Niederschrift

über die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 05.09.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD) i. V. für Herrn RM Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD) Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Siemer - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Deitelhoff – 6/URBAN II
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Steinschulte - 61/stv. AL
Frau Bonnenberg – StA 61
Herr Rossmann – StA 61
Herr Limberg – 65/BL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Heynen – 68/stv. BL
Frau Bertram – 68/1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Hebel – StA 23
Frau Jürß – StA 01
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:

Herr Baum – Architekturbüro Fritschi, Stahl & Baum, Düsseldorf
Herr Adamczak – Architekturbüro Fritschi, Stahl & Baum, Düsseldorf



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 05.09.2007, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Sitzung Nr. 31) und der Bezirksvertretung Hörde (Sitzung Nr. 30) am 15.08.2007

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; Überarbeitung und Beschluss der Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09127-07)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße / Brüderweg -;
hier: I. Beschluss zur Planbereichsveränderung
II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09246-07)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Initiative Dortmund Parks - Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.06.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2007
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

3.2 Erweiterung der bestehenden Umlegungsanordnung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 130 - Aplerbecker Mark-West -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08675-07)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 15.08.2007 vor.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße/Heiliger Weg -;
hier: Beitrittsbeschluss zur Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08975-07)

4.2 Rahmenplanung; Dorfentwicklungsplan Grevel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09279-07)

4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 142 - Grevel-West -;
hier: I. Aufstellungsbeschluss und
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09313-07)

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 141 - Grevel-Mitte -;
hier: I. Aufstellugsbeschluss und
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09319-07)

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 15.08.2007 vor.

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)

4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118n - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich In W 118n-1 "Westentor";
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09244-07)

4.8 Bauleitplanung; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Reduzierung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Erweiterung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09371-07)

4.9 Stellplatzablösesatzung
hier: Änderung des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 im Zusammenhang mit dem Entwicklungsbereich PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06710-06)

4.10 Ergebnisse der Verkehrszählungen zur Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07726-07)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09030-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Ausbau der Kreuzung "Hannöversche Straße/Berliner Straße" zu einem Kreisverkehr im Zusammenhang mit der Herstellung der Erschließungsanlage "nördlich Hannöversche Straße/verlängerte Berliner Straße" in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-Ost nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 - 1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09171-07)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09287-07)

4.14 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09572-07)

4.15 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Verlängerung Posener Straße" auf dem Gelände des ehemaligen "Heilpädagogischen Heimes Zillestraße" in Dortmund-Hombruch nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09389-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4.16 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
Kostenerhöhungsbeschluss zur Umgestaltung des EKS Wäldchens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09353-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

5. Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr.: 06509-06)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)

5.2 63/2-1-034831
Errichtung des Freizeitzentrum-West für maximal 1600 Besucher auf dem Grundstück Ritterstraße 20, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstück 197
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09388-07)

5.3 63/2-1-034847
Umbau eines Restaurants auf dem Grundstück Westfalendamm 166, Gemarkung Dortmund, Flur 37, Flurstück 42
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09564-07)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09430-07)

6.2 Energiebericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09254-07)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Netzwerk "Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09626-07)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08524-07-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 02.05.2007 vor.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 2. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09372-07)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Stadtklimauntersuchung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07401-06)

Hierzu liegen vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Geplantes 1. Dortmunder Minarett in Eving
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09112-07)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.08.2007 vor.

13.2 Anzahl, Verteilung und Zunahme von Moschee-Standorten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09599-07)

13.3 Kennzeichnung der Stadtgrenze an überregionalen Radwegen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09600-07)

13.4 Überflüssige Asphaltierung des Fußweges an der WIHOGA am Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09601-07)

13.5 Realisierung von Biotopmanagementmaßnahmen auf der Deponie Nordwest
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09602-07)
Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

- Broschüre zum Tag des offenen Denkmals am 09.09.2007
hier: Eröffnungsveranstaltung
Schreiben des Herrn StD Sierau

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Gerber benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg verpflichtet Herrn Müller-Späth als sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und weist ihn darauf hin, dass die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gilt. Herr Müller-Späth habe seine Aufgaben als sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlagen Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Platzhausmeister (Drucksache-Nr.: 09368-07) als TOP 3.3 und EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, 2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen, hier: Kostenneutrale Verlängerung (Drucksache-Nr.: 09618-07) als TOP 3.4 zu erweitern.
Zu beiden Vorlagen liegen die entsprechenden Schreiben zur Dringlichkeit vor.

Für beide Vorlagen erkennt der Ausschuss die Dringlichkeit allgemein an.

Frau RM Reuter bittet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlagen zu TOP 3.1 „Initiative Dortmund Parks - Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt“ (Drucksache Nr.: 08261-07), 3.3Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Platzhausmeister“ (Drucksache-Nr.: 09368-07) und 11.1 „Stadtklimauntersuchung Dortmund“ (Drucksache Nr.: 07401-06) zu vertagen.

TOP 3.1 sei für den Haushalt relevant, zu TOP 3.3 und 11.1 bestehe Beratungsbedarf.

Der Ausschuss stimmt dem Wunsch auf Vertagen zu.

Abschließend weist Herr RM Hengstenberg auf das Nachversandschreiben vom 30.08.2007 hin, mit dem bereits angekündigt wurde, dass bei Zustimmung des Ausschusses im Wege der Dringlichkeit eine Angelegenheit des Stadtplanungsamtes in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden wird.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Sitzung Nr. 31) und der Bezirksvertretung Hörde (Sitzung Nr. 30) am 15.08.2007

Die Niederschrift über die Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Hörde am 15.08.2007 wird einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg; Überarbeitung und Beschluss der Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09127-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2007
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2007 (Drucksache-Nr.: 09127-07-E1)
Herr RM Harnisch spricht sich für die beiden Vorlagen zu TOP 2.1 und 2.2 aus. Im Namen der SPD-Fraktion erklärt er, dass er dem ausgelegten Pflaster nicht zustimmen könne und begründet auch den Antrag. Insbesondere die lange Bauzeit kritisiere er. Gleichzeitig müsse eine gewisse Qualität erreicht werden. Insgesamt sehe er in der Vorlage ein Stück neues Dortmund, in dem neue Wege beschritten werden, um Stadtgestaltung modern aufzufassen.

