N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 23.11.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Raum 203/204, Leopoldstr. 50 - 58, 44147 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Mitglied der LNU Nordrhein-Westfalen e.V. –LNU-

Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Kai Schmiemann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Siegfried Rinke (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
3. Verwaltung

Frau Viets (60/2)

Frau Oeynhausen (60/2)

Frau Friedrich (60/2)

Frau Raptis (60/3)
4.
Gäste

Frau Dr. Happe Biologische Station Kreis Unna Dortmund

Herr Mause Biologische Station Kreis Unna Dortmund
Herr Süllwold Biologische Station Kreis Unna Dortmund

Herr Pohl Emschergenossenschaft, Geschäftsbereich Planung und Bau

Frau Deuster Emschergenossenschaft, Abteilung „Fluss und Landschaft“

Frau Wetzold-Schubert AGARD e.V.

Herr Wiesner Ratsmitglied



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 23.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44147 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde



1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

2.2 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25717-22)

2.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15 sowie 89. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss über die Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25839-22)

2.4 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

2.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25697-22)

2.6 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25290-22)

3. Berichte

3.1 Vorstellung der neuen Leiterin der Biologischen Station sowie Vorstellung des AMP 2023
Bericht

3.2 Vorstellung Personal Biodiversitätsmanagement in 60/2
Bericht

3.3 Asphaltierung eines Weges im Bereich Schürener Feld
Bericht

3.4 Emscherkunstweg / Kunstwerk "Pool lines" in Schüren
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Kretzschmar - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Westermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurden die Tagesordnungspunkte, die unter 3. Berichte aufgeführt sind, in der Reihenfolge TOP 3.1, TOP 3.2 und TOP 3.4 vorgezogen. TOP 3.3 wurde ebenfalls vorgezogen, jedoch an die vierte Stelle. Weitere Änderungswünsche wurden auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht genannt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


Die Niederschrift wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift wurde ohne Änderungswünsche mit einer Enthaltung genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

Herr Dr. Kretzschmar teilte mit, dass bei der letzten Sitzung von Seiten des Beirates die Anmerkung gemacht wurde, auch die grünen Berufe und ähnliches zu berücksichtigen.
Dies wurde an entsprechender Stelle auch so zu Kenntnis genommen.

Herr Dr. Kretzschmar schlug vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und dem Beschlussvorschlag, wie er auf der Drucksache steht, zu folgen.

Herr Dr. Kretzschmar leitete daraufhin in die Abstimmung ein.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ einstimmig zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25717-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein und erläuterte die Hintergründe dieses Punktes. Wegen eines Fehlers bei der Nummerierung des Bebauungsplans Kaiserstraßengebiet muss ein erneuter Satzungsbeschluss zur Dachbegrünung für diesen Bereich getroffen werden. Es gelten die gleichen Regularien wie zuvor.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.



zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15 sowie 89. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss über die Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25839-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein und verwies hierzu auf die versandten Unterlagen.

Frau Oeynhausen beschrieb die Örtlichkeiten mit Hilfe des Luftbildes. Auf dem Gelände befindet sich eine alte Platane, die erhalten bleiben soll. Außerdem befindet sich im Norden der Fläche eine Ausgleichsfläche eines anderen Bebauungsplanes in Dortmund-Mengede, die bei einer Bebauung ausgeglichen werden muss.

Herr Prof. Wilke verwies hierzu auf den Beschlussvorschlag und erläuterte diesen. Er regte an, den Parkplatz unter die Erde zu verlegen. Das erspart Flächen, auf denen weitere Wohnbebauung errichtet werden kann.

Herr Prof. Wilke könne der Maßnahme grundsätzlich zustimmen, jedoch städtebaulich deutlich modifiziert. In diesem Zusammenhang seien Aspekte wie Wärmedämmung, keine Energieversorgung auf fossiler Basis, regenerative Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung etc. zu betrachten.

