
28,47
Brackel
19.438,38
39,00
19,50
292,50
78,00
30,42
39,00
Aplerbeck
16.852,68
39,00
19,50
234,78
69,42
30,42
39,00
Hörde
20.290,14
39,00
19,50
333,45
72,15
26,13
30,03
Hombruch
14.266,98
39,00
19,50
198,90
39,00
30,42
39,00
Lütgendortmund
24.123,06
39,00
19,50
370,50
111,54
39,00
39,00
Huckarde
18.480,15
39,00
19,50
278,85
58,50
39,00
39,00
Mengede
20.122,83
39,00
19,50
253,50
97,50
47,97
58,50
Gesamt
256.486,23
507,00
253,50
3.904,68
916,50
526,89
468,00

Legende:
LK: Leitungskraft
TK: Teamkoordinator/in
ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst
BEI: Beistandschaften
UV: Unterhaltsvorschuss
JHG: Jugendgerichtshilfe
Es gibt 12 Stadtbezirke und 13 Jugendhilfedienste (2 Jugendhilfedienste im Stadtbezirk Innenstadt-Nord)


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12115-14-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.5
Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 11037-13)
- Beantwortung der Nachfrage (Drucksache Nr.: 11037-13-E1)



Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.03.2014 (Drucksache Nr.: 11037-13-E1) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„… in der o. g. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wurde durch die CDUFraktion eine Frage zur Zuordnung der unterschiedlichen Aufgaben des Ordnungsamtes zu den gesamtstädtisch festgelegten Kategorien „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“, „pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben“ und „freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben“ gestellt.

Die Kategorien „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ und „pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben“ habe ich in der Sitzung am 26.11.2013 bereits erläutert.

Die Kategorie „freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ wird im Ordnungsamt mit 90,33 Planstellen (PlSt) ausgewiesen.
Bezogen auf diese Kategorie fallen zum Zeitpunkt der Erhebung für ein Amt mit 393,25 vollzeitverrechneten PlSt neben den klassischen Anteilen von Führung mit 19,15 PlSt, 9,88 PlSt auf Aufgaben der Zentralen Dienste des Ordnungsamtes, 1,49 PlSt für die Beantwortung von Beschwerden in der Verkehrsüberwachung, 59,6 PlSt für die Ordnungspartnerschaft inklusive Nordstadtbüro (0,6 PlSt) und Koordinatoren der Service- und Präsenzdienst (3 PlSt) sowie 0,2 PlSt für die Aufgabe „Maßnahmen gegen Ratten und Tauben“ an.“


Frau StR’in Jägers erklärt, dass für die Ermittlung der Sättigungskurve für die Verkehrsüberwachung externe Hilfe benötigt werde. Es gebe ein Verfahren, mit dem die Berechnung erfolgt. Der Fachmann für dieses Verfahren konnte in der haushaltlosen Zeit nicht beauftragt werden, da es sich bei der Beauftragung um eine freiwillige Leistung handelt. Das Zahlenmaterial und die Kennzahlen der Stadt Dortmund werden diesem Fachmann vorgelegt, so dass mit Hilfe eines Rechenmoduls ein Näherungswert errechnet werden kann.
Frau StR’in Jägers nimmt an, das Ergebnis werde sein, dass die Sättigung noch lange nicht erreicht sein wird. Die Verkehrsüberwachung ist derzeitig unterbesetzt. Die Bedarfe in Dortmund sind nach dem Eindruck der Verwaltung und dem der Bürger/-innen noch nicht abgedeckt. Im wesentlichen konzentriert sich die Verkehrsüberwachung auf die Innenstadt und gezielt auf die Außenbezirke.
Frau StR’in Jägers rechnet damit, dass die Untersuchung bis zum Sommer dauern wird. Sie sagt die Beantwortung der Fragen zur Sättigungskurve bis nach der Sommerpause zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.03.2014 (Drucksache Nr.. 11037-13-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.6
Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-14)

