Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 16.11.2011
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) bis 16.40 Uhr
RM Thorsten Hoffmann (CDU) ab 16.40 Uhr

RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Nursen Konak (Die Linken) i. V. f. RM Dr. Petra Tautorat

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Martina Richter (Behindertenpolitisches Netzwerk) i. V. f. Christiane Rischer
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Michael Bonan
Oliver Gernhardt


Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Rainer Möller
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Bodo Weirauch
Arno Lohmann 57/FABIDO
Dr. Stefan Mühlhofer StA 1
Markus Klein-Vehne StA 65



4. Gäste

Dr. Gert Maichel Stern im Norden e. V.
Maren Linke Stern im Norden e. V.
Christina Kaiser Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Helma Huste Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Marco Szlapka INSO e. V.



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Regine Kreickmann (JobCenterARGE)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 16.11.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.10.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Stern im Norden e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05682-11)

2.2 Anerkennung des Frauenzentrums Huckarde 1980 e.V., Arthur-Beringerstr. 42, 44369 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05707-11)

2.3 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)
- Die Bitte um Stellungnahme lag bereits für die Sitzung am 28.09.2011 vor -

2.4 Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)

- Die Bitte um Stellungnahme lag bereits für die Sitzung am 28.09.2011 vor -

2.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
- Die Vorlage, der Entwurf des Hausplanes und die Lesehilfe wurden bereits für die Ratssitzung am 29.09.2011 bzw. zur Ausschuss-Sitzung am 19.10.2011 zur Verfügung gestellt -

2.6 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2011 bis 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05447-11)

- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 19.10.2011 verteilt -

2.7 Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)

2.8 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

2.9 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Wenemarstraße, Dortmund-Westerfilde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04980-11)

2.10 Förderung des Projektes "Neuer Lernort"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05709-11)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

4.2 Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)

4.3 Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04927-11)
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 19.10.2011 zur Verfügung gestellt -


5. Anträge / Anfragen

5.1 Jugend checkt Leerstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05693-11)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Justine Grollmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, die TOP 2.3 Beitragsfreies Kindergartenjahr, Drucksache Nr.: 05204-11-E4, und TOP 2.4 Satzung Kinderbetreuungsbeiträge, Drucksache Nr.: 05258-11, wegen der Anwesenheit von Eltern und Kindern vor TOP 2.1 zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um die

TOP 2.11 Konzept einer neuen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Quartier Rheinische Straße
Beschluss
Drucksache Nr.: 05910-11

TOP 4.4 Erlebniswelt Fredenbaum;
Hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05611-11


TOP 5.2 Brandmeldeanlage im FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 05803-11


Herr Sohn wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit TOP 5.2 Fragen bestehen, die im anschließenden nichtöffentlichen Teil behandelt werden müssen. Weiter teilte er mit, dass auch niemand zu der heutigen Sitzung aus den betroffenen weiteren Fachämtern kommen konnte.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2011

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2011 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.10.2011

Frau Richter bat um folgende Ergänzung zu TOP 3.1:
Die Verwaltung hatte auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Angebote barrierefrei zugänglich und für Kinder mit Beeinträchtigungen geeignet sind. Sie sah es als wünschenswert an, wenn das auch aus dem Flyer ersichtlich wäre.

Mit dieser Ergänzung wurde die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.10.2011 einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05204-11-E5)
zu TOP 2.4
Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
Drucksache Nr.: 05258-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05258-11-E1)

TOP 2.3 und 2.4 wurden im Zusammenhang und auf Vorschlag des Vorsitzenden vor TOP 2.1 behandelt.

Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde verteilt:

„...Der Landtag hat am 25.07.2011 das erste KiBiz-Änderungsgesetz, das am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, beschlossen. In § 23 Abs. 3 wurde die Beitragsfreiheit für Kinder ein Jahr vor der Schulpflicht eingeführt.

Die stadtinterne rechtliche Überprüfung der Satzung ergab keinen Änderungsbedarf zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung.

Die neue Gesetzesregelung macht nach dem Konnexitätsprinzip eine gesetzliche Regelung zur Erstattung der vollständigen Beitragsausfälle der Kommunen (Belastungsausgleich) notwendig, da die Elternbeiträge Teil der gesetzlichen Betriebskostenförderung der Tageseinrichtungen für Kinder sind.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurden hierzu Gespräche zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden geführt.
Da bei der Berechnung und Festlegung der gesetzlichen Betriebskostenförderung der Tageseinrichtungen für Kinder der Landesgesetzgeber von einer 19% igen Finanzierung der Gesamtbetriebskosten durch die Einnahme von Elternbeiträgen ausgeht, haben die kommunalen Spitzenverbände eine entsprechende 19% ige Erstattungsregelung für den Belastungsausgleich für die Plätze von Kindern ein Jahr vor der Einschulung gefordert.

Die Landeseite hatte zugesagt, nach der Sommerpause ein Belastungsausgleichsgesetz für eine Erstattungsregelung vorzulegen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

Stattdessen wurde mit Rundschreiben Nr. 24 / 2011 des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe den Jugendämtern ein Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 25.08.2011 bekanntgegeben, wonach übergangsweise ab September monatliche Abschlagszahlungen geleistet werden, die die Beitragsausfälle bis zu einer gesetzlichen Regelung erstatten sollen.

Mit Schreiben vom 29.08.2011 wurden dem Jugendamt Dortmund widerruflich pauschalierte monatliche Abschlagszahlungen für den Ausgleich der Elternbeitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr bewilligt. Die Abschlagszahlungen in Höhe von 366.194 € monatlich (4.394.324 € jährlich) entsprechen einem Anteil von 17,5 % der Kindpauschalen für 4.245 Kinder.

Berechnungsgrundlage bilden die zum 15.03.2011 beim Landesjugendamt angemeldeten Gesamtkindpauschalen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht. Hierin sind auch Kindpauschalen von geplanten Einrichtungen enthalten, die voraussichtlich nicht mehr im Kindergartenjahr 2011/2012 in Betrieb gehen werden. Bei Beibehaltung dieser Erstattungsregelung ist mit einer entsprechenden Kürzung zu rechnen, so dass von einem jährlichen bereinigten Erstattungsbetrag von ca. 4 Mio. € ausgegangen werden muss.