Herr Dr. Kretzschmar wies darauf hin, dass - wie von Herrn Prof. Wilke in seiner Stellungnahme erwähnt - der nördliche Teil des Grundstücks eine A+E-Fläche ist. In diesem Fall hat ein doppelter Ausgleich zu erfolgen.

Frau Oyenhausen bestätigte dies, wies jedoch darauf hin, dass es sich hier um eine Besonderheit handelt, da man sich hier schon im Bereich eines Bebauungsplanes befinde. Durch die Bebauung wird, rein rechtlich, kein zusätzlicher Eingriff ausgelöst, da hier die Eingriffsregelung nicht greift. Aus diesem Grunde erfolgt im vorliegenden Fall nur einfacher Ausgleich.

Aus Sicht von Herrn Dr. Kretzschmar ist der Erhalt der beschriebenen Ausgleichsfläche nicht sinnvoll. Er schlug vor, aus dem Beschluss den Begriff ‚erhalten‘ zu streichen, vielmehr sollte man sich bemühen, eine bessere Fläche zu finden.

Herr Prof. Wilke empfahl, um Konkurrenzen im Einzelhandel zu vermeiden und einer weiteren Verödung der Innenstadt entgegenzuwirken, zentrentypische Angebote im Non-food-Bereich ausdrücklich auszuschließen.

Herr Dr. Kretzschmar leitet die Abstimmung ein.


Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Planung zur Kenntnis und empfiehlt mit einer Enthaltung die Planung i.S. des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wie folgt umzuplanen:

Das innenstadtnahe Gebiet ist geprägt durch überwiegend geschlossene Blockrandbebauung. Diese städtebauliche Qualität sollte für die Planung aufgenommen und fortgesetzt werden. D.h: Der Lebensmittelmarkt wird entlang der vorderen Bauflucht der Kaiserstraße errichtet. Die notwendigen Stellplätze werden als Tiefgarage unter dem Markt gebaut. Das erspart Flächen, auf denen weitere Wohnbebauung errichtet werden kann.
Auf dem Markt sollte im Sinne weiterer Flächenersparnisse und insbes. auch aus städtebaulichen Gründen weitere Wohnbebauung entstehen. Damit würde die vorhandene Baulücke in Einfügung an die Nachbarschaft auch gestalterisch geschlossen. In den letzten Jahren haben Discounter bei Neubauvorhaben die Kombination mit aufgesetzten Wohnbebauung reichlich praktiziert. Das sollte auch in Dortmund möglich sein.
Die Planung ist darauf auszurichten, dass ökologisch wertvolle Vegetation, insbes. die vorhandene ältere Platane erhalten bleibt.
Die Ausgleichsmaßnahmen für den Markt in Do-Oestrich (VEP Mg156) sind an anderer Stelle zu kompensieren.
Um Konkurrenzen zu zentrentypischen Sortimenten im Einzelhandel zu vermeiden, und einer weiteren Verödung der Innenstadt entgegenzuwirken, sollten zentrentypische Angebote im Non-food-Bereich ausdrücklich ausgeschlossen werden.



zu TOP 2.4
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein. Hier handelt es sich nicht um eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sondern um redaktionelle Änderungen, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben. Herr Dr. Kretzschmar übermittelte die Bitte von Herrn Quittek, eine grundsätzliche Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nach nachhaltigen Gesichtspunkten zu empfehlen.

Herr Prof. Wilke begrüßte die Forderung des BUND. Aufgrund derzeitiger Themen wie Klimawandel, sparsamer Umgang mit Grund und Boden etc. stelle sich die Frage, ob heute nicht ganz andere Rahmenbedingungen vorliegen, als zur Zeit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Es bestehe ein Bedarf, mit neuen Erkenntnissen und neuen Anforderungen an diesen Flächennutzungsplan heranzugehen. Da der Beirat nun zur Empfehlung aufgerufen wurde, plädierte Herr Prof. Wilke dafür, hiervon Gebrauch zu machen und zu empfehlen, dass eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgen solle.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig die grundsätzliche Überarbeitung des Flächennutzungsplanes unter nachhaltigen Gesichtspunkten wie Biodiversität und Klimaschutz.



zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25697-22)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein und wies darauf hin, dass dieser TOP schon in der 6. Sitzung am 05.04.22 besprochen wurde. In dieser Sitzung habe man sich gegen eine weitere Verfolgung des Planes ausgesprochen (einstimmig, bei 4 Enthaltungen). Herr Dr. Kretzschmar wies darauf hin, dass Herr Prof. Wilke hierzu einen Beschlussvorschlag erarbeitet habe, der - mit wenigen Änderungen und etwas verkürzt – eine Wiederholung dieser Anmerkung sei. Im Wesentlichen wurden die Hinweise nicht berücksichtigt. Herr Dr. Kretzschmar erläuterte die Problematik bei der Bestimmung der Ausgleichsflächen (lokale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Ersatzmaßnahmen, die in einem anderen Stadtteil erfolgen, in dem der Eingriff vorgenommen wird, haben keinen lokalen Einfluss.

Herr Dr. Kretzschmar kündigte an, er werde die Argumente des Beirates zu dieser Maßnahme bei der kommenden Sitzung des AKUSW wiederholen und sich informieren welche Anmerkungen aus anderen Gremien, z. B. der Bezirksvertretung getätigt werden.


Da es keine weiteren Anmerkungen gab stellte Herr Dr. Kretzschmar die Vorlage zur Abstimmung.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde spricht sich wegen der deutlich geänderten Rahmenbedingungen einstimmig gegen eine weitere Verfolgung der Planung aus.

Begründung:
- Die Bevölkerungszahl in DO ist entgegen der Aussage in der Begründung zum B-Plan in den letzten 3 Jahren gesunken. Die neueste Landesprognose geht von weiteren Verlusten aus. Der Wohnungsbedarf ist entsprechend anzugleichen.
- Der 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021 der Ruhrgebietsstädte und des RVR geht von einem Überhang von 1-Familienausgrundstücken bereits ab dem Jahr 2040 aus.
- Das Plangebiet ist wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, das bei einer Bebauung diese Funktion verlieren würde.
- Der Flächenverbrauch für überwiegend 1-Familienhäuser z.T. freistehend, ist überproportional hoch.
- Die Belange des Bodenschutzes - der Boden wird in diesem Bereich als besonders hochwertig angesehen - sind bei einer Bebauung nicht gewährleistet.
- Die externen Ausgleichsflächen liegen >10km entfernt in Kirchderne und sind damit lokal völlig unbedeutend.
- In der AP sind die Auswirkungen nicht konkretisiert/quantifiziert, ebenso wie die Kompensationsmaßnahmen.



zu TOP 2.6
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25290-22)

Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein. Er kritisierte die Formulierung in den Unterlagen…*der Anregung (des Beirates/der Naturschutzverbände/der unteren Naturschutzbehörde) wird teilweise gefolgt*... In den meisten Fällen könne er nicht erkennen, welchem Teil gefolgt werde und welchem nicht. Dies sei jedoch von Interesse.

Herr Prof. Wilke bestätigte die Problematik. Er führte aus, dass – sofern ein solcher Bebauungsplan ins Normenkontrollverfahren (bei dem Oberverwaltungsgericht) gehe - nachgewiesen werden müsse, wie die Abwägung erfolgt sei. Herr Prof. Wilke empfiehlt, die für die Vorlagenerstellung verantwortlich Kollegen (z. B beim Planungsamt) auf eine präzise Formulierung hinzuweisen. Dies diene der Rechtssicherheit.

In diesem Zusammenhang bat Herr Dr. Kretzschmar Frau Viets um Stellungnahme.

