Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 17.06.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 12:00 - 14:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

sB Andrè Buchloh (CDU) i. V. für Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Ina Polomski-Tölle (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Jacques Armel Dsicheu Djine (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz(B 90/Die Grünen)
Rm Philip Schmidtke-Mönediek (FDP/BL) i. V. für Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE +) i. V. für Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Michael Schröer (SPD) i. V. für Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Michaela Uhlig (CDU) i. V. für Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Ralf Rüddenclau –20/1
Volker Sänger – 20/1
Philip Cordes – 20/3
Alexandra Cordes – 20/3
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann – 1/Dez-KOWI
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/GfD
Martin Sauer – 37/Euro 2024
Dr. Christian Falk – 70/FBL
Mario Niggemann – 70/FBL
Andreas Stolz – 61/3
Monika Bornemann – 51/3
Ingo Stephan – 53/1
Fabian Völker – 57/GF
Matthias Schönfeld – 10/A1
Kirsten Leist – 52/4
Kerstin Heidler – FB1

3. Gäste:

./.






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 17.06.2022, Beginn 12:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

-nicht besetzt.-


3. Finanzen

3.2 Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 - Finanzielle Auswirkungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24978-22)

3.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E41)

3.4 Auswirkungen der OVG-Rechtsprechung auf die Abwassergebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24948-22)

3.5 Interaktiver Haushalt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25019-22)
3.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)

3.7 Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24668-22)
hierzu -> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2022
(Drucksache Nr.: 24668-22)

3.8 Fahrbahnerneuerung Siegenstraße - von Burgring bis Mengeder Straße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24110-22)

3.9 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 - aktualisierte Version!
(Drcksache Nr.: 22296-21)

3.10 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)

3.11 Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)

3.12 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)

3.13 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)

3.14 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)

3.15 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24840-22)

3.16 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 23257-21)

3.17 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)

3.18 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)

3.19 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)


4. Personal und Organisation

4.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 05.05.22 vor.

4.2 Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang vom 31.05.2022
(Drucksache Nr.: 23831-22-E1)


5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)

5.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24568-22)
5.3 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24372-22)

5.4 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)

5.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24461-22)

5.6 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)

5.7 Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24646-22)

5.8 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23937-22)

5.9 Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24471-22)

5.10 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24504-22)

5.11 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24506-22)

5.12 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)

5.13 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24226-22)

5.14 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24841-22)

5.15 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24839-22)




6. Kommunalwirtschaft

6.1 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat

Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22890-21-E1)

6.2 Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22451-21-E2)

6.3 "Aktivitäten des Militärs am Flughafen Dortmund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25018-22)

6.4 STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)

6.5 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24740-22)

6.6 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24745-22)

6.7 PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24879-22)


7. Liegenschaften

-nicht besetzt.-


8. Sonstiges

8.1 Grenzenlose Wärme
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25020-22)

8.2 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

8.3 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)



8.4 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

8.5 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24537-22)

8.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

8.7 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

8.8 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

8.9 Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)

8.10 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24519-22)

8.11 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)

Die Sitzung wird von dem stellv. Vorsitzenden - Rm Herr Erstfeld - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der stellv. Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Langhorst benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Bestellung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Bestellung einer Schriftführung

Die Angelegenheit wird unter TOP 1.5 behandelt.


Die Fraktion DIE LINKE + bittet, folgenden Antrag im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Immobilie Siegburgstraße / Dönnstraße – „Petersbau“ – in Mengede

Nachdem Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleitung Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass derzeit kein Zwangsversteigerungstermin anberaumt sei, zieht Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) den Antrag zurück. Er bittet darum, dass die Stadt reagiere und dem Wunsch der BV Rechnung trage, wenn sich an der Situation in Zukunft etwas ändere.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung einer Schriftführung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bestellt Herrn Mathias Kozka zum stellvertretenden Schriftführer.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Finanzen

zu TOP 3.1
2. Managementbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24494-22-E1)
Frau Cordes (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation. Frau Cordes und Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antworten im Anschluss auf die gestellten Fragen. Der Managementbericht lag allen Ausschussmitgliedern in der Sitzung als Tischvorlage vor.

zu TOP 3.2
Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 - Finanzielle Auswirkungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24978-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor;







Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E41)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E45)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.22 vor:
der Rat hat mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen werden
für den Haushalt 2022 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.“
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die externe Ausschreibung und wann ist mit einem
Ergebnis der Ausschreibung zu rechnen? Wann beginnt aller Voraussicht nach
die Erstellung des Aktionsplans durch einen externen Dienstleister?
2. Mit Mitteln in welcher Höhe plant die Verwaltung die externe Ausschreibung durchzuführen?
Zur Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2022 wird die Verwaltung um Stellungnahme
gebeten, welche Projekte förderfähig und förderwürdig sind, um diese dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Auswirkungen der OVG-Rechtsprechung auf die Abwassergebühren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24948-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
das OVG NRW hat mit seiner Entscheidung in einem Musterverfahren (OVG NRW am 17. Mai 2022, Aktenzeichen 9A 1019/20) seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert. Abwassergebühren dürfen demnach nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er zu einem doppelten Inflationsausgleich führe.

Im konkreten Fall bemängelte das Gericht zudem den in der Gebührenkalkulation angesetzten Zinssatz von 6,52% als sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Im konkret zu entscheidenden Fall erachtete das Gericht einen Zinssatz von 2,42% für angemessen (zehnjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten).

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung um eine Stellungnahme zu
§ den Auswirkungen der OVG-Rechtsprechung auf die Abwassergebühren in Dortmund und
§ ihren Folgen für den Haushalt der Stadt Dortmund.


Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) beantwortet die o.g. Bitte um Stellungnahme wie folgt:

Das Urteil sei sehr frisch und es werde von der Verwaltung täglich an der Auswertung des Urteils gearbeitet. Das Urteil selbst sei eine Kehrtwende in der Rechtsprechung des OVGs. Die bisherige Rechtsprechung sei 28 Jahre lang von den gleichen Grundsätzen geprägt gewesen. Jetzt sei das OVG ganz bewusst von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen.

Das Urteil sei zudem nicht eindeutig und eröffnet unterschiedliche Handlungsoptionen: entweder kalkuliere man die kalkulatorische Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten oder man setze kalkulatorische Abschreibung und eine kalkulatorische Verzinsung ausgehend von den tatsächlichen Anschaffungskosten an.

Die Folgen der Rechtsprechungsänderung hätten alle Kommunen zu berücksichtigen, was beim Städtetag bereits angekommen sei. Der Städtetag sei deshalb in Gesprächen mit dem Ministerium, um zu klären, nach welcher Rechenlogik zukünftig zu kalkulieren sei. Das betreffe nicht nur die Abwassergebühren, sondern grundsätzlich alle Gebührensatzungen.

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Oer-Erkenschwick werde voraussichtlich Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Was das letztendlich bedeute, werde sich zeigen. Die neue gesetzliche Regelung sei abzuwarten.

zu TOP 3.5
Interaktiver Haushalt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25019-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25019-22-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25019-22-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um
Beratung und Beschlussfassung über den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für das 4. Quartal 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie
ein digitaler interaktiver Haushalt für die Stadt Dortmund beginnend ab dem Haushaltsjahr
2023 umgesetzt werden kann. Dabei sollen insbesondere Kosten und Personalaufwand
für die Umsetzung detailliert dargestellt werden.

Begründung
Alle interessierten Bürger*innen haben hierüber die Möglichkeit, sich ein Bild von der Finanzlage und den geplanten Investitionsschwerpunkten der Stadt zu machen. Neben der
gewohnten Möglichkeit, sich den Haushaltsplan über PDF-Dokumente anzeigen zu lassen,
sollte es ebenfalls möglich sein, den kompletten Plan in interaktiver und übersichtlicher
Form auf einem beliebigen Endgerät mit Internetzugang (PC, Tablet, Smartphone
etc.) aufrufen zu können.