Frau Schmidt hält die Idee, das Pflaster auszustellen, für gut, damit die Bürgerinnen und Bürger sich eine Meinung bilden können. Leider sei dies aber für behinderte Menschen, so wie dies umgesetzt wurde, nicht geeignet. Z. B. hätten Sehbehinderte oder Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen seien, gerne ausprobiert, ob sie mit dem Pflaster klar kommen. Es sollte auch behinderten Menschen ermöglicht werden, sich eine Meinung über das Pflaster zu bilden.

Herr RM Follert schlägt vor, die Wellenplatte auszuschließen. Die CDU-Fraktion habe sich für die Variante D entschieden. Wenn explizit Wellenmuster ausgeschlossen werden, könne die CDU-Fraktion auch dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.
Im Namen der CDU-Fraktion bringt Herr RM Follert das Bedauern über den notwendigen Verzicht auf die Tiefgarage am Brüderweg zum Ausdruck, da zusätzlicher Parkraum dort gut tun würde.
Ihn stört auch der lange Umsetzungszeitraum von acht bis zehn Jahren für das Projekt.

Frau RM Reuter ist der Meinung, dass die Akzeptanz der Anwohnerinnen/Anwohner und Benutzerinnen/Benutzer zum Pflaster wichtig sei. Sie hofft auf spannendere Muster, wenn weitere Pflastermuster ausgelegt werden. Man müsse der außergewöhnlichen Situation vor Ort gerecht werden. Die Länge der Bauzeit findet sie bedauerlich, aber für sie ist daran auch die finanzielle Situation der Stadt erkennbar.

Für Herrn StD Sierau wird mit dieser Maßnahme der Neugestaltung das Gesicht der City und der Stadt verändert wird. Es werde auch massive Veränderungen an den Gebäuden, die in dem Bereich dort stehen, geben. Seit dem Wettbewerb in 1998 wurde die Zeit für Diskussionen genutzt, jetzt seien Entscheidungen erforderlich. Der Platz von Leeds wurde als Pilotprojekt mit dem Wellenpflaster belegt. Der „gefühlte“ Eindruck der Bevölkerung war eher negativ. Dagegen war die Zustimmung nach dem Umbau der Brauhaus- und Betenstraße einhellig positiv.
Die Diskussion zur Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg ist geprägt von den Anliegerinnen und Anliegern der Kampstraße, die sich gegenüber der Verwaltung geäußert haben. Herr StD Sierau hält die Akzeptanz der Maßnahme auch deswegen für wichtig, weil die Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen der Maßnahme anschließend Abgaben nach dem Kommunalen Abgabengesetz zahlen müssen.

Herr StD Sierau sagt Frau Schmidt zu, dass die zusätzlichen Muster für die Pflasterung für behinderte Menschen begeh- und befahrbar sein werden.
Außerdem erklärt er, dass die Verwaltung an einer schnellen Fertigstellung interessiert sei, aber es seien Fragen der Baulogistik und der Anliegerinnen und Anlieger, die für ihre Geschäfte eine Erreichbarkeit wünschen, zu beachten. Auch müsse die Baustelle in ihrer Abschnittsbildung so akzeptabel gemacht werden, dass eine Akzeptanz als Einkaufsstadt auch im Umland bestehen bleibt. Die Abschnittsbildung werde derzeitig vorbereitet, es könne aufgrund von Anfragen aus der Anliegerschaft oder dem Bereich der Investoren aber noch zu Modifizierungen kommen.

Unter Hinweis auf Seite 7 (1. Absatz) der Vorlage bittet Herr RM Harnisch darum, im Gutachterverfahren für einen Brunnen nicht nur Künstler, sondern auch Künstlerinnen zu berücksichtigen.

Herr RM Gerber gibt an, dass bei dieser Vorlage die FDP und die Bürgerliste getrennt voneinander abstimmen werden. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode habe die FDP erklärt, dass im Bereich zwischen Westentorallee und Brüderweg eine Fußgängerzone abgelehnt werde. Er werde sich heute enthalten.

Auch Herr sB Müller-Späth enthält sich wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Fraktion FDP/Bürgerliste. Er macht darauf aufmerksam, dass es auf jeden Fall einen Bruch in der Gestaltung geben werde, sobald ein anderes Pflaster ausgewählt werde. Soweit er erkennen könne, werde das Wellenpflaster keine Akzeptanz erhalten.

Frau RM Lührs schlägt vor, den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Haltestelle für die S 30 zunächst nicht zu beachten und bittet die Verwaltung bis zur Ausbauplanung um Klärung der Angelegenheit.

Zu diesem Vorschlag signalisiert der Ausschuss Einvernehmen.

Auf die Frage des Herrn RM Gerber zur Akzeptanz des Pflasters stellt Herr RM Harnisch fest, dass diese anhand von Leserbriefen, aufgrund von persönlichen Gesprächen und Diskussionen deutlich werde. Auch könne die Verwaltung Personen aus der Dortmunder Bevölkerung zu verschiedenen Pflastern befragen. Er könne sich vorstellen, die Wünsche aus der Bevölkerung zu akzeptieren.