Frau Viets nahm zur o. g. Problematik Stellung. Die Aspekte der unteren Naturschutzbehörde wurden in den meisten Fällen ‚weggewägt‘. Im vorliegenden Fall sollen Grünflächen angelegt werden auf Flächen, die ohnehin für eine Bebauung nicht geeignet seien (unter einer Hochspannungsleitung, in einer Anbauverbotszone der Autobahn etc.). Außerdem gäbe es Probleme mit der Ausweisung der CEF-Fläche für den Flussregenpfeiffer. Diese Flächen seien relativ schmal. An einer Stelle werden sie auf Ackerflächen geplant. Diese Fläche so herzurichten, dass der Flussregenpfeiffer dort brütet, wäre im Grunde ein neuer Eingriff und zugleich auch eine ständige Pflegemaßnahme. Frau Viets fasste zusammen, dass die untere Naturschutzbehörde sehr unzufrieden mit dem Plan sei.

Herr Dr. Kretzschmar teilte daraufhin mit, dass Herr Prof. Wilke zu diesem Punkt einen Beschussvorschlag erstellt habe.

In diesem Zusammenhang wies Herr Prof. Wilke darauf hin, dass der Standort Kraftwerk Knepper durch einen Gleisanschluss geprägt sei. Dieser Gleisanschluss könne verlängert auf das Gebiet dieses Distributionszentrums verlängert werden. Die Möglichkeit, seitens der Stadt Dortmund, mit dem Investor Vereinbarungen zu treffen, die z. B. in Richtung von Klimaschutz oder Verkehrswende etc. gehen sei - nach Meinung von Herrn Prof. Wilke - hier unzureichend erfolgt.

Herr Westermann wies auf die Belastungen der Anwohner (z. B. durch den Schwerlastverkehr) hin und verwies hier auf Erfahrungen im Bereich von IKEA.

Herr Prof. Wilke las den Beschlussvorschlag vor.

Im Anschluss daran fand eine Diskussion über die Reihenfolge der einzelnen Punkte statt. Per Handzeichen wurde entschieden, dass die Reihenfolge beibehalten wird.


Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Abstimmung ein.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der Vorlage nicht zu folgen.
Begründung:
Logistik- und Distributionsbetriebe sind bekanntlich sehr flächenextensiv. Im Städtebaulichen Vertrag sollte daher eine bindende Regelung über die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bzw. die Mindestarbeitsplatzdichte/ha getroffen werden.
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei hilft die Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen (§ 1a (2) BauGB). Das knappe Gut des unvermehrbaren Bodens sollte durch restriktive Vereinbarungen in den Städtebaulichen Verträgen und angemessene Bepreisung vor sorglosem Verbrauch (Verschwendung) geschützt werden. Insbesondere ist durch stärkere, höhere vertikale Stapelung von Gütern und Kfz und die Verlagerung von Produktion in höhere Ebenen der Flächenverbrauch zu reduzieren.
Der BPlan setzt auf überwiegenden LKW-Anlieferungsbetrieb. Ein Gleisanschluss ist nur als Freihaltefläche vorgesehen. Im Städtebaulichen Vertrag sollte eine Verpflichtung zum Bau und Betrieb des Gleisanschlusses begründet werden.
Die ÖPNV-Anbindung ist verbesserungsbedürftig durch Erhöhung der nur 60-min.-Frequenzen. Angebote erzeugen auch Nachfrage!
Die Überschreitung der GRZ von 0,8 auf 0,9 (fast Vollversiegelung) ist i.S. von Klimaresilienz kontraproduktiv und erlaubt die ungehinderte Realisierung von Verkehrsflächen, insbes. Stellplätzen. Durch den Bau von Parkhäusern oder Parkpaletten können der Flächenverbrauch und die Versiegelung eingeschränkt werden. Der BPlan und der Städtebauliche Vertrag sollten entsprechende Festsetzungen enthalten.
Es ist im Städtebaulichen Vertrag die Verpflichtung für zügige Umstellung der Schwerverkehre auf e-Mobilität oder H2-Mobilität zu begründen.
Bodenmarktpolitische Instrumente sollten i.S. einer nachhaltig klimagerechten und dem Gemeinwohl zuträglichen Wirtschaftspolitik verstärkt eingesetzt werden. Im Städtebaulichen Vertrag sollten daher Wiederkaufs- und/oder Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt begründet werden, um eine Neubelegung besser steuern zu können. Im Wiederverkaufsfall sollte verstärkt das Erbbaurecht angewandt werden.
Der Verweis auf fehlende Kompensationspflicht für die zu tätigenden Eingriffe, insbesondere der Waldrodungen, geht an der Anregung vorbei, zur Sicherung bestehender Biotope weitergehende Festsetzungen zu treffen.
Die Begrünung des „Grünen Mantels“ beschränkt sich auf die mit Biotopschutz, Immissionsschutz und Anbauverbote belegten Flächen. Ein konstruktiver Beitrag im Sinne von Klimaresilienz, Biotopvernetzung, Klimaschutz, Erholungsfunktion ist nicht zu erkennen
Die Ausgleichsflächen für die entfallenden Brutbereiche des Flussregenpfeifers sind nicht gut geeignet.
Der Quellbereich des Nierhaussiepens darf durch den Bau des RRB nicht beeinträchtigt werde (Schutz gem. §30 BNatSchG)
Es sollten bei der Außenbeleuchtung nur Leuchtmittel warmweiß, 3000K, zu Anwendung kommen. Abstrahlung nur auf notwendig zu beleuchtende Flächen.
Angesichts der starken Lärmbelastung und Überschreitung der Richtpegel der DIN18005 ist zur Abmilderung des Verkehrslärms sog. Flüsterasphalt aufzubringen. Zur Vermeidung weiterer Überhitzungen sollte dieser in heller Farbe zur Ausführung kommen. Zur Verbesserung des Wasserhaushaltes ist Drainasphalt zu verwenden. Festlegungen im Städtebaulichen Vertrag.
Gemengelagen sind eigentlich städtebauliche Fehlentwicklungen, die zu beseitigen sind. Die Zurückweisung der Bedenken des Regierungspräsidenten ist unangemessen und kann zu einem Abwägungsdefizit führen. Der Plan könnte von OVG gekippt werden.