Die Haushaltszahlen werden durch Tabellen und Diagramme veranschaulicht. Durch
Mausklick ist eine flexible und interaktive Steuerung durch sämtliche Ebenen des Haushalts
möglich. Dabei können auch die Zahlen mehrerer Jahre miteinander verglichen werden.
Der interaktive Haushalt dient den Verwaltungsmitarbeiter*innen und politischen Vertreter*
innen als Arbeitsinstrument und soll darüber hinaus den Bürger*innen eine ansprechende
und verständliche Möglichkeit bieten, sich über die aktuellen und früheren Haushaltsdaten
und beschlossenen Handlungsschwerpunkte der nächsten Jahre zu informieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Die Erstellung eines interaktiven Haushalts ist zu begrüßen. Ziel des Konzepts soll
neben der verbesserten Übersichtlichkeit und weiterer Auswertungsmöglichkeiten
für die Ratsmitglieder (Drill-down, Excel, o.ä.) vor allem auch die Veröffentlichung
im Internetauftritt der Stadt Dortmund sein.

2. In dem zu erstellenden Konzept sollen neben der Abbildung von Erträgen, Aufwendungen,
Trends und Entwicklungen auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe
und der Wirkungsmonitor eingebunden werden.

3. Die Verwaltung wird zudem damit beauftragt, im nächsten Haushaltsjahr Teilergebnispläne
und Teilfinanzpläne künftig nicht mehr nur für Produktbereiche, sondern
für alle Produktgruppen und Produkte zu erstellen (s. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
NRW). Darüber hinaus ist künftig jedem Teilergebnisplan eine Erläuterung beizufügen,
um welche Art von Erträgen bzw. Aufwendungen es sich konkret handelt.

4. Investitionsmaßnahmen sollen künftig nicht gebündelt für einen Produktbereich,
sondern getrennt nach Produktgruppen und Produkten aufgezeigt werden, um sie
auf einen Blick konkreten Vorhaben und Zielsetzungen zuordnen zu können und zu
bewerten, welche konkreten Investitionsmaßnahmen sich oberhalb bzw. unterhalb
der Maßnahmenwertgrenzen befinden.

Begründung:
Ein interaktiver Haushalt bietet die Chance durch entsprechende Visualisierungen den
städtischen Haushalt sowohl für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder digital auswertbar zu
machen als auch die Verständlichkeit und Anschaulichkeit für die Öffentlichkeit zu steigern.
Insbesondere kann dies zusätzlich durch die Darstellung von Entwicklungen, Zusammensetzungen und Trends erreicht werden. Andere Städte in NRW wie zum Beispiel
Bochum, Essen und Düsseldorf stellen ihre Haushaltspläne zudem nach § 4 Abs. 2 Nr. 2
KomHVO NRW auf. Um durch höheres Detaillierungsniveau die Transparenz und Verständlichkeit zu erhöhen, soll diese Änderungen bei der Aufstellung eines Konzepts direkt
mitberücksichtigt werden.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Es handele sich um eine Erweiterung und solle zu mehr Transparenz beitragen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion bei beiden Anträgen skeptisch sei. Er sehe damit keine bessere Steuermöglichkeit, was das Ziel sei. Deshalb enthalte sich seine Fraktion beim Antrag der SPD-Fraktion und stimme dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass seine Fraktion es als Tool der Transparenz für alle in der Stadt sehe und eine Möglichkeit sei, zu sehen, was die Verwaltung daraus machen könne. Seine Fraktion stimme beiden Anträgen zu.

Frau Alexandrowiz (SPD-Fraktion) erklärt, dass keine Inhalte, sondern nur die Darstellungsform geändert werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es bereits viele Kommunikationsangebote gegeben habe, auch auf Nachfrage werde immer gerne reagiert. Das Interesse sei nicht vorhanden, solange die Stadt nicht in einer finanziellen Notlage sei. Erst dann werde ein Tool der Transparenz interessant.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

zu TOP 3.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 332.892,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 60.000,00 €.


zu TOP 3.7
Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24668-22)
hierzu-> Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 12.05.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) vor:

„… der Städtetag NRW hat den kreisfreien Städten angeraten zu prüfen, ob gegen die Fest- setzungsbescheide zur Landschaftsumlage 2022 Rechtsmittel im Wege einer verwaltungs- gerichtlichen Klage eingereicht werden sollten, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern.

Mit der o. g. Vorlage wird dem Rat der Stadt Dortmund vorgeschlagen, eine solche Klage zu beschließen.

Mit E-Mail vom 06.05.2022 teilt der LWL mit, diese verwaltungsgerichtlichen Klagen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie die daraus resultierenden Kosten vermeiden zu wollen.

Nach Rücksprache mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW beabsichtigt der LWL daher, seinen Mitgliedern gemäß § 38 Abs. 1 VwVfG zuzusichern, die Festsetzung zur Landschaftsumlage 2022 erneut vorzunehmen, sofern die angekündigte Verfassungsbeschwerde Erfolg hat und das Land NRW die Umlagegrundlagen für das GFG 2022 unter Berücksichtigung der Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs neu festsetzt.

Die Zusicherung hätte zur Folge, dass der Verzicht auf eine verwaltungsgerichtliche Klage nicht als konkludenter Rechtsmittelverzicht gewertet wird und sowohl die Interessen des LWL als auch die der Mitglieder gewahrt werden. Insbesondere könnten mögliche Korrekturen der Festsetzungs- bescheide zur Landschaftsumlage 2022 bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und Neufestsetzung der Umlagegrundlagen 2022 schneller erfolgen und weitere Prozesskosten bei allen Beteiligten vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, den Beschlussvorschlag der o. g. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

"Die Klage wird nur erhoben, sofern der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die angekündigte Zusicherung einer Neufestsetzung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 nicht oder mit nicht zureichendem Inhalt abgibt."

Rm Mader (CDU) hält nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Beschluss für unnötig, seine Fraktion trägt ihn im Sinne eines Vorratsbeschlusses aber mit.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des vorgelegten Schreibens der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Die Stadt Dortmund erhebt gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage für das Jahr 2022 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die mit der Klage entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 483,00 Euro bzw. 9.921,00 Euro (siehe unten unter Punkt: Klageeinreichung und Kosten) werden bei Bedarf überplanmäßig nach § 83 GO bereitgestellt.

Die Klage wird nur erhoben, sofern der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die angekündigte Zusicherung einer Neufestsetzung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 nicht oder mit nicht zureichendem Inhalt abgibt.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der aktuellen Situation.

Herr Cordes (Stadtkämmerei) erläutert, dass es am Tag der Ratssitzung ein Zusicherungsschreiben des LWL gegeben habe. Es gehe darum, dass der Rechtsstatus bis auf weiteres gewahrt werde, was auch nach Rücksprache mit dem Rechtsamt und dem Städtetag bestätigt worden sei. Deshalb werde bis auf weiteres keine Klage innerhalb der kommunalen Familie erhoben. Der Ausgang des Hauptverfahrens könne abgewartet werden. Sollte es eine andere Entscheidung geben, werde der LWL noch einmal neu rechnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 12.05.22 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Fahrbahnerneuerung Siegenstraße - von Burgring bis Mengeder Straße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24110-22)

Der Ausschuss für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung “Siegenstraße“ von Burgring bis Mengeder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 886.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014701 – Siegenstraße von Burgring bis Mengeder Straße – (Finanzposition 780 810) und dem Budget der Bezirksvertretung Mengede aus der Investitionsstelle 3M_01260014403 – Siegenstraße, Fahrbahnerneuerung – (Finanzposition 780 860) mit folgenden Auszahlungen:


Bis Haushaltsjahr 2021: 1.479,15 Euro
Haushaltsjahr 2022: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 610.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 269.520,85 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 24.808,00 Euro.

zu TOP 3.9
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 - aktualisierte Version!

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, aktualisierte Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des AKUSW vom 08.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:

Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.

Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.

Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.

Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.

Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.

Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.

Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.

Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.

Hierzu liegt zur Sitzung am 08.06.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24338-22-E1):

...zu den Fragen aus der o.g. Sitzung zum Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ nehme ich wie folgt Stellung:
1. 60 m lange barrierefreie Haltestellen an der Ost/West-Strecke und die Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren.

An der gesamten Ost/West-Strecke wird bei der Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen das Halten von 60m langen Zügen (Doppel-Traktion) berücksichtigt.

Inwieweit 60m lange Bahnsteige mit privaten Zufahrten kombinierbar sind wird noch zusammen mit dem Tiefbauamt und DSW21 geprüft. Dies wird dann insbesondere zwingend erforderlich, wenn der erste Abschnitt zwischen Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg realisiert wird.


2. Haltestellen mit hohen Fahrgastfrequenzen vorziehen.

Bedingt durch verschiedene Faktoren wie z. B. Bauabläufe, Planungsstand, Kosten, Ausbauzustand usw. wurden die noch nicht barrierefreien bzw. bedingt barrierefreien Stadtbahnhaltestellen in verschiedene Maßnahmenpakete zusammengefasst. Wie letztendlich innerhalb der Pakete die Reihenfolge sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Wir werden jedoch den Ansatz „Fahrgastfrequenzen“, sofern es die Planung zulässt, mit berücksichtigen.

3. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung beteiligt.

Eine Begründung über die Abweichung der Beratungsfolge wurde in der Vorlage auf Seite 3 verfasst.

„Hintergrund für die Ratsvorlage ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013, wo den Aufgabenträgern auferlegt wird, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Da bis zum 01.01.2022 nicht alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei sein konnten, ist es zu einer Überschreitung der Frist gekommen. Das PBefG regelt in §8 Abs. 3 Satz 4 den Umgang mit der gesetzlichen Frist, sofern ein Nahverkehrsplan besteht und Ausnahmen dort konkret benannt und begründet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen….“

Da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht so oft wie die Ausschüsse tagt und der Ratsbeschluss für diese Vorlage frühzeitig erreicht werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem BPN von der üblichen Beratungsfolge abgewichen. Dem BPN wurde jedoch der Fachbeitrag vorab per Mail zugesandt. Bei den Baubeschlüssen, wo es um den eigentlichen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen geht, wird die übliche Beratungsfolge wieder zur Anwendung kommen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 14.06.2022.


4. Der Seniorenbeirat wurde nicht beteiligt.

Bei der Erstellung der Beratungsfolge wurde der Seniorenbeirat leider nicht berücksichtigt. Bei zukünftigen Vorlagen dieser Art wird der Seniorenbeirat wieder wie gewohnt beteiligt werden.

Der Seniorenbeirat erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 21.06.2022.


5. Umgang mit dem Vorschlag der Ampelkoalition wonach die Haltestellen bereits bis 2026 barrierefrei sein sollen.

Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Mobilitätsplanung wird der Vorschlag der Ampelkoalition in Dortmund nicht umsetzbar sein.


6. Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße barrierefreier Ausbau vor 2026

Die Anregung wird mit aufgenommen.


AKUSW, 08.06.2022:

Herr Ingenemey vermisst die Empfehlung des Seniorenbeirates vom 10.05.2022.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Damit die Empfehlungen des Seniorenbeirates (vom 10.05.2022) und des Behindertenpolitischen Netzwerkes (vom 14.06.2022) noch mit in die weitere Beratung bis zur Ratsentscheidung einfließen können, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.

AFBL, 17.06.2022:

Auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen, damit die Empfehlung des Seniorenbeirates noch in die Beschlussfassung einfließen kann.


zu TOP 3.10
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den beschlossenen Zusatz- und Ergänzungsanträgen zur Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und zu den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlüssen zur Kenntnis und beschließt:
1. die unter der Begründung beschriebene Umsetzung der Beschlüsse
2. die Zuordnung der mit Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 89 (DS-Nr.: 22100-21-E32, Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaschutzziele zur Umsetzung des Klimapakets) beschlossenen und finanzierten 10 Planstellen für die im Beschlusstext näher beschriebenen Aufgaben zu dem FB 60 sowie
3. die Einrichtung einer weiteren Planstelle für die mit der Bewirtschaftung dieser zusätzlichen Mittel im Zusammenhang stehenden Aufgabenerledigung in den zentralen Diensten des Umweltamtes.

zu TOP 3.11
Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt, das Beitragsguthaben nicht einzuführen.

zu TOP 3.12
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.13
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)

Rm Polomski-Tölle (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich bei dem auf Seite 3 der Vorlage erwähnten Haushaltsbegleitbeschluss (Drucksache Nr.: 22100-21-E5) um einen gemeinsamen Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion gehandelt habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.14
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23786-22-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager- /Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.“

AMIG 14.06.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den o. a Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag zu werten.

Danach empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung und Aufwertung der Dortmunder City aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein Westfalen 2022 – Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ inkl. aller hierzu erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. Davon im Einzelnen
2. die Auswahl und Umsetzung von mobilen „grünen Stadtmöbeln“ mit rd. 175.000 € Gesamtkosten,
3. das Aufstellen von mobilen „Pop-up-Bäumen“ mit rd. 10.000 € Gesamtkosten und
4. die Gestaltung von Wandflächen mit „Wallpaintings“ mit rd. 15.000 € Gesamtkosten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung und Aufwertung der Dortmunder City aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein Westfalen 2022 – Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ inkl. aller hierzu erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. Davon im Einzelnen
2. die Auswahl und Umsetzung von mobilen „grünen Stadtmöbeln“ mit rd. 175.000 € Gesamtkosten,
3. das Aufstellen von mobilen „Pop-up-Bäumen“ mit rd. 10.000 € Gesamtkosten und
4. die Gestaltung von Wandflächen mit „Wallpaintings“ mit rd. 15.000 € Gesamtkosten.

zu TOP 3.15
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24840-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss.

zu TOP 3.16
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
hierzu->Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022:

„Frau Murawski (CDU-Fraktion) bezweifelt zunächst den Bedarf für zusätzliche Kleingärten an dieser Stelle. Im Stadtbezirk Lütgendortmund seien derzeit freie Gärten vorhanden, so dass eine Erweiterung nicht zwingend geboten sei. Sollte jedoch die Erweiterung der Kleingartendaueranlage erfolgen ist an dieser Stelle zwingend erforderlich, dass auf dem Gelände Parkplätze für Pkw, Fahrräder und Lastenräder realisiert werden.

Herr Meissner (Bündnis '90/die Grünen) begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Grünanlagen. Er sieht die Errichtung der Kleingartendaueranlage an dieser Stelle jedoch in Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauung im Rahmen des Lü 141. Da es sich bei dem Gesamtgebiet um eine Frischluftschneise handle, schlägt er eine Verschiebung der Behandlung dieser Vorlage, bis zur abschließenden Entscheidung über den Lü 141 vor.

Herr Lieven (SPD-Fraktion) teilte mit, dass aufgrund von Hinweisen die Möglichkeit bestehe, dass der Boden Altlasten enthalte. ER machte daher zunächst den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies nachzuprüfen und der BV hierüber zu berichten. Ferner soll ein Parkraumkonzept (Pkw, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden und ebenfalls der BV vorgestellt werden. Bis zur Vorstellung dieser beiden Ergebnisse wird die BV Lütgendortmund die Entscheidung über die Vorlage verschieben.

Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Mitglieder einverstanden.



Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, bis die Ergebnisse der geforderten Informationen vorliegen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022 (siehe oben)

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23257-21-E2):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.

Die Prüfergebnisse sind dem AMIG und dem AKUSW vorzulegen.

Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Planungen und Überlegungen der Verwaltung zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen, denn Kleingärten spielen eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, die Nahversorgung und Naherholung sowie die Biodiversität in Dortmund. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf zeigt, dass bei vielen Dortmunder Bürger*innen der Wunsch für einen Kleingarten besteht. Daher gilt es weitere Potentiale zu entdecken und auszubauen.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 23257-21-E3):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.

Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:

- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.

Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der Dortmunder Gartenordnung besteht.

Begründung:
Kleingärten können ihre ökologischen Funktionen umso eher erfüllen, je mehr bei der Gestaltung der Gemeinschaftsflächen und bei der Bewirtschaftung der Einzelgärten die Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Ausgleichsfunktionen in Bezug auf Klima, Luftbelastung, Wasser- und Bodenhaushalt sollten Kleingartenanlagen nach ökologischen Kriterien angelegt und bewirtschaftet werden. Darüber hinaus spielen Kleingärten eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren sowie für den Artenschutz. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Natur- und Umwelterziehung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kleingartenanlage „Kraut und Rüben“ in Bochum, die 1998 im Rahmen der IBA Emscherpark als ökologisches Modellprojekt entstand. Bei der Neuanlage von Dauerkleinanlagen sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, auch in Dortmund eine entsprechende Modellanlage entstehen zu lassen.

AKUSW, 08.06.2022:

Frau Rm Rudolf ergänzt den o .a. Antrag ihrer Fraktion zu Punkt 3. mündlich wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.

Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter und bittet die Verwaltung, die o. a. offenen Fragestellungen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Thema „Altlasten und Verkehrskonzept“ sowie der noch offen mündlichen Nachfrage des Rm Kowalewski spätestens bis zur Ratssitzung 23.06.2022 zu beantworten.“

AMIG 14.06.2022:

Herr Wilde macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag laut Vorlage darum zu ergänzen, dass man der Verwaltung aufgebe, auch die Untersuchungsthemen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund (siehe Empfehlung aus der Sitzung vom 10.05.2022) „Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept“ mit in die Prüfung aufzunehmen.

Weiter schlägt er vor, die Anträge von der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23257-21-E3), der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23257-21-E2) inkl. der mündlichen Ergänzung zu Punkt 3 von Frau Rm Rudolf, sowie den mündlichen Antrag von Herrn Rm Kowalewski als Prüfaufträge an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, dass diese hierzu zu einer der nächsten Sitzungen des AMIG und des AKUSW die entsprechenden Prüfberichte vorlegen möge.

Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen informiert Herr Just den Ausschuss wie folgt:

„Die im Antrag aufgeführten Anregungen und Vorschläge werden vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine und dem Grünflächenamt prinzipiell begrüßt.
Die praktische Umsetzung der einzelnen Kriterien bedarf dabei einer genaueren Prüfung.

Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
Zur ökologischen Bewirtschaftung und Gartengestaltung enthält die Gartenordnung des Stadtverbandes bereits weitreichende Vorgaben:
„Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen.
Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz
ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen.“
Zu Pflanzenschutz macht die Gartenordnung folgende Aussage:
„Pflanzenschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Naturnahe Maßnahmen sind der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel vorzuziehen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmittel (Herbiziden) aller Art ist verboten. Auch die Anwendung von Essig, Salz und Kalkstickstoff zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden ist verboten, biologische Insektizide aus dem ökologischen Landbau dürfen verwendet werden. Der Einsatz von Fungiziden ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch den Gartenvorstand gestattet. Biologische Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau erlaubt sind und für den Haus und Kleingarten zugelassen sind, dürfen verwendet werden.“

Die Drittel-Regelung des BKleingG besagt:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Wege, Laube, Terrasse
1/3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten, Rasen)

Eine Verpflichtung von Mindestflächen für Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop würde über die Vorgaben des Bundekleingartengesetzes (BKleingG) weit hinausgehen. Die Gestaltung des Kleingartens obliegt dem jeweiligen Pächter. Er kann im Rahmen der Vorgaben der Gartenordnung seine Parzelle individuell freigestalten. Dies macht die Vielfalt der über 8.500 Kleingartenparzellen aus.

Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
Unabhängig von der Wahl der Baumaterialien muss ein Finanzierungsmodel, in erster Linie für die Lauben, gefunden werden. Es kann wahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Lauben durch die Stadt errichtet werden und ohne finanziellen Ausgleich an die Pächter übergeben werden. Sollten die neuen Pächter die kompletten Kosten für das Errichten der Lauben selber tragen müssen (oder die Lauben in Eigenleistung errichten), ist zu befürchten, dass die Gärten schwer zu vermitteln seien werden. Hier muss ein Modell für eine „Misch-Finanzierung“ gefunden werden. Erhöhte Baukosten aufgrund des Qualität Standards der Baustoffe können diese Problematik verschärfen. Ein zu hoher Eigenanteil an den Baukosten macht einen neuen Garten für einkommensschwache Familien unerreichbar. Die soziale Ausgewogenheit in dem Gartenverein wäre erheblich gestört.

klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.

Zu diesem Punkt halten wird die Vorgaben der Gartenordnung und der Satzung für ausreichend. Darüber hinaus impliziert der Vorschlag, dass Gärten mit einem hohen ökologischen Wert weniger ästhetisch als Gärten mit konventioneller kleingärtnerischer Nutzung sind. Diese Annahme teilen wird nicht. Da es sich auch gemäß Bundeskleingartengesetzt um eine Dauerkleingartenanlage handeln soll, darf der Aspekt der kleingärtnerischen Nutzung nicht als „zweitrangiges“ Gestaltungselement eingestuft werden.

Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).

Dieser Vorschlag ist ebenfalls zu begrüßen, allerdings müssen ähnlich wie bei der Finanzierung der Lauben pragmatische und praktikable Lösungen zur Finanzierung (Bau und Instandhaltung) gefunden werden. Eine Photovoltaikanlage kann nur als Insellösung betrieben werden, da eine Einspeisung nicht genutzter Leistungen kaum möglich sein wird.

individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.

Dabei sind natürlich die unterschiedlichen Parzellengrößen bei der Konzeption und Planung der Gartenanlage gemeint. Eine Veränderung der Parzellen im späteren „Betrieb“ der Gartenanlage wäre nicht realisierbar.

große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.

Bereits bei den jüngeren Gartenanlagen in Dortmund wurde beim Bau auf einen großen Anteil an öffentlicher Grünfläche (sogenannte B-Fläche) geachtet. Als Beispiele seien die Gartenanlagen „Fritz Husemann“ oder „Alte Körne“ genannt. Die Gartenvereine sind verpflichtet, diese B-Fläche durch Gemeinschaftsleistung zu pflegen und instand zu halten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gartenvereine bei der Pflege der Gesamtanlage vor große Herausforderungen gestellt werden, die sie oft nur mit zusätzlicher Unterstützung bewältigen können. Daher sollte der Anteil an B-Fläche begrenzt werden. Bei übergroßen B-Flächen müssen ggf. unterstützende Konzepte erarbeitet werden (z.B. teilweise Pflege durch städtisches Personal). Der Aufwand des Gartenpächters für Gemeinschaftsarbeiten darf den zumutbaren Rahmen nicht übersteigen. Es muss also eine entsprechende Ausgewogenheit zwischen Gartenparzellen und öffentlichen Flächen gefunden werden. Diese können dann selbstverständlich ökologisch ausgerichtet werden.

Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der
Dortmunder Gartenordnung besteht.

Satzung und Gartenordnung wurden überarbeitet und im November 2021 von den Delegierten der Gartenvereine in einer Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Vor allem in der Gartenordnung wurden ökologische Prinzipien bei der Bewirtschaftung des Gartens neben der kleingärtnerischen Nutzung stark in den Vordergrund gerückt. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir an dieser Stelle nicht.“

Herr Rybicki macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sich nicht mit den beiden vorliegenden Kleingartenerweiterungen befasse, sondern mit einer folgenden Kleingartenanlage. Da man dies differenziert betrachten müsse, schlage er dem Antragssteller vor, seinen Antrag insoweit zu ergänzen, als dass man erwarte, dass die Verwaltung hierzu eine getrennte Vorlage erstelle. So wäre dem Rechnung getragen, dass eine der folgenden Kleingartenanlagen ökologisch ausgerichtet werden soll.