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) will nichts gegen die Stelleneinrichtungen sagen, aber sie verdeutlicht, dass ihres Erachtens der Vorlage zu entnehmen ist, dass es kein wirklich geplantes Vorgehen gibt. Für sie sieht es so aus, als gebe es eine Vielzahl an Akteuren, die alle aktiv sind und sich auch miteinander beschäftigen, aber bisher gebe es keine richtige Strategie, wie man an die EU-Zuwanderer und Zuwanderinnen herankommt.
Dem Grunde nach stimme sie der Vorlage trotzdem erst einmal zu.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht Beratungsbedarf deutlich und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Certa beschreibt die derzeitige Situation im Bereich der EU-Zuwanderer und Zuwanderinnen. In verschiedensten Bereichen waren immer wieder Verfahrensgrenzen zu erkennen. Dies liege offenbar daran, dass das Themenfeld nicht von vornherein durchstrukturiert war. Die Beitritte zur EU sind ohne vorherige Regelung erfolgt. Es gibt unterschiedlichste, auch freie und städtische Akteure, die Hand in Hand im Netzwerk EU-Armutszuwanderung in Projekten zusammenarbeiten. Handlungsbedarfe werden festgestellt, es wird an neuen Ansätzen gearbeitet. Die Bedarfe einerseits und die Handlungsmöglichkeiten andererseits sind zusammenzubringen. Mit Projektmitteln ist dies nicht möglich.
Es besteht nun die Möglichkeit, über Fremdmittel Stellen für zwei Jahre zu refinanzieren. In dieser Zeit soll ein organisiertes Verfahren auf die Beine gestellt werden mit dem Ziel, ein Gesamtkonzept zu erreichen. Hierfür sind gut qualifizierte Menschen notwendig.

Frau Certa erklärt, dass die Stellen nicht nur für zwei Jahre eingerichtet werden sollten. Zunehmend wird die Kommune hierbei auf Drittmittel angewiesen sein.

Frau Rm Dr. Tautorat vermisst die Steuerung und die Stelle, die die Fäden zusammenhält.

Herr F. Meyer (SPD-Fraktion) stellt dar, dass sich das Sozialdezernat seit zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt. Da es keinen einheitlichen Faden gebe, verstehe er nicht die geäußerte Kritik. Dortmund sei mittlerweile weit. Es gebe eine Problemanalyse und das Problem werde angepackt. Zudem ist er dankbar, dass die Sozialverbände ihren Job machen. Dafür müssten sie natürlich entlohnt.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht die Befristung der Stellen für zwei Jahre, in denen über 80 % eine Fremdfinanzierung erfolgt. Aus der Diskussion heraus ergeben sich für Herrn Rm Weintz zwei Fragen:
- Welchen Vermerk werden diese Stellen tragen?
- Was ist mit den Stellen nach den zwei Jahren geplant? Mit einem Vorlauf sollte dies im APO diskutiert werden.

Frau StR’in Jägers erklärt, dass die Verwaltung seit vielen Monaten ausgesprochen strukturiert an der Fragestellung arbeitet. Frau Certa bündelt in der Stabsstelle des Sozialdezernates dieses Thema. Alle von bestimmten Fragestellungen des Themas betroffenen Fachbereiche haben sich untergeordnet. Die Bündelung nach innen in die Verwaltung, die Beantwortung der Fragen, die Verteilung der Aufgabenstellungen und der Lasten und die zentrale Bündelung in Dortmund, was die externen Träger betrifft, kommen hier zusammen. Die Handlungskonzepte wurden mit allen abgestimmt, die sich in diesem Bereich engagieren wollen und engagieren. Das Sozialdezernat hat die Fragen von Berlin nach Brüssel und von Brüssel nach Berlin getragen, verbunden mit Hinweisen zur Fragestellung, den Aufgaben und zu den Finanzmitteln. Inzwischen werden erste Ideen aufgegriffen und einem Lösungsvorschlag zugeführt.
Die Kritik, dass es keine einheitliche Stelle, könne sie nicht unterstreichen. Frau StR’in Jägers bezeichnet die Zusammenarbeit als effektiv und effizient. Sie würde sich wünschen, dass die geleistete Arbeit aus den Reihen der Politik auch anerkannt werde.