3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung der neuen Leiterin der Biologischen Station sowie Vorstellung des AMP 2023

Frau Dr. Anne Happe stellte sich und die Aufgaben der Biologischen Station mit ihren 16
Mitarbeitenden und den AMP 2023 Bericht (Folienvortrag) vor.
Sie führte aus, dass in Dortmund wissenschaftliche Mitarbeitende tätig sind, welche die Naturschutzgebiete untersuchen.
In diesem Zusammenhang stellten sich Herr Magnus Süllwold und Herr Matthias Mause vor.

Die biologische Station führt innerhalb und außerhalb FöbS (Förderrichtlinie der biologischen Stationen) verschiedene Arbeiten durch. Die einzelnen Vorhaben auf dem Dortmunder Stadtgebiet wurden erläutert.

Die biologische Station wird bei dem Tag der biologischen Vielfalt in Dortmund am 06.06.2023 vertreten sein.

Herr Westermann bat um Information zur Frage der Entschädigung, sofern landwirtschaftliche Flächen dem Naturschutz weichen müssen (hier insbesondere im Bereich NSG „Im Siesack“). Aufgrund der gesetzlichen Lage sei dort keine Landwirtschaft mehr möglich. Frau Dr. Happe erläuterte, dass im Kreis Unna Gespräche mit der Landwirtschaft und dem Kreis zu diesem Thema geführt wurden. Dort werde versucht, die Entschädigung über Pachtverträge zu regulieren, sofern vom Land Verzögerungen eintreten. Frau Dr. Happe bot an, sich zur Klärung der Frage mit der zuständigen Kollegin, Frau Stephan, zu besprechen und Herrn Westermann sowie Frau Terme und die UNB über die Ergebnisse des Gesprächs in Kenntnis zu setzen.