Herr StD Sierau könnte sich zur Meinungsbildung z. B. auch “einen Tag des offenen Pflasters“ oder eine Abstimmung mit den Füßen vorstellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisiert Zustimmung zum Ausschluss der Wellenplatte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der AUSW empfiehlt dem Rat, den Punkten 1 bis 5 sowie Punkt 7 zuzustimmen. Punkt 6 wird zurück gestellt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Pflastermuster für den Boulevard Kampstraße anzuschaffen und auszulegen.
3. Die Gestaltung hat vorhandene (z.B. Platz von Leeds) und geplante Straßenelemente zu berücksichtigen.
4. Die Akzeptanz von Benutzerinnen und Benutzern sowie Anliegerinnen und Anliegern ist sicher zu stellen.
Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Gutachten und Alternativkonzepte zur Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Straßenzuges Kampstraße / Brüderweg zur Kenntnis. Er beschließt,

1. dass für Westentorallee und Brüderweg die Alternative mit Mittelfahrbahn zur Ausführung gebracht wird (Punkt 1 dieser Vorlage);
2. dass im Umfeld der Reinoldikirche die “grüne“ Variante umgesetzt wird (Punkt 2 dieser Vorlage);
3. dass ein Ergänzungsbau zum Vehoff-Gebäude im Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt wird (Punkt 3 dieser Vorlage);
4. dass am Platz von Netanya die überarbeitete Version mit kleinerem Becken und zylindrischem Cafegebäude weiter detailliert wird (Punkt 4 dieser Vorlage);
5. dass für die im Brüderweg geplante Garage keine kommunalen Mittel zur Planung und Errichtung bereitgestellt werden und das Vorhaben aufgrund erheblicher Restriktionen, hoher Kosten und der damit verbundenen fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt wird (Punkt 5 dieser Vorlage);
6. dass von den unten genannten und in der durchgeführten Bemusterung vorgestellten Alternativen das Material ...... ausgewählt wird und zur Ausführung kommt (Punkt 6 dieser Vorlage):

A: rote Wellenschliffplatte mit 5-fach-Rillierung (s. Platz von Leeds)
B: rote Wellenschliffplatte mit 5-fach-Rillierung im Wechsel mit glatten Platten
C: rote Wellenschliffplatte mit 2-fach-Rillierung
D: Rechteckplatten im Systemverband mit gemischten Formen, hell sandfarben
E: Rechteckplatten im Systemverband mit gemischten Formen, hell rötlich-gelb.
7. dass das aktualisierte Entwurfskonzept des Architekten Grundlage der Realisierung der Neugestaltung ist und die Verwaltung den Auftrag zur Weiterentwicklung der Ausführungsplanung vergibt.

zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße / Brüderweg -;
hier: I. Beschluss zur Planbereichsveränderung
II. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09246-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltungen der DVU und der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes InW 122 vom 04.04.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern (zu reduzieren) und diesen nunmehr, wie unter Pkt. 1.3 dieser Vorlage beschrieben, festzulegen.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes InW 122 - Kampstraße/Brüderweg - zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Initiative Dortmund Parks - Stärkung des Standortfaktors 'Parks und Grünanlagen' für Erholung, Freizeit, Tourismus, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08261-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.06.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2007
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 17.10.2007 behandeln.

zu TOP 3.2
Erweiterung der bestehenden Umlegungsanordnung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Ap 130 - Aplerbecker Mark-West -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08675-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ordnet einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU für einen Teilbereich des Ap 130 eine Umlegung nach § 45 ff BauGB an. Von der Maßnahme betroffen sind die Gebiete östlich, westlich und südlich der Huntestraße. Die Anordnung gilt auch für die Flächen zwischen der Kleinen Schwerter Straße und der westlichen Bebauungsplangrenze. Die bebauten Grundstücke entlang der Schwerter Straße sind nicht von der Umlegung betroffen.

zu TOP 3.3
Stadtumbau Rheinische Straße, hier: Platzhausmeister
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09368-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 24.08.2007 zur Dringlichkeit

Frau RM Pohlmann-Rohr zeigt sich zufrieden mit dem Konzept der Platzhausmeister an der Rheinischen Straße. Sie hält das Konzept für anspruchsvoll und gleichzeitig für sinnvoll, dass die Menschen in diesem Bereich länger arbeiten werden. Sie fragt sich, warum nicht weiter mit der bewährten Firma weiter gearbeitet werde.

Herr StD Sierau stellt dar, dass die Idee mit den Platzhausmeistern im Oktober 2002 entstanden sei. Inzwischen werde das Konzept europaweit nachgeahmt. Nun sollte es auch im Bereich Rheinische Straße zum Einsatz kommen. Es sei die Frage, ob es so wie in der Nordstadt betrieben werden soll. In der Rheinischen Straße müsse von anderen Voraussetzungen, was die Verankerung von Trägern oder Akteuren in diesem Bereich angehe, ausgegangen werden. Die Stadtteilwerkstatt sei hier bereits verankert. Bei einem Einsatz von Platzhausmeistern sei daher von Synergieeffekten aufgrund anderer dort laufender Projekte auszugehen. Auch sei eine finanzielle Bewertung erfolgt. Über das Sozialamt – 50/7 – sei es günstiger, dies könne vom Träger aus der Nordstadt evtl. anders bewertet werden. Andere Träger haben inzwischen auch Interesse an dem Projekt signalisiert. Um den kostengünstigsten und qualifiziertesten Träger zu finden, müsse eine Vergabe über eine Ausschreibung zur Entscheidung über den Projektträger erfolgen.

Auf Nachfrage der Frau Dr. Hetmeier erläutert Herr StD Sierau, dass durch die spezifischen Verankerungen von Maßnahmen, die bereits durch die Stadtteilwerkstatt im Bereich der Rheinischen Straße existieren, diese Maßnahme der Platzhausmeister im Rahmen einer Ausschreibung sich kostengünstiger darstellt. Ob dies Rückwirkungen bei der Auswahl von Trägern in der Nordstadt haben könnte, wurde bisher nicht diskutiert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 17.10.2007 behandeln.

zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
2.2.1 Berufliche Integration von Migrantinnen
hier: Kostenneutrale Verlängerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09618-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 24.08.2007 zur Dringlichkeit

Herr RM Thieme spricht sich für die DVU dagegen aus, an anderer Stelle Mittel einzusparen, damit diese Maßnahme durchgeführt werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes „Berufliche Integration von Migrantinnen“ im Zeitraum vom 01.11.2007 bis zum 30.04.2008.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße/Heiliger Weg -;
hier: Beitrittsbeschluss zur Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08975-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst entsprechend der Auflage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Märkische Straße / Heiliger Weg - folgenden Beitrittsbeschluss:

In der Legende der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planzeichen „Sondergebiet - GH - Großflächiger Handel“ zusätzlich durch den Begriff „Lebensmitteleinzelhandel“ konkretisiert.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW 1999, S. 516) i.V.m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 4.2
Rahmenplanung; Dorfentwicklungsplan Grevel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09279-07)

Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 4.2, 4.3 und 4.4 werden zusammen beraten.

Herr RM Follert begrüßt im Namen der CDU-Fraktion das Ergebnis der Rahmenplanung, das von der Verwaltung vorgestellt wurde.

Herr StD Sierau erklärt auf Nachfrage des Herrn RM Follert, dass die Innenraumverdichtung im Rahmen der weiteren Planungsentwicklung einfließen werde. Sie werde als Anregung im Planverfahren berücksichtigt und diskutiert.

Herr RM Tönnes bezeichnet das durchgeführte Verfahren, das eine intensive Beteiligung der Greveler Bevölkerung erfahren hat, als bemerkenswert. Die Anregungen des Gestaltungsbeirates und der Bevölkerung sollten in das weitere Verfahren einfließen.
Er sieht die Möglichkeit, die Nachfrage zum ÖPNV, hier zur Stadtbahnhaltestelle, durch eine dichtere Bebauung in Grevel-Mitte und Grevel-West zu stärken.

Herr StD Sierau verdeutlicht auf die Frage des Herrn RM Tönnes nach Grevel-Ost, der Zeitplanung und der Konzeption dafür, dass damit die aufgelassene Hofstelle, die an der Roten Fuhr liegt, gemeint sei. Dafür wurde durch die Verwaltung im Zuge der Rahmenplanung eine Chiffre im Sinne einer Überplanung vorgeschlagen, die andeuten soll, dass das, was heute dort steht, anders gestaltet werden könnte. Dies wurde im Zusammenhang mit einem möglichen Investitionsinteresse gesehen. Z. B. wurden neue Wohnformen diskutiert. Aus der Anwohnerschaft wurde eine solche Idee wie auch betreutes Seniorenwohnen nicht ausgeschlossen.

Herr RM Gerber lehnt den Dorfentwicklungsplan im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab, die Ausweitung nach Westen wird sehr kritisch gesehen, da befürchtet wird, dass der dörfliche Charakter verloren geht. Der Bebauung in Grevel-Mitte werde die Fraktion FDP/Bürgerliste zustimmen, die in Grevel-West lehne sie ab.

Herr Prof. Dr. Finke erklärt, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde insbesondere die Erweiterung der Bebauung nach Westen auch ablehne, grundsätzlich begrüße der Beirat die Dorfentwicklung und mit der Nachverdichtung im Innenbereich erkläre er sich einverstanden.
Für den westlichen Bereich werde die Bebauung abgelehnt, weil sie nicht zum Dorfcharakter passe.

Frau RM Reuter macht darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit der Diskussion zum Flächennutzungsplan Planungen für erhebliche Ausweitungen im Osten und Süden Grevels bestanden, die dann zurückgenommen wurden. Auch die Anzahl der Wohneinheiten im Westen wurde nach verschiedenen Diskussion reduziert. Die früheren Einwände der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden berücksichtigt, so dass sie für die Fraktion den Vorlagen zustimmen könne.

Herr RM Thieme lehnt im Namen der DVU die Vorlagen zu TOP 4.2, 4.3 und 4.4 ab, da der dörfliche Charakter Grevels verloren gehe.

Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass die Vorlagen zu Grevel-West und Grevel-Mitte auch Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalte. Erst nach der Beteiligung seien die Anregungen und die Kritik zu beurteilen.
Herr RM Harnisch stellt die Frage, ob die Beschlüsse des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde ungefiltert an den Fachausschuss weitergeleitet werden sollten oder ob die Verwaltung nicht zum jeweiligen Sachverhalt eine Stellungnahme mit Entscheidungsvorschlag fertigen sollte.

Herr RM Münch bringt zum Ausdruck, dass der Beirat den Auftrag habe, die Behörde zu beraten.
Zur Vorlage stellt er fest, dass seines Erachtens eine Verschlechterung des dörflichen Charakters Grevels erfolgen werde. Er wünscht sich, dass die Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger abstimmen werde.
Herr RM Münch sieht in der Arbeit des Beirates auch die Notwendigkeit, z. B. eine gewisse Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Der Beirat vertrete die Belange der Natur und des Umweltschutzes.

Herr Prof. Dr. Finke erläutert, dass seine Aufgabe im Ausschuss darin bestehe, die Auffassung des Beirates im Fachausschuss aus naturschutzfachlicher Sicht zu vertreten, d. h. ggf. werde er in der Diskussion des Flächennutzungsplanes und jeweils bei Behandlung der einzelnen Vorlagen die Auffassung des Beirates wiederholen, auch wenn dies zu Wiederholungen führe.
Der gesetzliche Auftrag des Beirates bestehe darin, sich für Natur und Landschaft zu interessieren, die Funktion sei auf die Beratung der unteren Landschaftsbehörde beschränkt.
Wenn so gewünscht, könne der Rat festlegen, dass nicht mehr der Beirat, sondern nur noch die untere Landschaftsbehörde gehört werde. Herr Prof. Dr. Finke spricht sich weiterhin für eine Beratung durch den Beirat aus.

Anschließen stellt Herr RM Hengstenberg heraus, dass der Ausschuss nicht auf die Beratung durch den Beirat verzichten sollte.

Herr StD Sierau sieht die Kritik an der Aufgabenerfüllung durch den Beirat eher auf Personen bezogen. Stellungnahmen des Beirates sollten seines Erachtens weiterhin in den Abwägungsprozess eingehen. Die Verwaltung sollte nur Stellung nehmen, wenn eine Richtigstellung erforderlich ist.
Auf die Rahmenplanung Grevel bezogen gibt Herr StD Sierau an, dass eine differenzierte Betrachtung und Diskussion im Rahmen des Prozesses erfolgt ist. Es wurde verantwortungsbewusst und qualifiziert mit den Fragestellungen zur Erstellung des Rahmenplanes umgegangen. Nachdem verschiedene Werkstattveranstaltungen durchgeführt wurden, sei es nicht positiv, wenn anschließend wieder die Meinung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Diskussion im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan dargestellt werde.
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde habe eine gegenüber der unteren Landschaftsbehörde im Gesetzt klar definierte beratende Funktion.
Es sei die Frage, ob es einen gewissen Respekt vor im Rat getroffenen Entscheidungen und vor den im Dialog der Bürgerinnen und Bürger gefassten Entwicklungen geben sollte.

Herr RM Thieme bedauert, dass die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in der Regel im Fachausschuss ignoriert werden.

Herr RM Pisula stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

Der Ausschuss lehnt diesen Antrag mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion den Vorlagen zu TOP 4.2, 4.3 und 4.4 zu. Er spricht anschließend im Zusammenhang mit der Diskussion zur Funktion des Beirates an, dass der Ausschuss sich in der Vergangenheit damit befasst habe, wo Flächen für welche Vorhaben identifiziert werden. Diese Flächen wurden festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Regel keine Meinungsäußerung des Beirates bei der untern Landschaftsbehörde. Seines Erachtens fanden im Anschluss daran Gespräche mit Investoren und Vorhabenträgern statt und danach wurde der Ausschuss kritisiert. Es wäre gut, wenn zum frühzeitigen Zeitpunkt die Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vorliegen könnte.

Herr RM Gerber macht deutlich, dass er die Zielsetzung der Werkstatt für falsch halte, so dass die Fraktion FDP/Bürgerliste sich nicht an diesem Prozess beteiligt habe, da von Anfang an das Ziel, in Grevel Wohnbebauung zu platzieren, klar war. Er sieht offenbar auch eigene städtische Interessen an diesem Projekt, da die Stadt dort Grundstücke erworben habe.

Herr StD Sierau erklärt, dass die Bezirksvertretung Scharnhorst im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Vorstellungen über Wohnbebauung in Grevel geäußert habe. Es wurde von 50 – 100 Wohneinheiten gesprochen. Die Gestaltung und die Anzahl sollte im Prozess entschieden werden.
Nach Angaben des Herrn StD Sierau ist die Verwaltung aufgrund einer Mehrheitsentscheidung des Rates tätig geworden. Bei allen Veranstaltungen wurden die Anwesenden über alle relevanten Fragestellungen informiert. Der Vorwurf, dass es ein Abwägungsdefizit aufgrund von Eigeninteressen der Stadt gegeben habe, sei nicht gerechtfertigt.

Frau RM Reuter sieht es als sinnvoll an, sich weiterhin mit den Stellungnahmen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu beschäftigen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Beirat möglichst frühzeitig mit Vorlagen befasst werde, damit der AUSW als Fachausschuss auch frühzeitig die Einwände des Beirates kennen lernen könnte. Der Beirat habe eine andere Rolle als der AUSW, der abzuwägen habe. Der Beirat verdeutliche nur sein Interesse und gibt sein Anliegen weiter.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU und die beiden Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung „Dorfentwicklungsplan Grevel“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Grevel und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 142 - Grevel-West -;
hier: I. Aufstellungsbeschluss und
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09313-07)

Auf die Diskussion zu TOP 4.2 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU und die beiden Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste,

1. den Bebauungsplan Scha 142 – Grevel-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 141 - Grevel-Mitte -;
hier: I. Aufstellugsbeschluss und
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09319-07)

Auf die Diskussion zu TOP 4.2 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU

1. den Bebauungsplan Scha 141 – Grevel-Mitte - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 264 - Feuerwache Zillestraße - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hö 111 sowie des Bebauungsplanes Hom 134 durch eine planexterne Ausgleichsfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09281-07)
- Schreiben des Herrn OB Dr, Langemeyer vom 31.08.2007 zur Geothermie (Drucksache-Nr.: 09281-07-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf
Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 17 der Vorlage zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung einschließlich Umweltbericht vom 12.02.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung der Begründung sowie Fortschreibung des Umweltberichts) und die aktualisierte Begründung vom 16.07.2007 einschließlich Umweltbericht vom 02.07.2007 dem Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 264 – Feuerwache Zillestrasse als Satzung; einschließlich des unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereiches und der unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche sowie der Begründung vom 16.07.2007 einschließlich des Umweltberichts vom 02.07.2007.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15)
hier: Beschluss über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss zum VEP, Beschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09571-07)

Herr Prof. Dr. Finke stellt die Frage, wohin die Abwägung gehöre. Er weist auf die Beschreibung und Bewertung des Eingriffs auf Seite 7 der Begründung hin, in der offensichtlich auch die Abwägung enthalten sei. Aufgrund des Satzes auf Seite 8 (unten)/Seite 9 (oben): „.... wird bei der Gewichtung der entgegenstehenden Belange von Boden, Natur und Landschaft zu den unternehmerischen Zielen als Ergebnis der Abwägung entschieden und für gerecht gehalten, dem Belang der unternehmerischen Ziele ...“ unterstellt Herr Prof. Dr. Finke, dass dieser Teil aus Sicht des Investors geschrieben bzw. ein Textbaustein übernommen wurde. Die Abwägungskompetenz liege bei der Stadt, insbesondere bei den politischen Gremien.

Herr Wilde bezeichnet es als übliches Verfahren, dass Bausteine genutzt werden. So werde auch eine Kurzauswertung des Umweltberichtes in die Begründung übernommen, da dort die Verwaltung darlegt, warum es zu den Regelungen im Bebauungsplan gekommen ist. Die Begründung spiegele das Abwägungsergebnis wider. Er weist auf Seite 17 des Umweltberichtes hin, dort sei eine zusammenfassende Wertung erfolgt und diese sei auf die entsprechenden Schutzgüter abgestellt. In die Begründung werde dies übernommen und die Belange des Umweltberichtes werden dort den anderen Belangen gegenübergestellt. Die Verwaltung kommt abschließend zu einer Empfehlung, wie in der Abwägung damit umzugehen sei.

Herr RM Thieme lehnt im Namen der DVU die Vorlage ab. Er kritisiert, dass den Empfehlungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde nicht gefolgt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Hö 262 – Einkaufszentrum Heideweg – geprüft und beschließt, die Anregung unter Ziffer 21.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen sowie die Anregung unter Ziffer 21.2 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) v. 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.04.2007 zu aktualisieren (redaktionelle Änderung), die verkehrstechnische Untersuchung der Leistungsfähigkeit des Knotens Kreisstraße (L 672)/Heideweg zu ergänzen und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2007 einschließlich Umweltbericht vom 08.08.2007 sowie den Durchführungsvertrag Teil A und Teil B (aktualisiert) dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 262 - Einkaufszentrum Heideweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teile A und B – zu (siehe Anlage).

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118n - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich In W 118n-1 "Westentor";
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09244-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU nachfolgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes InW 118n - Dortmunder U - Teilbereich InW 118n-1 „Westentor“,

II. beschließt, den Aufteilungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 118n vom
23.08.2006 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern (zu erweitern) und diesen nunmehr, wie unter Pkt. 1.3 dieser Vorlage beschrieben, festzulegen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes (Teilbereich
InW 118n-1 „Westentor“) und der Begründung vom 06.07.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 4.8
Bauleitplanung; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Reduzierung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Erweiterung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09371-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (12. Änderung -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,

a) den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
-Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- um die Flächen nördlich der Eggensteinstraße/
westlich Schleefstraße und um die Fläche nördlich der Schleefstraße/westlich der
Köln-Berliner Straße zu reduzieren,
b) den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 um die
planexternen Ausgleichsflächen (A 1.1 bis A 1.4) zu erweitern. Die Ausgleichs-
flächen liegen in Dortmund-Sölderholz sowie in Dortmund-Lanstrop und
umfassen eine Gesamtfläche von ca. 5 ha.

Der neue Änderungsbereich ist unter der Ziffer 1.2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
-Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 15.06.2007 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
-Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- für den unter der Ziffer 1.2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.06.2007 sowie der unter den Ziffern 1.3 und 1.4 dieser Vorlage beschriebenen planexternen ökologischen Ausgleichsflächen zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 4.9
Stellplatzablösesatzung
hier: Änderung des Geltungsbereiches der Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 im Zusammenhang mit dem Entwicklungsbereich PHOENIX West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06710-06)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die räumliche Abgrenzung der Ablösesatzung vom 09.07.1996 wie in der Vorlage beschrieben zu ändern.

zu TOP 4.10
Ergebnisse der Verkehrszählungen zur Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07726-07)

Frau RM Reuter sieht es zusätzlich als sinnvoll an, in dem benannten Bereich die Kontrollen zu verbessern. Sie bittet darum, die Polizei vor Ort aufzufordern, dort die Kontrollen entsprechend zu verschärfen, um zu einem besseren Ergebnis zu kommen. Die Kleinräumigkeit sei offensichtlich von Nachteil. Diesbezüglich halte sie es auch für sinnvoller, zu einer größeren Zone zu kommen, um eine Reduzierung der Feinstaubbelastung zu erreichen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Verkehrszählungen und die Beantwortung der Fragen zum CTD zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09030-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

Herr RM Münch stellt dar, dass der Bebauungsplan gerichtlich gekippt worden sei und daher müsse die Politik einsehen, dass die Notbremse gezogen werden müsse und die Konsequenzen gezogen werden sollen.

Herr Wilde verweist auf die Vorlage, in der der Entscheidungsgang und die Gründe dargelegt worden seien, warum der Bebauungsplan für nichtig erklärt worden sei und wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu aussehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe der Verwaltung im Grundsatz bestätigt, dass das, was zum Gegenstand der Abwägung gemacht worden sei, richtig sei. Die Verwaltung hatte sich intensiv mit den Lärmschutzbelangen auseinandergesetzt. An einer Stelle wurde attestiert, dass eine nicht ausreichende gutachterliche Untersuchung durchgeführt wurde, die nachzubessern sei. Da das Abwägungsergebnis der Stadt im Grundsatz bestätigt wurde, könne hier von einem attraktiven Wohngebiet gesprochen werden. Es sei, an der Planung festzuhalten.

Herr RM Gerber beantragt mündlich, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen.

Herr RM Neumann spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, dass die Angelegenheit – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – beendet wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der DVU den Beschluss, der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen und zusätzlich zur Bürgerbeteiligung durch Planaushang eine öffentliche Einwohnerversammlung in Do-Oespel durch das Stadtplanungsamt durchführen zu lassen.

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg - für den unter der Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich neu aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414 / BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.12
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Ausbau der Kreuzung "Hannöversche Straße/Berliner Straße" zu einem Kreisverkehr im Zusammenhang mit der Herstellung der Erschließungsanlage "nördlich Hannöversche Straße/verlängerte Berliner Straße" in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-Ost nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 - 1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09171-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Kreuzung „Hannöversche Straße/Berliner Straße“ in Dortmund, Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu einem Kreisverkehr auszubauen.

zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge -
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09287-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 267 - Holtbrügge - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen. (Gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes WE 144)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 267 - Holtbrügge - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom
13. August 2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbe-teiligung) sowie die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung durch die Bezirksvertretung Hörde.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle -
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09572-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 205 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.08.07 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I,
S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 4.15
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Verlängerung Posener Straße" auf dem Gelände des ehemaligen "Heilpädagogischen Heimes Zillestraße" in Dortmund-Hombruch nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09389-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hom 278 geprüft und beschließt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage "Verlängerung Posener Straße" auf dem Gelände des ehemaligen „Heilpädagogischen Heimes Zillestraße“ in Dortmund-Hombruch auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 18.07.2007.

zu TOP 4.16
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
Kostenerhöhungsbeschluss zur Umgestaltung des EKS Wäldchens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09353-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt für die Umgestaltung des EKS Wäldchens die Erhöhung der Kosten von 481.111 € (DS NR.: 06770-06 vom 05.12.2006) um
50.000 € auf 531.111 Euro.

Haushaltsjahr 2007: 50.000 €

Die Bezirksvertretung beschließt die Entwicklungspflege der Fläche i.H.v. 23.000 €.

Haushaltsjahr 2009 - 2011: je 7.666 €
Die Kostensteigerung bedingt eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung
i.H.v.1.845 €, die Gesamtbelastung beträgt 4.528 €.

5. Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr.: 06509-06)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06509-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2007

Unter Hinweis auf die einstimmige Ablehnung der Vorlage in der Bezirksvertretung Hörde am 04.09.2007 unterbreitet Herr Wilde den Vorschlag, die dort gestellten Fragen zu beantworten, die Antworten auch dem AUSW zukommen zu lassen und mit diesem Hintergrund die Vorlage in die Sitzung des AUSW am 17.10.2007 zu vertagen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 17.10.2007 behandeln.

zu TOP 5.2
63/2-1-034831
Errichtung des Freizeitzentrum-West für maximal 1600 Besucher auf dem Grundstück Ritterstraße 20, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstück 197
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09388-07)

Frau Schmidt bringt ihrer Hoffnung zum Ausdruck, dass das Gebäude barrierefrei gebaut werde. Es sollte daran gedacht werden, eine Behindertentoilette einzubauen.

Herr RM Gerber befürchtet Probleme aufgrund der Parkplatzanzahl. Zu Spitzenzeiten gehe er davon aus, dass es zu Engpässen kommen werde, daher werde die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ablehnen.

Auf die Nachfrage des Herrn RM Harnisch, warum noch Müllstandorte abzustimmen sind, erklärt Herr Steinschulte, dass die laufenden Gespräche dahin zielen, den Grünbereich freizuhalten.
Zur Barrierefreiheit gibt er an, dass diese vom Bauordnungsamt überprüft und entsprechend berücksichtigt werde. Hier habe es Abstimmungsgespräche gegeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 106 (Art der Nutzung) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der DVU die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 5.3
63/2-1-034847
Umbau eines Restaurants auf dem Grundstück Westfalendamm 166, Gemarkung Dortmund, Flur 37, Flurstück 42
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09564-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

Frau RM Reuter macht deutlich, dass dieses Restaurant nicht das sei, was sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an dieser Stelle vorstelle. Der Rahmenplan, der für die B 1 entwickelt wurde, sehe auch andere Ansiedlungen vor.

Frau Schmidt ist aus Gründen der Zugänglichkeit darüber erfreut, dass die Toilettenräume vom Keller in das Erdgeschoss verlegt werden.

Auf den Hinweis des Herrn sB Müller-Späth, dass er sich an dieser Stelle anderes hätte vorstellen können, gibt Herr StD Sierau an, dass das Restaurant an dieser Stelle ein Ergebnis der Marktwirtschaft und dies von der Verwaltung nicht zu beeinflussen sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09430-07)

Herr RM Follert nimmt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion kritisch zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Energiebericht 2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09254-07)

Frau RM Lührs ist der Meinung, dass der Energiebericht eine Erfolgsgeschichte darstelle. Von 2000 bis heute konnten 5,1 Mio. € Energiekosten eingespart werden. Frau RM Lührs erwartet einen langfristigen Erfolg bei den Energieeinsparungen. Im Zuge der Haushaltsberatungen wird zu entscheiden sein, ob zur Zielerreichung weiter investiert wird.

Frau RM Lührs regt an, den Wasserverbrauch für die Friedhöfe und die Sportstätten zu überprüfen. Sie habe die Befürchtung, dass hier mit Trinkwasser gegossen werde und hält es für sinnvoller, Wasserspeicher zu installieren oder einen Wasserkreislauf anzulegen.

Herr Limberg gibt den Hinweis, dass seit 2000, seitdem es das Energiemanagement gibt, sogar schon 18,6 Mio. € eingespart wurden, die sonst zusätzlich ohne Energiemanagement ausgegeben worden wären. Die Anregung der Frau RM Lührs nimmt er als Prüfauftrag entgegen, sieht aber ggf. noch Alternativen zu den Vorschlägen, wie Brunnenbohrungen.

Herr Heynen sieht es kritisch, Wasserspeicher auf einem Friedhof anzulegen. Brunnenbohrungen auf einem Friedhof könnten problematisch sein, da vorrangig während der Trockenperioden Wasser entzogen werden würde. Seit zwei Jahren seien die Wasserverbräuche auf den Friedhöfen inzwischen dokumentiert.

Frau RM Pohlmann-Rohr sieht die Rolle der Politik darin, zu mahnen und zu treiben. Sie befürwortet insbesondere die Energieeinsparungen an den Schulen. Der Weg, Energieeinsparungen betreffend, könnte schneller sein, aber er sei gut.

Herr RM Dr. Eigenbrod macht darauf aufmerksam, dass Wasser desto teurer werde, je weniger verbraucht werde. Er sieht die Rechnung als Nullsummenrechnung an und erklärt zudem, dass Dortmund kein Wassermangelgebiet sei. Bei allen Energieeinsparmaßnahmen sollte die Gesamtwirtschaft im Blick behalten und keine Scheinlösungen gefunden werden.
Herr RM Dr. Eigenbrod erklärt, dass genug Wasser von Trinkwasserqualität in der Ruhr vorhanden sei.

Herr sB Müller-Späth fragt nach der prozentualen Höhe des Wasserverbrauchs bei Sportstätten mit großen Rasenflächen und bei Tennen- oder Sanddeckung.

Herr Limberg sagt eine Beantwortung der Frage zu und fügt als Information hinzu, dass im Rahmen des Solardächerpools 22 Dächer benannt wurden, für die Privatpersonen vier bis fünf Mio. € investieren. Das zeigt, dass hier Investitionen auch ausgelöst werden.

Herr RM Harnisch hält es von der moralischen Seite her für ungünstig, mit Trinkwasser Blumen zu gießen. Wenn z. B. auf Friedhöfen Grundwasser eingesetzt werden könnte, wäre dies unter der Voraussetzung, dass es sich rechnet, positiv.

Auch Herr RM Pisula spricht sich gegen einen erhöhten Wasserverbrauch bzw. Wasserverschwendung aus. Aber nach seinen Angaben raten selbst die Umweltschutzverbände von Wassersparmaßnahmen ab, weil z. B. im Abwassersystem eine steigende Schadstoffkonzentration befürchtet werde. Auf Friedhöfen Wasser zu gewinnen, sei aber offenbar nicht sinnvoll.

Herr Dr. Grote informiert darüber, dass es genügend Starkregen gebe, der ein Durchspülen der Abwasserkanäle nicht erforderlich macht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Netzwerk "Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09626-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Netzwerk „Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen“.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08524-07-E1)

Herr StD Sierau informiert darüber, dass es eine verwaltungsseitig mit der DSW21 abgestimmte Vorlage zur Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems gebe, aber es sei noch bei Details Abstimmungsbedarf vorhanden. Vor wenigen Tagen habe es dazu ein persönliches Gespräch zur Abstimmung mit dem Verkehrsvorstand der DSW21 gegeben. Im Laufe des heutigen Tages wurde in einer Aufsichtsratssitzung der DSW21 bestätigt, dass von einer gemeinsamen Gesamtkonzeption ausgegangen werde, die der Politik nun vorgelegt werde.

Von Seiten der Verwaltung wurde DSW21 vorgeschlagen, im Hinblick auf die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes drei Maßnahmenbereiche zu bilden. Es gibt Maßnahmen, die ohnehin zu erwarten sind, weil sie im Zusammenhang mit beschlossenen Entwicklungsmaßnahmen zu sehen sind, z. B. im Zusammenhang mit dem Umbau der B 1 zur A 40 die Maßnahme Marsbruchstraße oder die Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.
Dann gibt es Maßnahmen, die in der standardisierten Bewertung positiv hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Bewertung bewertet wurden, z. B. Maßnahmen im Bestandsnetz oder Streckenergänzungen. Hierzu zählt auch der barrierefreie Ausbau verschiedener Strecken. Außerdem gibt es die Maßnahmen zur Trassensicherung, d. h. strategische Maßnahmen.

Nach Erörterung durch die Politik besteht ein Rahmen für die gemeinsame Tätigkeit zwischen DSW21 und der Stadt Dortmund, der zum Anlass genommen wird, um auf dieser Grundlage entsprechende Anträge an das Land zu stellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Zwischenbericht des Herrn StD Sierau zur Kenntnis.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
2. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09372-07)

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Stadtklimauntersuchung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07401-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 21.08.2007

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 17.10.2007 behandeln.

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt –

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Geplantes 1. Dortmunder Minarett in Eving
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09112-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.08.2007 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr.: 09112-07-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.08.2007 zur Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Anzahl, Verteilung und Zunahme von Moschee-Standorten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09599-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.08.2007 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr.: 09599-07-E1)

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass Herr StR Steitz von 47 Moscheen spricht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.08.2007 als Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Kennzeichnung der Stadtgrenze an überregionalen Radwegen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09600-07)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 04.09.2007 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr.: 09600-07-E1)

Herr RM Münch stellt die Nachfrage, ob es nicht aus Marketinggründen vernünftig sei, für die fahrradfreundliche Stadt Dortmund dort zu werben, wo die Radfahrer die Stadtgrenze passieren.

Herr StD Sierau bejaht dies und gibt aber auch den Hinweis, dass auch die Stellen in Frage kommen, an denen Menschen, die zum Umstieg bewegt werden können, angetroffen werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 04.09.08.2007 als Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.4
Überflüssige Asphaltierung des Fußweges an der WIHOGA am Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09601-07)
- Schreiben des Herrn StR Stüdemann vom 21.08.2007 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr.: 09601-07-E1)
Auf die Frage des Herrn RM Münch, ob Herr StD Sierau sich für eine wassergebundene Decke entschieden hätte, wenn der Weg in seinem Zuständigkeitsbereich gelegen hätte, antwortet Herr StD Sierau, dass dies nicht auszuschließen sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Stüdemann vom 21.08.2007 als Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.5
Realisierung von Biotopmanagementmaßnahmen auf der Deponie Nordwest
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 09602-07)
- Schreiben des Herrn StR Steitz vom 28.08.2007 zur Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr.: 09602-07-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Steitz vom 28.08.2007 als Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.




H e n g s t e n b e r g
G e r b e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin



(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)



Anlage:
(See attached file: Nachfrage Energiebericht_20.09.07.pdf) - Anlage zu TOP 6.2 - Energiebericht 2006