Die Berechnungen des Jugendamtes haben bei einer Vergleichsberechnung von Juli 2011 (letzter Beitragsmonat altes Kindergartenjahr) und August 2011(erster Monat nach dem KiBiz-Änderungsgesetz) folgende Ergebnisse erbracht:

4.204 Kinder ein Jahr vor der Schulpflicht (geb. zwischen 01.10.2005 und 30.09.2006) haben in beiden Monaten eine Kindertageseinrichtung besucht. Ca. 100 Kinder wurden zum 01.08.2011 neu in Kindertageseinrichtungen angemeldet (Zuzüge).
Diese Kinder haben insgesamt 704 beitragspflichtige Geschwisterkinder, davon 435 Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen und 269 Kinder in der offenen Ganztagsschule.

Die jährlichen Elternbeiträge für die Geschwisterkinder nach der gültigen Satzung belaufen sich auf insgesamt auf ca. 948.000 €, davon ca. 723.000 € für die Kinder in Kindertageseinrichtungen und ca. 225.000 € für die Kinder in der offenen Ganztagsschule.

Der Beitragsausfall für die insgesamt 4.304 Kinder ein Jahr vor der Einschulung inclusive einer Beitragsbefreiung aller Geschwisterkinder beläuft sich auf ca. 3,4 Mio. € jährlich.

Nach den Einwohnermeldedaten umfasst der Jahrgang ein Jahr vor der Schulpflicht in Dortmund aktuell ca. 4.650 Kinder. (Die Einschulungsjahrgänge schwanken zwischen 4.650 und 5.000 Kindern).

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch schon im letzten Jahr ca. 150 Kinder in Dortmund vorzeitig eingeschult worden sind.
Da die Eltern erst nach der verbindlichen Anmeldung ihrer Kinder zum 15.11.2011 auf das Beitragswesen zukommen werden, kann die Zahl für das Kindergartenjahr 2011/2012 erst später genau erhoben werden. Derzeit muss von den Zahlen des Vorjahres ausgegangen werden.

Für die vorzeitig eingeschulten Kinder ist mit einem Beitragsausfall von weiteren ca.
220.000 € zu rechnen.

Insgesamt ergibt sich hierdurch ein Beitragsausfallrisiko für das Kindergartenjahr 2011/2012
von insgesamt ca. 3,62 Mio. € bei einem widerruflichen pauschalen Belastungsausgleich von
ca. 4 Mio. €.

Berücksichtigt man die Schwankungsbreite der einzelnen Jahrgänge für die kommenden Jahre, so muss festgestellt werden, dass durchschnittlich mit einem Beitragsausfallrisiko in Höhe der 4 Mio. € gerechnet werden muss.

Dann wäre eine satzungsmäßige Beitragsbefreiung für alle Geschwisterkinder von Kindern ein Jahr vor der Einschulung mit den Mitteln des derzeitigen widerruflichen Belastungsausgleiches des Landes finanzierbar.

Die im Haushaltsplan 2012 geplante Mehreinnahme von 1 Mio. € durch den Belastungsausgleich müsste von daher zur Sicherstellung der Finanzierung einer Satzungsänderung zurückgenommen werden.

Ein konnexitätsgerechter Belastungsausgleich durch das Land wird nicht erreicht.“


Frau Bonekamp führte in den TOP ein.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz erläuterte die verteilte Stellungnahme (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Erläuterungen.

Frau Pieper sah die Fragen ihrer Fraktion aus der September-Sitzung (Geschwisterkind-regelung, beitragsfreies Jahr) als beantwortet an. Nach den Ausführungen von Herrn Wawrzynek-Lukaschewitz wäre eine satzungsmäßige Befreiung für alle Geschwisterkinder von Kindern ein Jahr vor der Einschulung mit den Mitteln des derzeitigen widerruflichen Belastungsausgleiches des Landes finanzierbar. Auch wenn die Refinanzierung zurzeit auf wackligen Füßen stehe, werde eine Satzungsänderung befürwortet, damit die vom Land vorgesehenen Verbesserungen an die Eltern weitergegeben werden.

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Ausführungen, die viel zur Erhellung beigetragen hätten. Allerdings wäre es aufgrund der komplizierten Rechtslage und der späten Zuleitung der Unterlagen schwierig zu beurteilen, ob alle Fragen ihrer Fraktion beantwortet sind. Es sei allgemein Konsens gewesen, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang an die Eltern weitergeleitet werden. Eine Beschlussfassung erscheine ihr aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wobei ebenfalls Einigkeit darüber bestehe, dass eine Satzungsänderung erfolgen soll, und zwar rückwirkend.

Herr Sohn machte folgenden Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung, eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu erstellen, die alle Geschwisterkinder von Kindern ein Jahr vor der Schulpflicht beitragsfrei stellt (rückwirkend zum 01.08.2011).

2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rates für das Jahr 2012 die Rücknahme der geplanten Mehreinnahmen von 1 Mio. € durch die Zahlungen des Landes für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr, damit die haushaltsneutrale Finanzierung der beauftragten Satzungsänderung gewährleistet werden kann.

Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich grundsätzlich einverstanden, bis auf den Punkt „... haushaltsneutral...“. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die Beschlussfassung in der Sitzung am 28.09.2011.

Nach kurzer weiterer Diskussion ging Herr Sohn noch einmal auf seinen Vorschlag ein. Wichtig sei es – und auch Wille aller Mitglieder -, dass die Verwaltung den Auftrag bekomme, eine Satzungsänderung zu erarbeiten. Wenn niemand dagegen spräche, könne „....haushaltsneutral...“ auch gestrichen werden.

Frau Bohlander bedankte sich für den Willen des Ausschusses, zugunsten der Eltern eine Satzungsänderung herbeiführen zu wollen. Sie bat darum, in die Überlegungen auch die sog. „Kann-Kinder“ mit einzubeziehen.

Nach den Ausführungen von Herrn Becker könne die Anregung von Frau Bohlander gern aufgegriffen werden, zunächst sollte es aber bei dem Vorschlag von Herrn Sohn zu bleiben.


Die Mitglieder fassten auf Anregung des Vorsitzenden einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung, eine Beschlussvorlage für den Rat der Stadt zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu erstellen, die alle Geschwisterkinder von Kindern ein Jahr vor der Schulpflicht beitragsfrei stellt (rückwirkend zum 01.08.2011).

2. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rates für das Jahr 2012 die Rücknahme der geplanten Mehreinnahmen von 1 Mio. € durch die Zahlungen des Landes für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr, damit die haushaltsneutrale Finanzierung der beauftragten Satzungsänderung gewährleistet werden kann.


zu TOP 2.1
Antrag des Stern im Norden e.V. auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05682-11)

Herr Dr. Maichel stellte den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Vorstellung.

Frau Liedschulte äußerte sich ausgesprochen positiv über die Einrichtung und dankte für die gute geleistete Arbeit.

Auch Frau Richter befürwortete das Angebot und regte an, wenn es sich um barrierefrei zugängliche Angebote handelt, das auch in den Flyer aufzunehmen.

Herr Dr. Maichel sagte zu, diese Anregung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Stern im Norden e.V., Hirtenstr. 2, 44145 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 SGB VIII.
zu TOP 2.2
Anerkennung des Frauenzentrums Huckarde 1980 e.V., Arthur-Beringerstr. 42, 44369 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05707-11)

Frau Kaiser und Frau Huste stellten die Einrichtung vor (s. Anlage)

Frau Liedschulte begrüßte die Vorlage.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Frauenzentrums Huckarde 1980 e.V., Arthur-Beringerstraße 42, 44369 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe.


zu TOP 2.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05204-11-E4)

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05204-11-E5)
zu TOP 2.4
Satzung Kinderbetreuungsbeiträge
Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05258-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05258-11-E1)

TOP 2.3 und 2.4 wurden im Zusammenhang und auf Vorschlag des Vorsitzenden vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 2.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)
Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 04868-11-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04868-11-E5)

Es lagen folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

- Drucksache Nr.: 04868-11-E3
„.....die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Zusätzlich zu den vorhandenen drei und den von FABIDO geplanten zwei neuen Kinderstuben werden weitere Kinderstuben unter Einbeziehung freier Träger eingerichtet.

2) Das Jugendamt wird aufgefordert, im Rahmen der Tagespflegesätze Möglichkeiten zu schaffen, um weitere Träger für Kinderstuben zu gewinnen. Dazu ist das Kontingent an Tagespflege der entsprechenden Träger zu erhöhen.

3) Zielsetzung ist die Schaffung von jährlich jeweils drei weiteren Kinderstuben insbesondere in der Nordstadt bis 2015.


Begründung:

Die drei existierenden Kinderstuben sind ein Vorzeigemodell für wohnortnahe Kinderbetreuung in einem schwierigen sozialen Umfeld. Sie sind 2009 in Wohnungen in der Heiligegartenstraße sowie der Bornstraße als Maßnahmen der frühkindlichen Förderung eröffnet worden. Gemeinsam mit dem Verein Kinderlachen e.V. hatten das Jugendamt und FABIDO dieses einzigartige Projekt der frühkindlichen Förderung im Wohnblock entwickelt. Die Wohnungen werden dabei von Wohnungsgesellschaften kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Jugendamt sorgt im Rahmen des Platzkontingents bei FABIDO für die Tagesmütter. In den Kinderstuben werden Kinder ab zwei Jahren direkt in ihrem Wohnumfeld früh individuell gefördert und insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Die Eltern werden zusätzlich durch unterschiedliche Angebote in die Bildungsarbeit einbezogen und bei Bedarf ebenfalls individuell begleitet und beraten. In den drei Einrichtungen stehen insgesamt 24 Plätze zur Verfügung. Alle Plätze sind belegt. Nach Aussage der Verwaltung umfasst die Warteliste für die Kinderstuben derzeit ca. 40 Kinder. Um den vorhandenen Bedarf zu reduzieren, hat FABIDO angekündigt, zwei weitere Kinderstuben zu eröffnen. Das alleine reicht aber nicht aus. Um den weiteren Ausbau der Kinderstuben zu beschleunigen, ist es deshalb sinnvoll, auch andere Träger einzubeziehen. Dafür muss das Tagespflegekontingent entsprechend erhöht werden.“


- Drucksache Nr.: 04868-11-E4


„... die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Haushaltsansatz „Hilfen zur Erziehung“ wird um fünf Millionen Euro angehoben.
Begründung:
Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung lagen in 2010 und absehbar in 2011 jeweils bei ca. 88 Millionen Euro. Die Ausgaben sind damit nicht gestiegen, sondern aufgrund gleichbleibender Fallzahlen konstant geblieben.
Allerdings entsprachen die im jeweiligen Haushalt von der Kämmerei angesetzten Planwerte mit ca. 83 Millionen Euro nicht den erforderlichen Ausgaben. Sowohl in 2010 als auch in 2011 mussten deshalb gegen Ende des Jahres jedes Mal die Ansätze des Haushalts um ca. fünf Millionen Euro aufgestockt werden. Auch im Entwurf des Haushalts 2012 sind erneut nur ca. 83 Millionen Euro für die Hilfen zur Erziehung vorgesehen. Es ist absehbar, dass dieser Ansatz wie in den Vorjahren nicht ausreichen wird.“


- Drucksache Nr.: 04868-11-E5:
„... die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Beratungsarbeit der Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise wird mit zusätzlich 15.000 Euro jährlich unterstützt. Die entsprechenden Summen sind in den Haushalt 2012 sowie in die Finanzplanung aufzunehmen.
Begründung:
Sunrise ist die Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung des SLADO – Schwul-Lesbischer-Arbeitskreis Dortmund e.V.
Nach vorsichtigen Schätzungen leben in Dortmund über 30.000 lesbische und schwule Frauen und Männer, etwa 1.500 davon im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Untergebracht ist Sunrise im FHH, gefördert vom Jugendamt als Offene Einrichtung. Die von Sunrise erbrachten Beratungsleistungen sind inhaltlich vorgegeben, finanziell bisher aber nicht entsprechend hinterlegt.
Für die unbestritten notwendige und wichtige Arbeit mit jugendlichen Schwulen und Lesben ist deshalb eine zusätzliche finanzielle Unterstützung notwendig.“


Frau Pieper wies darauf hin, dass die Haushaltsberatungen in ihrer Fraktion noch nicht abgeschlossen sind. Sie bat, die Anträge als eingebracht anzusehen, und beantragte eine Sondersitzung für die Behandlung des Haushaltsplanentwurfes.

