Niederschrift

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 06.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Öffentliche Sitzung


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr



Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen) i. V. für Rm Barbara Brunsing (B’90)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
sB Susanne Noritzsch (FDP/Bürgerliste)
sB Wolf Stammnitz (Die Linke) i. V. für sB Nancy Ann Ritschl (Die Linke)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


sE Hakime Göleli (Integrationsrat)
Rolf Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:
Frank Czwikla i. V. für Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Peter Kurschinsky i. V. für Albert Schauerte (VdK)
Fr.-W. Herkelmann i. V. für Klaus-Dieter Skubich (SoVD)






4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner
Peter Bartow
Klaus Burkholz
Jörg Dannenberg Sonja Gugel
Holger Keßling
Dr. Thomas Lenders
Dr. Frank Renken
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Dr. Ulrike Ullrich


5. Gäste:

Heike Bettermann





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 06.05.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.0 Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.02.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Teilzeitausbildung
Präsentation des Jobcenters

2.2 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Wenn Wohnungen unbewohnbar werden; Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-14)

4. Trägerübergreifende Angelegenheiten
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Sozialamtes
nicht besetzt

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)

6.2 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

6.3 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

6.4 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 12275-14)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Kundenkontakte in Jobcentern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12508-14)

7.2 Zusätzliche Eingliederungsleistungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12509-14)

7.3 Verhütungsmittelfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12515-14)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.0
Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin

Frau sB Susanne Noritzsch (FDP/Bürgerliste) wird vom Vorsitzenden verpflichtet.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Thorsten Hoffmann (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um den TOP 2.3 - "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt“ sowie den TOP 3.2 – „Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014“ erweitert.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.02.2014

Frau Weyer (SPD) und Frau Grollmann (CDU) merken zu TOP 7.3 – „ÖPNV-Begleitservice“ an, dass der Ausschuss nach der kontrovers geführten Diskussion darüber abgestimmt habe, ob der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen zur weiteren Beratung in den Rat geschoben werden solle. Diese Abstimmung habe dann das in dem Protokoll niedergeschriebene Abstimmungsergebnis erzielt; keineswegs sei über den Inhalt des Antrages abgestimmt worden.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion, dass das Abstimmungsverhalten des Ausschusses am 04.02.14 genau so gewesen sei, wie im Protokoll festgehalten. Daher sei hier absolut nichts zu beanstanden.

Nach kontroverser Diskussion stellt der Vorsitzende die von SPD und CDU gewünschte Korrektur des Protokolls zur Abstimmung. Mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der entsprechende Absatz zu TOP 7.3 des Protokolls wie folgt geändert:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich nach kontrovers geführter Diskussion einig, dass ihm die Kompetenz fehlt, einen derartigen Beschluss herbeizuführen. Aufgrund dessen wird der Rat mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme um die Behandlung des Themas gebeten.

Zur Beratung leitet der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nachfolgenden, der neuen Zuständigkeit angepassten Beschlussvorschlag an den Rat weiter:
1) Der Rat der Stadt Dortmund bittet die DSW21, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen ÖPNV-Begleitservice für Busse und Bahnen zu erarbeiten und das Angebot modellhaft für ein Jahr zu erproben. Der ÖPNV-Begleitservice ist in die vorhandenen Strukturen des bestehenden Bus- und Bahnservices zu integrieren.
2) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates der DSW 21 auf, sich im Aufsichtsrat für die Einführung eines modellhaften Angebotes des ÖPNV-Begleitservice einzusetzen und auszusprechen.
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.02.2014 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Teilzeitausbildung
Präsentation des Jobcenters

Frau Bettermann (Jobcenter) stellt das Thema mit einer PowerPoint-Präsentation vor und beantwortet die Fragen des Gremiums. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

zu TOP 2.2
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Frau Weyer (SPD) ist über die augenfälligen Aktivitäten bei der Ausbildung von Fachkräften sehr erfreut. Da in Zukunft gut ausgebildetes Personal dringend gebraucht werde, werde ihre Fraktion die Vorlage empfehlen.