Mit den o.a. Verfahrensvorschlägen von Herrn Wilde und Herrn Rybicki sowie unter Berücksichtigung der heute vorgebrachten Ergänzungsvorschläge zu den vorliegenden schriftlichen und mündlichen Prüfaufträgen, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität , Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne.
Ergänzung: und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.

Bei den zu erweiternden Dauerkleingartenanlagen handelt es sich um:

 „Im Wiesengrund“, Dorstfeld
 „Crengeldanzgraben“, Lütgendortmund

2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingarten-anlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.

Prüfaufträge an die Verwaltung:

Antrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 23257-21-E2):

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.

Mündlicher Antrag Herr Rm Kowalewski:

Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.

Antrag (Fraktion B‘90/die Grünen, Drucksache Nr.: 23257-21-E3):

1. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.

Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:

- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.


AFBL 17.06.2022

Rm Kowalewski bittet bis zur Ratssitzung um die Beantwortung der offenen Fragen aus dem AKUSW.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne.
Bei den zu erweiternden Dauerkleingartenanlagen handelt es sich um:

· „Im Wiesengrund“, Dorstfeld
· „Crengeldanzgraben“, Lütgendortmund
2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingarten-anlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.
zu TOP 3.17
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor  Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass in dieser Vorlage ein Gleisanschluss des Geländes nicht vorhanden ist.

Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die Empfehlung der Vorlage die wichtige Einflussnahme auf das Verkehrskonzept wegfällt.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass es ihrer Einschätzung nach, nicht um ein Verkehrskonzept, sondern lediglich um die innere Erschließung des Geländes geht.

Die CDU-Fraktion wendet ein, dass aber auch die in der Vorlage beschriebene Planung des Knotenpunkts zwischen der A2 und A45 ein Problem darstellt. Sie befürchtet, dass bei der Investitionssumme keine spätere Einflussnahme mehr möglich ist. Darüber hinaus wird – nach dem aktuellen Planungsstand – nur der Pkw-Verkehr über Castrop-Rauxel abgeleitet. Der gesamte Lkw-Verkehr soll über Dortmund und damit über Mengede abfließen. Und dies geschieht, weil die Stadt Castrop-Rauxel beschlossen hat, dass der Lkw-Verkehr ihren Bürgern nicht zuzumuten sei. Zudem trägt die Stadt Dortmund die Kosten für den Ausbau der Straßen allein. Dies ist nicht nachvollziehbar.

Die SPD-Fraktion sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Vorlage und einem abschließenden Verkehrskonzept.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (FDP) nicht, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro zu beschließen, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den
Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich
Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.“

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24522-22-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen, welche weiteren städtebaulichen Verträge zum interkommunalen Gewerbe-/Industriegebiet auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Knepper z.B. zur Energieversorgung, zu Baustandards o.ä. noch geplant sind und wann diese der Politik vorgelegt werden.

Zudem bitten wir die Verwaltung, bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags die folgenden Anregungen für das vorgesehene Energiekonzept zu berücksichtigen:

Die Entwicklung möglicher Vermarktungsmodelle für den auf dem Knepper-Areal über den Eigenverbrauch hinaus erzeugten PV-Strom. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen (Klimafonds) und auch der DEW21 als lokaler Energiedienstleister berücksichtigt werden.

Eine Anpassung des Energie- und Wärmekonzepts sowohl auf die für 2035 geplante Klimaneutralität der Stadt als auch auf den kurzfristigen Ausstieg Deutschlands aus den Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland. Dabei ist insbesondere der Aufbau eines regenerativen Nahwärmenetzes zu prüfen.

Die Entwicklung von Anreizen und Modellen für eine klimaneutrale Transportlogistik.

Begründung:
Erfolgt mündlich“

AMIG 14.06.2022:

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der noch offenen Fragen/Bedenken der Bezirksvertretung Mengede ablehnen werde. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um regelmäßige Berichterstattung zu dieser Thematik in der Bezirksvertretung Mengede. Die Verwaltung signalisiert hierzu selbstverständlich ihre Zustimmung.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss die Vorlage trotz der Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage zu empfehlen. Um den Bedenken der Bezirksvertretung trotzdem Rechnung zu tragen, werde die Verwaltung mit Vorlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowohl diese als auch die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen entsprechend berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung zum Umgang mit den Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede sowie der o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

AFBL 17.06.2022

Rm Kowaleski (Fraktion DIE LINKE +) bittet darum, die Vorlage zunächst noch einmal im AKUSW zu beraten, um die Bedenken der Bezirksvertretung Mengede zum Verkehrskonzept auszuräumen oder zu bestätigen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion abstimmungsfähig sei. Seiner Meinung nach gab es keine Notwendigkeit den AKUSW zu beteiligen.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht, dass es um die innere Erschließung der Fläche gehe. Gleichwohl könne man die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE+ sowie der Fraktion Die Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den
Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich
Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.

Darüber hinaus soll die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.

zu TOP 3.18
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, das am 18.11.2021 für den Bau der Straßenüberführung Hildastraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21529-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 19.270.000, 00 Euro um 2.730.000,00 Euro auf 22.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021 322.855,56 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 8.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 897.144,44 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 164.928,57 Euro.

zu TOP 3.19
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 21986-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25543-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushaltsplanungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.“

AMIG 14.06.2022:

Herr Thabe informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).

Die Fraktion DIE LINKE + bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass sich die o. a. Anträge ihrer Fraktion (DS-Nr.: 21986-21-E1, DS-Nr.: 25543-21) somit erledigt hätten.

Man ist sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darüber einig, den SPD-Antrag zunächst als Prüftautrag an die Verwaltung zu verstehen. Die Verwaltung wird gebeten, den Prüfbericht sowohl dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung als auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen, mit dem Ziel, den SPD-Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den Sachstandsbericht zur Auftragswertschätzung der Planungen zum RS1 zur Kenntnis
2. beauftragt die Verwaltung, die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen
3. beschließt die Berücksichtigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 64.700,00 € im Haushaltsjahr 2022, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 64.700,00 € zur Deckung der Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW
4. beschließt die Gesamtplanungsleistungen für die Maßnahme in Höhe von 13.000.000,00 € in der Teilfinanz- und Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes.
4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt die Ausführungen der Stadtentwässerung Dortmund zum Ergebnis der Organisationsoptimierung zur Kenntnis.
2) beschließt die Einrichtung von 22 Planstellen für die personelle Aufstockung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, davon 13 Planstellen im Bereich Abwasserbetrieb und 9 Planstellen im Bereich Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Betrieb des PHOENIX Sees sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan und Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund.
3) beschließt die Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Bereich Schutz Kritischer Infrastruktur zur Umsetzung der BSI-KRITIS-Verordnung in Planstellen.
4) beschließt, die Mehraufwendungen für das Betriebsentgelt für den PHOENIX See für die Jahre 2023-2026 steigend bis zur Höhe von 874.511,36 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen.
5) beschließt die Erhöhung des investiven Ansatzes des Mobilitätszentrums beim Vergabe- und Beschaffungszentrum um 73.125 Euro ab dem Jahr 2025 für die erforderlichen Neubeschaffungen von Nutzfahrzeugen aufgrund der Ergebnisse der Organisationsoptimierung. Die Erhöhung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt.
zu TOP 4.2
Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)
hierzu-> Ergänzung zum Vorgang vom 31.05.2022
(Drucksache Nr.: 23831-22-E1)

Auf Nachfrage von Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ob es Regelungen gäbe, dass bereits jetzt finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden könnten, die über die Wahlperiode dieses Rates hinausgingen, führt Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) aus, dass dies ein übliches Verfahren bei Beschlüssen zu strukturellen Veränderungen der Organisation sei. Diese hätten üblicherweise langfristige oder dauerhafte Auswirkungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dargelegten Personalaufwuchskonzeptes im Rahmen des Paktes für den Öffent-lichen Gesundheitsdienst (kurz Pakt ÖGD). Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen, deren organisatorische Zuordnung zu den Fachabteilungen und Arbeitsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, nach Erhalt des Förderaufrufs eine entsprechende Organisationsverfügung zur befristeten Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren umgehend einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Verstetigung der Planstellen über das Ende des derzeitigen Förderzeitraums, 01.02.2020 bis 31.12.2026, hinaus zu prüfen. Sofern die Finanzierung über das Ende des Förderzeitraums zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist, beschließt der Rat der Stadt Dortmund die entsprechende Verlän-gerung der Befristung bzw. die Entfristung der Planstellen, sofern dies durch Sicherstellung der Finanzierung möglich ist.