Auch Frau Liedschulte sah für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf und äußerte die Hoffnung, dass der Kinder- und Jugendhaushalt dieses Mal entsprechend den Erfordernissen kalkuliert wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein, die Anträge als eingebracht anzusehen und den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 in der Sondersitzung am 07.12.2011 abschließend zu beraten.


zu TOP 2.6
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2011 bis 2014
Beschluss(Drucksache Nr.: 05447-11)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05447-11-E1)
Antrag zum TOP
(Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05447-11-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.:05447-11-E1):

„...im Kinder- und Jugendförderplan 2011bis 2014 findet sich im Anhang ein Vorschlag für eine Kooperationsvereinbarung zwischen Trägern der Kinder- und Jugendförderung.
Auf Grundlage dieser Auflistung bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wie die Mehraufwendungen der Kooperationsvereinbarungen finanziert werden.“


Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 05447-11-E2):

„...wir begrüßen die Vorlage des neuen Kinder- und Jugendförderplans für Dortmund und sehen darin eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung in Dortmund.

Um die finanzielle Ausstattung als eine wesentliche Rahmenbedingung zu gewährleisten, stellen wir den folgenden Änderungsantrag:

Unter Ziffer 9.4. Förderung der Kinder und Jugendarbeit des öffentlichen Trägers entfällt der dritte Absatz („Das Budget des Bereiches Kinder- und Jugendförderung ist zwischen den Jahren 2006 und 2011 von 11,1 Mio. € auf 8,9 Mio. € gesunken …).

Der vollständige Text dieses Absatzes wird unter der neuen Ziffer 9.5 Finanzielle Ausstattung übernommen. Somit lautet dieses Kapitel:

9.5 Finanzielle Ausstattung

Das Budget des Bereiches Kinder- und Jugendförderung ist zwischen den Jahren 2006 und 2011 von 11,1 Mio. € auf 8,9 Mio. € gesunken. In dieser Summe sind die Förderung der freien Träger (2,8 Mio. € in 2011) und die Personalaufwendungen (ca. 5 Mio. € in 2011) enthalten. Darüber hinaus entstehen Sachaufwendungen für die Durchführung von spezifischen Angeboten einschließlich der dafür erforderlichen Honorarkosten für nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Aufwendungen betragen jährlich rund 625.000 €.

Für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014, für die dieser Kinder- und Jugendförderplan aufgelegt ist, werden jährlich mindestens 8,9 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendförderung bereitgestellt.

Diese Summe wird angesichts der im Kinder- und Jugendförderplan formulierten Anforderungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen und –beschlüsse bedarfsgerecht erhöht.“

Herr Szlapka führte in die Vorlage ein (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation. Er wies darauf hin, dass der Kinder- und Jugendförderplan eine Pflichtaufgabe ist. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan sei ein wichtiger Baustein in der Jugendarbeit. Es müsse nun nur noch gelingen, das auch in die anderen Bereiche zu transportieren, damit er den verdienten Stellenwert bekomme.

Frau Hoppe ging auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion ein und teilte mit, dass es keine zusätzlichen Mittel gibt, sondern durch die Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern die vorhandenen Ressourcen gebündelt werden sollen und damit „Doppelungen“ bei Angeboten und Projekten vermieden werden.

Frau Pieper dankte ebenfalls herzlich für die anschauliche Darstellung der Inhalte des Kinder- und Jugendförderplanes. Aus Sicht ihrer Fraktion sei es wichtig, dass er gemeinsam mit den verschiedenen Trägern erarbeitet wurde.
Zwar sehe auch ihre Fraktion den finanziellen Bedarf, allerdings sollte der Antrag der Vertreter der Jugendverbände in der Sondersitzung im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung behandelt werden.

Auch Herr Oppermann sah die gemeinsame Erarbeitung als einen großen Erfolg an.
Anschließend begründete er kurz den Antrag der Vertreter der Jugendverbände. Er erachte es als sehr sinnvoll, wenn sich auch der Rat mit dem Kinder- und Jugendförderplan beschäftigen würde.

Für Herrn Becker beinhaltete der Kinder- und Jugendförderplan einige Selbstverständlichkeiten, aber auch viele gute Sachen. Insofern könne er der Vorlage zustimmen mit Ausnahme des Punktes 4.3 Kulturelle Jugendarbeit. Die in Satz 2 aufgeführten Angebote könnten in der Form von seiner Fraktion nicht mitgetragen werden.
Dem Antrag der Vertreter der Jugendverbände könne er - ohne den letzten Satz – zustimmen. Es sei nachvollziehbar, dass die Jugendverbände Planungssicherheit haben wollen. Eine wie auch immer geartete Steigerung für z. B. das Jahr 2014 bereits jetzt mit zu beschließen, halte er für ausgeschlossen. Das bedeute aber nicht, dass nicht ggf. in 2013 bei den Haushaltsberatungen für 2014 einer evtl. notwendigen Erhöhung zugestimmt werde.

Herr Bösebeck bat, noch einmal über die Formulierung des Antrages nachzudenken. Eine Erhöhungsdiskussion könne nur im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung (Beschluss des Rates) stattfinden, ein Automatismus sei nicht möglich.

Frau Beschorner konnte die Argumentation von Herrn Bösebeck nachvollziehen. Allerdings halte sie es schon für schwierig, einerseits eine inhaltliche Verpflichtung einzugehen und andererseits Planungssicherheit im finanziellen Bereich jährlich neu zu diskutieren.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2011 bis 2012.

Es bestand Einvernehmen darüber, den Antrag der Vertreter der Jugendverbände in der Sondersitzung des Ausschusses am 07.12.2011 abschließend zu behandeln.


zu TOP 2.7
Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)
Antrag zum TOP
(Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05378-11-E1)

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:

„...gemeinsam mit Politik und Verwaltung arbeiten wir seit mehreren Jahren daran, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Angelegenheiten zu erweitern.

Da die Jugendforen in Dortmund hinsichtlich ihres Beteiligungsgrades lediglich eine Form des Mitspracherechts darstellen, ist es erforderlich, die Jugendforen dahingehend zu stärken, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine weitestgehende Wirkung entfalten kann.