Frau Rm Dr. Tautorat macht deutlich, dass sie Anmerkungen gemacht habe, was ihr inhaltlich aufgefallen sei. Dann sei sie Ende Februar 2014 bei einer Fachtagung an der Fachhochschule Dortmund zur Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa gewesen, die von der Ruhr-Uni aus Bochum ausgerichtet worden war. Dort habe sie keinen der Dortmunder Politiker gesehen. Sie schlägt vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten, an der die Verwaltung und Fachpolitiker teilnehmen könnten.
Zudem fehlen ihres Erachtens Datenbasen, denen entnommen werden kann, welche Menschen kommen, die Fragen welche Altersgruppe, wieviel Kinder, welche Schulausbildung, woher kommen sie und welche Altersstrukturen sind zustellen.

Herr Rm Berndsen schließt sich den Worten der Frau StR’in Jägers an und stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Frau StR’in Jägers stellt zur Datenbasis fest, dass Daten aus den Einwohnermeldeverzeichnis entnommen werden kann. Es wird erhoben, woher die Menschen kommen, wieviele Kinder sie haben und wie alt die Kinder sind. Für den Bericht der Staatssekretärsrunde wurde auf das allgemeine Ausländerregister zurückgegriffen, das eine schlechte Datenbasis sei. In den Städten wird das Register verzögert oder zum Teil auch gar nicht gepflegt.
Die Einwohnerdatenbanken der Städte stellen dagegen den aktuellen Stand monatsscharf dar. Es werde nicht erhoben, welche Schulausbildung, welche Ausbildung und welchen Werdegang die Menschen haben. Dadurch ist es für eine Kommunalverwaltung schwierig, ein Profil zu entwickeln, das auch Fragen beantwortet, was getan werden kann, um die Menschen zu unterstützen und Integrationsleistung zu erbringen. Auch die Agentur für Arbeit hat diese Daten nicht, weil diese Menschen sich dort in der Regel nicht vorstellen. Zudem gibt es keinen organisierten Datenabgleich mit der Agentur für Arbeit, weil hierzu noch datenschutzrechtliche Fragen zu beantworten sind.
Die Stadtverwaltung selbst ist daran interessiert, statistisch belastbares Material zu haben, um Hilfen, Vorstellungen und Ideen möglichst effizient anzubringen. Es sind viele Restriktionen aufgetaucht und es ist schwierig, bei Bundes- und Landesbehörden Verständnis für die wenigen betroffenen Städte zu wecken, um eine intensivere Zusammenarbeit zu erreichen und vor Ort die Lebensbedingungen der Menschen aus Süd-Ost-Europa zu gestalten.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Schutz vor Ausspähung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 12252-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12252-14-E1)


Der Ausschuss für Personal und Organisation hat nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2014 (Drucksache Nr.: 12252-14) erhalten:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zu den aktuellen bzw. geplanten Schutzverfahren (Umsetzungszeitpunkt, Maßnahmenbeschreibung und Zielrichtung) bei der Stadt Dortmund:

1. Werden regelmäßige Sicherheitstests des Datennetzes und der Server der dosys sowie Sicherheitschecks externer Dienstleister zur Aufdeckung von Schwachstellen durchgeführt? Wenn ja, wie und durch wen?
2. Wurden oder werden zusätzliche sicherheitsrelevante Einkaufsbedingungen festgelegt bzw. eine Anpassung der städt. Vertragsbedingungen, z.B. bei Ausschreibungen für Waren- und Dienstleistungen, durchgesetzt?
3. Ist der Einsatz von Verschlüsselungssoftware geplant?
4. Sind Datenbestände auf den Servern kryptographiert? In welchen Bereichen?
5. Wie wird ein abhörsicherer Nachrichtenverkehr mit anderen Behörden gewährleistet?
6. Gibt es personelle bzw. organisatorische Maßnahmen für Mitarbeitende im Bereich der Stadtverwaltung mit sicherheitsrelevanten Aufgaben, wie z.B. Verpflichtungserklärungen, Anforderungen an den Wechsel und den Aufbau von Passwörtern, Schulungen zum Datenschutz, etc.?
7. Sind sichere Verfahren für die Kommunikation der Bürger mit der Stadt im Bereich Bürgerportale bzw. E-Government-Systeme (do-map, etc.) im Einsatz? Wenn ja, welche?
8. Wie werden frei zugängliche Netzwerkdosen in den Gebäuden der Stadt geschützt?
9. Wird der Schutz von Telefongesprächen (IP-Telefonie) gewährleistet?
10. Welche weiteren Maßnahmen und Techniken sind in Planung bzw. bereits im Einsatz?