Auch Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) signalisiert Zustimmung. Sie sei überzeugt, dass dortmundweit bei der Integrationsarbeit gute Entwicklungen zu verzeichnen seien, bei denen auf viele Probleme auch direkt eingegangen werde. Mit diesem Studium werde noch einmal ein neuer Anreiz geschaffen weiterzukommen. Natürlich ergäben sich für sie auch Fragen, z.B. sei die Finanzierung bis 2015 gesichert, was sei mit den Folgejahren? Außerdem interessiere sie, was seitens der Kommune abgedeckt sei, da ja eine bestimmte Summe der Personalaufwendungen refinanziert sei. Auch beim Verdienst interessierten sie die Folgejahre. Erfreulich finde sie auch die Perspektive der Einstellung nach der Ausbildung, aber was bedeute es konkret, wenn der Haushalt das nicht hergebe.

Herr Weintz (CDU) kann sich dem nur anschließen, zumal das auch seine Fragen gewesen seien. Frau Zoerner habe gestern im Fraktionsvorstand dazu einiges erläutert, gleichwohl wolle er noch einen Punkt ansprechen. Generell sehe es für ihn so aus, als handele es sich um eine einmalige Maßnahme. Aber wenn ein Studiengang eingeführt werde, dann laufe das doch über mehrere Jahre, und dann würden sich die Studenten Jahr für Jahr einschreiben. Das bedeute, dass nach ein paar Semestern jedes Jahr zig ausgebildete Kräfte auf den Markt kämen. Wie seien denn da die Aussichten, denn als ehemaliger Lehrer wisse er sehr wohl, wie misslich es sei, nur einen möglichen Arbeitgeber zu haben. Einen wie auch immer gearteten Automatismus, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Kräfte nach erfolgreichem Abschluss unbefristet zu übernehmen, lehne seine Fraktion ab, sie frage sich aber dessen ungeachtet, was mit diesen jungen Leuten passiere.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) begrüßt den neuen Studiengang ausdrücklich und macht deutlich, dass sich die freien Träger bereit erklärt hätten, 15 Studenten einzustellen. Sie sei davon überzeugt, dass man „erst eine Runde lang investieren müsse, bevor man die Früchte ernten könne“. Zur Frage der Eingruppierung sei zu sagen, dass die jungen Menschen als pädagogische Mitarbeiter ohne Berufsausbildung, aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt würden, und zwar zunächst einmal für vier Jahre. Eine andere Eingruppierung komme erst nach Abschluss des Studiums zustande. Die Probleme der Stadt, dass nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel eingestellt werden könne, würden auch für die Verbände gelten, denn auch sie hätten ja nur ein bestimmtes Kontingent. Aus der Sicht der Diakonie sei aber festzustellen, dass wegen der normalen Fluktuation jährlich ca. 60 bis 80 neue MitarbeiterInnen eingestellt würden, und wenn jetzt ca. 5 Studenten eingestellt werden müssten, dann wäre das ein überschaubares Risiko, selbst bei beschränkten Haushaltsmitteln.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) macht deutlich, dass es einen Automatismus zur Einstellung nicht gebe. Der Studiengang umfasse auch mehr Studierende als die, die über ESF gefördert würden, denn diese Förderung stehe nur einem Teil der Menschen zur Verfügung, die seitens des Landes auch näher beschrieben seien. Die Vorlage beziehe sich nur auf den Studiengang, der jetzt im Wintersemester starte. Natürlich gebe es danach noch weitere Studiengänge, die aber nach heutiger Planung nicht mit ESF-Mitteln gefördert würden. Vielleicht sei man aber irgendwann soweit so sagen, dass es auch weiterhin sinnvoll sei, dafür ESF-Mittel zu beantragen. Der Hinweis auf nur einen möglichen Arbeitgeber sei nicht korrekt; jeder Studierende könne selbst entscheiden, bei wem er seinen Praxisanteil absolvieren wolle. Da kämen alle Bereiche in Frage, die in irgendeiner Form im Feld sozialer Arbeit unterwegs seien, und das seien nicht nur die Wohlfahrtsverbände und die Stadt. Allerdings beziehe sich die ESF-Förderung nur auf diese beiden Gebiete. Selbstverständlich seien die jungen Menschen nicht allein in diesem Handlungsfeld tätig, sondern würden zwei Tage von erfahrenen Sozialarbeitern unterstützt. Wenn sich diese Menschen bewährten, würde man sie auch einstellen. Das Sozialamt und das Gesundheitsamt seien die beiden Ämter mit der ältesten Belegschaft, d.h. in den nächsten Jahren gebe es dort eine Riesenpersonalfluktuation. Deswegen werde es auf keinen Fall einen Überhang geben.