Unsere Vorschläge, die in dem nachfolgenden Änderungsantrag formuliert sind, orientieren sich an den Qualitätsstandards für Beteiligung, wie sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010 formuliert wurden:

Ergänzung Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes… und verpflichtet die Bezirksvertretungen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage dieses Konzeptes in den Stadtbezirken zu ermöglichen.

Änderungen Konzept:

Seite 2

Zielgruppe der Jugendforen

3. Absatz ergänzen nach „…im Alter von 10 bis 18 Jahren.“:

Es wird sichergestellt dass die jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand Zugang zum Jugendforum haben.

Der Halbsatz "…, wobei bei einer zu großen Altersspanne ..." wird gestrichen.

Seite 3

Organisationsform der Jugendforen

Jugendforen in den Stadtbezirken

Änderung 3. Absatz :

Es wird empfohlen, dass die Jugendforen mit den Bezirksvertretungen verzahnt werden. Hierzu sollen die Bezirksvertretungen verbindlich beschließen, wie mit den Jugendforen umgegangen wird. So sollte festgelegt werden, wie mit den Ergebnissen verfahren wird (z.B. Kenntnisnahme auf die Tagesordnung der BV). Ebenso kann eine BV regeln, dass sie sich bei anstehenden Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, vom Jugendforum beraten lässt.

Neuer 4. Absatz:

Die Geschäftsführung der Foren in den Stadtbezirken erfolgt durch Fachreferenten des Bereichs Kinder- und Jugendförderung.

zentrales Jugendforum

Nach 1. Absatz als neuen Absatz 2 einfügen:

Die zentralen Jugendforen werden dokumentiert und die Beratungsergebnisse über den Stadtvorstand den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme/Beratung gegeben.

Neu nach Kapitel Beteiligungsformen: Umsetzung der Ergebnisse

Da die Jugendforen ein Instrument der Mitsprache und Mitwirkung sind, bleibt die Entscheidung den Gremien der Erwachsenen vorbehalten. Umso wichtiger ist es darum, den relevanten Akteurinnen und Akteuren über den Fortgang ihres Anliegens zeitnah zu berichten und sie entsprechend zu informieren.

Initiierung von Jugendforen

Einfügen nach 1. Absatz:

Um Beteiligung von jungen Menschen zu fördern, wird im Stadtbezirk ein aktives Netzwerk von Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Die Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung übernehmen die notwendige Koordinierung. Es bestehen transparente Regeln der Kooperation (Kooperationsvereinbarung).

Begleitung und Unterstützung

Ersetzen des Absatzes durch:

Jungen und Mädchen, die bei Beteiligungsprojekten mitarbeiten, benötigen Unterstützung durch pädagogisch und politisch erfahrene Mitarbeiter, um fachlich fundiert zu arbeiten und Entscheidungen treffen zu können.

Eine weitere Ebene der Qualifizierung liegt im Bereich der Erwachsenen in Politik und Verwaltung.

Es wird ein Qualifizierungskonzept erstellt, das sicherstellt, dass die Akteurinnen und Akteure über die erforderlichen personalen, methodischen, kommunikativen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen für die Gestaltung von Partizipationsvorhaben verfügen.

Qualifizierungsangebote sind in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausdrücklich erwünscht. Ebenso können die Qualifizierungen durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden.“


Frau Pieper befürwortete das Konzept, auch die Einrichtung eines zentralen Jugendforums werde unterstützt. Allerdings halte ihre Fraktion es für erforderlich, dass sich zunächst die Bezirksvertretungen mit der Vorlage beschäftigen und die Beratungsergebnisse mit in die Beratung im Ausschuss einbezogen werden können. Das gelte auch für den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.

Frau Schütte-Haermeyer stimmte dem Vorschlag von Frau Pieper zu. Kritisch beurteilte sie allerdings die Ansiedlung des zentralen Jugendforums direkt beim Oberbürgermeister. Es könne nicht sein, dass immer mehr Doppelstrukturen geschaffen werden und das zuständige Fachdezernat nicht berücksichtigt ist.

Auch Frau Liedschulte sprach sich nachdrücklich gegen eine Ansiedlung beim Oberbürgermeister aus. In den Jugendforen würde gute Arbeit geleistet, auch vom Jugendamt. Das stehe außer Frage. Daher sei es nicht einsehbar, warum das Jugendforum nicht beim Jugendamt angesiedelt wird.

Herr Roshol zeigte sich mit dem Vorschlag von Frau Pieper einverstanden.

Frau Konak sah ebenfalls die Beteiligung des Fachdezernates/der Fachdezernentin als erforderlich an. Natürlich könne der Oberbürgermeister gern an den Veranstaltungen teilnehmen, das wäre sicherlich positiv zu sehen.

Nach den Ausführungen von Herrn Gora sehe er die vorgesehene Organisation als Aufwertung des Jugendforums an.
Gleichzeitig begrüßte er den Vorschlag, die Vorlage zunächst mit dem Antrag an die Bezirksvertretungen zu geben, damit sich der Ausschuss in seiner Beratung mit den Stellungnahmen auseinandersetzen kann.

Herr Bösebeck wies aus seiner Erfahrung mit den Jugendforen darauf hin, dass es wichtig sei, die Beteiligten und natürlich auch die Bezirksvertretungen „mitzunehmen“. Die örtliche Politik müsse davon überzeugt sein, dass es richtig und wichtig ist, die Jugendlichen an den täglichen politischen Prozessen zu beteiligen. Von daher halte er das Vorgehen für richtig, zunächst die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen einzuholen. Allerdings sollten die Formulierungen des Antrages noch einmal überdacht werden. Eine Verpflichtung der Bezirksvertretungen halte er für kontraproduktiv. Er glaube, dass ein kommunikativer Prozess eher zum Erfolg führen werde.

Herr Oppermann begründete den gemeinsamen Antrag.
Die im Antrag gestellten Forderungen beruhen einmal darauf, dass die Auffassung vertreten wird, die gesetzlich geforderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei nicht nur auf den Rat oder die Ausschüsse beschränkt, sondern beziehe die Bezirksvertretungen mit ein. Zum anderen sei es wichtig, dass die Bezirksvertretungen bei einem Beschluss pro Jugendforen auch im Auge behalten, in welcher Weise die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses berücksichtigt werden.

Frau Neumann-Lieven berichtete kurz von den positiven Erfahrungen in der Bezirksvertretung Lütgendortmund. Nach ihrer Meinung könne eine Bezirksvervetretung nicht verpflichtet werden. Sinnvoller sei es, über Gespräche „Türen zu öffnen“.