Begründung:
Der Schutz der Bürgerdaten und der Schutz der Behördenkommunikation ist oberstes Gebot. Durch die Informationen zum Ausmaß der Bespitzelung Deutschlands wird die Frage nach der Sicherheit von Kommunikation und Daten auch auf kommunaler Ebene relevant. Da die Bemühungen der Bundesregierung, die Praktiken auf einer vertraglichen, bilateralen Basis zu beenden, gescheitert sind, ist es erforderlich, eigenständig Maßnahmen und Sicherheitsverfahren zu verschärfen. Der kürzlich erfolgte Hackerangriff auf die Server der Wirtschaftsförderung unterstützt die Forderung nach besserem Schutz.“


Zudem erhalten die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12252-14-E1):

„… als IT-Dienstleister der Stadt Dortmund stellt das Dortmunder Systemhaus die datenschutzkonforme und sichere Verarbeitung der Bürgerdaten sowie eine kontinuierliche und störungsfreie Bereitstellung der IT-Dienstleistungen sicher. Die IT-Sicherheitsanforderungen werden in einem permanenten Prozess durch eine methodische Analyse der Sicherheitsrisiken identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Verwaltungsvorstand begleitet die IT-Sicherheitspolitik und hat im November 2011 das Dortmunder Systemhaus mit der Durchführung von organisatorischen und technischen Maßnahmen zur weiteren Steigerung der IT-Sicherheit in der Stadtverwaltung Dortmund beauftragt. Anfang 2012 wurde im Dortmunder Systemhaus eine Arbeitsgruppe ‚IT-Sicherheit’ eingerichtet, die unter anderem die weitere Absicherung der IT-Systeme der Stadt Dortmund gegen Angriffe von außen sowie die Sensibilisierung der städtischen Beschäftigten in IT-Sicherheitsfragen vorantreibt.

Die Verwaltung beantwortet die in der Anfrage formulierten Fragen wie folgt:

Frage 1. Werden regelmäßige Sicherheitstests des Datennetzes und der Server des dosys sowie Sicherheitschecks externer Dienstleister zur Aufdeckung von Schwachstellen durchgeführt? Wenn ja, wie und durch wen?

Die Netzinfrastruktur sowie die Sicherungssysteme, die das Rechnernetz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen schützen (Firewalls), unterliegen ständigen Überwachungen. Anhand der Firewall-Protokolle ist der aktuelle Fall des Spam-Angriffs auf die Wirtschaftsförderung aufgefallen. Das Dortmunder Systemhaus testet bei Bedarf auch, ob die Filterregeln exakt funktionieren.

Eine Durchführung von IT-Sicherheitsaudits (Penetrationstests / Security-Audits) mit externer Unterstützung erfolgt etwa alle 2 Jahre. Dabei werden die externen Zugänge, der Webauftritt, interne Systeme und Netze sowie das Funk-Netz der Stadt geprüft.

Bei dem letzten Sicherheitsaudit im Jahre 2011 wurden verschiedene Schwachstellen aufgedeckt, die in der Folge abgestellt werden konnten. Das nächste Sicherheitsaudit wird im 2.Quartal 2014 erfolgen. Mit der Durchführung werden, unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften, externe IT-Dienstleister beauftragt, die bei ihren Tätigkeiten den gängigen Standards für IT-Sicherheitsprüfungen (z.B. ISO 27001/2, Grundschutzkataloge des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik - BSI) folgen.

Mittelfristig wird zusätzlich die Überprüfung des erreichten Sicherheitsniveaus durch einen unabhängigen Gutachter sowie, darauf aufbauend, die Sicherheitszertifizierung nach einem anerkannten Sicherheitsstandard, z.B. nach den Grundschutzkatalogen des BSI, angestrebt.

Frage 2. Wurden oder werden zusätzliche sicherheitsrelevante Einkaufsbedingungen festgelegt bzw. eine Anpassung der städt. Vertragsbedingungen, z.B. bei Ausschreibungen für Waren- und Dienstleistungen, durchgesetzt?

Bei allen IT-Dienstleistungsverträgen werden die Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes NRW zur „Datenverarbeitung im Auftrage“ berücksichtigt und entsprechend festgeschrieben, z.B. durch die Verpflichtung der externen Dienstleister auf den Datenschutz und die Vorschriften des StGB (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz). Weiterhin werden im Rahmen der „Datenverarbeitung im Auftrage“ die Kontrollrechte, denen das Dortmunder Systemhaus selbst unterliegt (z.B. das Kontrollrecht des Landesdatenschutzbeauftragten) auf den Auftragnehmer übergeleitet. In den Verträgen werden Regelungen zum Schadensersatz bei Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht durch den Auftragnehmer festgeschrieben.

Weitergehende sicherheitstechnische Anforderungen bei Lieferverträgen sind produktspezifisch und daher immer Teil der jeweiligen technischen / fachlichen Leistungsbeschreibungen.

Frage 3. Ist der Einsatz von Verschlüsselungssoftware geplant?
Die mobilen IT-Systeme (Laptops und Smartphones) der Stadt Dortmund werden bereits standardmäßig verschlüsselt. In 2013 wurden zusätzlich verschlüsselte USB-Speichermedien eingeführt, die Zug um Zug die derzeit in der Verwaltung noch verbreiteten unverschlüsselten USB-Speichermedien ablösen werden. Eine Verschlüsselung zwischen den Netzwerkkomponenten im internen Netz ist derzeit nicht geplant.

Frage 4. Sind die Datenbestände auf den Servern kryptographiert? In welchen Bereichen?

Die Anforderung, Datenbestände auf Servern zu kryptographieren, wurde kürzlich im Zusammenhang mit den Datenbeständen der Statistikstelle der Stadt Dortmund überprüft. Die derzeit bestehende Datenhaltung ohne Kryptographierung wurde dabei als ausreichend anerkannt.

Frage 5. Wie wird ein abhörsicherer Nachrichtenverkehr mit anderen Behörden gewährleistet?

Die Kommunikation mit anderen Behörden erfolgt über das Verbindungsnetz „Deutschland Online Infrastruktur – DOI“. Hierin enthalten ist auch die vollständige Verschlüsselung der übertragenen Daten mittels IPsec (Internet Protocol Security).

Frage 6. Gibt es personelle bzw. organisatorische Maßnahmen für Mitarbeitende im Bereich der Stadtverwaltung mit sicherheitsrelevanten Aufgaben, wie z.B. Verpflichtungserklärungen, Anforderungen an den Wechsel und den Aufbau von Passwörtern, Schulungen zum Datenschutz, etc.?

Die grundlegenden IT-Sicherheitsanforderungen wurden für die Beschäftigten der Stadt Dortmund im Kapitel 6 der Geschäftsanweisung „Gesamtstädtisches Sicherheitskonzept“ vom 28.01.2006 verbindlich beschrieben, so auch die Vorgaben zum Aufbau, zum Wechsel und zur Geheimhaltung von Passwörtern. Soweit erforderlich wurden und werden über diese grundlegenden Regelungen hinaus sog. verbindliche IT-Standards durch das Dortmunder Systemhaus erarbeitet, mit den Fachbereichen abgestimmt und in Kraft gesetzt. Die ITStandards gestalten die vorhandenen Grundregeln bei Bedarf weiter aus oder beschreiben Themenfelder, die bisher nicht geregelt sind. In 2013 wurden z.B. die IT-Standards „Regelung der elektronischen Identitäten bei der Stadt Dortmund“, „Durchführung von Schutzbedarfsfeststellungen für die IT-Anwendungen der Stadt Dortmund“ und „Durchführung von Datensicherungen“ verabschiedet. Soweit geboten, werden die organisatorischen Regelungen der IT-Standards zusätzlich durch technische Maßnahmen abgesichert.

Soweit Fachbereiche der Stadt Dortmund über den allgemeinen Schutzbedarf hinaus einen erhöhten Schutzbedarf haben, werden die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen in eigenen Sicherheitskonzepten beschrieben, die dann die allgemeingültigen Regeln für den betroffenen Fachbereich ergänzen.

Das Dortmunder Systemhaus hat aufgrund seines erhöhten Schutzbedarfes bereits 2004 seinen IT-Sicherheitsprozess im fachbereichlichen IT-Sicherheitskonzept „Informationssicherheit im Dortmunder Systemhaus“ beschrieben. Dieses Sicherheitskonzept orientiert sichan der ISO-Norm 27002 (Management von Informationssicherheit). Auf Detailebene wird darüber hinaus auf die Empfehlungen der Grundschutzkataloge des BSI zurückgegriffen. Es regelt z.B. das Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen, den Zutritt zu IT-sicherheitsrelevanten Bereichen und den Zugang zu IT-Systemen.

Alle dosys-Beschäftigten werden im Rahmen ihrer Einarbeitung in die Themen „Datenschutz“ und „IT-Sicherheit“ eingewiesen. Hierzu wurde eine spezielle Schulung entwickelt, an der neben den neuen Kollegen und Kolleginnen, für die die Teilnahme verpflichtend ist, auch alle anderen Beschäftigten freiwillig zur Auffrischung der Kenntnisse teilnehmen können. In 2013 haben ca. 40 dosys-Beschäftigte an dieser Schulung teilgenommen.

Um auch die übrigen Beschäftigten der Stadtverwaltung in IT-Sicherheitsfragen zu sensibilisieren, wurde vom Dortmunder Systemhaus über die elektronische Lernplattform „Moodle“ eine IT-Sicherheitsschulung entwickelt, die in Kürze in der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Seit 2013 werden auch in den Präsenzschulungen im Zusammenhang mit der Einführung von Windows-7 Schulungsinhalte zum Thema „IT-Sicherheit“ vermittelt. Sowohl in der E-Learning-Anwendung als auch in den Präsenzschulungen wird auf bekannte Vorgehensweisen von Angreifern wie z.B. „Social Engineering“, und „Einschleusen von Schadsoftware über E-Mail“ sowie die Gefahren durch schwache Kennwörter eingegangen.

Bei aktuellen Sicherheitsgefährdungen werden vom Dortmunder Systemhaus Warnungen und Hinweise über verschiedene Medien und Kanäle an die Beschäftigten der Stadt Dortmund gegeben. Seit 2012 können sich Beschäftigte der Stadt Dortmund mit Fragen zur ITSicherheit an das dosys- Sicherheitsteam wenden. So wird z.B. von den Beschäftigten regelmäßig die Möglichkeit genutzt, verdächtige E-Maileingänge auf Schadsoftware überprüfen zu lassen.

Für die Zukunft sind weitere sog. Awareness-Kampagnen (Aufmerksamkeits- / Achtsamkeits-Informationen) in Sachen IT-Sicherheit geplant, in denen die Beschäftigten weiter in Sachen IT-Sicherheit sensibilisiert werden.

Die Durchführung verwaltungsweiter Schulungen zum Thema Datenschutz fällt in die Zuständigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Frage nach solchen Schulungen wäre von dort zu beantworten.

Frage 7. Sind sichere Verfahren für die Kommunikation der Bürger mit der Stadt im Bereich Bürgerportale bzw. E-Government-Systeme (do-map, etc.) im Einsatz? Wenn ja, welche?

Die eGovernment-Infrastruktur stellt durch verschiedene kombinierte Maßnahmen einen abgesicherten Bereich dar. Die Internetverbindungen diverser mit Nutzerkontexten und personenbezogenen Daten arbeitenden Umgebungen werden über Verschlüsselungsprotokolle zur sicheren Datenübertragung im Internet (SSL-Transportverschlüsselung) abgebildet.

Die Bereitstellung der Umgebung erfolgt in einer mehrstufigen Firewallstruktur. Der Betrieb der Systeme erfolgt innerhalb eines Zwischennetzes, außerhalb des Inter- und Intranets. Die Firewall ist mit einem Angriffserkennungssystem (IDS / Intrusion Detection System) ausgestattet.

Die Stadt Dortmund setzt für ihre eGovernmentprozesse das „Virtuelle Rathaus - doMap“ ein. Für den Bürger ist die Nutzung der hier bereitgestellten Online-Angebote erst nach einer Identifizierung bei den Bürgerdiensten möglich. Für die Prüfung ist das persönliche Erscheinen des Bürgers mit Vorlage des gültigen Personalausweises notwendig.

Die doMap verfügt über ein umfassendes Sicherheits- und Benutzerrollenkonzept. So werden die Nutzer beispielsweise erst einmal in Privat-, Geschäfts- und Behördenkunden unterteilt. Für die Nutzung der verschieden Online-Angebote werden den Nutzern auf Antrag die entsprechenden Benutzerrollen zugewiesen. Erst hiernach ist der Zugriff auf Daten des Einwohnermeldewesens, der Katasterverwaltung und sonstigen Angeboten möglich. Wichtig ist, dass jede Änderung an den Benutzerrechten sowie jeder Kundenauftrag nachvollziehbar und manipulationssicher protokolliert wird. Alle Zugriffe auf die doMap erfolgen über das „https“- Sicherheitsprotokoll, wie es beispielsweise auch beim Onlinebanking zum Einsatz kommt. Hierdurch wird eine Manipulation von Übergabeparametern beim Aufruf der verschiedenen Internetseiten wirksam verhindert.

Die Einführung der Identifizierung und Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises im virtuellen Rathaus ist in Vorbereitung.

In der IT-Anwendung „Handwerkerkopplung“, in dem die Auftrags- und Rechnungsbearbeitung zwischen der Bauleitung und den beteiligten Handwerkern über ein Portal mit den SAP-Systemen abgebildet wird, werden die Rechnungen zur Sicherung gegen Veränderung auf dem Transportweg mittels qualifizierter Digitaler Signatur signiert. Einer Ausweitung dieses Verfahrens auf andere Leistungen steht derzeit noch die mangelnde Verbreitung der Signatur-Technologie bei den Nutzern entgegen.

Frage 8. Wie werden frei zugängliche Netzwerkdosen in den Gebäuden der Stadt geschützt?

Nicht benutzte Netzwerkdosen sind deaktiviert und können nicht verwendet werden. Andere Datendosen können verwendet werden, indem das angeschlossene Kabel abgezogen und das „Fremdgerät“ mit dem Netz verbunden wird. Die Netze sind in logische Einheiten separiert, so dass andere Fachbereiche nicht erreicht werden können. Alle zentral stehenden Komponenten sind durch Autorisierungsverfahren geschützt.

Zusätzliche Mechanismen zum Schutz der Netzwerkdosen vor unberechtigtem Eindringen (Network Access Control) werden im Rahmen des vom Verwaltungsvorstand beauftragten Projektes „IT-Sicherheit in der Stadtverwaltung Dortmund“ eingeführt.

Frage 9. Wird der Schutz von Telefongesprächen (IP-Telefonie) gewährleistet?

IP-Telefongespräche innerhalb des städtischen Datennetzes werden verschlüsselt geführt. Es besteht keine Möglichkeit, diese mitzuschneiden.

Frage 10. Welche weiteren Maßnahmen und Techniken sind in Planung bzw. bereits im Einsatz?

Die üblichen Standardabsicherungen einer IT-Infrastruktur wie Virenschutz (Symantec Endpoint Protection mit allen Modulen), Firewall (Netzabschottung und Personal Firewall), Spamfilter usw. befinden sich seit einigen Jahren im Einsatz.

Eine ‚Device-Security Control’ wurde in den vier Fachbereichen 11 – Personal- und Organisationsamt, 10 – Dortmunder Systemhaus, 62 – Vermessungs- und Katasteramt und 64 – Wohnungsamt als Pilotanwender eingeführt. Hierdurch wird sichergestellt, dass ausschließlich verschlüsselte dienstliche USB-Speichermedien zum Einsatz kommen und der Anschluss unverschlüsselter bzw. nichtdienstlicher USB-Speichermedien technisch unterbunden wird.

Als Methode zur weitergehenden Abschottung der städtischen IT-Ressourcen bei Fernzugriffen auf das städtische Netz wird derzeit das Produkt „Ecos Secure Boot Stick“ getestet.

Geplant ist die Ausweitung der „Device-Security-Control“ (Einsatz verschlüsselter dienstlicher USB-Speichermedien) auf sämtliche Fachbereiche der Stadtverwaltung. Ein entsprechender IT-Standard wird derzeit innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Ebenfalls geplant ist es, die Verwendung qualifizierter Kennwörter technisch zu erzwingen (mindestens 8 Stellen unter Einbeziehung von Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen). Die Verwendung von Trivialkennwörtern ist dann nicht mehr zulässig und auch nicht mehr möglich.

Im Rahmen des Projektes „IT-Sicherheit in der Stadtverwaltung Dortmund“ werden als zusätzliche Absicherungsmethoden „Network Access Control (NAC)“ und „Network Access Protection (NAP)“ eingeführt. Durch diese beiden Maßnahmen wird künftig sichergestellt, dass keine unbekannten Geräte in das Netz der Stadt Dortmund eingeloggt werden können bzw. dass PC mit nicht standardkonformer Hardware- oder Softwareausstattung in ein isoliertes Netzsegment verschoben werden. Dort können sie dann aktualisiert werden, ohne dass sie wichtige Ressourcen im städtischen Netz erreichen oder schädigen können.

Zur weiteren Absicherung der städtischen PC ist die Einführung von „Desired Configuration Management (DCM)“ geplant. Dies ist eine Methode zur Verwaltung gewünschter Konfigurationen mit entsprechenden Regeln. Hiermit können z.B. veraltete und damit unsichere Windows-Update-Stände, Systeme ohne funktionierenden Antivirus-Client oder Systeme mit unerwünschter Software identifiziert und aktualisiert werden.

Zusätzlich werden technische Verfahren eingeführt, die sicherstellen, dass auf den Rechnern der Stadtverwaltung nur dienstlich erforderliche Software zum Einsatz kommt (Whitelisting) bzw. die das Ausführen nicht erwünschter oder schädlicher Software verhindern (Blacklisting).“


Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht sich Sorgen im Zusammenhang mit NSA etc. um die Daten der Bürger/-innen, der Verwaltung und die Kommunikationswege.
Er spricht hier beispielhaft die Vorgänge um den Server der Wirtschaftsförderung an. Zur Stellungnahme der Verwaltung erklärt er, dass er nicht den Eindruck habe, die Verwaltung habe alles im Griff. Es werden Verfahren aus 2004 und 2006 genutzt, in der Informatik sind solche Zeiträume sehr kurz.
Kein Wort werde darüber verloren, dass die genutzten Verfahren auf den Prüfstand gestellt wurden. Auch das regelmäßig laufende Sicherheitsaudit wurde nicht vorgezogen. Nur mittelfristig werde dosys. das Sicherheitsniveau von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Planungen, Überlegungen und mögliche Verbesserungen sind ohne Angabe von konkreten Zeiträumen und Terminen genannt worden.
Herr Gurowietz bittet um Ergänzung der Sachlage.

Herr Klüh erklärt, dass die Bedrohungen bekannt sind, es handelt sich hier um Standardherausforderungen in der IT. Aus den Berichten, u. a. aus der Presse, ist erkennbar, welche Komplexität dahintersteckt. Permanent ist dosys. dabei, das Sicherheitsniveau hoch zu halten. Natürlich werden die Daten der Bürgerinnen und Bürger geschützt. Die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, wird dadurch u. a. begegnet, dass sich interdisziplinär ein Team im Dortmunder Systemhaus inhaltlich mit den Fragen auseinandersetzt. Dort befindet sich der Kern des Systems, von dort wird in die Strukturen hineingewirkt. Alle Maßnahmen, wie die Umstellung auf Windows 7, laufen unter dem Fokus der IT-Sicherheit. Eine 100 %-ige Sicherheit wird es in diesem Umfeld nie geben. Die Anforderung durch dosys. wird aber sehr hoch gehalten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2014 (Drucksache Nr.: 12252-14-E1) zur Kenntnis.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung am 08.05.2014:

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, zu TOP 4.1.1 auf Seite 26 im letzten Absatz zu ergänzen, dass es beispielhaft um die Vorgänge um den Server der Wirtschaftsförderung ging. Auf Seite 26, letzter Absatz, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Er spricht hier beispielhaft die Vorgänge um den Server der Wirtschaftsförderung an.“

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung am 27.03.2014 mit dieser Änderung.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Sanierung des Betriebshofes Westerholz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10951-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage „Sanierung des Betriebshofes Westerholz“ (Drucksache Nr.: 10951-13) zur Kenntnis.


Um 16.50 Uhr wird die öffentliche Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schillf, geschlossen.




S c h i l f f
S o h n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin
Anlagen:
Zu TOP 3.2.2: (See attached file: Top in Führung.pdf) und das Anmeldeformular: (See attached file: Einleger_Fuehrungskraefte_2014.pdf)