5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

zu TOP 5.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum der Plangewinn direkt ausgeschüttet werde, berichtet Herr Niggemann (kfm. Fachbereichsleiter FB Stadtentwässerung), dass die Vorabgewinnausschüttung an den städtischen Haushalt quartalsweise erfolge. Auch die letzte Rate werde entsprechend angewiesen, bevor der Jahresabschluss erfolgt sei. Wenn man sich den Aufwuchs im Eigenkapital anschaue, stelle man fest, dass sich dies nicht negativ auf die Eigenkapitalquote auswirke.

Herr Dr. Falk (techn. Fachbereichsleiter FB Stadtentwässerung) führt auf Rückfrage von Herrn Mader (CDU-Fraktion) aus, dass die Investitionsquote von 60 % sicherlich nicht zufriedenstellend sei. Gerade im Wirtschaftsjahr 2021 habe man sich in noch nie dagewesenem Maße bei den Baumaßnahmen in Abhängigkeit von Dritten befunden, so bspw. der Kampfmittelbeseitigung. Da gäbe es mittlerweile mehrjährige Verzögerungen mit einem Volumen in Höhe von 10,9 Mio. Euro. Das werde sich auch im aktuellen Jahr fortsetzen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, wer für die Kampfmittelbeseitigung innerhalb der Stadt zuständig sei.

Herr Dr. Falk erklärt, dass die Untersuchungen im Kampfmittelbereich dem Tiefbauamt obliegen.

Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) erklärt, dass bezogen auf die Gewinnausschüttung die Abwasserabwicklung ein kalkulierbares Geschäft sei. In diesem Fall habe es einen Doppelhaushalt gegeben, deshalb habe es eine gewisse Abweichung gegeben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 907.317.245,66 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro festgestellt.
2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der nicht durch den Jahresüberschuss erwirtschaftete Anteil der gemäß Wirtschaftsplan 2020/21 (DS-Nr. 14933-19) gezahlten Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,00 Euro durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.341.282,20 Euro geleistet wurde.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 2.329.508,33 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2023 zu veranschlagen. In der städtischen Finanzrechnung ergibt sich hierdurch eine Mehrauszahlung in Höhe von 2.329.508,33 Euro, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen ist.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24568-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) wird mit einem Jahresüberschuss von 716.555,71 Euro sowie einer Bilanzsumme von 76.129.461,53 Euro festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 716.555,71 Euro wird thesauriert und damit der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.3
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24372-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.748.877,39 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.840.534,36 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Verlustvortrag soll entsprechend §10 (6) EigVO NRW durch positive Jahresergebnisse in den folgenden fünf Jahren getilgt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigen-betriebes FABIDO folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss wird entlastet.




zu TOP 5.4
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

Begründung

Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.

Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.“

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion

„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unter­stützen. Hierbei sollen – orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen – Gemein­schaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden. Ziel dieser Beschlussfassung ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes hinzuwirken, wie vom Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungs­förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig beschlossen.
Die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemein­schaftseinrichtungen durch den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschlossen werden. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie engmaschig zu informieren und zu beteiligen.

Begründung
Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Ein Weg ist bereits das von der HWK und der FH Dortmund ins Leben gerufene Projekt „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“, mit dem Lernorte der beruflichen Bildung mit der Hochschule verzahnt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies ist kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebens­umstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.
Um darüber hinaus mehr Auszubildende auch aus den umliegenden Städten für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, fasste der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22) am 26.01.2022 einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims vorantreibt. Ziel dieser Einrichtung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszu­bildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Um diese Einrichtung dauerhaft auf solide Beine zu stellen und zu verstetigen, soll begleitend zu den oben beschlossenen ersten Maßnahmen (Einrichtung von Gemein­schaftseinrichtungen für Dortmunder junge Erwachsene, Darstellen der Erfahrungen, Evaluation) eine Trägerschaft/Struktur/Organisation dieser Einrichtung erarbeitet und festgelegt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung, wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden. „

Die Wirtschaftsprüferin Frau Börner stellt die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderung sowie des Lageberichts vor. Es lasse sich feststellen, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews aus, dass Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € nicht abgerufen wurden. Dies lasse sich damit erklären, dass pandemiebedingt viele Veranstaltungen rund um die Themen Messen, Smart City, Stadtattraktivität und Erlebnis Dortmund nicht durchgeführt werden konnten. Auch die Verleihung des Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises sei ausgefallen.

Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion erklärt Rm Reppin, dass man sich ja bereits zu Beginn des Jahres mit diesem Thema befasst habe und nun die Mittel, welche der Wirtschaftsförderung bereits bewilligt waren, für die Schaffung von Azubiwohnheimen verwenden möchte.

Rm Ixkes-Henkemeier begründet den vorliegenden SPD-Antrag, der als Mittel der Beschäftigungsförderung begriffen werden soll. Man soll zunächst jugendliche Dortmunder*innen ansprechen, auch solche, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, wenn sie nicht aus den Bedarfsgemeinschaften herauskommen. In einem weiteren Schritt kann das Projekt dann auch für andere Jugendliche geöffnet werden.

Rm Brenker entgegnet, dass sich der gemeinsame Antrag auf die bestehende Beschlusslage bezieht, der SPD-Antrag hingegen in seiner Stoßrichtung ein neues Projekt beschreibt, über welches noch zu diskutieren sei.

sB Dr. Klug verweist auf die Diskussion im Januar, bei der bereit die IHK und Handwerkskammer positive Rückmeldungen gegeben habe.

sB Tenbensel schlägt vor, einen Kompromiss aus beiden Anträge zu finden. Es sei wichtig, sich um das Wohnen für Auszubildende zu kümmern. Bei der sozialen Komponente müssten auch die Dortmunder Auszubildenden Berücksichtigung finden. Das Thema des Übergangs von Schule in Ausbildung stelle auch weiterhin eine wichtige Aufgabe dar.

Frau Marzen beschreibt, dass man sich bereits im Austausch mit IHK und HWK befindet. Für die Gründung einer Stiftung seien die genannten rd. 641.000 € jedoch bei weitem nicht ausreichend. Man schlage vor, mit bereits bestehenden Strukturen eines Trägers in der Jugendhilfe zu starten und sich auf Dortmunder Jugendliche zu fokussieren. Es gelte, eigene Projekte wie z. B. der Arbeit der Betriebsakquisiteure nicht zu schwächen. Die Stiftung wolle man nicht ausschließen, jedoch nicht in die anfänglichen Ideen einbeziehen.

Rm Stackelbeck möchte das Projekt nicht auf Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften reduzieren. Man wolle eher den arbeitsmarktpolitischen Gedanken aufgreifen, Auszubildende für Dortmunder Unternehmen zu finden. Sobald das Konzept der Wirtschaftsförderung vorliege, könne man dies ausführlich diskutieren.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, mit Hilfe der Mittel den bestehenden Beschluss dahingehend zu erweitern, bei der Umsetzung mit der Dortmunder Komponente zu beginnen.

Rm Dr. Neumann sieht die Gewinnung von Fachkräften als einen wichtigen Baustein an. Auch gehe es nicht nur um Jugendliche, sondern auch um junge Erwachsene.

Herr Ehrich bezeichnet es als gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Ausbildung zu stärken. Man müsse nun schnelle Lösungen finden, in dem man bestehende Beispiele nutzt.

Rm Stackelbeck betont, dass man mit dem Antrag den bestehenden Beschluss verstärken wolle.

Rm Reppin, Rm Brenker und Rm Nienhoff merken an, dass die Bezeichnung der Stiftung nicht im Beschlusstext aufgeführt ist, sondern aus dem alten Begründungstext übernommen wurde. Bereits bei der Diskussion im Januar habe man deutlich gemacht, dass die Gründung einer Stiftung nur eine Möglichkeit der Trägerschaft sein könnte, man sich anderen Modellen aber auch nicht verschließen werde. Sollte die Wirtschaftsförderung bei der Erstellung des Konzeptes zu einem anderen Ergebnis als einer Stiftung kommen, werde man auch diese Form der Trägerschaft prüfen. Von besonderer Bedeutung sei es, die Wirtschaft und die städtischen Töchter von einer Beteiligung an diesem Azubiwerk zu überzeugen, um dies möglichst breit aufstellen zu können.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

HINWEIS der Geschäftsführung:
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ist versehentlich nicht erfolgt. Die Entlastung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung wird entlastet.
zu TOP 5.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24461-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24461-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr.: 24461-22-E1) vor:
„…bis heute fehlt immer noch die Umsetzung von gleich zwei Haushaltsbeschlüssen (aus November 2019 und Dezember 2021) zum Thema „freier bzw. ermäßigter Eintritt“ in die Bäder der Stadt Dortmund sowie in die Sportwelt-Bäder und in die Bäder, die von Vereinen geführt werden.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, umgehend, mit Beginn der Sommerferien 2022
- allen DO-Pass-Besitzer*innen einmal wöchentlich einen kostenlosen Besuch in einem Schwimmbad in Dortmund (unabhängig vom Träger) sowie
- allen Menschen mit einem DO-Pass einen unbegrenzten ermäßigten Eintritt in alle o.a. Bäder

zu ermöglichen. Die Mindereinnahmen bei den vereinsgeführten Bädern und den Sportwelt-Bädern sind den Trägern durch die Stadt Dortmund zu erstatten.


Im Haushaltsplan, der im Dezember 2020 verabschiedet wurde, kann nachgelesen werden, dass ein ermäßigter Eintritt durch die Stadt mit 100.000 Euro jährlich gegenfinanziert werden müsste.

Die Kosten für den kostenfreien Besuch, der einmal in der Woche ermöglicht werden soll, sollten im 2. Quartal 2022 vorgelegt werden (laut AFBL vom 02.12.2021).
Begründung

Bereits Ende 2019 gab es einen Haushaltsantrag der damaligen Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, die DO-Pass-Ermäßigungen, die in städtischen Bädern greifen, auch auf die Bäder in Vereinshand und der Sportwelt gGmbH auszuweiten. Die Mindereinahmen dieser Bäder sollten durch die Stadt übernommen werden.
Begründet wurde dies durch die finanzielle Situation von Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder von Altersarmut betroffen sind. Der Schwerpunkt lag aber bei den Kindern. Häufig lernen Kinder aus einkommensarmen Familien erst sehr spät oder möglicherweise gar nicht schwimmen. Da spielt es sicher eine große Rolle, ob ein Kind 2,50 Euro (regulär) Eintritt bezahlt - oder nur 0,50 Euro (ermäßigt).

Über die Gespräche, die vor zweieinhalb Jahren in diesem Zusammenhang angekündigt wurden, gibt es immer noch kein offizielles Ergebnis. Frau Zoerner kündigte in der Ratssitzung am 4. April 2022 – vor über zwei Monaten - an, dass die Verwaltung noch berichten werde.

Für das Jahr 2022 folgte ein ergänzender Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema. Bis zum 2. Quartal des Jahres 2022 sollte die Verwaltung ein Konzept vorlegen, das einmal pro Woche einen kostenfreien Schwimmbad-Besuch für DO-Pass-Inhaber*innen in allen Bädern vorsieht. In diesem Zusammenhang sollte ein Vorschlag für Ausgleichszahlungen erarbeitet werden.
Das 2. Quartal endet in zwei Wochen.
Die nächste Sitzung des AFBL ist für den 15. September 2022 terminiert – das ist zu spät, um gerade Kindern aus finanzschwachen Familien einen ermäßigten und mindestens einen kostenfreien Freibadbesuch in ihren Sommerferien 2022 zu ermöglichen.“

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) signalisiert Beratungsbedarf zum Antrag, zumal dieser auch noch nicht vom Fachausschuss beraten worden sei. Der Antrag solle daher ohne Beschlussfassung an den Rat weitergeleitet werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) berichtet, dass es einen gültigen Betreibervertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Sportwelt GmbH gäbe, der Modalitäten für Do-Pass Inhaber ausdrücklich ausschließe. In dem neu abzuschließenden Vertrag werde man diese Regelungen dann aufnehmen, nachdem man diese auch finanziell beziffert habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) und Frau Alexandrowicz (SPD-Fraktion) schlagen vor, die Angelegenheit noch einmal in die Haushaltsberatungen aufzunehmen, wenn bekannt sei, wie hoch die finanzielle Belastung sein werde.

Herr Erstfeld (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) erklärt, dass nach seinen Recherchen aus der letzten Haushaltsberatung kein Geld hinterlegt sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o. g. Antrag ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 207.450.418,75 € und einem Jahresverlust von 6.123.068,61 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 6.123.068,61 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2022 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2021 in Höhe von 92.060,30 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.6
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.915115,90 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
198.108,79 €, sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 198.108,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.7
Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24646-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Abbruch der ehemaligen EAE an der Glückaufsegenstraße mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von ca. 4,2 Millionen € brutto, incl. Planungsleistungen und ermächtigt das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF) entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

zu TOP 5.8
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23937-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2022/23 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2022 bis 31.07.2023, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2022/23 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 45.962.162 €
(Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2022/23 mit einem Volumen von 3.125.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2022/23 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Im Zuschuss sind bereits Personalmehrbedarfe berücksichtigt, die unter dem Vorbehalt eines VV-Beschlusses (DS Nr.:24289-22) am 21.06.22 stehen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 5.9
Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24471-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 und die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die noch nicht begonnenen Bauprojekte mit einem Volumen von 1 Mio. €.

zu TOP 5.10
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24504-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ (DS-Nr. 14406-19 und 20277-21) um 898.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 13.510.664 € auf 14.408.664 €.

zu TOP 5.11
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24506-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund-Husen, Husener Eichwaldstr. 268“ (DS-Nr. 11795-18) um 427.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen auf 1.127.000 €.




zu TOP 5.12
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen des AKUSW weitergehende Informationen zu erhalten, wie die Mehrkosten für die Schäden am Parkett zwischen der Stadt und der ausführenden Baufirma aufgeteilt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.

zu TOP 5.13
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24226-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 93.187.860,70 €, einem Jahresüberschuss von 1.269.480,96 € und einem Bilanzverlust von 0 € sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.269.480,96 € wird als Gewinnrücklage, zweckbezogen für die Bauinstandhaltung der Stadt- und Landesbibliothek, eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.14
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24841-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate.

zu TOP 5.15


Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24839-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Ersatzinvestition in den Gerätebestand der MST.factory dortmund und dem Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie in Höhe von 1.500.000 € zu.