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG in den unterschiedlichen Stadtbezirken dieses Thema ebenfalls schon aufgegriffen hätten.

Herr Hoffmann sprach sich dafür aus, auf den Rat von Herrn Bösebeck zu hören und eine andere Formulierung des Antrages zu wählen.

Herr Oppermann verdeutlichte noch einmal das Anliegen der Vertreter der Jugendverbände.
Abschließend erinnerte er an das DO-Forum in der Vergangenheit, bei dem es schon einmal zu leichten Problemen kam, wenn andere Fachbereiche betroffen waren (z. B. Schule). Wenn der Oberbürgermeister ein Jugendforum einberuft, würden sich andere Möglichkeiten erschließen, mit der gesamten Gemengelage umzugehen. Letztlich sei nicht wichtig, wer zu der Veranstaltung einlade, sondern dass die Ergebnisse nicht in einer Verantwortungssackgasse landen.

Frau Liedschulte stellte noch einmal klar, dass sie sich natürlich nicht gegen die Teilnahme des Oberbürgermeisters an einem Jugendforum ausgesprochen habe. Es gehe ihr lediglich um die Ansiedlung im Bereich des Oberbürgermeisters, die sie für unnötig halte.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte, dass der Oberbürgermeister die Belange der Kinder und Jugendlichen sehr ernst nimmt. Auch die Teilnahme an den Jugendforen werde sehr positiv gesehen. Außerdem stimme sie zu, dass die Ergebnisse nicht in einer Verantwortungssackgasse landen dürfen.
Ihre Kritik ziele darauf, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Einbeziehung des zuständigen Fachdezernates sicherzustellen.

Frau Hoppe erläuterte, es gehe darum, gemeinschaftlich Dinge im Interesse der Zielgruppe zu kommunizieren und ihr eine Stimme zu geben. Es könne nur im Interesse aller sein, der Zielgruppe die Möglichkeit einzuräumen, mit dem Oberbürgermeister in Kontakt zu treten. Es sei nicht daran gedacht, den Bereich „Beteiligung“ des Jugendamtes in das Büro des Oberbürgermeisters zu verlagern.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein, die Vorlage mit dem Antrag der Vertreter der Jugendverbände zunächst an die Bezirksvertretungen weiterzuleiten und nach Vorliegen der Stellungnahmen der Bezirksvertretungen über den Antrag und die Vorlage abschließend zu beraten.


zu TOP 2.8
Förderung von Selbsthilfegruppen

Herr Bösebeck teilte mit, dass für 2010/11 keine Anträge gestellt wurden und für dieses Jahr noch 3.100 € zur Verfügung stehen.


zu TOP 2.9
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Wenemarstraße, Dortmund-Westerfilde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04980-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Wenemarstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2011 von 119 422,26 €.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2012 in Höhe von 26 430,29 €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.10
Förderung des Projektes "Neuer Lernort"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05709-11)

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte eingangs, dass Maßnahmen für schulmüde Kinder und Jugendliche gefördert werden. Allerdings vermisse sie ein Gesamtkonzept für die Stadt.

Frau Liedschulte unterstrich, je früher die Hilfe für die Kinder einsetzt, desto besser – auch letztlich langfristig unter finanziellen Gesichtspunkten. Es wäre wünschenswert, in jedem Stadtbezirk eine derartige Einrichtung zu haben.

Herr Gora befürwortete vom Grundsatz her, dass ein solches Angebot unterbreitet wird. Aber er könnte jetzt ad hoc 25 Bedarfsgruppen aufzählen, die den gleichen Antrag vorlegen könnten. Aus seiner Sicht müsste zunächst festgelegt werden, was in dieser Stadt gemacht werden soll und welche Mittel zur Verfügung stehen. Und dann müssten auch die Gruppen eine ernsthafte Chance haben, an solche Mittel zu kommen, die vielleicht nicht so vernetzt sind.

Auf die Nachfragen / Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herr Gora teilte Herr Weihrauch mit:

Aufgrund des Ratsbeschlusses wurden 50.000 € für 2011 eingestellt. Das Projekt sei schuljahresbezogen. Da für die Bewilligung aber das Haushaltsjahr herangezogen werde, könnte die Förderung nur über 25.000 € für das Jahr 2011 erfolgen.
Unmittelbar nach der Beschlussfassung des Rates im Frühjahr 2011 habe er in der gesamtstädtischen AG nach § 78 KJHG darauf hingewiesen, dass dieser Betrag zur Verfügung steht und entsprechende Anträge gestellt werden können. Aus seiner fachlichen Sicht hätte er es begrüßt, ein Gesamtkonzept mit einer Reihe von Anträgen vorstellen zu können. Allerdings wäre nur dieser eine Antrag eingegangen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig (1 Enthaltung) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Förderung des Projektes „Neuer Lernort“ des Vereins für Kinder, Jugend- und Bildungsarbeit e.V. mit 25.000 € für das Jahr 2011


zu TOP 2.11
Konzept einer neuen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Quartier Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05910-11)

Frau Hoppe führte in die Vorlage ein.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, dass die Vorlage sehr kurzfristig gekommen ist. Nach einer ersten Durchsicht vermisste sie z. B. Aussagen zur Vernetzung. Sie könne sich zwar eine Einrichtung für Jugendliche an dem Standort vorstellen, nicht aber für Kinder. Sie schlug vor, die Vorlage ebenfalls in der Sondersitzung zu behandeln.

Herr Becker bat darum, wenn eine Behandlung in der Sondersitzung erfolgen soll, den Punkt finanzielle Auswirkungen noch mit Zahlen zu hinterlegen.

Frau Bonekamp ging noch einmal auf die Vorlage ein.
Sie räumte ein, dass die Vorlage sehr kurzfristig vorgelegt wurde. Hintergrund sei – wie auch schon der Presse zu entnehmen war – die Situation an dem Standort.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung habe der Kämmerer zusätzliche Mittel in Aussicht gestellt.

Herr Dr. Mühlhofer wies darauf hin, dass eine Entscheidung des Ausschusses erforderlich ist, da dringend Rechtssicherheit im Umgang mit den jetzigen Mietern des Objektes gebraucht werde.