Frau Dr. Happe und Frau Viets beschrieben die Problematik der Entschädigung, sobald gesetzliche Vorgaben vorliegen (Festsetzungen im Landschaftsplan). Diese Problematik bezieht sich auch auf die Fördertöpfe.



zu TOP 3.2
Vorstellung Personal Biodiversitätsmanagement in 60/2

Herr Dr. Kretzschmar begrüßte Frau Friedrich als Vertreterin des Biodiversitätsmanagement in der Abteilung 60/2 des Umweltamtes.
Frau Laura Friedrich (seit 01. November 2022 zusammen mit Herrn Veen in diesem Bereich tätig) stellte sich und die zukünftigen Aufgaben in diesem Bereich vor.


Frau Friedrich und Herr Veen sind die Ansprechpartner für die Verbände und die Bürgerschaft und bitten um Einbringung von Hinweisen, Ideen und Vorschlägen.

Herr Dr. Kretzschmar bedankte sich für die Vorstellung und die Ausführung.



zu TOP 3.3
Asphaltierung eines Weges im Bereich Schürener Feld

Herr Dr. Kretzschmar leitet in den TOP ein. Die Maßnahme wurde von Frau Oeynhausen mit Hilfe eines Luftbildes vorgestellt. Die wassergebundene Decke sei gut intakt und bis auf gelegentliche Pfützenbildung gut fahrbar. Der Weg befindet sich überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Sofern die Maßnahme realisiert werden sollte, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans.

Herr Dr. Kretzschmar fasste die Maßnahme noch einmal zusammen. Im Landschaftsplan ist festgelegt, dass in Landschaftsschutzgebieten keine Asphaltierung von Radwegen erfolgen soll. Herr Dr. Kretzschmar schlug vor, dass der Beirat bei der bisherigen Linie bleibt und so wie in der Vergangenheit die Asphaltierung von Radwegen im Bereich von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten ablehnt. Zu bedenken gab Herr Dr. Kretzschmar, dass in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen erfolgen könnten wie z. B. Beleuchtung der Radwege in der freien Landschaft, bzw. Erweiterungen der Radwege (Fläche für Natur oder Landwirtschaft könnte verloren gehen).

Herr Prof. Wilke war ebenfalls der Auffassung, dass die bisherige Linie beibehalten werden sollte und schlug vor, dem Tiefbauamt einen Hinweis zu geben, Material zu verwenden, welches wasserdurchlässig ist. Herr Prof. Wilke verwies hier auf das Beispiel der Radwege in Holland.


Herr Dr. Kretzschmar wies darauf hin, dass Herr Cuypers - in Zusammenhang mit einem anderen Radweg - ebenfalls die Belegung mit Muschelkalk vorschlug. Diese Frage wurde dem Tiefbauamt in der Vergangenheit gestellt mit der Antwort, dass diese Möglichkeit in Dortmund nicht umsetzbar sei.

Herr Herter teilte mit, dass üblicherweise ein regionaler Baustoff für solche wassergebundenen Wegedecken (z. B. Dolomitsand aus Hagen) Verwendung findet. Die Vernässung der Wege liege auch an dem sehr lehmhaltigen Dortmunder Boden. Demzufolge müsste die Drainage aufgebessert werden.

Frau Oeynhausen wies anhand der Bilder darauf hin, dass das östliche Ende des Weges nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt. Hierzu sei eine Befreiung also nicht notwendig. Frau Oeynhausen fragte, ob der Beirat hierzu eine Empfehlung geben möchte.

Herr Kretzschmar erläuterte, dass dieser Teil grundsätzlich asphaltiert werden könnte, aber vom Beirates empfohlen wird, aus Gründen der Durchgängigkeit, diesen Bereich ebenfalls nicht zu asphaltieren, zumal dies in jedem Fall auch einen Eingriff darstellt, der ebenfalls geprüft und in irgendeiner Form ausgeglichen werden müsse.


Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Abstimmung über die Befreiung für die Asphaltierung des Weges im Schürener Feld ein.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat beschließt somit einstimmig, dass die Befreiung abgelehnt wird und spricht die Empfehlung aus, dass der Bereich des Weges, der außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt, ebenfalls nicht asphaltiert wird.



zu TOP 3.4
Emscherkunstweg / Kunstwerk "Pool lines" in Schüren

Herr Dr. Kretzschmar leitete in den TOP ein und gab das Wort an Frau Deuster (Gewässer- und Landschaftsökologin) und Herrn Pohl (Projektleiter bei der Emschergenossenschaft). Frau Deuster und Herr Pohl stellten sich vor und beschrieben die geplante Errichtung des Kunstwerkes in der Nähe des RRB Nagelpötchens sowie bereits bestehende Kunstprojekte entlang des Emscherwegs mit Hilfe eines Folienvortrages. Vorgestellt wurde das Kunstwerk ‚Pool Lines‘ der mexikanischen Künstlerin Sofia Táboas sowie die Künstlerin selbst und die Örtlichkeiten.

Die Bienenstöcke, die sich derzeit am Standort befinden und von der Emschergenossenschaft betreut werden, verbleiben am Standort, werden jedoch versetzt (hinter den Zaun).

Das Kunstwerk soll am 20. April 2023 eröffnet werden.

Frau Deuster erläuterte die geplanten Eingriffsmaßnahmen. Im Rahmen der Baumaßnahme müssen junge Bäume (2 – 4 m hoch) entfernt werden. Neue Gehölze sollen auf den in der Folie eingezeichneten Ausgleichsflächen gepflanzt werden. Die Einsaat der Flächen erfolgt mit Regiosaatgut. Die Artenschutzprüfung hat ergeben, dass die Strukturen für die im Quadranten vorkommenden Tierarten nicht geeignet und daher artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen seien. Die Bodenprüfung habe ergeben, dass der Boden nicht schutzbedürftig sei (oft genutzt und anthropogen verändert).

Herr Pohl versicherte noch einmal, dass die Baumaßnahmen so klein wie möglich gehalten werden sollen (keine großen Tiefbaumaßnahmen). Der Pflegerhythmus wird mit den Künstlern abgestimmt. Da sich die Künstlerin hier eher die grüne Natur als einen kurzgeschnittenen Rasen vorstellt, wird die Maßnahme relativ naturnah gestaltet (voraussichtlich eine 2malige Mahd).

Herr Dr. Kretzschmar bedankte sich für die Ausführungen und wies darauf hin, dass vom Beirat eine Befreiung erteilt werden müsse, da es sich um eine Baumaßnahme im Landschaftsschutzgebiet handelt. Der Zeitraum bis zur Fertigstellung des Kunstwerkes zieht sich bis in den April hinein (Vorarbeiten wie Gehölze entfernen usw.) würden zeitnah erfolgen, so dass bis in die Brutzeit hinein keine Auswirkungen zu erwarten seien.

Frau Oeynhausen führte aus, dass von Seiten der UNB das Zeitfenster für die Gehölzentfernung festgelegt werden wird. Außerdem müssten von Seiten der UNB noch Informationen über den Verlauf des Zaunes eingeholt werden. Die Frage von Herrn Dr. Kretzschmar, ob die Bilanzierung aus Sicht der UNB richtig berechnet sei, bejahte Frau Oeynhausen und teilte mit, dass in vorangegangenen Gesprächen die Fläche für die Gehölzpflanzung vergrößert wurde.

Herr Dr. Kretzschmar leitete danach in die Abstimmung zur Erteilung der Befreiung für die beschriebene Maßnahme ein.


Beschluss

Der Beirat erteilt somit einstimmig die Befreiung.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Dr. Kretzschmar erkundigte sich, ob von Seiten des Beirates Hinweise oder Mitteilungen vorlägen.

Herr Westermann erkundigte sich, warum die Straße „Im Siesack“ asphaltiert worden sei. Hier stünde noch eine Antwort aus.

Frau Viets informierte Herrn Westermann, dass sie die zuständige Person telefonisch bisher nicht ermitteln konnte. Sie bemühe sich um die Klärung in der Angelegenheit.

Herr Dr. Kretzschmar bedankte sich für die Mitarbeit und schloss die öffentliche Sitzung.



Dr. Kretzschmar Viets Westermann
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender