N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 22.06.2016
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe“ e.V.)

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4.
Gäste

Detlef Münch (Ratsmitglied)

Volker Heimel (NABU)

Hellmut Neidhardt (LP + B)

Sabine Kahlmann (An der Kluse e.V.)

Katja Sündermann (An der Kluse e.V.)

Kristof Hennies (NABU)

Maria Niehues (AGARD)

Berit Syhre (Dr. Spang GmbH)

Frank Peter (Tiefbauamt)

Rolf Ohde (Biologische Station Kreis UnnaDortmund)

Silke Seidel (Dortmunder Logistik 21)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 22.06.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bachbegleitender Fußgänger- und Radweg am Rüpingsbach im Bereich Lennhof
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 01.04.2016-

(Drucksache Nr.: 04131-16)

2.2 Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04556-16)

3. Berichte

3.1 Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen
Bericht

3.2 Aktueller Stand der Arbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage (Bebaungsplan InN 222)
Bericht

3.3 Sicherung der Felsböschung Uferweg Syburg, Hengsteysee Dortmund, Genehmigungsplanung
Bericht

3.4 Wegeführung NSG Buschei / Biotopmanagementplan
Bericht

3.5 Schnittmaßnahmen an 6 Bäumen im NSG Ruhrsteilhänge, Hohensyburg
Bericht
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Budde benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Frau Viets erklärte, dass die Reihenfolge auf Grund technischer Probleme und Berichterstattungen flexibel abgehandelt werden sollte.

Vorgezogen wurde hier dann der TOP 3.4 Wegeführung NSG Buschei/Biotopmanagementplan. Im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne inhaltliche Änderungswünsche mit einer Enthaltung genehmigt. Herr Dr. Gelmroth bemängelte, dass er seinen Wortbeitrag zum TOP 3.3 Hochwasserrückhaltebecken Mengede: Erhaltung der Vogelpopulationen in der Niederschrift nicht wiederfinden würde. Hier wurde von der Geschäftsführung darauf hingewiesen, dass die Protokolle nur als Ergebnisprotokolle erstellt werden und nicht als Wortprotokolle. Herr Dr. Gelmroth gab daraufhin dem Beirat eine Liste von Literaturbeispielen zur Fließgewässerrenaturierung im Raum Dortmund zur Kenntnis. Diese Liste wird zur nächsten Sitzung mit versandt.

Herr Quittek fragte an, wann mit der dem Beirat zugesagten Karte der städtischen Grundstücke als Arbeitsgrundlage gerechnet werden könnte. Diese wäre Ihnen in der letzten Sitzung innerhalb von 3 Wochen zugesagt worden. Herr Höing erklärte hierzu, dass die Karte vom Liegenschaftsamt noch nicht vorliegen würde. Sobald die Karte eingeht, wird sie dem Beirat auch zur Verfügung gestellt.
2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bachbegleitender Fußgänger- und Radweg am Rüpingsbach im Bereich Lennhof
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 01.04.2016-
(Drucksache Nr.: 04131-16)

Herr Sagolla (61) stellte die o.g. Vorlage vor. Nach aktueller Planung soll zur Minimierung des Eingriffes in den Naturraum die Wegeführung auf der östlichen Seite realisiert werden.

Laut Beirat bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Ökologisch bedeutsamer ist der Abschnitt zwischen der Grotenbachstraße und der Straße Am Spörkel entlang des Rüpingsbaches. Hier sollte aus Naturschutz- und Artenschutzgründen kein öffentlich begeh- oder befahrbarer Weg auf dem Unterhaltungsweg geführt werden.

Der Beirat bittet, an der Engstelle mit dem Bach auf der einen Seite und der engen Bebauung auf der anderen Seite zu verhindern, dass Passanten mit Hunden in diesen empfindlichen Ufer - und Bachbereich gehen. Herr Quittek gab den Hinweis auf einen starken Brutverdacht des Eisvogels im freigegebenen Bereich.

Laut Herrn Sagolla wird es eine Absturzsicherung aus Sicherheitsgründen geben, da es sich dort um eine steile Fläche handelt. Weiterhin werden die Wege den gegebenen Verhältnissen angepasst und es wird nicht in die Böschung hinein gegraben. Der Weg soll bestandsorientiert bleiben und mit einer wassergebundenen Decke versehen werden.

Beschluss

Der Beirat stimmt dem bachbegleitenden Fußgänger- und Radweg am Rüpingsbach im Bereich Lennhof unter den von Herrn Sagolla vorgestellten Bedingungen, dass
- eine Absturzsicherung vor dem – auch aus Artenschutz - und Naturschutzgründen empfindlichen Bereich – installiert wird,
- die Wegeführung bestandsorientiert ohne Eingrabungen in die Böschung vollzogen wird und
- eine wassergebundene Decke für den Radweg als Belag gewählt wird,

einstimmig zu.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße -
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 - Seydlitzstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04556-16)

Der Beirat diskutierte die o.g. Vorlage.

Insbesondere herrschte Einigkeit, dass der Grünzug erhalten bleiben sollte. Die neu geschaffene Emscheraue habe Verbundssystemcharakter und wird unterstützt durch den Freiraumcharakter vor Ort. Die extensiven Grabelandstrukturen sollten erhalten bleiben, u.a. auch aus Klimaschutzgründen.

Herr Horn erklärte, dieses Gebiet solle so erhalten bleiben, jedoch in eine offizielle Kleingartendaueranlage umgewandelt werden, um die Laubensiedlung in einen rechtlich akzeptablen Rahmen zu bringen. Sofern eine solche Kleingartenanlage entstehen würde, müsse der Gehölzbestand erhalten bleiben und es dürften keine weiteren Gebäude errichtet werden. Weiterhin dürften keine weiteren Versiegelungen durch neue Wege etc. erfolgen.

Herr Dr. Otterbein verwies auf die Vorlage „Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund – Handlungsstrategien (Drucksache Nr. 04710-16)“. Hier würde beschrieben, dass die Stadt Dortmund über umfangreiche Wohnbauflächenreserven verfügt. Es scheine, als wenn die Stadt Dortmund Wohnbauflächen anspare. Dieses dürfe jedoch nicht auf Kosten von Grünflächen gehen.

Herr Höing erklärte, dass es hilfreich wäre, möglichst viele Daten über vorkommende Arten zu erhalten um diese dem Gutachter an die Hand zu geben.

Beschluss

Der Beirat lehnt die Vorlage aus ökologischen Gründen einstimmig ab.

Der Grünzug endlang der neu entstandenen Emscheraue hat eine große Bedeutung im Rahmen des Biotopverbundsystems und sollte erhalten bleiben. Dieser Freiraumcharakter ist entsprechend zu schützen und eine Bebauung wird aus Naturschutzgründen abgelehnt.

In der von der Planung betroffenen Anlage mit Grabelandstrukturen kommen u.a. Teich - und Bergmolch, Erdkröte und Wasserfrosch vor. In der Anlage sind mehrere Teiche vorhanden. Es sollte hier eine entsprechende Begehung mit Fachleuten wie Ornithologen und Herpetologen durchgeführt werden, um bereits im Stadium der Planung eine fundierte Aussage über die Arten vor Ort zu erhalten.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen

Herr Dr. Otterbein berichtete, dass die Stadt Dortmund laut Information des Tiefbauamtes auf öffentlichen Flächen schon seit mind. 20 Jahren kein Glyphosat mehr einsetzen würde.
Der Einsatz für den Rosengarten in Aplerbeck war eine Ausnahme und wurde von einer Spezialfirma ausgeführt.

Herr Budde berichtete aus Sicht der Landwirtschaft. Hier würde Glyphosat nur in bestimmten Bereichen eingesetzt. Herr Budde schätzt, dass es insgesamt auf nur 3-5 % der landwirtschaftlichen Flächen angewendet wird. Die Zahl wird er über die Landwirtschaftskammer nochmals recherchieren.

In Deutschland ist es verboten, dieses Mittel bei der Sommergerste oder zur Saatzuchterzeugung einzusetzen. Es darf lediglich zur Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Gräsern wie Quecke eingesetzt werden und auf sich selbstbegrünenden Stilllegungsflächen, um diese wieder sauber zu kriegen, wenn sie wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Glyphosat sei freiverkäuflich als RoundUp in Baumärkten erhältlich und werde unsachgemäß von Privathaushalten und in Kleingärten genutzt. Während die Landwirtschaft beim Kauf von Glyphosat kontrolliert werde und nur unter besonderen Bedingungen (Ablegung einer Prüfung) im Fachhandel erworben werden dürfe.

Der Beirat bittet die Verwaltung zu recherchieren, ob in der städtischen Satzung für Kleingärten ein entsprechender Passus zum Anwendungsverbot von Glyphosat vorhanden ist. Sofern es kein Verbot in dieser Satzung gibt, bittet der Beirat, dass dieses dort als Anwendungsverbot in der Satzung der Kleingärtner aufgenommen wird.

Weiterhin sollte ein Appell der Verwaltung an die Bürger gerichtet werden, dass Glyphosat im privaten Bereich nicht angewendet werden sollte.

zu TOP 3.2
Aktueller Stand der Arbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage (Bebaungsplan InN 222)

Herr Neidhardt (Landschaft planen + bauen) stellte den aktuellen Stand der Arbeiten anhand einer Präsentation (s. Anlage zum TOP 3.2) vor.

Herr Neidhardt und Frau Seidel (Dortmund Logistik 21) stellten sich im Nachhinein für Fragen aus dem Beirat zur Verfügung. Wichtig erschien im Rahmen der anschließenden Diskussion, dass zum einen die externen CEF-Maßnahmen (Deponie Ellinghausen und Deponie Westfalenhütte) auf Ihren Erfolg überprüft werden sowie dass die Artenliste der dort festgestellten Arten noch ergänzt bzw. aktualisiert werden müsse.

Herr Neidhardt teilte mit, dass ein Baustellen-Artenschutz-Managementplan in Arbeit sei und der unteren Landschaftsbehörde vorgelegt werde. Er sagte zu, im Rahmen der ökologischen Baubegleitung zu prüfen, wie man Optimierungen im aktuellen Ablauf erreichen kann z.B. auf den Restgrünflächen oder öffentlichen Grünflächen. Weiterhin sollen laut Herrn Neidhardt durch Biopace neue Kartierungen durchgeführt werden, um aktuelle Erkenntnisse zu erlangen und um diese entsprechend Ihrer Einstufung im Rahmen der Baubegleitung zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig folgende Punkte:
- Die Erfolgskontrolle der CEF-Maßnahmen für Flussregenpfeifer und Kreuzkröte ist laufend durchzuführen. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dem Beirat zur nächsten oder übernächsten Sitzung vorzulegen.
- Es muss eine neue artenschutzgutachtliche Einschätzung nach neuen Meldungen wahrscheinlich betroffener Arten wie Ringelnatter, Geburtshelferkröte, Heidelerche und Sumpfrohrsänger erarbeitet werden.
- Die restlichen und noch existenten Kellergewölbe sind für die Fledermäuse zu erhalten und die Öffnung dauerhaft zu sichern.
- Der Vorhabenträger sollte erläutern, welche Optimierungsmaßnahmen für die geschützten Arten im Bebauungsplanbereich (z.B. Schaffung von Offenlandbereichen mit eingestreuten Flachwasserzonen) möglich sind. Hierzu sollte der Grünordnungsplan im Beirat vorgestellt und vorab an die Fachleute in der ULB und dem Beirat weitergeleitet werden. Der Beirat bittet die Verwaltung darüber hinaus, einen gemeinsamen Ortstermin zwischen Umweltamt, Vorhabenträger und Beiratsmitgliedern zu veranlassen.
- Weiterhin muss geprüft werden, ob mit dem neuen REWE-Standort auf der Sinter-Fläche der bestehende Standort in Asseln zurückgebaut werden kann.


zu TOP 3.3
Sicherung der Felsböschung Uferweg Syburg, Hengsteysee Dortmund, Genehmigungsplanung

Frau Syhre (Dr. Spang GmbH) stellte anhand einer Präsentation (siehe Anlage) die Planung der Sicherung der Felsböschung umfangreich und detailliert vor.

Im Nachgang erklärte Herr Büscher, dass leider im Rahmen der damaligen Sicherung des Bereiches westlich der Hengsteystraße seltene Farne unwiederbringlich verloren gegangen seien. Im Rahmen der neuen Planung sollte in Abstimmung mit Herrn Büscher eine Bestandsaufnahme der erhaltenswerten Flora durchgeführt werden. Insbesondere sind dort auch Traubeneichen zu finden, die auf Grund ihres Standortes im Verhältnis zu ihrem sehr hohen Alter einen eher dünnen Umfang aufweisen. Diese Eichen sind ökologisch sehr wertvoll. Wertvolle Bestände, die erhalten werden sollten, sollten markiert werden. Jedoch ist sicherzustellen, dass die Markierung auch noch bis zum Zeitpunkt der ausführenden Tätigkeiten erhalten bleibt. Herr Veen wird mit dem Planungsbüro die Anregungen auch im Hinblick auf eine zeitnahe Kartierung abstimmen.

Entsprechende Auflagen/Nebenbestimmungen zum Erhalt schützenswerter Strukturen werden in die Befreiung aufgenommen. Durch die ökologische Baubegleitung sollen die Maßnahmen im Realisierungsprozess aktiv an die Belange von Arten- und Naturschutz angepasst werden.

Beschluss

Der Beirat stimmt unter einer Gegenstimme der Befreiung mit den entsprechenden Nebenbestimmungen zu.


zu TOP 3.4
Wegeführung NSG Buschei / Biotopmanagementplan

Herr Ohde stellte anhand einer Präsentation (s. Anlage zu TOP 3.4) den o.g. TOP vor.

Herr Quittek erklärte, dass sich der Beirat mit diesem Thema von 2005 – 2009 sehr beschäftigt habe. Leider sei es zu einer negativen Entwicklung in dem Naturschutzgebiet durch die starke Frequentierung des Geländes, u.a. am Wulfschen Teich, gekommen.

Herr Quittek bat um einen Maßnahmenplan mit Zeitschiene, der dem Beirat in der nächsten bzw. übernächsten Sitzung vorgelegt werden sollte. Hier sollte die untere Landschaftsbehörde mit der biologischen Station eine Konzeption erarbeiten, wie die notwendigsten Maßnahmen aus dem BMP kurzfristig umgesetzt werden könnten und wie deren Erfolg zu kontrollieren sei. Es müssten Lösungsvorschläge für die Problematik erarbeitet werden. Zumindest sollte der Status quo in dem Gebiet erhoben werden, ein großes Schild „Betreten verboten“ aufgestellt werden, eine verstärkte Kontrolle vor Ort durch Ordnungskräfte durchgeführt sowie die Rechtslage den Menschen vor Ort erläutert werden. Eine Durchlaufschranke reiche nicht aus, es sollte unbedingt ein abschließbares Tor installiert werden. Weiterhin sollte die Maßnahme Vernässung weiterhin in Betracht gezogen werden. Sofern nicht eine große Vernässung möglich ist, so könnte vielleicht ein Wassergraben gezogen werden.

Wichtig erscheint Herrn Quittek hier, dass unbedingt ein Termin mit der Presse, Vertretern aus dem Beirat und der Verwaltung gemacht wird, wo über die Situation aufgeklärt wird. Herr Schreurs erklärte, dass auch die Bezirksvertretung Scharnhorst über Herrn Pasterny informiert werden sollte. Zu einem Pressetermin sollte hier ebenfalls ein Vertreter der Bezirksvertretung geladen werden. Weiterhin sollte die Bezirksvertretung Scharnhorst über das Ergebnis der Sitzung informiert werden, damit diese eine Lösung der Problematik unterstützen und das Thema eventuell in einer Ihrer Sitzungen behandeln könnte.
Herr Schreurs erklärte, dass es leider zur Zeit auch keinen Landschaftswächter in diesem Bezirk geben würde.

Herr Höing erläuterte, wie es zu den Entscheidungen der heutigen Wegeführung gekommen ist. Hier sollten die Menschen über die Panzerstraße schnellstmöglich durch das Gebiet gebracht werden unter Nutzung eines bereits vorhandenen Weges, um zusätzliche Eingriffe zu vermeiden. Die überwiegende Anzahl von Besuchern hielte sich auch dran, jedoch habe die Nutzung von Hundebesitzern, feiernden Jugendgruppen etc. leider zugenommen und sich verfestigt. Herr Höing erklärte, dass u.a. die Benjeshecken im Bereich Wulfscher Teich nochmals erneuert werden könnten und auch die Postwurfsendungen im Baugebiet Hohenbuschei wiederholt werden könnten, weiterhin könnte man weitere Schilder aufstellen. Die Bereitschaft, etwas zu tun und sich der Thematik nochmals neu zu nähern, sei da.

Bezüglich des Vorschlages, den Wald in Auwald umzuwandeln, erklärte Herr Höing, dass es sich hier nicht um Dortmunder Stadtwald handelt, sondern der Wald in die Zuständigkeit des Bundesforstes fällt, die u.a. andere Ziele verfolgen würde. Jedoch könne man sicherlich neue Gespräche mit diesem Ansprechpartner führen.
Abschließend erklärte Herr Quittek, dass der Neuntöter in dem südöstlichen Bereich vorkam und fragte nach, ob es Maßnahmen im BMP für diese Art gab und wie hier ein Offenlandbereich wieder hergestellt werden könnte. Herr Ohde erklärte dazu, dass ihm derzeit nicht bekannt sei, dass die Tierart dort noch vorkommt. Wichtig sei, dass man gemeinsam überlegt, was derzeit sinnvoll sei und es scheine, dass Aufklärung und Erschwerung der Begehbarkeit die richtigen Maßnahmen wären.

Beschluss

Der Beirat bittet die Verwaltung einstimmig zur nächsten oder übernächsten Sitzung um Berichterstattung über die Durchführbarkeit der notwendigsten Maßnahmen aus dem BMP und in welchem zeitlichen Ablauf diese umgesetzt werden können.

Diese sollte im Rahmen einer Vorlage erfolgen.

Weiterhin sollte ein gemeinsamer Pressetermin zur Problemstellung und zum Wert des Gebietes vor Ort durchgeführt werden unter Teilnahme von Vertretern des Beirates, der unteren Landschaftsbehörde und der BV Scharnhorst.


zu TOP 3.5
Schnittmaßnahmen an 6 Bäumen im NSG Ruhrsteilhänge, Hohensyburg

Herr Höing stellte die Anfrage der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Hörde vor. Hier sollten 6 Bäume (2 Hainbuchen, 1 Robinie, 2 Eichen und 1 Buche) aus Gründen der Sichtverbesserung abgekront werden. Das Material solle direkt am Ort verbleiben und die Maßnahmen sollten durch Baumkletterer besonders schonend durchgeführt werden.
Finanziert würden die Maßnahmen durch die Spielbank.

Der Beirat diskutierte die Anfrage und kam zu dem Schluss, dass er einer Befreiung aus optischen Gründen nicht zustimmt. Auch könnte man die langfristige Standsicherheit der übrig gebliebenen Stämme nach einer Abkronung in Frage stellen.

Beschluss

Der Beirat lehnt mit einer Enthaltung die Befreiung einstimmig ab, weil die Bäume im Naturschutzgebiet stehen und sie durch die Maßnahme geschwächt würden.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

A 40
Herr Quittek teilte mit, dass im Rahmen der behindertengerechten Umgestaltung der Stadtbahn nach Aplerbeck im Bereich Kohlgartenstraße in der Minimalversion laut Presse 76 Bäume (Platanen) gefällt werden müssten. Diese Bäume sind als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Herr Höing erklärte, dass es eine umfangreiche Planung hierzu gibt und dass es tatsächlich zur Fällung einer größeren Anzahl Bäumen kommen wird. Jedoch handelt es sich hier um Platanen und Linden. Diese Linden leiden zumeist an einer Zwieselbildung. Das Tiefbauamt könne man zur Vorstellung der Planung im Beirat einladen.

Waldjugendspiele
Herr Horn erklärte, dass es bedauerlich sei, dass dieses Jahr die Waldjugendspiele, die immer großen Anklang fanden, ausfielen. Er bat zu prüfen, ob sie eventuell doch stattfinden könnten. Herr Höing erklärte, dass Herr Fischer längerfristig erkrankt ist und damit die Personalsituation dieses Jahr das Event nicht erlauben würde. Weiterhin muss seit diesem Jahr für die Aktion eine Ausschreibung getätigt werden. Er hofft aber, dass nächstes Jahr die Waldjugendspiele wieder stattfinden könnten.
Fachforum Naturschutz und Forstwirtschaft
Das Protokoll ist vorbereitet und wird zeitnah fertig gestellt.

Biologenstelle
Die Biologenstelle für die untere Landschaftsbehörde ist laut Herrn Höing ab heute ausgeschrieben.

Geschützter Landschaftsbestandteil Am Zehnthof/Düsterstraße
Frau Viets informierte hier über die Entlassung einer Rosskastaniengruppe Am Zehnthof/Düsterstraße aus dem Status als geschützter Landschaftsbestandteil (OV077), da diese in einem derartigen schlechten Zustand war, dass der „Schutz“ von ihr genommen werden musste, so dass sie gefällt werden könnte.

Neuer 1. Vorsitzender des NABU Dortmund
Herr Dr. Kristof Hennies ist als neuer 1. Vorsitzender des NABU in Dortmund gewählt worden. Er stellte sich kurz dem Beirat vor.






Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Budde
Vorsitzender Geschäftsführung Mitglied