Frau Schütte-Haermeyer hatte im Prinzip nichts gegen eine Einrichtung an diesem Standort einzuwenden, ganz im Gegenteil. Allerdings fand sie es äußerst befremdlich, dem Ausschuss eine Entscheidung abzuverlangen, ohne dass er über den Mikrostandort inhaltlich/fachlich diskutiert bzw. über ein Konzept und evtl. Vernetzungen mit der freien Kulturszene vor Ort beraten habe.

Frau Pieper konnte die Einwände von Frau Schütte-Haermeyer teilen. Allerdings sah sie die Notwendigkeit, zur rechtlichen Absicherung einen Beschluss herbeizuführen. Nach Abschluss des Mietvertrages könne dann über das Konzept sowie die Inhalte gesprochen werden.

Herr Oppermann konnte den Handlungsbedarf nachvollziehen. Allerdings habe sich ihm die Dringlichkeit noch nicht erschlossen. Für ihn sei wichtig zu wissen, welche finanziellen Auswirkungen entstehen. Jetzt zu beschließen und hinterher zu sehen, wie das Geld im Bereich der Kinder- und Jugendförderung umgeschichtet wird, mache keinen Sinn. Es müsse sichergestellt werden, dass es zusätzliche Mittel gibt.

Für Herrn Sperling sollte die beabsichtige neue Nutzung an diesem Standort zunächst im Vordergrund stehen. In einer späteren Sitzung könne dann immer noch über Inhalte und auch die finanziellen Auswirkungen gesprochen werden.

Herr Gora regte als Kompromiss an, die Vorlage unter einem finanziellen Vorbehalt zu beschließen.

Herr Bösebeck bat noch einmal um Zustimmung des Ausschusses, da eine kurzfristige Entscheidung wegen der Rechtslage bzw. Rechtsmittel erforderlich ist.

Herr Becker machte seine ablehnende Haltung deutlich. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung genügend andere Nutzungsmöglichkeiten hat. Ein Konzept ohne finanziellen Handlungsrahmen könne er nicht mittragen.

Frau Beschorner würde ein positives Signal des Ausschusses sehr begrüßen. Nach ihrer Auffassung sollte man zum jetzigen Zeitpunkt zunächst zwischen den Ebenen Finanzen und Konzept differenzieren und das Konzept beschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten die noch offenen Fragen (inhaltliche Ausrichtung, finanzielle Auswirkungen) geklärt werden.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, sie sei absolut dafür, den Standort für die Jugendarbeit zu sichern. Aber ohne die Darstellung der Kosten und der konzeptionellen Ausrichtung könne sie jetzt noch nicht beschließen.

Herr Sohn verdeutlichte, dass es jetzt zunächst um ein grundsätzliches Konzept geht, das veränderbar sei. Er bat darum, heute den Grundsatzbeschluss zu fassen. In einer der nächsten Sitzungen sollen dann die Inhalte und die Finanzierung konkretisiert werden.

Herr Oppermann begrüßte es, an diesem Standort ein Angebot für Jugendliche zu schaffen. Zu einem späteren Zeitpunkt möchte er eine ausführliche Vorlage erhalten, die auch die finanziellen Punkte beinhaltet.

Herr Roshol brachte seine momentanen Zweifel zum Ausdruck, ob ein Haus der Freizeit und Bildung das richtige Angebot dort sei, da er sich noch keine Gelegenheit hatte, sich darüber Gedanken zu machen. Als Standort für Jugendliche könne er sich das gut vorstellen. Es erschließe sich ihm immer noch nicht, aus welchem Grund heute ein Beschluss gefasst werden müsse, der auch in 3 Wochen in der Sondersitzung erfolgen könne.

Frau Bonekamp ging noch einmal auf die Dringlichkeit ein.
Sie könne das berechtigte Anliegen der Mitglieder des Ausschusses nachvollziehen, dass der Jugendetat nicht belastet wird. Es werde eine finanzielle Konkretisierung erfolgen und ein Vorschlag unterbreitet, wie die Nutzung im Sinne der Jugendarbeit erfolgen soll. Wie bereits eingangs erwähnt, gebe es bisher die Absprache mit dem Kämmerer, die Einrichtung gesamtstädtisch zu finanzieren.

Herr Becker betonte, auch seine Fraktion wünsche sich eine andere Nutzung der Lokalität. Letztlich könne er eine Dringlichkeit hinsichtlich des Konzeptes nicht erkennen. Vielmehr werde die Dringlichkeit mit der privatrechtlichen Streitigkeit wegen des Mietverhältnisses verquickt. Wie bereits von ihm erwähnt, würde es sicherlich auch andere Nutzungsmöglichkeiten durch die Verwaltung geben. Jetzt quasi einen „Blankoscheck“ auszustellen, müsse er ablehnen.

Herr Prause wies darauf hin, dass nur innerhalb bestimmter Fristen der Vermieter bei Eigentumswechsel Eigenbedarf geltend machen kann. Diese Frist scheine wohl in Kürze abzulaufen. Der Eigenbedarf müsse schlüssig dargelegt werden. Insofern müsse das vorgesehene Konzept auch tatsächlich umgesetzt werden und nicht eine andere Nutzung erfolgen. Ansonsten könnte u. U. der Vorwurf des Prozessbetruges erhoben werden. Wenn ein entsprechender Beschluss durch den Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolge, müsse man wohl davon ausgehen, dass letztendlich das Landgericht entscheiden würde, dass die Eigenbedarfskündigung nicht mehr gerechtfertigt ist.
Eine Diskussion über die Frage, ob es nicht die Möglichkeit gegeben hätte, den Ausschuss früher mit der Angelegenheit zu beschäftigen, erscheine unter den jetzigen Voraussetzungen müßig.

Herr Sohn dankte für den Hinweis und stellte nach Abschluss der angeregten Diskussion den Kompromissvorschlag von Frau Schütte-Haermeyer sowie die Vorlage zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste unter der Maßgabe, dass der Jugendetat nicht belastet wird und schnellstmöglich - ggf. schon für die Sitzung am 01.02.2012 - die finanziellen Auswirkungen und die weitere inhaltliche Ausgestaltung dem Ausschuss vorgelegt wird, mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein) folgenden geänderten Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt grundsätzlich das Konzept „Haus der Kultur, Freizeit und Bildung“ für Kinder und Jugendliche im Quartier Rheinische Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)

Herr Pause begrüßte das Konzept.
Er machte darauf aufmerksam, dass der letzte Maßnahmevorschlag auf Seite 7 nicht so verstanden werden dürfe, dass man sich aktiv genehmigten Demonstrationen entgegenstellt. Das sei nach dem Versammlungsgesetz rechtlich nicht zulässig.