6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22890-21-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

zu TOP 6.2
Outsourcing bei kommunalen Betrieben
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22451-21-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

zu TOP 6.3
"Aktivitäten des Militärs am Flughafen Dortmund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25018-22)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25018-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE + vor:
in der Vorlage der Verwaltung zu den verspäteten Start- und Landungen am Dortmunder
Flughafen (DS 24073-22) wurden 543 verspätete Starts und Landungen im Bereich von
Polizei und Bundeswehr ausgewiesen. Während die Aktivitäten der Polizei bekannt und
erklärlich sind, stellen sich für unsere Fraktion allerdings Fragen zu den Aktivitäten der
Bundeswehr am Flughafen Dortmund.

1) Inwieweit ist die Bundeswehr Kunde des Dortmunder Flughafens? Wie ist dies mit der
Eigenschaft des Dortmunder Flughafens als ziviler Flughafen in Einklang zu bringen?

2) Werden vom Dortmunder Flughafen aus konkrete Militäreinsätze der Bundeswehr initiiert
oder begleitet?

3) Wird am Dortmunder Flughafen für Kampfhandlungen oder andere Arten von militärischen
Einsätzen trainiert?

4) Welcher Anteil der dargestellten verspäteten Starts und Landungen gehen auf die Bundeswehr zurück?

5) Welche Fluggeräte wurden von Seiten des Militärs am Flughafen Dortmund eingesetzt?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil zu.


zu TOP 6.4
STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2021 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24740-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt zu, dass der Gesellschaftsvertrag der Gemeindewerke Hünxe GmbH, an der die GELSENWASSER AG als Gesellschafterin beteiligt ist, im beigefügten Entwurf angepasst wird.

zu TOP 6.6
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24745-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Matthias Lewin aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH zum 30.09.2022 als Mitglied des Aufsichtsrates der vorgenannten Gesellschaft ab.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Uwe Fischer mit Wirkung zum 01.10.2022 als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH bis zur nach der nächsten Kommunalwahl stattfindenden Neuentsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.



zu TOP 6.7
PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24879-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der PEAG Holding GmbH zu.


7. Liegenschaften

nicht besetzt



8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Grenzenlose Wärme
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25020-22)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25020-22-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
über schon geführte Gespräche mit dem Verein “Grenzenlose Wärme Refugee Relief
Work e.V.” und zur möglichen Unterstützung des Vereins bei der Suche nach geeigneten
Räumlichkeiten für die Umsetzung der Hilfstätigkeiten.

Begründung:
Die seit 2016 aktive studentische Hilfsorganisation „Grenzenlose Wärme“ leistet ehrenamtlich
humanitäre Hilfe, indem sie Sachspenden sammelt und an die Außengrenze der Europäischen
Union bringt. Mittlerweile entwickelt sich die Organisation jedoch immer mehr
zu einem Logistikzentrum für alle Dortmunder Hilfsorganisationen. Regelmäßige Veranstaltungen zum Sortieren der Spenden, zum Beispiel im Rahmen von „Dortmund Live“
zeugen davon. Daher werden größere und gut erreichbare Lagerflächen benötigt.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Stellungnahme zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 8.2
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 8.3
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:

Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.

Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.

Der Beirat der UNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Dr. Kretzschmar bittet darum, die o.a. Empfehlung des BuNB heute bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen.

Herr Sohn gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk durch Begehungen wie z. B. „Am Deusenberg“ zu der Erkenntnis gekommen sei, dass es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit geben sollte, solche Wege zu bewältigen, z. B. durch das Aufstellen von Bänken. Weiter habe man auch angeregt, dass an Aussichtspunkten Schriften für sehbehinderte Menschen angebracht werden sollten, die Aufschluss darüber geben können, wo man sich befindet.

Unter Einbeziehung der o. a. Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in dieser Vorlage aufgeführten Vorgehensweise weiter zu agieren.
b) beschließt im Grundsatz die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Huckarde-Nord im Kontext der IGA 2027 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Förderung anzumelden.
c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die bislang beschlossenen Planungskosten in Höhe von 1,38 Mio. € (DS-Nr. 19428-20) erhöhen sich auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) auf 2,37 Mio. €.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
d) nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in dieser Vorlage aufgeführten Vorgehensweise weiter zu agieren.
e) beschließt im Grundsatz die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Huckarde-Nord im Kontext der IGA 2027 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Förderung anzumelden.
f) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die bislang beschlossenen Planungskosten in Höhe von 1,38 Mio. € (DS-Nr. 19428-20) erhöhen sich auf Grundlage der anrechenbaren Baukosten der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) auf 2,37 Mio. €.

zu TOP 8.4
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion zwar inhaltlich die Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen Koordinierungsstelle nachvollziehen, aufgrund der angespannten Haushaltslage der Vorlage, aber nicht zustimmen könne.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage für sinnhaft halte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FPD/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“, die im Fachbereich 1, Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarschaft“ zugeordnet ist. Damit wird zeitgleich die Einrichtung einer Planstelle mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen.

zu TOP 8.5
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24537-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 30.06.2022 hinaus bis zum 30.06.2024 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme und zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortführt.

zu TOP 8.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Kenntnis folgenden Bericht zur Kenntnis nehmen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.



zu TOP 8.7
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen), den in der Anlage 1 aufgeführten Wiederaufbauplan mit insgesamt 92 Maßnahmen und Gesamtkosten in Höhe von 1.349.196 Euro im Rahmen der Aufbauhilfe NRW zu beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen die abschließende Prüfung mit Antragstellung erfolgt, kann es im weiteren Ablauf gegenüber dem aktuellen Stand zu Veränderungen kommen.
b) die Berichterstattung durch die Verwaltung im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten (erster Sachstandsbericht in 12/2022).

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.

zu TOP 8.8
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

Frau Polomski-Tölle (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:

- Laufen die beschriebenen Vorläuferstellen weiter?
- Waren die Vorläuferstellen befristet oder hat es eine Entfristung der Stellen gegeben?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Teilnahme am Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildungskommunen“,
b) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,5 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
c) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 2,0 (vzv.) Planstellen im Jugendamt,
d) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.





zu TOP 8.9
Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Jörg Zilian und Herrn Stefan Klebs als stimmberechtigte Vertreter der Stadt Dortmund und Herrn Andreas Gerke und Herrn Markus Eull als deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung der KDN (Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen, Landschaftsverbänden und Datenzentralen).

Des Weiteren benennt der Rat der Stadt Dortmund Herrn Markus Eull als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Dortmund und Frau Maike Kleinhans als seine Stellvertreterin für den Betriebsausschuss der KDN.sozial (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KDN).

zu TOP 8.10
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass die Strafgebühren für illegal entsorgten Abfall nicht hoch genug sind und schlägt vor, diese zu erhöhen.

Dem stimmen die CDU- Fraktion, die FDP und die SPD-Fraktion zu.

Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI gibt zu bedenken, ob es nicht auch andere Lösungen gäbe, um dem Problem entgegen zu wirken.

Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss laut Vorlage mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):

...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

1. Der Ermittlungsdienst Abfall kann kein Ersatz sein für zusätzliche Angebote seitens der Stadt, wie z. B. mehr Mülleimer und häufigere Reinigungsintervalle, die ebenfalls notwendig sind um die Müllproblematik im Dortmunder Stadtgebiet in den Griff zu bekommen. Genauso müssen Informationen zur richtigen Abfallentsorgung einfach und in verschiedenen Sprachen zugänglich sein.

2. Der Rat bekräftigt aus diesem Grund den Beschluss eines kostenlosen Sperrmülltages, bei dem die Dortmunder Bewohner*innen Sperrmüll direkt vor ihrer Haustür entsorgen können.

3. Der Ermittlungsdienst Abfall dient dazu, die Verursacher*innen größerer „gewerbsmäßiger“ Abfallentsorgungen zu finden. Er darf nicht dazu führen, dass Menschen in schlechten Wohnverhältnissen oder aus Unwissen kriminalisiert werden


Begründung

Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören, gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung. Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.


AKUSW, 08.06.2022:

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION /DIE PARTEI) ab.

Zur Vorlage:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.


zu TOP 8.11
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE+ und bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.



Erstfeld Langhorst Kozka
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführer