Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 03.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. für sB Janina Kleist
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Regine Stephan
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)


3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Christiane Certa, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter
Pilar Wulff, 51/7
Uta Agnes Nagel, 53,7
Rainer Peper, StA 23
Jörg Drescher, StA 23
Ulrich Piechota, StA 50
Dominik Lemke, StA 50
Sebastian Winkler, Wirtschaftsförderung Dortmund

5. Gäste:

Frau Hitzke, Mitternachtsmission


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.06.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen
Präsentation
Berichterstatterinnen: Frau Wulff (Familien-Projekt) und Frau Nagel (Gesundheitsamt)


2.2 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Prostitution
Berichterstatterin: Frau Rabenschlag


2.3 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11008-18)

4.2 Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10288-18-E3)

4.3 Sachstand Kommunale Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10988-18-E3)

4.4 Koordinierungs- und Servicestelle für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10990-18-E2)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Gesundheitskonferenz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10989-18-E2)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

6.2 Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

6.3 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

6.4 Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Projekt "Radeln ohne Alter"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11373-18)

7.2 EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11396-18)

7.3 Frauenhaus Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11417-18)

7.4 Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11436-18)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN zieht den TOP 7.3 „Frauenhaus“ zurück.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.06.2018

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.06.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen
Präsentation
Berichterstatterinnen: Frau Wulff (Familien-Projekt) und Frau Nagel (Gesundheitsamt)

Frau Wulff (Familien-Projekt) und Frau Nagel (Gesundheitsamt) berichten zum Thema Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen (Anlage 1) und beantworten im Anschluss die Nachfragen.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für die Verstetigung des Projektes.

Frau Wulff (Familien-Projekt) gibt an, dass sich die Verstätigung aus dem Wunsch ergebe, das Projekt aus inhaltlichen Gründen weiterzuführen. Zu der finanziellen Ausgestaltung habe sie noch keine Vorstellungen, wie es laufen könne. Wenn es um kommunale Mittel ginge, müsste man mit den Fachbereichen ins Gespräch kommen. Dafür müssen aber auch Zahlen vorgelegt werden. Eine flächendeckende Umsetzung koste in jedem Falle mehr als die Mittel, die momentan über den europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt worden seien. Weiterhin habe die Landesregierung angefragt, das Projekt ab Herbst als Modellprojekt mit zu betreuen. Hier würden derzeit Gespräche geführt. Sie ginge davon aus, dass es sich auch für die Kommune rechnen würde, wenn solche Projekte installiert würden, die vielleicht langfristig kostenintensive Hilfen sparen würden.

Frau Altundal-Köse ergänz noch mal, dass auch für die Haushaltsberatungen wichtig sei, zu wissen, um welche Summen es hierbei ginge.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) erklärt, dass der Ausschuss der Meinung sei, dass das Projekt in jedem Fall bis zur Verstetigung weiterverfolgt werden müsse, insbesondere in den Stadtbezirken, die unter Nordwärts fielen. Der Auszug soll dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zugesandt werden mit der Bitte, über die Anregungen nachzudenken.

Frau Wulff bietet an, im Herbst erneut in den Ausschuss zu kommen/zu berichten und dann auch eine Kalkulation mitzubringen, welche Kosten auf die Kommune zukommen könnten, wenn man das Projekt flächendeckend ausweitet.


zu TOP 2.2
Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Prostitution
Berichterstatterin: Frau Hitzke (Mitternachtsmission)

Frau Hitzke (Mitternachtsmission) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Prostitution und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Die Fraktionssprecher bedanken sich für die Berichterstattung.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) fragt nach, wie die Politik bei dem gestiegenen Beratungsbedarf bei gleichen Strukturen unterstützen könne. Die Arbeit sei wichtig und müsse fortgesetzt werden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) fragt nach, welche Rolle das Jugendamt zum Thema Kinderprostitution spiele. Das sei kein Thema für die aktuellen Haushaltsberatungen. Vielmehr müsse man über die Finanzierung sprechen, wenn auch über die neuen Verträge verhandelt werde, da alle vortragenden Institutionen einen erhöhten Finanzbedarf angemeldet hätten.

Frau Hitzke antwortet, dass der Bereich der Minderjährigen aus Spenden und Eigenmittel finanziert werde. Zwei Stiftungen würden unterstützen, wenn Mittel wegfielen. Das Jugendamt sei Teil des runden Tisches. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werde versucht, für die Kinder und Jugendlichen andere Perspektiven zu schaffen. Sie gibt an, dass die jüngsten zwischen 11 – 13 Jahren seien und die ältesten zwischen 70 – 80 Jahren.


zu TOP 2.3
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

Nicht besetzt


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11008-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 4.2
Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10288-18-E3)
Antrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10288-18-E4)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen von Frau Weyer (SPD-Fraktion) aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Lücken und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Förderung von Personen mit Aufenthaltsgestattung zu schließen, die einer akademischen, schulischen oder sonstigen Ausbildung nachgehen, die nach BAB oder BAföG dem Grunde nach förderfähig ist. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Erlass herauszugeben, der für die Personengruppe mit Aufenthaltsgestattung, die einer dem Grunde nach BAföG- förderungsfähigen akademischen oder schulischen Ausbildung oder einer dem Grunde nach BAB-förderfähigen Ausbildung nachgeht, regelmäßig einen Härtefall annimmt. Bis zu einer bundesgesetzlich befriedigenden Lösung soll damit ein Zugang zu Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermöglicht werden.

3. Bis zur Verabschiedung anderer gesetzlicher Regelungen oder Erlasse, höchstens jedoch bis zum Endes des Jahres 2018, gewährt die Stadt den o.g. betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen zu SGB II haben und ihren Wohnsitz am 31. Mai 2018 in Dortmund hatten, entsprechende freiwillige Leistungen.

Begründung:
Die bisherigen Diskussionen im Fachausschuss sowie die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung zeigen, dass es eine Förderlücke in der Finanzierung des Unterhalts für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung in Ausbildung gibt.
Ist ein Asylverfahren nach 15 Monaten nicht abgeschlossen, bekommen die Betroffenen normalerweise sogenannte „Analogleistungen“ nach SGB XII. Das gilt jedoch nicht für Studierende oder Auszubildende, so dass Asylsuchende (im Gegensatz zu anderen Auszubildenden und Studierenden in vergleichbarer Situation) dann während einer Ausbildung oder eines Studiums weder BAföG, Leistungen des BAB noch andere finanzielle Mittel erhalten. Deshalb sind sie vielfach gezwungen, ihre Ausbildung oder ihr Studium teilweise kurz vor einem Abschluss zu beenden, weil sie ansonsten keine Gelder für ihren Lebensunterhalt mehr bekommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand, der eine Ausbildung macht, erst dann wieder Leistungen bekommt, wenn er diese Ausbildung abbricht. Für die Betroffenen ist das eine schwere Notlage, eine gelungene Integration wird vor diesem Hintergrund verhindert. Nach den Informationen der Verwaltung handelt es sich dabei in Dortmund aktuell um 65 Schüler*innen, Auszubildende und Personen in berufsvorbereitenden Maßnahmen.

An erster Stelle steht der Bund in der Pflicht, die vorhandenen Gesetzes- und Förderlücken schnellstens zu schließen. Das betrifft insbesondere notwendige Änderungen im SGB III, SGB XII sowie im BAföG.

Bis zu einer umfassenden bundesgesetzlichen Klarstellung sollte das Land - wie schon andere Bundesländer - einen entsprechenden Erlass veröffentlichen, mit dem Sozialämter im Rahmen einer Härtefallregelung den betroffenen Personen Sozialhilfeleistungen gewähren können. In diesem Erlass sollte klargestellt werden, dass das Land in denjenigen Fällen keine Bedenken gegen die Anwendung der Härtefallregelung hat, in denen deutsche Auszubildende, Studierende und Schüler*innen in einer vergleichbaren Situation während ihrer Ausbildung einen Anspruch auf BAB, BAföG bzw. Leistungen nach dem SGB II hätten.

Bis dahin braucht es als Übergang eine städtische Lösung, damit die jungen Menschen ihre Ausbildung nicht abbrechen müssen. Die Gewährung freiwilliger Leistungen für einen begrenzten Zeitraum ist dabei finanziell überschaubar. Denn der Stadt entstehen auch beim Abbruch einer Ausbildung Kosten. Die entsprechenden Personen haben dann nämlich Anspruch auf Analog-Leistungen nach SGB XII.


Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) äußert dazu, dass die Punkte 1 und 2 des Antrages für ihre Fraktion in Ordnung seien, sie den Punkt 3 aber noch erweitern würde. Im August und September würden die neuen Schuljahre beginnen. Mit diesen Schuljahren gäbe es auch neue Ausbildungen, die in der Regel 3 Jahre dauern würden. Würde die Förderung nur bis zum 31.12.2018 übernommen und die Unterstützung vom Land bliebe aus, hätte man im nächsten Jahr das gleiche Problem wieder. Ihre Fraktion würde den Antrag daher darum erweitern, dass für mindestens die Personen, die zum 31.05.18. hier ihren Wohnsitz hatten und zum 01.08.2018 eine Ausbildung beginnen würden, auch für die folgenden zwei, drei Jahre der Ausbildung unterstützt werden, für die es haushaltsrelevant sei. Die Finanzierung müsse daher in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden. Die jungen Menschen, die jetzt im guten Glauben einen Ausbildungsvertrag für drei Jahre unterschrieben hätten, müssten auch unterstützt werden, wenn das Land nicht zahle. Sie ergänzt, dass diese Regelung nur für die aktuellen Fälle gelte und nicht als Anreiz für zukünftige.

Herr Langhorst stimmt den Äußerungen von Frau Weyer zu. Er äußert jedoch Bedenken, wenn man aufgrund der anfallenden Kosten in die Haushaltsberatungen ginge. Den Menschen, die jetzt bereits in dieser Lücke hingen, wäre damit nicht geholfen, wenn es erst eine Entscheidung im Herbst zu den Haushaltsberatungen gäbe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, in jedem Fall den Betrag für das laufende Jahr zu beschließen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) stimmt Frau Weyer ebenfalls zu. Ihre Fraktion unterstütze den Antrag in jedem Fall. Sie fragt nach, wie hoch die Kosten seien, wenn diese Personen die Ausbildung abbrechen würden und weiterhin von Sozialleistungen leben würden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen würde. Zu Punkt 3 habe er noch Beratungsbedarf und würde sich daher zu Punkt 3 enthalten. Die vorgeschlagene Erweiterung von Frau Weyer halte auch er für zielführend.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) hält die Erweiterung für einen guten Vorschlag. Es sei eine Investition in die Zukunft für junge Menschen.

Herr Taranczewski weist darauf hin, dass dieser Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften müsse, um noch in der letzten Sitzung des Rates der Stadt vor der Sommerpause behandelt werden zu können. Diesen Beschluss im Oktober/November zu beschließen, mache keinen Sinn.

Frau Zoerner (Stadträtin) schlägt vor, dass die Verwaltung einen Formulierungsvorschlag mit einer Berechnung für die Erweiterung zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einreichen werde. Der Beschluss sei dann zunächst für 2018. In den Haushaltsberatungen müsse dann entsprechend für 2019 beraten und Beschlüsse eingeleitet werden.

Herr Taranczewski gibt an, dass es um die Personen ginge, die zum Stichtag 31.05.2018 bereits in Dortmund wohnhaft waren, hier eine Ausbildung beginnen würden und keinen Zugang zu den entsprechenden Leistungen hätten. Für den Fall, dass vom Land keine Lösung käme, müssten für 2019 und 2020 diese Kosten mit eingestellt werden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/DieGrünen) schlägt vor, den Punkt 3 des Antrages so zu belassen und einen 4. Punkt zu ergänzen als Planung für die nächsten drei Jahre für die Ausbildungsdauer.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Der Antrag, der im Nachversand verschickt worden sei, habe zur Vorbesprechung seiner Fraktion nicht vorgelegen. Die Stellungnahme der Verwaltung führe für ihn nicht zwangsläufig dazu, dass die Stadt diese Aufgabe übernehmen sollte. Solitär betrachtet fände er die Sache gut. Er äußert jedoch seine Bedenken in Bezug auf die Haushaltsberatungen bzw. die schwierigen Haushaltssituationen in der Vergangenheit. Durch diesen Antrag würde der Bereich der freiwilligen Leistungen massiv ausgeweitet. Ohne Rücksprache in seiner Fraktion würde er dem Antrag heute nicht zustimmen.

Herr Langhorst geht noch mal auf die Frage von Frau Karacakurtoglu ein. Es wäre interessant, was die Kommune sonst zahlen würde, wenn es keine freiwilligen Leistungen geben würde. Er möchte die Kosten i. H. v. ca. 155.000 Euro für 2018 nicht so im Raum stehen lassen, da sich diese Kosten relativieren würden, wenn man berücksichtige, dass der Kommune ohne diese freiwilligen Leistungen auch Kosten entstünden.

Frau Zoerner ergänzt, dass grundsätzlich Geld eingespart würde, da hier über Menschen gesprochen werde, die in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fielen und zwar in den Bereich, der kommunal finanziert werde. Man könne aber nicht genau sagen, wie hoch diese Einsparung sei. Eine Berechnung sei nicht möglich, weil die mit den Falltypen zusammen hinge.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich zuzustimmen, möchte diesen jedoch um einen weiteren Punkt 4 ergänzen. Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, einen Formulierungsvorschlag dazu einzureichen, der dann zur Abstimmung den Fraktionsgeschäftsstellen zugeleitet werden soll.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu Protokoll, dass er den Punkten 1 und 2 des Antrages zustimmen werde. Bei dem Punkt 3 würde er sich enthalten.

Unter Berücksichtigung der Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu Punkt 3 des Antrages, beschließt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach erfolgter Formulierung des zusätzlichen Punktes 4 soll der Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weitergeleitet werden.


zu TOP 4.3
Sachstand Kommunale Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10988-18-E3)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
Koordinierungs- und Servicestelle für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10990-18-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Gesundheitskonferenz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10989-18-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.05.2018 sind zufriedenstellend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit Schwerpunkt auf die ordnungsrechtliche Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10889-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht 2017 zur Situation in der Dortmunder Nordstadt aus ordnungsrechtlicher Sicht zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Behördenübergreifender Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11009-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den behördenübergreifenden Sachstandsbericht 2017 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW, sowie eine entsprechende Antragsstellung zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg und damit verbunden eine Berücksichtigung eines Mehraufwand in Höhe von 44.100 € für das Jahr 2018. Der Nutzung der Mehrerträge aus Fördermitteln zur Deckung der Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW wird zugestimmt. Zudem beschließt der Rat der Bereitstellung weiteren Mehraufwands in der Haushaltsplanung 2019-2022, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt ist, und stimmt zu, dass in Höhe der Fördergelder überplanmäßige Aufwendungen nach § 83 GO NRW getätigt werden dürfen.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 bis 2022.


zu TOP 6.4
Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)

Herr Peper (Liegenschaftsamt) weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Sachstandsbericht handelt. Im Rahmen der Ausführung werde es weitere Beschlüsse geben in denen auch näheres zu den Kosten gesagt werde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er in der Beratungsfolge der Vorlage den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk vermisse. Die Verwaltung wird daher gebeten, die beiden Gremien bei zukünftigen Vorlagen zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht zum Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Projekt "Radeln ohne Alter"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11373-18)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht, inwieweit das Projekt „Radeln ohne Alter“ DS-Nr. 07906-17-E2 bisher umgesetzt wurde.

Im Juli 2017 hat die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen eine Berichterstattung zum Genehmigungsverfahren bzw. zu den Möglichkeiten der Umsetzung des Projekts zugesagt.

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 11396-18)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
neben dem anhaltenden Migrationsdruck aus Afrika und dem Orient hat sich auch die europäische Freizügigkeit für die Kommunen zu einem ernsten Problem entwickelt.

Als die Freizügigkeit vor vier Jahren auch für Bewohner osteuropäischer Mitgliedsstaaten durchgesetzt wurde, versicherte der damalige Innenminister Thomas de Maiziére, daß dies zu „einer Zuwanderung in die Arbeitsmärkte, nicht aber in die Sozialsysteme“ führen würde. Inzwischen wendet allein Dortmund jährlich rund 11 Millionen für Armutszuwanderer aus Südosteuropa auf. Um an deutsche Sozialhilfe zu gelangen, bedarf es für EU-Zuwanderer lediglich eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder eines Scheingewerbes. Wieviel ein Migrant arbeitet und vor allem damit verdient, ist unerheblich. So unterschreiben viele einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung, um Zugriff auf die Sozialkassen zu erhalten. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fordert, dass als Beschäftigung im Rahmen der europäischen Freizügigkeit „nur anerkannt wird, wenn man so viele Stunden arbeitet, dass man davon leben kann.“ Das Innenministerium vermutet, dass sich hinter den zahlreichen Scheinarbeitsverhältnissen organisierte Kriminalität verbirgt.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele EU-Bürger beziehen - neben ihrem Gehalt aus einer geringfügigen Beschäftigung oder den Einkünften aus einem Kleingewerbe - Sozialleistungen als sogenannte „Aufstocker“ in Dortmund? Wir bitten um Auflistung nach EU-Mitgliedsstaat und Personenanzahl.

2. Wie viele Fälle von „Scheinarbeitsverhältnissen“ bzw. „Scheingewerbetreibenden“ wurden bei EU-Bürgern in den letzten 4 Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt?

3. Wie vielen EU-Bürgern wurde daraufhin das Freizügigkeitsrecht entzogen?


Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Frauenhaus Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11417-18)

Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN hat den Punkt zurückgezogen.


zu TOP 7.4
Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11436-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11436-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet in der Sitzung des Ausschusses am
3. Juli um einen umfassenden Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der im Juli 2017 beschlossenen Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist mit der Neufestlegung die Zielsetzung erreicht worden, weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu vermeiden?
2. Wie viele Umzüge von Leistungsberechtigten hat es seit der Neuregelung gegeben?
3. Wie sind die Aufforderungen zum Umzug bzw. zur Senkung der Kosten begründet worden?
4. Die bis zur Neuregelung geltenden Sonderregelungen bei schulpflichtigen Kindern, bei einem anstehenden Renteneintritt, bei Schwangerschaft, bei akut oder chronisch kranken Leistungsberechtigten sowie bei schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen sind von der Ausschussmehrheit im Juli 2017 nicht bestätigt worden. Wie viele Personen aus dem o.g. Personenkreis sind seit der Neuregelung der KdU zum Umzug bzw. zur Senkung der Kosten aufgefordert worden?
5. Gab es Konflikte durch die Nichtberücksichtigung eines Modernisierungszuschlags bei energetisch sanierten Häusern? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
6. Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung hinsichtlich von Veränderungen der beschlossenen Konzeption?

Begründung:
Der ASAG hat im Juli 2017 die Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 1.223 Fälle auf einer Prüfliste, bei denen die Kosten der Unterkunft als unangemessen nach der bisherigen Angemessenheitsgrenze galten. Unter Berücksichtigung der neuen Angemessenheitsgrenze sollten hiervon 160 Fälle künftig ohne nähere Prüfung als angemessen anzusehen sein.
Der Ausschuss hat in seiner Beschlussfassung festgehalten, dass es auch mit der Neufestlegung das Ziel sein muss, weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu vermeiden.


Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.






Taranczewski
Langhorst
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 zu TOP 2.1_ASAG.pdf)

(See attached file: Anlage 2 zu TOP 2.2 ASAG 03.07.2018.pdf)