Herr Hoffmann dankte für den Hinweis. Aus polizeilicher Sicht könne er nur jedem Teilnehmer einer Sitzblockade raten, vorsichtig zu sein, da die Teilnahme auch strafrechtlich verfolgt werden kann.

Herr Sperling entgegnete, der Begriff Raumgewinn müsse nicht gleich auf Sitzblockaden bezogen werden, sondern im Sinne von inhaltlichem und auch räumlichem Raumgewinn (z. B. durch Gegendemonstrationen) innerhalb der Stadt verstanden werden. Er denke, dass es aus juristischer Sicht genug Interpretationsspielraum gebe, um mit verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise Sitzblockaden, seine politische Haltung gegen Rechts darstellen zu können.

Herr Oppermann berichtete von den Aktionen/Aktivitäten des Jugendrings (beispielsweise Fahrradrundfahrten), mit denen – in Kooperation mit der Polizei – nach einem abgesprochenen Konzept entsprechende Räume in der Stadt „besetzt“ (sprich: genutzt) werden.
Bei dem Maßnahmevorschlag sei ein raumgreifendes Konzept gemeint, das den Raum beschränkt, den die Nazis für Aufmärsche zur Verfügung haben. Das könne auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.

Herr Dr. Mühlhofer bestätigte die Ausführungen von Herrn Oppermann. Es sei immer das Ziel der Koordinierungsstelle, der Polizei mit vielen Veranstaltungen die Möglichkeit zu geben, den Aufmarsch der Nazis auf einen engen Raum zu begrenzen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung(Drucksache Nr.: 04927-11)

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie kamen überein, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.


zu TOP 4.4
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)

Herr Klein-Vehne stellte das Sanierungskonzept vor (s. Anlage).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein, die Vorlage in der Sondersitzung am 07.12.2011 abschließend zu beraten.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Jugend checkt Leerstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05693-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05693-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Beteiligungsprojekt ‚Jugend checkt Leerstand’.

Das Projekt zur Gestaltung von Kreativräumen richtet sich an Jugendliche, die in Kooperation des Jugendamtes mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als ‚Leerstands-Checker’ qualifiziert werden und das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße auf Leerstände und deren jugendspezifische Nutzungsmöglichkeiten erkunden sollen.

Das Projekt ist bereits im September gestartet, wurde dem Ausschuss aber noch nicht vorgestellt.“


Frau Schütte-Haermeyer ging noch einmal kurz auf die Bitte um Stellungnahme ein.

Die Mitglieder begrüßten den Vorschlag von Herrn Bösebeck, das Projekt in der Sitzung am 01.02.2012 im Ausschuss vorzustellen.


zu TOP 5.2
Brandmeldeanlage im FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05803-11)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„...wie der Presse (bspw. WR v. 3.11.11) zu entnehmen ist, wurde aufgrund einer ungeeigneten Brandmeldeanlage im FZW der Einsatz von Brandwachen bei Veranstaltungen notwendig, was zu Kosten in Höhe von 70.000,- Euro im Jahr 2011 geführt hat. Ungeeignet war die Brandmeldeanlage, weil sie bereits beim Einsatz von für Diskotheken üblicher Nebelmaschinen auslöste.

Obwohl es sich um eine Entwicklung handelt, die sich bereits Anfang des Jahres abzeichnete, wurde der Fachausschuss über den Sachverhalt – dessen Klärung für die Haushaltsberatungen von Bedeutung ist – bislang nicht informiert, woraus sich auch die Dringlichkeit dieser Bitte um Stellungnahme ergibt. Dies ist nunmehr nachzuholen.

Daher wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts um eine Stellungnahme gebeten, in der unter anderem auf folgende Fragen eingegangen werden soll:



1. Seit wann ist dem Jugendamt die Ungeeignetheit der Brandmeldeanlage bekannt; seit wann dem Liegenschaftsamt?

2. Warum wurde der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nicht zeitgleich zur Prüfung durch das RPA ebenfalls über diese Umstände unterrichtet?

3. Welche Maßnahmen haben Jugendamt und Liegenschaftsamt jeweils seit Bekanntwerden der Mängel getroffen, um diese zu beseitigen? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung zur Kosteneindämmung?

4. Welche Kosten sind mit der Untauglichkeit der Brandmeldeanlage für die Durchführung von Veranstaltungen im FZW im Einzelnen verbunden und wer trägt diese derzeit (bitte unter Angabe der entsprechenden Haushaltspositionen)?“


Herr Sohn teilte eingangs noch einmal mit, dass kein Berichterstatter der Liegenschaftsverwaltung anwesend ist.

Herr Bösebeck wies darauf hin, dass die Federführung bei StA 23 liegt.

Herr Becker nahm mit Verwunderung zur Kenntnis, dass seine Nachfrage, wann das Jugendamt Kenntnis von der Ungeeignetheit der Brandmeldeanlage bekommen habe, nicht von der Verwaltung des Jugendamtes beantwortet werden könne.


Der Ausschuss erwartet eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses am 01.02.2012.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Anschreiben der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Libellen-Grundschule wegen des vorgesehenen Trinkraums in der Nordstadt (s. Anlage)

- Informationsfahrt des Ausschusses:
19. – 21.04.2012 nach Bremen, Schwerpunkt: Erzieherische Hilfen











Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.20 Uhr.




Sohn Grollmann Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

(See attached file: Stern_im_Norden.pdf)


Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Darstellung FZH 2011.pdf)


Anlage zu TOP 2.3 und 2.4

(See attached file: AKJF 16112011 Stellungnahme Elternbeitragsbefreiung.pdf)


Anlage zu TOP 2.6

(See attached file: Vortrag JHA 16 November - Szlapka.pdf)


Anlage zu TOP 4.4

(See attached file: Kurzdarstellung Sanierungskonzept Big Tipi der Städtischen Immobilienwirtschaft.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage-Nov-2011.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: doc20111130151230.pdf)