Auf die Frage von Herrn Taranczewski (Vorsitzender, SPD), welchen Abschluss die Studenten erreichten, weist Frau Zoerner (Sozialdezernentin) darauf hin, dass der Studiengang sich in der Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern rund um das Thema Umgang mit Armut und Flüchtlingsmigration fokussiere. Das beinhalte einerseits das, was man als SozialarbeiterIn sowieso lerne, aber eben mit einem besonderen Blickwinkel auf diesen Gegenstand. Da zu erwarten sei, dass das Thema in Zukunft noch einen größeren Stellenwert erhalte, sei es wichtig, unter dem Aspekt von Professionalisierung von sozialer Arbeit da einen Beitrag zu leisten und die Menschen, die diese Tätigkeiten ausübten, auch in die Lage zu versetzen, mit dieser Thematik umzugehen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.


3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.

zu TOP 2.3
"Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12609-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet die Vorlage wegen Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 3.1
Wenn Wohnungen unbewohnbar werden; Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12450-14)

Herr Dr. Lenders (Gesundheitsamt) führt in die Vorlage mit einer PowerPoint-Präsentation ein und beantwortet die Fragen des Gremiums. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 4 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Verwaltungsstellen sowie die gestaffelte Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015.

Zum 01.07.2014 werden zunächst 3 Stellen für Sozialarbeiter/-innen und 1,89 Stellen für die Verwaltung besetzt. Hierin enthalten sind 1,5 Stellen zur Kompensation der Fallzahlensteigerung der vergangenen Jahre sowie 1,5 Stellen aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.07.2014. Nach einer Evaluationsphase von 6 Monaten, jedoch spätestens zum 01.01.2015, erfolgt die Besetzung der verbliebenen einen Stelle für Soziale Arbeit.

Sofern der Personalbedarf für die Stellen der Sozialarbeiter/-innen nicht durch das interne Stellenbesetzungsverfahren gedeckt werden kann, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.



4. Trägerübergreifende Angelegenheiten


5. Angelegenheiten des Sozialamtes


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14

Aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung vor:
Es lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung am
03.04.2014 vor:
„Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden ergänzten (fett)
Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und
beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die
Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene
Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten
als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale
Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu
schützen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein),
der o. a. Empfehlung des Seniorenbeirates zu folgen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung fett):

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und
beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die
Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene
Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten
als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale
Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu
schützen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgt mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung der Empfehlung des AKJF und empfiehlt dem Rat mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:



Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.

zu TOP 6.2
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodell-vorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Netzwerkes „Frühe Hilfen“.

zu TOP 6.3
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für eine gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgegeben werden.

zu TOP 6.4
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung vor:
Nach Abschluss der Diskussion folgten die Mitglieder dem Vorschlag von Herrn Sohn, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und eine erneute Thematisierung des zweiten kommunalen Bildungsberichts im neugewählten Rat (sowie den Ausschüssen) zu empfehlen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 2. kommunalen Bildungsbericht zur Kenntnis und folgt mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung der Empfehlung des AKJF, den Bildungsbericht dem neugewählten Rat und seinen Gremien vorzulegen.





7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Kundenkontakte in Jobcentern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12508-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12508-14-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgenden Zusatz- /Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme vor:


Wie in den überörtlichen Medien zu entnehmen ist, stellen Bund und Länder Leistungen nach dem SGBII auf den Prüfstand und wollen sie möglichst entbürokratisieren. So soll die Leistungssachbearbeitung und das Fallmanagement entlastet werden und mehr Zeit für die Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen entstehen.
In diversen Arbeitsgruppen kursieren offensichtlich Reformvorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit strengeren Vorschriften aber auch Erleichterungen für Bezieher von SGB II-Leistungen.
Die SPD-Fraktion bittet die Sozialverwaltung und die Geschäftsführung des JobCenters Dortmund um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu diesem Sachverhalt und insbesondere zu folgenden Fragen:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Sozialverwaltung und dem JobCenter Dortmund über diese Reformvorschläge vor?

2. Wie schätzen beide die Wirkungen der Reformvorschläge ein?
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Hilfeempfänger und für die Kommunen, die mit der Bundesagentur für Arbeit JobCenter in gemeinsamer Trägerschaft
unterhalten?

3. Gibt es Einschätzungen der kommunalen Spitzenverbände zu den
Reformvorschlägen ?
Sind die kommunalen Spitzenverbände in den Arbeitsgruppen auf Bundesebene beteiligt?

Die SPD-Fraktion legt nachfolgenden Antrag vor und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der ASAG begrüßt grundsätzlich alle Reformüberlegungen, die dazu geeignet sind, die JobCenter und die Leistungsbezieher von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der Fachausschuss spricht sich gegen überzogene Restriktionen gegen Leistungsbezieher aus und erwartet, dass im Rahmen neuer Verfahrensregelungen im Fallmanagement mehr Zeit entsteht, um langzeitarbeitslose Menschen besser in Arbeit vermitteln zu können und so effektive Beiträge zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu erbringen unter Beachtung der Tatsache, dass viele Menschen nicht in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln sind, und deshalb der Aufbau einer öffentlich geförderten Beschäftigungsstruktur in stadtgesellschaftlich sinnvollen Bereichen (z.B. Quartiersmanager etc.) von Nöten ist.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung des JobCenters werden aufgefordert, dem ASAG über den Fortgang der Reformvorschläge und den möglichen Auswirkungen für die Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund zu berichten.
Der ASAG empfiehlt, ebenfalls den Trägerausschuss des JobCenters entsprechend zu informieren.

Die Fragen werden während der Sitzung mündlich von Herrn Dannenberg (Jobcenter) beantwortet. Die Bitte um Stellungnahme ist damit erledigt.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) signalisiert Zustimmung seiner Fraktion zum Antragstext, mit Ausnahme des ersten Halbsatzes im zweiten Satz des Antrages („Der Fachausschuss spricht sich gegen überzogene Restriktionen gegen Leistungsbezieher aus…“), weil ihm diese Formulierung nicht weit genug gehe.

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit 13 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

Der ASAG begrüßt grundsätzlich alle Reformüberlegungen, die dazu geeignet sind, die JobCenter und die Leistungsbezieher von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der Fachausschuss spricht sich gegen überzogene Restriktionen gegen Leistungsbezieher aus und erwartet, dass im Rahmen neuer Verfahrensregelungen im Fallmanagement mehr Zeit entsteht, um langzeitarbeitslose Menschen besser in Arbeit vermitteln zu können und so effektive Beiträge zur Bekämpfung der Langzeitarbeits-losigkeit zu erbringen unter Beachtung der Tatsache, dass viele Menschen nicht in den 1. Arbeits-markt zu vermitteln sind, und deshalb der Aufbau einer öffentlich geförderten Beschäftigungsstruktur in stadtgesellschaftlich sinnvollen Bereichen (z.B. Quartiersmanager etc.) von Nöten ist.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung des JobCenters werden aufgefordert, dem ASAG über den Fortgang der Reformvorschläge und den möglichen Auswirkungen für die Betreuung von langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund zu berichten.
Der ASAG empfiehlt, ebenfalls den Trägerausschuss des JobCenters entsprechend zu informieren.

zu TOP 7.2
Zusätzliche Eingliederungsleistungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12509-14)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12509-14-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

Wie in den überörtlichen Medien zu entnehmen ist, wird der Bund weitere Eingliederungsmittel für die Beschäftigung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen einsetzen. So hat das BMAS zum einen angekündigt, dass in einem bundesweiten Sonderprogramm rund 470 Mio. € für die 30.000 langzeitarbeitslose Menschen mit hohen Vermittlungshemmnissen fließen sollen.
Zum anderen stehen offensichtlich noch Restmittel bei Eingliederungsleistungen aus, die anteilig an die JobCenter zurückfließen sollen.
Die SPD-Fraktion bittet die Sozialverwaltung und die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund um eine schriftliche Stellungnahme, welche Förder- bzw. Eingliederungsmittel davon nach Dortmund fließen und welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit diesen zusätzlichen Mitteln finanziert werden können.

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.3
Verhütungsmittelfonds
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12515-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12515-14-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Abstimmung vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Konsens mit den Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen die Möglichkeit zu schaffen, über den bestehenden Verhütungs-mittelfonds auch Sterilisationen von Männern zu finanzieren. Damit wird eine bisher bestehende Lücke in der Gewährung von Leistungen geschlossen, zum Beispiel wenn eine stabile Paarbeziehung besteht, aber bei der Frau eine Sterilisation aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Notlage der Frau bleibt weiterhin Gradmesser der Vergabe. Es sollte nicht möglich sein, zum Beispiel ungebundenen Männern die Sterilisation zu finanzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss über ihre diesbezüglichen Bemühungen in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.

Begründung
:
Der Rat der Stadt Dortmund hat 2011 die Einrichtung eines „Verhütungsmittelfonds“ für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen beschlossen. Zur Finanzierung des Fonds werden ab dem 01. Januar 2012 jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Motivation zur Schaffung des Fonds war die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit gemachte Erfahrung der Dortmunder Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen, dass immer mehr Frauen aus wirtschaftlichen Gründen auf eine sichere Empfängnisverhütung verzichten und es in Folge dessen zu einem erheblichen Anstieg von Schwangerschaftskonfliktberatungsgesprächen gekommen war. Die Stadt Dortmund hat mit dem Sozialen Zentrum, der AWO und donum vitae zur Verwaltung des Fonds eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Beratungsstellen verwalten die Fondsmittel und entscheiden über die Hilfen auf Basis gemeinsam erarbeiteter bindender Fondsrichtlinien.


Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) erläutert, dass seine Fraktion mit diesem Antrag wiederum eine Idee aufgreife, die in der Mitte dieses Ausschusses geboren worden sei, genau wie der ÖPNV-Begleitservice. Er hoffe allerdings diesmal auf einen anderen Ausgang. Ziel des Verhütungsmittel-fonds sei es, Frauen in Notlagen zu helfen, und Sinn dieses Antrages sei es, das auf die Sterilisation von notleidenden Männern auszuweiten. Das Hauptaugenmerk solle aber nach wie auf Notlagen von Frauen gerichtet sein. Eine Sterilisation für Männer zu finanzieren sei deshalb sinnvoll, weil sie medizinisch weniger problematisch und auch weitaus günstiger sei. Ob diese Möglichkeiten dann auch genutzt würden, sei dahin gestellt. Finanziell ändere sich nichts, der Verhütungsmittelfonds sei bekanntlich gedeckelt und werde dadurch nicht ausgeweitet. Er würde sich über Zustimmung freuen.

Herr Weintz (CDU) wird diesem Antrag nicht zustimmen, denn das ganze Begehren stimme schon vom Wort „Verhütungsmittelfonds“ her nicht. Es handele sich um Sachmittel jeder Art, wohingegen eine Sterilisation ein chirurgischer Eingriff sei. Dafür seien die Krankenkassen zuständig. Und er wolle sich nicht ausmalen, was passierte, wenn sich dort irgendwelche Komplikationen ergäben. Auf dieses Eis sollte sich die Stadt mit dem Verhütungsmittelfonds nicht begeben.

Für Frau Weyer (SPD) wurde der Verhütungsmittelfonds aufgelegt, um Frauen in Notlagen zu helfen. Sie frage sich, wie die Mittel abgerufen worden seien und in welcher Form das dann passiere. Da auch eine Sterilisation ein Verhütungsmittel sei, sowohl beim Mann als auch bei der Frau, werde ihre Fraktion den Antrag mittragen, zumal notleidende Frauen weiterhin Priorität hätten.

Frau Grollmann (CDU) fragt, wie viele Nachfragen es diesbezüglich gegeben habe. Aus ethischen Gründen lehne sie das Ansinnen der Grünen kategorisch ab. Zudem frage sie sich, wer bei der Beratung beurteilen könne, dass eine stabile Paarbeziehung bestehe. Und schließlich sei sie ganz sicher, dass es auf jeden Fall andere Verhütungsmittel gebe als diese radikale Maßnahme.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bestätigt, dass es in der Tat eine Menge Verhütungsmittel gebe, und trotzdem sei man darauf gekommen, aus diesem Fonds auch Sterilisationen zu finanzieren, bisher allerdings nur die von Frauen. Wenn man also dieser von Unkenntnis geprägten Wortklauberei der CDU folgen wollte, dann dürften in Zukunft auch keine Sterilisationen von Frauen aus diesem Fonds bezahlt werden. Das könne nicht sein. Seine Fraktion wolle im Gegenteil erreichen, dass in Einzelfällen auch Sterilisationen für Männer übernommen werden.

Frau Thiel (SPD) hält es nicht für die Aufgabe des Ausschusses, ethische Bedenken zu äußern oder über solche Sachverhalte in irgendeiner anderen Weise zu richten. Es handele sich um Menschen, die in Not seien und Unterstützung brauchten, was Verhütungsmittel angehe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hat volles Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der beteiligten Beratungsstellen und ruft in Erinnerung, dass der Verhütungsmittelfonds und seine Verwaltung bereits ausführlich im Ausschuss vorgestellt worden seien.

Herr Niermann (DPWV) hat gerade beim Sozialen Zentrum nachgefragt, wie viele Sterilisationen von Frauen es gegeben habe. Im Jahr 2013 habe es einen Fall gegeben, für 2012 habe man auf die Schnelle keine Zahlen nennen können. Er finde den Hinweis des Vorsitzenden wichtig, denn das ganze Verfahren zu einer Sterilisation sei eingebettet in ein sehr verifiziertes Beratungs-Setting. D.h. bevor so ein Eingriff stattfinde, werde im Rahmen der Beratung alles Mögliche abgefragt. Auch bei der Sterilisation des Mannes gebe es klare Regeln, insofern könne er für die Träger, die da unterwegs seien, versprechen, dass eine sorgfältige Prüfung vor einer Entscheidung stattfinde.

Mit 13 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Konsens mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die Möglichkeit zu schaffen, über den bestehenden Verhütungsmittelfonds auch Sterilisationen von Männern zu finanzieren. Damit wird eine bisher bestehende Lücke in der Gewährung von Leistungen geschlossen, zum Beispiel wenn eine stabile Paarbeziehung besteht, aber bei der Frau eine Sterilisation aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Notlage der Frau bleibt weiterhin Gradmesser der Vergabe. Es sollte nicht möglich sein, zum Beispiel ungebundenen Männern die Sterilisation zu finanzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss über ihre diesbezüglichen Bemühungen in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.

Begründung
:
Der Rat der Stadt Dortmund hat 2011 die Einrichtung eines „Verhütungsmittelfonds“ für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen beschlossen.

Zur Finanzierung des Fonds werden ab dem 01. Januar 2012 jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Motivation zur Schaffung des Fonds war die im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit gemachte Erfahrung der Dortmunder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, dass immer mehr Frauen aus wirtschaftlichen Gründen auf eine sichere Empfängnisverhütung verzichten und es in Folge dessen zu einem erheblichen Anstieg von Schwangerschaftskonfliktberatungsgesprächen gekommen war. Die Stadt Dortmund hat mit dem Sozialen Zentrum, der AWO und donum vitae zur Verwaltung des Fonds eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Beratungsstellen verwalten die Fondsmittel und entscheiden über die Hilfen auf Basis gemeinsam erarbeiteter bindender Fondsrichtlinien.



Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17.40 Uhr.




T a r a n c z e w s k i T. H o f f m a n n S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: Teilzeitausbildung Sozialausschuss - Handout.pdf)


Anlage 2:

(See attached file: Vorstellung Bericht SpD 6.5.14.pdf)